1928 / 220 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Sep 1928 18:00:01 GMT) scan diff

D R E E LEMA A m ¿e L E T E Ene S E E E E

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Neich3- und Staatsanzeiger Nr. £19 vom 19. September 1928. S, 4,

Hypothekenbestandes rechtzeitig zur Ver-

fügung zu stellen.

2. Die bei den Stadtschaften für die Tilgungsmasse eingehenden Barbeträge sind der Zentralstadtshaft unier Auf- gabe zu überweisen. Die Zentralstadt- schaft Hat die -Tilgungsbarbeträge zur Einlösung von Pfandbriefen derselben Art und desselben Zinsfußes, zu denen die Tilgungshypotheken gehören, zu ver- wenden und diese Pfandbriefe nebst den von den Einzelstadtschaften der Tilgungs-

masse zugeführten Pfandbriefen mit den

dazugehörigen Zinsscheinen und Er-

neuerungsscheinen in Gegenwart des Staaiskommissars und eines Mitgliedes der Direktion der Zentralstadtshaft zu vernichten, Ueber die erfolgte Ver- nihtung ist eine Verhandlung aufzu- nehmen. Die vernichteten Pfandbriefe sind im Pfandbriefregister zu löschen. Mit Zustimmung des Staatskommissars können die getilgten Pfandbriefe für neubewilligte Darlehen wiedex in Ver- kehr geseht werden.

8 16.

1. Die Einziehung der Pfandbriefe erfolgt nach Maßgabe der saßungs- mäßigen Tilgung der als Deekung dienenden Hypotheken durch freihändigen Ankauf oder durch Kündigung auf Grund von Auslosungen.

Das Recht zur Gesamtkündigung einer Emission kann für einen Zeitraum von höchstens 5 Fahren ausgeschlossen werden.

Die ausgelosten und gekündigten Nummern werden mindestens einen Monat vor der Verfallzeit bekannt- gemacht, Die Veröffentlihung der Kün- digung erfolgt durch einmalige Be- kanntmachung im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger.

2. Die Einlösung der gekündigten Pfandbriefe erfolgt in bar zum Nenn- wert durch die Kasse der Anstalt und die bekanntzumachenden sonstigen Ein- lösungsstellen. Die gekündigten Pfand- briefe müssen zur Verfallzeit nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Er- neuerungssheinen in lieferbarem Zu- stande eingereiht werden, Der Betrag fehlender Zinsscheine wird von dem Einlösungsbetrag in Abzug gebracht.

3. Der Einlösungsbetrag derx nit eingelieferten Pfandbriefe bleibt im Ge- wahrsam der Preußishen Zentral- stadtshaft und wird zugunsten der Be- trieb8masse (§& 17) zinsbringend angelegt.

4. Auf den Anspruch aus gekündigten Pfandbriefen sowie aus den Zins- scheinen finden die Aus\{chluß- und Ver- jährungsfristen der 88 801 bis 804 B. G.-B. Anwendung.

Verjährte Beträge fließen in die Be- triebemasse.

I, Geld mttteil: U,

1. Die Geldmittel der Zentralstadt- schaft bestchen in der Betriebsmasse. 2. Jn die Betriebs8masse fließen:

a) der jährlihe Verbandsbeitrag der Einzelstadtschaften, dessen E von der Direktion beschlossen wird,

b) sonstige Einnahmen, die sih bei der Verwaltung der Bentralftadt- schaft ergeben.

3. Aus der Betriebsmasse sind die persönlichen und sächlihen Kosten der Verwaltung zu bestreiten; zu den per- söónlihen Kosten gehört auch die An- d eines Pensionsfonds für die 3eamten der Zentralstadtschaft.

4. Soweit die Betriebsmasse zur Deckung der Verwaltungskosten nicht ausreicht, ist dexr Fehlbetrag auf diè Einzelstadtshaften nah Maßgabe ihres Anteils am Pfandbriefumlauf der Zentralstadtshaft umzulegen. s

5, Aus den Betriebsüberschüssen sollen auch ein Kursregulierungsfonds und eine Rücklage angesammelt werden.

6. Die Zentralstadtschafi ist berechtigt, zur DurGführung ihrer Aufgaben Be- triebsdarlehen bei den Einzelstadt- schaften oder bei öffentlihen Kassen oder bei Banken aufzunehmen.

IV. Sonstiges. 8 18.

1. Das Gesa tBjagr der Zentral- stadtschaft ist das Kalenderjahr.

2. . Für die Aufstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrech- nung gelten die Vorschriften der §§ 40 und 261 H.-G.-B., soweit in der Saßung nihts Besonderes bestimmt ist.

8 19.

Alle Veröffentlihungen der Zentral- stadtshaft müssen durch den Deutschen Reihs- und Preußishen Staats8- anzeiger erfolgen.

8 20.

Aenderungen dieser Satzung, ab- gesehen von einer etwaigen Erweite- rung der Haftung der Garantiever- bände, über welche diese selbst zu be- shließen haben würden, bedürfen der Zustimmung des Vorstands und des Verwaltungsrats jeder Einzelstadtschaft und der staatlichen Genehmigung.

9 L

1. Die Auflösung der Zentralstadt- haft tritt ein, sobald ihr eine Mehr- dah von Stadtshaften niht mehr an- ehört. q 2. Das nach der Auflösung der Zen- flog a le verbleibende Vermögen fließt an die Garantieverbände der zur eit der Auflösung die Zentralstadt- haft bildenden Stadtshhaften; die Garantieverbände dürfen es nur zu solchen gemeinnüßigen oder wohltätigen Zwecken verwenden, die nicht zu ihren

diesem Tage an dem lebten dem 15. vor-

von nicht mehr als 2820 RM und nicht

geshuldete Goldmark eine Reichsmark in geseßlihen FZahlungsmitteln zu

befindlihen Goldpfandbriefe muß in Höhe des Nennwerts jederzeit durch Goldhypotheken von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem Zins- ertrag gedeckt sein, Als Ersaßdeckung 10 Ziff. 3) können nur solche wert- beständigen Schuldverschreibungen ver- wendet werden, die vom Reich oder einem Lande aus leistet stnd, Fm bigen finden die für die Pfandbriefe gegebenen Bestim- mungen dieser Saßung sinngemäß An- wendung.

Gesamtdarlehns des Hypotheken chuld- ners von mindestens 14 vH jährlih zu fordern.

Einzelstadtshaften eine othefen) des

13 Ziffer 2 und § 2 Ziffer 1 Sab 4

sich nach der Sabung der Anstalt und nach den folgenden Bestimmungen.

geseßlihen Aufgaben gehören.

S 00.

1. Die Zentralstadtschaft ist berechtigt, neben den Pfandbriefen 9) wert- beständige, auf Goldmark lautende i auszugeben. Eine Gold- mark ist hierbei - gleihzuseßen /,790 kg Feingold. Den Goldpfandbriefen werden auf Goldmark lautende Zins- und Er- neuerungsscheine beigegeben. Die all- gemeinen Bestimmungen, nah denen die Ausgabe wertbeständiger Pfand- briefe durch die Zentralstadtshaft er- folgt, werden durch die Direktion fest- geseßt und unterliegen der Genehmi- gung der zuständigen Minister. Kapital und Zinsen errechnen sich nah dem amtlich festgestellten Preise für Feingold und werden in deutscher Reichswährung gezahlt. Als amtlih festgestellter Preis für Feingold gili nur derjenige Londoner Goldpreis, den der Reichswirtschafts- minister oder die von ihm bestimmte Stelle gemäß Verordnung vom 29. «uni 1923 zur Durchführung des Geseßes über wertbeständige Hypo- theken (R.-G.-Bl. 1, S. 482) im Reichs- anzeiger bekanntgibt. Maßgebend ist die Bekanntmachung, die für den 15. des der Fälligkeit vor- angehenden Monats gilt. Dieser Goldpreis wird umgerechnet zum Mittelkurs der Berliner Börse, für Auszahlung London, der am 15. des der Fälligkeit vorangehenden Monats, oder mangels seiner Notierung an

hergehenden Tage amtlich notiert wird.

Ergibt sih aus dieser Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis wenigec als 2760 RM, so ist für jede

zahlen. E 2. Der Gesamtbetrag der im Umlauf estellt oder gewähr-

3. Bei Goldhypotheken haben die

I. Mi

Allgemeine Bestimmungen, nach denen die Pfandbriefe der Preußischen Zentralstadtschaft in Berlin ausgegeben werder.

der Saßung.)

L Die Ausgabe von Pfandbriefen richtet

L

; : er

Die auf den Jnhaber lautenden | Nreußischen - ntralstadtschaft in Berlin Pfandbriefe erhalten die Bezeichnung P Be Zentralstc Ga B24 l „Pfandbrief der Preußischen Zentral- stadtschaft“,

a) Die Pfandbriefe werden nach dem briefes beiliegenden Muster „A“ in M ; Stücken zu Reichsmark 5000, 2000, | pie mit . vH für das Jahr in halb-

Der Direktion bleibt es überlassen, | jeßen Jahres fälligen Raten verginst

eine anderweitige Stückelung zu werden. Der Pfandbrief ist seitens des

| S z ; Fnhabers unkündbar und wird von „Zur Gültigkeit der Pfandbriefe | seiten der Preußischen Bentralstadtschaft ist die handschriftlihe Unterzeich- nah Maßgabe der saßungsmäßigen Til- nung des Vermerks über die Ein-| gung der als Deckung dienenden Hypo- tragung im Pfandbriefregister | theken durch den Kontrollbeamten er- monatiger

: Bekanntga in bar zum Nenntwvert

b) Den Wandbriefen werden auf ciene lbt W O

Eine Gesamtkündigung der Neihe

j en Ut S M O

Muster „B“, und jedem Zins- ausgeschlossen.

E! T| Die Einlösung dieses Pfandbriefes nach dem beiliegenden Muster „C und die DaE ine, der Zinsen gegen Bei- beigegeben. : L bringung der besonders ausgefertigten

c) Die Pfandbriefe sowie die dazu | Zinsscheine erfolgt in deutsher Reïchs- gehörigen Zins, und Erneuerungs- | währung an der Kasse dex Anstalt und scheine können nah Bedarf mit be- | den bekanntzumachenden sonstigen Ein- glaubigten Ueberseßungen in | [ösungsstellen.

e ( Auf den Anspruh aus gekündigten

Dabei ist zum Ausdruck zu bringen, | Pfandbriefen sowie aus den Zinsscheinen

daß im HYweifelsfalle die deutsche | finden die Aus\{luß- und Bec jrungs,

Fassung allein maßgebend ist, fristen der §8 801—804 B. G.-B. An-

[II wivendung.

i Die von der Zentralstadtshaft aus-

den Grenzen der Vestimmung des | gegebenen Pfandbriefe unterliegen dem , 18 Hisfer 1 der Sabung, der | Geseß über die Pfandbriefe und ver- instermine und der Rü- | wandten Schuldverschreibungen öffent-

gahlungsfristen für neu auszu- | [ih - rechtliher Kreditanstalten vom

gebende Pfandbriefe erfolgt durch | 21. Dezember 1927 (R.-G.-Bl. I S. 294).

Die Gültigkeit dieses Pfandbriefes

hängt von der handschriftlihen Unter-

zeihnung dur den Kontrollbeamten ab.

O ent N 19

beschließen.

forderli

einen zehnjährigen Zeitraum Zins- scheine nah dem beiliegenden

schein wird ein Erneuerungsschheim

fremde Sprachen versehen werden.

Die Festseßung des Zinsfußes in

o

die Direktion der Preußischen Bentralstadtschaft.

LV, Die Pfandbriefe können von dem Inhaber nicht gekündigt werden. Die Zahlung der Zinsen für die Pfandbriefe erfolgt durch Ein- lösung der Zinsscheine bei der Kasse der Zentralstadtschaft sowie

a

b

G ——

und den sonstigen von der Direk-

den Kassen der Einzelstadtschaften |} Trocensiegel. [angen vor- Eingetragen in g

tion der BZentralstadtschaften be- | das Pfandbrief- v

zeihneten Stellen. Ebendaselbst register Blatt das Hypotheken-

werden bei Ablauf dec Zinsscheine

gegen Einlieferung der Erneue- | Der Kontroll- , beamte: kommissar:

L R L s E S 60 D

rungsscheine neue Zinsscheinhogen für einen zehnjährigen Zeitraum

ausgegeben.

:) Die Einziel{tung der Pfandbriefe von seiten der Anstalt erfolgt nah Maßgabe der sabungsmäßigen Til- gung der als Deckung dienenden Hypotheken durch freihändigen An- kauf oder durch Kündigung auf Grund von Auslosungen. Das Recht zur Gesamtkündigung einer Emission kann für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren ausge- schlossen werden. Die ausgelosten und gekündigten Nummern werden mindestens

fanntgemacht; die Veröffentlichung der Kündigung erfolgt durch ein- malige Vekanntmachung im Deut- hen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger.

Pfandbriefe erfolgt in bar zum Nenñwert durch die Kasse der An- stalt und die bekanntzumachenden sonstigen Einlösungsstellen. Die gekündigten Pfandbriefe müssen zur Verfallzeit nebst den noch nicht fälligen Zins- und Erneuerungs- scheinen în lieferbarem Zustande eingereiht werden. Der Betrag fehlender Zinsscheine wird von dem Einlösungsbetrag in Abzug ge- bracht. Der Einlösungsbetrag der nicht eingelieferten Pfandbriefe bleibt im Gewahrsam der Zentral- stadtschaft und wird zugunsten der Vetriebsmasse der BZentralstadt- schaft zinsbringend angelegt.

fündigten Pfandbriefen sowie aus den Zinsscheinen finden die Aus- \{luß- und Verjährungsfristen der SS 801 —804 B. G.-B. Anwendung.

Die Bestimmungen zu II—IV finden sinngemäß Anwendung auf d die wertbeständigen, auf Goldmark lautenden Pfandbriefe der Zentral- stadtschaft. b) Die Stücke werden nah dem bei- liegenden Muster „D“, die Zins- scheine nach dem beiliegenden Muster „E“ und die Erneue- rungsscheine nach dem beiliegenden Muster „F“ ausgefertigt. Kapital und Zinsen errechnen sich nah dem amtlich festgestellten Preise für Feingold und werden in deutscher Reichswährung ge- zahlt, wie dies in der Saßung und dem beiliegenden Muster „D“ des näheren angegeben ift.

N S

Muster „A“.

s Ee N Reichsmark. indelsicher gemäß Art. 73 und 74 des Preuß. Ausführungsgeseßzes

Mee (2 Umer A:

Preußische Zentralstadtschaft in Berlin, Körperschaft des öffentlihen Rechts,

Preußischen Staatsministeriums vom

schuldet dem Fnhaber dieses Pfand-

Monat vor der Verfallzeit be-

Die Einlösung der gekündigten

Auf den Anspruch aus ge-

7

zum B. G.-B.

Adler

errichtet durch Erlaß des

23. Januar 1922, Pfandbrief

,

E a eds e

Preußische Zentralstadtschaft

vas: vorangegangener eîn- tündigung und öffentlicher

Preußische Niete chaft Unterschriften. Für diesen Pfand- brief ist die

riebene Deckung orhanden und in

Ee eingetragen. ex Staats3-

Musier „B“‘.

a) Vorderseite. o DINSTMein zum Pfandbrief der Preußischen Zentralstadtshaft über B s

M S070 S dr Sa

HZins\cheines die halbjähr- lihen Zinsen dieses oben bezeichneten Pfandbriefes mit RM „Berlin, den L Preußische Zentralstadtschaft.

b) Rückseite.

Die Einlösung erfolgt an dexr Kasse der Anstalt, bei den Kassen der angeschlo schaften sowie bei den na geführten Banken:

B 10200 Ge: ce S

Zinsscheines

enen Stadt- stehend auf-

j Die Verjährung ‘des Anspruchs aus Zinsscheinen regelt sich nah den Be- stimmungen der §8 801—804 B. G.-B.

Muster „C“.

Erneuerungsschein %

d 4/4 M zu dem Zinsschheinbogen briefes“ der Preußischen Zentral haft über RM dieses Erneuerungs- ne weitere Prüfung ür den vor- rief neu an- Hins\cheine für gehn

i nebst

einem neuen Erneuerun eitens des

es nicht vorher Widerspruch bei der Preußi tralstadtschaft eingereicht ist.

Preußische Zentvalsta

cheines erhält oh einer Berechtigung die stehend bezeichneten zufertigenden

[hein, sofern nhabers des

Muster „D“.

. « % . Goldmark. delsicher durch Beschluß des Reichsrats gemäß Abs. 1 Nr. 4 B. G.-B. machung des Reichsjustizministers vom 15. Februar 1926 R.-G.-Bl, I. S. 109).

Reichsmün

Zinsscheinen rege O na stimmungen der §8 801—804 B. G.-B.

Muster s, e 0 D Me. s x 4 24 0 22% 2A G2 Preußische Zentralstadtshaft in Berlin, E E Mes i ? Körperschaft des öf errihtet durch Erla Staatsministeriums vom 23.Januar 1922. Aianueet

r Preußischen Zentralstadtschaft in Berlin, Grund der Gene Staatsmin 14. November Gegenwert von

entlichen Rechts

des Preußischen über den Gegenwert von .…..., old» mark, eine Goldmark 1/2790 kg Fein-

ausgegeben a1

scheines er feiner Berechtigung die für den vor- stehend bezeihneten Goldpfandbrief neu anzufertigenden Zinsscheine für 10 Fahre D D nebst einem neuen Erneuerungsschein, sofern dagegen seitens des Jnhabers des Goldpfand- briefes nicht vorher. \chriftliher Wider- Ra bei der Preußischen Zentrak-

eine Goldmark Se kg Feingold.

Die Preußische Zentralstadtschaft \chuldet dem Fnhaber dieses Goldpfandbriefes den Gegentwvert von eine Goldmark —= argó kg Feingold,

die mit . . , vH für das Jahr in halb- jährlichen, am . .. jeden Jahres

d am . . . eines älligen Raten verzinst Der Goldpfandbrie des Fnhabers unkündbar un seiten der Preußischen Zentralstadt\ nach Maßgabe der saßungsmäßigen gung der als Deckung dienenden (Gold- hypotheken nah vorangegan | monatiger Kündigung und offentlicher Bekanntgabe eingelöst.

Eine Gesamtkündigung der ist bis zum ausgeschlossen. E Kapital und Zinsen errechnen si nah dem amtlih festgestellten Preise für Feingold und werden am Verfall- tage in deutsher Reihswährung an der Kasse der Anstalt und den zumachenden sonstigen Einlösungsstellen

Als amilich festgeftelltecr Preis für ingold gilb nur derjenige Londoner reis, den der Reihswirtschafts- minister oder die von ihm bestimmte Stelle gemäß Verordnung oom 29. Juni 1923 zur Durchführung des Goseßes über ge Hypotheken (R.-B.-Bl. I, eihsanzeiger bekannt gibt. Maßgebend ist die Bekanntmachung, die für den 15. des der Fälligkeit vor- angehenden Monats gilt.

Dieser Goldpreis wird umgerechnet um Mittelkurs der Berliner Börse für luszahlung London, der am 15. des der Fälligkeit vorangehenden Monats oder mangels seinex Notierung an diesem em leßtèn dem 15, vorher- notiert wird. aus dieser Umrechnung ingold ein Preis

d wird von

gener ein-

ivertbeständi

S. 482) im

gehenden Tage amtlich für das Kilogramm

öffentlih-rechtliher Kreditanstalten vom

21, Dezember 1927 (R.-G.-Bl. I S. 294), Die Gültigkeit dieses Goldpfand-

briefes hängt. von der handschriftlichen

Unterzeihnung durch den Kontroll-

beamten ab.

Trockensiegel.

Derlilt: Det O. Preußische Zentralstadtschaft. (Unterschriften.) Eingetragen “in Für diesen Gold- das Goldpfand- . pfandbrief ist die

briefregister fabungs3mäßig vor- Blatt... 2 geschriebene Deckung vorhanden und in

das Goldhypotheken-

register eingetragen

Der Kontroll- Der Staats beamte: fommissar: 0ST R M R S Wei S S 2.

Muster „E“,

a) Vorderseite. M, DYNGEN

zunt Goldpfand- brief der M [YeN Zentralstadt- haft über . . . è ; Goldmark den Gegenwert Don 2. Golds mark, eine Gold- mark 2/2790 kg “Feingold, zu .… %.

Dev puhaber Reibe ; 5 75x dieses Zinsscheines Nr. . „«.„z empfängt am . .. Fälligam. ; , als halbjährliche Zinsen dieses oben bezeichneten Gold- pfandbriefes den

egenwert von E Goldmark, cine Goldmark =- 1/2790 kg Fein- gold.

Der A 19 . 7

Preußische Zentralstadtschaft.

; b) Rüekseite, Die Einlösung dieses Zinsscheines erfolgt an der Kasse der Anstalt, bei

den Kassew der angeschlossenen Stadt- schaften sowie bei den nahstehend auf- geführten Banken:

M Ma E M R M0 P R D: D

Die Verjähru ß ‘des Anspruds aus t en Be-

0 e. 6 Erneuerungss\chein

u dem Zinsscheinbogen des Goldpfand=-

riefes der Preußischen Zentralstadtschaft

GOLO E 04

B 4 s d Der T dieses Erneuerungs- ält ohne weitere Prüfung

tadtschaft eingereicht ist. Berlin; delt es 1E Preußische Zentralstadtscchaft.

Die vorstehende neue Satzung der

Preußischen Zentralstadtshaft und die Allgemeinen Bestimmungen über die Ausgabe von Pfandbriefen sind am 5. September 1928 vom Preußischen Staatsministerium genehmigt worden.

Zugleih mit der Genehmigung ist

der T Me Zentralstadtshaft vom Preußishen Staatsministerium be- stätigt worden, daß die ihr unter dem 23. «Januar 1922 II 4 Nr. 76 W. M. und unter dem 14. November 1923 II1 4 Nr. 1248 W. M. erteilten Pri- vilegien zur Ausgabe von auf den Jn- haber lautenden Pfandbriefen auch nah Maßgabe der unter dem 5. September 1928 genehmigten neuen Saßung und der auf Grund dieser Saßung von dec Direktion festgestellten und ministeriell genehmigten Allgemeinen Bestimmungen Uber die Ausgabe von Pfandbriefen in Kraft bleiben.

(Genehmigung: I[ 4 Nr. 1074 W. M. —- I. 1337 Fust.-Min., T E 6916 e F.-Min.)

[54659] Bekanntmachung.

Die am 1. Oktober 1928 fälligen Zins-

scheine der,,5% Goldschaßzanweisungen der Stadt Berlin vom Jahre 1928“ mit Feingoldklaufel werden zu dem auf den Zinsscheinen stehenden NReihsmark- betrage eingelöst.

Die Zahlstellen sind auf dem unteren

Abschnitt des Zinss{einbogens angegeben.

Magistrat.

RM und nit weniger als 2760 RM, so ist für jede geshuldete Geldmark eine geseßlichen

Auf den Anspruch aus gekündigten Goldpfandbriefen sowie aus den Zins- scheinen finden die Aus\{luß- und Ver- jährungsfristen der §8 801——804 B. G.-B. Anwendung.

Die von der Zentralstadtshaft aus- gegebenen Goldpfandbriefe unterliegen die Pfandbriefe

von niht me

Zahlungsmitteln

Geseß über

und berwandten Schuldverschreibungen

Verantwortlicher Schriftleiter

Direktor Dr. Tyrol in Charlott-nburg.

Verantwortlih für den ÄAnzeigenteil

Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering)

in Berlin Druck der teben Drutckerei- und Bene ktiengelellshaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Bier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und wei Bentralbandelsregisterbeilagen).

TEämdek: dit int fia id Ü D E B E R A E E E Luf

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint a Bezugspreis wvierteljähr Bestellungen an, in Berlin für Selbstabh SW. 48, Wilhelmstraße 32.

ummern kosten 30 #, Sie werden nur gegen bar oder vo einshließlih des

a S

A. N

n jedem Wochentag abends.

lid 9 2A Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgesvaltenen

espaltenen Einheitszeile 1,75 2A elle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. einseitig beschxiebenem insbesondere ist darin au

Petitzeile 1,05 ÆAÆ Anzeigen nimmt an die } : Ulle DruCaufträge Papier völlig druckreif einzuse e Worte etwa durch Sperr - Fettdruck (zweimal unter- stete Anzeigen müssen 3 Tage chäftsstelle eingegangen sein.

1928

ostschecttonto: Berlin 4182

Alle Postanstalten nehmen ch die Geschäftsstelle

einzelne Beilagen kosten 10 rherige Einfendung des Betrages Portos abgegeben.

Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573,

Ièr. 220. Reis

| (

Einzelne N ch anzugeben, wel

einmal unterstrihen) oder dur ervorgehoben werden sollen. Befri vor dem Einrückungsterr1in bei der Ge

bankgirokonto. Berlin, Donnerstag, den 20. September, abends.

JFnhalt des amtlichen Teiles; laufenden No darunter Giroguthaben : a) und Sparkassen 1 549 658, b) Guth Notenbanken 1 131 943, c) keiten mit Kündigungsfrist darunler Verbindlichkeiten in fremder verpflichtungen

ten 34 409 535, Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten Guthaben Danziger Behörden aben ausländischer Behörden und private Guthaben 1 297 775, Verbindlich- Sonstige Passiva Währung 15 131 652, Aval- B. L. D)

Nichtamtliches.

Handel und Gewerbe, Berlin. den 20. September 1928, Telegraphitijiche Auszahlung.

Preußen.

Mitteilung über die Verleihun

Erinnerungsmedaille für Nett

Bekanntmachung, betre

meister und Schwin Handelsverbote.

(Ie OTRREE E M P S E S S N T C E E S E A; M Amtliches.

Preufsfzen. Ministerium des Jnnern. ministerium hat mittels

g der RNettungsmedaille bzw. ung aus Gefahr. ffend die nächste Prüfung für Shwimm- imeisterinnen.

15 969 918,

20. September 19, September i Wagengestell am 19. September 1928

nicht gestellt Wagen.

ung für Kohle, Koks und Briketts . p p . d E E L A1 13

Buenos-Aires . : Nuhrrevier: Gestellt: 24019 Wagen,

Canaba «Ce

./ 1 ägypt. Pfd, 1 türk. £

1 Pap.-Pef.

Die Glektrolytkupfernotierung deutsche Glektrolytkupfernotiz stellte sich laut B T. B.* am 19. September auf 14225 auf 142,25 4) für 100 kg.

der Vereinigung für erliner Melduna des 9 (am 18. September

Konstantinopel

New York.… .. Nio de Janeiro .| 1 Goldpeso

.{ 100 Gulden 100 Drachm.

4,1915 4,1995 | 4,1915 4,1995

0,4995 0/5015

Berlin, 19, September. Pre is (Einkaufspreise handels für das Kilo frei H Notiert durch Industrie- und H braucherschaft.

0,42 bis 0,50 M bis 0,48 4, Hafer

notierungen fürNahrungs- des Lebensmitteleinzel- aus Berlin in Originaly beeidete Sachverständige andelskammer zu Berlin und Vertreter der Vera démark: Gerstengraupen, unges{lifen Gerstengrüge 0,42 bis 0,43 4, Haferflockten 0,47 grüße 0,52 bis 0,54 M,

2 M, Weizengrieß 0,39 bis 0,41 M, zenmehl 0,284 bis 0,32 M,

0,40 bis 0,42 M,

alle Packungen 0,42 bis 0,56 ,48 M, Speiseerb}en, Viktoria Victoria Riesen 0,62 bis 0,68 4, Él be —— Æ Linsen, kleine, leßter Ernte Grnte 0,64 bis 0,94 M Kartoffelmebl,

Hartgrießware, lofe 0,80 bis 0,79 4, Eierschnittnudeln, 0,313 bis 0,324 Æ,

Siam Patna-Reis, g 0,99 bis 0,70 MRingäp Bosn. Pflaumen 90 Pflaumen 90/100 i Pflaumen 80/85

Das Preußische Staats 1928 verliehen:

Die Rettungsmedaille am Bande an: Franz K örke, Amtsrat, Nahnsdorf bei Berlin, Freijsrau Elsbeth von creis Soest, Haustochter, Weglar, lizeißauptwachtmeister, Arbeiter, Weißwasser, Kreis Nothenburg, O. L. Die Erinnerungsmedaille aus Gefahr an: Josef A llert, Bürolehrling, Dt. N &riß Eigner, Kaufmann, Eddershe Heinrih Hanhart,

vom 27. August 168,05 168,39

Brüssel u. Ant- öffentlich angestellte

Budapest . BDanitge

Preise in Nei

Plettenberg, Gutsbesißzerin, Oeving-

Kreis Weglar,

100 Gulden

100 finnl. 4 Noggenmehl 0/1

vartgrieß 0,424 bis Weizenauszugmehl[ Weizenauszugmehl[, Speiseerbsen, 0,55 bis 0,62 A, Bohnen, weiße, ausl. 0,68 bis 0,69 4, 0,53 bis 0,64 Æ, Linsen, mittel, legter nsen, große, leßter Ernte 0,94 big fuperior 0,51 bis 0,52 M, bis 0,90 4, Mebl

0E

Ilse Schneider, Ernst Lari ch, Po

0,44 M, 70 %/, Wei Paul Lehmann, lo

109 kg-SCäden feinste Marken,

Tleine 0,45 bis 0 Speiseerbsen, fleine —,—

Iugoslawien . Neykiavik . . .| 100 isl. Kr.

100 Cscudo

für Rettung

tasselwiß, Kreis Neustadt, im a. M. (Main- Arbeiter, Münster i. W.

; E Langbohnen, Taunus-Kreis),

Makkaroni, shnittnudeln, lose 0,58 lose 0,80 bis Nangoon - Reis, unglasiert 0,374 bis lasiert 0,49 bis 0,59 4, Java-Tafelreis amerikan. prime —,— bis —,— M /100_ in Originalkisten —,— bis —,— M, Bosn.

—,— bis -—,—

. . E - . .

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

BVetanntmachunag:

8 findet an der Preußisch andesturnanstalt) eine Prüf chwimmeisterinnen

wird die Befähigung Schwimm- und Bade- Schwimm- und Bade- zur Prüfung in Groß Berlin und Wohnsiß haben. s zum 15. Oktober 1928 dem schule für Leibesübungen in

o G G 9

S 100 Peseten Stccholm u Gothenburg .

100Schilling * Am 18. September: 112,20G.

_ Am 5. November 192 \hule für Leibes sür Schwimmeister Durch das Bestehen dieser zur Leitung und

99,005 59,125 übungen (L

in Originalkistenpa#ungen aumen 40/50 in Originalkis: Sultaninen Kiup Caraburnu 2 Kisten choice, Amalias 1,20 bis 1,24 #, Mard 3,90 bis 4,00 A4, Mandeln, 3,90 Æ, Simt (Kass

bis —— M, enpadckungen 0,98 bis 0,99 .4, 110 08-120 X K eln, süße, courante, in Ballen ) bittere, courante, in Ballen 3,80 bis ( ta vera) ausgewcgen 2,50 bis in Säcken 0,98 bis 1,00 4, Pfeffer, s 4,70 k, Pfeffer, Nohkaffee Santos

Ausländi|he Geldsorten und Banknoten.

Beaufsichlüigung des betriebes in öffentlichen und privaten nachgewiesen. und Bemwerberinnen, in der Provinz Brandenburg ihren Gesuche um Zulassung sind bi Direktor der Preußischen Hoch Spandau, Radelandstraße 59, ein

Es sind ihnen beizufügen:

L. ein felbstge|chriebener Lebenslauf, aus dem Aut und Um 3 auf die Prüfung ersichtlich ist, Führungszeugnis,

20. September 19, September

Zugelassen Geld Brief

Sovereigns 20 Fres.-Stücke Gold-Dollars . Amerikanische: 1000—b5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische . Brasilianische . Canadische . Englische: große l £ u. darunter

Belgische E Ble s

(chwarz, Lampong, aus» weiß, Muntok, ausgewogen 6,50 Superior dis Extra Prime 3,88 r Art 4,28 bis 5,80 4, dis 9,40 M, Nöstroggen,

gewogen 4,30 bi bis 6.30 M, bis 4,30 Æ, Nohkaffee, NRöstkaffee, Santos Superi Nöstkaffee, Zentralamerikanz glasiert, in Säcken 0,42 big 0,41 bis 0,45 4, Malzkaffe Kakao, stark entölt 1, bis 2,80 4, bis 12,00 0,98 bis 0,624 6, # kg-Packungen 0,64 bis 0,66 bis 0,74 M, Marmelade, Vierfruckt y Pflaumenkonfiture in Grdbeerkonfiture in Eimern vo nus, in Eimern von 124 und Säcken 0,06 bis 0,08 4, Stei Siedesalz in Säcken 0,10 bis bis 0,153 4, Bratenshmalz in in Kübeln 1,59 bis 1,58 M Berliner No bis 1,24 4, M

Zentralamerifaner alle

or bis Extra Prime 4,76 r aller Art 5,40 bis 7,30 4, Nöstgerste, glasiert, in Säcken e, glasiert, in Säcken 0,50 his 0 Kakao, leiht ents indi\ch 8,00 M, Zucker, Naffinade Würfel 0,66 bis 0,73 46, Kunsthonig in hell, in Eimern in Eimern , in Eimern von 1214 kg 0,71 bis Eimern von 123 kg 0,90 bis 0,92 4, n 124 kg 1,50 bis 1,76 4, Pflaumen- 15 kg 0,73 bis 0,80 , Steinsalz in nsalz in Packungen 0,09 bis 0,12 M, iedefalz in Packungen 0,12 ces 1,58 bis 1,62 4, Bratenschmalz elard in Tierces, nordamerif. 1,56 1,090 bis 1,08 Speisetalg 1,0 (32 bis 1,38 4, 11 1,14 bis 98 bis 1,92 M, in Tonnen 4,20 bis 4,26 4, Molkereibuiter lla in r IIa geyadt 4,05 bis 4,19 4, Auslandsbutter, 2/6 Ibs. per Kiste ger. 8/10—12/14 2,10 bis 2,20 M, Tilsiter Käse, vollfett 2,04 bis 2,14 6, eter echter Emmenthaler, vollfett 3,20 20% 1,54 bis 1,60

der Borbereitun- . ein polizeiliches - ein amtsärztlihes Zeugnis darüber, daß der Ks und die Gesundk,

50 bis 2,40 M, Tee, Souchong 6,50 bis 8,40

örperzustand der Melis 0,56 bis 0,58

jeit des Bewerbers (der Bewerberin) die g des Berufs als Shwimmeister (Schwimmeisterin)

Berlin, den 15. September 1928. s _Der Preußische Minister füc Wissenschaft, Kunst und Volkshb I. A: Olbtendorff,

Ub lh 2 25A 5A

Zuckersiruy, Speisesirup,

100 Gulden 100 finnl.

100 Gulden

S M Gi

olländishe . . Italienische : gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische . Norwegische . . Vesterreich. : gr. 100S, v dar. Numänische:

1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische . Schweizer: große 00Frcs.u. dar.

Durch rehtskräf hier, Roßmühle 1 mit Gegenst zuverlälsigkeit in ordnung über Han

tigen Bescheid vom 21. August 1928 ist dem , wohnhaften Konrad Hasselbach der Handel anden des täglihen Bedarfs wegen Un- bezug aut diesen Handelsbetrieb auf Grund der Ver- delsbe|hränfkungen vom 13. Juli 1923 unter sagt. Hannover, den 18. September 1928.

Städt. Polizeiverwaltung.

bis 1,63 , Pur Purelard in Kiste malz in Kisten 1,62 bis 1,66 4, argarine, Handelsware I 1 Spezialware 1 1 Molkereibutter la gepackt 4,34 bis ,03 M, Molkereibutte dänische, in Tonnen 4,3 4,48 bis 4,56 M, Sped, inl., 0 % 1,34 bi , echter Holländer 40 9% ,06 bis 2,20 M,

Allgäuer Nomadour d 48/16 per Kiste 23,00 Kiste 31,00 bis 38,00 4,

nordamerik, 100 Schilling 100Scilling

Meolkereibutter Ia

Tonnen 3,91 bis 4,0 ite ei ante, gepackt 97,90 bis 59,00 Allgäuer Stangen 2 2,00 bis 2,12 6 Edamer 40% 2 bis 3,30 6, Kondensmil milch 48/14 1,30 bis 1,40 M.

4 bis 4,42 M,

Durch rechtskrästigen Bes Corned beet 1

Triftstraße 1, wohnhaften Zentrale für Handel und Industrie, täglihen B sen Handelsbetrieb auf nfungen vom 13. Juli 1 Hannover, den 18, September 1928,

Städt. Polizeiverwaltung.

cheid vom 25. August 1928 ist dem p, Inhaber der Firma der Handel mit Gegen- wegen Unzuverlässigkeit Grund der Verordnung 923 untersagt.

Nichard Kno 100 Peseten

in bezug auf die

über Handelsbeschrä 1000Kr. u. dar.

Speiseöl, ausgewogen

Ausweis

? der Bank vonDanzig!v Danziger Gulden)

. Aktiva. Metallbestand (B Metallgeld und an G 2 747 632, darunter Goldmünzen 6641 2740 991, Bestand an täglich fälligen F von England ein\chließlich N fähigen Wechseln 21 063 032 Bestand an Lombardforderungen

om 15. September (in estand an fursfähigem n oder Goldmünzen) und Danziger Metallgeld orderungen gegen die Bank Bestand an deckungs- fonstigen Wechseln 112 200, 000, Bestand an Valuten täglih fälligen Forderungen erungen mit Kündigungsfrist vefonds 3 447 575. Heservetonds 3 693 659, Betrag der ums-

Durch rechtskräftigen Be

Burgstr. 34, wohnhaften

Gegenständen

zuverlä|sigkeit in bezug auf dies

Verordnung über Handelsbeschr

untersagfk

Hannover, den 18. September 1928.

Städt. Polizeiverwaltung.

(RRRERN E R N N S E SE S T I N S E I E IR T I A

scheid vom 21. August 1928 ist dem August Pohle der Handel mit wegen Un- en Handelsbetrieb auf Grund der

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.

Devisen. (W. T. B.) (Alles in Danzi 100 SZloty 957 25.004 G, Warschau 100 Zloty - Auszahlung 57,7 telegraphishe Auszahlung 100-Neichémarkn

Wien, 19, September. Budapest 123,64, Kopenhagen 189,15,

old in Barre

täglihen Bedarfs

oten 12 997 600 Danzig, 19, September, Bestand an

24 890 959 Auszahlungen :

oten 122,706 G. 123,094 B.

284,42 Berlin London 34,42, New

Bestand an —,—, Bestand an Effekte Grundkapital 7 500 000,

fonstigen Ford n des Neser

(W. T. B,) Amsterdam