1906 / 76 p. 28 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Mar 1906 18:00:01 GMT) scan diff

i

Anlage 8c Zu L An. die Zentrale für Spiritusyerwertung, G. wm. d, A Berlin W. 8.

l, Ich. verpflichte mich, meine Spixituserzeugung in der Zeit vom 1. Dîtobec 1904 bis 30. September 190d dergestalt zu be« grenzen, daß fie: nicht mehr als 180% der in meiner Brennerei in der Zeit vom 1. Oktober 1896 bis 30. September 1901 durchschnittlich hergestellten Spiritusmenge beträgt.

Für die Berechnung dieses Produktionsrechtes find im übrigen die mir bekannten „Erläuterungen“ maßgebend.

In jedem Falle ist es mir gestattet, diejenige Menge zu brennen, welche ih für das Betriebsjahr vom 1. Oktober 1904 bis zum 30. September 1905 zum niedrigeren Verbrauchsabgabensaßze herzu- stellen berechtigt bin (Staatliches Kontingent).

[L Falls ih die biernah berechnete Prodèuktion8menge über- schreite, unterwerfe ih mi auf die mehr erzeugte Menge einem Abzuge vom Jahresdurhfchnittserldfe 29 tes Hauptvertrages vom 29, März 1899) von #6 4,— per Hektoliter r. A. soweit die Mehr- erzeugung innerhalb einer Grenze von 1009/0 meines Produktion8- rehtes Liegt, von Æ 10,— per Hektoliter r. A., soweit die Mehr- eugung 10% meines Produktionsrehtes übersteigt; der Abzug von 6 4, bezw. M 10,— darf mir vom Abschlagspreije 8 tes Haupt- vertrages vom 29. März 1899) gekürzt werden.

[TT. An die von mir vorstebend übernommenen Verpflichtungen bin ich nur gebunden, wenn

1) der durch den Brenneraubsshuß des Verwertungsverbandes Deutscher Spiritusfabrikanten und den Aufsitsrat Jhrer Gesellschaft cebildete Gesamtausshuß ten Abschlagtpreis 8 des Hauptvertrages vom 29. März 1899) auf mindestens M. 40,— festseßt,

2) wenn die dur defi Hauptvorstand des Verwertungsverbandes | Deutscher Spiritusfabrikanten gewählte Kommission von |

9 Besitzern landwirtschastlicher Kartoffelbrennereien die allgemeine Produkttonsbtndung für verbindlich erkläit.

Die Produktionsbindung darf nur dann für verbindlich érklärt werden, wenn wenigstens 92 9/- des für das Brennjahr 1901/02 geltenden Gesamtkontingentes der landroirts{aftlihen Kartoffel- brenneceten im Deutschen Rethe sih den Bedingungen dieses Ver- pflihtungöscheines nah Maßgabe der au) ü mih geltenden „Er- läuterungen“ unterworfen haben und wenn nad Ansicht der Kommisfion cine beträchtlihe Erhöhung der Spiritusp1 oduktion von folhen land- wirts{aftlihen Brennerecten, die st{ch der Produktionsbtndung nicht an- geshlossen haben- und ven seiten der gewerblichen Brennereten aus- ges{chloffen erscheint.

Die Entscheidung der Kommission muß bis zum 30. September 1904 getroffen und tn dex nächsterscheinenden N usgabe der Zeitschrift für Spiritustndustrie bekannt gegeben werden TV. Alle Streitigkeiten, welche zwishen mix und SIhnen aus metiner Verpflihtung zur Produktionsbindung entstehen folltèn, werden nach Maßgabe der §8S 82 und 33 des zwischen dem Verwertung®- werbande DeutsWer Sptritusfabrikfanten und der Sontrale für Spiritv8yperwertung, Geellschaft init bes{Wränkter Haftung, untêr dem 99, März 1899 abgeschlossenen Hauptyerkrage! dur ein Schieds agcriht entschieden

\_ Meine NerpsliGtung zur Produktionsetns{Wränkung peérlängerl h stets um et weitères vom 1. Ofktobèr bis 30. Septembéi reihendes Geichäftsjahr unter den für das betreffende Fahr allgèmein festacsezten Bedingungen, falls niht von meine Seite bis zum vorhergehenden 1 Suli eine Kündigung érfolgl ifi

Diese Verpflichtung erlist jedo nach dèm 20. September 19085 obne Kündiaung in folaende Srällen

1) wenn naG den für ein Jahr allgemein festgeseßten Be- dingungen die mir zur Erzeugung freigegeben Menge niedrtaer stellt, als die für dat Beotttebsfaßhr 1903/04 allaeéméêin fréiacgebène (= 1000/4) ‘résp. die für métne RBronnérei don dêr vobêt genanntei CKommissiön festgesetzt Mongae Die naGträali@e für das Jahr 1903/04 durch Resclusß: des Gesamtaus\{chufes aemäl! der Ansfübrunas bestimmungen zugela}ene Grhöhungen follen hierbei auße Rotract bleiben. ) wenn zu Beainn eines Betriehsfahre! (Bolamtaus\&Guf festacsekte Abs{lagaspreis Kch tellt als M 38 wenn für ein Ges{äftsiahr vit eine allgemeine Produktions

landwtrt\@Gaftlihen Kartoffelbrennereten f

dür den niedriger

kindung für Pi

Qraft gefett yotr?

Die aus ‘meiner Brennerei bis zum 20 Dktobêr 1904 \tewêr- amtli®% abaefertiate Menac wird auf dat Produktior8rech yro 1904/0! nit anceredvnet

«. Bi 1904 Üntersdrift des Brennereltnhabert (Gefälliatt red doutlid zu reihen unt mit Stemnyel pvde Siegel

zu nerteben)

Anlage §8à Fu f Zèntralè für Spiri Tube Twertung G. ih. D. De, Sorlin W. ® L 2D Mi pilite mi, mein Spixitueezougung in De Zei vom 1. Oktober 1905 dis 30. Söpteinbe 006 dergestalt zu be arien, dàß 1e nit mebr 6 100 9% D&r tn meine Bretnereî t}

dex Zeit vom 1. Oftgber 1896 bis 30. September 1901 durchsanitt l@ hergestellten Sbiritusmenge beträg

Fir die Berenung diefes D pdultionerete8 find die mtr be tanten „Erläuterungen“ mähgebend

F jedem Falle ili es mir gestattet, dicfntac Menge zu brennen weile t für das VBeitriebtiahr Vom Oktober 1905 bis zum 30. Septemder 1906 zun niedrigeren Vorbrau@hüabgabensahße herzu Fellen bere@iigt bin (Stäätlthes Kontingent)

11, Falls t die bievnad berechnete DrodutnonBmenge übersreite unerer {@ mtd auf die mebr erzeugte Menge Ctnem Abzuge pin Fabresdüur@s{hniiteerlohe (% 29 des HDauptdertrageb vom 29. Mäx 1899) hon 4 & P@ HPestoliter i N, \orwveit die Mebrexzougunc innerbalb einer Grenze von 109% meines Produkltioneredtes Tei von 10 Æ# it Qeltoiiter f. À Tow de Mebrexzeupung 10d meines Produftionsre(tes übersteigt; der Abyug Don 4 ost bezo, 10 K darf Mir Hom Ab\Pläashreite (& 2% des Häuptbertraget voi 29. MTrz 1899) gtlürzt verden

i As die ddk mit vorstehend übernommenen Verpflichtungen bi A zur gebunden, Foeith

i) der dir@ den Vrenheräus\{uß des NVorroertung8perhäandeë Deuléher Spixitusfabrikäntea Und dèn Auffihtsraäi Iihrei Gla gebildete Gescantäuss{uß; den Abschlagbprett (& % des Huubtvertrageb vdin 29 Mlk 1899) if min: destond 42 (c feftstbi ot die dir den Huuptvorstrind des Veewertungöverbandek DentiSher Sipiritukfabrifanten gewählte Kommiffion von 9 Besitzern landwirtihrlftliher Feartoffelbrennereten Dk ali- actheinè Vedduktivntibindung für verbindlich erflärt

Die Produltiontibindung darf mur dättn fit perbtndlih erflärt weidèk, Wenk wertgftonb 92% beæœ für dab Brennjahr [90304 aeltendèn Gescmttontingente Det laindwit\hzittlithen Kurtoffelbrenne reten tim Deutséhen Neithe fh den Bedingungen Mee Berpyflichtung8- heine na@ Maßgabe der zuth für mi peltenden „Grläuterungen" üntcrworien baben und wenn nah Anft dor Kommisfion Line be- trétlihe Echöhung der Spiritubproduktion von söolhen lairndwirt- filien Brennbreièn, die fi der Droduktivnebtridung midt ange Wlossen haben, imd bon seiten Der pewerblihen Brennereten auB- acWhiofen crsthätnt.

Die Entséheidung dr Kommisfion muß, biz zum 30. Söptember 1905 Ppöôtroffen nd k dét näteri@heinenden Nubgabe der Zeitschrift für Sipixitusindustrie békannt gegeben werden.

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1V. Alle Streitigkeiten, welhe zwishen mir und Ihnen aus meiner Verpflichtung zur Produktionsbindung entstehen sollten, werden nah Maßgabe der Ê2 32 und 33 des zwischen dem Ver- wertungsverbande Deutscher piritusfabrikanten und ber Zentrale für Spiritusverwertung, Gesellshaft mit beschränkter Haftung, unter dem 99. März 1899 abgeschlossenen Hauptvertrages durch ein chiedsgeriht

entschieden.

V. Meine Verpflihtung zur Produktionseinshränkung verlängert sich stets um ein weiteres vom 1. Dktober bis 30. September reichen- des Geschäftsjahr unter den für das betreffende Fahr allgemein fest- geseßten Bedingungen, low nit von meiner Seite bis zum vorher- gehenden 1. Juli eine Kündigung erfolgt ift.

Diese Verpflichtung erlisht jedoch nah dem 30. September 1906 ohne Kündigung in folgenden Fällen:

1) wenn nah den für ein Jahr allgemein festgeseßten Be- dingungen die mir zur Erzeugung freigegebene Menge #ch niedriger stellt, als die für das Betriebtjahr 1903/04 all-

emein freigegebene (= 100 0/0) resp. die für meine

rennerci von der oben genannten Kommission festgesetzte Menge. (Die na&träglichen für das Sahr .1903/04 durch Beschluß des Gesamtausshusses gemäß V der Augsführungs- bestimmungen zugelassenen Erhöhungen sollen hierbei außer Betracht bleiben.)

2) wenn der zu Beginn cines Betriebsjahres dur den Ge- g e” festgeseßte Abshlagëprcis i) niedriger tellt als 38 M

3) wenn für cin Geschäftsjahr niht eine allgemeine Pro- duktionsbindung füc die landwirtschaftlichen Kartoffel- brennereien in Kraft geseßt wird.

E _DUR «9% % « LVOO,

_ Uaterschrift des Brenneretinhabers: .. « «. « « - (Gefälligst ret deutlich zu L init Stempel oder Siegel

zu versehen.)

Anlage 9 Zu K.

An die Mitglieder des Verwertung8verbandes Deutscher Spiritukfabrikanten.

Die Erzeugung von Spiritus in der laufenden Brennkampaane bleibt ungea{htet der Erweiterung dés Produktionsrechts um 50 9% bedeutend binter dem Vorans@hlage zurück, und es wird zu etnem Ge- bote der Vorsi@t, weitere und zuverlässige Vorkehrungen für die Befriedigung des Branntweinbedarfs bis zum nächsten Hèrbst zu treffen

Denn neben einem normalen Trinkkonsum ist bisher ein erfreu- lies Anwachsen deb gewerbliwhen Verbran{hs festzustellen. Cine Störung diesér nah langjährigen Anstrengungen Und Opfern gerade in der letzten Zeit so günstig vorshreitenden Entwicklung bedroht den inländischen Branntweinverbrauch mit einem dauernden Schaden. Darum verbieten \@ folche Maßnahmen zur Anregung des Brenneket- betriebes, die zu einer Einsäzränkung des gewerbliwen Vérbrauchs führen könnten.

Das gilt in érstér Reihe vin ‘einêr weiteren Steigerung der Vér- faufäyreife, die dem Konsum eine ar Uns durchaus 1utnerwünsMtfe Belastung auferlegen würde, obne auch nur eine Ausdehnung det Sytirituproduftion zu herrn. In diesem Sinne babén Kck( auch die Abteilunasversammlungen in den Probdinzen S@(lesien, Pofen, Poinmern, im Königreich SacWfen u. a. m. autgesprochen.

Gr west sona aus dèm Interesse unseres Gewerbes die Pflich! einér Stockung des Verkehrs vorzubeugen, so sehen wir dat allein geeignete und einzig zuverlässige Mittel zur DeckEung des Bedarfs in etner tunlt@ft zeitigèn und Träftigen Herbstproduktion, dic {on felt in ibrem Umfanse und Zeitpunkte dur feste Zufagen sihèergestellt werden muß.

Die Aufgabe unseres Verbandes ist 8, fn dér Fürsorge für ‘die allgemeine Wohlfahrt dem deutschen Breunèreigewerbe vöranzugehen.

Mir Wwendén un6 desbalb än dic Mitgliëdèr des Verwertüngs8- verbandes mit dér Aufförderimg,

ißre Brennereien, soweit irgend düurführbär, am 16. Sep-

tembéêr 1904 zu éröfffnén und ‘den Betrieb von vornheret

in möali@st großem Umfange aufzunehmen Mir ersu@en Sie ergebenst, în beifolgendem Verpflichtungs{ein die jenige Meng in Maishbotti®raum zu béezéi@hnen, déren Hér tellung Sie für “die Zeit vom 16. Séptembér 1904 bis 20 Oktobez 1904 fest zusagen. Diese Verpflilktüung würde felbstverstärdli zur Noranétsetung haben, daß ‘der Betrieb Ddér Brennerei nit durch elementare Störungen unterbroWen ‘odêr behindert wird

Mir etwartèn, daß; die Verbändsmitglieder ünferer Aufforderung naGtommen werden, denn Ke dienen damit den dauérnden Interesse des Gewerbes und gleichzeitig ihrem eigenen Vorteil

Der bis 30. September 1904 abgelicferte Spiritus gehört no

Ge untér die im laufenden Ges{häftsjahr 1903/04 verwerteten Menger

ind emvfänat “den für das laufend íSabr geltenden Abs@lagsprefis heiw. den erzelten Sabresdurchs{nittseriös. Ueber dic re{tzeitige Ab-

uind Ueberaate der Produktion bis Ende Séptembér 1904

1n8 mit den einzelnen Brènnereten später in Verbindung éer Tie Vroduktion bis zum 30. September 1904 renet ‘natur aemäß noch auf ‘das Produkttonsreht des laufenden Geshäftsjahret {963/04 und beetnträctigt keine8falls das für das Brennjahr 1904/0 êtyva festzusetende Produktionsrecht

re1ttaunc Yoerden oi

Anlag 1 Zu K.

| von Wèüllern- Soßnow. | Nehbel- Salusken.

| Manki@wicz-Falkenrehde. j | von Papprig » Nadach - Kletn - Kirschbaum.

T) “S Y Ca Z MZENTTAai( ur Wi

Gesellschaft mit bes{hränkter Haftitng.

_ Au für das Erträgnis ver Brennerei in ver nähsten Kampagne wird die zeitige Eröffnung des Betriebes von Borteil sein.

Schon jeyt besteht die Gewißheit, daß selbst bei erheblih ver. stärktem Kartoffelanbau und reichlicher Kartoffelernie der Abshlags. preis im nächsten Jahre keinesfalls weniger als 40 M betragen wird und daß auch im Falle einer erneuten Bindung der Erzeugung die Brennereien beretigt sein werden, außer der Produktion vom 1. bis 20. Oktober 1904 noch wenigstens 110 9% des bekannten fünfjährigen Durchschnit1s herzustellen.

Mir treten mit unserer Aufforderung son jeßt vor unsere Ver- bandsmitglieder, damit jeder einzelne Brenner fi für das näbste Jahr auf eine dauernde kräftige Produktion einrichten, insbesondere aber in der Frühjahrsbestellung auf den Anbau ausreihender Mengen früh- reifender Kartoffeln Bedaht nehmen und für die Betriebsfertigkeit seiner Brennerei re{htzeitig Vorsorge treffen kann.

Das deutsche Breunereigewerbe hat in den leyten Jahren erfahren, daß nur in einmütigem Zusammenhalten das sichere Mittel liegt, parne Zeiten erfolgreih zu überwinden. Auf der immer erneuten Betätigung dieses Geistes der Gemeinsamkeit beruht das Gedeihen unseres Gewerbes. Wiederum fordert eine ernste Lage zu geschlofsenem Vorgehen auf. Wir m fest davon durhdrungen, daß wir auth diesmal auf die tatkräftige Unterstüßung unserer Verbandbmitglieder renen dürfen. H

Berlin, den 19. Februar 1904.

Der Hauptvorstand des Verwertungsverbandes Deutscher Spiritusfabrikanten don Gras-Klanin. Geh Rat Prof. Or. Delbrück-Berlin. von Kries- Danzig. Holt- Patlin. Hilgendo: ff-Playig. Abramowski Jaikowo., Sieg- Sieg8ruh. von Negenborn- Klonau Séhrewe - Kleinhof. Gruber- Adl. Juha. Rose; Schmidt - Wöhme. Graf v. d. Schulenburg - Grünthal. Gans Edler Hexr zu Putliß-Groß-Pankow. Otto - S(hlagenthin.

Lichteinen.

von Kliging- Chartottenhof. Sthrader - Alt-Landsberg. Grävenstein- | Charlottenburg. von Qualt-Nadenüleben. Schulz-Sémbten. Teßler-

Pinnow. Dr. Badewig-Siethen. v. Sydow-Kalzig. Diestel-Stolzenburg Lemcke- Neddemin. ‘von Oppenfeld-Reinfeld. von Herpbera-Lottin pon Diest - Zeitllpk. von Horn - Gr. Sabin. von Blankenburg

Schögow. vön Puttkamer-Poberow. von Déwit-Zahow. Filteßbach Chöottshewke. Freiherr von Senden-Napßlaff. pon Krockow-MRumbske

von GEn&evort-Warsin. von Wedel-Veblingsdorf. Andreae-Dudendorf Wendorff - Mühlburg. Graf Kwilecki - Vporowo. Pflug - Brody He&er-Althöfchen. Martini-Idasheim. Hoffineyer.Blötnik. Jouanne- Santomiscdzel. von Stiealér - Svbotla. von Lurno - Objezterzc Dr. von Komierowski - Niezylhowo. Lehmann - Nitsche in Nitsch pon Lipskt-Lewków. ReWhholk-Selgenau. Retnecke-Guswiß. Madelung Sacrau. Spiye» Nieder-Chomaswaldau. von Woikowsky-Biedau Pohlsdorf. Müller - Stanowiß. Graf von StraWwiß- Gr. Stein, Körn-Nieder-Seichwik. Freiherr von Richthofen-Dürrjentsh. Nichter- Sch{önau. Dr. von -Körn-Rudelsdorf. Kaifer-Fuchämühl. von Kalck- reuth- Arnsdorf. Graf Kersienbrot-Schurgast. Scolhy- Bernstadt

Freiherr von Shu&mann-Auras. Saeuberlih- Gröbzig. Vesterret Stegersleben. Graf v. d. SWhulenburg-Heßler - Vitzenburg. eine-

Kloster Hadmersleben. von Nobr- Leveßow Gr. Wudike Jul Roi G Sw@irmér- Neuhaus. von Trotha-Hecklingen Pfaff-- Roi. Carl Florian - Wandsbek. Sanda- Himmelsthür. Nndi&-Braunsdorf. Steiger =-Kléinbauten. Heymönn - Lichtenwalde No&e - Geilsdor! Gontard- Mo&au. Carl Like - Pateréhau!en Bokenhart-Haidhaufen. Söodan-Hohengebrahing Georg Heil-Tüel- bauten. Ströhle -Ludwigshäfen S@hneider - Nitter8hof Freiherr von Lindenfels-Thumsenreuth. Feder-Gr. Sachsen. Münster:r-Althetm

/ Kuchentneister-Puchhof.

Zentrale für Spltritusverwerlung G. m. b. H.

Der Aufsichtsrat.

Zwikliz. Sinner. Clingestein. Eifenmann. Guttmann. Kuntze Paulßen. Sultan. i Die Geschäftsführung. KBourzuts@ky. Stern. UÜntucht. An ‘dke

D entrale für Sptritu8verwertung G. m. b. H Berltn W.D

i werd j Sptritus8brennerei spätestens am September 1904 in Betrieb seten, vom Tage der Betrtieb8eröffnung an bis zum 20. Oktober 1904 insgesamt . Liter Bottich raum laut endstehender Syézifikation einmaischen und den darau! hergestellten Sviritus in Gemäßheit dei dafür von Ihn érteilten Verfügung zur Ablieferung bringen

Falls déêr Betttieb Brennéêrei dur höhere Gewal unterbro{ën odèr behindert wird, unterliegt . ® Zufage ‘ent \preenden Aenderungen inbezug auf den Zeitpunkt “und den Umfan des Betriebes in dér Zeit bis zum 20. Dktober 1904.

det i i 1904. Spezifikation

werd einmaischen vom Septeniber bis 30. Sev tembée Bottiche à Liter = insgesamt... Liter Bottich

raun e Ö 0 o Vg "g Ï i, Dftober bis 20. Oktober . Bottihe à …… …. tr: ins

acsamt Liter Botticraum E A a Sa. . Liter Bottichraum ritusverwertTun€

Berlin W. 8, den 17. Itov. 190:

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_ “Die Lieferung erfolat in Bassinwagen oder Stücksässern, Fra@tpyarità n me a Lie e O N D de

Diese Anstellung versteht si für jeden Abnehmer, welchem diefelbe dur) uns oder unsere SesePschafter ‘oder ‘unsere Vertrete!

zugeht, für eine Höchstmenge von 15000 1.

Sofern Anstellungen größerer Mengen- erwürsht sind, wird besondere Anfrage ‘erbeten.

Falis dem Abnehmer gleichzeitig mit dieser Offerte weitere Anstellungen von Gesellschaftern ‘oder Vertretern ‘der Zentrale zugehe" follten, gelten fc sämtlich in bezug auf dic Hôchstmenge von 15 000 1 als eine Anstellung.

Avrf Wunsch wird besondere Offertc erteilt in Weinsprit oder filtriertem Primajsprit besonderer Marken, in Kornfpiritus, Spri!

fir technis: Zwecke, Benzolspiritus (denat

Branntwein zum Motorenbetrieb geeignet), Branntwein, welcher mit Holageist ‘oder mili

parfümiertem Denaturierungsmittel denaturieri ift, sowie in -denaturiertem Branntwein für gewerblihe Zwette.

Dffenbare oder nahweisbare Irrtümer dürjen

nicht benußt werden.

: / Hochactungsoll Zentrale für Spirituéverwertung S. m. b. H.

Allgemeine Verkaufsbedingungen.

I. Der Normalgehalt eines Gebindes beträgt 600 1 reinen Alkohols bei gereinigtem, und 550 1 bei ungereinigtem Branntwein; der Normalgebalt eines Bassinwagens 12 000 1 reinen Alkohols bel gereinigtem, und 10 500 1 bei ungereinigtem Branntwein.

T1. Die Berechnung der Ware erfolgt nah Gewicht aus\{ließlih dèr Fässer unter Zugrundelegung der dem neuen Gewichtsalkoholometer beigegebenen amtlichen Tafel; bei Sendung unter steueramilicher Kontrolle ist die steueramtliche Festsetzung in der Fabrik oder Brennerei, von welcher aus die Sendung Sicht, maßgebend.

11. Weicht die tatsächli gelieferte Gesamtmenge von der Summe des Normalgehalis der laut S&luf (ein zu liefernden Anzahl Gebinde bezw. Bassinwagen ab, so erfolgt die Ausgleichung bezüglich des Mehr- oder Mindergehalts bei der lekzten Lieferung nah Maftgabe folgender Bestimmungen :

1) Beträgt der Unterschied Fischen der gelieferten Gesamt» menge und der Summe des Normalgehalts nit mehr als

5 0% der letzteren, und weit der Kaufpreis um nicht mehr

als 3 „& für 1001 r. A. von den Tagespreisen der Zentrale

für Spiritusverwertung ab, so wird der vertraglie Kauf- preis sür die tatsäcklih gelieferte Menge in ReGnung gestellt. 9) Beträgt der Unterschied zwischen der gelieferten und der

Normalmenge mehr als 5% der letzteren oder weicht der

Kaufpreis um mehr als 3% vom Tagespreise der Zentrale

ab, so wird bei einer Mehbrlieferung das Plus zum Tages-

preise bere(Gnet, während bei einer Minderlieferung:

a. wenn der Tagespreis höher ist als der Kaufpreis, die auf das feblende Quantum \\ckch{ ergebende Differenz dem Käufer vergütet wird,

b. wenn der Tagespreis niedriger ist als der Kaufpreis, dié auf das fehlende Quantum st\ch ergebende Differenz dem Käufer belastet wird.

Ars Tagespreis der Zentrale für Spirituäverwertung gilt der- jeutge Preis, zu welchem die Zentrale am Tage dex leßten Lieferun ala Mare unter glet@artigen Bedingungen allgemein zum Kauf Aanvreret,.

1V, Bei Versendung von unter steueramtliher Kontrolle befind- liter Ware haftet der Käufer für den vollen Betrag der in der

‘abrik oder Brennerei festgestellten Verbraulsabgabe auf unversteuerte

dare nebst Zusclägen nah Maßgabe des Brannkwelnsteuergeseßzes vom 7. Juli 1902 bîs zur endgültigen steueramtlihen Erledigung des mit der Ware gehenden Bealeitscheins. Etwaige Fehlmengen e dem Trantort und die dafür dur die Steuerbehörde von der Fabrik oder Brennerei als Begleitscheinnebmer etwa erhobene Abzabe hat der Käufer zu tragen.

Die Audführang von Aufträgen auf unversteuerten Branntwein erfolat, sofern nit autdrücklith chvas anderes vereinbart ist, aus {ließli inter Stewerders@luß mit Begleitschein 1.

Jn allen Fällen, in denen die Steuerbehörde Sicherheit verlangk, bat sol@e der Käufer zu leisten, welcher überhaupt für die reMtzeittge Erledigung des Begleitscheins Sorge zu tragen hat.

V, Die Gebinde werden bon dem Nerkäufer leihweise hergegeben und bletben, sofern nicht autdrucklich ctwas anderes vereinbart ift, dessen Etgentum.

Eiserne Käser sind binnen 2 Wochen, Holzgebinde binnen 4 Woen in gutem Zustande unbes{ädigt frankiert an den Verkäufer zurlEzusenden. Ges@hteht dies troß zwetmaliger, unter AFnnehaltung einer Zwischonfrist voz ciner Woche erlassener s{riftlidher Mahnung nit, so i Verkäufer na@ Ablauf einer weiteren Woche seit dem Tage der leiten Mahnung berechttgt, entweder für die Folgezeit Leib- aedübr von #& 0,50 für jedes Faß, gleichviel weier Art und Größe und tede angefangene Woche zu berehnen, oder die Bezahlung der Ge- blinde zu verlangen, und zwar für cin ganzes Holzgebinde Æ 36, für ein halbes Holzgebinde A 24, für ein ganzes Eisengebinde A 60 und für cin halbes Eisecngebinde #& 36, für ein Ordboft F 18, für ein Bartel K 5, andere Fässer nad Wert.

Vi. Ges@tleht die Kcferung in Bassinwagen, so stellt Verkäufer sol@he mietsfrei. Die Entleerung der Wagen ist innerhalb 48 Stunden na Eintreffen der Ware vorzunehmen. Bel späterer Entlceerung ist Verkäufer dere®tiat, eine Aibacbühr von 10 pro Tag und Ba)sin- wagen zu bere&nen, soweit nit die Verzögerung dur das Steuer- amt verursat wird. Der Käufer hat fofort nah der Entleerung Ie E EELOE der Wagen gemäß der Vorschrift des Verkäufers zu

Cotrien.

VII. In den vom Verkäufer gestellten Baffinwagen und Fässern darf niSt denaturtert werden, widriacnfaRs Verkäufer berechtigt ift, den dollen Wert der Fässer (fiche Nr. V) und bei Bassinwagen die Neinigungskoften und den CErsíat des entstandenen Schadens mit mindeftens 100 Æ für jeden Wagen zu bereWhnen.

VIII. Die Verladang erfolgt auf Abruf tes Käufers. Der ufer ift verrfliéhtet, innerhalb der ersten Hälfte eines jeden Monats oder Toweit die Keferzeit kürzer ist als ein Monat, vor Beginn derielben dem Verkäufer shriftlih anzuzeigen, wann die Verladung von ibm gewünsht wird. Dem Verkäufer steht ein Spielraum von fünf Werktagen vor und aht Werktagen na den gewählten Ver- ladungëterminen zu. Diese müssen \o gewählt sein, daß der dem Verkäufer zustehende Spielraum innerhalb des betreffenden Monats, in wel@hem die Lieferung erfolgen foll, liegt. j

Bei verbundenen Monaten ift die gekaufte Menge în monatli gleihen Teilmengen abzunehmen. q :

IX. Bestellungen zur prompten Lieferung werden baldtunlichft, pätestens innerbalb 10 Tagen vom Empfangstage des Auftrages an gere&hnet, ausgeführt. Die Bestimmungen unter 1, I VIIL X finden auf dicjelben feine Anwendung.

x. Kommt der Käufer mit Abnahme der Ware in Verzug oder ruft er dieselbe nit unter genauer Beobachtung der vorstehend (unter Nr. V111) festgesetzten Friflen ab, so hat Verkäufer das Wahlrecht, entweder die Abnahme der fälligen Lieferungen jederzeit innerhalb der bedungenen Lieferfrist zu verlangen oder die WUeferung auf den nächsten Monat zu verschieben. /

Macht der Verkäufer von dem Ret der Verschiebung Gebrauch, so erhöht Ah der Preis der zu liefernden Ware um 0,60 M für den Hektoliter r. A. für jeden Monat, um welchen die Lieferung binausges{hoben wird. ;

Verlangt Verkäufer bis zum Ablauf der bedungenen Lieferfrist nit sofortige Abnahme, so gilt die Verschiebung der rückständigen Lieferung auf den nähften Monat unter der vorgedahten Preis- erhöhung cls vereinbart. é ;

XL Käufer darf, sofern nit auzdrüdcklich etwas anderes vereinbart ist, die Verladung nur nach dem Orte seiner Handelsniederlaffung verlangen. Zahl 4, dis

XIL Zahlung per netto Ka}e- —- ;

Erfolgt die “Dtcgusierang tür Rohspiritus nit innerhalb at Tagen, für alle arberen Waren nit innerhalb 14 Tagen vom Tage der Faftura, so ift Käuser verpflictet, vem Nerkäufer Zinsen mit 1% über dem am Tage der Faktura giltigen Wechselzinsfuße der Yelhs- bank vom Tage der Faftura ab zu vergüten,

XTIL Verkäufer ift berechtigt, lofera nit besondere Marken verkauft find, die Lieferung von der Fabrik oder vem Lager einer jeden, der Centrale für Spiritus-Verwerthung G, m, b, H, als Gesellschafter angebörenden Spritfabrik zu bewirken, Entsteht in folhem Falle für Branntwein und Fastage elne Mehrfracht, so hat diese der Verkäufer dem Käufer pi erseyen, während andererseits der Käufer dem Verkäufer eine etwaige Mindverfracht zu verghieN hat,

X1V. Verkäufer it berechtigt, bei Lieferun auf Abschlüsse von Sekordasprit oder Alkohol, welcher mit 70 M Berbrauchsabgabe bes lastet ift, solchen mit einer Rerbrauhsabgabe yon 90 M unter elner Preiserméßigung von 15,50 (4 für das Hektoliter r, A, zu liefern,

XV. enbare oder naczweisbare Frrtlmer dürfen nicht benußt werden. g Avsdrücklih genehmigte Ahwelchungen von einzelnen Bestims« mungen bersthren die allgemeine Gültigkeit ver Verkaufsbedingungen nicht,

XVI. Gefllungsort (S 29 Hex Zivilprozeßordnung für beide

Teile if Berlin.

Anlage 11 Zu L.

Zentrale für Spiritusverwertung Gesellshaft mit beshränkter Haftung.

Berlin W. 8, den 15. Septeinber 1905. Taubenstraße 16—18.

P _Umstehend überreichen wir Ihnen unsere Rabattafel nebst Rabatk- bedingungen für das Geshäftejahr 1905/06. Aenderungen gegen die Bedingungen des verflossenen Geshäftsjahres sind mit Ausnahme einer Stelle, welhe durh Sperrdruck besonders hervorgehoben ist, nicht eingetreten.

Soweit niht nach den Rabattbedingungen eine besondere Ver- einbarung mit uns nötig wird, erübrigt sich eine Bestätigung des Empypfanges der Rabattafel.

Hochatungsvoll Zentrale für Spirituëverwerktung G. m. b. H.

Rabattafel der Zentrale füt My l t ebvermertang G. m. b. H. für das Geschäftsjahr vom 1. Oftober 1905 bis 30. September 1906 und Bedingungen für An- wendung derselben. Die Rabaitvergütung bezieht fich auf die in der Zeit vom 1. Oktober 1905 bis zum 30. September 1906 unker den nachstehenden Bedingungen bezogenen Mengen. Die ersten 7500 Liter r. A. empfangen keinen Rabatt. Es werden vergütet: für diejenigen Teilmengen der Gesamt- entrahme eines Abnehmers, welcke ¡wis{hcen 7501 und 60000 1 x. A. liegen, —,60 , K 60 001 120 OUO . « » t! A 120001 ¿ O u #6 L— y alle Teilnehmer über 180 000 ,„ , y 120

jedo in keinem Falle mehr als dur(s{nittlichÞ 1,— H per Hektoliter r. A. auf den Gesamtyerbrauch.

Der vorstehende Rabatt wird in voller WEN demjenigen Käufer gewährt, welcher im Laufe mne beiden mit dem 1. Oktober 1905 eginnenden und mit dem 30. Se tember 1907 endigenden Geschäfts- jahre Sprit aller Art, ALeRes, ohspiritus, Kornspiritus und dena- turterten Branntwein aus\{l ms von uns ober den uns als Gesell- \{after zugehörigen Spritfabriken gekauft und bezogen hat; und zwar müssen die gekauften und bezogenen Mengen abgesehen yon dena- turiertem Branntwein im genen Betriebe verarbeitet und der denaturierte Branntwein aus\{ließli im eigenen Detailyerkauf ab- gegeben worden sein. Soll auch ein Verkauf denaturierten Branntk- weins an Wicederverkäufer stattfinden, so bebarf es einer vorherigen Vereinbarung mit uns. Eine vor erige Bereinbarung mit uns ist außerdem erforderli, falls der Käufer selbst in eigenem Betriebe Spiritus oder Sprit irgend welcher Art berstellt. Denjenigen Käufern, welhe nur im Geschäftsjahre 1905/1908 die Bedingungen dieser Rabattabelle erfüllen, steht nur die Hälfte der Rabattbeträge zu.

Soweit die Bezüge zur Ausfuhr in das Zollausland gedient baben oder auf Grund besonderer Pretsveretnbarung oder mit be- sonderer Rabattvergütung berehnet worden sind, fällt der allgemeine Nabatt weg.

Die Aufre{nung der Rabatte grie! auf Grund eines vom Käufer zwischen dem 1. und 1b, Oktober 1906 einzureihenden, auf seine Geschäftsbücher verwen Verzeichnisses seiner Jahresbezüge ; ia dem Verzeichnis ist gemäß näherer, von uns zu gebender Anleitung die Erklärung abzugeben, daß die in dieser Rahbattafel enthaltenen oder sonst {riftli vereinbarten Bedingungen für die Nabattgewährung von dem Käufer innegehalten sind. In das Verzeichnis find alle bis zum 30. September 1906 für Rehnung und Gefahr des Käufers cffektuierten Aufträge aufzunehmen. Diese Erflärung ift nach unserer nôberen Anleitung am Schlusse des Geschäftsjahres 1907 für die Zeit vom 1. Oktober 1906 bis 30. September 1907 zu ergänzen. Denat. Branntwein, für welhen der Preis für das Raumliter vereinbart worden, erbält ohne Rücksicht auf die wirkli gelieferte Alkoholftärke für 100 Liter Raum den Rabatt für 88 Liter r. A. Die Formulare zu den Verzeichnissen werden auf rechtzeitige Abforderung des Käufers von uns geliefert.

Auf folhe Rabaitanmeldungen, welhe nah dem 15, Oktober 1906 eintreffen, ist der Anspru auf Rabattvergütung verwirkt, da die alsdann beginnenden abshließenden Berehnungen des Beiwertungs- preises der Brennereien eine nachträgliche Berücksichtigung solcher Anmeldungen unmöglih machen.

Die Auszahlung der Rabatte erfolgt derart, e dem Käufer von dem aufgelaufenen Betrage nah Feststellung und pätestens bis zum Ende des Kalenderjahres 1906 zunächst 50 9/6 in bar entrichtet werden ; die anderen §09/9 werden für den Käufer vorgemerklt und sofern der Käufer in dem Geschäftsjahre vom 1. Oktober 1906 bis zum 30. Sep- tember 1907 seinen gesamten Bedarf von uns oder den uns als Ge- ellshafter zugehörigen Spritfabriken gekauft und die gekauften Mengen n Gemäßheit dieser Tabelle verwendet hat, bis spätens zum Schlusse des Kalenderjahres 1907 nebst 5 0/9 Zinsen für 1 Jahr dem Käufer în bar ausgefolgt.

Eine Rabattgewährung findet nicht statt auf die bei den Gesell- \{aftern bewirkten Entnahmen, welche im einzelnen Fall weniger be- tragen haben als

980 Liter r. A. versteuerten Trinkbranntweins oder weniger als 130 Liter r. A. denaturierten Branntweins sowie auf denaturierten Spiritus, der in Flaschen geliefert wird, ohne daß hierdurch aber die sonst etwa vorhandenen Ansprüche auf Rabatt für größere Entnahmen berührt werden.

Zentrale für Spiritusverwertung. G. m. b

. .

Essigrabatt der Zentcale für Spiritusverwertung für die Zeit vom 1. OÖftober 1903 bis 30. September1908

und Bedingungen für Vergütung desselben.

8. 1. Die Gewährung des Essigrabatts bedarf einer besonderen \chriftlihen Bestätigung unsererseits. E

G2, Der Esfigrabatt wird auf diejenigen aus\{ließlich von uns direkt oder den uns als Gesellschafter zugehörigen Spritfabriken be- zogenen engen Alkohol oder Rohspiritus ere deren Verwendung zur Essigfabrikation bei Aru des Kaufs ausdrücklich erklärt und deren erfolgte Verwendung zur Éisigfabrikation nah vorhergegangener, mittels Essig und Wasser oder Tieröl euge Denaturierung durch die - darauf bezüglihen steueramtlihen Rükvergütungsscheine für Maischraum- und Brennsteuer nahgewtesen wird. Sofern ein Essig: fabrikant auf Gewährung des Essigrabatts Anspru erhebt, hat er in jedem Geschäftsjahre, während dessen er, wenn auch nur vorübers= gehend, die Rabatte in Anspru nimmt, uns die sämtlichen aus seiver

\sigfabrikation thm zustehenden Rückvergütungsscheine für Maischraums- und Brennsteuer zu überlassen; wir übernehmen dieselben zum Nenn- werte abzüglih des jeweiligen Neichsbankwechseldiskonts.

§ 3, Der e rabatt sett ein

a, für den mit Essig und Wasser denaturierten Branntwein os bald der dem Empfänger in Rehnung gestellte Kaufpreis den Staud von 44 M übersteigt und beträgt d S für jede 10 4, um welche sich der Prels über 44 M erhebt. f

þ, für den mit Ttieröl zwecks Herstellung von Essig zu Bletweiß- und Blelzuckerfabrikation denaturierten Branntwein, sobald der dem Minpfanger in Rechnung gestellte Kaufpreis den Stand von 40 4 für das Hektoliter x. A. übersteigt, und beträgt 5 H für jede 10 S, um welche si der Preis über 40 H erhebt.

Die Anwendung des unter b bezeichneten Nabatts hat zux Voraus» egung, daß nicht allein die Verwendung des Branntweins zur Essfig- abrikation, sondern auch die besondere Art der Denaturierung durch ieról mittels \teueramtlich beglaubigter Urkunde (Ver endeschein, Erledigungösschein, Nückvergütungsschein und dergl.) nahgewtesen wird.

& 4. Bedingung für die Gewährung der im § 3 bezekchneten Rabatte ist, daß der Essigfabrikant, der diesen beansprucht, die um- stchende Erklärung vollzogen an uns einsendet, inhalts deren er sich verpflichtet, seinen gesamten Bedarf an Branntwein aller Art für die Zeit bis zum 30. September 1908 nur direkt von uns resp. den uns als Gesellshafter zugehörigen Spritfabriken zu entnehmen und die entnommene Ware im eigenen Betriebe zu verarbeiten.

Dagegen gatantieren wir demselben diese Rabatte sowie au den PEGLEE Rabatt mindestens in threr jetzigen Höhe für die gleiche Zeit, also bis zum 30. September 1908,

Eine während dieser Vertragszeit etwa eintretende allgemeine Erhöhung des Essigrabattes sowie auch des allgemeinen Rabattes \foll für den Käßfer unter den für die Erhöhung geltenden etwa veränderten Bedingungen ebenfalls Gültigkeit haben.

& h. Der Abnehmer ist verpflichtet, auf unser Verlangen uns auf seine Kosten eine steueramtlihe Bescheinigung belzubringen, aus welcher die Zeit der erfolgten Denaturierung mit Essig und Wasser sowie die dabei verwandte Menge Branntwein ersihtlich ift,

§6. Wir s berechtigt, die zur Denaturterung mit Essig und Wasser oder mit Tieröl bestimmten Branntweinmengen als 90 er Brantwein (mit F 70, Zuschlag belastet) zu liefern.

& 7, Die Fraht und sonstigen Koften kommen „in den Fällen des § 3 bei den einzelnen Empfängern im Kaufyreise nur soweit zum Ausdruck, als dies den bisherigen Gepflogenheiten entspricht und mit den allgemeinen Offerten im Einklang steht.

§8. Sleht dem Käufer neben dem Essigrahatt ein Anspruch auf den allgemetnen Nabatt zu, so ist dec Essigrabatt von dem um den durchschnittlichen allgemeinen Rabatt des voraufgegangenen Ge- Mhäftsjahres getirzten Einkaufspreise zu berechnen; stand der Käufer m voraufgegangenen Sant mit uns nicht in Geschäftsver- bindung, so tritt an die Stelle des durch\chntittlichen allgemeinen RNabatts des voraufgegangenen Geschäftsjahres der vorausfichtlich für das laufende Jahr dem Käufer burch\{chnittilich zu vergütende allgemeine Rabatt und, sofern hierüber eine Verständigung nicht erzielt wird, der Betrag von 1 4 für den Hektoliter x. A.

& 9, Der Gssigrabatt roirb auf Grund eines vom K ufer zwischen dem 1. und 15, Uflobes etnzureichenven Verzeichnisses der von ihm im Vorau Je Geschäftsjahre zur Essigfabrikation bezogenen Branntweinmengen aufgerechnet und gelangt nicht eher zur Auszahlung, als bis sämtlihe Ríekyergütungsscheine auf das abgelaufene Geschäfts jahr an uns abgeliefert sind, längitens aber 6 Wochen 1a Singang des Verzeichnisses und dexr lezten Scheine (vgl. au § 3 Abf. 2) In dem Verzeichnis is nah unserer näheren Anleitung die Erklärung abzugeben, daß die Bedingungen für die Gewährung des F\isigrabatts vom Käufer innegehaälten worden sind.

&- 10. Soweit die Bedingungen unserer 1llaemeinen RNahattafel in den vorstehenden Bestimmungen nicht bereits mthalten find, finden dieselben auch auf die Gewährung des Essigrabatts Anwendung.

An die 2entrale für Sytritusverwertung G. m. b. H. Berlin

Berbrauchs8abgabe und M 20,-

Auf Grund der umfeitig abgedruckten Bedingungen beantrage ih, mir die in diesen Bedingungen festgesezten Essigrabatte für metne Bezüge zu gewähren, und ih verpflichte mich hiermit, gemäß Z 4 der Bedingungen von heute ab bis zum 30. September 1903 meinen ge- samten Bedarf an Rohsxiritus, Kornsptritus, Sprit ller Art, Alkohol und denaturiertem Branntwein nur direkt von thnen bezw. den Ihnen als Gesellschafter zugehörtgen Spritfabriken zu den "weil von Ihnen für meinen Distrikt allgemein feslgeletzten Preisen und Bedingungen 42 entnehmen und die entnommene Ware cbaesehen von dem mit dem allgemeinen Mittel denaturierten Branntwein im eigenen Betriebe zu verarbeiten.

Den mit dem allgemetnen Mittel denaturterten Branntwein habe id nur im eigenen Detailverkauf abzugeben. Soll auch ein zerfauf zvenaturterten Branntwetns an Wiederverkäufer stattfinden, [0 bedarf es einer vorhertgen Veretnbarung mit Jhnen.

Ferner letste ich dafür Gewähr, daß, falls ich nich inder Zeit bis zum 30: Seytember 1908 an etnem anderen Jandel8ge\chäft bes teiliae, weles für seine Zwecke Branntwein irgend einer Art bezteht, sie betreffende Handlung ebenfalls die in diefem Schreiben enthaltenen NBervflichtungen übernimmt.

Für den Fall, daß ich metn gegenwärtiges Seshäft in der Zeit bis zum 30. September 1908 veräußere, bin ih gehalten, dem (r- werber bezw. den Erwerbern desselben die von mir im Schreiben eingegangenen Veryflihtungen aufzuerlegen.

Für jedes Hektoliter r. A. Branntwein aller Art, velches ent- gegen den im Vorstehenden eingegangenen Nerpflichtungen von anderer Seite, als von Ihnen bezw. Ihren Gesellschaftern entnommen wtrd, habe ich zu Ihren Gunsten eine fofort fällige Bertraasftrafe von 3 #4 zu zahlen, unbeschadet Jhrer weitergehenden Rechte auf Schaden®8- ersaß.

An die vorstehenden Verpflichtungen halte ih mich nur gebunden, sofern Sie gemäß § 1 Ihrer Esfigrabattbedingungen vom 0. Sep- tember 1903 mir diz in diefen Bedingungen näher bezeihneten Effig- rabatte zu gewähren fh verpflichten:

Hochachtungsvoll.

Anlage 12 Zu L.

Bewegung der Grundpreti]e der Zentrale für Sptritusverwertung F: m. b dargestellt an den Preifen für Primasprit für das Hektoliter r. A. (erflufive 70 Verbrauchsabgabe) zur prompten Lieferung frei Berlin (Spalte 2); foweit gleichzeitig Terminpreise ausgegeben wurden, til das Nähere in Spalte 3 vermerkt; in Spalte 4 ind die Verkauss- preise für vollständig denaturierten Branntwein für das Hektoliter Raum (bet Lieferungen von nit unter etnen Barrel) verzeichnet.

l 2 ; { 4 Î f e | 1 B der Prima Primasprit Brennjpiritus Prei. (Prompt- (Terrainpreis) 0 ; festsegung |* reis) 37 c | Vol.| Vol.| Bol. h 4 i /0 ) 0 : y j \ Oktober 1899 f 1./10. 1899 47,50 | November 1899 | 6 5g 2290] 6, f

Dezember 1899 | bis September 1900 mit 4 0,40 Reportaufschlag monail. ; mitbin pro Sep- tember 1900 mit „46 49,80. Dezember 1899 47,50 123,- bis September 1900 mit ca. M 0,40 Reportauf- {lägen monatlich, mithin pro September 1900 mit é 51,40

Februar 1900 48,70 ferner bis September 1900 mit ca. M4 0,40 Neport- aufshlag monatli, mit» hin pro September 1900 mit A 52,90

15./11. 1899 48,-

1899 47,90 1899 48,10

do do

O O l S e 2

14./9. 1900 | 52,70 2%, 12./10, 1900 51,70 f November 1900 50, 26,/10. 1900 50,— | Dezember 1900 48,50 23./11. 1900 48,50 | Dezember 1900 48,50 30./11. 1900 48,— | Dez. 00/Mai 01 48,90

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