1861 / 267 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2082

Auf der Rückseite der leßteren wird das gegenwärtige Privi- legium abgedruckt. 2

Die Prioritäts-Obligationen werden mit vier Prozent jährlich verzinst und die Zinsen in halbjährigen Terminen, am 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres in Köln und Berlin, so wie in denjenigen Städten, welche etwa sonst noch von der Direktion der Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft bestimmt werden, bezahlt.

Zinsen von Prioritäts - Obligationen, deren Erhebung inner- halb vier Jahren von dem in den betreffenden Coupons bestimmten Zahlungstage ab nicht geschehen ift, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft,

D c J

d L Die Jhhaber der Prioritäts - Obligationen sind auf Höhe der in denselben verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach §. 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Cöln - Mindener Eisenbahn- Gesellschaft, und steht ihnen auf die Eisenbahnstrecken von Deuß bis Gießen. und von Behtdorf bis Siegen, sowie auf die Nhein-

brücke sammt Zubehör, insbesondere aber auch auf den Reinertrag |

aller dieser Bauanlagen vor allen Prioritäts- und sonstigen Gläubigern, sowie vor den Jnhabern der Stamm - Aktien und der zu denselben gehörigen Zinscoupons und Dividendenscheine in gleichem Range mit den Jnhabern der auf Grund des Privilegiums vom 26. Juli 1859 (Geseß - Samml, S, 569) emittirten Prioritäts - Obligationen im Betrage von Zwanzig Millionen?Thalern ein unbedingtes Vorzugs- recht zu. Das Unterpfand auf die feste Rheinbrücke und deren Intraden erlisht jedoh, sobald der Staat in Gemäßheit der CF. 18 und 19 des zwischen ihm und der Cöln - Mindener Eisen- bahn - Gesellschaft unterm 22, Juni 1854 abgeschlossenen Vertrages (Ges.-Saminl. für 1855, S. 237 ff.) durch Amortisation eines dem Anlage - Kapital der Brücke entsprechenden Theiles dieser Anlethe das Eigenthum der Brücke erworben hat,

Jnsoweit nicht der Staat vermöge der auf Grund des Ge- seßes vom 18. April 1855 (Gefeß-Sammlung S. 239) der Cöln- Mindener Eisenbahn-Gesellschaft geleisteten Garantie für die Zinsen der auf Grund dieses Privilegiums emtkttirten Obligationen auf- fommen muß, haben fie auch vor den Jnhabern der Stamm- Actien und der zu denselben gehörigen Zinscoupons und Dividendenscheine in Ansehung alles übrigen Gesellshaftsvermögens und dessen Er- träge das Vorzugsrecht.

E A H G V H R I D E L Mie: E

Privilegien vom 8. Oktober 1847, 1853,

30. Márz 1849, 14. Fébruar 1. September 1853 und 12. April 1858 emittirten 91,345

Thalern nebs Zinsen das Vorzugsreht vor den auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums zu emittirenden Prioritäts-Obligationen nebst Zinsen ausdrüefli gesichert.

Eine weitereVermehrung des Gesellshafts-Kapitals dur Emission von Actien oder Prioritäts - Obligationen darf nur dann erfolgen, wenn den auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums emittirten, so wie auf Grund Privilegiums vom 26. Juli 1855 noch weiter zu emittirenden Prioritäts-Obligation IV. Emission Littr. B, nebst Zinsen das Vorzugsrecht ausdrücklich eingeräumt und sicher- gestellt ift.

Eine Veräußerung der zum Bahnkörper und zu den Bahn- hôfen erforderlihen, der Geséllshaft gehörenden Grundstüdcke ift unftatthaft, so lange die Prioritäts-Obligationen der gegenwärtigen Emission nicht eingelöst sind. : |

Diese Veräußerungs-Beschränkung bezieht sih jedoch nicht auf | die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befindlihen Grund- | ftüde, auch nit auf solhe, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an Gemeinden zu öffentlihen Zwecken abge- treten werden möchten.

Si « ZAUEE: BHRCA C Af: S u Mari Aan

des

§. 4.

NRücksichtlih der Amortisation und Kündigung der Prioritäts- Obligationen, fo wie des Verfahrens behufs der Nichtigkeits « Er- flärung angeblich verniteter odér verloren gegangener Prioritäts- Obligationen und rücksichtlih der öffentlihen Bekanntmachungen gelten dieselben Bestimmungen, welche in den §§. 4 bis infl. 10 des vorerwähnten Privilegiums vom 26. Juli 1855 getroffen sind, jedoch mit der Maßgabe, daß

a) die Kündigung ‘der Prioritäts: Obligationen seitens der Cöln- Mindèner Eisenbahn-Gesellschaft niht vor dem 1. April 1866 geschehen darf und die Verbindlichkeit der Eisenbahn-Gesellschaft zur Verzinsung einer ausgelooften Prioritäts-Obligation mit dem 31. März des auf die Ausloosung folgenden Jahres erlischt, wenn die Ausloosung selb| im Ausloosungsjahre öffentlich bekannt ge- macht worden ift,

Die Jnhaber der Prioritäts - Obligationen find nicht befugt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, als nach Maßgabe der im §. 4 getroffenen Beftimmungen zu fordern, auSgenommen :

| j j | | | j | j |

Dagegen bleibt in Betreff des leßteren den in Gemäßheit der |

Stück Prioritäts-Obligationen im Gesammtbetrage von 18,274,500 |

a) wenn ein Zahlungs - Termin länger richtigt bleibt;

b) wenn der Tranösportbetrieb auf der Eisenbahn länger sechs Monate ganz aufhört; s E c) wenn gegen die Eisenbahn - Gesellshaft Schulden halber Ex cution durch Pfändung oder Subhastation vollstreckt wh d) wenn die im §. 4 festgeseßte Amortisation nicht innegehalte wird. N ___Jn den Fällen von a bis inkl. e bedarf es einer Kündigungg: frist nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an wein einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, und zwar:

zu a) bis zur Zahlung des betreffenden Zins-Coupons, zu b) bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transport; betriebes, e

zu c) bis zur Aufhebung der Erecution. L Jn dem sub d gedachten Falle ist jedoch eine dreimonatlihe Kündigungsfrist zu beobachten ; auch kann der Inhaber einer Prio: ritäts8-Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb Ier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die 3 ahlun Me -Amortisations-Quantums hätte stattfinden sollen. E Zu Urkund dieses haben -Wir das gegenwärtige landesherr lche Privilegium Allerhôchsteigenhändig vollzogen und unter Uni serem Königlichen Junsiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dals den Jnhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder Nrd, ten Dritter zu präjudiziren E : Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Geseß-Sammlung bekannt zu machen. y E Gegeben Berlin, den 28. Oktober 1861.

als drei Monate unhes

em

Wilhelm. -

von Patow.

Priorität8-Obligation :

: Prioritäts-Obligation

5 Der

Côln - Mindener Eisenbahn - Gesellschaft V0D, :

A

y über 500 Thaler Preuß. Courant IV. Emission Lit. B. Junhaber dieser Obligation hat einen An theil von Fünfhundert Thalern an dem in Gemäßheit Allerhöchster Genehmigung und nach den Bestimmungen des umstehenden Bri bilegiums emittirten Kapitale von 6,500,000 Thalern Prioritäts - Obligationen der Cöln Mindener Eisenbahn Gesellschaft. Cöln, den Die Mrecekîon. (Facsimile der Unter {rift zweier Direc- tions8-Mitglieder.

Der Spezial-Direktor. (¿Facsimile der Unter schrift.)

Ausgefertigt. (Unterschrift.)

B, e Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft. Anweisung zu der Prioritäts-Obligation (IV. Emission Lit. B.) Nr. über 500 Thaler. Jnhaber empfängt am 1. April 18.. gegen diese Anweisung i: (Kehrseite.) iy N gemäß §. 1 des Privilegiums an den durch dffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die zweite Serie der Zins-Coupons zur vorbezeich neten Prioritäts-Obligation. : ; Cöln, den Die Direction. (Facfimile der Unterschrift Directions-Mitglieder.)

_____ Ausgefertigt. (Facfimile (Stempel) der Unter- schrift des Hauptkassirers.)

zweiër

Côln-Mindener Eisenbahn- Gesellschaft.

1V. Emisfion Lit: D. Nr. 1. |

V E X |

Zins-Coupon

(Kehbrseite.)

zu der Prioritäts-Obligation 10 Thaler Preuß. Courant IY. Emisfion Lit. B. aas

Fnhaber empfängt am 1, April

18... gegen diefen Coupon an den |

Zinsen vonPrioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren von dem in den betressen | den Coupons bestimmten Zahltage ab nickt geschehen is, verfallen um Vortheil der Gesellschaft.

»lanmäßig bezeichneten Zahlstellen |

die Zinsen vom I

Maa A

Thaler Preuß. Courant. | | | |

Oktober 18... bs 31. Zehn Cöln, den 1. Oie Direction. (Facsimile der Unter)chrisî

Oktober 1861. | Ausgefertigt. | A (Stempel) der | Unterschrift | des KHaupt- fasfirers.)

(Datum der Zinszahlung.)

Finanz: Ministerium, iten Klasse 124er 5000 Thlr. auf |

auf

Bei der heute fortgeseßten Ziehung der KFömglicher Klassen - Lotterie fielen Z Gewinne u M b Nr. 27,391. 28,608 und 90951. 3 Gewinne zu 2000 Vhir. 65,111 und §9,694. : 53 Gewinne zu 1000 Thlr, fielen auf _ nat 10027. 11,1701 (4895 13,040. 19 2M. 91 676. 22,223. 26,950. 26/976. 29,090. 30,004. 9-203. 35,041, 44,958. 46,004. A9 660. 49,777. 59,790. Q 799 60! 726.

D 2,0 04 a n: C)

V d 707. A P E 6132. 19,756.

A

Nr. 4308. 7.283. O28:

p (

a O 7, r c C0,

35 T4 Ae (00, 54 27 93,006. 61,661. 66,075. 69,226. 7 76.924. 77,362. 83,8601. G4 915. 85,301.

O1 140. 91,0224 und

5% (Betwwinne zu 500

*476, 6427. 9191. 9422. ( 20 189, 30,740, 31,325. 35,114. 30,0090:

50 748, 52,208. 56,814. 56,918.

O48 O2 ¿210

949. 41,948.

c

Cy j

D(,A |

)

i9 332

) 2.

60.447. 65,087.

m 324. 72,821. (9,000, : :

00 971. 91,939. 92,751 unt 92,909 75 Gewinne zu 200 auf

700 10 085. 11,197. (1,945.

(2 S1 930, 18,282, 19,703. 21,801. |

95 961. )_ 29,184, 29,883

913. 83957, 84,379. 86,068. (102. 2090. 4600 19401. 12572. 12,041. 99/246. 23,140. 23,899.

30.086. 31,669. 39,805.

M.

27 8608. 32 663. 1G. CO0.

56.0638. 5,4. 65.748 66,693. 68,500. T0: B01

77 119. 84,520. 84,999. 86,062.

es , r, po 35,014. 35,640. 36,802. 38,459. a8 883 50.719. 50,914. 53616. 39,040. 5c 805. 59,502. 62 269. V SOT T2,MC9. 87 6050.

91 626. 93,130. 93,577 und 94,240.

58,597 uy C) 7 05 S. ULe. (6 (914. ch4 Berlin,

Kôdutguliche

91,498

und

tyr

Ministerium der geistlichen , Unterrichts -

Medizinal - Angelegenheiten.

5 U hiorío p ( N) G Schaeffer hierseld\t 11 das

Dem Komponisten Aug usfl Prädikat „Musikdirektor“ verliehen worden.

_ e a f . D 4A alo 9 lor - 7 November. Se. Majestät der Kong haben BMEA gnädigst geruht: Dem Chef des General - Ses U Armee, General-Lieutenant Freiherrn von Moltke, die Erlaubniß Les Anlegung des von des Herzogs von Sachsen-Coburg-Gotha Hoyeil 4 1 v a) L - S va

h : 2 0 227 Z 2 È | A . À (b A "At ibm verliehenen Militair-Großkreuzes des Herzoglich sachsen-erne[l nischen Hausordens zu ertheilen.

Verlíin,

Bean ntma E. e

Die chirurgische Klinik in dem Königlichen Aliedtum, M o Nr. 6, wird für das gegenwärtige Winter - Semester am Ee 9 Ms öffnet. Kranfe, zu deren Heilung chirurgische oder E A nothwendig ist, können fich daselbst täglich Mittags von Ju e 0 Bedürftige Kranke erhalten außer freier Pehanviung Que M A e Die Anmeldung zur Aufnahme dringender KranfheltsfW e Bs i Rd in der Anstalt wohnenden Assistenz-Aerzkten zu jeder Zeit en gegenger N N men. Diejenigen Kranfe, welche eine unentgeltliche Ae e nach A wollen, haben sich zuvor bei dem Unterzeichneten schriftlich zu e E PBrivatkranke können gegen Bezahlung der reglementsmäßigen Kurfkosten aufgenommen werden, soweit die Näumlichkeit es gestattet.

“Berlin, den 1. November 1861. Dr B, Langenve O Geheimer Medizinal-Rath und Professor, Direktor des @öniglichen

Elinifums, Sommerstraße Nr, 4

| «commissairs

QGORL F c) | E20. JDO.OOT j

G C. O L T0420 71144 (1,005, 71 200. |

Nichtamtliches.

Sachsen. Weimar, 6, November. Nachricht aus Meiningen in Nr. 265), daß der Staatsminister a. O, v. Harbou in die Dienste des Fürsten von Reuß-Greiz treten werde, dürfte auf einem Mißverständniß beruhen. Die „Weim. Ztg.“ erfährt auf glaubhafte Weise, daß Minister von Geldern in Gera die wiederholt erbetene Entlassung mit Rücksiht auf seine geschwächke Gefundheit von Neuem erbeten hat und daß Herr v. Harbou als sein Nachfolger genannt wird.

Altenburg, 5. November, Das letterschienene Gesehe8- blatt enthält ein Patent, mit welchem das noch mit dem vorigen Landtage berathene, wegen einiger, von der Landschaft beschlosseuer Modificationen des ursprünglichen Entwurfes, aber bisher von dem Gouvernement beanstandete Geseh über einige Verhältuisse des Civilstaats3dienstes nunmehr doch mit Gesehßesfra fl verfündet wird. Das Gesetz enthält außer Bestimmungen über die Modali- täten der Anstellung, die Rechte und Pflichten der Staatsdiener im Allgemeinen und namentlich auch detaillirte Bestimmungen über das Disciplinarverfahren und die dabei anzuwendenden Mittel, fo wie Über die Pensionirung eânes Staatsdieners und die dabei hin- sichtlich des Anspruchs auf Pensionirung, Höhe der Pension U, f, e einzuhaltenden Normen. Der Betrag der Pension steigt nach dem Geseke in allmälig si erhöhenden Sägen bis zum erfüllten Asten Dienstjahre von 25—80 pCt. der Besoldung, vom erfüllten 50sten Dienstjahre an kaun sie nach landesberrlihhem &rmes}sen bis 100 »Ct. erhöht werden. Der höchste Saß einer jährlichen Pension 1ft u

Die

f 2000 Thlr. normirt. Frankfurt a, M., 5. November.

BundeSstag8gesandte, Herr von Usedom, ift heute

“a

: Der Königlich preußische Zun Vormittag von Berlin wieder hier eingetroffen. : (Fr. o) Großbritannien und Jrland. London, 5, November. Der Großfür| Constantin begiebt ch, wie verlautet, in Folge ibm aus Petersburg zugekommenen Depeschen, direft (über Rotter-

dam) nach Rußland. : : E Den Bemühungen Lord William Hah s, dermaligen Civil- von Kaschmir, ist es gelungen, das Tagebuch des au] seiner Entdeckungsreise im Junern Asiens nahe bel Rashgar in der Mitte des Monats August 1856 von einem dortigen räuberischen Häuptling ermordeten Adolf Schlagintweit aufzusinden. 8 Frankreich. Paris, 9. November. Der „Moniteur bringt heute die amtliche Bestätigung von der am 31, Vftober zu London exfolgten Unterzeichnung der Uebereinkunft zwischen Frank- rei, England und Spanien, worin dieselben erklären, „daß ste zu- sammentreten zum Zwecke gemeinschaftlichen Vorgehens, um von Mexiko die Genugthuung zu erlangen, die es ihren Beschwerden cbuldig i. Näheres über Art und Weise der Action deutet das amtliche Blatt noch nicht an. Die spanische Regierun z hat ibrem Havannah-Geschwader bereits Ordre ertheilt, in den mexikanischen

| Meerbusen einzulaufen und dort weitere Befehle abzuwarten. i Spanien. Aus Madrid 9. November , Morgens , wird elegraphisch gemeldet : „Ein unerheblicher republifanisher Aufrudr- Versuch fand in Medina-Celi statt, der Anstifter wurde festgenom- men ; das Herbeirufen der bewaffneten Macht war nicht nothig." Jtalien. italienishe Parlament wird bereits ani 90. November eröffnet werden, Das Einberufungs-Vetret wurde

um 6. November in Turin erwartet. O i

i Der neue Kriegs - Minister della Novere ist mit der militairi- | {en Reorganisation beschäftigt und hal zunächst ein Ba e Ee | Elitencorps gebildet, wozu die Jnfanterie Bataiuone 12, die Ka: vallerie-Schwadronen 25 Mann liefern, „Zn voriger Woche gingen 2000 Karabinieri nah den neapolitanischen Provinzen ab, 1000 andere gehen in dieser Woche nach Sicilien und 300 sind in Bologna eingerückt, wo mehrere Erdolchungen vorgekommen waren, Man liest in der Turiner „Gazzetta di Popolo“: „Ir La9en fürzli angezeigt, daß die italienische Freimaueret, einen Gre z meister gewählt habe , und da wir setnen Namen nicht anführten, so behauptete das „Echo de Bologna“, daß es Genera. Garibaidi sei. Das fklerilale Blatt irrt stch, nicht der herühmte Genera! wohl aber eine sehr hohe Persönlichkeit , deren Namen n

augenblicklich nicht nennen fónnen, is zum Großmelller gen worden.

L 14 Mailand, 5. PLOY0ilper, S feponané | Neapel, 3. d. Mi: Cialdini {ließt seinen Abschieds an das 6. Meilitair-Departement mit folgenden Borten - daß wir bald ein anderes Feld finden werden, digere Feinde bekämpfen werden.

Messina, 3, November. Ministerial-Verordnung wegen

d Das

/ N30 as UHoVAH4A 5. November. Die „Perseveranza

Griechenland. Aus daß durch föniglihen Erlaß Organisirung einer Grund Kredì : blizirt worden, wodur die Gültigkeit Christen verschiedener Konfe} on

thi 45