1885 / 165 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Jul 1885 18:00:01 GMT) scan diff

bewilligten Pension hinweg. A L Die Einziehung, Kürzung oder Wiedergewährung der Pension auf Grund der Bestimmungen in den 8. 19 und 20 tritt mit dem Beginn des Monats ein, welcher auf das eine solhe Veränderung nah sich ziehende Ereigniß folgt. Jm Falle vorübergehender Beschäftigung im Reichs- oder Staatsdienste, im Dienste einer Gemeinde oder eines sonstigen kommunalen Verbandes, im öffentlihen Schuldienste oder im Kirchendienste gegen Tagegelder oder eine anderweitige Ent- shädigung wird die Pension für die ersten sechs Monate dieser Beschäftigung unverkürzt, dagegen vom siebenten Monat ab nur zu dem nah den vorstehenden Bestimmungen zulässigen Betrage gewährt. S. 22,

_Jsstt die nah Maßgabe dieses Geseßes bemessene Pension geringer als die Pension, welhe dem Lehrer hätte gewährt werden müsscn, wenn er am 31. März 1886 nach den bis da- hin für ihn geltenden Bestimmungen pensionirt worden wäre, so wird diese Pension an Stelle der ersteren bewilligt. ___ Eine Pension nah Maßgabe der bis zum 31. März 1886 für ihn geltenden Bestimmungen is deu Lehrer auch dann zu gewähren, wenn demselben zur Zeit der Verseßung in den Ruhestand nach den früheren Bestimmungen ein Anspruch auf Pension zugestanden haben würde, nah den Bestimmungen des gegenwärtigen Geseßes jedoch nicht.

Die zur Zeit des Fnkrafttretens dieses Gesctes im Ge- biete des vormaligen Herzogthums Nassau, der vormaligen freien Stadt Frankfurt und in Hohenzollern-Hechingen an- gestellten Lehrer sind berechtigt, zu verlangen, nach den bis dahin für sie geltenden BONRRgan pensionirt zu werden.

Zusicherungen, welhe in Bezug auf dereinstige Bewilli- gung von Pensionen an einzelne Lehrer oder Kategorien von Lehrern durch den König oder einen der Minister, oder durch eine Provinzialbehörde, oder mit deren Genehmigung gemacht wordcn sind, bleiben in Krast.

S241

Die vorstehenden Bcstimmungen finden auch auf die an den in 8. 1 bezeihneten Schulen definitiv angestellten Lehre- rinnen Anwendung.

S. 25,

Hinterläßt ein pensionirter Lehrer eine Wittwe oder ehe- lihe Nachkommen, so gebührt den Hinterbliebenen vie Pension s “line noch für den auf den Sterbemonat folgenden

onat.

Der gleiche Anspruch steht den ehelichen Nachkommen einer im Wittwenstande verstorbenen Lehrerin zu.

An wen die Zahlung erfolgt, bestimmt die Schulaufsichts- behörde.

Die Zahlung der Pension für den auf den Sterbemonat folgenden Monat kann auf Verfügung dieser Behörde auch dann stattfinden, wenn der Verstorbene Eltern, Geschwister, Geschwisterkinder oder Pflegekinder, deren Ernährer er gewesen ist, in Bedürstigkeit hinterläßt, oder wenn der Naclaß nicht ausreiht, um die Kosten der leßten Krankheit und der Be- erdigung zu decken.

S286.

Die Pension wird bis zur Höhe von Sechshundert Mark aus der Staatsëkasse, über diesen Betrag hinaus von den sonstigen bisher zur Aufbringung der Pension des Lehrers Verpflichteten, sofern solhe niht vorhanden sind, von den bisher zur Unterhaltung des Lehrers während der Dienstzeit Verpflichteten gezahlt. Die auf besonderen Rechtstiteln be- ruhenden Verpflichtungen Driiter bleiben bestehen.

Das Stelleneinkonmen darf zur Aufbringung der nach diesem Gese zu zahlenden Pensionsbeträge nur insoweit als dies bisher bereits statthaft war und nur soweit herangezogen werden, daß es niht unter ?/% seiner Höhe und unter das Mindestgehalt sinkt.

Die in O Ae des §. 22 Absaß 3 nach den in dem vormaligen Herzogthum Nassau und der vormaligen freien Stadt Frankfurt geltenden Vorschriften berechneten Pensionen fallen der Staatskasse nur insoweit zur Last, als sie die unter Zugrundelegung dieses Geseßes zu bemessenden Beträge nicht übersteigen.

Artikel [I],

Die Pensionen der Lehrer und Lehrerinnen, welche aus einer der im Artikel 1 8. 1 genannten Schulsiellen vor dem Znkrafttreten dieses Geseßes in den Ruhestand verseßt sind, werden bis zu dem Betrage von Sechshundert Mark auf die Staatskasse übernommen.

i Artikel III,

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1886 in Kraft.

Mit dem gedachten Zeitpunkte treten alle dem gegen- wärtigen Gesege entgegenstehenden -Bestimn ungen, sie mögen in allgemeinen Landes: und Provinzialgeseßen und Verord- nungen oder in befonderen Geseßen und Verordnungen ent: halten sein, außer Krast.

: i Autilel N. __ Mit der Ausführung dieses Gesctes werden der Unter- rihts-Yiinister und der Finanz: Minister beauftragt.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Bad Ems, den 6. Juli 1885. -

(E S) Wilhelm. von Bismarck. von Puttkamer.

Friedberg. von Boetticher. von Goßler.

von Scholz. Graf von Haßtfeldt. Bronsart von Schellendorff.

Lucius.

BeLroLvnutg,

betreffend den Sig der Generalkommission für die Rheinprovinz.

Vom 20. Juni 1885,

Wilhelm, von Gottes Gnaden Preußen 2c. verordnen zur Ausführung des Geseßes, betreffend die Zu- sammenlegung der Grundstücke im Geltungsgebiete des Rhei- s ge ani vom 24, Mai 1885 (Geseß-Samml., S. 156), was folgt :

Wir König von

S Einziger Paragraph. Die Generalkommission für die Rheinprovinz hat ihren

Insoweit der Betrag der neuen Penfion und der früher bewilligten Pension zusammen */g des höchstens Dienst einkommens, von welchem eine dieser Pensionen berechnet ift, übersteigen würde, fällt das Reht auf den Bezug der früher (

und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Berlin, den 20. Juni 1885. L, S.) Wilhelm. Lucius,

Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

schen Fakultät der Universität Bonn ernannt worden.

dieser Anstalt, sowie des jeßigen ordentlihen Lehrers Dr. Hermann Neßker zum Oberlehrer derselben Anstalt ist genehmigt worden.

Justiz-Ministerium. L#2- #9

Der Rechtsanwalt Reimann zu Dirschau ist zum Notar im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Marienwerder, mit An- weisung seines Wohnsißes in Dirschau, der Rechtsanwalt Wenner zu Fserlohn zum Notar im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Hamw, mit Anweisung seines Wohnsißes in Fserlohn, und der Gerichts-Assessor Zaun zum Notar für den Bezirk

des Landgerichts zu Bonn, mit Anweisung seines Wohnsißes in Zülpich, ernannt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats - Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr, Lucius, aus der Provinz Posen;

Se, Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und General- Direktor der indirekten Steuern, Hasselbach, aus Süd- deutschland.

Die Nummer 28 der Geseßz-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter : __ Nr. 9079 das Gesetz, betreffend wegepolizeilihe Vor- shriften für die Provivz Schleswig: Holstein, mit Ausnahme In Kreises Herzogthum Lauenburg. Vom 15. Juni 1885; unter

Nr. 9080 das Gesetz, betreffend die Pensionirung der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlihen Volks\{ulen. Vom 6. Juli 1885; und unter Nr. 9081 die Verordnung, betreffend den Sig der M E für die Rheinprovinz. Vom 20, Juni Berlin, den 17. Juli 1885.

Königliches Gesez-Sammlungs-Amt, D Bath.

Bet &hiitmacchun g.

Die in Gemäßheit der" WBekanntmacbuua vom 27. März 1878 (Centralblatt für das Deutsche Rei S. 160) im Beginn des kom- menden Winter-Semcsters an der hiesigen Tbterarzneishule abzuhal- tende thierärztlide Fadprüfung beginnt am 15. Oktober d. JF., die Meldungen zu dieser Prüfung haben bis spätestens zum 10. Okto- ber cr. bei dem unterzeichneten Direktor zu erfolgen.

Hannover, den 15. Juli 1885.

Der Direktor der Königlichen Thierarzneiscule. Dr Dani

_Jn der heutigen por mea nor Be ane wird Nr. 29 dér Zeichenregister- Bekanntmachungen veröffentlicht.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 17. Juli. Jhre Majestäten derx Kaälser Und die Käser unternahmen wie „W. T. B.“ aus Koblenz meldet, gestern Abend von 7 bis 8 Uhr noch eine gemeinschaftlihe Spazierfahrt.

Um 91/5 Uhr verließen Se. Majestät der Kaiser Koblenz, um Sich mittels Extrazuges direkt und ohne Unterbrechung der Fahrt nah Konstanz zu begeben.

Jn Konstanz sind Se. Majestät heute Morgen 8 Uhr in bestem Wohlsein eingetroffen.

Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Groß- herzogin von Baden sowie die Spitzen der Behörden erwarteten Se. Majestät den Kaiser am Bahnhof und geleiteten Aller- höchstdenselben zum Dampfschiff.

Vom Bahnhof bis zum Hafen bildete die gesammte Sculjugend Spalier, und eine vieltausendköpfige Menge be- grüßte den Kaiser mit endlosen Hochrufen. :

Auf dem Oberdeck des reichbewimpelten Dampfbootes stehend, fuhren Se. Majestät sodann unter den abermaligen Ovationen der zahllosen Menschenmenge um 81/, Uhr nach der Mainau ab. f

O Kammerherren Diensi bei Fhrer Majestät der eil und Königin hat am 15. d. M. der Königliche Kammerherr Graf Fürstenberg:Stammheim übernommen.

Kaiserli Uo Kong Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern Morgen von Potsdam über Berlin und Köpenick nach Müggelsheim, um dort einer Pontonnierübung des Garde-Pionier-Bataillons beizuwohnen.

Nachmittags gegen 2 Uhr kehrte Höchstderselbe nah dem Neuen Palais zurü.

Nachdem der Bundesrath in seiner Sißzung vom 2. d. M. beshlossen hat, den Reichskanzler zu ermächtigen, die in Folge der Abänderung des Zolltarifs (G:\seß vom 22, Mai d. F.) und durch die seit dem 1. Januar d. J. vom Bundes- rath beschlossenen Aenderungen der Tarasäße und des Ver- zeihnisses der Massengüter nothwendigen Aenderungen des statistishen Waarenverzeihnisses, sowie des Verzeichnisses der Massengüter als „vorläufige“ Aenderungen

Siß in Düsseldorf.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

Dcr bisherige Privatdozent Dr. Friedrich Oetker in Marburg is zum gaußerordentlihen Professor in der juristi-

_ Die Wahl des zeitigen Dirigenten des Real-Progymna- siums zu Forst i. L., Dr. Ferdinand Zitscher, zum Rektor

diese Aenderungen in einem Nachtrag zu Nr. 28 des „Centralbl. f. d. D. Reih“ zur öffentlihen Kenntniß gebract.

Hatte sich ein Vater damit einverstanden erklärt daß sein Sohn sich einem Berufe oder einer sonstigen Thätigkeit widmete, in welcher er während der ersten Gigen sich selbst nicht ernähren kann und vom Vater standes- gemäß unterhalten werden muß, so darf der Vater, nah einem Urtheil des Reichs gerichts, V. Civilsenats, vom 30. Mai d. J, nit einseitig und willkürlih seinen Willen ändern und gegen den Willen des Sohnes einen Wesel in dessen Beruf verlangen, welcher den Sohn in den Stand segen würde, seinen Unterhalt sofort selbs zu verdienen.

__— Der neuernannte Kaiserliche Gesandte am Königlich niederländischen Hofe, Freiberr von Saurma-Jelt\ch, if im Haag eingetroffen und hat die Geschäfte übernommen.

Sachsen. Dresden, 16. Juli, (Dr. J.) Der Prinz und die Prinzessin Friedrih von Hohenzollern sind gestern Nahmittag nah Ragat abgereist.

Württemberg. Friedrihshafen, 14. Juli. (St. A. f. W) Jhre Königlichen Hoheiten der Groß- herzog und die Großherzogin yon Baden sind heute Nachmittag, von der Mainau kommend, zum Besu Jhrer Majestäten hier eingetroffen und gegen Abend wieder dorthin zurückgekehrt.

Sachsen - Weimar - Eisenach. Weimar, 16. Zuli, (Weim. Ztg.) Das heute früh ausgegebene Bulletin über das Befinden Jhrer Hoheit der Prinzessin Elisabeth lautet:

„Nach ciner guten Na&%t fühlen \ich Prinzessin sehr gekräftigt. Temperatur 36,5, Puls 72. Dr. Pfeiffer.“

Mecklenbura - Schwerin. Schwerin, 15. Zuli, (Meckl. Anz.) Die Uebersiedelung des Großherzoglichen Hofes von Ludwigslust hierher findet heute statt.

Oefterreih-Ungarn. Prag, 15. Juli. (Prg. Ztg. Ueber den Entwurf der L Od E jer B tun? von Kroatien, welchen die Regierung dem Land- tage vorzulegen gedenkt, {reibt man der „Drau“, daß der Zweck, die Verwaltung einfacher und billiger zu machen und das Volk derselben näher zu bringen, mittelst der Decentra- lisation angestrebt werden soll. Zu diesem Behufe werde die historische Komitats - Fnstitution in moderner Gestalt wieder hergestelt werden. An der Spitze des Komitats habe der Obergespan zu stehen, welcher sih in seinem Spren- gel frei bewegen und sih in unmittelbarem Verkehr mit der Bevölkerung erhalten würde. Die eigentlihe Administration fiele dem Vizegespan zu; auch den Verwoltungsauss{hüs}sen, die in Kroatien eingeführt und von den Munizipien gewählt werden sollen, sei eine wihtige Rolle zugedacht ; in gewissen Verwaltungsangelegenhziten hätten die Munizipien die zweite Instanz zu bilden, gegen deren Eckenntniß es keine Appellation giebt, da die Regieruna sih nuc in dieser Weise von der er- drückenden Last befreien könne, vie sie am ersprießlihen Wirken behindert. Jm Ganzen sollen aht Komitate errihtet werden; neben den Komitaten hätten die Bezirksämter als Verwal: tungsbehörden zu dienen. Die Gemeinden würden noch nit von der Steuergebahrung enthoben ; an die Stelle der großen politishen Gemeinden würden jedoch kleinere Verwaltungs- gemeinden geseßt werden. Die Beamten würden auch fernerhin von der Regierung, beziehungsweise auf deren Vorschlag er- nannt werden, Die Gerichtsorganisation werde geringe Aende- rungen erleiden, doch sollen einige Gerichte aufgehoben werden.

Großbritannien und ZFrland. London, 16. Zuli, (W. T. B.) Jn der heutigen Sizung des Oberhauses wurde die Bill über die indishe Zehn-Millionen- Anleihe in dritter Lesung angenommen und die Bill, be- treffend die Beschaffung besserer Wohnungen für die Arbeiter, in zweiter Lesung genehmigt. Jm Unterhause antwortete der Kanzler der Schaß: kammer, Hicks-Beach, auf an ihn ¡eritete bezügliche An- fragen : den gestrigen Mittheilungen der Regierung, betreffend die Russen an der afghanischen Grenze, sei irgend etwas Weiteres nicht hinzuzufügen. Das wegen der Ga- rantie für dieeayptisheAnleihe getroffene Abkommen sei noch nit durch die Ratifikation aller Mächte kompletirt; irgend ein Theil der gedachten Anleihe sei bis jeßt noq nicht erhoben, Der Unter-Staatssekretär des Auswärtigen, Bourke, erklärte: über die dem Sekretär des eng: lishen Konsuls Finn und dessen Begleitern von den russishen Behörden zu Theil gewordene Behandlung habe die englische Regierung der russishen Regierung Vorstellungen gemacht und zugleih eine cingehende Untersuchung beantragt. Die rufssishe Regierung habe geantwortet : sie habe Schritte zur Einieitung einec Unter- juhung gethan, von dem General Komaroff aber in Er- fahrung gebrachi, daß der Sekcetär des Konsuls Finn den russischen Behörden keine Kenntniß davon gegeben habe, daß er sih im Dienst eines Engländers befinde, und daß di: russishen Behörden vollen Grund gehabt hätten, den Sekretär des Konsuls Finn und seinen Begleiter für ver- dächtig zu halten. Jm Fortgange der Sißung wurde die Budgetbill in zweiter Lesung ohne besondere Abstim- mung angenommen. Bei der Berathung erklärte der Kanzler der Schaßkammer, Hicks-Beach: er habe die Erhöhung der Stärke des Alkohols von 26 auf 30 Grad aufgegeben, weil die kommerziellen Unterhandlungen mit Spanien ge- scheitert seien. Die Art der Behandlung, welche England von Seiten Spaniens erfahren habe, wolle er mit starken Ausdrücken nicht charakterisiren , ob\chon dieselbe kaun mit zu starken Ausdrücken charakierisirt werden könne. Jm Uebrigen werde die Regierung, falls die Möglichkeit eintreten sollte, den Handel Englands mit Spani:n auf einen besseren Fuß zu stellen, Alles thun, um diesen Zweck zu erreihen. Die Bill, betreffend die Aufhebung der Wahlrehtsentziehung wegen ärztlicher Verpfleaung Seitens der Armenkasse wurde in zweiter Lesung mit 279 gegen 20 Stimmen angenommen. Der „Globe“ spriht sich über die alarmirenden Auslassungen einiger Morgenblätter mißbilligend aus und fügt hinzu: durh die gestrigen Erklärungen Lord Churchills im Unterhause scien dieselben niht gerechtfertigt . Blaleón Besiß Zulfikars dürfe Rußland gleihwohl nicht en.

Die „Pall Mall Gazette“ sagt: es existire keine

dieser Verzeichnisse festzustellen und zu veröffentlihen, werden

Schwierigkeit hinsichtlich Zulfikars,

( i welches längst an Afghanistan abgetreten fei. i

Die Frage sei ledigli, ob die

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rabhanen als einen Theil des Zulfifarpaßses einen Landstrich prt könnten, der im Norden von Zulfikar liege und Brunnen und Weiden enthalte, die anerkannt russishes Gebiet seien und wel{che abzutreten der russische Minister von Giers, kurz vor dem Rücktritt Gladstone's von dem Minister- posten, rundweg abgelehnt habe. Rußland bestehe auf einer Grenze, welche den ganzen Zulfikar-Paß den Afghanen, die von dem Zulfikar-Paß ausgehende Straße aber den Russen lasse. Lord Granville hätte diesen Landstrich nit veilangen sollen ; Lord Salisbury aber würde eine große Verantwortung auf si laden, wenn er um dieses Landfirichs willen Krieg führen N Telegramm des „Reutershen Bureaus“ aus Simla, vom heutigen Tage, meldet : Die Hauptleute Yate und Peacodck sind in Herat eingetroffen und leisteten dem Wunsch der afghaniscen Behörden, die Festungëwerke zu inspiziren, Folge. Der Rest der Grenzkommission ist in größere Nähe von Herat herangerüdckt, um den Austausch von Nachrichten zu erleichtern. j i

17. Juli. (W. T. B.) Die meisten heutigen Mor gen- blätter fassen die Lage ruhiger auf und meinen : es sei feine ernste Ursache für eine Kriegsbefürhtung vorhanden.

Bombay, 14. Juli. (Ù. C.) Der Regenmangel in der Präsidentschaft Bombay verursacht Besorgnisse wegen der Ernte.

Frankreih. Paris, 16, Juli. (W. T. B.) Der Senat hat heute den Vertrag von Tientsin, für welchen der Minister-Präsident de Freycinet eintrat, genehmigt.

Die Deputirtenkammer votirte sämmtliche Kapitel des Budgets bis auf zwei, deren Berathung zurückgestellt Papierzolls

de. Ein Antrag auf Aufhebung des Siebe angenommen. Die Budgetberathung wird morgen fortgeseßt.

Eine Depesche des Generals de Courcy aus

daß die Königliche Familie nah Hué zurückgekehrt sei und den Oheim Tuducs, Dhosnan, als ersten Regenten designirt habe. Der Regierungs-Rath sei aus den früheren Ministern, den An- hängern Frankreihs und mehreren Notablen neu gebildet worden. Das Kriegs-Ministerium sei Champeaux anvertraut. Der neue Regent werde morgen eine Pro- flamation erlassen, dur welche allen Beaniten von Ännam und Tongking vorgeschrieben wird, die Rube wieder her- zustellen und die französishe Armee in der Bestrafung der Plünderer zu unterstüßen. Thuyet befinde I) in „der Citadelle von Camlo nur mit 1500 Mann. Der Gesundheitszustand sei ein guter.

ußland und Polen. St. Peterêburg, 17. Juli, {(W. T B) Das „Journal de Sf. Pétersbourg* stellt gegenüber den irrthümlichen Auffassungen über Zulficar die Thatsachen fest, indem es sagt: Wenn wir uns an die Karte des Kapitäns Peacock halten, so ist Zulficar das zwischen Herirud und dem Fuße des Gebirges liegende Zhal. Man sollte annehmen, daß gerade diejes der Punkt sei, in welhem sch England dem Emir gegenüber engagirt habe; Rußland wenigstens verstand in diejer Weise die Bezeichnung von Zulficar, als es im Prinzip zustimmte, diese Position dem Emir zu überlassen ; es fonnte ater nicht glau- hen, daß England sich Afghanistan gegenüber auch in Bezug auf die Defileen engagirt habe, welche sih von dem 1n ¿5rage stehenden Punkte in der Richtung nah Osten erstrecken und noch den Gegenstand von Verhandlungen zwischen den beiden

egierungen bilden. i -

f g 17. Sli. (W. T. B.) Das „Geseßblatt“ veröffent: liht einen Kaiserliczen Erlaß, durch welchen die So: priation von 575 Desjatinen Land in der Umgegend

Hué , von gestern, meldet,

von Grodno zum Zweck der Errihtung eines perma- nenten Lagers und einiger Befestigungen angeordnet

wird.

Amerika. New-York, 14. Juli. (Allg. Corr.) Das in San Francisco erscheinende Journal „Morning Call meldet, daß die Pacific Mail Steamship Company ihren Dampferdienst nah Australien am 1, November d. J, ein steilen werde Die australischen Kolonien wollen nämlich niht ferner die Subsidien zahlen, falis die Ber- einigten Staaten nit einwilligen, einen Theil derselben zu tragen, und dies zu thun hat der Genreral-Postmeister Viias abgelehnt.

Afrika. Egypten, Kairo, 14. Zuli. (Allg. Corr ) Vom ars E auswärtigen Amt ist hier ein Tele- gramm eingegangen, welches zur Kenntniß der egyptischen Behörden einen Vorschlag des Hrn. Cape Whitehouse bringt, wonach die Flüchtlinge aus Dongola auf den Brachländereien des nordöstlihen Fayum angesiedelt und mit der Wiederherstellung jenes Theiles des Bahr Jussuf (Josephskanals) im Moeris-Becken beschäftigt werden jollen. Es wird gewünscht, daß die britischen Behörden die egypiische Regierung bezüglih der Auëführbarkeit dieses Planes zu Rathe ziehe.

Zeitungsftimmen.

It dev „Jeu öln Reichscorrespondenz“ lesen wir:

MWäbrend der „Reichsfrcund“ si die Nacbricht erfindet, daß bei den Vorarbeiten für den Etat der Eisenbahnverwaltung 1886/87 sih eine überaus mißlice finanzielle Lage ter Staatsbahnen herauszesleL! habe, so daf cmyfindlihe Ersparnisse auf Kosien des erien uo des Publikums zu erwarten seien, und auf diese tn allen ihren Thei en unrivtige Behauptung den Ausspruch gründet, daß der Zusammen-

S \ folgt sei, ist das finanzielle bru des Staatébahnsystems erfolgt fet, ist das finan ic Ergebniß dcr Staatsbahnvcrwaltung seit der Verstaatlicung viel-

mehr cin dauernd so günstiges gewesen, daß diese Maßregel als eine E Steuerzahler überaus vortheilhafte si erweist. _ Während nämli in ten 5 der Verstaatlichung vorhergehenden Jahren die Vebcrshüse der Staatébahrverwaltung niwt ganz ausrcidten, das Erforderniß für die Verzinsung Und Tilgung der ger sammten Staatss{buld zu dedcken, Dat l Durcschni! der 4 der Verstaatlibung folgenden Jahre, für welche die rewnungsmäßigen Ergebnisse vorliegen, die Staatébahnverwaltung jährli um 27 Millionen Mark mehr eingebract, als zur Verzinsung und Amortisation der gesammten Staa!s\chuld erforderli waren. Denn der Ueberschuß der Staatebahnverwaltung überstieg die Zinsen der Staatsschuld: 1880/81 um 39,7, 1881/82 um 31,7, 1882/83 um 51,2, 1883/84 um 40,2 Millionen Mark, während die Tilgung der Staat \{uld im Durbschnitt 13 Mill. Mark im Jahr erforderte. FUr das Zabr 1884/85 war der Uebersuß der Staatsbohnen um 38,3 Millionen Mar höher veranschlagt, als die Verzinsung der Staatsschnld : das Recho nungéergebniß der Eisenbahnverwaltung it aber noch günstiger ge

binautgebt.

zubringen gewesen.

hinzu , servefonds der

Durcbfübrurng des

\{uld allein in Folge des Defizits um rund 180 Millionen Mark gestiegen, mithin für die Verzinsung nit mit der Eisenbahn selbst zusammenhängender Schulden über 7 Millionen im Jahr mehr aufs-

Recbnet man zu denjenigen 27 Millionen Mark, welche hiernah aus den Uebersbüfsen der Eisenbahnverwalturg jährli für die noth- wendigen Ausgaben der Staatsverwaltung verfügbar gemacht find, welde also andernfalls durch Steuererhöhungen aufgebracht werden müßten, noÞd die welhe für den verstaatlichten t fonnten, so ergiebt sid, daß den Steuerzahlern in Folge der Ber- staatlihung im Jahre über 34 Millionen Mark erspart sind. Es ist das mebr, als das 1¿fahe des Steuererlafses an Klassen- und Einkommensteuer, und würde, wenn der Beitrag dur Zuschläge zu diesen Steuern aufzubringen gewesen wäre, solhe in Höhe von durch- \{nittlich 60% erfordert haben. E . : Wäre die freisinnige Partei mit ihrem Widerstande gegen die Staatsbahnsystems 2 ( mithin die Steuerzahler im Ganzen bereits um mehr als 170 Mil- lionen Mark höher zu belasten gewesen. Freisinnler die Fürsorge

Zinsen

für den Steuerzahler stets im Munde, opfert die Interessen desselben aber ungescheut, wo sie mit dem Partei- interese sich nibt decken.

derjenigen rund 180 Millionen Sécfkfundärbahnbau aus dem RMe- Bahnen entnommen werden

durchbgedrungen, so wärea

Wie man sieht, fübrt der

Verfüzungen :

S. M

S(iffe im

Theil: Gesctgebun

Tabad Kandis8zucker in

vom 12 SUE 1

Kor vention

Gewährung geaen}

Reich, Spanien

thum Finland.

Frankreich:

Zolslbebandlung

F tv A908 Z DerSVerIrageB.

einigten Staate

Deutschen Konsulate. 1E Berichtiguna des Zolltarifgeseßes. in Theilungélagern. Kisten.

vnd Pintflashen.

Zellbebandlung von

Zulassung von getrocknetc: Portugal: Begünstigung des ffahrtsv Azoren. Oesterreih-Ungarn und Rumänien: T N Rumänien: Inkrafttreten des autonomen Zolltarifs und Erfocderniß von Ursprungszeugnissen für die Waaren aus Ver- tragéländ:rn Begünstigung nationaler Textilfabriken. Erhöhung

der Spiritussteuer. Vereinigte Staaten von Columbien: Ver-

cinigte Staaten von

Amtsblatt des Reis - Postamts, vom 8. Juli 1885. fassenscheine. Vom 13. Juli 1885. Vers:ndung der amtlichen Cor- respondenz an die bz. von den Geshwaderhefs und Kommandanten

Auslande.

Deutsches Handels-Archiv.

g und Mai

gewibts von Kristallzucker in Säken. Ergänzung des Verzeichnisses der Mafsengüter. Zoll-Tarasäße. Erlaß von

bestimmungen zum Gescß vom 22. Mc änderurg des Zolltarifgeietzes; Auétführurg l ( mit Spanien vom 10. Mai d. JF., betreffend Abänderung des deutsch- ipanisccher Handels- und Schiffahrtsvertrages. f en B.stimmunaen, betreffend die vorläufize Erhebung von Eingang8zöllen. Neu-Guinea, Déutsches Reih und Spanien: Vertrag zwi|scen dem Deutschen Reih und Spanien, betreffe-d einige Abänderungen des Tarifs A des dcutsch-\paniscen Handels- und Schiffahrt8vertrages,

883.

zwishen dem l ih un ( i Madagaskar. Deutsckes Reid und Großbritannien: Ueberein- fommen zwisden Deutschland und Großkritannien wegen Abgrenzung ihrer westafrikanischen Schutßzgebiete am Goif von Guinea und wegen citiger Handels- und Vetkehrsfreiheit daselbst, Vereinbarung zwiscben dem Deutschen Reih und Großbritannien über die Abarenzung der beiderseitigen Gebiete in Neu-Guinea. Deutsches und Großbritannien : ) veränetät Spaniens im Sulu-Arcipel, gezeichnet von den Vertretern des Dcutschea Reichs, Spaniens und Großbritanniens in Madrid, den 7. März 1885. Großbritannien: Einfuhrzolitarif für Neufundland. Zuckersteuer auf Neusfceland. h C | Wein und Sprit auf Neusecland. Größe der sogenannten Quart- Nußland: Erhöhung der Branntwein-Accise. Akär derungen des Zolltarifs. Zollbehandiung verschiedener Artikel. Handelsbeziehungen zwischen dem Reiche ( 1 Stwveiz: Tarifentsheidungen des eidgenöl\lchen Zolldepartements im Monat Mai 1885. 3 Zollbehandlung von Frauenwäsche (Hemden, Beinkleider) aus Baumwoll N i ZoUbehandlung von Strohhüten, welche auf Eisen- oder Messing- drahtgestellen gearbeitet sind. waaren (Spielzeug aus Blei, Holz, Porzellan 2c.) i lung von Petroleumtheer russis{en oder amerikaniscen Ursprungs. | Papiermasse, wel%e in Bogen eingeführt wird. von gezwirntem Baumwollengarn. Zeitweilige 1 Ko?oskerncn (Koprah) und Palmkernen.

Der Außenhandel und die Schiffahrt - ahre 1 9 e Bewegung des Handels mit dem Auslande in Jahre 1883, Bere Amerika: Deutscher Scviffsverkebr in den Ver die Häfen der Westküste ausges{lossen, im_Jahre | 1884. Entwidtelung der Handeléf i i G und ibr Antheil am Handeléverkehr. Die Gesamm:produlltion von Gold und Silber in den Jahren 1882 und 1883. Die Gesammt- produftion von Kupfer in den Jahren 1879 bis 1884.

Geitende Handel8ge\etze des

Borchardt, Zweiter Theil.

Statistik. Verzeichniß der Kaiserlich 1885. Gesetzgebung. Deutscbes Reich: Entrippea von inländis{hem

Nr. 30. Inhalt: Einziehung der älteren Reichs-

Juliheft. Inhalt: Erster

Ermittelung des Nettogewits von Ermittelung des Brutto- und Netto-

Ausführungs- d. ÎF., betreffend die Ab- sbestitnmung zum Vertrage

S al T

Außerkrafttreten der

Deutsches Deutschen

Reih und Madagaskar: Reih und dem Königreich

Protokoll über die Sou-

Echöôhung des Zolls auf Thee,

Dabei ist seit Begizn der Verfstaailibung die Staats8- ; der Ta Holze Ves Dai u 542 282. Au der Bec Frankrei zurück, da si dieselbe in

Transit von Pflanzen. Jaden, e mit Hands oder Maschinenstickerei.

Zollbehandlung von Kinderspiel- Zollbehand-

Schiffahrtsverkehrs in Madeira und den Kündigung d2s Han-

ordnung vom 29, Dezember 1884, betreffend Erhöhung der Einfuhrzölle, Verordnung vom 9. Januar 1885, be- treffend Abänderung der Verordnung vom _29. Dezember 1884. Vereinigte Staaten von Amerika: Sachver]tändizen- Bureaur für Zollsacen. Statittik, Belgien: Uebersicht des Bel- gisben Handels mit Deutschland und Luxemburg und der Belgiscven Scbiffabrtébewegu:g während der Jahre 1882 und 1883, Franf- rei: Die Erträge der Secfisbere: im Jahre 1883, Spanten:

im Jahre 1883. Rumänien:

)

Literatur. Grdball3 (III. Band) von Dr. Dsfar Berichte Über das Ausland.

sind bei den

247 Ch:s{ließung Sterbefälle. Bevölkerung Corr.) 45 Millionen,

Deutschland

Das Verhältniß

glei,

in Dceutscyiand überragt di?

nämlich in Deutsc

in Frankrei,

Völkern di

sodaß E it ni ih über wesen, sodaß der Uebershuß in Wahrheit nit unerheblich Ü 38,2 ‘Millionen und auch über den Durhschnitt der leßten 4 Jahre

Sicherheitédienst

5. Juli bis incl.

dasjenige Frankrei8, aroßeren

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des_ Statistischen Amts der

hiesigen S

l en, 898 L

Vergleichen de l in Deutschland E Frankreich. Die Bevölkerung Deutsblands betrug nt e i iejenige Frankreibs etwas über 37# Millionen, also 7x Millionen weniger, als vom Landbau und den einscblicßlich der Forstwirth\chaft, gerecbnet, 194 Millionen Personen,

scheint

wenn nur die Bodenflähe in Betracht gezogen

in Deutstland urd Frankreich iu 528 000

eigentlich

hiand

ernähren

Stadt Berlin tandesämtern in der Woche vom li d, F, zux Anmeldung gekommen: ebendgeborene, 26 Todtgeborene und 946

gewerbtreibenden (Hamb. im Junt 1882 über

Statistit der

im Deutschen Reiche. Dabei lebten in verwandten Geschäftszweigen Frauen und Kinder mit eîn- in Frankrei 18} Millionen. bciden Ländern ziemli wird, die nahezu dieselbe ist, 540000 qkm qkm in Frankfreih Dagegen Bevölkerung Deutschlands

indeß in

industrielle

diejenige Frankreichs der Zahl nah sehr erheblich; währead dieselbe 1 nh auf Millio! 6 beläuft, gewähren die betreffenden Erwerbs8zweige in Fcankreic nur etwa 94 Millionen der Bevöikerung _Unterhalt. Dieser Umstan! rührt na der Ansicht des genannten französischen Volkëwirthes von der größeren Bettiebsamkeit der DEIOST und der vielseitigeren Entrick:lung des Volkslebens in Deutschland her. = andel un Verkehr, einsließlich Scwiffahrt, Eisenbahn- und Gastwirth\chafts- betricb, leben in Deutschland 453 080 obwohl das deutswe E] und die Deutschen anerkannt von Reisenden

als 16 Millionen Personen

mebr

Dieser Umstand

Vom Handel und

Personen, etwas weniger als Cisenbahnnet größer ist, als beiden Marine und einschließlih

sind. Armee, in Frankreih 432 174,

lotte der Vereinigten Staaten i

1

í

wirkung Afzelius Minister con Sarwey in : Karlsruhe, Geb. Rath Ritter von Schulte in Bonn, Reich8gerichts-

Lande8gesce. Heller, K. W F er] S T Vormundscbaftsordnung vom 5. Juli 1875 nebst den darauf vezug- lien Geseten.

Familienmitglieder 552851 Personen, in Deutschland in der Zahl der Beamten steht Deutsland hinter E D ‘in Frankrei auf 689 000, in

Deutschland auf nur 579 322 beziffert. Ohne Beschäftigung, beziehungsweise obne eine solde Beschäftigung, die ibnen an ih ausreibenden Lebent unterhalt gewährt, leben in Deutsch-

land 1022223, mit den Familiengliedern 1 908 309 Personen, wozu noch 337 009 Personen treten, welche wie Studenten, Lehrlinge 2c. i auf einen Beruf vorbereiten, selbs aber no® Dagegen beträgt die Pu der

lebenden Personen in F

s _noch etreiben. die aus eigenen Mitteln leben, hat Frankrei deren 2 121 173. Leroy-VBeaulieu hâlt keinen Vorzug Frankreihs, sondern folgert daraus 11 é daß es in Deutsblard weniger Müßiggänger giebt, als in Frankceih. Die dienende Klasse umfaßt in Deutschland 1 324 924 Personen, tn Frankrei 160 000 bis 180070 zu perfönliben Dienstleistungen verwendete, sowie 106 404 Männer und 241 380 Frauen, a rinnen u. dergl. bei dem Gastwirthsh2\ftsbetriede Unterkommen finden, Diese Rührigkcit des deutschen Volkes auf wirthicaftlichen Gebiete und von der Thatsache, daß es einen Vergleih mit den bedeutendsten Kultucvölkern in keiner Weise zu schbeuen hat.

nichts erwerben. eigentlide Beschäftigung rankrcich nur 737088 Personen, denen welchbe .,professions inconnues” 1593125 Personen zäblt,

ohne

191316 ansWließen, Während Deutschland

diesen bedeutcaden Ueberschuß indeß für im Gegentheil,

nahezu das Doppelte, nämli 2557266, darunter

wel{e als Aufwärte-

Zahlen geben einen neuen * Beweis von der geschäftigen

Kunft, Wissenschaft und Literatur. Unter dem Titel „Dunkle Bilder aus dem Wander-

leben, Auf:eihnungen eines Handwerkers von D. Rocholl“ beginnt im Verlage von F. A. Wiegand in Bremen foeben eine interessante Schrift zu erscheinen, welcbe in vier Licferungen, gegenwärtig vorliegt, bis Ende September l ( Verfasser beschäftigt fi mit der bedeutsamen Vagabundenfrage în eigenthümliher Weise; er zeibnet uns naturwahr, wie es nur ein ge- \cchickter i LebenSart, die Leiden und verzweifelten Freuden des Vagabunden, sein tiefes Elend und ng. Da und noÿŸ mancherlei Detailmalerei führt der Verfasser in einzelnen lebendigen Bildern uns vor die Seele; er verseßt uns mitten binein in das Thun und Treiben jener elenden Wanderer und gewinnt unfer Interesse für das Schicksal der Armen um so mehr, als er au în der Darstellung den Humor der Verzweiflung auf das Drastiscbîte zu treffen weiß. Jedenfalls erkennt man schon aus der ersten Liefe- rung, daß diese, eine wichtige soziale Frage im Unterhaltungs- und Erczählerton wird. Alle für die Vagabundenfrage, und wie namentlih die Herbergen „zur Heimath“, die Naturalverpflegungs stationen und Arbeiterkolonien geben Zeugniß von der werkthätige, Hülfe, gegenbringt. è ) S ) Manderleben*“ ersceint wobl geeignet, solbes Interess2 wachzurufet- neu zu beleben und in weitere Kreise zu tragen.

von denen die erfte sein soll. Dex

beendiat

Beobachter zu thun im Stande ist, das Werder, die

die Msözlichkeit seiner Heilung. Das Alles

durhaus lesenswerth sein gezenwärtig ihr Intere))e öoffentlihe Einrichtungen

behandelnde, Arbeit Volfkskceise bekunden ( man{erleî

welche die Gesellschaft den bedauerns8werthen Wanderern en- Die in Rede stehende Arbeit „Dunkle Bilder aus den

—— Centralblatt für Rechtswissenschaft. Unter Mit- von Ober-Landesgerichts-Rath Awvilles in Berlin, Prof. in Upsala, Prof. Dr. Bierling in Greifswald, Staats- Stuttgart, Ministerial-Rath Schenkel in

Bibliothekar Prof. Sulz in Leipzig, Prof. Schuster in Wien, Geh. Rath Stobbe in Leipzia, Prof. F. Stoerk in Greifswald,

Geh. Rath Sydoro in Berlin, Reits-Ober-Handelsgerichts-Rath a. D. Voigt Windscbeid in Leipzig, Prof. Zitelmann in Bonn und anderen Rechts- i gelehrten herausgegeben von Dr. von Kirchenheim, Dozent der Rechte

n" y Urnbfnrsto j ] Í e 1m, : De i D Dn Eee in Heidelberg. Vierter Band. Zehntes Hest. Juli 1885. (Stuttgart,

in Hamburg. Geh Rath Wach in Leipzig, Geh. Rath von

| Verlag von Ferdinand Enke. 1885). Inhalt: A. Besprebungen: I. Allgemeines. ] 5 téphi aus Leibnizens ungedruckten Schriften. KFrensdorf, F. Zur Er- innerung an Dr. Heinrich Thöl. ile 1 1f rechbtsvflege bei den Gerichten des Königreih8s Bayern im Jahre 1883, Wie studirt man Jurisprudenz? van Selwecd. II. Privatret: darität. Neucnfeldt, D. Ist di: onc l prinzip nah Strafe oder Ersat!leistung? Hefke, A. Der Arzt im rôm. | O

emptio rei speratae und emptio spei und deren Bedeutung für das

heutige R.

Rechtsgeschihte: Mollat, G. Recbtephbilosovhisches

Ergebnisse der Civil- und Straf-

Freith, I. A. Het Gericht Waldner, V. Die forreale Soli- Fft die Fonventionalstrafe ihrem Grund- und heutigen R. Endemann, Fr. Die Lehre von der Arndt, A. Das allgemeine Berggeseß für die preuß. Staaten v. 24./VI. 1865 und die dasselbe ergänzenden Reichs- und Perfekt. Philler, O. Die

Benedikt, E. Die Reform des Schaden-R. bei Ehrenbeleidigungen. 111. Handelsrecht: Renaud, A. Das N. der stillen Gesellschaft und der Vereinigungen zu einzelnen „Handels- geschäften für gemeinschaftlibe Rebnung. Bas, J. Allgemeines deutsces Hantelégeseßbud und Wecbselordnung nebst Einführungs- und Ergänzunçcs8gesezen. Weidling, K, Das bubhändlerise Konditionsgeschäft. Ehrenberg, V. Die Rückversicherung. Kaßner. Recht3- und Verwaltungs8grund}äße in Feuerversiherungs- Nngcleger.heiten. Patronato d’assicurazione e 80ccors80 per gil infortuni del lavoro, amministrazione della fondazione Ponti Dahn, F. Bausteine. IV. Strafrechtéwissenswaft: Benneke, H. Die strafrechtliche Lehre vom Ghebruc in threr bistoris-doamatiscben Entwickelung. Gretener, X. Ueber die îtal. pontive Schule des

Strofre{ts. Hecker, K. Ueber das Verhältniß des C. Str. R. zum | Militär-Str. R. und den Begriff Militärpersonen. v. Schwarze.

Die Beeidigung der Zeugen im Strafverfahren. Plenarbesh!üsse und EntsGcitungen. Schüße. Die Eventualfrage in der s{wurgericht- lien Frazestelung. Y Staats- und Verwaltungsrecht: Mar- quardsens Handbuch des öffentliben Rechts der Gegenwart. Fellinek, G. Ein Verfassungsgerihtshof für Oesterreich Drei

Gutachten über die Reform des Admiristrativverfahrens, VI. Inter- | nationales Recht : Vaugeois. L, A.

Du rôle et de la formation du dr-it international privé Piggott, F. T. The law and practice of the courts cf the united Kingdom relating to foreign judgments and parties out of the jurisdiction eic. Clunet Ed Influence de la chose jugée au criminel sur le civil; jugement criminel étranger; traités internationaux. -—— B. Beitscriftenübersbau.

Von der 4. verbesserten Auflage der von dem Geheimen

| Justiz-Rath von Wilmowski und dem Rechtsanwalt Levy mit

Fommentar berausgegebenen Civilprozeßordnung und des Gerichtêsverfassungsgesceßes für das Deutsche Nei ch (Berlix 1885, Frz. Vahlen) ifi soeben die dritte Lieferung (Bogen 16—25) erschienen. Da wir uns bereits bei Unzeige der 1. Lieferung eingehend mit dem vorstehenden Werke beschäftigt haben, so be- \œ@ränfen wir uns auf cine kurze Angate tec vorliegenten 3 L'eferung, Dieselbe enthält roa Buch 1, Abscbnitt 3 (Verfahren), den Schchluß von Tit. 2 (Zustcllungen), sodann Tit. 3 (Lzdungen, Jermine und Fristen), Tit. 4 (Folgen der Veisäumung, Wiedereinseßung in den vorigen Stand), Tit. 5 (Unterbre%ung und Ausseßung des Verfahrens), endli von Buch 2 (Verfahren in erster Instanz), vom 1. Abschnitt (Verfahren vor den Landzgerichten) den 1. Tit. (Verfahren bis zum Urtheil) Wie in den beiden früheren Lieferungen, ]0 1nd auch in der 3. vorliegenden die einzelnen Paragraphen von einem reihhaitigen Kommentare in Anmerkungen begleitet.

Veterinärweseu.

Die in dem russishen Gouvernement Wilna aufgetretene Rinderpest (, Reichs-Anzeiger“ vom 16. Juni 1835) hat sich bis jept auf 4 Orischaften des Kreises Wilna, 9 Orischaften des Kreises Oszmiany und 4 Ortschaften des Kreises Troki verbreitet. Ja den beiden letßzigenannten Kreisen herrsbt die Seube auc gegenwärtig noch. Die Einsl. ppung derselben ist aus dem Gouvernement Minsk erfolgt, und zwar zueist nah dem Gem indebezirf Nudomin des Kret]es

Wilna,