1906 / 76 p. 29 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Mar 1906 18:00:01 GMT) scan diff

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En D T L 1 2 J 4 Datum der Loma Primasprit Brennspiritus reis= *C in» S (Prompt- (enera) 87/9 0| 9% preis) Vol.| Vol.| Vol. 4 A | o | 9/0 | 9% Dez, pvr —SY 10 2, 1900 47,50 } Dez. 00/Ma ,— E Dez. 00/Sept. 01 48,60 18./1. 1301 46,50 | Februar/Sept. 01 47,90 24./5. 1901 “D N 23,50 30./9. 1801 45,— | Nov. 01/Sept. 02 43,— |24,— 11./10. 1901 43,50 | Nov. 01/Sept. 02 43,— 18./10. 1901 | 42,— | Nov. 01/Sept. 02 43,— |20,— 25./10. 1901 41,— | Nov. 01/Sept. 02 42,— 13./11. 1901 | 40,— | Nov. 01/Sept. 02 41,— |20,—| 13./12. 1901 —_ 20, —|21,—|23,— 23./1. 1902 38,70 ebruar/Sept. 02 40,90 12./9. 1902 44,50 ftober 1902 44,50 | 610 |WelS d 860 20./12;: 1902 46,10 anuar/Sept. j 3./4. 1903 | 49,40 | April/Sept. 03 50,60 |20,—|21,—|25,— 9./10. 1903 53,50 | November I. Hälfte 52,50 November II. Hälfte 52,— 17./10. 1903 53,50 | November I. Hälfie 52,50 November 11. Hälfte 52,— Dezember 51, pitpom Mig Mg O T7411. 1909 52,— ezember « i” R A 27./11. 1903 51,— anuar/Apr 2 h 13/12. 1903 57,— Januar /April 04 58,— 25, —|28,— 8./1, 1904 60,40 ebhruac 1904 60,80 is Mitte September 1904 mit ca. # 0,40 NReport- aufshlägen, mithin pro | September 1904 „4 63,60 | 16./9. 1904 | 68,40 ' (35, —|38,— 31./3. 1905 Mai 1905 i 70,60 mit M 0,40 Reportzu- {lägen bis Sept. 1905 monail., mithin pro Sep- | | tember 1805 F 72,20. | 19./5. 1905 66,60 di 6./10. 1905 | 64,20 va N 20.110. 1905 60,— —— 125, 128, 3/11; 1908 4 R wu

Anlage 13 Zu x.

An die Zentrale für Spiritusverwertung G. m. b. H.

zu Berlin. S{lußs@(ein. S k von Ihnen zur aus\{ließliten Verwendung nse: wir S Spirituskraftmas(ine . . (Motor . .) welche von

meine i : bezogen habe . ., und über welhe Sie in der Anlage nähere Angaben Aida, den gesamten, für den Betrieb der Kraftmaschine . . während der Zeit von jet bis 30. September 1908 erforderlihen vollständig

denaturierten Spiritus, und zwar zu nahstehenden

für

Bedingungen :

1) Preis. Der Preis tellt fih für 100 1 9 volumenprozentigen denaturierten Spiritus, frei näster Bahnstation des Käufers, a. tin der Zeit vom 1. November eines Jahres bis zum 15. Mai

des folgenden auf 23 M : b. in der Zeit vom 16. Mai bis 31. Oktober jedes auf 24 M A wud vorausgeseßt, daß 5000 kg brutto auf einmal bezogen und Käufers eigene Gebinde franko zur Füllung eingesandt werden. | Falls Käufer Mengen von weniger als 5900 kg, mindestens jedo 1 Barrel auf einmal bezieht, erhöhen fh die borstebenden Preise um 1,50 Æ, also auf 24,50 M resp. 25,50 M Þro 100 1 0 volumenprozentige Ware. Jn diesem Falle find aber die zum Versand erforderlihen Gebinde (im allgemeinen Fässer von je soweit das Bezug8quantum ein geringeres

Jahres

E wn prezeal zu riser wobei Abweihungen gegen 90 Volumenprozent,

als 0,5% nach oben oder unten sind, für und gegen verr L p Mh Abweichungen bis eins{hl, 0,5 %/% nah oben oder unten bleiben bei der Berehnung unberück Die Berechnung der gelelereen engen gest

des Uo ts in Nauminhalt auf Grund

amit en E atuviernng: Verkäufer liefert den Spiritus dena-

ahl entweder mit dem allgemeinen Denaturierungs- E Do ei und # 9% I oder mit 14 9% allgemeinem Denaturterinädtet: 19% Krystallvio ilung und 29/0 fue Der Zusaß der Krystallviolettlösung gibt dem Spiritus eine bläul he Färbung. , L v ei der leßteren Art der Denaturierung kann auf Wuns Käufers ein stätkerer Benzolzusaß als 2 9/0, jedoch höchstens 20 9/9 er- folgen. Für den auf O des Käufers vorgenommenen stärkeren Benzolzu)jaz behält sich Verkäufer vor, jeweils besondere Preis- ihungen festzuseßen. : j E Mini ape der gelesli en Tren für die Dena- n, so finden diese finngemäße Anwendung. me A e Käufer verpflihtet fich, den vom Verkäufer oder dur dessen Gesellshafter oder Vertreter bezogenen denaturierten Branntwein aus\{ließlich zum Betriebe seiner Spiritus- kraftmaschine . . . zu verwenden, denselben zu keinen anderen Zwecken zu benutzen und unter keinen Umständen weiter zu verkaufen. Falls er dieser Bedingung zuwider handeln sfollte, verfällt er zu Gunsten des Verkäufers in eine Vertragöstrafe von 20 „Z (Zwanzig Pfennig) für edes Liter der seinerseits weiter verkauften oder zu anderen Zweckten ton ten Mengen, unbeschadet des Rehts des Verkäufers, wegen der Cactbnabiia anderweitigen Veiwendung Schadenerfaß zu fordern. 7) Bedarf zu anderen Zwecken. Sofern Käufer denaturierten Spiritus für seinen Haus- und Wirtschaftsbedarf (zu Ko*, Heiz- und Leuhtzwedcken) benötigt,. so hat der Käufer mit dem Verkäufer zu ver- cinbaren, ob und unter welhen Bedingungen es ihm gestattet wird, die für solde Zwecke erforderlihen Mengen von dem vom Verkäufer bezogenen Motorenspiritus zu verwenden. Mit Benzol denaturierter Spiritus, der an ger eve d P A ist, it zu änderen Peotorbetrieb ungeetgnet. i Zweern “Mike außer dem zur Bedienung feiner Spirituskraft- maschine . . (Motor . .) bestimmten denaturierten Spiritus in seinem Gewerbebetriebe auß noch Bedarf an denaturtertem Branntwein zu anderen Zwecken, sowie an nit denaturiertem Branntroein (Noh- spiritus, Alkohol, Sprit 2c.), so verpfli@tet sh derselbe, diesen Be- darf ebenfalls aus\{ließlih bei der Zentrale oder deren Gesellschaftern zu decken. Sollte bezügli dieser zu anderen ZweFen benötigten Mengen hbinsi{tlih Preis und E zwishen Käufer und Verkäufer eine Einigung niht zu erzielen fein, so is jeder Teil be- rechtigt, den Vertrag nach voraufgegangener Kündigung mittels Ein» \ briefes aufzuheben. j indi S ada omman A Käufer verpflichtet i cin Kontrollbu@ zu führen (zu welhem ihm auf Verlangen vom Verkäufer ein Sema geliefert wird), in wel{hes die bezogenen und verbrauhten Motor- \spiritusmengen ean zur Eintragung gelangen. Das Kontroll- bu hat Käufer dem Verkäufer jederzeit auf Verlangen zur Verfügung

ofern sie

tigt. ie ies Umrechnung er Tafel VI der steuer-

j it dur cinen seiner Beauftragten prüfen zu lassen. T Ste, Käufer selbst Spiritusproduzent ist, oder während der

Spiritusbrennerei mittels Einschreibebriefs in Kenntnis zu seyen; mden ist Käufer in diesem Falle verpflitet, innerhalb dreier Monate von dem betreffenden Tage ab dem Verwerthungsverbande Deutscher Spiritusfabrikanten beizutreten. Jft der Beitritt innerhalb der festgeseßten Frist nicht erfolgt, fo ift Verkäufer nah Ablauf der- selben bere{tigt, diefen Abschluß G EAIS des Käufers mittels Einschreibebrief€ sofort aufzuheben. N

8 1D Seiilmedeet (S 29 der Zivilprozeßordnung) für beide Teile \ B h o * d # .

as Io Ta Käufer ist zur Abnahme bon denaturiertem Spiritus auf Grund dieses Vertrags nur so lange verpflichtet, als er die in

seinem Besitze befindlide.…. Kraftmas@ine.….. (Motor...) mit Spiritus betreibt. R den (Unterschrift.) Ane i i Zentrale für Spiritusverwertung G. m. b. H J zu Berlin.

S@&luß hein

etra 600 1 Inhalt und antu : igereW ist, Barrels von je 180—200 1 Inhalt) vom Verkäufer leibweife zu Ly L - Y S [4 rin stellen. Mengen unter 1 Barrel werden zum VBorzug8preise geliefert.

1) a wird das Zugeftändnis

Preidermäßigung. Dem Käufer wird l gema@t, daß jede Ermäßigung dek Motorfpiritu8pretfes während der Daver diefes Ads@lufc® eintritt, für den ledigten Teil des Vertrages felbfttätig Anwendung Andét. mäßtgung gelten nit die in Dor Ari t \{lofsenen Lieferungäverträgen vereinbarten billigeren Preise. 2) Leibdgebinde. Die Libgebinde find vom Käufer

nock uner-

\pätcitent

innerhalb 8 Wochen na Empfang frei und unbeshädigt an den Ab- | urter Inne- |

Eeschiedt dies trok werimaliger

ender zurückzultefern. al CriaNener

haltung einex Zwis(henfrist von einer Wo@de

iFSriftliéer

; » ist Verkäufer na Ablauf einer weiteren Wothe | F N âufer8 | Mahnung nicht, \o ist Verkäufer na Ablauf ein (Ter | voraußgesett, daf 5000 kg brutto auf einmal bezogen und Käufers

+ S A R) 41 ck al v seit dem Tage” der legten Mahnung bereStigt en tweder für die Folge. zeit eine wöchentliche Leibaebühbr bon M 0,50 für jedes S rf aleiviel wel(herx Art und Grdße, und für jede angefangent Woher zu brroähnen

oder die Bezahlung der Gebinde zu verlangen, und war Tür ein panget | Tur Cin j und für ein halbes Sisengecbindr Æ 36,—, |

VoOUgtne M EH [at ein halbes Holzgebirde Æ 24 anzes Eisengebinde Æ C0, E für tin Orbofi 6 _18,—, füx ein Barrel Æ& 5,—, andere Fäfer ‘nad Mert. Die \chriftlighe MELeE, kann aud dur dic vom Verkäufer mit der Expedition beauftragte Stelle erfolgen. L :

Falls Käufer ganze Ladungen (10 000 kg) în Basfsinwagen bentebt, stellt Verkäufer letztere mietsfrei. Die Entleerumng der Wagen hat Käufer innerhalb 48 Stunden nach Eintreffen der Ware dorzanehmen. Bei Verzögerung der Entleerung i Verkäufer beretigt. cine Leih»

ibr von 10, j mo ero M Käufer hat sofort nach der Entleerung dîe Nücsendung des Wagens gemäß Verkäufers Vorschrift zu beroirken bei Beraneïdeng der gleichen Leibgebühr. Die Rückbeförderung der lecren Basfinwagen erfolat seitens der Bahnverwaltung kostenfrei.

3) Leferungözeit und Zahlung. Die Abladung Nerkäufers Maki dur einen seiner Gesellschafter jedesmal binnen 10 Tagen nah erfolgter Abforderung, Käufers Bahnstation Die Steae der gelieferten Ware erfolgt Per netto Vase. : ersten Lieferungen behält Verkäufer S dor, gegen Nathnahme zu fenden L

Wird die Negulicrung ritt innerbalb 14 Tagen vom Tage der KFaktura bewirkt, fo #|& Käufer verzslilhtet, dern Verkäufer Zinsen mit

acf@icht nah oder Vertreter

fra@htfrei

v S- S-W

1 0/6 über den am Tage der Fattura gültigen WeWiselzin8fuß der |

Ret@häbank vom Tage der Frktura m gu vergiiten. Hit Käufer wotederbolt die Zablurng8frèft midt E io i Verläufer gur os Fortigen Anfbcbwng dieie Aviélufirë brreitigt. : f D Ee Lind Für dir Berehnung de Krutiprelse€ firid die vom Verfender getroffenen Festitéllungen bezüglih dee Metty- eroihtè und der Gradfiärke mrißgebend. Verkäufer t bereWitidt, an telle don 90 volumenbrozertiger Waure au höher- ober nid prozentige Ware (èm Utteren Falle jedo aht aniter 88 Volumen-

nicht | unsere Spiritusfkraftmas{ine . . (Motor . .), wel{e E von Auf die Preise fir Motorensptritus wird keinerlei Nabatt gewährt. | meine welche !

Qls Er- |

dieïes Vertrages ge- |

für jeden ferneren Taz dro Bassinwagen zu |

wi

| bezogen habe . -, | Zie : Anlage 1 | on den gesamten, für den Betrieb der Kraftmaschine . . | Tien vollständia denaturierten Sptritus, und zwar zu naWhftehenden

Bedingungen : :

| 1) Preis l | N | denaturierten Spiritus, frei nächîter Bahnstation des Käufers,

det folgenden auf 23 #6, 24 M

cigene Gebinde franko zur Füllung eingesandt werden.

00 volumenvrozentige Ware. | Versand erforderlihen Gebinde | Ca. G00 I | Fellen. Mengen unter 1 | geliefert.

Auf die Pretse Für Motorenspiritús wird keinerlei Nabatt ge-

| wolibrt.

2) Leihgebinde.

| fender zurüZzuliefern. Geicbiebt Dies tro! | haltung einer Zwiichenfrist von Liner

ef « | ir in Oxhoft 18 Æ&, für ein Barrêl 5 #Æ,

| Die schriftlicher Mahnung Fann au& dur die vom Verkäufer mit der

¡ Grwedition beauftragte e

Bei Verzögerung

{ nrhmen. ver von 10 Æ Fir jéden

| eine Leihgebübr ¿u bereWnen.

3) Lieferungszeit und Zahlung. Die Abladung geschieht nah Bertüufers Wo E Ry einen K Jeos Prag rae E E Eerhrs lebeiee jedesma nnen j

äufers Bahnstation . . .….. Die Bezahlung der gelieferten Ware 2E t per netto Kasse A e Lieferungen i Verkäufer sh

, gegen nahme zu sen

m V rd die Regulierung niht innerbalb 14 Tagen vom Tage der Faktura bewirkt, so ist Käufer verpflichtet, dem Verkäufer Zinsen mit 1% über den am Tage der Faftura gültigen Wesel _der Reichsbank vom Tage der Faktura an zu vergüten. Hat „Käufer wiederbolt die Zablungsfrist nicht eingehalten, so is Verkäufer zur sofortigen Aufbebung dieses Abslufses berehtigt.

4) Inhaltsermittlung. Für die Berechnung des Kaufpreises sind die vom Versender getroffenen E bezüglich des Nettogewidhts und der Gradstärke g aegen Verkäufer ift berehtigt, an Stelle von 90 volumenprozentiger Ware auth höhber- oder niedrigerprozentige Ware (im leßteren Falle jedoch niht unter 88 Volumenprozent) zu Liefern, wobei Abweihungen gegen 90 Volumenprozent, sofern fie größer als 0,5 9% nah oben oder unten find, Þro und contra uet werden. Abweichungen bis cins&l. 0,5 9/9 nah oben oder unten bleiben bei der S nung unberückstcktigt. i O e was vai ae gelieferten Mengen iebt dur Um- renung des Fa ER in Rauminhalt auf Grund der Tafel VI

n Tabelle. ; A as e E Denaturierung. Verkäufer liefert den Spiritus denaturiert, in seiner Wahl entweder mit dem allgemeinen De- naturierung8mittel (20/6 Holzgeist und È 9/6 Pyridin) oder mit 1 È o allgemeinem Denaturierungsmittel, È 9/0 Kristallviolettlöfung und 2 9/0 Benzol. Der Zusaß der Kristallviolettlöfang gibt dem Spiritus eine bläulie Färbung. i

i der letzteren Art der Denaturierung kann äuf Wuns des Muse ein figikerer S al8 2 9/0, jedo böhsten8 20 9/% erfolgen. Für den auf Wuns des Käufers vorgenommenen stärkeren Benzolzusay bebält fi Verkäufer vor, jeweils besondere Preis» festzusetzen. j N ard der geseßlichen Vorschriften für die De- naturierung cin, fo finden diefe En Anwendung.

6) Verwendungtbedingungen. Käufer verpflichtet fh, den vom Verkäufer oder dur defjen Gesellshafter oder Vertreter bezogenen denaturierten Branntwein ausf@licßlih zum Betriebe seiner Spiritus- kraftmas{hire.…. zu verwenden, denselben zu Teinen anderen ZweckFen zu benußen uxrd unter keinen Umständen weiter zu L _ Falls er dieser Bedingung zuwider handeln sollte, verfällt er zu Eurften des Verkäufers in eine Vertragsftrafe von 20 & (zwanzig Pfennig) für jedes Liter der seinerseits weiter verkauften oder zu anderen Zween benußten Mengen, undeshadet des Rehtes des Verkäufers, wegen der unerlaubten anderweitigen Verwendung Swadener zu fordern. i

7) Bedarf zu anderen Zwecken. Sofern Käufer denaturierten

il îr sei C \ Lodh-, Dtize Spiritus für seinen Haus- und Wirtschaftöbedarf (zu Ko@-, Heiz E Denidbenilind benötigt, so hat der Käufer mit dem Verkäufr, zu | vereinbaren, ch und unter welWen Bedingungen ihm geftattet wird,

j

bezogenen Motorenspiritus zu verwenden. Mit Benzol denaturierter

ju îtellen oder einzusenden; au ift leßterer berechtigt, die Eintragungen

auer diefes Abschlusses die Herstellung von Spiritus unternimmt, | E Aut Sala einer Brennerei resp. an einer solhen be- | teiligt ist, bat derselbe den Verkäufer hiervon fofort am Tage der | Unterzeinung dieses Abs{hlusses bezw. der Inbetriebsetzung der |

Ri ais y T » Wia SE kaufe . . von Jhnen zur aus\{licßlihen Verwendung für

und über wel@We Sie in der Anlage nähere Angaben erforders

a. In der Zeit vom 1. November eines Jahres bis zum 15. Mai

b. n der Zeit vom 16. Mai bis 31. Oktober jedes Jahres auf |

E Käufer Mengen von weniger als 5000 kg, mindestens T Bares auf einmal bezteht, erhöhen f die vorstehenden G Dreöe um 1,50 Æ, alîo auf 24,50 resp. 25,50 #Æ&, für 100 1 | In diesem Falle sind aber die zum (im allgemeinen Fäffer bon je | Inhalt und, soweit das Bezugequaptum ein gering»res ift, | Barrel8 von je 180—200 1 Inhalt) vom Verkäufer leibweise zu | | en. ; KBarrel werden zum Vorzugöpreise nit |

Die Leihgebinde find vom Käufer d A | f alb 8 Wothen mpfang frei und unbesHädigt an den Ab- | | pre Sen E E ¿weimaliger, unter Inne- | oe, erlaffener S j | Mahnung ni&t, so tit Verkäufer nah Ablaaf einer weiteren W | eit dem Tage der letzten Mahnung beretigt, entweder für die Folge- | | zeit ctne wöhentlie Leihgebühr von 0,50 Æ für jedes Faß, gleihviel | weer Art und Größe, und für jede angefangene Woe zu berehnen, | oder dîe Bezahlung der Gebinde zu verlangen, und „zwar für ein | | ganzeE Sreibe D é, für d E E | d E | ‘fengebinbde 80 Æ und i ‘tienge 36 M, E E de andere Fäfier nah Wert. |

| Käufe: r Labungen (10000 kg) in Basfinwagen be- | ¿nit Full erüe E abeae mietsjréi. Die Entleerung der Wagen | hat Käufer innerhalb #5 Stunden nah Den I on n B

r Gritleerung Uit VBertaufer bereWtigt, | x j a für ferneren Tag pro Bassinwagen | in der von der Zentrale dafür beftimmten Käufer hat iotfort na der Entleerung die Rücksendung

Spiritus, der an dee M Färbung Ua ist, it zu anderen D [8 zum Motorbetrieb ungeeignet. A i: | O ies außer dem zur Bedienung seiner Spiritus?raft- | mas{ine ……. (Mdtor .) bestimmten denaturierten Spiritus in seinem | Gewerbebetriebe au no Bedarf an denaturiertem Brmientuvta ju | anderen Zwecken, sowie an nit denaturiertem C (No - \piritus, Alkohol, Sprit 2.), so verpflichtet fih dersel G Bedarf ebenfalls aus\{ließlich bei der Zentrale oder derea Sesel ® | \aftern zu deen. Sollte bezügli dieser zu anderen ZweFen ÏD | nôtigten Mengen binsihtli% Preis und Bedingungen zwischen a | und Verkäufer eine Etnigung nicht zu erzielen sein, so t at S | bereWtigt, den Vertrag, „uu voraufgegangener Kündigung mitte | Einschreibebriefes aufzu i Ein q D AR Ea, Käufer E E ein Kontrolibu | zu führen (zu welhem ibm auf Verlangen vom Verkäufer ein Sha | geliefert wird), tin welhes die bezogenen und dba: e | spîiritu8mengen fortlaufend zur Eintragung es. Das ontro - | bu bat Käufer dem Verkäufer jederzeit auf Verlangen zur Ver ligung | zu stellen oder einzusenden; au ift leßterer bereWtigt, Gn De | tragungen jederzeit dur einen feiner Beauftragten prüfen zu la en. | 9) Sofern Käufer selbst Spiritu8produzent ift, oder während der | Dauer dieses Abs{hlusses die Herstellung von Spiritus m, | oder au nur Eigentümer einer Brennerei resp. an ciner solchen be» | teiliat ift, hat derselbe den Verkäufer hiervon ofort am Tage der

Unterzeichnung diefes AbsWlufses bezw. der Jnbetriebfeyzung der

Spiritutbrennerei mittels EinsWreibebriefes in Kenntnis zu eyen;

außerdem ist Käufer in diesem Falle veipfli@tet, innerbalb dreier | Monate von dem betreffenden Tage ab dem Den nSe | Deutscher Sptritus8fabrikanten beizutreten. Ist der Beitritt tinnerha | der festgesetzten Frist niht erfolgt, so if Verkäufer nad eg Buen | Felben bere@tiat, dieien Abihluk: e E des Käufer | wittels Einicreibebriefes fofort autzubeben. S h d Seiiiangden (S 29 der Zivilprozeßordnung) für beide Leile ft Norlin L 4 A Dadte Kaufvertrag kann von jedem der Kontrahenten jederzeit mittels Einséhreibebriefes gekündigt werden.

v e h E s e do A6 t

(Unteri@hrift.)

Der Preis ftellt fi für 100 1 90 volumenprozentigen |

| Anlage 14s Zu E.

Zwisthen C

| der Zentrale für Spiritu8verwertung G. m. b. H. zu Berlin (im Nahstebenden die „Zentrale“ genannt) und der Handlung / S ch «ch «4 =— O U E * genannt) wird dur Vermittlung ver Firma . i . Tolaende Vereinbarung getroffen :

& 1. Die Zentrale verpflichtet fih, der Handlung denaturierten Brennspiritus - K a. in einer Grodfiärke von 90 Vol. % zum Preife

25,— Æ pro H] Raum, - b. in Liner B ou 25 28 Æ&. pro h Naum : : , ch ch - = = -_- eim Bezug in Bares wou etwa | 160—200 Liter Inhalt zu liefern bezw. von thren Gesellschaftern | oder Vertretern liefern zu laffen. Die Teeren Gefäße find s. der Handlung iofort nah Sutleerung frei ihrer Bahnstation unfran tert an die Exrvedition8ftelle zurückzuienden. Berechnet wird me der | Erpeditionsftelle feftgeftellte Litermenge. Zablung ver Netto affe. & 9. Die Haridlung verpflichtet fi, für die Dauer dieses Ab- | Tommens ihren Sesamtbedarf an Brennfpiritus und allen anderen Sprit- und Spiritusiorten ausf{ließli@ von“der Zentrale bezw. derer Gesellshafterr zu beziehen, denaturierten Spiritus nur tim D | nur in der Graditärke von 90 und 95 Vol. ®/e zu verkaufen. E vervflitet sic fich, den von der Zentrale gelieferten Spiritus M e | fort nach Erhalt gänzli auf Flasher von cinem Liter n | Patentveriluß abzuziehen und in diejen zu verkaufen, joweit nid: | im Einzelialle Teilmengen cines Liters von der Kundschaft geforder: | werden. Sie verpflichtet fh ferner, im Verkauf folgende Preise ein- | zuhalten : : Ö | i a. für Brenröpiritus von 99 Vol. %% 30 A pro Literflasce, | b. für Brennipiritus vor 25 Bol. ®%% 33 A Pro rage | iber L di: f j ten, | 3. e Flasthen hat fh diz Handlung auf ihre eigenen Koitea, S mae fac Maitett Form und Aufmachunz zu dieje Flaser

„Handlung

Don Vsl. % zum Preise von

| frotfre:

| beshaffen. Die Zentrale verpflithtet fi, der Handlung

des Wagenk gemäß: Verkäufers Voriérift zu bewirken bei Vermeidung | mit Patentvershiuß; bru{- und frachtfrei ihrer Bahnsiation bei Ab-

| der gileithen Seihgebühr. Die S der leeren Bassinwagen

| erfolgt iciicnt ber Babnvermdältung

nahme von 200 Stück zum Preie von 15 4 pro Flas: | E Bea ia franïo an die Giashütte retour) zu Liefern.

| die für solbe Zwe&e erforderliben Mengen von dem vom Verkäufer "

e E a Die Handlung if berechtigt, beim für j ein | bandelt oder fend in Hihe_ von 16 4 tom Klufer e Che a L M | Lanbelt obe Sbiritnvieri mus Ce L g r alle die vom Käufer in unbeschä Em zurüd- Firma bezieht: | gelieferten ¡um vollen Pfandwerte früheres Abkommen wegen Detail y Sämtliche Flasdben find mit Etiketis u versehen, welihe pon der | spiritus wird bierdurS aufgehoben. S e ton Dea Zentral werden und au deutl Berlin W. 8, den 1 p R e oe der Ua Ce ), die adstärfe (90 oder 95 Vol. 2/4) und der Preis Zentrale für Spiri d E. úù b. 9. § 4. Die Handlung übernimmt die volle Haftung für den O E Satte: u versch un lten Ln Puls E zum ren er von } der Zentrale für Spiri G. m. b. H. zu Berlin (im Garantie jede t luß mit « de pon ber Zentrale cberfalé gratis ju liefernden Verlhluirehfen | Aoebenden ble „Zeutrale? genannt) und der Dandlun ‘Handlung! welcher folgende Aufschrift trägt: genannt) wird durch Vermittlung der Firma: . . I Abgefüllt dur die Verkaufsstelle. folgende Vereinbarung getroffen : Die Handl terwi , für jede wel weis» § 1. Die Zentrale verpflichiet si, d dlung benat i mit unverleztem Brriélal Bi Seglalde, welhe nadweis. Spiritus : A ERENE R geringere Gradstärke aufwies, oder welche teurer als zum vertrags- a. in einer Gradstärke von 90 Vol: 9% zum Preise von 25 „4

Preise von ihr verkauft wurde,

zl tenden Konventionalstrafe von 1,— M

9. Veränderungen der im § 1 genannten Einkaufspreise sind en und bewirken in gleicher Höbe eine Ver- Im Falle einer

ntrale überla änderung der im § 2 genannten Verkaufspreise. Ermäßigung is die Zentrale jedo verpflichtet, auf die POIGA

r Zeit des Eintretens der Ermäßigung noch bei der Handlung au

r befindlichen, teurer bezahlten Brennspiritusmengen die Yreis- | Die Fracht und die differeiz zurückzuerstatten. Y L Handlung zu tragen. 6. Die Handlung gesteht der Zentrale autdrücklih das Ret § 2. Der von de e in ihren Reklamen als Verkauféstelle für Brennspiritus in | Brennspiritus ist von unter Angabe der Verkaufspreise, zu nennen. Aud ver- | Verkauf. zu bringen, und darf kein

u,

Slass | p tet toftenfrei gestellten außen sitbarer

Stelle anzubringen.

Abkommen kann von jedem der beiden Kontrabenten

& 7. s jederzeit dur einges{riedenen Brief gekündigt werden.

m S Q d 6

G W D G ch9:

Dn S D D Q Hh

Tinte zu unterzeinen.

Zwischen der Zentrale für Spiritutverwertung G. m. b. stehend die Zentrale genannt) und der Handlung ............

zu Berlin, Straße Nr. . . . (na@Sstebend die Handlung genannt) wird folgende Vereinbarung getroffen:

Einkauf der Handlung.

& 1. Die trale verpflihtet sich, den von der Handlung denötigten Breanieacites (denaturterten Branntwein) dur die Brenn- spiritus-Gesellshaft m. b. H.,, Berlin-Tempelbof, Ringbabnstraße 32/35, auf Bestellung frei Haus anrollen und gegen Barzahlung bei Ab- lieferung wie folgt berehnen zu lassen :

a. in Originalliterslas@en : mit 26 4A pro Aterflas(e à 90 Vol. 0% exkl.

D H V

bei Abnahme von mindestens 1 Flaschen- kasten mit 20 laschen,

® - - , -

b. in plombierten Kannen :

L e NRAY 01: e bei Abnahme von mit 20t & Þro Üter d 90 Vol. 0/6 L mindestens 1 Kanne R 2 D E D y à 10 1 Inhalt, c. in Gebinden:

mit 6 Z pro Liter à 90 Vol. 0%

] bei Abnahme von mindestens { S0 1 \

. - - - -

Es wird bei der Anlieferung ein Pfand erboben von: M 0,15 für jede Originalliterflasche, Æ 1,50 für jede Blehkanne und 2,50 für jeden Flaschenkasten.

_ Das Pfand wird bei Nückgabe des Pfandobjektes in unversehrtem Zustande zurüFerstattet. Verkauf der Handlung. __§ 2. Die Handlung verpflißtet sch, Brennspiritus nur zu folgenden Preisen zu verkaufen: a. in OriginalliterAa\Men : i t m 1 pro Tlakhe à 20 Vol. %) (äglid 15 g Flashenpfand. b. in plombierten Blekannen von 10 1 Inh. : it Q 4 N } nit 28 A pro ter à 90 Vol. ol zuzügli M 1,50 Kannenpfand.

è Wan ,

@ V

e D - -

c. im offenen Verkauf aus dem Faß:

bei Abnahme von mindestens 11

BeimVerkauf vonTeilmengen eines

pro Liter à 90 Vol. ©/\ Liters stebt es der Handlung frei einen angemessenen Aufschlag auf die für den literweisen Verkauf

geltenden Preise zu nebmen. Aenderung der Preise.

S 3. Veränderungen der in § 1 genannten Einkaufspreise À qun NBer-

der Zentrale überlaffen und bewirken in- gleicher Höhe eine | nderung der in § 2 genannten Verkauf8preise.

Verkaufsbedingungen. & 4. Die Handlung wird a. den în Deigiaalslifea oder in plombierten Blehkannen en Brennfpiritus nur im Originalzustande mit unverschrten Etiketten und Vershlußftreifen bezw. Blei-

plomben. b. den in Gebinden bezogenen Brennspiritus ohne Zusatz von Waffer, also in urveränderter Qualität, e. Brennipiritus überhaupt nur in den Gradftärken von 9 und 95 Vol. % und nur in der Detailabgakbe

mit

30 4 W-

J = e D - -

dertaufen.

Propaganda und Reklame. x „S 5. Die Handlung wird bei Nafragen seitens des kaufenden 2 udlikums oder auf Verlangen der Zentrale neben 90 %igem zu

Pobzwecken genügenden, au 95 */gicen Îpeziell zu Beleuhtungszweden Veeigneten Brennipiritus vorrätig halten. i : Aut nimmt fie gemäß den 2 eröffentlibungen der Zentrale jeder- eit acliclinngea auf Brennrspiritus in plombierten Blechkannen L en. Auf Wuns der Zentrale wird die Handlung die ihr von der Ventrale Toftenfrei geftellten Plakate in ibren Verkaufélokalitäten an “& Don außen fihtbarer Stelle anbringen. - Endlich gesteht die Handlung der Zentrale auëdrücklich das Recht ' fie in ibren Reflamen als Verkaufêstelle für Brennspiritus unter “ngabe der eise zu nennen.

Zuwiderhandlung und Kündigung. Ä

6. Die Handlung unterwirft fih für jedes nahweislih ent- C un. oar dieses Abkoamens verkaufte Liter Brenn- buse eE R an die Zentrale zu entriGtenden Konventional- [l D 4 L

Dieses Abkommen kann von jedem der beiden Kontrahenten am Juri eines jeden Jahres per 1. Juli eines jeden Jahres dur ein- “Das M L G Mens eb Frift feht der Zentrale

orti indigung obne 2

wenn die Gautilang ben Erlnmmages dieses Abkommens zuwider

etner sofort an die Zentrale

{h dieselbe, auf Wunsch der Zentrale die ibr von derselben Plakate in ibren Verkaufslokalitäten an aud von

Vom Geschäftsinhaber selbst mit

H. zu Berlin (na-

frei ab Station 160—200 1 Inhalt zu

G I. Die

Gesellshaftern zu be

kTaufépreise einzubalten :

Die

treffen der Sendung) abzufüllen,

der im S Ut die Zentrale jed

zurüCzuerstatten. & 5 einer

bon 1 A S 6, Die

Stelle anzubringen. Wa Ort

A §6

Anlage 14b Zu T.

D S D G S S G

Handlung genannt) ande worden :

Kuverts 2c. zu führen.

vorgeschriebenen

Pre der die

illiger der fenden Umrehnung

Zentrase hat das von der Handlung bestellt,

erfolgt în jedem Fall “nig ilt jedem Falle auf Basis des für die bestellte Grabstärke

geltenden Für Ablieferung und bedingungen der Zentrale

stimmungen dieses Vertrages aufgehoben werden.

Auf sämtliche Bezü währt die Zentrale Les s

Bedingungen vorausgeseßt

für das Hektoliter Raum, b. in einer Gradstärke von 95 Vol. % für das Hektoliter Raum

Vertrétern liefern zu laffen. stelle privatim festgeste Rückfrat für die leeren

der Gradftärke berabgeseßt werden. i Handlung verpflichtet kommens thren gesamten Bedarf an Sprit. und Spiritussorten aus\{lie

j dice mit den vorgeschriebenen Etiketts und eee streifen zu verschen, derart, da einstimmung des Inhalts der mit den auf den Etiketts befindlî as@enspiritus jederzeit im ve alten. Die Zentrale liefert der Handlung die hterzu erforder Flasen mit Patentversluß zum Preise von 15 und fraStfrei ihrer Bahnstation, netto Kasse Emballagen extra oder franto an die Elasbütte retour). Verschlußstreifen (leßtere mit stelle") liefert die Zentrale der F 4. Veränderungen der im § 1 der Zentrale überlassen und bewirken in gle F 3 genannten Verkaufspreise, Im Falle einer Ermäßtgung

Eintreffens der Ermäßigung noch findliden, teurer bezahlten Brennspiritusmengen die Preisdifferenz

9. Die Handlung unterwirft sich für jedes nahweislich ent- gegen den Bestimmungen dieses me pi

sofort an die Zentrale zu entrichtenden Konventionalstrafe

andlung gestebt der

u, sie in ibren Reklamen als Verkaufsstelle für Brennspiritus, unter ngabe der Verkaufspreise, zu nennen. A

auf Wunsch der Zentrale die ihr von derselben ko tenfrei gestellten lakate in ihren Verkaufsklokalitäten an auch von außen f

Dieses Abkommen kann von jederzeit durch eingeschriebenen Brief ge

der Zentrale für Spiritusverwertung, G. m. b. H. zu Berlin (im Nahstehenden die Zentrale genannt) einerseits

Die Handlung verpflichtet sih, die Abfüllung und den Vertrieb bon denaturiertem Spiritus in vershlofsenen Flaschen aufzunehmen und innerbalb des natstehenden, mit größter Energie zu betreiben. Die näheren Bestimmungen, unter welchen der Verkauf von denaturiertem Spiritus in Flas berkäufer (Detaillisten) stattzufinden hat, insbesondere die Bestimmung der von der Handlung beim Verkauf zu fordernden Preise, sowie der Detailverkaufspreise der Wiederverkäufer, be ebenso wie das Recht, in diesen l für die Handlung Aenderungen jederzeit eintreten zu laffen. __ Für die Dauer des Vertrages ist die Handlung beim Verkauf von Brennspiritus in Originalflashen der gefeßlih ge- s{hüßten Bezeichnung „Brennspiritus Marke Herold* zu bedienen und das eingetragene Warenzeichen auf den Flaschenetiketten, Briefbogen,

Die Handlung verpflichtet si, zu den ihr von der Zentrale jeweils } Preisen Brennspiritus in Flaschen bei Ab mindestens 15 Literflashen an die innerbalb des Rayons domizilierenden Wiederverkäufer „frei Haus“ ¿u liefern. Auf Wunsch der Zentrale gewährt die Handlung denjenigen Ab- nehmern, welhe jeweils niht unter 500 1 in Flasche isermäßigung bis zu 2 H für das Hektoliter Raum auf die von entrale der Handlung für den Verkauf von Ori iederverkäufer „frei Hazus* vorgeschriebenen Preise.

__ Die Zentrale verpflichtet in Flaschen benötigten denaturierten Spiritus, welhen die in genladungen bezieht, mindestens in der geschriebenen Gradstärke frachtfrei rzises f liefern, der jeweils um ist, als der von der Zentrale der Handlung für den Verkauf er bet Gradstärke in !/, Literflashen an die Wiederverkäufer für HICIETnGg «frei Haus“ esfelben in 100

®. 0 2 R

liefern bezw. von te Litermenge. Sg

r Zentrale oder in deren Auftrage

im Detail zu ver-

pro Liter, pro Liter. Brennspiritus in der lihst sofort nah Ein-

auch auf Originalflashen der Zentrale

sie die volle Garantie für die Ueber- laschen bezüglih Gradstärke und Maß en Angaben übernimmt, und diesen aufsfertigen Zustande corderlich in

ichen «4 pro Stück bruch-

Die ferner benötigten Etiketts und ufdruck: „Abgefüllt dur die Verkaufs-

andlung gratis und franko. enannten Einkaufspreise sind iher Höhe eine Veränderung

verpflichtet, auf die nahweislih zur Zeit des bei der Handlung auf -Lager be-

ommens verkaufte Liter Spiritus

entrale ausdrüdcklich das Net verpflichtet sih dieselbe, tbarer

zem der beiden Kontrahenten ündigt werden.

Vom Geschäftsinhaber felbst mit Tinte zu unterzeichnen,

Zwisthen

und der Handlung K . (im nahstehenden die rerseits, ist nachfolgendes Abkommen getroffen

Sli

nah Grenzen bezeihneten Rayons

hen seitens der Handlung an Wieder-

r, bebâlt fi die Zentrale vor, Bestimmungen mit Verbindlichkeit

erehtigt, sich

S 2.

nahme von im § 1 festgeseßten

n beziehen, eine inalflaschen an

S 3. sid, der Handlung den zum Vertrieb A ndlung für den Verkauf vor- auf Basis eines & für 100 1 r. A.

vorgeschriebene Verkaufspreis bei einer 1 r. A. (wasserfreien Alkohols)- beträgt. t, in erer Gradstärke als im Einzelfalle die Lieferung zu bewirken. Die Berehnung

nen Es eA i ung fin e aligemeinen Verkaufs- O soweit fie niht durch Be-

¡um Zwecke des Verkaufs in Flaschen ge- Me Erfüllung der dictberitlid

zum Preise von 28

. « « bei Bezug în Barrels von ihren Gesellshaftern oder Berechnet wird die an der Erpeditions-

per Netto Kasse. efäße is von der

elteferte der Handlung in den Originalgradftärken zum

esfalls durch Zusaß von Wasser in

ch, für die Dauer dieses Ab- rennspiritus und allen anderen as von der Zentrale bezw. deren zu bezieben, Brennspiritus nur O und beim literweisen Verkauf des Brennspiritus folgende Ver- 8. für Brennspiritus von 90 Vol. 0/6 30 4 b. für Brennspiritus von 95 Vol. 0% 33 J : ndlung verpflichtet sih weiter, gelieferten Originalgradstärke (und zwar

Verwerthungsverband Deutscher Spiritusfabrikanten zu

Sprit und Spiritus gingen ein exportierten Mengen :

ardlung ttabelle erfolat nach

r. A., selbst wenn nah der Größe ihrer Gesamtbezüge die auf einen Rabatt in dieser poe nach Maßgabe ber Na keinen Anspruch hätte. Die uszahlung des Nabattes

den Bedingungen der jeweils geltenden Rabattabelle.

8 4.

Die Handlung if} verpflichtet, die Ortiginalflashen mit Etiketten der von der Zentrale bestimmten Form, welche Gradstärke und Preis tragen, sowie mit Vershlußstreifen, auf denen Name und Wohnort der Handlung vorgedruckt sind, zu versehen und auf die sorgfältigste Erfüllung dieser Verpflichtung zu achten.

Durch den an den Flaschen angebrackten Verschlußstreifen üker- nimmt die Handlung dem Käufer gegenüber die Garantie für rihtiges Maß und ee Gradstärke des Inhalts der Ori inalflaschen. Daraus ergibt ih für die Handlung die weitere Verpflichtung, or der Abfüllung des denaturterten Spiritus auf Flaschen denselben stets auf die Gradstärke hin zu prüfen, damit die Befüllung von Oriatnal- flashen mit einer Ware von geringerer als der garantierten Grad- stärke Mgen bleibt, Die Wiederverkäufer baben ih der Handlung tons er durh eine \{chriftlihe Erklärung zu verpfl'chten, Im Tis tus Marke Herold“ unverändert in Originalflashen mit unverleßtem Verschlußstreifen an die Konsumenten weiterzugeben.

8 5,

Die zum Betriebe des Brennspiritusges{häfts im Sinne diefes Vertrages notwendigen Flaschen hat sich die Handlung durch Ver- mittlung der Brei C, zu beschaffen. Die Zentrale liefert dieselben fracht- und bruhfrei Empfangsstation zu einem von ihr jeweils für gerne Beitabschnilte fetzaeseßten einheitlichen Preise, welcher den als Höchstpfand festgesetzten Saß nicht Ne CINgeN darf, gegen netto Kasse.

Der Handlung steht es frei, ihren Abnehmern beim Bezuge von Flaschen ein Pfand, of höchstens 15 4 pro Literflasche, in Nech- nung zu tellen; dieselbe hat alsdann die Verpflichtung, bei Rückgabe

der Flaschen in unversehrtem Zustande den als Pfand erhobenen Be- trag voll zurückzuvergüten. 8 6.

Um der Zentrale eine Kontrolle über ihre Verkäufe zu ermög- lichen, ift die Handlung verpflichtet, über dieselben zwet Ablieferungs- bücher zu ¡Poren, welhe in monatlichem Wechsel zu benutzen sind, damit dieselben, sofern die Zentrale dies verlangt, im Laufe cizxes Monats zur Friund der in dem vorhergehenden Monat stattgehabten Verkäufe an die Zentrale eingesandt werden können.

Die Ablieferungsbücher sind nach näherer Borschrift der Zentrale

einzurihten und zu führen. „Die Handlung verpflichtet sich, der Zentrale zum Zwecke der Prüfung die Einsicht in ihre sämtlichen über Brenrnspiritus geführten Vücher dur einen Beauftragten zu gestatten. Am Ende eines jeden Monats ift die . andlung verpflihtet, cine mit genauer Namens- und Wohnortsbezeichnung geführte Liste ibrer Flashenspirituskäufer des vergangenen Monats unter Aufgabe der von jedem Einzelnen in Flaschen bezogenen Brennspiritusmenge (getrennt nah der Gradstärke) der Zentrale aufzugeben.

S 7. Die Handlung ist verpflichtet, im dur persönliche Besuche fih zu bemühen, innerhalb des ihr von der Zentrale zugeteilten Rayons Wiederverkäufer für denaturiterten Spiritus in Flaschen zu gewinnen. Sie hat insbesondere die Ver- pflihtung, den von ihr gewonnenen Wiederterkäufern die yon der Bentrale kostenfrei zu stellenden Brennspiritusvlakate zum Zwecke des Aushängens in den Verkaufslokalitäten portofret zuzustellen. Die Feten hat das Recht, die von der Handlung erworbenen Flaschenspiritusverkäufer mit Namen in ihren Reklamen zu nennen. Die Kosten dieser Reklame trägt die Zentrale.

§ 8.

Die Handlung verpflichtet \ich, solchen Abnehmern, von denen sie in Erfahrung bringt, oder bei denen sie zu der Vermutung Anlaß hat, daß dieselben Branntwein irgend welcher Art von anderer Seite als

Wege der Korrespondenz scwte

bon der Zentrale oder deren Gesellschaftern beziehen, set es von Brennereien, Spritfabriken oder Händlern, Brennspiritus in Flaschen

oder Gebinden, desgleichen gereinigten oder ungereinigten Branntwein aller Art nur nah vorheriger \{riftliher Genehmigung und nur ge- mäß näherer Feftsezung der Zentrale zu oferieren oder zu verkaufen.

8 9,

Diese Vereinbarung wird nit auf bestimmte Zeitdauer festgelegt, kann vielmehr von der Handlung mit einmonatlicher, von det Zentrale mit sechsmonatliher Kündigungsfrist dur eine eingeschrieben erfolgente Erklärung jederzeit gekündigt werden. Während der Dauer des durch diese Vereinbarung entstehenden Vertragsverhältnifses ift die Hand- [lung perp autet thren gesamten Bedarf an Robsviritus, Korníspiritus, Sprit aller Art, Alkohol und denaturierten Branntwein aus\chließlid von der Zentrale oder deren Gesellschaftern zu beziehen, wogegen die Zentrale gebunden ist, den gesamten Bedarf der Handlung in den vor- stehend genannten Branntweinforten während dieser Zeit zu deen. Dabei wird der Palbluna seitens der Zentrale zugesichert, daß thr für ihre sämtlichen Bezúge, soweit nit dur diesen Vertrag besondere Bestimmungen getroffen sind, keineswegs höhere Preise gestellt werden, als sie laut den Preislisten der Zentrale bezw. laut den Preislisten von deren Gesellshaftern gleihzeitig am Wohnsiß der Handlung bei Verwendung des Branntweins zu gleichen Zwecken und unter den gleihen Bedingungen allgemein gefordert werden.

8 10.

Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterliegen der Ent- \cheidung durh das Schiedsgericht, welhes im § 33 des ¡wischen der Centrale für Spiritus. Verwerthung G. m. b. H. zu Berlin und dem Berlin auptvertrags vom 29. März 1899 vorgesehen ift.

\{lofsenen

Anlage 15 Zu T.

Ausfuhr von Spiritus und Sprit nach verschiedenen außerdeutschen Ländern.

Von den aus dem deutschen A ausgeführten Mengen von shließlih der im Veredlungsverkehr

bd 1900 | 1901 | 1902 | 1903 | 1904 dz L du Qu | dz Großbritannien ; .| 37697| 57803] 92106| 55786| 5578 British Westafrika . 6088) 785031 72621 5006| 1575 der Shweiz . 21 110| 35424 29535| 51012/ 2980 ranz. Westafrika 82591 7499| 3724 —_— |— ortug. Westafrik 643) | a 10266 2741| 14845) 151834 26 Spanien 9614| | | A 9083) British Indien . 4237| 4300| 5623 Dänemark 72821 59644 5294 den Niederlanden 2149) 8219| 15754| 22413] 261 Oefterreih-Ungarn 5 2319) 46217| 14 323| 3 der europäischen | A 6) 15196} 9053 525 der asiatishen Türkei 427| 1099) 9780| 8602) 890 dem Freihafen Ham- | Ma .| 21 996 3433| 42540| 113961 89867 rankrei . C -— 4 386 6202| 1263 ortugal S 113) 2286| 5 424

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