1928 / 204 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Sep 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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[50226]

Actien-Gesellschaft für Gas und

Elektricität Weidenau in Köln,

In der außerordentlihen Generalver- fammlung vom 14. 8. 1928 ift nit Herr Rechtéanwalt Dr. Walter Grave, sondern Herr Direktor Nudolf Vogel in Pader- born dem Auisichtsrat zugewählt worden. Die Bekanntmachung vom 14. 8. 1928 wird hierdurch ent\prechend berichtigt.

Köln, den 30, August 1928.

Der Vorstand.

[50237] Gas-Actien-Gesellschaft in Köln.

In der außerordentlihen Generalver- |

sammlung vom 14, 8. 1928 ist nickt Herr Hechtsanwalt Dr. Walter Grave, fondern | Herr Direktor Nudolf Vogel in Pader- | born dem Aufsichtsrat zugewählt worden. Die Bekanntmachung vom 14. 8. 1928 wird hierdurch entsprehend berichtigt. Köln, den 30. August 1928, Der Vorstand.

[49827]

Dommißscher Touwerke Aktien- gesellschaft, Dommitßsch a. E, Zweite Aufforderung.

Auf Grund derx 7. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen fordern wir die Inhaber aS Stammaktien über nom. RM 40 auf, ihre Stammaktien mit Gewinn- anteilsheinen für 1928/29 und folgende nebst Erneuerungsschein zum Umtausch in Stammaktien über RM 200 bzw. RM 1000 zu den nachstehenden Be- dingungen bis zum 6. November

1928 einschließlich

in Berlin: bei der Direction der

Disconto-Gesellschaft, bei der Darmstädter und Natio- nalbauk K. a. A., bei Paul Meyrowitß Komman- ditgesellscha\}t, Berlin W, 56, / Schinkelplaß 5, in Hamburg: bei dex Norddeutschen Bank in Hamburg unter Beifüguag eines zahlenmäßig ge-

ordneten Nummernverzeichnisses, wofür |

Formulare bei. den genannten Stellen erhältlih sind, während dex üblichen Geschäftsstunden einzureichen.

Für einen eingereihten Nennbetrag von RM 1000 wird eine neue Stamm- attie im Nennwert von RM 1000 mit Gewinnanteilsheinen Nr. 1- und ff. nebst Erneuerungsschein ausgereicht. Soweit die Aktionäre Beträge besißen, die RM 1000 nicht erreichen oder nicht durch RM 1000 teilbar sind, werden füx den nicht durxh RM 1000, aber durch RM 200 teilbaren Betrag Ab- schnitte zu nom. RM 200 mit Gewinn- anteilsheinen Nr. 1 und ff. nebst Exr- neuerungsschein ausgegeben.

Dex Umtaush in Abschnitte über RM 1000 und RM 200 kann auh er- folgen, wenn der eingereihte Betrag neben Stücken zu RM 40 solhe zu RM 20 enthält odex sich nux ats RM 20-Stücken zusammenseßzt.

Die Umtausà) bereit, den An- und Verkauf von Spiyen zu vermitteln. Soweit Ein- reiher von Beträgen, die niht durh RM 200 teilbarx sind, von dem Angebot, Spitzen S oder zu verkaufen, nicht Gebrauch machen, wird der nicht durch RM 200 teilbare Be- trag in Abschnitten zu NM 20 aus- geháändigt.

Dex Umtausch ist provisionsfrei, falls die Einreihung der Stammaktien und Anteilsheine an den Schaltern der obigen Stellen erfolgt. Jn anderen en wird die übliche Provision in lnrechnung gebracht.

Alte Aktienurkunden über RM 40, die niht bis zum 6. November 1928 beîi den vorgenannten Stellen zum Um- taush eingereiht worden sind, werden gemäß § 290 H.-G.-B. für kraftlos exklärt werden. Die an Stelle der für kraftlos erklärten alten Stammaktien über RM 40 auszugebenden neuen Stücke werden für Rechnung der Be- teiligten verkauft, der Erlös wird ab- Pole) dex entstehenden Kosten an die

erehtigten ausgezahlt bzw. füx diese hinterlegt werden.

Dex Umtausch derx Aktien erfolgt nah Prüfung möglichst Zug um Zug.

Sowohl die alten als auch die neuen Stammaktien sind an der Börse zu Berlin bis zum 2. November 1928 lieferbar. Alsdann wird dex Börsen- vorstand die zum Umtausch einzureichen- den alten Stammaktien über RM 40 voraussihtlich für nicht mehr lieferbar erklären.

Da wir festgestellt haben, daß unsere alten Stammaktien über RM 20 im Laufe der Zeit durchweg sehr schadhaft geworden sind, chlossen, diese zu erneuern. Wir fordern ahex die Jnhabex unserer Stamm- aktien über RM 20 auf, ihre Stamm- aktien nebst Erneuerungsscheinen zum Umtaush gegen neue Stamm- aktienurkurden mit Dividendenschein Nr. 1 und ff. nebst Erneuerungsschein bei den vorgenannten Stellen einzu- reihen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die Erneuerung der jeßt ab- gelaufenen Dividendensheinbogen nuc in Verbindung mit dem Umtausch der Möntel vorgenommen wird.

Dommißsch a. E., 1. September 1928.

Dommißscher Tonwerke Aktien-

gesellchaft.

[50214] Grundstücksgesellschaft Weimarer- ftraße 6 Aktien-Gesellschaft, Berlin. VBitanz per 31. Dezember 1927,

Hypotbekenkonto . Ge1)ellshaftskapital . « « « « Verwaltungskonto « « «

Aktiva,

Grundstückskonto . . « «+ + ili c

Pasfiva,

Gewinn- und Verluftrehnung.

2| versammlung

Generalunfosten . . . Abschreibung 1/0 . Verlustvortrag aus 1926 .

Einnahmen aus Mieten . . Neinverlufst

Einheitswert 85 039 NRM.

Grundstücksgesellschaft Weimarer- ftraße 6 Akt.-Gesellschaft.

J. V.: E. Sörensen. WIRREE I I A E E I E E E E E S E ZE E [49925] Bilanz, abgeschlossen per 31. Dezember 1927.

T

S S. D 0+ M

r E Mobilien, Maschinen Bärbellitdë . ee e u E aae B c c C

Aktienkapital Ls Gesepliche Reserven . « «

ypothekens{uld a Släubiger und Nücklagen . Meinen. i « E

Aktiva,

Paffiva,

Gewinn- und Verlustkonto.

Abschreibungen 4 Generalunkosten « Mete. « 6 +4

Gewinnvortrag aus 1926 . Mi e a s

stellen erklären sih|

r O E a e Nishlüßaledise. ¿a ch + C ; Elektrische Kraft- und Licht G A E Werkgeräte: a) Formkästlen . « « b) fonslige Werkgeräte . . Mobiliar und Büroëinrich- tung . ; E Arbeiterwohlfahrts- cineiGlildtn . . » UbLgeratE Modelle und Zeichnungen . Eintührungs- und VWer- \suchskonto i; E 4 S i asse, Wertpapiere, Neichs- bank und Postscheck B e E aa Bürgschaften Æ 595 100, Verlust 1925 . 262 852,22

Ae a a a 6 E He L e e Nückständige Löhne Gabe Ss Nüästellungen -. « « «.. Bürgschaften 4 595 100,—

Soll,

.

Haben.

Aus dem Aufsichtsrat ist ausgeschieden Herr Direktor Arthur Nehfeld, München, dafür wurde neugewählt Herr Dr. Hans Karl von Mangold, Bankier in München.

München, den 6. August 1928.

Feurih-Keks A. G.

Der Vorstand. Feurich.

\49034] Vermögensa ufstellung am 31. Dezember 1927.

Vermögen

1926 320 074,94 1927 %536 505,15

Verbindlichkeiten.

Gewinu- und Qersumennung

am 31. Dezember

haben wir uns ent-|=

Verlustvortrag aus 1926 . Gesamtunkosten . . ..

Abl(breibünäen . e o Betriebsverlust . « « « «

Verlust 1990 « «¿e 192

Dex Vorstand.

Soll.

Haben.

1927 . . * . . .

Düsseldorf-Heerdt, den 3. August 1928. Eisenwerk und Maschinenbau Aktiengesellschaft,

Der Vorstand, Beese. Ulißt.

Erste Anzeigenbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 204 vom 1. September 1928, S, S,

Z D & ét h: + E L Â e S E. p 2 S Lori S a L E E E dn Lo ia iv R ui s cit Az Éi: dis. ci 2 di Cd R R B E R E. Lu Ri Min Di O 2 dis. me pes idi D É K E B E iti I s die endi i tva r

[50233]

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Montag, den 24. September 1928, mittags 12 Uhr, in den Räumen der Gesell- ldi Berlin W. 62, Kurfürstenstr. 78, tattfindenden ordentlichen General- eingeladen. Tages- orduung: 1. Vorlegung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrehnung #0- wie des Geschäftsberihts für das Fahr 1927; 2. Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- „und Verlustrehnung; 3. Entlastung des Vorstands und Auf- sichtsrats; 4. Verschiedenes. Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalver- sammlung teilnehmen wollen, werden mit Bezug auf § 17 des Gesellschafts- vertrags ersucht, ihre Aktien oder über die Aktien lautende Hinterlegungs- rag der Reichsbank oder eines deut-

en Notars bei der Firma Sachs, Warschauer & Co. A.-G. spätestens am dritten Tage vor dem Tage der General-

) | versammlung zu hiaterlegen.

Berlin, den 31. August 1928. Sachs, Warschauer «& Co., Aktiengesellschaft. Warschauer.

[50228] Süd-West-Deutsche Transport- Versicherungs-Aktiengesellshaf#t,

Stuttgart.

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Samstag, den 29, September 1928, nachmittags 4!4 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellshaft, Stutt- gart, Friedrichstr. 60, stattfindenden ordentlihen Generalversammlung ein. _ Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichts so- wie der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung übex das Geschäfts- jahr 1927/28. l

2. Beschlufifassung über die Genehmi- gung dieser Bilanz und die Ver- wendung des Reingewinns.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Festsezung der Vergütung des Auf- sichtsrats. :

5. Fusionsvertrag mit der Süddeutscher

loyd Transport - Versicherungs- Aktiengesellshaf, Stuttgart, als aufnehmende Gesellshaft gemäß 8 306 H.-G.-B.

Stuttgart, den 31. E 1928. Der Vorstand. E E R I E E C

[50203] 5 Brunhildstraße 5 Grundftüccks- Aktien-Gesellshaft, Berlin SW.

Bilanz per 31. Dezember 1927.

Aktiva, GM |.Z

Rostocker Bank, Rosto.

Unter Bezugnahme auf unsere Be- fanrtmachung im Deutschen RNReichs- und Preußischen Staatsanzeiger, in der Berliner B6srsenzeitung und im Berliner Börsen- Courier vom 21. April 1928 erklären wir hiermit gemäß § 35 a der 2./5. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen in Verbindung mit den SS 290, 219 Abj. 2 H.-G.-B. unsere fämtliden noch im Verkehr befindlicher Aktien über NRM 40,—, das sind Stü 250 Aktien über RM 40,— mit den Nummern 11313 11314 11383 11384 11385 11386 11387 11388 11869 11870 11871 11872 11873 11874 12024 12502 12503 12504 12505 12506 12507 12986 13472 14321 14322 14323 14324 14325 14383 14384 14385 14452 14453 14454 14500 14501 14502 14665 14932 15127 15128 15129 15130 15481 15482 15483 15496 15497 15498 15499 15500 15502 15503 15504 15627 15694 15695 15696 15697 15698 15699 15862 15863 15864 15865 15866 15867 15868 15869 15870 16057 16058 16059 16597 16598 16612 16613 16614 16615 16616 16617 16618 16619 16620 16621 16622 16623 16624 16625 16626 16627 16628 16877 17081 17311 17884 17885 17886 17887 17888 17889 17890 17891 17892 17893 17894 17895 17983 17984 18028 18029 18030 18388 18389 18390 18391 18392 18393 18394 18395 18396 18400 18401 18402 22096 22097 22098 22126 22127 22128 22129 22130 22131 22132 22133 22134 22376 22377 22378 22396 22397 22398 22418 22420 22661 22562 22563 22564 22565 22566 22567 22568 22569 23018 23019 23020 23176 23177 23178 23416 23417 23418 23419 23420 23421 23458 23459 23460 23512 23513 23514 23515 23516 23517 23548 23549 23550 23653 23654 23655 23662 23663 23664 23737 23738 23739 23743 23744 23745 23890 23891 23892 23893 23894 23895 24037 24091 24132 24133 24134 24158 24160 24161 24162 24163 24164 24165 24166 24167 24168 24169 24170 24171 24172 24173 24174 24226 24275 24276 24881 24882 25260 25261 25262 25391 25392 25393 925394 25395 25396 25397 25398 25399 25400 25401 25402 25403 25404 25405 25450 25454 25459 25460 25461 25462 25463 25464 25465 25466 25467 für kraftlos.

Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien auszugebenden neuen Aktien über NM 200,— werden dur uns für Nechnung der Beteiligten an der Berliner Börse verkauft werden. Der Erlss wird für die Beteiligten hinterlegt werden.

Nostock, den 27. August 1928.

Rostockex Bank. Sunae .GSLmeß

[49307]

Kasse 2 R U L E S 49236 BULE Lf s E S di E p A R E25 S mawrctaiiR t L Br M E c T R E pa ea oe 110 888|— Berliner Actien-Gefellschaft Außensiände. . « « » V 81 219/65 | für Eisengießerei und Maschinen- Autwertungéausgleih . « 10 250|— | [50241] fabrikation. E e A 7 237/99 Bilanz am 30. Juni 1928, A Aktiva, RM | Passiva, G Ge E E 4 261183 Hypotheken . . . « » « « | 140 000/— | Debitoren: E Aktienkapital 20 000|— | a) in laufender Nechnung 7 263/08 Wertberichtigungskontîo . 50 088|— | Þb) Postsheck und Ver- 210 088|— Ñ g Ee 54 e 32 OCHOIE 5 an Glad m Verlust- und Gewinnrechnung. | Beteiligung an Patenten 5 und Lizenzen « . 400 000|— Verlust, GM |H | Restkaufgeld der Stadt Allgemeine Unkosient « « « - 12341400) Berlin... . « . « « | 810 000|— MeNaratute - e. . «e e 2OO Beust a, as e L LTIGOSSO E s S 2 881/46 T S e aile S enzensen ‘a G 193790 : 29/48 bshreibung auf Grundstück . | 2200|— Pasfiva. 31 709/51 | Aktienkapital: : =—| a) Stamnmaltien Gewinn. 025 000,— Vortrag aus 1926 « - 6 651/12] b) Vorzugs- Reservefonds . «o. +1 3270—| qftien . 10 000,-— | 2035 000/— Grundst.-Erirag « « o 20 550/40 A Verlust L R N S a P B A 7 237199 a) in laufender Nechnung 31 709151 T0900

Der Vorstand. Ed. Bait.

U G S ORS E S IRER R C E R N [49903] Bilanz am 31. Dezember 1927.

Aktiva, N s 110/44 Ub C 42 970/91 Da s oa eo 92 000|— O E 84 400|— E L A 38 020|— Fabr «Inv, U: Ukéns:. 10 000|— A «a G0 6 36 000/— E ad 2 245188 S a a bd 6 I a E 1 000|— E aa 150/65 Sade 6 aa 0 7 000|— Damptheizungsanlage . 4 500|-—- E a a À 600|— Ea | 42736184 361 740172 ; Passiva, :

Sa 6 o 150 000|— R Gy 20 7241/15 Gib an ea 151 706/64 A E e 39 309/93 361 740172

Der Aufsichtsrat seßt ch aus folgenden Personen zusammen: Direktor Clemens Kirsten Kaufmann Robert Töpfer, Kauf- mann Emil Andreas, Leipzig, Direktor Ernst Schotter, Rechtsanwalt Zippel, Schönebeck a. E.

Leipzig, den 19. August 1928.

Knape & Würk A.-G. Der Vorstand.

Ld

[5

[L P FR L & + O T4 ebiet ——

b) Nüd-

stellungen . 47 700,— c) Bank- \{ulden . . 902 187,98 957 659/43 2 992 659148 Gewinn- und Verlustrechnung. An Debet. RM Vortrag aus 1926/27 1675 817/32

Generalunkosten 112 689,38 Stillegungskosten 4 452,20

Rückstellung 6 000 | 123 141/98

1798 958/90

Pr Kredit Gewinn beim Verkauf der

Bestände . . 62 524,08 Zinsenkonto. . 19 797,57

¿di E E

82 321165 1716 63725 1798 958/90 Vorstehende Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung habe ih geprüft und mit den ordnungsmäßig getührten Büchern der Gesellshaft in Uebereinstimmung gefunden. s Charlottenburg, den 1. August 1928. E. Ohme , beeidigter Bücherrevisor. Der Vorstand, : Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht aus den Herren: Konsul Salomon Marx in Berlin, Vorsigender,

Bankdirektor Dr. Oscar Schlitter in Be1lin, stellvertr. Vorsißender, Bankier Gerhard Boehme in Berlin, Direktor Friedrich Ludwig in Berlin-

Charlottenburg, i Bankdirektor Curt Witt in Berlin.

N Pr

Paul A. Heuckels Aktiengesellschaft Reklameartiket. Fabrik, Solingen. Wir geben hiermit befannt, daß ge-

legentlich der am 12. Mai ds. Jahres statt-

gefundenen Generalversammiung unser

Aufsichtsratsmitglied Herr Justizrat Dr.

Abs auf Wunsch aus dem Autsichtérat

ausgeschieden ist [50202]

[90226 Die auf den 95. September 1928 ein- berufene Generalversammlung ist auf Montag, den 24, September 1928, verlegt worden, Zigarettenfabrik Orienta Aktiengesellschaft, Berlin. Der Vorstand.

[49579] Friedrich Richter & Co. UAktien- gefellshafst, Rathenow.

n. Bekanntmachung.

Wir fordern hiermit die Fnhaber unserer Aktien über je RM 40,-— Nenn=- wert auf, die Aktien nebst den dazu- gehörigen Gewinnanteilsheinbogen mit laufenden Gewinnanteilsheinen und einem zahlenmäßig geordneten Num- mernverzeihnis in dovpelter Ausferti- gung, wozu Formulare bei den Um- tauschstellen erhältlich sind, bis {pätestens 31. Dezember 1928 zum Umtausch in Aktien über RM 100,— bei den folgenden Stellen während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen:

in Berlin bei dem Bankhause

E. J. Meyer, Voßstr. 16, oder bei der Berliner Handelsgesell-

i schaft, :

in Rathenow bei dex Westhavel-

ländischen Vereinsbank E. G. m. b. H. i

Gegen Einlieferung von 5 Aktien über je RM 40 werden zwei Aktien über je RM 100,— mit Gewinnanteil cheinen Nr. 1 u. ff. nebst Erneuexungs- Sein ausgegeben.

Von den Umtauschstellen werden zu» nächst Empfangsbeshheinigungen aus= gegeben, die nach Fertigstellung der neuen Aktien gegen diese umzutaushen sind, und zwar bei derjenigen Stelle, von der die Empfangsbescheinigung aus- estellt ist. Der Umtausch dieser Be- heinigungen, die nit übertragbar sind, erfolgt baldmöglichst. Die Umtausch» stellen sind berechtigt, aber nicht vers pflichtet, die Legitimation des Eins reiher8s der E E zu prüfen,

Diejenigen Aktien über RM 40,—, die niht bis spätestens 31. DezembeL 1928 bei den vorgenannten Stellen zunt Umtausch eingereiht sind, werden nah Maßgabe der geseßlihen Bestimmungen für kraftlos erklärt. Das gleiche gilt von eingereihten Aktien über RM 40, welche die zum Ersay durch Aktien über RM 100,— erforderlihe Zahl nicht er- reichen und uns nicht zur Verwertung für Rechnung dex Beteiligten zux Ver- fügung gestellt werden.

Die an Stelle der für kraftlos er- klärten Aktien ausgegebenen neuen Aktien werden für Rehnung der Be- teiligten verkauft. Der Erlös wird nah Abgug dex Kosten zur Verfügung der Beteiligten gehalten werden.

Die JFnhaber der umzutauschenden Aktien über je RM 40,— können inner- halb von drei Monaten nah Veröffent» lichung dieser Bekanntmahung im Reichsanzeiger, jedoch noch bis zum Ablauf eines Monats nach Erlaß der leßten Bekanntmachung über die Auf- Jauer zum Umtausch, dur schrift- ihe Erklärung bei unserer Gesellschaft Widerspruch gegen den Umtaush er- heben. Außer der Abgabe dieser shrift- lihen Widerspruchserklärung gegenüber unserer Gesellshaft is zur ordnungs- mäßigen Erhebung des Widerspruchs erforderlih, daß der widersprechende Aktionär seine Aktien oder den von einem Notar ausgestellten Hinter- legungsshein entweder bei unserer Ge- sellshaftskasse in Rathenôw oder bei den oben bezeihneten Bankhäusern hinterlegt und dort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist beläßt. Ein etwa er- hobener Widerspruch verliert seine Wir» kung, falls der Aktionär die hinter- legten Aktienurkunden vor Ablauf der Widerspruchsfrist zurückfordert.

Erreichen die Anteile dex Jnhaber von Aktien über je RM 40,—, die recht- mäßig Widerspruch eingelegt haben, zu- sammen den zehnten Teil des Gesamt» betrags der Stammaktien über 1e RM 40,—, so wird der Widerspruch wirksam und der Umtausch der Aktien der \idersprehenden Aktionäre unter- bleibt. Die Urkunden derjenigen Fn- hober von Aktien über RM 40,—, die nicht Widerspruch erhoben haben, werden auch in diesem Falle als freiwillig umgetauscht in Urkunden über RM 100,— umgetauscht, sofern nicht von den Aktionären bei Einreichung ihrer Aktien zum Umtausch ausdrücklich das Gegenteil erklärt ist.

Den Aktionären, die ihre Aktier: dem Sammeldepot angesYŸlossen haben, wird für den Umtausch keine Provision be- rechnet. Desgleichen is der Umtausch provisionsfrei, falls die Einreichung dex Aktien an den Schältern der obigen Stellen erfolgt. Jn anderen Fällen wird die üblihe Provision in Anrech- nung gebracht.

Für die Lieferbarkeit der neuen Aktien an der Berliner Börse wird rechtzeitig Sorge getragen werden.

Nathenow, den 25. August 1928.

Friedrih Richter & Co. Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Richte,

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M PEREOA A E N IR T R E i E R E T D E T E T T P E I E d E E r E R r

Srste Zentralhandelsregisterbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich

Itr. 204.

Berlin, Gonnabend, den 1. Geptember

1928

Erscheint an jedem Wochentag abends. WBezugs- preis vierteljährlih 450 ÆÆ Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auh die Geschäftsftele 8W. 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 15 F Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einshließlich des Portos abgegeben.

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R andelsregister,

üterrecht8register, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichs\achen, Verschiedenes.

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Entscheidungen des NeichsSfinanzhofs.

105. Erbschaftsteuerpflicht bei Versicherung eines An- gestellten durch den Arbeitgeber zugunsten eines Dritten. Der Erblasser war Angestellter der Firma B. und wurde, wie alle Angestellten dieser Ls von s auf Todesfall versihert. Als Empsfängerin der Versicherungs|umme hatte er seiner Firma seine Schwester, die Beschwerdeführerin, bezeichnet. Außer der Versicherungssumme hatte der Erblasser noch eiñige Ersparnisse hinterlassen. Nah Abzug der Nachlaßverbindlichkeiten im Betrage von 250 Dollar. wurden als Erbinnen Mutter und Schwester des Erblassers durch Steuerbesheid vom 9. Mai 1927 zur Erbschafts- steuer herangezogen. Das Finanzgeriht rechnete in Abweichung von der ersten {Fnstanz die Da eng ens nicht zum Nachlaß und besteuerte wegen dieses Betrags allein die Schwester gemäß 5 2 Abs. 1 Ziff. 4 des Erbschaftsteuergeseßes 1922, weil diese die Versicherungssumnie unmittelbar also nicht als Erbin ihres Bruders auf Grund des Versicherungsvertrags erworben habe (vgl. auch Entsch. d. Reihsger. in Zivilsachen Bd. 51 S. 403). Die sonstigen geringen Ersparnisse wurden auf Mutter und Schwester je zur Hälfte nah Abzug der Nachlaßverbindlichkeiten verteilt und bei der Schwester der Versicherungssumme zugerehnet. Die Mutter wurde wegen der ererbten Hälfte der Ersparnisse auf Grund des § 22 Nr. 2 des Erbschaftsteuergeseßes 1922 von der Erbschaftssteuer freigestellt. Fn der Rehtsbeshwerde macht die Beschwerdeführerin lediglich geltend, daß sie zu Unrecht auf Grund des § 2 Abs. 1 Ziff. 4 des Erbschaftsteuergeseßes 1922 und des S 4 der Rei sabgabenordnung versteuert worden sei, weil ihr Er- werb nicht auf Grund eines vom Erblasser ges{hlossenen Ver- trags erfolgt sei und auch nicht als solcher zu gelten habe. Ver- tragsbeteiligte seien die Firma B. und die Lebensversicherungs- anstalt, Eine Bereicherung aus dem Vermögen des verstorbenen Bruders sei daher nicht eingetreten.

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Der Erblasser hatte mit seiner Geschäftsherrin einen Vertrag geschlossen, wonach diese sein Leben zugunsten seiner Schwester, der Beschwerdeführerin, zu versichern hatte. Das hat die Geschäftsherrin getan. Was beim Eintritt des Versicherungsfalls der Beshwerdeführerin zufloß, stellt demnach einen Vermögensvorteil dar, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags von einem Dritten, der Ver- strcherungsgesellshast, der. Beshwerdeführerin unmittelbar gemacht worden is, wie § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Erbschaftsteuergeseßes vor- ausseßt. Daß der Dritte, der den Vermögensvorteil gewährt, und ber Vertragsgegner des Erblassers ein und dieselbe Person sein mußte, verlangt die angezogene Vorschrift nicht. Es genügt, wenn die Leistung des Dritten auf einen Vertrag des Erblassers zurück- zuführen ist. Die Unmittelbarkeit des Erwerbes ist gegeben, wenn auf Grund des Vertrags der Begünstigte selbst und nicht die Erben ein unmittelbarces Recht auf die ausbedungene Leistung erhalten foll. So ist die rechtliche Gestaltung im Zweifel beim Lebensversicherungsvertrag, wie er hier, ausgelöst durch den Ver- trag des Erblassers, vorliegt (vgl. § 330 des Bürgerlichen Gesetz- bus). Solche Vermögensvorteile behandelt das Erbschaftsteuer- geseß im § 2 als solche des Erblassers, nicht des Dritten (vgl. auch die Eingangsworte des Abs. 2 a. a. O.: „Als vom Erblasser augewendet gilt au ch . ,..“). Uebrigens geht ein solcher Ver- mögensvorteil niht nur auf eine Willensäußerung des Erblassers, eben den mit dem Dritten abgeschlossenen Vertrage, sondern auch auf Aufwendungen des Erblassers zurück, der einen Teil des Entgelts für seine Dienstleistungen statt für \ich zugunsten der durch der Bermögensvorteil bereiherten Person, hier der Be- schwerdeführerin, verwendet, Die Vorinstanz hat daher ohne Lun den § 2 Abs. 1 Ziff. 4 des Erbschaftsteuergesebßes 1928 V L Tgg/ofy en Fall angewendet, (Urteil vont 12. Funti

106, Unterschiedliche Behandlung vou eimarbei und Hausgewerbetreibenden bei bie S ern Streit besteht, ob Beschwerdeführer als selbständiger Hausgewerbe- treibender einkommensteuerpflihtig ist, danach auf Grund einer Steuererklärung zu veranlagen ist oder ob er als Heimarbeiter die Einkommensteuer în der Form des Lohnsteuerabzugs durch Ver- mittlung des Arbeitgebers zu entrichten hat. Die Rechts- beschwerde macht geltend, daß zwischen der Firma, für die er arbeite, und ihm ein Dienstvertrag abgeschlossen sei, daß die auf- traggebende Firma au die Lasten der Sozialversiherung und der Erwerbslosenfürsorge für ihn trage, und daß er daher=kein selbständiger Gewerbetreibender, sondern als Arbeitnehmer Lohn- empfänger sei.

Die Rechtsbeshwerde ist nicht begründet. Der Reichsfinanz- fiel hat in einer Reihe von Urteilen bei der Frage der Umsatz- C sih mit dem Begriffe der Heimarbeiter und Haus- ewerbetreibenden auseinandexgeseßt (zu val. die Zusammen- tellung der Urteile in der vorläufigen Vollzugsanweisung zum § 26 Nr. 3 des Einkommensteuergeseßes S. 224). Jn diesen Ent-

scheidungen ist uta daß es bei der Abgrenzung der frag- lichen Begriffe in erster Linie auf die persönliche Selbständigkeit ankommt. Unselbständig ist, wer in der Hauptsahe seine Arbeitskraft, selbständig, wer in der Hauptsache seine Avbeits- leistung \schuldet. Diese Begriffsbestimmungen können für den vorliegenden Fall insoweit verwertet werden, als sich hier- nach feststellen lößt, unter welhe der im § 6 des Einkommen- steuergeseßes aufgezählten Einkommensarten die Einkünfte des Beschwerdeführers fallen. Die Entscheidung des vorliegenden Rechtstreits hängt daher davon ab, ob der Beschwerdeführer selb- ständig oder unjelbständig, ob er als Heimarbeiter oder als Haus- E anzusehen ist, Die Grenze zwischen beiden ruppen von Erwerbstätigen, Heimarbeitern und Hausgewerbe- treibenden, ift flüssig. Es bedarf daher für die Unterscheidung einer um so genaueren Prüfung der einzelnen Merkmake, wie sie auch der Reichssinænzhos in einer Reihe von anderen Fällen dieser Art, die seiner Beurteilung unterlegen haben, angestellt hat. Dabei wivd ganz allgemein zu beachten sein, daß die einzelnen Typen der in der Hausindustrie tätigen Personen in ihrer gegen- wärtigen Gestaltung das Ergebnis einer weit zurückgehenden wirtschaftlihen Entwicklung sind, und diese Entwicklung da be- sonders gleihmäßig verlaufen ist, wo die einzelne Berufssgruppe nur in Éleineren Wirtschaftägebieten vertreten ist, wie es gerade in der thüringischen Spielwarenindustrie der Fall ist. Hieraus ergibt sich, daß auch die: rechtlihe Stellung der in der betreffenden Hausindustrie tätigen Berufsgruppen gleihmäßig beurteilt werden muß, daß es also niht angängig ist, der Beurteilung lediglich die N e des einzelnen Falles zugrunde zu legen. Denn sonst würden Angehörige der gleihen Berufsgruppe, die unter ganz gleichen persönlichen und wirtschaftlihen Verhältnissen eine Er- werbstätigkeit ausüben, in für sie sehr einshneidender Weise steuerlich verschieden behandelt werden müssen, weil zufällig dieses oder jenes Merkmal, dæs für die \teuerlihe Behandlung wichtig ist, in dem zu entscheidenden Falle und in der in Frage konimenden Heit vorhanden oder nicht vorhanden war. Es ist daher er- forderlich, bei der Entsheidung im einzelnen Falle auch die Merk- mole heranzuziehen, die zwar der gerade der Beurteilung unter- liegende Tatbestand nicht umfaßt, die æber sonst bei den An- gehörigen der gleihen Erwerbsgruppe festzustellen sind. Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, sprehen überwiegende Gründe da- ür, den Beshwerdeführer als (t DiS zu behandeln. Die Ent- cheidung darüber, ob jemand selbständig oder niht selbständig ist, angt nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs, wie sie auch in § 4 Abs 2 der Steuerabzugsdurhführungsbestim- mungen zur Geltung gebracht worden ist, davon ab, ob die in Frage kommende Person in erster Linie ihre Arbeitskraft oder die Leistung als solche shuldet. 7ÿn dieser Beziehung kommt für den vorliegenden Fall folgendes in Betracht: Der Beschwerde- führer erledigt die ihm übertragenen Arbeiten in seiner exr- mieteten Wohnung. Er unterliegt dabei in keiner Weise der Aufsicht des Fabrikanten, der ihm die Arbeiten überträgt. Er ist an keine feste Arbeitszeit gebunden. Er kann das Vertrags- verhältnis zu dem R jederzeit lösen, wie auch der Fabrikant das Verhältnis a ae” jederzeit lösen kann. Eine Verpflichtung, die Arbeiten persönlich auszuführen, besteht für den Beschwerdeführer nicht, er kann sie durh Familienangehörige oder auch durch fremde Arbeitskräfte ausführen lassen. Tatsächlih hat ex in der Vergangenheit auch wiederholt fremde Arbeitskräfte veshäftigt. Die Beschäftigung fremder Arbeitskräfte ist im übrigen in dem Arbeitszweig, dem der Beshwerdeführer an- gehört, durchaus üblich. Zwar werden die Bestændteile der von thm sertigzustellenden Gegenstände zum wesentlichen Teile Puppenköpse und -augen von dem Fabrikanten oder für dessen Rechnung von einem anderen Unternehmer geliefert, das übrige Material zum Zurichten (Blei, Draht, Gips, Wachs, Paraffin, Spiritus) liefert jedoch der Beschwerdeführer aus eigenen Mitteln. Alle diese Merkmale deuten darauf hin, daß der Be- s{werdeführer lediglih den Erfolg seiner Arbeit s{huldet; er ist nicht als Arbeitskraft in dem Betriebe des Fabrikanten so ein- gegliedert, daß er zum Arbeiter des Betriebs geworden wäre. Die aufgeführten Gesichtspunkte sind auch nah der Rehtsprehung des Reichsfinanzhofs Merkmale, zum Teil ogar entscheidende Merk- male der Selbständigkeit. Was angeführt wird, um die Unselb- Es des Beschwerdeführers dærzutun, kann demgegenüber nicht durchs{chlagen. Es mag zutreffen, daß der Beshwerdeführer nur für einen Unternehmer arbeitet, wesentliches Merkmal der Tätigkeit der Augeneinseßer ist das aber nicht, da andere Augen- einseßer für mehrere Unternehmer tätig sind. Daß es nicht ent- sheidend sein kann, daß der Beschwerdeführer zur Zeit keine [remen Zilfskräfte beschäftigt, ergibt sich daraus, daß er tatsächlich olche Hilfskräfte beschäftigt hat und die Beschäftigung fremder Hilfsfkräste in der Berufsgruppe, der der Beshwerdeführer an-

gehört, durchaus üblich ist. Wollte man der Beschäftigung von Hilfskräften entscheidende Bedeutung beimessen, so müßte der Beschwerdeführer bald als selbständig, bald als unielbständig be- handelt werden. Auch der Hinweis auf die gegenwärtige trostlose wirtschaftlihe Lage der Augeneinseßer, die es unmöglich mache, sie als „Unternehmer“ zu behandeln, ist für die Frage der pere sönlichen Selbständigkeit niht entscheidend. :

Aus den Vorschriften des § 36 Abs. 3 des Einkommensteucr- eseßes im Zusammenhange mit § 1 der Umsabsteuerdurh- F aunesbeliaratwen kann ein Anhalt für die Entscheidung nicht hergeleitet werden. Fn beiden Vorschriften ist eine Begriffs- bestimmung für Heimarbeiter und für Hausgewerbetreibende nicht egeben. Jnsbesondere besagt § 1 Saß 2 der Umfsaßsteuerdurch{- Ee uanaielimmatgein nicht, deß jemand, der überwiegend mit bestimmten Unternehmern in festem Geschäftsverkehr steht und niht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt, allgemein im Sinne der Steuergeseße als Heimarbeiter gilt, sondern nur, daß Hausgewerbetreibende untex den genannten Voraus» A insoweit niht als selbständig behandelt werden, als es sich um Leistungen und Lieferungen für die Unternehmer handelt. § 36 Abs. 3 des Einkommensteuergeseßes besagt auch nur, daß Entgelte für Lieferungen und sonstige Leistungen, die der Umsaßsteuer unterliegen, niht zum Arbeitslohne gehören, Damit ist aber niht umgekehrt zum Ausdruck gebracht, daß in der Hausindustrie Tettau Personen, die niht umsaßsteuer- pflihtig sind, als unselbständig behandelt werden müssen. Hier- nah ist der Beshwerdeführer als selbständig anzusehen. Die Rechtsbeshwerde war demnach zurückzuweisen. (Urteil vom 4. Fuli 1927 VI A TT4/27.)

107. Einkommensteuerpflicht von Peusionsverträgei zugunsten leitender Angestellten in Verbindung mit Lebens- versicherungen. Der Bes U ist Vorstandsmitglied einer Menge Bai Ex hat auf Veranlassung seiner Gesell- schaft eine Lebensversicherung über 56 000 RM eingegangen. Die Gesellschaft hat für den Steuerabschnitt (Kalenderjahr 1926) ver- einbarungsgemäß die Jahresprämie von 4170 RM an die Ver- E saft bezahlt. Streitig ist, ob dieser Betrag von 4170 RM s\teuerpflichtiges Einkommen des Beschwerdeführers darstellt. Die Vorbehörden haben dies bejaht. y

Die Rechtsbeshtoerde ist unbegründet. Das Schreiben der Aktiengesellschaft, auf Grund dessen der Beschwerdefiïhrer die Lebensversicherung eingegangen hat, lautet: / Z

„Wir ermächtigen Ste hierdurch in unserm Austrag zu 7Fhreun Gunsten eine Lebensversiherung in Höhe von Goldmark 56 000 mit einer Fahresprämie von Goldmark 4800 einzugehen, und tvir verpflichten uns, solange Sie in unsern Diensten stehen, die Prämienzahlungen zu leisten. Die Police und die Rechte daraus bleiben unser Eigentum, solange Sie bei uns tätig sind. Nach Jhrem Ausscheiden wird Fhnen die Police zur Jhrer Verfügung übergeben. Sollten Sie bei uns durch Tod ausscheiden, so ist der Lebenswversicherungsshein JFhrer Ehefrau zu deren alleinigen Vers fügung auszuhändigen.“ 2 ;

Die auf dieser Rechtsgrundlage gezahlten Prämien hat die Vorentscheidung mit Recht als dem Pflichtigen im Zeitpunkt der Zahlung lmfiofienèa Arbeitslohn angesprohen und zutreffend au3geführt, daß die Sache im virtschastlißen Ergebnis nicht anders liege, als wenn der Pflichtige die Prämienbeträge zunächst von der Aktiengesellschaft empfangen und dann seinerseits an die Versicherung8gefellshaft gezahlt hätte. Fn einem ähnlichen Falle hatten sich die Beamten einer Stadt bei einer Kasse gegen Krank-

it versichert, und die Stadt hatte im Einverständ»cis mit den Beamten 1hrerseits unmittelbar Zuschüsse an bie Kasse geleistet. Der Reichsfinanzhof sieht in den Zuschüssen Teilc des Arbeits- slohns der einzelnen Beamten; sig gelten als dezn Beamten im Zeitpunkt der Abführung der Zuschüsse an die Kasse zugeflossen und sind ebenso dem Steuerabzuge zu unterwerfen, wie wenn der entsprechende Betrag zunächst dem Arbeitnehmer ausgehändigt und von ihm an die Kasse abgeführt worden wäre. Der Pilichtige macht in derx Rechtsbeshwerde geltend, daß er seine Anwartschast aus der Versicherung infolge einer Verschmelzung seiner Gesell- haft mit einer anderen Aktiengesellshaft oder dann verlieren fönne, wenn er infolge 2ines Wechsels des Aufsihtsrats oder infolge von Mißhelligkeiten mit ihm seinen Dienst vor Ablauf des Vertrags aufgebe. Nach dem as der Vereinbarung erhält «ber der Pflichtige die Rechte aus der Versicherung bei jedent Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis, ohne daß es auf den Grund dieses Ausscheidens ankommt. Es braucht deshalb nicht erörtert zu werden, ob ein wirkliher Verlust der Rechte aus der Versiche- rung in den vom Pflichtigen angenommenen Fällen niht so un- wahrscheinlih wäre, daß er bei der Beurteilung der Gesamtlage nicht berücksihtigt zu werden brauhte. (Urteil vom 6. Funi 19 VI A 825/27.)

E E ITSTRERL Ha G T R R E T s ani

. Altena, Westf. {49617] | Bengestrate in Düsseldorf, Hans Erke- | ist seine, Witwe, Emmy geb. Duhme, in | Amberg. [49619] 1. Handelsregister. Handelsregistereintragungen. lenz in Duisburg, Max Hoseit in | Dortmund als De bestellt. } Firma Dtto Ortner, Siy Nabburg:

Aachen.

4 Jn das Handelsregister wurde am | verein Hinsb if 27. August 1928 eingetragen bei der Somme

Firma „„Tranfitus Speditions-Ge- | Altena) und Nr. 94

a) vom 11. August 1928 in Abtei- | Düsseldorf, Kurt Fhssen in Essen, [49616] | lung B bei Nr. 42 (Barmer Bank- | Richard Neeff in Düsseldorf, Wilhelm | lung A bei Nr. 426 (Adolf Overbeck, & Comp., | Wagener in Düsseldorf, Heinrich Wiese- | Altena): Die auf Alktien, | mann in Düsseldorf ist saßungsmäßige Barmer Bank- | Gesamtprokura erteilt.

Der Bankier

sellschaft Janfen & Küpper mit be- | verein Hinsberg, Fis er & Comp., | Richard Blecher ist als persönlih haf- | Amberg.

schränkter Haftung“, Zweignieder- i lassung in Aachen (Hauptsiß Köln): E e Durch die Gesellschafterbeshlüsse vom | Direktor in

auf Aktien, Wer- | tender Herren Emil Denkhaus, | Durh Beschluß der Generalversamm- Düsseldorf,

Gesellschafter

12. Dezember 1927 bzw. 1, Mai 1928 | Weise, Direktor in Düsseldorf, Her- | des Gesellschaftsvertrags (Teilnahme aw | Kunigunde

ist der Gesellshaftsvertrag abgeändert L worden. Das Stammkapital E um Düsseldort Willen S

25 000 Reihsmark auf 50 000 mark erhöht.

Amtsgericht, 5, Aachen,

—— Rechtsanwalt in

Direktor in | der Generalversammlung) geändert.

helm Schürmann, p Bei Nr, 68 (Elektrotehnishe Fabrik | Braumeister Emil Schlenk in Sulz- chränkter | bah i. O. ist Prokura erteilt.

4. August 1928.

Amtsgericht Registergericht.

eihs- | vertretender Direktor in Düssel

Carl Faulenbach, Abteilungsdirektor in | Haftung, Neuenrade): Barmen, Dr. jur. Otto ml od

Düsseldorf, Josef führers Wilhelm

orf, | Neuenrade, Gesellshaft mit 3geshied A Geschäfts: ausgeschiedenen äfts- een in Dortmund

Amberg,

Stewens, | durch

b) vom 21. Augu

Sre ist erloschen. Amtsgericht

t 1928 in Abtei- | Die Firma ist erloschen, Amberg, 27. August 1928. AmtsSgeriht Registergericht.

Angermünde, Sans fer A m iesigen Handelsregister [49618] Nr. 115 ist heute bei der Firma Hein-

Altena (Westf).

i s wtatnat bol 1 O7 Bugaer er, Oi Md i 26 Gaertner, Jnh. Gaertner's Erben Fohannes | lung vom 12. April 1928 ist der § 17 | ist gestorben; Une Jnhaberin

inger, besißerswitwe in

ohann Ringer | j, Angermünde, eingetragen: Die

Firma ist erloschen. Angermünde, den 22. August 1988. Das Amtsgericht.

Annaberg, Erzgeb, [49621]

Auf Blatt 1473 des hiesigen Handelg- register3, die Firma A. ald Wolf in Buchholz betr., ist eingetragen worden:

Bierbrauerei- ulzbach i. O. Dem

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Y F ; E E A , 4‘ G ANN [A z E E E E E I S E E E E L E C E L E I S E E E O E E E E E E E I I I E I E I I

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