1928 / 252 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Oct 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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P

Öffentlicher nzeiger.

1. Unterfuhungs- und Straffachen,

Zwangsversteigerungen,

. Aufgebote,

Oeffentliche Zustellungen, Berlust- und Fundsachen,

I O N if 0 DO

. Aktiengesellschaften,

Auslosung usw. von Wertpapieren,

8. Kommanditgesellshaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gefellshaftén m b. H,,

11. Genofsen}chaften,

12. Unfall- und Invalidenversicherungen, 13. Bankausweise,

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

2. Jwangs- versteigerunaen.

[65254] Zwangsversteigerung.

Jm Wege der Zwangsvollstreckung soll am 8. Februar 1929, 12 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrich- straße 13/14 drittes Stockwerk, Zimmer Nr, 113/115, versteigert werden das in Verlin, Prenzlauer Allee 205/206, Ecke Fransecystr. 32, belegene, im Grundbuch vom Schönhausertorbezirk Band 48 Blatt Nr. 1437 (eingetragener Eigen- tümer am 25. September 1928, dem Tage der Eintragung des Versteige-

rungsvermerks: Damenschneider Abra- ham Rauchhandler in Berlin) ein- getragene Grundstück, bestehend aus: a) Vorderwohngebäude mit rechtem Seitenflügel und Hof Prenzlauer Allee Nr. 205, b) Vordereckwohngebäude mit

Hof Prenzlauer Allee 206 Ecke Fran

jeckystr, 32, Gemarkung Berlin, Karten- blatt 103, a) Parzellen 140/85 und 141/85, 1 a 94 qm groß, Grundsteuer- mutterrolle Art. 2006 Nußungs\wert 4370 M, Gebäudesteuerrolle Nx. 2005, b) Parzellen 142/85 und 143/85, 5 a 30 qm und 1 a 65 qm groß, Grund- \steuermutterrolle Art. 2006, Nußungs- wert 12280 M, Gebäudesteuerrolle

Nr, 2006, —- 86, K, 213, 28. Berlin, den 19, Oktober 1928. Amtsgevriht Berlin-Mitte. Abt. 85.

[650256] Zwangsversteigerung,

Jm Wege der FZwangsvollstreckung foll am 12, Februar 1929, 10 Uhr, an dex Gerichtsstelle, Neue Friedrih- straße 13/14, drittes Stockwerk, Zimmer Mr. 113/115, versteigert wexden das in Berlin, Schönhauser Allee 168, belegene, im Grundbuch vom Schönhausertor- bezirk Band 66 Blatt Nx. 1964 (ein- getragene Eigentümer am 11. Oktober 1928, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: 1. O

z3saak Wéêininger, 2. Frau Kau ] Elsa Weininger, geb. Hübscher, beide in

Berlin, je zur Hälfte) eingetragene Grundstück: Vorderwohngebäude (Villa)

mit Hof und Vorgaxten sowie Stall

Gemarkung Berlin, Kartenblatt 105, arzelten 28 und 29, 5 a 18 qm groß, Hrundsteuermutterrolle UNL 2000;

Nußungstwoert 6230 M, Gebäudesteuer- rolle Nr. 2655. 85. K. 235. 28.

Berlin, den 20. Oktober 1928.

Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 85 [65256] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung foll am 12, Februar 1929, 11 Uhx, an dex Gerichtstelle, Neue Friedrichstr. 13 bis 14, drittes Stockwerk, Zimmer Mr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, Linienstr. 213 und Gormann- traße 15, belegene, im Grundbuch von er Königstadt Band 112 Blatt Nx. 5219 (eingetragener Eigeotümer am 11. Ok tober 1928, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Bankier Paul Reinhardt zu Charlottenburg) ein- getragene Grundstük: Vordereckwohn- haus mit linkem Seitenflügel, Quer- flügel und unterkellertem Hof, Ge- markung Berlin, Kartenblatt 40, Par- gelle 2219/255, 9 a 99 qm groß, Grund- teuermutterrolle Art. 20 604, Nuzungs- wert 29200 M, Gebäudestenuerrolle Nr. 3567. 85. K. 231. 28.

Berlin, den 22. Oktober 1928.

Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 85.

3. Aufgebote. [65257] Aufgebot.

Folgende auf den Inhaber lautende Urkunden der Pfälzishen Hypothekenbank Ludwigshafen a. Nh., deren Verlust glaub- haft gemacht ist, werden zum Zweke der Kraftloserklärung aufgeboten: 1. Aktie Serie 2 Nr. 0089 über 1000 4 auf An- trag des Hans Göß, Fabrikant in Stein- Nürnberg, 2. Pfandbrief Nr. 9167 C 20 über 500 4 auf Antrag der Anna Fischer, ledig, Privatiere in Illertissen, 3. Pfand- brief Seric 33 Lt. €© Nr. 06544 über 900 4 auf Antrag der Theresia Heiden- felder, Witwe in Neustadt a. Main. Die Inhaber dieser Urkunden werden hiermit aufgefordert, spätestens in dem am Frei- tag, den 28. Juni 1929, vorm, 9 Uhr, zu Ludwigshafen am Nhein im Amtsgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 14, statt- findenden Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem Amtsgericht Ludwigshafen a. Nh. anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er- folgen wird.

Ludwigshafen a. Nhein, 18.Okt. 1928.

Amtsgericht.

[65258] WVBekauutmachung. Es haben beantragt: der Bäcker Paul Liebetrau in Eisena, Gothaer Straße 133,

mann

das Aufgebot der angeblich wverloren- gegangenen Schuldverschreibung der Landes- kreditfasse Weimar über 1000 4 Abt. 1 Lit. B. Nr. 327 und der Förster Karl Hermann Bernhardt in Neustädt a. W. das Aufgebot der angeblich verloren- gegangenen Schuldverschreibung der ehe- mals Sachsen-Weimarischen Landeskredit- fasse über 1000 4 Nr. IL B 3909. Die Inhaber dieser U1kunden werden aufge- fordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 3, Juli 1929, vorm. 9 Uhr, vor dem hies. Amtsgericht, Zimmer 113, anberaumten Aufgebotstermine ihre Nechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Zugleich ergeht an die Thür. Staatsbank in Weimar als Nechtsnachfolgerin der Landeskreditkasse Weimar das Verbot, eine Leistung an einen anderen Inhaber der aufgebotenen Schuldverschreibungen als die Antrag- steller zu bewirken, insbesondere neue ins- und Erneuerungs\cheine auszugeben. Weimar, den 16. Oktober 1928, Thüringisches Amtsgericht.

(62824)

Die Firma Ferd. Ashelm, Komm.- Ges, in Berlin N. 65, Wildenow- straße 16, vertreten durch die Rechts- anwälte Fustizrat Friß Ladewig, e Henschel, Dr. Steiniß in Berlin, Pan straße 93, hat das Aufgebot des an- geblich verlorengegangenen, am 25. Mai 1928 fälligen Wechsels, datiert vom 10, Februar 1928, über 155 Reichsmark, der von dem Konrad Kellner in Herford ausgestellt, von dem Kaufmann Hein- rich Kesperling in Lage i, Lippe akzep- tiert und der Antragstellerin durch Giro begeben worden ist, beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 209. Mai 1928, vormittags a0 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- riht, Zimmer 16, anberaumten Auf- gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Herford, den 8. Oktober 1928. Das Amtsgericht.

-

[65259] Aufgebot.

Die Düsseldorfer Broncegießereì, Ge- sellshaft mit beschränkter Haftung zu Düsseldorf-Oberkassel, Hansaallee 240, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Dorpalen und Dr. Metz in Düsseldorf, Hindenburgwall 40, hat das Aufgebot des angeblih verlorengegangenen, am 23. November 1925 fällig gewesenen Wechsels über 8922 RM, der von dem Stahlwerk Curtius in Oese i. W. aus- gestellt, auf das Heggener Walzwerk A.-G, gezogen und von dieser an- genommen worden ist, zahlbar beim Barmer Bankverein in Plettenberg, als Fndossentin dieses Wechsels beantragt. Der FFnhabex der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 7. Mai 1929, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim- mex 3, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wivd.

Plettenberg, den 18. Oktober 1928. Das Amtsgericht, [65260]

Das Amtsgericht Braunschweig hat folgendes Aufgebot erlassen: Die Ehe- frau des Kaufmanns Wilhelm Heine- meyer, Elisabeth geb. Sommerfeld, in Braunschweig hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes vom 25. Mai 1904 über die im Grundbuch von Braun- shweig Band 21 A Blatt 47 in Ab- teilung IIT unter Nr. 5 eingetragene Hypothek zu 5000 Æ# beantragt. Der «Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Mai 1929, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgeriht Braunschweig, Wilhelm- straße 53, Zimmer Nx. 22, anberaum- ten Aufgebotstermin seine Rechte zum üUkienzaiden 22 F 24/28 anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird.

Braunschweig, den 23. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 22 des Amtsgerichts.

[65268] Aufgebot.

Die geschiedene Ehefrau Frieda Grage, geb. Fönsson, in Lemkenhafen a. X vertreten durch Rechtsantvalt Micheel in Burg a. F., hat das Auf- gebot zur Ausschließung des Gläu- bigers der auf dem Grundbuchblatt des ihr gehörigen Grundstücks Lamken- hafen Nr. 24, Abteilung 111 Nr. 4, füx den Kaufmann Johannes Jönsson in Brooklin 246 Nassai Ave (Nord Amerika) eingetragenen zu 4% ver-

verstorbenen Buchdruckereibesißzer Gustc.v

90 000 M und 142600 Mf; Wwe. Robert

gebotstermin ihre Rechte anzumelden

funden aiogen wird.

[65267] Aufgebot.

Heinrich Bertling in Senden-Dorf, Nr. 37, das Ausgebot des verloren- gegangenen Hypothekenbriefes vom 27, 11. 1841 über die im Grundbuch von Senden in Abt. kIl1 unter Nx. 1 e den Grundstücken der Antrag- te

getragenen Hypothek von 100 Talern,

beantragt. Der Gläubiger wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 4. Januar 1929, 9 Uhr, vorx dem unterzeihneten Geriht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu- melden, widrigenfalls seine Aus- schließung mit seinem Rechte erfolgen wird.

Burg a. F., den 19. Oktober 1928.

Das Amtsgericht, [65266] Aufgebot, __Die Sparkasse des Kreises Monschau in Monschau hat das Aufgebot des ver- loren gegangenen Hypothekenbriefes vom 12. Februar 1909 über die im Grundbuch von Eschweiler Band 69 Blatt 3019 Abteilung Ill laufende ummer 2 für die Spar- und Darlehns- fasse des Kreises Montjoie zu Montjoie eingetragene, zu 472 % verzinsliche Dar- lehnsforderung von 5000 RM be- antragt. Der Fnhaber dex Urkunde ivird aufgefordert, spätestens in dem auf dem 15. Februar 1929, mit- tags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 13, anberaumüien Auf- gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Eschweiler, den 4, Oktober 1928,

Das Amtsgericht, Abt. 4. [65265] __Ausfgebot.

Die nachbezeihneten Berechtigten haben das Aufgebot folgender HHYypo- thekenbriefe beantragt: Eheleute Gott- fried Peun in Köln-Rondorf, Rondorfer Weg 38, über die im Grundbuch von NRondorf=Land Band 69 Blatt 2735 in Abt. 111 Nr. 1 für den August Dischner eingetragene Hypothek von 5000 Papier- mark; 1. Eheleute Mathias Meller in Vachem, 2. Eheleute Johann Fuhs in Bachem, über die im Grundbuch von Bachem Band 5 Blatt 164 in Abt. Ill Nr, 4 für Eheleute Friedrih Hasse in Düsseldorf eingetragene Hypothek von 7000 PM; Maria Eck in Koblenz, Hohenzollernstx. 36, über die im Grund- buch von Köln-Deuß Band 839 Blatt 1559 in Abt. I1T Nx. 11 für den ver- storbenen Bäckermeister Gustav Ek ein- getragene Hypothek von 3000 PM; Anton Klein in Köln, Röntgenstr. 25, über die im Grundbuch von Köln- Ehrenfeld Band 68 Blatt 2689 in Abt. III Nr. 5 für die verstorbene Ehe- frau Anton Klein eingetragene Hypo- thek von 6450 PM; Wwe. Johann Lorenz und deren Kinder Ehefrau Balsam und Wilhelm Lorenz in Köln- Ehrenfeld über die im Grundbuch von Köln-Ehrenfeld Band 47 Blatt 1877 in Abt. IIT Nx. 10 für die Bank für Land- wirtschaft und Gewerbe in Köln ein- getragene Hypothek von 6000 M; 1, Wive, Friedrih Winter, 2. Brauerei- besißer Paul Josef Winter, beide in Köln-Lindenthal, Classen-Kappelmann- Str. 32, über die im Grundbuch von Kriel Bd, 32 Blatt 1244 in Abt. Ill Nr. 4 für den Brauereibesißer Friedrich Winter in Köln eingetragene Hypothek von 13000 Æ; Wwe. Gustav Bechtold in Köln, Meßber Str. 6, über die im Grundbuch von Müngersdorf Band 51 Blatt 2034 in Abt. Ill Nr. 2 füx den

Bechtold in Köln eingetragene Hypothek von 12500 PM: Rechtsanwalt Dur. Kohlen, Berlin W. 56, Taubenstr. 25, über die im Grundbuch von Köln Band 401 Blatt 16 029 in Abt. 11 Nr. 6 für thn eingetragene Hypothe von 4000 GM; Fa. Wm. Rautenstrauch & Cie. in Trier über die im Grund- buch von Köln-Rondorf Band 60 Blatt 2361 in Abt. I1L Nr. 2 und 8 für sie eingetragenen Hypotheken von

Heinzke in Köln-Zollstock, Gottesweg 42, über die im Grundbuch von Koöln Band 192 Blatt 7672 in Abt. 111 Nr. 6 für sie eingetragenen Hypotheken von 1000 Æ und 7000 Æ. Die Fnhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 7, Februar

929, vormittags 11 Uhr, vorx dem unterzeichneten Gericht, Reichensperger- play 1, Zimmer 361, anberaumten Auf-

und die Urkunden vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung dexr Ur-

Köln, den 19. Oktober 1928. Amtsgericht. Abteilung 71.

Folgende Aufgebote sind beantragt: 1. seitens dex Witwe des Shuhmachers

lerin für die Armen zu Nottuln ein-

zinslihen Darlehnshypothek von 1500 Papiermark gemäß § 1170 B. G.-B.

2. seitens des Rechtsanivalts Richter zu

Blatt 84 in der II1. Abteilung unter Nr. 1 für den Eigentümer Christian Dräger in Hagelfelde eingetragenen gerihts.

3, der unbekannten Gläubiger der im Grundbuch von Bernsee Vand TII Blatt Nr. 8 in der Il, Abteilung unter Nr. 2 für den Eigentümer Wilhelm Lippert in Hagelfelde eingetragenen Hypothek von 50 Talklern beantragt, Die Gläu-

Lüdinghausen namenz3 der Witwe des Schusters Anton Watermeier zu Olfen, Funnekampstraße, das Aufgebot ‘des Gläubigers der im Grundbuch von Olfen Band 14 Blatt 57 in Abt. Ill unter Nr. 5 auf den Grundstücken der Antragstellerin seit dem 16. 1. 1848 für den Kommissionär Bernhard Feld- bohnmer zu Olsen eingetragenen Hypo- thek von 150 Talern. Der Fnhaber des zu 1 bezeihneten Hypothekenbriefes joivie der Gläubiger der zu 2 bezecih- neten Hypothek werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Februar 1929, vormitiags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen bzw. der Gläubiger mit seinem Rechte ausgeschlossen wird.

Lüdinghausen, den 20. Oktober 1928.

AnmtZgericht. ] Aufgebot.

Der Händler Sally Todtenkopf in Silochau, vertreten durch den Reht3- anwalt Dr, Schleiff in Schlochau hat | das Aufgebot des verlorxengegangenen | Hypothekenbriefs vom 16. Januar 1918 | über die auf Schlochau Blatt Nr, 395 | und Schlochau Blatt Nr. 677 in. Ab- teilung IIT Nr. 7 bzw. Nr. 4 für den Händler Sally Todtenkopf in Schlochau zu 5 % verzinsliche Darlehnsforderung von 1000 Mark beantragt. Der Jun- haber der Urkunde wird aufgefordert, jpätesbens in dem auf den 20, Fe- bruar 1929, 9 Uhr, vor dem unter=- zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10, an- beraumten Aufgebotstermin seine Nechte anzumelden und die Urkunde vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der Urkunde erfolgen wird.

Das Amtsgericht Schlochau, 8. 10. 28,

[65261] Aufgebot.

Der frühere Zimmermann Heinrich Paust, früher in Herrhausen, jeßt in Seesen, hat das Aufgebot der verloren=- gegangenen Hypothekenbriefe über die im Grundbuch von Herrhausen Band I Blatt 1683 in Abteilung II1l für den Herrhäuser Spar- und Darlehnskassen- verein, e. G, m. u. H. in Herrhausen, eingetragene Hypotheken, namlich: a) des Hypothekenbriefs vom 5, Oftober 1899 Nr. 1 über 2600 M, b) des Hypotheken- briefss vom s, April 1900 Nr, 2 über 600 M, beantragt. Die Fnhaber der Urkunden werden aufgefordert, #pä- testens in vem auf den S8, Mai 1929, vormittags 11 Uhr, vor dem unter-

V

beraumten Aufgebotstermin ihre Nechte

anzumelden und die Urkunden vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftloserflä- rung der Urkunden erfolgen tvird,

Seesen, den 16, Oktober 1928,

Das Amtsgericht,

[65264] Aufgebot. Die Wiiwe Anna Wessel, geb, Meyer, dexr Landwirt Karl Wessel, die unver- ehelihte Grete Wessel, die unverehe- lichte Erna Wessel, Willi Wessel, sämt=- lich in Kaluberhof, in ungeteilter Erbengemeinschaft, haben das Aufgebot

briefs vom 19, Februar 1923 über

neten Gericht anberaumten Aufgebots-

Hypothek von 200 Talern und der da-

dem auf den L1G. Januar 1929, vor- mittags 109 Uhr, vor dem unterzeich- neten Gericht, Zimmer 6, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzus- melden, widrigenfalls ihre Auss \hließung mit thren Rechten erfolgen IWTVD.

Woldenberg, 10. Oktober 1928.

V +42 24 a mITSgertcht

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[65270] |

Das Amtsgericht Vremen hat an 19, Oktober 1928 folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag des Rehts- anivalts Dr. W. Zeisuer, Bremen, als

J Abivesenheitspflegers des ant 20. Ja-

nuar 1852 in Bremen geborenen

Johann Wilhelm Dahuert, wird Der genannte Pflegling aufgefordert, spä testens in dem hiermit auf den 7. Mai

1929, vormittags 9 Uhr, vor dem

Amktsgeriht, im Gerichtshause hier-

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selbst, Zimmer Nx. 84, anberaumten Aufgebotstermin sich zu melden, ividrigenfalls er für tot erklärt iverden joll. Nach den angestellten Ermitt-

Y j

lungen ist der Verschollene vox etiva 57 Fahren nach Amerika ausgewandert und soll dort verstorben sein, Es er- geht dahex an alle, welche Auskunft Uber Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, die Aufforde- runa, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

[65269]

Die Frau Martha Schmidt, geb. o

Raute, tn Halberstadt hat beantragt, den verschollenen Fleisher Friedrich Karl August « Raute, geboren am 23. April 1880 in Halberstadt, zuleßt wohnhaft in Halberstadt, für tot zu erflären, Der bezeichnete Verschollene vird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 1. Juni 1929, 9 Uhr, vor dem’ unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr. 220, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todes- erklärung erfolaen wird. An alle, ivelche Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen ver- mögen, evgeht die Aufforderung, \pä- testens im Aufgebotstermin dem Ge- richt Anzeige zu machen,

Halberstadt, den 8. Oktober 1928. Das Amtsgericht.

65271] Jn der Aufgebotssache des Johanu

Christoph Wilhelm Foltmex aus W. JZhlienworth hat das Amtsgericht in Otterndorf für Recht erkannt: Der : : O i B Hypothekenbrief der im Grund] ) zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 5, an- N Sli eaworts Band H Mrtitet 118 in Abteilung Ul unter Nr: 2 für ¡ohann Christoph Wilhelm Foltmer ingetragenen Hypothek von 20 009 wird für kraftlos erklärt.

Otterndorf, den 17. Oktober 1928. Das Amtsgericht.

4. Deff ntli ustellungen.

Zed: E

des verlorengegangenen Hypotheken- [65273]

Oeffentliche Zustellung. Die Frau

450 400 Papiermark, eingetragen im | Kaufmann Else Walther, geb. Joite, in Grundbuch von Kaluberhof Band 1 Breslau, Springerstraße 20, Prozeßbevoll- Blatt Nr. 17 der Güter des Kreises | mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Alfons Demmin Abteilung I! Nr, 28, be- | Bessert, Breslau, klagt gegen ihren Ehe- antragt. Der Jnhaber der Urkunde mann, Kaufmann Hans Walther, früher wird aufgefordert, spätestens in dem | in Breslau, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf den 10. Januar 1929, vor: | auf Grund der Behauptung, daß der Be- mittags 11 Uhr, vor dem unterzeih- | klagte sie seit Ende 1922 verlassen hat 1 SETIOI i °- | und feit dieser Zeit in keiner Weise für termin seine Rechte anzumelden und die ihren Unterhalt forgt, mit dem Antrage, Urkunde vorzuleg2n, widrigenfalls die die Che der Parteien zu scheiden und den Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu

wird, j C erflären und ihm die Kosten des Rechts- Treptow a. Toll, 19. Oktober 1928. | ixeits aufzuerlegen. Die Qlacea ladet Amtsgericht, den Beklagten zur mündlichen Verhandlung

6 S T I G Ns des Nechtsstreits vor die 5. Zivilkammer [65262] Aufgebot. des Landgerichts in Breslau auf den

Der Landwirt Hermann Völker in 19. Dezember 1928, vormittags Bernsee, Kreis Arnäwalde, hat 9a | 9x Uhr, mit der Aufforderung, si dur Aufgebot zum Zweck der Ausschließung: | oigen bei diesem Gerichte zugelassenen 1. der unbekannten Gläubiger der im Nechtéanwalt als Prozeßbevollmähtigten Grundbu} von Bernsee Band III vertreten zu lassen. 5. R. 450/28. Breslau, den 23. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Land-

selbst für denselben in der IIL, Abtei- lung unter Nr. 2 eingetragenen Hypo-

Gläubiger der im Grundbuch von Bern=-

getragenen Hypothek von 100 Talern,

biger werden aufgefordert, spätestens in

Verantwortlicher Schriftleiter

thek von 70 Talern, 2, der unbekannten | Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

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Ernennungen 2c.

Amtliches.

Deutsches Reich,

Der Kaufmann Friedrich Martins ift Reichs in La Paz (Bolivien) ernannt worden.

s f j s 5 Nichtamtliches. Deutsches Neich. Der Bolschafter der Union der Sozialistischen Republiken Krestinski ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen.

Der litauische Gesandte Sidzikauskas ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder

Varlamentarischße Nachrichten.

Dex Reichstagsausschuß für die Strafrechts - reform seßte seine Beratungen beim 8. Abschnitt „Maßregeln der Besserung und Sicherung” fort, Den ( I über die vielen Aenderungen dieses Abschnitts gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf gab Borsißender ). § 55 zählt die Arten der Maßregeln auf, | t auch die Unterbringung in einem Arbeitshaus oder einer Er- Ministerialdirektor Dr. Bu m ke machte darauf aufmerksam, daß es besser wäre, die „Unterbringung in einer Erziehungsanstalt“ und die entisprewende Vorschrift 1m (Unterbringung in einem Arbeitshau anstalt) bis zur Beratung 4 Sh S zu stellen, weil die Frage der Fungmännex noch nicht entschieden sei. Nach kurzer Geschästsordnungsaussprache wurde die Entscheidung 58 zurückgestellt. § 56 betrifft die PBflegeanstalt und lautet in der Vorlage: „Jst jemand wegen einer von ihm begangenen, mit Strafe bedrohten Handlung vor Gericht gestellt, der zur Zeit der Tat zurechnungsunfähig odex vermindert zurehnunasfähig war, so ovdnet das Gericht seine Unterbringung in einex Heil- oder Pflegeanstalt an, wenn es die öffentliche Sicherheit erfordert. Zurcchnungsfähigen Abg. Ges chke (Komm.) beantragte eine Aenderung dahin, daß derjenige, der zurechnungsunfähig bzw. ver- mindert zurechnunagsfähig ist, einer zuständigen Frrenshußkommission überwiesen wird. Kahl (D. Vp.) hatte demgegenüber in seinem einleitenden Ueberblick darauf hingeiviesen, daß es nicht diskutierbar sei, diese Angelegenheit auf ein noch in weitex Ferne liegendes Reichs- Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) zog den sozialdemokratishen Antrag, daß die Unterbringung nur i Einklang mit dem Gutachten eines fachärztlichen Sachverständigen angeordnet werden dürfe, zurück, nachdem auf feine Frage Vorsißen- der Dr. Kahl bestätigt hatte, daß die Meinung im Ausschuß ge- wesen sei, eine entsprehende Bestimmung in die Strafprozeß- Ohne weitere Aussprache wurde in der Abstimmung nah Ablehnung des kommunistishen Antrags § 56 unverändert angenommen. § 57 lautet: „Wird jemand, der gewohnheitsmäßig im Uebermaß geistige Getränke odex andere beraushende Mittel zu sich nimmt, wegen einer Tat, die er im Rausch begangen hat oder die mit einex solhen Gewöhnung in ursächlihem Zusammenhang steht oder wegen Volltrunkenheit zu ist seine Unterbringung in einer Trinkerheilanstalt oder in einer Erzichungsanstalt erforderlich, um ihn an ein gesebmäßiges und geordnet so ordnet das Gericht zugleich Geschke (Komm.) forderte eine andere Fa ister der Psychopathenfürsorge zu überweisen sei. Die dafür zuständige Kommission habe die Unterbringung in einer Heilanstalt anzuordnen, soweit das der Zustand des Kranken Abg. Dr. Moses (Soz.) bedauerte, da samts anwesend sei,

Den einleitenden Bericht

F

ziehunagsanstalt,

oder in ciner Erz

J e gerichtsgeseßes zurüdckzu=-

hierüber zunächst bis zum §

Unterbringung in einer Heil- oder

vermindert Unterbringung

ch dem Reichsirrengeseß

irrengeseß abzustellen.

ordnung aufzunehmen.

einer Strafe verurteilt und

( Leben zu gewöhnen, die Unterbringung an.“ sung dahin, daß ein

"aß kein Ver- Die Wurzel des Unsere Produktion

treter des Reichsgesundheit Uebels liege in der Produktion dieser Gifte. i so hoh, daß sie im Fnkland niht verbraucht werden e, sondern reihlich exportiert werden müsse. duktion müsse einge Weise nicht für das kcinesiveas erfreut sei. die Aufforderung, damit nicht solche

Diese Pro- {ränkt werden, denn wir hätten in dieser Ausland zu sorgen, das über diese Für Er richte an die zuständigen Behörden Einschränkung dieser E 1 Nil Dinge wiederkehrten, wie wir geit m den Shmauggelprozessen erlebt Hätten. (Soz.) - lenkte die Aufmerksamkeit der Regie- ahren hin, die der Shmuggel von Opium und auschgtsten für die Bevölkerung mit und Ausfuhr von so

für eine Ein

rung auf die Gefah anderen Rausd sih bringe. hen Rauschgiften unterliege der Zu-

Berlin, Sonnabend, den 27. ODttober, abends,

a Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 A einer dreigespvaltenen Einheitszeile 1,75 #4 Anzeigen nimmt an die Geschäfts\telle Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Drudlaufträge find auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin au anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr - dru ck (einmal unterstrihen) odec durch FettdruÆ (zweimal unter- strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen setn.

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Bostschecktonto: Derlin 41821, Î 928

stimmung des Reichsgesundheitsamts. Dieses berücksihtige nun f jemand nah der Einiveisung in das Arbeitshaus arbeitsunfähig

bei seinen Entscheidungen weniger den Bedarf, der an Opium, Morphium usw. für die Bekämpfung geivisser Krankheiten bestehe, als vielmehr in viel höherem Maße die an diesex rFndustrie inter- essiexten Kapitalsgruppen. Ein Prozeß, în dem er als Ver- teidiger fungiert habe, habe diese Zustände deutlih gezeigt. Wenn man sich jeßt bei der Schaffung des neuen Strafgeseßbuchs mit der Unterbringung von Leuten, die unter dem Einfluß von be- rauschenden Mitteln straffällig geworden seien, in eine Trinker- heilaustalt befasse, so müßten alle diese Bestimmungen Ergebnis bleiben, solange man das Uebel nicht an der

tur o R ( M I (N S Y Tit ut4414 So v4 O Ée pade., Abg. Dr. Kahl (D. Vp.) stimmte den Ausführungen de CYE a egt «D 4 Mi initovtalhtvo . Typ I Ah 5} Borredners zu. Ministerialdirektor Dr. Bumlke sagte di V. , K z E 4 4B A ck45 x F) Wetiterleitung der Anregungen an die zuständigen Stellen zu,

Abg. Dr. Bell (Zentr.) ßte gleichfalls die Anregungen des Abg. Dr. Moses. Die Reichsregierung würde sich große Ver- dienste erwerben, wenn sie in Genf über die bereits geleistete Arbeit hinaus weiter in diesem Sinne wirken würde. Dem kom- munistishen Antrag widersprach der Redner. Abg. Dr. Rosen - e [ld (Soz.) legte darauf eine Entschließung vor, die die Reichs- egierung ersucht, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um

J T 1 ie Herstellung von Rauschgisten in Deutschland auf das durch die Bekämpfung von Krankheiten in Deutshland gebotene Maß zu beshränken. Ueber diese Entschließung soll erst am Dienstag abgestimmt werden, wenn die Vertreter der zuständigen Reichs- behörden im Ausschuß anwesend sein werden; sie ist aber bereits dur die Unterschriften der Vertreter der Mehrheit des Aus- usses gezeihnet. Abg. Antonie Pfülf (Soz.) forderte, der Gefahr vorzubeugen, daß die Pfleglinge der Trinkerheilstätten z privativirtshaftlichen Zwecken ausgebeutet würden. Abg. Marie Lüders (Dem.) bemerkte, daß ihre Partei zwar für die Auf- hebung der Aus- und Einfuhrverbote eintrete, daß es abex doch international einen Eindruck machen würde, wenn man für diese

î 1 die

Gifte die Verbote aufrechterhalte. Auf eine weitere Anregung des Abg. Dr. Rosenfel d (Soz.) sagte Vors. Dr. Kahl (D. Vp.) zu, Sachverständige Uber diese Fragen für die nähste Woche zu

T5 R C r __ R Ee s E A aden, hg. Dr, M o ses (Soz.) unterstrih dic Beschwerde der Abg. Pfulf Uber den Mißbrauch der jogentanint»u Arbeitstherapie

im tapitalistishen Futeresse Und wies auf die Gefahren der pslegerlojen Abteilungen für die Mitmenschen hin. Ministerial-

direktor Dr. Bu mk e erividerte, daß die Frage der Gefangenen- usw.-Arbeit beim Strafvollzugsgeseß ausführlih zu behandeln T32 E P. a L Ee ç :

[Ct, Ven nassen der Trinkerßeilanstalten folle im

übrigen gestatiet werden, ih felbst zu beschäftigen Eine geeignete Jtiaartiiche Aufsicht müsse Mißstände zu verhindern suchen 9h s e M y Y 4+ { » c ck T i «bg. Agnes Neuhaus (HZentr.) machte auf die Schwierigkeit u smerksam, die darin liegt, daß der Wirtschaftsbetrieb diesex Au

stalten nicht zu entbehren sei mit Rücksicht auf das Weiterbestehen der Anstalt bzw. auf die Möglichkeit, recht viele Schüblinge auf-

nehmen zu können, für die von keiner Stelle bezahlt werde. Natürlich dürften durch wirtschaftliche Rücksichten niemals auch nur im geringsten die Hauptmaßnahmen der Erziehung und dex Hilfe eingeschränkt oder in den Hintergrund gedrängt werden. Jm Ubvigen habe nahgewiesenermaßen jede Arbeit eine heilende Und beruhigende Wirkung und sei wohltätig. Gegen eine scharfe staat- liche Aufficht über die privaten Anstalten hat die Rednerin nicts einzuwenden; im Gegenteilt, sie wünsht sie. Abg. Marie Lüders (Dem.) meinte, daß die privaten Anstalten nah und nah vershwinden würden aber für die Uebergangszeit sehr intensiver Aufsihtsmaßregeln bedürften. Notwendig sei, daß in diesen Anstalten eine vernünftige Arbeit getrieben werde, um die Wirtschaftlichkeit dieser Betriebe zu gewährleisten. Eine ver- nünftige Arbeitstherapie ohne jede Ausbeutung der Jnsassen sei durchaus möglich, wie die Zustände der Lippischen Landesheil- und Pflegeanstalt zeigten. Durch § 57 solle ein Heilvollzug geschaffen iverden, kein Strafvollzug. Nach weiterer Aussprache wurde § 57 unverändert genehmigt. § 58 behandelt die Unterbringung in einem Arbeitshaus oder in einer Erziehungsanstalt. Abg. Gescchke (Komm.) beantragte Streichung des Paragraphen, teil er modernen Anschauungen nicht mehr en!spreche. Mindestens müsse die Unterbringung in einem Arbeitshaus beseitigt werden. Abg. Antonie P fül f (Soz.) beantragte mit Rücsicht guf ihre Erfahrungen beim Besuch von Arbeitshäusern die Einfügung fol- gender Bestimmung: „Arbeitsunfähige sind statt einem Arbeitshaus einem Asyl zu überweisen.“ Ein 75 Fahre alter Mann sei in Brauweiler einem Arbeitshause überwiesen worden. Jm übrigen sei Arbeitsunfähigkeit nicht Sache des Alters, fondern derx Kon- stitution. Abg. Mathilde Wu r m (Soz.) beantragte, in den § 58 nicht einzubeziehen die auf Grund des § 373 P lies Verhalten bei Ausübung der Unzucht) zu einex Freiheitsstrafe Verurteilten, Sie wies auf die eigenartige Gestaltung des Wohn- rechts der Prostituierten in den meisten Städten und auf das ver- schiedene Recht von Mann und Frau bei Benußung von Absteige- quartieren hin. Diese Frage müsse auch im Zusammenhang mit dem Gese zur Verhütung dev Geschlechtskrankheiten behandelt iverden. Abg. Agnes Neuhaus (Zentr.) lehnte diese Anträge ab, da es sih hier doch nux um Personen handele, die wegen ge- meinschädlihen Verhaltens verurteilt worden seien, Ministerial- direktor Dr. Bumfke wandte sih gegen den Untrag auf Strei- hung des § 58, Die Vorschrift sei, solange ein Bewahrungsgeseß nicht geschaffen sei, unentbehrlich. Jnwieweit sie durch ein Be- wahrungsgeseß entbehrlih werde, lasse sich bei dem jeßigen Stande der Arbeiten an dem Wewahrungsteses nicht übersehen. Man müsse mit der Möglichkeit rechnen, daß der Kreis der Personen, die für eine Bewahrung in Betracht kämen, wesentlih anders gezogen iverde, als der Kreis der Personen, die nah § 58 in das AUrbeitshaus gebracht werden sollten, Sollte sich aus dem Be- ivahrungsgeseß die Notwendigkeit zu Aenderungen des Straf- geseßbuches ergeben, so werde man dann die nötigen Folgerungen ziehen müssen. Arbeitsunfähigen gegenüber könne nach dem Ent- wurf auf Arbeitshaus nicht erkannt werden, Für den Fall, daß

| ivürde, sollte im Strafvollzugsgeseß die Ueberführung in ein Asyl

vorgeschrieben werden. Der Anirag, nah dem das Gericht die Unterbringung in das Arbeitshaus nur zulassen nicht anordnen

en Standpunkt, den man bet

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den früheren Beratung-n angenommen habe. Os es richtig sei, für eine der Sicherungsmaßregeln das Prinzip zu durhbrechen, ¡chei ifell Ministerialdirigent Schäfer auses zu der Reichsratsfassung zurück- prechend dem Antrag Rosenfeld das Gericht auf : Bulässigkeitserflärung zu beshränl Dieser Re bestehe seit über 50 Fahren, ohne daß sich erigkeiten oder Mißst@ l

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trat fur die Ausfrechterhaltunc iveil es sih hier nur darum handle, die wir arbe euen Elemente zu treffen, Ehe man die Arbeitsunfähigen einem Asyl überweisen könne, müßten im übrigen folhe Verwahrungsstätten doch vorhanden sein. Zurzeit sei das noch mcht der Fall, Wenn sie geschaffen seien, habe er nihts dagegen. Man müsse auch wissen, wie die Asyle gestaltet werden sollten, und ob sie auch für be- \{chränkt Arbeitsunfähige gelten sollten. Abg. Paula Mueller- Dtfried (D. Nat.) bemerkte, es gehe natürlih nicht an, daß willens\chwache Persönlichkeiten durch ihre Vershikung in das Arbeitshaus psychisch zu Grunde gerichtet würden. Dagegen gebe es Personen, die durch das Arbeitshaus wieder zu einem geord- neten Leben zurückgeführt werden könnten; insbesondere zeige sich das Arbeitshaus bei Prostituierten nüßlih. Bis zur Schaffung des Verivahrungsgeseßes könne man die Bestimmung in der Vors lage gelten lassen. Vors. Dr. Kahl (D. Vp.) teilte mit, daß Abg. Dr. Rosenfeld seinen Antrag dahin geändert habe, statt der Jst- Vorschrift (so ist seine Unterbringung ins Arbeitshaus an- zuordnen) zu sagen: So erklärt das Gericht die Unterbringung in ein Arbeitshaus für zulässig. Abg. Dr. Bell (Zentr.) erklärte für diese Lesung der Vorlage seine Zustimmung zu diesem Antrag. Abg. Agnes Neuhaus (Zentr.) gab zu bedenken, daß das Be- ivahrungsgeseß von Anfang an und au jeßt noch alé reines Für- torgegeseß gelte, und zwar für Menschen, die, geistig minderwertig für thr Tun und Lassen nihcht verantwortlih gemaht werden könnten, des Schußes bedürften, weil fie ohne diesen Schuß ver- ivahrlosen müßten. Wenn man nun alle in den 8 370—374 ge- nannten Rechtsverbrecher, also alle Bettler, alle solche, die ihre

Q@tnSov 4 N 145 «ra! Under zum Beiteln aus}

| ncken, alle Arbeitssczeuen, alle Prostitu- ierten im Veivahrungsgeseß unterbringen wollte, so würde man damit zum Ausdruck bringen, daß alle diese Menschen geistig minderivertig wären, und man würde ihnen damit die höchste Menschenwürde nehmen, für ihr Tun und Lassen selbst die Ver- antlvortung zu tragen. Fun den an diesem Bewahrungsgese arbeitenden Kretsen sei man jeßt zu der Ueberzeugung gelangt, Sa das eîne Unmöglichkeit sei und daß man deshalb auch im Straf- gejeßbbuch Raum für die in den §8 370-—374 genannten Rechts-

verbrecher lasscn müsse, mit anderen Worten, daß das Bewah- rungsgejeß und das Stvrafgeseßbuch streng voneinander geschieden iverden müßten, wenn sich auch demnächst in der Ausführung Be- ziehungen von einem zum anderen ganz sicher finden würden. Nach Ueberzeugnug der Rednerin wird das Beivahrungsgeseb vor dem Strafgeseßbuch verabschiedet werden, da das erstere jeßt spruchreif ist. Es würde dany also auch für die geistig minder- wertigen Rechtsbrecher der zu ihrem Schuß notwendige geseßliche Boden vorhanden sein. Abg. Marie Lüders (Dem.) betonte, daß manche Gerichte sih beinahe dahin bemühten, das Gese über die Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten unantwendbar zu machen, Sie erinnerte an. die Vorgänge, die im Vorjahr die Abg. Schröder aus Altona geschildert habe und die sih jebt in der Helenenstraße in Bremen wiederholten, Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) begründete seine Auffassung, wonach der gegenwärtige Text des § 658 aufrechterhalten bleiben könne. Die „Anordnung“ des unabhängigen Richters bewahre davor, daß etwa fiskalische Gründe von Städten usw. die Verwahrung tin Anstalten vor- zeitig unterbrehen. Abg, Landsberg (Soz.) gab zu bedenken, daß ein Richter beispielsweise einem Landstreicher niht immer anjehen könne, ob es sich um einen arbeitsunfähigen Menschen handle. Werde der Landstreicher dann ins Arbeitshaus geschickt, troßdem er în Wirklichkeit arbeitsunfähig sei, so wäre das heute nicht so s{chlimm, weil die Verwaltung von dex Maßnahme Ab-

stand nehmen könne, sobald sich die Arbeitsunfähigkeit des Land- \treichers herausgestellt habe. Wenn aber dur den Text des § 58 der Vorlage der Richter dies anordne, so sei das freie Er- messen der Verivaltung niht mehr möglih. Die weitere Be- ratung und Abstimmung wurde auf Montag vertagt. Vorher soll ein Mitglied des Reichsgesundheitsamts über Fragen vernomme werden, die der Abg. Dr, Mofes (Soz.) zu entwerfen durch den Ausschuß beauftragt wird. ;

Gefsundheitêwesen, Tierkraukheiten und Absperrungs®s maßregeln.

Der Ausbruch und das Erlöschen der Maul- und Klauenseuche ist vom Sw{laht- und Viehbof in München, der Ausbruch der Maul- und Klauen- feuche vom Schlacht- und Viehhof in Stuttgart am 24. Oktober, der Ausbruch und das Erlöschen der Maulï- und Klauenseuche. vom Shlacht- und Viebhof in Zwickau am 25. Oktober 1928 amtlih gemeldet worden.

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