1928 / 261 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Nov 1928 18:00:01 GMT) scan diff

winzige Pfennigbeträge betrüge, sei verständlih, daß die Gewerk- \cheften es ablehnten, noch über weitere Verschlehterungen zu ver=- handeln. Dec Redner sucht dann nachzuweisen, daß die Unter- nehmer sehr wohl imstande seien, den Schiedsspruch zu tragen. Er erxflärt u. a., die Steigerung der Produktion gegenüber der Bor» kriegszeit sei höher als die der Löhne. Auch die Konjunktur sei so gut, daß viele Betriebe innerhalb eines ¡Fahres ihr Kapital mehrmals hätten umschlagen können. Die Unternehmer hätten bereits über Gebithr an Löhnen gespart, denn fie beschäftigten heute rund 16 000 Arbeiter weniger als fie selbft noch vor einem Fahre für erforderlih gehalten hätten. Zum Schluß weist dex Redner noch dîe Behauptung der Unternehmer zurück, daß der Schieds» spruch unrechtmäßig zustande gekommen sei. Es sei sehr wohl möglich, daß, wenn die Beisißer zu keinem Ergebnis kämen, der Vorsitzende der Schiedsstelle den Ausschlag gebe. Solche Fälle Hätten sich auch in der Vergangenheit schon tviederholt ereignet, ohne daß die Unternehmer damals das Ergebnis bezweifelt hätten. Jhre Feslstellungsklage hätten die Unternehnter œusdrücklih vor dem Arbeitsgeriht Duisburg eingebracht, Sie begründeten das mit dem Bluff, daß sih die Klage hauptsählih gegen den rist lichen Metallarbeiterverband richte, der dort seinen Hauptsiy habe. Tatsächlich hätten sih aber die Unternchmer nur nah Duisburg gewandt, weil der Vorsißende des dortigen Arbeitsgerihts jener Herr sei, der seinerzeit durch eine einstweilige Verfügung da3 Auf- stellen von Streikposten ‘und die Unterstüßung dex Streikenden verboten habe. (Lebhaftes Hört, Hört! links.) Wer aber nun au amit diesen Dingen zu tun habe, müsse auf jeden Fall {nell Handeln. Der Vorsißende des Duisburger Arbeitsgerichts habe aber den Termin erst auf den 16. November festgeseßt und wollte ihn sogar zunächst noch später anberaumen. Das sei unerhört (sehx wahr! links) und nicht geeignet, das Vertrauen der Arbeiter gzu den Arbeitsgerichten zu heben. Was aber die Absichten der Unternehmer aœnlange, so käme es ihnen vor allem auch auf einen ampf gegen die jeßige Reihsregierung an, wie sih aus einer kürzlihen Rede Hugenburgs ergebe. Es sei schon eigenartig, daß die Aussperrungen gerade erfolgten, als Hugenberg deutsh- nationaler Parteiführer wurde. Um den verhaßten Sozial- demokraten in dex Reichsregierung zu Leibe zu rücken, über- nähmen die Unternehmer sogar durch die Aussperrung einen wöchentlihen Produktionsausfall von 80 Millionen, obwohl die genze Lohnerhöhung fährlich nur 26 Millionen betrage, Was dke Unternehmer im Ruhrgebiet getan Hätten, sei eiwe offene Rebellion gegen den Staat und seine Geseye (lebhafte HZu- timmung links), die einen Eingriff des Staates mit seinen fhürsston Mitteln erforderte. (Beifall links.) Zum Schluß appelliert dex Redner an die Einigkeit der Arbeitnehmer, die sehr wohl imstande sein werde, die Ättake der Unternehmer abzu- wehren. Wenn die Unternehmer den Klessenkampf diktieren wollten, würden sie die Arbeiter aller Orientierungen gerüstet R Es müsse allerdings den Arbeitern gesagt werden, daß an en Aussperrungen mit hren furhtbaren Auswirkungen auch chriftlihe A cure beteiligt seien. (Unruhe im Zentrum.) Die Gewerkschaften würden versuchen, auf dex Linie des Schied8- \pruches die Wiederaufnahme der Betriebe zu erreichen, Die Aus- gesperrten müßten aber Disziplin halten, damit sie nicht noch tieser ins Elend gestoßen würden. (Beifall links.) : Abg. Dr. Deerberg (D. Nat.) meint, der Vorredner habe mit Recht darauf hingewiesen, eine wie ernste Situation im Westen durch die Aussperrungen eingetreten sei. Gerade des- wegen aber dürfe man diese Angelegenheit niht zu einer partei- politishen Frage machen, (Oho-NRufe und Zurufe: Welcher Partei gehören Sie denn an?) Auch deutschnationale Arbeiter seien mit aus esperrt. (Lachen links und Zurufe: Die können Sie mal ählen!) Deshalb sei es nicht angebracht, davon zu reden, daß der Ertzettios Führer der Deutschnationalen, Hugenberg, hinter der Auésperrungsbewegun stehe. Und wenn der Vorcedner weiter von einer Rebellion gegen die Geseße gesprochen habe (sehr rihtig! links und Rufe: Das ist ein Seer Richter!), so E er, der Redner, gerade als preußischer Richter einmal den objektiven Tat- bestand feststellen. Am 13, Oktober hatten die Unternehmer ihren Arbeitern zum 31. Oktober gekündigt. Somit mußte der Schieds- spruch, der erst ab 1. November in Kraft trat, ins Leere fallen. Bu prüfen wäre dann, ob die Kündigungen der Arbeiter nah eltendem Recht zulässig und ordnungsgemäß erfolgten. Es B ardeite sih bei dem Vorgehen der Unternehmer um eine wirt- Ee Kampfmaßnahme mit dem Ziele, günstigere Arbeits- bedingungen im Sinne der Arbeitgeberverbände zu erreichen. Dieses Recht der Unternehmer ist genau so verankert tote das Streikrecht dex Arbeiter. (Zuruf des Abg. Heilmann [Soz.]: Das Streikrecht findet seine Grenze bei dem Vorliegen von Schieds- prüchen!) Allerdings ist in der Fudikatur bisher noch kein dem eßigen ähnliher Fall zu verzeichnen. Aber Prof. Walter Kassel at in seinem Lehrbuch zum Ausdruck gebracht, daß bei Kündi- gungen infolge von Aussperrungen der Kündigungsshuß des Be- triebsrätegesezes und der Stillegungsverordnung entfällt. Er hat Pg „Steigert sih daher die Aussperrung bis zur gänz- ichen Stillegung eines Betriebes, so findet weder ein Einspruchs- verfahren statt, noch bedarf die Kündigung von Betriebsvertretern der Zustimmung des Betriebsrates bezw. der Belegschaft, noch ist vorherige Mitteilung für den Betriebsrat nah § 74 des Betriebs- rxâtegesebes erforder! ich, noch ist die Kündigung an die Zustimmung der Behörden gebunden.“ Wenn man ug E biet legt, dann war die am 13. Oktober ausgesprohene Gesamtkündigung als wirtshaftlihe Kampfmaßnahme und als sachlich zulässiges Ver- halten zu kennzeihnen. Zst es aber so, dann kann man mcht die Behauptung aufrechterhalten, daß die Unternehmer vorsäßli und widerrechtlih Resistenz gegen die Rechtskraft des Schieds{pruches und der Gesebe Gat hätten. Denn wenn auch ein Schieds- spruch inzwischen erging, so hatte doh der Schlichter erklärt, daß er erst mit dem 1, November 1928 in Kraft treten solle, also nicht mehr für das bestehende Arbeitsverhältnis wirksam werden konnte. (Anhaltende große Unruhe links.) Die Gewerkschaften hätten es sehr leiht in der Hand gehabt, Rehtswirkungen wie die bezeihneten zu verhindern, indem sie für das Schiedsgerichts» verfahren niht nur eine Aenderung der Lohniarife ab 1. No- vember, sondern auch eine Aufhebung bzw. Einstellnug dex in der Zwischenzeit erfolgten Kampfmaßnahmen beantragt hätten. Eine ganz andere als die rechtliche ist aber die Frage, ob die Aus- sperrung von Hunderttausenden von Arbeitern sahlih begründet war durch die Lage der beteiligten Fndustrie. Die Unternehmer haben in dreizehnstündigen Beratungen bis ins einzelne gehend dargelegt, warum sie die Lohnerhöhung niht tragen können. Der Schieds\spruh aber, der das Gegenteil behauptet, gibt in seinex Begründung zu den allerstärksten Bedenken Anlaß, weil er ih lediglich auf Zukunftshoffnungen aus der Rationalisierung be- [9ranne. Man kann es ah deshalb nit als Auflehnung gegen en Staat bezeichnen, wenn bei diesem Stande der Dinge die Unternehmer alle verfügbaren Rechtsmittel ershöpften. Politische Motive haben sie dabei sicher nicht geleitet. (Gelächter und Unruhe links.) Denn wer glauben könnte, angesichts einer auch in dieser chwerèn Situation so still und geschlossen dastehenden organi- Main Arbeitermasse seine politishen Ziele durch ein solches Vor- gehen erreichen zu können, gehört ins Frrenhaus. Der deutsche «Fnlandsmarkt sei noch lange niht ausnahmefähig genug. Unsere Sndustrie sei cben auf den Export angewiesen. Mit Angrif en, Verleumdungen und Beleidigungen könne man den Arbeitsfrieden nicht shaffen. Gegenüber allen wirtschaftlißhen Bedenken [sollte man aber bis zum leßten den Versuch maden, eine Einigung herbeizuführen, Fnsofern leide das Schlichtungsverfahren an einem Mangel, als die leßte, die entsheidende Stelle für eine Verbindlichkeitserklärung hier eine einzelne Person, der Reichs- arbeitsminister, sei. Ueberall sei in wirtschaftlichen wichtigen Ent- scheidungen eine kollegiale Fustanz erforderlich. An dem Schlich- tungsgedanken solle man nicht rütteln, aber die leßte Entscheidung müsse geregelt werden. Schon siße der Engländer mit Hunderten

Neich3- und StaatLauzeiger Nr, 261 vom #7. November 1928,

von Einkaufsagenten auf der Lauer, um den Markt zu erobern. Der psychologishe Moment sei heute gekommen, wo fich Arbeit- geber und Arbeitnehmer noch einmal an den Tisch seßen sollten, um eine Verständigung herbeizuführen Dex Redner erinnert an die Zeit des passiven Widerstandes im Ruhrgebiet, wo Arbeit- nehmer und Arbeitgeber zu einer Schilsalsgemeinshaft zu- sammengewachsen seien. Mit dem Rufe: Lassen Sie den Haß, lassen Sie die Leidenschaft, schließt der Redner unter tironischen Zurufen der Linken.

Fnzwischen ist ein Urantrag der Dentschnationalen Volkspartei eingegangen: „Der Landtag wolle beschließen, die Staatsregierung zu ersuchen, bei der Reichsregierung dahin zu wirken, daß mit größter Beschleunigung Schritte unter- nommen werden, die zu der im Fnteresse unseres gesamten Volkes notwendigen Verständigung in der westlichen Eisen- industrie führen können.“ S

Abg. Hebborn (Zentr.) schildert die Entwicklung der Lage im Ruhrgebiet, die zu der Aussperrung geführt habe. Maßgebend sei die Rechtslage, die Verordnung des Schiedsspruchs, dessen An- erkennung von den Unternehmern zu fordern sei. Die Arbeiter hätten andererseits das Recht, auf dem Klagewege die Zahlung eines Vierwochenlohns zu verlangen. Die Unternehmer hätten seit Fahren im Falle eines Schiedsspruchs die sofortige Wieder- aufnmahme der Arbeit verlangt. Man habe sih ober hon vorber zu Kampfmaßnahmen entshlossen gehabt. Die Unternehmer hätten den Kampf bewußt heraufbeshworen; sie wollten auch den Kampf nicht aufgeben, wenn die Arbeitnehmer auf den erhöhten Lohn verzichten. (Hört, hört!) Die Unternehmer wollten zeigen, daß sie die Herren im Hause sind. Jhr Hauptziel sei aber ver Kampf gegen die staatlihe Autorität. Der Staat solle sih hier dem größeren Seldbeutel fügen. Der Gesamtverband der christ- lichen Gewerkschaften verlange daher shärfsten Kampf zur Auf- rehterhaltung der staatlichen Autorität. Der Redner fordert Durchführung des für verbindlih erklärten Schiedsfpruchs mit allen Mitteln und Ersaß des durch die Aussperrung verursachten Schadens. Die Lohnerhöhungen des Schieds\spruchs seien wirklich nicht ershütternd. Bei der gesteigerten Produktion in der Eisen- und Stahlindarstrie seien auch die Gewinne erheblih gestiegen. Durch soziale Maßnahmen müsse die Lage derx entlassenen Arbeiter=- schaft gebessert werden. Der Redner fordert ferner Ertwerbslosent- unterstlißung für die entlassenen Arbeiter; ihre Verweigerung sei ein Unreht. Er verlangt in einem Antrag, die Staatsregierung zu ersuchen, auf die Reichsregierung dahin einzuwirken, dafür zu orgen, daß die Arkeitexr nicht nux wieder eingestellt werden, ondern daß sie auch ihre rechtmäßige Arbeitslosenunterstüßung erhalten. Die Angriffe der freigewerkschaftlihen Presse gegen die christlihen Gewerkschaften weist der Redner zurück. Er spricht zum Schluß die Hoffnung aus, daß die Maßnahmen der Reichs- regierung fo {nell kommen, daß sie zum Segen für die Arbeiter- {haft werden.

Abg. Woy tkowski (Komm.) erklärt, gerade in den Krupp- betrieben würden die Rationalisierungsmaßnahmen unter den unwürdigsten Verhältnissen durchgeführt. Die Metallarbeiter würden nit eher in die Betriebe zurückehren, bis die 15 Pfennig Lohnerhöhung durchgeseßt seien. Auch der Jugendschuy sei zum mindesten durhzuführen. Die Arbeiterschaft werde geschlossew der Aussperrungsmaßnahme gegenüberstehen, um den Widerstand der Unternehmer gzu brechen.

Das Haus vertagt sich auf Mittwoch 12 Uhr: Fortsehung der Aussprache und Anfragen wegen der Vorgänge am Werner-Siemens-Realgymnasium in Berkin.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Nea des Reichstags hat in seiner gestrigen Sißung beschlossen, daß der Reichstag hon Montag, den 12. November, zusammentreten und als ersten Gegenstand die Anträge zur Aussperrung in Westdeutschland und auf Abänderung des R E upd dv beraten Q Jn der zweiten Hälfte der Woche wird die außenpolitishe Debatte über Genf, Reparationen und Rheinlandräumung mit den dazugehörigen Anträgen von dem Minister des Auswärtigen Dr. Stresemann durch eine Regie- rungserflärung eingeleitet werden. Nach Abschluß der außenpolitischen Debatte kommen die Anträge auf Einstellung des Baues des Panzerkreuzers zur Verhandlung. Bald nah dem Zusammentritt des Reichstags wird vom Präsidenten Löbe eine Konferenz der Vorstände der großen Gemeindeverbäñde mit den Parteiführern wegen Einseßu eines kommunalpolitischen Ausschusses ein- berufen agt M die aht Abgeordneten der Deutschen Bauern- artei als Hospitanten zur Wirtschaftspartei hinzugetreten sind, Pu e Vertretung in den Ausschüssen entsprehend neu geregelt werden.

Der Reichstagsausschuß für die Strafrechts- reform sezte am 6. d. M. unter dem Vorsiy des Abg. DL. Kahl (D. Vp.) seine Beratungen fort beim Abschnitt „Strafen“. § 34 lautet: „Freiheitsstrafen sind Zuchthaus, Ge- fängnis und Einschließung.“ Abg. Dr. Lobe (Hosp. dex Dem.) legte dar, daß, wenn der Zweck der Strafe nur Besserung und Erziehung sei, man dann nux eine Freiheitsstrafe brauche, namlich Freiheitsentziehung. Ziehe man aber als Hauptzweck die „Ver- geltung“ heran, müsse man die Art der Strafen unterscheiden und auf eine Einheitsstrafe verzihten. Er stimme für die Bei- behaltung der Zuchthausstxafe. Auf Zuchthaus werde nux in den s{hwersten Fällen erkannt. Das Volk würde es nicht verstehen, wenn man verschieden schwere Straftaten mit ein und derselben Strafart belegen würde; es würde dann meinen, sie würden vom Geseßgeber gleich s{chwer bewertet. Wolle man dem Zuchthaus etwa einen anderen Namen geben und „Pensionat für Asoziale“ nennen, so würde œauch das bald einen infamierenden Bei= geschmack erhalten. Denn niht die Strafe, sondern die Tat- infamien blieben. Er bitte, es bei der Vorlage zu belassen. Abg. Dr. Alexander (Komm.) vertrat den entgegengeseßten Stand- punkt und erklärte, dem sozialdemokratishen Antrage auf Be- seitigung der Zuchthausstrafe zustimmen zu wollen. Der Gedanke der Sühne und Vergeltung habe zu verschwinden. Die Reaktion der Gesellshaft dürfe dem Täter kein Uebel zufügen. Tatsächlich vershwinde im Strafvollzug der Unterschied zwischen den einzelnen Arten der Strafe hon. Warum solle dann beim Ausspruch der Strafe dieser Unterschied aufrechterhalten werden? Außerdem

sei der Zuchthäusler in seinem späteren Fortkommen viel mehr gehemmt als derjenige, der einmal im Gefängnis gesessen habe. Abg. Dr. Hanemann (D. Nat.) kann niht verstehen, wie eine Verbesserung des Strafgeseßbuches darin lieaen solle, daß ein Mann, der sih ein kleines Vergehen habe zushulden kommen lassen,

mit der gleichen Strafe belegt werde, wie ein mehrfacher Mörder

oder ein s{werer Verbreher. Der Richter müsse die Tat würdigen und dementsprehend auch eine gewisse Strafart fest- seßen. (Zuruf: Strafvollzug-System!) Das allein genüge nit, wenn Zuchthaus und Gefängnis und Einschließung eins würden. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) betonte, daß der Richter niht nur in der Wahl zwischen Gefängnis und Zuchthaus die Möglichkeit habe, die Tat zu würdigen, sondern auch in der Höhe des Straf- maßes. Aber für den Zweck der Strafe sei nicht die Art, auf die der Richter erkenne, das Entscheidende, sondern die Art, auf welche der Strafvollzuqg aus8acibt werde, denn in dem modernen Stufensnstem des Strafvollzuges merde heute {hon ein arößerer Unterschied zwishen BVesserunasfähigen und unverbesserlichen Elementen gemacht als in der Differenzierung zwischen Gefängnis und Zuchthaus. Dex Antrag, den Ausdruck „Zuchthaus“ zu

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streichen, wurde * gegen 10 Stimmen abgelehnt. Der § 34 blieb unverändert. Der Vorsitzende stellte fest, daß damit auch über die Beibehaltung der Zuchthausftraße im § 39 entschieden sei. Abg. Dr. Alexander (Komm.) begründete einen Antrag,

B hinter diesem § 34 folgenden § 34a einzufügen: „Auf Zuchthaus=

strafe darf nur erkannt werden, wenn festgestellt wird, daß die für strafbar befundene Handlung auf eine ehrlose Gesinnung des Täters zurückzuführen ist. Eine ehrlose Gesinnung darf nur dann als vorliegend angesehen werden, wenn die Handolungsweise des Täters eine solche war, daß sie in der Ueberzeugung seiner Berufs- und Klassengenossen auf niedrige Beweggründe zurück- geführt werden muß.“ Ministerialdirektor Dr. Bu mke legte dar, daß der § 34 a nicht annehmbar sei und auch gar nicht an diese Stelle des Strafgefetzbuhes gehöre. Dex Antrag wurde zurückgezogen; er wivd beim § 72 wieder eingebraht werden, wo von Taten aus „achtens8werten Beweggründen“ dîe Rede ist, die die Strafe auf „Einschliezung“ ermäßigen. Es folgte § 35 (Dauer der Zuchthaus- und Gefängnisstrafe). Die Kommunisten hatten beantragt, die lebenslange Zuchthausstrafe zu beseitigen und das Höchstmaß der Zuchthausstrafe auf 5 Jahre zu bes» geit, Da, le D AleLandeLr (Komm.) ausführte, der Zweck der Freiheitsstrafe, die Besserung des Verbrechers, dur lebenslänglihe Zuchthausstrafe nicht erfüllt werden tönnte. Weiterhin lasse sich innerhalb von 5 Jahren erkennen, ob ein Ber- brecher gebessert sei. Fm anderen Falle müßte er in eine Siche- vunas- oder Heilanstalt übergeführt werden. 1E E wurden abgelehnt. Die Sozialdemokraten ließen durch Dr. Rosenfeld erklären, daß sie sich der Abstimmung enthalten wollten, da sie jeßt, wo die Todesstrafe für abgeschafft angesehen werden fönne, ihren Im früheren Reichstag gestellten Antrag auf Beseitigung der lebenslangen Zuchthausstrafe niht wiederholen wollten. Es folgte § 36 (Berechnung der Freiheitsstrafen). _Dazu ist von fom- munistischer Seite ein ausführlicher Antrag gestellt, der den Voll ug dieser Strafen regeln soll. Ubg. Höllein (Komm.) Lacitete diesen Antrag. Jn besonderer Abstimmung entschied der Ausschuß, daß grundsäßlih Strafvollzugsbestimmungen nicht in das Strafgeseßbuch selbst aufgenommen werden sollen, sondern dem Strafvollzugsgeseß vorbehalten bleiben. Es wurden dann die 88 36 und 39 (Erfabfreiheits\trafe an Stelle uneinbringlicher Geldstrafe) nah der Vorlage angenommen. Die Verhandlung aing darauf zum § 63 (nahträglicher Vollzug) über. Abg. Dr. Lobe (Hosp. bei den Dem.) beantragte dazu, als § 63 a eins zufügen: „§ 63a (Friedensbürgschaft) wird jemand wegen vor= säßliher Begehung einer Straftat zu Strafe verurteilt, so kann das Gericht, wenn die Wiederholung der Straftat zu befürchten ist, anordnen, daß der Tôter Bürgschaft für künftiges gesehz- mäßiges Verhalten leiste. Es kann ihm zu diesem Zweke, bes sondere Pflichten, insbesondere Hinterlegung einer Sicherheit in Geld bei Gericht, auferlegen. Die Verleßung dieser Pflichten wird mit Einschließung oder Geldstrafe bestraft.“ § 55 (Arten der Maßregeln dex Besserung und Sicherung) ist entsprehend zu vev- vollständigen. Vorsißender Abg. Dr. Ka hl (D. Vp.) nannte den Gedanken derx Friedensbürgscaft erwägenswert. Bedenken da- egen habe erx niht. Abg. Landsberg (Soz. empfahl, diesen Gedanken erst noch im Volke und in der Wissenschaft reifen u lassen. Zurzeit sei ex noch nicht für den gewünschten De ausreihend. Er erinnere zum Beispiel an den Fall, daß der Täter kein Geld für eine solche Bürgschaftsleistung besize. Ministerialdirektor Dr. Bu mke bemerkte, daß er Ie nahme begrüßen würde, dîe ein geeignetes Ersaßmittel für urze Freiheitsstrafen darstelle. Unter diejem Gesichtspunkt würde er es begrüßen, wenn es gelänge, die Friedensbürgschaft zu einen brauchbaren Ersatmittel zu mahen. Ob dies möglich sei, Me er dahingestellt sein lassen. Aus den Verhandlungen des LondoneL Gefängniskongresses habe er niht den Eindruck gewonnen, daß die N in England und in den anderen Ländern, in denen sie eingeführt sei, eine bedeutende Rolle spiele. Jeden falls aber werde man, um zu einer Lösung zu kommen, eine nähere Ausgestaltung des Gedankens versuchen müssen, als sie bisher im Antrag Lobe enthalten sei. Vielleicht könne man Ul die Frage in der zweiten Lesung zurückkommen. Inzwischen wer

auch das Reichssustizministerium sich noch einmal mit dem Problem der Friedensbürgschaft befassen. Auf Vorschlag des Vorsißenden Dr. Kahl stellte Abg. Dr. Lobe seinen Antra

bis zur zweiten Lesung zurück. Es folgte die Beratung de

8 64 über die Reichsverweisung. Er lautet: „Wird ein Aus- länder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und bedeutet sein Vers bleiben im Jnlande eine Gefahr für andere oder sür die öffent- lihe Sicherheit, fo erklärt das Geriht es für zulässig, daß er innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung aus dem Reichsgebiet verwiesen wird. Fn die Frist wird die Zeit nicht eingerehnet, in der er eine Freiheitsstrafe vers büßt oder auf behördlihe Anordnung in einer Anstalt verwahrt wird. Der Ausspruch ist, soweit das Geseß nihts anderes be- stimmt, nur neben einer Freiheitsstrafe von mindestens dret Monaten zulässig. Ein Ausländer, dessen Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt, in einer Trinkerheilanstalt oder einer Entziehungsanstalt, in einem AÄrbeitshaus oder einer Erziehung8- anstalt oder in der Siherungsverwahrung angeordnet worden ift, kann ftattdessen oder außerdem aus dem Reichsgebiet verwiesen werden. Kehrt der Ausgewiesene unbefugt zurück, so kann die Maßregel nachgeholt werden. § 63 gilt entsprechend.“ _ Vors, Dr. Kahl (D. Vp.) gab einen Ueberblick über die bisherige parlamentarishe Behandlung dieses Paragraphen. Fm Auss{huß des früheren Reichstags habe man Bedenken erhoben wegen der Frage, ob das Reich oder die Länder zuständig sein sollten für die NReichsverweisung. Jhre Uebertragung auf das Neichs= ministerium des «Fnnern sei niht geo! igt worden, weil man eine Teilung der Zuständigkeit auf diesem Gebiet zwishen Reih und Ländern niht für angängig gehalten habe. Auch habe man darauf hingewiesen, daß dem Reichsinnennriinisterium der Unter- bau der zuständigen Organe fehle, Von anderer Seite sei darauf hingewirkt worden, die Reih8verweisung neben einer Freiheits strafe von sechs Monaten für zulässig zu erklären unter dex Vor- ausseßung, daß das Gericht erkenne, daß eine Gefahr für die öffentlice Sicherheit bestehe. Der Auss{huß habe damals bes {lossen, zem Gericht die fakultative Befugnis zu geben. In: der Konferenz mit Oesterreih sei man g u der Vorlage zurüds gekommen. Die Kommunisten beantragten Streichung des 8 64, die Sozialdemokraten Streihung des ersten Teiles, da, wie Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) ausführte, die Verwaltungsbehörden chon jeßt die Befugnis hátten, Ausländer auszuweisen. Es habe fich kein Mißstand daraus ergeben, daß dem Gericht keine Hand- habe aus dem Strasgeseßbuch gegeben war, eine Ausweisung aus- zusprehen. Dex Redner wies auf die besonderen Verhältnisse der Staatenlosen hin und derjenigen Ausländer, die in Deutschland geboren und erzogen worden seien. Abg. Dr, Wegmann (Zir.) trat für Aufrechterhaltung des § 64 ein, da die Möglichkeit einer Ausweisung eines Ausländers durch das Gericht bleiben müsse, wenn die betreffende ausländishe Person für das Juland eine Gefahr bedeute. Allerdings wünsche feine Partei, aus der Jst- vorschrift eine Kannvorschrift zu machen, um Widersprüche mit der Verwaltung möglichst zu vermeiden. Abg. Antonie Pfülf (Soz.) wies auf die Mißstände hin, die für deutsche Frauen, die einen der vielen Staatenlosen heiraten, aus dem jeßigen Zustand erwachsen. Reichsjustizminister Ad rie führte aus, daß das geltende Staatsangehörigkeitsgeses, insbesondere in der Frage der Be- handlung der durch Heirat mit einem Ausländer oder einem Staatenlosen selbst s\taatenlos gewordenen deutshen Frauen, erhebliche Mängel aufweise und shleuniger Neuregelung bedürf». Diesen Mängeln, deren baldige Behebung er begrüßen würde, würde aber durch Streichung des § 64 keineswegs abgeholfen. Diese Vorschrift gebe den Landespolizeibehörden kein größeres Recht, als sie bisher shon hätten. Nach dem geltenden _Strafs- recht sei die Verweisung aus dem Bundesgebiet zuzulassen bei allen Personen, gegen die auf Polizeiaufsiht odex auf Ueber-

Börsenbeilage NReichZanzeiger und _ Berliner Börf

Preußischen Staat8anzeiger

e vom G. November 92

Amtlich festgestellte Kure.

1 Franc, 1 Lira, 1 Lëön, 1 Pejeta = 0,80 RM. 1 österr. Gulden(Gold)=2,00 NM. 1 Gld, österr. W.== 1,70 RM. 1Kr. ung, oder tschech. W. = 0,85 RM. 7 Gld. südd. W. 1 Gld. hol,W.=1,70 NM. 1 Mark Banco =1,50 RM. 1 fand. rone = 1,125 NM. 1 Schilling 1 Nubel (alter Kredit-Nbl.) l alter Goldrubel == 3,20 NRM. (Gold) = 4,00 RM, 1 Dollar = 4,20 RM. 1 Shanghai-Tael 1 Yen = 2,10 NM.

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Provinzialanleihen.

Mit Zinsberechnung. Brandenburg. Prov. RM-A, 28, kdb, ab 33 do. do, 26, kdb. ab 32 Hann. Ldskr. G. 26 2

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Die einem Papter beigefügte Bezeichnung # be- sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien lieferbar find

Das hinter etnem Wertpapier befindliche Heichen ® bedeutet, daß eine amtlihe Preisfeststelung gegen- wärtig nicht stattfindet.

Die den Aktten tn der zwetten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorleßten, die in der dritten Spalte beigefügten den leßten zur Auss{chlittung ge- Jst nur ein Gewiuti- ergebnis angegeben, so ist es daßientge des vorleßten Geschäftsjahrs. & Die Notierungen flir Telegraphische Aus- gahlung sowie für Ausländische Baukuoteu befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“. N Etivaige Druckfehler in ven beutigen KurS8angaben werden am nächsten Börsetn- tage în der Spalte „Voriger Kurs“ bes richtigt iverden. Zrrtiimliche, später amts- lich vichtiggestellte Notierungen tverden möglichst bald am Schlu des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt,

Bankdiskout.

Berlin 7 (Lombard 8).

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Königsberg i. Pr.

MagdeburgGold-A, Mannheim Gold- Mülilhetm a. d. Ruhr Nürnberg Gold-A.

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Pforzheim Gold-A.

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anm. 110 3, kbb. 33 Niedersch1e). Provinz RNM 1926. rz. ab 32/8 OstpreußenProv.RMs- Anl. 27 A. 14, uk. 32/6 Pomm. Br.Gd. 26, f.30 Rheinprov. Landes3b. Gold-Pf., rz. a.2.1.30 dd. do, Lz: 1, 4,

1926, unf. bis 81 Zwickau RM -An1 1926, unk. b. 29

Ohne Zinsbereczuung, Mannheim Anl, - Aus1.=| j Sch. einschl. !,, Abl Sch. (in % d. Auslosung8w.)| in 2 148, 1h Rosto Anl. - Auslosgs,- Sch. einschl. 1/, Abl.-Sch. (in § d. Auslosungsw.)] in 2

Pfandbriefe und Schuldverschreib,

öffentlicher Kreditanstalten und Körverjschaften.

Die durch * getennzeichneten Pfandbrtefe u. Shuld-

verschreibungen sind nach den von den Instituten

gemachten Mitteilungeu als vor dem 1, Januar 1918

ausgegeben anzusehen,

Landschaften.

Mit Zinsberecnung, Kur- u, Neumärk, Rittsh. Feingold

do.doKom,1a,1b uf: do. do, do, Ag.2, uk.3 Sachsen Prov.-Verb.|

RNM Ag. 13, unt. 33| do. do. Ausg. 14} dv. do. Ag. 15, uk. 26 do. do. Ausg.16A.1 do. do. Ausg. 17 do. do. Ausg. 16 A. 2/6 do. do. Gld. A,11,12/5 Holst, Prov. A14,tg.26/8 do. A.15 Feing., tg.27/8 do. Gld-A.,A.16,tg.32 do. NM-A, A17,tg.32 j U As Lands.Ctr.Gd.-Pf. do. NM., A, 19, tg. 32 do. Gold, A. 20, tg. 32/6 do. RM A.,21X, tg.33/6 do, Gld-A. A.13,tg.36/5 Westf, Landesbank Pr.

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Auslosgs8sch. Gruppe 1* do. do. Gruppe 2* Rheinprovinz Anleihe- Auslosungsscheine*,, Schleswig - Holst. P Anl. - Auslosungs\

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Eisenach NM-=-Anl. 1926, Unk, 1931 Elberfeld NM- Anl, 1926, uk, 31.12.31 Emden Gold = Anl. 1926, 13. 1931 Effen NM-Anl, 26, Au3g.19, tilgb. 82

Franksurt a, Main Gold-A, 26, rz. 32 Fürth Gld.-Anl, v, 19283,fkilndb. ab 29

Gera Stadtkrs. Anl. v.26,db.ab31.,5.32

Kiel NM-Aul. v.26, unk, bis 1, 7, 81 Koblenz NM - Anl. von 1926, unk, 31 Kolberg /Oftseebad NRM-A,.v.27, rz,32 Köln NM-A. v. 26, rz. 1. 10, 29

Gold Ag.2,3,uk.35 do. RM-Anl.,rz.28 do. Gold-Anl, 1928 Ausg. 1, unk, 833

1926, uf, bis 1931 do, do. 28, uk. b. 83 Anleihe, rz. 1930 do. do, unk. b. 31 do. do. 27 unk. 32 RNM-A, 26, tgb.31

1926 unk, b, 1931 do. do. 1923

RM-A.27, uk.b.32

1926, rz. 1931 do. do, NL?-Anl.

Kassel. Lds8kr.S. 22-25

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DHhue Zinsverechnung. Geklündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.

*3%% Calenberg. Kred. Ser. D!

L, P (get. 1. 10. 23, 1. 4. 24)| —/= ; d Kur- u. Neumärkische] Kur» 1, Neumärk, neue| —z== , 8% Kur- u. Neumärk, „Obl. m.Deckung8besch.

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Kreisanleihen.

Mit Ziunsberechnung. Belgard Kreis Gold-| Aul. 24kl., rz, ab 24| do. do. 24 gr., rz. ab 24/6

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Nr. 1—484 620 , Ls Ostpreußische X, auß- gegeben bis 81, 12. 17. *4, 8%, 3% Pommersche

gestellt bis 31, 1: S ¿, 8%, 8% Pomm, Neul. für Stadtanleihen, ais außgestellt Mit Zinsdberechnung. Altenburg (Thür.)!

"4, 8%, 84 Sächsische, ausge- stellt bis 81. 12. 17 +4 Y Sächs. lands. Kreditverb, Sächs. Kreditverein 43 Kreditbr. bis Ser. 22, 26—88 (versch.) f do. do. 3%§ÿ bis Ser.25 (1.1.7) 7 *4, 8%% Schles, Altlandscaftl, à (oyne V Bat ati s 4, 3%, 38% Schles. landschaftl. A,C,D, ausgest. bis 24. 6, 17| jest, bis 24. 12.17/17,25b G

[d. Kreditv. X, au8g.b.31.12.17! 8,75 Q *4, 3%, 3% Westfälische b.3.Folge,| ausgestellt bis 31. 12. 17...113,15b *4, 8%, 8 § Westpr. Ritterschaftl, Ser. I—I1 m. Deckungsbesch. VIS QL 19, L *4, 83%, 3Y Westpr. Neuland- \chaftl. mit Deckungsbesch. bis 2 E a V S EREE

+ ohne Binz3scheinbogen u. ohne Erneuerungss{chein,

b) Stadtschaften. Mit Zinsvberechuung, erl, P Pr 0, 0,

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do. Reihe 9, 82 , do. Reihe 10, 82 . do, N.141u15, 32 . do, Neihe 18,33 , do. Neihe 19,33 , do, Reihe 20, 34 , do. Reihe 8, 32 . do. Neihe 11, 82 . do. R.2 1.12, 82 do. do, N.1 1.13, 32

ODhne Ziusberechuung. *5,4%,4,3%/% Berlin, Pfdbr.alteX, ausgestellt bis 31. 12, 1917f/206

5, 4%, 4,3% 4 Berlin. Pfdbr. altef| —,— *4, 8%, 34 Neue Berlin.Pfdbr. X, ausgestellt bis 31. 12, 1917, 4x, 8%, 3 § Neue Berlin.Pfdbr. #4% Brandenb,Stadtschaft8=Pfb. (Vorkriegsstücke) 7114,86 G 4% do. do. (Nachkriegsstlicke) {| —,— 4h Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Zin8termin 1.1. 7)| —, s + Ohne Zinss{einbogen u. ohne Ecneuerungsscchein,

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c) Sonstige. Mit Zinsberechuung. Brauns{chwStaatsbk Gld-Pfb. (Land\ch) R.14, tilgb.ab 1928/10 . do. R. 16, tg. 29 do. do. Ser.4, uk.33 do. do. Ser.5, uk.33 do. do. Ser.2, uk,32

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do. Ag. 7, rz. 81 S do. Ag. 4 rz. 26 § Westfäl. Vfdbr.-Amt für Hau8grundst. Gld,-Pfb.R1, uk.383 do. do. 26 N.1,uk.31 do. do. 27 9,1,uk.382 Württembg. Spark. Girov, NM, rz.29 do. Wohnungs kred. Au83g. 26, rz. 1932

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do. do. R. 5, uk, 31 do. do. N.6, uk. 31 do. do. M. 7, uk. 31 do. do. N.1, uk. 82 do. do. N.1, uk. 32 do. do. N. 2, uk. 33

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G.Pf.S. 1-5, 11-25, 86-79,84-87 1329,83 do, S, 80-88, 88,89, rüz, 82 bo. S. 90,91, rz.33 do. S. 1—2, rz. 82 do, Ser. 1 do. Ser. 2, rz. 82 do. Komm.S.1—10 do. do. S.1, rz.82

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Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Hypothekenbauken sowie Aateil- feine zu ihren Liquid.-Pfaadbr, Mit Zinsberechuung. Bk. f. Goldkr. Weim. GoldSchuldv. R.2, {.Thür.L.H.B.rz29 do.do.R, 1,rz.ab 28

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