1906 / 72 p. 34 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Mar 1906 18:00:01 GMT) scan diff

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Zentrale den Brennspiritus in den Handel bringt, sollte dieselbe doh gerehterweise den Detaillisten den anfänglihen Verkaufsnußen von 5 Z pro Liter wieder bewilligen“.

Nur noch einen Wunsh bezüglih der Lieferungs- bedingungen:

Bei Bezügen in geteilten Bassinwagen behält sih die Zentrale außer den bekannten, gedruckten Lieferungs- bedingungen einen weiteren Spielraum von ca. 14 Tagen vor. Die Lieferung kann daher nah Belieben der Zentrale inner- halb 28 Tagen erfolgen. Durch solchen langen Lieferungs- spielraum kann der Abnehmer in große Verlegenheit geraten, da er oft nicht in der Lage ist, einen Monat vorher über seine Vorräte und Abgänge disponieren zu können. Besonders Essigfabrikanten können durch eine derartige verspätete Lieferung in Fabrikationsstörungen geraten, einerseits, da die Gärung niht unterbrochen werden darf, andererseits das Qantum Spiritus nah steueramtlichen Vorschriften auf das dreifache mit Wasser vermehrt wird, wozu für einen Monat Vorrat, selbst für mittlere Betriebe 20 000 Liter \teueramtlih ver- dünnten Spiritus ständig vorrätig sein müssen.

Mir ist zwar noch kein Fall bekannt, in dem die Zentrale von ihrer besonderen Lieferfrist ausgiebigen Gebrauch gemacht hätte. Die Zentrale begründet die verlängerte Lieferfrist infolge Mangel an geteilten Bassinwagen. Es dürfte sich daher mit Rücksicht auf die geschilderten Umstände für die Zentrale empfehlen, mehr geteilte Bassinwagen anzuschaffen, ein Wunsch, den eine Gesellschaft mit bedeutenden Mitteln und solchen Machtverhältnissen unbedingt erfüllen müßte.

Vorsißzender: Das Wort hat Herr Hauth. (Zuruf: Herr Hauth ist hon abgereist !)

Das Wort hat Herr Müller.

Brennereibesiger Müller-Stahlenhaus: Jh vertrete den Verein der Kornbrennereibesißer und der Preßhefe-

fabrikanten Deutschlands. Unser Verein hat ca. 900 Mitglieder. Er umfaßt eine kleine Zahl großer Lusfthefebrennereien, die zum Teil der Zentrale angeschlossen sind, in der Mehrzahl umfaßt er aber Qualitätsbrenner, Hersteller von Kornbrannt- wein. Wenn ih nun die Lufthefebrennereien aus\chließe, die nicht der Zentrale angeschlossen sind, und die wenigen Korn- brenner, die weit mehr Spiritus kaufen, als sie selbst her- stellen, so darf ih für die übrigen Mitglieder wohl erklären, daß sie die Tätigkeit der Zentrale als im Sinne unseres Vereins wohltätig erachten. Wenn die vielen kleinen und mittleren Betriebe im Westen und Süden des Zollgebietes nicht die Unterstüßung der Zentrale neben dem Kontingent gehabt hätten, so würden die Betriebseinstellungen einen ganz erschreckenden Umfang angenommen haben.

Direktor der Dampf-Kornbrennerei und Preßhefefabriken, Aktiengesellschaft, Florian-Wandsbek-Hamburg: Meine Herren, nach den Ausführungen des Herrn Müller-Stahlenhaus kann ih mih kurz fassen. Auch ih kann konstatieren, daß das Bestehen der Zentrale für Spiritusverwertung auf die Hefe- brennereien als solche im állgemeinen einen günstigen Einfluß gehabt hat. Auf das in meiner Hand befindlihe Zahlen- material will ich wegen der vorgeschrittenen Zeit nicht detailliert eingehen und werde mir erlauben, dasselbe zu- sammengefaßt mit schriftliher Begründung in kürzester Frist der Regierung einzureichen, und mich jeßt nur auf einige Worte beschränken. Meiner Ansicht nach ist bei der Gründung der Zentrale für Spiritusverwertung bezw. beim Zusammen- {hluß des Gewerbes im Verwertungsverbande der Fehler gemacht worden, daß die gewerblihe Getreide- und Hefe- brennerei, die an der jährlihen Gesamtproduktion von Spiritus mit ungefähr 129/, beteiligt ist, niht für den Verband in ihrer Gesamtheit gewonnen wurde.

Seit dem Bestehen der Zentrale haben fich die gewerb- lichen Hefebrennereien um ca. 11%/, ausgedehnt, dies basiert auf der Zunahme des Hefekonsums. Da wir nun nur Hefe produzieren können, wenn wir auch gleichzeitig Spiritus produzieren, so ergibt sich die Vermehrung der Spiritus- produktion von selbst. Eine Verschiebung in dieser Produktion hat aber in der Hinsicht stattgefunden, daß die wenigen, der Zentrale angeschlossenen Hefebrennereien an der allgemeinen Produktionszunahme nur in geringerem Maße teil hatten, als die Outsider, weil diese an den Unkosten des Kartells nicht zu partizipieren brauchten und diesen Mehrverdienst beim Verkaufe ihres Produktes Hefe verwenden konnten, und da- durch eine fühlbare Konkurrenz gegen die angeschlossenen Hefe- brennereien auszuüben in der Lage waren. Jch möchte die Bitte aussprechen, daß bei einem neuen Zusammenschlusse die gewerblichen Brennereien in ihrer Eigenart berücksihtigt werden möchten, um sie in die Lage zu verseßen, nah 1908 der neuen Zentrale beizutreten.

Nun, meine Herren, gestatten Sie mir eine allgemeine Bemerkung. Wir haben durh diese dreitägigen Ver- handlungen viel gelernt und wenn man auch über die „böse“ Zentrale viel Unangenehmes hat hören müssen, so ist ohne Zweifel anzunehmen, daß sich in Zuktinft der Geschäftsverkehr der Zentrale glatter darstellen dürfte, wie dies ja auch die Zentrale für Spiritusverwertung in Aussicht gestellt hat. Es ist ja ein bedauerliher Nachteil jedes Kartelles, daß die Individualität des einzelnen verloren geht und daß mehr oder minder eine shematishe Behandlung der Geschäfte ein- tritt. Eine Kartellgeseßgebung möchte ih vermieden wissen, da ein solhes Gesez nur generelle Bestimmungen enthalten konnte, ohne daß die spezifishen Verhältnisse irgend eines Kartells ausreichende Berüctfihtigung finden könnten, was im Interesse der Profsperität der fartellierten Gewerbe vermieden werden muß. Jh glaube daher im Namen vieler zu sprechen, daß es mit großer Genugtuung zu begrüßen wäre, wenn die Regierung ab und zu solche Enqueten, wie die heutigen und vortägigen veranstalten würde, um eine Ausfprache der Konsu- menten und Produzenten, sowie der Ringleitung zu er- möglichen. Jch glaube, daß die nächste derartige Enquete bei weitem friedlicher und kürzer ausfallen würde.

Meine Herren, aber auch an die

O bitter über die Zentrale und deren Preispolitik beklagt

haben, möchte ich ein paar Worte richten. Sie haben da- durch, daß Sie die außenstehende Konkurrenz des Ringes, die Ostdeutshe Fabrik und andere Fabriken und ebenso ringfreie Brennereien teilweise mit Jhrer Unterstüßung hervorgerufen haben, selbst dazu beigetragen, daß die Spannung zwischen Verkaufspreis und Abschlagspreis, über welche in den leßten Tagen und heute noch so viel geklagt wurde, eine so hohe werden mußte. Jch gehe nicht fehl, anzunehmen, daß sehr viel von dieser Spannung genommen worden wäre, wenn Kampfpreise und notwendige Differenzierungen überflüssig ge- wesen wären. Als das hervorragendste Resultat dieser Ver- handlungen würde ih es bezeihnen, wenn sich in der aller- nächsten Zeit etwa bis 1908 eine Vereinbarung zwischen der Zentrale und den nichtangeschlossenen Brennereien und Sprit- fabriken ergeben würde, die ein friedlihes Nebeneinander ermöglichte. Daß bei einer solhen Vereinbarung die Konsu- menten nicht unter die Räder zu kommen brauchten, indem die beiden gegensäßlichen Parteien, die Jn- und Outsider zum Nachteil der Konsumenten paktieren könnten, dafür bürgen Jhnen wohl die Namen der Herren Kantorowicz und der anderen Herren, die sih so warm der Konsumenten-Jnteressen angenommen haben. Jch bin sicher, daß, wenn dieser Erfolg gezeitigt werden könnte, die Spannungen verringert werden könnten und der Kampf aufhören würde und infolgedessen auch die Beschwerden der Konsumenten viel geringer würden. Wirken Sie, bitte, in diesem Sinne auch auf Jhre Kollegen und die Jhnen nahestehenden Outsider, und der Erfolg der Enquete wird ein günstiger und bleibender sein.

Geschäftsführer der Zentrale für Spiritusverwertung Untucht-Berlin: Gegenüber den einzelnen Klagen, welche von den Abnehmern vorgebracht sind, habe ih sehr zu bedauern, daß man uns darüber nicht vorher informiert hat. Es mußte doch auch auf seiten der Abnehmer der Wunsch bestehen, daß die Klagen, die hier vorgebraht werden, volle Aufklärung finden. Die Herren konnten sih doh sagen, daß es einer Geschäftsführung von drei Köpfen nicht möglich ist, über den ganzen Geschäftsgang von sechs Jahren in einem Umfange, wie Sie ihn in diesen Tagen kennen gelernt haben, ganz genau informiert zu sein. Wir sind dafür auf unser großes Personal angewiesen. Wir haben unserem Wunsche auch vor diesen Verhandlungen s\chriftlich in einem Zirkular Ausdru gegeben, in welchem wir alle Herren, welche hier Abnehmer vertreten, ersuhten, uns von ihren Beschwerden vorher Kenntnis zu geben, damit wir uns darüber aus den Akten informieren könnten. Jch gebe eine Abschrift dieses Zirkulars als Material zu den Akten (Anlage X1I1). Wenn Sie diesem Wunsche statt- gegeben hätten, hätten Sie uns die Sache sehr erleichtert, und ih glaube auch, sich selbst einen sehr großen Dienst getan, denn es wäre dann eine völlige Klärung der Dinge möglich gewesen, während ih mich so darauf beschränken muß, auf das zu antworten, was uns gerade gegenwärtig ist. Jm übrigen müssen wir uns, wie Herr Stern bereits gesagt hat, vorbehalten, eventuell nahträglich noch durch schriftlihe Aus- führungen auf einige Klagen, die hier zur Sprache gekommen sind, das Material der Regierung zu vervollständigen. Bevor ih in die Beantwortung der einzelnen Punkte eintrete, möchte ih nur ganz kurz darauf hinweisen, daß, wenn von den Ab- nehmern geklagt wird, ebenso auch für die Geschäftsleitung Ursachen vorliegen, über die Abnehmer ihrerseits Klage zu führen. Meine Herren, ih will Sie in dieser Beziehung nicht mit Material belästigen. Es genügt, wenn ih diesen Umstand andeute und zur Jllustration nur einen Fall zu den Akten gebe, um zu zeigen, unter Angabe welcher Motive oft an uns Forderungen gestellt werden. Auch sei es mir gestattet, einen zweiten Fall darzulegen, der für die sogenannte Boykot- tierung seitens des Syndikates bezeichnend ist; ih gebe das Material auch zu den Akten. Es handelt sih in diesem Falle um die Firma Meyer-Bremen. Jch erwähne deshalb den Namen, weil Herr Köpke in seinen Ausführungen diese Firma, wenn auch nicht genannt, so doch im Auge hatte. Jn Bremen hatten fich die Destillateure zu einem Verein gegen die Zentrale zusammen- getan. Es war von Vertretern zweier unserer Gesellschafter, welche einen selbständigen Verkauf haben, gesagt worden, daß einige Kunden in Bremen boykottiert worden seien. Wir waren in der glüdcklichen Lage, kTlarzustellen, daß von einem Boykott gar keine Rede sein konnte. Jch überlasse den Herren Vertretern der Regierung, daraus die notwendigen Schlüsse zu ziehen. Der Fall ist dafür typish, daß oft Vorwürfe dieser Art gegen die Syndikatsleitung erhoben werden, während sih die Dinge oft ganz ihrem Einfluß entzogen haben.

Jh kann in diesem Zusammenhange einen Fall erwähnen, auf den ih sonst später zurückgekommen wäre. Es handelt sich dabei um die Südwestdeutsche Verkaufsgenofsenschaft. Wir hatten gehört, daß der Vertreter einer Berliner Gesellschafterin, welche einen selbständigen Verkauf hat, das Wort Boykott gegenüber diesem Kunden angewandt hat, und haben sofort, als wir davon Kenntnis bekamen, den Vertreter telegraphisch aufgefordert, der Firma gegenüber richtig zu stellen, daß für ihn keine Veran-

Nabatt auf den im Vorjahre entnommenen Rabatt, während auf die Mengen des laufenden Jahres an fih kein Rabatt fiele. Man kann also von keiner Kette fortgeseßter Bindung für den Abnehmer sprechen.

Meine Herren, es ist auch darauf hingewiesen worden, daß die Abnehmer, nachdem sie in einem Jahre ihren ganzen Bedarf von der Zentrale entnommen haben, der Zentrale gegenüber eine diesbezüglihe Erklärung abgeben müssen. Es ist, wenn ih mi nicht irre, gesagt worden, daß diese Erklärung keine würdige Form besize, indem die Zentrale sich ausbedungen hätte, eventuell bei dem Abnehmer eine Kontrolle vorzunehmen. Zur Jllustration- genüge die Tatsache, daß wir während unserer mehr als sehsjährigen Tätigkeit kein einziges Mal von diesem Rechte der Kontrolle Gebrauch gemaht haben. Wir haben allerdings eine ganze Reihe von Fällen aufgedeckt, in welchen die Abnehmer solhe Erklärungen abgegeben haben, während sie tatsählih niht ihren ganzen Bedarf von uns gekauft hatten. Meine Herren, wir haben den Beweis dafür, daß solche Erklärungen abgegeben worden sind, obwohl der betreffende Kunde sehr wohl gewußt hat, daß er eine falsche Erklärung abgab. Wir haben nie die entsprehenden Konsequenzen aus solchem Vorgehen der Kundschaft gezogen, wir haben darüber

weiter gearbeitet. Ein Beispiel für unser Vorgehen ist in dieser Beziehung sogar einer der Herren, die hier als Sach- verständige geladen sind. Jch halte es nicht für tunlih, den Namen dieses Herrn zu nennen. Wir arbeiten noch mit diesem Herrn, und ih habe sogar die Hoffnung, daß das Weiterarbeiten mit ihm sehr zufriedenstellend sein wird. Der Herr hat sein Vorgehen sehr bedauert.

Es ist darüber geklagt worden, daß der Abnehmer nicht immer die Qualität bekommen könne, welche er meine, bean- spruchen zu können. Von Herrn Patshke wurde speziell der Bezug in Weinfprit genannt. Ohne zugeben zu wollen, daß der Primasprit in mangelhafter Qualität geliefert wird, möchte ih gerade vom Weinsprit behaupten, daß unsere Gesellschafter es si besonders angelegen sein lassen, das Geschäft darin zu poussieren. Es kann vorkommen, und es wird in einem jeden Geschäftsbetrieb immer vorkommen, daß die Qualität nicht immer fo ausfällt, wie sie ausfallen muß, wie es der Erzeuger selbst wünsht. Jn allen Fällen, wo geklagt worden ist, haben wir uns mit den Gesellschaftern in Ver- bindung geseßt, und diese haben sofort Remedur geschafft. Auch in dem Falle des Herrn Patschke hätte, glaube ih, wenn uns in entsprechender Weise Mitteilung gemacht worden wäre, was fih meiner Beurteilung heute entzieht, dafür gesorgt werden können, daß er, ohne zu ganz besonders feinen und teuern Marken übergehen zu müssen, diese Ware ohne das Aufgeld von 3 H erhalten konnte. Jch habe hier eine kleine Zusammenstellung von Fällen zur Hand, in denen unsere Kunden den Wunsch ausgesprochen haben, besondere Marken zu erhalten, und wir diesem Wunsche stattgegeben haben. Jch werde nicht die einzelnen Kunden, sondern nur die Lieferungs- stellen, die gefordert wurden, nennen. Ein Kunde wünscht von Halle geliefert zu erhalten, ein zweiter aus derselben Quelle, ein dritter Kunde ebenfalls, ein vierter Kunde von Magdeburg, ein weiterer von Leipzig, dann kommen fünf Kunden von Leipzig, ein weiterer Kunde von Magdeburg, dann ein Kunde von Stettin, ein weiterer von Stettin, ein anderer von Leipzig oder von Stettin, der nächste von Leipzig, der folgende von Leipzig oder Posen oder Stettin, der nächste Kunde von Baußen, der nächste von Posen, der nächste von Wittenberg, der nächste Kunde von Neufahrwasser, und der leßte von Leipzig. Meine Herren, das sind einige Fälle, die wir nur ganz {nell zusammengestellt haben.

Es ist weiter darüber Klage geführt worden, meine Herren, ih glaube, auh in der Materialzusammenstellung der Re- gierung ist es wiedergegeben —, daß ein gewisser Zwang für die Abnehmer bestehe, von solchen Gesellschaftern der Zentrale zu beziehen, die gleihzeitig ihre Konkurrenten auf anderen Ge- bieten seien. Jch kann hier einige Fälle namentlich anführen, wo wir dem Wunsche unserer Kunden, aus dem bezeichneten Grunde eine andere Lieferantin zugewiesen zu erhalten, sofort stattgegeben haben. Jn einem Falle ist allerdings nachher der Kunde freiwillig im Laufe der Jahre als Abnehmer wieder zu demjenigen unserer Gesellschafter, von dem er früher nit kaufen wollte, übergegangen. Es handelt sich um die Firma Fröhlich & Co. in Zeiß. Diese wollte zuerst von unserem Ge sellschafter Clingestein in Zeiz niht kaufen. Sie ist jeßt wieder zu demselben übergegangen. Jn dem Verkaufsgebiet unseres Gesellschafters in Baußen erhält ein Kunde aus dem bezeich- neten Grunde seine Waren von Dresden, ein zweiter von Wilten, ein dritter von Breslau. Ein anderer Fall liegt im Verkaufsgebiet Torgau, dort erhält der Kunde seine Ware von Wittenberg. Jch - glaube, meine Herren, das find illustrierende Beispiele; wenn es nur eine kleine Zahl ist, so ist dies darauf zurückzuführen, daß - wir, was Sie nicht ver- gessen dürfen, von diesen Klagen erst am Freitag voriger Woche gehört haben. Da war nicht mehr viel Zeit, Material zu

lassung vorlag, aus irgend welchen Jnformationen den Schluß zu ziehen, daß jene Firma boyfottiert werden sollte. |

Wenn ih nun auf die einzelnen Klagen eingehe, so sei es mir gestattet, der Reihenfolge nah vorzugehen.

Herr Patschke hat erwähnt, daß eine Verpflihtung bezüglich des Rabatts bestehe. Jch habe diese Behauptung schon in meinen Ausführungen auf die Antwort des Herrn Referenten richtig | gestellt. Jch will da ganz kurz noch einmal die Verpflichtung, soweit sie überhaupt als Verpflichtung bezeichnet werden tkann, illustrieren. Kauft in einem Jahre ein Kunde, und hat er in dem Jahre seinen ganzen Bedarf von der Zentrale entnommen, so erhâlt er den halben Rabatt; kauft er im nächsten Jahre, wozu eine Verpflichtung seitens des Kunden nicht besteht, von der Zentrale ebenfalls seinen ganzen Bedarf, so erhält er für das | rückliegende Jahr die zweite Hälfte nahgezahlt und für das betreffende Jahr die erste Hälfte ausgezahlt, und so geht die Sache weiter fort. Wenn also ein Kunde in einem Jahre von der Zentrale niht ausschließlich kauft, verliert er nur den halben

sammeln, und Sie werden begreifen können, daß unser Personal! nit alle solche Fälle, die im Laufe von sechs Jahren eingetreten find, in der Erinnerung haben fann.

Meine Herren, es ist nun darüber geklagt worden, daf gewisse unangenehme Berührungspunkte zwischen unseren Ge-

| sellshaftern, die gleichzeitig Destillateure find, und unseren Ab-

nehmern eintreten fönnen. Es ift gesagt worden, daß der Gesellschafter infolge seiner Stellung einen gewissen Druck auf den Kunden ausübt, auch seine Liköre von ihm zu beziehen. Meine Herren, dieser Fall ift tatsählich einmal eingetreten. Die Spritfabrik, bei der fsih dies ereignet hat, hat in der Zwischenzeit ihren Besizer gewechselt. Der Herr, der damals die Fabrif besaß, gehört jest selbst den Reihen der Destillateure an. Jch glaube, es wird von Jhnen nicht

ansprucht werden, daß ich den Namen nenne, sondern es ird genügen, wenn ich auch dies Material zu den Akten gebe und nur anführe, daß von unserer Seite energish gegen diejes Vorgehen protestiert worden ift.

Gras wachsen lassen, wir haben sogar mit solhen Kunden -

Herr Patschke hat darüber Klage geführt, daß er bezüg-

lich des Kornspiritusbezugs beengt sei. Die Zentrale sei nicht imstande, genau die Qualität des Kornspiritus zu liefern, den er zu erhalten wünscht. Meine Herren, hier muß ih nun die prinzipielle Handhabung dieser Angelegenheit darlegen. Hier können freilich Schwierigkeiten entstehen; denn die Wünsche in dieser Beziehung sind sehr verschiedener Art. Wir haben aber immer alles aufgeboten, um den Wünschen der Abnehmer erecht zu werden, teils unter Auf-uns-Nahme bedeutender Frachtkosten, teils indem wir dem Kunden ohne weiteres ge- stattet haben, auch von unserer Konkurrenz zu beziehen, ih will ergänzend hinzufügen, teils unter Auferlegung einer kleinen Abgabe an uns von vielleicht einer Mark, teils ohne eine solhe. Einer der Herren, welche zur Enquête eingeladen sind, kann dies bestätigen. Der Herr ist leider nicht mehr anwesend. Es ist Herr Kisker aus Lippstadt.

Zu den weiteren Klagen des Herrn Patschke gehört, daß den Destillateuren der Weiterverkauf unverarbeiteten Sprits unmöglih gemacht worden sei. Wenn ih mich nicht irre, habe ih son die prinzipielle Handhabung dieser Frage seitens der Zentrale dargelegt. Jn unsern Rabattbedingungen steht, daß, wo ein Weiterverkauf .von unverarbeiteter Ware statt- finden soll, man mit uns eine Vereinbarung herbeiführen möge. Wenn Herr Patschke ein solhes Abkommen nicht mit der Zentrale geschlossen hat, dann glaube ich, ist es lediglich seine eigene Schuld. Er wird es übersehen haben. Eine Berechtigung zu einer solchen Klage dürfte nicht vorliegen.

Herr Kann hat darüber Klage geführt, daß es bei einigen Produkten der Destillation niht mögli sei, wegen der Höhe unserer Preise mit ausländischen Likören in Konkurrenz zu treten. Bei dem hohen Eingangszoll, der für Spirituosen vorgesehen ist, ift das meines Erachtens von vornherein aus- geschlossen. Jh kann nur vermuten, daß Herr Kann etwas anderes gemeint hat. ! t

Herr Schulz hat die Ueberzeugung gewonnen, daß erhöhte Preise eine Einschränkung des Konsums herbeiführen. Auch wir haben die Ueberzeugung gewonnen, daß höhere Preise unbedingt den Konsum einshränken und ih würde es im Interesse des Destillationsgewerbes sehr beklagen, wenn die Verhältnisse uns wieder zwingen würden, höhere Preise als ungefähr 50 bis 55 f sür Sprit nehmen zu müssen, oder wenn durch Aenderung der Branntweinsteuergeseße eine höhere Belastung für den Trinkbranntwein herbeigeführt würde. Wenn ih soeben einen Spritpreis von 50 bis 55 F. nannte, so passe ih mich in dieser meiner Beurteilung der Sache übrigens nur der Auffassung an, welche ih in Abnehmer- freisen gehört habe.

Herr Schulz hat darüber Klage geführt, daß eine Konkurrenzfirma in Berlin infolge von Maßnahmen der Zentrale in der Lage sei, in besonders scharfem Wettbewerb den übrigen Destillateuren gegenüberzutreten. (Redner mat hierüber vertrauliche Mitteilungen.)

Es ist von Herrn Schulz darüber geklagt worden, daß unsere Gesellschafter im Kleinhandel mit Sprit den Destillateuren eine scharfe Konkurrenz machten. Jh glaube, meine Herren, es ist bereits bei Punkt II von uns erwähnt worden, daß unsere Gesellschafter gehalten sind, für ihr Neben- gewerbe dieselben Preise zu zahlen, wie, jeder Abnehmer. Unsere Gesellschafter haben also vor den Abnehmern nihts voraus. Sie zahlen dieselben Preise, sie erhalten den- selben Rabatt.

Es ist ferner darüber geklagt worden, daß unsere Agenten einen Kleinhandel mit Sprit zum Schaden der Destillateure betreiben. Meine Herren, ih stelle die gegenteilige Be- hauptung auf, daß gerade dieser Handel der Vertreter während der Geschäftsjahre der Zentrale eingeschränkt ist. Es ist an einem einzigen Orte vorgekommen, daß einer unserer Agenten einen Kleinhandel in Sprit neu etabliert hat. Da lagen ganz besondere Konkurrenzverhältnisse vor. (Redner macht hierüber vertraulihe Mitteilungen.) Der Mann wird sehr \harf fontrolliert, damit er unseren regelmäßigen Abnehmern, feine shädigende Konkurrenz macht. Sollten uns in der Be- ziehung Klagen zu Ohren kommen, werden wir für deren Abstellung sorgen. 5

Herr Schulz hat weiter gesagt, daß gute Qualitäten stets zur Verfügung stehen sollten. Jch glaube, das ijt durch meine früheren Ausführungen bereits erledigt.

Es ist ferner angeführt worden, daß die einer kleinen Spritfabrik in Braunschweig, welche mit uns in einem Ver- tragsverhältnis steht, von der Zentrale gestellten Preis- bedingungen derartig sind, daß sie kaum imstande sei, zu eristieren. Meine Herren, ih bin in der angenehmen Lage, mitteilen zu können, daß wir dieser kleinen Spritfabrik die Preisstellung erleichtert haben, obwohl ein festes Vertrags- verhältnis bis 1908 zwischen uns und jener Spritfabrik vor- liegt. Jch glaube nicht, daß ein solches Entgegenkommen von einem Privatmann so ohne weiteres vorgenommen werden würde.

Selbst auf die Gefahr hin, daß, wenn ein großer Kreis von Abnehmern von diesen Verhandlungen Kenntnis erhalten wird, man dann von allen Seiten mit Wünschen an uns herantreten wird, möchte ih doch sagen, daß wir ver- schiedentlih feste Vertragsverhältnisse mit Abnehmern von uns zu deren Gunsten geändert haben, obwohl für uns gar keine

rehtlihe Veranlassung vorlag. Meine Herren, ih gebe zu, daß über Maßnahmen eines Syndikates berechtigte Klagen vorkommen fönnen, aber, meine Herren, lassen Sie auch einem Syndikate gegenüber Gerechtigkeit walten und erkennen Sie an, daß auch ein Syndikat oft Dinge im Jnteresse der Ab- nehmer tut, an die ein Privatmann nicht denken würde.

Herr Köpke hat gewünscht, daß eine gleihmäßige Be- handlung der Outsider eintreten solle, es ist über die Auf- gelder Klage geführt worden, die wir vielfach von der nicht regelmäßig, sondern nur vorübergehend und in der Not von uns kaufenden Kundschaft beanspruchen. Man hat gesagt, die

Behandlung der Abnehmer möge gleihmäßig sein. Meine Herren, dem können wir nicht stattgeben, wir haben mit unserer Konkurrenz zu rechnen und, je nachdem die Konkurrenz uns überlegen ist oder nicht, werden die Aufgelder größer oder geringer sein müssen. ube, j Kartellenquête genügt es, wenn wir die Erklärung abgeben, daß gegenwärtig das höchste von uns geforderte Aufgeld 4 M. beträgt, meistens aber nur 2 H, zum großen Teil aber gar kein Aufgeld bezahlt wird.

die unser Gesellshafter Moxiy Sternberg in Breslau aw seine Agenten versandt haben soll. Meine Herren, mit dieser Liste kann es sich nur wie folgt verhalten. infere Vera haben die Gesellschafter ihren Vertretern mitgeteilt, sie sollen sih, bevor sie mit Kunden, welche nicht regelmaßig von uns kaufen, Geschäfte abshlössen, deswegen mit unseren Gesell- \chaftern, eventuell mit uns direkt ins Benehmen seßen. Da- dur sind keineswegs jene Kunden boykottiert worden, viel- mehr haben sih der Gesellschafter resp. die Zentralleitung in Berlin lediglih die Entschließung darüber vorbehalten, wie sie sich in den einzelnen Fällen diesen Kunden gegenüber

‘Angelegenheit ist unwesentlih genug, irgend welher Schluß

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Jch glaube, für die Zwecke der

Es ist dann von einer shwarzen Liste gesprochen worden,

Auf unsere Veranlassung

stellen wollen. Jch glaube, meine Herren, das fkann man niht so ohne weiteres als Aufstellung einer hwarzen Liste bezeichnen. B

Herr Herter hat die Unstetigkeit der Preise beklagt. Jch glaube, die Verhandlungen haben {hon genug Klärung ge- schaffen. Wir geben zu, daß wir eine größere Stetigkeit der Preise gewünscht hätten, daß sie aber unter den Umständen niht zu erreichen war. Herr Herger hat behauptet, daß mehrere Tage hinter einander nicht einmal eine Lokonotiz stattgefunden hat. Meine Herren, im Laufe der 6 Jahre hat überhaupt an niht mehr als 5 Tagen oder soll ich 10 Tage sagen? (Zuruf: 3 Tage!), na, sagen wir an 5 Tagen eine Preisnotiz für Offerten, welche der Kundschaft zu machen sind, gefehlt. Ware wurde jederzeit geliefert, der Kunde konnte jederzeit Ware erhalten, und zwar zu dem Preise unserer nächsten Notiz. Jch glaube, meine Herren, diese

darf daraus nicht gezogen werden.

Herr Herger klagt darüber, daß Nordhausen einen zu hohen Paritätssay hat, ebenso wie Herr Patshke für West- preußen über einen zu hohen Paritätssay geklagt hat. Meine Herren, wenn wir überall den Wünschen der Kunden in dieser Beziehung Rechnung tragen würden, dann würden überhaupt bald alle NParitätssäße verschwinden, und auch dann würden die Kunden noch “nicht zufrieden sein. Denn dann würden die Kunden im Osten beanspruchen, unter Parität zu faufen. Jch gebe zu, daß diese Verhältnisse sehr diffiziler Art sind, fie werden aber von uns sehr bedähtig abgewogen und wir glauben, daß wir in dieser Beziehung nichts Unberechtigtes von den Abnehmern verlangen.

Meine Herren, dann ist gesagt worden, daß der Nabattsay von 1,20 4 überhaupt nur auf dem Papier stände. Ja, wenn man eine Begrenzung des Rabattes einführt, was wir bei 1 M getan haben, dann muß / do auch eine Zahl genannt werden, die etwas höher liegt, als jene Grenze, die nah oben gezogen werden muß, um den Durchschnittssaß praktish zu machen, denn die unteren Zahlen müssen durch über dem Durchschnitt liegende Säge ausgeglichen werden. Das ist das einfachste Rechenexempel, das ergibt sih aus sich selbst. Jch glaube, daß hierüber kein Anlaß zur Klage besteht.

Herr Schäffer-Gleiwiß hat darüber Klage geführt, daß die Schiedsgerichte niht gut funktionierten, daß die Kosten für die Schiedsgerichte zu hoh sind. Jch gebe zu, daß bei kleinen Objekten die Kosten des Schiedsgerichtes vielleicht höher sein können als beim ordentlichen Gericht. Bei größeren Objekten liegt es ganz entschieden umgekehrt. Durch das Schiedsgericht wird, glaube ih, der Rechtsanspruch eines Kunden genügend gesichert. Das ist meine Auffassung. Es ist im Interesse beider Parteien, daß sie ihre Streitsachen durch ein Schiedsgericht erledigen. Jm Schiedsgericht sien von vornherein Sachkenner, und die Sache erledigt fich \{hnell, und wie gesagt, bei größeren Objekten unter Auf- wendung sehr geringer Kosten. Wenn ih ganz objektiv urteilen will, dann kann ih für ein geshäftlihes Unternehmen, wie das unsrige, die Schiedsgerichte an sich nur empfehlen. Ueber den Gang unserer Schiedsgerichte möchte ih kurz an- geben: jede Partei ernennt aus einer Liste einen Schieds- rihter, können sih die Schiedsrichter nicht einigen, dann er- nennen sie aus einer weiteren Liste den Obmann. Wir sind gern bereit, die ergangenen Schiedssprüche, wenn es gewünscht wird, der Regierung vorzulegen. (Vorsißender: das ist uns sehr erwünscht!) Jh möchte erklären, daß wir gern bereit sind, in alle Prozesse, die wir geführt haben, Einblick zu ge- währen. Wir haben uns von unserem Syndikus eine Statistik der Prozesse, die von uns geführt sind, aufmachen lassen. Die Zahl ist gering, besonders wenn die Prozesse ausgeschlossen werden, die geführt sind, um Forderungen einzutreiben. Jch möchte den Herrn Vorsißenden fragen, ob ‘es wünschenswert ist, diesen Brief vorzulesen. (Zustimmungzs) Wir wünschen daran zu zeigen, wie wenig Prozesse geführt worden sind. Herr Justizrat Paul Jonas schreibt unterm 1. Fébruar 1906:

An

die Zentrale für Spiritusverwertung G. m: b. H. Berlin.

Sehr geehrte Herren! | Aus meinen Repertorien habe ich festgestellt, daß von Anfang des Jahres 1900 bis jegt etwa 200 Prozesse für Sie zu führen waren. Hierunter befinden sich ganz vereinzelte Fâlle, in denen Sie verklagt waren, so von Jhrem früheren Hauswirt und ähnliche Sachen. Im eigentlichen Betrieb Jhres Geschäfies sind Sie überhaupt nicht verklagt worden. Von denjenigen Prozessen, die sie als

Mehrzahl säumige Kunden Jhrer technishen Ab- teilung, d. h. Abnehmer von Lampen, Apparaten usw., und hiervon ist etwa °/%,4 ohne kontradiktorishe Ver- handlung erledigt. Bei den kontradiktorishen Sachen handelt es sih zumeist um Vollstreckungsurteile aus \chiedsgerichtlihen Streitigkeiten, nur in wenigen (höchstens insgesamt 10) Fällen sind kontradiktorische Prozesse mit Abnehmern von Sprit oder Spiritus geführt worden. Alle diese Streitigkeiten sind, soweit sie nicht noch hweben, mit einer einzigen Ausnahme zu Jhren Gunsten entschieden. Hochachtungsvoll der Justizrat gez. Paul Jonas. Jch bin wohl rihtig dahin verstanden worden, das leßtere bezog sih auf die Prozesse vor dem ordentlichen Gericht. Wir sind ohne weiteres bereit, den Herren Vertretern der Regierung volle Einsicht auch in die Akten dieser Prozesse zu gewähren. Herr Schäffer-Breslau hat einen Fall angeführt, daß einem Kunden direkt Ware verweigert worden sein soll. Er hat auf einen Brief vom Januar 1904 Bezug genommen, welcher nit, wie ih annehme, von der Zentrale geschrieben ist, sondern von einem unserer Gesellschafter, oder einem unserer Händler. Uns ist der Fall völlig unbekannt, ih bin leider niht in der Lage, hierauf eine Antwort geben zu können. Jedenfalls entspriht der Vorfall, wenn er sih so ereignet haben sollte, niht unseren Prinzipien, die ih vorhin dar- gelegt habe. Herr Schäffer-Breslau hat ferner einer Streitsache zwischen ihm und der Zentrale Erwähnung getan. Diese Streitsache {webt noch. Jch glaube, deshalb erübrigt es sich für uns und wäre auch meines Erachtens nicht zwecdienlih, dazu hier Stellung zu nehmen. Herr Stern-Mannheim hat darüber Klage geführt, daß er bei Kornspiritus, welchen er von einem unserer Gesell- schafter, von der Firma Sinner bezog, keinen Rabatt erhalten hat. Meine Herren, dieser Vorgang ist nur die Folge einer Rechnungsart, welche der Vereinfachung. dient. Wir zahlen den Rabatt auf die Menge, die die Firma Sinner von uns zurückkauft, an die Firma Sinner und diese Firma kalkuliert sih in ihre Preise diesen Rabatt mit hinein. Wir könnten ebensogut jenen Firmen auch auf diesen Kornspiritus Rabatt gewähren und ihn der Firma Sinner nachher abziehen. Nur entsteht dann die Schwierigkeit, daß die Firma Sinner nicht beurteilen kann, welcher Rabatt bei den einzelnen Kunden falkuliert wird, da sie niht den ganzen Geschäftsumfang des Kunden fennt. Dies ist also keine Schädigung des Kunden, sondern dient lediglich zur Vereinfachung. Herr Zander hat darüber Klage geführt, daß die Zentrale Sprit zum Engrospreise schon bei Abgabe von 300 Litern verkaufe. Jch glaube mich nicht zu irren, daß wir in der Gegend des Herrn Zander Geschäfte in Quantitäten von weniger als einem Stückfaß überhaupt nicht machen. Sollte es doch + vorkommen, daß halbe Gebinde von 300 Litern ge- liefert werden, so wird dafür ein Aufschlag genommen. Dieser Aufschlag ist feststehend und hat meiner Erinnerung nach keine Veränderung erfähren.

Herr Zander hat weiter darüber Klage geführt, daß die einzelnen Kunden nicht in größeren Mengen als zu 180 Liter verkaufen können. Meine Herren, der Saß von 180 Litern ist allgemein und ganz schematish festgesest worden. Es steht aber in unseren Rabattbedingungen das ist schon einmal erwähnt worden daß, wenn die Abnehmer den Wunsch nach einer anderweitigen Festseßung haben, dietes nur einer Vereinbarung mit uns bedarf. Der Abnehmer, den Herr Zander im Auge hat, hätte sich nur mit uns deswegen in Verbindung zu seßen brauchen.

Herr Badt hat darüber Klage geführt, daß in einem Falle gewissermaßen Extrapreise durch Zahlung einer Verkaufs- provision gewährt worden seien. Meine Herren, wie es fi in diesem Falle verhält, kann ih so ohne weiteres nicht sagen, ih fann zu dieser Sache nur ganz allgemein Stellung nehmen. Wenn wir Abnehmern eine Verkaufsprovision zahlen, dann zahlen diese Verkaufsprovision die Gesellschafter, also die Sprit fabriken, während das Verkaufsgeschäft für Rechnung der Brenner geschieht. Die Spritfabriken geben also von ihrer Verkaufsprovision ab. Jch glaube, es ist unser gutes Recht, das zu tun, und ih meine, daß die Abnehmer hierin feine Ursache zu Klagen finden können.

Es ist dann ferner hervorgehoben worden, daß : des Abnehmervertrages eine gewaltige Mißstimmung hervor gerufen hat. Dieser Paragraph zielt darauf ab, den eventuellen Nachfolger eines Abnehmers ebenfalls an uns zu binden. Meine Herren, ih glaube, die Sache erklärt h doc kauf männish betrachtet ohne weiteres. Wenn wir heute einen Vertrag mit jemandem schließen, dann müfsen wir dafür forgen, daß dadurch beide Teile gebunden werden. Die Zentrale ijt ohne weiteres als gebunden anzusehen, da sie bis 1908 besteht und ihre Verpflihtungen erfüllt. Sie werden es mir ader nicht verübeln, wenn ich sage, daß wir annehmen können, ein Abnehmer möchte einmal den Versuch machen, sich den Ver- pflichtungen, die er eingegangen ist, zu, entziehen. Ganz auf legale Weise. Er gibt seinem Geschäfte die heute }o beliebte Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ih nehme sogar an, nicht um sih diesen Verpflichtungen zu entziehen, sondern um andere Annehmlichkeiten geschäftlicher Art zu erreihen. Jn solhen Fällen wäre der Vertrag mit uns ent schieden aufgehoben. Sie werden zugeben, daß wir uns da gegen shügen müssen. Es kann auch das Motiv bei dem Abnehmer vorliegen, daß er vielleicht einen Teil des Ver- trages mit uns weiter erfüllen will, sich aber in einem anderen Teile den Verpflichtungen entziehen möchte. Sagen wir, der Vertrag konveniert ihm, soweit er sih auf den Verkauf von denaturiertem Spiritus bezieht, aber er paßt ihm nicht, soweit er ihm für sein Trinkbranntweingeschäft die Verpflichtung auf- erlegt, seinen Gesamtbedarf von uns zu beziehen; es hat fih

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Klägerin betrieben haben, betraf die überwiegende

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