1885 / 217 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Sep 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Nr.

Eingegangen den E. ._. , des Hecbe-Registers.

_, des Anmelde-Registers.

(Schwarzstempel.)

Vorläufige Anmeldung, daß stcinpelpflihtige inländische Werthpapiere zur Zeichnung aufgelegt werden oder zu weiteren Einzahlungen auf folche aufgefordert wird. (8. 4 des Reichsgesetßes, betreffend die Erhebung von Reichsstempel-

Muster e.

À “a E + rh E abgaben, Reichs-Gesetbl. 1885 S. 179.) T I ; » »pA s Der Werthpapiere, , Die Zeichnung auf welche sich die Gs joll bezw. Ein- Ç s . _— » v 4 “e Anmeldung in Spalte erfolgen zahlung foll d a , Sto - es 6 bis 9 bezieht, DIC erfolgen Anmeldenden / 5 : S Z S s 2 = S S Ï = = S ° 2 ch b = Name S R S E O S IZ S 5 E = 25 S ZEIEE1 & S882 und l S Pn ml F: 4 Mr V es 2 B 2] S 215 L22125 S S 1E Mobnort Sl := 1. = ee G N dd S = D e Dl . L s L =ch42 2 _ S!tS) 7e D 0 12 R E = E - H Ld Y S died 2 e Q 15) S ZIS G Z M. jt S S .) » è Fr 1 4 ) 4 ) h d. D 9, 10. h Muster d. Q 2. @ = Cs = 2 “D p s P = d m L S A A A 2 = = p S A S = n P c —, ree Q 4 S S A 2 i S S e S 2E A _ find “i É E = S D v O E E E S Z Z d / m N S S D E E S t = E ch: : s ez S E. L B aci G s E Se = E R s A .. Ls 2: ° Í - S a = A ezo - p O = e G S t S A eS S S E durchlocht : S S 2 S 2 2 B p er =- r e S2 ch = 2 @ E E S e: = S 2 S A E S . e . S e r S 2 Ss uis . = D a o = S L [ck03] Lan A = E H Z S E e S S 2 S E wae) —_ _- . / E = Ss 1560 N . S E S Q Ç Ca 2 : S E S Ss S = F 2: . S =- e L rgn 2. e. e ; : S ; Ds . Cy S L _ —_— D . Ko A Cd Muster e. E S

Eingegangen den N M

(Schwarzstempel.)

AN

des Anmeldungs-Negisters. des Hebe-Negilsters.

meidung zur

V +5 Cs 4 Tp a D c Abstempelung von Formularen zu Schlußnoten durch die

Ne

ichsdruckerei.

S if 45 dage Toft tro ; ; Tarifnummer 4 zum Neichsgeseßz, betreffend die Erhebung von Reichs-

ftempelabgaben, Reichs-Gesetzbl. 1885 S. 179.)

ame und Wohnort Des

Anmeldenden.

Stückzahl L Der ¿«SOTI-

lare.

abgestempelt werden :

tollen

zum Abgaben- betrage von A,

4.

Steuer

betrag

Bemerkungen.

Muster f.

Eingegangen den A des Anmeldungs-Registers. Nr. . . des Hebe-Registers.

(Schwarzstempel.)

Anmeldung zur

E Versteuerung für ausländische Lotterieloose. (Tarifnummer 5 zum Reichsgeset, betreffend die Erhebung von

stempelabgaben, Reichs-Geseßbl. 1885 S. 179.)

Reichs-

Der einzelnen Loose 2 S

E N d S e s

Tag Name VNrof B S S S =

D 1A 2A = M 2 Pre (S S Q BLE IBES der und éinfGliehtis = R Ez=Est L l S(reibgeld 2c. (225 2ER E 2E An- |Wobnort|An- e S E ELSIEEE O 22 21212295

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mel- des : der Bu B E E Se L, : zahl. der deutscher] Zt“ |==-- dung. |Anmeldenden. remden E E S | ¿Ss M Q T S

Wahrung. ZL “U

1 2. ) “5 D, 6. C B

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über die Erhebung und Verrechnun h

E e a UND L i g Der Na Dem

Gesey, betreffend die Erhebung von Neichsstempel-

abgaben (Reihs-Geseßbl. 1885 O) u ents rihtenden Abgaben. i

D Jede zur Erhebung von Reichsstempelabgabe ermächtigte Steuerstelle hat über die bei e ur alie kommenden dergleichen Abgaben ein besonderes Hebe- register zu führen, dessen Einrichtung die Landes- regierung bestimmt. Das anliegende Muster 1 dient dabei als Double Buchung der Steuer im Hebe- register findet erst statt, sobald die Abstempelung der

P Na +

| J & p 10r0 ay \ C f 5 Werthpapiere und der mit Stempelaufdruck zu versehenden

Privatformulare zu Schlußnoten (Nr. 12e der Ausführungs- vorschriften) bezw. die Bedruckung der Lotterieloose mit dem Kontrolestempel erfolgt ift. i _Hebestellen, welche nur mit dem Verkauf von Formularen zu Schlußnoten und von Reichsstempelmarken, mit der Ab- stempelung von Privatformularen zu Schlußnoten und von Vertragsurkunden (§. 14 des Gesetzes) beauftragt find, können die Einnahme dafür je nach der Bestimmung der Landes- regierung auch in anderen Registern nachweisen. Auf diese Register finden die nachstehend unter Nummer 5 Absay 2 und 5 getroffenen Anordnungen feine Anwendung. 4

2) Alle Anmeldungen zur Abstempelung von Werth- papieren sind zunächst in ein Anmeldungsregister nach dem anliegenden Muster 2 einzutragen; desgleichen diejenigen Anmeldungen über Formulare zu Schlußnoten, sowie zur Ver- steuerung von Lotterieloosen, welche nicht sofort oder noch am Tage des Eingangs erledigt werden können. Durch dieses Negister wird die Abgabe bis zur erfolgten Stempelung der apiere und Erhebung der Steuer festgehalten. Dasselbe dient zugleich zur Kontrole über die Stempelung derjenigen Werthpapiere und Loo)e, welche von der Neichsstempelabgabe befreit sind, jedoch mit einem Reichsstempel versehen werden müssen.

5) Die zur Erhebung der Stempelabgabe für Aktien Renten- und Schuldverschreibungen ermächtigten Steuerstellen führen außerdem ein Kontrolebuch über diejenigen An- zeigen, welche nah §8. 4 des Gesezes die Emittenten von in- ländischen Werthpapieren zu erstatten haben. Dasselbe ist nach dem beigeschlo)jenen Muster 3 anzulegen.

4) Von den Steuerstellen, welche Formulare zu Schluß- noten und Neichsstempelmarken zu verkaufen haben ist über die Einnahme und Ausgabe an solchen Stempelzeichen ein besonderes Konto zu führen, dessen Einrichtung von der Landesregierung bestimmt wird. Dasselbe erhält die aus dem Muster 5 (nachstehend Nr. 15) ersihtlihen Abschnitte und dient zugleich als Heberegister über die Herstellungskosten welche nah Nummer 12d und 27a der Ausführungsvorschriften die Steuerpflichtigen der Landeskasse für ungestempelte For- mulare zu Schlußnoten, sowie für die als Ersatz für ‘ver- dorbene Stempelzeichen verabfolgten gestempelten Schlußnoten- formulare zu erstatten haben. Die für diese Formulare ein- zuziehenden Preise bestimmt die Landesregierung.

Ferner werden in dem Konto unter Benemrung der Empfänger die gestempelten Formulare zu Schlußnoten Und Die Reichs\tempelmarken verausgabt, für welche ein Werth- betrag nicht zu erheben ist. Der unter a der Ausgabe U berehnende Werth der verkauften Stempelzeichen muß mit der Summe der nach Spalte 11 des Heberegisters dafür erhobenen Steuerbeträge übereinstimmen. :

tee von Steuerpflichtigen zum Umtausch zurückgegebenen gestempelten Formulare zu Schlußnoten und Reichsstempel- marken sind, bevor fie vereinnahmt werden, in Bezug auf ihre Echtheit und Unversehrtheit zu prüfen. : A

5) Die zu 1 und 2 genannten Register werde Î 9 : He N nannten Register werden nach Ablauf jedes Bierteljahres abgeschlossen und mit den dazu gehörigen Belägen an die Direktivbehörde zur Nevision ein- gereicht. Auf die Erledigung der Erinnerungen finden die für die Zollverwaltung in dieser Beziehung ‘ertheilten Vor- on sinngemäße Anwendung. e i i E

ine Vernihtung der Hebe- und 2 :[dunasregister und der dazu gehörigen Beläge darf vor M E

find, nicht stattfinden. Me C Zen s:

Zur Herbeiführung und Sicherun L ihmäßi

_QUL Ung 1d g der gleihmäßigen Mng des Reichsstempelge)eßes in allen Aa werden die Landesregierungen, auf Ersuchen des Reichskanzlers O einige bei den Direktivbehörden bereits revidirte Register mit den Belägen mittheilen. Ergeben sich

y0I DPYen! F L No I Y 1 1 / 4 î bei deren Einsicht Bedenken, so trifft die Landesregierung die

Jahren nah dem Etatsjahr, für welches die Register geführt |

zur Erledigung erforderlihen Anordnungen und gi dem Reichskanzler von dem Verfügten Teras giebt zuglei Das Kontrolebuch verbleibt bei den Steuerstellen- dauernd und sicher aufzubewahren. «A _6) Die Herstellung der von den Steuerstellen z kaufenden, mit Stempelaufdruck versehenen Formula i Schlußnoten, fowie der un estempelten Schlußnotenfo ute j und der Reichsstempelmarken (Nr. 12a und 12 b R ula führungsvorschriften) erfolgt bei der Reih sdru derci A Landesregierungen haben diese Stempelmaterialien Q : gestempelten Formulare von der Reichsdruckerei gege stattung der Herstellungskosten anzukaufen. Die na Y gabe der Herstellungskosten von der Reichsdruckerei zu t direnden Preise stellt das Reichs-Schaßamt fest und theile den J ierungen mit. elt E Die Rei sdrudéerei verabfolgt nur denjenigen Amts\,\ Reichsstempelmaterialien, e Vg ihr von lber Reu teltla als zum unmittelbaren Bezuge solcher Materialien “berats bezeichnet werden. Jede Regierung erhält vierteljährlig der Reichsdruckerei eine mit den quittirten Lieferscheine legte Rehnung über die von ihr für die verabreichten Sten e; materialien zu erstattenden Herstellungsfosten. Den Ber M e Mh A. Lai A ES An die Reichödrudz : ‘asse er unnfittelbar oder durch Vermi Roita, Genwttasse (alen. pu rch Vermittelung der Reiz , Privatpersonen erhalten von der Reichsdruckerei wey | Stempelmaterialien noch ungestempelte Formulare. M Die Kosten der auf den Antrag von Steuerpflichtig:,; ff bei der Reichsdruckerei bewirkten Abstempelung von Wert papieren und Formularen zu Schlußnoten werden vot A Reichsdruckerei in jedem einzelnen Falle bei derjenigen Steue stelle liquidirt, welche die Abstempelung bestellt hat. Tür t 6 sofortige Berichtigung dieser Rechnungen haben die tellen Sorge zu tragen. a

nd un

() Die von den Steuerstellen zur Stempelung von Werth E papieren sowie zur Astempelung von Lotterieloosen zu ver: wendenden Stempel liefert für Rechnung der Landesregierunge;

o (CEAA of (ck 2. N Die Stempel jeder Steuerstelle erhalte |

die Reichsdruerei. als Unterscheidungszeichen eine e Nummer oder éine Buchstaben, welche niht veröffent iht werden. Die Unt / scheidungszeihen sämmtlicher zur Stempelung von Werth

papieren und Lotterieloosen ermächtigten Steuerstellen wit

das Reichs-Schavamt den Landesregierungen mittheilen. Die Schwarzstempel, welche von den Steuerstellen zu

Herstellung gestempelter Formulare zu Schlußnoten (Nr. 121, f

der Ausführungsvorschriften) fowie zur Abstempelung von | Vertragsurkunden (Nr. 14 der Ausführungsvorschriften) ver wendet werden, unterscheiden sich von den gewöhnlichen Amtsstempeln, dadurch, daß sie außer der Bezeichnung de N N d eas „Reichsstempelabgabe“ führen. Au iese Stempel finden die Bestimmungen im Ab 3 1 kein Anwendung. ' , Bs

A C4 5 » V p ; ,

Die Abstempelung der Werthpapiere 2c. bei den Steuer: R ist unter Aufsicht der Kassenbeamten zu bewirken welche die Stempel, fo lange dieselben nicht benußt werden, unter amtlihem Verschluß zu halten haben.

8) Alle bei den Steuerstellen zur Abgabe gelangenden Ar: meldungen zur Entrichtung der Reichsstempelabgabe 2c. sind an dem Titolblatte mit dem Datum der Präsentation det au des Anmeldungs- bezw. Heberegisters und einen N Abdruck des gewöhnlichen Schwarzstempels der Hebe N _zu versehen. ‘Anmeldungen, auf Grund deren ein Reichsstempelabgabe niht zu erheben ist, verbleiben als V läge A dem Anmeldungsregister; die übrigen werden Beläge zum Heberegister und sind nah den Nummern dies gisteri

( nn )) N D Ö o A R ieses Registers _ Ueber die Einlieferung von Werthpapieren, deren Stempelung nicht sofort bewirkt werden kann, ist dem Steuer pflichtigen einstweilen cin mit der Nummer des Anmeldungë- registers und dem gewöhnlichen Amtsstempel der Hebestelle versehener Empfangsschein zu geben. Nur gegen Rüdgabt S empfängt der Steuerpflichtige die gestempelten Papiere zurüd.

9 Die 6 » Ges 4 U Die nah §. 16 des Geseßes und Nummer 17 det Ausführungsvorschristen zulässige Kreditirung der Reichs stempelabgaben für Formulare zu Schlußuoten erfolgt für Rechnung des Reichs unter Haftung der Landesregierungen. s E N s sobald sie eingezahlt worden pätestens aber nach Ablauf der Kreditfrist der Neichskasse u überweisen. N A

Die Genehmigung z Begi 5 Abj |

L gung zum Beginn des Abjates von Lotteri? loosen vor der Entrichtung der Abgabe (8. 22 des Geseßes) und sonstige Stundungen der Abgabe von Lotterieloosen er folgen auf Gefahr und Nechnung der Landesregierung (Nr. 3 der Ausführungsvorschriften). i |

Voran 2 r C7

10) Werden zum Ersay für verdorbene Werthpapiet: von den Steuerstellon neu auszugebende dergleichen Papier? A (V 2 E Ausführungsvorschriften), so ist dies? Stempelung nur durch das Anmeldungsregiste nachzuweist!

ai T D H 1 (siche oben Nr. 2). O

No L G12 C . y Aw N als Ersatz verdorbene gestempelte Formulare zu S )lußnoten und Reichsstempelmarken zu verabfolgenden A O fönnen, da eine Einnahme dafür nicht zu ver rechnen ist, nur im Stempelmaterialienk schricben

ijt, ) onto abgeschricden werden (siehe oben Nr. 4). E y , 11) Ueber den nach 8. 44 des Geseßes von den Bundes Lng an die Reichskasse abzuliefernden Nettoertrag d?! Reichsstempelabgabe_ haben die Landeskassen mit der Reichs Hauptkasse nah Maßgabe der Bestimmungen vom 3. April 187° P abzurechnen. Die näheren Anordnungen über die an lung der monatlich abzuliefernden Einnahmen treffen e Landesregierungen. Die Haupt- und Unterämter haben E N e Neichsstempelabgaben in den i ) und vierteljährlich aufzustellenden Reichsster x-Ueber sichten mit nachzuweisen. E

Vierteljährlih werden vo1 m Rei F ; ert 1 dem Reichs -Schaßam! Hauptübersichten, Des Neltoertrages der Reichsstempelabgabe aufgestellt und die Antheile der einzelnen Regierungen an der Gesammteinnahme berehnet. Auf Grund dieser Hauptüber es und, Berechnungen, welche das RNeichs-Schaßamt del N E U in einer entsprechenden Zahl von Cxew p O R “erfolgt die vierteljährlihe Abrechnung zwischen 4 Landeskassen und der Reichs-Hauptkasse

\ E V1) « 1 5 L Ls T f 5 1 N M e Sa 2 Prozent für Erhebung und Vel

altung der RNeichsstempelabgabe (8. 43 des Gesetzes) 1!

| von den Staaten, welche die Abgaben erheben, bei der Ab-

lieferung des Ertrages an die Reichskasse einzubehalten.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

zuni

Deutschen Reichs-Anzeiger u

Berlin, Mittwoch, den

Zweite Beilage

nd Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

16. September

j j

18S.

M 217

enn die provisori} chen Uebersichten für

hedürfen. egierung dem daß die

tempelabgaben Srund der Anzeigen der L 9(usführungsvorschriften) erfolgenden Feststellungen theilt das i der betreffenden

Steuer: N eihs-Schaßamt L f O andesregierung unter Beifügung eines Exemplars zeige der Lotterieverwaltung behufs der

- Feststellung der monatlich an die Reichskasse einnahmen mit.

h ‘bis 4. Quartal des : tempelabgab W anliegenden und Ausgabe ECtatsjahre z1 usenden.

ustellenden Uebersichten Fund Steuer-Rehnungsbureau Direktivbehörden nah Maßgabe des 15) Die im §8. 38 Absaß 2 des Gesezes bezeihneten An- der Revision zu unter- der obersten Landes-Finanz- bei welchen erfahrungsmäßig

stalten sind minde} werfen ; behörde dürfen folche Schriftstücke oder Geschäfte in der \ als einmal jährlich, einmal der vorgeschriebenen

abgabepflichtige vereinzelt vorfommen, mindestens Revision unterzogen werden. Zwischenräumen ohne Anmeldung vorzunehmen.

lihten Geschäf ähnlichen Materialien vorher eine möglichst sichere . und ein- gehende Kenntniß | der einzelnen Anstalten } Ermess | Ì weit die Revision auszudehnen und insbesondere, ob und in- Ì wieweit behufs fachgemäßer | Ì Einsicht der Werthpapiere und Schlußnoten von Correspondenzen, Beläge sowie namentlih auch der Geschäftsbücher erforderlich ist.

_Desfentlicher Anzeiger.

} groß, dunkel, Zähne vollständig.

} bräunlichen Teint.

| [28014]

m Ore f . n 2 Joseph Henkel von Wickers, y

f sih verborgen hält, soll eine dur Urtheil des Köntg-

Ï lihen Schöffengerichts zu Hilders

} verhaften und in das Amtsgerichtsgefängniß zu Fulda abzuliefern.

(S(luß aus der Ersten Beilage.)

12) Zur Ausstellung der Hauptübersichten der Neichs\tempelabgaben haben die Oktober, 15. Januar und 19.

das 1. bis

edes Etatsjahres keiner Vervollständigung oder Berichtigung | keit während desselben, die dabei In solchen Fällen genügt die von der Landes- | über das Reichsstempelgeseß und

NReichs-Schaßamt provisorischen Uebersichten auch

mit berücfsichtig . Lotterieverwaltungen

in jedem einzelnen Falle

13) Als Beilage zur vorläufigen Etatsjahres en ist von jeder Direktivbehörde eine Muster 5 aufzustellende von Reichsstempelmaterialien fertigen und an das

14) Formulare zu den nah den ¿s

Des

tens nach der Bestimmung Anstalten,

einmal jährlich

seltener

alle drei Jahre

Beamten haben sich aus

Die revidirenden ha Bilanzen, aus

itsberihten und der Art und des Umfangs zu verschaffen.

Ausführung der)

über den Direktivbehörden

zu machende Mittheilung, der definitiven Ein-

Das Ergebniß der auf (Nr. 26 Der

Berücksichtigung bei abzuliefernden

Uebersicht der für das aufgekommenen Reichs-

Nachweisung der Einnahme im abgelaufenen

Mustern 4 und ò auf- und Nachweisungen wird vas Zoll-

Reichs-Schaßamts Bedarfs zuste

Die letztere ist in unregelmäßigen

den veröffent- Statuten und

der Geschäfte Dem pflichtmäßigen Ten der revidirenden Beamten bleibt überlassen, inwie- i ) | für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte nachgewiesen.

Zur Ausstellung diefer Uebersichten stellen ihr Heberegister für das 1885/86 in zwei Abtheilungen zu führen. Die Abtheilung B,

elben neben der n auth die Einsicht und sonstigen Schriftstücken,

| | | | Werthpapiere, ist zu paraphiren. | Ueber den Verlauf

dirten nicht zu unterzeichnendes Mai vor- | welchem die gezogenen Erinnerun

Er-

m 15. Juli, 15. E N Eufige Uebersichten der n 1hrem Verwaltungsbezirk auf- | nung der nicht vorschriftsmäßig vefommenen derartigen Abgaben und zum 1. November jedes | Geschäste zusammenzustellen sind. ahres eine definitive Uebersicht derselben für das abgelaufene behörde vorzulegen, welche das Ctatsjahr nach dem anliegenden Muster 4 an das Reichs-

hagamt einzusenden. FÜLr die Nichtigkeit dieser Uebersichten | veranlaßt und übèr

¿ die Direktivbehörde verantwortlich. verfahrens beschließt.

Die Einsendung definitiver Uebersichten kann unterbleiben, Am Sd

4 Quartal | Beamte der Direktivbehörde einen

Vorschläge zu Verbesserungen über entdeckte Umgehungen U. nach §. 38 Absazs 2 a. a. O.

Protokolle über die ( getroffenen Entscheidungen theilen der An- | Reichskanzler zur

E

der Landesbeamten nicht.

nah dem

den | Grund des Geseßes vom 29. f ) 5 i: llen. S. 171) erhobenen NReichsstempelabgaben sür Kauf? und 19) Jn dere nach dem neuen Muster (oben

sonstige Anschaffungsgeschäfte Nr. 12) aufzustellen und an das

aufgekommenen Regel nur | Loose von Privatlotterien , sowie jedoch

Grund der 1 QUL LSSU Juli

1885 noch auf des Geseßes vom rungsvorschristen vom C ihren Plaß; erstattungen, gelangen.

Jn der Uebersicht B werden stimmungen des neuen Gesetzes

Jedes zur Prüfung gezogene Sqhriftstück, mit Ausnahme der | z | Nummer 12, 17 und

der Nevision ist ein von dem Nevîi- bezeichneten Quartal für Protokoll aufzunehmen, in s gen unter genauer Bezeich- besteuerten Schriftstücke und

1 Erforderliche wegen Einziehung der fehlenden Stempel beziehungswei}e wegen Nachstempelung die Einleitung eines etwaigen

Hlusse des Geschäftsjahres erstattet der revidirende Bericht über seine Thätig- gemachten Wahrnehmungen

dessen Ausführung, etwaige der bestehenden Vorschriften,

\. w. Eine Uebersicht der |

der Revision unterliegenden An-

Diese Jahresberichte sowie auf jedesmaliges Ersuchen die die abgehaltenen Revistonen und die daraus

Kenntnißnahme mit. Die Reichsbank und ihre Stellen unterliegen der Revision Die genaue geseßes bei denselben wird dur Bankbeamte nach näherer An- ordnung des Reichsbank-Direktoriums überwacht.

Uebergangs bestimmungen. 16) Für die leßten drei Quartale des Etatsjahres 1885/86 sind von den Direktivbehörden zwel Nebersichten des Ertrages

Mai 1885 (Reichs-Gesebßbl.

l L Neichs-Schaßamt einzusenden. Jn der Uebersicht A finden alle im Etatsjahre 1885/86 | Neichsstempelabgaben |

Schlußnoten und Rechnungen, welche bis, ; Bestimmungen in den 8. 6 bis 1

ebenso die betreffenden Negisterdefekte und Rü-

soweit sie im Etatsjahre 1885/86 zur

genen Ausführungsvorschriften erhobenen Neichsstempelabgaben

zu der das neue Formular (oben Nr. 1)

| kommt, dient zur

| in dem | mulare zu Schluß! | hoben werden. Dasselbe ist der Direktiv- | | 1885/86.

| Für den Fall, Straf- vom Schluß d | 30. September) d V | 1. Juli 1881 zur sonderen Abschnitt renden Heberegiste weisen.

die

A

18) Die am

| | Landesregierungen dem | | | vorhandenen,

Beachtung des Stempel-

an das Haupt- Die Vernichtungs

Jn den Verhandl

lasse.

bisherigen ALT vorschriften den

für Werthpapiere und | vi ; richteten Stempel

diejenigen Steuerbeträge für bis zum 30. September

(Nr. 9 und 10 der Ausfüh- 1881) erhoben worden sind,

Beträge werden hebungen verrech Verrechnung

auf Grund der Be- demselben ergan-

nur die und der zu

haben die Steuer- | war, in Erma1

Quartal des Etatsjahres

i

: in Anwendung |

| laren zu Schlußnoten,

Diese Beträge gehören bei mit der Reichska}je zu den Einnahmen für das 2.

des 2. Rechnungsquartals (26. noch Reichsjitempelabgabe für Schlußnoten und Nechnungen nach Erhebung tfommt,

17) Der Uebersicht À für | Etatsjahrs 1885/86 ijt eine Nachweisung (A) der Einnahme und Ausgabe von Reichsstempelmarken nah dem bisherigen

nach dem neuen Muster (oben Nr. 13) beizufügen. stellung der Uebersicht B Bestimmungen unter Laufe des 2. Quartals des Etatsjahrs zu eröffnen.

nicht mehr der bisherigen Art sind an die Stempelmagazin) abzuliefern Gegenwart zweier Beamten durch Verbrennen zu

17 gedachten Nachweisung A als

Direktivbehörden , erfolgt die Formulare zu Schlußnoten und

tung dieser Stempelzeichen sind besondere, über Einnahme und Ausgabe (Muster D) zufügende Verhandlungen aufzunehmen.

20) Bis zum 31. Dezember 1885 dürfen sich die stellen zur Herstellung gestempelter Formulare zu Schlußnoten sowie zur Abstempelung von Vertragsurkunden anstatt des I

Vereinnahmung der Beträge, welche nah 30 der Ausführungsvorschriften bereits k) Abstempelung von Formu- sowie für verkaujte gestempelte For Reichs-Stempelmarken er- der Abrechnung

2. Quartal

roten und neue

daß bei den Unterämtern în der Zeit September bis den Bestimmungen des Geseßes vom ist dieselbe in einem be- Puster zu füh- nachzu-

dem neuen

(A) der nah Quartal

v für. das 3.

R /SRO

das 1.-bis 4.-Quartal des

i ahmefeststellung zu Grunde gelegt werden können. Í c 1 er

Die Stempelsteuer für Loose der Staatslotterien stalten, der Anzahl der bei denselben ausgeführten Revisionen i vird von dem Reichs-Schaßzamt bei der Ausstellung der und der dabei gezogenen Erinnerungen, des Betrages der in | Muster und der Uebersicht B für das 2. bis 4. Quartal pierteljährlichen Hauptübersichten über den Ertrag der Reichs- | Folge der leuteren eingezogenen Stempelabgaben und der auf 1885/86 eine Nachweisung (B) der Einnahme und Ausgabe i Grund der Erinnerungen gesteilten Strafanträge ist beizufügen. | von Formularen zu Schlußnoten und Neichs\stempelmarken

Zur Auf- haben die Steuerstellen das na den Nummer 4 zu führende Konto schon im Oktober 1885 bei den Steuerstellen noch verkäuflichen Reichsstempelmarken Direktivbehörden (in Preußen Und Lot It vernichten. verhandlungen werden der vorstehend unter / Ausgabebeläge beigefügt. und der Steuerwerth

L

ungen ist die Menge

Marken fowie der Betrag der dafür an die

Reitzs-Schaßamt ein- | der Neichs\tempelabgaben, und zwar die eine (A) über die | der verbrannten : auf Grund des Geseßes vom 1. Zuli 1881 erhobenen Steuer- Neichsdruckerei gezahlten Herstellungskosten anzugeben. Der beträge nach dem bisherigen Muster (Nr. 13 der Bestim- | Reichskanzler wird ermächtigt, diese Herstellungskosten deu - mungen vom 7. Juli 1881), die andere (B) über die auf Landesregierungen von der Reichs-Hauptkasse erstatten zu

{ben Weise, jedoh auch in Preußen bei dei Vernichtung der gestempelten

Reichsstempelmarken der Ziffer 31 der Ausführungs- der Werth der dafür ent: Ueber die Vernich- den Nachweisungen nachrichtlich bei- Die zurücktgezahlten Nüerstattungen für unrichtige Er-

für welche nach Steuerpsüchtigen f abgabe baar erstattet lit.

wie dit nei,

Steuer-

Stempels noch des Amtsstempels,

Nr. 7 Absay 2 bestimmten S [ 1 | mit dem die Abstempelung der mit Marken versehenen ¿§01 mulare zu Schlußnoten und

Rechnungen bisher zu bewirken

gelung eines solchen aber ihres gewöhnlichen

Amtsstempels bedienen.

(Folgen die Muster.)

“Lou

M M R S M I DE

25 (T E T t Deutschen Reichs- und Königl.

Inserate für den

A

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels®- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Dentschen Reichs-Anzeigers und fiöniglich Preußischen Staats-Anzeigers: E Berlin SW., Wilhelm-Strafie Ne. 32.

Y

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

Steckbriefe unD Untersuchungs - Sachen. [27878] Steckbricf.

Gegen den unten beschriebenen Arbeitsburschen (Klempner) Huao Heim aus Locwenberg i. Schl, zuleßt in Neuendorf bei Potsdam wohnhaft, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshast wegen {chweren Diebstahls verhängt.

Es wird ersucht, denselben ¿u verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Poisdam abzuliefern.

Potsdam, den 11. September 1889.

Königliche Staatsanwaltschaft.

_Veschreibuug: Alter gegen 17 Jahre, Statur klein, schmächtig, Haare dunkel, Bart fehlt, Augen 0B Kleidung blau- gestreiftes Hemd, bräunlicher Nock und abgetragener Filzhut. Besondere Kennzeichen: Heim hat einen

i Stecébrief. Gegen den unten beschriebenen Taglöhner Eugen zuletzt in Basel, welcher

vom 12. März zwei Monaten

1880 erfannte Gefängnißstrafe von 4 denfelben zu

vollstreckt werden. Es wird ersucht,

Hilders, den 8. September 1889. Königliches Amtsgericht.

E Dr. Brand.

Beschreibung: Alter 40 Jahre.

28013] Steckbriefs-Erlungevig. 4 e diesseits unterm 5. Dezember 1884 hinter den Böttcher Albert Rehfeldt, geboren am 14. Dezember 1842 zu Stettin, wegen cinfachen Diebstahls, nach mebrmaliger NYorbestrafung wegen Diebstahls in den zlen J. L D, 001 1004 erlassene Steckbrief wird biermit als erledigt zurückgenomnien. Verlin, den 14. September 1889. Staatsanwaltschaft

9 Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3 Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2. 4 Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. 2s von öffentlichen Papieren. [27880] Steckbriefs-Erledigung.

Der hinter den Maler Karl Julius Herman A oldeuberg wegen Diebstahls in actis 54 &. 3346 t N, V, 0 900. 92 unter va La Der zember 1884 erlassene Steckbrief wird hierdurch

zurückgenommen. Berlin, den 9 1 Königliches Amtsgericht I.

September 1885. Abtbeilung 84.

27879 | Der binter der Diensimagd Bertha Auguste Hen- rictte Hähnisch unterm 23. Avril d L crlassene Steckbrief ist erledigt.

Sagau, den 14. September 1389.

Königliches Amtsgericht.

[28039] Strafvollstreckungs@-Reguisition. Durch das vollstreckbare Urtheil des biesigen Schöffengerichts vom 7. Juli 1885, ist der Reservist, Kanonier Richard Julius Traugott August Nötold,

Beitreibung der

zuletzt in Sonnenburg wohnhaft, geboren den 1. Sep- tember 1858 zu Apolda, wegen unerlaubten Aus- wanderns mit einer Geldstrafe von 50 M, im Unvermögensfalle 14 Tagen Hast bestraft worden.

Der Aufenthalt des Angeklagten ist niht bekannt und wird daher um Strafvollstreckung und Nach- richt zu den Akten E. 8 85 ersucht.

Sonnenburg, den 9. September 1885,

Königliches Amtsgericht.

27877 | Vein den Photographen Robert Gaft aus Habelschwerdt, geboren den 7. Juni 1857 zu Elber- feld und reformirt, soll cine dur rehtsfräftiges Urtheil des Kzniglichen Schöffengerichts zu Habel- \chwerdt, vom 28. April 1885, wegen Erregung ruhestörenden Lärms in ungebührlicher Weise erkannte Geldstrafe von fünf Mark im Unvermögens- falle ein Tag Haft und eine wegen Körperverleßzung erfannte Geldstrafe von zwanzig Mark, im Unver- mögensfalle ein Tag Gefängniß sür je fünf MarÏï vollstreckt werden.

bei dem Königlichen Landgericht I.

p. Gast hält fich verborgen.

2

A 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und 1D Großhandel. ; NVerschiedene Bekanntmachungen. Uterarische Anzeigen. Theater-Anzeigen.

\ In der Börsen-

S

Inserate nehmen an:

M die Annoncen-Expeditionen des

nvalidenvank‘‘, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttuer & Winter, sowie alle

übrigen größeren Aunoucen - Bureaux.

L) D » Beilage. 24

. Familien-Nachrichten. ) Amtsgerichte werden ersuht, die Geldstrafen und der Kosten mit dem y. Gast zu veranlassen, im Unvermögensfalle aber die NVollstreckung der den Geldstrafen untersteliten Freiheitsstrasen herbei- zuführen und die Strafverbüßung zu - den Atten TII. D. 45/85 anzuzeigen. Habelschwerdt, den 4.

Königliches

Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

O O 2 . [27930] Qywangsversicigerung.

Fm Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Niederbarnim- schen Kreise Band 22 Nr. 1146 auf den Namen dor minorennen Geschwister Kiesewetter

1) Auguste Emilie Anna (Gmma, 9) Klara Emilie Frieda, 0)

Die Königlichen

39,90 é. von

September 1885. Amtsgericht.

Geschwister Kiesewetlcr,

falls der betreibende Gläubi- Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver- theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreken. Diejenigen, welche das Eigenthum des - stücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins )

boten anzumelden und, ger widerspricht, dem

(Grund-

die Einstellung des Ver- fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgten Zuschlag das Kaufgeld 1n Bezug auf den Anspruch

an die Stelle des Grundstücks tritt. : Das Urtheil über die Erthcilung dcs Zuschlags wird am 28. November 1885, Mittags

12 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Fricdrichstr. 13, Hof part., Zimmer 40, verkündet worden.

Verlin, den 10. September Ste Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 0B,

Aufgebot.

Marie Therese Elisabeth,

4) Adolph Alfred Paul, l eingetragene, Prinzen-Allee 14, belegene Grundstück am 28. November vor dem unterzeichneten Gericht an (Gerichtsstelle

Neue Friedrichstraße 13, Hof parterre, Zimmer Nr. 40, versteigert werden.

Das Grundstück ist mit 3060 Nußzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. - Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch- blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund- stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts\chreiberei, Neue Friedrichstr. 13, Hof part., Zimmer 42, ein- gesehen werden.

Alle Realberehtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Yersteige- rungsvermerks nicht hervorging, inébefondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge-

1885, Vormittags 10 Uhr,

[27942] Es werden zum Zweck der Todeserklärung aufge- boten: . - E a. die verebelichte Seilermei]ker Stern, Auguste,

ibrer im Jahrc 18958 er-

zu | Amerika in Deutksch-

geborne Hentschel, bis nah

| folgten Auswanderung : Wartenberg wohnhaft, auf Antrag des 1hr zum

Abwesenheitsvormund bestellten Nechtsanwalts Aß- mann zu Naumburg a. Saale, b. der Einwobner Johann Ferdinand Kapke, welcher in Kolzig wohnhaft gewe]en, Fahre 1869 auf auswärtige Arbeit gegangen seitdem verschollen ift, auf Antrag sciner \ frau, der verehelichten Einwohner Kapke, Henriette, geborne Kunerk, zu Zerbau, Kreis (Slogau. Diese Verschollenen werden aufgefordert, testens in dem auf : den §9. Juli 1886, Vormittags 10 thr, bei dem unterzeichneten Gericht, im Geschäftszimmer Nr. 23, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls ihre T odeéerkflärung erfolgen wird. Grünberg, den 12. August 1839. Königliches Amtêgericht. 111. F.

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