1861 / 243 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1882

Rückgabe der ausgegebenen Zins - Coupons, beziehungsweise dieser Schuld- verschreibung bei dex Kreis-Kommunal-Kasse in Schlawe, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei- bung find au die dazu gehörigen Zins - Coupons der späteren Fällig- keitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins - Coupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Nüzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der allgemeinen Gerichts- ordnung Theil I. Titel 51. §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Schlawe.

Zins-Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins-Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis-Verwaltung anmeldet und den stattgehabten Befiß der Pins Coupons durch Vorzeigung der Schuld- verschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vor- gekommenen Zins-Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind die sämmtlichen halbjährigen Zins-Coupons für die Zeit von dem ersten Zinszahlung8stermine nach Aus- gabe dieser Obligation bis zum 1. Juli 1869 ausgegeben.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen hafte der Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Schlawe, den ten (Stempel.) Die ständische Kommission für den Chausseebau

im Schlawer Kreise. qu, N. N: R N Anmerkung. Die Unterschriften find eigenhändig zu vollziehen.

Schema zu Zins-Coupons.

Provinz Pommern, Regierungsbezirk Cöslin. Erster (zweiter, dritter 2c.) Zins-Coupon

zu der Kreis-Obligation des Schlawer Kreises (I[. Emission)

Littr, E über Thaler zu 5 Prozent Zinsen über

Thaler .….. Silbergroschen.

Der Jnhaber dieses Zins-Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe am ..ten -.... 18... und späterhin die Zinsen der benannten Kreis-Obli- gation für das Halbjahr vom D . mit (in Buchstaben) 44 bv» SOGIEX Silbergroschen bei der Kreis - Kommunal - Kasse zu Schlawe.

Tee) QŒMWIRDe, den „ln 18.

Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im Schlawerx Kreise. N. N. N. N. N. N. Dieser Zins - Coupon is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht bis zum i . erhoben wird. Anmerkung.

Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern oder Facsimile - Stempekn gedruckt werden, doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namens-Unterschrift eines Kontrol- beamten versehen werden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung vom 5. Oktober 1861 betref- fend die Taxirung der Korrespondenz nach Jtalien.

Das Porto für die auf dem Wege durch die Schweiz befôr- derte Korrespondenz nah und aus Jtalien, mit Ausnahme der zu Oesterreich gehörigen, so wie der unter Verwaltung der päpstlichen Regierung befindlichen Landestheile, wird von jeßt ab nach folgen- den Säßen erboben :

1) für gewöhnliche Briefe deutshes Porto E ce i schweizerisches Porto 2 Sgr. ) E JO d) BOLYn RYTE italienishes Porto 1% Sgr. für je 10 Grammes (s 2) für Sendungen uuter Kreuzband deutsches Porto 5: Sgr. d \chweizerishes Porto 5 Sgr. ) italienisches Porto 5 Sgr. für je 40 Grammes (2 Loth). Für refommandirte Briefe kommt das deutshe und das schwei- ¿erie Porto mit dem einfachen, das italienische Porto dagegen mit dem doppelten Betrage des Porto für gewöhnliche Briefe zur Erhebung. Dem deutschen Porto tritt noch eine Rekommandations- Gebühr von 2 Sgr. für den Brief hinzu.

exr Briefe mit Waarenproben wird an deutshem und an schweizeris{em Porto für je 2 Loth, an italienishem Porto für je 20 Grammes (17; Loth) die einfahe Brieftaxe berechnet.

Gewöhnliche Briefe und Briefe mit Waarenproben können franfirt oder unfranfirt abgesandt werden. Rekommandirte Briefe und Sendungen unter Kreuzband unterliegen dem Frankozwange.

Berlin, den 5. Oktober 1861 : i s

Loth);

C

füx je 1 Loth exkl.

kehrs nah Oesterreich, meisten Fällen mit Zeit und Kostenaufwand verbunden war, weg- fallen zu sehen, if preußischerseits der Kaiserlich österreichischen Regierung eine Vereinbarung dahin vorgeschlagen worden,

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Die Anftellung des Dr. der Theologie und Philosophie H err- mann Grotemeyer an dem Gymnafium zu Kempen als Ober, lehrer ift genehmigt worden.

An der Realschule zu Siegen is die Anstellung des Lehrers Vollmer als odentlicher Lehrer genehmigt worden.

Am Gymnasium zu Colberg is die Anstellung des Malers Langerbeck als Zeichen- und Schreiblehrer genehmigt worden.

Zu Mitgliedern der Kommissionen zur Abhaltung des Ten- tamen physicum für die Aspiranten. des medizinishen Dosktor- grades während des Jahres vom 1. Oftober 1861 bis zum Z0ften September 1862 sind ernannt :

l) bei der Universität zu Berlin : für das Fach der Anatomie der Geheime Medizinal: Nath Professor Dr. Reichert, | für das Fah der Physiologie der Bois-Reymond, j für das Fach der Physik der Professor Dr, Dove, für das Fach der Chemie der Geheime Ober - Medizinal Rath und Professor Dr. Mitscherlich, 2) bei der Universität zu Bonn: i für das Fach der Anatomie: der Professor Dr. Schulte, für das Fach der Physiologie: der Professor Dr. Pflüger, für das Fach der Physik: der Professor Dr. Plüfker, für das Fach der Chemie: der Geheime Bergrath und PDroftfor Dr. Bio, i 3) bei der Universität zu Breslau : für das Fach der Anatomie: der Geheime Medizinalrath Professor Dr. Barkow, / das Fach der Physiologie: der Heidenhain, für das Fach der Physik: der Professor Dr. Frankenheim, für das Fach der Chemie: der Geheime Regierungsrath

Professor Dr Di

für Professor Dr.

Professor Dr. Lôwig, 4) bei der Univerfität zu Greif8wald: für die Fächer der Anatomie und Vhysiologie: der Pro- fessor Dr. Budge, : für das Fab der Physik: der Professor Dr. von Feiliß\ch, für das Fach der Chemie: der Professor Dr. Limpricht, A). bet ber. Unrberntak U BDallt: für die Fächer der Anatomie und Physiologie: der Pro- fessor: Dr. Volkmann, g für das Fach der Physik der Professor Dr. Knoblau ch, für das Fach der Chemie der Professor Dr. Heingt, 6) bei der Universität zu Königsberg: i für das Fach der Anatomie der Professor Dr. Müller, für das Fab der Phyfiologie der Professor Dr, von It, für das Fach der Physik der Professor Dr, Moser, für das Fach der Chemie der Professor Dr. Werther.

Ministertum des Innern.

SiLtular - Verfügung vom 8, Oftober 1861 bes

LTETTEND die, AUsbebung von Beswränlungen u

den Pasfen für preußische Reisende nachÞ Oeésters L241 0.

Nach den Kaiserlih österreichishen Paßgeseßen bedürfen die

von ausländischen Behörden ihren Nationalen zur Reise nach Oester- reich ausgestellten Pässe des Visas einer Kaiserlich österreichischen Gesandtschaft, insoweit nicht ein Uebereinkommen mit der betreffen- den auswärtigen Regierung eine Ausnahme begründet,

Von dem Wunsche geleitet, diese Beschränkung des Reisever- welche für preußishe Reisende ‘in den

daß gegenseitig die Reisenden des einen Staates auf Grund ihrer ordnungsmäßigen Pässe im anderen Staate zugelassen wer- den, ohne für dieselben ein gesandtschaftlihes Visa zu erfordern, selbst wenn die Reisenden einen Ort, wo eine Gesandtschaft des

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anderen Staates ihren Siß hat, auf der Reise berührt haben ollten. | Nach der Mittheilung des Königlichen Ministeriums der aus- wärtigen Angelegenheiten ist die Kaiserlich österreichische Regterung auf diesen Vorschlag eingegangen und es ist eine Vereinbarung in der gedachten Weise durch Notenwehsel zu Stande gekommen. Indem ih die Königliche Regierung hiervon zur Nachachtung in Kenntniß sehe, beauftrage ich Sie zugleich, die betreffenden Behörden Jhres Ressorts mit entsprechender Anweisung zu versehen. Berlin, den 3. Oktober 1861.

Der Minister des Jnnern, Graf von Schwerin.

An sämmtliche Königliche Regierungen.

Abschrift zur Kenntnißnahme und Beachtung. Berlin, den 3. Oktober 1861.

Der Minister des FJnnern. Gtaf von Schwer1n.

An Königliche Polizei-Präsidium hierselbst.

Finanz - Ministerium.

Der Wirkliche Geheime Ober-Finanz-Rath von Wedell, sowie der Geheime Finanz-Rath Meine cke sind in ihrer Eigen- {aft als Direktor, beziehentlih als Mitglied. der Königlichen Haupt- Verwaltung der Staatsschulden in der öffentlihen Sihung des Königlihen Ober - Tribunals vom 2s, v. M. nach Maßgabe des C. 9 des Gesehes vom 24. Februar 1850 vereidigt worden,

Angekommen: Der General - Major und Junspecteur der

l. Jngenieur-Jnspection, von Wasserschleben, aus der Provinz |

Pommern.

und

Excellenz der Wirkliche Geheime Rath . nach

Abgereist: Se. L. | j Stillfried Graf Alcantara

Ober - Ceremonienmeister Königsberg in Preußen, ;

Der General-Post-Direktor Shmückert Preußen.

nach der Provinz

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, zu der von des Fürsten zu Hohenzollern - Sigmaringen Hoheit beab- sihtigten Verleihung der silbernen Medaille des Fürstlich Hohen- zollernschen Hausordens an den Premier-Lieutenant 4, D. Wid- mann, stellvertretenden Adjutanten beim Stamm des sten Ba- taillons (Siegburg) 2. Rheinischen Landwehr-Regiments Nr. 28, Allerhöchstihre Zustimmung zu ertheilen.

N ichtamtiiches.

Preußen. Stettin, Prinz Adalbert wird hier morgen erwartet.

stadt angelangt. (Osts. Zkg.)

Danzig, 8. Oktober. Die Korvette „Uta roure il gestern

vom Jahdebusen in den Hafen von Neufahrwasser eingekommen

und sofort zum Zweck der Kompletirung ihrer Ausrüstung für die |

fernerweite einjährige Jndienststellungs - Periode nah der König- lihen Werft heraufgegangen. Das Schiff hat s{weres Wetter überstanden und einen 1ZEl so n t Bôte eingebüßt, Die Kompletirung der Ausrüstung für die gleich- falls in Dienst verbleibende Brigg „Hela“ bahn nah Bremerhaven ab. (Danz. D.)

Hessen. Kassel, 7. Oktober. Se. Kl Kurfürst hat den diesseitigen außerordentlihen Gesandten und bevollmächtigten Minister an den Höfen zu Berlin, Dresden und Hannover, Geheimenrath Wilkens von Hohenau, auf dessen Nachsuchen in den Ruhestand verseßt. r E A

Darmstadt, 5, Oktober. Se. Königliche Hoheit der Gro þ- herzog hat gestern Vormittag den Großherzoglih Badischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am hiesigen Hofe, Kammerherrn und wirklichen Gedeimen Rath Frei- herrn von Marschall - Bieberstein in besonderer Audienz

8. Oktober, Se, Königl. Hoheit | Heute is hier der Königlich preußische Post-Dampfer „Preußischer Adler“ von Kron-

Theil seines Schanzkleides, so wie zwei | ging gestern per Eisen- | Königliche Hoheit der |

empfangen ünd aus dessen Händen das die Abberufung desselben betreffende Schreiben Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden entgegengenommen. (Darmst. Z)

Schwarzburg. Sondershausen, 7. Oktober, Gemäß amtlicher Publication wird der Landtag des Fürstenthums den 25. November zusammenberufen. Der Staatsminister von Els- ner wird sich demnächst im Auftrage sowohl unseres Durchlauch- tigsten Fürsten, als auch Sr. Durchlaucht des Fürsten von Shwarz- burg-Rudolstadt zu den Krönungs-Feierlichkeiten nach Königsberg begeben, um Sr. Majestät dem König von Preußen die Gratku- lations\hreiben der beiden Fürsten zu überreichen. (L, Z.)

Großbritannien und Jrland. London, 7. Oktober, Der Earl of Clarendon, der, wie hon gemeldet, Jhre Maje- stät als außerordentlicher Gesandter bei der Krönung des Königs von Preußen vertreten und morgen die Reise nach Berlin antreten soll, wird, wie der „Observer“ mittheilt, folgende Begleitung „mit- nehmen: Mr. W. Villiers Listêr vom auswärtigen Amt; Mr, Cornell Stepney, ebenfalls vom auswärtigen Amte; Lord Schom- berg Kerr, Attaché der britischen Gesandtschaft in Frankfurt, Und die Garde-Offiziere Lord Dangan und Lord Hinchinbrook.

In Balmoral wird nächstens ein Geheimrath ftattfinden,

| um das bis zum 22sten d. prorogirte Parlament weiter zu prorogiren,.

Alle Minister sind von London abwesend.

Das Handelsamt hat die „Great Ships Company“ die über den Unfall des „Great Eastern“ nur eine kurze Anzeige einge- reiht hat, zur Einsendung eines amtlichen und genauen Berichtés aufiordern lassen. Die amtliche Untersuhung wird, wie es jeßt heißt, ergeben, daß die Beshädigungen, die das große Schiff ér- litten hat, viel bedeutender sind, als sie anfangs schienen, Mán veranschlagt die Kosten der nothwendigsten Reparaturen auf wenig- stens 10,000 Pfd, E

Am Sonnabend Nachmittags um 4 Uhr ward die Abstimmung für die Lord-Mayors-Wahl geschlossen. Die meisten Stimmen, nämli 1623, erhielt der bisherige Lord-Mayor Herr Cubitt. Bann folgten Sir P. Laurie mit 1148, Sir H. Muggeridge mit 561 Stimmen. | n

Frankreich. Paris, 7. Oktober. Ein fkaiferlihes Dekret vom 22. September verfügt, daß mit der Verbesserung des Fahr- wassers der Boutonne (Nebenfluß der Charente 1m Deux-Sevres- Departement) vorgegangen und die auf 310,000 Fr. veranschlagten Kosten bis zum Betrage von 279,000 Fr. dem Stäate zur Laft ge- {rieben werden sollen. H S

Jn dem gestern erwähnten Rundschreiben des Ministers dés Jnnern is eine den Präfekten ertheilte Weisung nicht ohne Be- deutung, nämlich daß das Repartitions-Tableau den resp. Géneral- räthen in der nächsten Session vorgelegt werden soll, da es eben sowohl „eine Sicherung als eine Pflicht der Verwaltung sei, sih auf die eben so loyale als einfihtige Mitwirkung dieser Versamin- lungen zu stüßen, welche die Auslese des Landes in si schließen.“

Das Siècle veröffentliht ein Schreiben des Hertn Hubaine, Privat-Secretair des Prinzen Napoleon , worin im Namen des Prinzen die Erklärung abgegeben wird, daß derselbe nunmehr die früher von ihm angenommene Kandidatur für die Großmeister- würde des Großen Orients ablehne. Wie bereits geméldet , die Großmeifterwahl von dem Prinzen Murat auf den 14, Oftobe ausgeschrieben. : S i

Sämmtliche französishe Husaren- und Chasseur-Regimenter et- halten jeßt arabishe Pferde aus Algerien. Die mit dem Regi-

| mente der Garde - Chasseurs angestellten Versuche hâben fi voll-

fommen bewährt. ag M

Die Ausgaben für den Kultus haben sich in Frankreich feit der Restauration bedeutend vermehrt. 1818 betrugen sie 21 Mil- lionen, 1847 39 Millionen, und für 1862 find ste auf 49,819,936 Fr, veranschlagt. Jn Frankrei wird jede Religion geduldet, aber nur drei werden vom Staate besoldet: die katholische, die protestantische und die israelitishe (lehtere erst seit 1831). Der katholische Kultus zählt 81 Prálaten : 16 Erzbischöfe, von denen jeder 20,000 Sr, derjenige von Paris aber 50,000 Fr, empfängt, und 65 Bischofe mit einem Gehalt von 15,000 Fr. Sechs dieser Prälaten erhalten auf Grund ihrer Kardinalswürde eine jährlihe Zulage von 10,000 Frs,, und da dieselben dem Geseß zufolge gleichzeitig Senátoren find, so empfangen fie außerdem noch 30,000 Frs. für diese Würde, Die Kapitel und der Gemeinde: Klerus bestehen aus 1/5 SVenerat- Vikaren, mit 2500—4500 Frs. Gehalt; 669 Kanonicis, mit 1600 bis 2400 Frs. ; 3426 Pfarrern, mit 1200— 1600 Frs., und 0,220 Pfarrverwesern, mit 900 1200 Frs. Gehalt. Die Ge mm Ausgaben für den katholishen Kultus belaufen sid auf L Mil- lionen; für den protestantiswen Nuitus aus 1,493,436 Frs. De isrgelitishe Kultus umfaßt 10 Groß-Rabbinate (J0V0— ¿V Frs. ), 51 Rabbinate (800—1500 Frs.), und 62 Vorfängerstellen (3008 2000 Fts.). D

Compiègne, 8. Oktober. Preußen sind heute Mittag 125 1

| Kaiser begleitete Se. Majestät bis

war ein sehr herzlicher.

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