1861 / 181 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

benannten Obligation die

Baumeister-Stelle bei der

Zuli d.

145.

d) an die S der im §. 7 j ;

) A Sie der im §. 7 jener Verordnung erwähnten sech8 Zins- ; ng8termine sollen vier, und an die Stelle des im 8. 8 orf f en achten Zahlungstermins soll der fünfte treten 2% dn

E Mh dieser Schuldverschreibung sind ausgegeben ; die ferneren Zinscoupons werden ausgegeben werden. i

Halbjäbrige Zinscoupons für fünfjährige Perioden

Die Ausgabe einer

__Vie Ausgabe einer neuen Zins 3-Seri raf a O ‘e ler neuen #1nScoupons-Serie erfol e Ne gegen Ablieferung des der älteren gedruäten Talons. Beim Verluste des es neuen Zinscoupons-Serie an d ofern deren Vorzeigung rechtzeitig q

H gt bei der Stadt- e Zlinsdcoupons-Serie bei- C 2 u S L A ; ny erfolgt die Aushändigung en Funhaber der Schuldverschreibung l be ) n eschehen ist. i t Zur Sicherheit der hierdurch

L Sicht _der eingegangenen Verpfli ? f die- Stadtgemeinde Cöslin mit ibrem gegangenen Verpflichtungen haftet

Vermögen. Topf» 4 ch Dessen zu Urkund haben tvoir dies A E E ( Ui ) en it DIe _ far « A c terschrift ertheilt. L el Ausfertigung unter uns}eïer Un- n, Den len eiae cs 18

Der Magistrat.

(Facsimile der Unterschrift des Magistratsdirigenten und ( T q ; : Y kb L A 81 R Magistratsmitgliedes.)

34 52 a eines anderen

Binsen

Cös8liner ( il über Thaler.

__ Znhaber 4. Zanuar 7 Ul

mit

kasse in Cöslin.

Côslin, den

Diese F » F 4 diejes Coupons einpfäangt gegen dessen Nückgabe am

186. die halbjährlichen Zins ck1 l zalbjährlichen Zinsen der Stadt-Obligation 7. [chreibe .

aus der Stadt-

. e Len

E Ver Magistrat.

(Facsimile der Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines ander d

Magistratsmitgliedes.) E | Dieser Zins- Coupon wird ungültig | wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb | bier Jahren, vom Tage der Fälligkeit ab, erhoben wird. A

| f

J Schema C.

Salon e. S dus de Côsliner Stadt: Obligation .„F2 “en über haler à fünf Prozent verzinslich

C e Znhaber dieses Talons

| | | | | | | | | | | I

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|

H 04 dessen Rückgabe zu der vor- 18 Ui i L .te Serie Zins-Coupons für die fünf ch : haber U 18. bei der Stadtkasse in Cöslin A N er der Obligation gegen diese Ausreichu aas P nit Bqn. dam Jn- Cdslin den. ten E ng protestirt worden ist.

Der Magistrat.

(Facsimile der rxschrif simile dey Unterschrift des Magistratsdirigenten

H trat und Magistratsmitgliedes:)

cines anderen

Ministerium un für Handel, Gewe ,„ Gewerbe uud öffentlicge

Arbeiten. fenutlicyc C 0 Z Ver Baumeister L L : A 7 Eu ck u S A L d bahn-Baumeister zu Siegen is zum Königlichen Eifer

meister ernannt und demselben eine ctatatitMe Cen Ii D Á - g C f ) s

E A R R R O O er E

Dem Alex Ne is Dem Alexander Reischel in Berlin

J. ein Patent 7 unter dem 26ften

na ch

: 24 allgemeine Zurücklieferung all liehenen Bücher statt. Es Bücher der Königlichen Bi gefordert, solhe während t zwischen 9 und 12 Uhr scheine zurüfzuliefern. Gee Ordnu i

Vonnerstag, und von S

GN oi R 4 n A G : Ver Köomgliche Geheime Re

Marine-Miniß{ori Marine-Ministerium, von R Scbwoerin.

Provinz Schlesien.

auswärtigen Baden-Baden,

von Winterfeld,

U Qgte mechanische Vorrichtung an Schrauben - Pr4ge werken, in der durch Zeichnung und Beschreibun P gewiesenen Zusammenseßung und ohne Jemand è 4 L De wendung bekannter Theile zu beshränken, d 1n An- Ds gy s Zahre, von jenem Tage an gerechnet und für ben Un fang des preußishen Staats ertheilt worden. : Sn me

(T Q c Fes J § " ° [3 G ck Vas 28ste Stück der Gesfeß-Sammlung

U - l welches geben wird, enthält unter M

heute ausge-

D O2 Rof :

Nr. 5409, das Geseß wegen Erhebung Zeilungen , Zeitschriften und 20 Un S011: Unter

der Stempelsteuer An 3 ei blt c“ Unze1gebiatlkern.

VoN Vom

«A0,

betreffend L N T A s i [e die Salzsteuer im Jadegebi

S, , Fa) 0 4 V 4 f e T5 Sul LOOL ! unter F g tete,

Vom 1.

NacQ MNyritisoat

das Privilegium wegen Ausgabe auf jeden (aukfender Cösliner Stadt - Obligationen von 060/000 Thalern.

Jnhaber L S a anen JUm Bétrage . Zuni 1861; und unter den Allerhöchsten Erlaß vom 17, Zuni 1861. be ey ra Verleihung des Rechts zur Erhebung des L S ada et, A Kommunal raße von Nottuln beck im Kreise Münfte E E N Sin, [e Munster an die Gemeinden Nottuln und

2 sp lj H G Ne ; Derlin, den 29. Juli 1861

- j 2 Vebits-Comto iu

G 6 « 221740 25454 2A , LTLLLVid

lo 524 fs i e LCNCTINYECEITECT,

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F S G 199 5 S RL F Sts ; E N d 2A &

Dem Musikflebrer S e i Vem Musiklehrer Ser um S lel i das M Serting am Schullehrer-Seininar zu Bark das Pradilak , Musik-Direktor“ verlieben worden s G /{\ « Vis

Königliche Bibliotbek.

L,

n der nächsten es gedrudckten

N neo | ? Z chBoche vom 5, bis 10. August fi vom 59, d1s T0. August findet na

GT vi À - : z ) Uuszuges aus der Bibliothek-Ordnung die S eer Königlichen Bibliothek ent- h erden daher alle Diejenigen, welche nothef in Händen haben, hierdurch auf- 4 E Deil in ‘den Vormittagsstunden atc 5 Ly / a 3 Y . (4 f S i E | ng der Namen der Entlether her erfolgt nach D, er Enlklether, und zwar von ind Vienslag, von J—R am Mittwoch und

Ç D110

—H am Montag

S 5 am Freitag und Sonnabend Berlin, den 29. Juli 1861

Negterungs-Nath und Ober-Bibliothekar

Dre. ‘Wer.

Angekommen: Der General - Major und

: Direktor i 8 reftor im

von Bobbin in Mecklenburg-

Der Wirkliche Gehei B | er Wirkliche Geheime ber - Finanz - Rath Bit ter aus der

Abgereist: Se. Exrcell Z gerei: Se. Excellenz der Staats, und Minister der

9 loo ito Trof Angelegenheiten , Freiherr von Scleinißk, nach ; 20 / M,

Der General-Major und Jnspecteur der 1 nah Freienwalde a. O.

Der Wirkliche Geheime O v as e eime S O »t ° 2 _ 3 (e Baden - Baden, Y der-Regierungs-Rath Costenoble

Pionier-Jnspection,

1459

Berlin, 29. Juli, Seine Majestät der Kôênig haben Allex- gnädigst ‘geruht: dem Kammerherrn und Geheimen Legationsrath von Reumont die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Bayern Majestät ibm verliehenen Comthur-Kreuzes des Civil- Verdienst - Ordens der Bayerschen Krone , und dem Landrath von der Berswordt zu Oels im Regierungs Bezirk Breslau, ur Anlegung des von des Herzogs von Braunschwetg Hoheit ihm verliehenen Kommandeur-Kreuzes zweiter Klasse des Ordens Hem- ris des Lôwen zu ertheilen.

7

F ichtamú liche

BSreußen, G reifswald, 26. Juli. Rector und Concil der biesigen Königlichen Universität rihteten {hon am A, d, Di adm am 15. Nachmittags die erste Nachricht von dem am 14. attgefundenen Attentat auf das Leben Sr. Majestät des Königs jer eingetroffen war, eine Adresse an den geliebten Landesherrn,

Auch die Studirenden der Universität haben unker dem 22. d. M. eine Adresse an Se. Majestät nah Baden gerichtet.

So viel verlautet, hat der Magistrat mit den Stadtverordneten am 17, und die fkreisständische Versammlung des Greif8walder Kreises am 18. d. M. ihren Gefühlen in Adressen an Se. Majestäk ebenfalls einen warmen Ausdruck gegeben.

st (3

Sachsen. Dresden, 27. Juli, Die Zweite Kammer er- ledigte heute die Differenzen beim Geseßentwurfe wegen Abkürzun- gen des bürgerlichen Prozeßverfahrens dur Beitritt zu. den Be- blüssen der Ersten Kammer.

Frankfurt a. Vê., 27. Juli, Die offizielle Mittheilung iber die Bundestagssizung vom 25. Zuli lautet: „Verschiedene Regierungen ließen Erklärungen abgeben, welche si einestheils auf die rücksichtlih 1hrer Bundes-Kontingente gemachten Erinne- rungen bezogen, anderntheils die Annahme der von der Nürnberger Handel8geseßgebungs - Kommission zu der allgemeinen deutschen Wechsel - Ordnung vorgeshlagenen Abänderungen ankündigten, auch die nacträgliche ausdrücfliche Zustimmung zu bereits gefaßten anderweitigen Beschlüssen kundgaben.

Nachdem der Ausschuß in Militairangelegenheiten mehrere Vorträge erstattet hatte und dessen Anträge sofort genehmigt und zu Veschlüssenerhoben worden waren, hielt der Aus\s{uß in handel8poli- tishen Angelegenheiten Vortrag in Betreff eines Geseßzentwurfs wegen in bürgerlichen NRechtsstreitigkeiten gegenseitig zu gewährender Rechtshilfe. Neben den Aufträgen zur Ausarbeitung eines. allge- meinen Handels8geseßbuches und zur Entwerfung von Vorschlägen behufs Beseitigung der noch bezügli der Wechselordnung be- ebenden Verschiedenheiten war nämlich die in Nürnberg ver- sammelt gewesene Konferenz in Folge. einer Anregung der Königlichen bayerishen Regierung , deren Antrag der hau- delspolitishe Ausschuß sich aneignete und welchem demnächst die überwiegende Mehrheit der hohen Regierungen beistimmie, dur Beschluß vom 12. März 1857 aud mit der Aus- arbeitung von Vorschlägen für eine allgemeine Gesehgebung über  1 d tiger Urtheile beauftragt worden. Sie hat diesem Auftrage durch Ueberreichung eines Gesehentwurfs entsprochen, in welchem. die an- gestrebte Vereinbarung auf die eigentlich civilretlihen Erkenntnisse beshränkt wird, dagegen niht blos „rechtsfräftige Urtheile“, sons dern auch eine Reihe anderer in Absicht auf ihre Vollstreckbarkeit den: Exkenntnissen gleihstehende gerichtliche Afte zum Gegenstande wechselseitiger Rechtshülfe gemacht werden, au das Verhältniß der Staaten zu einander in Absicht auf die gegenseitige Anerkennung, der Gerichtsstände, insoweit folche als. Vorfrage für. die Beurthei- lung der Vollftreckbarkeit der Erkenntnisse in Betracht kommt, ge: regelt wird. Jndem der Ausschuß diesen Entwurf auch seiner- seits als den. AusgangSpunkt der ihm zufolge früherer Beschlüsse uach Maßgabe des Art. 64. der Wiener Schlußakte auferlegte! Vermittlung zur Herbeiführung einer möglichst allseitigen VBer- ständigung annimmt, die Prüfung der Einzelheiten des Entwuxfs aber den hohen Regierungen anheimstellt, welchen hierzu. das um- fassendste Material in dem ershöpfenden Gutachten. der Kommission und in. den Sißungs - Protokollen der Konferenz: zu Gebote steht, stellt er nachstehenden Antrag:

l) daß. die hôchsten und, hohen Regierungen ersucht: werden mögen, si darüber auszusprechen, ob, und in welchem 1lms- fange: sie’ geneigt find, dem anliegenden Entwurxfe ihve Zu- stimmung, zu ertheilen, und daß

2) die: Bundesversammlung den sämmtlichen Mitgliederw der: zur Ausarbeitung: jenes Entwurfes in Nürnberg versanunelt ge-

en Gerichtsstand und Über, die gegenseitige Vollziehung rehtsiräf-

j

|

wesenen Konferenz und der von ihr niedergeschten Kommifsfsou,

insbesondere dem Präsidenten und den Berichterstattern für

die aufopfernde Thätigkeit, so wie für die Sachfkenntniß und

Gründlichkeit, womit sie dem Auftrage vom 12ten Márz 1857

entsprochen haben, ihre volle und dankbare Anerkennung zu

erkennen gebe.

Die Beschlußfassung über diesen Antrag, der übrigens erst die materielle Vereinbarung einleiten soll, ward auf éine der nächsten Sißzungen anberaumt.

Der Aus\{uß für das Kassen- und Finanzwesen des Bundes erstattete Bericht über die Revision der Rechnungen der Bundes- kanzleikasse und der Bundesmatrikularkasse aus dem Rechnungsjahr 1860. Nachdem diese von der Bundeskassenverwaltung vorgelegten beiden Rechnungen , welche sämmiliche Einnahmen und Ausgaben des Bundes in dem verflossenen Jahre umfassen , nebst den dazu gehörigen Belegen zunächsi durch den Revisor und sodann durch den Auss{chuß einer sorgfältigen Prüfung unterzogen worden, he» antragt letzterer, dieselben als richtig anzuerfennen, und wird hier- über, sobald die einzelnen Gesandtschaften von der ihnen freigestell- ten speziellen Einsicht der Rechnungen Gebrauch gema@{t haben, demnächst Beschluß gefaßt werden.

Ein von der Central - Direction der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtsfunde erstatteter Nechenschaftsberiht über den Fortgang ihrer Arbeiten gab der Reclamations-Kommission Anlaß zu einem Vortrag, aus dem sich ein erfreulicher Fortgang des bedeutenden Nationalwerkes , so wie ein überaus günstiger Stand der zur Fortführung und Vollendung des Unternehmens von den höchsten und hohen Regierungen gewährten Geldmittel heraus- stellte und den Beschluß zur Folge hatte, besagten Rechenschafts- beriht zur Kenntniß der Bundesregierungen zu bringen, die Auf- stellung des vorgelegten 17. Bandes in der Bundes-Bibliothek an- zuordnen und der Central - Direction der Gesellschaft die wohlver- diente Anerkennung des erfreulichen ¡Fortgangs des Unternehmens zu erkennen zu geben,

Bei der sodann vorgenommenen Abstimmung über den in der Sißung vom 27. v. M. von der Majorität des betreffenden Aus- shusfes gestellten Antrag wegen Feststellung allgemeiner für ganz Deutschland gültiger Normen bezüglich der Heimathsverhältnisse ges nebmigte die Mehrheit der Bundesversammlung diesen Antrag und ward hiernach beschlossen: ;

„die hôchsten und hohen Regierungen zu ersuchen , Kom-

missaire an den Sih der Bundesversammlung zu dem Zwece

absenden zu wollen, um die Bestimmungen des Gothaer Ver-

trags vom 15. Juli 1551 wegen gegenseitiger Uebernähme

der Ausgewiesenen und Heimathlosen und die denselben er-

läuternden und ergänzenden, vorzugsweise in den Schlußpro- tofollen der Konferenzen vom 15.

Juli 1851, 25. Juli 1854 und 29, Juli 1858 enthaltenen Bestimmungen, unter Berü- sichtigung

der von der kaiserlith österreichischen Megierung in der 28. Bundestagssizung vom 15. Novbr, v. J. vorgescla- genen Modaliiäten und der etwa pon anderer Seite zu stel- lenden Anträge, in ein geordnetes Ganzes zusammenzufassen und das Ergebniß der Bundesversammlung zur definitiven Schlußfassung vorzulegen. | Talls die hôchsten und hohen Regierungen sich zu diefer | bereit erfláren, soll, auf den Vorsblag des Au®- schusses, über den Zeitpunkt für Eröffuung dieser Konferenz und das sonst zum Vollzuge dieses Beschlusses Erforderliche weitere Bestimmung erfolgen“. Andere Beschlüsse: bezogen sich

H

Absendung

auf Festungsangelegenheiten."

Bayern. München, 27. Juli. Bon den Professoren un- serer Universität, wurde Professor Dr. Beckers zum Rector magnl- | (N. C.)

te Studienjahr gewählt.

ficus füx das: nach!

Großbritanuien und Frland. London, 26. Juli, Die Minister hatten sich gestern beinahe vollzählig nah VSdorne begeben, wo die Königin einem Géheimrath, präsidirle, Sal Rovert Peel legte als neues Mitglied desselben den vorgeschriebenen Amtseid ab; Sir G. Lewis überlieferte- die Siegel des. VMinisie- riums des Junern, um die des Kriegsministeriums- aus den Händen der Königin zu empfangen, Lord Palmerston und Earl Granville wurden zu besonderen Audienzen zugelas)en.

In: der Sihung, des Oberhauses. vom 25sten erneuerte Lord Ellenborough die. Einwendungen gegen die wiederholt erwähnte Vill, welche cine Amalgamirung der obersten Gerichtshöfe in Jndien zum Zwecke hat. Earl de Grey und Ripon und der Lor dba nzlar über? nahmen auch diesmal die, Aufgabe, die Bill zu vertheidigen. + as Résul- tat. der Diskussion. war; daß Cllenborough's Gegenantrag, mi! 2 Stimmen. verworfen wurde. L ate

Jm Unterhause lenkt General Peel die Aufmerksamkeit ? es Ma ses auf- mehrere Posten. im Axrmee-Budget, welche zusammen {1,168,480 Pîd. ausmachen, und nach des Generals Angaben nicht in den bo Zen Voten, des Paxlaments einbegriffen gewesen jeien. V Schagi Un Fe exklärt ,, daß das Kriegsministerium bei Ausarbeitung der Voxanf@läge

A q vorjäbrigen