1928 / 229 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Oct 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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JFuhalt des amtlichen Teiles :

Deutsches Neich.

Bekannkgabe der amtlichen Großhandelsinderziffer vom 26. Sep- tember 1928.

Bekanntgabe der Reichsinderziffer für die Lebenshallungskosten im September 1928.

Bekanntmachung, betreffend Brennstoffverkaufspreife.

Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamts München.

Preußen.

Mitteilung über die Verleihung der Rettungsmedaille bzw. Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.

Bekanntmachung, betreffend die Harry-Kreismann-Stiftung.

Bekannimachung der nah Vorschrift des Geseßes vom 10, April 1872 in den Negierungsamtsblättern veröffentlichten Er-

lasse. Urkunden usw.

&€ 7 e a A Lp 4 Amtliches Deutsches Reich. Die amtliche Großhandelsinderziffer vom 26. September 1928.

Die auf den Stichtag des 26. September berechnete Großhandelsindexziffer des Statistischen Reichsamts beträgt:

1913 =-100 BYer- Jnderxgruypen 1928 änderung 19, Sept. | 26, Sept. | in vH I, Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel . 132 L880 t- 0,7 2 M S U U e 02 2 Bieherzeugnisse S 102,0. 1 LOLL 0,6 4. Futtermittel A 16 4 381 -+ 0,4 Agrarftoffe zusammen 190 l Tae 4 01 0. L Rolonalwate 135,0 134,0 0,7 [IT.- Industrielle Rohstoffe / und Halbwaren. 6. Kohle A 180,5 133,3 + 0,0 7. Eifen 4 C 6 128,0 127,9 0,1 8, Metalle (außer Eisen) . « « » 105,8 196,4 4 0,6 9, Terxtilten Ce G E 152,1 154,4 -+ 1,5 10, Häute und Leder S N 149,5 148,0 1,9 L Cha e 126,7 126,7 12, Künitlihe Düngemittel. . 80,7 80,7 + 0,0 13. Techni\he Oele und Fette 126,7 126,2 + 0,4 14. Kautschuk ö A 24,9 24,7 0,8 1%, Papierstoffe und Papier 1SLLT 151,1 16. Baustoffe e 159,6 159,4 0,1 Industrielle Nohstoffe und Halbwaren zusammen L138,L 1334 4- 0,2 [V, JSndustrielle Fertigwaren. 17, Produkiionêmittel 138,2 1992 + 0,0 N O L 4 C90 175,5 + 0,0 Industrielle Fertigwaren zu- E E 1090 | 1995 + 0,0 Y. Gelamtlnde 1296 1398 +4 0,1

*) Monatsdurchschnitt August.

Hiernach hat die Gesamtinudexrziffer gegenüber der Vor- woche um 0,1 vH angezogen. Von den Hauptgruppen ist die Jndexziffer für Agrarstoffe um 0,1 vH gestiegen. Die Jndex- zisfer für Kolonialwaren hat um 0,7 vH nachgegeben. Dagegen hat sich die Jndexziffer für industrielle Nohstoffe und Halb- ivaren gegenüber der Vorwoche um 0,2 vH erhöht, während die Znderziffer für industrielle Fertigwaren unverändert ge- blieben ist. i

Unter den Einzelgruppen der Agrarstoffe ist die Jndex- zier für pflanzlihe Nahrungsmittel infolge anziehender Preise für Brotgetreide, Mehl und Hafer gestiegen. Dagegen hat sich die Jndexziffer für Vieherzeugnisse bei rückläufigen Preisen für Milch, Käse, Schmalz und Speck, denen - erhöhte Preise für Eier gegenüberstanden, gesenkt. Die Steigerung-der Jnderziffer für Futtermittel war bedingt durch das Anziehen der Preise für RNoggen- und Weizenkleie, für Hafer und Mais. Der NRück- gang der Jnderziffer für Kolonialwaren war hauptsächlich auf nachgebende Preise für Kakao, Palmkern- und Kokosöl zurück- zuführen.

Innerhalb der industriellen Rohstoffe und Halbwaren hat die Jnderziffer für Metalle infolge höherer Preise für Kupfer und Zinn bei gleichzeitig leichten Preisabschlägen für Blei und

Zink ihre Auswärtsbewegung fortgeseßt. Die JIndexziffer für Textilien hat infolge von Preissteigerungen für Baumwolle und

Baummwollgarn, denen gegenüber die Preisnachlässe für Flachs und Jute nur wenig ins Gewicht fielen, eine Erhöhung erfah.en. Zunerhalb der Gruppe der technischen Oele und Fette hahen

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Palmöl, Leinöl und Talg Preiszuschläge zu verzeichnen. Von den übrigen Gruppen haben sich die Jnderziffer für Häute und Leder bei nachgebenden Preisen für Rindshäute, Kalbfelle, Noß- häute und Schaffelle und die Jnderziffer für Kautschuk gesenkt. Auf dem Gebiete der industriellen Fertigwaren haben die Jndex- zifffern für Produktionsmittel und Konsumgüter gegenüber der Vorwoche keine Veränderung erfahren. Berlin, den 29. September 1928. Statistisches Reichsamt. S Be: Qr La ß er;

Die Reichs indexziffe1 für die Lebenshaltungskosten im September 1928.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er- nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchiung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) beläuft sih nah den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats September auf 152,3 gegenüber 153,5 im Vormonat. Sie ist sonah um 0,8 vH zurückgegangen. -Dieser Rückgang ist im wesentlichen auf das saisonmäßig bedingte Nachgeben der Preise für Kartoffeln und Gemüse zurückzuführen, das sih in diesem Jahr infolge der Witterungsverhältnisse erst im September in größerem Umfange auswirkte. Auch ist die Senkung der Brot- und Mehlpreise ins Gewicht efallen,

Die Jnderziffern für die einzelnen Gruppen betragen (1913/14 = 100): für Ernährung 153,1, für Wohnung 125,9, für Heizung und Beleuchtung 146,8, für Bekleidung 170,8, für den „Sonstigen Bedarf“ einschließlich Verkehr 188,1.

Berlin, den 29. September 1928.

Statistisches Neichsami. F. V! De, Plaß ét. Ver anntmaqunag:

Unter den im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 297 - vom 31, Dezember 1923 und Nr. 83 vom 7. April 1924 bekannt- gegebenen Bedingungen gelten vom 1. Oktober 1928 ab [R e Bren nstoffverkaufspreise je Tonne in Neichs- mark:

L, Nheinisch-Westfälisches Kohlensyndikat. Brechkoks IIIl 20/40 mm i Cet a0

un, Ostelbisches Braunkohlensyndikat. a) Niederlausizer Gruppe: Briketts im Hausbrand- und großen } ;,. c : Industrieformat . fis Da ande A _„ kleinen Jndustrieformat 0 : Briketts im großen Industrieformat für fTleinen Industrieformat 14,— Brikettspäne E e 9,10 b) Für die Frankfurter, Forster und Görlißer Gruppe können für Briketts Franfopreise berehnet werden, die den jeweiligen &Franfopreisen der Niederlausiger Gruppe, berechnet auf der Fracht- grundlage Senftenberg, ent)preden. Die Preise sind Höchstpreise, die, soweit das Syndikat entsprechend den Beschlüssen des Reichskohlenverbandes yom 16. November 1923 (Neichsanzeiger Nr. 297 vom 31. Dezember 1923) regionale Preis- abstufungen vornimmt, in feinem Preitgebiet überschritten werden dürfen.

15,— 16, Industrie- 13, zwede

ZUN, Mitteldeutsches Braunkohlensyndikagt. a) Für alle Neviere außer Kassel.

Für Hausbrandzwecke. R |

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DRAU - S = 2 79 für die Monate Oktober bis

März einschließlich . 16, 16,40} 16,90} _— sür die Monate April bis

_ Junt einschließlich 14 14,40] 14,90] _— für die Monate Zuli bis

September ein\{ließlich 15,— 15,40 | 15,90|

s Für Industriezwedcke,. 14,— - | 14,40 14,90] 12,—| 9,

Grudefkoks E E 17,86.

b) Für das Kasseler Revier, Briketts im Hauébrand- und großen Industrieformat 18,15 Mr NüpMenbrifetts 4 19,05

Die Preise, sind HöhHslpreise, - die, soweit das Syndikat ent-

sprechend den Beschlüssen des Reichskohlenverbandes vom 16. No- vember regionale Preisabstufungen vornimmt, in keinem Preiögebiet über- \hritten werden dürten.

1923 (Reichsanzeiger Nr. 297 vom 31. Dezember 1923)

Soweit nah der Bekanntmahung vom 29. September 1925

(Neichsanzeiger Nr. 288) der Verkauf von Brennstoffen der vor-

3 n

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N E I F 4 Ed t A ula D E hs E. hes t “dia L. p 1 A 4 k b, 4 T R E x E E E E E E E E I T L I A S A L E T I O B E T I E I C E L E I E T E E E E

genannten Art auf einer bestimmten Frahtgrundlage erfolgt, verbleibt es dabei, mit Ausnahme der Naßpreßsteine, die ab Werk verkauft werden.

TV, Kohlensyndikat für das rechtsrheinische Bayern.

1. Oberbayerische Pechkohle: Durcchschnittspreifse.

Ges. Gilde bee O A aa c ¿2590 Ges, Grob 75/200 mm C d a L E Gew. Brogel V0 mm o aa ce e 2810 Gew. Würfel 25/50 mm S0. T 0 S0 S L010 Gew. Nuß L 12/25 L 1 0 6D E S 18,85 Oro. R T a LIOST Dao 0G n aae ¿18/90 MoONNtet O0 e aaa 990 Sa A0 A S 1040

2, Bayerische Braunkohlen-Jndustrie A.-G,, Schwandorf.

Für Briketts und Nohbraunkohle können Frankopreise berechnet erden, die den jeweiligen Franfopreisen des Mitteldeutshen Braun- tohlensyndifats, berechnet auf der Frachtgrundlage Luckenau, ent- \preden.

V, Aachener Steinkohlensyndikat. Brechkoks 111 20/40 mm E

Berlin, den 1. Oktober 1928. Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Keil. Dr. Lintl[.

D b anns) D&W

Vev orodon uug

über die Neuregelung der örtlihen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirk des Landesfinanzamts

München,

Vom 19. September 1928. ___ Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 24. Mai 1928 Deutscher Reichsanzeiger vom 295. Mai 1928, Reichsministerialbl. 1928 Nr. 24, Reichs- finanzbl. 1928 Nr. 20 wird folgendes bestimmt: S1

Das Finanzamt Moosburg wird aufgehoben. E 2 Sein Bezirk wird mit dem des Finanzamts Freising vereinigt.

Q-S:

Das Finanzamt Obernzell wird aufgeh oven. : H Sein Bezirk wird mit dem des Finan;amts Passau vereinigt. 8 3.

Diese Verordnung tcitt am 1. Oftober 1928 in Kraft. München, den 19. September 1928. Der Vräsident des Landesfinanzamis. Heller.

D

Preußen.

Ministerium des Junnexn, Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses 29. Angust bzw. 3. September 1928 verliehen:

Die Rettungsmedaille am Bande an:

Arved von Schubert, Untersekundaner, Friedeberg, N. M.

Die Erinnerungsmedaille. für Rettung

aus Gefahr an:

Franz Geweh L; Schüler, Bochum, Wilhelm Simon, Schneidermeister, Breslau.

vom

Ministerium füx Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

D arry-Kr eis maun- Stiftung.

Die am 2. Dezernber 1922 verstorbene Witwe Frau General- tonsul Fanny Kreismann, geb. Oppert, hat durch legtwillige Verfügung zu Chren des Andenkens ihres am 1. Februar 1885 ver- storbenen einzigen Sohnes eine Stiftung erridtet, die den Namen „Harry - Kreismann - Stistung“ trägt; sie hat diese Stiftung zur alleinigen Erbin ihres nah Ausschüttung mehrerer Legate verbliebenen Gejamtnaclasses eingesezt. Die Stiftung, die durch Verfügung des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Februar 1924 genehmigt worden ist, hat den Zweck, der Förderung deut!cher Wissen|chaft und Kunst zu dienen. Ihr Ertrag ist alljährlich ungeteilt an einen Gelehrten oder Künstler zu verleihen, der sh durh größere Werke bedeutende wissenshattlihe oder fünstlerishe Verdienste erworben hat. Vorzugsweise - sind folche Gelehrte und Künstler zu berück- sichtigen, welhe nicht am Ende ihrer Laufbahn stehen, sondern im Emporstreben begriffen sind __ Die Verwaltung der Stiftung erfolgt unter Au!siht des Preußischen Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung durch ein Kuratorium, bestehend aus einem von dem Minister ernannien Vorfigenden und je drei Mitgliedern der Preußi}chen Akademie der