1861 / 195 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1) Die im §. 1 vorgeschriebene Anzeige muß der städtischen Anleihe- und Schuldentilgungs-Kommisfion gemacht werden. Dieser werden alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nah der angeführten Verordnung dem Schaßministerium zukommen; gegen die Verfügungen der Kommission findet jedoch binnen vier Wochen nach der Zustellung der Rekurs an die Königliché- Negierung zu Düsseldorf statt.

2) Das in dem §.. 5 gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Duisburg. '

3) Die inden F§. 6 bis 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch diejenigen Blätter erfolgen, durch welche die ausge- loosten Obligationen bekannt zu machen find.

4) An die Stelle der im §. 7 erwähnten sechs Zahlungstermine sollen acht, und. an die Stello des im §. 8 erwähnten ahten Zahlungs- termines soll der zehnte treten.

5) Im §. 11 Nr. 1 tritt an die Stelle der Obligation selbst der Talon.

Duisburg, den .. | 18. (Stadtsiegel, und zwar das Stadtwappen mit der Unterschrift :

Stadt Duisburg.)

Die städtishe Anleihe- und Schulden-

tilgungs-Kommission, (Unterschriften)

Der Bürgermeister. (Unterschrift.)

(Schema.)

(12 Thlr. 15 Sgr.) Erster Coupon zur Duisburger Stadt-Obligation I, Emission. S über 500 Thaler.

è Jnhaber empfängt am 30. Juni 18. an halbjährigen Zinsen obiger Stadt-Obligation zwölf Thaler funfzehn Silbergroschen, zahlbar zu Duis- burg bei der Kasse. des: Rhein-Ruhrkanal-Actien-Vereins, und zu Berlin und: zu Côln bei den durch die in der Obligation bezeihneten Blätter bekannt zu machenden Bankhäusern. Dieser Coupon wird ungültig und werthlos, wenn der Betrag nicht bis zum 31. Dezember 18... erhoben wird. Duisburg, den ten 18. Der Bürgermeister. Die städtische Anleihe, und Schulden- Tilgungs-Kommission. {Die Namen des. Bürgermeisters und der Mitglieder der Kommission werden gedruckt.) Der Rhein-Ruhrkanal-Rendant. (Unterschrift.)

——— ——

(Schema.) B b,

(12 ZUaleT 19 Sgr.) Zweiter Coupon zur Duisburger Stadt-Obeigation TI, Emisfion über 500 Thaler.

Inhaber empfängt am 31. Dezember 18.. an halbjährigen Zinsen obiger Stadt-Obligation zwölf Thaler funfzehn Silbergroschen, zahlbar zu Duisburg bei der Kasse des Rhein-Ruhrkänal-Actienvereins, und zu Berlin und zu Côln bei den durch die in der Obligation- bezeichneten Blätter be- kannt zu machenden Bankhäusern.

Dieser Coupon wird ungültig und werthlos, wenn der Betrag nicht bis zum 31. Dezember 18... erhoben tvird. L

Al.

Duisburg, den ten Der Bürgermeister. Die-städtishe Anleihe- und Shulden- tilgungs8-Kommission. (Die Namen des Bürgermeisters und der Mitglieder der Kommission werden gedruckt.) Dex Nhein-Ruhrkanal-Nendant. (Untersthrift.)

(Schema.)

T Werl Ung zur Ub Ut qer Stabl DbTI a TLO N IT. Emiffion Aber 30D Thaten:

Jnhaber diéser Anweisung (Talon) empfängt gegen deren Rückgabe an die Kasse des Duisburger Nhein - Ruhrkanal - Actienvereins am ten 18.. die zweite Serie von zehn halbjährigen Zins - Coupons

zur obigen Duisburger Stadt-Obligation. Die Rücfgabe muß binnen Jahresfrist vom obigen Tage geschehen, widrigenfalls die Aushändigung der neuen Zinêcoupons-Serie ‘an den: Jn-

haber der Stadt-Obligation erfolgt, wenn deren Vorzeigung vor Nückgabe des Talons erfolgt.

Duisburg, den ten

Der Bürgermeister. Die städtishe Anleihe- und Schulden-

tilgungs-Kommission. (Die Namen des Bürgermeisters und der Mitglieder der Kommisfion werden gedruckt ) Der Rhein-Ruhrkanal-Rendant.

weitere Prüfung seiner Legitimation vom unserer Hauptkasse in Magdeburg zur vorstehend bezeichneten Prioritäts- Obligation die inkl 18.., sofern dagegen seitens des als solchen legitimirten Jnhabers der Obligation bei dem Direktorium vorher kein s{riftlicher Widerspru eingegangen ist. Jm Falle solhen Widerspruchs werden die Zins - Cou- pons zum Depositorium des Stadt- und Kreisgerichts zu Magdeburg gt- bracht und die streitenden Jnteressenten zur Entscheidung über den unter thnen streitigen Anspruch auf den Rechtsweg verwiesen.

Bestätigungs-Urkunde vom 21. Juli 1861 be- treffend den Nachtrag zum Privilegium wegen Emission von 2,000,000 Thalern Prioritäts- Obligationen der Magdeburg- Witlen%ergeschen Eisenbahngesellschaft vom 4. März 1850,

Nachdem die Vorstände

schaft ertheilten Privilegiums vom 4. März 1850 (Geseh - Samm- lung für 1850 Seite 201) dahin beantragt haben, daß vom Jahre 1862 ab zu den auszugebenden Serien von Zins-Coupons beson. dere Talons für die Empfangnahme der ferneren Serien von Bing- Coupons beigefügt werden, so wollen Wir den anliegenden (a,) zu diesem Zwecke aufgestellten Nachtrag zu dem vorbezeichneten Privilegium vom 4, März 1850 hiermit in allen Punkten he- stätigen.

Die gegenwärtige Bestätigungs-Urkunde soll nebst dem Nah trage zu dem Privilegium durch die Geseßsammlung bekannt ge- macht werden. |

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktèm Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Baden-Baden, den 21. Juli 1861,

(E. S) Wilhelm.

von der Heydt. von Patow.

C. M6 t, 0M Lr ag zum Privilegium wegen Emission von 2,000,000 Thalern Prioritäts-Obligationen der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft vom 4. März 1850. (Ges.-Samml, für 1850, Seite 201.)

Die Bestimmungen, welche in den §g. 2. 6. des Privilegiums vom 4. März 1850 über die Ausreichung neuer Zins - Coupons resp. Mortifi-

| zirung verlorener 2c. Obligationen getroffen find, werden für die Zukunft

dahin abgeändert, resp. ergänzt: L,

__ Den fortan zur Ausgabe kommenden Serien von Zins - Coupons der Prioritäts-Obligationen der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesell- schaft soll ein Talon nach dem beigefügten Muster beigegeben werden.

Die Ausreichung der Coupons exfolgt an den Präsentanten der Talons, sofern dagegen seitens des als solchen legitimirten Jnhabers der Obligationen bei dem Direktorium vorher kein schriftlicher Widerspruch eingegangen 1st. Jm Falle solchen Widerspruchs werden die Zinscoupons zum Depo sitorium des Stadt- und Kreisgerichts zu Magdeburg gebracht und die streitenden Juteressenten zur Entscheidung über den unter ihnen streitigen Anspruch auf den Nechtsweg verwiesen. Diese Bestimmung wird auf dem jedesmaligen Talon abgedruckt. i

zt 2)

Verlorene: oder vernichtete Me müssen in Gemäßheit“ des §. b des Privilegiums vom 4. März 1850 mortifizirt und in Stelle der morti- fizirten Talons neue dergleichen ausgefertigt werden,

Magdeburg, den 2. Mai 1861. : Der Aus\chuß der Magdeburg-Wittenbergefchen Eisenbahn: Gesellschaft.

Das Direktorium der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft.

T. @ [0M

zu der mit bier und cinem halben Prozent verzinslichen Prioritäts-Obligation der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft L...

Der Präsentant dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe ohne . „ten 18... ab Del

.…... Serrie Zins-Coupons für die Jahre 18. bis

Magdeburg, den ten

Direktorium der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft. (L. S.) M N N. N

(Unterschrift.)

(facsimilirt.)

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen x

: der Magdeburg - Wittenbergeschen Eisenbahn - Gesellschaft eine Abänderung des wegen Emission von 2,000,000 Thalern Prioritäts - Obligationen der gedtihten Gesell

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Minifterium für Handel, Gewerbe und öffentliche er fie Bo ebalten

Der Königliche Landbaumeister Schack zu Frankfurt a, Â4, ist zum Königlichen Bauinspektor „ernannt und demselben die Bau- JInspektor-Stelle in Landsberg a. W. verliehen worden.

| L öniglichen Kreisbau- Der Baumeister Bachmann ist zum Königlid : u meister ernannt und demselben die Kreis8baumeister - Stelle in Dir-

hau verliehen worden.

Dem FJngenieur M Perels zu Berlin ist unter dem S S in Paten e 4 r N A Zeichnung und Beschreibung a ger Breitsäemaschine, ohne Jemand tin der Anwendung des fannter Theile derselben zu hehindern, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerehnet fang des preußischen Staats ertheilt worden.

und für den Um-

Dem Oscar Graef zu Bernburg is unter dem 10, August 1861 ein Patent: e A E auf eine durch Zeichnung, Beschreibung und Modell nachgewiesene Walzenhacke zur Reinigung und Lockerung des Ackerbodens : L auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußischen Staates ertheill worden.

Gemen o Em E M D E Ew E R TRES

Finanz: Ministerium.

Bei der heute fortgesezten Ziehung der 2. Klasse 124. Köônig- licher Klassen - Lotterie fiel der Hauptgewinn von 10,000 As E Nr. 76,007. 1 Gewinn von 4000 Thlr. auf Nr. 39 028. E e winn von 200 Thlr. auf Nr. 24,222, und 2 Gewinne zu 100 Lhir. fielen auf Nr. 1507 und TT 0900.

Berlin, den 14. August 1361.

; é M O ) 2 ln aof Königliche General-Lotterie-BVirect10Nn.

Angekommen: Der Generalmajor und Junspecteur der 7. Festungs - Jnspection Vöôlcker, von Cannstadtk,

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime ‘Rath, Ober-Hof- und Haus-Marschall und Jutendant M. Königlichen Slöôfser, Graf von Püäler, nah Königsberg i, Pr.

Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem Landrath von M arschall zu U salza die Erlaubniß zur Anlegung des ihm CRRREMaN e U schwarzburgschen Ehrenkreuzes zweiter Klasse und dem im M ppa Eisenbahn-Büreau des Handels-Ministeriuums angestellten Ee N Revisor Liebenow zur Anlegung des von des Kaisers i land Majestät ihm verliehenen St. Stanislaus - Ordens dri

Klasse zu ertheilen.

Berlin, 14, August.

N ichtamtlich es.

Preußen. Stettin, 13. August. Der Kaiserlich e Postdampfer „Wladimir“, welcher am vergangenen T onnaben it s von hier ausging, mußte wegen des heftigen Sturmes in a A minde bleiben, ging aber am Sonntag früh 4 Uhr “18 7% d See. Durch den fortwährend heftigen Sturm, mi E auf Sciff immer zu kämpfen haite, wurde Lebteres L Ma- die Seite geworfen, und in Folge dessen OEAM a RRE E r

schine. Glücklicher Weise -béfand sih- in unmittelbarer Nähe der Dampfer „Jda“ von Danzig, welcher den „Wladimir“ na dem Hafen von Röune, und won dort ‘bis zur Höhe von Swinemünde \chleppte, von wo ihn ein Swinemünder Bugfirdampfer nah Swine- münde herein und hierher bugsirte. Nach amtlichen Mittheilungen wird von England ein Jugenieur hierher berufen werden, welcher die Reparatur (die längere Zeit in Anspruch nehmen wird) über- nimmt. (Ost. Ztg.)

Braunschweig, 13. August. Gestern hielt das ‘Gesammk- Comité für die taufendjährige Jubelfeier unserer Stadt eine Sihung, in welcher Programm und Regulative endgültig fest- gestellt wurden. Was den großen Festzug betrifft, ‘fo findet derfelbe am 21. d. Nachmittags statt. (D. *R.-Zt§)

Frankfurt a. M. , 13. August. Wie bereits kurz ange- zeigt, hielt die Bund esversammlung gestern eine außerordent- lie Sihung, in welcher Herx v. d. Pfordten , als Referent der vereinigten holsteinishen Ausschüsse, die „Anzeige“ erstattete, daß die Ausschüsse durch die Gesandten der beiden deutschen Groß- mächte Kenntniß erhalten von chiner Erklärung Dänemarks diesen Máchten gegenüber, dahin gehend, Dänemark habe von der außer- ordentlichen Quote Holsteins über das Normalbudget bon 1856 hinaus für das laufende Finanzjahr vorläufig Abstand genom- men und es seien seit dem Bundesbeschluß vom 7. Februar feine allgemeine Gesehe erlassen, noch ständen solche in Ausstht, Einer weiteren Mittheilung der beiden deutschen Großmächte sei ent- gegenzusehen. Unter diesen Umständen ‘hielten die Ausschüsse es niht für geboten, weitere Maßregeln zur Durchführung des Bundesbeschlusses vom 7. Februar zu beantragen. Auf AOLA des Präsidiums wurde diese Anzeige der Ausschlüffe ins Protoko aufgenommen. Hierauf militairische Anzeigen Über Truüppen- wechsel 2c. Der Bundesgerichts-Aus\huß hielt einen Vortrag über Herbeiführung einer gemeinsamen Civil- und Kriminalgeseß- gebung. Die Aus\chußmehrheit spricht fich für die Ausführbar- feit dæselben aus und beantragt zunächst, einige Theile des Ci- vilrechts und ‘den Civilprozeß zu behandeln, in Dresden und Han- nover Bundeskommissionen von Rechtsgelehrten für Civilprozeß- Ordnung, resp. Obligationenrechk niederzuseßen und die Bundes- regierungen zu Erklärungen über ‘deren Bescickung binnen sechs Wochen aufzufordern. Die Minderheit bestritt die Kompetenz des Bundes zu derartigen geseßgeberischen Maßnahmen, sowte au) die Zweckmäßigkeit derselben und {lug freie Vereinbarung der zu einer solchen Geseßgebung geneigten Regierungen vor. Schließlich vertagte sich die hohe Bundesversammlung bis Ende Uo, (N 2)

IKürttemberg. Stuttgart, 12. August. Seine Ma- jestät der König hat si{ch* zum Gebrauche einer Kur auf einige Wotben nach Wiesbaden begeben. (Sf. A 1. 2)

Bayern. München, 12, August. Am 18, d. M. wird die Erbprinzessin von Thurn und Taxis die Reise über Wien nah Corfu antreten und daselbst bis auf Weiteres verweilen, theils um Jhrer Majestät der Kaiserin Gesellschaft zu leisten, theils ihre ge- {wächte Gesundheit zu stärken. ( Ma. Wi, - 55e) 4 :

Brückenau, 11. August. Jn vergangener Nacht starb hier im Alter von 59 Jahren der Geh. Justiz- und Ober-Konsistorial- Rath, Professcr Dr. Stahl aus Berlin, welcher seit dem 8. August zur Kur hier verweilte. (N. W. Z.)

Hesterreih. Agram, 12. August. Jn der heutigen Landtagssizung wurde der Entwurf eines Gesebartikels über Vater- landsverrath verhandelt und erledigt. VIeses Berbrechen® mat sich \s{chuldig und ist mit s{werem Kerker von l bis 5 Jahren zu bestrafen: Wer auf Losreißung oder Abtretung eines integrirenden Theiles dieser Königreiche von leßteren binarbeitet. Wer N

das óöffentlihe Recht dieser Königreiche ohne Landtagsbescluß der

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selben an einem fremden Landtage Theil ñimnit, ‘vhne

thum in dem anderen Lande zu haben,

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Großbritannien und Jrland. London, Graf G oerßt, derin besonderer Mission vom Großherzo 3 von s R England angekommen war, hatte am Freitag im L Sborne Audienz be: Ihrer Majestät der Königin und reiste am Sonnabend wee ab. Der Herzog v on Oporto nahm ebenfalls vorgestern Abschied von der Königin und begab sich nach Southampton. Am Sonne abend verließen auch die Prinzessin Karl von Hessen und Tochter Osborne, und begaben sich über Portômoutd na E

Das russische Geschwader, bestehend aus den Schraubenkor- vetten „Boyarani“ und „Woywoda und E E i „Djegent“, lief vorgestern von Plymouth in aren g und wechselte mit der Garnisonsbatterte die üblichen Salutsc{hU}e.