[67507] Mainzer Verlags-Anstalt und Druckerei WA-G. Abschluß am 30. Juni 1928.
Befizwerte. NM [A Gelände E A 147 000|— Gebäude . . . 286 420, — :
Ab)chreibung 9165 —| 277 2590|— Maschinen, Schriften und Steine . « „ 383 910,70 Ab\chreibung . 133 401,701 250 509|—— Kraftwagen . 13 801, — - Abschreibung 4 830,— 8 971|— Geschäftseinrihtung . . 1|— Vorräte S 33 930/07 Kasse und Wertpapiere « 999 559/86 Verlag S 150 000|— NBärtautbabeia » 6 oa 488 132173 Schuldner « « + « e » +1 391 219/04 2736 578/20 Schuldwerie, Mtilenlapiial » « « e 1 710 000|— G e oa 165 373/92 Gesetzliche Nücklage : 130 300|— Nück\stellung für etwaige Verluste . ; 36 080/12 Nückständiger Gewinnanteil 4 356|— Bereitstellung für Erweite-: : : rungêbau . : ; 125 000) — Bereitstellung für Erneue- rung der Betriebsanlagen | 140 000|— Nücklage tür Grunderwerbs- feuer i : 35 000] — Neingewinn inkl. Gewinn- j Vortraa Pet L T, 1920 390 16816 2736 578/20
Gewinu- uud Verlustrechnung am 30. Juni 1928.
An Soll, RNM 3 Betriebskosten . « « + » +1 1796 552/18 Abschreibungen « « «o « + | 147 396/70 NRéeligewititt. » e o 6 o 390 468/16
2 334 417/04
Per Haben. | E Gewinnvortrag aus 1926/27 43 620/69 Sie. E _133 767/44 Bruttocinnahmen 2 157 028/91
2 334 417/04
Der in der Generalversammlung vom 96, Oktober d. I. festgeseßte Gewinnanteil. von 20% = M 40 bzw. M4 200 für eine Aktie ist bei unserer Gesellschaftskasse, Große Bleiche 48, gegen Einlieferung des Dividenden|cheins Nr. 1 bzw. Lit. B Nr. 31 sofort zahlbar.
Der aus dem Aufsichtsrat ausscheidende Herr Otto Rings, Königswinter, wurde wiedergewählt.
Mainz, den 30. Oktober 1928.
Der Vorstand. J. Will. a E A e t S et
[67491] Chemische Fabriken Yker und Braunschweig A. G.
in Oker am Harz. Bilanz per 30. April 1928.
È |
Nicht geleistete Einzahlung
a. Borzugéaktien Lit. B 30 000|—
Grundstückskonto 80 000|— Wohnhäu)erkonto . « « 40 000|— Fabrikgebäudekonto i 429 000|— Fabrikalionsanlagenkonto . 479 901| —
j Abwässeranlagekonto . « « 5 000|—
| Bahnanlagekonto . « « 7 200|—
l A S C A 2 000|—
S asserleitungskonto . . . 1|— A Werkstattutensilienkonto 1|— Fabrikutensilienkonto . . . 1|— Kontorutensilienkonto . 1|— Laboratoriumsutensil.-Kto. 1|— Schöppenstedtutensil.„Konto 1|— Verfahrenkonto E 1 |—
t 8 Beteiligungskonto « « - - 8 001 |— E Effektenkonto . « « » - 1|— ; U atonto e «0 o 1 940/05 Wechselkonto « = «e os 31 542/17
Lagerlonlen. «. « + «# 337 969/48 Debitorenkonto .. « « 322 868/14
Bürgschaftsdebitor .Æ 11 000
1775 425 84
Paffiva, Aktienkapitalkonto:
s Vorzugsaktien Lit. A 5 000|— Vorzugsaktien Lit. B. . | 200 000|/—
Ä Stammaktien A 750 000| — 3 Neservefondékonto . « « 116 500|— E Gelkreberétonto « «o. 15 000|—
e eo 268 534/68
Kreditorenkonto . . «- - « 399 352/41
Bürgschaftökreditor 411 000
Gewinn p. 30. 4. 1928 . 21 038/75 1 775 425/84
E ae 4 Getwinn- und Verlustkonto N per 30. April 1928.
a Soll. A [S I andlungsunfkostenkonto 120 948/50 É J A ew 52 920|80 A M e O 39 794/93 m Abicdreidungen . .. … . | 20568|49 Q Gewinn per 30. 4, 1928 . 21 038/75
295 271/47
Haben.
Vortrag aus 1926/27 _. 11 333/95 Bruttoergebniskonto « |__243 937/52 255 271147 Laut Be\cluß der ordentlichen General- versammlung vom 29. Oktober 1928 wird der Gewinn von NM 21 038,75 auf neue
Rechnung vorgetragen. Oker, den 29. Oftober 1928,
Pé Ö i E E E R 2 E
Ziveite Anzeigenbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 258 vom 3. November 1928, S. 2,
[67803]
Durch Tod ist aus unserem Aufsichtsrat autgeschieden Herr Henry Sackett in Lynch- burg, Va.
Dresden, den 1. November 1928. Annen, den 31. Oktober 1928. United Cigarette Machine Company
Der Vorstand. [67802] Aktiengesellschaft.
Prospekt über RM 2 300 000 Stammaktien, Stück 600 à RM 1000,— Nx. 1—600, j Stü 15707 à RM 100,— Nv. 1—14 707, 16 00117 000, Stü 6465 à RM 20,— Nr. 1—6465, der
UAndreae-Noris Zahn Aktiengesellschaft in Frankfurt a. M.
Die Andreae-Noris Zahn A.-G. ist aus der am 27. August 1841 ge( ründeten offenen Handelsgesellshaft F. M. Andreae, die am 1. Juli 1911 zunächst in eine Gesellschaft mit beshränkter Haftung mit der gleichen Firma umgegründet worden ist, hervorgegangen. Die Umwandlung în eine A.-G. mit der Firma F. M. Andreae ÀA.-G., Frankfurt a. M., geshah am 10. Februar 1923; die Ein- tragung in das Handelsregister Frankfurt a. M. erfolgte am a, E :
Nach der am 16. Wes 1923 erfolgten Fusion mit der Hande sgesellshaft Noris Zahn & Cie. A.-G., Nürnberg, eingetragen am 11. September 1923 1n das Handelsregister in Frankfurt a. M., lautet die Firma jeßt:
Andreae-Noris Zahn Aktiengesellschast.
Gegenstand des Unternehmens ist die Fortsezung der früher vow der Firma J. M. Andreae A.-G., Frankfuxt a. M., und der Tirma Handelsgesell- haft Norxis Zahn & Cie. A.-G, betriebenen Fabrikations- und Handelsgeschäfte, insbesondere Ven, Verarbeitung und Vertrieb pharmazeutischer Erzeug- nisse, Drogen, Chemikalien und tehnisher Artikel. Die Gesellschaft ist befugt, andere Unternehmungen zu erwerben, sich an solhen zu beteiligen, ihre Ver- tretung zu übernehmen und alle Rechtsgeschäfte abzuschließen, die ihren Zwecken förderlih sein können. : e n
Die Dauer der Gesellschaft Y auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.
Zweigniederlassungen bestehen in Chemniy, Mannheim, Nürnberg, Saarbrücken, Stuttgart, Trier, Ulm und Wiesbaden. 5 S
Das Grundkapital betrug ursprünglich M 7500 000,—, eingeteilt in A 5 500 000,— Stammaktien und (4 2 000 000,— Vorzugsaktien, und wurde 1m Fahre 1923 auf M 104 000 000,—, eingeteilt in Mf 100 000 000,— Stammaktien fowie M 4000 000,— Vorzugsaktien, erhöht. Fun der ordentlihen General- versammlung vom 25. November 1924 wurde die Umstellung auf Goldmark in der Weise beschlossen, daß das Stammaktienkapital im Verhältnis von 1000 : 16 auf RM 1 600 000,— und das Vorzugsaktienkapital eE && 28 ff. der II. Durch- führungsverordnung zur Goldbilanzverordnung auf 2 M 5000,— umgestellt wurde. Das Grundkapital betrug hiernah RM A 605 000,—, eingeteilt iw 14 707 Stück Stammaktien zu RM 100,—, 6465 zu RM 20,— und 1 Vor- zugsaktien zu RM 5,—, e i
Die Vorzugsaktien sind auf 7 4 Vordividende aus dem jährlichen Rein- gewinn auf den eingezahlten Aktienbetrag beschränkt, mit Recht auf Nach- zahlung der Dividende aus Fehljahren. Jm Falle der Liquidation erhalten die Vorzugsaktien vor Auszahlung eines Liquidationserlöses an die anderen Aktio- näre die auf sie geleisteten Einzahlungen zuzüglich 7 7 Zinsen, vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Gesellschast in Liquidation getreten ist, sowie zuzüglich etwa rückständiger Vordividendenbeträge. An dem weiteren Gesell- shaftsvermögen haben sie keinen Anteil. Die Vorzugsaktien befinden sich im ite von der Verwaltung nahestehenden Kreisen und kommen niht an den Markt,
Die ordentliche Generalversammlung vom 19, Funi 1928 A die Er- höhung des Grundkapitals um nom. RM 700 000,— auf nom, RY 2 305 000,— durch Ausgabe von Stück 600 auf den Fnhaber lautenden Stammaktien zu je RM 1000, — und Stück 1000 neuen auf den Fnhaber lautenden Stammaktien zu je RM 100,— mit Dividendenberehtigung ab 1, Januar 1928 und unter Aus- luß des gesebßlihen Bezugsrechts der Aktionäre. Die Ausgabe der neuen Aktien erjoigie zur Verstärkung der Betriebsmittel, zu Angliederung8zwecken und zux Schaffung von Aktien für die DOCMNL S
Die neuen Aktien wurden von einem Konsortium unter Führung der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien Filiale Frank- furt (Main) zu 117 % übernommen mit der Verpflichtung, hiervon Reichsmark 400 000,— den alten Aktionären in der Weise zum Bezug anzubieten, daß auf RM 400,— Nennbetrag der alten Stammaktien nom. RM 100,— neue Stamm- aktien zu 120 2% zuzügl. Börsenumsaßsteuer bezogen werden konnten, Die Be- zugsfrist lief vom 12. bis 26. Juli 1928. i E
Von den übrigen nom. RM 300 000,— Aktien wurde ein Teilbetrag von RM 123 000,— zur Durchführung des in der gleihen Generalversammlung ge- nehmigten Vershmelzungsvertrags mit der Gebrüder Keller Nahf. A.-G,, iFrei- burg 1. Br. (\. unten) verwendet. Nach diesem Vershmelzungsvertrag soll das Vermögen dex Gebr. Keller Nahf. A.-G. als Ganzes ohne Liquidation gegen Gewährung von Aktien der Andreae-Noris Zahn A.-G. von dieser Gesellschaft übernommew werden. Auf je RM 200,— Stamm- und Vorzugsaktien der Gebr. Keller Nahf. A.-G. mit lfd. Dividendenschein werden nom. RM 100,— Aktien der Audreae-Noris Zahn A.-G. mit Dividendenberechtigung ab 1, FJa- nuar 1928 gewährt.
Die restlihen nom. RM 177 000,— neugeschaffenen Stammaktien stehen zur freien Verfügung des Vorstands und Aufsichtsrats der Gesellschaft für die obengenannien Zwecke. Solange die Gesellschaft Über diese Aktien nicht verfügt, ruht das Recht auf Dividende und das Stimmrecht für dieselben. Das gesamte Agio aus den neugeschaffenen Aktien wird nah Abzug der Unkosten dem geset- lihen Reservefonds zugeführt werden. Die Eintragung der obigen Bes hlüsse dex Generalversammlung in das Handelsregister Frankfurt a. M. erfolgte am 7. Juli 1928.
Das Grundkapital beträgt nunmehr RM 2305 000,— und ist eingeteilt in
Stückl 600 Aktien à RM 1000,— Nr. 1—600,
Stück 15 707 Aktien à RM 100,— Nr. 1-—14 707, 16 001——17 000,
Stück 6 465 Aktien à RM 20,— Nr. 1—6465. Sämtliche Aktien tragen die faksimilierten Unterschriften eines bzw. von zwei Mitgliedern des Vorstands und eines Mitglieds des. Aufsichtsrats sowie die eigenhändige Unterschrift eines Kontrollbeamten und sind mit Erneuerungs- und Gewinnanteilsheinen Nr. 6 ff. versehen.
Von den bei dex Goldumstellung ausgegebenen Anteilsheinen befinden sich noch Anteilsheine im Gesamtnennbetrag von RM 2020,— in Umlauf, die inzwischen zum Umtausch in Aktien eh worden sind. s
Die Gesellschaft hat mit Rücksicht auf die Bekanntmachungen des Börsen- vorstandes und der Zulassungsstelle von Frankfurt a. M. den Jnhabern von je fünf Aktien zu RM 20,— E diese in je eine Aktie über RM 100,— um- aue, Nach gänzlicher urchführung des Umtausches werden Stück 17 000 Aktien zu RM 100,— mit den Nummern 1—17 000 vorhanden sein, wobei die noch auszugebenden Aktien zu RM 100,— Nr. 14 708—16 000 mit dem Umtausch an der Frankfurter Börse lieferbar werden, während die noch niht umgetauschten Aktien zu je RM 20,— mit den Nummern zwischen 1 und 6465 bis zu ihrem je- weiligen Umtausch lieferbar bleiben. Die Gesellshaft verpflichtet fh, am Ende eines jeden Kalendervierteljahres der Zulassungsstelle Ae wieviel Stücke der Aktien über RM 100,— ausgegeben und wieviel Stücke über RM 20,— ein- gezogen und vernichtet sind. é
Dex Vorstand der Gesellschaft besteht zurzeit aus den Herren:
Dr. Wilhelm Samstag, ordentl. Vorstandsmitglied, Paul Ehrenberg, Frankfurt a. M., Ernst Schuenemann, Frankfurt a. M,, Georg Maser, Nürnberg, Silvan Ziegler, Nürnberg, Georg Voit, München, #
Dex Aufsichtsrat, dex aus mindestens drei Mitgliedern besteht, seßt si
zurzeit wie folgt zusammen:
Sei uar, Fran 4 akt Vorsißender,
ouis Merck, i. Fa. E. Mer armstadt, s iftbouSa Dr. Richard Zahn, Konsul, Nürnberg, | stellvertr. Vorsißende, grau Caroline Andreae-Engelhard, Frankfurt a. M,, «Fustizrat Dr. Alexander Berg, l nl lag M i O E BnT, Nürnberg, Direktor der Bayerishen Vereinsbank,
ürnber Ludwig Deutsh-Rebe, Direktor dex Darmstädter und Nationalbank K. a. A. Filiale Frankfurt (Main), E
Kommerzienrat Dr. Richard Kohn, i. Fa. Anton Kohn, Nürnberg, Konsul E. Roques-Mettenheimer, Frankfurt a. M,, Rudolf Sote R B
udolf Hofer, Frankfurt a. M., R S G Helmut Boegershausen, Frankfurt a. M, } Betriebsratsmitglieder.
Annener Gas-Aktien-Gesellschast, Hexr Dipl.-Ingenieur N. König ist aus dem Aufsichtsrat autgeshieden und neu- gewählt in denselben Herr Alb. Grüne- wald, Annen.
167797]
stellvertr. Vorstandsmitglied.
von RM 2000,—, die zwei stellvertretenden Vorsißenden von RM 1500,—{ außerdem erhalten sie insgesamt einen Anteil von 10 % des jährlihen Reins gewinns gemäß der in den Saßungen bestimmten, unten wiedergegebenen Ver=- teilung des Reingewinns. h Die Bekanntmachungen der Gesellshaft erfolgen im Deutshen Reichs anzeiger, außerdem in einer Frankfurter Tageszeitung. Die Generalversammlungen finden saßungsgemäß in Frankfurt a. M. oder einem anderen von dem Aussichtsrat zu bestimmenden Orte statt. Die Ge- sellschaft verpflichtet sih jedoch, ste nux nah Frankfurt a. M. odex Nürnberg einzuberufen. Jn der Generalversammlung gewähren je RM 20,— Nennbetrag Stamm- aktien eine Stimme, jede Vorzugsaktie zu RM 5,— ebenfalls eine Stimme; die legteren jedoch bei Beseßung des Aufsichtsrats, Aenderung der Saßungen und Auflösung der Gesellschaft 32 Stimmen, so daß den 115 000 Stimmen der Stammaktien 1000 bzw. 32 000 Stimmen der Vorzugsaktien gegenüberstehen, Dex Vorstand und der Aufsichtsrat werden der nächsten Generalversammlung vorschlagen, das Stimmrecht der Vorzugsaktien in den genannten drei Fällen auf das 20 fache herabzuseßen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. : Der sich nah der Bilanz ergebende Reingewinn wird wie folgt verteilt: 1, 5 % fließen der geseblihen Rüdcklage zu, bis diese die Höhe von 10 % des Aktienkapitals errciht oder wieder erreiht hat. 2, Sodann werden alle von der Generalversammlung shlossenen besonderen Rücklagen und Abschreibungen vorgenommen, 3. Alsdann erhalten die Jnhaber von Vorzugsaktien eine Dividende bis zu 7% auf das eingezahlte Kapital sowie die ihnen evtl, zu- stehenden Nachzahlungen. i 4. Anshließend erhalten die Stammaktionäre 4 % Gewinnanteil. 5. Von dem übrigen Reingewinn erhält der Aufsichtsrat die ihm zu- stehende Tantieme. s 6. Dex Rest steht zur Verfügung der Generalversammlung. : Die Auszahlung der Gewinnanteile, die Ausgabe der Gewinnanteil- sheinbogen, die Hinterlegung der Aktien zwecks Teilnahme an der General- versammlung, die Ausübung von Bezugsrechten lata alle ‘sonstigen von der i bene h wil ar adt, beschlossenen, die Aktienurkunden betreffenden Maßnahmen erfolgen kojtenfrei in Frankfurt a. M.: bei der Darmstädier und Nationalbank Kom- manditgesellschaft auf Aktien Filiale Frankfurt (Main), in Nürnberg: bei der Darmstädter und Nationalbank Kommandit- gesellschaft auf Aktien Filiale Nürnberg, bei der Bayerischen Vereinsbank, bei dem Bankhaus Anton Kohn.
Die Dividende der lehten Pte betrug: i: i 1924 6% auf das Stammaktienkapital, 7% auf das Vorzugsaktienkapital 1925 6 % [4 [44 " 7 % 11 {4 "n 1926 7 % ” n " 7 % u " "n X00 9% p n S A und zwar in sämtlihen Fällen auf ein Stammaktienkapital vom RM 1 600 000,— und ein Vorzugsaktienkapital von RM 5000,—,
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung zum 31, Dezember 1927 lauten wie folgt:
etiva be-
Aktiva. Bilanz per 31. Dezember 1927. Passiva. Ie |- RNM [4 Seen) 508 481 Stammaktien . « « « « . | 1600 000|— I E 1 Vorzugsaktien « » o o o 5 000|— S é 1 Nett L ¿a 606 160 500 |— Effekten und Anteile?) „ . 154 730 Mee I ao 50 000|— Kasse und Postscheck . « - 26 672 Pensionsfonds . s e - - 50 000|— O ad o oa 29 055137 DIbothd H). e s 120 000|— Waren). . « +4 «o «o .+ {1113336/13} Nicht abgehobene Dividende 5 720/04 Debitoren) « « «e e o « | 2281 907/64}} Kreditoren ®) l 1 771 994/33 Gewinn- und Verlustkonto: Vortrag a. 1926 94 086,62 Gewinn 1927 256 884,35 | 8350 970/97 4114 185/34 4 114 185/34
1) Dex Posten verteilt sich auf Grundstücke und Gebäude ca. je S Me: ?) Jn diesem Posten sind die N an nagen Gesellshaften enthalten: Stephan, Stresemann & Zielke G. m, b. H., Dresdew und Erfurt, Voit & Co. G. m. b. H., München, Mettenheimer & Simon G. m. b. H., Franks A a. M., Raebel & Co. G. m. b. H., Frankfurt a. M., und ferner ca. 77 % des Aktienkapitals der Gebr, Keller Nahf. A.-G., Freiburg i, Br.
9) Nur Fertigfabrikate. j
4) Darunter Forderungen an Tothtergesellshafsten f 591 414,41, Bank- guthaben M 58 133,74. :
5) Auf dem Grundstück Hohenstaufenstr. 25/27 O a. M,, verzins» lich mit 11 %, rückzahlbar bis 30. Dezember 193 , erstmals fündbar anm 30, Juni 19830.
%) Darunter Schulden an Tochtergesellschaften 4 16 077,39, Bankschulden A 434 852,—, Akzepte A 103 953,21.
Haben.
Soll. Gewinn- und Verlustkonto. E O R M A Handlungsunkosten eins{l. Gewinnvortrag Steuern) . …. « « « « « +1 2540631/42) aus 1926. , « «| - 94086/62 Abschreibungen : L. Bruttogewinn . « « | 2950 500/48 auf Immobilien . . 115 285,— auf Mobilien « « « 1672641] auf Auto. . . « . 2097330} 15298471 Bilanzkonto: Geschäftsgewinn. . 1 350 970/97 M | 3 044 587]10]] 3 044 587]10 7) Steuern 4 295 004,31. Die Verteilung des Reingewinns geschah wie folgt: NM Zuweisung an Reserve IL L L 50 000,— 79/0 Dividende auf RM 5000 Vorzugsaktien . - « 350,r— 9 9/9 Dividende auf RM 1 600 000 Stammaktien . 144 000,— Zuweisung an den Pensionsfonds . „ « « » - . « 50 000, — Aufsichtsratistantieme. . . . « - e S Vortrag auf neve Rechnung E 92 367,54 350 970,97
der Gebr. Keller Nachf. Aktiengesellshaft Fref- burg i. Br. vont 19. Funi 1928 hat den obenerwähnten Verschmelzungsvertrag mit der Andreae-Noris Zahn A.-G. genehmigt. Die Eintragung der eschlüsse in das Handeksregister Freiburg i. Br. ist inzwischen erfolgt.
Die Gebr. Keller Nachf. A.-G. wurde als A.-G. am 5. Februar 1920 (Handelsregistereintragung 14. Mai 1920) gegründet, Die Gesellshaft befaßte si mit chemisch-technishen und pharmazeutischen Produkten sowie mit dem Handel in Speztalpräparaten und Drogen. Das Kapital betrug vorx dexr Gold- umstellung ÁÆ 12 400 000,— und wurde dann auf RM 240 000,— Stammaktien und “_ M 6000,— Vorzugsaktien umgestellt.
ie Halbjahresbilanz nebst Gewinn- und Verlustrehnung der Gebr, Keller Nachf. Aktiengesellshaft per 31. 12. 1927 lautet wie folgt:
Die Generalversammlun
Aktiva. Passiva. R [D RM [9 i C L 93 000|— | Stammaktien . . . « + 240 00 |— R 1|— j Vorzugsaktien . « + « . - 6 000|— Auto A 1|—}} Hypotheken) . “-— 29 477|— Kasse und Postsheck . 7 382/33} Nicht abgehobene Dividende 634|— Mel aa s 46 22H Hs e as 106 296/44 E 162 837|— || Bankschuld . « « + « « - } 133 207/06 E Sh bs 154 504/36 Gaitiithibn. .- . ch 2 72223 Gewinn- und Verlustkonto: Verlustvortrag aus 1926/27 110 430,40 Gewinn im 2. Halbjahr i O 18 784,98 91 645/42 515 614/50] 515 614/50
1) nur Fertigfabrikate.
Der Vorstand,
Die von der Eg gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung von je RM 1000,— im Jahre, der Vorsitzende
2) nah dem Aufwertungsgeseß verzinslih und rückzahlbar. (Foritiohuna auf der folacnden Seite.)
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Sntscheidungen des NeichSfinanzhofs.
begründet worden, daß cs nach dem Allgemeinen Berggeseß An-
UD25. Verpflichtung zum Steuerabzug vom Kapital- ertrage auch beim Erlaß der Dividendenschulden oder beim Erlöschen der Dividendenschulden durch Aufrechnung. Ver- pflichtung ge Steuerabzug vom Kapitalertrag auch bei Dividendenbezügen der Tochtergesellschaft aus Aktien der Muttergesellschaft. Die Beshwerdeführerin, eine Aktiengesell- schaft, hat bei der S des Steuerabzugs vom Kapital- ertrage bezüglih ihrer für das Geschäftsiahr 1925 auf Grund des Generalversammlungsbeschlusses ausgeshütteien Dividende dem Finanzamt mitgeteilt, daß aus einem Kapitalertrage von 80 000 ( der Steuerabzug unterblieben sei, weil 2000 000 X Aktien sich im Besibe einer Gesellschaft B., an der sie allein beteiligt sei, be- s Das Eigentum der B., also auch die erwähnten Aktien, eien als eigener es der Beschwerdeführerin rgen die Bouiund der Dividende auf diese Aktien würde wirtschaftlih die Zahlung einer Dividende an die Beschwerdeführerin selbst sein. Aus diGem Grunde habe die Gesellshaft B. auch auf Zahlung der Dividende verzihtet. Nach § 84 des Einkommensteuergeseßes sei insoweit ein Steuerabzug vom Kapitalertrage niht vorzunehmen, Das Finanzamt forderte die Abführung von 8000 e, weil Per- soneneinheit zwishen- Gläubiger und Schuldner nicht vorliege. Der Einspruch der Aktiengesellshaft, mit dem sie geltend machte, daß infolge des von der Beshwerdefsührerin angenommenen Verzichts der Gesellshast B. auf die Dividenden der Kapitalertrag der B. nit zugeflossen und niemals fällig geworden fi, vurde zurüt- ewiesen mit der Begründung, die B. habe nur deshalb auf die ablun der Dividende verzihtet, weil die beschwerdeführende Aktiengesellshaft Zinsen für die gewährten laufenden Kredite nicht berechnet habe. Diese Vereinbarung sei niht als Schuldenlast anzusprechen, sondern der Verzichterklärung stehe als Leistung eine Gegenleistung gegenüber. Bei dieser Sachlage sei § 5 der Reichs- abgabenordnung anwendbar. Die Berufung, mit welcher die Be- \{chwerdeführerin das Vorliegen der Vorausseßung des § 5 der Reichs8abgabenordnung bestritt, blieb ohne Erfolg. Das Finanz- geriht ging auf die Frage der Anwendbarkeit des § 5 der Reichs abgabenordnung niht cin, sondern E aus, bei dem Verzichte der Gesellschaft B. handle es sich niht um einen Erlaß im Sinne des 397 des Bürgerlichen Geseßbuhs, vielmehr um eine Gua is im Sinne des § 387 des Bürgerlihen Geseh-
wäre.
buchs. Die B. habe der Beschwerdeführerin aus gewährten Daxlehen am 831. Dezember 1925 550 000 RM Mit Rücksiht auf die Hohen Hinssäße des Jahres 1925 | sollten.
seien die Zinsforderungen der Beshwerdeführerin an die B. nah Auskunft eines Vorstandsmitglieds beider Gesellschaften etwa gleich hoch gzu veranshlagen wie die auf 2000000 M Aktien im Bestye der B. entfallenden Dividenden in Höhe von 80 000 RM. Der Verziht auf diese Dividende habe aber niht be- wirken können und sollen, daß der Dividendenanspruch der B. überhaupt nicht zur Entstehung gelangen sollte, vielmehr habe die B. mit ihrem Verzichte für die in threm Besiße befindlichen Aktien der Bêschwerdeführerin in dem E, erloschen sei, in welhem er der Forderung der Beschwerdeführerin auf Darlehenszinsen für 1925 aufrehenbar gegenübergestanden Habe. Das sei aber erst im Zeitpunkt der Falligkeit des Dividendenanspruhs der Fall gewesen. Damit sei auch für die Dividenden der B. die Kapitalertragsteuerpflicht gegeben.
Die Rechtsbeshwerde ist begründet. Die tatsächlichen Fest- Ee des Finanzgerihts reihen niht aus, um die das Urteil
nimmt,
C
Au
stehen.
ragende Rechtsansicht zu begründen, daß es sih bei der Verein- Weieyes niht vor. Sinne des Steuerrechts niht „die gleiche
selbständige Persönlichkeiten, die auch voneinander Kapitalerträge | Dividendenbezüge der Tochtergesellshaft aus Aktien der Muttergesellshaft, die zum Vermögen der Tochtergesell- | i schaft gehören, unterliegen nah dem geltenden Recht dem Steuer- Vorbringen der Aktiengesellschaft enthalte, rehtlich gesehen, den ange vom Kapitalertrag in jedem Falle. Verflehtung, die sich in dem Verhältnis zwishen Mutter- und
Tochtergesellshaft ausspricht, trägt das Körpershaftsteuerrecht nur bei der Muttergesellshaft Rehnung, indem § 25 des Körperschaft= Pet den Steuerabzug von Kapitalerträgen, die der tu [haft von der Tochiergesellschaft zufließen, unter ge- wissen Voraussezungen in Wegfall kommen läßt. eattanzer Ra E vgs die Sn uttergesellshast bei der Tochtergesellshaft besteht dagegen nicht. (Urteil vom 26. September t ï x E) E E
barung zwischen der Beshwerdeführerin und der B. niht um einen im voraus erklärten Verzicht der B. auf Dividenden, sondern um einen Aufrehnungsvertrag gehandelt habe. Zunächst- sind die Ausführangen des Finanzgerichts insofern von Rechtsirrtum beeinflußt, als die Entscheidung davon ausgeht, das tatsächliche
E eines Schulderlasses gemäß § 397 des Bürgerlichen Geseßbuhs. Die Prüfung der Rechtslage ergibt vielmehr fol- gendes: Ein Verzichtsvertrag braucht keineswegs einen Erlaß im Sinne des § 397 des Bürgerlichen Geseßbuchs zu enthalten. Dur den Erlaßvertrag wird gemäß § 397 a. a. O. ein bestehendes Sqculdverhältnis zum Erlöschen gebraht. Der im Bürgerlichen Geseybuh nit einheitlich behandelte Verzicht seßt im Gegensaß dazu überhaupt niht ein bereits erworbenes Recht des Ver- zichtenden voraus, er kann vielmehr auch in dem Erlaß einer künf- tigen Schuld bestehen mit der Folge, daß durch -den Verzichtsvertrag die Entstehung des künftigen Schuldverhältnisses von vornherein ausgeschlossen wird. So liegt der Fall, wenn cin Aktionär dur Vertrag mit der Aktiengesel|chaft auf die Dividende verzihtet für
Mutterge
ein Geschäftsjahr, für welches die Bilanz noch nicht festgestellt, also Euxe). Zer rehtli F i in di
| j 5 die e) gestel e). Zer rehtlihen Entscheidung steht allein d r E ein Anspru des Aktionärs auf Dividende rid nit er- Kuxe derx vor dem tes etten L Pueukiien À Ls wachsen ist. Erlaß im Sinne des § 397 des Bürgerlichen Gesey- | Berggeseßes vom 24. Funi 1865 entstandenen Gewerkschaften, Alt-
bus bewirkt ebenso wie die Aufrechnung (§8 387 ff. des Bürger- lichen Geseßbuchs) das Erlöschen vorhandener Schuldverhältnisse. Beide Arten der Tilgung von Dividendenschulden berühren an sih die Verpslihtung zur Vornahme des Steuerabzugs vom Kapitalertrage niht. Diese Verpflichtung ist nux an die Entz stehung und Fälligkeit des Anspruchs auf den Kapitalertrag ge- bunden, niht daran, daß der Anspruh durch Barzahlung getilgt wird. Anders ist die Rechtslage, wenn ein Verzichtsvertrag der hier behaupteten Art vorliegt. Ein solcher fällt nicht unter è
8 397 | werke
des Bürgerlichen Geseßbuchs. belastet sein.
trag, nah dem die Verpflichtung der Aktiengesellsha des Kapitalertrags an stch zur Entstehung kommen Gläubiger sich aber verpflichtet, diese zukünftige Shuld alsbald nach ihrer Entstehung zu erlassen, oder endli 3. als Vertrag, durch den beide Parteien die Aufrechnung der zukünftigen Dividenden- forderung gegen bestimmte, gegenwärtige oder zukünftige Schulden des Dividendengläubigers festlegen, sei es für den Zeitpunkt der Entstehung, sei es für den Zeitpunkt der Fälligkeit der Dividenden- forderung. Welche dieser möglichen Vereinbarungen vorliegt, ist nah den Gesamtumständen des einzelnen Falles zu enischeiden. Der unter Nr. 2 erwähnte Fall wird nur unter ganz besonderen
zunehmen sein, weil der mit ihm zu erzielende Erfolg fich einfacher und sicherer auf dem Wege des Verzichts, also auf dem unter 1 bezeihneten Wege, wird erreichen lassen. Keines- wegs kann aber allein aus der Tatsache, daß zur Zeit der aus3- zulegenden Vereinbarung Schulden des Aktionärs gegen die Aktiengesellshaft bestanden, gesGtossen werden, daß kein Verzichts=- vertrag, sondern ein Aufrechnungsvertrag beabsichtigt gewesen Jm vorliegenden Fall kommt hinzu, daß die Annahnte des
Verhältnissen a1
aus mögli.
beziehen können.
ell
Jukrafttreten
Die Gewährung zinslofer Kredite von der V chaft, welche die sämtlihen Aktien der Tochtergesellshaft besißt, an die Tochtergesellshaft war an sich rechtlich und tatsählich durch- Lag dieser Fall vor, so war damit die rechtliche Möglichkeit einer Aufrechnung, wie sie das Finanzgericht an- ausges{lossen, leuhtender Grund für den von der Beshwerdeführerin behaupteten und t H Dividendenverzicht der B. gegeben. ewirkt, daß ihr Anspruch auf Dividenden geht an das Finanzgeriht zur weiteren Aufklärung des Tat-
tandes unter Beachtung der vorstehenden Retsausführungen zurückd. Falls das Finanzgeriht nah beendigter Prüfung wiederum zu dem Ergebnis gelangen sollte, daß kein im voraus erfolgter Verzicht der B. auf ihren Dividendenanspruh Tilgung des ihr erwachsenen Dividendenanh ] etne vorgelegen habe, so würde der Umstand, daß sämt- liche Aktien der B. im Besiße der Beshwerdeführerin sind, der Vornahme des Steuerabzugs vom Kapitalertrage niht entgegen- Dann liegt der Tatbestand des 8§ 84 des Einkommensteuer- Denn Mutter- und Tochtergesellshaft sind im zerson“, sondern zwei
anderseits war aber
des preußischen Allgemeinen
dann
Denn dann ist ein Anspruch des Aktionärs auf den Kapitalertrag überhaupt nicht entstanden und noch weniger fällig gewordèn, er kann also auch nicht mit dem Anspruch des Steuergläubigers auf Vornahme des Steuerabzugs Eine Vereinbarung zwischen der Aktiengesellschaft und dem Aktionär über Nichtzahlung künftiger Dividenden kann A rechtlich darstellen 1. als Verzichtsvertrag, dex das Entstehen er Dividendenforderung überhaupt aus\chließt, oder
|
2, als Ver- t zur Leistung oll, wobei der
Finanzgerichts, der Sinn der Vereinbarung set eine Aufrehn der zukünftigen Dividendenforderung der Gesellshaft B. gegen Darlehenszinsforderungen der Beschwerdeführerin gewesen, in- sofern mit dem klaren Jnhalt der Akten im Widerspruch steht, als die Beshwerdeführerin keineswegs das Bestehen von Darlehens- forderungen gegen dié B. zugegeben hatte und das Bestehen solcher Darlehenszinsforderungen sich auch aus dem sonstigen Akteninhalt nicht ergab. Als Grund für den Dividendenverzicht war den Akten nur zu entnehmen, daß die Beshwerdeführerin der B. für die laufenden Kredite keine Zinsen berechne. gabe war aber die Annahme des angefochtenen Urteils nicht ver- einbar, daß doch Zinsforderungen der Beschwerdeführerin gegen 1 die B. in etwa gleicher Höhe wie der Dividendenanspruh ent- geshuldet. lien, seien, die nun erst Es die Aufrehnung getilgt werden
Mit dieser An-
Die niht spruchreife Sache
sondern eine pruhs im Wege der
Der wirtschaftlichen
L. Eine ent- von Dividenden der
126, Börsenumsaßsicuerpflicht dexr Kuxe der vor dem ten VBerggeseßzes vom 24. Juni 1865 entstandenen Gewerkschaften (Alt-
kuxe, unbewegliche Bergwerksanteile, der Börsenumsaßsteuer unter- liegen. Unter der Geltung des Reichsstempelgeseyes ist die Steuer- pfliht nah Tarifnummer 4a in ständiger
t erwaltungsübung verneint worden.
i Die Tarifnummer 4a unter 5 lautete auf „Anteile von bergrechtlihen Gewerkschaften oder die darüber aus- estellten Urkunden (Ruxiiheio, Bezugsscheine, Abtretungsscheine)“. n der Fassung der 2. Lesung der Kommission (Reichstag 1898/1900, Drutks. Nr. 902) hatte „Anteile gewerkshaftlih betriebener Berg- ‘ gestanden, und die Aenderung ist vom Antragsteller damit
tuttergesell-
ein cin-
ung
teile gewerkschastlih betriebener des
sondern nur noch Anteile an gewerkscha
niht mehr gäbe, tlichent Vermögen (Reichs=-
tag 1898/1900, Stenogr. Ber. S. 6018 A). Hieraus hat der preu- Fische Finanzminister im Einverständnis mit dem Reichsshaßamt
werk
dex Um
gee eri daß unter Anteilen im Sinne der Tarifnummer nur ge=- haf
tlihe Anteile im Sinne des § 101 des Allgemeinen Berg- gesebes, also nur Neukuxe, habe verstanden werden sollen, und führt aus, daß dies auch im Einklang mit dem Zweck des Reichsstempel=- geseyes ge das mit dem Umsfaßstempel lediglich eine Besteuerung
äße von Gegenständen des beweglihen Vermögens beab- sihtigt habe. Dafür, daß für das Kapitalverkehrsteuergeseß die Behandlung dex altrehtlihen Kuxe bei der Börsenumsaßsteuer eine grundsäßlih andere sein soll, als fie es für das Reichsstempelgeseß ivar, läßt sih aus der Begründung des Geseßes nihts entnehmen. Die Vorentscheidung hat sich für die Steuerpflicht entschieden, indem sie ausführt, daß das Geseg mit der Börsenumsaßsteuer anders als das Reichsstempelgeseß den Umsay von Kapitalwerten aller Art umfassen wolle, eine Unterscheidung zwishen Anteilen
e
an Gewerkschaften alten und neuen Rechtes niht mache, und sogar
die G. m. b. H.-Anteile der Steuer unterworfen habe.
Rat A3
Finanzamt unterstüßt diese Ausführungen mit dem Hinweis, daß 8 2 des Grunderwerbsteuergeseßes die Kuxe älteren Rehtes von der Grunderwerbsteuer ausnehme, der Umsay in Kuxen älteren Rechtes daher, wenn er nicht von der Börsenumsaßsteuer ergriffen
iverde, ganz frei sein würde,
Die Rechtsbeshwerde, die Steuers
freiheit begehrt, stüßt sih darauf, daß die Veräußerung altrehf= licher preußisher Kuxe kein Anshaffungsgeshäft darstelle, aus dem Geseßestext eine Steuerpflicht nicht hergeleitet werden könne, und es daher auh für das Kapitalverkehrsteuergeseß bei der Ent- scheidung des Reichsfinanzhofs vom 5. Januar 1922, Entsch. des
R.F.hofs Bd. 8
S, 113, verbleiben müsse, der für das Reihs-
stempelgeseß die Steuerfreiheit der Altkuxe gleihfalls bejaht habe. Nach dem Worilaut des § 35 ist nichts anderes mögli, als mit der Vorentscheidung die Steuerpflicht zu bejahen. Die Vorschrift untere wirft in Abs. 1 unter a der Börsenumsaßsteuerpflicht u. a. Anz teile an bergrehtlichen Gewerkshaften und anderen inländischen Kapitalgesellshaften. Hätte sie nur von Anteilen an bergrehtlihen Gewerkschaften gesprochen, so wären. damit allerdings die Altkuxe
von der Steuerpfslicht ausgenommen.
Denn daß es im früheren
Rechte „Anteile v on bergrehtlihen Gewerkschaften“ jeßt „Anteils an bergrechtlihen Gewerkshaften“ heißt, kann erun
feinen Unterschied begründen. Auch korrespondiert die Au
ted
in § 35 Abs. 1a mit § 3, wo unter | bergrechtliche Gewerk|hafteit aufgeführt sind, und die Erläuterer des Kapitalverkehrsteuergeseßes stimmen mit Ret darin überein, daß unter die bergrehtlihen Gewerkschaften im § 3 die vor dem Jnkrafttreten des Allgemeinen Berggeseßes entstandenen S nicht zu zählen sind,
Die Vorschrift des § 35 unterwir
t aber au, und darin unteLt4
scheidet sh das Kapitalverkehrsteuergeseß vom Reichssiempelgesebß,
Anteile
an anderen
inländischen Kapitalgesellshafien der
Steuer, und was eine Kapitalgesellshaft ist, entscheidet fich fük das ganze Geseß, also auch für § 835, nah § 3 des Geseßes. Einé Kapitalgesellshaft der im § 8g bezeichneten Art ist aber au dié Gewerkschaft des älteren Rechtes, sofern man ihr die Eigenschaft
einer juristif
ind.
R Person zuerkennt, da die Anteile frei übertragbar
Jedenfalls ist sie aber, wenr, man ihre Eigenschaft als
suristisGhe Person verneint, unter die Data Son des 8 3h
zu bringen. Ob bei dex veränderten Fassung der Wi gebers bewußt dahin gegangen ist deren Uebertragung Auflassung und
/ ; le des Geseß- die unbeweglihen Kuxe, zut Eintragung im Grundbuch
erforderlich ist, einer Steuer zu a at Ms die, wie d Name
und die niedrige Normierung der Steuer stände des Handelsverkebrs mit lebhaftem Umsay gerichtet ist, könnte zweifelhaft erscheinen. B h entwurf (S. 31 und 2E) führt zwar aus, daß im V
äße zeigt, auf Gegens
Die
egründung zum Gese erhältnis zum
NRGMR gele, dex Kreis der steuerpflihtigen Ge|chäfte aus- gedehnt worden sei, nimmt für diese r blig T oge: nux auf diè
S der G. m. b. H.-Anteile Bezug.
ie Absicht einek
Ausdehnung auf die unbeweglichen Kuxe damit in Zusammen zar zu bringen da im § 2 des Grunderwerbsteuergeseßes bielt
Fuxe von der Grun
stückumsaßsteuer ausgenommen worden sin
geht niht an. Denn im Reichsstempelgeseß war die Beschränkung, des Schlußnotenstempels auf Neukuxe zu einer Zeit ausgesprochen, in der es eine Grunderwerbsteuer im Reiche überhaupt nicht gab, Auch sind die minimalen Säßye der Börsenumsaßsteuer (0,075 bzw. 0,15 vH) in keiner Weise geeignet, als Ersaß für die Grundstücks umsaßsteuer zu gelten. Steuer ist lediglch in Anlehnung an das Zuwachssteuergese erfolgt und bei diesem allerdings damit begründet worden, dat man den Handel mit Dit idaE nicht mit einer hohen Steuer bez
lasten wollte, der die wirt ihres Mobiliarcharakters nicht Andererseits hat sich, wenn auch außerha
Notiz, ein Handel au
der E einer er
Geseßge
ie Ausnahme der Altkuxe von der
aftlih gleihgearteten Neukuxe wegett O werden fkonnten, b der böxrsenamtlichen
in unbeweglichen Kuxen entwickelt, und i [hwerten e wm W der Anteile hat den er nicht verhindert, die G. m. b. §
H.-Anteile der Börsen-
umsaßbsteuer zu unterwerfen. Bei der unzweideutigen Fassung des Geseßes muß daher angenommen werden, daß die Börsenumsaße
steuerpflihtigkeit der Altkuxe auch wirklich gewollt ist.
(Urteîl
L F P t R E Me O T E 3
L tober 1928 ist der Gesellshaftsvertrag i. Handel register. abgeändert. Feder der Geschäftsführer | M ist für sich allein zur Vertretung der Aachen, [67159] | Gesellschaft und zur Zeihnung der azn das Handelsregister wurde ein-| Firma befugt. Max Philipp, Kauf- getragen am 29, Oktober 1928: mant in Aachen, ist zum stellver- Bei der Firma e-Einkaufszentrale | tretenden Geschäftsführer bestellt. der Fahrrad-Jmport Aktien-Gesell-| Bei der Firma „Gebr. Kaufmaun
A 2 S SE E Fr
schaft in Bandoeng Gesellschaft mit | Gesellschaft mit beschränkter Haf- beschränkter Haftung“ in Aachen: | tung“ in Aachen: Ses Gel:
ache Dur Gesellshafterbeschluß vom 27, Ok-! schafterbeshluß vom 16, Oktober 1928
L EDCBIT A C5 agr
ist der See abgeändert worden. Alfred Leonhard Tiet, Julius Schloß und Franz Baumann, Kaufleute in Koln, sind zu weiteren Geschäfts- führern bestellt.
_Bei der Firma „Frit Viesing jr.““ in Aachen: Die Prokura des Paul Biesing ist erloshen, Die Firma ist erloschen.
Amtsgericht, 5, Aachen.
Altenburg, Thür.
In das Handelsregister 722 ist heute das Erlöschen der
Nr. Firma
registers,
y Kurt Graichen S en worden. Altenburg, am 30. Oktober 1928. Thüringisches Amtsgericht,
die
vom 28. September 1928 II A 397/28.)
Abt, A
in Altenburg
Annaberg, E eb, Auf Blatt 1362 deé hi
Firma
elg
[67161] en Handels-
rzgedbirgische
[67160] | Textilwerke L U: in. Cranz
zahl betr., ist das Erlöschen der Pr9oe ura des Kaufmanns Karl Ernst Shu- mann in Cranzahl eingetragen worden. Amtsgeviht Annaberg, 29. Okt. 1928.
erg 67162] ese Sißverlegung ¿lo nah Arnsberg Ens in das Pandel register A Nr. 258 die offene E, gesellschaft unter Zilh.
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