1928 / 207 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Sep 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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für kraftlos erflärten Aktie auszufertige1 neue Aktie erhält dieselb »e1 mit dexr Bezeichnung „Allein gültiqne 2weite Ausfertigung“. Di n des Verfahrens sowie die Kosten der Neu usfertigung ha der Beteiligte zu tragen und vorzuschießen.

S 9. Gewinnanteilscheine, welche niht innerhalb von vier «Fahren

nach dem auf ihre Fälligkeit folgenden 31. Dezember zur Zahlung vor- gelegt worden sind, verfallen zugunsten der Gesellschaft. Mit der

Kraftloserklärung der Aktie erlisht der Anspruch aus den noch nit fälligen Gewinnanteilscheinen.

Eine besondere Kraftloserklärung beshädiater oder verlorener Erneuerungasscheine findet nicht statt.

Jceue Gewinnanteilsheine dürfen an den Fnhaber des Erneue1 ungs- [heins niht ausgegeben werden, wenn der Besißer der Aktie der Aus8-

gabe widersprochen hat. Die neuen Gewinnanteilscheine sind in diesem ¿alle dem Besißer der Aktie auszuhändigen, wenn er die Haupt-

urkunde vorlegt ITI. Abschnitt. Organisation der Gesellschaft. A) Der Vorstand.

F 10. Der Vorstand wird dur den Aufsichtsrat bestellt. Dieser seßt auch die Zahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Vorstands fest; er vereinbart mit den Mitgliedern des Vorstands die Bedingungen ihrer Anstellung, namentli die Zeitdauer und die Ver- gütung, welche auch in einem Anteil an dem nah Vornahme sämtlicher Abschreibungen und Rücklagen verbleibenden Reingewinn bestehen kann. Der Aufsichtsrat kann diese Befugnisse dem Vorsibenden des Aufsicht3-

rats übertragen.

Der Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern steht dem

UAufsicht8rat zu.

Die Neuernennung eines Vorstandsmitglieds, dessen B vom Aufsichtsrat widerrufen ist, kann nux mit Zustimmung t sichtsrats erfolgen

Q A1 Ulle Willenserklärungen, welche für die Gesellschaft ver- bindlih sein jollen, sind, wenn der Vorstand nur aus einem Mitgliede besteht, von diesem allein oder von zwei Prokuristen gemeinschaftlich,

ivenn der Vorstand aus mehreren Mitgliedern besteht, von zwei Mit-

1

gliedern des Vorstands gemeinschaftlich oder von einem Mitgliede des Vorstands gemeinschaftlih mit einem Prokuristen oder von zwei Pro-

kuristen gemeinschaftlich abzugeben.

Der Aufsichtsrat kann beim Vorhandensein mehrerer Vorstand8- mitglieder auch cinem oder mehreren von ihnen die Befugnis erteilen,

die Gesellschaft allein zu vertreten und Willenserklärungen, welche für die Gesellschaft verbindlich sein sollen, allein abzugeben.

8 12. Der Vorstand darf Prokuristen und Bevollmächtigte zum

Betriebe des gesamten Handelsgewerbes nux mit Zustimmung des Vorsißenden des Aufsichtsrats bestellen.

8 13, Der Vorsibende des Aufsichtsrats ist berechtigt, die Tättig- keitsfreise mehrerer Vorstandsmitglieder abzugrenzen, au eine \chrift- liche Geschäftsanweisung für den Vorstand zu erlassen.

B) Der AUf\t{Ot8vrat.

8 14. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei von der Generalversammlung zu wählenden Mitgliedern.

Bon den Mitgliedern des Aufsichtsrats scheiden mit dem Schluß jeder den Fahresabschluß feststellenden Generalversammlung jedesmal so viele aus, daß die Amtsdauer jedes einçelnen Mitglieds spätestens mit dem Schluß der dritten, den «Fahre83abs{chluß feststellenden General- versammlung nach seiner Wahl endet. Bis die Reihenfolge gebildet ist, entscheidet das Los.

Die Aus\scheidenden sind wieder wählbar.

Scheidet ein Mitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus irgend- einem Grunde aus, so ist eine Ersaßwahl bis zur nächsten General- versammlung nicht erforderlih, sofern noch mindestens drei von der Generalversammlung gewählte Mitglieder im Amte bleiben. Bei Ersaßwahlen für Mitglieder, welche vor Ablauf ihrer Amtsdauer aus- scheiden, erfolgt die Wahl stets für den Rest der Amtsdaner des aus- geschiedenen Mitglieds.

Die Generalversammlung ist befugt im voraus Ersaßmänner zu wählen, welche an die Stelle etwa aus\cheidender Aufsichtsrat8mitglieder zu treten haben.

«zedes Mitglied des Aufsichtsrats kann durch eine an den Vor- sißenden des Aufsichtsrats zu richtende Erklärung sein Amt ohne Ein- haltung einer Kündigungsfrist auch ohne wihtigen Grund niederlegen.

Die Wahl des ersten Aufsichtsrats gilt sür dic Zeit bis zur Be- endigung der ersten Generalversammlung, welhe nach dem Ablauf cines Fahres seit Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister zur Beschlußfassung über die Jahresbilanz abgehalten wird.

8 15. Der Aufsichtsrat wählt jedes Jahr mit einfacher Stimmen- mehrheit aus seiner Mitte einen Vorsivenden und einen stellvertretenden Vorsißenden, und zwar unmittelbar nah der den «Fahre8abschluß fest- e eon Generalversammlung dur die an deren Schluß anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrats, ohne daß es dazu der Einberufung einer besonderen Siß1ng des Aufsichtsrats bedarf. Die Mitglieder des Aufs sichtsrats weisen sich durch die Wahlprotokolle oder durch eine auf Grund derselben vom Vorsißenden des A ES Ta ausgestellte Ann aus. Der stellvertretende Vorsißende is bei Ausübung seines Amt zum Nachweis des Vertretungs?alles niht verpflichtet.

16. Der Aufsichtsrat wird von dem Vorsißenden oder in dessen Auftrag vom Vorstand so oft L, als eine geschäftliche Veranlassung dazu vorliegt. Er a innerhalb einer Woche auf einen niht länger als 10 Tage nah der Berufung liegenden Tag berufen werden, wenn mindestens drei von der Genérälversaginiana gewählte Mitglieder oder der Vorstand es \hriftlich bei dem Vorsißenden beantragen. Bei der Berufung sollen die Tagesordnung, der Ort und die Zeit der Ver- sammlung mitgeteilt werden. Die Einladung gilt dur Aufgabe eines eingeshriebenen Briefes zur Post als erfolgt.

Ueber die Sibungen des Aufsichtsrats werden Protokolle geführt, die von dem den Vorsiß führenden Mitgliede zu unterzeichnen sind.

Der Aufsichtsrat ist beshlußfähig, wenn M ordnungsmäßige Ein- ladung hin mindestens drei von der Genera Grsamilna gewählte Mitglieder anwesend sind.

Die Beschlüsse des Aufsichtsrats können aub s\criftlich durh Stimnrenmehrheit gefaßt werden. Die Einholung der \chriftlihen Ab- stimmung geschieht durch eingeschriebenen Brief oder Depesche. Geht

- hierauf im Falle der telegraphischen Anfrage nicht binnen zwei Tagen oder auf Grund briefliher Anfrage nihi binnen einer Woche seit Ablauf des Tages, an welchem der Brief zur Post gegeben wurde, Antwort bei dem Vorsivenden des Aufsichtsrats ein, so wird an- genommen, daß das Aufsihtsratsmitglied seine Stimme für den zur Abstimmung stehenden Gegenstand abgibt oder die gestellte Frage bejaht. Auf diese Folge ist in der Aufforderung zur Abstimmung besonders hinzuweisen

Die Beschlüsse werden stets, auch im Falle schriftliher oder tele- graphischer Abstimmung, mit einfaher Stimmenmehrheit gefaßt. Im Falle der Stimmengqleichheit entscheidet, auch bei Wahlen, die Stimme des Vorsißenden.

S 17. Der Aufsichtsrat steht dem Vorstand nah geseßliher Vor- chrift beaufsihtigend zur Seite. Er kann seinen Vorsitzenden er- mächtigen, durch allgemeine oder besondere Anweisung diejenigen Ge- häfte zu bestimmen, welche vor dem Abschluß dessen Genehmigung bedürfen.

Der Aufsichtsrat kann aus seinen Mitgliedern Ausschüsse bilden und diesen Ausschüssen bestimmte Geschäfte oder bestimmte Arten von Geschäften zur Erledigung überweisen, soweit das Gesebß dies gestattet. Der Aufsichtsrat und die von ihm eingeseßten Ausschüsse können einzelnen Mitgliedern die Bearbeitung bestimmter Geschäfte oder bestimmter Arten von Geschäften übertragen. Die geseßliche Haftvflicht des Au f- sihtsrats wird hierdurch nicht berührt.

8 18. Der Aufsichtsrat i} jederzeit ermächtigt, an der Saßung Aenderungen vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen.

S 19, Die von der Generalversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeder eine feste Vergütung von RM 2500 jährlih; der Vorsibende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag an fester Vergütung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner einen nah § 27 festzuseßenden Anteil am Neingewinn, auf welchen die

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Neich8- und Staatsanzeiger Nr. 203 vom 4. Sevtiember 1928,

Bereinsbant Meiningen Uktiengelelishaft in Liquidation. Wir laden die Aktionäre unserer Ge- ordentliche auf;erordentlihen Generalversamm- luug auf Freitag, tember 1928, 18 Uhr, in die R ) ssenschaftsbank Nei ein mit folgender TagesZorduung : des Liquidators nehmigung der B zember 1927. 2. Bericht des Liquidators über Stand der Liquidation.

ntungen in einem Anteil am Reing und ist unter Geschäftsunkosten zu verbuchen. Alle shriftlichen Erklärungen des | der Firma der ‘Gesellschaft und mit den Worten „Der Beifügung der Namensunterschrift des Vorsißenden oder seines vertreters zu unterzeichnen.

C) Generalversammlung.

ede Aktie gewährt Aktienbeträgen ausgeübt; vähren eine Stimme Teilnahme

A R 4 , s htsrat“ unter

as Stimmrecht. Stimmrecht

cennbetrag einer

Generalversammlung Um in der Generalversammlung zu zu stellen, müssen die Aktionäre spätestens am Generalversammlung bis zum Ende der aber dieser Tag ein Sonntag oder staatlich anerkannter allge oder die Banken an diejem Tage Geschäfts\{hluß haben,

stimmen oder Anträge unsten Tage vor der Schalterkassenstunden, \o

Feiertag isf

E R T E E S R D E E E I S I E D E E A E B I E E D E E

Nutscher Reichsanzeiger reußisher Staatsanzeiger.

Beendigung Liquidation unter Bestellung eines Treuhänders zur Ausschüttung des restlihen Vermögens an die Gläus-

spätestens an dem vorangehenden Werktage bis zum gleichen Zeitpunkt bei der Gesellschaftskasse oder bei einer Esffektengirobank eines deutshen Wertpapierbörsenplaßzes oder bei anderen in der offentlichen Bekanntmachung zu bezeichnenden Hinterlegungsf\cheine deutschen Wertpapierbörsenplabes hinterlegen und bis zur Beendigung der Generalversammlung dort belassen. Die Hinterlegung der Aktien kann au erfolgen, sofern der von diesem ausgestellte Hinterleg1 stens am dritten

Erscheint an jedem Wochentag abends.

Bezugs8preis vierteljährliß 9 F Bestellungen an, in Berlin für Selbst SW 48, Wilhelmstraße 32

Einzelne Nummern kosten 30 . Sie werden ny

Postanstalten nehmen R N A abholerauch die Geshäftsftelle Be S,

Stellen ihre Aktien oder

i Effektengirobank einzelne Beilagen kosten 10 Ae

ir gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einshließlich des Portos abgegeben.

Fernspreher: F 5 Bergmann 7573,

Prüfungskommission

Zwischenbilanz

ust 1928 und Genehmigung der Zwischenbilanz per 31. August 1928 als Schlußrechnung.

5. Entlastung des Liquidators und des Aufsichtsrats.

ch bei einem deutschen Notar ingsschein späte- Tage vor der Generalversammlung bis zum Ende der Schalterkassenstunden, falls aber dieser Tag ein Sonntag oder ein staat- lih anerkannter allgemeiner Feiertag ist oder die Banken an die Tage Geschäfts\{luß haben, spätestens an dem die Werktage bis zum gleichen Zeitpunkt bei der Gesel

estellung Des AUuf-

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® diesem vorangehenden Ir. lschaft eingerei

tr Teilnahme an dexr Generalver-

207. Reichsvanktgirokonto. Berlin, Mitiwoch, den 5. September, abends.

5 Zin A

O Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 K

| einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,75 ÆAÆ Anzeigen nimmt an die

Geschäfts{telle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Drudckaufträge

sind aut einseitig beschrietenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch S perrs- dru ck (einmal unterstricen) oder durh FettdruÆ (zweimal unter- strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. i

Postschecttonto: Berlin 41821. Í 928

sind berehtigt und stimms- berechtigt die Aktionäre, die spätestens drei Tage vor der Generalversammlung, also bis 25. September 1928, bei unserer Gesellschaftskasse in Meiningen oder bei Disconto-Gesellschaft

und der Hinterlegungsschein die Bemerkung ent gabe der Aktien nur gegen Rückgabe des Scheins erfolgen da imachung braucht hierauf auch dann nit hin- venn die Angabe von sonstigen Hinterlegungs- Die Kosten der Hinterlegung bei einem deutschen

E Alle zur Veröffentlichung im Reichs- und Staats- anzeiger bezw. im Zentral-Handelsregister bestimmten Druektaufträge müssen völlig druckreif eingereicht es muß aus den Manuskripten selbst auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdrueckck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig- keiten oder 1Unvollständigkeiten des Manuskrivts ab.

der öffentlichen Bekann gewiesen zu werden, |! tellen erfolgt ist. Notar trägt der betreffende Aktionär.

Die Hinterlegung ist auh dann ordnungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für fie bei einer anderen Banksiriaa bis zur Beendigung der ( depot gehalten werden.

Durch Bekannt

der Direction Meiningen deutshen Notar ihre Aktien hinterlegt haben. Die Empfangsbescheinigung über die bei einer dieser Stellen hinterlegten Aktien gilt als Ausweis. j Meiningen, den 1. September 1928. Vereinsbank Meiningen Aktiengesellschaft in Liquidation. Der Liquidator: Bee L. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Dr. Drosner-Schlestinger.

eneralversammlung im Sperrc-

gabe in der Einladung zu der Generalversammlun rehtigung zur Ausübung des Stimmrechts in der General- eines doppelten eihnisses der hinterlegten Aktien abhängig gemacht werden. Solange Aktienurkunden nicht ausgegeben sind, bestimmt der Vor- stand in der Einladung zur Generalver unter denen die Aktionäre ihr Stimmre ausüben können. von den geseßlihen Vertretungen ist zur Vertretung in der Generalversammlung schriftliche Vollmacht er-

Auslosungsrechie der Anleiheablögung

versammlung

fristgemäßen Nummernverz

Einreichung

sammlung die Voraussetzungen, cht in der Generalversammlung

Jnhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches !

Exequaturerteilungen. i h: Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

] : Waggon- und Maschinenbau Aktiengesellschaft Görlih.

Jn der heute stattgefundenen General- versammlung ist die Ausschüttung einer 109 %igen Dividende beschlossen worden, ort fällig ist und bei den nach- Auszahlung

eines Aktionärs forderlich und genügend.

8 22. Wer durch die Beschlußfassung entlastet oder von einer Ver- pflichtung befreit werden soll, hat hierbei ke olches auh nicht für andere ausüben. assung, welche die

in Stimmrecht und darf ein Dasselbe gilt von etner Bes [uß- häfts mit einem Aktionär

ornahme eines Recht8gesc echt8streits zwischen ihm

oder die Einleitung oder Erledigung eines 9 und der Gesellschaft betrifft.

8 23. Die Beru lihe Bekanntmachung

Zu den Generalversammlungen beruft der Vorstand oder der Vor- ißende des Aufsichtsrats die Aktionäre dur m Deutschen Reichsanzeiger Angabe von Zeit, Ort und spätestens am 21. Tage vor dem Tage der 6 aber dieser Tag

Bekanntmachung, betreffend die Verlegung der Reichsbank- nebenstelle Buchholz (Sachsen) nach Annaberg. Bekanntmachung, betreffend die 6 prozentige Anhaltische Roggen- wertanleihe von 1 Listen der ersten und zweiten Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungs\chuld des Deutschen Neichs am 8. d. M.

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

fung der Generalversammlung erfolgt durch öffent- in Görlitz:

bei der Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaf\t, Filiale Görliß,

bei der Communalständischen Bank für die Preußische Oberlausiß,

) einmalige Bekanntmachung und Preußishen Staat8anzeiger Die Bekanntmahung muß ckeneralversammlung, sofern ein Sonntag oder s\taatlich anerkannter allgemeiner âtestens an dem diesem vorangehenden Werktage ver-

Tage8ordnung.

in Berlin: bei der Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft, bei der Deutschen Bank, bei dem Bankhaus Georg Fromberg

öffentlicht wer

Die Generalversammlungen finden am Sitze der Gesellschaft statt, sofern niht bei der Berufung ein anderex Ort bestimmt ist.

§ 24. Jn den ersten sechs Monaten jedes Geschäftsjahres findet die ordentliche Generalversammlung statt.

Eine Generalversammlung is außerdem vom Vorstand oder vom Aufsichtsrat einzuberufen, so oft das Jnteresse der Gesellschaft es er- 254 H.-G.-B. bleiben unberührt. eneralversammlung führt, unbeschadet der Bestimmung des § 254 Abs. 3 Saß 2 H.-G.-B., der Vor Aufsichtsrats oder sein Stellvertreter, bei desse die anwesenden Aufsichtsratsmitglie der Generalversammlung gewähltes Mitglied kein solches bezeichnet, so leitet ein Vorstandsmitglied d

ilihes.

Deutsches Reich,

Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in dem Konsul der Vereinigten

in Dresden:

- und Privat-Bank iliale Dresden, eutschen Credit

bei dex Commer Aktiengesellscha bei der Allgemeinen Anstalt, Abt. Dresden,

Berlin Parker W. Buhrman, Staaten von Amerika in Frankfurt a. M. Nobert W. Hein- gartner, dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Köln Christian M. Ravndal, dem Vizekonsul der Ver- einigten Staaten von Amerika in Berlin Augustus S. Chase und dem Generalkonsul von Guatemala in Hamburg Dr. Joss Maria Pala cios is namens des Reichs das erteilt worden.

Die Bestimmungen des Den Vorsiß in der sißende des n Verhinderung ein durch

er zu bezeihnendes sonstiges von bei dem Bankhaus Philipp Elimeyer.

Die Dividende wird gegen Einreichung der Dividendenscheiné mark 10,— für die Aktien über Reichs- mark 100,— und mit RM 100,— für dié Aktien. über RM 1000,— abzügli Kapitalertragsteuer erwähnten Stellen ausgezahlt.

Nach § 40 Absaß 2 des Aufwertun geseßes sind im Zus

te Versammlung.

Versammlung den Nr. 1 mit Reichs-

Exequatur ) 381 410 423 433 440 449 459 473 607 516 523 650 659 | 778 803 848 867 926 943 957 94 971 983 87014 027 045 orsibenden. Die Art und Weise der A Tagesordnung bestimmt der Vorsitende. IV. Abschnitt. Geschäftsjahr, Bilanz, Gewinnverteilung und Reservefonds. ahr läuft vom 1. Au

at in den ersten fünf

bstimmung sowie die Reihenfolge der Veéelanntmahunta

über den Londoner Goldpreis gemäß 8 2 der Ver- zur Durchführung des Geseßes über wert- beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923. (RGBl. I S. 482.)

Der Londoner Goldpreis beträgt

sür eine Unze Feingold. . .. Sramm Feingold demna

Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt- machung im Neichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließli des einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung

ü f

26. Das Geschäfts d 27. Der Vor hres für das verf erlustrechnung sowie einen den Vermögens\ der Gesells

S 28

ammenhang mit dev Dividendenzahlsng 474 % Zinsen auf die Genußrechte der 44 %igen Anlei

j Waggonfabrik esellschaft von 1919 zu z ert des Genußrechts stellt si Obligation l Papiermark 1000 oder jeßt RM 7, auf RM 4,86 = 10 % des Goldmark- betrags von RM 48,60, errehnet nach dem Ausgabedatum vom 21. Februar mit für das übec Henußrecht RM 0,23 abzüglich 102 Kapitalertragsteuer gegen Einreichung der Mäntel gezahlt. vorgenommene einen Stempelaufdruck auf den Obli- gationen „44 % auf das Genußreht bezahlt“ vermerkt. Auf die Genußrechte unserer übrigen Anleihen von den Fahren 1900 und 1911 der früheren Aktiengesellschaft Görlißer und Eisengießerei

für Fabri-

tonaten des Geschäfts- ossene Geschäftsjahr die Bilanz, die Gewinn- und / tand und die Verhältuisse haft entwickelnden Bericht dem Aufsichtsrat einzureichen,

. Der nah Absegung aller Abschreibungen und Rücklagen verbleibende Reingewinn der Gesellshaft wird wie folgt verwendet:

. Zunächst werden 5 % dem geseßlihen Reservefond überwiesen; eine

Reservefond 10 23

L S148, . « 32,7696 pence,

unterbleiben, wenn dec tienkapitals erreicht oder wieder erreicht hat. . Alsdann werden besondere Rücklagen nah Bestimmung der General- versammlung vorgenommen. . Darauf erhalten die Fnhaber anteil bis zu 5 2. . Der Aufsichtsrat erhält alsdann einen nah § 245 H.-G.-B, zu berechnenden Gewinnanteil, Generalversammlung erfolgt.

vorausgeht. Berlin, den 5. September 1928. Reichsbankdirektorium.

1920. Es werden

de ck 244 tot der Stammalktie1 RM 486 lautende

jeweils von der

Dieser Gewinnanteil kann jedoch erst dann festgeseßt werden, wenn mindestens 6 % Dividende auf die Stammaktien verteilt sind.

. Der Rest des Reingewinns wird zur Zahlung eines weiteren Ge- winnanteils an die Fnhaber der Stammaktien verwendet, nicht die Generalversammlung anderweitig beschließt. Etwaige Gewinnanteile der Vorstandsmitglieder und anderer Be-

amten sind zu Lasten des Handlungsunkostenkontos zu bestreiten, ebenso

die Bezüge des Aufsichtsrats und die auf die Vergütung des Aufsichts- rats zu entrichtenden besonderen Steuern, welche die Gesellschaft trägt. Vei Erhöhung des Grundkapitals kann die Generalversammlung Gewinnberechtigung der neuen Aktien auch abweichend von den Bestimmungen des § 214 Abs. 2 H.-G.-B. festseßen. V. Abschnitt. Auflösung und Liquidation der Gesellschaft.

m Falle der Auflösung

Generalversammlung, welche die Auflösung beschließt, die Art der

Durchführung der Wquidation und wählt die Liquidatoren.

teilung unter die Aktionäre findet gegen Quittung auf den vorzulegenden

Aktien statt. Die Aktionäre sind zur Empfangnahme zweimal in einem

Zwischenraum von einem Monat durch öffentliche Bekanntmachung auf-

träge, die niht binnen sech8 Monaten vom Tage der

abgehoben worden sind werden bei der staat-

Nach beendeter Liquidation haben

die Liquidatoren der Generalversammlung Schlußrechnung zu legen und von ihr Entlastung nachzusuchen.

10. Aufsihtsratswahlen.

Zu den Beschlüssen 3 bis 9 ist die Anwesenheit von und eine Mehrheit

dessen Festseßung pfennlg nach unten abgerundet,

wird dur Mit Ablauf des 8. September 1928 wird die bisher in Buchholz (Sachsen) bestehende, von der Reichsbankstelle in Chemniß abhängige Neichsbanknebenstelle nah Anna- berg (Erzgebirge) verlegt. Berlin, den 31. August 1928. Reichsbankdirektorium. Dr. Hjalmar Schacht.

für 1927/28 beträge gegen Qiittung und Rückgabe der AusIosungsscheine und eines gleichen Nennbetrages in Schuldverschreibungen der / s Anleiheablösungsschuld des Reichs bei der Relehsschuldenkasse6 in Berlin SW 68, Oranlenstraße 106/109, zu erheben, Diese

Kasse ist werktäglich von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags für den Kassenverkehr geöffnet,

Die Wertpapiere können schon jetzt diesen Stellen eingereicht werden, die síe der Reichsschuldenkasse zur Prüfung vorzulegen A und nach deren Anwelsung die Auszahlung vom 5. Oktober 1928 an zu bewirken haben, Der Ira kann bei den f Vermittlungsstellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit am Fälligkeltstage abgehoben werden, wenn die

Vermittlungsstelle wenigstens 2 Wochen vother eingereicht werden,

Maschinenbau Seiffert.

Aktiengesellschaft kation von Eisenbahnmaterial zu Gör- lib, werden die 44 Gewinnanteilsheine Nr. 2 ausgezahlt. Görliß, den 31. August 1928. Waggon- und Maschinenbau Aktiengesellschaft Görlitz. Tillmann

6% Roggenwertanleihe des Freistaats Anhalt von 1923.

Für die Einlösung der am 1. Oktober 19 scheine ist der Preis von 12,15 RM schnittswert der Monate Juli und Augu

Es werden daher nach die Zinsscheine

über 14 Pfd. Noggen

Zinsen auf die

28 fälligen Zing- je Zentner als Durch- stt 1928 maßgebend.

Abzug der Kapitalertragsteuer für

der Gesellschaft

Geerling.

erantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. T yrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering)

eßten Bekanntmachun lichen Hinterlegungsf\t

Druck der Preußischen Drutckerei- und Verlags-Aktiengel|ellschaft, Berlin, Wilhelmstraße

ünf Beilagen

Dessau, den 3. September 1928. Anhaltische Staatsschuldenverwaltung.

4 des Grundkapitals der Abstimmung von % der erschienenen Aktionäre erforderlich.

FranFurt a. M., den 30, August 1928.

uan; Schokoladenwerke A. G,

feste Vergütung zu verrechnen ist, und Ersaß der ihnen bei Ausübung ihees Amtes erwachsenen Auslagen.

(einshließlich Vörsenbeilage und zwei Bentralbandelsregisterbeilagen).

Der Auffichtsrat. Dr. Carlo Andreae.

n T Ra E L

erste Ziehung der

SSCHuld

des Deutschen Reichs

aus den Nummern 69001—90 000 am 3, September 1928,

Bet der heutigen öffentlichen Ziehung der Auslosungsrechte für das Jahr 1926 wurden gezogen die Nummern :

GO005 010 056 069 085 110 186 216 253 279 326 329 342 | 760 761 799 836 862 904 919 926 991 75053 066 108 148 367 368 374 376 501 513 633 573 592 613 702 746 852 | 188 223 274 308 319 352 381 441 510 522 530 603 657 668

33 910 947 996 998 61025 029 110 169 217 272 291 8329 339 | 706 745 752 915 934 937 967 974 983 985 76031 045 060

296 400 409 424 429 449 488 588 618 651 653 691 693 | 062 101 108 149 217 240 244 286 328 355 423 428 431 493 784 796 823 841 856 891 927 959 62022 031 049 051 058 | 535 558 593 634 716 732 758 764 784 788 789 807 811 861 089 115 137 173 175 257 286 311 343 345 359 379 467 | 898 945 949 957 77008 162 168 181 215 359 362 386 393 j 489 493 501 520 521 555 632 648 685 697 706 715 774 | 411 425 459 468 492 553 645 677 728 748 871 880 977 78078

794 819 822 823 870 920 63025 043 098 121 186 188 217 | 115 144 178 225 242 333 359 373 432 460 462 477 515 537 299 297 313 335 844 388 389 422 424 441 464 481 482 | 646 712 724 729 752 799 820 877 942 79121 208 243 265 562 616 618 627 695 717 738 754 789 833 888 939 944 | 315 364 389 436 450 468 470 500 .509 311 529 592 638 676 64018 054 087 102 105 130 195 204 205 257 268 362 | 690 715 770 836 930 968 970 993 995

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Die gezogenen Nummern gelten für alle Gruppen jedes Wertabschnlitts, Bei der Einlösung werden gezahlt für je 100— RM, Nennwert der Auslosungsrechte , , 4 o e 000,— RM, dazu 4% v. H, Zinsen für 3 Jahre. . . . , , 67,50 R abzüglich 10 v. H, Steuer vom Kapitalertrage. . 6,75 , 60,75» und eino Ausglelchsbarzahlung von 7% V. H, des Nenne betrags des einzulösgenden Auslosungsrechts , . , E O zusammen 568,25 RM, Der einem Einlleferer auszuzahlende Gesamtbetrag wird nach Abzug der Steuer vom Kapltalertrag auf volle Reichs-

Die Besitzer der gezogenen AusIosungsscheine werden aufgefordert, die am 5, Oktober 1928 zahlbaren Einlösungs« t:

Die Einlösung geschieht außerhalb Berlins auch bel allen mit Kasseneinrlchtung vyersehonen Belchsbankaustalten, i

ertpapiere der

Mit dem Ablauf des 31. Dezember 1928 hört die Verzinsung des Einlösungsbetrags auf, L Von der Einlösung sInd ausgeschlossen die Auslosungsscheine, auf deren Rückseite von der Reichsschuldenverwaltung h “Y

vermerkt ist, daß der Inhaber auf die Teilnahme an der Auslosung verzichtet hat,

Vordrucke zu den Quittungen werden von den Einlösungsstellen unentgeltlich verabfolgt, v Die Einlösungsbeträge für die gezogenen Auslogungsrechte, die Im Reichsschuldbuch eingetragen síînd, werden den D

Gläubigern ohne ihr Zutun durch die Posf zugesandt, s0 daß Schuldbuchgläubiger dieserhalb nichts zu veranlassen baben

Berlin, den 3, September 1928,

fleichsschuldenverwattung, 4

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