1861 / 245 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1900

Schloß-Hauptmann von Roeder, Graf von Pfeil-Pleischwißt, Freiherr Hugo von Zedlitz - Neukirch - Tiefhart- mauns8dorf, Graf von der Schulenburg- Rengerslage, Graf von Pückler-Ober-Weistrit, von Gußmerow- Groß-Leuthen und Freiherr Cuno von Zedliy - Neukirch Kauffungen,

zu bewirken.

Nieder-

d. 12, -

Während des Eintritts Jhrer Majestäten wird von dem chor der Psalm 100 angestimmt.

Hierauf folgt die Liturgie, die Krönungspredigt, das ailgemeine Gebet und der Segen.

Es beginnt die Krönungs8feier. Der Domchor singt: „Du Hirte Jsraels 2c.“ Der Consecrator (Ober-Konsistorialrath, Hofs prediger Dr. Snethlage) hält das Krönungsgebet.

Während der Domchor das »Domine salvum fac Regem« anstimmt, begeben si, unter Vortritt des Ober-Ceremonienmeisters und des Ober-Hof- und Haus-Marschalls, die Würdenträger, welche die Reichsinsignien tragen, zum Altare und legen Krone, Zepter und Reichsapfel auf denselben nieder.

Der Ober - Burggraf mit dem Reichsshwert und der Kanzler mit dem Reichs-Jnsiegel treten auf die linke Seite des Altars, die übrigen Würdenträger kehren auf ihre Plähe zurü,

Ac 48 *

Sobald das „Domine salvum fac Regem“ beendet ift, er- heben Seine Majestät der König Allerhöchfisih unter dem Schall der Pauken und Trompeten und begeben Sich, unter Vor- tritt des Oberst-Marschalls und gefolgt von Seiner Königlichen Hobeit dem Kronprinzen, Höôchstwelcher rechts vom Altare Seinen Plat nimmt, von dem Reichs-Paniere, welches sich auf derselben Seite des Altares aufstellt, von dem Oberst-Kämmerer, dem Oberst-Trucbsessen, dem Oberst-Schenken und dem Minister des Königiichen Hauses, dem General- und dem Flügel-Adjutanten vom Dienst, bis an die Stufen des Altares, um dort (während die Musik schweigt) Jhr stilles Gebet zu verrichten.

Sodann geruhen Allerhöcbstdieselben Jhrem Oberst-Kämmerer einen Wink zu ertbeilen, welcher Allerhöchstihnen, unter Assistenz des Oberst-Truchsessen und des Oberst-Schenken, die Kette und den RNittermantel des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler abnehmen und den KrönungSmantel umlegen helfen wird.

Der Krönungsmantel wird dem Oberst - Kämmerer von dem Grand maître de la Garderobe dargerecicht. Der Rittermantel Seiner Majestät des Königs wird auf das Kissen gelegt, auf welchem der Grand maiîitre de la Garderobe den Kréónungsmantel getragen hatte.

Seine Majestät der König geben hierauf Allerhöcbstihrem ersten General-Adjutanten, welcher den den Rittermantel niederlegt,

Seine Majestät ersteigen die Stufen des Altars, nehmen die Krone Allerhöcbstibres Königreichs von Gottes-Tisch und setzen Allerböcbstsich dieselbe auf das Haupt.

Jn diesem Augenb!iick werden auf ein gegebenes Zeichen

n geläutet, im Königs8Sgarten die Geschüße gelöst und

im Scbloßhofe machen (ohne das Spiel zu rühren) ITS, n gleiher Weise ergreifen Seine Majestät der König

Zepter, den Reicbs8apfel und, nachdem Allerhöcbstsie den leß-

en wieder auf den Altar gelegt baben, auch das Reichsschwert.

ih dieser Handlungen hält der consecrirende Geistliche die TReibgebete.

Majestät geben hierauf das Schwert an den Ober-

j der Oberst-Kämmerer und die ihm assistirenden

f Sleppe des Königlichen Man-

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den Heim selben auf

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) inzwischen erbobstwelcher Königin

er Köonigaq und zerbeigebrachten

Kissen nieder, und der consecrirende Geistlihe spriht den Segm über die Majestäten.

Unterdessen rühren die Truppen das Spiel zum Gebet, uh der Ober - Prediger des 1. Armee - Corps, Konfistorialrath Dry, Kaehler, spricht, in der Mitte des Krönungs8weges, das Krönungs; gebet.

Unter Orgelspiel begeben Seine Majestät der König und demnächst Jhre Majestät die Königin Alerhöchstfih nah Jhren Thronsesseln zurü.

Die Schleppe des Krönungsmantels Jhrer Majestät der Königin wird von den Palast- und Hofdamen, daß äußerste Ende derselben von der Ober-Hofmeisterin getragen.

L, 19,

Unter fortgeseßtem Orgelspiel werden die drei auf dem Altare liegenden Kissen von den - betreffenden Würdenträgern wieder aufs- genommen, und ‘gleichzeitig kehren der Ober-Burggraf mit dem Reichs\chwert und der Kanzler mit dem Reichsinsiegel zu den Plätzen zurück, welche sie vor Beginn der Krönungsfeierlichkeit in der Kirche eingenommen hatten. i

G 16,

Der Consecrator tritt wieder zum Altare und intonirt das Te

Deum G T

Während Seine Majestät der König und demnächst Jhre Majestät die Königin Sich erheben, um im feierlichen Zuge nab dem Schlosse zurückzukehren, stimmt der Domchor den Psalm 21. an.

Vis an das Portal der Kirche werden Jhre Majestäten in gleicher Weise, wie beim Eintritt in dieselbe, von der Geistlichkeit geleitet.

Bei dem Heraustreten Jhrer Ma]testäten aus der Kirthe

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machen die Truppen die Honneurs und rühren das Spiel fo lange, his Seine Majestät der König die zweite Wendung des MrönungSweges erreicht haben, worauf der Krönung8marsch von Neuem beginnt und fo lange gespielt wird, wie Jhre Majestäten sichtbar find. |

)

L 18 An der großen Freitreppe angelangt, \chetden von dem Zuge Seiner Majestät des Königs aus: die Hero!de, die Pagen, die Königlichen Kammerjunker und die Königlichen Kammerherren, welche auf der ¿Freitreppe, Spalier bildend, so lange stehe bis der Zug Seiner Majestät des Königs und Majestät der Königin im Schlosse angelangt 1st. Die Generalität, die Hofstaaten und Adjutanten Jhrer Köntig- lichen Hoheiten der Prinzen des Königlichen Hauses nehmen ihren Plaß auf der Tribüne, rechts vom Throne ein. Die Tribüne linfs ist vorzug8weise zur Aufnahme der Krönungs8-

1

auch der

botschafter und der in besonderer Mission erschienenen Personen, der Wirklichen Geheimen Räthe und (Civil-Ober-Beamten bestimmt. C 19

König begeben Allerhöchstsih nach

J

Seine Masestat der

bronsaal.

Beim ‘Eintritt in denselben se Throne gegenüber

Links vom Throne nehmen die Staats-Minister, der Geheime Kabinetsrath und die Ober-Präsidenten, rechts Jhre Königlichen Hoheiten die Prinzen des Königlichen Hauses, die Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, die General- und die Flügel Adjutanten Seiner Majestät des Königs ihren Plaz, Die Hofchargen stellen sich vor die Erbämter dem Tbrone gegenüber, um fogleih wieder vortreten zu können. |

Diejenigen Herren, welche die Reichs-Jnsign'en tragen, treten

RNecbten und Linken an die untersten Stufen des Thrones.

Sobald Seine Majestät der König den Thron bestiegen haben, ftellt fih der - Feldmarschall mit dem Neich8panier auf die mittelste Stufe vom Throne links, etwas rückwärts.

Seine Köreglihe Hoheit der Kronprinz stehen mittelsten Stufe rets vom Thronsessel.

Die Herolde des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler treten an die nach dem Vorzimmer führende Eingangsthür. C. ZU

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len @ die Erbamter . dem

General

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. §,

Nachdem Seine Majestät der König den Befehl zur Ein- führung der fatholishen Geistlichkeit zu ertheilen geruht haben wer-

ber-Ceremonienmeifster die Thür nah dem Vorzim- mer öffnen geleitet dieselbe in den Thronsaal.

Nach gehaltener Anrede wird sie durch einen als Ceremonien- meister fungirenden Königlichen Kammerherrn in die links vor dem Throne errichtete Scbrankte auf dem Schloßhofe geführt.

Es erfolat hierauf in gleiher Weise der feierliche Empfang der ehemaligen reihsständischen Fürsten und Grafen, welche eben- falls durch einen Königliben Kammerherrn in die Tribüne auf dem Zchloßhofe hinabgeleitet werden.

den, läßt der

1901

C AÎ,

Inzwischen sind die zur Krönungsfeier Entbotenen, so wie die verschiedenen anderen Kategorien der dazu Eingeladenen, aus der Scbloßkirhe durh die zu ihrem Empfange bestellten Marschälle in die an der Freitreppe rets und links vom Throne errichteten Schranken geleitet worden.

d. 22

Wenn solchergestalt Alles geordnet is, macht der Minister des Innern hiervon Seiner Majestät dem Könige Meldung. Allerhöchstdieselben begeben Sich hierauf im Zuge, und zwar wiederum unter Vortragung der Reichsinsignien, durch die rothen Kammern nach der Throntribüne,

Seine Königliche Hoheit der Kronprinz tritt an die oberste Stufe -des Throns, auf die rechte Seite. A RS

Jhre Königlichen Hoheiten die Prinzen des niglichen Hauses stellen sich rechts von Seiner Majestät.

Die Träger der Reichs-Junsignien treten wiederum zur Rechten und Linken des Thrones, Ï

Die Staats-Minister nehmen ihre Stellung links vom Throne, zunächst der Minister des Jnnern links v or den Neichs-Jnsignien, neben ihm linfs steht der Unter-Staats-Sekretair seines Ressorts.

Rechts vom Throne und hinter Jhren Königlichen Hoheiten den Prinzen des Königlichen Hauses nehmen die Ritter des Hohen Ocdens vom Schwarzen Adler, der Hofstaat, die General- und die Flügel-Adjutanten und der Geheime Kabinetsrath Plah.

Die Erbämter treten auf die Stufen der Freitreppe, Je zwei auf eine, zur Rechten und zur Linken des Geländers, und zwar auf den Play, den die Pagen, welche jeßt an den ¡zuy der Freitreppe zurückweichen, bis dahin beseht hatten ( vergl, g. 15) f Q. 20. : Jhre Majestät die Königin in Beglet-

der

Gleichzeitig find in tung Jhrer Königlichen Hoheiten der Kronprinzessin und Prinzessinnen des Königlichen Hauses sammt den an- wesenden Höchsten Gästen und Allerhöchst- und Höchstderen Ge- folge ans Fenster getreten, um von dort aus der Feierlichkeit bei- zuwohnen,

Die Ansprachen, welche seitens der zur Krönungsfeier Ent- botenen- zur Beglückwünshung Seiner Majestät des Kömigs an Allerhöchstdieselben gerihtet werden, halten die Nedner auf dem Podest der Freitreppe vor dem Throne. Nachdem Seine Majestät der König diese Ansprachen entgegengenommen haben, erfolgt durch den Minister des Junern na Allerhöchster Bestim- mung die Bekanntmachung der Standeserhöhungen und sonstigen Allerhöchsten Gnadenbezeigungen. |

Hierauf ruft der zu Pferde aus Neichs-Herold :

dem Scbloßhofe haltende Cl,

während der unter Pauken- und Trompetenschall erfolgenden

imaligen Wiederholung dieses Rufs Seitens aller Anwesenden

wird von den aufgestellten Kanonen je eine Salve gegeben.

Zum Schlusse wird unler Begleitung von Musifchören das Lied:

„Nun danket alle Gott“ _ von allen Anwesenden gesungen ; gleichzeitig werden 101 Kanonen- schüsse abgefeuert. V 20, R E

Seine Majestät der König und Jhre Majestät d1e Königin begeben Allerhöchstsich hierauf in Jhre Gemächer zurü, womit die Feierlichkeit schließt.

C. 20. |

Die Aufsicht über die Beobachtung der in diesem Programme vorgeschriebenen Ordnung ist von Seiner Majestät dem K0- nige dem Ober-Ceremonienmeister Stillfried Grafen Alcántk ara und dem Ober - Hof- und Hausmarshall Grafen von Pückler übertragen worden.

Berlin, den 6. Oktober 1861

_

Auf Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsken Spezialbefehl.

Der Minister des Jnnern. Graf von SQwern,

Die Herren Mitglieder des Herrenhau es und des Hauses der Abgeordneten und die Krönung8zeugen aus den Provinzen werden ersucht, die für sie bestimmten Programme zur KrönungsSfeier und die Eintrittskarten zur Scbloßkirche bei ihrem Eintressen 1n Komgs- berg bei den Büreau-Vorstehern der beiden Häuser des Landtags, und zwar die Mitglieder des Herrenhauses und die bon den Pro vinzial - Landtagen gewählten Zeugen bei dem „Geheimen Regie rungs-Rath Dr. Meytel, Burgfkirchenplaß Nr, 3, die Mitglieder

| des Hauses der Abgeordneten und die Zeugen aus den. Hoben- | zollerschen Landen bei dem Geheimen Kanzlei-Rath Blei ch, Münz- |' firaße Nr. 6, in Empfang nehmen zu wollen.

Berlin, den 10, Oktober 1861.

Der Minister des Junern. Graf von Schwerin.

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Alle diejenigen bei Hofe vorgestellten Personen, " welche an dea aus Veranlassung der Krönung Sr. Majestät des Königs (zu Königsberg und zu | Berlín) stattfindenden Festlichkeiten Theil zu nehmen | wünschen, haben sich, und zwar die Herren bei dem Hberst-Kämmerer Sr. Majestät des Königs, die Damen hingegen uur bei der Oberhofmeisterin Jhrer Majestät der Königin zu meldea, ferner Vehufs der | Anfertigung korrekter Einladungslisten ihren Namen unter Angabe der Wohnung in das zu diesem Zwecke in Königsberg und in Berlin beim Königlichen Hofmarscvall - Amte auéliegende .Meldebuch ein- tragen und dabei bemerken zu lassen, ob sie mit Ge- | mahlin oder resp. mit Töchtern zu erscheinen beab- sichtigen. Zu der am, L9ten in Königsberg und aut #23\ten in Berlin stattfindenden großen Cour sind alle bei Hofe vorgestellten Personen ohne weitere | besondere Einladung durch diese Ansage zu erschei: nen aufgefordert. Berlin, den 9. Oktober 1861.

Der Hber-Ceremonienmeister : Stillfried Graf Alcäntara.

Hber - Hof- und Haus - Marschall :

Graf Púckler.

Der

Die inländischen Herrschaften, vormal, Reichsunmittelbare und landessässige Fürfien, General: und Flügel-Adjutanken, Ober-Hof- und Hofchargen, die den Extrazug uach Königsberg am 15, früh benußen wollen, werden ergebenst ersucht, bis zum 14, d. M. Nach- mittags 5 Uhr im Königlichen Hofmarschall - Amte anzeigen zu wollen , ob Sie, event. mit wieviel Dienerschaff am Zuge Theil nehmen wollen, da eine gewisse Anzahi der Pläße nicht überschritten werden darf, ohne die Schnelligkeit des Zuges zu bee nträchtigen.

Oftober 1861.

Berlin, den 9.

Der Hofmarscall Graf von Pficklex.

Finanz - Ministerium.

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I T, A vN WUVgeorui

Anweisung vom 30, führung der nuf: di die Gewerbesteuer-Klasse A. I, stimmungen des Geseßes vou 19, treffend einige Abänderungen des Entrichtung der Gewerbesteuer Umfang des Steuerbez11 Nacb §. 4. des Gesehes vom 19. Jul 697) bilden die Steuerpflichtigen, welche zur Ki Zteuergesellshaften im Sinne. des d. 26 30, Mai 1820, deren Steuerbez! gierungsbezirk umfaßt. ege \ciedenheiten in Beziehung der Regierungsbezirk in zwel Königlicher Verordnung zerleglî R), für ‘jeut Ul Je

2 )

der, die größte Anzahl der in qussichtlich umfassenden Regierungs| örterungen anzunehmen ist, daß deren bezirke einer möglichst gleichmäßigen derlich sein würde. Es bewendet demn ; l, daß der Skeuetdezurt dec R rang8bezirk umfaßt und alle anlagenden Steuerpflicbtigen Anzadl der [1]. Nach dem Geseke