1906 / 78 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Mar 1906 18:00:01 GMT) scan diff

tem aufgelaufenen Betrag nah Feststellung und spätestens bis Ende des Kalenderjahres 1906 zunächst 50 9/0 in bar entrichtet werden; die anderen 50 9/9 werden für den Käufer vorgemerkt und fofern der Käufer in dem Geschäftsjahre vom 1. Oktober 1906 bis zum 30. Sep- tember 1907 seinen gesamten Bedarf von uns oder den uns als Ge- sellschafter zugehörigen Spritfabriken gekauft und die gekauften Mengen in Gemäßheit dieser Tabelle verwendet hat, bis spätestens zum Schlusse des Kalenderjahres 1907 nebst 5 0/6 Zinsen für 1 Jahr dem Käufer in it S tt h findet nicht \ ne Rabattgewährung findet nit statt auf die bei den Gesell- \{haftern bewirkten Entnahmen, welche im einzelnen Fall L EiR O 0 its x. A. verstitertin Teiutk er r. A. versteuerten Trinkbranntweins oder w 130 Liter r. A. denaturierten Branntweins R E sowie auf denaturierten Spiritus, der in Flaschen geliefert wird, ohne daß hierdurh aber die sonst etwa vorhandenen Ansprüche auf Rabatt für größere Entnahmen berührt werden. Zentrale er Dame „M; b D;

Die aufenen L der Rabatte as derart, daß dem Käufer yon

E E , den Oktober 1905. An die Zentrale für Spiritusverwertung G. m. b. H.

i Berlin W. Unter der Versicherung, daß en die in der umstehend abge-

druckten Rabattafel der Zentrale für Spiritusverwertung G. m. b. E enthaltenen Bedingungen bezw. die darüber mit unserem Briefroechsel a O De S S S getroffenen besonderen Verein-

barungen inngehalten habe , liquidiere W hiermit den der Rabatt-

tafel gemäß entfallenden Rabatt auf, laut beiliegendem Verzeichnis von der Zentrale für Spiritusverwertung G. m. b. H. bezw. deren Gesellschaftern entnommene

e e Liter r. A. Branntwein aller Art.

_Zh_ erkläre insbesondere unter Verweisung auf S

Wir ib unsere \chäftsbücher, daß Sprit irgend welcher Art, Alkohol, Rohspiritus, Kornspiritus und denaturierten Branntwein (leßteren mit der im nächsten Absatz enthaltenen Su von anderer Seite als von Ihnen oder den Jhnen als Ge E zugehörigen Spritfabriken in der Zeit vom 1. Oktober 1904 bis 30. September 1905 nicht ge-

fauft und bezogen, sowie daß Ls sämtliche gekaufte und bezogene meinem

Mengen mit Ausnahme von denaturiertem Branntwein in

s i: unserem Me verarbeitet habe . Denaturierter Branntwein ift mir

von Tas stets nur im eigenen Detailverkauf abgegeben und an Wiederverkäufer nur mit Genehmigung der Zentrale für Spiritus- verwertung abgeseßt. i

Es erkläre ferner, daß B denaturierten Branntwein außer von Ihnen und den Ihnen als Gesellschafter zugehörigen Sprit-

fabriken nur noch von der Firma... +0 als einer mit Ihnen verbundenen Handlung bezogen habe . Hierauf

steht S fein Rabatt zu, indessen werden me sonstigen Nabatt- ansprüche hierdurch nicht beeinträchtigt.

Da L mit Ihnen oder einer Ihnen als Gesellschafter zu- gehörigen Spritfabrik einen Lieferungsvertrag bis zum Fahre 1908 nit abgeschlossen habe , beanspruche La den Rabatt zunächst nur mit 509%, während die anderen 50 9/6 nebst 5 /o Zinsen I ein Jahr nach dem 30. September 1906 zur Auszahlung an T gelangen

¿ A ih ; 4 meinen müssen, sofern E auch bis zu diesem Termin inferer

darf in Gemäßheit Ihrer Nabattbedingungen entnehmen werde .

Unterschrift des Firmeninhabers oder zur rechtsgültigen Unterschrift bevollmächtigten Vertreters.

Nabattafel der Zentrale für Spiritusverwertung G. m. b. H. (af das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 1904 bis 30. September 1909 und Bedingungen für Anwendung derselben.

Die Rabattvergütung bezieht ih auf die in der Zeit vom 1. Oftober 1904 bis zum 30. September 1905 unter den nachstehenden Bedingungen bezogenen Mengen.

Die ersten 7500 Liter r. A. empfangen keinen Rabatt.

Es werden vergütet: für diejenigen Teilmengen der Gesamt- entnahme eines Abnehmers, welche

gesamten Be-

zwischen 7501 und 60 000 Liter r. A. liegen —,60 # t 60001 0 OO P —,80 ,„ «20001. O OO v ay R

alle Teilmengen über 180000 # # 120 ,

jedoch in keinem Falle mehr als durchschnittliß 1,— H per Hekto- liter r. A. auf den Gesamtverbrauch. i

Der vorstehende Rabatt wird in voller Höhe demjenigen Käufer gewährt, welcher im Laufe unserer beiden mit dem 1. Oktober 1904 beginnenden und mit dem 30. September 1906 endigenden Geschäfts- jahre Sprit aller Art, Alkohol, Nohspiritus, Kornspiritus und denaturierten Branntwein aus\{ließlich von uns oder den uns als Gesellschafter zugehörigen Spritfabriken gekauft oder bezogen hat; und zwar müssen die gekauften und bezogenen Mengen abgesehen von denaturiertem Branntwein im eigenen Betriebe verarbeitet und der denaturierte Branntwein nur im Detailverkauf abgegeben worden sein. Soll auch ein Verkauf denaturierten Branntweins an Wiederverkäufer stattfinden, so bedarf es einer vorherigen Vereinbarung mit uns. Denjenigen Käufern, welche nur im Geschäftsjahre 1904/05 die Bedingungen dieser Rabattabelle erfüllen, steht nur die Hälste der Rabattbeträge zu. ;

Soweit die Bezüge zur Ausfuhr in das Zollausland gedient haben oder auf Grund besonderer Preisvereinbarung oder mit be- sonderer Rabattvergütung berehnet worden sind, fällt der allgemeine Rabatt weg.

Die Aufrechnung der Rabatte_ erfolgt auf Grund eines vom Käufer zwishen dem 1. und 15. Oktober 1905 einzureihenden, auf seine Geschäftsbücher verweisenden Verzeichnisses seiner Jahresbezüge ;

96 in dem Verzeichnis ist gemäß näherer, von uns zu gebender Anleitung die Erklärung abzugeben, daß die in dieser Rabattafel enthaltenen oder sonst {riftli vereinbarten Bedingungen für die Rabattgewäh- rung von dem Käufer inne gehalten sind. Fn das Verzeichnis sind alle bis zum 30. September 1905 für Rechnung und Gefahr des Käufers effektuierten Aufträge aufzunehmen. iese Erklärung ist nah unserer näheren Anleitung am Schlusse des Geschäftsjahres 1906 für die Zeit vom 1. Oktober 1905 bis 30, September 1906 zu ergänzen. Denaturterter Branntwein, für welchen der Preis pro Naumliter ver- einbart worden, erhält ohne Rücksicht auf die wirklih gelieferte Alkoholstärke pro 100 Liter Raum den NRabait für 88 Liter x. A. Die Formulare zu den Verzeichnissen werden auf rehtzeitige Ab- forderung des Käufers von uns geliefert.

Auf solche Rabattanmeldungen, welche nah dem 15. Oktober 1905 eintreffen, ist der Anspruch auf Rabattgewährung verwirkt, da die als- dann beginnenden ‘abschließenden Ba&eBnungen des Verwertungspreises der Brennereien eine nahträglihe Berücksichtigung solcher Anmeldungen unmöglich machen.

Die Auszahlung der Rabatte erfolgt derart, daß dem Käufer von dem aufgelaufenen Betrage nah Festste ung und spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres 1905 zunächst 50 9/6 in bar entrichtet werden ; die anderen 50 9/6 werden für den Käufer vorgemerkt und, sofern der Käufer in dem Geschäftsjahre vom 1. Oktober 1905 bis zum 30. Sep- tember 1906 seinen gesamten Bedarf von uns oder den uns als Ge- [eater zugehörigen O gekauft und die gekauften Mengen n Gemäßheit dieser Tabelle verwendet hat, bis spätestens zum S Bulle des Kalenderjahres 1906 nebst 5 9/6 Zinsen für ein Fahr dem Käuser in bar ausgefolgt. :

Eine Rabattgewährung findet nit statt auf die bei den Gesell- \{aftern bewirkten Entnahmen, welche im einzelnen Falle weniger be- tragen haben als :

980 Liter r. A. versteuerten Trinkbranntweins oder weniger als

130 Liter r. A. denaturterten Branntweins i j sowie auf denaturierten Spiritus, der in Flaschen geliefert wird, ohne daß hierdurch aber die sonst etwa vorhandenen An|prüche auf Rabatt für größere Entnahmen berührt werden.

An die Zentrale für Spiritusverwertung G. m. D; Berlin W. 8.

Nach den von ...…... anerkannten Bedingungen der Rabatt- tabelle der Zentrale für Spiritusverwertung für das Geschäftsjahr 1904/00 et... 5 von dem aus «ck 6% Bezüge in dieser Zeit entfallenden Rabatt nur die Ausza lung von 5009/6 am Ende des Geschäftsjahres 1905 zu. ....-.- beantrage , daß... ...- auch die I 50 9/0 bis zum Ende des Jahres 1905 bar ausgezahlt werden.

Dagegen verpflihte ..... diese vor Fälligkeit des Anspruhs ausgezahlten 50 0/9 Rabatt nebst 50/9 Zinsen vom Tage des Empfanges an die Zentrale für Spiritusverwertung sofort zurüd- zuzahlen, falls... .-» in der Zeit vom 1. Oktober 1905 bis zum 30. September 1906 Branntwein irgend welcher Art von anderer Seite als der Zentrale oder den derselben als Gesellschafter an- gehörigen Spritfabriken gekauft und sona die Bedingungen der A bekannten, für das Geschäftsjahr 1905/06 geltenden Nabatt- tabelle der Zentrale niht eingehalten habe .

C Mh: o PLE Q: E 0/0 00 00.0 0/009

Anlage XVIlILI.

Zwischen der Zentrale für Spiritusverwertung G. m. b. H. zu Berlin (im nachstehenden die Zentrale genannt) einerseits

Un .-..

L i: mi d Qui L d 06 T S0 QIME E T A

(im nachstehenden die Handlung genannt) anderseits ist folgendes Ab- ommen getroffen: a4

Die Zentrale verpflichtet sih, vom Tage der Unterzeichnung dieses Vertrags an bis zum 30. September 1908 den gesamten Bedarf der Handlung an Rohspiritus, Kornspiritus, Sprit aller Art, Alkohol und denaturiertem Branntwein zu decken, wegen die Handlung gebunden ist, -während dieser Zeit ihren gesamten Bedarf in den vorstehend ge- nannten Branntweinsorten aussließlich von der Zentrale bezw. von deren Gesellshaftern zu beziehen.

8 2. Die Zentrale verpflichtet sich, der Handlung für ihre sämtlichen

Bezüge i a. keinesfalls höhere Preise zu stellen, als sie laut ihren Preis- listen gleihzeitig am Wohnsiye der Handlung bei der Ver- wendung des Branntweins zu gleichen Zwecken und unter den gleichen Bedingungen ihren regelmäßigen Abnehmern stellt, sowie b. für die ganze Dauer dieses Vertrages einen Rabatt zu ge- währen, feinesfalls in geringerer Höhe, als 9 aus der für das Geschäftsjahr 1905/1906 geltenden a attabelle bei ® gleich großen Bezügen für die Handlung ergibt. Diese Nabattabelle ist als Anlage 1 diesem Vertrage angedruckt. Die Erfüllung der Bedingungen dieser Nabattabelle ist _ Vorausseßung für die Gewährung des Nabattes. Es wird jedoch der Handlung ausdrücklih in Abweihung von den allgemeinen Bedingungen dieser Rabattabelle zugestanden, daß der Weiterverkauf denaturierten Branntweins an Kleinverkäufer den NRabattanspruh der Handlung nicht \{ädigen soll, während der Meiterverkauf denaturierten Branntweins an Zwischen- und Großhändler, worunter alle Käufer zu verstehen sind, welche niht das gesamte Bezugs quantum im Kleinverkauf (Detailabgabe) absetzen, den Verlust des Nabattanspruches zur Folge hat. : Eine während der Vertragsdauer etwa eintretende all- emeine Erhöhung der Rabattsäße soll auch für die E nblung Gültigkeit haben, sofern dieselbe auch die etwa damit verbundenen veränderten Bedingungen für den Bezug der allgemeinen Rabatte anerkennt, dagegen soll eine Gr- mäßigung der Nabattsäße ohne Wirkung für die Handlung

sein.

Diese Bestimmung findet finngemäße E auf die Gewährung eines von der Handlung etwa in Anspruch genommenen Éssigrabatts. (Anlage 23

S 9, Für alle Bezüge der Handlung gelten die jeweils zu Kraft be- stehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen der Zentrale.

E Ee 0 06 00 Ee e B S0 0 0 Ms N U N

8 4.

Bezüglich des Weiterverkaufs denaturierten Branntweins an Kleinhäntler übernimmt die Handlung die Verpflichtung, a. soliden Abnehmern, bei denen fie in Erfahrung bringt, oder bei denen zu der Bermutung Anlaß vorliegt, daß fie Branntwein irgendwelcher Art von anderer Seite als von der Zentrale beziehen, nur nah vorheriger Genehmiçung der Zentrale und zu den von der Zentrale festgeseßten Men zu offerieren oder zu verkaufen, b. Verkäufe an solche Firmen gänzli zu unterlassen, welche ihr von der Zentrale jeweils ausdrücklich bezeichnet werden, c. im übrigen die ihr bezüglih der beim Meiterverkauf zu be- obachtenden Bedingungen bekannt gegebenen Intentionen der Zentrale überall und ausnahmslos zu beachten.

Der Weiterverkauf unverarbeiteten undenaturierten Branntweins ist nah den Bedingungen der Rabattabelle unzulässig.

: 8 5.

Die Handlung verwirkt für jedes Hektoliter r. A. Branntwein aller Art, welches sie entgegen der in diesem Vertrage eingegangenen Verpflihtung während der Dauer des Vertrages von anderer Seite als von der Zentrale bezw. deren Gesellschaftern entnimmt, oder ents gegen den Bestimmungen dieses Vertrags verkauft, eine sofort fällige Nertrags\trafe von 3,— # zu Gunsten der Zentrale, unbe|chadet des Rechts der letzteren, den Ersay des ihr durch eine Richtbeachtung der vertraglichhen Bestimmungen entgangenen Gewinns oder entstandenen Schadens von der Handlung zu vorn,

8 6. Sollte die Handlung vor dem 30. September 1908 dergestalt aufgelöst werden, daß der Betrieb gänzlich eingestellt wird, so erlöschen vom Zeitpunkte der Auflösung die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrage. * /

Beteiligt si der gegenwärtige Inhaber der Handlung nah Auf- lôsfung der letzteren an einem anderen Handelsgeschäft, welches für seine Zwecke Rohspiritus, O Sprit aller Art, Alkohol oder denaturierten Branntwein bezieht, so leistet er dafür Gewähr, daß die betreffende Handlung, an welcher er beteiligt ist, in die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrage eintritt. : j

Veräußert der jepige JInhaber der Handlung sein Geschäft, so ist er verpflichtet, dem Erwerber bezw. den Erwerbecn desselben den Ein- tritt in die Nehte und Verbindlichkeiten aus diesem Vertrage aufzuerlegen, widrigenfalls er der Zentrale für alle aus der Nicht- erfüllung entstehenden Schäden und entgehenden Gewinn bis zum

30. September 1908 haftet. g 7

Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage unterstehen dem Schieds8- gerihte, welhes im § 33 des zwishen der Zentrale für Spiritus- verwertung G. m. b. H. zu Berlin und dem Verwertungsverbande Deutscher Spiritusfabrikanten zu Berlin geschlossenen Hauptvertrages vom 29. März 1899 vorgesehen ist. ;

Als Anlagen 1 und 2 sind dem Vertrage die allgemeine und die Essigrabattafel beigefügt.

Aulage XIXK.

Zentrale für Spiritusverwertung Gesellschaft mit beshränkter Haftung. Telegramm-Adresse: Wertspiritus. Telephon Amt 1, 8556, 8557, 8558, 8559.

Giro-Konto bei der Reichsbank.

Es wird gebeten, bei Beantwortung dieses Schreibens sowohl auf den Briefbogen wie-auch auf den Kuverts zu vermerken: Abt. I. L.

Berlin W. 8, den 23. Juni 02. Taubenstraße 16/18.

Fourn.-Nr. Herren Gebr. Kurße i Glogau.

Die Ihnen mit unserem Ergebenen vom 6. Februar er. einge- räumte Verkaufsprovision von, M 0,50 per 100 Liter r. A. auf Ihre Robspirituëentnahme zum Tagespreise, soweit solche für O zwecke bestimmt sind, erneuern wir hiermit bis 30. Juli cr. in raft bleibend. Hocaitungvoll

ochachtung8vo Zentrale für Spiritusverwertung, G. m. b. H. (Unterschrift.)

Berlin W. 8, den 17. September 02. Taubenstraße 16/18.

Herren Gebrüder Kurße Glogau.

Wir empfingen Ihr wertes Schreiben vom 16. d. Mts. Daß unsere leßte Depesche Sie in Ihrer Nachtruhe gestört hat, bedauern wir sehr, dieselbe konnte hier nicht früher expedtert werden ; wir hatten angenommen, dal A Glogau niht Nachtdienst ist.

Mit einer Offerte für denaturierten Brannlwein für Oktober fönnen wir Ihnen augenblicklih niht dienen. /

Bei dieser Gelegenheit nehmen wir Veranlassung, Ihnen mitzu- teilen, daß wir uns genötigt sehen, den bestehenden Denaturierungs- vertrag per 30. September cr. hiermit zu fündigen. Wir sind jedo nicht abgeneigt, ‘denselben zu erneuern, sofern Sie sih dur Abschluß eines Vertrages verpflichten, Ihren gesamten Bedarf an Branntwein jeder Art bis zum 30. September 1908 aué\schließliÞh von uns bezw. von unseren Gesellshaftern zu entnehmen. :

Nachdem die Preise für Konsumbranntwein neuerdings eine erheb- lihe Steigerung erfahren haben und etne nicht unerhebliche Differenz des Preises für Konsumspiritus gegenüber demjenigen für denaturiertem Branntwein besteht, da wir leßteren Preis auf dem bisherigen Niveau unverändert gelassen haben, so wird es Ihnen einleuchten, daß es uns unter den obwaltenden Umständen nicht möglich ist, Firmen, welche niht ihren gesamten Bedarf an Branntwein aussließlich von uns zu entnehmen sih verpflichten, eine besondere Unterstüßung dur Gewährung von Marge usw. zuteil werden zu lassen. Es wäre dies ein zu einseitiges Verhältnis, bei dem wir gewissermaßen nur als Not- behelf für die Ware benußt werden, welche wir besonders billig und unter Opfern unsererseits abgeben, während der Kontrahent die Möglichkeit hätte, uns bei der Deckung seines Konsumbranntweins dur) Bezug von der Konkurrenz zu umgehen.

Wir sehen daher eventuell Ihrer gefälligen umgehenden Erklärung entgegen. Hochachtungsvoll Zentrale für Spixritusverwertung, G. m. b. H. (Unterschrift.)

S U

G marschall Seiner Königlithen Hoheit des Prinzen el - Friedrich von Preußen, Kammerherrn von Lettow- Vorbeck zu Potsdam, dem Kreisarzt und ständigen Hilfs- arbeiter bei der rena in Oppeln, Medizinalrat Dr. Hans Flatten und dem Kreisarzt, Medizinalrat Dr. Her- Raf E chroeder zu Kattowiß den Roten Adlerorden vierter dem Geheimen Regierungsrat Dr. Engelhard s tragendem Rat im Ministerium für Sabwiteai initièn und Forsten, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem De ae Eitel beim Hofstaat Seiner Königlichen oi des Prinzen Eitel-Friedrih von Preußen Friedri ch s zu Potsdam den Königlichen Kronenorden vierter dem Königlihen Schloßkastellan August Jürns Potsdam das Kreuz der Jnhaber des Königli n u Hoher A Z Jnh glichen Hausordens dem Königlichen Salonkammerdiener Karl Franz zu Berlin, den obialien Scloßkastellanen R Prill zu Schloß Bellevue, August Shade in der Orangerie zu Sanssouci bei Potsdam, Christian Wagner zu Celle, dem Me Kammerlakai Ambrosius Wandrey zu Bonn und dem Königlichen Schloßfrotteur Otto Heim zu Berlin das ee A enen a ita sowie __ dem Kammerdiener Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Eitel-Friedrih von Preußen Adolf Fortel zu L dem Kirchenältesten und Kirchenkassenrendanten, Bauernaltsißer August Berndt zu Nißzow im Kreise Westprigni , dem Provinzialhausseeaufscher Johannes Müller zu Worbis, dem pensionierten Arbeitsanstaltsaufseher Friedrich Richter zu Groß-Salze im Kreise Kalbe, dem Werkmeister Otto T u Wes Berlin, dem Scchloßdiener a. D. Peter Ahl- kamp zu Potsdam, dem Vorarbeiter Michael Schwarz zu Braunsberg und dem bei der Hofgärtnerei in Wil elmshöhe beschäftigten Arbeiter Daniel Lederhose zu Weimar bei Cassel das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchstihrem Ober-Hof: und Hausmarschall und Ober-

E Grafen zu Eulenburg die Erlaubnis zur nlegung der von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzo von LARA ie verliehenen Kette zum Haus- un Verdienstorden des Herzogs Peter Friedrih Ludwig zu erteilen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Beamten des Geheimen Zivilkabinetts

die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen niht- preußischen Orden zu erteilen, und zwar:

des Kommandeurkreuzes erster Klasse des Königlich Spanischen Ordens Jsabellas der Katholischen:

dem Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat

mädigst geruht :

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T Er E e N eutschen SCLT( 7AM

T ertehr verkehr empfiehlt es

zufertizen. | Berlin, den 20. März 1906.

Am 1. Mai d. J. wird in

Giroverkehr eröffnet werden.

N ‘cin | f :

i i h im Juteresse dieser Zeit zu jedem“ Pakete - beson

Der Staatssekretär des Nei Jm Auftrage: Gro h. 4

Reichsbankhauptstele in München abhängi i : nebenstelle mit E asseneinei btund U Lesvrantten

sanzeiger

Staatsanzeiger.

Insertionspreis für den Raum einer Druck | ani zeile 30 | JIuserate uimmt an: die Königliche Expeditiou

des Dentschen Reichsanzeigers und Königlich Preußischen Staatsanzeigers Berlin SW., Wilhelmftraße Nr. 32. L

März, Abends,

d eiter Klasse

ens:

“Hofrat Mudlack, Seheimen Hofrat Abb und Amen Hofrat Weber.

i ch.

aven Allergnädigst geruht: Sueamten der Reichsbank-

Yland bei seinem Ueber-

eheimer Regierungsrat

r expedierende Sekretär eimer expedierender

E dexe Begleitpapiere aus-

ipostamts.

Sträubing eine von der

den Oberförster Graßho Merseburg, gu Regierungs- und den O

Bergakademie zu Berlin un

dem Sanitätsrat Dr. Rich ar

Staatsminist

arhiv in Düsseldorf.

Y

Medizinalangele

Der Privatdozent Dr.

wald ist zum Abteilungsvor|teher

der bisherige Hilfsbibliothe versitätsbibliothe gu

Am Squllehrerseminar in *

worden. N i Dem Oberlehrer an der städti n Pro essor verliehen worden. t em Seminardirektor Roth

von Eisenhart-Rothe; sowie

Königreich Preußen.

ra Ede d der König haben Allergnädigst geruht: en Regierungs- und Forstrat Ka ute in Pots Oberforstmeijter ie dem Fuge der E Alter ooeate, E î 5 nah Negierungsbezirk orstra erbergamtsmarkscheider Karl ‘Fuhrmann in Dortmund zum Mena Ngen Professor Ee Königlichen

den bisherigen Seminaroberlehrer Rothe i j i ; ; e in Neu zum Seminardirektor zu ernennen sowie h ruppin

den Charakter als Geheimer Sanitätsrat und

dem Landesbauinspektor Wilhelm Fi i L leben den Charakter als Baurat W AA N a R ai

Es sind verseßt worden die Archivare Dr. phil. Ri Knipping von Düsseldorf an das S a8 da E ‘in Koblenz und Dr. hn: Martin Meyer von Koöblenz- an das Staats-

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und

Hermann Triepel zu Greifs-

der Universität zu Breslau und daneb . Honorarprofessor in der medizinischen Fakultät dajelbst und, in Berlin De er E gen Uni- Bibliothekar an derselben Bibliothek ernannt Seid E

Müller aus Trier als ordentlid orpard ist der Lehrer

e T

| Scullehrerseminars in Altdöbern ver

Gerstein in Dortmund

erium.

genheiten.

Anatomischen Jnstitut

inarlehrer angestellt

heren Mädchenschule der Charakter als

t das Direktorat des

Staatsanzeiger für das mit dem 1. künfti y ñ : E is: S. Wilbelinfiz 92, ne eGinnende Vierteljahe

ugen Staatsanzeiger bestehenden Gesamtblattes einschließlih des Postblattes

t

erfolgen, wie der geringe Vorrat reicht.

De a N FT: R A )0 o 7e.

Finanzministerium.

Dem bisherigen Geheimen e pedierenden Sefkretä Kalkulator, Geheimen Rechnungsrat Mischek ist die Ober» buchhalterstelle bei der Generalstaatskasse verliehen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der Geheime Oberregierungsrat ster ist zum 1. Apri L J. von den Obliegenheiten des Staatakerimisierd.' ub reuhänders bei der Preußischen Zentralbodenkreditaktiengesell- chaft hier entbunden. An seinec Stelle ist der Geheime )berregierungsrat Schroeter, unter Entbindung von seinen bisherigen Funktionen als Stelverireter, zum Staatskommissar und Treuhänder bei dem genannten Jnstitut bestellt worden. Pin stellvertretenden Staatskommissar und stellvertretenden Treuhänder ift der vortragende Rat im Ministerium für Land- wirtschaft, Domänen und Forsten, Geheime Oberregierungsrat

Hoffmann von demselben Zeitpunkte ab ernannt. } Dem Oberforstmeister Ka ute ist die Oberforsimeisterstell Q L N . A e Aachen. und“ dem Regierungs: und Forstrat e: die Marienwerder-Hammerstein übertragen worden.

} sind:

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GidA

der Oberförster Zielaskows bezirk Königsberg, nah Tornau, Reg

Zu Oberförstern sind unter Uebertragung d neben-

bezeihneten Oberförsterei ernannt worden die S stafessorem: Mottau in Gertlauken, Regierungsbezirk Königsberg, Stephan in Schwenten, Regierungsbezirk Posen, Strauß in Wanfried, Regierungsbezirk Cassel.

Der Oberleutnant d. L. Voltolini is Forstka}s Der Vberleuinant d. L. | t zum Forstkassen- venbanles in Negenthin, Regierungsbezirk Frankfurt, tenant

E E E ER t fti bezirk Frankfurt, “rg ci Driesen, Regierungs- bezirk H : S Oberförsterei Bovenden, Regierungs- Ea 2 Ae Neuhof, Oberförsterei Lutau, Regierungsbezirk E O m meen mene me rungsbezirk Frankfurt. h: y en, Regie-

e Titel Hegemeister ist folgenden Förstern verliehen 1) im Regierungsbezirk Königsberg: . Dietrich in Neuhäuser, Oberförsterei Kobbelbude, in Pos Oberförsterei Greiben, illgen! erg in Eichenhorst, Oberförsterei Greiben, : E r atimbern, Oberförsterei Papuschienen, Alscat ratowiß in Pannaugen, Oberförsterei Kruch in Bärwalde, Oberförsterei Kobbelbude, Pengtzlin in Uggehnen, Oberförsterei Frigzen, ai aa L ee et Caffel: anfricd, Oberförsterei i i bei seinem Uebertritt in den rubia E C E

_

Bertanntmachung.

Unter Bezugnahme auf § 4 der Allgemeinen Vorschri für die Markscheider im u A hen Elaus vom 21. E 1871 bringen wir zur öffentlihen Kenntnis, daß dem Mark- heideraspiranten Nikolaus Gelzleihter aus Pittsburg, ennsylvania, U. S. A., jeßt zu A-riedrichöthal, Regierungs- bezirk Trier, die Konzession zum Betriebe des Ge- Belileiditec 1 A pin t: E von uns erteilt worden ist.

ird seinen Wohnsiß in i i OUSURE neben, sig in Wemmetsweiler, Kreis Bonn, den 27. März 1906.

Königliches Oberbergamt.

Vogel.

liehen worden.