1861 / 158 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Grund des bon der General - Versammlung am 15. April 1861 gefaßten Beschlusses, sowie des hierüber mit Unserer Genehmigung abgeschlossenen Vertrages vom 16. Mäi 1861 über die Erbauung und den künftigen Be- trièb der Zweigbahnen von Angermünde im Anschlusse an die Verlin- Stettiner Eisenbahn über Prenzlau, Pasewalk, Anclam, Greifswald nckch Stralsund, von Züssow nah Wolgast“ und bon Pasewalk nach{ Stettin nebst den Verbindungsgeleisen von dem Stralsunder Bahnhofe äm Triebséër Thore bis zum Hafen am Frankenthore, vom Wolgaster Bahñhofé nah dem Hafen an der Peene und vom Greifswalder Bahnhofèé nach déin Rydflusse ‘angetragen worden ist, ihr zu diesem Zwecke, desgleichen zur Bestreitung der Kosten des zur Erweiterung resp. Verlegung der Ans{luß- Bahnhöfe der Berlin - Stettiner Eisenbahn zu Angermünde und Stettin, so weit die Einführung und der Betrieb der neuen Zweigbahnen solche ‘erforderli macht, die Aufnahme einer Anleihe von zwölf Millionen Tha- lern gegen Ausstellung auf den Jnhaber lautender und mit Zinsscheinen versehener Prioritäts-Obligationen zu gestatten und Wir zur Ausführung dieser Zweigbahnen unter dem heutigen Tage Unsere landesherrliche Ge- nehmigung ertheilt haben, wollen Wir in Berücksichtigung der Gemein- nüßigkeit dieses Unternehmens und in Gemäßheit des §. 2 des Gesekes vom 17. Juni 1833 dur gegenwärtiges Privilegium die Emission ge- dachter Obligationen unter a A Bedingungen genehmigen | 2 A4

Die Beschaffung des den bisherigen Ermi telungen entsprechend zwölf Millionen Thaler angenommenen Anlage - Kapitals erfolgt durch Asugabe von 37,000 Stück Prioritäts-Obligationen, von denen 40 O Stüd jede über 1000 Zhaler bon Nr. 1 bis 4000, ahttausend Stü, jede über 900 Zhlr., von Nr. 1 bis 8000, fünfzébntausend Stü, jede über 200 Thlr., von Nr. 1 bis 15,000, und zehntausend Stück jede übèr 100 Thlr. von Nr. 1 bis 10,000 lautend, untér der Bezeichnung

„Berlin-Stettiner Eisenbahn-Obligation, IV. Emission“ uach dem anliegenden Schema T. ftempelfrei ausgefertigt werden.

Sollte sich später zur Vollendung des Baues und nach Eröffnung des Betriebes in Gemäßheit des §. 8 des Vertrages vom 16. Mai 1864 eine Vermehrung des auf 12 Millionen Thaler angenommenen Anlage Kapitals als nothwendig ergeben, so erfolgt die Emisfion der zur Deung dieses Mehrbedarfs zu berausgabenden Prioritäts-Obligationen zu gleichen Rechten mit den durch dieses Privilegium emittirten (ekr. 8 9)

Die Obligationen, welche auf der Nü&seite einen AbdruF vilegiums enthalten, werden bon drei Mitgliedern des D terzeichnet, bon dem Rendanten der Gese dem Stempel der Gesellschaft versehen.

Jeder Obligation werden Zins - Coupons auf zehn Jahre Talonschein zur Erhebung ferneren Couvons nach Schema III. beigegeben.

Dieselben werden von dem Direktorium nicht unterzeichnet erhalten nur den Staatsstempel den er Gefellschaft Unterschrift des Controleurs.

Diese Coupons, so wie der Talonschein folge besonderer Bekanntmachung erneuert. Die Ausreichung Serie erfolgt an den Präsentanten des Talonscheines, sofern gegen von decu )

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dem

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verden alle zehn der neuen nicht Zuhaber der Obligation bei dem Direktorium

ten Gefellschaft \chriftlich Widerspru erhoben woriî i

eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichun«

Obligation. Diese Bestimmung wird auf

vermerkt.

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Die Prioritäts - Obligationen werden mit 42 Prozent zinset und die Zinsen in halbjährlichen Terminen M A l Zuli jeden Jahres in Stettin und in Berlin ber!chtigt. Zinsen Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren bon dem in dem betreffenden Coupon bezeichneten Zahlungstage an nit ges{ebe; ist, berfallen -der Gesellschaft. Hat der Staat | den Igh1 zur Verzinsung der Prioritäts Obligationen Zushüsse leisten müssen, wird der Betrag der nicht abgehobenen und verfallenen verhältnißmäßig zwischen dem Staate und der Gesellschaft getheilt 5

_Die Inhaber der Prioritäts - Obligationen sind auf Höbe der d Irn berschriebenen Kapital Beträge und der dafür ad S 2 | Zinsen Gläubiger der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft. Sis haben in dieser Eigenschaft in Ansehung der Angermünde - Str

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zu zahlenden C :

1 | tralsunder, Züssow- Wolgaster und Pasewalk-Stettiner Zweigbahnen und deren Betriedsmittel ein unbedingtes Vorzugsrecht vor den Jnhäbern der Stamm - Actien und der auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 25. i 1848 (Geseß- Sammlung pro 1848 S. 194), vom 18. August 1 Sammlung pro 1090 S. 756) und vom 6. September 1858 Geseß - Sammlung für 1000 Seite 530) emittirten âlteren Prioritäts - Obligationen der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft Auch in Ansehung des übri gen Gesellschafts Bermögens haben fie ein Borzugsrecht vor den tnhabern der Stammactien, insoweit nicht der Staat vermöge der von ibm gelei- steten Garantie für die Zinsen der im d. bezeichneten Prioritäts-Obli gationen aufkommen muß. Den Inhabern der auf Grund der yochsten Privilegien vom 25. Juni 1848, vom 18. August 1856 und bom 0, September 1858 emittirten Prioritäts-Obligationen berbleibt dagegen in eben gedachten übrigen Gefellschafts Vermögens das den-

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elden verschriebene Vorzugsrechbt, efr. S 4 d. 4

/ Vie Prioritäts - Obligationen unkerliegen in dem dur §. 11 und

i des oben gedachten Vertrages bom 16. Mai 18641 festgeseßten Um-

der Amortisation bon einem halben Prozent des Baukapitals unte

ag ber dur die eingelösten Prioritäts Obligationen ersparten 1,

Gesellschaft bleibt jedo vorbeh lten, mit Genehmigung Unseres Han

eSministers nicht nur den Zilgungsfonds zu verstärken, sondern auch d

No nten, noch nicht getilgten Obligationen zur Nückzahlung mit einem tale zu fündigen. ¿ y E

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geschieht durch Ausloosung Seitens des Direktoriums mit Zuziehung êines das Protokoll führenden Notars in einem, bvierzebn Täge zuvor einmal dffentlih bekannt gemachten Termine, zu welchem Jédermann der Zutritt freisteht. : lia wad _ Die Bekanntmachung der Nummern der ausgeloosten Prioritäts-Obli- tiónen, so ivie eine etwaige allgemeine Kündigung erfölgt durch dreimalige Einrükung in die óffentlihen Blätter; die erste Einrückung muß minde stens drei Monate bor dem bestimmten Zahlungstermine stattfinden

Die Einlösung der ausgeloosten Obligationen geschieht am 1. des betreffenden cFadbres; die Einlösung der gekündigten Obligationen kann sowohl am 2. Januar als am 1. Juli jeden Jahres stattfinden.

Die Rüdckzahlung erfolgt in beiden Fällen nah dem Nenntverthe gegen Auslieferung der Obligationen an deren Präsentanten zu Berlin ode) Stettin nah der Wabl des Berechtigten. E Die Verzinsung der Obligationen bört an dem Tage auf, an welch{en

Wird diese in Empfang C eno T

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ste zur Nüzahlung fällig sind.

müssen zunächst die ausgereiten Zinscoupons, welche später, jenem Tage verfallen, mit der fälligen Obligation eingeliefer schieht dies nit, so wird der Vetrag der fehlenden LZinsc Kapitále gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet.

Die im Wege des Tilgungs8verfahrens eingelöften Obligationen d oben wegen der Ausl 1 ¿5orm verbrannt; diejenigen, welche im Wege den Nükforderung (cfr. §. l) eingelöst werden , fann

Don I 5 . q - L den unter Beobachtung der F Sloofung vorgesch{riebenen »CAae

ausgeben.

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chrer Grundstücke, welches zum Babnkörver gehört, veräußern, auch eine weitere Actien-Emittirun, ein Anleihegeschäft, so Leßteres nicht in Gemäßheit der und 8 des Vertrages vom 16. Mai 1861 erfolgt Cr. G 1 vilegîî nur dann unternehmen, wenn den gegenwärtiqg den früber emittirten Prioritäts-Obligationen für Kavital Vorrecht vor den ferner auszugebenden Actien oder auf leiben vorbehalten unt gesichert ift.

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Ulle in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Be machungen müssen in den Preußischen Staats-Anzeiger zu Berlin Neue Stettiner Zeitung und in die Ostsee-Zeitung zu iverden, Sollte eines dieser Blätter eingehen, so genügt die B machung in den beiden anderen bis zur anderweitigen, mit Genehmigung Unseres Handels-Ministers zu treffenden Bestimmung; sie muß aber unter allen Umständen jederzeit in einer der zu Berlin erscheinenden Zeitunge1 erfolgen

die Gesellschaft kei zu den Bahnhöfen oder

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Das gegenwärtige Privilegium ift duxrch die Gesez-Sammlung bekannt

machen. i G : Urkundlich untex Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei-

gedrucktem Königlichen Jnfiegel. g —_ Gegeben Schloß Babelsberg, den 21.

S.) Wilhelm.

von Patow.

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Juni 1861.

1-Stettiner Elfsenbahn-Obligation.

Vierte Emisfion. übex 1000 Thaler über 500 Thaler | übex 200 Thaler Preußisch Courant, über 100 Thaler Preußish Courant.

Obligation hat an die Berlin-Stettiner Eisenbal

Courant, Courant,

Preußisch Breußisch

Eintausend Thaler Preußisch Courant, Fünfbundert Thaler Preußish Courant Zweihundert Thaler Preußisch Courant? Einhundert Thaler Preußisch Courant,

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Ministerium für Pandel, Gewerbe Arbeiten.

Mechaniker H. P. Kreiner in Berlin ist unter d

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auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene

Dichtung für Geschüße,

die von hinten geladen werden,

fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang

s preußishen Staats ertheilt worden,

Den Chemikern Baldamus und Grüne zu Charlottenburg ist unter dem 30, Juni 1861 ein Patent auf einen durch Zeichnung und Beschreibung erläuterten Apparat zur Darstellung von Leuchtgas, ohne Jemand in der Benußung bekannter Theile desselben zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um- fang des preußischen Staats ertheilt worden.

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Das 24ste Stück der Geseß- Sammlung, welches heute aus- ben wird, enthält unter

die Verordnung wegen Vergütung der Steuer für auSgeführten Nübenzucker, Besteuerung des: Zuckers aus getrockneten Rüben und Verzollung des auslän- dischen Zuckers und Syrups. Vom 2, Juli 1861, E

die Uebereinkunft zwischen Preußen, Bayern, Sachsen

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L r. 2696:

Hannover, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Groß- rzogthum Hessen, dem zum Thüringischen Zoll- und

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und Handelsvereine gehörigen Staaten, Braunschweig, ldenburg, Nassau und der freien Stadt Frankfurt,

wegen

Bergütung der Steuer für ausgeführten Rüben- Besteuerung des Zuckers aus getrockneten Nü- Berzollung des ausländishen Zuckers und Vom 29. April 1861: und untér Erlaß vom 3, Juni 1861 betreffend fisfalishen Vorrechte für den Bau tung der Kreis - Chaussee im Kreise von der Grenze des Meserizer Kreises bei Schwerin bis zur Reumärkischen t auf Landsberg.

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esep-Sammlung.

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Finanz: Ministerium.

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: j noch rüd lage mitverzei Aktien und Obligationen : fgerufen, daß ihre Verzinsung Verloosung auf:

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rühe u fg Dezember des Jahres ihrer Uebrigens können wir uns mit den Jnhabern der gekündigte S F T d “4 dl A O E P 4 T All ‘1 Effelten in einem Schriftwehsel wegen der Kapitalzahlung | A ; a, M T A : Q +5 5 | einlassen, und werden daher dergleichen Gesuche den Bittste unberüdckfichtigt und portopflichtig zurücksenden, den: 1, Fuli 18964.

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T) Fe. Berlin,

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden

N Gamet. Guentber. Löôwe

besondere Beilage.