1906 / 73 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Mar 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die neu zu begründende volldeschäftigte Forstkassen- rendantenstelle zu Königsderg i. Pr. gelangt voraus- sichtlich zum 1. Juni 1906 zur Beseßung.

Ministerium für Handel und Gewerbe. s

Der Revierdeamte des Bergreviers West - Waldenburg, Bergmeister Jordan zu Waldenburg, ist unter Uebertragung des Berareviers Süd-Beuthen nah Beuthen verseßt und

der Berginspektor Moeser von der Königsgrube O.-S. unter Beilegung des Titels Bergmeister zum Bergrevierbeamten für das Bergrevier West-Waldenburg ernannt worden.

Vom 1. April d. J. ab sind ernannt worden:

dei dem Berggewerbegeriht zu Beuthen O.-S. der Berg- meister Jordan, zur Zeit zu Waldenburg i. Schl., un Vor- sizenden unter gleichzeitiger Betrauung mit dem Borsiß der Kammer Süd-Beuthen und mit der Stellvertretung im Vorsiß der Kammer Ost-Beuthen dieses Gerichts, i

bei dem Berggewerbegeriht zu Waldenburg i. Schl. der Bergmeister Moefser, zur Zeit zu Königshütte O.-S., zum ersten Stellvertreter des Vorjißenden unter gleiczeitiger Be- trauung mit der Stellvertretung im Vorsiß der Kammer Waldénburg dieses Gerichts.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 26. März.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute vormittag “m hiesigen Königlichen Schlosse die Vorträge des Chefs des Zivilkabinetts, Wirklichen Geheimen Rats Dr. von Lucanus, des Generalstabsarztes der Armee Dr. Schjer- ning und des Chefs des Marinekabinetts, Admirals Freiherrn von Senden-Bibran cntgegen.

Jhre Königliche Hoheit die Herzogin Wilhelm zu Mecklenburg, geb. Prinzessin Alexandrine_ von Preußen, ist, „W. T. B.“ zufolge, in der Nacht vom Sonn- abend zum Sonntag auf Schloß Marly bei Potsdam gestorben.

p ¿ s On y d Geboren am 1. Februar 1842 als Tochter Ihrer Königlichen

Hoheiten des Prinzen Albrecht und der Prinzessin Marianne von Preußen, geborenen Prinze|sin der Niederlande, vermählte h die hohe Verstorbene am 9 Dezember 1865 mit Seiner Hoheit dem Herzog Wilhelm zu Mecklenburg, dem zweiten Sohne Ihrer König- lichen Hoheiten des Großherzcgs Paul Friedrih und der Prinzesfin Alexandrine von Preußen, der Shwester Seiner Majestät weiland Kaî)er Wilhelms 1. Der Ehe crtstammt eine Tochter, Ihre Hoheit die

rinzessin Charlotte, Höchstwelhe mit Seiner Dur@hlauht tem Dingen Heinrih X V111. Reuß j. L. vermählt ift. Seit dem Tode Shres hohen Gemahls im Jahre 1879 lebte Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Alecxandrine in dem im Park vcn Sans}ouct belegenen

Schlößchen Marly.

Der Bundesrat versammelte sih heute zu einer Plenar- sizung; vorher hielten der Ausschuß für Nechnungswe}sen und die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für Handel und Verkehr Sißungen.

In der Zeit vom 1. April 1905 bis zum S@lusfe des Monats Februar 1906 find nah dem „Zentralblatt für

das Deutsche Reich“ folgende Einnahmen (einschließli der | aftlihen |} Einnahmen des |

gestundeten Beträge) an Zöllen und gemein} Rerbrauchsstecuern fowie andere Deutschen Reichs zur Anschreibung gelangt:

Ille 591 622 737 M (gegen das Vorjahr + 110 271 054 #6) Tabatiteuer 11 287 361 # (+ 12%1 621 #Æ)

Ai A 117 933 388 H 286 422 M

(4

L A T

104 097 351 F (— 6048 812 #6), Brennsteue: (7 1 657019 4), Shaummweinsteuer 4 961 555.4 (4468 20746) Brausteuer 29 740 886 #6 (+ 1 265 131 #4), Ucbergangsabaabe von Bier 3 285 541 4 (4- 34 976 #), Summe 931 164 719 (4- 116 606 476 F). Stempelsteuer für: 27 807 696 f (4 7991689 H), b. Kauf: Anschaffungsgeshäfte 19 125088 # (+ 0. Lose zu: Privatlotterien 4 699 524 Staatslotterien 24 758 544 F {( frahturkfunden 889932 M (4-

O NAA O7 2 064 327

S l Amer ber

QEICATADYVENVCTIMALLILT

(4+ 1386062 #), Pose und Q nag 476 817 901 f (4+ 34 209 174 E), Reichéeitendahnverwaltung 98 942 000 f (4- 7505 000 Fé).

Die zur Reichskasse gelangte Jsteinnahme der Ausfuhrvergütungen usw. und der Verwaltungskoften, be:

Ina e m In m T As A A L Ld

trägt bei den nachbezeihneten Einnahmen: Zölle 545 470 881 H |

4 98 592 497 M), Tabalsteuer 11 332 524 H (+ 1 58 GLH) Zuckersteucr 103 258 206 # (— 1 31 ; 47 G66 871 é (41249 9544), Maischbottichstcuer 12 1324 (4 3 710 243 M4), Branntweinverbrauchsabgabe und Zujhlag 86 036 150 M - 11 558 544 H), Brennsteucr (+ 167019 #Æ), Schaumweinsteuer 4361 S876 Ht (4- 317 186 M), Brausteuer M 068 068 M (4+ 1 103062 A) (+ 82816 155 #. Spiclkartenstempel (+ 50 25 M)

Summe 839 26 S693 M 1 541 S3S J

Fananzminäfter hai genehmü Hauptiicuerämtiern as S1herYeit i und indirette teuxrn fortan aut nDUUND r] Niederlegungsbeshrimi- gungen i((Depotstheima zur Sätherhceiisbesfiellng e- cigneie Wertpapiere oh dem dafür vorgeschriebenen Ber Fahren angenommen werden

Zu@ecersteucr | 7 Salzsteuer 49 845 595 H 2 067 769 #6), Maïschbottichstcuer 16839539 H |

ONO J, Y Naa n nann ora erha nh em Dia Ï 7 N 4+ 5 3563 089 M), Branntwecinverbrauchsabgabe und Zu)chiag | i i E R. r egr gr ad ) j at ati Ste R | gcdruckt, wonath dieses gegen die Auszahlung von Nenten i «R 4 4 O. 1}

| Nevistonsentscheidungen über den Einfluß völliger | auf U | Mannes (N: | besondere über die Bedeutung des Erwerbs einer neuern 84 646 é), Spicltartensftempdl j

dsr d ck 70 R A Ta Tannen L nue 4D DOAON AON ïî 1 602 634 M (4 W376 Mé), Wechielite Di TCUA 10 o20 404 Hb Î E L Y E T n | während der Vertrcherte felt dem Mai 1834 nur 12 Veéarken

| auf Grund der Versiherungspflicht, alle anderen zur frei | willigen Weüterversicherung verwendet

H I DAD n n w Ï 153 315 315 Ft T i

2 F | 1 550 766 H j N

n . H Y eun V Und Ucbex Tanaga bgabe L K IeI

/ N Aw H pr 4, A, ry { I PUDTIZIEN (

Die Nr. 1 der „Amtlichen Nachrichten des Neichs- v e r Germ samts“ vom 15, Januar 1906 enthält in Abteilung A (Unfallversi ens die Nachweisung der Nenung ste der Berufsgenossenschaften für das Jahr 1904. :

Die Abteilung B (Jnvalidenversicherung) enthält die Nachweisung der Geschäfls- und Nechnungsergebnisse der Versicherungsanstalten und zugelassenen Kasseneinrihtungen i das Jahr 1904; ferner eine Entscheidung aus § 110 Abs. 1 Fiffer 3 J.-V.-G,, in welcher ausgesprochen wird, daß der rsaßanspruch der V.-A. wegen geleisteter Beitragserstattung ausgeschlossen is, wenn sie bei Erlassung des Erstattungs- bescheids wissen mußte, daß die Bewilligung einer Hinter- bliebenenrente an den Antragsteller bereits erfolgt sei oder unmittelbar bevorstehe. (1242.)

Die Nr. 3 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs- versiherungsamts“ vom 15. März 1906 enthält in ihrem amtlihen Teil (Unfallversiherung) eine Bekannt- machung des Reichskanzlers, betreffend die Außerkraft- sezung von Bestimmungen des Gewerbe- und drs Bau- unfallversicherungsgeseßes zu Gunsten von Angehörigen des Königreichs Belgien, vom 24. Februar 1906, sowie folgende Entscheidungen der Senate des Reichsversicherungsamts:

Die Körperschädigung einer versicherten Person dur Blißschlag bei der Betriebstätigkeit ist ein Betriebs- unfall. (2135.*) ; :

Der Heimweg eines Arbeiters, welher nah der Be- endigung der Arbeit für den Betrieb noch eine Bestellung auszurihten und zu diesem Zwecke einen Umweg zu machen hat, ist von der Erledigung des Auftrags ab nicht mehr versichert. (2136.) a S

Als Jahresarbeitsverdiensst im Sinne des F 19 Abs. 2 a. E. des Gewerbeunfallversicherungsgeseßes vom 30. Juni 1900 i} für eine 1904 erwachsene Hinter- bliebenenrente nicht der Arbeitsverdienst des Verleßten an- zuschen, welcher bei der unter der Herrschaft des Unfall- versiherungsgeseßes vom 6. Juli 1884 bewirkten Fest sezung der Rente gemäß Y 5 Abs. 3 diejes Gefezes gekürzt worden ist, sondern derjenige Betrag, welcher fih bei An- wendung der Kürzungsbestimmung des S 10 Abs.'1 des Gewerbeunfallversiherungsgeseßes ergibt. (2137.)

Das uneheliche Kind der Tochter cines durch Unfall getöteten versiherungspflichtigen Arbeiters ift au dann als „elternios® 1 j \ l Hinterbliebenenrente gemäß § 20 des Unfallversficherungs geseßes für Land- und Forstwirtschaft (J 19 des Gewerde unfallversicherungsgesches), wenn zwar dec unchelihe Vater noch am Leben, die Mutter aber tot ist. (2138.)

Aerzte, mit welchen cine Berufsgenofsenschaft ein Ab kommen lediglih darüber getroffen hat, nah welchen Säßen fie Honorare für Gutachten von

Abs. 3 des Gewerbeunfallversicherungsgefseßes) zu der Be rufsgenossenschaft. (2139.) : : A

Dic Bestimmung des L 88 Abs. 2 des Gewerbcunfa versicherungsgeseßzes S 3 Avs. 2 des Unfallversicherungs- gesczes für Land- und Forstwirtshaft —, wonah ander - weite Feststeängen der Entschädigung nur in Zeit- räumen von ens cinem .Ja hre vorgenommen werden dürfen, gilt au für die Fälle, tn denen wegen Ablaufs der fünfjährigen Frist nah Nechtökraft der ersten Nentenfestsezung nicht mehr die Berufsgenossenschaft, sondern das S&hteds- geriht zur anderweiten Festsezung der Rente zuständig ift. (2140.)

Jt cin Unfallver leßter, für den eine Landesver

ficherunasanstalt cin Heilverfahren hat eintreten laffen, nit im

when Ch 1 er bsSuUnfahig

Sinne des JInvalidenversicherungsgeseßes erw gcworden, so Tann die Landesver)\1herungs

gemäß S 113 Abj. 3 des Jnvalidenversicherungsgeseßes bo treiben, jondern nur einen Erstattungsanspvruh gegen

über dem zuständigen Versitherunasträger gemäß S 21, 23 Fnvalidenversicherungsgescges geltend machen. (2141.)

Entschcidungsgründe eines Urteils dürfen h

i auf die Wiedergabe des: Endergebnisses der Sath- und

itéprufung beschränken, jondern müssen au

gelangt ift. (2142 ein Bescheid des Neichsvertictherungsamts ab

ndergebnt}

Ferner ifi ì im Nahmen des S 11 Abi. 1 des

ur die Krankenkassen 10 hen der Berufs

Gewerbeunfallwersicherungsgejeßes

| genoßensthaften nichts zu erinnern hat

Die Abteilung B (Jnvalidenversicherung

F

Erwerbsfähigkeit eines sonst ganz arbeitsfähu 1243) über die Auslegung des S A7, 1&- (ht

fallenden Krankheitszeit,

at (Nr. 1244) über die Ni

fert auf die Rentenentzrehung anre{hnung einer in das Jahr 19091

hatie (1245). Ferner

_

| werden Folgende Nechtsfäße ausgesprochen:

R

Der Anrechnung der Krankheitswochen, welche fh an ierungsyflihtige Tätigkeit anschließen, auf die Wartr N der Umttand nicht entgegen, day die verntherungs- tige Beschäftigung nah Bceendiguna der Krankheit mihi eder aufgenommen worden ist. (1246.) Die Anrethnung von Erjaßtatiathen hängt davon ab, wle erfitherte m der ganzen Zeit, während Deren Lr zu Verfréherien gehörte, hinsichtih der Verrichtung wer- crunaëpflihtiger Arbeit und der Ertridftung von Beiträgen

L, 444i A T4 ch dite verhalten hat. tand, daß der Srjaßtatiache

Der Umi

ine Arbeitszeit voraufgeht, für die die Beiträge Fehlen, fiel |

der Anre&mung der Erxsagztatsache niht notwendig *entgegen

1247.)

Die Anmartschaft aus Beiträgen, die für Die Zeit vor dem 1. Januar 1900 gelten, ift nur dann erhalten, wenn 1e ih bei ousdilicßliher Anwendung entweder des S 22 Des Imwvailliditäts- und Altersversicherungsgeseßes oder dœŒ 5 46 des Jmnrilidenverfiherungsgesezes auf den ganzen vor dem

Imfrofttroien des Snndlidenversficherungsgeseßes ftegenben Zeit- zum ole céhalien erweist. Es ist unzulässig, auf verschiedene or dacjem Beitpunki ‘Tiegende Zeiträume gjleithzeitig teils bi trihenz, icils Die neue GejeßgeSvorshrift anzuwenden. (1248)

- á

-

*) Dir nében ben cinzélnen En!sdeibungen fithendenzingiTiammerter Zellen geben dic Ziffer an, unter wél{her diese in ‘den „Amtlichen F

iaäziäzer" vmeröfrentlidht find.

anzujehen und hat demgemäß Anspruch auf |

ihr beanspruchen dürfen, | stehen niht in einem „Vertragsverhältnisse“ (S 69 |

| Ablösungstransport D « s „Séharnhorst“ am 23. März in Colombo eins |

m n hd l T4 1 anliaiil di

| das Unfallentschädigungsverfahren an Stelle des Verlegßten |

ertennen | aus welchen Erwägungen das Geritht zu diejem |

| zwe@en hierher fommen.

Eine versicherungspflichlige Beschäftigung im Sinne des 8 46 Abs. 2 Ziffer 2 des Jnvalidenversiherungsgesehes liegt auch dann vor, wenn der Rentenbewerber, der eine mehr a wanzigprozentige Unfallrente bezieht, wegen dieses Bezugs insihtlich der gleichzeitig verrihteten Lohnarbeit von der Verfiberungapfliht fic hat befreien lassen. (1249.

Die nach § 16 des Gewerbeunfallversicherungsgesebßes den N Kindern gewährten Renten beruhen auf selbst- tändigen RNehtsansprüchen und kommen bei Prüfung der Frage, inwieweit der § 48 Abs. 1 Ziffer 1 des Jnvalidenversiche- rungsgeseßes Plaß greift, auch dann nit auf die der Mutter gewährte Hinterbliebenenrente in Anrehnung, wenn die Kinder bei der Mutter wohnen. (1250.)

Die Eigenschaft einer fortlaufenden Geldzahlung als einer Pension oder eines penfionsähnlichen Bezugs im Sinne des S 48 Abs. 1 Ziffer 2 des Jnvalidenversiherungsge}eßes wird dadur niht ausgeschlossen, daß der Empfänger ursprünglih nur auf Gewährung gewisser Naturalbezüge Anspruch hatte, und die Geldrente erft später im Wege der Vereinbarung an die Stelle der Naturalien gesezt worden ijt. (1251) _

Die einem Versicherten neben einer Militärpenfion ge- währte Verstümmelungszulage ift als Pensionsbezug im Sinne des 8 48 Abs. 1 Bifer 2 des Jnvalidenverficherungsgeseßes anzuschen und daher bei Prüfung der Frage, ob und inwie- weit die Jnvalidenrente ruht, mit zu berückstichtigen. (1252)

Bei einer Rentenempfängerin, die s|ch zum Besuche bei ihrer Tochter in Tsingtau aufhält, ift angenommen worden, daß sie ihren „gewöznlichen Aufenthalt im Jnlande“ (8 48 Abj. 1 Ziffer 4 des Jnvalidenversicherungsgejeßes) behalten hat. (1253.) s |

Beitragêmarken, die von einem Verficherten aus einer eigenen, verloren gewesenen und wiedergefundenen Quittungs- karte herausgelöst und in eine andere, in Gebrau befindliche Quittunaskarte cingeklebt worden sind, find unter allen Um- fänden, auch wenn ihre erstmalige Verwendung zu Necht crfolat war, ungültig. (1254.) : L i

Marken einer zu nicdrigen Lohnklafse, die rechtsgültig verwendct, demnäGhst aber vernihtet sind, und teren Wert erstattet worden ift, ohne daß die Beibringung der entsprechen- den Zahl von Marken der höheren Lohnklaße erfolat i} oder nachgewiesen werden kann, find troß der Vernichtung und ‘Er-

=

fiattung als rcchtswirklsam jedenfalls dann anzuerkennen, wenn Ÿ

S

der erstatiete Betrag wicder in die Kasse der Verficherungs- anstalt zurüdckgefloFen ist. Diese

a

die Fristen des § 146 des Jnvalidenversicherungsgesehes ge:

bunden. (1255.) N Es folgen Ueberfichten marfen 1m Februar 1906,

fowie über Januar 1906.

Laut Meldung des „W. T. B.“ Yi ür S. M. S. „Condor“ mit dem R.-P.-D. getroffen und hat vorgcstern die Reise noch Fremantle (West

ausiralien) fortgesett.

Die leßte Staffel des oftafrikanishen Marine- infanteriedetahements ift mit dem Dampfer „Präinzregent“ unt der Hrimreise vorgestern in Aden eingetroffen an demsclben Tage dic Nee nah Suez und Port Said fortgeseßt.

S. M. Kbt. „Jaguar“

i om 23. März ia A | (am Yangtse) eingetroffen und gcht morgen von dort na | Nanking.

ts“ t vorgefiern von Hantau ingjec abgegangen

S. M. Fluß kbt

nah Notschau und de

Deutséhe Kolonien. Windhuk in Deutsh-Südweftafrita B.“ zufolge, berichtet:

F F Reiter Hermann Bahr, geboren am 13. 3

mird,

1882 zu Situven-

bagen, fiüber im Dusaremegimernt Nr. 16, if am 27. Februar in

Namutori an Lumgenertzündung, Reiter Arno Müller, atmen am 29_ 1. 1883 zu Chemnitz, früber im Königlih sahen Znsaniterit- regtment Nr. 181, om 18. März im Lazarett zu Okahandja an Lungey- tuberkuloîe und Séefreiter Friedri Lange, atboren am s. 4. 1881 4 s Go - t 1D ry nt a - “i r 19 Mar; t zu Hünnefeld, früher im Gisenhahnregiment Iz. 1, am 12 r

t nr

Lazarett zu Swakovmund an Typhus ge ftorben

Franukrcith.

Der Minüsfterraî hat, nah einer Meldung des 58. T. B“ bes@thlofen, die Parlamentëwahlen au} der 6. Mai fFesizusepen.

FrßzlanD.

Die Wahlen zur Reithsduma vollziehen fich, ia Meldung der „St. Vetersburger Telegraphenagentur“, überal, auth in Polen, in guier Ordnung.

Der Einkommensteuerentwurf äßt, wæœe DE „Handels- und Zndustriezettung“ an Ergänzung ihrer Vor- geitrigen Mitieilungen ferner meld, die diplomatischen Vertreter des Tuslands fteuerfrei, zicht dber bie anderen in Rußland lebenden Auslänber zur Entrichtung dieser Steuer heran, n weit fie länger als ein Jahr in Rußland leben oder zu Erwerb j Die Einkommensteuer für diejc Aus- ¡änder beträgt mindestens 07 Prozent bei Einkommen bis 100000 Rubel und tteiat progresfiv bis zu ® Prozent des Sf *ommens. Einkommen unter 900 Rubel Bleiben Fteuertrel. Der ESirkommenîteuerentwurf gelangt an die Reihsduma fotholifhe Bishof in Wilna hai Gouvernemenisverwaltung die Lifte der auf Grund der Kanter lichen Verfügung über die religiöse Duldjsamteit zum Kathol? ziómus übergetretenen Perjonen mitgeteilt, ihre Zahl beláufi f auf über 20/900. Be

Die „Sit. Petersburger Telegraphenagentur“” werbrel! Ferner folgertde Meldungen: 2

Sn Katlafoln in ber Nähe von Riga vrangen vorgeiterm mit Yenolvern bemaffnete Männer in das Gemeintdewzrwältun& géfâut: zin, zntmafincten ‘ben Polizeibeamten und eimen Sre und vetbranuten bie Bilber der Hertither, die Gemseinveverzcin?! und bas dem Staat gébóorige Inventar. Dem Bezirk Katlataiz fi wegen tit gegen tas Gibaud- ter Bezgirtéverwaltung auég{ füt Angriffs eine Strafe von 3000 Rubeln anjerleat worden. i

Das Militärgeriht in Tambow wverurteilte ven Yéörver E Souvernementóraté Lorjenovêly, Spirtoonow, zum Lobe du t Stcarg, beidilof jezoŒ, mitt der Vorlage bes Urtéils zur Beitätts08 ein Sthristflli® einzureichen, bas für mildernde Timstände Ppläudter!

Der

Zurützahlung ift näht an Y

übcr den Erlös aus Beitrags- F 1 Rentenzahltungen * | und Beitraaserftattungen der 31 Versicherungsanstalten 1m

der ausSreisende

In der Nähe vou Tiflis wurde vorgestern die Post angefallen und ein Polizift, der sie begleitete, getötet; der Postillon wurde ver- let. 10000 Rubel wurden gestohlen.

Jtalien.

Jn der vorgestrigen Sizung der Deputiertenkammer wurde die Regierung über die Vorkommnisse während des Ausstandes in Scorrano und- Muro Leccese interpelliert.

er Ministerpräsident Sonnino erklärte, nah dem Bericht des

.W. T. B.*: Ausständige bätten in Scorrano den Versuch gemacht, einige Fabriken zu schließen, den Soldaten die Gewehre zu entreißen und Steine gegen die Soldaten geworfen. Letztere hätten in die Luft esofsen ; zwei Manifestanten seien getroffen worden, von denen einer ge- orben set. Er, der Ministerpräfident habeeinen Beamten nachdem Tatorte zur Untersuhung der Vorgänge abgefandtund erwarte weitereAuskunft. Jn M uro Lecce}e bätten Ausständige ebenfalls versucht, die Fabrik zu \{ließen. p beiden Seiten seien Schüsse gewehselt worden, durch die sowohl auf seiten der Soldaten, wie auf seiten der Ausständigen einige Leute verwundet worden seten, jedech niemand ernstlich. te Behörden von Scorrano und Muro Leccese seien dabei bebilflich ge- wesen, eine Aussöhnung zwisGen Arbeitnehmern und Arbeitgebern herbeizuführen. Es handele sih dabei um peinliche Tatsachen, die die traurige Lage dieser Gegenden klar vor Augen führten. Die vorerwähnte Truppenabteilung habe ihre Pfliht getan, über- dies sei ihr Eingreifen infolge der großen Anzabl der Ausständigen unvermeidlich gewesen. Nur Maßnahmen auf wirtschastlihem Gebiete würden eine Besserung der Lage herbeiführen können. Der Justiz- minister Sacchi fügte hinzu, die Gerichtsbehörde nehme eine Unter- suhung vor, gemäß den Geseßen und ohne Vorurteil zu Gunsten oder zum Schaden irgend jemandes. Er wünsche, daß die Unter- suhungen rasch vonstatteu gehen. Was die Frage der Verantwort- lihfeit für die Vorgänge betreffe, so müsse man zunähst weitere und genauere Meldungen abwarten. Nah Erwiderungen der Jnterpellanten erklärte Sonnino, der Präfekt habe auf eine Aussöhnung bin- gearbeitet, und zwar in einigen Orten mit Erfolg. Er, der Minister- präsident, hobe die Verpflihtung, über der unbedingten Achtung vor den Gefeßzen zu wachen, die jederzeit, in jedem Falle und von jedermann ' zu bezeigen sei. Er könne das Vorgehen der Beamten nit tadeln, solange niht erwiesen sei, daß diese etwas verschuldet hätten. Er versichere, daß die Verantwortlich- keit für die Vorgänge werde festgestellt werden. Aber die aufrich- tigste Ahtung vor dem Recht auf Ausstand könne sich doch nicht zu einem e gegen die Freiheit der Arbeit umwandeln, und Gewalt- tätigkeiten würden niemals zugelassen werden. Er appelliere an die Mitarbeit aller Woblgesinnten ohne Unterschied der Partei, damit s PNIIRIER N INE aus ihrer mißlihen wirtschaftlichen Lage be-

t werden. Die Sißung wurde hierauf geschlossen.

Spanien.

Zur Unterdrückung der carlistishen Bewegung, die fich in den Grenzgebieten von Ampurdan und Cerdaña vemerkbar gemacht hat, ist vom. Kriegsminister, nah einer Depesche des „W. T. B.“ aus Barcelona, die Formation von zwei gemishten Brigaden angeordnet worden.

Türkei.

Der Präfekt von Konstantinopel Redwan Pascha ist, einer Meldung des „Wiener Telegr.-Korrespondenzbureaus“ zufolge, am Freitagabend in einer Vorstadt Konstantinopels von zwei Personen aus Privatrache getötet worden. An Stelle des

ee ist Reshid Pasha zum Präfekten ernannt worden.

Schweden.

Der Reichstag hat, wie „W. T. B.“ meldet, vorgestern in gemeinsamer Abstimmung mit 189 gegen 173 Stimmen beschlossen, daß die Maiszölle unverändert bleiben sollen. Die Minorität war für Zollfreiheit auf ungemahlenen Mais eingetreten.

Amerika.

Der amerikanische Arbeiterbund hat nah einer Meldung des „W. T. B.“ aus Washington die Aufstellung eigener Kandidaten für den Kongreß beschlossen. Der Bund, der über eine weit ausgedehnte Organifation verfügt, hat bisher die Republikaner unterstüßt, macht diesen jedoch den Vorwurf, die Jnteressen der Arbeiterpartei vernachlässigt zu haben.

Afrika.

Ein Telegramm des „Jmparcial“ aus Melilla erklärt die Nachricht der „Times“, daß der Prätendent in der Nähe von Fez sih befinde, für Ld Die Truppen des Sultans sind an den Ufern des Laumlayaflusses zusammengezogen.

Der marokkanische Regierungsdampfer „Turki“ hat abermals, aber ohne Erfolg, die Faktorei Marchica beschossen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußberiht über die vorgestrige Sißzung des Reichstags befindet sih in der Ersten Beilage.

Die heutige (75.) Sißung des Reichsiags, welcher der Staatsminister, Staatssekretär des Reichsmarineamts, Admiral von L und der stellvertretende Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts Erbprinz zu Hohen- lohe - Langenburg beiwohnten, eröffnete der Präsident Graf von Baltesiren mit folgenden Worten:

Ich habe Ihnen die Mitteilung zu machen, daß der Zweite L e Vizepräsitent Dr. Paasche erkrankt ist. Da leider zu befürchten ist, daß diese Krankheit niht in den nächsten Tagen behoben werden wird, so tritt an das Präsidium die Sorge beran, ob es immer, da es nun auf nur vier Augen beruht, im stande sein wird, feine Pflicht zu erfüllen. Ih möchte daher, wie hon in früheren Fällen e)chehen, an die Herren Kollegen die Bitte rihten, während der

ißung eine Vereinbarung zu treffen und mir vielleicht im Laufe der Si fing einen Antrag einzureichen, daß wir einen sogenannten Aus- hilfspräfidenten ernennen.

__ Der Abg. Mittermeier (wirtsh. Vgg.) wurde wegen einer bei einem Eisenbahnunfall erlittenen Verlegung beurlaubt.

Auf der Tagesordnung stand gunagh der dem Hause zu- gegangene Ergänzungsetat zu dem Etat für 1906, in dem die Mehrkosten für die Umwandlung der deutschen Ge- sandschaft in Tokio in eine Botschaft, das Gehalt für einen Generalkonsul in Korea anstatt des bisherigen Minister- residenten, sowie 6 830 500 # für die Vervollständigung des deutschen Eisenhahnneßes im Juteresse der Landesverteidigung gefordert werden, i Der Ergänzungsetat ging auf Antrag des Abg. von Normann (d. fon ) an die Budgetkommission. _ Darauf wurde dle zweite Lesung des Kolonialetats forte geseßt mit dem Spezialetat für das Schußgebiet Neu-Guinea.

Abg. Erzberger (Zentr.): Die Bevölkerung der Kolonie Neu- Guinea umfaßt nur 466 Weiße, darunter 148 Deutsche, und unter [leßteren 25 Beamte, 71 Kaufleute und 52 Farmer. ir haben also auf 14 Deutsche bereits einen Beamten, ebenso auf 2 Farmer. Dieser zablreihe Beamtenayparat zeigt bereits seine Konsequenzen darin, daß, während die eigenes Einnahmen der Kolonie nur 131 000 betragen, der Reichzushuß 1168 163 # beträgt, 75 %/ sämtlicher Ausgaben also vom deutschen Volke getragen einen Farmer in Neu-Guirea kommt ein jährlihec Zuschuß des Reichs von 22000 A Wir würden besser kommen, die imes als Reichspensionäre zurückzuberufen. Die Kolonie wird

nicht zu einer Plantagenkolonie entwickeln. Der Bismark- Archipel und das Kaiser-Wilbelmland baben eine Einfubr von 2,2 Millionen Mark und eine Ausfuhr von 1 264 000 Die Aus- fuhr ist also so groß wie der Reichszushuß. Ein Kaufmann, der so arbeitete, wäre in kürzester Zeit bankerott, und im letzten Jahre ift der Ausfubrhandel noch um # Million Mark zurückgegangen, weil man die Zölle auf Tabak und andere Produkte etwas erböht hat. Auch die Copraausfuhr hat abgenommen. Soll bei dieser traurigen Perspektive das Deutshe Reich noch diesen Neichszushuß aus- geben? Es if die Zeit gekommen, diese Ausgaben einzu- schränken. Die Yaluitgesellschaft hat jeßt auf ihre Hobeits- rechte verzihtet und damit ist der leite Rest des Bismarckschen Kulturideals von dem regierenden Kaufmann verschwunden. Und wie wird in den Kolonien selbst gewirlschaftet, für welhe Zwecke wird das Geld des Reichs ausgegeben? Jch bitte jeßt um volle Auf- Uärung über die Affaire des Landeshauptmanns Brandeis., Die einge- reihte Beschwerde enthält {were Anschuldigungen, es ist mir aber nicht bekannt geworden, daß, wie im Fall des Gouverneurs von Putt- famer in Kamerun, eine Anklage wegen Beleidigung erhoben oder eine Dizsziplinaruntersuchung eingeleitet worden i. Unter anderem follen ersparte amtlive Gelder nicht als solche eingetragen, sondern für andere Ausgaben verwendet sein. Die Tatsache, daß der Landesbaupt- mann Brandeis die verhängten Prügelflrafen niht in das Strafjournal hat eintragen [afsen, beweist, daß er \sich bewußt war, daß er diese Strafen niht vollstrecken lassen Le Die Eingabe eines Beamten, der beute nov in der Kolonialabteilung beschäftigt ist, bebauptet, daß der Landeshauptmann \ich einfa über Gese und Ordnung hin- N 0 auf Grund dieser Eingabe eine Untersuchung s\tatt- gefunden

(Schluß des Blattes.)

__ Dem Herrenhause ist der nachstehende Gesezentwurf eines Gefeßes gegen die Verunstaltung der Straßen und Pläße in geschlossenen Ortschaften nebst Be- gründung zugegangen: g

1 Für eine ges{lossene Ortschaft kann durch Ortss\tatut festgestellt werden, daß Bauausführungen, welckche die Straßen und Pläße ver- unstalten, nicht vorgenommen werden dürfen. Insbesondere können an Straßen und Pläßen von hervorragender geshihtliher oder künst- lerisher Bedeutung Bauten und bauliche Veränderungen verboten werden, sofern dur sie die Eigenart des Straßenbildes beeinträchtigt werden würde. Durch die auf Grund des Ortsflatuts aufgegebenen Aenderungen des Bauentwurfes dürfen die Kosten der Ausführung niht wesentlich vermehrt werden. g 2

Bei der Aufstellung tes Entwurfs für das Ortsstatut hat der Gemeindevorstand Sabet Be zu hôren. Das Ortóstatut bedarf der Bestätigung des Bezirksaus\{husses. Für die Stadtkreise Berlin, Charlottenburg, Schöneberg und Mixdorf liegt die Bestätigung des Statuts den zutändigen Ministern ob.

Nach erfolgter Bestätigung ist das Statut in ortsübliher Art bekannt zu machen.

8 3. :

Polizeillhe Verfügungen, durch welhe die Bauerlaubnis auf Grund der nah diesem Geseße ergangenen ortsftatutarischen Vor- riften versagt wird, sind nah Anhörung des Gemeindevocstands zu erlassen. Dieser hat zuvor das Gutachten einer besonderen Gemeinde- kommission etnzubolen, über deren Zusammenfetzung, PEaeneee auch hinsichtlich der Beteiligung von Sachverständigen, das Nähere in dem Statut zu bestimmen ist.

Bei der am 21. d. M. R e Reichstags-

ersazwahl im Wahlkreise Pfalz 6 wurden, laut amt- liher Meldung, im ganzen 25495 Stimmen abgegeben. Davon erhielten Bürgermeister Schmidt-Odernheim (nl.) 7557, Kaufmann Klement- Kaiserslautern (Soz.) 7547, Gutsbesißer Dr. Noesicke (Bund der Landwirte) 6595, farrer Kempf (Zentrum) 3785 Stimmen. Mithin findet Stichwahl zwischen den beiden ersteren statt.

Nr. 18 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, berausgegeben im Reichsamt des Jnnern, vom 22. d. M., hat folgenden Inhalt: 1) Zoll- und Steuerwesen: Bekanntmahung des NReichs- kanzlers zum Handels- und Zollvertrage zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreih-Ungarn. Uebereinkommen über die Zollabfertigung im Cisenbahnverkehr. Uebereinkommen über die Dns des Schiffsvershlusses. 2) Medizinal- und Veterinärwesen : Noten- wechsel wegen der veterinären Behandlung des Rindviehs im Grenz- verkehr und der Festseßung von Normalgewichten für solhes Rind- Bee: Uebereinkommen über die Desinfektion der Eisenbahn- viehwagen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Deutsche Seefischereistatistik.

Die nach § 6 Ziffer 2 des Zolltarifgeseßes vom 25. Dezember

1902 zollfreien, von deutschen Fishern und von Mannschaften deutscher Schiffe gefangenen und an das Land gebrahten Fische, Nobben, Wale und anderen Seetiere sowie die davon gewonnenen Erzeugnisse sind nach § 1 des Gesetzes, betreffend die Statistik des Waren- verkehrs mit dem Auslande, vom 7. Februar 1906 vom 1. März 1906 ab für die deutshe Seefischereijtatiftik anzumelden. Ob die Seetiere an der deutshen Küste oder auf See (in der Küsten», See- und Hochseefisherei) gefangen find, ist für die An- meldung gleihgültig. Es genügt mündlihe und monatlihe An- meldung, und zwar leytere auf Grund ter Schiffstagebücher oder durch foustige Nachweise nach Anordnung der obersten Landesfinanz- behörden. Die Anmeldung hat nah § 12 der Seefischereizollordnung und, soweit Frishfishfang in Betracht kommt, bei derjenigen An- meldestelle zu exfolgen, in deren Bezirk der leßte Fang des Monats an das Land gebracht worden ist. Erleichterungen können die Haups, ämtec an der Grenze zugestehen. Die Anmeldung erstreckt sich auf die Hauptarten, die Menge und den annähernden Wert der ge- fangenen und an das Land gebrachten Seetiere sowie der davon ge- wonnenen Grzeugnisse. / _ Fischereigesellschaften haben die von ihren Fischern usw. ge- fangenen und an das Land gebrachten Seettere (Fangergebni e) sowte die dayon ginnen Erzeugnisse, die nicht zur öffentlihen Ver- steigerung gelangen, anzumelden. ¿

MWecden die an das Land gebrachten Seetiere sowie die davon gewonnenen Erzeugnisse öffentlich versteigert, so haben an Stelle der

werden. Auf:

deutschen Fisher oder der Fischereigesellsckaften die veretdigten Ver- steigerer (Auktionatoren, Verkäufer) die Anmeldung vorzunehmen.

Das Nähere über die Art der Anmeldung jowie über dfe zur Anwendung gelangenden Vordrucke, die den beteiligten Fischereigesell- chaften und veretdigten Versteigerern vom Kaiserlihen Statistischen

mt kostenfrei zu liefern sind, wird das Kaiserliche Statistishe Amt nach Einvernehmen mit den beteiligten Kreisen festseyen.

Im Laufe des März wird für das Nord- und Ostseegebtet die Festsetzung der Hauptarten der anzumeldenden Seetiere und der davon gewonnenen Erzeugnisse erfolgen. Für das Nordseegebiet werden dabet die Hauptarten der in den bisherigen Statistiken der vereidigten Ver- steigerer wi, dee Seetiere, für das Osiseegebiet die in den bisher hierüber ershienenen Statistiken aufgeführten Hauptarten im wesentlidhen berüdcksihtigt werden können.

_ Verwogene Fische werden dem Gewicht fas in Kilogramm niht verwogene nach Stückzahl, Stiege, Wall, Körben oder nach der sonst üblichen Einheit bei der Anmeldestelle angemeldet und nachgewiesen.

Bei Zuwiderhandlungen werden gegen die Anmeldepflichtigen gemäß § 17 des Gesetzes vom 7. Febrvyar 1906 Ordnungsstrafen bis zu 100 G verhängt.

Die Ganger ebnisse sowie die davon gewonnenen Erzeugnisse sind von der s\tatif ischen Gebühr befreit.

Die Anmeldungen dürfen nur für die Zwecke der amtlichen S Mee werden; eine Verwendung zu anderen Zwecken ift durchaus unzulässig.

Allmonatlih wird das Kaiserliche Statistishe Amt auf Grund der eingegangenen Nachweisungen eine Zusamme nstellung der von deutschen Fishern und von Mannschaften deutsher Schiffe gefangenen und an das Land gebrachten Fishe usw. veröffentlichen. Außerdem werden Jahreszusammenstellungen veröffentliht werden.

Die landwirtschaftlih genußte Fideikommißfläche in Preußen 1903,

Eine unmittelbare Auskunft darüber, welcher Teil der landwirt-

\chaftlih genußten Fläche Preußens fideikommissarisch gebunden ist, gibt die amtliche preußische Fideikommißstatiftik, die lediglih zwischen Fidet- l'ommißbesiy überhaupt und fideilommissarisch gebundenen Waldungen unterscheidet, niht. Indes ift zu berücksichtigen, daß ein Hauptunterschied zwischen dem Fideilommiß- und dem sonstigen Grundbesitze in der ver- bältnismäßig viel stärkeren Beroalvbung des ersteren besteht. Scheidet man nun sowohl bei der Gesamt- wte bet der Fideilommißfläche die zu- ehôrigen Waldungen aus, so dienen von den auf betden Seiten ver- leibenden Flächenbeständen nicht sehr erheblich voncinander ab- weihende Bruchteile landroirtschaftlihen Zwecken und kann man bet Gegenüberstellung der nicht aus Wald bestehenden Fideil'ommißfläche und der Gesamtflähe ohne deren Waldungen einigermaßen zuver- lässige Schlüsse auf das Mindestmaß des landwirtschaftlih genutzten sFideilommißgeländes ziehen.

Ende 1903 betrug nah der „Stat. Korr.“ die Fideilommißfläche

mit ohne mit ohne ai Merten g | Ls _Wald E ara ç ,_Punder etle er O e Lot H, Ounderileile der J le eriungs Gesamtfläche dae Frtef E Gesamtfläche mit ohne | E mit ohne Wald Wald | Walo Wald Königsberg *) . . 6,9 5,8 Zchleêrwig 7,6 6,5 Gumbinnen *). . 1,2 0,9 Hannover . [,8 [,4 Allenstein). 09 0,7 Hildesheim 2 2,8 Dad LO 10 | Lüneburg 18 )3 Marienwerder . 4,7 3,4 Stabe ),9 Y,7 Stadt Berlin . —— Osnabrück Potsdam Aurich Frankfurt Münter Stettin . Minden . Köslin / Arnsberg Stralsund . Caffel Posen j Wiesbaden Bromberg .

Koblenz .

Breslau Düsseldorf . Liegniy . Cöln . Ovpeln . Trier Magdeburg . Aachen l Merseburg . Sigmaringen 6,3 4 (rfurt im Staate 6,3 44

Nimmt hiernach im Sesamtstaate die Fideilommiffläche über- haupt gerade ein Sechzehntel der ganzen Staatsfläche ein, so finkt dieser Anteil, wenn man hier wie da die Waldungen nicht mite berüdcksihtigt, auf unter ein Zwanzigstel herab. Auch in sämtlichen einzelnen Landesteilen erscheint nah obiger Zusammenstellung infolge des Waldreihtums der Fideikommisse deren Ausdehnung bet Aus- scheidung der Forsten verhältnismäßig geringer als het deren Ein- beziehung. Da, wo die Fideikommise befonders viel Wald enthalten, sind fle mit diesem häufig um ein mehrfaches stärker an der ganzen Fläche des betreffenden Gebiets beteiligt als ohne ihn an der nit aus Waldungen bestehenden Gesamtfläche, fo vor allem in den Hoben- zollernshen Tbee aber au in den N

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n, a Negierungsbezirfen Legnit, Lüneburg, Osnabrück, Arnsberg, Trier und Aachen. Utngekehrt sind die Unterschiede da, wo die Fideikommißbewaldung nit gerade be« deutend ist, zumeift verhältnismäßig unerheblih, io in den Bezirken

Stralsund, Schleswig, Hannover, Stade und Aurich.

Mit ziemlicher SiHerbeit läßt fi nun aus obenstehender Ueber» sicht folgern, daß der Anteil der Fideiklommifse an der landwirts{haft- lih genußten Gesamtflähe erft in dret Regierungsbezirken, Breslau, Oppeln und Stralsund, mindestens ein Zehntel, im Bezirk Stralsund allerdings nahezu schon ein Fünftel, andersfeits in den Bezinken Trier, Allenstein, Stade, Aachen, Gumbinnen und Lüneburg noch nit oder nicht viel über ein Hundertftel beträgt und jedenfalls auch im Befant- \staate ein Zwanzigstel niht übersteigt, im allgemeinen also noch ver- bältnismäßig gering ift.

Zur Arbeiterbewegung.

Die Landschaftsgärtner Groß-Berlins (dal. Nr: 65 d. Bl.) hielten am Freitagabend eine Mitgliederverfarmmlung ab zur weiteren Beratung in Sachen der Lohnbewegung. Eine Antwort der Arbeitgeber if, der „Voff.. Ztg.*® zufolge, noch nit ztngegangen. Es wurde folgender Beschluß gefaßt: „Die Anwesenden verpflichten fich, dafür einzutreten, daß kein Landschaftögärtner innerbalb der nächsten 14 Tage unter 50 4 Stundenlohn Arbeiten Ibernehtne, die Gartenarbeiter nit unter 4 «A und die entfeidende Verfammlung Anfarg April stattfindet.

Ueber den Ausftand auf den Sclefifhen Koblen» und Koks8werken (vgl. Nv. 64 d. Bl.) wird der „SwWhles. Ztg.“ aus Fellham mer vom 22. Marz folgendes berichtet: Bereits vierzehn Tage befinden ch{ch rund 2500 Maun der Belegschaft im Ausftande, und eine Aufhebung des Streils i| noch gar nit ads zusehen. De Lage wird immer ernster. Zum dritten Male wurde am Mittwo die Lohnkommission bei der Werkta direktion mit ihren Forderungen vorftellig, “aber witdee wers geblich, obgleich die Bergarbeiter jeßt von einem Minimals lohne absehen wollten. Die Direktion war zu weiteren Zugetländuifstn, wie die bereits gemachten, niht zu bewegen und exklärt auterdem, das sie nicht in der Lage fet, die gesamte Belegschaft sofvut witder aw fahren laffen zu Mag Die Arbeiter verharren deshalb qui ibren Forderungen und wollen nunmehr das Königlite Oberdergcant am Vermittlung anrufen. Jun vier heute abgehaltene BVerêtanmlungen wurde einmütig die Fortsetzung des Ausstandes dels,

Dér Ausstand der Sal inenarbeiter in Dieuze Hal. Nu 68 d. Bl.) ist, wie die „Frkf. Ztg." erfährt, beendet. b

In Wien fand, wie „W,. T, B.“ meldet, gelten vormitteg cine von etwa 3C00 Werkstättenarbeitern due Sdudmaders

*) neuer Einteilung.