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Frauen Anspru machen ; der Regel auch weder Quartier noch Verpflegung erhalten. jedo \ die Berechtigung besonders
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Sollten durhmars{irende Soldaten so follen auf bewilligt werden, Krane, mit sich führen kann, Herford pflichtmäßigen nicht gestattet, fena1rstalt aufgenommenen und unterhaltenen Kranken werden von Seiten der preußischen Regierung die erweislichen Selbstkosten þro Mann und Kön! glich ihm nôthiîg rüdctgebliebenen Au anten qut gewartet und einer Beschwerde och jeder eigenen Verfügung zu enthalten.
Sollte eerdigungsfosten liquidirt; es 8 für die
Bei der storbenen Soldaten, fo Marschroute
1954
und Kinder der Offiziere können auf Verpflegung nie j eine halbe Meile hiermit festgestellt. Dem entsprechend erfokgt di die Frauen und Kinder der Soldaten sollen in | Bezahlung der Transportmittel ohne Nüfsicht auf die verfügten Sollte | Dislocationen, und sind zu dem Behufe in den von den Mili, O Cuvanhmnb {eise nicht vermieden werden können, \o ist | behörden auszustellenden Quittungen stets die genannten tp auf Quartier und Verpflegung in der Marsch- | orte Mugeben. zu bemerken, und werden alsdann sowohl die Artil el V. Kinder gegen die oben festgesezte Entschädigung Liquidation der zu leistenden verpflegt, wobei zwei Kinder für eine Frau ¿u . 93, Die Liquidation der Vergütung für die sämmtlichen vorhe, g. merkten Leistungen wird vierteljährlih der Königlichen Jutendantyr unterwegs krank werden, | VII, Armee - Corps zu Münster eingereiht, welche dieselbe öbne vorschrift8mäßiges Attest des Arztes Krankenwagen Verzug feststellt und den Betrag zur Zahlung anweist. di und zwar eine vierspännige Tuhre für acht leichte Uriel l | Diejenigen Kranken, welche die Truppenabtbeilung Ot Net baltung der Ordnung werden in das Lazareth na Horter resp. L geschafft, solche aber, deren Gesundheitszustand nach dem Der Etappen - Kommandant in Minden wird, da im Fr sen: Altest des Arztes den Transport dahin durchaus | thum Lippe fein Königlich{ preußischer Etappen-! Znspektor angestellt in einè von der Ctappe Lemgo zu bestimmende Kran- | wird, die Differenzen zwischen Quartierträgeru, Tg TUAP| litigen Jûr diese in ein Landesspital | und Soldaten gemeinschaftlich mit der Fürstlich lippeschen Beböre Transportirungsfähigfeit darin | befeitigen, und ist die Etappen - Behörde berechtigt, jeden Unk, ossizier oder Soldaten, der sch thäâtliche Mißhandlungen bn Wir1hs oder eines anderen Unterthanen erlaubt, zu arretiren uni an den Kommandirénden zur weiteren Untersuchung und Bestrafung abzuliefern, E Im | Q. 10 wenden, | Den Etappeu- Behörden wird es zur | macht, darauf zu achten, daß die Wege in einem möglichst guten F: a | Stande erhalten werden; auch haben dieselben ihre Aufmerksan- dem Marsche sterben, so werden die | keit d rauf z" richten, daß es den durchmarschirenden Truppen q wird aber so wenig dem Prediger, | nichts fehle, was dieselben mit Necbt verlangen können, und hg! (Grabstelle ( twas gezahlt. über diesen Gegenstand der den Etappen - Fnspektor vertretende Liquidation ist das Regiment und der Name des ver- | Etappen-Kommandant zu wachen, um erforderlichen Falls bei dUt wie die Nummer und Datum seiner | Landesbehörde Beschwerde führen zu können. Die kommandirenden zu bemerken. Offiziere sowohl, wie die Etappen-Behörden sind angewiesen, D Gerbfiegquna der Biere, Ernst dahin zu trachten, daß zwischen den Bequa"tierten und de) D: Soldaten ein guter Geist der Eintracht erhalten werde. Die E E vôrden und Ortsobrigfkeiten müssen dafür sorgen, | 6, 16 Pferden stets möglich gute, reinlie Stallung ange- | Die Königlich preußischen Truppen, welche auf der vereinbarten wird. | Militairstraße instradirt werden, sollen jedesmal von dem Jnhalt ¿Fou Tage Natiouen werden auf Anweisung der Etappen | dicser Conventi 1On, T0 weit S nöthig ift , vollständig unterridtet und gegen E des Cmpfängers aus einem 1in dem | werden, so wie auch die erforderlichen Auszüge, sowohl in den Empfang genommen | Etappen, als in den, selbigen zur Aushülfe beigegebenen Ortschas iben “Schwierigkeiten werden von der zur Nachricht bekannt zu machen und zu affigiren find. sofort U Von den Quartierträgern kann Art VIE Rationen oder Fourage verlangen, wenn er nichl Milagemeine Sem Un lippeschen Etappen - Behörde darauf ange- | i C P Die Dauer Etappen - Conven vom 1, September 15601 ab gerechnet , tgestellt. edo der Vertrag pon etnem oder dem anderèn der Tontrah1rendel Staaten nicht spätestens ein halbes Jahr vor dem Ablaufe gekün digt wird, so soll derselbe für ein weiteres Jahr — und so fon en Sor (U Ar verlängert angesehen werden. Es bleib! dabei vorbehalten, für den Fall eines während der Dauer de Vertrages eintretenden Krieges den Umständen nach die | wendig abzuändernden Bestimmungen durch eine besondere verfügten | einfunft festzuseßen Militair | E R bf an die Unterthanen erlassen R, Es wird den Gegenwärtige Uebereinkunft soll, nachdem sie gegen eiu i eigener Verantwortung zur Pflicht gemacht, darauf | gleihlautende, vcn dem Fürstlich lippeshen Kabinets - Ministerin aß die Wagen unterwegs nicht durch Personen be vollzogene Ausfertigung ausgewechselt sein wird, durch öffentlich! welcbe zum Gaßren kein Necbt En, daß die JuhTr- Bekanntmachung in den beiderseitigen Staaten Kraft und Wirksam Behandlung aus8geseßt und die : Transportmittel feit erhalten. Nacbtquartier sofort entlassen werden. Da- Geschehen Berlin, Behörden dafür gcsorgt we bei uppen an dín nôthige n ischen TranSport- soldre zur gehörigen Zeit eintreffen, E Beragütung für den ‘spaun, wozu auch die Kraufenfuhren mehrerwähnten Verordnung
i M i L als die Vergütungen,
und Militair-P
o lizei,
daselb untergebracht.
bis zu threr Tag er, Dem bleibt es freigestellt, so off! daß die in solcher Art l U behandelt werden ich an die Behörde zu
preußischen Etappen-JZnspektor dünkt selbst nachzusehen,
hat derselbe
besonderen Pflicht qu
ein Soldat auf
das
etwa entstehe ten
qén
diefer tion wird auf zehn Jahre
enn tedt
erden, N die Y. 7 angeführ nders nl et weiter bewilligt, als 1n o G. bemertt kund, Die tel (esth dur die Etappen-Behoörde lippeschen Regierung deshalb darf feine Requisition und Anforderung vom
nwagen, nit a den Marsch TranSportmit r Fürstlich
n8portmittei w
den 11, OTIoer LSUT.
i \ Drn, Va eo fri
reußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten
Ov Bereit eff
nachdem sie geg Lippeschen Kabine wordtl,
ehende Ministerial - Erklärung E eine Übereinstimmende Erklärung des Fürstlich Ministeriums vom 18, September d. J, ausgewecselt H cine scrift- | hierdurch zur öôffentliben Kenntniß gebrah!. jerectigt legiti Berlin, den 11. Oftober 1861. lsige Leistung | Der Minister der auswärtigen M Verordnung vom Graf von Bernsior
o - tfolaî na Maßgabe der Vorfi LLIWLUA L V a k bi U L Ui
Zuli 1861. Quartierm aher auf feine Weise iren, denn, daß sie kom mandirenden Osfiziers als le muß Über die benfalls nad
oder Reit
reguir genheiten.
bezahlt, vom von oder | B c T U Lo haben
groschen pro Meile Dieselben dürfen werden, sondern find
Preußische Bank.
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Nachtquartier- ift, juiriren, und
quittiren.
2 4
Am Tage des Einzuges Jhrer Königlichen Majestäke) ien stag’ den 22. d. Mt s., bleibt die Bauk geschlossen. Berlin, den 10. OÖftober 1861. Königlich Preußisches Haupt-Bank-Direktorium.
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Fharafter als Ober- Auditeur verliehen.
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Armee-Corps, zum
Negistrator 1m Kriegs Negistralur- : Nf istent ,
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1955
Personal -V ränderungen in der Armee.
N pte
Militair - Justiz - Beamte.
Durch Allerhöchste Ordre. Den 20. August.
- Auditeur und Justizrath beim V1. Armee Corps, der
Noad, Corps
Militair - Veamte. Durch Verfügung des Kriegs8-Minister1ums.
Den: 4. OTLOD E V, ckecurs, Sekretariats - Aspiranten bei der Jntendantur ; unter Verseßung zu der Jntendantul1 V 111, Armee ekretariats Assistenten ernannk.
De (D Er / Hufnagel, bisher Oberfeuerwerter und it Dienst in der Geheimen Negistr( atur der Abtheilung für die Artillerie- ngelegenheiten un @riegsministertum , unieu vorläuftger Belassung esem Verhältniß, zum
DeS j I) el G Des rde - C0 ChP )
rps, zu
fommandirt zu
Intendantur Negistratur-Assistenten ernanni Den £9, DUHoD 61
Séfkfretartiats A ant bei der Jutendantur des
Jutendantur-Sekretartal t8- Ass stenten exnannt
Den A 2. O Lt 0 DEVl
überzähliger Jntendantur-Negistrator, Ministerium befbrdert. Koschwald U, Fn fommandirt zur Dienstl. 1m (Criegs - Minist
nte ndantur Negistratur-Assistent bei der Fntendantur des
X y % Anton NA 1 (V) tyvatarvon Pprnannt x08, zu Überzäbligen Jntendantur-Negtstratoren ernann
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iter geÎp C, 6 qänger den T hrdamm der g i müssen vielmehr sich
auch Zuk H mehr überschreiten, C R ufattellta n Gewerken
Lp eo Aa 2) vie Lange Brücie, Kong!
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Post-
Königsstraße zwischen d i d so wie das Frankf Thor, werden
für Fußgänger gesperrt. Der Weg von der “Frankfurt er Chaussee dau] Nachmittags von Niemanden bet der Niederslesish-Y Mi ärfischen über die Ausführung dieser
in der ligengei}tstraße , U Uv ab aud
Nummelsburg na Morgens bis 3 Uhr werden. Die Beamlken bahn sind n Kontrolle ordnung 6
von 9 Uhr rete!
Eisen- Nt. Oer An- beauftragt. Sobald der Festzug das Franfkfurte1 solches, so wie auch das Landsberger gänzlich geschlossen. Die Königsbrücke
wenn sie der Zug gesperrt. : : D n Aufstellen von Gerüsten, Wagen, aus den Bürgersteigen des EinzugSweges ist verboten. M
Vom Eintritt der Dunkelheit bis zur Beendigung der ZUU mination werden folgende Straßen : a) An den Werderscben Mühlen
his zur Scbloßfreiheik,
wird
O DOHLE r eine Stunde lang
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_CO R bleiben gleichfaUs,
die Lange-Brüde hfall lang gänzlich
eine Stunde
und pasfirt h M
Bänken 2c.
von der Scwleusenbrücke
b) die große Friedrithsstraße auf der Strecke zwischen der Behrenstraße und den Linden,
c) die Charlottenstraße auf derselben Strecke und
d) die ganze Königsstraße,
für Fuhrwerk und Reiter gänzlich gefperrt.
Jn derselben Zeit dürfen folgende Straßen nur von einer
Wagenreihe und nur in einer Richtung von Fuhrwerk und
Neitern passirt werden :
a) Die Straße „Unter den Linden“ vom Königlichen Schlosse bis zum Brandenburger Thor, und zwar nur auf der Seite des KönigliÞwen Afkfademiegebäudes (sogenannte Sonnenseite) und nur in der Nichtung nach dem Branden: burger Thore O Ee Wagen, welchè nach der Wil- helmsstraße einbiegen wollen, können- vom Brandenburger Thore bis ur aid zill velméftr aße auch die sogenannte Sattenjeite der Linden passiren. die „,Wilhelméftraße" zwi ischen den Linden und der straße nur in der Richtung nach der "Lei pzige die „Leipzigerstraße“ nur in der Ritblung
dem Spittelmarkt, pittelmarft“, die „Spittelmarktstraße ® l
E ziger- raße,
audtenstraße“ der Brücke b1s ‘um Peti der Rich An E dem Petriplaßze, / | : Nichtung vom
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