1928 / 260 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Nov 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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Neich8- und Staatsanzeiger Nr. 259 verun 5, November 1928, S, 4,

(068255) Uftiengefellschaft Lokalbahn Lam - Kößting.

Aktienumtausch.

Unter Bezugnahme auf § 6 der 7. D.- V. .O. zur Goldbilanzverordnung und untere Bekanntmachungen im Deutschen Neichsanzeiger

Nr. 177 vom 31. Juli 1928,

Nr. 189 vom 15. August 1928,

Nr. 203 vom 31. August 1928 geben wir hiermit bekannt, daß gegen den Umtausch unserer Aktien zu NM 250 in solhe zu NM 500 bzw. den Umtausch der alten Aktien zu NM 500 în neue auf den gleichen Betrag lautende Stücke wirksamer Widerspru nicht erhoben worden ift,

Lam, den 5, November 1928,

Aktiengesellschaft - Lokalbahn Lam-Kößting.

[66017]

Am 3. Dezember 1928, nahm. 1 Uhr, findet in Bad Homburg, Luiten- straße 101, im Büro des Notars Dr. P. Wolf die Generalverfammlung der Balkan- und Orient-Handels-Aktiengefell- haft zu Frankfurt a. M., siatt, wozu hiermit die Herren Aktionäre eingeladen werden. Tagesordnung :

, Bericht über das Geschäftsjahr

1927 28.

. Beschlußfassung über die Gewinn- und VBerlustrechnung.

, Beschlußtassung über Entlastung des Norstands und Aufsichtsrats.

, Beschlußtassung über die Auslösung der Gesellschaft und Bestellung eines Liquidators.

Balkan- und Orient- Handels-Akftiengesellschaft. Der Vorstaud. Oberheim.

[67122] Aktien-Gesellschaft „Casino“ zu M.-Gladbach.

Die ordentliche Genexalversamm- lung der Aktionäre findet statt am Mitt- woch, den 12, Dezember 1928, abends 8 Uhr, im Gejell\haftshaul}e, Hermannftraße Nr. 12, zu M.-Gladbach.

Tagesordnung:

1, Erledigung der im § 9 der Saßung der Entscheidung der Generalverjamm- lung vorbehaltenen Punkte.

9. Ergänzungswahl des Vorstands.

3 Verschiedenes.

Die Herren Aktionäre werden zu bieser

Versammlung hiermit eingeladen.

M.-Gladbach, den 5. November 1928.

Der Vorstand. Fustizrat Nonnenmühlen, 1, Vorsitzender.

(66805 Beamtenbank A.G. i. L. zuDuisburg.

Die Herren Aktionäre der Gefsell\chatt laden wir zu der am Montag, den 3, Dezember 1928, 16 Uhr, im Hotel „Prinz Negent“, Duisburg, Uni- versitätsstraße, stattfindenden General- versammlung ein.

Tagesordnung :

1. Geschäftsbericht.

9, Legung der SchlußreWnung nach be-

endeter Liquidation.

3. Genehmigung der Bilanz und der

Gewinn- und Verlustrechnung. 4. Entlastung des Aufsichtsrats und der Liquidatoren.

Zur Teilnahme an der Generalver- sammlung sind diejenigen Aktionäre be- rechtigt, welche gemäß § 22 der Satzungen ihre Aktien 5 Tage vor der Generalver- sammlung bet der Beanitenbank A. G. i, L. zu Duisburg oder einem Notar hinterlegen.

Duisburg, den 29. Oftcber 1928,

Der Aufsichtsrat. Mantell, Justizrat. Die Liquidatoren : Ioft. Biermann.

[68128]

Aibank für Handel und Gewerbe.

2, Aufforderung zum Umtausch von Anteilscheinen,

Auf Grund des § 17 der 2./5. Durch- führungsverordnung zur Goldbilanzpver- ordnung forde;n wir hiermit die Eigen- tümer von Arteilscheinen unserer Ge)ell- haft über je RM 10 oder NM 15 auf, die Anteilscheine bis spätestens 31. De- zember 1928 zum Umtaush in Stamm- aktien unserer Gesellschaft über je NM 20 einschließlich Dividendenschein Nr. 1 ff. einzureichen.

Der Umtaush wird an unserer Kasse, Berlin SW. 19, Krausenstr. 38/39, fowie an den Schaltern unserer Zweignieder- lassungen in Allenstein, Elbing, Inster- burg, Königsberg i. Pr.,, Landsberg/W., Schneidemühl, Schwiebus, Stolp i. Pom. und Tilsit kostenlos durchgeführt. Wir sind bereit, den An- oder Verkauf von Spitenbeträgen zu vermitteln.

Anteilscheine, welche bis zu dem ge- nannten Termin niht zum Umtausch ein- gereicht sind, werden für kraftlos erklärt. Das gleiche gilt für diejenigen Anteil- scheine, die den zum Umtausch in Aktien über je NM 20 erforderlihen Betrag niht erreihen und niht bis zu dem ge- nannten Termin zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt find. Die an Stelle der für kraftlos erklärten Anteilscheine tretenden Aktien unserer Gesellschaft werden für Nechnung der Beteiligten unter Abzug der Kosten des Verkaufs zum Börfenpreis verkauft. i

Berlin, den 3, November 1928. Ostbank für Handel und Gewerbe. Dr. Tetens. Ludwig H. Jonas,

[68093]

1, Herr Kraftfahrer Bernhard Bethke wurde vom Betriebsrat als Mitglied in unseren Aufsichtsrat entsandt.

Kraftverkehr Marken A.-G, Berlin-Schöneberg.

2, Die auf den 15. November 1928, vorm. 114 Uhr, im Sitzungssaal der Elektra A.-G., Dresden-A. Bismarlk- plaß 2, einberufene ordentlide General- versammlung findet nicht statt.

Berlin, den 1. November 1928.

Kraftverkehr Marken A.-G, Der Aufsichtsrat.

1

Sommerlatte, stellvertr. Vorsitzender.

[68246] Vereinigte Papierwerke Aïtien- gesellschaft, Nürnberg.

Die Aktionäre unserer Ge!ellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 283, November 1928, vormittags 11! 1hr, in dem Geschäftslokal unserer Gejellschaft, Creussener Straße Nr. 11, stattfindenden ordentlichen General- versammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1, Entgegennahme des Geschäftsberichts und der Gewinn- und Verlustrechnung für 1927/28,

92, Genehmigung des Nechnungsabslusses fowie der Gewinn- und Verlust- rednung für 1927/28 und Ver- wendung des Ueberschusses.

3, Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4, Wabl zum Aufsichtêrat.

5, Nückwirk. Abänderung von An- \stellungsverträgen.

6. Aenderung der Satzungen §§ 15 und 24.

Hinterlegungsstellen gemäß § 17 der Satzungen sind bis 3 Werktage vor dem Tag der Generalversammlung während der üblichen Geschättsstunden: die Deutsche Bank Filiale Nürnberg, die Gesellschatts- fasse in Nürnberg oder bei einem Notar oder einer Behörde.

Nürnberg, den 3. November 1928,

Der Auffichtsrat.

Justizrat Dr. E. Ehrenbacher.

[68248]

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 28, November d, J., mittags 12 Uhr, im Bankgebäude der Deutshen Bank, Filiale Lübeck, Schüsselbuden 18/20, statt- findenden ordentlichen Generalver- sammlung eingeladen.

Tagesordnung :

1, Entgegennahme des Geschäftsberichts, Genehmigung der Jahresrehnung und der Gewinnverteilung sowie Grieilung der Entlastung für das Geschäftsjahr 1927/1928,

2, Wahlen zum Aufsichtsrat.

Zur Teilnahme an der Generalver- sammlung und zur Stimmenabgabe sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 26, November 1928 entweder

bei unserer Gesellschaft in Lübeck oder

bei der Deutschen Bank, Filiale Lübe, oder

bei einem deuts{chen Notar gemäß § 22 unseres Gesellschaftsvertrags hinterlegt haben.

Reichsbankdepotscheine oder deren Hinter- legung können wegen der veränderten NVerwvahrungsbedingungen der Reichsbank (vergl. Deutscher Reichsanzeiger Nr. 20 vom 25. 1. 1927) niht mehr als Ausweis zur Teilnahme an der Generalversamm- lung bzw. zur Stimmrechtausübung gelten.

Lübeck, den 1. November 1928.

Maschinenfabrik Beth Aktiengesellschaft. Collet & Engelhard Werkzeug- maschinenfabrikAktiengefellshaft, Offenbach a. Main.

In Gemäßheit der §§ 20 und 21 unserer Gefellschaftssaßzungen laden wir unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 18, Dezember 1928, mittags 12 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Offenbah a. Main stattfindenden 16. ordentlichen Generalversamm- lung ein,

Tagesordnung:

1, Entgegennahme des Geschäftsberichts des Vorstands nebst Gewinn- und Verlustrechuung und Bilanz zum 30. Juni 1928 sowie des Prüfungs- berihts des Aufsichtsrats und Be- \{lußfassung über die Bilanz und die Verwendung des Gewinns.

2, Entlastung des Aufsichtsrats und Norstands.

3. Aufsichtsratswahlen.

Diejenigen Aktionäre, welche in der Ge- neralversammlung ihr Stimmrecht außüben wollen, haben spätestens am dritten Werk- tage vor der Generalversammlung bei der

Gesellschaftskasse, Offenbah a. Main, oder bei

Deutsche Bank, Zweigniederlassung Offenbach a. Main,

Darmstädter und Nationalbank, Zweig- niederlassung Offenbach a. Main, Frankturter Bank, Frankfurt a. Main, Bankhaus E. Ladenburg, Frankfurt

a. Main, ihre Aktien zu hinterlegen oder den Nach- weis zu erbringen, daß sie ihre Aktien bei einem Notar hinterlegt haben.

Offenbach a, Main, den 27, Ok- tober 1928.

Collet & Engelhard Werkzeug-

maschinenfabrit Aktiengesellschaft. Niemeier. A. Hautfte.

[68124]

Maschinenbau-Anstalt Humboldt,

Köln- Kalk.

Einladung zu der Freitag, 14. De- zember 1928, 16 Uhx, in den Ge- \häftsräumen des A. Schaaffhausen- hen Bankvereins A.-G., Köln, Unter Sachsenhausen, stattfindenden ordent: lichen Generalversammlung.

Tagesordnung:

1. Entgegennahme des Geschäfts- berichts des „Vorstandes nebst der Vilanz und dexr Gewinn- und Ver- lustrechnung für das Geschäftsjahr 1927/28.

2 Entgegennahme des Berichts des Aufsichtsrats über die Prüfung der Bilanz und der Gewinn- und Ver- lustrehnung füx das Geschäftsjahr 1927/28.

. Beschlußfassung über die Genehmi- gung der Bilanz und Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Zux Teilnahme sind diejenigen Ak- tionare berechtigt, welhe ihre Aktien saßzungsgemäß bis spätestens Freitag, den 7, Dezember 1928 einschließli, hinterlegt haben und bis zum Schluß der Generalversammlung in der Hinter- legung belassen. Als Hinterlegungs- stellen gelten außer unserer Gesellschafts- fasse:

A. Schaaffhausen’sher Bankverein

A.-G, in Köln und dessen Filialen,

Bankhaus A. Levy in Köln,

Berliner Handelsgesellschaft in Berlin,

Commerz- und Privat-Bank in Berlin und Köln,

Direction dex Disconto-Gesellschaft in Berlin, Dresden, Essen und Frank- fut a M,

Dresdner Bank in Berlin, Dresden und Frankfurt a. M.,

Klöcknex Eisen Aktiengesellschaft in Duisburg, oder

Norddeutsche Bank in Hamburg.

Die Vorlage eines Depotscheins einer deutschen Effektên-Girobank oder eines deutschen Notars hat dieselbe Wirkung wie die Deponierung der Aktien selbst.

Die Hinterlegung is auch dann ord- nungsmäßig exfolgt, wenn Aktien mit Bustimmung einer Hinterlegungsstelle ür sie bei anderen Banken bis zur Be- evdigung dexr Generalversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Köln-Kalk, im Oktober 1928. Der Vorsißende des Aufsichtsrats:

Peter Klödckner.

[68125] Motorenfabrik Deugs, Uktiengesellschaft, Köln-Deuß.

Einladung zu der Freitag, 14. De- zember 1928, 15 Uhr, in den Geschäftsräumen des A. Schaaffhausen- schen Bankvereins A.-G., Köln, Unter Sachsenhausen, stattfindenden ordent: lichen Generalversammlung.

Tagesorduuitg:

1. Vorlage des Geschäftsberichts sowie der Bilanz nebst Gewinn- und Ver- lustrechuung für das Geschäftsjahr 1927/28.

9. Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1927/28.

. Entlastung des Vorstands und des

Aufsichtsrats. . Wahlen zunr Aufsichtsrat und Wahl der Revisoren.

5. Aenderung des § 12 Absay 3 der Saßhung, betreffend die Vertretungs- befugnis des Vorstandes.

Zur Teilnahme sind diejenigen Ak- tionäre berechtigt, welche hre Aktien spätestens am Samstag, den 8, De- zember 1928, 12 Uhr, hinterlegt haben und bis zum Schluß der Generalver- sammlung in der Hinterlegung be- lassen. Als Hinterlegungsstellen gelten außer unserer Gesellschaftskasse oder einem deutschen Notar:

A, Schaaffhausen'’scher Bankverein A-G. in Köln und dessen Zweig- niederlassungen,

Bankhaus A. Levy în Köln,

Berliner Handelsgesellschaft in Berlin,

Commerz- und Privat-Bank in Berlin und Köln,

Deutsche Bank, Berlin, und deven Zwweigniederlassungen in Köln, Frankfurt und Hamburg,

Disconto-Gesellshaft, Berlin, und deren Ziveigniederlassungen,

Dresdner Bank, Berlin, und deren Zweigniederlassungen,

Darnitstädter und Nationalbank, Kom- manditgesellshaft auf Aktien (Fil. Frankfurt a. M.),

Bankhaus Straus & Co., Karlsruhe,

Klöcklner Eisen - Aktiengesellschaft, Duisburg,

Novddeutsche Bank, Hamburg.

Die Hinterlegung eines Depotscheins einer deutschen Effekten-Girobank hat dieselbe Wirlung wie die Hinterlegung der Aktien selbst.

Die Hinterlegung ist auch dann ord- nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegunagsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Generalversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Werden die Aktien oder Depotscheine nicht bei der Gesellschaft hinterlegt, so ist eine Bescheinigung der Hinterlegungs- stelle über die erfolgte Hinterlegung vor der Generalversammlung dem Vorstand dex Gesellschaft einzureichen.

Kölu-Deut, im Oktober 1928,

Der Vorsitzeude des Auffichtsrats: Peter KloAit er.

[68126]

Motorenfabrik Oberursel, Aktiengesellschast, Dderurfel,.

Einladung zu der Freitag, 14. De- zember 1928, 17 Uhr, in den Geschäftsräumen des A. Schaaffhausen- schen Bankvereins A.-G., Köln, Unter Sachsenhausen, stattfindenden ordent- lichen Generalversammlung.

Tagesordnung:

1, Vorlage der Fahresrechnung für das Geschäftsjahr 1927/28, Berichte des Vorstands und des Auf- sichtsrats,

2, Genehmigung der cFahresrehnung, Beschluß über die Verwendung des Reingewinns.

3. Entlastung des Vorstands und des Au*sich'srats.

4. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

Zux Teilnahme sind diejenigen Ak- tionäre berechtigt, welhe sih über den Besiß ihrer Aktien bis spätestens ein- \chließzlich Montag, den 10, Dezember 1928, beî

der Gesellschaftskasse oder

der Motorenfabrik Deuß, Aktien- gesellschaft, Köln-Deuy,

dem Bankhaus Straus & Co., Karls- ruhe,

dem A. Schaaffhausen'shen Bank- verein A.-G,, Köln,

dem Bankhaus E. Ladenburg, Frank- furt Q Wes

der Direction der Disconto-Gesell- haft, Frankfurt a. M., oder

der Süddeutschen Disconto-Besellschaft, Mannheim,

ausgewiesen haben. Karlsruhe, im Oktober 1928. Der Aufsichtsrat. M. A. Straus, Vorsivender.

[68081] Hanfa-Brauerei Aktien- gesellschaft, Stendal.

Betr. Ablösung des Genußrechts aus den Teilschuldverschreibungen Lit. 4, B, C und D ver früheren Aktien - Bierbrauerei Bürgerliches Brauhaus zu Stendal. In der Sitzung des Aufsichtërats und Borstands unserer Gesellschaft am 26. Dk- tober 1928 wurde beschlossen, das Genuß- recht aus den Obligationenanleihen der frübßeren Aktien-Bierbrauerei Bürgerliches Brauhaus zu Stendal, die in unjere Firma aufgegangen ist, Lit. A, B/ C und D gemäß § 43 Abs. 2 des A.-W.-G. durch Barabfindung abzulösen. Die Höhe der Barabfindung ist entsprechend dem jeßigen Werte des Genußrechts auf 50 % des Nennwerts des Genußrechts festgeseßt worden. 88 43, Abs. 2, und 37 A.-W -G. Es werden dementsprechend auf je 1000 4 Altbesi der Obligationenanleihen Lit. A, B, C und D je RM 50 zur Auszahlung gebracht.

Wir tordern hiermit alle früheren In- baber der vorbezeihneten LTeilshuld- ver\chreibungen auf, unter Vorlegung der ibnen erteilten Genußrechtsbesheinigung, die in Betracht kommenden Beträge bei uns abzufordern. Die Auszahlung beginnt mit dem heutigen Tage.

Stendal, den 1. November 1928. Hansa - Brauerei Aktiengesellschaft.

m T T G ONE Verlag und Vertrieb Uktiengesellschaft (Vuvag).

Bilanzkonto per 30. Juni 1928.

íFnventarkonto . « .. « 920 000|— BVerlagskonto . . . « 21 200/— Gen. Musikal.-Konto . 38 771|— Platteñkonto « « « « 6 300|— Papierkonio . . «+ « - 891180 Materialkonto . « « e 10 000| -- Bankenkonto « « « « 4 440/86 Kassakonto - ö 630 97 Postscheckonto . « - 6 440/77 Spezialbücherkonto . « 99 768/32 Kontokorrent: Debitoren . |_175 26709

321 710/81

Kapitalkonto . . » » ° 15 000|— Neservefondskonto . » « s 1 530|— Kontokorrent: Kredit. . .} 298 379/37 Gewinn- und Verlustkonto 6 801/44

321 710181

Gewinn- und Verlustkonto per 30. Zuni 1928

Steuerkonto » «e, e f LOUZ 92 SUPTSTGTONTO 4 ea 0060 4 496 60 Gehalt- und Lohnkonto . . . 19 326/41 Unfoltentonto «e s UT 666 9 Metlamelonto e aao 6 464/50 Bilanzkonto : Vortrag 2 267,45 1927/28 4 533,99 1 6 801/44

50 258/83 Vortrag 1926/27 . « » « « «1 2267/49 Ertragskonto . « « « » « o « (47 991/38 50 2581/83 Der Gewinn aus dem Geschäftsjahr 1927/28 von Æ 4533,99 wird, wie folgt, verteilt: M Tantiemen an den Aut!sichtsrat 800,— Uebertrag auf Reservefonds . 1 470,— Vortrag auf Gewinn- u. Ver- T Ce a e E O S 4 533,99 Berlin, den 13, Oktober 1928. Verlag und Vertrieb Aktiengesellschaft (Vuvag). Kurt Levi-Fulda. Hans Mendheim. Genehmigt : Aufsichtsratsvorsißender A. Fran cke,

u

[68089]

Bank für Textilindustrie Akticen- gesellschaft, Berlin W. 9, Voßstr. 11, Kraftloserklärung von Anteil- scheinen,

Unier Bezugnahme auf unsere Be- fanntmachungen im Deutschen Reichs- anzeiger Nr. 159 vom 10. Juli 1928, Nr. 163 vom 14. Juli 1928 und Nr. 168 vom 20. Juli 1928 erklären wix hier- mit gemäß § 17 Abs. 5 und § 35a der 2,/5, Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen in Verbindung mit § 290 und § 219 Abs. 2 H.-G.-B. unsere sämtlichen bis= her niht eingereihten Anteilscheine über

RM 10,— für kraftlos.

Die an Stelle dex für kraftlos ex- flärten Anteilscheine tretenden Vor=4 zugsaktien über je RM 20,— werden für Rechnung dexr Beteiligten am 26. November 1928, nachmittags 5 Uhr, im Büro der Rechtsanwälte und Notare Hermann Catleen, Dr. Ernst Cohen und Karl Friedlaender, Bexlin W. 8, Fäger- straße 11, gegen Meistgebot öffentlich versteigert. Dex Erlös wird für die Be- teiligten hinterlegt,

Berlin W. 9, den 1. November 1928. Bank für Textilindustrie Aktien:

gesellschaft.

[68102]

Gebrüder Escales Aktiengesellschaft in Liquidation in Zweibrücken. Die Aktionäre unserer Gesellschaft

iverden hiermit zu der am Montag,

den 26. November 1928, vor- mittags 11 Uhr, in den Geschäfts- räumen dex Darmstädter und National- bank, Kommanditgesellshast auf Aktien in Frankfurt a. M, Neue Mainzer Straße 59, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen, Tagesordnung:

1. Vorlage der Bilanz und Geivinn=- und Verlustrechnung sowie des Be- richts dex Liquidatoren und des Aufsichtsrats füx das abgelaufene Geschäftsjahr.

. Beschlußfassung über die Genehmi- gung der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung.

3. Beschlußfassung über die Entlastung der Liquidatoren und des Auf- sichtsräts.

4, Aufsichtsratswahlen.

Diejenigen Aktionäre, ivelhe an der Generalversammlung teilnehmen wollen, haben ihze Aktien spätestens am 22. No- vember a. c. an einex der nachstehend genannten Stellen zu hinterlegen und bis zum Schlusse der Generalversamm- lung zu belassen: E

in Zweibrücken: Kasse der Gesell»

lat in Frankfurt a. M.: Darmstädter und Nationalbank, Kommandit- esellshaft auf Aktien, Filiale Frankfurt (Main), Neue Mainzer Straße 59. Zweibrücken, den 1. Oftober 1928. Die Liquidatoren: Emil Escales. Otto Escecales, Kommerzienrat.

[68080] Drahtloser Dienst Aktiengesellschaft.

Wir lader. hiermit die Aktionäre

unserer Gesellschaft ein zur diesjährigen ordentlichen Generalversammlung, welche stattfindet am Dieustag, deu 27. November 1928, vormittags 11 Uhr, in den Geschäftsräumen unserer Gesellshaft zu Berlin, König- graver Straße 29/30. Tagesyorouung :

1. Berichterstattung des Vorstands über den Vermögensstand und die Vechöältnisse der Gesellschaft sowie über die Ergebnisse des verflossenen Geschäftsjahres. A

ck Berichterstattung des Aufsichtsrats über die Prüfung des Geschäfts- berichts und der Fahresrechnung.

3. Beschlußfassung über die Genehmi- gung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für das ver- flossene Geschäftsjahr. /

. Beschlußfassung über die Erteilung der Entlastung an die Mitglieder des Vorstands und Aufsicht3rats.

5. Beschlußfassung übex die Gewinn- verteilung.

3, Wahl von Ausfsichtsratsmitgliedern.

. Beschlußfassung über die Verwen- dung des durch Beschluß der Ge- neralversammlung vom 25. 11. 1927 zurüdcgestellten Dispositionskontos.

Zur Teilnahme an der Generalver-

sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens am ziveiten Werktage vor dem Tage der General- versammlung ihre Aktien bei uns, der Dráhtlosex Dienst Aktiengesellschaft, oder einem deutshen Notar hinterlegt haben werden.

Berlin, den 3. November 1928. Der Vorstand der Drahtloser Dienst Aktiengesellschaft. Erlinghagen. Räuschher.

Verantwortlicher Schrisftleiter Direktor Dr. T y rol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengerin 9) in Berlin.

Druck der Preußischen Druckereî- und Verlags-Aktienge|ellshaft, Berlin, Wilhelmstraße 82.

Vier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und äwvei Zentralhandelsregisterbeilagen).

atsanzeiger.

Preußisher

Erscheint an jedem Wochentag abends.

Bezugspreis MSA 9 Œ4 Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle 8W. 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 30 F, einzelne. Beilagen kosten 10 Sie werden nux gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschlteßlih bes Portos abgegeben.

Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzetle 1,05 ÆÆ einer ee Mal aen Einheitszeile 1,75 &ÆX Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge aas aut einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, nsbesondere ist darin auch anzugeben, welhe Worte etwa durh Sperr - dru ck (einmal unterstrichen) oder dur Fetidruck (zweimal unter- strichen) hervorgehoben werder sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein.

Ir. BGQ, Reichsbanktgirokonto. Berlin, Dienstag, den 6. November, abends.

Poftschecttonto: Berlin 41821, Í O F S

F uhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich, Ernennungen 2c.

Verordnung über statistische Marken.

Anordnung über die Errichtung eines Gesamitfachausschusses für die Karneval- und Festartikelindustrie.

Bekanntmachung, betreffend die “Vernichtung von Akten beim Reichsgericht.

Filmverbot.

Aufhebung eines Zeilungsverbots.

Preußen,

Verordnung über den Verkehr mit Schmuckreisig.

Amítliches.

Deutsches Nei.

Der Herr Reichspräsident hat an Stelle des in den dauernden Ruhestand getretenen Senatspräsidenten beim Reichs- gericht Dr. Meyer in Leipzig den Senatspräsidenten beim Reichsgericht Witt in Leipzig zum stellvertretenden Präsidenten des Reichsdisziplinarhofs in Leipzig ernannt.

Verordnung über statistische Marken. Vom 1. November 1928.

___ Auf Grund des Artikel 77 der Neichsverfassung und des 8 216 der Reichsabgabenordnung wird zur Ausführung des Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Aus- land vom 27. März 1928 (RGBl. 1 S. 311) verordnet:

&S-1.

Die durch § 74 der Verordnung zur Ausführung des Geseßzes über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Auéland vom 9. August 1928 (RGBl. I S. 293) eingeführten statistischen Marken werden in einfarbigem Buchdruck, und zroar die Marken zu 95, 10 und 50 Neichspfennig in grauer, die Marken zu 1 und 95 Reichsmark in dunfkelroter Rüeke herzestellt.

(1) Die durch Abs. 1 der Verordnung des Herrn Reichswirt- sha{tsministers vom 20. Februar 1925 (Reichsministerialbl. S. 95) eingeführten Stempelmarken zur Entrichtung der {tatistishen Gebühr dürfen bis zum Ablauf des 28. Februar 1929 weiter verwendet werden. Für Marken diefer Art, die ungebrauht und am 1. März 1929 noh in Händen von Steuerpflichtigen oder sonst im Verkehr sind, wird Ersay geleistet, wenn er spätestens bis zum 30. Juni 1929 bei einer Zollstelle unter Einreichung der Stempelmarken beantragt wird. Nach dem 30. Juni 1929 eingehende Anträge sind von der Berücksichtigung ange Jae

(2) Wird der Ersaß für größere Markenmengen beantragt, so fann die Zollstelle verlangen, daß die Marken, soweit sie nicht in vollen Bogen überreiht werden, für jede Wertart getrennt zu je 29 Stück auf Papierbogen ordnungsmäßig aufgeklebt, überschießende Mengen aber lose überreicht werden, ferner, daß jeder Papierbogen mit dem Firmenstempel oder dem Namen und Wohnort des Antrag- stellers versehen ift. h

De

(1) Der Ersatz wird, wenn die Zollstelle festgestellt hat, daß die Marken echt und ungebraucht sind, ohne besondere Anordnung dur Umtausch in statisti)he Marken auf Antrag au durch bare Aus- fatlung geleistet. Bestehen Zweifel über die Echtheit der Marken,

o hat die Zollstelle vor der Einlösung der Marken ein Gutachten der Reichsdruckerei einzuholen,

_(2) Für den Umtaush und den Ersaß der in § 2 Abs. 1 be- zeichneten Marken gemäß § 3 Abf. 1 wird eine Gebühr nah Maß- gabe der Verordnung über die Erhebung einer Gebühr für den Um- tausch und den Ercjay von Stempel- und Steuerzeichen vom 3, Juli 1924 (Neichsministerialbl. S. 237) nicht erhoben.

8 4,

Die zurückgenommenen Marken der in § 2 Abs. 1 bezeichneten Art sind von der Zollstelle in dem Wertzeichen - Ein- und Aus- lieterungsbuch für das laufende Rehhnungsjahr als Einlieferung nah- zuweisen. Die zurückgenommenen und ‘die jonstigen bei der Zollstelle lagernden Markèn der in § 2 Abs. 1 bezeichneten Art sind nah dem 30. Juni 1929 in Gegenwart von zwei Beamten, von denen einer tunlichst ein Oberbeamter jein soll, - in übliher Weise zu vernichten. Größere Mengen dürfen statt dessen zum Einstampfen, das unter amtlichen Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen ist, - verkauft werden. Ueber die Vernichtung oder Cinftampfung ist eine Verhandlung auf- zunehmen, die Beleg für die anderweite Auslieferung der Marken im Wertzeihen-Ein- und Auslieferungsbuch wird.

S 9:

Die am 1. März 1929 bei den Dienststellen der Reichspostver- waltuag und bei der Reichsdruckerei noch lagernden Vorräte an Stempelmarken der in § 2 Abs. 1 bezeihneten Art sind in üblicher Weise zu vernichten. Die vernihteten Mengen sind unter Hinweis auf diese Verordnung als anderweiter Abgang nachzuwei}en.

Berlin, den 1. November 1928.

Der Reichsminister der Finanzen. J Arr Ernft.

Anordnung über die Errichtung eines Gesamtfachausschusses für die Karneval- und Festartikelindustrie.

Vom 3. November 1928,

_Auf Grund des 27 des Hausarbeitgeseßes vom 27. Juni 1923 (Reichsgesegbl. T S, 472) wird angeordnet:

1. Für die Hausarbeit in der Karneval- und Festartikelindustrie wird ein Gesamtfachauss{huß errichtet, Er führt den Namen Gesamt- fahaus\{chuß für die Karneval- und Festartikelindustrie. Sein Bezirk ist das Deutiche Reich, fein Sig Leipzig, Die Zeit und der Ort des Zusammentritts werden vom Vorfißenden bestimmt.

_2. Die Kosten tragen Preußen, Sachsen und Thüringen zu gleichen Teilen. Vereinbarung dieser Länder über eine andere Kosten- verteilung nah Ablauf eines Jahres nah der ersten Sißung des Gesamtfachaus|\chusses bleibt vorbehalten.

3. Der Gesamtfachaus{uß ist zuständig für Verfahren auf gemeinsame Festseßung von Mindestentgelten für sämtliche Gebiete des Deutschen Reichs, in denen nach Feststellung des Gesamtfach- ausschusses Hausarbeit in der Karneval- und Festartikelindustrie in nennenswertem Maße vorkommt.

4, Vertahren zur Festseßung von Mindeftentgelten für die Haus- arbeit in der Karneval- und Festartikelindustrie, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gefamtfachausschusses vor anderen Fachaus- \hüssen anhängig find, find einzustellen.

Berlin, den 3. November 1928. ___ Der Relchgarbeitsminister. Jn Vertretung des Staatssekretärs: S igler.

B éeranurmuiaG ung; N Beim Reichsgericht sollen Akten der streitigen Gerichtsbarkeit aus dem gee 1917 vernichtet werdén. Ein Juteresse an längerer Aufbewahrung ist innerhalb vier Wochen nachzuweisen.

Leipzig, den 5. November 1928. Der Prôsident des Neichsgerichls. Dr. Simons.

Film overboL Die öffentlihe Vorführung des Bildstreifens: „Mittel- La Stahlhelm-Sporttag in Halle a. S. 14. Oktober 1928“, 2 Aîte = 534 m, Antragsteller und Ursprungsfirma: Naturfilm Hubert Schonger, Berlin, ist am 83. November 1928 unter Prüfnummer 874 verboten worden. Berlin, den 3. November 1928, Der Leiter der Filmoberprüfstelle. Dr. Seeger.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Art. 48 Abs. 4 der Reichsverfassung ver- ordnet der Senat, was folgt:

Das unterm 24. Oktober d. J. (Hamburgisches Geseßz- und Verordnungsblatt Seite 449) wegen erheblicher Gefähr- dung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassene Verbot des Erscheinens der „Hamburger Volkszeitung“ und etwaiger Ersaßblätter wird mit Wirkung vom 5. November 1928 aufgehoben.

Gegeben in der Versammlung des Senats,

Hamburg, den 2. November 1928.

Preußen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Polizeiveroxdnung.

—— Auf Grund des § 30 des Feld- und Forstpolizeigeseßes in der L fung der Bekanntmachung vom 21. R s 556 (Geseßsamml. S. 83) in Verbindung mit den §§ 83, 34 und 39 des Feld- und Forstpolizeigeseßes und mit dem § 136 des Geseßes über die Allgemeine Landesverivaltung vom 30, Juli 1883 (E E: S. 195) wird für den Uivtana des Staatsgebietes folgendes verordnet:

§1.

(Abs. 1). Als Schmuckreisig im Sinne dieser Ver- ordnung gelten Zweige und Zweigspiben von Bäumen oder Sträuchern, die ganz oder nah Teilung zur Verwendung als Zimmershmuck oder zur Kranzbinderei geeignet sind, sowie auch kleine Bäume oder Büsche mit oder ohne Wegelin; die sih zu solhen Zwecken eignen.

(Abs. 2). Das gleiche gilt von Bäumen und Baumkronen,

die sich zur Verwendung als Weihnachtsbäume oder als Pfingst- oder Festschmu (Maien) cane E Pfings

(Abs. 33. Für die Prüfung der Verwendbaxkeit zu Shmu(d- zwecken im Einzelfalle ist es bedeutungslos, ob das Reisig zu Schmucklzwecken bestimmt ist.

S2

Wer Schmucdckreisig feilbietet, verkauft oder in Traglasten oder auf einem Fahrzeug gebündelt oder ungebündelt, offen oder in Umhüllungen befördert, so daß nach der Menge und Beschaffen- heit des beförderten Gutes die Annahme der Absicht eines un- mittelbaren Verkaufes oder eines Verkaufes nah Verarbeitung gerechtfertigt ist, muß sich über den rechtmäßigen Eriverb des Schmuckreijias ausweisen können.

S Di

(Abs. 1), Stammt das Schmutckreisig aus einem staatlichen, fommunalen oder sonstigen forstamtlich verwalteten Forstbetrieb, so gilt der amtliche Verabfolgezettel als Ausweis.

(Abs. 2). Stammt das Schmuckreisig von einem Privat grundstück, und wird es von dessen Eigentümer oder Nuyungs- berechtigten oder von einem seiner Angehörigen oder Angestellten befördert, feilgehalten oder verkauft, jo gilt als Ausweis eine dem Eigentümer oder Nußzungsberechtigten von der zuständigen Ortspolizeibehörde kostenlos auszustellende, für das laufende Kalenderjahr gültige Bescheinigung, worin vermerkt ist, welche Baum- und Straucharten auf den fraglihen Grundstückten wachsen und genußt werden können. Wird das Shmutckreisig niht von dem Eigentümer oder Nuzungsberechtigten selbst befördert, feil- geboten oder verkauft, so muß sich der damit beauftragte Angehörige oder Angestellte außerdem über seine Person aus- weisen können.

(Abs, 3). Wer Schmuckreisig, das ex vom Eigentümer oder Nugzungsberechtigten eines Privatgrundstücks zum Zwecke des Verkaufs erworben hat, befördert, feilbietet oder verkauft, hat sich durch die vom Grundstückseigentümer oder Nußungs» berechtigten oder deren Bevollmächtigten ausgestellte Rechnung auszuweisen, Diese muß die Art und Zahl der verkauften Gegen- stände, bei solchen, die in Bunden verkauft zu werden pflegen, die Zahl der Bunde enthalten.

(Abs. 4). Wenn der erste Ankäufer das Schmuckreisig nicht unmittelbar an den Verbraucher, sondern an Wiederoerkäufer abseßt, so hat er in jedem Falle cine Rechnung auszustellen, auf welche die in Abs. 3 gegebene Vorschrift Anwendung findet, Das gleiche gilt für alle folgenden Ankäufer, sobald sie das erworbene Schmut&reisig nicht unmiitelbar an Verbraucher, sondern an Wiederverkäuferx abseben.

S-A

i

Alle Ausweise (Bescheinigungen, Rechuungen) nach § 9s müssen den Stempel der ausstellenden Behörde oder die eigen- händige Unterschrift der ausstellenden. Privatperson tragen uind deren Namen und Wohnung sowie das Datum der Ausstellung, ferner Namen und Wohnung des Empfängers deutlich erkennen lassen, Die ausstellenden Privatpersonen haben von allen Aus- weisen, Bescheinigungen und Rechnungen je cine Abschrift oder

Durchschrifi zurüczubehalten und drei Monate aufzubewahren.

S2 Die Beförderer, Feilhalter und Verkäufer von Schmudckreisig

haben die Ausweise Saa D abe Rechnungen) stets bei ih u führen und den Aufsibtsbeamten (Foritbeamten, Landjägern, Polizeibeamten) auf Verlangen vorzuzeigen. Die Ausfsichts- beamten sind befugt, die Ausweise an sid zu nehmen, wenn dies zum Zwecke der genaueren Prüfung threr ordnungsmäßigeit Ausstellung notwendig erscheint. Sie haben in diesem Falle deut Jnhaber die vorläufige Beschlagnahme des Ausweises 1 bescheinigen.

S 6. _ Wer beim Fortschaffen, Verladen odex beim Vertrieb von Schmutreisig ohne einen gültigen, den Bestimmungen dieser Ver- ordnung entsprehenden Ausweis betroffen wird, oder wer sonst ugen die Bestimmungen dieser Verordnung verstößt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 RM oder mit Haft bis zu 14 Tagen be- straft, sofern niht auf Grund anderer geseßlicher Vorschriften eine höhere Strafe verwirkt ist.

S

Die sonstigen Vorschriften der Ministerialpolizeiverordnung

vom 30, Mai 1921, betreffend den Schuß von Tier- und Pflanzenarten, sowie alle anderen auf Grund des § 30 des Feld- und Forstpolizeigeseßzes zum besonderen Schuß einzelner Pflanzenarten erlassenen Polizeiverordungen, agt sie über die R Bestimmungen hinausgehen, bleiben durch diese Polizeiverordnung unberührt.

8 8. Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1928 in Kraft. Berlin, den 20. Oktober 1928, Zugleich im Namen des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Steiger.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat hält Donnerstag, den 8. November 1928, 5 Uhr nachmittags, im Reichstags8gebäude eine Vollsizung.