1861 / 200 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Flagge zu führen, verloren, so darf der Seepaß nicht ertheilt wer- den. Zur Feststellung, daß Veränderungen der bezeichneten Art seit der Ausfertigung oder Vervollständigung des Beilbriefes nicht eingetreten sind, ist in der Regel und sofern keine besonderen Ver- dachtsgründe obwalten, die zum gerichtlihen Protokoll aufzuneh- mende eidliche Versicherung des Rheders, und wenn mehrere Rhe- der vorhanden sind, die eidliche Verficherung eines jeden Rheders rüdcksichtlih seiner Part für genügend zu erachten. Bei einer großen Anzahl von Parten kann auch die eidlihe Versicherung des Korre- spondent-Rheders, daß ihm von einer Veränderung jener Art nichts bekannt geworden sei, für ausreichend angenommen werden. A Der Seepaß ist nady dem in der Anlage (a.) beigedruckten &ormular in deutlicher lateinisher Schrift auszufertigen; es ist darin also ausdrücklich auf den Beilbrief und auf den Meßbrief Bezug zu nehmen , der erneuerten Untersuhung der Eigenthums und Unterthanen-Verhältnisse zu erwähnen, außer den Eigenthümern und deren Nationalität auch Namen und Wohnort des Capitains anzugeben, und die Reise, für welche der Seepaß ertheilt wird, im Allgemeinen zu bezeichnen, Nach der Ausfertigung is der Seepaß von dem Gericht mittels unmittelbar zu erstattenden Berichts an den Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten zur Beglau- bigung einzusenden und erst, wenn die leßtere erfolgt is, dem Rhe- der zuzustellen, Berlin, den 13, August 1861. Der Justiz - Minister von Bernuth,

An sämmtliche Gericht8behörden.

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Da __ Seiuer Königlichen Majestät von Preußen Unseres Königs und Herrn verordnete Direktor und Räthe des............. T - ersuchen durch diesen offenen Brief alle Civil- und Militairbehörden und insbesondere alle Befehlshaber zu Wasser und zu Lande, das O 4-67 | welches nah Dem 1m bon dem Kuglih Preußischen... E e D L ertheilten Meßbrief eine Trag fähigkeit bon preußischen Normallasten hat und in Ge- mäßheit des ihm von uns (bon dem Königlich preußischen... inter dem E ertheilten (und unter . berbollständigten) Beilbriefes in dem 1 4 (der) preußischen Unterthanen : : lh befindet, somit als ein preußisches Schiff und als berehtigt zur Führung der preußischen Flagge anerkannt ist, nachdem bei der jüngst angestellten Untersuhung, namentlih durch eidliche Verneb- mung zum gerichtlichen Protokoll vom... ai festgestellt worden ist, daß in den zuvor bezeichneten Eigenthums- und Unterthanen- Verhältnissen keine Aenderung eingetreten und das Schiff vor wie na als ein preußisches Schiff und als berechtigt zur Führung der preußischen zzlagge anzusehen ist , ingleichen der zur Führung des Schiffs bestellte Sapitain ETTETTEE wohnhaft zu N jo wie die in der Musterrolle verzeichnete Schiffsmannschaft en am Bord des Schiffs etwa befindlichen Reisenden und Gütern eo. F | V zur Nückehr in seinen Hafen, auf allen Meeren und Gewässern, in allen Häfen und an allen Orten frei passiren zu lassen, auch dem Führer des Schiffs auf sein Ersuchen Shuß und Beförderung, wenn er dessen be nôthigt sein sollte, zu gewähren. î E ___ Zur Veglaubigung dessen und in Gemäßheit der darüber geltenden Bestimmungen ift dieser Seepaß unter unserem Siegel ausgefertigt und unterschrieben worden. j : L

...

UAllergnädtgsten

ai oie D e, (L. S.) Königlich preußisches. __ Der vorstehende Seepaß wird von dem u nterzeichneten Königlich preußi- schen Minister der auswärtigen Angelegenheiten auf den Antrag des (Gerichts) hierdurch beglaubigt. Î Dein, Den... E (L. S.)

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Erkenntniß desKöniglichen Ger1iht8hofes zur Ent-

sheidung der Kompetenz-Konflifkte vom 14. April

1860 betreffend die Unzulässigkeit des Rechts-

weges über die Frage, welches Dienst-Einkommen

bei der Pensionirung eines Kommunal-Veamten als Gehalt desselben anzusehen sei.

)

Städte-Ordnung vom 30, Mai 1853 (Staats-Anzeiger Rr. 143 S. 1011).

Auf den von der Königlichen Regierung zu Stettin erhobenen

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Kompetenz-Konflikt in der bei dem Königlichen Kreisgericht zu G.

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anhängigen Prozeßsache 2c, 2c. erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte für Recht: s

daß der Rechtsweg in dieser Sache für unzulässig und der er-

hobene Kompetenz -Konflift daher für begründet zu eracten,

Von Rechts wegen, i Ge

Gründe

___ Am 22. April 1853 trat der Kläger, der vormalige Bürgermeister das Amt als Bürgermeister der Stadt G. an und wurde am 1. Juli (839 auf seinen Antrag pensionirt. Vor seiner Ernennung stellte der Gemeinde. rath das Gehalt des Bürgermeisters, in der Erwartung, daß demselben das etwa 80 Thaler einbringende Ober-Provisoriat der dortigen Nikolai- Kirche verbleiben werde, auf 600 Thaler fest. Die Königliche Regieruna zu Stettin änderte aber diese Bestimmung dahin, daß das Bürgermeister gehalt 700 Thaler betragen, jedoh, wenn dem Bürgermeister das Kirchen- Provisoriat Úbertragen würde, das aus der Kämmerei - Kasse zu zablend- Gehalt desselben um den nach einer Fraction festzustellenden Betrag des

Einkommens aus dem Kirchen - Provisoriat ermäßigt werden sollte. V der Pensionirung des Klägers is nun die aus einem Viertel seines Ein- tommens bestehende Pension von den ihm aus der Kämmerei - Kasse ge zahlten 628 Thalern, nicht aber von dem Einkommen des Kirchen-Probi- soriats berechnet und auf 157 Thaler ermittelt, während er verlangt daß ihm L {5 Thaler als der vierte Theil des von der Regterung auf 700 Thaler festgestellten Gehalts gezahlt werde. Er hat deshalb in der

vorliegenden Klage darauf angetragen: die verklagte Stadt G. zu ver- urtheilen, ihm vom 1. Juli 1859 ab an jährlicher Bürgermeister-Pension statt 19! Thaler die Summe von 175 Thalern zu zahlen. : Gee

Die Verklagte erhob in der Klagebeantwortung den Präjudizial-Ein ivand der Unzulässigkeit des Rehtsweges auf Grund des §. 65 der Skädte-

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Vrdnung bom 30, Mai 1853, und bald darauf, noch vor deren Mitthei ung an den Kläger, die Königliche Regierung zu Stettin, auf dieselbe geseßliche Bestimmung sich stüßend, den Kompetenz-Konflikt. Von dem Kläger ist eine Erklärung darüber nicht eingegangen, die Verklagte mit dem Kompetenz-Konflikt einverstanden, und das Verfahren vorschriftsmäßig abgeschlossen worden. i ___ Sowohl das Kreisgericht zu G., als das Appellationsgericht zu Stet in erachten den Nechtsweg für ausgeschlossen, und zwar auf Grund des 00 der Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853, welcher an der betreffen den Stelle, Absag Z, lautet: „Ueber die Pensionsansprüche der Bürgermeister, der besoldeten Ma gistrats-Mitglieder und übrigen besoldeten Gemeindebeamten entscheidet in streitigen Fällen die Negierung. Gegen den Beschluß der Regierung 10 weit derselbe sih nicht auf die Thatsache der Dienstunfähigkeit ode! darauf bezieht, welcher Theil des Diensteinkommens al: Gehalt anzusehen sei, findet die Berufung auf richterliche Ent \heidung statt.“ | | __ Sowohl das Kreisgericht, als das Appellationsgericht, balten auf Grund dieser Bestimmung den Konpetenz - Konflikt für begründet. Das Erstere fügt hinzu, daß der §. 61 der Gemeinde-Ordnung vom 11. März 1890, unter deren Herrschaft Kläger das Amt übernommen hat, wiewohl r, jo wie die frühere Städte-Ordnung vom Jahre 1808, die Entscheidung über den streitigen Anspruch den Gerichten überweise, dem Kläger nicht zur Seite stehe, weil in diesem §. 61 kein wohlerworbenes Recht liege und der zitirte §. 65 der Städte-Ordnung bon 1853, weil er das Gebie! des öffentlichen Rechts berühre, unbedingt zur Anwendung gebracht wer den müsse. Das Appellationsgericht zu Stettin pflichtet ihm darin beide Geseze, die Gemeinde-Ordnung und die S tädte-Ordnung, publizisti scher Natur seien, und daher bon einem erworbenen Privatrechte nit die Rede sein könne, während der §. 61 nur von der 2ulä\figkeit des Nechté weges gegen einen Beschluß des Bezirks-Naths, i è micht existire, spreche, und es sich hier um {luß der Regierung handle. : Diesen Ansichten der gerichtlichen Behörden muß, betrifft, ob der Rechtsweg zuzulassen, beigetreten werden E [ich DEE Passus im §Ÿ. 65 der Städte - Ordnung von 1853, l 5 allein antfommt, nämlich die Worte: „insofern der Veschluß eaen O Daraus b 4) M A T h cil O einktommens als Gehalt anzusehen“, erf und niht in den Gesezen, welche zu der Zeit galten, als der ( i Amt antrat. Die Entscheidung der Sache selbst würde mithin davon abhängen , inwiefern durch die Anstellung in früherer Zeit cin vertrags

mäßiges Necht entstanden ist. Die Erledigung dieses Streitpunktes aber ist dur die Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 in die Hand der Ver- waltung gelegt, und so wie ein jedes das Verfahren regulirende Geset jofort zur Anwendung kommt, ohne Unterschied, ob die zu erledigenden âlle sh aus einer anderen Zeit herschreiben, so muß auch die Frage ob ein Anspruch im Verwaltungswege oder dur die Gerichte zU erledi- gen, nach denjenigen Geseßen beantwortet werden, welche Zur Zeit, {wo die Erledigung verlangt wird, die geltenden sind. Aus diesem Grunde fann, nabdem die Städte - Ordnung von 1853 ins Leben getreten, über die Frage: „welches Diensteinkommen als Gehalt anzusehen?“ der Nechts- weg niht mehr gestattet werden. : 3 Es hat daher, wie geschehen, auf Ausschließung des Rechtsweges er tannt werden müssen. |

Berlin, den 14. April 1860.

Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz - Konflikte.

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den Nechtsweg gegen einen

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Angekommen: Der General - Major und Direktor im ) : Ld : t T ck

Marine-Ministerium, von Rieben, von Stralsund.

T! d 5 2 lv 54 5 ly or-Tin a A G) t A di Der Wirkliche Geheime Vber-Finanz-Rath und Direktor der Ubtheilung für das Etats- und Kassenwesen im Finanz-Ministe- rium, Horn, aus der Schweiz.

Ab gereist: Se. Excellenz der Staats-Minister von Auers- wald nah Ostende,

1597

Betanutmaqunz. ; : Streif- oder Kreuzbandsendungen, auf welche die ermäßigte Porto- Taxe Anwendung finden soll, müssen mit einem \chmalen Streif- Mee RKreuzbande versehen sein, welbes die Sendung nicht über die Hälfte be- decken darf Die Adresse darf nur auf dem Bande, nicht aber auf der Sendung niedergeschrieben sein. E E Das korrespondirende Publikum wird auf diese Erfordernisse zur Ver- meidung von Weiterungen aufmerksam gemacht Berlin, den 17. August 1861. : Der Ober - Poft - Direktor Schulze

F ichtamtliches.

Preußen. Köln, 19. August, Jhre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Frau Kronprtnze]\1n, Höch stwelche gestern Nathmittags einen Ausflug nach Bonn unternahmen, kehrten Abends 9 Uhr nach Köln zurück, Heute früh Uhr begab Seine Königliche Hoheit der Kronprinz Sich nah der Mülheimer Haide, und besichtigte die dorthin ausgerückten Lruppen der Garnison. Die Abreise der erlauchten Herrschaften nah Coburg erfolgte mil dem 11 Uhr 20 Minuten von Deuß abgehenden Zuge. Gelkern Nachmittag traf Se. Majestät der König von Schweden hier: selbs ein und sette die Reise nah Hamburg heute früh fork, Heuke früh traf Se. Königliche Hoheit der Graf von Flandern , bon Brüssel kommend, bier cin und sehte darauf seine Reise na Berlin fort. Mittags erfolgte die Ankunft Jhrer F. N. Hoheiten des Erzherzogs Maximilian von Oesterreich nebft Gem a hlin. Höchstdieselben beabsichtigen, die Reise nah Wien Nachmittags rheinaufivärts fortzusezen. (Köln. Ztg E E

Münster, 19, August, Der auf Befehl Seiner Majestät des Königs auf gestecn hierher einberufene LandkTag der Provin z Westfalên ist gestern Mittag um 12 Uhr nach vorgängigem Gottesdienste in herkömmlicher feierliher Weise in dem Friedens- | Rathhauses durch den Staat83minister Wber-

Königlichen Landtags-Kom-

saale des hiesigen ) : C 51 J a A ues D( Tg QAL6

Präsidenten Dr. von missarius erôffnet worden. E f A

Hamburg, 19. August. Laut Brief aus Helsing0r 9 gestern find die auf hier bestimmten preußischen Dampfkanonenböôle gestern Vormittag auf der dortigen Rhede geankert. (H. D. U | Sachsen. Dresden, 19. August. / Nach den dem „T red- Fourn.“ über den Aufenthalt Jhrer Majestäten des 5 und

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Königs der Königin von Sachsen in Luzern neuerdings ZUgegangenel

Ù ; Ey j r î « L + of y » Q 2, t Ÿ J {l ck17 407 Nachrichten ist die beabsichtigte Besteigung des Nigt von 19nen bi , : | Nach den über die Weiker-

aunstigem Wetter ausgeführt worden. } dg) ugd db 0 L A A L E N L L Q 110TH reise getroffenen BVisposttionen werden Majestäten h uzern h D A A E m M ah

verlassen und nach Jnterlaken geh en 29. d, M. na h E N A4 kor WM n 1 na E Uber Tau uni

29, August einzu-

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" y I [ Ÿ J » H 6 G 5) I { N D rich abreisen und den 26. Nugusk di( 1 C p M 2 Hn f 3 A A Possenhofen nach Pilnth ankreken, w0 1507 Ci f i M 4

treffen gedenken.

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von Nassau ist gestern Morgen von Phrmonlk hier

und Abends nah Wiesbaden abgereist. (Ka}}.

Frankreich. Paris, 18. Augusl. Vas

die Meldun h der. Bapit am 19, 4 Ll

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Durch kaiserlihe Dekre j ute pu a 1 find verschiedene Arbeiten für gemeinnüßig erklärt und ver- füat worden, dieselben in Angriff zu nehmen; fo die Verbesserung ! L)

des Rhone-Fahrwassers bei Chavanay und Saini Pierre B | j auf der SPIBE Don NoSmeur

die Errichtung eines Schußmolo's be, Von T n E Hafen, ein Schußdeich _für die Stadt Nes gegen Uebershwemmung, ein Kanal von Bilrh E en ein zweites Schwimmbassin zu Sk. Nazaire , Verbesserung E Seine-Fahrwassers bei Martot und eine Quatimauer am Hafen von E Temps“ klassifizirt die zur nächsten Session der Geñera: rätbe, welhe am 26. d. beginnt, ernannten Prásidentken und L Präsidenten so, daß von 200 derselben 10 Minister, Zesan Ie {2 Marschälle, Admirale, Generale, 12 Staatsräthe, R ren, 57 Deputirte, 39 Beamte verschiedenen Ranges und nur gewöhnliche Bürger sind. L J O E eine a _des französisch - belgischen D vertrages, welche den französischen Chemikalien in Belgien f lih günstiger ist , als den englischen , hat, wie de E heute registrirt, die Handelskammer von Newcastle bei der engilt- hen Regierung Reclamation erhoben,

Der Cassationshof hat jeßt

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de Boeuf,

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, Cck Ï d t n G a mit der Formel : „pour copie conforme Rd daß diese Unterzeihnung8weise der Zeitungs-Artifel zulässig fet.

Der Erzbischof von Chamberh,

wird, ist dazu vom Kaiser selbst vorgeschlagen worden , da dieser

seinen Spruch in der Angelegen-

6 oa 1 rzeihnung der Artikel und Korrespondenzen heit Betreffs der Unterzeichnung , gethan und erklärt,

der den Kardinalshut erhalten

sich ihm für die bei der Annexion Savoyens geleisteten Dienste erkfenntlih beweisen wollte. s D Türkei. Wie aus Ragusa, den 19. August, berichtet wird, hat der Chef der Jusurgenten, Vucalowich, die Verwendung des russischen Commissairs bei Omer Pasha zur Wiederanbahnung des Friedens angerufen. Omer Pascha hat seine Zustimmung gegeben, Der russishe Botschafter in Konstantinopel hat dessen Delegirten in Scutari ermächtigt, gemeinsam mit seinen dortigen Kollegen, welche hierzu von ihren Gesandischafts-Chefs Anweisung erhalten hatten, die Vermittelung zu übernehmen. : Rußland und Polen. Nach Berichten aus Warschau vom 18, August Abends war der Ober-Polizeimeister Potapow aus Petersburg Behufs Organisation der Polizei angekommen und waren ihm bereits alle Bsamte des betreffenden Ressorts vorgestellt worden. L

Die Generale Lambert und Gerstenzweig" wurden zum Dienstag erwartet E ; Scweden und Norwegen. Stockholm, 16. August, Obgleich der König schon im Laufe der nächsten W »che von seiner Reise zurückerwartet wird, ist doch gestern noch die \{chwedi\ch-nor- wegishe Interims-Regierung zusammengetreten. : l Amerika. New-Vork, 8. August. Der Bundeskongreß hat mehrere wichtige Gesetze angenommen. 50 eins, welches die Confiscation alles zum Zwecke des Aufruhrs verwendeten Eigen- thums (wozu auch Sklaven zu renen) versügt, ein anderes „zur Unterdrückung des Aufruhrs“ verleiht dem Prästdenten und den Militair-Befehlshabern das Recht zu außerordentlihen Maßregeln, namentli auch zur Suspension des gewöhnlichen Justizverfahrens; in drittes enthält Strafbestimmungen gegen Vershwörung zum Zochverrath (unter welchen Begriff auch die secesstonistischen Be- s{lußnahmen von geseßgebenden Körperschaften fallen, denen man bisher nicht beikommen konnte), ein viertes seßt Strafen auf De- trügereien bei Lieferungsfkontraften. S Se Den über Lissabon eingegangenen neuesten Berichten aus Rio de Janeiro vom 25. Juli zufolge, hat in Brasilien ein partieller Ministerwechsel stattgefunden. Der Minister der auswärtigen An- gelegenheiten, Albuquerque, ist durch den Deputirten Magalhaes Taques erseßt worden, und der Minister des Junern, Saraiva, hat sein Portefeuille an den Senator Souza Ramos abgegedven,

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Telegraphische Depeschen. 116 dem Wol ff '\c{en Telegraphen-Büreau. ) Dienstag, 20. August. Das „Frank-

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Fi arktpreilSes, Berlin, den 19. August. L S Zu Lande: Waizen 3 Thlr. 2 Sgr, 6 Ft, Roggen ¿2 [ hle. 5 Sgr.» 4 U 4 Au c f pr f S R Í Co 5 x R rf : (7 S op. auch 2 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. und 2 Thlr. Grosse Gerste 1 Thlr. A j is - N D bd / Mm Ta Ä J D 7 Îr. 6 Pf. Hafer 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 1 Thlr. 9 Sgr. und hlr E 9 m s {() So p 2 Linsen 3 Thlr. 10 Sgr. : | i i 3 “Wei 3 } auch 3 Thir. un Zu Wasser: Weizen 3 Thlr. 11 Sgr. 2 L. auch C. gea Thlr. 15 voran D Thlr. 2 Sor. O El, Au 4 A ) Thlr. 15 Sgr. Roggen D'hle. 2 Sgr. s L E { Thlr. 28 Sgr. 9 Pf. Grosse Gerste 1:0 r, 21 Sgr. Tee Q. | Thle. 17 Ser. 6 Pf. und 1 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf. Hafer ble. 7 Sgr. / P, O Aan 2 N e Oa E WudE Hr, 6 Pf, auch 27 Sgr. 6 Pf. Erbsen ch Ll'hlr. 5 Sgr. Futter-Kri « A4 D y D S ( r N A N N 27 Sar. 6 Pf. und 1 1 hle. 25 Sgr. L Das Schock Stroh 7 Thir. 20 Sgr, 15 Sgr. i Der Centner Heu SgT. Kartoffeln, ; ¡ S Q Pf. auc 6 Pf, metzenweise 1 Sgr. A 10 E ———— Berliner Getreidebör&ze J y vom 20 August. F e ¿ p. E ry 3 r s c Weizen loco 62—80 Thlr., 82— 83pfd. gelb. schles. T(% Thlr. ab

Bahn bez. U Î g :)o 4T5—49 1hir. get. pl x E Roggen loc V t 71 23 _— £ Thlr. bez. u. 6., 47% Br., pr. 2000 Pfd, bez, „ugs Thl t ‘Br. u. G September-Oktober August-September 475 —%7—4 Thlr. bez., Dr. u. d I Ae duc A7 ——-—2 Thlr. bez., Br. u. G., Oktober - Novem N 44 R d L 4 Ae s # Les : ; 047 } ez. G. Thlr. bez., Br. u. G, November-Dezember A47—%/—47 Thir. b

¡7% Br., Frühjahr 465 —45—46% Thlr. bez.

auch 7 Tblr. und 6 Thlr.

27 Sgr. und 24 Sgr., geringere Sorte auch

der Scheffel 22 Sgr. 6 PE., auch 20 Sgr. und 17 Sgr h 1 Sgr. 6 Pf. und 1 Sgr. 3 PE,

° Ie 9.61 L rot t, echwimm. 82—83pfd. 49 Thir.

Gerste, grosse u. kleine, 34—42 Thlr.