1861 / 156 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Klasse hon den 9. d. M,, Nachmittags Z Uhr, durch die König- lihen Ziehungs-Kommissarien im Beisein der dazu besonders auf- geforderten Lotterie-Einnehmer Stadtrath Seeger, Dittrich und Friedmann von hier öffentli im Ziehungssaal des Lotterie- Gebäudes stattfinden.

Berlin, den 2. Juli 1861.

Königliche General-Lotterie-Direction.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 3. Januar 1861 wegen Ersatleistung für präkludirte Kassen-Anweisun- gen von 1835 und Darlehns ¿ Kassen Gin e.

Durch unsere mehrfach veröffentlihten Bekanntmachungen vom 29, April 1857, 7. Januar 1858, 26. Januar und 1. Dezember 1859 find die Besißer von Kzssen-Anweisungen vom Jahre 1835 und von Darlehns - Kassensheinen vom Jahre 1848 aufgefordert, solche behufs der Ersaßleistung an die Kontrolle der Staatspapiere, Oranienstraße 92 hierselbst, oder an die Regierungs - Hauptkassen einzureichen. E

Da dessenungeachtet noch immer ein großer Theil dieser Pa- piere nicht eingegangen if, so werden die Besiger . derselben , hier- dur nochmals an deren Einreichung erinnert. :

Zugleich werden diejenigen Personen, welche dergleicben Papiere nah dem Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgeseßten 3räklusiv- Termins an uns, die Kontrolle der Staatspapiere oder die Pro- vinzial-, Kreis- oder Lofkal-Kassen abgeliefert und den Ersaß dafür noch niht empfangen haben, wiederholt veranlaßt, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere oder beziehungsweise bei den Regie- rungs-Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfang- scheine oder Bescheide in Empfang zu nehmen.

Berlin, den 3. Januar 1861.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Gamet.

Natan. Gunther. L012.

=—Fujftiz - Weinutißteréumn.

Der bisherige Gerichts-Assessor Dr. juris Schultze is zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Greifswald und zuglei zum Notar im Departement des Appellations-Gerichts daselbst, mit Anweisung seines Wohnsißes in Grimmen, ernannt worden.

Abgereist: Se, Excellenz der General-Lieutenant und Kom- mandant von Berlin, von Alvensleben, nach Karlsbad, aen Kammerherr Und General - Jntendant der Königlichen Schauspiele, von Hülsen, nah Dresden. |

Berlin, 1. Juli. Se, Majestät der König baben Aler- gnädigst geruht: Der Frau Gräfin Antonie Am alie Marie Sdwerna von und zu der Jeltsch, géborne Gräfin -zu Vohna-Sclobitten, die Erlaubniß zur Anlegung des von der verwittweten Kaiserin von Oesterreich Majestät ihr verliehenen Stern-Kreuz-Ordens zu ertheilen.

Ie ichtamtliches.

Preußen. Breslau, 29. Juni Der Gor y \chweig ist heute frül eng. Der Herzog von Braun- ti) von Sithllenort hier eingetroffen und hat

sih sofort mit dem Scbne - h Wien begehen. (Br, ge Inge der Oberschlesischen “Bahn na

Oldenburg, 28. Zuni, Das i : urt ck. ZUm, Vas heute ausgegebene Geseh verkündet die mit den Regierungen der Hansestädte D

Bremen abgeschlo i B jenen Verkräge wege inschaftli E der Artillerie, ge wegen gemeinschaftlicher Stellung

Samburg, 28. Juni. Es liegt uns nunmehr der offizielle

Wortlaut des am 22 Juni in & ul des “e. „Unt In Hannover abgesch{los : wegen Ablösung des Stader Zolles vor ges{lossenen ‘Vertrags

Jn Art. 1 verpflihtet si Hannover, den Stader Zoll voll- ständig und für immer aufzuheben, an die Stelle dieses Zolles keine neue, sei es das Schiff8gefäß oder die Ladungen treffende Abgahe irgend welcher Art von den die: Elbe auf- und abwärts fahrenden Schiffen zu erheben, so wie die Elbe auf- und abwärts fahrenden Schiffe in Zukunft keiner auf den aufgehobenen Zoll bezüglichen Kontrolmaßregel, unter welchem Vorwande auch immer, zu unter- ziehen. Diese Anordnungen sind jedoch nur den am Vertrage jeßt theilnehmenden oder später beitretenden Mächten gegenüber verbindlich, Hannover behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, die fiskalische und zollamtliche Behandlung der Schiffe derjenigen Mächte, welche sich am Vertrage jeßt oder künftig nicht betheiligen, durch beson- dere Uebereinkünfte, welhe weder eine Untersuchung noch Anhal- tung bedingen, zu regeln, Art. 2, Hannover verpflichtet si, wie bisher und nah Maßgabe seiner gegenwärtigen Verpflichtungen für die Erhaltung der zur ungehinderten Scbifffahrt auf der Elbe erforderlichen Werke Sorge zu tragen, und als Entschädigung für die aus Ausführung dieser Verpflichtung erwachsenden Ausgaben keinerlei Abgabe anstatt des Stader Zolles einzuführen. Art, 3. Diese Verpflichtungen treten mit dem 1, Juli 1861 in Kraft. Art, 4. seßt als Entschädigung abseiten der jeyt kontrahirenden Staaten die Totalsumme von 2,857,3385 Thlr. fest, die wie folgt repartirt werden: Oesterreich 1273 Thlr., Belgien 19,413 Thlr, Bremen 40,334 Thlr. Brasilien , 1013 Thlr., Dänemark. 209,543 Tblr, Spanien 37,789 TOlr,, FranirelO 71,100 Chir, Sroßbritanmen 1,009,005% Qplr., Hamburg 1/033,9325 DSblr., Lübe 8889 ..Lhlr., "Meclenburg 15,9099 Thlr. Norwegen 64,258 Thlr., Niederlande 169,963 Thlr., Portugal 16,213 Thlr.,' Preußen 34,489 Thlr., Rußland 7983 Thlr., Swtwkrden 92,495 Vhlr. Jeder Staat 1k nur, für die auf thn entfallende Quote verantwortlih. Art. 5. Die Zahlung erfolgt in Hannover oder Hamburg, je nah Wabl der betreffenden Re- gierung innerhalb. 3 Monate «vom 1, Juli 1861 ‘an, ent- weder auf einmal, wo dann die Summe mit vier Pro- zent vom 1. Oktober an zu verzinsen is, oder in Ratenzahlungen, wo der Zinslauf vom 1. Juli an beginnt. Durch Separatprotokoll vom 22. Juni if verfügt, daß falls die Ratification nicht bis zum L, JUN Colgt, QUnnover VereWtiar 11, Ven S0 ProbDIoriO cautionsweise fortzuerhebev;, je nahdem eine der kontrahirenden Mächte ratifizirt, hört für diese die provisorishe Cautionsmaßregel auf, und wird in Betreff der in Schiffen dieser Macht beförderten Waaren die Befreiung von derselben verfügt. Bis zu allseitig erfolgter Ratification wird von den entfreiten Schiffen Nachweis ihrer Nationalität verlangt werden können, ohne daß denselben daraus ein Zeitverlust oder Aufenthalt erwachsen wird.

Sachsen. Koburg, 28 uni. Gestern ist das Geseh den Voranhlag zum Staatshaushalt des Herzogthums Koburg auf die Zeit vom 1. Juli d, J. bis 30.-Jini 4965 Ne, und das Ubgabengeseß auf dieselbe Etatsperiode publizirt worden. Nach dem erstern beträgt die jährliche Gesammteinnahme 471 000 Gulden und die jährlihe Gesammtausgabe 466,900 Gulden. so daß fich ein Einnahmeüberschuß bez. Reservefond von 4100 Gulden ergiebt, Vie Einnahme aus der Braumaljsteuer entziffert si{ch auf 74,155 Gulden und aus der Einkommen- und Klassensteuer auf E A Ausgabe auf die Staatêëschuld unter den S Ulgung und zufällige Ausgaben beträgt

a ee s 29. Juni, Bundestags-Sißung gan au l erhandlungen in den militairischen Angelegen- N zoge s ) auf eesistellung der Jahbresdotation für einzelne Bundesfestungen, Unterkunftsräume und deren Ausftattung für a friegSbesaßungen und Vereinfachung des Dec ett der Stn Zoe MURYeN, Auch wurde an einzelne Zollvereins staaten das Ersuchen um Rüersaß von Zollgebühren gestellt, welcbe an ihren Zollerhebungsstellen für zur Munition von Bundesfeun en Ve- zogenes Roheisen bezahlt worden waren, N i a 4 handelSpolitishe Ausschuß erstattete Vortrag Über das Lulaclen der wegen Einführung gleihen Maßes und Gewichts in den deutschen Bundesstaaten nach Frankfurt berufen ewesenen on Sachverständiger und stellte den Antrag: AO E hierzu berufenen Kommission ausgearbeitete desregierungen L î niß der höchsten und hohen Bun- uf die Festen und hoben Bunde®regierungen zu erfucben, sich Arleer erltaren zu wollen, ob sie gemeint seien, das darin empfoh- lene System in ihren Staaten einzuführen, oder welche Bedenken E etwa hinsichtlich desselben, beziehungsweise hinsichtlih einer oder er anderen Bestimmung hegen. sid auch über die im zweiten Sade Q Sens N Einführung desselben: in Vorschlag ge- rad Llaßregeln, so wie Über den Leitp hem die Annahme des Systems würde vén e E E 3) den Mitgliedern der hier versammelt gewesenen Kommission

die volle und dankbare Anerkennu | P 1 1g der Sacfkenntniß, des rege Eifers und der aufopfernden Thätigkeit cli ceden Ri défen

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sie ein so gediegenes. und zweckentsprechendes Werk in verhältniß- |

máßig kurzer Zeit zu Stande gebracht haben.

Der in Folge eines Antrags von Baden niedergesezte Aus- | {uß wegen Feststellung allgemeiner für ganz Deutschland giltiger Normen bezüglich der Heimatsverhältnisse erstattete einen Vortrag, | der sich zunächst auf Ausdehnung des zwischen einer Mehrzahl | deutscher Regierungen' wegen gegenseitiger Uebernahme Auszuwet- | sender am 15. Juli 1851 zu Gotha abgeschlossenen Vertrags auf

Es ergiebt sih aus- diesem Vor- | trage, daß die Gothaer Uebereinfunft sih sehr nahe dem hoher

sämmtliche Bundesstaaten bezog. Bundes - Versammlung bereits am 15, Januar 1846 vor- gelegten - Kommissions - Entwurfe über denselben Gegenstand anschließt, und daß in Folge der in den leßten Jah- ren von der Bundes-Versammlung ausgegangenen Anregung nunmehr sämmtliche Bundesregierungen durch im Schooße der

Bundesversammlung abgegebene Erklärungen theils jener Ueberein- | funft und ibren nachträglichen Dispositionen unbedingt beigetreten lasse.

find, theils ihre Bereitwilligkeit ausgesprochen haben, einem im Sinne jener Verabredungen zu fassenden Bundesbeschlusse beizu- stimmen. Jndem der Ausschuß den Weg bezeichnet, welcher zu einer befriedigenden Erledigung dieser Angelegenheit zunächst einzu- schlagen sein dürfte, macht er darauf aufmerksam, daß es sich hier zunächst nur um die Uebernahme Ausgewiesener, alfo nur darum handle, die Heimathverhältnisse relativ, d. h. im Verhältnisse der Bundesstaaten zu einander, nicht aber in ihren Vorbedingungen und Wirkungen zu einzelnen Staaten selbst zu regeln, welch lezieres erst dann erfolgen könne, wenn es gelänge, eine Gleichförmigkeit der geseßlichen Bestimmungen über Staatsangehörigkeit, Ansässigmachung und Freizügigkeit in ganz Deutschland herbeizuführen, Der Ausschuß

ist in Folge eines bezüglichen Antrages von Bayern mil 0er Mes ||

rathung. dieser Punkte, hinsichtlih welcher an und {ur sich und wegen ihres eigenen Zusammenhanges mit der Gewerbegeseßgebung eine Vereinbarung voraussictlih den erheblihsten Schwierigkeiten

unterliegen wird, noch beschäftigt, und. wird das Resuitat seiner | Verhandlungen hoher Bundesversammlung ehestens vorlegen, hält |

es aber für um so wünschenswerther, daß“ wenigstens der vor- liegende Gegenstand sofort für sämmtliche Bundesftaaten nach über-

einstimmenden Grundsäßen geordnet werde, und stellt demzufolge |

in seiner Mehrheit den Antrag: s

Die höchsten und hohen Negierungen wollen Commissaire an den Siß der Bundesversammlung zu dem Zwecke absenden, um die Bestimmungen des Gothaer Vertrages vom 15. Juli 1851 wegen gegenseitiger Uebernahme der Ausgewiesenen und Heimathlosen und

die denselben erläuternden und ergänzenden, vorzugsweise in den |

Scblußprotokollen der Konferenzen vom 15. Juli 1851, 25. Zuli 1854 und 29, Juli 1858 enthaltenen Bestimmungen, unter Berüc-

fihtigung der von der Kaiserlich österreichischen Regierung L Der vorgeschlagenen

28. Bundestagssizung vom 15. November v, F. Modalitäten und der etwa von anderer Seite zu stellenden An- träge, in ein geordnetes Ganze zusammenzufassen und das Ergeb- niß der Bundesversammlung zur definitiven Schlußfassung vorzu- tragen. : Ein Ausschußmitglied erachtet den vorgeschlagenen Weg nicht für angemessen und will vielmehr denjenigen Regierungen, dem Gothaer Vertrag beitreten wollen, überlassen, solches auf dem durch diesen vorgesehenen Weg zu thun. Es erfolgte auch ein Ausschußvortrag über eine

D

die Ver-

fassungs- Angelegenheit des Herzogthums Anhalt-Dessau-Köthen be- | treffende Eingabe der Stadtverordneten der Stadt Köthen, worüber |

demnächst Beschluß gefaßt werden soll,

Aus verschiedenen Erklärungen und Mittheilungen einzelner

Bundesglieder i bervorzuheben , daß die Großherzoglich badische Regierung und die Königlich dänische Herzoglich holsteinische Re- gierung die Anzeige erstatteten, wie die in der Bundesversammlung zur Sprache gebrachten streitigen Heimathsverhältnisse ciner BVilt- stellerin durch die kompromissarishe Entscheidung der Königlich sächsischen Regierung zu Lasten der leßtgenannten der beiden hohen

Regierungen festgestellt worden seien. (F. P. Z.)

Bayern. Nürnberg, 29. Juni. Die Stände des König- reichs Sachsen, welche früher hon dem Germanischen Museum einen Beitrag von 1000 Thalern gewährten, haben beschlossen, demselbeu einen jährlichen Zushuß von 200 Thalern zu geben. Desgleichen hat die freie Stadt Bremen einen Jahresbeitrag von 50 Fl. dbe- willigt.

Desterreih. Wien, 29. Juni. Der General

vallerie Fürst Franz Liechtenstein übernimmt nah der „Wiener

D. “, die Leitung der Kavallerie-General-Znspection mit dem Sihe |

in Wien; Feldzeugmeister Johann Graf Coronini Cronberg wird fommandirender General in Ungarn; der Feldmarschall - Lieute- nant Anton Edler von Ruckstuhl Festungs: Kommandant in Komorn, und der Generalmajor Franz Jungbauer Festungs-Kommandantk in Peterwardein. Das Pefsther Vorgänge, daß auf die

Stadthauptmann - Amt hat aus Anlaß der militairishen “Streifpatrouillen auch

welche |

der A: |

Schüsse abgefeuert wurden, die Verfügung getroffén-, daß dieselben im Falle eines Angriffs, wenn die Vertheidigung mit dem Bajonnet nicht ausreichen oder wenn derjenige, der die Militair - Streifpatrouille thätlih angegriffen, die Flucht ergreifen sollte, auch von ihren Feuergewehren Gebrauch zu machen haben.

Die militärische Eintreibung der Steuern wird in Ungarn fortgeseßt.

Fiume, 28, Juni. Das Munizipium beschloß den Erlaß der Agramer Statthalterei, womit leßtere die Zusendung der Mu- nizipalprotokolle- verlangt, als inconstitutionell ad acta zu legen. Dem Polizeikommissariate wurde die Loge im städtishen Theater entzogen.

Agram, 28, Juni. Jn der heutigen Sißung des Landtags theilt der Banus mit, daß Se. Majestät der Kaiser aus Anlaß des

| jüngst gefaßten Landtagsbeschlusses, eine Adresse an ihre Majestät

die Kaiserin abzusenden, dem Landtage für diesen Beweis der Loyha-

[lität im telegraphishem Wege Allerhöchfiseinen Dank * aussprechen (Stürmisches Ziviorufen.)

Bei Fortsezung der Debatte über die Anschlußfrage stellt Kristianovicz einen besonderen Antrag: Ungarn möge erklären, ob es bereit sei, mit dem selbstständigen unabhängigen Königreiche

" Kroatien 2c. in einen Föderativ-Verband zu treten, auch dessen vir-

| tuale Territorialrechte anzuerkennen und die Gleichberechtigung aller in Ungarn lebender Völker auszusprehen. Hierüber wäre ein Ge- seß zu entwerfen, und vom Könige zu bestätigen. Dieser soll so-

| dann gebeten werden, das Nöthige behufs weiterer Verhandlungen | zu bestimmen.

Hermaunstädt/ 21,“ Jum. Séit dém 1! Bea baben wt einen faktischen Gerichtsstelistand, der Alles zur Verzweiflung bringt. | Das Vertrauen zur organisatorischen Befähigung der Nations- " Universität ist eben noch niht groß und leider hat die ungarische Partei, unterstüßt von dem lauen Vorgehen der Regiecung, selbst unter uns Sachsen {on Boden gewonnen. (O. Z.)

Belgien. Brüssel, 28. Juni, Der König und der Graf von Flandern sind gestern in Begleitung der Herzogin von Bra- hant, welche ihren erlauchten Verwandten nach Ostende vorausge- eilt waren, nachdem sie den Kronprinzen und die: Kronprinzesfin | von Preußen auf der Durchreise in Antwerpen begrüßt hatten,

hier wieder eingetroffen.

Großbritannien und Jrlaud. London, 28. Juni. Die Königin hielt gestern Nachmittag im Palaste von St, James ein Drawing Nom Lier den An1poesen\0e1l besanbeu fi bri Kron- prinz und die Kronprinzessin von Preußen, der Prinz Ludwig von Hessen, der Prinz Eduard von Sachsen-Weimar, der Prinz Fried- rich von Holstein und der. Maharadshah Dhulip Singh. Die

Gebrüder Hermann und Robert Schlagintweit hatten die Ehre, der Königin dur den bayerisben Gesandten vorgestellt zu werden, Der preußische Gesandte nebst Gemahlin dinirten gestern Abend | bei Jhrer Majestät. j ; : | Der angekündigte Besuch Cobden's bei seinen Wählern in Rochdale hat vorgeftern stattgefunden, Rocbdale, dessen lanell- Fabrication durch den Handelsvertrag mit Frankrei einen groß- artigen Aufschwung erwarten darf, empfing den Schöpfer dieses Vertrages mit großem Enthusiasmus. Der Mayor der Stadl übernahm den Vorsitz bei einem Meeting, dem mehrere Tausende beiwohnten, und zu dem sih auch die Freunde des Gefeierten: Bright, Bazley und Sir Charles Dougtas vom Unterbause, ein- gefunden hatten. Cobden versuchte! in seiner langen Nede das Un- recht naczuweisen, das man dem Kaiser der Franzosen angethan, indem man ihm den wahnsinnigen Gedanken in die Schuhe schob, " England zu befehden, während er darauf bedacht war, jeder Fehde durch Förderung des gegenseitigen Handelsverkehrs vorzubeugen. Auch das stellte er entschieden in Abrede, daß Frankreich seine Flotte ungebührlich vergrößere. Er selbst habe sich davon über- zeugt, daß dem nicht so sei (er hat nämlich die Ausgaben des französishen Marine - Departements mit“ denen früherer Jahre verglichen und Alles gefunden, wie es seim soll). ¿Frankrei habe si seit lange durch ein sftillschweigendes Uebereinkommen ver- pflichtet gehabt, seine Flotte auf der halben Höhe der englischen zu | halten, und er (Cobden) habe sih in Paris überzeugt, daß Napoleon diesem Uebereinkommen treu geblieben sei. England sei der große Störenfried, England habe seine Freiwilligen - Corps organifirt | und eine tolle Vermehrung seiner Flotte vorgenommen, England sei somit der herausfordernde Theil, und werde finanziell zu Grunde gehen müssen, wenn nicht durch eine weitgreifende Reformbill | ein Parlament geschaffen werde, das die Juteressen des Landes besser als das bisherige zu wahren verstebde Herr Cobden machte

im Verlaufe seiner Rede dem Kaiser Napoleon große Komplimente, | sprach mit großem Aerger von den englischen Freiwilligen und er- bot fich nebenbei, 100 Mill. L. zu verlieren, wofern Frankreich den unheilvollen Gedanken fassen sollte, seine Flotte auf die Höhe der | englischen zu bringen. Nach ihm sprach Herr Bright über das- | selbe Thema in derselben Weise, worauf das Meeting in RNesolu-

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