1906 / 68 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Mar 1906 18:00:01 GMT) scan diff

óner führt die Namen von vier Beamten an.) Es sind also Neichs- Preußischer Landtag. Jahren ver Vorbereitungszeit. Jh bin deshalb der Ansicht, dah | 4 w c î t e B E î l a g E

«îttel zur Förderung der Unzucht verwendet worden. Der Gouverneur jeder, au der zweckmäßigsten Ausgestaltung des Vorbereitungsdie„s

von Puttkamer erließ eine Verordnung, worin er das ießen von Tauben Haus der Abgeordneten. in ; verbot, s{oß aber selber weiter. Das ist ein Mißbrauch der Amtsgewalt, ; ; i entweder die juristischen oder die administrativen Disziy, | ? d j n a 2 ? : Auch is er das Schlagen von Ausieto, nal er sle für ih 47: Sigung vom 19, März 1906, Vormittags 11 Uhr. zu kurz kommen müssen. Jch weiß, daß diese Apnzi zum Deutschen Rei San a (r und 9 mg l reu l en aa s anzeiger. selber verwenden wollte. Die Laxheit der Sitten ijt auf den (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.) von manchen Seiten bekämpft wird, daß es cine Richtung gibt, w, h

hohen Chef felbst zurückzuführen. Die „Frankfurter Zeitung“ berichtet, ; ¿A e % den Mangel an administrativer Ausbild dadur beben ; ,

daß zwei Vertreter deutsher Handelshäuser an die Frau eines ange- | Ueber den ersten Teil der Verhandlungen in dieser Sizung 8 CHENRVEE BUSLRDRHO UT@) zu Heben su O î

A E ——

Gingeborenen haben nun befreit. von Brauchitsh foll eine Be- eßten Gegenstan esor erste’ mte nh Aud

\trafung ver)prochen, aber einen Tag später mit den beiden Kaufleuten Beratung des aus dem Per enne an dieses Haus gelangten | und welche als conditio sine qua non jeder Aenderung dez 9, Relation, ein Erkenntnis beim Bezirksausschuß, und daß diese Arbeit | mögli, wenn der Minister die Annahme zu verfügen hat; wir ton, ein enntn 1 s ,

sehr gemütlih zusammen gewesen sein. Was den Paß betrifft, so " j hi 5 M | 4 pu dah 1 die Sdtsicin 10 o dee Stei v Ener | Verwaltungodiens 0 gung dum HIHeTEn | waltanagvockeretungtdlenfs eine Uenberung der fordern. S4 id E G S Sea E ee oe Mao mi i et e u i (EIWAION vddes Game LE T ann, daß es die Eckardtstein sei. Als der Erbprinz die Sache er- Das Herrenhaus hat die Vorlage in einigen Punkten ab- diu U «Fh sti é U : 4 gereiht wirb. (Sehr gut) Ich habe niht vor, sie unmittelbar E und berbeizaflben Dis desto SRIA s daß er vie Hud Deiterfeit. Jn der Oeffentlichkeit wird Ns geändert. Der Vorbereitungsdienst von mindestens 4 Jahren dieser Forderung einigermaßen skeptish egenanar, i A i 0ct d giho eaten E iadts wiirks ted ¿ensieren zu [afen und von ihrer Beurteilung den Ausfall des Eramens zum ganzen Gesetz mien R URs Kórbebalten Ich beantezge die Allerdings glaube ih, daß die Studierenden beim Univerfitäy mögli sein} was ja an si vielleiht erfreulih' wäre, die Vor- abhängig zu machen ; aber diese Arbeit soll der Prüfungskommisfion | Vorlage einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen.

e K ta E B E L n R idliche wischen der ersten und der zweiten Prüfung sollte na der eide bekannt waren. Das sin ngerzeige, die eine gründliche ali ; f 5 e j j ; ; N studium fi eindringlicher als bisher mit den Disziplinen des öffe, 0 der Zust, und Vetwältunkkatiiten“ völlig LRIeEnd i ein Bild von dem Manne geben und von dem, was er kann. Abg. von Bockelber g (kons.): Wir stehen im allgemeinen auf

Untersuhuvg notwendig machen. Nach meinen Informationen ist die | Regierungsvorlage mit einer Beschäftigung von 9 Monaten L : ¿E Dame 1896 nah Kamerun gegangen ; ob ibr Aufenthalt in demselben | als Referendar bei Gerichtsbehörden beginnen, Das Herren- | lichen Rechts beschäftigen sollten, und daß sie si dabei vor allem ie gestalten, sämilihe Referendare nahdrücklih und hauptsählih in der Die zweite wissenschaftliche Arbeit habe ih vor ersegen | dem Boden der Vorlage und überlassen der Kommissiontberatung Zahre fein Ende gefunden hat, weiß ich nit. Die ganze Angelegen- | haus hat diese Frist auf ein Jahr verlängert und will dem | Kenntnis aneignen sollten, daß \{ließlich doch das öffentliche Regi Justiz ausbilden zu laffen, allen aber, auch denjenigen, die bei der / aufurarbeiten (sehr richtig! Links), von denen | 248 Weitere. Wir sind dem Minister dankbar, daß er tro der heit is aber hon früher zur Sprache gekommen. „Der Gouverneur zuständigen Minister die Befugnis geben, die Dauer dieser | die Quelle alles Privatrets ist, daß beide keinen Gegensaß zu einander Júuftiz bleiben werden, die Möglichkeit zu geben, während eines Jahres | zu laffen durch Klaufurar i A e Ee Le wieder die Vorlage eingebraht hat, denn eine Abhilfe ist e L par age M Dane Dem Es gat fic, | Beschäftigung unter entsprehender Verlängerung der Vor- darstellen, sondern in Verbindung mit einander demselben Zweck diese Zeit wurde genannt bei den Verwaltungsbehörden zu | id S e E A ; mi t uft R S Le Seide. E den gese Ansprüden des l bereitung im Verwaltungsdienst bis auf 9 Monate herab- Darstellung des Staatsgedankens, zu dienen bestimmt sind. 6, arbeiten. A «isknittes, Sesedeölerte, der vorbandenen Literatur und | beamten vielseitiger und praktischer auszubilden. Der Minister

IuUnD vg e daß Siristeehsa G Orela vorgestellt | (usehen hreres als solche Grundbegriffe, als folWe und äbnl Dieser Gedanke hat an si gewiß sehr viel Beftechendes. Aber hat mit großer Feinheit auf die Diff ischen Theorie und ei. Es hat deshalb ein riftwehsel zwischen dem Marineamt un ; mehreres als solche Grundbegriffe, als folche und ähnli er anke hat an lehr viel Bestechendes. z at roßer Feinheit auf die Differenz zwishen Theorie un vir nd ähnlie Gru, so weiter. Diefe Klausurarbeiten follen zeigen, ob der junge Mann Pra is Biicantesén; ih brau? deshalb nicht E darauf ein-

dem Kolonialamt stattgesunden. Was ist aus der Sache geworden ? ini S . j ne Herrén, ih habe bereits im 8zufü , Minister des Jnnern Dr. von Bethmann-Hollweg: | anshauungen können fih, wie ih glaube, die Studierenden auf der meine en, ih h ats Perrenhause auszuführen versucht in der Lage ist, in einer gemessenen Zeit einen praktishen Fall ver- zugehen. Es ift ferner der Ea E worden, son e

Ift aber die Sache damals amtsbekannt geworden, so hätte un- z z ; L ; Meine Herren! Der vorliegende Entwurf zu einem Geseye über | Universität kaum äneignen. Denn zu einer Beherrshung des öffen, kaß er mir praftisch nit dur&führbar zu fein sheint (sehr richtig! ständig zu lösen, und ih glaube, auf die Beurteilung dieser Fähigkeit | das Universitätsstudium zu trennen, e Jdee hat manches

bedingt eingeshritten werden müssen. Der Fall des Gouverneurs ; s ; N 0 E : è y ; Horn ift von allen Fällen der {limmste. Ein zu zweimal | die Vorbildung der höheren Verwaltungsbeamten stellt keine groß- | lichen Rechts fehlt es ihnen gemeinhin an der Kenntnis der wirk[ recht8), weil ih keine Möglichkeit mir ausdenken kann, 1500 bis 1800 für fi, aber die Einrihtungen auf unseren Universitäten then fommt es vor allen Dingen an. (Sehr rihtig!) Bekanntlich hat man sind (nos noch durchaus unzureichend, es müßte eine voll-

29 Oieben verurteilter Neger Zebu war gestorben. Ein Neger wurde ¿ügige Reform dar, erhebt aber darauf auch von vornherein keinen | Verbältniffe des praktishen Lebens, und in diese Kenntnis fie ej, Referendare: so viel würden es jedes Jahr- sein bei den Ver- E l : ) glühender Sonnenhißze ausgeseßt, bis er verschmachtete. Die Anspru. Ebenso wie die Vorlage des Jahres 1903, deren wesent- | zuführen, und bei dieser Gelegenheit die theoretishe Seite sone waltungsbehörden unterzubringen, und jedenfalls würde die Tätigkeit in Bayern mit derartigen Klausurarbeiten, wo sie in weitem Umfange ständige Umwälzung und eine Vermehrung der Lehrstühle eins

Bestrafung des Zebu war keine solhe, sondern ein oltern, : ; ; , | bestehen, biéher gute Erfahrungen gemacht. treten, die niht so {nell und fo leiht dur{führen läßt. denn nah jedem Hiebe fragte Horn, ob erx vestzüen wolle. | lie Bestimmungen bier wiederaufgenommen sind, versuht die Vor- | nah der Seite des WVifsens wie nah der Seite des Urteils hin iu der Referendare, die in foldher Weise bei Verwaltungsbehörden unter Meine Dérién: wird diese Reform durchgeführt, dann wird der | Und dann eie E fn lel Meth von den Studierenden, da K

Horn war ursprünglih fretige\vrohen und dann ¿u 900 & Geld- | lage, den in der Vorbildung unserer höheren Verwaltungsbeamten | bereihern und zu vertiefen, dazu ist der praktische Vorbereitungs, gebraht wären, für die zukünftigen Verwaltungsbeamten völlig un- ; j ih {on so früh entsheiden über ihren künftigen Beruf. Ich kann Referendar imstande sein, etwa drei oder vier Wochen, nahdem er Oa anderen Wege, die auch zum Ziele führen können, kurz

strafe verurteilt wegen Fah1lässigkeit. Das ift mir ein Rätsel. | hervorgetretenen Mängeln insoweit abzuhelfen, als diese Mängel | dienst da. Allerdings wird die Arbeit in diesem praktis zureihend sein. ; i sindli ñ inei 2 j : : In den es wird mit Se Rüksichtslosigkeit vorgegangen, ihren Grund in der Ausgestaltung des Vorbereitungs- | Vorbereitungsdienst besser vonstatten gehen, je größer das e Um aus allen diesen S{hwierigkeiten herauszukommen, meine | v9" der Regierung entlassen s i die ppe ina ues hinweggehen. Zu den Zuständen von 1879 können wir nicht zurü. val Mies aat ani 4 nicht De Gie N dienstes haben. An \ich wäre es unzweifelhaft mögli | an Kenntnissen des öffentlihen Rehts aus der Universitätszeit mit Herren, weiß ih keinen andern Ausweg als den, den die Vorlage Ihnen R e A L T Mac bee j L A e ean e e d eros E Sena p O zeigen. Darauf bat er um die Einleitung der Untersuung gegen sich. | gewesen, diese geseßgeberishe Aktion in Form einer Novelle hinübergenommen wird. Aber selbst wenn dieses Maß ein gutes ift, vorshlägt, nämli von der Vorbereitung bei Gerihtsbehörden Dei, daß 4 quis dort im wesentlichen darauf ankommt festzustellen G has Vorbereitungédienft bei den Verwaltungsbehörden nicht zu kurz be- ist vi E ntliche Ä e e s v fürchtet Fall vide: angen, | zum Gesehe von 1879 durchwuführen. Jh habe mi zu einer | F es immer notwendig, daß das theoretische Wissen in der praftishen jenigen Zeitraum abzunebmen, der gegenwärtig tatsählih nit genügend Mann mit Verständnis gearbeitet, auch sein Gedächtnis bereichert hat meen G ist d a n d u G ay Wer de e erste amilie Anzeige von diesem fürhterlihen Fa eingegangen, ; i ï t d, ihn d inistrat ätigkei 4 L " | niht aus, so ist das ein aus\{laggebender Grund. enn atjo Koviffation in einem neuen Geseh ledigli im Interesse der Klarheit | Vorbereitung&zeit gemessen wird an den Bedürfnissen des wirkligen S taa ens, 1e? der administtativen Tätigkéit zuzulegen aber vor allen Dingen, ob er mit dem Handwerkszeug, mit dem er | ejne Aenderung eintreten soll, muß, eine längere Zeit zur Ver-

wann is die erste amtlihe Untersuchung angeordnet und wie ist sie : L L Leb Die Regi 8vorl wollte ursprünglih, ebenso wie im Jah

beschleunigt worden ? Derartige Bestialitäten müssen aufgedeck und | Und Uebersichtlihkeit entshlossen. Die Mängel unseres gegenwärtigen ens. : L E, Moe ULIprüngliß, ebenso wié im l s j dar gearbeitet bat, wirkli igung gestellt werden. Wir legen allerdings Wert darauf, daß

bestraft werden. Dem Gewaltreglement des Gouverneurs von Puttkamer | Systems erblicke ih vornehmlih in folgendem : In diesem Sinne halte ih die Möglichkeit, wie es in der Vor- 1903, die Teilung derart vornehmen, daß auf die Geritsbehörden S E e : S 3 hay GE wir A Bait fine Femelars formeller Kenntnisse_ pel hen Seridten 20% ist, die nit entbehr nd.

hätte hon längst ein Ziel geseßt werden müssen. Erstens in einer ungenügenden Ausnußzung eines Teils derjenigen | lage geshieht, den Vorbereitungsdienst der höheren Verwaltungs, neun Monate entfallen soliten und der Rest der vier Jahre auf die ; ; wendig tellvertretender Direkt ä i idt für abbänai : inistrative Tätigkeit. ählt, weil | Sate auf diese Weise regelten, im ganzen und im Durchschnitt etwa | wendig oder für ein Jahr für die Vorbereitung bei den Ge- Stellvertretender Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen | zwei Jahre, welhe die Referendare bei den Gerichten zu arbeiten | beamten anders zu regeln, niht für abhängig von einer vorherigen administrative Tätigkeit. Die neun Monate waren gewählt, weil 8 bis 9 Monate an der gegenwärtigen Gesamtzeit der Vorbereitung | 2 Ven f f Aeg Caen M in Frage. Manche meiner Freunde

amts Erbprinz zu Hohenlohe-Lang en aur g: Auf die An: haben. Mögen ftrebsame Elemente die ersten neun Monate, die sie | Reform des Universitätsstudiums und der exsten juristischeu Prüfung, dieses der Zeitraum ist, während defsen gegenwärtig die Referendare bis zur zweiten Prüfung sparen, und darin erblide ih ih wieder- | legen aber auch darauf großen Wert, daß eine Vorbereitung

frage, ob 1896 die sogenannte Frau von Ecardtstein in Kamerun war, ; x tsgeriht beshäftigt d D t di und die dort stationierten Offiziere der Kaiserlihen Marine eine | beim Amtsgericht zubringen, gut ausnußen, so werden do vielfa | und ich würde es für sehr verderblich halten, wenn man die Reform, beim Am cht beshäftigt werden. Das Herrenhaus hat die neun E ; ; Arti nicht nur bei den Amtsgerichten, sondern au beim Landgerichte er- fi \ arine ein hole das einen außerordentlichen Vorteil, weil das gegenwärtige folgt. Was der Minifter über das Examen sagt, findet unsere Zu-

offizielle Beschwerde erhoben haben, wonach sie si durch das Ver- | die darauf folgenden Fünfvierteljahre der Tätigkeit bei der Staats- | die ih im Auge babe, aufschieben wollte, bis Einigkeit darüber erzielt Mónate auf ein Jahr erhöht, vornehmli§ mit Rücksicht auf die i 1s Srame1 / E halten des Gouverneurs beleidigt fühlten, kann ih erwidern, anwaltshaft, beim Landgeriht usw. niht genügend fruktifiziert. | ift, wenn das überhaupt je mögli sein wird, ob und wie das Üni- Möglichkeit, daß bet der Beschäftigungsart der Referendare bei Ge- | Lebensalter unferer jungen Afessoren E zu hohes ist. aLeE. Wir halten es auch nicht für richtig, wenn die Prüfung E lite R Made is Nabe S Die | Menshlih mag das nit unerklärli fein, weil die Referendare, | versitätsftudium und die erfte juristishe Prüfung zu reformieren sind. richtskéhörden eine Aenderung eintreten sollte. Es find aber von der Meine Herren, das sind die Grundzüge der Vorlage. Ich komme pon Fafeiligletten ablingt E Mintiler dae m No Im) MEINeD- betreffenden Offiziere sind daraufhin zur Seukauie T tetdert welche zur Verwaltung übertreten wollen, den Entschluß hierzu Ih sagte vorhin, es würde bei jeder Ausgestaltung des Ver: Regel der- einjährigen Beschäftigung bei Gerichtêbehörden nah der {ließli noch zu der Frage, welche im Jahre 1903 n riuer mir lbt, wenieu. T éin gans U E Ane: aud Vis, cinc GGER E worden, und es hat si herausgestellt, daß eine quitlidie Beschwerde | hon bei der Absolvierung des amtsgerihtlihen Stadiums waltungêdienstes entweder die juristishe oder die administrative Vorlage, wie sie nun dem Abgeordnetenhause vorliegt, Ausnahmen | eigentlih nit ret verständlichen Konsftellation die Sache hat Prüfung vorbereiten muß. Wenn es gelingt, die Zeit der Vorbereitung nit erfolgt ist. Es hat aber eine mündlihe Aussprache zwischen | gefaßt haben und dann vielfa nicht mehr die nötige | Disziplin zu kurz kommen. Nun wollen einzelne in An zugelafsen, und um deswillen habe ih mi auch damit einverstanden | seitern lafsen, auf die Frage der Annahme der Regierungsreferendare. für das Examen abzukürzen, so würden wir darin einen großen Vor- den Herren und dem Gouverneur an Ort und Stelle statt- Energie aufwenden, um sich in die recht s\{chwierige land- | erkennung dieses Grundfaßes Besserung dadur suhen, daß erklären" können. Die Referendare werden gegenwärtig, wie bekannt, von den Re- a ces So Lghp “a die E e e r e ' ' : ; orlage, namentlich auch zum n L - gierungépräfidenten angenommen. Die Vorlage von 1903 ebenso wie referendare dur die Regierungspräfidenten) aussprehen und bedaure,

funden. Leßterer hat sih entshuldigt, und damit war die ; 3 5 j j ; | gerihtlide Tätigkeit einzuarbeiten, zumal sie voraussehen, | sie kurzen Prozeß machen und als Feinde jeden Stückwerks die ei Wenn Sie sih auf den Boden der Vorlage stellen können, l Sa@e beigelegt. In bezug auf die anderen Anfragen des Vor s ne die jeßige wollen es bei diesem Zustande belassen. Einzelne Fraktionen daß der Vorredner in dieser Beziehung auf seinem Schein bestehen

redners möchte ih mir die Antwort auf die nächste Sigung reser- | daß fie dieser Shwierigkeiten in dem einen ihnen zur Ver- | Seite der Ausbildung aus dem Plan berauswerfen. Es wollen daher dann würde sih fragen, wie die drei Jahre, eventuell l i vieren, weil e diwendia f Sh enge melbelten n Grund r fügung stehenden Jahre doch niht wirkli Herr werden | die Einen zu dem früheren Zustand zurückehren, in dem die böberen 34 Jahre, bei den Verwaltungsbehörden zu verwenden sein S hohen s LE N AE E Jahre Ep an T ful lea r late n Le Se u geners lases K us nmaterials notwendig ist. möchte nur no A * ; ; t bei è egteru aNidenten die er seßen. Meine Herren, die Sie | kann n él OETU ‘e ' 2 E emerlen, daß | können. Kommen dann die jungen Beamten zur Verwaltung, so | Verwaltungsbeamten lediglich aus der Justiz entnommen wurden ; die würden. Jh keabsihtige, zunächst die Beshäftigung einer [and N A haben, ih bitte Sie inständigst, legen Sie dieser | trolle über solhe Entscheidungen der Verwaltungsbehörden r

Herr von Puttkamer mit Herrn von Brauchitsh nicht verwandt ist. M « z N » : : einer Geseßgebung gegenüber, ‘welhe so detailliert aus- | Anderen, wenn ih ret unterrihtet bin, ‘verfolgen den Gedanken, die rätlichen Station wesentli zu verlängern (sehr rihtig!-rechts), und Wir würden ja damit zu französishen Zuständen kommen. „Abg. Storz (d. Volksp.): Das Urteil gegen die Akwaleute ist | |cben sie si l / i , i Z - | Frage nit in Ihrem früheren Sinne .eine Bedeutung bei, wel@e | Wir würden ja damit zu franz u niht nur in materieller, sondern au formeller Beztehung anfehtbar. | 8earbeitet, so verwickelt, zum Teil au so {wer verständlich ift, wie | böberen Verwaltungsbeamten als Referendare garniht an den Ge- ¿war mindestens auf ein Jahr, in vielen Fällen aber darüber hinaus “d tatsälid nit ß As if acigwfhütt. S 1 ineira E E M, mas Zas

e : m tig sei ; g i it fei ñ re. Die verbleibende Zeit würde d Der Tatbestand ist überaus mangelhaft festgestellt. Als ih es las, | das wohl in keinem anderen Lande der Fall ist. Und dabei haben fie | richten tätig sein zu laffen. Jh gestehe, daß ich mi mit keiner zugehen auf fünf Vierteljah e verbleibende Z e der Pflicht als Minister des Innern, dafür zu sorgen —, | Verständnis für die Bedürfnisse des praktishen Lebens bei

habe ih mi gewundert, wie wenig vertraut der betreffende Rilter | si während ihrer Universitätszeit selbst die Grundbegriffe unseres Ver- | dieser beiden Richtungen befreunden kann. Œs mag sein, daß fi in Referendar zuzubringen haben auf der Regierung, beim Bezirks- : ' s Ina der Vorbildung erlangen. Der [kleine ann hat ein daß als Verwaltungsbeamte nur jungë Leute e H empfindlihes Gefühl dafür, wie er regiert wird. Se kann aus meiner

mit den fundamentalen Grundsäßen unseres Strafrechts it. Es zeigt | waltungsrechts nit aneignen können. (Sebr ritig ! früheren Zeiten die aus\chließlihe Entnahme der Höheren Ver, auss{chuß, eventuell bei anderen Selbstverwaltungsbehörden, bei Ge- b j i gra e werden, wele tatsählich den s{chweren, sehr viekfältigen Aufgaben Praxis über manhe Mißstimmung in Gemeinden berihten, die aus

t li Verw i 2 Lz

ee e Bie rie, es A bine it g Aas; a Diesen Verhältnissen gegenüber erscheint die administrative Vor- | waltungsbeamten aus den Reiben der höheren Justizbeamten gut be- meindevorständen, was ich für L s E E E den des späteren Lebens in guter Weise genügen können, und auch Sie iner b kfratishen Verwalt tstanden ist. Aus solhen Miß rei bhängiges Urteil fällen. : bereitungszeit v i ; währt hat. Aber ver ie nit, ie frü ; ern von Städten usw. Die Be igung bei den Regierungs- , # } etner vureautrali]@en Berwaltung entstanden ist. Aus solchen s freies unabhängiges Urteil fällen. Jh bin durchaus nit der Meinung, | bereitungszeit von zwei Jahren entschieden zu kurz bemessen; sie reiht hrt ha er vergessen Sie nit, daß die früheren Zeiten ganz Vorsteh N y, M shâftigung s B meine Herren, haben ja dasselbe Interesse daran; denn dann werden stimmungen sind {hon manche, wenn auch nicht überzeu te, so doch

daß der Richter L b t ; ; Á : sz : E ae der Richter Lemmermann bewußt dem Wunsche des Gouverneurs niht einmal dazu aus, um die Referendare genügend gerade in den- | andere waren als die beutigen. (Sehr rihtig!) Wir haben zu jener behörden würde ih versuhen, etwas vom Schematismus zu befreien, Sie ais: (00€ f häufig, wie-eivobT fried Las aes@ebén uffen | sogenannte! Wablsozialdemokeaten gezüchtet worden, die bet ver Weit

bei der Urteiléfällung gefolgt ist. Ich weiß im Gegenteil daß | ; Zti ; ; : ; anekiThetie 0 f S ta! ] 1 ! tell, jenigen Stationen arbeiten zu lassen, in denen sie mit der Praxis un- | Zeit noh lange kein so au8gebildetez Verwalturg8recht gehabt wie der ihr gegenwärtig anhaftet. (Sehr rihtig!) Ih halte es nit e sozialdemokratish stimmen. Ich bitte, die Vorlage einer Kommission

Lemmermann fich im e Guak zu dem Gouverneur gefühlt hat. mittelbar in Berührung kommen. Dies gilt bor allem von der Tätig- | beute. Die Auslese der Verwaltungebeamten aus der Justiz war für erforderlih, daß der Referendar nun jedes einzelne | darüber zu klagen haben, daß die Verwaltungsbeamten sich Mißgriffe von 14 Mitgliedern zu überweisen. zu schulden kommen lassen. Abg. Peltasohn (fr. Vag.): Ih muß bedauern, daß die

NARDREe ee oa das Zas t Solidarität der Beamtenschaft keit in der landrätli Stati viel leit f t di l Ciiteids : bei der NRéni durchmaht (schr ridtig! chts) e h E i t : , i c , | auh v î ; ¿ i L g: erna er egierun urma JCUT E G. DE y : / A 7 : : ei ihm mitgewir er «og. Erzberger hat» ret darin, daß es | keit in der [laudrätlihen Station, wo fie, während der sech8 Monate ee eiter, weil zu jener Zeit die Zahl der Beamten, welche E BENEA G Nun, meine Herren, glauben Sie wirkli, daß die Annahme der | Vorlage wieder in dieser Form vorgelegt ist und niht in Form einer

an allen Rechtsgarantien in den Kolonien feblt. Dies gilt aber | di wärlig dort i i \ von der Verwaltu eb d i ¡ ing r ondern würde es für genügend halten, wenn er bei den E é au ebenso wie für die Séhwarzen für die Weißen. I gee H par e sie gegenwärtig dort arbeiten, nur einen kleinen Ausschnitt | M er Derwattung gedraut wurden, eine sehr viel geringere war, sondern r f Le ay G N t Néseendare élüs / béfsére feis wide. went ace Kollege, der Herr | Novelle zum Gesetz von 1879. Der Minister wollte eine einheitliche Fall, in dem einem Reichsangehörigen der Aufenthalt in cinem des landrätlihen Amts kennen lernen; eine Frist von einem | als sie beute ift. wichtigeren und vornehmlich m Dez 8aus\huß beschäftigt wird, der : : je A b t Fafsung vorlegen, aber bei einer Novelle würde es sich nur um die gewissen Teile der Kolonie versagt wurde. Die Verwaltung nimmt | Jahre is meiner Ueberzeugung nah das mindestc, was Endlich möhte ih dcch glauben, daß in jener Zeit unter einer ja die’ inftruktivften Sachen für einen jungen Beamteu behandelt. Des Finanzminister, und ih die Annahme bewerkstelligen sollen und sie Aenderung einiger Paragraphen handeln, während bei diefer Vorlage für sich das Recht in Anspruch, aus allgemeinen polizeilihen Gründen | man verlangen muß, weil ein großer Teil der landrätlihen | Geritsverfafsung, welhe den Kreisgerihten eine erböbte Bedeutung weiteren aber wütde die verlängerte Zeit es möglich machen, die | den Regierungspräsidenten gerommen wir) ? Was sollen wir armen | alle die Streitpunkte wieder hervorgeholt werden, die vor Len Mas din unten NUEnten zu verbieten. Nun | Geschäfte, wie zum Beispiel die Steuerveranlagung, die Rekruten- | ¿uwies, die sorgfältige Aue bildung der Referendare bei Gerit sehr theoretische Ausbildung der Referendare derart zu fördern, daß sie | Menschen denn naher tun? Wir müssen uns verlassen S wir Die Borlags ae Pete erti Es: dio Fungt ae n r acerdings ein Freizügigkeitsgesep für die Kolonien ausbebung und andères mehr do nur periodisch wiederkehren. Ueber- | viel leiter war als heute, wo wir eine Organisation mit einer weit. nach-Absolvierung der Tätigkeit an der Regierung sofort reif für das E E E ‘ie vie E O B einer Novelle hâtte man si leiter über die beiden Punkte, die-

niht. Diese Fälle sollten uns aber den Anlaß geben, das be- a s h A 2 E - : ; - tebende Ret in di kt E D lständigen. | dies bietet die landrätlihe Station die beste ih möSte beinahe | gebenden Arbeit8teilung baben, und wo im übrigen die Zabl der Gxamen sind und niht mehr, wie es gegenwärtig geschieht, drei L i s reformiert werden sollen, in der Kommission verständigen können. stebende Reht in diesem Punkte \{leunigft zu vervollständigen I —, wir müssen uns auss{ließlich auf die Berichte der Zch stehe nah wie vor auf dem Standpunkt, daß gleichzeitig mit

Der Gouverneur hatte ofenbar niht das Ansehen, das er | sagen einzige Möglichkeit, wo die Referendare die Bedürfnisse des | Referendare, welche bei den Justizbehör:en zu beschäftigen ist, eine so Vierteljahre in dem Stadium der zweiten Prüfung zubringen. Mir E e N G L 1 J T haben müßte, wenn sein Wirken von Nutzen für die Kolonie sein | praktischen Lebens und die Shwierigkeiten kennen lernen, die Aus- | enorme geworden ift, selbt im Verhältnis zu der vorbandenen Zabl \{chwebt vor, zu diesem Zwecke die Referendare im wesentlichen bei den | Regierungspräsidenten verlassen, welche sich diese Herren an- | dieser Vorlage die Reform des Univerfitätsstudiums hätte gemacht sollte. Die objektiv falsche Beurkundung des Passes ift eine Tatsache ca c y , 9 E L y p p R sehen und wir werden dann entscheiden , wie die Herren es werden müssen, wenn es auch mit Schwierigkeiten verbunden ware. die es der Kolonialverwaltung als ungeeignet erscheinen lassen muß, führung g Gesetze, die wir hier zusammen machen, den praktischen | von Gerihten. (Sehr rihtig!) größeren Regierungen zu vereinigen, die ganz keinen EEErnEYen, h W ärtig et U t ein Negt Wenn diese Vorlage hier My wird, werden wir nicht so- bald ihn no länger als Beamten zu behalten. Das Zutrauen in seine Bedürfnifsen tatsählih anzupassen. Wenn hiernach {on die prafk- Ich bin deshalb der Ansitht, daß man die Rückebr zu dem welche verhältniemäßig wentg inftrukticnelle Sachen wenigstens auf | uns vorschlagen. enn gegenwaärlig elwa zu nrecht ein Regierungs- eine Vorlage für die Reform des juristischen Studiums erhalten. Pers iuleäfeit ist damit rettungslos dabin. Ich habe mi gewundert, | tishe Ausbildung eine nit auskömmlihe nit, so sieht es mit der | früheren Zustande nit damit empfehlen kann, daß ec fich seinerzeit der Gesamtheit des Verwaltungsrechts bieten, auszus{eiden und N bon rg E ie L pen ar O As Ga id L (Ls L en ; M: M ee daß dem Kolonialdirektor ein Vorwurf aus der Herber ttk. 8 j C7 a T : pz F : : 5 e ; ieser si an m wendet, lo unter}udhe n Jedem ?5aUe die | au e vom g. er im ayre entwidetlte ee einer

rf erufung Puttkamers | theoretishen noch s{limmer aus. Zwar geben \ih viele Regierungs- | gut bewährt habe, und auf der anderen Seite bin ih der Ucber dort für die Referendare- Vorbereitungskurse unter der Leitung eines Sade auf das peinlihste und bin bemüht, in allen Fällen, wo i | Trennung zwishen dem uristischen und demn Verwaltungösfah

e: LT Reale E na bie et: Uo präsidenten dankenê8werterweise große Mühe, durch die Einrihtung | zeugung, daß troß der gekennzeihneten Mängel unseres gegenwärtigen speziell damit beauftragten Mitgliedes der Regierung einzurichten. glaube, daß die Abweisung keine ganz gere itfectigté gewesen war den {hon auf der Universität. e damaligen Ausführungen des Abg. N L N E E | von seminariftish gearteten Vorbereitungsku die t tis Verfahrens es doch auch Gutes geleiftet bat, d inziu, ? 5 i u / : ' Richter waren sehr beahtenswert. Eine gute juristische Ausbild

I

nahelegen, nahdem das Urteil aufgehoben ist, , auh die Unter- | Kenntnisse der Referendare zu fördern, tatsä&lih aber endet die Sade | das unserem gegenwärtigen System zu Grunde liegt, an sich ein dur- béreiten, daß sie am Ende ihrer Vorbereitungszeit gleich in die L , : i

suchungsbaft gegen die Akwaleute nit länger fortd C: ; s é d : C L 5 E E ap pags ut s ; : Sicherung und mehr können Ste do niht verlangen besteht | und notwendig, damit er in allen seinen Maßnahmen logisches ger tortdauern zu laffen; | so, daß die Referendare bei Absolvierung der administrativen Vor- | aus rihtiz und gesundes ift, nämli das Prinzip, die demnäßstigen Prüfung eintreten könnten, so würde damit sehr viel gewonnen sein, schon gegenwärtig. Muten Sie uns aber die Last zu, dann bedenken | juristishes Denken anwenden kann Aber es fragt sich, ob dieser

wie daraus ein Schaden für die Kolonie entstehen soll, ift mir bereitun e Gr F i s E S R S : : s : L i i O L: «M wer E, g8zeit fih niht genügend vorbereitet f ; Verwaltungsbeamten lihft zeit die ver Mater ere äh iz - i i unerfindlih. Die Leute sigen ja {on seit langen Monaten im Ge- fi genug rvereitet füblen, um die allerdings gs möglichst frühzeitig in die verwidelten Materien und es würde des weiteren, was ih niht zu untershäßen bitte, die Sie, meine Herren, ih glaube, ich kann es aúch für den Herrn Se E ene, agg J T u

ä is d bab , was St y s g 7 au an i reformbedürftige Prüfung abzule en. Sie kommen d des Verwaltungsre{chts und die Bedürfnisse de3 akti Lebens i p die ifung au we entli u reformieren. L h fängnis und baben, was sie an Strafe vielleicht verdienten, hon dur g e ann praktischen Möglichkeit gegeben sein Prüfung au wesentli zu ref N Finanzminister sagen unsere guten Herzen, mit denen wir allen uns des Ministers muß man jedenfalls anerkennen, daß die nis t

die Untersuhungshaft abgebüßt. Der Redner bes t fi : u. a. | hierher nach Berli d bring fertigu fti einzuführen. s ü ( l ard { derer velWwert fi dann u. a Y Derlin und beiatsen ait der Anfertigung der schriftlichen Een Gegenwärtig nimmt diezweite Prüfung eine sehr ausslaggebendeStellung persönlih vorgetragenen Wünschen und diese Wünsche würden sehr Ausbildung in zwei Jahren bei den Verwaltungsbehörden ni

über den {wunghaften Gewehrhandel, der von d panischen N i B ; ittTi a j s ia, wie i È i on der spanishen Nalbar- | Arbeiten, mit dem Besuche von Repetitoren dur&s{hnittli%§ 9 und mehr Ih kann mi ebensowenig, wie ih hon sagte, mit der umge- in der ganzen Vorbereitungein, und daskann wohl nicht gut anders sein, weil häufig sein —, entgegen kommen würden, dann bedenken Sie, in | ausreicht. Das Herrendaus hat den Vorschlag der Regierung, die

Na aus nas A ITEEn tats lid “eke R Res S zu, um dann Ens mit dur&s{nittlih 29 Jahren endli das D E S befreunden welhe den Vorbereitungédienst bei den beim gegenwärtigen System die theoretishe Ausbildung während der Vor- welche schwierige und peinliche Lage wir verseßt werden; vers ónen Referendare 9 Monate bei den Gerichten zu beschäftigen, auf ein F | ; Po flefforenexamen stehen, wenn i das es ift ja Lei j izbebör| ür die demnätstigen Verwal änzli ; ü , di , ) sgedehnt, d die Ecmächti ür die Minister hinzu- Bauten aufgewendet worden. In Buea sollen eine ganze Reibe 7 zu befte enn ibnen da es ift ja [eider nitt mnätstigen Verwaltungëbeamten gänzli bereitungszeit eine recht verkümmerte ist. Glüdt es, die theoretische Sie uns bitte in diesem Falle mit einer Ma chtvollkommenhbeit, na ire tee Zei J e egen du S EN gung ei aa O n

von Neubauten aufgeführt werden, wofür allein 209 000 & an- | immer der Fall zum erften Male glüdckt. ftreihen will. Der Verwaltungsbeamte bedarf unter allen Umständen Vorbereitung - schon auf ter Regierung zu verbessern, so wird es ; gefordert sind. Die Wohnungsverbältnifse für di t i ; i C s j ; anTi ¡ati -.: i R ; L: der wir uns niht sehnen. (Sehr richtig!) bereitungsdienst bei den Amtsgerichten ist aber nicht ausreihend ; je für die Beamten E Das Gesamtergebnis {eint mir dana das zu sein : einmal eine | tiner persönlichen Anschauung von der Organisation und der Tätigkeit mögli fein, die Prüfung wesentli zu vereinfahen. Nach der Also ih bitte Sie, meine Herren, erwägen Sie diese Gründe in | diese Zeit würde sich vielleicht nur dann ers rießlih ausnugßen lassen,

ja ctwas beengt, aber do noch einige Jahre erträglih. Jft die Eisen- Vorberei ; ; ; 5 A j z b Ei erst fertig, so wird der Sitz des Gouvera orbereitungSzeit bei den Gerihtsbehörden, welhe nit vollkommen | der Gerite, selbst wenn diese Anschauung nur eine oberflähliche ist. Rithtung gehen meine Pläne auf das folgende: u wenn der Referendar bereits mit Rücksicht auf seinen künftigen ig ß ouverneur8 verlegt werden wohlwollender Weise und ermöglichen Sie es der Königlichen Staats- Verwaltungsberuf von besonders dazu E und geeigneten

können. ¿Bis dahin aber noch fo viel Geld dort hineinzubauen, | auSgenußt wird; zweitens eine Vorbereitung8zeit bei den adminiftra- | Vâtte er fie gar nit, meine Herren, dann würde er Gefahr laufen, ie zweite Prüf s. de ti j - M s so An aa h ab De OE selbständigen wirt- | tiven Organen, welche von vornherein zu kurz bemessen ist; drittens | naher in eine Einseitigkeit des Urteils zu verfallen, welhe wit seiner Es Ta ‘Aceaiolinis, cs Wülhes E is S L an e ange N + H wie ges rug wers tig g "Ba naht R E ien Bedeutung, entbehrt, und die ! 8verbältniff in ü j Lf {licßlié ei ür di j N ejenigen Verbefserungen einzuführen, ner Ueberzeugung | der erendar {hon frühze le Berufswahl treffen könnte. ehrkehr8verbältnifse ganz | ein überlanges Stadium der zweiten Prüfung, und ließli ein zu | Aufgabe, für die Gesamtbeit der Interessen der Bevölkerung Ver- zur Verfügung gestellt werden, sechs Wochen, welche ‘aber häufig auf nah Ua staailies Interesse wirkli erfüllen. (Lebhafter Beifall.) Diesen Wunsch habe ih aber zurückgestellt, weil der Minister

tli C ini is+ 3 g g G 2 o. z : 7+: «m; : meiner Meinung. - Aut "di Fleeerniip E m E E R E der “g dement E E und O. ns prt gs s F q wäre. s aht Wochen verlängert werden müssen. Ueber den Wert dieser aba. K t h: (fr. -Bolkp.) : Wir-glauben! nit, bas: die-V s a L E I 2e „Bireit N die Managiga eine unbedingte sanitäre otwendigkeit, d der Weiße wird olle ellungen. e än rfen meiner inneren Ueber- in nach alledem der Ueberzeugung, daß wir an einem - RELU r. Bolksp.) : r glauben nit, da e Vor- er Neglerungsreferendare dur en Negtierungêpräfidenten oder die

g \ an ver Weihe wird dot wifsenshaftlihen Arbeiten kann man troß allen Gleißes, den viele auf lage die shweren Schäden, die der Minister eben On hat, be- | Minister ist durch das Temperament des vorigen Ministers

fein Quellwaser, was immex gefährlih ist, trinken , fond ¿eugung nah dringend der Bef ; System festhalten müssen, wel ä j j rg nken , fondern nah gung g eferung vstem festh müfsen, welches die späteren Verwaltungébeamten sie anwenden, verschiedener Ansicht sein. Im allgemeinen glaube i, sigen kann. Das ganze Gese trägt den Stempel des Flickwerks an vershärft worden. Aber die prinzipiellen Bedenken gegen die

wie dor sein Selters- oder sonstiges Mineralwasser. Die Verwaltung Wenn man fi fragt, wie man belfen soll r ; sowohl bei Geritsbebörden als ch bei Verwalt be i z hatte leider immer zu viel Wert auf die gute Unterbri der E 4 M en joll, muß man meines | fo E ungsbehörden arbeiten daß das Gros unserer demnächstigen Verwaltungsbeamten in ihrem ih, Gs ist schon wiederholt verlangt worden, daß man das | Annahme durch die Regierungspräsidenten bestehen nah wie vor. Ê g er Beamten Dafürhaltens vor allen Dingen davon absehen, etwa die Ziele zun | läßt. Das haben auch die Gegner der Vorlage im Herrenhause aner- späteren Leben gar nit mehr in die Notwendigkeit verseßt wird, | Universitätsftudium der Verwaltungsbeamten von Grund aus reformiert. | Bei der orstverwaltung und e L Os besteht bereits nwärter dur e

und zu werig auf die wirts{haftlihe rs{hließung des Landes gelegt. | 2 x Z j T N Es feblt nicht an allen möglichen Verwaltungtbeamten; u E überfpannen. (Sehr rihtig! links.) Ohne“ meine Referendare zum | kannt. Nur wollten fie nit, wie ih es will, das Schwergewitht auf wiffsenshaftlihe Arbeiten über Doktorfragen anzufertigen. (Sehr richtig! | Wir haben geglaubt, daß, nahdem das Geseß 1903 wieder gescheitert | der Grundsaß der Annahme der ; entralinstanz. Leuten, die von der wirtshaftlihen Bedeutung der Kolonie etwas ver- | Bösen verführen zu wollen, fprehe ih es doh ofen aus, daß ih mir | dié Ausbildung bei den administrativen Bebörden legen, sondern um- | rechts.) Auch sind die Fragen, die ihnen gegenwärti estellt werden, | Var, jept eine radikale Aenderung vorgenommen werden wütde. | Wir hatten einiges Mißtrauen gegen die Negierungspräsidenten, und tehen, die ¿. B. die reichen Werte der ÜUrwälder an edelem Holz zu | eine Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstcs nicht denken kann welhe | gekehrt auf die Ausbildung bei den Gerihtsbebörden Mit beredión : uh M Sen, : / 279 6 [ | Schon der Abg. Richter hatte eine vollständige Trennung des juristt- ih glaube, daß meine Freunde niht davon Abstand nehmen werden, würdiaen wiffen, ift der größte Mangel. Der Swhnapétransport auf sowobl die Ausbildung in den Zuiti ifenschaften al ? Worten ist im Herrenbaus KOGiE dba ¿S by E zum Teil so s{chwer und müssen es sein bei der Shwierigkeit, welche {hen und des Verwaltungsstudiums auf der Universität gefordert. | daß wieder die Bestimmung der Annahme der Referendare dur die der ne H untersagt werden. Wenn die Congo, lis Mnicelinia t “agr, ns L E 2 ban a E argen a pan a geschildert wor Let is Cs es sei, unserem Verwalküngêreht überhaupt anhaftet —, daß {hließlich nichts user Standpunkt ist der, h die e e iseealtungsbeamfen nie in dit Vorlage eingefügt m uslimmen Ne id der regierung ertig brate, ein allgemeines nap8einfuhrveibot / atéreh er Bolfswirtschafislehre gegenwärtig gar n Lage wären, n bei den Kommunalbehörden einen pra en Vorbereitungs- , bet größeren Regierungen seminar e Kurse für ungen Sthnapseinfuh anderes dabei herausfommt, als daß aus zwölf Büchern ein drei dievst erfahren sollten, sondern- auch in den großen Instituten des Verwaltungöbeamten einzurichten, ih möchte aber noch wünschen, daß

durhzusegen, sollten wir au energisch vorgeben und nit erft auf | vollkommen gleihwertig garantiert; dazu ift meines Dafürhaltens der | son frühzeitig die praktishe Tätigkeit der VerwaltungEbehörden ¿ehntes zusammengeschrieben wird (sehr rihtig! und Heiterkeit); damit Handels und der Industrie, im Bankfach, im Versicherungöwesen. Meine sie mit seminaristishen Kursen bei größeren Gerihhten verbunden würden,

internationale Abma uns vertröften laffen. fang? 8 L as L a hungen rôften laffen Umfang? des zu bewältigenden Stoffes cin viel ¿u großer, und er | kennen zu lernen (sehr rihtig!), wie unerfreulihe Gegensäge fi dabei wird viel Arkeit und viel Kraft vergeudet. Ih habe die Absicht, politischen Freunde können von dem Standpunkt von 1903 nicht | damit die Verwaltungsbeamten auch über Ju e oslbeuna ace en, ob n en Keferendaren im

Darauf wird um &/, Uhr die Fortseßung! der Beratung | wäft ja dank unserer Tätigkeit tägli. (Heiterkeit.) herausbildeten, und wie wünschenswert es wäre, sämtliche Justiz- die f i - : i s ite e bei tli sarbeiten gänzlih zu ftreihen. | abgehen, ie Vorlage würte nur dann annehmbar für uns sein, | werden. Ferner möchte ih anheimstell M L des Kolonialeiats auf Dienstag 1 Uhr vertagt. Es kommt aber im übrigen au gar niht allein bei den Ver- | beamten während der Vorbereitungêzeit einen praktischen Kursus in N ra aud E a T E wen der Peinisfer des Jünärn und ps Aae Ae ah Un Siam Le A As ee ao abetden waltungébeamt d ini j den Einri machen E Ï nahme der Néegierungsreferendare zu verfügen en und nit, wie | werden könnte, die Kurse der Vereinigung für staatöwissen E an, E e edt L E far A L gen rg Wissen E nserer Verwaltung dur zu lassen. (Sehr Die eine soll dadur erseßt werden, daÿ der Referendar gegen | „z beabsichtigt ift, bie 'Meoieruncgpri denten. Jeder Regierungs- | Fortbildung zu besuchen. Ein Streitpunkt war früher auch der § 13 über ihtig!) - Die aber N ns au al (Sebr ; - das Ende seiner Vo1bereitungs;eit bei der Regierung keine wissen- prâsident könnte dann nah seinem Belieben {halten und walten, | die Uebernahme von Juristen und von Beamten außerpreußischen Staaten rig!) . Die aber lernt man bekanntli, wenn überhaupt, erft ziem- (Séhluß in der Zweiten Beilage.) shaftlihe, sondern eine praktische Arbeit anfertigt, einen Bericht, eine ' Die Parlamente müssen eventuell mitsprechen können, und das ist nur | in den preußischen höheren Verwaltungsdienst. Jm Wege des Kom-

lid fpät (Heiterkeit); jedenfalls now nihcht in dem Maße in den