1928 / 222 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Sep 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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Der

Erfte Auzeigenbeilage zum Neichs-: und Staat8auzeiger Nr. 222 vom

22, September 1928, S, 2,

[55615]

z Gemäß § 244 des H.-G.-B. machen

wir bekannt, daß Herr Fabrikbesißer

Otto Zimmermann, Wurzen, aus

unserem N ycLLE ausgeschieden ist. Wurzen, den 20, September 1928.

Wurzener Bank. Stödckel. Göllnexr,

[65614]

«n der a.-o. G.-V. vom 15, 9, 1928 wurden neu in den Aufsichtsrat ge- wählt: Prof. Dr. med. Dr. vet. Küster, Oberursel a. Taunus, und Prof, Dr.- «Ing. Siegl, Prag.

Köln-Dellbrück, 16. September 1928.

Waf muth, Kurth & Co, A.-G.

[46851]

Kabelwerk Vacha Aktien- gefelischaft in Vacha a. W. Wir fordern hiermit die Fnhabec der

Aktien unserex Gesellshaft auf, ihre Aktien nebst den dazugehörigen Gewinn- anteilscheinbogen mit laufenden Gewinn- anteilsheinen in Begleitung eines arithmetisch geordneten Nummern- verzeihnisses in doppelier Ausfertigung bis zum 15, Faunuar 1929 (ein- \chließlich) zum Umtausch in Stamms- aktien über M 100,— bzw. RM 1000 bei folgenden Stellen:

Dresdner Bauk Filiale

Eisenach,

Bankhaus Baruch Strauß, Marburg

a, Lahn,

Bankhaus Baruch Strauß, Frankfurt

a, Main,

während dex üblihen Geschäftsstunden einzureichen.

Gegen Ablieferung von 5 bzw, 50 Stammaktien über ie RM 60,— werden 3 Stammaktien über je Reichs mark 100,— bzw. 3 Stammaktien über je RM 1000— mit Gewinnanteil- scheinen Nr. , . . u. ff, ausgereicht.

Der Umtausch ist provisionsfrei, falls die Einreichung der Aktien an den Schaltern der obigen Stellen erfolgt, an anderen Stellen wird die übliche Pro- vision in Anrechnung gebracht. Die oben- genannten Banken erklären sich bereit, eventuelle Spiyen nah Möglichkeit zu regulieren.

Die Aushändigung der neuen Aktien- urkunden exfolgt nah deren Fertig- stellung gegen Rückgabe der über die eingereihten Aktien ausgestellten Emp- fangsbescheinigungen bei derjenigen Stelle, von der die Bescheinigungen ausgestellt worden sind. Die Bescheini- gungen sind nicht übertragbar. Die Stellen sind berechtigt, aber nih1 ver- pflichtet, die Legitimation des Vorzeigers derx Empfangsbescheinigungen zu prüfen.

Diejenigen Aktien unserer Gesellschafi über RM 60,—, die niht bis zum 15, Januar 1929 eins{chl. eingereiht worden sind, werden nah Maßgabe der geseßlihen Bestimmungen für kraftlos exklärt werden. Das gleiche gilt von eingereichten Aktien, die die zum Ersaß durch Stammaktien unserer Gesellschaft über RM 100,— bzw. RM 1000,— erx- forderliche Zahl niht erreichen und uns nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zux Verfügung gestellt werden. Die auf die für kraftlos exr- flärten Aktien entfallenden Stamm- aktien unserer Gesellschaft über Reichs- mark 100,— bzw. RM 1000,— twerden nach Maßgabe des Gesebes verkauft. Dex Exlos wird abzüglih. der ent- stehenden Kosten an die Berechtigten œusgezahlt bzw. für diese hinterlegt.

Die FJnhaber der umzutauschenden Aktien können, soweit die Zahl der in ui Besi befindlihen Aktien über RM 60,— nicht zum Empfang einer Aktie über RM 100,— ausretcht, innerx- halb von 3 Monaten nach Veröffent- lichung dieser Bekanvrtmahung im Reichsanzeiger, jedoch noch bis zum Ablauf eines Monats nach Erlaß der leßten Bekanntmahung über die Auf- fordevung zum Umtausch, durch \{chrift- lihe Erklärung bei unserer Gesellschaft Widerspxuch gegen den Unitausch er- heben. Außer dex Abgabe dieser \christ- lihen Widerspruchserklärung gegenüber unserer Gesellschaft ist zux ordnungs- mäßigen Erhebung des Widerspruchs er- forderlich, daß der widersprehende Aktionär seine Aktien oder die über sie von einem Notar, der Reichsbank oder einex Effektengirobank ausgestellten Hinterlegungsscheine entweder bei unserer Gesellschaftskasse in Vacha a. W. oder bei den obenbezeihneten Stellen hinterlegt und dort bis zum Ablauf dex Widersprucchsfrist beläßt. Ein etwa er- hobenex Widerspruch verliert seine Wirkung, falls der Aktionär die hinter- legten Aktienurkunden vox Ablauf der Widerspruchsfrist zurückfordert.

Erreichen die Anteile der Fnhaber der Aktien über RM 60,—, die rehtzeitig Widerspruch eingelegt haben, zusammen den zehnten Teil des Gesamtbetrægs der Aktien über je RM 60.—, so wird der Widerspruch wirksam und der Um- tausch der Aktien dex widersprehenden Aktionäre unterbleibt. Die Urkunden derjenigen Fnhaber von Aktien über RM 60,—, die nicht Widerspru er- hoben haben, werden auch in diesem Falle als freiwillig umgetausht in Urkunden « über RM 100,— bzw. RM 1000,— umgetauscht, sofern nicht von den Aktionären bei Einreichung ¡ihrer Aktien zum Umtausch ausdrüllih das Gegenteil bemerkt ist,

Vacha a. W., 22. September 1928. Kabelwerk Vacha Aktiengesellschaft,

Eisenach,

[55617]

Degginger « Heß A.-G., München. Gemäß § 244 H.-G.-B. teilen wir

mit, _ Herr Bankdirektor Ewald

Lauber aus dem Aufsichtsrat unserer

Gesellschaft ausgeschieden ist.

[55618] Excelsior Feuecrlöschgeräte A. - G., Berlin.

Wir geben hierdurch bekannt, daß Herr Friedrich Neumann, Berlin, in- folge Ablebens aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft ausgeschieden ist.

Berlin, im September 1928.

Der Vorftand. Dr. Reddemann.

[55612]

Waldorf-Astoria Zigarettenfabrik Aktiengeselishast, Stuttgart. Wir fordern hiermit die Jnhaber der

Stammaktien unserer Gesellschaft, deren

Nennbetrag auf RM 50,— lautet, auf,

ihre Aktien nebst den - dazu gehörigen

Getwinnanteilsheinbogen mit laufenden

Gewinnanunteilscheinen in Begleitung

eines arithmetisch geordneten Nummern-

verzeihnisses in doppelter Ausfertigung bis zum 15. Januar 1929 ein- schließlich zum Umtaush in Stamm-

aktien über RM 100 oder RM 1000,—

bei folgenden Stellen:

Dresdner Bank Filiale Stuttgart,

Stuttgart,

Württembergische Vereinsbank, Filiale

derx Deutschen Bank, Stuttgart,

sowie sämtlichen Niederlassungen der Dresdner Bank

während der üblihen Geschäftsstunden

einzureihen.

Gegen Ablieferung von zwei Stamm- aktien über je RM 50,— wird eine Stammaktie über RM 100— mit Ge- winnanteilsheinen und gegen Abliefe- rung von 20 Stammaktien über je RM 50,— eine Stammaktie über Reichs- mark 1000, mit Gewinnanteilscheinen ausgereicht.

Der Umtausch ist provisionsfrei, falls die Einreihung der Aktien an den Schaltern der obigen Stellen erfolgt, Fn anderen Fällen wird die üblihe Pro- vision in Anrehnung gebrat,

Die Aushändigung der neuen Aktien- urkunden erfolgt nah deren Fertig- stellung gegen Rückgabe der über die eingereihten Aktien ausgestellten Empfangsbescheinigungen bei der- jenigen Stelle, von der die Bescheini- gungen ausgestellt worden sind. Die R Bauitneagen sind nicht übertragbar. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vor- zeigers der Empfangsbescheinigungen zu prufen.

Diejenigen Stammaktien unserer Ge- sellschaft, die niht bis zum 15, Januar 1929 eingereiht worden sind, werden nach Maßgabe der gesehlihen Bestim- mungen für kraftlos erklärt werden. Das gleiche gilt von eingereihten Stammaktien, die die zum Ersaß durch Stammaktien über RM 100,— erforder- liche Zahl niht erreihen und uns nit zur Verwertung für Rechnung der Be- teiligten zur Verfügung gestellt werden. Die auf die für kraftlos erklärten Aktien entfallenden Stammaktien unserer Gesellschaft über RM 100,— werden nach Maßgabe des Gesetzes ver- kauft. Der Erlos wird abzüglich der entstehenden Kosten an die Berechtigten ausgezahlt bzw. für diese hinterlegt. _Die Fnhaber der umzutauschenden Stammaktien über je RM 50,— können, soweit die Zahl der in ihrem Besiß be- findlihen Aktien nicht zum Empfang einer Aktie über RM 100,— ausreicht, innerhalb von drei Monaten nah Ver- öffentlihung diesex Bekanntmachung im Reichsanzeiger, jedoh noch bis zum Ab- lauf eines Monats nach Erlaß der leßten Bekanntmachung über die Auf- forderung zum Umtausch, dur hrift- liche Erklärung bei unserer Gesellschaft Widerspruch gegen den Umtausch er- heben, Außer der Abgabe dieser scrift- lichen Widerspruchserklärung gegenüber unferer Gesellschaft ist zur ordnungs- mäßigen Erhebung des Widerspruchs er- forderlih, daß der widersprechende Aktionär seine Aktien oder die über sie von einem Notar oder einer offenen Girobank ausgestellten Hinterlegungs- scheine entweder bei unserer Geschäfts- kasse in Stuttgart odex bei den oben bezeichneten Stellen hinterlegt und dort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist beläßt. Ein etwa exhobenex Wider- spruch verliert seine Wixkung, falls der Aktionär die hinterlegten Alktien- urkunden vor Ablauf dexr Widerspruchs- frist zurückfordert.

Erreichen die Anteile der Jnhaber der Stammaktien, die rechtmäßig Wider spruch eingelegt haben, zusammen den zehnten Teil des Gesamtbetrages der Stammaëtien, so wird der Widerspruch wirksam und der Umtausch der Stamms- aktien der widersprehenden Aktionäre unterbleibt, Die Urkunden derjenigen «Fnhaber von Stammaktien über je RM 50,—=-, die nicht Widerspru er- hoben haben, werden auch in diesem ¡Falle also freiwillig in Urkunden Uber RM 100,— bzw. RM 1000,— um- getauscht, sofern niht von den Aktio- nären bei Einreichung ihrer Aktien zum Umtausch ausdrücklich das Gegenteil bemerkt ist.

Stuttgart, den 30. August 1928. Waldorf-Astoria Zigarettenfabrik Aktiengeseilschaft.

Der Vorstand. E. Molt. A.-Rents{@Gle x;

[55608]

Adlerwerke vorn. Heinrih Kleyer Aktiengesellschaft, Frankfurt a. M. IJI. Bekanntmachung.

Wir fordern hiermit die Pader unserer Aktien über je RM 40,— Nenn- wert (eins{chließlich der Globalaktien über 25 Stück zu je RM 40,—, zusammen NM 1000,—) wiederholt auf, die Aktien nebst den dazugehörigen Gewinnanteil- scheinbogen mit laufenden Gewinn- anteilsheinen und einem zahlenmäßig geordneten Nummernverzeihnis in dop- pelter Ausfertigung, wozu Formulare bei den Umtauschstellen erhältlih sind, bis spätestens 31. Januar 1929 zum Umtausch in Aktien über RM 100,— oder RM 1000,— bei den folgenden Stellen während der üblichen Geschäfts-

stunden einzureichen:

in Franksurt a. M.: bei dex Darm

städter und Nationalbank Kom- manditgesellshaft auf Aktien, Filiale Frankfurt (Main) odex bei der All- gemeinen Elsässishen Bankgesell- schaft, Filiale Frankfurt (Main),

¡in Verlin: bei der Darmstädter und

Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien, Berlin.

Gegen Einlieferung von 5 Aktien über je RM 40,— werden zwei Aktien über je RM 100,— mit Gewinnanteil- scheinen Nr. 1 u. ff. nebst Erneuerungs- schein ausgegeben.

Größere Beträge von Kleinaktien werden möglichst in Aktien von Reichs- mark 1000,— umgetauscht.

Den An- und Verkauf von Spiten vermitteln, soweit möglih, die Um- tauschstellen.

Von den Umtauschstellen werden zu näht Empfangsbescheinigungen aus- gegeben, die nach Fertigstellung der neuen Aktien gegen diese umzutauschen sind, und zwar bei derjenigen Stelle, von der die Empfangsbescheinigung ausgestellt is, Der Umtausch dieser Bescheinigungen, die nicht übertragbar sind, erfolgt baldmöglichst. Die Um- tauschstellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Ein- reichers der Bescheinigung zu prüfen.

Diejenigen Aktien über RM 40,— (auch Globalaktien), die niht bis spä- testens 31. Januar 1929 bei den vor- genannten Stellen zum Umtausch ein- gereicht sind, werden nah Maßgabe der geseblihen Bestimmungen für kraftlos exflärt, Das gleihe gilt von ein- gercihten Aktien über RM 40 —, welche die zum Ersaß durch Aktien über Reich8- mark 100,— erforderlihe Zahl nicht erreichen und uns niht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Ver- fügung gestellt werden.

Die an Stelle der für kraftlos er- klärten Aftien ausgegebenen neuen Aktien werden für Rechnung dex Be- teiligten verkauft, Dex Erlös wird nah Abzug der Kosten zur Verfügung der Beteiligten gehalten werden. ;

Die Jnhaber dex umzutauschenden Aftien übex je RM 40,— können inner- halb von drei Monaten nah Veröffent- lichung der ersten Bekanntmachung 1m Reichsanzeiger, jedöch noch bis zum Ab- lauf eines Monats nach Erlaß der leßten Bekanntmachung über die Auf- forderung zum Umtausch, durch \chrift- liche Erklärung bei unserer Gesellschaft Widerspruch gegen den Umtausch ex- heben. Außer dex Abgabe dieser schrift- lihen Widerspruchserklärung gegenUber unserer Gesellschaft ist zur ordnungs- mäßigen Erhebung des Widerspruchs er- forderlih, daß dex widersprehende Aktionär seine Aktien oder die über sie von einem Notar oder einex Effekten- airobank ausgestellten Hinterlegungs- scheine entweder bei unserer Gesell- \haftskasse in Frankfurt a. M. oder bei den obenbezeihneten Bankhäusern hinter- legt und dort bis zum Ablauf der Wider- spruchs8frist beläßt. Ein etwa erhobener Widerspruch verliert seine Wirkung, falls dex Aktionäax die hinterlegten Aktienurkunden vor Ablauf dex Wider- spruchsfrist zurückfordert.

Erreichen die Anteile der Fahaber von Aktien über je RM 40,—, die reht- ntäßig Widerspruch eingelegt haben, zu- sammen den zehnten Teil des Gesamt- betrags dex Stammaktien über je RM 40,—, so wird der Widerspruch wir!sam und dexr Umtaush dex Aktien der widersprechenden Aktionäre unter- bleibt. Die Uifunden derjenigen ZFn- baber von Aktien über RM 40,—, die nicht Witerspruch erheben haben, werden auch in diesem Falle als freiwillig umgetauscht in Urkunden über NM 100,— bzw. RM 1000,— um- getauscht, sofern micht von den Aktio- nären bei Einreichung ihrer Aktien zum Umtaush ausdrücklich das Gegenteil erklärt ist.

Den Aktionären, die ihre Aktien dem Sammeldepot angeschlossen haben, wird für den Umtausch keine Provision be- rechne. Deógl-*chen ist der Umtausch provisionsfrei. falls die Einreichung der Aktien an den Schaltern der obigen Stellen erfolat. Fn anderen Fällen wird dic übliche Provision in Anrech- nung gebracht,

Füx die Lieferbarkeit der neuen Aktien an den verschiedenen Börsen ivird recht- zeitig Sorge getragen werden.

Frankfurt a. M., 18. Sept. 1928. Adlerwerke vorm. Heinrich Kleyer

Aktiengesellschaft. Marxrkmann, Götdckerißt.,

[55644] Prospekt der Großenhainer Webstuhl- und Maschinen-Fabrik Aftiengesellshaft, Großenhain (Sachsen),

über Reichsmark 1200 000,— Stammaktien, Stück 1200 über je RM 1000,—, Nr. 1 bis 1200.

Die Großenhainer Webstuhl- und Maschinen-Fabrik Aktiengesellz chaft ist hervorgegangen aus der im Fahre 1852 gegründeten offenen Handels- gesellschaft Anton Zschille; die Gründung der Aktiengesellshaft erfolgte im Jahre 1872 unter der Firma „Großenhainer Webstuhl- und Maschinenfabrik (vorm. Anton Zschille) in Großenhain“. Seit dem Fahre 1890 lautete die Firmen- bezeihnung „Großenhainer Webstuhl- und Maschinenfabrik (vorn, Anton Zschille) Filiale der Webstuhl- und Maschinenfabrik (vorm. May & Kühling) in Chemniß“. Die jeßige Firma führt die Gesellschaft seit dem Fahre 1900. Der Sit der Gesellschaft ist Großenhain.

Gegenstand des Unternehmens is die Fabrikation von Webstühlen und Maschinen verschiedener Art einshließlich Nebenbranchen und der Betrieb hiermit zusammenhängender Geschäfte, der Ankauf anderer Fabriken und Geschäfte, die Beteiligung bei anderen gleichartigen Unternehmungen und derx Betrieb von Geschäften auf gemeinschastlihe Rechnung mit denselben.

Das Grundkapital von ursprünglich A 200 000,— wurde duxch mehr- fache Kapitalserhöhungen bis auf Æ 1 500 000,— erhöht und im Fahre 1903 auf M 900 000,— herabgeseßt. Vor der Umstellung auf Reichsmark betrug das Grundkapital nah vorausgegangenen weiteren Erhöhungen im Fahre 1921 unm M 900 000,— und im Fahre 1922 um Æ 2200 000-— M 3 600 000— Stamm=- aktien und K 400 000,— Vorzugsaktien. Durch die außerordentlihe General- versammlung vom 5. Dezember 1924 wurde das Aktienkapital in dexr Weise auf Reichsmark umgestellt, daß der Nennwert der Stammaktien im Verhältnis von 4:1 auf RM 900 000,— und dex Nennwert des Vorzugsaktienkapitals auf den Betrag dex insgesamt in Gold geleisteten Einzahlungen von RM 9000,— er- mäßigt wurde.

Fn der außerordentlichen Generalversammlung vom 24. März 1928 wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellshaft zux Verstärkung der Betriebsmitbel um RM 300 000,— auf RM 1 209 000,— unter Ausschluß des geseßlichen Bezugs- rechts der Aktionäre zu erhöhen durch Ausgabe von 300 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden, ab 1. April 1927 dividendenberechtigten Stammaktien über je NRM 1000,— Nennbetrag. Die sämtlichen RM 300 000,— neuen Stamnm- aktien sind von cinem Bankenkonsortium unter Führung der Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft Filiale Dresden zum Kurse von 120 % über=- nommen worden, mit der Verpflichzung, den Aktionären ein Bezugsrecht in dec Weise einzuräumen, daß auf je RM 4000,— alte Stammaktien RM 1000,— neue Stammaktien zum Kurse von 120 % zuzüglich Börsenumsaßsteuer bezogen werden konnten. Die niht zum Angebot an die Aktionäre gelangten RM 75 000,— neuen Stammaktien sollen unter maßgebender Gewinnbeteiligung der Gesellschaft freihändig verwertet werden. Der der Gesellschaft hierbei zufließende Gewinn wird, ebenso wie das Agio, welches nach Abzug dex durch die Kapitalserhöhung entstandenen Kosten verbleibt, dem geseblihen Reservefonds zugeführt werdem.

Das Grundkapital beträgt nunmehr RM 1209 000,— und zerfällt in RM 1 200 000,— Stammaktien, eingeteilt in 1200 Stück übex je RM 1000,— Nr. 1 bis 1200, sowie in RM 9000,— Vorzugsaktien, 100 Stück zu je RM 90, —-. Sämtliche Aktien lauten auf den Fnhaberxr und sind voll gezahlt. Die Aktien- urkunden tragen die faksimilierten Unterschriften des Vorstands und des Vor- sizenden des Aufsichtsrats, eine eigenhändige Kontrollunterschvift und die Folio- nummer des Aktienbuches. Den Aktier. sind 10 Dividendensheine Nr. 1 bis 10 ohne Bezeichnung eines Geschäftsjahres sowie ein Erneuerungsschein beigegeben. Der laufende Dividendenschein trägt die Nx. 2. :

Die RM 9000,— Vorzugsaktien befinden sich im Besibe eines unter Führung der Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellshaft Filiale Dresden stehenden Konsortiums, dem außer dem genannten Fnstitut die Deutsche Vank Filiale Dresden und der Ausfsichtsratsvorsizende dex Gesellshaft, Herr Geh. Kommerzienrat Otto Weißenberger, Dresden, angehören. Die Vorzugsaktiew haben außer dem weiter unten erwähnten Stimmrecht einen auf 12% der geleisteten Einzahlungen festgeseßten, vor den Stammaktien zu befviedigenden Dividendenanspruch mit dem Recht auf Nachzahlung von Dividenden, die aus früheren FFahren rüdständig sind und im Falle der Liquidation der Gesellschaft einen bevorrehtigten Anspruh auf den Liguidationserlös bis zur Höhe von 110 % ihres Nennwertes zuzüglih etwa rückständiger Vorzugsdividenden sowie zuzüglih 10 % Zinsen vom Beginn des Jahres, in dem die Gesellshaft im Liquidation getreten ist. Der Gesellschaft steht vom 1. April 1941 ab auf Grund eines entsprehenden Beschlusses der Generalversammlung, der nur mit Drei=« viertelmehrheit der vertretenen Stimmen gefaßt werden kann und bei dem untex Aus\ch{luß jegliher Sonderabstimmungen die Vorzugsaktien für je RM 90,— Nennwert nux 4 Stimmen haben, das Recht zu, die Vorzugsaktien gegen Zahlung der auf sie geleisteten Einzahlungen zuzgüglih eines Aufgeldes von 10 % ihres Nennbetrages sowie zuzüglich 10 % Stükzinsen seit Beginn des Geschäftsjahres, für das ein von der Generalversammlung genehmigter Abschluß noch nicht vor- liegt, und zuzüglih etwa rückständiger Dividenden zurückzukaufen. Vorzug§- aktien, die auf eine dementsprehend ergangene Aufforderung innerhalb der zu seßenden Frist von wenigstens sechs Wochen der Gesellschaft niht zum Rüdckauf zur Verfügung gestellt werden, kann die Gesellshaft zux Eingiehung gegen Rülk- zahlung der auf sie geleisteten Einzahlungen zuzüglih 10% Stückzinsen seit Beginn des Geschästsjahres, für das ein von der Generalversammlung ge- nehmigter Abschluß noch nit vorliegt, und zuzüglich cines Aufgeldes von 10 ihres Nennbetrages sowie etwa rüdckständiger Dividenden mit einer Frist von drei Monaten kündigen. i : i L

Der Vorstand der Gesellschaft besieht zurzeit aus den Herren Direktor Adolph Winkler als ordentliher und Oberingenieux Kurt Mebßlex als stellver- tretender Vorstand, beide in Großenhain. e S

Der von dex Generalversammlung zu wählende Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Personen, gegenwärtig aus den Herren: Geh. Kommerzienrat Generalkonsul Otto Weißenberger, Bankier, in Firma Otto Weißendberger, Dresden, Vorsißender; Adolf Kraemer, Direktor der Deutschen Bank Filiale Dresden in Dvesden, stellvertretender Vorsißender; Georg Gebler, Rentner, Radebeul bei Dresden; Kommerzienrat Julius Haase, Rentner, Dresden; Reihs- finanzminister a. D. Dr. Peter Reinhold, Dresden. :

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste monatlihe Vergütung von RM 150,—, der Vorsibende jedoch eine solhe von RM 300,— sowie den unten erwähnten Anteil am Reingewinn. : z

Die Generalversammlungen finden in Großenhain oder in Dresden statt, in diesen gewähren je RM 250,— Nennwert. Stammaktien eine Stimme, je RM 90,— Nennwert Vorzugsaktien in der Regel insbesondere auch im vorerwähnten Falle des Rückaufs dexr Vorzugsaktien vier Sbimmen jedo gewähren je RM 90,— Nennwert der Vorzugsaktien zehn Stimmen bei der Beschlußfassung über folgende Punkte und die damit zusammenhängenden Satzungsänderungen: 1, Kapitalserhöhungen und -herabsezungen, 2. Aufnahme eines anderen Unternehmens oder die Beteiligung an einem solchen, 3. Ein- aehung einer Jnteressengemeinschast in irgendeiner Form mit einem anderen Unternehmen oder Einshränkung dexr Selbständigkeit der Gesellschaft, 4. Wahl des Aufsichtsrats, 5: Aenderung des Gegenstandes des Unternehmens und sonstige Saßungsänderungen, 6. Auflösung der Gesellschast, namentlich Veräußerung des Vermögens im ganzen mit oder ohne Liquidation. Es stehen mithin ven 4800 Stimmen der Stammaktien in gewöhnlichen Fällen 400 Stimmen und in den sechs vorgenannten Sonderfällen 1090 Stimmen der Vorzugs: aktien gegenüber.

Der Vorftand der Gesellschaft sowie die Eigentümer der Vorzugs- attien haben fich verpflichtet, auf die Tagesordnung der nächsten General- versammlung einen Antrag auf Einziehung der Vorzugsaktien zu sehen und für dessen Annahme einzutreten. E :

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen rechtsgültig im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger. Die Gesellschaft verpflichtet stch, ihre Bekanntmachungen außerdem in einem Berliner Börsenblatt (bis auf weiteres in der Berliner Börsen-Zeitung oder im Berliner Börsen-Courier) sowie int jeweiligen Amtsblatt des Rates zu Dresden (zurzeit dem Dresdner Anzeiger), ferner in einer Chemniber Tageszeitung zu veröffentlihen.

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März. i

Aus dem Reingewinn werden mindestens 5 % dem geseßlichen Reserve- fonds überwiesen, bis dieser 10 % des Grundkapitals erreiht bzw. wieder erreichz hat. Von dem dana verbleibenden Rest werden besondere Rülcklagen nach Bestimmung der Generalversammlung festgeseßt. Alsdann erhalten die Mit- alieder des Vorstands und die Beamten der Gesellschaft Gewinnanteile und Zuwendungen nah Maßgabe ihrer Anstellungsverträge bzw. nah Bestimmung des Aufsichtsrats, die Vorzugsaktionäre 12 % Vorzugsgewinnanteil auf die geleisteten Einzahlungen nach Verhältnis der Zeit sowie etwa rückständig ge- bliebene Gewinnanteile, die Stammaktien 4 % Gewinnanteil, der Aufsichtsrat 10 Gewinnanteil von demjenigen Betrage des bilangmäßigen Reingewinns,

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Erste ZentralhandelSregisterbeilaage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich ZentralhandelSsregister für das Deutsche Reich

Berlin, Sonnabend, den 22. September

Ir. 222.

Erscheint an jedem Wochentag abends. „Bezugs- preis vierteljährlih 450 ÆÆ Alle Postanstalten

nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer

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Sntscheidungen des NRNeichsfinanzhvofs.

114, Zur Ermitilung des Einkommens aus Land- wirtschaft in einem NRumpfwirtschaftsjahre. Der Guts- besißer R. ist am 1. März 1925 gestorben. Er war buhführender Landwirt. Bei der für die Zeit vom 1. Juli 1924 bis zum 28. Februar 1925 erfolgten Veranlagung hat das Finanzamt auf Grund der ordnungsmäßig ge eeN Bücher ein Einkommen von 19290 RM festgestellt, ieser Feststellung hielt der Testamentsvollstrecker entgegen, bei der Ermittlung des land- wirtschaftlichen Einkommens für das Rumpfwirischaftsjahr 1. Zuli 1924 bis 28. Februar 1925 dürfe niht unberücksihtigt bleiben, daß am 1. Juli 1924 800 Morgen mit voller stehender Ernte, am 1. März 1925 dagegen 800 Morgen ungeackert, ungedüngt und ungesät vorhanden gewesen seien.- Einspruch und Berufung hatten keinen Erfolg. Das Finanzgeriht führt aus, der im S 12 Abs. 1 des Einkommenstenergeseyes vorgeschriebene Ver- mögensvergleich erstrecke sih nicht auf Grund und Boden und das mit dem Grund und Boden festvecrbundene Feldinventar. Den- entsprehend habe auch die Landwirtschaftskammer in dem von ihr aufgestellten Buchabshluß für die Zeit vom 1. Juli 1924 bis 28. Februar 1925 das Feldinventar zutreffend nicht bewertet. Die vom Beschwerdeführer begehrte Da itgtubS der Ausgaben, die bis zum Ende eines normalen Wirtschastsjahrs erforderli seien, um die Ernte nl dem Felde etwa so hinzustellen, wie sie am Anfang des Wirtschaftsjahrs dagestanden habe, könne nah § 11 des Einkommensteuergescyès nicht zugelassen werden. Die Rechts- beshwerde führt aus, das O Ranr 1924/25 (1. Juli 1924 bis 30. Funi 1925) habe einen Verlust in der Landwirtschaft von 39 000 NM gebraht. Davon entfielen auf den Verstorbenen 12; ex sei daher von der Einkommensteuer freizustellen. Die von den Vorbehörden Ao Mens Wortauslegung des § 12 des idt verant ege leges habe den 4 der Reihsabgabenordnung nicht berücksihtigt und führe zu niht annehmbaren Ergebnissen im Falle der Verkürzung des landwirtschaftlichen Steuerabschnitts, da auch bei s{lechter Ernte beim Landwirt im allgemeinen in den ersten Monaten des Wirtschaftsjahrs die Einnahmen aus dem Verkauf der Ernte die Ausgaben überstiegen. Die Außer- achtlassung des Grund und Bodens einschließli des Feldinventars beim Vermögensvergleich LYTE zivar im Regelsfalle, wenn die Ver- anlagung ein. volles Wirtschaftsjahr umfasse,. zu vernünftigen Ergebnissen, sei aber bei einem Rumpfwirtschaftsjahr nicht durch- führbar. :

Die Rechtksbeschwerde ist begründet, 1, Der zur Ermittlung des landwirtschaftlihen Einkommens nah § 12 Abs. 1 des Ein- kommensteuergeseßes vorzunehmende Vermogensvergleih erstreckt a nicht auf den Grund und Boden. Hierin liegt der bedeut- amste Ünterichied zwischen der Gewinnermittlung nah § 12 des Einkommensteuergeseßes und derjenigen des buGführenden Ge- werbetreibenden nah § 13 des Einkommensteuergeseßes. Der tiesere Grund für diese Abweihung dürfte niht zum wenigsten darin liegen, daß man die Wertshwankungen des nackten Grund und Bodeus, n A durch Konjunkturbewegungen oder dur gute oder s{chlechte Betoirtshaftung herbeigeführt sein, bei der Ermittlung des landwirtschaftlißen Einkommens ausschalten wollte; vgl. dazu Beer, Handkommentar, Anm. 27 und 28 zu § 12 des Einkommensteuergeseßes. Trifft dieser Gedanke zunächst nur für den nackten Grund und Boden zu, so hat die Be- at e de 45 ff.) hierzu ausgeführt, daß bei der Landwirt- haft auch das sogenannte Feldinventar (inm Boden befindliche Saat, Dünger und ährliches) sowie die stehende und noch nicht veräußerte Ernte beim Vermögensvergleih außer Betracht bleiben solle. An und für sich wäre es wohl denkbar, diese Teile als An- lage anzusehen und in den Vermögensvergleih einzubeziehen, ivie dies der Senat z. B. bezüglih einer Spargelanlage in der Entscheidung Bd. 21 S. 163 getan hat. Dem würde insbesondere auch nicht der Umstand entgegenstehen, daß es sich dabei nah bürgerlihem Recht um unselbständige Bestandteile des Grund und Bodens handelt, da für die steuerrechtlihe Beurteilung andere Gesichtspunkte ausschlaggebend sein könnten. Nun ist aber nicht zu verkennen, daß die Begründung a. a. O. von bedeutsamen raktishen Erwägungen getragen ist. Nach § 10 Abs. 1a des Sinfommenfsteuergeseßes ist als Wirtschaftsjahr für die Land- wirtschaft regelmäßig der Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Juni bestimmt mit der Begründung, die Ermittlung des Einkommens nah diesem Wirtschastsjahr sei bei der F EVaN deshalb meEIL E weil am 30.- Fun die Bestände aus der alten Ernte fast sämtlih verkauft seien, die neue Ecnte aber noch nicht be- gonnen habe. Diese egelung erfüllt ihren Zweck nur, wenn man Feldinventar und E Ernte bei der auf Beginn und Schluß des Wirtschaftsjahrs vorzunehmenden Vermögensauf- stellung grundsäßlich E Ansaß läßt, Damit vermeibez man aber zugleih au die außerordentlich schwierige Bewertung dieser Vermögensteile, bei der man zudem auf ret unsichere Shäßungen angewiesen wäre, da bei der üblichen landwirtshaftlihen Buch- führung niht wie beim Kaufmann laufend eine Aktivierung der Gestehungsfkosten vorgenommen wird. Endlich spricht für die Nichtberütsichtigung von Feldinventar und stehender Ernte noch der Umstand, daß in normalen Fahren der Wert dieser Ver- nögensteile zu Beginn und am Ende eines vollen Wirtschafts- ahrs in der Regel annähernd derselbe sein wird, so daß das rgebnis von der Nichtberücfihtigung niht entscheidend berührt wird. Anders negt es allerdings, wenn in einem Jahre auf die Bestellung der Felder größere oder geringere Aufwendungen als im Vorjahr gemaht wurden. Hier hat die Unterlassung des Bestandsvergleihs zur Folge, daß die höheren oder geringeren

notwendig ausgleihen muß

Beginn des Wirtschaftsjahrs vor der Aberntung standen, Einnahmen aus dem Erlös mögensver

Einkommens heranzieht. Es

berücksichtigung nicht zu.

der Felder zu Beginn sonders schwierig sein.

jahrs beru n Fahres herbeiführen soll. landwirtschaftlihe Einkommen, soweit der Gewinn aus der Boden- bewirtshaftung in Betracht kommt, grundsäblih niht im Wege des üblihen Vermögensvergleihs, sondern im wefentlihen im Wege einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung ermittelt wird. Dieje Besonderheit ist, wenn in mehreren aufeinanderfolgenden aftsjahren dieselben Aufwendungen gemacht werden und die gleihe Ernte erzielt wird, auf das Ergebnis ohne Einfluß, d. h. der im Wege der Einnahmen- und Ausgabenrechnung er- mittelte Gewinn deckt fih mit dem Gewinn, der bei einem Ver- mögensvergleih festzustellen wäre. dagegen die Ergebnisse der einen oder anderen Art der Gewinn- ermittlung in den einzelnen Wirtschaftsjahren auf, wenn ent- weder die Aufwendungen eines Wirtschaftsfahrs besonders hoch oder besonders niedrig sind oder ein Unterschied im Stande der Felder troß gleiher Aufwendungen durch natürlihe Einflüsse Während bei der Einnahmen- und Ausgaben- rechnung die besonders großen oder besonders niedrigen Auf- wendungen den Gewinn des Lane in dem der Auf- ivand gemacht wird, mindern bzw. e größere oder geringere Einnahmen aus dem Verkaufe der Ernte erst im nächsten Jahre herbeigeführt. and, daß am Ende des einen Wirtschaftsjahrs der Stand der tfolge ungünstiger Witterung besonders s{lecht ist, nicht nis dieses, sondern erst das des nächsten Wirtschasts- jahrs. Anders wäre es bei Vornahme eines Vermögensvergleihs. Hier würden die besonders hohen oder niedrigen Aufwendun aßes eines entsprechenden Aktivpostens grundsäßli rgebnis des Wirtschaftsjahrs beeinflussen, in dem die obern sih erst im nächsten

herbeigeführt tft.

infolge Ar niht das E Aufwendungen gemacht wurden, Wirtschaftsjahr infolge eines besonders hohen oder niedrigen An- auswirken, während umgekehrt der chlechte Stand der Felder infolge ungünstiger natürliher Ein- se am Ende cines e. Wide daher bereits das Ergebnis dieses

angSbestandes

Einkommensermittlung in den an jahrs tretenden Rumpfwirtschaftsjahren plöblih ein Vermögens- vergleih vorgenommen, so könnte dadurch die Kontinuität bei der

Aufwendungen des einen Jahres, die als Ausgäben abgeseßt iverden, das Ergebnis dieses Fahres beeinflusse die dadurch erzielten höheren oder geringeren Einna dem Verkauf der Ernte sih exst bei der Einkommensermittlung für das folgende Fahr auswirken. Verschiebung im Hinblick darauf unbedenklich in Kauf nehmen können, daß sie sih zwishen zwei normalen Wirtschaftsjahren 5g und daher das steuerlihe Ergebnis ganzen Zeitraums zwischen den beiden normalen Fahren nur infolge der Staffelung des Tarifs beeinflussen kann. Nichtberüdsichtigung von Feldinventar und stehender Ernte bei der Ermitilung des landivirtshaftlihen Einkommens für ein volles Wirtshaftsjahr entspriht wenigstens sonah dem Gesetze. l

res mindern könnte. Würde daher abweichend von der üblichen telle eines vollen Wirtschafts-

L

register des Amtsgerichts Haunoverx eîn- getragen gewesene Norddeutshe Mergel=- ejellshaft mit beshränkter Haf- em a. Aller eingetragen. tsführex ist dex Lehrer a. D. Adolf Bartels in Rethem. Ahlden, den 27. August 1928. Amtsgericht.

Aue, Erzgeb,

2, | Noderburg. Der Firmeninhaber wohnt Aachen. [55038] | jeßt in Eupen. H.-R. A 2124. Fn das Handels-} Die am 1. September

cegister wurde cingetragen am 17. Sep- | gonnene Kommanditgesellschaft „Boek ? 0 E ___ ¡holt «& Co.“ mit dem Siß in Aachen. Bei der Firma „„Fofeph Schmitz- | Persönlih Haftender Gesellschafter

temberx 1928:

e S Ol

Noderburg““ in Würselen: Dex Ort | Johannes Teunis Bockholt, Kaufmann der Hauptniederlassung ist nach Eupen | in Aachen. Dem Hermann

(Neubelgien) verlegt. Die Hauptniederlassung in Würfelen

: L rantoño j 1. Handelsregister. Filberiaen Ste GUUE s der

Vaals ist Einzelprokura erteilt. ein Kommanditist vorhanden. Als nicht eingetragen wird E Geschäftsziveig: Futernationales He ditions- und Kommissionsgeschäft. Ge- \häft8räume: Nr. 39/41.

Ahléecn, Aller.

Es ist

Wirichsbongardstraße

Anttsgericht, 5, Aachen.

Aller __ 55039] «In das Hiesige Handelsregister Abt. B

it unter Nur. 22 die bisher int Handels

Junhaltsübersicht, Handelsregister, Güterrechtsregister, Vereinsregifter, E*?noffenschaftsregister, Musterregister, Urheberrehtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichssachen, Verschiedenes.

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Ermitilung des landwirtschafstlihen Einkommens erheblich gestört 3. B. die besonders hohen oder niedrigen Auf- len Wirtschaftsjahrs sich zum Schaden des Reichs oder des Pflichtigen doppelt auswirken würden, nämlich einmal infolge Berücksichtigung im abgelaufenen vollen Wirtschaftsjahr nah der Einna ferner dur Berücksichtigung im anschließenden Rumpfwirtschafts- zahre durch Vornahme eines Vermögensvergleihs, und die gleichen unliebsamen Folgen könnten für das weitere Runtpfwirt]chafts- jahr und das anshließende volle Wirtschaftsjahr in umgekehrter 3, Es muß daher versuht werden, die Berück- sihtigung des Standes der Felder zu Beginn und am Ende eines Rumpfwirtshaftsjahrs in einer Weise vorzunehmen, die der dar- gelegten Besonderheit der Gewinnermittlung aus der landwirt- [haftlihen Bodenbewirtschaftung Rehnung trägt, ohne die Konti- Die Lösung liegt in der bereits in der Wird ein am 1. Fuli

werden, indent

men aus | wendungen des vorhergehenden vol Man wird aber auch diese

men- und Ausgabenrechnun

Weise eintreten.

im Regelfalle Sie gibt dagegen zu shweren Bedenken Anlaß, wenn der Gewinn für ein Rumpfwirtshaftsjahr ermittelt werden soll. Bei einem Landwirt, der 3. B. tirbt oder sein Gut verkauft oder verpachtet, ergibt sih offen- h ein ganz shiefes Bild, wenn man den Umstand, daß die Felder bestellt waren und kurz nicht berücksihtigt, dafür aber die der Ernte und iufolge des Ver- gleihs auch die Vorräte (einshließlih derjenigen, die es vollen Wirtschaftsjahrs wieder im Grund und wie Dünger und Saat) bei der Ermittlung des wird sih dabei regelmäßig ein viel höheres Einkommen ergeben, als im Laufe des vollen Wirtschafts- jahrs zu erzielen wäre, dessen ungekürzie Versteuerung von den Beteiligten als cine unbillige Härte empfunden werden müßte. In diesen Fällen sind Feldinventar und stehende Ernte zu Beginn und am Ende des Rumpfwirtschaftsjahrs auch niht annähernd gleich, und es trifft daher ein wesentkiher Grund für deren Nicht- Es wird daher davon auszugehen sein, daß der in der Begründung zum Ausdruck gekommene Wille des Geseßgebers, Feldinventar und stehende Ernte niht zu berück- sihtigen, sich nur auf das normale volle Wirtschaftsjahr bezog, die Losung der Frage der Behandlung des Rumpftwirt|schaftsf{ahrs aber der Wissenschaft und Rehtsprehung überlassen bleiben follte. 2. Auf den ersten Vlick mag die Lösung naheliegen, beim Vor- eines Rumpfwirtshaftsjahrs einfach den sonst unter- lassenen Vermögensvergleih bezüglich stehender Ernte und Feld- inventar auf Anfang und Schluß des Rumpfwirtschaftsjahrs vor- vUndes 1st es shon mißlich, den Stand der Felder in irgendeinem Zeitpunkt des Wirtschaftsfahrs zu bewerten, und die nahträgl{che Ermittlung des Werts, mit dem der S des «zahres anzusehen wäre, würde be Viel erheblicher ist aber ein anderes Be- Es ist nämlich bei diesem Vorgehen nicht mögli, di Einkommensermittlung für die Rumpfwirtschaftsjahre i friedigender Weise in das System der landwirtschaftlihen Ein- Tommensermittlung überhaupt einzugliedern. für den Regelfall (volles Wirtschaftsfahr), einem Jahre sich nicht der wirtschaftlich zusammengehörige Ernteaufwand und Ernteertrag, wie dies bei Anwendung kauf- männisher Grundsäße geschehen müßte, gegenüberstehen, sond daß besteuert wird dec Ertrag, der auf dem Aufwand des Vor- ] t, vermindert um den Aufwand, der den Ertrag des Dies rührt daher, daß das

nuität zu durchbrechen. ] Rechtsbeschwerde angedeuteten Richtung. beginnendes Wirtschaftsjahr durch den Tod des Besitzers oder durch Verkauf oder Verpachtung vorzeitig beendigt, so ist das landwirt- shaftlihe Anwesen am Schlusse des Rumpfwirtschaftsjahrs im- joweit, als die Ernte bereits cingebraht ijt, gewissermaßen mit dem Betrage, der zur Erzielung der nächsten Ernte aufzuwenden i Man kann den Zustand des Gutes am Ende des dahin beschreiben,

am 1. März

ist, belastet. Rumpfwirtschaftsjahrs Substanzvexringerung stattgefunden habe, zu deren 2 Pasftvposten, der der Last der ordnungsmäßigen Betvirtschaftung . GUni entspricht, in den Bestandsvergleih auf den Shluß des Rumpfwirtschaftsjahrs einzuseßen ist. in diefer Weise vor, so wird niht der Stand der : Rumpfwirtshaftsfjahrs verglichen, sondern festgestellt, welhen Betrag der Steuerpflichtige von endigung des Rumpfwirischaftsjahrs an noch aufzuwenden hätte, um die abgeernteten Teile des Grund und Bodens toieder Jst also z. B. die Ernte ganz gebrach*. und noch nichts bestellt, so erscheinen als Einnahmen ieder der Erlös aus dem Verkauf der Ernte oder, soweit Vorräte vorhanden find, der nah steuergesebes anzuseßende Wert diese i Wirtschaftsjahr sählichen Bestellungsaufwendungen der shäßungsweise er- mittelte Betrag der bis zum nächsten 30. Funi bei üblicher erforderliGen em entspricht es, bei dem

Ausgleih ein bis zum nähsten 3

7zelder zu An- fang und Schluß d

nungsmäßig zu bestellen.

12 Abs. 1 des Einkommen- Vorräte, während an Stelle

ordnungsnträßiger wendungen zum Abzug zuzulasfen ist. Nachfolger im Besiße des landwirtshaftlihen Betriebs (Erben oder Kaufer, beim Pächter kommt eine Aktivierung des Pacht- rechts in Frage, vgl. Entsch. des Reichsfinanzhofs in Steuer und Wirtschaft 1927 Nr. 303), der mit dem Einkommen aus einem am endigende« Rumpfwirtschaftsjahce zur Steuer heran- ordnungsnäßigen Bodenbetwirtschaftung bis Rumpfwirtschaftsjahrs wendungen niht noch cinmal zum Abzug zuzulassen. Jur Rahmen ordnungsmäßigen Buchführung wi-cd dies dadur erreicht, daß entweder in dem Anfangsbestand ein dèm Betrage der Aufwendungen Á des Rumpfwirtschaftsjahrs wegfällt, oder, was im Er- gebnis auf das gleiche herauskommt, in. gleicher Höhe am Schlusse des Rumpfwirtschafts{ahrs ein Aktirpc hier wird also niht der Stand der Felder zu Beginn und am Ende des Rumpfwirtschaftsjahrs verglichen; if z. B. die Ernte zu Be- ginn des Rumpfwirt|shaftsjahrs eingebraht und noch nichts be- stellt, so ersheinen als Einnabmen der Erlös aus dem Verkauf etwa noch vorhandener Vorräte, die aber dadur, daß dieje Vor- räte als Anfangsbestand zu berücksihtigen find, zum größten Teil Die zur üblichen Bestellung erforderlichen ren troßdem niht zu einem Verlust, weil seßung eiaes entsprehenden Passivpostens in den Anfangsbestand oder eixes entsprehenden Aktivpostens in den Schlußbestand ausgeglihen werden. Zu beachten ist, da Betrage der Aufwendangen bis zum Schlusse des vol shafts{ahrs entsprechender Passivposten sowoh Einkommens in dem auf ein volles Wirtschaftsjahr folgenden wie einem vollen Wirtschaftsfahr vorange jahr der Betrag der üblihen norma zujeßen ist. Daher kann z. B. ein Steuerpflichtiger, der im vor- ergehenden vollen Wirtschaftsjahr besonders hohe L gemacht hat, im folgenden Rumpfwirtschaftsj einen Einnahmen abzusezende tellungskosten bis zum Schlusse des vollen Wirt- en Aufwendungen angenommen fwendungen von den Ein-

Beivirtschaftung

[t n E gezogen wird, die Das Eigentümliche

entsprehender Passivposten,

ten eingestellt wird,

aufgezehrt tverden. ] ? C weder dur Erhebliche Unterschiede weisen bei Ermittlung des

enden Rumpfwirtschafts- e n Bestellungskosten ein-

lufwendungen nicht verlangen, Betrag der voraus=-

rhöhen, wird der Ausgleih daß der von ihtlichen Be chaftsjahrs in Höhe der vorjähri wird. Er hat infolge Abzugs di ] nahmen des Vorjahrs bereits eine Minderung dieses Einkommens erreiht, der es entspriht, wenn er im laufenden Rumpfwirt- r die höheren Einnahmen nux unter Abzug der normaler- orderlichen Bestellungskosten versteuert. der Steuerpflichtige, dessen Rump endigt, wenn er besonders hohe Au Felder macht, sih hierauf niht mehr als die üblihew normalen Bestellungskosten anrechnen Aufwendungen kann er als einkonimenmindernd be l wird dadurch herbeigeführt, daß er im Wirtschaftsjahr mit normalen Aufwendungen die höheren Ein- nahmen aus dem Verkauf der Ernte nur um die normalen Auf- en gekürzt zu versteuern hat. VI A 350/27.)

Ebenso berührt der Um-

Ebenso braucht wirtshaftsjahr auf 30, Juni wendungen zur Bestellung der

inausgehende

chfsten vollen

(Urteil vom 11. Juli 1928

Î 13. September Blatt 518 das Karl Müller in Aue.

2. Am 17. September 1928: i

a) Auf Blatt 619 das Erlöschen der Firma Karl Steubler in Aue.

b) Auf Blatt 667 die Firma Zwei- niger & Selbmann in Aue betr: Der Werkmeister Louis Ernst Emil Selh- mann in Schneeberg is ausgeschieden. Amt8geriht Aue, 18, Septentber 1928.

der Firma

S m - L