1861 / 281 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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die. seitèns -der Prenzlauer Kreisstände-zu- bewirkende unentgeltliche Ueber- weisung“ des innerhalb ihrer Kreisgrenzen zum Bau einer Eisenbahn: von Angermlinde nah Stralsund mit Zweigbahnen von Pasewalk nah Stettin und von Züssow nah Wolgast erforderlihen Grundes und Bodens an die Berlin-Stettiner Eisenbahngesellshaft und betreffend die zur Deckung des Kaufpreises, der Nußungs-Entschädigung u. \ w. für den gedachten-Grund und Boden erforderlichen, in Kreis - Obligationen aufzubringenden Geld- mittel, hat die zur Ausführung dieser Beschlüsse. von den- Prenzlauer Kreisständen gleichzeitig eingeseßte ständische Kommission eine Anleihe bon 100,000 Thalern in Kreis-Obligationen aufzunehmen beschlossen und be- kennt sfich durch diese, für jeden Juhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld pon Thalern in Preußischem Courant, welche für den Prenzlauer Kreis kontrahirt worden und. mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 100,000 Thalern geschieht spätestens vom 1. Januar 1863 ab aus einem, - mit jährlih mindestens Einem Prozent des Anleihekapitals zu bildenden Tilgungsfonds, unter Zu- wachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. Z

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1863 ab in dem Mönátke Okkober jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche- noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die aus- geloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be- zeichnung ibrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an ‘welchem die Nückzahlung erfolgen soll, öffentlih bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt im Monat Dezember jeden Jahres in dem Amtsblatte der Königlichen Negierung zu Potsdam, in den Wochenblättern der Stadt Prenzlau und in dem Preußischen Staats-Anzeiger zu Berlin.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wid es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.

Die Auszahlung der Zinfen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rügabe der ausgegebenen Zins-Coupons, beziehungsweise dieser Schuld- verschreibung, bei der Kreis-Kommunalkasse in Prenzlau, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldver- schreibung find auch die dazu gehörigen Zins-Coupons der späteren Fäl- ligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins-Coupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Nückzablungs-Termine nicht erhoben twerden, so vie die innerhalb vier Jahren nicht erhobenen Zinsen , verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nah Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- Ordnung Th. 1., Tit. 51, §§. 120 seq. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Prenzlau.

Zins-Conpons können weder aufgeboten noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins - Coupons bor Ablauf der vierjährigen Verjährungéfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zins - Coupons durch Vorzeigung der Schuldbver- {reibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nah Ablauf der Ver- jährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorge- fommenen Zins-Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind zwölf halbjährige Zins-Coupons bis zum Schlusse des Jahres ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins-Coupons auf sehSjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zins-Coupons-Serie erfolgt bei der Kreis- Kommunalfasse zu Prenzlau gegen Ablieferung des der älteren Zins- Couvons- Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins - Coupons - Serie an den Juhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen. :

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung Unterschrift. ertheilt.

Prenzlau, den ten

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unter unserer

P, ! -,

Die ständische Kommisfion des Prenzlauer Kreises für Erbauung der Uckermärkis{ch-Vorpommerschen Eisenbahn.

andenburg, Regierungsbezirk Potsdam. Der n S Coupon zu der Obligation des Prenzlauer Kreises Litt E U Uf Prozent Zinsen über

a Silbergroschen.

Der Jnhaber dieses Zins-Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe amn een annaeo e 180, und späterhin die Zinsen der vorbenannten ¿agation sür das Halbjahr vom e S E

Thaler . Silbergroschen bei der Kreis - Kommunalkasse zu

Thaler

u, den

ständische Kommiffion des Prenzlauer Kreises für Erbauung der Uckéermärkisch-Vorpommerschen Eisenbahn. :

Zins - Coupon ift nn dessen Geldbetrag nit innerhall x Jahren nah der Fälligkeit, vom blusse des- betreffenden Halbjahres:an

rkhnfkon fr f Li L L L

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ungültig,

Provinz-Brandenburg7 Regierungsbezirk Potsdam. Wi l 0 n Zur Kreis-Obligation des Prenzlauer Kreises.

Der Jnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe, insofern nit rechtzeitig Widerspruch erhoben ist, zu ber-Obligation des -Prenz- [lauer Kreises i

Littr. Thaler à fünf Prôzent Zinsen die ……..te Serie Zins - Coupons füx die sechs Jahre 18... bis 18. bei der Kreis-Kommunalkasse zu Prenzlau. :

Prenzlau, den ten 1

Die \tändishe Kommission: des Prenzlauer Kreises“ für Erbauung der Uckermärkisch - Vorpommerschen Eisenbahn.

AllexhöGster Erlaß- v.om 28. Oktober 186.1 betref sf end U banderungen resp. Erganzung “r LF:°6 Und 89 VeS TevIdTIten Neuem ent [Ut Le P s - e 0 J , , na

vinzial-Feuersozietät der Rheinprovinz vom 1fen

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September 1852.

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Auf den Bericht vom 18, September d. J. will Fh in rüsihtigung der Anträge des AXIV,

Provinziallandtages de Rheinprovinz und unter Bezugnahme auf Meinen Erlaß vom 12ken

145) folgende Abänderu \

10 eo Márz 1860 (Geseh - Sammlung S. n des revidirten Neglements für die Provinzial - Feuersozietät dei Rheinprovinz vom 1, September 1852 (Geseß-Samml, S. 693 |, genehmigen. :

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31) Y,- 9. Die Bestimmungen dieses Paragraphen des Neglements und des durch den Erlaß vom 12. März 1860 genehmigten Zusaßes werden aufgehoben und es treten an deren Stelle die folgenden: Folgende Gebäude jedo, als: Pulvermüßhlen unds Pulve magazine, Glas- und Schmelzhütten, Eisen- und Kupferhämmer Stückgießereien und Münzgebäude, Zuckersiedereien, Cichorienfabri fen und Schwefelraffinerieen , Terpentin -, Firniß- und Holzsäur: Fabriken, Anstalten zur Fabrication von Aether, Gas, Phosbpho! Knallsilber, Knallgold und Erdöl, Spiegelgießereien, Spinnereien in Schaf- und Baumwolle und in Flachs, alle Gebäude, worin Dam befindlih sind, Theeröfen, Ziegel- und Pottasch - Brennereien, Vitriol- und Salmiak - Fabriken, Theater, öffentliche Arbeits - An stalten, Brauereien, Brennereien, Malzdarren, Destillir- Gebäut Laboratorien, Loh-, Wind-, und Oelmühlen, Gebäude, in welchen Trocknungs - Anstalien sich befinden, ferner alle innerhalb 60 Fuß Entfernung von einer mit Lokomotiven befahrenen Eisenbahn be legenen Gebäude, und überhaupt solche G 0 Dau de, W el W (

ampsiehei

nach dem Ermessen der Provinzial-Feuer-Sozt1etäts

Direction eine den vorstehend aufgeführken | Teuersgefahr darbieten, können nur gegen einen Beitragt saß aufgenommen werden, worüber die Direction außer den sonsti gen üblichen Klassensäßen mit ihren Besizern übereinkommt,

immer nur mit dem Vorbehalte, daß der Direc i UDT Fretfteve, enm Nes Vertrags-Verhältniß drei Monaîe Ablauf des Jahres aufzukündigen.

Al §00.

Die Bestimmungen dieses Paragraphen des Reglemenis werden aufgehoben und es treten an deren Stelle die folgenden

Es soll aus den Ueberscbhüssen an ordentlihen Beiträgen eim eiserner Bestand angesammelt werden, welcher zunä chfstt als Meservefonds zur DeCuUng FUU ti gr Tie Dien en soll. Wenn dieser eiserne Bestand bis zur Höhe des ander! halbmaligen Betrages der Jahreseinnahme an F tragssäßen angewachsen is, soll eine Herabseßung der Beitrag: sätze stattfinden können, und eine Lde alsdann dem del Zustimmung des Oberpräsidenten unterliegenden D ( \chlusse des Provinzial - Landtags, beziehung8wei]e wenn der Provinzial-Landtag nicht in nächster Zt! zusammenirilt, des Verwaltungs-Ausschusses anem gestellt-fein.

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Dieser Mein Erlaß i} durch die Geseß - Sammlung

bliziren. Berlin, den 28, Oktober 1861. IKG ilhelm.

Graf von Schwerin,

An den Minister des Junnern,

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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das 38ste Stück der Gesezfämmkung, welches ‘heute ausgege: ben wird, enthält ‘unker

Nr. 5454, ‘das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Jn- haber lautender Kreis - Obligationen des Prenzlauer Kreises im ‘RegierungS8bezirk Potsdam ‘im Betrage von 100,000 Thalern. Vom 25. September 1861, unter

den Allerböchsten Erlaß vom 28. Oktober 1861, be- treffend Abänderungen resp. Ergänzungen der gg. 6 und 35 des revidirten Reglements für die Provinzial- Feuersozietät der Rheinprovinz, vom 1, Seÿtémber [852 ; unter

den Allerhöchsten Erlaß vom 28, Oktober 1861, be- treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für oden Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee von der Grenze der Bürgermeisterei Weismes bei Ondenval bis Ainel und der Aachen - Luxemburger Staatéfstraße, im Kreise Malmedy, Regierungsbezirk Aachen, und unter

den Allerhöchsten Erlaß vom 30. Oktober 1861, be- treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an die Gemeinde Kirn, im Kreise Kreuznach, ' des Regie- rungs - Bezirks Coblenz, für den Bau einer Chaussee von Kirn, das Hahnenbachthal aufwärts, in der Rich- tung auf- Rhaunen.

Berlin, den ‘26. November 1861.

Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung,

Finanz - Ministerium.

Bie kan ntmáà hun g. Fn einer größeren Anzahl von den ausgegebenen Exemplaren x amtliben Gewinnliste vom 15. d.- M. zur Aten'Klasse 124ster

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Lotterie is auf Seite 5 derselben bei der Loos-Nummer 34,001 ) } eine Nummer, welche

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eine Null zu viel, nämli irrig 340,001

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worden. Bei sämmtlichen bestallten Lotkterlte -

Einnehmern

fann ein be- rihtigtes Exemplar der gedachten Gewinnliste von den Betheiligten

eingesehen

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Nhagaereist: Der General-Major und Commandeur der 16ten

u Infanterie-Brigade, von Fa [lois, nah Halle.

Berlin, 25. November. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem kommandirenden General des 8. Armee- Corps, General der Jnfanterie von Bonin, ‘die Erlaubniß zur Anlegung des von des Sultäns Majestät ihm verliehenen Med- shidje - Ordens erster Klasse; dem Direktor der Kriegs - Akademie, General-Lieutenant von S chlichting, zur Anlegung“ des von des Königs von Sachsen Majestät ihm verliehenen Großkreuzes “des Albrechts-Ordens ; dem General- Adjutanken, General-Lieutenant ¿Frei- herrn von Manteu ffel, zur Anlegúung des von des Großherzogs von Hessen und bei Rhein Königlicher Hoheit ihm verliehenen Großkreuzes des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen mit Schwertern ; dem Commandeur der 3. Garde-Jnfanterie-Brigade, General-Major von Frobel, zur Anlegung des von des Großherzogs von Baden Königlicher Hoheit ihm verliehenen Commandeur-Kreuzes des Or- dens vom Zähringer Löwen; dem Commandeur des Lehr-Jnfan- terie:Vataillons, Oberst-Lieutenant von Kessel, aggregirt dem 1. Earde-Regiment zu Fuß, zur Anlegung des von des Königs von

ausgegebenen 95,000 Loosen nicht existirt abgedrut |

Portugal Majestät ihm [verliehenen Commaudeur-Kreuzes des Ehristus:Ordens, sowie -dem- Hauptmann und Compaguie-Chef.vo n Gélieu- vom Garde-Schühßen-Bataillon zur Anlegung- des von des Königs der Belgier Majestät ihm verliehenen Offizier-Kreuzes des Leópold-Ordens, zu ertheilen.

I ichtamtiiches.

Preußea. Berlin, 24, November. Bei Jhren Majestäten fand gestern ein größeres Diner ftatt, zu dem der Minister des Aeußern, Graf von Bernstorff und Gemahlin, der Großherzoglich sädbsishe Staats - Minister von Wahdorff und Ge- mahlin, der Minister Freiherr von Schleiniz, der Herzoglich sasen- altenburgische Staats-Minister, Freiherr von Larisch, der Geheime Legations-Rath Graf von Nányau, der General-Major“ von Frobel u. A. Einladungen erbalten hatten,

Hannover, 23. ‘November. Jhre Kaiserlichen Hoheiten der Großfürst und die Großfürstin C onstantin nebst der Großfürstin

Olga sind géstern hier eingetroffen.

Sachsen. Altenburg, 22. November. Bei der gestern erfolgten Wiedereröffnung des Landtags wurden seitens der Re- gierung zunächst vorgelegt der Finanz - Etat für. die Finanzperiode 1862 1864 und zwei Erlasse, von denen sih der eine auf eine Verwilligung von 3000 Thlr. zu Militairzwecken bezog, der andere das schon im Frühjahr-d, J, begehrte, von der Landschaft aber damals abgelehnte Postulat zum Bau eines neuen :Landesbank- und Bibliothekgebäudes nach einem den TWlnschen der Landschaft zum Theil entsprechend modifizirten Plane wiederholte, Aus dem Etat war zu entnehmen, daß bei den günstigen Finanzverhältnissen eine Steuer-Ermäßigung (und zwar bei der Gewerbe- und Perfo- nalsteuer, so wie der - Grundsteuer und theilweise Aufhebung der Fleischsteuer) in Absicht steht. Auch soll auf Bildung eines ¿Fonds zu Eisenbahnbauten Bedacht genommen werden. Zum Schlusse der Sißung gedachte der Landschaftspräsident v, d. Gabeienß noc des für das Land so freudigen Ereignisses der Verlobung Sr. Hoheit des Prinzen Moriß mit der Prinzessin Auguste von Sacbsen-Mei- ningen, worauf die Landschaft den Beschluß faßte, ihre Glückwünsche durch eine Deputation auszudrücten. (A4 539)

Frankfurt a. M., 23. November. Die offizielle Mitthei- lung Über die Bundestagsfizung vom 21. November lautet: Prä- sidium brächte die ihm von dem Fürstlich lichten steinischen Wirklichen Geheimen Rath und Bundestags-Gesandten Freiherrn von Winde überreichte Vollmacht zur Vorlage, dur welche dieser Gesandte von Sr. Durchlaucht dem Landgrafen von Hessen-Homburg einftweilig als landgräfliher Bundestags-Gesandte bevollmächtigt wird. Die Bundesversammlung - faßte die dieser Accreditirung entsprecenden üblichen Beschlüsse.

Weiter gelangte seitens des Präsidiums das: Schreiben zur Verlesung, durch welches Se. Majestät der Kaiser“ von Rußland der Bundesversammlung von ‘der erfolgten Entbindung Jhrer Kalt- serlichen Hoheit der Großfürftin VDlga FTeodorowna, Gemáhlin

, ‘von einem Prin- elbe in gewohnten

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Sr. Kaiserlichen Hoheit des“ Größfürsten Michael 7

zen Anzeige macht, und wurde beschlossen, daf Weise zu beantworten.

Hannover gab die in Anlaß der Erklärung Preußens vom 14, d. M. bezüglich des hannovershen Antrags wegen Bildung einer Kanonenbootflottille zum Schutze der norddeutschen Küsten vorbehaltené Erklärung ab. Jn derse'ben wird ausgeführt, daß die föniglihe Regierung, wie sie sich mit Preußen in voller Uebereinstimmung hinsihtlich des Zweckes befinde, nämlich die Herstellung des Schußes für die deutshen Küsten zu beshleu- nigen, so sih der Hoffnung hingegeben habe, daß dieselbe: Har- monie auch hinsichtlich des - Mittels zum Ziele bestehe. Di föniglie Regierung erblickt in der. von Preußen, unter - Be- rufung auf den ‘langsamen Gang der KüstenbefestigungSange- legenheit am Bunde und-unter Hinweis auf die Denkschrift vom 20, Januar 1860, in welcher die Flottille nur einen Theil der Maßregeln zum Küstenschuße“ bilde, an «die Hansestädte unterm 15. Juli d. J, gerichteten Aufforderung mit Preußen eine Flottille zu vereinbaren, dasselbe Mittel für die Beschleunigung der Sache zur Hand genommen, welches die fönigliche Regierung . in ihrem Unkrage vom 31. Oltober “bei der . Bundes Versammlung in Vorschlag gebraht habe, nämli Aussönderung der Flotille aus dem - Ganzen des Küstenschußsystems und ge trennte Behandlung. Nach Auffassung der föniglihen Regie rung unterscheiden sich beide Vorschläge bauptsächliÞh in dem einen Punkte, daß die Ausscheidung der Flotille, welche Han- nover beantragt habe, von der Bundesversammlung selb} vorzu: nehmen und inm Bundeswege zu verbandeln wäre, während die

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