1928 / 234 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Oct 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs- und Staats8anzeigex Nx. 234 vom 6. Oktober 1928, S, 2,

Q 1s, Zimmer 29, anzumelden Die Nachlaßgläubiger, die sich bis dahin nicht melden, können unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtieilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücsihtigt zu werden, von den Erben nux insoweit Befriedigung verlangen, als sich nah Besriedigung der niht ausgeshlossenen Gläubiger noch ein Uebershuß ergibt; außerdenr haftet ihnen nah der Teilung des Nach- lasses jeder Erbe nur für den scinem Erbteil entsprehenden Teil der Ver- bindlihkeit. 8, VI, 161. 28, Berlin-Spandau, 14. Septbr. 1928. Das Amtsgericht. Abt, 8.

[59465] Aufgebot.

Dex Heinrich Wittig sen. zu Duis- burg, Wallstraße 13, vextreten durch Rechtsanwalt Dr. Baumer, Duisburg- Ruhrort, hat das Aufgebotsverfahren zunt Zweckde der Ausschließung von Nachlaßgläubigerin bezüglich des Nach- lasses seines am 30. Fumi 1928 în Duisburg verstorbenen Vaters, des Meßtgermeisters Heinrich Wittig, be- antragt. Die Nadlaßgläubiger verden daher aufgefordert, 1hre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Heinrich Wittig spätestens in dem auf den 14. Dezeurber 1928, 10 Uhr, Saal 170, des hiesigen Amtsgerichts, anberaumten Aufgebotstermin anzu- melden. Die Nachlaßgläubiger, welche sich miht melden, können von dei Erben nur infoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ansgeshlossenen Gläubiger noch eint Vebershuß ergibt. Nach Teilung des Nachlass»s haftet jeder Erbe nux für dent feinem Erbteil entksprechenden Teil der Verbindlichkeit. Die Gläubiger und Pflichtteilsrehten, Vermächknissen und Auflagen sowie die Glaubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, werden duch das Aufgebot nicht betroffen.

Duisburg, den 28, September 1928.

Das Amtsgericht. [509472] Jut Namen des Vofkes!

(n dex Aufgebotssache des Landwirts Hermann Wornest in Seewiß, vertreten durch den Rechtsanwalt Eichstaedt in Schwerin a. W., hat das Amtsgericht in Schwerin a. W. für Recht erkaunt: Die Gläubigerin der im Grundbuche von Seewihy Blatt Nr. 9 in Abteilung 111 untex Nx, 2 für Pauline Fernandinz Wornest eingetragenen Hypothek von 13 Talern 15 Silbergroshen und 614 Pfennigen wird mit ihren Rechten ausgeschlossen.

Amtsgericht Schwerin a. W., den 21, September 1928.

[59473] Jm Namen des Volkes!

(Fn der Aufgebotssache derx Landwirts- ehelente Franz Lange und Lucia Lange, geb. Hohle, in Semmriß, Kreis Schwerin a. W., vertreten durhch den Rechtsanwalt Eichstaedt in Schwerin ad W, hat das UAmti3gerihck in Schwerin a. W. für Recht exkannt: Der Gläubiger der im Grundbuche von Semmriß, Kreis Schwerin a. W,, Blatt Nr. 2 in Abteilung II1 unter Nr. 1 füx den Gärtner Michael Höhle in Semmvriß eingetragenen Hypothek von 50 Talexrn wird mit seinen Rechten ausgeschlossen.

Amtsgericht Schwerin a. W,., den 21. September 1928, [59475]

Duxch Ausf{lnßurteil des untex- zeihneten Gerichts vom 18. Septermtbex 1928 isk der kriegsverschollene Musketier Aloysins Wehner, geboren am 6. No- vember 1898 in Éickfier, zuleßt wohn- haft in Eickfier, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes ist der 10. Fannar 1920 festgestellt.

Balvenburg, 22. September 1928.

Amtsgericht.

[59474]

Durch Ausfchlußurteil vom 21. 9, 1928 a der verschollene frühere Kohlenhauer Joseph Hell, geboren am 21. Angus: 1882 M Feeberq in Steiermark, zuleht wohnhaft gewesen in Buer-Scholven, E tot exklärt worden, zedoch nur mit Wirkung füx diejemgen Rechtsverhält- nisse, die sih nah den deutschen Geseßen bestimmen sowie mit Wirkung für sein im c«Fnlande befindlihes Vermögen. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31, Dezember 1927, nahmittags 12 Uhr, Fe ben Die Kosten des Verfahrens allen dem Nachlasse zur Last.

Gelsenkirchen-Buer, den 21. Sep- tember 1928. (5. F. 19/27)

Das Amtsgertht Buer.

4. Vessentliche Zustellungen.

[59476] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Franziska Michalczik, geb. Kertwwin, in Hamborn, Fiskusstraße 126, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Gradowski und Dost in Allenstein, klagt gegen den Händler Anton Michalczik, früher in Piotrowihß bei Neidenburg, jeßt unbekannien Auf- enthalts, auf Grund des § 1568

G.-B, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe und Erklärung des Beklagten für den allein huldigen Teil. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts-

streits vor die 2. Zivilkammer des Land gerihts in Allenstein auf den 28. Ns vember 1928, vormittags 9 hr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- autwwalt als Prozeßbevollmachtigten ver- treten zu lassen. Allenstein, den 1. Oktober 1928. Dex Urkundsbeamte dex Geschäftsstelle des Landgerichts.

[59478]

Oeffentliche Zustellung. Die Kauf- mannsfsrau Hildegard Wiese geb. Repfke, in Berlin W. 63, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fustizrat Behx in Bres- lau, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Ludwig Wiese, früher in Breslau, unter dex Behauptung, daß er sih ein Fahr lang gegen den Willen der Klägerin in bösliher Absicht von der häuslihen Gemeinschaft ferngehalten abe, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die 5. Zivilkammer des Land- gerihts in Breslau auf den 19. De- zember 1928, vormitiags 9!4 Uhr, mit dex Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Recht s- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen. 5, R. 428/28 Breslau, 1. Oktober 1928. Dex Urkundsbeamte dex Geschäftsstelle des Landgerichts, [59482] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Hilda Lîna Bosse, geb. Schmidt, in Breitenaun bei Oederan, Prozeßbevollmächtigte : die Rechts- anwälte Dx, Gastreich in Brand-Erbis- dorf und Dr. Kunze in Freiberg, klagt gegen ihren Mann, den früheren Fn- haber einex “Reparatur|wwerkstatt N g Autos und landwirtschaftlihe Ma- schinen, Georg Felix Vosse, früher in Breitenanu bei Oederan, jeßt unbe- kannten Aufenthalts, auf Grund von & 1567 B. G.-B. mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilklammex des Landgerichts zu Prers (Sa.) auf den 17. No- vember 1928, vormittags 9 Uhr, utit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Freiberg, am 29. September 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

bei dem Landgericht.

[59483] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Elske Luise Dulich, geb. Semmelies, in Lüneburg, Untere OÖOhlinger Str. 22, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Walbaum in Göttingen, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Paul Dulich, unbe- kannteu Aufenthalts, früher in Reins- hof bei Göttingen, auf Grund des & 1568 B, G.-B., mit deut Antxag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Il. Zivil- kammer des Landgerichts in Göttingen auf den 5. Dezember 1928, 160 Uhr, mit der Aufforderung, fic durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmaächtigten ver- treten zu lassen.

Göttingen, den 2. Oktober 1928. Die Geschäftsstelle dex Zivilkammer 2. [59484] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Amalie Marie Krichler jeb, Uesedom, Hamburg, vertreten dur ie Rechtsanwälte Dres. Hans un Werner Rode, klagt gegen thren Ee manu, den Steuermann Wilhelm Walter Richard Ludwig Krichler, un- bekannten Aufenthalts, auf Grund der 88 1567 Ziffer 2, 1568 B. G.-B. auf Ehescheidung unnd ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des

cchtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 7 (Ziviljuftiz- gebäude, Sievetinapta n), auf den

. Dezember 1928, vormittags 94 Uhr, mi! der Aufforderung, sich durh einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Hamburg, den 3. Oktober 1928.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[59486]

1, Rosa Gertrud Eisert geb. Beckert, in Chemniy, 2. Elfriede Doxa Sommer, gesh. gew. Wilke, geb. Schönigexr, in Leipzig-Möckern, 3. Marie Anna Auguste Seiler, geb. Wolf, in Leipzig, 4. Frieda Berta Eckard, geb. Büchel, in Leipzig, Prozeßbevollmächtigie zu 1: Rechts- anwalt Dr, Fleischmann, zu 2: Rechts- anwali Dr. Jesch, zu 3: Rechtsanwälte ‘Fustizrat Schaß, Dres. Zuberbier und Maat, zu 4: Rechtsanwalt Harich, sämt- lih in Leipzig, klagen gegen ihre Ehe- männer zu 1: den Schweizer Karl Fried- rih Eifert, zuleyt in Nebißschen bei Mügeln, zu 2: den Schlosser Herbert Erich Robert Sommer, zuletzt in Leip- zig, zu 3: den Artisten Arthur Kurt Seiler, zuleßt in Leipzig-Kleinzschochexr, zu 4: den Zuschneider Walter Paul Fohannes Eckard, zuleßt in Leipzig, zu 1 bis 4 jeßt unbekannten Aufenthalts, gu 1 bis 3 wegen Zerrüttung des ehe- ichen Verhältnisses und zu 4 wegen Ehebruchs auf Scheidung dexr Ehe mit dem Antrag, die Ehe dex Parteien zu scheiden und die Beklagten für s{chuldig an der Scheidung zu erklären... Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts-

zinsen an die

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streits vor die 18. Zivilkammer zu Leipzig auf den 29. November 1928, vormittags, zu 1 und 4: um F und zu 2 und 3: um L0 Uhr, mit der Auf- forderung, sih je dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Leivzig, den 3. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht.

(7] Oeffentliche Zustellung.

x Kaufnrann Walter Kind in Zittau, Reichenberger Straße 47, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dr. Haensel, Dr. Schlegel und Dr. Haensel in Zittau, klagt gegen den früheren Syndikus Otto Legker, früher in Zittan, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er den Beklagten beauftragt habe, seine finanziellen Angelegenheiten zu ordnen und in Verfolg dieses Auftrags nachverzeichnete «Forderungen ohne Gegenleistung abgetreten. habe, der Auf- trag infolge Flüchtens des Beklagten aber erledigt sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger folgende, ihm abgetretene Forde- rungen zurückzuzedieren: a) an Ernst Gruner aus einem Unfall, b) 23 RM an Selma Weigt, c) 133 RM an R. Seifert, @) 2655 RM an Frau Wallus, e) 67,45 RM an Katharina Ritter, f) 4948 RM an Hermann Hoffmann, g) 35 RM an Frau Seidel, h) 28,40 RM an Frau Gulich, i) 90 Reichsmark an Kurt Petermann, k) 2,65 RM an zux Nieden, 1) 11 RM an Otto Thomas, ihm die Kosten auf- sueclegen und das Urteil gegen E )eitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erflären. Der Kläger ladet den Be- klagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivil- kammer des Landgerichts zu Bauten auf den X, Dezember 1928, vor- mittags 94 Uhr, mit der Aufforde- rung, sih durch einen bei diesem Ge- riht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Bauten, den 4. Oktober 1928. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[59479] Oeffentliche Zustellitug. _Der Kaufmann R. Siecentug in Sofia Maria Luise 45, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. H. Kiefer in Breslau, klagt gegen 1. den Kauf- mann Richard Sreseet, 2. dessen Ehe- frau Martha Grellert, geb, Sauveur, früher in Berlin-Halensee, jeßt unbe- kannten Aufenthalts, unter dexr Behaup- tung, daß die Beklagten ihm aus dem Kaufvertrag, betreffend das Grundstü ÖObernigk Bl, 309, an vom Kläger ver- anslagter Wertzuwachssteuer 1950 RM verschulden, mit dem Antrag: 1. die Be- klagten als Gesamtshuldner zu ver- urteilen, an den Kläger 1950 RM nebst 8 % Zinsen seit 30. September 1926 zu zahlen, 2. das Urteil ohne, event. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll- streckbarx zu erklären, 3. den Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die 4. Zivilkammer des Land- gerichts in Breslau auf den 15. De- zember 1928, vormittags 9 Uhr, mit der T, fi durch einen bei diesent Gericht zugekassenen Rechts- anvalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu Lassen. 4, O. 470/28. Breslau, den 1, Oktober 1928. Dex Urkumndsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

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[59480] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Haus Albrecht G. m. b. H. in Liqu, vertreten durch den Liquidator Leopold Bohle in Berlin-Charlotten- burg, Grolmanstraße 15, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Emil Wolffenstein in Berlin, Potsdamer Straße 118e, klagt gegen: 1. 2c, 3. 2c., 2. den Kaufmann Paul Sielaff, N in Charlottenburg, Kantstraße 153, zur- S unbekannten Aufenthalts, wegen Einwilligung, mit dem Antrage, den Beklagtew koßtenpflichtig zu verurteilen, darein zu willigen, daß die von der Be- klagten zu 1 bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Doniïg in Berlin aus Anlaß des Vertrags\{lusses zwischen dem Beklagten zu 2 und dex Bellagten zu 1 ‘vom 19. August 1927 bènserléglén 1930 RM nebst den aufgelaufenen Hinterlegungs- Klägerin ausgezahlt werden. Die Klägerin ladet den Be- klagten zu 2 zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vorx den Einzel- rihter der Zivilkammer 10 des Land- gerihts 111 in Berlin zu Charlotten- burg, Tegeler Weg 17/20, auf den 22, Dezember 1928, vormittags 10 Uhr, Saal 106, mit der Aufforde- rung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen und citvaige gegen die Behauptungen der Klage vorzubringende Einwendungen dem Gericht und der Klägerin schrift- säbßlih mitzutcilen. (19. O. 607. 28.)

Charlottenburg, 3. Oktober 1928.

Geschäftsstelle des Landgevihts IIl Berlin. Abt. 19. [59481] Oeffentliche Zustellung.

Die Bayreutherstraße G. m. b. H., vextreten durch den geschäftsführenden Generalbevollmächtigten Herrn Dipl.- Fngenienr Domany, in Berlin W., Wormser Str. 6, Klägerin, Prozeßbevoll- mächtigter: Rehisanwalt Dr. Sachs,

Charlottenburg, Gervinusstr. 11, klagt gegen 1. Kaufmann Max Georg Ftedler, 2, dessen Ehefrau Frieda (Petra) Fiedler, geb. Behrens, früher in Berlin, Wormser Str. 6, beide zur- it unbekannten Aufenthalts, wegen Schadenersaßes mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamtschuldner kosten- pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an. die Klägerin 516,30 RM nebst 2% Zinsen über Reichsbank- diskont seit dem 1. April 1928 zu zahlen. Die Klägerin ladet die Beklagte zux mündlichen Verhandlung des Rechts- Itreits vor den Einzelrichter der 10, Zivilkammer des Landgerichts I in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 17—20, auf den 19, Dezember 1928, vormittags 10 Uhr, Saal 133, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen und etweige gegen die Behauptungen der Klage vorzubringende Einwendungen dem Gericht und der Klägerin \ch{riftsäßlich mitzuteilen,

Gharsottenburg, 3. Oktober 1928.

Geschäftsstelle des Landgerichts IIT

Berlin. Abt. 19. (19. 0. 667. 28.) [59485] Oeffentliche Zustellung. _Der Maschinenhändler und Schlosser Paul Lug in Arfeld a. Eder, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Elias in Kassel, klagt gegen die Baronefse von Dalwigk auf Hohenkampf bei Daltwigkskal (Walde), jezt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag, die Be- klagte kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 545,52 NM nebst 7 2% Zinsen seit dem 1. Februar 1926 zu zahlen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Be- klagte zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Etinzelrichtex dex IT. Zivilkammer des Landgerichts in Kassel auf den L. Dezember 1928, vorm. 9!4 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen hei diesem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Kassel, am 2. Oktober 1928.

Dex Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

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[59487} Oeffentliche Zuftellung.

Der Hausbesizer Wilhelm Gebauer in R meeeEh Kreis La Schles. Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Dr. Loske in Liebau, Schles, klagt gegen den Rudolf Pauer (Bauer), frühex in Trautenau, untex der Be- hauptung, daß die Genehmigung des Be- klagten zu der von seiner Ehefrau Modistin Fanny Bauer (Pauer) ab- gegebenen Löschungsbewilligung bzgl. der Post Abteilung IIT Nr. 12 von 3000 RM, Reichhennersdorf Band IV Blatt 142 nicht erteil! worden is und daher die Löschung auf dem dem Kläger befindlihen Grundstück nicht erfolgen könne mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig in vorläufig vollstreckbarer Form zu verurteilen, die tn der notariell beglaubigten Löschnngsbewilligung de dato Liebau, den 29. Fannarx 1928, von der Ehefrau Fanny Baunex (Pauer) ab- gegebenen Erklärungen, betreffend die auf Blatt 142 Reichhennersdoxf Dorf in der IIT, Abteilung untex Nx. 12 einge- tragene Hypothek von 3000 RM als Ehemann zu genehmigen. Zur Güte- verhandlung wird dex Beklagte vorx das Amtsgericht in Landeshut, Schles, auf den 13, November 1928, vor: mittags 9 Uhr, geladen.

Amtsgericht Laudeshut, Schlef. [59488] Oeffentliche Zuftellung. :

Die Firma Löckenhosff & Schulte tn Lippstadt, klagt gegen den Eduard Stöppler, früher in Hamburg, jeßt un- bekannten Aufenthalts, unter dex Be- hauptung, daß ihr der Beklagte aus einer Warenlieferung 560 RM nebst 8 % Zinsen feit dem 1. 4. 1927 schulde, mit dem Antrag auf kostenpflichtige Verurteilung zur Zæhlung von 560 RM nebst 8 9% Zinsen seit dem 1. April 1927. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, hier, auf den 28, No- vember 1928, vormittags 160 Uhr, geladen. /

Lippstadt, den 28. September 1928. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

5. Verlust- und Fundsachen.

[59490] Verlustanzeige.

Die Pfandbriefe alter Währung der Nheinisch - Westfälishen Boden - Credit- Bank, Köln, Serie 111 2 Stück à 1000 4 Nr. 7610/11 sind in Verlust geraten.

Düren, den 1. Oktober 1928.

Die Polizeiverwaltung. [57262]

Der Versficherungsfchein A 304 948 über 4 10000 Versicherungssumme, auf das Leben des Königl. Amtsrichters Herrn Paul Schmidt in Gottesberg lautend, ist ab- handen gekommen. Wer Ansprüche aus dieser Versicherung zu haben glaubt, möge fie innerhalb 2 Monate von heute ab zur Vermeidung ihres Verlustes bei uns geltend machen.

Magdeburg, den 19. September 1928.

Magdeburger Lebens - Versicherungs8-

Gefell}haft zu Magdeburg.

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[57570]

Der Versicherungsschein A 866 443 über 1000 Dollar Verficherungsfumme, auf das Leben des Herrn Obertelegrapheusekretärs Hellmuth Lack in Eydikußnen lautend, ifk abhanden gekommen. Wer Ansprüche aus dieser Versicherung zu haben glaubt, möge sie innerhalb zweier Monate von heute ab zur Vermeidung ihres Verlustes bei uns geltend machen.

Magdeburg, den 23. August 1928.

Magdeburger Lebens - Versicherungs-

Gejellschaft zu Magdeburg.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren.

[59492] 6% Anleihe von 1927 der Stadt Kolberg (Oftseebad).

Die auf èen 1. Januar 1929 fällige l, Tilgungsrate obiger. Anleihe im Betrage von 22500 NM if dur Ankauf be- {haft worden; eine Auskofung findet dem- nach in diesem Jahre nicht statt.

Kolberg, den 1. Oktober 1928,

Der Magistrat,

7, Attien- gesellschaften.

(57931} - J+ A, Eÿsser A.-G., Möbelfabriken,

i Nürnberg-Bayreuth.

Aus dem Aufsichtsrat unserer Gesell- schaft sind ausgeschieden die Herren Rechts- anwalt Friy Greitenstein, Bayreuth, Nechtsänwalt Dr. Paul Sulzbacher, Nürns- berg, Ministerialrat Dr. Georg Kai}ens berg, Berlin.

In der außerordentlihen Generalyer- sammlung unserer Gesellshaft vom 6. August 1928 wurden in den Aufsichtsrat neugewählt die Herren Dr. J. Steinlein, Volfkswirt, Nürnberg, Syndikus Jauch, Nürnberg, Rechtsanwalt Philipp Croms well, Nürnberg.

Nürnberg, den 29. September 1928.

Der Vorftand, Walter Eysser. Eduard Eysser.

[59516] : Fn dexr Generalversammlung vom 27. März 1928 wurde der bisherige Vor- stand Franz Osthoff abberufen und die Herrem Max Burde, Berlin-Buchholz, Hauptstr. 22, Arnold Braun, Berlin C. 2, An dex Spandauer Brücke 9, und Jean Broh, Berlin W. 57, Kurfürsten- straße 23, gewählt. : Die Aufsthtsrat3mit lieder Paul Witk und Adolf Richter, in Berlin wohnhaft, schieden am 31. März 1928 aus. Neu in den Aufsichtsrat gewählt wurden die Kaufleute Karl Gontard, Berlin N. 58, und Friy Schumacher, Berlin N. 31. Dex Geheime Ministerialrat i. e, R. Rechtsanwalt L, Schönbrod, Berlin=- Charlottenburg, bleibt Mitglied und Vorsibender des Aufsichtsrats. Berlin W. 57, Bülowstr. 6, den 1, April 1928. Allgemeine Zeitschristen Verlags. aktieugefellschaft. Max Burxrde. Arnuold Braun, Jean Bx oh.

[59184] A. Scheffner & Sohn UAktien- gesellschaft, Elberfeld.

Die Aktionäre unserer Gesellschast werden hierdurch zu der am Freitag, den 26. Oktober 1928, nachmittags 5 Uhr, in unseren Geschäftsränmen, Weidenstr. 23, stattfindenden ordeut- lichen Generalversammlung einge- laden.

Tagesordnung :

1. Vorlage der Bilanz sowie der Ge- winn- und Verlustxechnung für das bten 1927/28 nebst Be- richten.

Beschlußfassung über die Geneh- migung des Rechnungsabschlusses. Beschlußfassung Über Entlastung delVorstands und des Aufsichtsrats,

3. Ermächtigung des Vorstands, die

alten Stammaktien über je Reihs- mark 50— im Wege des frefs willigen Umtaushs gegen Stüde über je RM 1000,— einzuziehen.

4. Ermächtigung des Aufsichtsrats,

nach Durchführung des Aklien- umtaushs die Paragraphen 4 und 23 der Gesellshaftssazung ent- sprechend zu ändern.

5. Auffichtsratsneuwah!.

6. Verschiedenes. /

Diejenigen Aktionäre, welche ihr Stimmrecht ausüben tollen, haben svätestens bis Samstag, den 30. Oktober 1928, ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse oder bei der Berg.=- Märkischen Lank, Filiale der Dentschen Bank, Elberfeld, oder bei einem Notar zu hinterlegen. Jm Falle der Hinter- lequng bei einem Notax muß der Ge- sellschaft spätestens am Dienstag, den 23. Oktober 1928, eine Be- scheinigung des Notars hierüber einge=- reiht werden unter Angabe der Nummern der bei ihm wverwahrten Stücke.

Elberfeld, den 5. Oktober 1928.

Der Vorstand.

Knensels. Ernst Dierichs.

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Ges{äfts\stelle eingegangen sein.

Jnhaltsübersicht. Handelsregister, Güterrechtöregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrehtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichs\athen, Verschiedenes.

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Sntscheidungen des NReichsfinanzhofs.

146. Zur Bewertung von Wertpapieren und Kuxen für die Einkommensteuer. Die beshwerdeführende Bankfirma besaß zu Anfang des Gesthäftsjahrs eine größere Anzahl von E -Kuxen, ‘die mit 20000 ‘RM bewertet waren. Einen dieser Kuxe hat sie an einen Kunden, der fie mit dem Ankauf eines E.-Kuxes beanftragt hatte, unter Berehnung eines Preises von 45 500 NM veräußert. Wenige Tage später hat fie einen Kux für 44 750 RM an der Börse gekauft. Sie ist der R L daß diejer Kux bilanz- mäßig als mit dem veräußerten identish anzujehen sei. Die Vor- eee d hat dicse Auffassung abgelehnt und diesen Kux in der Endbilanz mit dem angenommenen Wert am Stichtag von 24000 Reithsmark bewertet. Mit demselben Betrag sind auch mehrere andere, neu æxworbene Kuxe eingeseßt; der Anschaffungspreis war bei ihnen höher. Jn der Rechtsbeschwerde verlangt die Firma

anzusehen.

reihen.

zweitens rügt fie, daß hx eine Auækunft Über den ge- meinen Wert der Kuxe am Stihtag der Endbilanz nit mitgeteilt sei. Sie sei dadurh gehindert, darzulegen, daß nah dem amtlichen Kursberitht der Börse zu E. E.-Kuxe zun 23 000 RM gesutht und zu 25 000 RM angeboten seien. Als gemeiner Wert sei der Narhkragekurs anzusehen, nicht ein Mittel zwischen Geld- und Briefkurs. Die Rechtsbeshwerde is begründet. Darstellung der Beschwerdeführerin in den Vorinstanzen besaß sie die E.-Kuxe micht zu dem Zweck, um mit ihrer Hilfe etwaige Aufträge der Kunden auszuführen. Jhr lag vielmehr daran, bei der Gewerkschaft Einfluß zu gewinnen. Daß sie einen Kux ihres Bestandes zur Ane cines Kaufvertrags benußte, hatte einen Grund angeb ällig die Nahfrage das Augebot in E.-Knxen überstieg.

7.

vor der

laubte deshalb im JFuteresse thres Kunden zu handeln, wenn fie ihm einen Kux aus ihren Beständen zu einem den ab- geschlossenen Käufen entsprehenden Preise überließ und ihren Vorrat in den nachsten Tagen ergänzte, statt für ihr einen Kux ¿zu ungünstigeren Bedingungen zu erwerben. Der Verkauf des Kuxes zu 45500 NM und der Ankauf zu 44750 RM waren danach, die Richtigkeit der Darstellung der Beschwerdeführerin unterstellt, Glieder eines Entschlusses.

weisungen reichen.

Der Vexkauf ge]chah in der Erwartung, daß es voraussichilich möglich sei, den Bestand alsbald ohne Nachteil, T sogax mit Vorteil, zu er- gänzen. Nun ift es gewiß richtig, daß die bloße Absiht, an Stelle eines vexräußerten Wertpapiers ein gleiches alsbald wieder zu erwerben, uitht den Erfolg haben kann, daß das erworbene Wert- papier als mit dem entäußerten identish anzusehen ist. Dagegen erscheint es gerethtfertigt, eine solche Fdentität anzunehmen, wenn si nah der äußerlih erkennbaren Sachlage der Ankauf als Deekungsgeschäft für den Verkauf darstellt. Dies gilt insbesondere auch zuungunsten des Steuerpflichtigen. Es kann nicht zugelassen werden, daß cin Kaufmann in einem ungünstigen Fahre zur Erzielung eines Buchgewinns niedrig zu Bnche stehende Wert- papiere veräußert und gleithzeitig oder kurz nahher Wertpapiere derselben Gattung und Menge erwirbt, um die leßteren mit den höheren Zeitwerter einseßen zu können, was bei den alten Papieren nah § 20 des Einkommensteuergeseßes niht zulässig wäre. Dies muß «ber auch zugunsten des Steuerpflichtigen an- extannt werden. Wenn gz. B. ein Kaufmann ihm gehörige Effekten an einem Börsenplaye verkaufen und einen glethen Posten an einem anderen Börsenplaß, an dem der Kurs niedriger ist, kaufen [äßt, so handelt es fih um eine einheitliche Transaktion, Aus- nußung des Kursunterschieds an zwei Börsen (Arbitrage), und es wäre widevsinnig, wenn die Transaktion zu einem Buthgewinn führen würde, weil die verkauften Effekten niedrig zu Buche standen. Ebenso ist beim Kostgeshäft die Sache so anzusehen, als wenn ein tes der Wertpapiere nit stattgefunden hätte, weil es sih wirtshaftlich nur um Geldbeschaffung durch Ver- pfändung von Wertpapieren handelt, obwohl die Wertpapiere mucht verpfändet, sondern übereignet werden und die zurück- erhaltenen Wertpapiere mit den hingegebenen nicht identisch sind. Ebenso wäre es wirtschaftlih verkehrt, wenn bei einem uneigent- Tichen Leihgeshäft im Sinne des S 424 des Körpersthaftsteuer- geseßes die gurückgegebenen Wertpapiere als neu erworbene gemäß § 19 Abs. 2 Saß 2 des Einkommensteuergeseßes bewertet würden, statt daß für sie der bisherige Buchwert der hingegebenen gilt. Wenn es nun rithtig ist, daß der gelieferte E.-Kux aus einem Bestand stammt, der nicht “ar Verkauf bestimmt war, au nicht dazu, um Lege gig die Ausführung von Kaufaufträgen ohne «nanspruhaahme der Börse zu ermöglichen, und wenn tatsächlich die Wiederbeschaffung eines E.-Kuxes binnen wenigen Tagen exfolgt ist, so gibt dex S ertennbare Tatbestand genügende Veranlassung, în dem Ankauf des leßteren lediglih ein Deckungs- ge uft für den Verkauf zu erblicken und den Buthwert des ver- austen .Kuxes auf den erworbenen zu übertragen. Hierfür \pricht auth folgende Erwägung: Hätte die Firma zur Erfüllung des

wiederholt. trafe von

die nah

Firma unentgeltlich geliehen, so wäre bei ihr ein Buchgewinn zweifellos ni "t entstanden und es wäre niht einmal Börsen- umsaßsteuer fällig geworden, wenn fie sih binnen einer Woche eingedeckt (der Ankauf ist natürlich börsenumsabsteuerpflichtig) und das Leihgeshäft erfüllt hätte, und auh bei der befreundeten oma würe ein Buhgewinn, wie an3geführt, niht entstanden. enn nun \{on das Kapitalverkehrsteuergeseß in einem -der- artigen e von der Erhebung der sonst nach seinen Bestimmungen MIENEA casanne / niht zn unterbinden, so erscheint es gerechtfertigt, in Fällen, in denen gewissermaßen eine Abteilung bes Betriebe eime anderen

Kuxe rügt die Beshwerdeführerin mit Retht, des kunst über die Bewertung nicht mitgeteilt sei. S t gehindert, den amtlichen Kursberiht der Börse zu E. €Öinzu- Danah war am 31. Dezember 1925 Nathfrage nah E.-Knxen zu 23000 RM, Angebot zu 25009 RM vorhanden. Aus dieser Notierung ergibt fh nur so viel, da Wert cines E.-Kuxes am Stichbog mindestens 23000 RM war. Wenn der Kux zu einem Privatvermögen gehörte

den Betrag nicht hinanszugchen; denn nur zu diej Bei Zugehörigkeit zu einem Be-

ex für jedermann verkäufltch. ) ì l eiliwert zu rechnen. Es

erstens Einsezung des ersterwähnten Kuxes mit 20000 NM, } triebsvermögen is mit einem Höheren 2 L ist zu ermitteln, ob irgendwelche Umstände vorlagen, die bei ciner Veräußerung des Geschäfts dazu geführt hätten, für die Kuxe mehr als den Nathfragekurs anzujseßen. liegenden Fall nahe, da nach den Behauptungen der Beschwerde- führerin die E.-Kuxe nichi zum Wiederverkauf anges{hafst waren. Die angefohtene Entscheidung war danah aufzuheben und die Nach der | niht spruchreife Sahe an die Vorinstanz zurückzuverweisen. (Urteil vom 13. Funi 1928 VI A 292/28.) Verpflichtung des Konkursverwalters zur Ein- reichuug der Lohnftieuerüberweisungsblätter auch für die Konkurseröffnung im Betriebe des Gemein- 1 | Js \chuldners beschäftigten Arbeitnehmer. ih darin, daß an dem betreffenden Tage A ist Konkursverwalter in dem über das Vermögen der Fabrik N. L Gestüßzt auf § 46f der Durhfsührungs-

bestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn wurde der Besthwerdeführer aufgefordert, die Lohnfteuerüberweisungsblätter der Gemeinschuldnerin im Jahre 1926 be- schäftigt gewesenen Arbeitnehmer mit den dazu gehörigen Nath- | der Zusammenstellung dem Finanzaut "einzu- Da der Konkursverwalter dieser Aufforderung nmcht j lihen oder beruf

ie | eröffneten Konkurs.

für die im Betrieb

UNd

20 KM ausgeseßt. Besthwerdeführer

rihtig seien. verwalter prafktif

Androhung vorausgegangen ist.

meinshuldners.

in gleiher Weise anshilft, von der streng rethtlihen Auffassung des Vorgangs anch für die Einkommensteuer abzusehen und das zurückerworbene Wertpapier als mit dem veräußerten identish Bezüglith der Bewertung der Übrigen ps

ihr die L ie ist dadur

nakam, hat das Finanzamt gemäß § 202 der Reihsabgaben- ordnung gegen den Konkursverwalter nah vorhergehender An- drohung etne Geldstrafe von 20 NM festgeseßt und unter An- drohung ciner weiteren Geldstrafe von 30 RM seine Aufforderung Auf die Beschwerde gegen die Festseßung der Geld-

der gemeine

so wäre über em Preis war

Es liegt dies im vor-

Der Beschwerdeführer

bei Abgabe der Erklärungen handelt, mögen auch objektiv die Erklärungen Mängel enthalten, die thren Grund in dex Mangel- aftigkeit der vom Konkursverwalter übernommenen Unterlagen aben und die vom Konkursverwalter niht erkannt wurden und us- f au bei der ihm zumutbaren Nachprüfung nicht erkannt werden konnten. Die Rechtsbeshwerde war daher zurückzuweisen. (Urteil vom 13. Juni 1928 VI A 705/27.)

18S, Behandlung von Baukofteuzuschüfseu der Mieter von Neubauten bei der Einkommensteuer. Der Beschwerde- führer ist Architekt. Er hat auf einem ihm gehörizen Grundstück zwei Wohnhäuser errihtet und die Wohnungen vom 1. Mai 1925 an auf zehn Fahre vermietet. Sämtliche Mieter haben ihre Bau- fostenzu)hüsse geleistet, im ganzen 45 700 RM. Die Vorinstanz at diejen Betrag als Einnahmen aus Vermietung behandelt. Der Beschwerdeführer hatte geltend gemacht, daß die Kosten von Umbauten, die er auf Wunsch einiger Mieter vorgenommen hat, als WerbungSosten abzuziehen seien und § 58 des Einkommen- senengesepes anwendbax sei. Ju der Rechtsbeschwerde hat er ih auf den Standpunkt gestellt, daß die Baukosteuzuschüsje Dar- lehen darstellten, die er 1m Fall vorzeitiger Lösung der Miet- verhältnisje zurückzahlen müsse, und daß die Beträge deshalb auf zehn Fahre zu verteilen seien. :

Die Rechtsbeshwerde ist aus anderen als in der Rethts- bes{chwerde angeführten Gründen begründet. Zunähst ist zweifel-

haft, ob überhaupt Einkünfte aus Vermietung vorliegeu. Es ist die Annahme nicht ausgeschlossen, daß die Errichtung der Häuser zum Beruf oder Gewerbe des Steuerpflichtigen zu rechnen ijt. Jn diesem Falle wäre er berechtigt, die langjährigen Mietverträge als cine Last zu- behandeln, da offenbar die Mietzinsen mit Rü@- siht auf die Baukostenzushüsse niedrig gehalten sind. Die Last wäre entspre{hend den Baukostenzuschüjsen zu bewerten und jedes Jahr um 109 vH zu erniedrigen, und auf diese Weise würde der Beschwerdeführer ohne weiteres das erreichen, was er. in der RechtsSbeshwerde E Aber auch wenn das Vorliegen gewerb-

lihen Einkommens abzulehneu ist, kann die Steuerforderung niht ganz aufrechterhalten werden. Zunächst sind Werbungskosten insoweit anzuerkennen, als der Beschwerde- führer auf Verlangen dex Mieter Aenderungen an dem fertig- gestellten Hause vorgenommen hat, die objektiv eine Verbesserung nicht oder nicht in Höhe der Ausgaben darstellen. Hierzu gehören

RM und Androhung einer weiteren Geldstrafe von | 4. B. die Kosten für Herstellung einer Tür zwischen zwei

30 RM hat der Präsident des Landesfinanzamts die Beschwerde wegen der weiteren Androhung als unbegründet zurückgewiesen, | die Entscheidung über die Festseßung der Erzwingungsstrafe von Gegen diese Beshwerdeentscheidung hat der Rechtsbeshwerde eingelegt mit dem Antrag, sowohl die festgeseßte Erzwingungsstrafe als die Androhung einer weiteren Strafe aufzuheben. Er hat ausgeführt, die Verwaltung des Konkursverwalters beginne ers mit der Konkurseröffnung und reiche niht in die vorkonkurs\iche Zeit. walter könne für diese Zeit wedex nahprüfen, ob die Bücher der Gemeinshu!ldnerin vollständig und einwandsrei geführt seien, noch die Verantwortung dafür Übernehmen, daß die Angaben, die er auf Grund der Unterlagen machen konnte, vollständig und Î Die Abgabe einer nah bestem Wissen und Gewissen richtigen und Len Erklärung sei daher für den Konkurs- ) unmöglih. Soweit sih die Rethtsbeshwerde gegen die bereits erfolgte Straffestseßung wendet, ist sie nicht zulässig, da nah § 283 der Reithsabgabenordnung nur gegen die Androhung eines Zwangsmittels nah L 202 der Reih3- abgabenordnung die Rechtsbeschwerde zulässig ist; wegen Ver- hängung eines Zwangêmittels ist die Rehtsbeshwerde nur in dem ‘hier nicht vorliegenden Fall gegeben, daß darin eine An- j wenn eine Aenderunos des bereits hergestellten Baues vor- oxdnung oder Androhung enthalten ist und der Verhängung oder Ausführung des Zwangsmittels keine besondere Anordnung oder Soweit sih die Rethtsbeschwerde gegen die Androhung éiner weiteren Geldstrafe von 30 RM richtet, ist sie zwar zulässig, aber niht begründet. Der Reithsfinanzhof tritt der in einem früheren Urteil vertretenen Ansitht bei, daß 8 85 der Reichsabgabenordnung dem Konkursverwalter auferlegten Verpflichtungen sich auch auf Forderungen und An- sprüche des Steuergläubigers beziehen, die in den Gemeinshuldner A stenerpflihtig, in dem sie dem Berechtigten tatsählih betreffenden Vorgängen vor Eröffnung des Konkurses wurzgeln. | zu Die Worte „soweit ihre Verwaltung reiht“ im § 85 der Reichs8- abgabenordnung bedeuten, 4) die hier auf eten Vermögens- verwalter alle diejenigen P fi verwaltete Vermögensmafsse, wenn sie geschäftsfähig wäre, zu er- füllen hätte, soweit fie auf Grund ihrer rechtlithen und tatsächlichen Lage zur Erfüllung dieser Verpflichtungen imstande sind. der ausdrüd@ltihen Bestimmung im § 1 Abs. 3 der Konkursordnung gehören *zu der Konkursmosse au die Geschäftsbücher des Ge- JOgende Wi U f j Dîese bilden aber die Grundlage für die Aus- Geschäfts mit ihrem Kunden einen E.-Kux von einer befreundeten uns der Lohnsteuerüberweisungsblätter, die dem Gemein- chuldner selbst infolge der durch den Konkurs entzogenen Ver- fügungsgewalt über seine Unterlagen nicht mögli sein wird; es ist daher durchaus in Ordnung, wenn im vor ege Finanzamt den Konkursverwalter nach § 85 der Reichsabgaben- | geme ordnung zu deren Einreichung angehalten hat. Konkursverwalter verlangt wird, daß er seine Erklärungen nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig a gibt, so 4 t l bedeutet dies natürlih nit, daß hen Börsenumsaßsteuer absteht, um derartige Geschäfte | die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen übernehmen müßte. Er genügt seiner Ver- | pslichtung, wenn er nach seinem besten Willen und Gewissen |

lichten zu er

Dex Konkurs8ver-

en haben, die die

Wenn dabei vom

er gleihzeitig die Gewahr für

Wohnungen. Diese Kosten werden aufgewendet, um die be- treffenden Wohnungen an bestimmte Personen vermicten zu

L

können, ohne das dem Vermieter ein Mehrwert an dem Hause erwächst. Denn von anderen späteren Mietern ist vorausfichtlih niht zu erwarten, daß sie mit Rücksiht auf die Verbtndung zwischen den beibeu Wohnungen einen Höheren Mietzins zahlen werden; es ist im Gegenteil wohrschetnliher, daß der Vermieter Pen gezwungen -ist, die Verbindung der Wohnungen zu Be- eitigen. Auch soweit eine Verbesserv-ag der Wohnungen verlangt wurde, müssen Werbungskosten tnsoweit anerkannt werden, als die Kosten der nachträglichen Verbesserung den Betrag über- steigen, der erforderlih gewesen wäre, wenn die Anlagen vor Fertigitellung des Gebäudes gemaht wären. Es kommt nitht darauf an, welche Mehrkösten infolge de: Wünshe der Mieter gegenüber den urspcünglih in Ausfiht genommenen, in dem Ver- trag mit der Baufirma festgeleaten Baukosten entstanden sind. Denn soweit derartige Kosten während des Baues entstandeu find, handelt es sih ledigli darum, daß der Veschwerdeführer ein in gewisser Beziehung anderes Haus errichtete, als ex ursprünglich beabsichtigte, und diese Kosten gehören daher zu den Herstellungs- kosten des tatsählich aufgeführten Baues. Anders is es dagegen,

genommen wurde. Ez liegt dann niht anders, als wenn ein Hausbesißer sonst, «m eine Wohnung vermieten zu können, Aenderungen vornebmen läßt, und die Kosten solher Aenderungen sind grundsäßlih zu den Werbungskosten für die Mieten zu rechnen, soweit sie niht den Wert des Hauses dauernd erhöhen. Was nun die Baukostenzuschüsse anlangt, so kann nicht zweifelhaft sein, daß es sih um Entgelt für Ueberlassung der Mieträume handelt. Nah § 11 Ab. 1 werden Einnahmen in dem Steuer-

usließen. Es ist grundsäblih unerheblich, ob die Einnahmen das Entgelt auch für eine Ueberlassung der Mieträume für eine Zeit nah dem Ende des Steuerabschnitis bilden. Es kann auch niht anerkannt werden, daß Mietvorauszahlungen an sih unter 9 98 des Einkommensteuergeseßes fallen. Dagegen ist eine andere Behandlung geboten, wenn die Vorauszahlungen für einen der- Nah | artig langen Zeitraum erfolgen, daß sie den Charakter von Miet- zahlungen als regelmäßig einlaufende Einkünfte verlieren. Fu rinem Fall wie den vorliegenden liegt S ein Eritgelt dafür vor, daß die Mieter für die Dauer von zehn Fahren die Wohnungen zu einem verhältnismäßig geringen Mietzins bewohnen können und der Vermieter für zehn Fahre gehindert A die Wohnungen durch Vermietung zu einem angemessenen

ietzins T. Unter diesen Umpänden exshetint es an-

\ n Baukosteuzushüsjen Ersaß für entgehende Eiu- nahmen zu sehen und danach auf sie § 44 Nr. 1 und § 58 Abs. 3 Nr. 2 des Einkommensteuergeseßes anzuwenden. Andererseits sind die erwähnten abzugsfähigen Kosten als Werbungskosten gerade für diese Einküntte zu betraten, und sie sind daher in voller Höhe von ihnen abzuziehen; eine Verteilung dieser Kosten auf die Dauer der Mietzeit kommt niht in Fräge. (Urteil vom 14. Juni 1928 VI A 656/28.)

n Fall das 0 sen, in

Aachen. : | [58906] | Bezeichnung „Gesellschaft zum Betrieb

H-R. B §50. Fn das Handels3vegister j Limburgischer Steinkohlenbergwerke“ wurde cingetragen am 1. Oktober 1928} bisher teten Geschäfts. Stamm- dic Firma „Gesellschafi zum Vertrieb 2 vil 0 000 Reihsmark. Geshhäfts- timburgifcher Steinkohlen mit be- pra Bruno Gro, Kaufmann in schränkter Haftung“ mit dem Siy in | Aachen. Gesellschaftsvertrag vom

Aachen. Gegenstand des Unternehmens | 26. September 1928, abgeändert am E der Vertrieb von Brennstoffen aller | 28. September 1928,

Urt und der Vertrieb der damit gu- "bestellt einen

Die Begersvare Geshäftsführer. Als

1. Handelsregister. lesondere dfe Fortsegung del tinter der

uicht eiugetragen wird bekanntgemaht: i Ne ekanntmachungen der Ge- sell|chaft erfolgen nux im Deutschen Retthsanzeiger. Geschäftsräume: Ver- einsstraße 11. Amtsgericht, 5, Aachen.

Allstedt, Helme. [58907]

Fn unser Handelsregister B ist bei der unter Nr, 15 eingetragenen Firma Kyffhäuser Holzwerke, Gesellshaft mit

Heygendorf | Aliona, Elbe, [58906]

beshränktex Haftung in l Eintragungen ins Handel8-

heute eingetragen worden: Nr. 2. Die Gesesaft ist durch Beschluß der | register. Gesellshafterversammlung vom 5. 9. 21. September 1928. i 1928 auge, Zu Liquidatoren sind | H.-N. B 837. Grundstücksgefsellschaft bestellt: a) Bergwerksdirektor Richard | Haferweg mit beschränkter Saftung, Ebeling, b) Bergwerksdirektor Alfred | Altona. Gesellschaft mit beschränkter ivi c) Fabrikdirektor Dr. Sund- | Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist macher, sämtlih in Roßleben a. U. am 29, August 1928 errichtet. Die Gea Allstedt, den 1, Oktober 1928. sellschaft wird durh einen oder mehrere Thüring. Amisgeritht. Geschäftsführer vertreten, Die GeseUA«

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