2) Bei der Zusammenseßung der Zäblkommissionen kommt es haupt\säcli darauf an, solde Personen fur dieselben zu bestimmen, welche die Wichtigkeit der Volkszählung zu beurtheilen im Stande und bereitwillig sind, an deren zweckentsprewender Ausführung mit- zuwirken, zugleid das Vertrauen der Gemeindeangehörigen besitzen und die örtlichen Verhältnisse kennen. Die Theilnahme an der Zähl- kommission ist ein Ehrenamt. : i
3) Die Bildung der Zählkommissionen muß bis zum 15. No- vember erfolgt sein. L —
4) Die Aufgabe der Zählkommissionen — beziehungsweise, wo Zählkommissionen nicht eingeseßt find, der Ortsbehörden — befteht hauptsäwblih in Folgendem : S
a. Eintheilurg des Gemeindebezirks in Zählbezirke,
6. Annahme und Anweisung der Zähler,
7. Prüfung und, soweit nöthig, Berichtigung der Angaben in den ausgefüllten Zählungsformularen, Aufstellung der Ortsliste G und Sendung des gesammten Zählungsmaterials an die Kreisbehörden.
b. Eintheilung des Gemeindebezirks in Zählbezirke.
1) Die Volkszählung muß in bestimmt abgegrenzten Bezirken (Zählbezirken) erfolgen.
2) Die Zählbezirke sind in der Art zu begrenzen, daß dieselben in der Regel nit mehr als 40 Haushaltungen umfassen und sich an die in der Gemeinde bereits bestehende Eintheilung dergestalt an- \{ließen, daß für jeden Wohnplatz ein. beziehungêweise mehrere be- sondere Zählbezirke gebildet werden. Was unter Wohnplaß zu ver- stehen ist, ergiebt sih aus den Bemerkungen bei Ziffer d 4. Liegt ein Theil einer Gemeinde (eines Gutsbezirkes) in einem anderen Kreise (Oberamt) als der Haupttheil, so muß derselbe ebenfalls unter allen Umständen als besonderer Zählbezirk bei der be- treffenden Hauptgemeinde behandelt und diese seine Eigenthümlichkeit auf der Kontrolliste F ausdrücklih angegeben werden; jedo ist dafür Sorge zu tragen, daß dieser Gemeindetheil in dem anderen Kreise nit nochmals gezählt wird. Ebenso ift für den Fall, daß ein Theil einer Gemeinde einem anderen Reichstags-Wahlkreise angehört als der Haupttheil oder außerhalb der Zöllgrenze liegt, dafür Sorge zu tragen, daß die betreffenden Gemeindetheile besondere Zählbezirke bilden und im Kopfe der Zählerkontrollisten F nah dieser ihrer be- sonderen Eigenschaft deutlich bezeichnet werden.
Dabei darf kein bewohntes oder unbewohntes Wohnhaus und feine sonstige bewohnte Baulichkeit übergangen werden. Im Zweifel, welcher Gemeinde die auf Flüssen u. s. w. ankernden Fahrzeuge zu- gerechnet werden sollen, entscheidet die Kreisbehörde.
Auf den Kontrollisten F ist der Umfang des dem betreffenden Zähler überwiesenen Zählbezirks so genau zu bezeichnen, daß über die Zugehörigkeit der einzelnen zum Gemeindebezirke gehörigen Häuser ein Zweifel nicht entstehen kann und Doppelzählungen wie Aus- lassungen unbedingt vermieden werden,
Größere Anstalten (Heilanstalten, Kasernen, Klöster, größere Gasthöfe, Strafanstalten u. f. w.) bilden zweckmäßig selbständige Zählbezirke.
3) Die innere Cintheilung der Zöhlbezirke, welche Kasernen, Wachen, Militär-Werkstätten und sonstige militärishe Anstalten um- fassen, ist der Kommandantur oder, wo eine solche fehlt, der obersten Melitärbehörde des Ortes zu überlassen.
c. Annahme und An weisung der Zahler.
H Zur Austheilung und Wiedereinsammlung der Zählbriefe ift für jeden Zählbezirk cin Zähler und ein Vertreter des Zählers zu be- stellen. Bei der Auswahl der Zähler ist Rücksicht darauf zu nehmen, daß sie zur Besorgung der ihnen obliegenden Geschäfte hinreichend befähigt sind. Erscheinen diese Geschäfte in gewissen Gegenden bei dem Umfange eines Zählbezirkes von 40 Haushaltungen zu beträcht- lib, so empfiehlt sich die Beschränkung des Zählbezirks auf weniger Haushaltungen.
2) Finanzielle Rücksichten gebieten, soweit thunlich, Zähler zu verwenden, welche si dem Geschäft freiwillig unterziehen und deren Gemeinsinn und Befähigung dafür bürgen, daß sie das Zählungs- ges{chäft mit Umsicht und vorschriftsmäßig ausführen werden. Wenn in einzelnen Gegenden freiwillige Zähler s{lechterdings nicht in genügender Zahl zu finden find, so sind besoldete Zähler zu bestellen, denen dann eventuell auch Bezirke von mehr als 40 Haushaltungen überwiesen werden können. Falls ein solcher besoldeter Zähler seine Thätigkeit Über mehrere Gemeinden erstreckt, muß er für jede einzelne Gemeinde seines Zählbezirks eine besondere Kontrolliste F aufstellen, Bei der Annahme besoldeter Zähler ist mit äußerster Sparsamkeit zu Werke zu gehen.
3) Die Eintheilung der Gemeinden in Zählbezirke und die An- nahme der Zähler is bis spätestens zum 19. November d. J. zu E Zählk g
__4) Die Zählkommission hat demnächst dafür zu sorgen, daß die Zähler sich mit ihren Obliegenheiten nach der Anweisung E u ständig vertraut machen. Sie hat zu diesem Zwedcke jedem Zähler rechtzeitig 2 Zähler- Kontrollisten F und eine Anweisung E, sowie den für seinen Bezirk erforderlihen Vorrath von Zählkarten A, Haus- haltungs- Verzeichnissen B und Anleitungen C nebst Zählbriefen D zu- zustellen. Das eine Formular der Kontrolliste hat der Zähler zur Anfertigung der Retin\chrift zu verwenden.
5) Die für die militärischen Anstalten erforderlichen Zählpapiere sind an die Kommandantur oder, wo eine solche fehlt, an die oberste Militärbehörde des Ortes zu übergeben, welche die nöthigen Anord- nungen wegen der Ausfüllung der Zählungsformulare treffen wird.
6) Die Zähler sind namentlich auch auf die rihtige Ausfüllung des für die Ermittelung der Zahl, Art und Beschaffenheit der Ge- bäude ihres Zählbezirks bestimmten Theils der Zähler-Kontrolliste F hinzuweisen. Näheres hierüber wie über den Umfang der Obliegen- heiten der Zähler enthält die anliegende Zähleranweisung E.
d Sclußarbeiten der Zählkommission. _ D Vie Zählkommission hat das von dem Zähler zurückgelieferte Zählmaterial alsbald einer genauen Prüfung zu unterziehen, und etwaige Mängel, soweit nöthig, auf Grund unmittelbarer, in den einzelnen Haushaltungen mündlich einzuziehender Erkundigungen zu be- seitigen. Finden #sich nachträglich noch Häuser und Haushaltungen vor, welche in den Kontrollisten F fehlen, so find die entsprechenden Nachzählungen zu veranlassen, unter Beifügung des Datums der nach- träglih erfolgten Aufnahme. Dabei ift festzuhalten, daß die An- gaben sich auf den Stand vom 1, Dezember d. J. beziehen müssen.
- 2) Die zur Prüfung auf ihre Richtigkeit aus den Umschlägen der Zählbriefe genommenen ausgefüllten Zäklkarten A und Haushaltungs- Verzeicnisse B sind nach beendigter Prüfung und Richtigstellung wieder in den nämlichen Umsclägen zu verwahren.
3) Nachdem die ausgefüllten Zählpapiere der einzelnen Zählbezirke geprüft, beziehungsweise ergänzt und berichtigt find, werden die beiden Kontrollisten F jedes Bezirks von der Zählkommission mittels Na- mensunterschrift als rihtig beglaubigt. Die Reinschrift der Kontrol- liste F ift an das Königliche Landrathsamt zu senden. Die zweite Kontrolliste verbleibt der Ortsbehörde und kann nah deren Ermessen dur Eintragung der auf das Religionsbekenntniß bezüglichen, den D B zu entnehmenden Zahlen vervollständigt werden.
__ 4) Nachdem die Kontrollisten F abgeschlossen und beglaubigt sind, ist die Ortsliste G von der Zählkommission aufzustellen und durch Unterschrift zu beglaubigen. Die hierzu erforderlihen Angaben finden si in der Zusammenstellung am Schluß der einzelnen Kontrollisten F. Die zu einem Wohnplay gehörigen Zählbezirke sind in Spalte 1 dur eine Klammer zusammenzufassen und für jeden Wohnplayß die Spalten 3 bis 9 aufzunehmen. Bei der großen Verschiedenheit des Anbaus i\t es unthunlich, eine allgemeine gültige Richtschnur für das Maß der einzelnen aufzunehmenden Wohnplätze zu geben. Es muß sich dies vielmehr na den bezüglichen örtlihen Verhältnissen richten, aber in allen Fälien dem Zweck entsprechen: ein genaues Verzeichniß aller Wohnpläte zu liefern, welhe durch Namen, Lage oder sonstige besondere Bedeutung ausgezeichnet sind. Das Ort- \chaftsverzeihniß soll in Bezug auf die Ortschaften dafselbe erfüllen, was eine gute topographishe Spezialkarte für die Orientirung durch
Einzeln belegene Mühlen, Chaufsee- und Bahnwärterhäuser find, wenn sie keinen besonderen Namen führen, nit aufzunehmen. Einzeln belegene Fersihäufer, Brennereien und andere Indusftriestätten, welche keinen besonderen Namen führen, sind nur dann unter besonderer Nummer aufzunehmen, wenn sie sih in erheblicher Entfernung vom Hauptort befinden oder si dur ihre Lage oder durch besondere Eigenschaften auszeichnen.
Die verzeihnende Behörde hat, wie bereits vorher bemerkt worden, streng darauf zu achten, daß in Ausfüllung der weiteren Rubriken durch sole Scheidung des Hauptortes eines Gemeinde- bezirks von dessen Nebenorten weder Wiederholungen noch Aus- lassungen bewirkt werden.
Näheres über die Aufstellung der Ortsliste G ift dem hier bei- gefügten Muster zu entnehmen.
5) Von den nun doppelt vorhandenen abgeschlossenen und be- glaubigten Zähler-Kontrollisten F find Seitens der Gemeinden und Gutsbezirke, welche die Zählpapiere vom Königlichen Landratb8amt empfangen haben, die Reinschriften sämmtlicher Zählbezirke nebft der Ortsliste G sofort, spätestens aber bis zum 22, Dezember 1885 an das Königliche Landrathtamt zu senden.
Die Ortsbehörden derjenigen Gemeinden u. \. w., wele die Zählpapiere direkt vom Königlichen Statistishen Bureau empfingen, haben jene Ortslisten G, sowie die Reinschriften der Kontrolliften F direkt an dasselbe bis spätestens den 12. Januar 1886 zurüczusenden.
Die Hand-Exemplare der Kontrolliften F sind bei der Orts- behörde zu belassen und daselbst gut aufzubewahren.
6) Nachdem die Kontrollisten F abgeschlossen und beglaubigt sind, werden die Zählbriefe jedes Zählbezirkes nah Nummern ge- ordnet und zu einem Packet vereinigt, wobei Sorge zu tragen ist, daß die Zählkarten u. \. w. beim Schnüren nicht verbogen oder ein- geschnitten werden.
Auf jedes Paket ist der Name der Zählgemcinde und die Nummer des betreffenden Zäblbezirks zu \chreiben. Alsdann werden sämmtliche Zählbezirkëé-Packete — das Padcket aus dem ersten Zählbezirk obenauf — für die ganze Gemeinde forgfältig zusammengepackt und nebft den unbenutt gebliebenen Formularen so bald als thunlich, spätestens bis zum 31. Dezember d. F, der Kreisbehörde übersandt. Diejenigen Städte, weldbe die Zählpapiere direkt vom Königlichen Statiftischen Bureau empfingen, haben dieselben woblgeordnet und verpackt vom 1. Februar 1886 an zur Absendung an das genannte Bureau bereit- zuhalten. Der Zeitpunkt der Absendung wird Seitens des König- lihen Statistishen Bureaus bestimmt werden.
Das Gesammtpacket ist mit einer Aufschrift nach folgendem Muster zu versehen:
Zäblung vom 1, Dezember 1885. Kreis Brieg. Gemeinde Löwen. C. Obliegenheiten der Kreisbehörden u. \. w.
1) Den Kreisbehörden (Landräthen, Ober-Amtmännern) und den Vorständen derjenigen Städte, welche die Zählung selbständig aus- führen, liegt die unmittelbare Fürsorge für die sawgemäße Anweisung der Ortsbehörden, bezw. Zählkommissionen und Zähler, für die Ver- theilung der Zählpapiere und für die vorschriftsmäßige Durchführung der Zählung ob.
2) Die erforderlichen Drucksachen erhalten die Kreisbehörden, die Behörden der oben bezeichneten Städte und die Behörden der übrigen über 5000 Bewohner zählenden Städte bis Ende Oktober d. J. durh Vermittelung des Königlichen Statistischen Bureaus in Berlin, an welches auch etwaige, eventuell näher zu begründende Nachforde- rungen direkt zu ribten sind.
3) Die Kreisbehörden u. \. w. haben für die rechtzeitige Ver- theilung der gedahten Drucksack&en an die Städte mit weniger als 5000 Bewohnern, sowie an sämmtliche Landgemeinden und Guts- bezirke zu sorgen, so daß si dieselben ohne Ausnahme spôtestens am 10, November d. J. im Besiße aller erforderlichen Zählpapiere bes finden. Die vom Königlichen Statistishen Bureau übersandten Zähl- papiere find im Allgemeinen nah dem Bedarf von 1880 mit einem Zuschlage von 15 °/o, für Kreise und Städte mit besonders starker Volkszunahme jedoch mit einem höhêxen Zuschlagé bemessen. Etwai-
zumelden. listen F von denjenigen Gemeinden zu, welche die
nuar 1886 an das Königlicbe Statistishe Bureau einzusenden, Dieser Sendung is Seitens der Kreisbehörden ein alphabetisg
Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke beizufügen, welches demnägß für die Bearbeitung einer neuen Ausgabe des Gemeindelexikons ver,
Gemeindeeinheiten zu enthalten hat.
belassenen Handexemplare der
e V obald L Prilsunz§
6) Sobald die Prlifung beendigt ist, sind sämmtli®e Zählpapic
sorgfältig nach Nummern, Zäblbezirken und E es nebst den unbenußt gebliebenen Formularen,“ vom 1. Februar 1886 an zur unmittelbaren Absendung an das Königliche Statistische Bureau bereit zu halten. Den Zeitpunkt der Absendung wird das Königlite Statistishe Bureau bestimmen. Lie Kisten, in welchen die Ueber- sendung der Zählpapiere erfolgte, find zur Rücksendung derselben wieder zu benutzen und deébalb nebst den zugehörigen Deckeln und Schrauben bis dahin sorgfältig aufzubewahren. :
D. Obliegenheiten der Königlichen Negierungé- ___ Prâstdenten und Regierungen.
…_ DBe Königlichen Regierungé-Präsidenten und Regierungen haben die vorschriftêmäßige Ausführung der Zählung in ihrem Bezirk zu überwachen. Sie werden zu diesem Behufe sowohl für die An- weisung der mit der Leitung und Ausführung der Volkszählung zu betrauenden Behörden in geeigneter Weise Sorge tragen, als au die vorbereitenden Arbeiten der Kreis- und OrtsbeHhörden, beziehungë- weise der Zählkommissionen, und die Besorgung des Zählgeschäftes selbt, soweit thunlich, an Ort und Stelle kontroliren. :
2) Die Vornahme der Zählung ist mittels öffentlißer Bekannt- machung zur Kenntniß der Bezirkseinwohner zu bringen. In dieser Bekanntmachung ift fowobl auf die in Aussicht genommene Mit- wirkung der selbständigen Ort8einwohner bei der Austheilung, Aus- füllung und Wiedereinsammlung der Zäblpapiere, als auch auf die Wichtigkeit der Zählung für die Staats- und Gemeinde-Verwal- tung, sowie für die v wissenscaftliher und gemeinnüßiger a. E S Á wird den Königlichen Regierungs-Präfidenten und Regierungen Seitens des Königlichen Statistischen Bureaus rechtzeitig dei, s
3) Die Königlichen Regierungs-Präsidenten und Regierungen wer- den thunlichst darauf Bedacht nehmen, daß Veranstaltungen, welche den Stand der ortêanwesenden Bevölkerung vorübergehend wesentli E A n E und Feste, Jahr- märkte, Truppenmärsche, Gerichtssizungen u. |. w., zur Zeit Zählung nit stattfinden. ada E
E. Das Königliche Statistishe Bureau in Berlin
_ als legte Revisionsin stanz. Das Königliche Statistishe Bureau hat die an dasselbe gesendeten
Berichtigungen und Ergänzungen zu veranlassen. Ortsbehörden sind verpflichtet, Pünktlichkeit und thunlichster Beschleunigung zu erledigen. Berlin, im Juli 1885. Der Minifter des Innern. In Vertretung: Herrfurth.
Die Kreis- und
Kontgretch Preußen. Kreis
O ——— E R O E pie Dan
Volkszählung am 1. Dezember 1885. Regierungéhezirk
Hauptübersicht.
| \ | | l
Ortsanwesende Bevölkerung N Wohnhaft, | aber vorübergehend auêwärts abwesend
Be- Unbe-
wohnte wohnte
Name : nicht wohn-
haft, aber vorüber gehend anwesend
e wohnhaft
der 4;
i überbaupt und Gemeindeeinheiten. |
Wohnhäuser.
Anstalten für gemeinsamen völkerung befinden sich als |
00 | N Aufenthalt. aftive Militärpersonen.
Sonstige Wehnstätten.
Laufende Nr. Haushaltungen.
Wohnpläte.
| anwesend | |
| |
| Unter der ort8anwesenden Be- |
—__ |
männl. | weibl. männl. | weibl. [männl.| weibl. [männl.| weibl,
O
P88 14
Go
| D | J
l
Königreich Preußen. Volkszählung am 1. Dezember 1885. Endgültiges Hauptergebniß für die i — Gemeinde im Krist R ——, Mégierungsbentk —
I1I. Abscbnitt. Ortsanwesende Bevölkerung. *) ¿ N d. Geschlecht, Ortsgebürtigkeit, : a, Wohnpläte. || 12) Ortsanwesende Personen überhaupt . L 1) Wo e h 13) Davon männliche Personen . “ 2) Bewohnte Wohnhäuser . O E 3) Unbewohnte Wohnhäuser. o —————— 15) Ortsgebürtige männliche Personen 4) Bewohnte, aber hauptsächli nicht zu Wohn- 16) Ortsgebürtige weibliche Personen . zwedlen dienende Gebäude . . .« + .+ M 10) Ae oa berione a. i 5) Hütten, Bretterbuden 2c., Zelte | e. Religionsbekennitniß. 6) Wagen, Schiffe, Flöße männl. | 18) Evangelische .
: b, Haushaltungen. i — 7) Gewöhnliche Haushaltungen von zwei oder mehr | 19) Römisch-katholishe . G | 20) Sonstige Protestanten
D 8) Einzeln lebende selbständige Personen a h) 21) Griecish-fkatholishe . : N — M 29) DIMIOCNTeN é
1, Abschnitt. 1 E Wohnplätße und Haushaltungen. h Wohnbevölkerung. I
9) Anstalten . E «4 : c. Wohnbevölkerung. *) | 29) JUven
10) Wohnhafte männliche Personen . . —— | 24) Ander der unbekannten Reli-
11) WBohnbaite weibltWe Perionen - » + «s + « | | / Fonsdekenutnisles anien s
*) Zur Wöhnbevölkerung gehören die am Zähblungstage in h *) Zur ortsanwesenden Bevölkeru ô die aw der Gemeinde wohnhaft und anwesenden, sowie die daselbst wohn- | | Zählungstage in der Gemeinde wohnhaft und g gs “iowie die da’ haften, aber vorübergehend auswärts abwesenden Personen. | felbst vorübergehend anwesenden, aber auswärts wohnhaften Persone?
Benennung und Be anns aller unter besonderen Namen oder EGigen- schaften bekannten Dertlichkeiten leistet.
(Außerdem liegen der Verfügung noch unausgefüllt Formulare A, B, F und 6 bei.)
ger Mehrbedarf ift sofort und direkt bei genanntem Bureau qn, i
4) Den Kreisbehörden gehen bis spätestens den 22. Dezember 5 d. I. die Ortélisten G und die Reinschriften der Zäbler-Kontro[, F e gen S 1 ählpapi …_ A ihnen empfingen. Diese Listen find schleunigft auf ihre ollten S keit zu prüfen und nabdem dies gesehen, bis längftens den 9, Jas 2
geordnetes, auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit sorgfältig 2, 7 prüftes Verzeichniß sämmtlicher zum Kreise (Oberamt) gebörigen M
werthet werden soll un® lediglich die Namen der betreffenden ;
5) Bis späteftens den 31. Dezember d. I. gehen der Kreisbchörd, von den nämlicen Ortsbebhörden die sämmtlichen übrigen Zählpapiere E zu. Dieselben sind gleihfalls auf Vollständigkeit und Richtigkeit U - prüfen, wobei nöthigenfalls die im Verwahrsam der Ortébehörden k 1 ) _Zähler-Kontrollisten F verwerthet F werden können. Etwaige Unvollständigkeiten und Mängel sind, soweit erforderli, durch örtliche Revisionen und bezw. Nachzählungen y
ine an die Bevölkerung zu rihtende Ansprahe
Zählpapiere ciner Revision zu unterwerfen und die etwa erforderlichen
die bezüglihen MRequisitionen mit |
Abgereist: Se. Excellenz der Präsident des Evangelischen Ober-Kirhenraths, Wirkiiche Geheime Rath Dr. Hermes, na der Provinz Westpreußen.
—
Königliche Tecbnishe Hochschule zu Aachen. Norlesungen und Uebungen im Winter-Semester 1885/86.
Beginn der Immatrikulation am 1,, der Vorlesungen am 8, Oktober.
Abtheilung für Architektur. Professoren: Damert: Ar itcktur der Renaifiance ; Landwirth\castlihe Baukunst ; Geschichte der Baukunst und Formenlehre enc. Kurs. — Ewerbeck: Kormenlehre der Baukunst 1. bis 4. Kurs; Detailliren von Gebäudetheilen 1. u. 9. Kurs; Kleinarcitektur. — Henrici: Einrichtung einfacher Gebäude; Einrichtung mittlerer Gebäude; Einrichtung größerer Gebäude; Ornamentik; Freihandzeihnen. — Vischer: Aesthetik; Allgemeine Kunstgeschichte. — Reiff: Figuren- und Landschaftszeichnen und Aquarellmalen. — Dozinten: Blum: Bossiren und Modelliren. — Frengen: Formale Ausbildung der Ingenieurbauten; Architektur größerer Gebäude. : N
Abtheilung für Bau-Ingenieurwesen. Professoren: Heinzerling: Höhere Baukonstruktion mit mathematischer Begründung ; Brücenbau 1. u. 2. Kurs; Technische Formenlehre in ihrer Anwen- dung auf Brückerbau, Hobau und Maschinenbau mit besonderer Berücksichtigung ihrer Cisenkonstruktionen. — Helmert: Praktische Geometrie 1. u. 2. Kurs; Eisenbahn-Traciren. — Inte: Bau- fonstruktion; Baumaterialienlehre ; Wasserbau 1. u. 2. Kurs. — von Kaven: Wege- und Eisenbahnbau 11. — Dozenten: Forchheimer : Städtishe Wasserversorgung; Encyklopädie des Bauingenieurwesens.
Abtheilung für Maschineningenieurwes en. Pro- fessoren: von Gizycki: Beschreibende Maschinenlehre, Theorie und Konstruktion der Wasserräder und Turbinen; Theoretiscbe Maschinen- lehre; Kinematik. — Herrmann: Mechanische Tenologie 1. u. 2. Kurs; Fabrikanlagen und Werkzeugmaschinen; Baumaschinenz; Bautecnologie Graphiswe Mascbinenlehre. — Lüders: Maschinenkunde (für Berg- und Hütteningenieure) 1. u. 2 Kurs. — Pinzger: Lofkomitivbau; Eisenbahnmascbinenbau ; Maschinenelemente enc. Kurs ; Wärmetechnik und Bau der Dampfkessel und deren Feuerungéanlagen. — Riedler : Maschin enzeihnen; Mascbinenelemente; Dampfmaschinenbau. — Großian: Elektrotechnik I. (Phyfikalischer Theil) ; Elektrotechnis ches Praftikum. : -
Abtheilung für Bergbau und Hüttenkunde und für Chemie. Professoren: Arzruni: Mineralogie und Krystallographie mit Uebungen ; Elemente der Mineralogie ; Uebungen im mineralogt- {en Institut ; Anleitung zu selbständigen Arbeiten im Gebiete der Krystallographie, Mineralogie und Petrographie. — Classen: Moß- analyse, Erperimental-Chemie; Unorganisches Praktikum; Gerichtliche Chemie — Dürre: Eisenhüttenkunde; Entwerfen von Hüttenanlagen ; Hüttenmännische Probirkunst; Anleitung zu metallurgiscen Versucen ; Eisengicßereibetrieb. — Michaelis : Anorganische Experimental-Chemie ; Organiscbes Praktikum. — Sulz: Bergbaukunde ; Aufbereitungs- funde; Entwerfen bergmännischer Anlagen; Salinenkunde; Berg- ret. — Stahlscbmidt: Technische Chemie; Entwerfen von chemischen Fabrikanlagen ; Chemisch-technisches Praktikum. — Dozenten : Holz apfel: Allgemeine Geognoßie ; Lagerstättenlehre; Paläontologie; Paläontologishe Uebungen. — Siedamgroßki: Marksceidekunde ; Ma:kscheiderishes Praktikum. — Privatdozent : La Coste: Chemises Kolloquium ; Chemie der aromatiscen Verbindungen mit besonderer Berücksichtigung der für die Technik wichtigen Farbstoffe. .
Abtheilung für allgemeine Wissenschaften, ins- besondere für Mathematik und Naturwissenschaften. Professoren: Ritter: Mechanik 1. u. 2, Kurs. — N. N: Höhere Mathematik 1. und 2. Kurs; Mathematisches Seminar gemeinsam mit Prof. Dr. Jürgens. — W. Stahl; Darstellende Geometrie; Darstellende Geometrie enc. Kurs; Geometrie der Lage und gra- phische Statik. — Wüllner: Experimenta!-Physik ; Physik in mathe- matischer und experimenteller Behandlungsweise ; Die Lehre von der Wellenbewegung und vom Licht; Uebungen im prysikalishen Labora- torium. — Struck: National - Oekonomie; Volkswirthschaftliche Uebungen; Encyklopädie des Civilrewts; Elemente der Finanzwt}jen- saft. — Jürgens: Elementar- Mathematik mit Uebungen; Wissen- \chaftlihes Recbnen ; Mathematiscbes Seminar, gemetn]am mit Prof. N. N. — Dozenten: Lehmann : Mechanische Wärmetheorie; Physi- falishe Chemie; Experimental-Physik enc. Kurs. — N. N. : Gewerbe- Hygiene II. — Fuchs: Praftische Telegrophie. — Lehrer Franken : A nach Gabelsberger. — Schilling : Prafktishe Buch- ührung. :
Gin ausführliches Programm wird auf Anfrage vom Sekretariat übersandt.
Nichtamtliches. Deutsches Rei h.
Preußen. Berlin, 4. August. Se. Maiestät der Kaiser und König unternahmen, wie „W. T. B.“ aus Gastein meldet, gestern Abend eine Spazierfahrt nah Böfstein und machten heute früh in Begleitung des Flügel-Adjutanten, Oberst- Lieutenants von Petersdorf, und des deutschen Militär- Attachés in Wien, Oberst-Lieutenants Grafen von Wedel, eine Promenade auf dem Kaiserwege. - -
Zur Tafel sind heute der Staats-Minister von Boetticher, Graf Palffy und Fürst Dolgoruki geladen. Der Kriegs- Minister, General-Lieutenant Bronsart von Schellendorff, ist gestern Abend abgereist.
— Am Sthluß der gestrigen Gedächtnißfeier der Königlichen Universität zum Andenken ihres erhabenen Stifters, des Königs Friedrich Wilhelm 111. — über welche wir hon berihtet haben — wurden die Urtheile der Fakul- täten über die eingegangenen Preisbewerbungs- schriften vorgetragen und die neuen Preisaufgaben bekannt gemacht.
Es erhielten : S
in der theologishen Fakultät: _ einen Königlichen Preis: stud, eo! Daniel 9 Heydt aus der Rheinprovinz, einen städtishen Preis : Pommern,
eine öffentliche Belobigung: stud. jur. Hugo Landwehr
aus der Provinz Sachsen ; in der juristishen Fakultät:
beide Königlihen Preise: stud. jur. Konrad Wey-
mann aus Berlin, in der medizinishen Fakultät:
einen Königlichen Preis : stud. med. Georg Klemperer aus der Provinz Posen,
eine öffentlihe Belobigung: Brewing aus Pommern; i :
in der philosophishen Fakultät:
eine öffentlihe Belobigung: stud, phil. Karl Siegel aus der Provinz Brandenburg und stud. phil. Anton von Kostan ecki aus der Provinz Posen.
stud. theol. Bruno Red aus
stud, med, Franz
Sachsen-Weimar-Eisenah. Weimar, 3. August. (Th. C.) Die Besserung in dem Befinden Jhrer Hoheit der Prinzessin Elisabeth ist so weit vorge- schritten, daß gestern Morgen die Uebersiedelung aus dem hiesigen Stadtshlosse nah Schloß Ettersburg stattfinden fonnte. Die Prinzessin legte die Fahrt ohne jede Spur von Angegriffenheit zurück. Von Seiten der Bevölkerung, die an dem schweren Unfall den innigsten Antheil nimmt, wird die stetig fortschreitende Besserung mit herzlicher Freude begrüßt und die sichere Hoffnung gehegt, daß die völlige Rekonvalescenz sich ohne Störung voll- ziehen werde. Bulletins über das Befinden der Prinzessin werden nicht mehr ausgegeben. — Da nunmehr die schweren Sorgen der Großherzoglichen Herrschaften um die Gesundheit der Prinzessin erheblih gemildert sind, wird die Frau Gro þ: herzogin am 6. d. die bisher vershobene Badereise nach Gastein antreten. : S
Die Erbgroßherzoglichen Herrschaften sind am Sonnabend wohlbehalten in Scheveningen eingetroffen.
Im Kreise Weimar bestehen 12 Stationen zur Bekämpfung des Vagabundenthums. Jm Laufe des leßten Vierteljahres wurden dieselben von 3286 Personen in Anspruch gerommen. Gegenüber dem 1. Vierteljahr des Vorjahres zeigte si eine Abnahme der Unterstüßungsgesuche, dem 2. Vierteljahr des Vorjahres gegenüber indessen eine nicht unerheblihe Zunahme.
Oesterreich-Ungarn. Wien, 3. August. (W. T. B.) Wie die „Presse“ aus gut informirter Quelle meldet, wird die Zusammenkunft des Kaisers von Rußland und des Kaisers von Oesterreich in der zweiten Hälfte des Monats September stattfinden; der Ort der Zusammenkunft sei noch nicht festgestellt. — Die „Vol, Korx. meibel ben demnächst stattfindenden Zusammentritt einer Botschafter - Konferenz in Konstantinopel behufs Berathung der Frage des von Bulgarien zu zahlenden Tributs.
Pest, 3, August, (W. D. B.) Die Einnahmen des ungarischen Staats betrugen im zweiten Quartal dieses Jahres 62 458 270 Fl. und stellen sih gegen die Ein- nahmen in dem gleihen Zeitraum des Vorjahres um 146186 Fl, und mit Rücksicht auf die geringere Be- deckung aus dem Verkauf von Staatsgütern von 969 611 Fl. um 2431 437 Fl. günstiger. Die Ausgaben betrugen in dem angegebenen Zeitraum 77 242 473 Fl. und überschreiten die Ausgaben in dem gleichen Zeit- raum des Vorjahres um 6 637 492 Fl. (Hiervon entfallen 689 348 Fl. auf die Vorauszahlung auf die gemeinsamen Auslagen für das dritte Quartal, 475 239 Fl. auf un- behoben gebliebene, erst nachträglich behobene Zinsen früherer Termine, 221 745 Fl. auf das der Verwaltung Kroatiens zur Verfügung gestellte Guthaben von 1880 und 1881, ferner 341 791 Fl. auf die Kosten für die in erhöhtem Maße erfolgte Verfrahtung des Salzes zur Ver- hinderung des Stockens im Salzverschleiß, 3854 047 Fl. auf die definitive Abrechnung der Eisenbahnbauten, 220 647 FI. auf den erhöhten Kredit des Kultus- und Unter- rihts: Ministeriums und 487 417 Fl. auf die Mehrkosten bei den außerordentlichen gemeinsamen Ausgaben, welche durch das Ergebniß des ersten Quartals mit 625 733 Fl. ausgeglichen werden.) Die Bilanz des ersten Quartals dieses Jahres war gegen die vorjährige um 1593 920 Fl. günstiger, und somit ist diejenige des ersten Halbjahres um 2612 134 Fl. ungünstiger.
Niederlande. Haag, 3. August. (W. T. B.) Der Marine-Minister van Erp Taalman Kiß ist durh den Kapitän der Marine, Gericke, erseßt worden.
Großbritannien und Jrland. London, 3. August. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Unterhauses theilte der Staatssekretär des Krieges, Smith, mit, daß nicht beabsichtigt werde, die Eisenbahn von Suakim nach Berber zu vollenden. Es seien Schritte gethan wor- den, um die curopäishen Truppen in Suakim jeßt und die indishen Truppen daselbst im Oktober abzulösen. — Der Unter-Staatssekretär Bourke erklärte, daß es den Jnteressen des Staats nicht dienlih sei, gegenwärtig mitzutheilen, ob Drummond Wolff Jnstruktionen in Betreff von Refor- men in Armenien erhalte oder niht. — Das Unterhaus erlediate sodann die Spezialberathung der Bill zum Schutze der Mädchen gegen die Verleitung zur ünsittlihkeit.
Das „Reutershe Bureau“ meldet: Der englischen Regierung isst keinerlei Bestätigung der Meldung des „Standard“ über einen angeblihen Zusammenstoß zwischen Russen und Afghanen bei Merutsch ak zugegangen.
— 4. August, früh. (W, L. B.) Der „Standard“ schreibt: Wenn ein guter Grund sür die Annahme vorhanden wäre, daß Rußland der klaren Feststellung einer für Afghanistan geeigneten Grenze zustimmen und deren wesentlihe Bestimmungen durch einen förmlihen Vertrag an- erkennen würde, so würde ein Verzicht des Emirs von Afghanistan auf einige seiner Forderungen , selbst in der Zülsicar-Frage, lein zu hoher Preis für die Erzielung eines solchen Ergebnisses sein. England wolle keinen Krieg, und auch die russishe Regierung könne denselben durch die prompte Zustimmung zu einer ehrenhaften Schlichtung der Streitpunkte vermeiden.
Frankreich. Paris, 3. August. (W, D. B.) Ver Senat nahm heute mit unwesentlihen Aenderungen das Budget im Ganzen an. Dasselbe wurde sofort an die Deputirtenkammer zurückverwiesen.
Die Deputirtenkammer i betreffend die Herstellung eines Proviantdepots 1n Obock, im Ganzen definitiv angenommen. Die Vorlage, be- treffend die Genehmigung der Ukte der Berliner Kongo0- Konferenz, sowie die Vorlage, betreffend die Genehmigung der am 5. Februar c. zwischen Frankreih und der inter- nationalen Afrikanischen A)sociation abgeschlossenen Konvention, gelangten mit 251 gegen 96 Stimmen zur Annahme. Der Geseßentwurf, betreffend die Kolonial- Armee, wurde in zweiter Lesung genehmigt.
Serbien. Belgrad, 3. August. (W. S V) G Erwiderung auf die Notifikation des hiesigen Metropoliten Theodosius beglückwünschten ihn der Metropolit und die rumänische Synode zu seiner Erhebung auf den erzbishöflihen Stuhl und erkannten ihn als das Oberhaupt der autocephalen Kirche in Serbien an.
Nuߧland und Polen. St. Petersburg, 3. August. (W. T. B.) Jn den hiefigen amtlihen Kreisen ist
hat die Kreditvorlage,
Konflikt oder irgend einen Zusammenstoß an der afghanishen Grenze be- fannt, und die desfallsige „Standard“- Nachricht wird zuständigen Orts als vollständig unbegründet bezeihnet.
Der Minister des Auswärtigen, von Giers, tritt morgen einen zweimonatlihen Urlaub an. :
— 4, Auaust. (V. 2. D) Der Kaiser und die Kaiserin haben mit größerem Gefolge heute früh von Kron- stadt aus die Reise nah Finnland angetreten. „Jn der Begleitung des Kaiserlihen Paares befindet sich au der deutsche Militärbevollmähhtigte, General-Lieutenant von Wer- der. Jhre Majestäten werden Wiborg, Willmanstrand und Helsingfors besuhen und, soweit bis jeßt bestimmt, am 11. August bierher zurückehren.
Afrika. Egypten. Kairo, 4. August. Wie Kapitän Chermside telegrapbirt, bestätigt Nachricht von dem Tode Osman Digma's nicht.
durhaus nichts über einen
(W. T. B.) fich die
Zeitungsftimmen.
Unter der Ueberschrift „Die ehrlihe Probe“ lesen wir in der „Deutshen volfkswirthschaftlihen Corre- TPonbenz
Die Erfolge, welbe die Schußzolipolitik in der leßten Zeit zu verzeichnen hat, lassen die Gegner natürli nit ruben, und in ihrer dadur hervorgerufenen Unruhe versuchen sie alles Mögliche, um die gegenwärtige deutihe Wirthschaftspolitik zu befämvfen. In dem Vorgehen iff die freihändlerishe Presse natürli Führerin, aber fle findet eine rege Unterstüßung ouch bei einzelnen Handelskammern, deren Sekretäre aus irgend welchm Grunde mit den herrsbenden Zuständen nicht einverstanden sind und nun, statt nur in den Berichten eine oktjektive Darftellung der Lage von Industrie und Handel in ihrem Bezirke zu geben, si auf Polemiken einlassen und sib bemüßigt sehen, der herrscbenden Nicbtung und der Regie» rung Weisungen und Winke zu ertteilen. Die Handelskammer in Barmen leistet sh z. B. das Folgende bi einer Erörteru"g der Novelle zum Zolltarif : „Den Weg der „chrlihen Probe“, fo sagt sie, „auf den die Anhänger des Schutzolles mit so großer Vorliébe stets hinzuweisen pflegten, wenn der Versu gemacht wurde, an dem Zolltarif von 1879 zu rütteln, hat man gänzlih vers laffen und si auf völlig neue Bahnen begeben, und das Ende des Haschens und Jagens nach Scbutzoll wird die völlige Umgestal- tung des Tarifs sein, auf desscn Unantastbarkeit man fo schr gepocht hat. Leider trägt diese Neugcstaltung, so weit es si bis jeßt über» sehen läßt, den Stempel der höchsten s{hutzölnerischen Bestrebungen und trägt eben deshalb den diesseitigen Wünschen nit nur keine Rechnung, sondern fie vermehrt nur wesentli unsere Vefürch- tungen, deren wir uns, wie früher 0 aub J Mor erwehren fkönnen, Befürchtungen, welhe übrigens von den meisten (2?) deutsben Handelskammern getheilt werden, und die sch dahin zusammenfassen lassen: daß jede Vermehrung des Scbutzolls gleihbedeutend ist mit einer weiteren Erschwerung bezw. Verhinderung der Erportthätigkeit, mit einer weiteren Vertheue- rung der vom Auslande nothwendig zu beziehenden Rohmaterialien und Halbfabrikate und endli mit einer fortgeseßten Provofkation des Auslandes, welches auf die diesseitige Herausforderung den Zollkampf seinerseits wiederum aufnimmt und auf unsere Schußzölle mit gleichen Maßregeln antwortet; sehr ¿um Nachtheile der auf den Export an- gewiesenen deutshen Industrie; und das Ende davon ist nicht ab- zusehen.“
Es wird also in dem Vorstehenden zunächst der Versuch gemacht, die Anhänger des Schußtzolles mit dem Sclagwort der „ehrlichen Probe“ festzunageln. Sie sollen angebli das stillshweigende U-ber- einkommen zwischen den Anhängern der Schußzoll- und Freihandel8- partei gebrochen haben, das die Unantastbarkeit des Tarifs stipulirte. Darauf haben wir als Freunde des Schutzolls zunächst zu erwidern, daß uns von einer soldben Unantastbarkeit des Zolltarifs nidts bekannt is. Die SchutzolUpartei hätte sich ja einer unverzeiblidben Ueberhebung schuldig gemacht, wenn Ne den 1879er Zolltarif, das Werk weniger Wochen, gleich für fo vor- treflich, für so in allen Punkten richtig angesehen hätte, um auf dessen Unantastbarkeit poben zu fTönnen. Zu einer fsolchen Vol- fommenheit, um auf Unantastbarkeit Anspru machen zu können, wird wobl kaum jemals irgend ein menschliches Werk, geschweige denn erst geseßliche Bestimmungen kommen. Bon unserer Seite ift auf die Unverleßzlichkeit des Zollgeseßes von 1879 daher auch niemals gepocbt worden.
Mit dem Sw&lagwort von der „ehrlichen Probe“ hat es ebenfalls eine ganz andere Bewandtniß als der Barmer Handelskammerbericht glauben machen möchte. Es ist nämli von den Freihändlern erfun- den worden, gleichsam als ein Trost über den Swviffbruch ihrer Theorien damals verbreitet worden. Mit Vorliebe ijt es deshalb au auf gegnerischer Scite gebrauwt worden, erwartete man doch von dieser „ehrlihen Probe“, das heißt von dem Wirken des Zoll- tarifs, daß er die Ansichten der Freihändler rechtfertigen, und also die deutshe Industrie s{ädigen würde. As nit nue nichts von diesen Hoffrungen in Erfüllung ging, sondern sogar das Gegentheil, das Aufblühen der Industrien eintrat, die in genügender Weise gegen die ausländische S(leuderkonkurrenz ge\{üßt waren, da war man über die „ehrlihe Probe“ unter den Freibändlern nicht sehr erbaut. Die auf diese Weise selbst auferlegte Reserve wurde von ihnen gebrochen und der Kampf aufs Neue eröffnet. Von den freihändlerishen Versuchen, den Zolltarif zu durchbrechen, sagt ja auc der erwähntr Bericht, indem er von „den diesseitigen Wünschen“ \spribt, denen „nit nur feine Nechnung* getragen wurde. Eine „ehrliche Probe“ war also zwar von den Freihändlern geplant, als sie aber nidt nah Wunsch ausfiel, da wurde fie in die Rumpel- kammer geworfen und jeyt erst wieder hervorgeholt, um den Anhängern der deutschen Wirthschaftspolitik, die nah mehr als fünf- jähriger „ehrliher Probe“ si anshickten, die Erfahrungen und Resultate derselben allgemein zu verwerthen, wie es in der Zolltarifs novelle geschehen ift, damit einen Vorwurf zu macen.
Zwingend für dieses Vorgehen, für die Verbesserungen und Er- gänzungen des Zolltarifs, waren dann weiter noch die Ereignisse, welche die zitinten Schlußausführungen des Berichtes richtig wieder- gäben, wenn man nur die dem Ausland und Inland darin an- gewiesenen Rollen vertauscht. Die ,fortgesehte Provokation“ Deutsch- lands Seitens des Auslandes nämli ist es in der That, die uns nöthigt, auf die jenseitige „Herausforderung den Zollkampf wieder aufzunehmen“ und auf die Erhöhung der Schutzzölle Seitens unserer Nachbarn mit gleiwen Maßregeln zu antworten.
Statistische Nachrichten.
Gemäß den Veröffentlihungen des Kaiserlihen Gesund- heitsamts sind in der Zeit vom 19. bis 25. Ui C, von je 1000 Einwohnern auf den Jahresdurscnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 39,0, in Breslau 42,6, in Königsberg 34,6, in Köln 34,6, in Frankfurt a. M. 22,5, in annover 17,9, in Kaffel 20,3, in Magdeburg 34,8, in Stettin 40,8, in Altona 23,2, in Straßburg 31,4, in Mey 20,3, in München 38,1, in Nürnberg 36,9, in Augsburg 28,3, in Dres- den 29,3, in Leipzig 21,2, in Stuttgart 23,9, in Braunschweig 35,5, in Karlsruhe 20,2, in Hamburg 23,6, in Lübeck —, in Wien 24,9, in Pest 33,7, in Prag 30,9, in Trieft —, in Krakau 39,6, in Basel 24,9, in Brüffel 18,5, in Amsterdam 22,9, in Daris 225, m London 209,9, in Glasgow 24,2, in Liverpool 21,2, in Dublin 19,5, in Edinburg 14,1, in Kopenhagen 18,0, in Stockholm 25,9, in Chris ftiania 19,4, in St. Petersburg 31,6, in Warschau 41,4, in