1885 / 154 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Jul 1885 18:00:01 GMT) scan diff

verwaltung, Polizeiwesen, Schulwesen, Straßen und Wege, Waisen- rath. Die zahlreidben Muster für Gesuche, Rechnungen u. st. w. erbôhen die Brauchbarkeit des kleiner Buchs, für welhe {on das rasche Erscheinen der neuen Auflagen spricht.

Amerika in Wort und Bild. Vereinigten Staaten von Friedrih von Hellwald. 46. bis 50. Liefe- rung zu 1 A Mit ca. 700 Illustrationen. Leipzio. Schmidt & Günther. Das großartig angelegte Werk nähert si seinem Ende und foll noch vor Weihnachten in der Händen der Abonnenten sein. úIn den neuesten Lieferungen weiden wir mit den nördlichen Janen- staaten bekannt gemabt. Dann folgt eine Schilderung Cincinnatis oder Porcopolis und Chicago’s, der „Königin des Westens“. Der Ve: fasser wciß den Tcxt dadurch besonders interessant zu machen, daß er in die Beschrerbungen der Städte und Gegenden ausführliche an- zieherde Schilderungen aus tem sozialen, gesellswaftlichen und geschäft- lien Leben Amerikas cinflicbt ; so erörtert er u. A. in diesen Heften das Leben in den Boardinghouses, die Frc.uenfrage, das Treiben der Advo- faten u. a. m. Unter den vielen meisterhaft ausge{üÜhrten Tertillustra- tionen beben wir besonders folgende hervor : Der große Leuchtthurm zu Erie, Ein Elevator am Eriesee, Blick auf Sandusky, Die Kelley-Inseln im Erifee, Ansicht von Toledo, Fourth Street in Cincinnati, Die Tyler- Davidson-Fontaire in Cincinnati, Jeffersonville am Ohio, New- Alkany am Obio, Die Ufer des Michigansees, Ansicht von Chicago, Ein Haus in Bewegung, Michigan-Avenue in Chicago, Maddison- Street, Sherman-Hote! in Chicago, Ausblick auf den Michigansee, Ein Felsenbogen bei Madckinaw in Michigan, Arched Rock bei Mond- \cbein 2c. Von den Velbildern erwähnen wir: Heiliger Kreuzberg, Klippen am Green River in Kentucky, Indianer seinen todten Feind \kalpirend, der Wapitihirs{, St. Louis (7 Abbildungen), Ein Prairie- brand, Indianer in der Wüste eire Diligence überfallend 2c.

Von der 4. Auflage von Meyers Konversationé- Lexikon, die in 256 Lieferungen zu je 50 4 Z im Verlage des Biblio- graphischen Instituts zu Leipzig erscheint und dur den Werth ihres sorgfältig bearbeiteten Textes und die Reichhaltigkeit und Schönheit ihres bildlien Beigaben alle Ansprüche erfüllt, die man an ein autes Konversations-Lexikon stellen kann, sind wiederum 4 Hefte (9—12) verjandt worden. Dicselben führen den Lext von „Amtscid“ bis zu „Archäologie* fort, enthalten eine Menge theils längerer, theils kürzerer interessanter und lehrreicher Artikel aus den verschiedensten Wissensgetieten, und sind außerdem mit 7 Karten (Nord- und Süd- Amerika [Fluß- und Gebirgékarten}, Ncrd- und Süd-Amerika [Staatenkarten]}, Afghanistan, Argentinisbe Republik, Asien [Fluß- und Gebirgsfarte]) und 2 Tafeln Abbildungen (Antilopen und Affen 11) ausgestattet.

Eine Scilderuna der

Gewerbe und Handel,

Der Geheime Kommerzien-Rath Zwiccker, Inhaber der Firma Gebrüder Schid@lier, ift gestern früh gestorben.

Ueber die Ein- und Ausfuhr des Großherzogthums Hessen über Bremen im Jahre 1884 entnehmen wir der Nr. 337 der „Mittheilungen der Großherzoglich hbessishen Centralstelle für die Landesfstatistik (Juni 1885) Folgend. s: Die Einfuhr in Bremen aus dem Großherzogthum Hessen repräsentirt einen Werth von 1593592 M, die Ausfuhr aus Bremen in das Großherzoathum Hessen hatte einen Werth von 1 528 834 „6

Werden die einzelnen Artikel der Einfuhr in Bremen aus dem Großherzog! hum und diejenigen der Ausfuhr aus Bremen nah dcm Großherzogthum in Hauptiwaarengruppen zusammengefaßt, so erhält man folgende Uebersicht :

Procent-

antheile. (1,28 29,43 0,20

(),02

NAusfub1 1 089 817 358 138 3 837

250

Einfukr. Procent- M. anthc V S 1 124 298 (O/DO Ic UOs 04 15 300 0,96 179 024 11 24 76 792 0,02 1593592 100,00 1528834 1C0,00 íIn den dim Jahr 1884 vorausgegaorgenen fünf Jahren umfaßt | der Verkehr des Großherzogthums mit Bremen folz;ende Werth'ummen: Einfuhr Ausfuhr in Bremen aus dem aus Bremen nach dem Großherzogthum Hessen. M 1 401.192 1882 2 072 014 1881 1 562 898 1880 1 309 550 1879 960 619 202 481 Wied P! 4 U W. L. D) Dié Betriebs einnahme der Ostpreußiswhen Südbahn pr. Junt 1885 betrug nah vorläufiger Feststellung: im Personenverkehr 90222 4A, im Güterverkehr 215718 4, an Extraordinarien 20 000 Æ, zusammen 325950 M, darunter auf der Strecke Fischhauscn -—— Palmnicken 4243 Æ, im Monat Juni 1884 definitiv 292870 Æ, mithin gegen den entsprehenden Monat des Vorjahres mehr 33080 #, im Ganzen vom 1. Januar bis ultimo Juni 1885 2584665 , gegen 1 726 307 A im Borjahre, mithin gegen den entsprecwenden Zeitraum des Vorjahres mehr 858 358 M Nürnbera, 1, Zuli, (Hoyfenma Held.) Vom Hopfenmarkt ist Neues nicht zu berichten. Die Kund- scbaftéhändler kaufen langsam kleine Posten, während der Export nah England fast völlig ruht. Preise bleiben stabil. Die Zufuhren sind mäßia, kommen aber den ebenfalls kleinen Umsätzen gleich. Der Vorrath ift immer noch ansehnlid, nur wirklihe Primawaare fehlt. Die letteinoetroffenen Nachrichten aus den deutschen Pflanzungen lauten im allzemein:zn Durcbschnitt günstig. Der heutige Preisftar d ift sür: prima 75—30 M, gut mittel 58—62 M, mittel 48— 54 M, gering 38—453 H Eon on, 9 U (W D) D bet Woll- auktion Tendenz stetig, Preise unverändert. em Dot S U Œ S 2) Baumwollen“ Wochenbertchi. Zufubren in allen Unionshäfen 2000 B., Auts- fuhr nad Großbritannien 13 000 B., Ausfuhr nach dem Kontinent 12 000 B., Vorrath 289 000 B.

ey tio Lic

I A

Berzehrungêgege: Rohstoffe Halbfabrikate Ptanufakturwaaren

Andere IÎIndusirieerzeuganisse

stände .

1883

ritberic! von Leopold

gestrigen

Submissionen im Auslande. talien. E O, 2 E.

Territorial-Direftion des Miuur-Koumissariats des VIII. Armee- Corps in Florenz. Lieferung von 20 000 Säcken aus Segeltuch. Voranschlag 48 000 Lire Kaution 2500! Lire. Näheres an Ort und Stelle.

Verkehrs-UAnftalten.

Bremen, 4 M, W L D) Vie Dampfer bes Norddeutschen Lloyd „NeckLar* und „Fulda“ sind gestern, ersterer um 11 Uhr Vormittag, letterer 1 Uhr Nachm:ttags, in Newse- York eingetroffen.

Berlin, 4. Juli 1885. Die Japanische Ausstellung im Ausfstellungspar k. (Schluß.) ; Cine Ausstellung von _kostbaren Stickereien is von der irma Wagner (Berlin, Defssauerstraße) veranstaltet worden; um i jedoch von der Mannigfaltigkeit und hschsten Entwicklung

der Stickerei einen rechten Begriff zu bilden, betrachte der Zu- schauer die -kostbarere und reichaltigere Auswahl im hiesigen

Auëführung sind au2geftellt und entzücken den Beschauer dur die Eigenartigkeit des Musters wie dur die tadellose Aus- führung. In Palattstih gearbeitet findei fich hier der auf den meisten Stickereien dargcstellte Reiher mit scinem silberscimmern- dem und auf s{warzem Grunde um so wirkungsvollerem Gefieder, ferner der Theestrauch, diese für die Japancr so werthvolle Pflanze, sowie Reis und Zukerrobr, und der Schmetterlirg, dessen s{hillernde Flügel dem Kürstler die willlommenste Gelegenheit geben, \ziner Phan- tasie den denkbar möglichsten Spielraum zu gewähren. Ein Huhn in Lebens8größe auf dcm unteren Theil des Schirms über- rast dur die Natürlichkeit in dec Wiedergabe seines braunen Ge- fieders. Auf einem zweiten S@irm sieht man hinter hob herabbängenden Sclingpflanzen Königstiger in den verschiedensten Stellungen. Die Abtönung vom schwarzgeftreiften Rothbraun des Rückens bis zum Silkerweiß des Baues ift von entzückender Zartkeit.

Ein Gegenstand, welcher in dem Verkehr cine große Rolle spielt und fich vielfaber Nacbfrage erfreut, ist das Lampion, ohne weiches ein japanisches Haus nicht denkbar ist. Es dient zur Lampe im Zimmer, zur Laterne ror dem Hause und auf der Straße und ver- tritt die Stelle der Fackeln bei Aufzügen u. dergl. Die Herstellung cines so vielseitigen Gebrauch8artikels mußte den Arketiter reizen, auf immer neue Formen zu sinnen, um einige Abwechselung zu erzielen. Diese ift ihm denn auch in einer überrashenden Mannichfaltig- feit gelungen, und man findet von der einfachsten Kugelform bis zu den bizarrsten Phantasiegebilden Muster davon vor. Die Herstellung cives solchen is nicht vninteressant. Der Handwecker stellt vor sich auf den Tisch ein zerlegbares Holzgerüst, welches in seinen äuferen Linien die Form zeigt, welche der Ballon haben soll. Dieses Gerüst umîipyannt er horinzontal und vertikal mit Bastfäden, zieht feinere dazwischen und stellt so cin sehr woeitmaschiges Gewebe her ; über dieses klebt cr feines Reispapier, legt die letzte Hand an den vollen- teten Ballon und läßt ihn dann zum Maler wandern, der mit seinem Pinsel jene leuct!räftigen Farben daraufhaucbt, die beim Brennen der Kerze einen so prächtigen Anblick geroähren. Gine große Kollek1iona dieser zierliwen Sachen ist zum Verkauf ausgestellt, und m2n feht an den Eisenbogen der Halle gleichzeitig zur Dekoration die mannigfachsten Excmplare, von dem kleinsten, nicht arößer wie ein Apfel, bis zu dem vor einem Metec im Durchmesser. Die deutsche Fabrikation, welche sich diefes Artikels längst bemächtigt hat, müßte bier eine Fülle von neuen Mustern finden.

Ein Gegenstand, welben man überall in allen nur denkbaren Variationen wiederfindet ift selbstverständlich der Fächer, ohre welchen der Japaner nicht denkbar ist. Die Kinder, die Hausfrau, der Mann, alle handhaben sie dieses Abkühlunrgsinstrument mit mehr oder weniger Grazie; es berührt den deutschen Zu- schauer eigenthümlid, wenn der javanishe Zimm:rmann den Hobel bci Setie wirst, der Töpfer die thonhefleckten f5inger noihdürftig abtirccknet, um zum gelzehten Fächer zu greifen, defsen Gebrau ihm zum dringendsten Bedürfniß geworden ift, Die Formen desselben geten felbstoerständlih zu den mannigfahften Spielarten Anlaß Man findet am lhäufigsten diefenige cines gerippten Blattes mit langem Stil oder den zusammenlegßaren, wie ihn unsere Damen tragen. Der Stoff bestebt meistens aus starkem Papier, in kostvarerer Ausführung a:s8 Seide mit Stickereien darauf. Der Fächermaler betreibt sein Geschäft für den gewöhnlichen Bedarf sehr mechanisch, meiît find es typisc; acwordene Muster, die er mit breitem Pinsel darauf binwirft, aber auh Zeichnungen mit seirsten Stricben finden fich vor. Föche: artige Popierrahmen hängen überall als S&wmuckstücke, und wie ge- {idt der Japaner alle sich zu irgend einer gefällkgen Spieleret eignenden Gegenstände zu benutzen weiß, zeit die Dekoration dieser Rahmen, denn aus wirkiicen Scbwalbenfedern sind die wcist im Fluge aktgebtldeten Schwalben kergestellt, der Pinsel hilft dabei nah, und mana sieht diese reizenden Gescköpfe in plastisccer Lebendigkeit scheinbar über das Papier hinbuîchen. Buntfarbige größece Vögel find gleichfalls auf diese Art abgebildet. Unsere Dekorateure sollten fich diese allerliebste Art der Ausschmückung wohl merken, Die Gestalten von Vögeln, F1röscben, Eulen, Schmetterlingen bilden das ständige Schmuckmittel der Fächer, und man sieht die letzteren an die Wand gemalt, in die Kissen eingewebt, an den Tapetenschirmen, kurz überail, der Fäwer [ccint somit im Verein mit den Wandschirmmalereten unsere Zimmer- dekoration turch Bilder zu ersetzen.

Wie sehr der Gebrauch des Käcbers in das Kulturleben des Japane-s übergegangen ift, beweist der Umstand, daß er selbsi sein? todten Götßen mit dem Fächer in der Hand darstellt. Gelegenheit, solce Gs31terbilder zu sehen, ist hinreichend gegeben, denn in dem grofien Tempel, ura welchen sh das Dorf gruppirt, ift eine ganz: Reike von Ober- und Uatergötzen aufgestelli, auf welche Rangçstah/!ng man wobl aus dem höheren oder niederen Standyunkt sch{ließen darf, dr den Statuetten eingeräumt ift.

Die Dekoration des Tempels ift bei Beleuchtuag dur dte bunten, elektcisch erhellien Lampions sehc effektvoll. Die gotdüber- sadenen, in den scbreiendsten Farben gemalten Götze:n, präc;tige Wandschirn1e, ein großer gemalter oder gewirkter Teppich im H-:nier- grunde, auf welchem ctne große Versammlung von Menschen, Thieren und uadefinicbaren Geschöpfen dargestellt ift, alles dies is wohl ge- eignet, die Sinne der Asiaten zu erregen, obgleich der christlice 2usÞbauer diesen für ihn unverständlichen Gegenständen fühl gegenüber teht und bôbsiens mit cinem unbehaglihen Gefühl auf zwei eiserne Drachen Flift, welche unweit des Eingangs zähucflets&zeud ihre Pranken auf dvcchbiochene Kugeln legen. Die Bauart dcs Tempels unterscheidet b von den Wohnhäufern nur durch größeren Umfang, ein erhöhtes Dach und cinen verandaarti;en Eingar. Die aus dünnen LVrettern hergestellte Seitcnbekleidung ist mit Laubsägearbeit geziert; die übli- chen Lamypions, prächtiger als sonst, fehlen auch hier nicht am Dache. Um dein Besucher eincn möglichst tiefen Cinblick in das gesell- schaftliche Leben der fremden Gäste zu geben, durfte natürlich ein Theater ntcht fehlen, und ist soles in einem breiten Abschiag an der Löngsscite der Glashalle cufgeshlagen. Dasselbe entspricht ven Vorstellungen, welche wir von vnferen städtischen Theatern haben, nicht, es ist vielmehr mit einer Sommerbühne, wie man fie in Volksgärten findet, zu vergleichen. Auf hohem, oblongem Podium ift die nicht sehr tiefe Vühne aufgescblagzn. Eine arell gemalte Landschaft bildet den Hin:ergrund, links und rechts find Wandschirme aufgestellt, decen mehrere übereivander cin Haus vor- zustellen scbeiren; dur dessen geöffnete Thür sieht man die „Künstler“ zwangslos sich hin- und herbewegen vnd aus derselben treten sie zur Vorstellung heraus. Diese ist eben‘al3 keine unserea Anschauungen entsprehende. Mcist find es Jongleur- und Akrobatenstücke, Clown- belustiqungen u. w. So sah:n wir beim Eintritt einen Seiltänzer, welcher in faltizgem Gewande, siat#, wie die unsrigen, in Trikotkleid, mit Schirm und Fächer das Seil entlang tauzte, obne größere Kunst- fertigkeit zu zeigen, als man sie bei uns auc antritt. Hierauf erschie- nen zwei Ringkämpfer, welche vor einem mit ciner Art Geißel bewaffneten Schiedsrichter ihre Könste zeigten; nab diesen zwei verkappte Leute, welche mit mächtigen Bambusknitteln so mörderlich aufeinander los- prügelten, daß die Schläze weithin dur das ganze Gebäude zu ver- nebmen waren (Etne Kollektion japanischer Theatermaëken ist aus- gestellt; dieselben überraschen durch ihre ungemeine Aehnlichkeit mit denjenigen, wie sie auf ver altariechitscen Bühne gebräuchlih waren.) Zu wünschen wäre nur, daß auch japanische Musiker die Begleitung zu diesen ebt japanischen Leistungen ausfüßrten; denn was eine Flotowsche Ouverture, von htesigen Musikern aaëgeführt, bei diesen Kraftprobuktionen zu thun hat, ist nicht ret ersichtlich. Mit der japanischen Musik scheint es freilih nicht besonders be» slellt zu sein. Zwar findet si eine Musikhalle in der Ausftellung vor, doch ist dieselbe reist dann am dichtesten umlagert, wenn nicht in ihr gespielt. wird. Wir hatten Gelegenheit, eine Dame sich selbst auf der japanischezn Guîitarre, welche einen fleinen Resonanzkasten und sehr langen Hals hat, begleiten zu hören, verzichteten jedoch bald auf dieses eigenartige Vergnügen. Ein sehr langer, am Boden stehender, saitenbespannter, {maler Kasten vermag gleichfalls nicht dem Zuhörer eine bedeutende Meixung von der japonishen Musik beizubringen. Angenehmer is der Aufenthalt

H T

_Vieler Zuschauer erfreut \sch der Damenfrisirsalon sowie der Spielwaarenladen, wo die originellen japanisben Puppen ein be, gebrter Gegenstand der deutschen kleinen Besucher sind. Die Kleider dieser Puppen werden von einem gegenüber wohnen, den Arbeiter, welcher Phantasie-Artikel berstellt, zugeschnitten, Kopf Hände und Füße gemalt und das Zeug mit oft werthvoller Stickerei verschen. Dieser ges&ickte Mann schneidet aus Pappe die gefälligsten kleinen Phantafiemuster, welbe, mit Zeua überzogen oder mit Papier überklebt, von der Geschicklichkeit des Malers allerliebß folorirt werden. s ) ferner die mannigfahsten Dinge vor, welche für den Markt berechnet sind: als Tableitdccken, Lamperschirme, decken u. \. w

Der Liebhaber japanischer Sachen kann seine Kauflust in der ausgiebigsten Weise befriedigen, denn verschiedene hiesige Firmen haben die günstige Gelegenheit benußt, um eine verkäuflibe Ausftellung solcher Artikel zu veranstalten. Die japanischen Lacksacben, deren prächtige Inkrustirung, wie oben erwähnt, der Befucher in ibrem Ent- stehen betrachten kann, da ein Arbeiter beschäftigt ist, aus Elfenbein Perlmutter und Metall die Ornamente zu s{neiden und die fertigen Muster auf Pappe geklebt dera Zuschauer vorzulegen, die Theedretter, Schretibzeuge, Schmuckkästen u. dergl. mehr, finden sich in reiher Auswahl, Legirungen, Gold- und Silberarbeiten, kostbare Holzarbeiten mit

europâisen

legenheit, seine Sammlung düurch die wegen ihrer Härte Scbârfe berühmten japanischen Schwerter zu vermehren Vasen und Scalen aus der Blütbezeit japanisher Kunst warten auf einen kunftsinnigen, reichen Käufer, der freilih den erworbenen Gegen- stand erft nad Schluß der Ausftelung in Empfang nehmen kann. So bietet diese hocvirtercssante, mannigfaltige Ausftellung eine Fülle von Belehruna und Anregung, und cs ist zu wünschen, daß ihr Besuch für die deutshe Industrie von segensreihe1: Folgen sein möge

un

Kiel, 3. Juli. (W. T. B.) Die hier liegenden drei chinesis{Gen Panzerscbiffe sind heute Morgen durch den Gesandten Chinas anter religiösen Ceremonien geweiht worden und haben Nachmittage über Plymouth dic Reise nah China angetreten.

(W. T. B) Anläßlich des heute beginnen- Schütenfestes prangt die Stadt in vollem Flaggenschmuck. Um t Uhr setzte sich der Festzug, von der Bevölkerung überall freudig begrüßt, in Bewegung. Vor Beginn des Schießens gab Hauptmann Diehl von den Jadependent-New- Vorker Schüßen 3 Chrenscbüsse für Kaiser Wilhelm, den Präfitenten (¿leveland unt, die Stadt Bingen ab.

Bingen, 4, Zuli den amerikantischen

Fr. Moa Papytêr hat getern Abend m KrottsPen r ein Paar Stunden edelsten künstlerisWen Genusses bereitet. haben diese in jeder Beziehung einzigartige Leistung der Künst- son gelegentlich ihres vorjährigen Gastspiels gebührend genür-

d'gt und müßten das damals ausgesprochene Lob wiederholen Man

kann sich die poetische Gcftalt des liebenden, von den Göttern so hart geprüften Sängerjünglings, die schönste, welche Gluck geschaffen hat, gar nicht yollerdeier interpretirt denken, als sie Fr. Papier uns bietet ; (Es ist eine künstlerisch abgerundete Schöpfung aus einem Gusse des hecr- lichsten Könnens, ven den ttieferscchütternden Klagetönen nach der ver- lorenen Eurydike, mit welchen Orpheus den eintönigen Grabgesang des

Chors durcbricht, bis zu dem Jubel über die Wiedervereinigung

Ergreifend und hochdramatisch ist die musikalische Deklamotion der

Rccitative, kiassish jede Pose und bewunderungswürdig vas summe

Spiel der Künstlerin. Fhr Organ hat an Fülle und Schönkbeit noch

zugenommen, und die ükteraus \ckwierige Scene mit Curydike er-

\ck:ten uns in Gesang und Darstellung noch vollendeter als früher.

Der herrliche Vortrag der großen Arie „Ach ich habe sie verloren*

evtfesselte einer Sturm des Beifolls, dem die Sängerin aber mit

vornehmen Takt, c lange die Scene ofen blieb, keine Folge gab, Während des ganzen Abends herrschte eine weihevolle, fast an- dächtige Stimmyng im Publikum: ein Beweis der läuternden Macht, weiche einer cchten Kunstleistung innewohnt. Auch ven Übrigen Dar- stellern, namentlich dem Chor \schien sich diese Wirkung mitzutheilen, sodaß die Aufführung überhaupt eine vorzügliche zu vennen war. Frl, Martin gab Eurydike recht lobens8werth, auch

Frl. Reichhardt \ang und spielte den Eros mit Anmuth. Hr. Kapell-

meister Ruthart hatte sib um die Einstudirung der Chôre und die

präcise Leitung des orchestralen Theils verdient gemacht; für den

Bortrag des Furientanzes wurde dem Orchester und feinem Leiter be-

sonderer Beif2ll zu Theil. Weit größer aber war selbstverständlich

der der Gastin gespendete, welde noch nah dem leßten

Fallen des Vorhangs nicht weniger als neun Mal hervor-

geklars{cht wurde. Morgen tritt die geniale Altistin, wie schon ge-

meldet, als „Fides“ im „Propheten“ auf. Am Dienstag gtebt sic noch einmal den „Orpheus“, wird sich aber damit definitiv von

Berlin verabschieden. Daß auch Fr. Katharina Klafêky den „Fidelio“

noch cinmal (zum letzten Male) wiederholt, und zwar {on am Mon-

lag, durste ebenfalls eine milllommene Vutthellung sein.

Der Mittwoch bringt die längst mit Spannung erwartete erste Auf-

führung voa Marschners „Vampyr“ und das zreeite Auftreten det

Hrn. Robinson. Dem Werke liegt bekanntlih eine Erzählung

Byrons zu Grunde, die Marschners Schwager, der Schauspieler

Woßhlbrück, derselbe der auch Scotts „Fvanhoc“ der dramatischen Dye

Mac schners, „Templer und Jüdin“, zu Grunde legte, als Libretto ein-

geritet hat.

Das Gastspiel des Hrn. Tbomas am Belle-Alliance-Theater \coeint diese Bühne in thren Versuchen, alte vergessene Possen wieder an das Tageëlicht zu ziehen und ihnen in etwas modern zugestulztem Gewande zu einiger Lebenssähigkeit verhelfen zu wollen, zu bestärken, und die Erfolge, welche fich freilich nur auf wenige Abende beschränken, rechtfertigen dieses Unternehmen gewissermaßen. So ging gestern eines der ältesten Berliner Lokalstüdle „Der Akticnbudiker“ von Anton Langer und D. Kalish in Scene, worin Hr. Thomas seibstverständlib die Hauptrolle spielte. Dieser Charakter cines g¿wöhnlihen WBubdikers fand m e DerbromimWen Darstellung des Gastes cine tüchtige Vertretung, er bietet Hrn Thomas Gelegenheit, seinem etwas zur Uebertreibung neigenden Spiel durch alle jene kleinen Kniffe und Mittelchen, welche ihren Cindrack nie verfehlen, zu einem Lacherfolge nach dem anderen zu verhelfen. Einige Einlazen, welche der Gast zum Besten gab. erregten die allgemeine Heiterkeit und trugen ihm reihlihen Beifall cin, Wacker unterstüßt wurde er gestern dur das ständige Personal Frl, Falkenhagen spielte die Köchin nicht übel, ohne jedo den Unforderungen zu genügen, wel%e man an eine tüchtige Soubrette stellen darf. Hr. Sulz und Fr. Wisoßki boten beide recht erfreuliche Leistungen, und die episodishen Rollen waren meist gut beseßt. Ob die Modernisicung des alten Volksftüks in allen Punkten eine besonders glüc!ihe gewesen ist, mag dahin gestell bleiben. Die abgeschmackten Berliner Schnadahüpferl zum Schluf des zweiten Akts sollten vermindert werden und die theilweise recht abgeschmackten darunter ganz fortfallen.

Redacteur: Ried: l.

Berlint —— -

Verlag der Expedition (Sch olz), Druck: Sechs Beilagen (einshließlid Böôrsen-Beilag:)

W. Els n:

vor dem nahe gelegenen Theehaus, wo eine junge Japanerin ín

Königlichen Gewerbe-Museum, Einige Wandschirme von prächtiger

reizenden fleinen Täßchen vas braune Getränk verabreicht,

Aus di-cfem starken, zeugähnliben Papier finden si fs

Tisch-

etreffend wegepolizeilice Vorschriften

vinz

Intarstiaarbcit sind vertreten, und dem Waffenliebhaber bietet ich Ge- Wi verordnen,

Antike M Monarie,

s-Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Sonnabend, den 4. Juli

Erste Beilage

Staats-Anzeiger.

p.

Königreich Preußen.

G e Fe B,

für die Pro

Schleswig-Holstein mit Ausnahme des Krei]es Herzogthum Lauenburg.

d S

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. unter Zustimmung beider Häuser des Landtags der für das Gebiet der Provinz Sch{chle#witg-Holstetn, mit Avsschluß des Kreises Herzogthum Lauenburg, was folgt: L L - : 8 Geset: betrifft den Verkehr auf den Haupl- und Neben ; und den in Gemäßheit des §. 15 des Gesetzes vom (Geseß-Samml. S. 94) dur das Amtsblatt der gemachten wichtigeren Nebenwegen Ausnahme des Kreises Herzog- und Wege.

jandstraßen

9, Februar 1879 :

Regierung zu S{leswig bekannt g

der Provinz Schleswig-Holstein, mit 1

ißum Lauenburg, und den Schutz dieser Straßen Stel 1,

in vex Unterhaltung der Provinz und Nebernlandstraßen und den 4 dex Unterhaltung der Kretse befindlichen aus- cebauten Nebenlandstraßen und Schutz dieser Straßen.

Die Strafien dürfen, so weit fie nicht von der Wege-Polizeibehörde abgesperrt find, von Jedermann zum Gehen, Reiten und Fahren, ]|0- wie zum Traréport von Vieh benußt werden.

Die Böschungen und Seitengräben der Landstraßen dürfen nur von den dazu berechtigten Personen betreten werden. Außerhalb der Fahrbahn zu reiten, zu fahren oder Vieh zu treiben, ist verboten.

D M,

Die Fahrbahn darf von einer hierzu nicht berechtigte Person nit gesperrt oder verengt werden, insbesondere ckUrsen unbespannke Fuhrwerke auf verseiben nicht stehen gelasse: werden. Gegenstände ¡jeglicher Art, abgesehen von den zum Wegebau, fowie zur Anlegung end Unterhaltong der Telegraphenlinien dienenden Materialien und Geräthschaften, dürfen weder auf der Fahrbahn, noW auf dem sonstigen Straßentercain, den Banketts, Böschungen, Gräben, Brücken nieder» gelegt werden, desgleichen ift es verboten, Schutt, Serben, Erde, Kehricht, Unkraut oder anderen Unrath auf das Straßenterrain zu werfen. g. »,

Bieh auf der Landstraße zu füttern, zu tränken oder anzubinden, ist verboten; vor Wirthshäusern, welche an der Landstraße liegen, kann dies jedoch urter besonderen Umständen er- laubt werden (S. 37).

Nerkehr auf den findliben Hauptk-

Zugthiere oder

Q. 0. : ,

Der Hufbeschiag der Zugthiere darf nit mit s{arfen Griffen

h i Y {o ei t f 7 A0 157 5

der Stollen versehen sein, av8genommen 1m Winter wegen Glâätte, in welhem Falle scharfe Griffe und Stollen bis zu 2 ecm Höhe er- laubt find.

A I

Die Ladungsbreite dec Fuhrwerke, mit Ausnahme der Ernte- fuhren, darf nih: mehr als 3 m, dte Spurweite, von Mitte zu Mitte der Rad*elgen gemessen, nicht mchr als 1,5 m betragen.

Die RKadfelgenbeschläge müssen im neuen Zustande eine ebene Dherflädie bilden, mit ihrer ganzen Fläche den Boden berühren und befestigt sein, daß Nägel, Stiste oder Schrauben über die Oberflähe nicht hervorstehen. Dasselbe gilt Radreifen an eisernen Rädern. e E S

Die Breite der Radfelgenbeschläge soll im neuen Zustande bei ge- wöhnlicbem Reise- und Landfuhrwerk ohne Unterschied ter Bejpan- nung mindestens 5 ecm betragen. ZAubgenommen find leicht konstruirte Luruêwagen, für welche eîne gertngere Breite zulässig ist. Als ge» wöhnliches Landfuhrwerk gilt dasjenige Fuhrwerk, welches zum Gebrauch bei der Landwirthschaft dient, auch wenn es von Landwirthen zum Verfahren ihrer Produkte oder zum Bezuge ihrer Bedürfnisse benußt wird; wenn solhes aber mit besonderen Vorkehrungen zum Trans- vort von größeren Lasten verschen oder stärker als gewöhnlich konstruirt ist, 5 ist es wie Lästfuhrwerk (Absay 4) zu behandeln. l

Bei Wagen, welche zur Beförderung von mehr als 6 Personen und zuglei zur Mitnahme von Gepäl- oder Waarengütern ein- gerichtet sind (sog. Wochenwagen, Omnibus), soll die Breite der Radfelgenbeshläge mindestens 9 cm betragen.

Bei dem Fracht- und Lastfuhrwerk wird etne felgenbe{chläge für 1 spänniges

4 9

No tw V

Von

Breite ver Rad-

Fuhrwerk von mindestens 7 ecm, für 9—3 spänniges Fuhrwerk von mindestens 9 cem, sür 4-5 #\pân- niges Fuhrwerk von mindestens 13 ecm, für 6- und mehr- \pänniges Fuhrwerk von mindestens 15m E

vorge[chrieben. Ausnabmen von dieser und der Vorscbrift des F. (

sind nur in einzelnen Fällen, wie bei dem Transporte größerer un- theilbarer Lasten (Maschinen, Steinblöke, Baumstämme), oder wenn

der Zustand der Straße es gestattet, mit besonderer Erlaubniß (8. 37)

zuläitig

: 9

Das Befa’zren ter Straßen mit Maschinen, welche durch Dampf- {raft bewegt werden, ist nur mit besonderer Erlaubniß (8. 37) zulässig. S 10. E : Auf die Fuhrwerke der Militär- und der Rcichsposiverwaltung fin- den die in den £8, 6 bis 9 enthaltenen Bestimmungen nicht Anwendung, S A : Das Hemmen der Fuhrwerke auf geneigten Straßenstre@en darf nur mittelst Hemmschuhen mit ebener Unterfläche oder mittelst Bremsen, durch welche Bremsklöße gegen dte Radreifen gepreßt werden, gesehen. : Andere Vorric:tungea zur Hemmen, insbesondere das Hemmen mittelst einer Kette, sowie das Anhängen und Schleifen s{werer Gegenstände am hinteren i o find verboten. Das Befahren der Straßen mit zwei aneinander gekoppelten Wagen i} unter der Bedingung erlaubt, daß

beide Wagen nicht in derselben Spur laufen und daß der Abstand der Hinteraxe von der Vorderare eines dieser Wagen mehr als 4 m nit beträgt und daß die Debsel des hintecen Wagens entweder abgenommen oder gänzlich auf oder unter den vorderen Wagen geschoben wird.

Das Befahren der Straßen mit mehr als zwet aneinander ge- foppelten Wagen ist verboten. 8

Mehr als drei Zugthiere dürfen nit nebeneinar der gespannt

werden. 8, 14, y E Bauhölzer, Bäume und andere shwere Gegenstände dürfen nicht ge\{chleppt oder geschleift werden. A, _ Pflûge, Eggen und ähnliche leichte landwirthschafilihe Geräthe dürfen nicht ge\{leppt und nicht anders gescleift werden, als einzeln auf Holz\hlitten, deren Kufen mit einer mindestens 10 em breiten glatten

Sélitten müssen mit fester Deicbsel und die denselben vorge- \spannten Zugthiere mit Geläute oder Schellen versehen sein.

S 1E,

Den Königlichen Equipagen, ordentlichen Posten, Rurieren und Eftafetten, sowie gescblossen marschir?nden Truppen- abtheilungen hat jedes Fuhrwerk, den Posten auf das dem Posthorn gegebene Zeichen, auszuweichen.

Sowohl einem begegnenden seli tung schneller fahrenden Fuhrwerk is nach der rechten Seite auszu- weichen. 5 , .

Das Ausweichen muß mindestens bis über die hahn geschehen. . I Fuhrwerk darf auf der Straße so anhalten, daß eîne | Sperrung der Fahrbahn dadurch er.tsteht.

Kein

und die Zugthiere fe| ) das Gespann fortwährend unter Leitung behalten.

Ueber werden.

Pferd dürfen

Sicherheit randes o! richt berü

Anlegung

Bei ŒEntfcrnuï

können.

fichtbar f

benen

müssen, DaR Ie

gelcitet

jede über Tageloh

Interflähe die Fahrbahn gleihmäßig berühren.

Strafe

nicht mehr

G werden (S8. 37).

Hecktbore,

einzelne

Beschwerden

Auf die e lat, B E gleichmäßige Anwendung.

Diese Wege dürfen für den Fracbtverkehr r nf werden, als dieselben die kürzeste Verbindungslinie zwischen dem gangs- und Bestimmungsort oder der nächsten dahin führenden Haupt-

| oder Nebenlandstraße bilden.

Der Führer eines fernen, ohne wenigstens e ubinden.

zwei Jah

e sind beim Transport stets gekoppelt zu führen. Es wie 3 Stück nebeneinander gekoppelt sein, und müssen je 12 Stück einen Führer aben.

e

hrt.

von

Bienenständen 50 m, Düngergruben 4,1 deren Gruben 3,5 1. N -, Nuf Schießstände der Truppen findet vorslehende feine Anwendung.

49 m

iz

Fu

J

Viehbtransporte sind möglichst auf der Fahrbahn gesammelt und von den Fußwegen und Gräben entfecrat zu Dan Beim Begegnen oder Ueberholen dur Fuhrwerke ift das Vieh auf eine Seite der Straße zu treiben. : S Bei Rindviehheerden ist für je 20 Stück ein Treiber erforderli. Dieser Vorschrift sind jedoch Landk efißer, “welche Bieh nach und von rbren Grundstücken treiben, nicht unterworfen.

VE

Das Anpflügen oder Angraben des Straßenterrains ist Die Befugniß der Telegraphen-Verwaitung zur s- Schube oder Pflugstreifens längs oder des Fußes

Die Entfernung von der Windmühlen | L von Schießständen 100 1m, von Dungstellen und von Lehm-, Sand-, Grand-, Wasser- oder an-

,

MWafssermühlen

von 10

ig

ind:

ntfernungen

od ,

wenn se

ebenso ist es Landstraße Flachs zu bearbeiten.

m

verdeckt zu halten, daß sie von der S

In einer Entfernung bis zu 0 _der geschlachtetes Vieh und Felle, sowte größere Stücdte Zeug nicht so aufgehängt werden | Í ift es verboten, in gleiher Entfernung von der

Die Entfernungen (88. Straßengrabens zu berechnen. der vorgeschriebenen Entfernung, 1 m hinzuzurechnen.

Befreiungen bezüglich der vorstebend (§5. 20 bis 22) vorgeschrie- föanen

O x L s

An der Straße angelegte Knicke mit Buschwerk daß vas leßtere niht mehr als 1 : n ( Walles emporwächst und mit seinen Seitenzweigen das Wegeterrain nicht Überragt. : : E : Es bleibt gestattet, einzelne Bäume in den Knicken hochsiämmig aufwachsen zu lasser.

Durch Anf i! legenen Grundstücken darf der Wasserabfluß und Rinansteinen nicht behindert werden Schlagbäume, l cht na innen schlagen, soweit zurüc{gelegt werden,

ahrten von der Straße nach den an derselben be-

beim Deffnen

werden.

ns.

Gemeinden, aus | t räumung requirirten Anzahl von der Arbeit derselben vor ihrer Entlassung ; 1 schaffung anderweitiger Arbeitskräfte erwachsenen Mehrkosten zu tragen

verpflichtet.

verwirkt

oder Brücken “tber die Seitengräben Stra Genehmigung des zur Unterhaltung der Straße gelegt werden.

Fn die Straßengräben Niederschlagswasser und welche nach Anwcisung

Im Falle eines Straße anliegenden Gemeind räumung zu gestellen ver Gemeinde übliche

Der Kreisaus\chuß bestimmt, welche von Mannschaften für die einzelnen Straßen derselben verpflichtet find, Gemeinde zu . bezüglih der Angemessenheit des zu zahlenden

Verkehr auf den wichtigeren Nebenwegen und Schuß

durch das Amtéblatt der Regierung zu swig vichtigeren Nebenwege finden die Fd. 2 Ul DIS 2

Strafbestimmungen.

Soweit niht nach den allgemeinen

ist,

einen Zugstrang jedes Zugthieres lo8zumuchen

welchen

S 15.

16 E Erxtraposten, übliche mit in erselben Rich-

auch einem

alé

Mitte der Fahr»

s BO

hrwerks darf si von demselben nicht ent- Während des Fahrens muß derselbe

18

oder Reiter

Sticre müssen gefesselt und geführt

alte

R

P S

Des

der Straßendammböschung

8. 20,

„S E e id estoûs Straße muß mindeslens db 50 m, von Kegelbahnen 209 m,

betragen bei von

Bestimmung

S 21. : i

sind Wasserräder, welche innerhalb einer von der Strafie angebracht sind, dergestalt? traße aus nicht gesehen werden

C; 22.

¡u 10 m von der Landstraße dürfen von Wäsche oder aus

daß sie von der Landstraße

20 20 bis 22) find vom äußeren Rande des Wo ein solcher nicht vorhanden , ist von der Straßenkante ab geme}:

86. 24

unter besonderen Umständen gewährt

Ge H, 29. a

find so zu halten,

4 m über den oberen Rand des

8. 26.

in

ven Straßengräben

Pforten u. |. w. an der Straße nit auf die Straße reihen, Ueberfahrten einer Straße dürfen nur mit Verpflichteten an-

I i - und Rinnsteine darf nur Grundwasser, Wasser aus Sammelgruben (Schlamumkisten), ver Wege- Polizeibehörde eingerihtet sind, abs

20. : N durch Schneefall sind dtîe etner

Nothstandes e ie en verpflichtet, Mannschaften zur Schnee» Den Mannschaften ift für diese Arbeit der in Tagelohn zu entrichten. - R Gemeinden zur Gestellung und für welche Strecken wie viele Mannschaften im Höchstbetrage

gestellen haï. Derselbe beschließt auch

von der zur Snee- ausbleiben, oder sich von find die durch die Be-

Mannschaften

entfernen,

Se derselben. G 29.

Schleswig

nur insoweit 1 Nh-

Ie K

S 00

Strafgeseßzen eine andere

S stände,

Grenz‘t: Wegwe-i X, Bel Baumpyp!ahle, denjenig: 9, welcec unbefugker Gras ot er Weiden mäht,

110 M bestraft.

vc Strafe trifft

denjenigen, welcher bezw. Wegen gebörigen Anlagen [s Getäude, Brücken, Durcbläßse, ne, Markirsteine bezw. Pfähle r, Warnungstafeln, Materialien an gesteine, Sperrcböcke, Einfciedigungen, Hecken

unte

(S und

Straf:

der

\cbneidet oder ausraust, o

oder în den Seitengräben we S 2

S G 7, 11 0IS 1A

»4-4 Q

Böschur. gen, Banketts

In den Fällen der l 4 und die Kosten, zu denen der Führer eines Fuhrwe wird, im Falle des Unvermögens des Nerurthet thümec des Fuhrwerks 2c. und der Bespannung al bar zu erklären.

In den Fällen der §8. 8 | werks, der Maschine 2c., sür die Befolgung der betreffend die Zutheilung von Führern zu Rindvieht kop»veln, der Unternehmer des O rerantw

S. 00,

und 9 ift der Eigent

“-

Gegen den auf Grund der Vorschrift in Absay 1 baftbar Ertlärten tritt an Stelle der Geldstrafe etne

nicht ein. O 99. Bei Zuwiderhandlungen gegen die S8. 6 bis die Gespannführer bezw. Führer einer Mascbine leitenden Personen Beaufsichtigung der Landstraßen provinzialständishen Streckenauf|ehern und Gemeindebeamten, serner den men auf Erfordern über ihre Persönlichkeit thümer des Fuhrwerks, der Maschine, des Ge weisen. Können oder ? sie sih über über den Eigenthümer des Fuhrwerks 2c. nit aus Beamten berechtig 1 l Strafe ent tück mit Beschlag zu (Sepfändeten is unaufge Pfand dürfen nur solhe Sachen dem Be u Die Kosten der Aufbewahrung Pfand Führer des Fuhrwerks 2c. bezw. dem Eigenthümer Pfandstücke verfallen binnen vier Wochen, wenn n Nachweisungen innerhalb die

verpflichtet, bezw. Nebe bezro.

1, El (Il

genommen

«Ar von

S, 34 Eine wiederholte Bestrafung wegen ge\setzter Zuwiderhandlungen 1 : 11 bis 15 und 18 Absaß 3 hi9 9 tru 7 2 uwiderhandelnd« die Retse Über den nâcbsten Vrt es ihm mögliÞ war, den vorscbrifswidrigen Zu werks 2c. oder dessen Ladung zu beseitigen, ohne

rung fortgeseßt lat.

Qu Per

ao Gege

S 90,

Die auf Grund dieses Gesetzes Geldstrafen, sowie der Erlôs versa N Kosten fließen zur Hälfte in die Staatskae, zur derjenigea Verwalkungen

von den V

auf deren Straße d Sitel V 8- und Schlußbestim S 00.

Bis zum Erlasse einer neuen

Nebergang

Sl Funktionen durh den Kreis-Landrath Q 07,

Ueber die in den 88. 5, 8, 9, 24 zugelassen

in denjenigen Fällen, welche in der Unterhaltung liche Straßer betreffen, l ständischen Weg A d s e s

38.

S 09. Für d | y i fommen bis zum erfolgten Ausbau die mit wichtigeren Nebenwege gegebenen Vorschriften wendung. 8. 40.

S(leswoig und Holstein vom 1. März 1542 S. 191), welche den Verkehr auf ven im § 1

ur.d Wegen und ven Schuß derselben betreffen, Wegeveror dnung vorgesehene persönliche Verpfli ch{ glieder zur Hülfsleistung bef Schneeräumungen Bezuç, auf die Haupt- und Nebenlandstraßen, Holstein vom N liben Wege dur Fuhrwerk (Geseßz- und Mini

1860, betreffend die Benutzung der Chausseen refektion unterzogerien Nebenlandstraßen durch Samml. für Schleswig S. 72), werden aufgeho S. 4, Das Gesetz ritt mit dem 1. Januar 1886 Für Fuhrwerkc, welLe vor dem 1. Janu: genommen sind, treten die Vorschriften des F. 8 von 6 Jahren nach Erlaß dieses Gesetzes Urkundlich unter beigetrucktem Königlicben Insiegel. Gegeben Berlin, den 15. Juni 1885.

C. 8) von NVuttkamer. Maybasy von Boettich von Goßler. j Bronsart von

er. Graf von Hayfeldt.

sonstigen Nummer-, ; Telegraphenlinien,

Wüärtern , Polizeibeamten

an 10 zu Pfandichein zu werden, L derben ausgeseßt siand, now UÜnterhaltungtko}ten erfordern.

verfalener Pfandstüce

23. Februar 1854, betreffend die Benuß

ftimmunxzen der 88. 2 bis 9, 11 bis 27 und 29 mit einer Gelditrase bis zu

U den Gegen- Prell- und

fugt die

tes

Steinen, Grand, Kies Arbeitsgeräthe, Bäume, c. beschädigt oder in Unordnung bringt, ferner Weise auf Straßen- bezw. Wegeterraîin

en „14

der Vieh auf ider läßt.

ist für die Geldstrafe

rks 2c. verurtheilt lten, der Eigen- 8 solidarisch haft-

hümer des Fuhr-

Vorschrift des §8. 18,

riften und Pferde- ortlic.

s §. 31 als etheitsstrafe

de C is

9 11 bis 18 nd

von Vieh, ebenso die die Beförderung

fich

mit der betrauten Krei8- Gendar- Eigen- auszu-

den nwege

und Und den

\panns 2c.

ißre Persönlichkeit, wie

weisen, fo sind die \sprehendes Pfand- ehmen. Dem ertheilen. Als

welche weder

töten fallen dem desselben zur Last. iht die erforderten

8 Zeitraums erbracht werden, und wer- den dur einen GerichtsvoUzieher öffentlich verkauft.

selben Meise fort-

en die Vorschriften der §8. 6 bis 8, nur dann

ein. wenn der hinaus, an welchem stand seines Fuhr- eine folhe Aende-

Berichten erkannten ¿e nah Abzug der Hâlfte in die Kasse

(Provinzialverband, Kreiëverband, Gemeinde), Ke bew. Weg die Zuwiderhandlung begangen Ut,

mungen.

Kreisordnung für die Provinz leswigeHolstein sind die im §. 28 dem Kreisausschuß zugewte]enen wahrzunehmen.

en Befreiungen von

den in denselben enthaltenen Vorschriften hat die Wege-Polizeibehörde,

der Provinz befind-

nach Anhörung des zuständigen provinzial-

Die von der Provinz zur Beaufüchtigung der in threr Unker haltung befindlichen Straßen angestellten Streckenaufseher und Wärter nd vom Kreis-Landrath zu bestôtigen und zu vereidigen.

Diese Beamten müssen im Dicnst ein Dienstabzeichen tragen.

die Bod nit zum Ausbau gelangten Nebenlandstraßen

Beziehung auf die (Titel 11) zur An-

Die Vo1schriften der Wegeverordnung für die Herzogthümer

(Chronol. Samml. bezeibneten Straßen die. im S. 10 1ener tung der Gemeinde- in Nothfällen mit

ferner das Patent für

J ung der ôffent- sterialbiatt S. 179),

und die Verordnung für das Herzogthum Schleswig vom 3, März und der einer Haupt-

Fuhrwerk (Chronol.

ben.

in ait.

Januar 1886 in Gebrauch

erst mit dem Ablauf

in Kraft. E Unferer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

Wilhelm. Lucius, oon SHholz.

Friedberg.

Scwellendorff.

Preußisches Verwaltungs-Blatt. Tabellen zum Gesetz betr. Ueberweisung von Bet \chaftliben Zöllen an die Kommunalverbände. _ Ortschaften. Scbulunterhaiturgspfliht der H 34 11, 12 A. L. R, au des Gutsherrn welczen die besonderen Verpflichtungen aus §§.

werden Zuwiderhandlungen gegen die Be-

Fluchtlinienfestseßung erfolgten Baubeschränkung.

¿

einer

Literarische Neuigkeiten und perciodishe Schriften.

Nr. 39. Inhalt: râgen aué landwirth- Einschulung voir ausvâter auë 88. 29, Stadtschule, für L 14 A S

33, 3E

R. nicht bestehen. Entschädigungspflicht wegen der vor endgültiger