1861 / 209 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1650

maximum ermäßigt werden muß, So is für die Stadt N. die Normalzahl der fraglihen Anlagen auf 14 statt der gegenwärtigen

21 bestimmt.

Eine folhe Anordnung bewegt fih nicht mehr innerhalb der Grenzen einer Jnstruction , sondern entscheidet selbst unmittelbar die Bedürfnißfrage in den Spezialfällen und beeinträchtigt dadurch die Befugniß der geseßlih zur Beurtheilung des Bedürf- nisses zunächst berufenen Behörden, während es die ausdrückliche Absicht der Verfügung vom 14, September 15859 war, diese Be-

Über

fugniß aufrecht zu erhalten,

Hiernach kann ich die Königliche Regierung nur veranlassen,

Jhre Verfügung vom 28. Februar 1859 so zu modifiziren, daß durch dieselbe, wenn gleich leitende werden mögen, doch das eigene Urtheil der betreffenden Behörden über die Bedürfnißfrage niht mehr suspendirt wird, Daneben bleibt es der Königlichen Regierung unbenommen, falls ungeachtet Jhéer Justructionen und im Widerspruch mit denselben Mißbräuche hinsichtlih der Ertheilung von Konzessionen für Schankwirthschaften bemerklih werden sollten , denselben von Aufsichtswegen entgegen- zutreten. : Berlin, den 10. Juni 1861.

Der Minister des Jnnern, Graf v. Schwerin,

An die Königliche Regierung zu N.

5 R : M E / (f Verfü qUE Ln 5, ul! 1901 betressend die Ertheilung von Konzessionen zur Schankwirth-

shaft mit Ausschluß aller geistigen Getränke.

Der 2c. erdffne ich auf den Bericht vom 12ten v. M., betref- fend das Gesuch des N, zu N. um Ertheilung der Erlaubniß zum Betriebe einer Kaffeewirthschaft, Folgendes :

Wenn ein Antrag auf die Ertheilung der Erlaubniß zu einer Schankwirthschaft mit Ausschluß aller geistigen Getränke ges ftellt wird , so ist es nach dem Cirkular - Reskript vom 13. August 1835 ad 7 (Annal, S. 253) nicht zulässig, die Bedürfnißfrage zur Erörterung zu ziehen, Dies ift auch nicht dadurch zu begründen, daß (wie im vorliegenden Falle) die Behörde annimmt, der Antrag- steller kônne mit seiner Wirthschaft ohne den Ausschank geistiger Getränke nicht bestehen und suche durch. den beschränkten Antrag ledigli die Erörterung der Bedürfnißfrage zu umgehen, Eine solche mehr oder minder stets unsichere Besorgniß kann nur zu einer um so strengeren Ueberwachung der beabsichtigten Wirthschaft, nicht aber dahin führen, dieselbe gegen den Antrag des Nachsuchenden unter dem Gesichtspunkke einer vollständigen Schankwirthschaft zu beurtheilen.

Die 2c. wird daher veranlaßt, die Ertheilung der von dem N. erbetenen beschränkten Konzession anzuordnen und denselben auf die Beschwerde vom 18. April d. J. in meinem Namen mit geeignetem Bescheide zu versehen.

Berlin, den 3. Juli 1861.

Der Minister des Jnnern.

p

Graf von Schwerin. An die Königliche Regierung zu N,

Änusftiz: Ministerium.

Erfenntniß des Königlichen Gerichtshofes

Entscheidung der Kompetenz - Konflikte, vom

14, April 1860 daß gegen feuerpolizeiliche

Anordnungen, welche bei der Anlage einer Eisen-

bahn zur Sicherung der in der Nähe befindlichen

Gebäude getroffen werden, der Rechtsweg nicht gestattet ift.

zur

Auf den von der Königlichen Negierung zu Merseburg er- obenen Kompetenz Konflift in der bei dem Königlichen Kreisgericht alle a. d. Saale anhängigen Prozeßsache 2c. 2c, erkennt der jericht8hof zur Entscheidung der Kompetenz - Konflikte daß der Rechtsweg in dieser Sache für unzulässig und ene Kompetenz - Konflikt daher für begründet zu erachten.

A6

Gesichtspunkte vorgezeichnet

Gründe.

Die Berlin-Anhalter Eisenbahn-Gesellschaft hat im Jahre 1857 ,, Bau und Betriebe der Bitterfeld - Halleschen Zweigbahn verschieden, Grundflächen in der Stadtflur Halle im Wege der Expropriation etivbk ben. Zu diesen Grundflächen gehört unter andern der Garten des dg. mals dem Oekonomen Sch. gehörig gewesenen, unter dem 31. Mänz 1859 an den Wollhändler H., jeßigen Kläger, verkauften Grundstücks an dey Magdeburger Chaussee. Unweit des expropriirten Terrains befindet Fd ein dem Eigenthümer verbliebenes Scheunengebäude, und schon bei der im Jahre 1857 stattgefundenen Abschäßung kam die für dieses Gebäude durch den Betrieb der Bahn entstehende Feuersgefahr+ zur Sprache. iy der Abschäßungs - Verhandlung vom 6. November 1857 wurde dieserhalb gesagt : E

Wenn nun auch hier die Taxations - Kommission den Morgen guf 4500 Thaler abgeschäßt hat, so hat dabei ihrerseits doch nicht berück- sichtigt werden können, ob Herr Sch. durch etwaige polizeiliche Maß regeln zu einer Veränderung in seinen Oekonomie-Anlagen genöthigt oder in Folge der allzugroßen Nähe der Bahn an leßteren beschädigt werden könnte, weshalb ihm der expropriirenden Babnverwaltung gegen über ausdrücklih vorbehalten bleibt, demgemäß sich berausstellende Be. nachtbeiligungen zu liquidiren. : : 2

Nachdem der Bau der Eisenbahn ausgeführt worden, find von dex Polizei-Direction zu Halle an dem Scheunengebäude des Klägers längs der Bahn verschiedene bauliche Sicherungs-Maßregeln für nothwendig erachtet; im Wesentlichen bestehend in einer mit Zinkblech bekleideten Borthüre, in Vermachungen der Fenster und Luftlöcher durch Zink- bleh-Kasten und Luftöffnungen von Drahtneß, und in einem Kalkvervuk an dem Gefimsbrett und den Dachsteinen. Zur Ausführung dieser bau- lichen Sicherungs-Maßregeln is die Eisenbahn-Gesellschaft angewiesen, und dem Eigenthümer der Scheune unter dem 24. März 1859 aufgegeben, sich die Ausführung dieser Bauten gefallen zu lassen. Gleichzeitig wurde die Sbäßung des für den H. durch diese neuen Einrichtungen entstehen den Schadens angeordnet, und es ist unter dem 14, Mai 1859 der dur die Sicherungs-Vorkehrungen dem Eigenthümer dexr Scheune erwachsende Nachtheil auf 950 Thaler geschäßt.

Der H. hat aber die Annahme der Entschädigungssumme geweigert und, gestüßt auf die Behauptung, daß das Expropriationsrecht nicht \o weit gehe, nothwendige Servituten auf sein Eigenthum zu konstituiren gegen die Berlin-Anhalter Eisenbahn-Gesellschaft Klage erhoben, mit dem Antrage, zu erkennen: daß das gegen ihn nach JFnhalt der Verfügung der. Königlichen Polizei-Direction zu Halle vom 24. März 1859 ei 1geschla- gene Verfahren für nicht geseßlich gerechtfertigt, die Verklagte auch nicht für befugt zu erachten, Anlagen ohne seine, des Klägers, Genehmigung und Einwilligung, wie die in der Klage erwähnl!en, “auf seinem Grund und Boden ausführen zu lassen, und das Eigenthum desselben mit einer noth- wendigen Servitut zu belasten. s

Noch bor Beantwortung der Klage ist von der Negierung zu Merse- burg der Kompetenz-Konflikt erhoben. Jn dem Konfliktsbeschlusse wird das ganze in der Angelegenheit beobachtete Verfahren dargestellt und gerecht fertigt, im Wesentlichen aber der Rechtsweg, als gegen die Ausführung einer polizeilichen Verfügung gerichtet, für unzulässig erklärt. Sowohl das KreiSgerticht zu Halle, als das Appellationsgericht zu Naumburg erachten den Kompetenz-Konflikt für vollkommen begründet, und dieser Ansicht muß beigetreten werden. |

i Es- liegt der eigenthümliche Fall vor, daß der Kläger den Antrag die polizeiliche Anordnung vom 24. März 1859 für ungerechtfertigt zu erklären, nicht gegen die Behörde, welche die Anordnung getroffen, son- dern gegen denjenigen Theil, welcher nur zugezogen is, weil er die Kosten tragen soll, gerichtet hat. Denkt man fich den Ausgang der Sache so daß gar nichts weiter geschehe, so hat der verklagte Tbeil dabei weiter kein Juteresse. Der Berlin-Anhalter Eisenbahn-Gesellschaft ist die An lage, welhe gemacht werden soll, als. Pflicht auferlegt, und zwar ihr die Ausführung, dem Kläger blos die Duldung oder das Geschebenlassen. Nur insofern hat der Antrag gegen die verklagte Eisenbabn - Gesellschaft Bedeutung, als dabei an andere Anlagen auf dem eigenen Terrain der berklagten Gesellschaft, oder an eine weitergehende Expropriation gedach! ist, Jn dem Konfliktsbeschlusse ist deswegen ausgefübrt, daß die Ver- waltung zu einer weitergehenden Expropriation überzugehen, keine Ver anlassung gehabt habe, und in den Berichten des Kreisgerichts zu Halle, wie des Appellationsgerichts zu Naumburg wird ausgeführt, daß das Expropriationsrecht unzweifelhaft niht auf die reine Eigenthumsfrage beschränkt sei, sondern daß auf eben diesem Wege auch nothwendige Servituten konstituirt werden könnten, wie die schr häufig vorkommende Anlage von neuen Wegen, Triften, Gräben u. \. w. klar darthue.

Es kommt indeß hierauf nicht an, weil bon Constituirung einer noth-

wendigen Servitut gar nicht die Rede ist. Der Berlin-Auhalter Eisen- |

habn ist kein Neht auf ein anderes Grundstück eingeräumt, und dem Grundstück des Klägers keine Einschränkung zum Vortheil eines bestimm- ten anderen Grundstücks auferlegt, sondern lediglih eine feuerpolizeiliche Anordnung getroffen. Es liegt somit eine polizeiliche Verfügung vor, gegen welche ein besonderer Rechtstitel, wie er sih nach dem Geseke vom 11. Mai 1842 zur Entscheidung im Wege Rechtens eignen würde, nicht angeführt ist, daher die Prüfung der Geseßmäßigkeit, Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit lediglich den geordneten Verwaltungs - Jnstanzen an- heimfällt, e Eisenbahn - Gesellschaft zu erseßende Schaden sich höher belaufen, als e: ges{chäßt worden, so bleibt dem Kläger der Rechtsweg und die Liquidirung eines hôheren Schadens bis zu dem ganzen Werthe der dur die Feuers- gefahr betroffenen Scheune hin, sofern er sich damit durhzukommen ge- traut, unbenommen. Gegen die Anordnung selbst. aber kann kein Prozeß zugelassen werden, und hat daher der Kompetenz : Konflikt, wie geschehen, für begründet erachtet werden müssen O

Berlin, den 14. April 1860.

Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz - Konflikte

Sollte der für den Kläger durch die Anordnung entstehende, von der |

1651

D x lirho Bf Tp D Abgereist: Der Kammerherr, außerordentliche Ge andte und hevollmächtigte Minister in Rom, Freiherr von Caniß und u 2: 4 Ñ Dallwtiß, und i i Me E Der Kammerherr, außerordentliche Gesandke und bevollmäch- ; ‘L / 0 : C 4 *= Cr poil orr e Minister am großherzoglih hessishen Hofe, Freiherr von nik und Dallwiß, nach Fürstenwalde.

Berlin, 30. August. Se. Majestät der König haben B gnädigst geruht: Dem Commandeur des 1. WestfälisWen:Zusaren- Regiments Nr. 8, Major von Rauch, und dem Premier - Lieute: nant von Thaden desselben Regiments die Erlaubniß zur Un legunçe des von des Königs bon Bayern Majestä! ihnen verlieze- nen resp. Commandeur-Kreuzes Und des Milter - Kreuzes des Per dienst - Ordens vom heilige Michael, so wie dem Premier - Lieute- naut a. D. Freiherrn Franz vo0o1 Dalwigk-Lichtenfels zu Boisdorf im Kreise Düren, zur Anlegung des ihm verliehenen

tohanniter-Malteser Ordens zu ertheilen.

Bokanntmaqung

L

e , “C ; Î é ra nG 1m Nis M} Ì hiermit zur öüffentlichen Kenniniß, daß Um E Yiitte

: A af y » A e A 41 C S, t, ean neues Schullehrer-Seminar zu Vranmien-

bringen

des Monats Oktober d ( ll ¡ Ir burg für den Negierungsbezirk Potsdam erdssnel werben wird. —— “Diejenigen, welche die Aufnahme in dasselbe nachzusuchen beabsihU-

I x ] x : F F i M _ 5 - : [ D ck "nan h or L x } ï

gen, werden aufgefordert, spätestens bis zum 3V. September d. Z. mil dem betreffenden Gesu E c E ) einen von ibnen selbst abgefaßten und geschriebenen Lebenslauf, wel- aj L L v - d S V9 E 2 L E C G T ; S er außer den nöthigen Personalnachrichten —- den Gang 19rer

Bildung und Vorbereitung für das Schulaml darstellt,

ibren Tauf- und Confirmations]chetn,

ein Zeugniß ihres Seelsorgers Uber

fähigung zum Schulamte und ein ZE

ührung, A ; : a0 Ala an Ihnow ovfalate

ein ärztliches Gesundheitsattest, in welchem auch die an ihnen erfolgte Impfung der Schuyblattern bescheinigt sein muß, _ Anil R,

e) ein Attést über die in den leßtverflossenen ‘zwei Jahren rneuerte Poen-Impfung, du O

ein BVildungszeugniß, welches sich über die Fähigkeit, den eleiß und

die Fortschritte des Präparanden bestimmt ausspricht, dat

-) eine s{riftliche Erklärung ihrer Eltern oder Vormünder, vie vie

auf die ganze Dauer der Bildungs8zeil zu zahlen 1m

I A F G

y L

hre sittliche und religiö]e l

F . A Ad Sa Aa anth Uber ‘Le untadelyafle

( O)

sie an Kostgeld

Stande sind, an uns einzureichen. F S E O Dex Termin der Aufnahmeprüfung ist bon uns aus den 9. und 10. _ ) i festgeseßt worden, zu welchem die Aspiranten, welche von

(F t Q h oPY d K, ile e , A A E 4 N 4 á R » No uns für zulassungsfähig erklärt worden sind, in Oranienburg sich ber dem

E a P R N «(4+ 4} ufinde 1ben. Direktor der Anstalt einzufinden haben | A Die übrigen Bedingungen der Aufnahme werden in einfl N a chrich! R l Schullehrer- Sem1navr {U WLIANLCn-

dem Königlichen S « S 10 Gu, La nzen in einer der nächsten Nummern des Amtsblattes der Königlichen

I G % » Tf A A Nov G5 1a 1 4 p Neaier ina

Regierung zu Potsdam und des Amtsblattes der E E ung 4 c 1 E Aron tlicrho V S ( ohr Aae v0 n,

¡zu Frankfurt a. d. V. zur öffentlichen Kenniniß gebracht werde

Berlin, den 23. August 1861. i

9 9 é _ 1A Kay Myniii NRygndonhura. Königliches Schul - Kollegium dei Provinz Brandenburg

Von

burg

I ichtamtlicz es. SBldeaburg, 28. August. _bremisd Q. F E E e Y p : j ; 4 s Kontingent werden in ‘den nächsten Lagen ZU J N militairischen Uebungen zusammengezogen werden, Der: OLopNerag welcher diesen Uebungen theilweise beizuwohnen beabsichtigt, wird am 2. September hier eintreffen, um demnä zu dem preußpiscden Manöver am Rhein sih zu begeben, (Wes. Ztg.) 29. August. Jhre Majestäten der

s

Sachsen. OVresden, e V en. Per K O Königin sind mit den S ua, und Sophie auf der Rückreise aus der Schweiz E Lad ag im hiesigen Leipziger Bahnhofe eingetroffen n 44 dann ohne Aufenthalt mittelst Extrazugs nach Niedersedliß und von dort nach Pillniß. (Dre Z)

Luremburg, 27. August, Nachdem man vier Me auf die General-Debatte des Preßgeseßes verwandt, U gestern Abends dieselbe geschlossen worden, ohne daß eine Eng zu Stande gekommen. Die Kammer hat deshalb veIA M L N der Berathung der einzelnen Artikel der BLTge E L den Vorschriften der Bundes - Néefolution. Nach Abgabe dieses

A j N S Val ie Diskussion der einzelnen V 3 hat die Regierung verlangt, die Diskussion der ein; Votums hat L O J Nachdem eine EiIBung

Artikel möge auf ‘heute vertagt werden. Xa (el 1BUNg diesen arien nicht stattfinden konnte, weil die Regieuung 1B, lich erflárte, durch dringende Geschäfte verhindert zu sein, derselde

i in Folge hier ie nächste Zusammenkunft beizuwohnen, ward in Folge hiervon die nächste Zusamme |

Das hiesige und das bremische

auf heute Nachmittags 4 Uhr festgeseßt. Zur bestimmten Stunde erschienen die Herren Minister, und Herr Jonas erklärte zuerst, in Folge Allerböchsten Befehls, sein Preßgeseß zurückzuziehen;, dann verlas der Staatsminister Baron v. Tornaco einen Königlich Großherzoglihen Beschluß, wodurch er ermächtigt war, die außer- gewöhnliche Session zu schließen. Die Kammer ging stillschweigend auseinander. („Köln, Ztg.)

Württemberg. Stuttgart, 28, August, Die jährliche Inspection der Festung Ulm durch Abgesandte der Bundes-Militair- Kommission wird in den ersten Tagen des kommenden Monats stattfinden, Es sind hierzu bestimmt der Königlich preußische General-Lieutenant Dannhauer und -der Militair-Bevollmächtigte des 9. Armeccorps der Königlich sächsische General - Major von Spiegel. Der diesseitige Militair - Bevollmächtigte, Oberst von Baher-Ehrenberg, wird der Jnspection wie in früheren Jahren als diesseitiger Territoriak-Bevol mächtigter gleifalls anwohnen.

Bayera. München, 28, August, Se. Majestät der König wird auf der Rückreise heute Nachmittag tn Augsburg eintreffen, furze Zeit daselbst verweilen und hierauf die Reise nah Hohen-

schwangau fortsezen. (N. M, 3tg.)

Hesterreich. Pesth, 29. August, Der Komitatsaus\{chuß hat bekanntlich in seiner Generalversammlung am vergangenen Mon- tage gegen die Auflösung des Landtages protestirt und alle Komitate zu gleichem Vorgehen aufgeforderk._ Der Hoffkanzler hat diesen Beschluß für ungültig erklärt, der Statthalterei aufge- tragen, die Ausschußsißzungen zu schließen, und die Untersuchung durch einen föniglichen Kommissar angeordnet. F

Großbritannien und Jrland. London, 28. August. Die „London Gazette“ verzeichnet die Ernennung des ¿Feldmarschalls Viscount Combermere, ehemaligen Truppen - Kommandanten 1n Ostindien und des Generals Sir George Pollock, der das britische Zeer auf dem Marsche gegen Kabul 1842 befehligte, zu Nittern des Star of Jndia-Ordens (Orden des indischen Sterns),

Ihre Königliche Hoheiten die Prinzen Arthur und Leopold und die Prinzessinnen Louise und Beatrice sind am Sonnabend in Balmoral eingetroffen.

Wie aus Dublin berichtet wird, sollte am Montag gegen ( Uhr -Mittags..dex Qo. s dié Meile _nach Killarmy antreten. Fast die ganze Bevölkerung machte ¿geiertag, Die Fahrt selbsi wird als eine fortwährende und glänzende Ovation geschildert. Jn Killarmy selbst, wo der Zug um Ad Uhr Abends anfam, wand ih der Weg durch lauter Triumphbogen. „Fm Schlosse von Lord Casileroß, wo Jhre Majestät übernachtete, wurde ein glänzendes Banquet servirt, Am folgenden Morgen (Dienstag) sch{i}te fi die Königliche Gesellschaft bei Roß Castle unter den Lebehos bon Tausenden ein. Eine ungeheure Flotille von leinen Booken begleitete den ganzen Tag die Gondel der Königin. Auch das Wetter, welches bis Mittag die Berggipfel in Nebel gehüllt hatte, blieb bis un Abend s{hön und hell. Auf einr Jnsel, Glana genannt, a er Lord Castleroß der Königin zu Ehren eine s{ône Villa gebaut hat, wurde Luncheon eingenommen. Die Fahrt ging darauf durch das ganze Seen- und Jnsel-Labyrinth bis nah Mueroß-: Abbeu, dem Landsiz von Mr. Herbert. Morgen (Donnerstags) wird die Kô- nigin sich auf die Rückreise nah Kingslown begeben und von: dort auf der „Victoria and “Albert nach Holyhead fahren, um ¿Freitag Abends in Edinburg einzutreffen,

29, August. Bei einem Banquet, das zu Ehren der Installation des Lord Palmerston als Hüter der FMM Häfen in Dover stattgefunden, vertheidigte derselbe das Znftitu! der Freiwilligen und fügte hinzu: Wir fônnen mit den Md ten, welhe Hunderttausende von Soldaken erhalten, nicht „rivali siren. Lassen Sie uns mit Freimuth die Rechte, welhe uns Freun baft anbietet, wenn fte uns

gereicht wird, annehmen, lassen uns nicht dieser Rechten mißtrauen, weil die Linke den Degen in der Faust hält. Wenn aber diese Linke die ¿Fa 1 festt es ein Spott sein, wenn wir den Vertheidigungs würfen. j Die Bank von England hak den

4

J R,

-) “—

necont auf

Frankreich. Paris, 28, August. nehmigter, heute im Moniteur veröffentlichter Ministers stellt (wie bereits -telegraphi[{ gemeldet) | Offiziercorps als ganz unzureichend dar und deantragl liche Verstärkung desselben. Dk ous. darin, verlangen circa 80 Offiziere , ‘die tynen an mäßigen Stärke ihrer Swifs Equipagen fehlen, Práäfékten ‘haben in den Arfenaien \nmcht meyt & Dazu is zu bemerken, daß der Urlaub v zu irg ‘Unv det für att Offizieren zu anstrengend l. Bestimmungen menfeßzung des Generalstabes der

Ÿ L

(83 Le - . I AUYB U G0 Die StationS8-Commandeuté D

Ny V % S