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Finanz - Ministerium.
Bekanntmachung vom 2. Juli 1861 — die Ver- gütung der Steuer für ausgeführten Rübenzudcker betreffend.
. Na Vorschrift der §§. 1 und 2 der Allerhöchsten Verordnung wegen Vergütung der Steuer für ausgeführten Nübenzucker u. s. w. vom 2. Juli d. J. (Geseh - Sammlung S. 417) soll vom 1. Sep- tember 1561 ab für Zuer, dessen Ausfuhr über die Zollvereins- Grenze oder dessen Niederlegung in eine öffentliche Niederlage unter Jnnehaltung der dafür vorzuschreibenden Bedingungen erfolgt, eine der Rübenzuersteuer entsprechende Vergütung gewährt werden, in- sofern nicht die höhere Zollvergütung für raffinirten ausländischen Zucker eintritt. Zur Ausführung dieser Vorschrift wird Folgendes angeordnet: 1) Die der Rübenzuersteuer entsprechende Vergütung wird vom 1. September 1861 ab bis auf Weiteres für Rohzuer und Farin mit 2 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. und für Brod-, Hut- und Kandis - Zucker mit 3 Thlr. 10 Sgr. vom Centner gewährt. Bruch - und Lumpenzucker sind dem Rohzucker und Farin gleich zu behandeln. Für gestoßenen (gemahlenen) Brod- und Hut- zucker wird die Vergütung mit 3 Thlr. 10 Sgr, für den Centner gewährt, wenn die Zerkleinerung des Zuers mit Junehaltung der dieserhalb vorzuschreibenden Bedingungen unter Aufsicht von Steuerbeamten bewirkt worden is , wogegen, sofern dies nit ge- schehen ist, die Vergütung von 2 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. für den Centner zur Anwendung kommt. 2) Die Vergütung kann nur ein- treten, wenn Rohzucker und Farin, so wie die der gleien Behand- lung mit dem Rohzucker und Farin unterliegenden Zuckerarten in Mengen von mindestens 30 Cfrn., Brod-, Hut- und Kandiszuker aber in Mengen von 10 Centnern über die Zollvereinsgrenze ausgeführt oder in eine öffentlihe Niederlage aufgenommen werden, 3) Die Steuervergütung wird dem Versender ge- währt. Ein Nachweis übec den Ürsprung und die Versteuerung des Zuekers is} nicht erforderlich, Demgemäß kann der für Brod-, Hut- und Kandiszucker, fo wie für gestoßenen (gemahlenen) Brod- und Hutzucker bewilligte Vergütungsbetrag auch für dergleichen Fabrikate aus ausländishem Zucker gewährt werden, wenn der Exportant die besonderen Bedingungen nicht erfüllt, an welche drr Empfang des ausschließlich für Rohzucker - Raffinade bestehenden höheren Vergütungssaßes geknüpft ist, und eben so kann die Ver-
gütung für Rohzucker und Farin auch für dergleicbben aus dem 1 «b .
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E dem Anspruche auf die der Rübenzuckersteuer entsprechende Steuer- vergütung ausführen oder zur Niederlage bringen will, hat einem F Abfertigung befugten Amte eine nach dem vorgeschriebenen
uster ausgestellte shriftliÞe Anmeldung in einfacher Ausferti- gung vorzulegen, welhe Gattung und Menge des Zuckers, so wie die Verpackungsart und Bezeichnung der Kolli angiebt und das- jenige Amt benennt, über welches die Ausfuhr oder bei welchem die Niederlegung bewirkt werden soll. Mit dieser Anmeldung ist der Zucker zur Abfertigung. vorzuführen, deren Schluß die Beschei- nigung. der Ausfuhr oder Niederlegung bildet. 5) Js diese Be- scheinigung (Nx. 1) nicht von demjenigen Amte, welchem die An- meldung zuerst vorgelegt worden ist, zu ertheilen, so gelangt die besheinigte Anmeldung doch an dieses Amt zurück, und ist; pon demselben, sofern es nicht selbst ein Hauptamt ist, dem vorgeseßten Hauptamte einzusenden. 6) Von den Haupts- Aemtern werden nah dem Ablaufe jedes Monats Steuer - Vergü- tungs - Liquidationen über den im Laufe desselben als ausgeführt nad'gewiesenen Zucker aufgestellt und mit den bescheinigten Anmel: dungen den Provinzial-Steuerbehörden vorgelegt. 7) Die Provin- zial-Steuerbehörden haben die zu vergütenden Beträge feslzuftellen und entweder deren Anrehnung auf kreditirté Rübenzuckersteuer zu verfügen, so weit dies geschehen fann, oder darüber den Empfangs- berechtigten Anerkenntnisse zu ertheilen, welche auf jeden Jnhaber lauten. Diese Anerkenntnisse können auf zu entrichtende Rüben- zuckersteuer bei preußischen Hebestellen, welche dergleichen zu empfan- gen haben, in Zahlung gegeben oder es fann die baare Zahlung des Betrages nah Ablauf der in den Anerkenntnissen bezeichneten
Grist bei den darin genannten Kaffen : in Empfang ge- a werden, Die Anerkenntnisse werden nur gerade zu v at auf welchen sie lauten, in Zahlung genommen
x baar eingelöst, und es is nit zulässig, die Abtragung einer geringeren Summe darauf in Abschreibung zu bringen. Wenn die in ein Anerkenntniß übernommenen Vergütungsbeträge nit inner-
a E PONNO bezeichneten Frist durch Anrec{nung G B A Le Ba baare Hebung M Empfang genommen L | etrage dem Zollvereine und es erlischt der Anspruch auf, dieselben. 8) Wenn für Zucker eine Steuervergütun( in ¿Folge der Aufnahme desselben. in eine öffentliche Niederlage f währt worden ist, so kann der Zucker aus der Niederlage zum Ver-
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Eingangsabgabe entnommen werden, Berlin, den 2. Juli 1861.
Der Finanz - Minifter. von Patow.
_ Abgereist: Se. Excellenz der Staats- und Minister des Krieges und der Marine, General - Lieutenant von Roon, nah Baden-Baden.
Se. Excellenz der Chef- Präsident des Ober - Tribunals Staats-Minister Uhden, nach Teplitz.
Der General-Post-Direktor Schm ücckert, nah Wiesbaden,
I tedtamtltches.
Preußen. Berlin, 19. Juli, Auf die Kunde von dem am 14, d, Mts, stattgehabten, glülih vereitelten, ruchlosen- Attentate auf das Leben unseres theuren, geliebten Königs Majestät, hat Rector und Senat der Friedrih8s-Wilhelms-Universität zu Berlin sich be- wogen gefunden, am 16. d, M. in nachstehender Adresse Sr. Ma- jestät den Ausdruck ihrer treuen und dankerfüllten Empfindungen darzubringen :
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König, Allergnädigster König und Herr!
Unter dem Eindruck der tiefen Erschütterung, welche die Nach- richt von dem. mörderischen, gegen Eurer Majestät geheiligte- Person gerichteten Angriff in ganz Preußen und weit über dessen Grenzen hinaus hervorgerufen hat, fühlt sich auch die ehrfurchtévoll unter- zeichnete Friedrich-Wilhelms-Universität gedrungen, Eurer Majestät in Hingebung und Treue zu nahen, um die Gefühle auszusprechen, von denen die Herzen der Lehrer und der akademischen Jugend erfüllt sind. :
Mit Abscheu wendet sih der Bli von der frevelhaften That ab, welche an dem Orte begangen wurde ,- an welchem Eure Ma- jestät Erholung und frishe Kraft für das von Gott Allerhöchs Zhnen anvertraute s{were Amt Königlicher Herrschaft suchten, und wo Allerhöchstdieselben erst vor Kurzem durh hohes, fürstliches Walten den begeisterten Dank der Nation sich erworben haben, Wer vermag es zu ermessen, welches Unheil für Preußen und für Deutschland aus dem Gelingen des verbrecherischen Unternehmens entstanden wäre! Aber der Allmäctige hat seine s{Üßende Hand über den König gehalten, und aus dankerfüllten Herzen darf das preußische Volk für Eure Majestät glückliche Rettung aus dieser Gefahr seine Gebete nach Oben senden, ;
Die Friedrich - Wilhelms - Universität theilt die Gefühle des treuen Volkes, Von ihrem Berufe durhdrungen, die Wissenschaft auf dem unzerstörbaren Grunde der Gottesfurcht, der Sittlichkeit und der Vaterlandsliebe zu lehren und zu fördern, wird sie dur Alles, was das Königshaus und das Vaterland in Glück und Unglück erfahren, auf das Unmittelbarste mit betroffen. Sie ver- ehrt aber noch besonders in Eurer Majestät ihren erhabenen und gnädigen Schirmherrn, und so wollen Allerhöchstdieselben es ihr buldreichst gestatten, daß auch sie in diesen bewegten Tagen den Ausdruck ihrer treuen und dankerfüllten Empfindungen allerunter- thänigst- darbringt.
In tiefer Ehrfurcht Eurer Königlichen Majestät Allérunterthänigste Rektor und Senat hiesiger Friedrih-Wilhelms-Universität.
Königsberg, 18, Juli. Jn einer gestern stattgefundenen außerordentlichen Sißung nahmen die Stadtverordneten die in Gemeinschaft mit dem Magistrat an Se. Majestät den König zu richtende Glückwunsch: Adresse an. | :
Posen, 18. Juli. Die hiesigen städtishen Behörden haben, um ihren und den Gefühlen der gesammten Bewohner unserer Stadt aus Anlaß des Attentats auf die Person S r. Majestät des Königs und für die glückliche Errettung aus der. drohenden Gefahr, in einer Adresse: an Se, Majestät Ausdruck zu verleihen , dieselbe
einjhmmig angenommen und ist dieselbe bereits ‘abgesandt worden. Erkelenz, 16. Juli, Die: Stände’ des Kreises Erkelenz, auf heute zur Erledigung verschiedener Kreisgeschäfte einberufen, be-
brauche im Julande nur gegen Entrichtung der vollen tarifmäßigen
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s{lofsen vor der Aufnahme ihrer Arbeiten, aus Anláß des Ver- brechens vom 14. dieses Monats, eine Vdresse an Se. Majestät den König, die unverzüglich entworfen, genehmigt und ab- gesandt wurde.
Sachsen. Öresden, 18. Juli. Die Erste Kammer hat in ihrer heutigen Sihung die allgemeine Debatte über die Geseß- entwürfe, die Wahlreform betreffend, beendigt.
Die Zweite Kammer führte heute die Debatte über die Bor- sage des Baues einer Staat8bahn von Chemniß nah Anna - ber zum Schluß. Der Antrag der Minorität der Deputation, die Bewilligung zur Zeit abzulehnen, wurde mit 47 gegen 20 Stimmen verworfen; dagegen wurde mil derselben Stimmenzahl der Majoritätsantrag auf Bewilligung angenommen unter den damit verbundenen vier Vorbehalten * der Vereinbarung über die Geldmittel, ruhiger politischer Verhältnisse, entsprehenden Frei- werdens von Arbeitskräften am Tharand-Freiberger Bahnbau und des Beschlusses über die Priorität einer Schienenverbindung der westlichen Staats- mit den bayerishen Oftbahnen. T. S
Hessen. Homburg, 16,’ JUlie* Det preußishe Gesandte in Rom Freiherr von Kaniß ist gestern, von Baden kommend, hier eingetroffen und im „Kaiserlichen Hofe“ abgestiegen — 17. Juli. Zur Beglückwünshung Sr. Majestät des Königs von Preußen wegen seiner Errettung begiebt sich im Auftrag Sr. Durchlaucht des Landgrafen der Kammerherr und Hofstallmeister Freiherr v. Buseck heute nah Baden-Baden. (Ft. Bl.)
Frankfurt , 17. Juli. Der preußisbe Bundestagsgesandte Herr von Ujedom ist gestern von Baden - Baden hierher zurück- gekehrt.
Baden. Baden, 17. Juli. Der Gemeinderath publizirte im Badeblatk folgendes an ihn gerichtete Handschreiben des Königs von Préußens: i i E
Die unzweideutigen Beweise aufrichtiger Theilnahme, welche Mix, 1n Veraulassung des gestern gegen Mich verübten, durch Gottes eben \o wunderbare als gnädige Fügung ohne Folge gebliebenen ruchlosen Atten- tats, von den Behörden und der Einwobnerschaft hiesiger Stadt darge- bracht worden sind, haben Meinem bewegten Herzen wohlgethan und" das Gefühl tiefen Schmerzes gemildert, welches dieses Zeichen der immer weiter um sich greifenden Entsittlichung und Nichtachtung göttlicher und mensch- licher Ordnung in Mir hervorrufen mußte. Jndem Zch daher aus vollstem Herzen dem Bürgermeister-Amte und dem Gemeinderath, so wie der Bür- gerschaft hiedurch Meinen Dank ausspreche, und die Königin, Meine Ge- mahlin, Sich mit Mix hierin vereinigt, haben Wir für die Armen dev Stadt beifolgende 2000 Gulden bestimmt, deren Vertheilung die gedachten Behörden übernehmen mögen. Baden - Baden, 15. Juli 1861. : (gez.) Wilhelm.
Die hiesige Gemeindebehörde hat bescblossea, die ihr vom König von Preußen übermacbhte Summe bon 2000 fl. in eine Stif- tung unter dem Namen König-Wilhelm-Stiftung zu ver- wandeln, und zu derselben aus städtischen Mitteln 1000 fl, hîinzu- zufügen. Durch einen hier weilenden, in Eghpten niedergelaässenen Deutschen sind weitere 1000 fl, hinzugekommen, so daß das Kapi- tal der neuen Stiftung bereits 4000 fl. beträgt. Alljährlih am 14. Juli, als dem Tage des Attentats, sollen die Zinsen hievon zur Unterstüßung hiesiger Ortsarmen verwendet werden, (Karlsr. Z.)
Ra aht, Lea Juli. Heure früh 65 Uhr ift die ganze preuß1- he Garnison von hier nah Baden abmarschirt, um ihrem ge» liebten Könige ihre Freude über dessen glücklihe Errettung aus- zudrücken. (Karlsr. Ztg.)
Württemberg. Stuttgart, 17, Juli, Nachdem chon Se. Majestät der König, sobald Höchstdieselben von dem ru{hlofen Attentate in Baden Kenntniß erhielten, von Ragaz aus Su. Ma- jestät demKönige von Preußen Höchstihre Theilnahme durch den Telegrapheu kundgegeben hatten, ist Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedri ch, welcher sich gestern nach Baden begeben hat, beaufiragt worden, dem Könize von Preußen die Wünsche des Königs über die glücklihe Abwendung der Lebensgefahr mündlich zu überbringen. (St. A. f. W.)
Bayern. München, 16, Juli. Jn den dem Einführungs- gesey zum deutschen Handelsgeseßbuch beigegebenen Motiven wird die Frage: „ob der Entwurf des allgemeinen deutschen Handels- gesebbuches vollständig, ohne Zusäße oder Weglassungen oder Ab- änderungen im ganzen Umfange des Königreiches zum Gesehe zu erheben sei“, unbedingt bejaht. Nicht nur um des Zwees willen, „der mit großen Opfern erstrebten Nechkseinheit auf dem Gebiete des Handelsrechtes“, sondern auch, weil der materielle Jnhalt Abättde- rungsvorschläge nicht rethtfertige: Die drei Hauptsysteme der in Bayern geltenden Geseßgebung, das gemeine Recht, das allgemeine preußische Landrecht und die französische Geseßgebung, seien berüd- sichtigt worden, der Entwurf si mit Beirath des stimmführenden bayerischen Bevollmächtigten und mehrerer. Abgeordneten aus dem Kaufmannsstande Bayerns zum Schlusse gediehen, 1nd es sei, nach
mehrfacher Prüfung vom wissenschaftlihen/ legislativen und mer- fantil-tehnischen Standpunkte aus, wohl Einiges von einigen Seiten aus als verbesserungsbedürftig bezeichnet, nirgends aber bewiesén wordén, daß „wesentlihe- allgemeine oder partikuläre Jnteressen durch den Entwurf verletzt würden.“
Hesterreich{. Wien, 18. Juli. Die Demission des Hof- fanzlers Vay und des Ministers Szecsen ist angenommen und der bisherige Statthalter Böhmens Forgach zum Hofkanzler ernannt worden.
Triest, 16. Juli. Gestern Abends ist der Herzog voh Braunschweig aus Venedig hier. eitigekröffen ünd hat heute Morgens seine Reise nah Wien fortgeseßt. (Driest. Ztg.)
Großbritannien und Jrland. London, 17, Juli. Jn der gestrigén Sißung des Oberhauses forderte der Marquis von Clanricarde von der Regierung die Darlegung sämmtlicher Sißungs- berichte, Gutachten u. dergl. des indischen Rathes, insofern diefelben auf \chwebende Bills Bezug haben, damit das Haus diese désto eindringlicher berathen könne. Earl de Grey and Ripon (Unterstaats-Secretair im indischen Ministerium) wies jedoch diese Zumuthung zurück, theils weil dergleichen Mittheilungen bisher nie gefordert wurden, theils auch weil gar fein Protokoll über die Berathungen des indischen Konseils geführt werden. Der Hauptgrund jedoch sei, daß der indische Rath ein Glied der Execution und als solches nicht verpflichtet sei, die einzelnen Meinungs- äußerüngen seiner Mitglieder zu veröffentlichen. Damit wär der Gegen- stand abgethan. — Die Sißung {oß um 85 Uhr.
Jn der gestrigen Abendsißung des Unterhauses beantragte Mr. Duncombe eine Adresse an die Königin Behufs Ernennung eines Konsuls in Pesth. Lord John Russell habe bei einer früheren Gelegen- heit zwar behauptet, die Errichtung eines solchen Konsulats sei-niht uöthig, doch sei diese Behauptung \chwerlich zu vertheidigen. Die Einwohnerzahl der SchwestèrstädtePesth undOfen belaufe fich gegenwärtig auf 300,000, Und bei dém lebhaften Verkehr dieser Städte sci die Einrichtung eines britishen Köon- suläts doch mindestens ebenso wünschenswerth, äls in Java und anderen fleinen Plätzen der asiatischen Türkei. Auf alle Fälle könne er dem Hause die Versicherung geben, daß er seinen vorliegenden Antrag auf Ansuchen vieler Einwohner Pesths und mehrerer dort handeltreibenden englischen Unter- thanen eingebracht habe. Bei einer früheren Gelegenheit sei von Lord John Nussell als Grund für die Abberufung des Herrn Dunlop die Nück- sicht angegeben worden, daß es nicht wünschenswerth sei, die unzufriedenen Par- teien Ungarns aufzumuntern. (Lord John Russell: „Jch gab die öster- reichische Version.“) Aber man möge doch die österreichishe Regierung fragen, ob nicht jeder Mensch in Ungarn unzufriéden ift. Wenn auch gegenwärtig daselbst Nuhe herrscht, sei doch der Tag géwiß nicht fernt, an dem die ungarische Frage wieder in den Vordergrund treten und für ganz Europa große Schwierigkeiten bereiten werde. Schließlich komnt der Redner auf das von Lord Palmctfton früher schon in Abrede ge- stellte Gerücht zurück, daß der britische Gesandte in Wien den Kaiser von der Annahme der Adresse des ungarischen Landtags abgerathen habe, ein Gerücht, dem man in Paris und Turin Glauben s{chenke und dem in Wien nie widersprochen worden sei, — Lord John Russell wieder- holt, daß die britishe Regierung“ mit der Nichtannahme: der ungarischen Adresse schlehterdings nichts zu thun gehabt habe, Würde ihm eine Adresse zur Uebermittelung an Jhre Majestät die Königin überreicht werden, in welcher diese niht als Majestät, sondern als hodbe und mächtige Dame angeredet wird, so würde er so wenig, wie irgend ein Anderer és für pássend halten, fih erst mit dem Gesandten einer auswärtigen Macht übér deren Annahme oder Nichtannahme zu berathen. Die Entscheidung fälle aussließlich dem Minister jenes Souverains anheim, an dem die Adresse gerichtet ist. Jn Betreff des von Mr. Duncombe eingebrachten Añtrages wolle er nur kurz erwähnen, daß ihm bisher noch Niemánd von der Nôth- wendigkeit eines in Pesth zu errichtenden Konsuläts gesprochen habe. Mit déx Zeit dürfte sie vielleicht nothwendig werden; doch seièn die gegen- wärtigen Verhältnisse am wenigsten geeignet daran zu denken. Auf diese Auseinänderseßzung hin erklärt Mr. Duncombe, seinen Antrag zurück- ziehen zn wollen.
Lord John Russell hat dém Parlamente geftern wieder Akt en- stücke über Jtalien vorgelegt. Es sind meist Rapporte und Konsularberihte aus Neapel und Sizilien, welhe die Lage der Dinge daselbst als trostlos schildern, insofern das Land von Räubern verwüitet, die Bevölkerung selbst apathish, forrumpirt und feige sei. Neues - wird man in diesen Depeschen faum finden. Hervor: znheben ist. blos, daß die britishen Agenten sammt und sonders (und ihre Rapporte reien bis Mitte Juni) die Existenz einer þ0- litischen Bewegung in. Neapel zu Gunsien der gefallenen Dhnastie in Abrede stellen, Jhren Mittheilungen zufolge giebt es dort keine Spur einer enthusiastischen Bourbonenpartei, wohl aber Raubgesindel, das si zumeist aus dem Lager der verabschiedeten neapolitaniscen und garibaldinishen Truppen rekrutirt, und dem es ledigli uh Beute, aber durchaus nicht: um Verwirklichung politischer Pläne zu thun. ist. Es werde faum möglich seim — sch{reiben die britischen Agenten — diesen Ráäubern- das Handwerk zu legen, wenn das Land nicht von einer- bedeutenden Militairmacht beseßt wird,
Aus Malta meldet dex Telegraph vom 15. dieses die ohne Unfall vollendete Versenkung des zweiten Abschnitts des von dort nach Alexandrien bestimmten Telegraphenkabels (die Strecke Alexan- drien - Benghazi), Die dritte und leßte Section“ wird hoffentlich im Laufe des nächsten Monats vollendet sein.
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