1906 / 120 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 May 1906 18:00:01 GMT) scan diff

werden dürften, sind zu nennen die Verbindung von Rimnic-Sara nackch Faurei, mene der Verkehr von der Walachei her, ohne wie

Die Erlaubnis kann versagt seine Person, seine b der Feuerwafe nicht aus- Nachsuchende bereits eine zum

Zur Arbeiterbewegung.

t\cher Arbeitgeberverbände in in einer gestern abgehaltenen Sißzung den vom Ausftand im mittel-

geber, der das Kleben unterläßt, muß überdies den 10 fackŒen der nit geklebten Marken als Strasgelder an die Muittersh

Der Verwaltungsrat der „Nationalen Kasse zur

31) und Mayet!) ein, dahin normieren will, daß sechs ch der Entbindung Unterstüßung in

ähren ist, ferner freie Leistung der

mehrerer Berechtigter a werden: 1) wenn der Vertrauenswürdigkeit oder den E zuweisen vermag; 2) wenn der

ch alsbald dieser ]| Arbeiterversiherung treten au Else Lüder der die obligatorischen Leistungen Wochen yor und sechs Woch

Höhe des Krankengeldes zu gew

Biehpreise stiegen, die Ve1kaufspreise von Fleis olgten, daß dagegen in den leßten Monaten be weinepreisen die Spannung zwischen Vieh- und Fleisch- ch erheblih zu Ungunsten der Konsumenten vergrößert hat.

Hauptstelle deu bisher Buzeu z

berühren, direkt nah Constanza geleitet werden ferner die Verbindung von Gaesci auf der Stredcke

Verciorowa—Bukarest nach Giurgiu, sodaß eine neue südwärts laufende Zweigbahn der walachishen Hauptlinie entsteht, ohne Berührung von Bukarest den genannten Hafenplaz an

sowie zur Aus- aden Feuerwaffen besitzt ; orsorge getroffen t, um zu ver- n Schießbedarf in die -

Schutz seines Hausstandes und seines Ei übung der Jagd genügende 3) wenn nit genügende V hinderr, daß die Feuerwaffe od

ebammendienste und freie ärztlihe Behandlung der Schwangerschafts- schwerden fowie ferner Stillprämien von 25 # für Mütter, ach 6 Monaten noch stillen, von weiteren 25 # an sole, d

einem vollen Jahr noch stillen. Mayet schägt die dur seine Vor-

Fast noch schärfer tritt diese Erscheinung bei cinem Vergleich der Rinder- und der Rindfleischpreise hervor, So ist z. B. in Berlin in den Monaten September und Oktober mit dem Steigen eine Erhöhung des Preises für Nindfleisch von

kFohlengebiet betroffenen Arbeitgebern er Hauptstelle in ganzem Umfange zuteil werden zu lassen. eißenfels wird dem „W. T. B.* gemeldet: Die gestern iet abgehaltene Sitzung der ausständigen

der Mutterschaftskafse durch Er- les. i ertel der Mitglieder des Komitees sollen Arbeiterinnen sein, die von dem Verwaltungsrat der National.

Borforge für die Verwaltun nennung eines Komitees. Ein

der Rinderpreise

Donau erreiht; dann die Verbindung Tulcea—Constanza.

Die Generalräte der in Betraht kommenden Bezirke: Rimnic- Sarat, Vlashka, Tulcea und Constanza sind bereits zu außerordent- lichen Sessionen im Laufe des Monats Februar d. J. einberufen worde, um über die für den Bau aufzunehmenden Anleihen Beschluß zu fassen

iesigen Streikgeb

B hlenarbeiter eißenfelser Tageb

des Streiks.

zu fallen vermögen. Bei 1, 2 kann die Erlaubnis von der Höhe von 300 Ruy. ab- ie Erlaubnis kann jederzeit zurückgezogen ür ihre Versagung vorhanden sind. Waffensteuer zu entrichten,

berufener, insbesondere Farbiger, sein der Vorausfeßu Hinterlegung einer Sigerheit hängig gemacht werden. D werden, wenn die Vorauésezungen Für eine jede F

kasse entsprehend den Bestimmungen ausgewählt werden.

Art. 13. Dieses Gesetz bezieht fich nicht auf Arbeiterinnen ix Staatsbetrieben, für welhe durch besondere Bestimmungen gleihwertige Unterstüzung8einrihtungen geschaffen werden.“

Dieser Gesetzentwurf ist an die Kommission verwiesen worden. Neueren Mitteilungen zufolge hat die Kommission ihre Bes{hlüsse jeut

des Preises

reise der Rinder von der Preis für Nind-

{läge entstehenden Koften für Schwangeren- und Wöchnerinnenunter- stüßung auf 95,8 Millionen Mark, 14,3 Millionen Mark, für Stillprämien auf 25 Millionen Mark, ins- amt für Mutterschaftsversicherung nahme der teutschen chlägen ist bisher niht erfolgt.

(vgl. Nr. 114 d. Bl.) beschloß, latt“ zufolge, mit großer Mehrheit die Fortsetzung _bes{loß außerdem, ent- eschlüfsen der Ausftändigen, rf8verwaltung wegen Lohnerhöhung und Einführung

ngen unter 1,

Hebammendienste sfumme bis zur

Rindfleish vom Bauche erfolgt; obwohl dann aber seit November di Monat zu Monat wieder gefallen find, hat isch von der Keule seitdem unentwegt bis jeßt auf 170 Pf. und der

reis für Rindfleisch vom Bauch auf 135 Pf. behauptet.

Versammlung in Zei

auf 135,1 Millionen Mark. Meuselwiß gemeldeten

chen Reitsverwaltung zu diesen Welche weitere

Eine Stellun vershiedenen Vor

enter stehen in Aussicht die Linien Bukarest—Obor—Olteniza

an der Donau und die Linie Craiova—Gruia. Durch veröffentlichte Allerhöchste Verordnungen ist einer großen Anzahl an den zukünftigen beiden Bahnstrecken liegenden Gemeinden in den Bezirken Ilfov und Dolj die durch Art. VII des obenangeführten Gese vom 9. Juni v. I. vorgesehene Ermächtigung erteilt worden, ein Zehntel auf die direkten Steuern, die Grund-, Gewerbe- und Getränkesteuer zu erheben.

ages in erneute Verhandlungen einzutreten. neralstreik der Schi . T. B.* zufolge, Einige Angestellte der Passagierdampfer find nicht zur konnte Ersaß beschafft werden. vorläufig regelrecht ab, da rechtzeitig Ersaßz- worden waren.

ttin haben die Bootsleute der im dortigen Hafen

stundenarbeitet

dem angekündi Kalenderjahr beträgt: für ein Gewehr

für eine Pistole oder einen Revolver ihnen rechtlich gleihaestellte Farbige Revolver, Feuerwaffen mit Zubehörstüdcke dieser Waffen sowie f Grund \{riftliher Erlaubnis

Im übrigen bedürfen sie zur euerwafe der \ch{riftlichen Er-

edes angefangene ftpistole 2 Rup., 1 Rup. Die Eingeborenen und dürfen Hinterladergewehre und -Pistol gezogenen Läufen, Ersaßteile und afsenden Schießbedarf nur au ouverneurs führen oder besiße Führung und zum Besitze einer jeden

veröffentliht. Die Grundlagen obligatorishe Heranziehung der gewerk- lichen, dem Gesetz, betreffend Frauen- und Kinderarbeit, T ies Arbeiterinnen im Alter zwishen 15 und 50 Jahren einschließlich sowie die Gewährung einer Entschädigun Monats sind unverändert geblieben.

beshlüssen soll der Staat zu der Kafse einen Zushuß von 250 009 Lire ( L Kommissionébeshlüsse durch die gesetzgebenden Körperschaften und die Stellungnahme der

Entwickelung die

läßt sich zur Zeit daher noch nit übersehen. Seitens der Gemeinden ist in leßter Zeit insbesondere auf dem Gebiet des Muttershußes durch Schaffung von Wöthnerinnen- und Säuglingsheimen vorgegangen. find auch von privater Seite fakultative Mutter-

staatlihen Mutterschafts-

im Deutschen nehmen wird, fer in Breslau

is jeßt fast nichts

Mutterschaftsversiherung und Mutterschuß.

Im Maiheft des vom Kaiserlihen Statifltishen Amt heraus- „Reichsarbeitsblatts“ wird ein Veberblick über die auf Ein- iner staatlichen Mutterschaftsversicherung gerichteten Be- Anschluß daran eine internationale Uebersicht über

Dauer eines.

ach den Komrissions- rshienen, do

rkehr widelt

Ganz vereinzelt s beschafft fräfte bea

schaftskafsen ins Leben gerufen worden. ?)

führung e einer besonderen

Ferner hat der Bezirksrat von Jassy den Bau einer Eisenbahn odul-Jloae nach Hirlau bes&lofsen. Die dazu erforderliche

Anleibe in Höhe von 4 000 0C0 Fr. ift vom Parlamente genehmigt worden.

chiedener Oderreedereien vorgestern, meldet, den von B reslau aus ergangenen iffer (\. oben) anzuschließen, eedereien von dem Streik be-

itrebungen und im ezirks, in welhem fie ansässig

enden Fahrzeuge vers ffe jährlich im voraus eine Gebühr

die „Ostseeze Beschlüssen, sich

laubnis der Verwaltungsbehörde find, und haben für jede Feuerwa von 1 Rup. zu entrichten.

Regierung zu der Vorkage in der Kommissionsfafsung stehen noch aus. gescilderten finden H

versicherung steht im Begriff, in Italien in die Wirklichkeit über- tragen zu werden, allerdings in wesentlich beschränktem Umfang. des Geseßes vom

bestehende Einrichtungen und Projekte zur Verwirklihung des Mutter-

\chutzes gegeben, der wir die nachftehenden Angaben entnehmen. em Streik der S

italienischen Staatsregierung, in Italien bis weit

Somit scheint der seit dem Jahre 1900 nahezu in Stillstand

eratene Ausbau des rumänischen Bahnnetzes durch die Anlegung von rivatbahnen wieder belebt werden zu sollen. (Na Berichten der

Säuglingspflege und Muttershuß hängen, wie leiht ersichtlich, 1 i Die gleichen sozialen Verbältnifse und Erscheinungen, die in den legten Jahren dahin geführt haben, dem Problem der Säuglingépflege vermehrte Fürsorge zuzuwenden, liegen auch den Bestrebungen zu Grunde, den Arbeiterinnen in der leßten Zeit vor der Niederkunft und in der ersten Zeit nah ter Geburt eines Kindes einen gewissen geseßlihen Schuß angedeihen zu lassen und gleichzeitig den Arbeiterinnen die in den geseßlihen Schuß-

Es sind etwa 20 ehren und -Pistolen, von Re- Läufen sowie von Ersaßteilen

Das Feilbieten von anderen teilen und Zubehör sowie von Schießbedarf is der örtlich zuständigen Ver- ch Maßgabe der vom Gouverneur schriften oder öffentlihen Bekanntmachungen bieten im Umbherziehen find Feuerwaffen, Ersaßz-

Das Feilhalten von Hinterladergew volvern und Feuerwaffen mit gezogenen und Zubehör dieser Waff euerwaffen, deren Ersaß ist nur auf Grund einer Erlaub waltungsbehörde und n erlassenen besond Vom Feil

/ : und Kinderarbeit, das in Artikel 6 die Beschäftigung von Arbeiterinnen in Fabriken und Werkstätten während des ersten auf die Entbindung folgenden Monats verbietet, eine Schußbeslimmung überhaupt nit. Durchführung dieser Vorschrift hat, daß der mit

durch private Initiative

s eine Unters organisieren.

dem gânz- auf diesem

zurück Bestrebungen, stüßung der Wöchnerinnen öffentliger Versiherungbeinrihtungen wie es bisher in dies einem Bedürfnis. Seit dem Jahre 1862 gewährt die „As820- ciazione generale delle operaie“ in Mailand den Wöhnerinnen eine Unterstüßung von 10 Lire.

hrere tausend Arbeiter, darunter auß Maschinisten erfährt, die im Verband

innig miteinander zusammen. a 0 troffer in Betracht kommen. sel sind, wie die „Köln. Ztg.“ i chuhmachergehilfen in den Ausstand getreten und Erhöhung der Stückpreise. Die dortigen organisierten rbeiter hatten den zu einem Ring zusammengeshlofsenen,

ittlern Brauereien einen neuen Lohntarif unterbreitet, der

en ift verboten.

stehenden S fordern eine Brauereia

wie auch anderwärts, da- Î Lohnausfall füh wie möglich, au unter Um-

zu kämpfen, verbundene

die Frauen veranlaßt, Eine auf den Grundsägzen der

aiserlihen Konsulate in Bukarest und Jafsy.)

Scchweden. Abänderung des Zolltarifs. Laut Königlicher Verordnung

vom 20. April 1906 ist die Anmerkung 1 zu Nr. 73 des Zolltarifs, wonach die Zollabgabe für den in Pakstüken eingeführten Brannt- wein und Spiritus, wenn deren Inhalt, nah den Vorschriften des Tarifs umgerehnet, weniger als 250 1 beträgt, um 15 Oere für 11 zu erhöhen ist, mit Wirkung vom 1. Mai 1906 ab dahin abgeändert, daß die Erhöhung für die aus Reis (Arrak) und Zucker (Rum) ber- gestellten Erzeugnisse 75 Oere für 11 beträgt, während sie im übrigen unverändert 15 Oere für 11 geblieben ist. (Svensk Författnings-

gehang der Vorschrift, Deputiertenkammer und der Senat forderten daher bereits bei der Beratung des Kinder- und Frauenshußgeseßes die Regierung auf, einen Gesetzentwurf, betreffend Errihtung einer oder mehrerer Mutter- schaftskafsen, vorzulegen. Es war dementsprechend eine der ersten Aufgaben, die dem 1902 errihteten italienischen Arbeitsamt übertragen wurden, die tehnishen Grundlagen für die Shaffung einer Mutterschaftékasse ; Das Arbeitsamt hat das Ergebnis seiner Untersuhungen im Jahre 1904 vorgelegt. Diese Untersuhung berechnet bei Annahme einer Zabl von 500 000 Frauen im gebärfähigen Alter, die unter das Geseh fallen, die jährlihen Auêgaben dieser Kasse bei Gewährung von 2 des Lohnes für 30 Tage nah der Entbindung auf rund 710 000 Lire, wobei als Ergebnis der Untersuhung noch hervorzuheben ist, daß die Fruchtbarkeit der italienishen Arbeiterin hinter der dur-

Versiherung aufgebaute wirkliche Mutterschaftéekasse ist aus privater Initiative iîn Mailand indessen erst im Jahre 1905 ins Leben ge- Ende 1905 wurde durch eine Spende des Senators Pisa von 90 000 Lire die „Cassa maternità, Sezione autonoma del Patro- nato di Assicurazione e soccorso per gli infortuni sul lavoro“

Mitgliedschaft

Aue böhungen die Einführung einer Arbeitszeit von 94 Stunden

en Verhandlungen einigte man \ih auf cinen Tarif, der zehn Stunden und den Mindestlohn für Brauer, auf 26 M. festsezt, für Bierfahrer und Hilfsarbeiter auf 22,50 / Außerdem Arbeiter nah dreijähriger Tätigkeit in einer Braueret einen Urlaub ohne Lohnabzug. Der Tarif soll bis zum Jahre 1910 Geltung haben

In Königs und zwei Großfirmen d

Hartungsche Ztg.“ Deutschlands.

bestimmungen liegende Beschränkung der Verwertung threr Arbeits- kraft dadur zu erleihtern oder zu ermöglichen, daß ihnen eine Ent- {ädigung für den Lohnausfall während diefer Zeit in irgend einer Form gewährt wird. Die Bedeutung dieser Bestrebungen erhellt, ab- esehen von den allgemeinen Gründen, die sih für den Arbeiterinnen- 1 einfahen Erwägung, daß nur gesunde Mütter gesunden Nachwuchs erzeugen können, und daß demgemäß die Wehrkraft der Nation in hohem Maße abhängig ist von der Erhaltung der Gesundheit der Mütter in dieser Zeit und der rihtigen Pflege der Säuglinge : zwei Aufgaben, die mit der Ent- der gewerblihen Verhältnisse und der Betätigung der Frau in industrieller Arbeit fortgeseßt \{chwieriger sich gestaltet haben.

Die ersten Anfänge des Muttershußes führen in allen Ländern

selben sowie Schießbedarf jeder Art au8ge\s{lofsen. orshriften dieser Verordnung finden auf Mitglieder der bewaffneten Macht und auf Beamte hinsichtlich der Feuerwaffen und des Schießibedarfs, welche fie nach Dienstbebörde zu ihrem Dienst gebrauchen, 1 Gouvernement bleibt vorbehalten, eine gleiWe Ausnahme für Reisende sih lediglich auf kurze Zeit im Schußzgebiet auf- Feuerwaffen oder Schießbedarf handelt, es zuständigen Konsulats usw. oder timmt find.

neben Lobner forderte. Nach lan die Arbeltozest p tinisi

ötther un aschintlen Deus 23 #4 und für

ubehör der

der Entscheidung der vorgeseßten einjähriger keine Anwendung. Dem

geltend machen lassen, aus der

erforderlihenfalls Tann der verfügbaren glieder sind verpflichtet, si in den ersten 20 Tagen nah ter Geburt unbedingt jeder Beruféarbeit zu enthalten, anderenfaUs kann die

1898 gegründet, Die Kasse hat 3 Arten von Mitgliedern, Wirkliches Mitglied

zuzulaffen, welche halten, sofern es fich um Fe die nach der Bescheinigung eines L 3 nach feinem Ermefsen zur persönlichen Verteidigung bef

zu untersuchen. en.

berg i. Pr. ist zwishen den Heimarbeiterinnen Samling.)

chirmindustrie, wie die „Königsbg.

Tarifvertrag abges{lofsen

st der erste bedeutende Tarifvertrag in der Heimarbeit

Mutterschafts-

Unrerstützung alters im August:

ia Turin 1904 reorganifiert. 1) wirkliche, 2) zablende, 3) Ehrenmitglieder.

im Fahre mitteilt, ein dreijähriger Einfubhrpläßze und Gebührentarif für Feuerwaffen

Laut Bekanntmachung des Gouverneurs von Werte nah, wie folgt:

und Schhießbedarf.

Außenhandel Nicaraguas im Sahre 1903/04. *)

Die Einfuhr Nicaraguas gestaltete sich im Jahre 1903 dem Mèais 261 (—), Bohnen 330 (—), Erbsen

32 (—), Kartoffeln 73 (—), Heu 951 (—), Rohtabak 16 (—), Zwiebeln 13 (—), frisches Obst 27 (—), getrocknetes Obst 19 (—), Kaffee 12 (—), Holz 273 (—), Schinken 57 Cy Fleishkonserven

mmerer von Elberfeld und Barmen sind nah der in eine Lohnbewegung eingetreten und verlangen bei filohn von 60 4 die Stunde während der Zeit vom ündige, vom 1. März bis 31. März bis 15. Dezember 8 stündige und vom

allgemeinen Arbeiterinnenschußt: \hränkung der Arbeitszeit, Verbot von Nachtarbeit, Verbot der Beschäftigung in gewissen Betrieben. Daneben kennt die Gesetzgebung der meisten Kulturstaaten einen besonderen Schug der arbeitenden Frau in ihrer Eigenshaft als Mutter, und zwar ist meist für die

zurück auf den

März 1906 werden als Einfuhrpläße für an der Meeresküste : _an der Binnen- Muansa, Bukoba, Usumbura, Udjidji,

Neu-Langenburg, Muaja, Wiedhafen.

shnittlichen Fruchtbarkeit derBevölkerung nicht unerheblich zurückiteht, was auf eine Einwirkung der Arkbeitsverhältnisse auf die Fruchtbarkeit hin- deutet. Auf Grund dieser Untersuhungen hat am 27. Mai 1905 der italienische Minister für Ackerbau, Handel und Gewerbe, Rava, der Deputiertenkammer einen Geseßentwurf, betreffend die Errihturg

ist jede Arbeiterin, die si einschreiben läßt und den Beitrag zahlt. Der Beitrag beträgt bis zum Alter von 20 Jahren einschließli 35 Cent., von 21 Jahren bi3 30 Jahren einf{ließlich 55 CGent., von 31 Fahren bis 45 Jahren einschließlich 45 Cent. zerfällt in Schwangerschafts- und Wöchnerinnenunterstüßung, die ins-

Deutsch-Ostafrika vom 9. uerwafffen und Schießbedarf erklärt: Daressalam, Kilwa,

„Köln. Ztg.“ einem Minde 1. April bis 31. Oktober 9è\ 9 stündice, vom 1. November

angani, Bagamojo, 37% (—), Wurstwaren 19 (—), Sardinen 87 (—

Die Unterstüßung Bismarckbur

, Muscheltiere 24 Swhmalz 261 (—), Talg 250 (—), Butter 112 (—), Weizen-

mebl 1374 (—), Maismehl 43 (—), Oel, nicht besonders benannt,

16. Dezember bis 28. Februar 7s stündige Arbeits

Wöchnerin baben, der „Frff. Zta." zufolge,

bindung vorgesehen, so in Holland, Belgien, Portugal, Eng- Orten werden die öffentlichen Lager-

einer Mutterschaftskasse, vorgelegt, der in deutsher Uebersezung in und Schießbedarf in den Zollämtern errichtet.

t für 30 T ewährt wird. Di iteri i seinen wesentlihsten Bestimmungen folgenden Wortlaut hat: E Age gege e l Mroetiersn at A dew

Beitritt zur Kasse noch nicht vorgenannten

In Leipzi die Rauchwaren- räume für Feuerwaffen 149 (38), Zudcker 52 (—), Reis 574 (

\{wanrger sein, und die Geburt

39), Wein 191 (35), Bier 252

(94), Mineralwasser 26 (13), Zement 77 (45), gereinigtes Mineralöl 613 (—), Stearinkerzen 130 (54), Seife 207 (—), Drogen 243 (40), Ultramarin 22 (16), woblriehendes Wasser 66 (10), Strei{hölzer

das Gewerbegericht als Einigungsamt anzu- besonders bei der Maschinenarbeit.

t von Mannheim, Ludw ankenthal droht, der „Köln. Ztg.“ zufolge, der

zurihter beschlossen, rufen zwecks Tarifregelung, In sechs Fabriken

d, Norwegen, Oesterreich und Jtalien. In der Shweiz beträgt die Schußfrist 8 Wochen, und zwar 14 Tage vor dem Termin der Entbindung und 6 WoWhen na ch der Entbindung. sondere Bestimmungen enthält noch das italienische Geseg, bes

e werden ferner eingerihtet bei den Ver-

„Art. 1. Es ist eine Mutterschaftskasse zu errihten zu dem Zwecke Kilimatinde,

der Unterstüßung der unter das Gese vom 19. Juni 1902, betreffend Frauen- und Kinderarbeit, fallenden Frauen während derjenigen Zeit nah der Entbindung, für welche Art. 6 des genannten Gesetzes den

muß, bei normalem Verlauf, mindestens 270 Tage nah dem i se __Im Falle von Abort oder Frühaeburt erhält die Arbeiterin nur die Wöchnerinnenunterstüßung. Der Betrag der Unterstüßung ist auf 1,50 Lire für 30 Tage bemefsen.

Oeffentliche Lagerräum waltungsbehörden : Tabora, Mahbenge, Iringa. An Gebühren für

Mpwapwa, Stempelung usw. der Feuer-

Beitritt zur Kasse erfolgen. éb afen und Morogoro, Ssongea,

erband der bewahrt 103 (83), Leim 20 (8), S

eide in Docken 111 (—), seidene Schals

117 (23), Baumwollensatin 710 (35), seidene Bänder 97 (34), wollene

etallindustriellen, für den 2. Juni 69 9% der Arbeiter In Betracht kommen etwa 4000 Arbeiter. : [lten sämtliher Stuttgarter Buchbindereten

treffend Frauen- und Kinderarbeit, vom 19. Juni 1902. Na Bestimmungen arbeitenden Müttern ein besonderer Raum zur Verfügung gestellt

arf in den Lagerräumen sowobl der Einfuhr- stehend bezeihneten Orte sind in den ent- dem nachfolgenden Tarif festgeseßten Beträge

Frauen Arbeitsr Sie wird verwa

e vorschreibt. Die Kasse hat ibren Siß in N d t von der „Nationalen Fürsorgekafse für Alter und Invalidität der Arbeiter“ als selbständige Abteilung dieser Kasse und

Ausnahmefällen darf die Unterstüßung nicht für länger als 45 Tage . Bedingung der Unterstüßungsleistung is die Ent-- altung des Mitgliedes von der Berufsarbeit.

waffen und Schießbed läße als au der vor rehenden Fällen die in

Tuche 158 (35), Piquets 115 (—)

auszusperren. wollene Decken 87 (18), baumwoll

ewährt werden. Die Angeste

Eine weitere Kasse

, Baumwollengarn 248 (23), baum- ener Drillih 211 (40), Phantasie-

stoffe 329 (35), baumwollener Battist 199 (—), baumwollenes Un!er-

._B.* berichtet, ohne Einhaltung der Kündigungs-

haben, wie „W. T l legt. Der Ausftand umfaßt etwa 1000 Arbeiter

werden, in dem sie ihre Säuglinge stillen können. frist die Arbeit niederge

L ree Ein Lohnabzug darf für die Zeit des Stillens nicht gemacht werden.

Fabriken, die wurde in Schio von dem Großindustziellen Nossi eingerichtet.

nießt die Vorrehte und Vergünstigungen, die dieser Kasse zustehen. In den übrigen Staaten des Auslandes ist nah einer

der Kasse erforderliten Bescheinigungen, zu erheben :

zeug 124 (29), baumwollene

im Geschäftsgan Gebüßhrentarif.

Hemden 88 (19), baumwollene Strümvfe

139 (91), grober Kattun 1108 (60), baumwollener gun 1722

und Arbeiterinnen. In Heilbronn i digt worden.

mehr als 50 Arbeiterinnen beschäftigen, müssen einen besonderen Raum für Säuglinge bereit halten, der außerhalb der Betriebs- Die Durchführung aller dieser Bestimmungen

Quittungen usw. sind Interesse der Arbeiterinnen stempel- und

Art. 2. Die Einkünfte der Kass? setzen si, wie folgt, zusammen :

Umfrage, die das italienische Arbeits2mt im Jahre 1904 veranstaltet: hat, die Ausbildung einer besonderen Mutterschastsversiherung noch- In Oesterreich besteyen keire be-

a. für Stempelung von Feuerwaffen usw. : 1 Rup. 50 H. für Gewehre, für Pistolen und Revolver,

st sämtlichen Lithographen von den Arbeit- e, von 3009

(25), Stidckereien auf Baumwolle 36 (10), baumwo

räume gelegen ist. ) geleg gebern gefün (28), baumwollene Bänder 17 (13),

niht in Angriff genommen.

ene Schnüre 61 Hanfsäcke 62 (18), JIutesäcke 390

(131), baumwollene Kragen 20 (18), baumwollene Spißen 173 (24),

stern früh in Braunshweig abgebalten beitern besuchte Versammlung erklärte

nkten mit ten Vorschlägen der Arbeitgeber einverstanden, baldige Beilegung des Streiks bezw. der Ausf\perrung er-

Leidet in denjenigen Ländern, ernbleibens vom Betrieb den Arbeiterinnen nicht eine gewisse Ent- chädigung für den Lohnausfall gewährt wird, daran, daß die Arbeiterinnen \elbfff ein starkes wirtshaftlihes Interesse haben, die

| j

1) obligatorishe Jahresbeiträge aller Arbeiterinnen vom 15. bis eins{. zum 50. Lebensjahr; 2) Strafgelder der Arbeiterinnen und der Arbeitgeber bei Uebertretung der Vorschriften dieses Gesetzes oder der Ausführungs- Der Jahresbeitrag zu 1 geht zur

sonderen Mutterschaftskassen. Gemä 1888 erhalten die in obligatorischen Krankenkassen Arbeiterinnen indeffen für 4

S 6 des Gesetzes vom 18. März sch in den baumwollene fertige

(13), Filzhüte 45 (10), S stiefel 120 (—), hölzerne

versicherten: Metallar

1 Wochen nach der Geburt Kranken- unterstüßzung. Gemäß § 94 des Geseßes vom 8. März 1885 sind

E migen Ersaßteil (Lauf,

00 E e Sthast, Schloß), % 2 elbständige Pakung von Schieß-

25 für jede \

vorschrifien; 3) Schenkungen.

Männerkleidung 46 (10), Drillichkleidung 69 trobbüte 105 (33), Leder 280 (105), Arbeiter- Möbel 109 (50), Holzkoffer 30 (13), Druck-

papier 22 (22), Shreibpapier 90 (39), Gläser zum Tischgebrauh 27 (15), Robeisen und Robstahl 41 (20), emailliertes eifernes Geschirr 46 (29), eiserne Stangen 39 ( 19), landwirtschaftliche eiserne Geräte

wartet wird (vgl. Nr. 115 Aus Zer b wird der

in Anhalt, die dem

angehören, find als Einleitung zur Aussperrun

\sau 600, in Roßlau 300 Arbeitern.

Vorschriften zu umgehen, um bald wieder verdienen zu Tönnen. folche Entschädigung findet bisher nur statt in Desterreih-Ungarn auf dem Wege der Krankengeseßgebung und auf die gleihe Weise im Deutschen Reich.

Nah den

Hâlfte zu Lasten der Arbeiterin, zur Hälfte zu Lasten des Arbeit- Der Beitrag der Arbeiterin is von dem Arbeitgeber bei der hinausgehende

Wochen von der In Ungarn if nach den Bestimmungen. Jahres 1891, ung der Arbeiter in der großen und kleinen Indufirie in en von Krankheit, die Frage dahin geregelt, daß die Kranken-

Wöchnerinnen für Fabrik ausges{chlofsen. XIV des

b. für Aufbewahrung von Feuerwaffen usw. 1) für jede Handfeuerwaffe (auch zerle Ersaßteil (Lauf, Schloß oder Scha für jede selbständige Packung von Schie

DL). Köln. Ztg.“ telegraphiert: In den Betrieben Nerbande der Metallindustriellen Kündigungen

sowie für jeden selb- aft) monatlich 25 H ßbedarf (Pulver, Kugeln,

_einzubehalten. einbehaltung ist bei Geldstrafe bis zu 2000 Lire verboten. Art. 3. Die Arbeiterinnen werden in folgende Lohnklafsen

Lohnzablung 128 (13), Haumefser (mac

Ausgesperrt Stacbeldraht 156 (14), eiferne

Bestimmungen Krankenversiherungs-

heta) 157 (50), eiserne Werkzeuge 121 (12), Nägel, Nieten usw. 132 (16), eiserne

S@löfer 40 (15), Nähmaschinen 64 (—), nicht besonders genannte M hren 1135 (44), Feuerwafen 34 (—), Klaviere 20 (11).

Séhrot, Hülsen, Wachépfropfen, Zündhütchen u.

Gefündigt wurde in De vom Werte des Schießbedarfs.

dergl.) monatlich §9/o internationale (Eb

gesetzes 20) haben die organisierten Kassen nicht die Ge- meindekrankenversiherung Wöchnerinnen, welche innerhalb des leßten Fahres, vom Tage der Entbindung ab gerehnet, mindestens 6 Monate

schieden: Klasse 1 bis 0,60 Lire Tageéverdienst, Klafse 2 von 0,61 1,20 Lire, Klasse 3 von 1,21 bis 1,80 Lire, Klasse 4 von 1,81 bis 2,40 Lire, Klasse 5 von 2,41 bis 3.00 Lire, Klasse 6 von 3,01

ffen auf Grund dieses Gesetzes verpflihtet find, Wöchnerinnen die Hilfe einer Hebamme, ärztlihe Behandlung eins{chließlich Medizin und eine Unterstüßung in Höhe des ordentlihen Krankengeldes für minde-

Bergarbeiterkongreß,

5. Juni în London tagt, wird, der „Rhein.-Westf. Ztg.“ zufolge,

Die Gesamteinfuhr Nicaraguas bewertete fih auf 2 461 000 Doll.

Daran waren die Vereinigten Staaten von Amerika mit 1 457 000 Doll beteiligt. Deutschland mit 260 000, England mit 517 000 und

Frankreich mit 138 C00 Doll.

tstundentag und den Mindestlohn beraten. Frankreihs, Deutshlands, Belgiens und

streikenden Maurer wurde gestern früh in Ausstand verkündet. Die Arbeit

hauptsählih über den Ach Die Bergarbeiterverbände Nordamerikas entsenden V

Zur Unterstügung der

hindurch Mitalied der Kasse gewesen sind, auf die Dauer v in- E det O nes (er en E

öhe des Krankengeldes (¿—F des ortsüblihen Tagelohnes) zu gewähren. Nur dies ist obligatorish. Die Kassen können indessen M

3,60 Lire bis 4,20 Lire Arbeiterinnen, die mebr als 4,20 Lire Tagelobn erhalten, werden in die 7. Lohnklasse eingeshrieben und können die Bedingungen

des Gesetzes nur bis zum Sah von 4,20 Lire sich zu Nuße machen.

stens 4 Wochen zu gewähren. Die Schweiz hat keinerlei Bundes- gese bezüglih der Mutterschaft, noch private Muttershaftskassen. Es bestehen lediglich an einigen Orten Wohltätigkeitseinrihtun

äuglingspflege und Unterstüßung

Niederkunft au Gewährung von Darlehen zum Bau rumänischer

Privateisenbahnen.

eine Unterstüßung in

mit Wöchnerinnen- und eschäftigen.

Die Gesamtausfubhr Nicaraguas erreihte im Jahre 1904 die

Höbe von 3 926 000 Doll. Daran batten teil die Vereinigten Staaten Son Amerifa 2089 000, Deutschland 525 000, England 490 000 und Frankreich 494 000 Doll. Im einzelnen gestaltete sich die Ausfuhr

Temesvar der allgemeine war, wie „W. T. B.° Stadtbahn verkehrt- nicht. lichen Ausgleihs teilweise beendet. wieder auf. Hingegen verharren d

indung mit den Geseßen vom 23. März 1900 und den Bau von Privateisenbabnen in Rumänien betreffend, en Sitzung der gesetzgebenden Körperschaften eine E ariage gur Verabschiedun

estätigung im rumän uar 1906 veröffentlicht d Kommunal-Kreditkasse gestaitet, den Be-

Statut bestimmen, auch Shwangeren, welche mindestens 6 Monate der Kasse angehören, eine der Wöchnerinnenunterfstüßung gleibe Unter- egen ter durch die Schwangerschaft verursachten Erwerbs is zur Gesamtdauer von 6 Wochen zu gewähren. Ebenso kann freie Gewährung der erforderliden Hebammendierste und freie ärztlihe Behandlung der Shwangerschaftsbeshwerden beschlossen werden Ferner enthält die Gewerbeordnung in § 137 die Bestimmung :

Art. 4. Der Beitrag, welchen die Arbeiterin, entsprehend der Lobn- flasse, der sie angehört, zu zahlen hat, stuft sich in folgender Weise ab : f 5 Sage ar E L D an Rrtras in

4 re, asse 2 jährlich 2,40 Lire, asse 3 jährlich 3,60 Lire, Klasse 4 jährli 4,80 Lire, Klasse s ae ch 7,20 Lire, Klasse 7 jährlich 8,40 Lire.

lrt. %, Die Kasse gewährt jeder Wöchnerin ein Tagegeld unter

Das Schweizer Fabrikgeseßs vom 23. März Artikel 15 eine Vorschrift, welhe für 8 Wochen (davon 6 nach der Geburt) den Arbeiterinnen die Arbeit in der Fabrik verbietet. Eine Entschädigung während dieser Zeit ist niht vorgesehen. entwurf vom 5. Oftober 189I sah für die versicherten Arbeiterinnen die Zablunz eines Teils des Lohnes für 8 Wochen als Entschädigung Der Entwurf wurde im Mai 1900

überall eingestellt; die elektrische

Fett ist der Ausstand infolge eines güt- Die Maurer nehmen die Arbeit

ie übrigen Arbeiter im Ausftand.

stüßung w 9. Juni 1905,

unfähigkeit lasse 1 jährl:ch

folgendermaßen. E nüffe für 17 (5250 Gumm

gelangt und nach

Ein Ges. - chen „Staatsanzeiger“

haltener Königli vom 19. Januar/1. Febr dieselbe ist der Bezirk

jährlich 6,00 Lire, Klasse 6

für die H:bammenkosten vor.

3 wurden aufgeführt: Mais für 14 (—), Kokos- 0 (—), Bananen für 2860 (—), Kaffee für 14 150 **) Unbearbeitetes Holz 2020 (—), Mahagoni 6300 (—), i 2980 (—), Vieh 1720 (—), Häute 600 (—), Felle 280 (—),

Baumwolle 150 und Gold 6870 (—). Bericht des Kaiserlichen Konsulats in San José de Costarica.)

*\ Für die Einfuhr is das Jahr 1903, für die Ausfuhr das Fahr ) D zu Grunde gelegt; neuere Angaben liegen nit vor. Die Zahlen bedeuten je 100 Dollar amerik. Gold, die in Klammern angegebenen Ziffern stellen den Anteil Deutschlands dar.

Handel und Gewerbe. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie.) Deutsh-Ostafrika.

Ein- und Durchfuhr von Feuerwaffe Laut Verordnung des Gouverneurs von

den Bau von Eisenbahnen zu gewähren, nach- Ermächtigung dazu von der Regierung erhalten 27. Januar d. J. lautet in Ueber-

zirken Darlehen für dem sie die geseßliche haben. Dieses Geseg vom 14./ setzung, wie folgt: Art. 1. Die K außer den nah den zirken gewährten 4 bahnen Darlehen gewähren,

„Wöchnerinnen dürfen während 4 Wochen nah ihrer Niederkunft über- haupt nicht und während der folgenden 2 Wochen nur beshäftigt werden, eugnis eines approbierten Arztes dies für zulässig erklärt.“ mungen begrenzen den Kreis der geschüßten Frauen. Es unterstehen den angegebenen Bestimmungen des Krankenversicherungss gesetzes und der Gewerbeordnung vor allem nicht die in der Landwirtschaft und in häuslichen Diensten sowie in Lohnarkteit wehselnder Art tätigen Frauen, ebenso nit die Heimarbeiterinnen, Berufe, die nah der Berufs-

den Bedingungen, die in dem in Art. 14 vorgesehenen Reglement für die Dauer der geseßmäßig vor- t eins{ließlich der an denen die Arbeiterin ohnehin nicht Die Höhe der Unterstüßung stellt sih, entsprehend den eträgt in Klasse 1,80 Lire, Klafse 7 3,15 Lire.

in der Volksabstimmung verworfen, sodaß die Schweizer Geschz-

Holland hat anscheinend

festgeseßt werden,

geshriebenen eins{lägige

Bestimmungen Muttershaftsversiheruns& } Organisationen Art, abgesehen davon, daß Wöchnerinnen in den öffentlihen Kranken- häusern in einigen Städten Aufnahme finden. ilfskrankenkassen im Falle der Niederkunft eine

etrage von 14—14 Gulden, entsprechend den in

Arbeitéruhe, und Fest-

Diese Bes;

e der Bezirks- und Kommunalkreditanstalt darf orschriften ihres Organisationsgesezes den Be- für den Bau von Eisen-

wenn fie die geseßliche Ermächtigung dazu

einzelnen Lohnklassen ,

Klasse 5 2,25 Lire,

Außerdem zahlen die n und Schie

Deutsch - Ostafrika Darlehen denselben auh

3.4139 Lire,

2,70 Kre, meisten privaten

Entschädigung im

**) Die Ausfuhr von Kaffee aus Nicaragua nach Deutschland

tief nach der nicaraguanischen Statistik auf 3505 000 kg im ae E 525 000 § Gold, nah „Hamburgs Handel“ auf 3 796 500 kg im Werte von 3 065 000 4 Die Mengen stimmen danach fast über- ein, und auch der Wertuntershicd zwischen dem Ausfuhr- und Ein- fuhrhafen dürfte den Verhältnissen entsprechen.

n Eingeborenen und denen ihnen _recht- iht gestattet, Feuerwaffen und Schieß- während Nichteingeborene NRevolver, Ersaßteile ffen sowie dafür geeigneten er nabstehenden Vorschriften in das ie Feuerwaffen und der Schießbedarf der Zollyflicht dlihe Bekannt- m verbraht und dort efahr des Einführenden niedergelegt. Niederlagen ist nicht gestattet. Der deren (ärsaßteile und

vom 9. März 1906 ist es de lih gleihgestellten Farbigen n bedarf in das Schußtzgebiet einzuführen, berechtigt sind, Hinterladergewebre, und Zubehör der bezeichneten F Schießbedarf nach Maßgabe Schutgebiet einzuführen. werden nach erfolgter Prüfung und Erledigun amtlich in den für jeden Einfuhrplaß ‘du öffentlihen Lagerrau

von der Regierung erhalten haben. Art. 11. Diese Anleihen, für 40 Iahren amortisierbare Schuldvers Kommunalkreditanstalt ausge wenn oie Zablung der Annui . die nachfolgenden Mittel sicher geste JFahressubvention des Gesetzes vom 31. Mai 1905; e von der Genera

zählung von 1895 rund 630 000 verheiratete Arbeiterinnen umfaßten. Der so geschaffene geseßliche Schuß und die geseßliche oder statutarische Entschädigung der Shwangeren oder Wöchnerinnen ist zwar weiter- gehend als in allen übrigen Ländern; troßdem machen \ich in Deutsch- t inweis auf frühe Invalidität der Arbeiterinnen und die große Säuglingssterblichkeit Bestrebungen geltend, die eine kräftige Weiter- bildung sowohl der Schoßbestimmungen wieder Versicherungseinrihtungen eit der Mutterschaft verlangen. Es wird darauf hingewi ahre 1904 19,6 der Lebendgeborenen im ersten Jahre ftar Bei den unehelichen Kindern steigt diefer Prozentsay auf 31,4 welhe die Sterblichkeit in den ausländishen Staaten mit Ausnahme voa Oesterreih-Ungarn erheblih ükersteigen.

Arbeitgeber auf Verlangen onaten der Schwangerschaft erhaltenen Beiträgen. Kassen erhalten in Ausnahmefällen von den Stadtverwaltungen Zu- s{hüsse, sind aber in der Hauptsache auf die Beiträge der Mitglieder angewiesen. Jn allen großen Städten find Wobltätigkeitsvereine auf diesem Gebiete tätig. Frankreich hat öffentliche Versicherungseinrihtungen auf diesem Gebiet- nicht. Grunde zahlreihe Gegenseitigfeitägesellshaften (mutualités mater- nelles) gebildet, welche den Wöchnerinnenshuß und die Wöchnerinnen- unterstüßung zu ihrem Programm erhoben haben. Beiträge erwerben die Wöchnerinnen da3 Recht auf eine Unterstützung in Höhe von mindestens des halben Monatslohns, unter der Be-

eit von der Berufsarbeit fernhalten..

deren Realisierung längstens in chreibungen der Bezirks- und werden nur dann bewilligt, täten und der zukommenden Spesen durh [It sind, und zwar: seitens des Staates nach Artikel 2

[direktion der rumänischen Eisen- Betrieb ter Linie nah dem dur Artikel 4 desselben zu zahlende Pa ntelsteuern, welhe die Bezirke sih laut nten Gesetzes auferlegen können;

ungsgelder an die Arbeiterinnen gemäß den Bedingungen der i Die Kasse sorgt für die Rückerstattung der aus- gelegten Beträge an den Arbeitgeber entsprehend den Bestimmungen des Reglements. Die Beitrags8zahlung (Art. in bestimmten Perioden durch Aufkleben einer Marke a Karte seitens des Arbeitgebers. auf Kosten des Arbeitgebers. Normen für ihre Ueberlassung und Erneuerung, für Verkauf und Ent- wertung der Marken werden im Reglement (Art. 14) gere A Alle 3 Jahre erfolgt seitens der Verw

e vorzuschießen. geben werden,

land unter

4) erfolgt ratenweise ch gerade aus diesem Die Karte erbält die Ar

Inhalt dieser Karte, b. durch di

bahnen für den Gesetzes festgestellten Betrage Zuschlag von

Durch mäßige bezeichneten : : zwecks ufbewahrung auf G ebenden Körperschaften i Die Unterbringung in zollfreien foll durch eine Kaiserlich

tung eine | dingung, daß fie sih in dieser

Japan. t lltarifänderung. Den japanischen geseß- Geyrante So st ein Gese über die Durchsicht des japa-

[ltarifs vorgelegt worden. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens sen Zolliar! t e Verordnung bestimmt werden, jedenfalls

aber nit vor den 1. Oktober d. I. fallen. Von einer Aenderung

Gouverneur kann bestimmen, daß Feuerwaffen, Zubehör sowie Schießbedarf, wenn ihre M \heidung dem tatsächlihen Bedürfnis im Schu von der Einfuhr und der Niederlegu lihenfalls vernihtet werden. Schießbedarf, mäßig verpackt oder de C ( kann von der Einführung zurückgewiesen oder vernihtet werden.

d jede Feuerwaffe und jeder sel sowie jede selbständige Packung vo

Artikel 6 und 7 des obenerwäbn ch die allgemeinen Einnahme Teil der Annuitäten, welcher aus den im A Einnahmen unter Zuschlag der Annuit agecdeckt wird, die Hälfte der Gesamteinn

Bis zur Ferti

technishe Revision des Geschäftsganges der Kasse. Ergebnisse dieser Revision kann der Handelsminister nach Anhörung des oberen Arbeiterversih:run Falls der Geshä 3 ZSahren auch {hon vor Ablau

In einer Petition ‘an das Reichsamt des Innern vom Juni 1905 bittet der „Verband fortshrittliher Frauenvereine“, dem Reichstage entsprehende

Auf Grund der Gesellshaften Stillprämien. dieser Gesellschaften ift die „Mutualité maternelle“ in Paris, die im Jahre 1891 gegründet ist. Versuche, die Frage des Muttershußes und des Säuglingsschutes geseßlih zu regeln, find bisher noch nicht 1 Ein Geseyzesvorshlag „über den Schu die Unterstüßung der Mütter und Säuglinge“ zember 1903

stattgefunden.

zahlen diese Die größte n der Bezirke; do darf der a und b angegebenen ür andere Anleihen nicht

abmen des Bezirks nicht über-

ch ebiet niht entspriht, lossen und erf welcher nicht ordnungs fahr verbunden und erforderlichenfalls In dem öffentlichen Lagerraum bständige Ersaßteil einer solchen Schießbedarf amilih S

schen Reich und Frankrei gebundenen Artike

Bundetkrat genommen.

und dem Arbeitsrats

v Schuß der Wöchnerinnen, Gesevesvorlagen,

vorlegen zu wollen, „l1) § 137 der Reichsgewerbeordnung dahin daß den gewerblichen Arbeiterinnen die mindestens aht Wochen (davon zwei vor und sechs nach der Ent- bindung) unterfagt wird; 2) dieses Arbeiteverbot au auf die Heim-« arbeiterinnen, die kaufmännischen Angestellten, die häuslihen Dienst-

die Höhe der Beiträge und Tagegelder ändern. ang der Kasse es erfordert, kann in den ersten zuf dieser Zeit die Revision der Kasse und die Aenderung der Unterstüßungs- und Beitragssäßze in der vor- ( Eine Erböbung der Beiträge darf keines- [18 mehr als die Hälfte der jeßt festgeseßten Höhe betragen, ebenso

zum Abschluß gelangt. en Aufbewahrung mit Ge

weitert werde,

wurde am Senat in erster Lesuvyg soweit - ersihtlich,

find Mutterschaftskassen

stellung der Linie und bis die Direktion der rumänischen Eisen nnuitäten aus dem entliehenen Betrage selbst ge- entnommen werden darf, der aus den

im französis hnen wird

betriebsezung dur die Zahlung ter dedckt, dem aber nur der Betr

esehenen Weise erfolgen.

ie d die Verträge Japans mit Großbritannien, dem Deut- mte De dge Ÿ relbstverständlich aus- (The Board of Trade Journal.)

Der Arbeitsmarkt im April 1906. Der Monat April, der zweite Monat nach Eintritt der neuen

llverbältnifse, hat, wie das „Reichsarbeitsblatt“ berichtet, bisber ae ‘Umschlag der Konjunktur in den wihtigften Gewerben nicht berbeigefüh1t, vielmehr ift für die Hauptgewerbe im großen und

die im Tagelohn stehenden Landarbeiterinnen ausgedehnt und Vereinheitlichung unserer Ver- eine staatli*e Muttershaftsversiherung geha werde, welche den Lohnausfall deckt, sowie Geburtshilfe, freie ärzt- liche Behandlung und Heilmittel für Wöchnerinnen und Säuglinge

darf an der Lastenverteilung zwischen rbeiter und Arbeitgeber nichts

gumer werden. M uttershaftsunterstü

weder zediert, noch verpfändet, noch gepfändet E Jeder 2

der in der Absicht, die Zahlun

niht bekannt , nah der Verheiratung nur sehr wenige F yÿ vom 13. Dezember 188 Kinderarbeit in Fabrikbetrieben, verbietet die 4 Wochen nah der Entbindung. In Großbritann

ben und in ein fbewahrung werden Gebühren nah dem Lagerraum aus- Die Vorschriften dieser Verordnung on Feuerwaffen und Sch

was damit zusammenhängen soll, deckt werden kann.

der Subvention des Staats und senbahn für den Betrieb der Linie _Kasse der Kreditanstalt abge- Annuitäten vereinnahmt.

mit einer laufenden Nummer verse ierfür sowie für die Au einem von dem Gouvernement festgeseßten, an gehängten Tarif erboben. auf die Ein- und Durchfuhr v

eigenen Mitteln des Bezirks nicht ge

Art. 1V. Die Einnahmen aus der von der rumänishen Ei ezablten Paht werden direkt hrt, die fie für Rechnung der

3) durch Ausbau

ficherungs8geseßze in die Fabrik

e Frauen- und der Frauen. ganzen die Arbeitslage

der Tagegelder zu verhindern oder

ünstig geblieben. Eine Einwirkung der Handelsverträge wird bisher nur für einzelne Teile der fende

ndustrie hervorgehoben. Der Beschäftigungsgrad würde ier estaltet haben, wenn nit, ebenfalls ein Anzeihen günstiger Konjunktur, der April in einer ganzen Reibe von

umfaßt ; 4) allen Frauen, bei denen das eigene Einkommen oder das ihrer Chemänner unter der Vermögensgrenze von 3000 4 bleibt, analog den Bestimmungen bei der rung ein Selbstversicherungsreht eingeräumt werde, gewissen Wartezeit ein Anrecht auf die Muttershaftsversiherung erheblihe Erweiterung dieser he in der Versammlung des im Jahre 1905 in gegründeten „Bundes für Mutterschuß“ vom 5. März 1906 an-

das Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen zu ändern, geschlossen

wird, ist n 8 Diensts Art.

keine geseßgeberishen Bestimmungen, welhe die Zahlung eines Wöchnerinnengeldes nah der Entbindung vorsehen. Soweit auf diesem Gebiete etwas geschieht, handelt es fich um Wohltätigkeitseinrihtun In den Vereinigten Staaten von Amerika find geseßliche Bestimmungen in dieser Richtung richt bekannt. Dagegen besteht eine auf privater Jnitiative beruhende Mutterschaftskafse in Boston.

Die ganze auf Muttershaftsversicherung gerihtete Bewegung hat nah diefer internationalen Uebersiht offensihtlih einen Abschlu Soweit es ih beurteilen läßt, dürften die n

ein\schließlich

ziere, keine Anwendung. (Deutsches des Organisationsgesepes für die

Gebraudhe, finden in gleicher

amitlihen oder militärischen ebrauchs der Beamten und Offi

olonialblatt.)

Führung und Besiß von bedarf sowie Ve Gouverneurs von D Nit(teingeborene zur Führung und zum keitlihen Erlaubnis, welche dur

Art. ŸV. Alle Bestimmungen Errichtung der Bezirks- und Weise auch auf die in dem g Anwendung.

Dem Vernehme

Kommunal- Kreditanstalt egenwärtigen Gese behandelten Anleihen

für die nächsten zwecks ewährenden Anleihen von en die Verwaltungskosten de fTontrahierten Anleihen asten von 0,50 auf 0,15 9%

nvaliditäts- und Altersversiche- Anspru} auf Unterstüßung Die Arbeiterin hat au wenn die Verwendung der des Klebens der

is zu 2000 Lire zur Folge. Der Arbeit- Das Problem der Mutterschaftsversiherung

: sodaß ihnen in Entbindungsfällen gleichfalls steht.“ Eine sehr edeuten die Thesfen,

einem Jahr, von der Geburt an gerechnet. Anspruch auf die Unterstützung, Mazken niht crdnungsmäßig erfolgte. Marken hat Geldstrafen

1) Else Lüders,

euerwaffen und Schieß- Laut Verordnung des 1906 bedarf es für e einer Feuerwaffe der ellung des Waffenscheins e ist ein besonderer Waffen-

n nach wird der Zinsf bätte. Der Steinkohlenbergbau war gut

Baues von Eisenbahnen von der Kasse zu 5 auf 44 9/ heruntergesezt. Gleichze tia so Bezirken für andere zur Erleichterung der übernommenen

rkehr mit den

Unterlassun eutsch- Ostafrika vom 9. März

Forderungen ftaltete ih auch weiter die Kon urktur in der Metall- und Masch

für die bon den industrie, die auf der anderen

nicht erceicht.

werben Streiks und Auss\perrungen in gra e n E. geheoss

bau wurden in einzelnen Bezirken (Zeiß, Meuselwiß) die Arbeits- vere inie durch Lobnbewegungen stark beeinflußt. Sehr günstig ge-

ite durch Streiks und Aussperrungen

besonders ftark beeinträchtigt wurde. Die elektrishe Industrie wies Laa zufriedenstellende Verhbältnifse auf, soweit sie nicht in

erteilt wird. Für eine jede F {ein erforderlich, der auf d Argabe des Stempels der W Doch kann ein Waffenschein

enommen worden sind, der insbesondere den Schuß der ledigen tütter, daneben auch die allgemeine Muttershaftsversiherung bezweckt. Für die Eingliederung einer b-sonderen Mutterschaftsversiherung in die allgemeine Acbeiterversiherung bei Gelegenheit der Reform der

erlin, 1905

Mayet, Umbau und Weiterbildung der sozialen ersicherung,

n der „Medizinishen Reform“ vom 8. und 15. März 1906. 2?) So von der Aktienbaugesellschaft für feine n Siehe Else Lüders, a. a. O. S. 1

mit der Bekämpfung der Säuglings-

Jahre im Zusammenhang e von Staaten

sterblihke t cine weitere Entwicklung in einer en Namen des Berechtigten lautet, die

affe enthält und niht übertragbar ist. (auch nacträglich) auf den Namen

deren Bau nunmehr infolge der neuen Geseß-

den Linien, iber Privatb in absehbarer Zeit in Angriff genommen

gebung über Privatbahnen

einzelnen Bezirken durch die Streikbewegungen

W Frankfurt a. M. g ohnungen in

der Metallarbeiter

é 2 N ; Ñ 4:8 É 248 §; * M d

en-