1906 / 121 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 May 1906 18:00:01 GMT) scan diff

loge nit erfüllen, was im Kompromißantrage von 1904 versprochen L Das gehe aus den zahlreihen Petitionen der Kommunen ervor.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Wir haben für die zweite Beratung durch die Kommission eine Grund- lage erhalten, auf die wir treten können. Wir haben deshalb um so weniger Veranlassuna, jeßt in lange Debatten einzutreten. Wir sind in der Kommission von dem Gesichtspunkt geleitet ewesen, daß in der Vorlage niht nur unsere eigene Ansicht zum usdruck kommen sollte, fondern daß auf breiterer Grundlage auch antere Parteien Stellung nehmen könnten. Abänderungsanträge erhebliher Art werden wir nihcht einbringen bezw. werden wir ablehnen, da uns dite Kommissionsbeschlüsse, wenn auch nicht ein- wandéf1ei, so doh akzeptabel erscheinen. Der neue Antrag Fried- berg scheint uns gegenüber der Vorlage niht den Vorzug zu ver- dienen, aber er versucht, einen Weg zu zeigen, auf dem vielleicht eine Verständigung zustande zu bringen ist. Wenn wir auch dem An- trage niht zustimmen können, so wird sich doch vielleicht in dritter Lesung, bezw. im anderen Hause eine Einigung finden lassen, der auh wir unsere Zustimmung geben können. Iedenfalls werden wir es an unserem Entgegenkommen niht fehlen lassen, um dieses große wichtige Geseßgebungswerk zustande zu bringen.

Abg. Ca sel (fr. Volkép.): Auch wir würden es gern gesehen haben, daß vor der zweiten Beratung Gelegenheit gegeben wäre, zu der Vorlage als Ganzem Stellung zu nehmen. Da nun aber der Ge- shäftsplan nah anderer Nichtung geht, muß ih mich dem fügen. Jch erwarte aber, daß die bei § 20 in Ausficht gestellte größere Redefreibeit gewährt wird, um fo mehr, als auch bisher in dieser zweiten Beratung hon der § 40 garz besonders in den Vorder- grund geschoben is. Wir sind nicht in der Lage, die Kommissions- arbeit als eine erfreulihe zu bezeihnen, wir halten sie im Interesse der Entwicklung unseres Volksshulwesens für höchst beflagen8wert. Auch wir hielten für notwendig, ein Volks\{ul- gese zu verabschieden, das den heutigen Verkältnifsen und Anforde- rungen entspricht; wir sind auch vollkommen damit einverstanden, daß als Grundprinzip das Kommunalprinzip gelten soll. Die Gemeinden müssen au fernerhin in erster Linie bestimmt sein, die Last des Bolksschulwesens zu tragen, die sie hon bisher in der Hauptsache getragen haben, die ater auch nah jeder Nichtung die Schulinteressen zu fördern und zu pflegen bemüht waren. Wenn man aber ein Kommunalprinzip avufitellt, so muß das auch eine Wahrheit fein; wenn die Gemeinde bezahlen foll, dann muß fie auch verwalten. úIn dieser Beziehung aber enthält die Vorlage so viele Eingriffe in das freie Selbstverwaltungsreht, daß wir ihr nit folgen fönnen; wir wollen nicht Verminderung, sondern Aus- aestaltung des freien Selbstverwaltungërehtes nach allen Richtungen. Es sind durch Reskripte, zum Teil gegen den klaren Woitlaut der Gesetzgebung, tatsählihe Zustände auf dem Schul- gebicte geschaffen worden, die wir hier sanktionieren sollen; das fönnen wir niht mitmachen. Grundsäßlih find wir der Meinung, daß tas Lehrerwahlrecht den Gemeinden gegeben werden muß; im allgemeinen ist ja das in der Vorlage erreicht, mit einigen Be- \{ränkungen freilih, gegen die wir haben Front machen müssen. In keiner Weise kann ih anerkennen, daß den Gemeinden hinfihtlih der Auswahl der Rektoren nicht dieselbe Einsicht innewohnen soll wie bezüglich der Lehrer. Die Städte bemühen sih {on seit jeher, die geeigneten Kräfte für diese Stell-n zu finden. Im vermeintlichen Interesse der Freizügigkeit der Lehrer den Gemeinden dieses Recht zu s{mälern, liegt gar keine Veranlassung vor. Es werden hier geheime Gründe maßgebend sein, auf die noch zurückzukommen sein wird. Ueber die Erklärung des Ministers zu dem Antrag der National- literalen bin ih im böchsten Grade erstaunt. Er hätte diese Gr- tlärung {on in der Kommission abgeben können. In der zweiten Lesung der Kommission hatte deëï Minister einen weit abges{wächteren Antrag, als dieser es i}, für ganz unannehmbar erklärt. Wenn das Haus diesen Antrag annehmen würde, so wü1de den Gemeinden ihr Recht gewahrt. Ich fürhte aber, daß das Geseß mit dieser Wahrung des Rechtes ver Städte niht verabschiedet werden wird. Ich erinnere Ste an das Herrenhaus; man hat diefem \{hon die nôtigen Winke gegeben. Es werden sch {hon Ab- \{wähungt versuche finden, und dann wird sich im Herrenhause der Bauherr finden, der tie Brücke zusammen|schlägt. Ob dann im Herrenhause der diesem Hause eigene Geist oder der Geist aus dem Abgeordvetenhause walten wird, das wird sih noch erst zu zeigen haben. Ich will hoffen, das meine Befürchtungen niht eintreten, aber eine große Zuversicht hege ih niht. Ich befürchte, daß auf der Grund- lage dieses Geseßes dem Simultanschulwesen immer weitere Hinder- nisse bereitet werden. (Präsident von Kröcher: Ich hoffe, daß Sie nunmehr zu dem hier in Rede stehenden Paragraphen zurückehren werden.) Der Simultanschule wird die Gleichberehtigung mit den anderen Schularten entzogen werdén. Wir haben uns bemüht, an den Grund- bestimmungen des Gesetzes über die Schulunterhaltung mitzuarbeiten. Gegen bie SS 1 bis 5 haben wir keine grundsäßlihen Bedenken. Im allgemeinen haben wir Verbesserungen beantragt, die wir Jhnen zur Annahme empfehlen. Wir wollten unsere Anschauungen nicht bloß in den Akfien der Kommission begraben, sondern sie auch öffentlih zum Ausdruck bringen. Daß die Städte im allgemeinen in der Lage sind, ihre Schullasten selbst zu tragen und zu ordnen, hat die Sraatoregierung in ihrer Vorlage anerkannt. Es if darum nur billig, daß fie niht gezwungen werden dürfen, einem Gesamtschul- verband anzugehören. Wenn sie es für zweckdienlich halten, fo werden sie {on in dem Verkande verbleiben. Wir befürchten, daß Gemeinden nicht in ihrem eigenen Jateresse, sondern im Interesse anderer Gemeinden gezwungen werden follen, ihre Autonomie aufzu- geben. Sollte unser erster Antrag nicht angenommen werden, so bitten wir, wenigsters unseren Eventualartrog anzunehmen, daß Gemeinden mit mehr als 25 Schulstellen gegen ihren Willen niht mit anderen Schulverbänden zu einem Gesamtsulverbande ve: einigt werden sollen. Zu § 4 beantragen wir, daß gegen den Beschluß der Schul- aufsi{tsbebörde die Klage im Verwaltungsstreitverfahren beim Be- zirkêaus\{huß zuständig ift. Gegen die bona fides der Provinzial- räte haben wir kein Mißtrauen; wir glauben aber, daß nur ein unabhängiges Gericht die Gewähr leistet, daß na festen Normen verfahren wird. Ich kann nicht zugben, daß das Oberverwaltungs- gericht durch diese Entscheidung zu sehr belaslet werde. Wenn be- stimmte Grundsäge aufgestellt sein werden, dann wird das Ober- verwaltungsoericht sih nur selten mit diesen Fragen zu beschäftigen haben. Nach § 9 soll über die Vermögensauteinandersezung, welche infolge der Bildung, Aenderung oder Ablösung der Schulvertände notwendig wird, die Schulaufsichtsbehörde beschließen. Soll sie auch über Cigentumsverhältnisse entshciden? Diese Sache ist sowohl an dieser Stelle, wie au in den Kommissionsverhandlungen, ganz dunkel geblieten. Soll hier auch_ vielleit über das Eigentum und das Berjsügungsrecht über die Schulräume Verfügung getroffen werden ? Wir werden uns an der weiteren Diékussion sachlich_ beteiligen und unsere abweichende Meinurg unerschrocken vor der Offfentlichkeit zum Auédrucke bringen.

Minister der geistlihen, Unterrichts- angelcgenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Abg. Cassel geben mir zunächst nur zu der Bitte Anlaß, daß der Herr Abgeordnete die Güte haben möge, sid das Protokoll der Sißung der Kommission vom 1. Mai d. -J. durhzulesen. Er wird dort meine Erklärung, die nah dem vollständig unveränderten stenographischen Wortlaut auf- genommen worden ist, finden und sfih davon überzeugen, daß die von ihm heute mir in den Mund gelegten Worte von mir absolut nicht gebraucht worden sind. Das von ihm autgesprohene Erstaunen über meine Erklärung und mein Verhalten beruht demnach auf irrtümlichen Voraussetzungen.

Im übrigen habe ich mich auf die weitere Erklärung zu be- \chränken, daß die sahlichen Ausführungen des Herrn Abgeordneten

und Medizinal-

heute fich genau in denselben Bahnen bewegen wie in der Kommission. Sie haben dórt ihre eingehende Prüfung gefunden und auch ihre Widerlegung und Ablehnung.

Meine Herren, was aker den § 5 der Vorlage anbetrifft, fo ist der Fassung ein Vorwurf gemaht worden, den ih nicht unerwidert lassen möchte. Es ist absolut niht notwendig, alle die Einzelheiten in dem Gesetzestexte zu berücksihtigen, die heute der Herr Abgeordnete hier vorgebracht hat. Vielmehr ist der § 5 genau dem Wortlaute entsprechenden Vorschriften des Zuständigkeitsgesezes, der Kommunal- verfassung8geseze sowie der Kreis- und Provinzialordnungen usw. nachgebildet (Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirh: Sehr rihtig!), und kat in der praktischen Durhführung zu Schwierigkeiten keine Veranlassung gegeben.

Abg. Sh iffer (nl.): Der Abg. Cassel hat die Redefreiheit

ziemlih weit wahrgenommen, ih werde mi streng an den Rahmen des Beratung®planes halten. Ueber den § 40 werden wir später \sprehen, ih lege nur kurz gegen die Art und Weise Verwahrung ein, wie dieser Streitpunkt von dem Abg. Cassel behandelt worden ist. Er nennt unseren heutigen Antrag besser als den in der Kommission. Der Abg. Cassel hätte wohl Veranlafsung gehabt, die Chancen dieses Antrages zu verbessern und nichts zu tun, was sie vershlechtern könnte. Im Widerspru damit steht es, wenn der Abg. Cassel die Haltung der Regierung als widerspruhsvoll bezeichnet ; er follte sich freuen, wenn die Regierung ih unseren und seinen Anschauungen nähert. Ich verwahre mih gegen die spöttishe Art und Weise, unsere von tiefem und ernsllihem Verantwortlichkeits- gefübl getragenen Bestrebungen, zur Einigung zu gelangen, so zu kritisieren. Wenn wir Opfer bringen, um der Sache zu nützen, fo ist es uns furchtbar ernst damit. Er follte nicht solhe Scherze darüber machen. Die §§ 1—s5, die die grundlegenden Bestimmungen des Gefeßes ent- halten, find in der Tat als ein Ausgleich zwischen Faktoren anzu- sehen, die ein Uebermaß von Widersprüchben darstellen können. Wir haben einen Ausgleich zwischen Interessen finden müssen, die an fich gleihberechtigt sind, zwishen juristishen, verwaltungs- technischen, religiösen und pädagogischen Interessen, zwischen denen des Staats, der Gemeinde, Kirche, der Lehrer, Eltern, ja auch der Kinder. Ich sheue mich nicht, auch die Kinder als eine Partei dieser Interessengruppe zu bezeichnen, und \heue nur vor der Konsequenz zurück, auch ihnen einen Platz in den Schuldeputationen einzutäumen. Die Gemeinde muß als grundlegend betrachtet werden. Immer mehr wird in unserer Zeit das Ideal der Staatsschule betont. Aber der Gedanke der Staatsshule ist einmal vorläufig praktis unausfühzbar wegen der Kosten, zum andern stehen wir prinzipiell auf dem Standpunkt, daß gerade in der JIeßtzeit eine zu große Stärkung der Staatsgewalt niht angebraht if. Wir wollen von unserem liberalen Standpunkt aus die Persönlichkeiten und die Gemeinden zu {Güßen suhen. Die geschihtlihe Entwicklung hat dazu geführt, daß die Schule sich auf dem Boden der Gemeinde ent- wickelt hat. Auch die Lehrer wären ja damit einverstanden, daß die Gemeinden zu größeren, leistungsfähigen Schulverbänden zusammen- gelegt werden, um auëkfömmlihe Lehrergehälter zu schaffen. Es hat sich aber troy aller Mühe nicht ermöglihen lassen, derartige Prinzipien wirklich festzulegen. Wie wir zu den von den Freisinnigen dazu gestellten Anträgen stimmen werden, ergibt sich aus der Er- klärung Dr. Friedbergs. Um das Intereffe der Schule zu wahren, bitte ich um Annahme der Kommissionsbeschlüfse.

_Abg Cafsel: Der Minister hat erklärt, soweit als möglich Stellung gegenüber dem vorliegenden nationalliberalen Antrag zu nehmen. Ich war also durhaus zu dem Schluß be- rehtigt, den ih daraus zog. Ih werde mein Stenogramm einsehen, ob ih etwa in der Form sollte zu weit gegangen sein, sahlich habe ih nichts zurückzunehmen. Von Herrn Schiffer, den ih sonst verehre, habe ich mir aber keine Vorschriften über mein Pathos und über den Ton meiner Worte maten zu lassen. Es ist mir unversländlih, daß Herr Schiffer sich so darüber aufregt, wenn ih der Hoffnung Ausdruck gebe, es werde bei dem national- liberalen Antrag auch wirkli bleiben ; Herr Schiffer könnte ih doch nur darüber freuen.

Berichterstatter Abg. K ret h bemerkt, daß der Beratungsplan un- beshadet der NRedefreiheit nur dazu dienen solle, Beratungen im einzelnen zu begrenzen und abzukürzen, berihtet sodann über einige Des die sih auf die Bildung der Schulverbände beziehen, und

eant1iagt, die Petitionen für erledigt zu erklären.

Damit {ließt die Debatte,

Unter Ablehnung der Anträge werden die S8 1 bis 5 unverändert in der Kommissionsfassung angenommen.

Die Petitionen werden für erledigt erklärt.

S 6 bestimmt in seinen ersten vier Absäßen:

„Die Schulaufsichtsbehörde kann nah Anhörung der beteiligten Sgulverbände Schulkinder eines Schulverbandes gaitweise der Schule eines anderen zuweisen, soweit dieser niht dadurch zur Bes schaffung weiterer Schulräume oter zur Vermehrung der Lehrkräfte genötigt wird. N

In gleicher Weise kann aus erheblichen Gründen die gastweise Zuweisung auch für einzelne Unterrichtsfächer erfolgen.

__ Gegen den Beschluß der Schulauffichtsbehörde steht den be- teiliaten Sculverbänden binnen zwei Wochen die Beschwerde an den Oberpräsidenten zu, der endgültig entscheidet.

Die Vergütung für den Pöftwveilen Besuch ist von dem Schul- verbande, aus weldem die Zuweisung erfolgt, zu zahlen. Die Ver- gütung wird mangels einer Vereinbarung der Schulverbände dur den Kreisaus\{uß, sofern eine Stadt beteiligt is, den Bezirks- ausschuß festgestellt. Gegen den Feststellungsbeshluß findet binnen zwei Wochen die Bcshwerde an den Provinzialrat statt. Bei der Festsetzung sind einerseits die durch bie Zuweisung der Gastschul- kinder entstehenden Mehrkosten des einen, anderseits die Ersparnisse des andern Schulverbandes in Betracht zu ziehen.“

Der Paragraph bestimmt weiter, daß die Vereinbarung unter Umständen wieder gekündigt werden kann, und daß der Vorstand eines Schulverbandes, aus welhem Kinder gastweise einer anderen Schule zugewiesen sind, ein Mitglied mit be- ratender Stimme in den Schulvorstand des anderen Ver- bandes entsenden kann.

Die Abgg. Cassel und Ernst beantragen, im 3. Absatz statt der Beschwerde an den Oberpräsidenten die Klage im Verwaltungs|treitverfahren beim Bezirkëausshuß zuzulassen und im 4. Absay zu sagen:

„Gegen den Feststelungébes{luß \teht binnen zwei Wochen dem beteiligten Schulverbande die Klage im Verwaltungsstreit- verfahren beim Bezirksauss{huß zu. Bei der Festseßung muß dem Schuiverbande, welhem Gastshulkinder überwiesen werden, als Vergütung volle Entschädigung für die ihm hierdurch entstehenden Mehikosten geleistet werden. Außerdem ist die Vergütung au unter Berücksichtigung der Ersparnisse des Schulverbandes, aus welhem Gastshulfinder überwiesen werden, zu bemessen."

Abg. Cassel spricht sich in der Begründung dieser Anträge wiederum für die Zulassung des Verwaltunge streitversahrens aus und bemerkt, pes der zweite Antrag im wesentlichen eine Verdeutlihung des Beschlusses der Kommission set.

Abg. G yßling (fr. Volkep): Die Negierungsyorlage enthält eine erhebliche Verschlehterung gegenüber dem jeßigen Recht und gene dem Goßlershen und Zedlißshen Geseßentwurf, denn in

eiden Fällen hatte der Bezirks8ausschuß bezw. Kreisausschuß über die Gntshädigung zu entscheiden. Diese Verschlehterung muß wieder rückgängig gemacht werden.

Ministerialdirektor D. Shwarhkopff bemerkt, daß \ich der OEOREE bezüglih des geltenden Nechtes in einem Irrtume

efinde.

Dr. Iderhoff (freikonf.) erklärt die Anträge für über; und stimmt der R E oes zu. N Überflüssy

Abg. G yßlin g bemerkt, daß die Vorlage mindestens gegenübe den. früheren Geseßentwürfen eine Vershlehterung sei. :

Abg. Caffel tritt nohmals für seine Anträge ein.

Die Anträge werden abgelehnt, Z 6 wird unverändert in der Kommissionsfassung angenommen.

E47 trifft Bestimmungen über das Fremdenschulgeld, daz der Schulverband für den Besuh durch nicht einheimisde Kinder verlangen kann. Die Höhe desselben soll der Ge nehmigung der Schulaufsichtsbehörde unterliegen.

Ein Antrag Cassel-Ernst will gegen die Versagung der Genehmigung ftatt der Beschwerde an den Provinzialschulrat di Klage im Verwaliungsftreitverfahren zulassen.

Abg. Dr. Friedberg (nl.) weist auf eine Petition aus Eisleben hin, worin über die Erhöhung der Schullasten durch nit einheimise Kinder Klage geführt wird.

Ministerialdirektor D. Schchwarhkopff erwidert, daß aller, dings eine Erhöhung der Lasten eintreten könne, daß aber die Ge, nehmigung immer nur nach genauer Prüfung des einzelnen Fallez erfolge. Eine Befürchtung brauche man deshalb in dieser Beziehung nicht zu hegen.

___S& 7 wird unter Ablehnung des Antrags Cassel unver: ändert angenommen. :

_ Der zweite Abschnitt enthält Bestimmungen über Ver: teilung der Schullasten, Schulhaushalt, Baufonds Staatsleistungen. /

Nach § 8 werden die Schullasten in den Gemeinden alz Gemeindelast aufgebracht. Die Verpflihtung der von der Gemeindeeinkommensteuer befreiten A Y zu den Schul: lasten A soll durh besonderes Geseß geregit werden,

Nach § 9 werden in den Gutsbezirken die Schullasten vom Gutsbesißer getragen. Wenn der Gutsbezirk nicht aus: \hließlich im Eigentum des Gutsbesißers steht, oder im Guts: bezirk Personen wohnen, die nicht im Dienstverhältnis zum Guts bezirk stehen, so sollen die Schullasten nah Maßgabe dez Kommunalabgabengesetzes unterverteilt werden.

Abg. Dr. von Korn - Nudelsdorf (kons.) beantragt in den Gutsbezirken die Aufbringung nah dem Verhältnis des Steuersolls, welches der Kreisbesteuerung zu Grunde zu legen ist, und die Unter verteilung durch den Schulvorstand nah Maßgabe des Kommunal, abgabengeseßzes.

Abg. Win ckler (kons.) beantragt, das Wort „Personen“ durh das Wort „Steuerpflichtige“ zu ersetzen.

Nach § 10 erfolgt in Gesamtschulverbänden die Verteilung der Schulunterhaltungslasten auf die den Verband bildenden Kommunalverbände zur einen Hälfte nah Verhältnis der Zahl der die Schule des Verbandes aus den Gemeinden besuchenden Kinder, zur anderen Hälfte nach dem Verhältnis des Steuer solls, welches der Kreisbesteuerung zu Grunde zu legen is, wobei die Grund- und Gebäudesteuer nur zur Hälfte zur An- rehnung kommt.

Die Abgg. Cassel und Ernst beantragen, die Zu grundelegung der Kinderzahl zu streichen.

8 10 bestimmt ferner, daß der Kreisaus\huß bezw. Bezirks: ausschuß mit Zustimmung der Beteiligten eine anderweite Verteilung beschließen kann.

Die Abgg. Dr. Friedberg (nl.), Winckler konf.) und Freiherr von Zedliß (fr. kons.) beantragen den Zusaß, daß

‘auf Antrag der Schulaufsichtsbehörde diese Zustimmung der

Beteiligten durh den Kreisausshuß bezw. Bezirksausschuß er gänzt werden kann.

Nachdem Ministerialdirektor D. Schwarkopff erklärt hat, daß den von dem Abg. Dr. von Korn durch seinen Antrag gestellten Erfordernissen schon durch die Kommissionsfassung nach Meinung der M eieung Genüge geschehen sei, zieht Abg. von Korn seinen Antrag zurü. Abg. Gamp (fr. konf.) bemerkt, daß zu den Schullasten aud Ms als gemeindeeinkommensteuerpflihtig herangezogen werden müsse

_ Akbg. Graf von Strahwiß-Bertelsdorf (Zentr.) be gründet einen Antrag, wonach bei der Verteilung der Schulunter- haltungslasten nah dem Verhältnis des Steuersolls die Gebäudesteuet niht zur Hälfte, sondern voll zur Anrehnung kommen solle. /

Abg. Cassel führt zur Begründung seines Antrages aus, da man nicht die Leistungsfähigkeit der einzelnen Familien, sondern nu die der Gesamtheit, die sih im Steuersoll ausdrücke, als maßgebend für die Verteilung der Lasten nehmen könne. Die Regelung der Beitrag pflicht der von der Gemeindeeinkommensteuer befreiten Personen sei not wendig, weil diese Personen bisher zu den Schulsozietäten beizutrage hätten, die Aufhebung der Schulsozietäten aber ihre Beitragspflicht be seitige. Die Kommission habe darum mit Recht ein besonderes Gesetz dasur

efordert. Es handle si dabei um die Beitragspfliht der Offiziere, eamten und Lehrer. Der Abg. G yßling beartragt hierzu noch, vor zusehen, L auch die Standesherren zu den Schullasten herangezogen werden. as Beamterprivilegium der Steuerfreiheit müsse aus gehoben werden, wenn auch damit eine Erhöhung aller Vergütungen verbunden sein müsse, damit sie nit eine personale Schädigung tr O jedenfalls sei aber dieses Beamtenprivileg als veraltet ar zusehen. _ Abg. Graf vonder Groeben (kons.) bemerkt, daß auch der Fis!u in den Gutsbezirken als beitragspflihtig anzusehen sein müsse, sofert er kommunalsteuerpflihtig sei. Veit der Fassung des § 10 über dl Verteilung der Schullasten treffe der Kommissionsbeshluß, der aud die Kinderzahl berüdsichtige, den richtigen Mittelweg. Der Antrag Friedberg wolle aber mit Reht eine gewisse Latitüde für die Hera ziehung der Steuerleistung ermöglihen. Dem Antrag des Grafe! Strachwiy könne seine Partei nicht zustimmen; die Heranziehun der Gebäudesteuer zur Hälfte beruhe auf einem Kompromiß mit de Nationalliberalen. Mit dem Antrage Gyßling erklärt sich der Redner einverstanden.

Abg. Dr. Crüger (fr. Volksp.) befürwortet den Anträ Cassel, damit nicht kinderreihe Familien {wer geschädigt würden. Nach dem § 9 solle in Gutsbezirken auch der Erbbauberechtigte 1 den Schullasten teilnehmen. Nach den Motiven folle es sich dabe lediglih um Erbbaurechte für gewerbliche Betriebe handeln, aus del! Wortlaut der Kommissionsfassung gehe aber diese Beschränkung_nid! hervor, sondern danah werde jede Baugenofsenschaft zu den Schul’ lasten herangezogen wérden können. Diese Genossenschaften hätten aber {hon genug mit Schwierigkeiten zu kämpfen, als daß man ihnen auch diese Lasten noch auferlegen könne. Durch eine Erklärung de Regierung oder der Parteien müsse diese Frage klargestellt werde sonst müsse er sich für die dritte Lesung die Stellung eines Ab- änderungsantrages vorbehalten.

Abg. Wolgast (fr, Volkep.) führt aus, daß das Kommunal! steuerprivileg an dieser telle selbst nicht geregelt werden könne, müsse der Erlaß eines besonderen Gesetzes vorbehalten werden. m die Verpflichtung der Gemeindeeinkommensteuerpflihtigen, namentli der Standesherren, zur Beteiligung an den Schullasten infolge der Auf hebung der Schulsozietäten fortfalle, köane das für viele Gemeinden geradeil ruirós sein. Etwas. anders stehe es allerdings mit dem sogenann Beamtenprivileg. Dieses Privileg sei nicht der Beamten, sondern de Staats wegen eingeführt worden, damit der Staat an Besoldung" sparen könne Im Interesse der Beamten liege es, Day das Privile falle; allerdings müsse damit eine Gehaltserhöhung verbunden werden Für die Beamten selbst liege etwas Herabdrückendes in dieser Steut! befreiung, die Lehrervereine hätten ih wiederholt für die Aufhebun des Privilegs ausg:sprchen. Im Interesse der Gemeinden und i Beamten und Lehrer müsse in dieser Frage endli einmal reiner 2! (Schluß in der Dritten Beilage-)

gemacht werden.

Dritte Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

M 121.

(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

‘Abg. von Bockelber g (kons) bemerkt, daß der Abg. Cafsel doh nur dankbar sein könne, da der Kreisaus\{chuß O der Bezirksausshuß ja auch eine andere Verteilung der Schullasten bei Gejamtverbänden als nah der Kinderzahl treffen könne.

Abg, Scmedding (Zentr.) weist auf die am Eingang der Beratung abgegebene Erklärung seiner Freunde durch den Abg.

Dr. Porsch hin; danach würden seine Freunde über die gestellten Anträge abstimmen. | Aba. op \ ch (fr. Volksp.): Der Abg. von Zedliß und Neukirh

hat allerdings erklärt, daß er und seine Freunde alle Abänderungs- anträge ablehnen werden. Aber wozu dann s eine zweite Lesung des Gesetzes, dann wäre es do am besten, die Mehrheitsparteien er- flärten einfach die Enblocannahme desselben. Auf die eventuelle Wirkung der Bestimmung, wonach als Maßstab die Kinderzahl für die Schullasten gelten soll, hat der Abg. Caffel {on hingewiesen, und der Vertreter des Finanzministeriums hat unsere Gründe auch in der Kommission anerkannt. Rüksichtslose Gemeindevorsteher könnten da- dur leiht dahin kommen, arme und kinderreiche Familien niht auf- nehmen. i E L Graf von der Groeben gibt zu, daß auch die Nechte in der Kommission Bedenken gegen die Zugrundelegung der Kinderzahl ehegt und Anträge gestellt habe die Kinderzahl dur „Haus- baltungen? zu erseßen, daß aber diese Anträge damals von der Linken bekäâm I worden seien.

g. Ko ps\ch spricht seine Genugtuun aus und fragt, wie es denn z. B. mit den

rden solle. : E fiber Geheimer Oberregierungsrat von Bremen erwidert,

daß der Wortlaut des § 10 des Geseßes genau die Zahl der Kinder v ant welche hier in Betracht kämen.

Abg. F u n ck (fr. Volkep.): Ich stelle fest, daß die Anfrage, die der Abg. Crüger wegen der Baugenosjenschaften gestellt hat, bisher feine Antwort erfahren hat, und daß ich darüber im höchsten Grade erstaunt bin:

Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat von Bremen erwidert, daß die Staatsregierung kein Bedenken trage, die Besteuerung der Bg R mit Erbbaurecht nur nach Maßgabe des Kommunalabgabengeseßes zu den Schullasten heranzuziehen, d. h. nur dann, wenn diese Genossenschaften eine kommunale Steuerquelle dar- stellten, seien sie zu den Schullasten heranzuziehen.

Abg. Win ckler stimmt dieser Ansicht zu.

Bei der Abstimmung wird die vom Abg. Gyßling bean- tragte Aenderung wegen Heranziehung der Standesherren an- genommen und mit dieser a 8.

“Jn 8 9 wird nah dem Antrag Winckler das Wort „Per- sonen“ durch „Steuerpflichtige“ erseßt, und mit dieser Aende- rung wird § 9 angenommen. ;

Jn 8 10 wird die von dem Abg. Cassel beantragte Streichung der Zugrundelegung der Kinderzahl abgelehnt, der Antrag Strahwiß wird unter Been des Hauses gegen die einzige Stimme des Antragstellers abgelehnt. Der Antrag Friedberg-Winckler-Zedliy wird angenommen und mit

dieser Aenderung Z 10. : " :

Der von der Kommission gen ' f 10a: „Die Vor- \hriften des § 53 des Kommunalabgabengéseßes finden, inso- wéit Mehrausgáben für Zwecke des öffentlichen Volksschul- wejens in Betracht komnien, zu Gunsten der Gutsbezirke ênt- \prehende Anwendung“ wird ohne Debatte angenommen, ebenso die früher im 6. Abschnitt stehenden und von der Kommission in den 2. Abschnitt eingestellten 8 41—4T7, welche die Bestimmungen über den Schuletat, die chulflassen und den Baufonds enthalten, und nah kurzer Debatte Z 10c1 über die Staatsbeiträge zu den Schul aufkfosten.

Nach § 10e 2 sollen unbemittelte Schulverbände mit 25 und mehr Schulstellen einen staatlichen Ergänzungszuschuß erhalten, der im Staatshaushaltsetat bereit zu stellen ist.

Die Abgg. Cassel und Funck beantragen, diesen Zuschuß auch den Schulverbänden mit mehr als 25 Lehrern zu gewähren.

Abg. F u nck empfiehlt diesen Antrag damit, daß es auch größere Gemeinden gebe, die hon sehr hohe Kommunalfsteuern erheben und als [eistungsunfähig anzusehen seien. L

Der Antrag wird äbgelehnt. § 10e 2 sowie die §Z 10d bis f werden unverändert angenommen.

Auf Antrag der Kommission wird ferner folgende Re- solution gefaßt : :

„a. die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, Reus mit der Bereitstellung der im § 10c 2 erforderten Mittel den Be- trag der Unterstüßungen von Schulverbänden mit mehr als fünf- undzwanzig Schulstellen, welhe zur Aufbringung von Volks\chul- lasten unvermögend sind, auf 1600 000 Æ zu erhöhen;

b. die Königliche Staatsregierung aufzufordern, Mittel in den Staatshaushaltsetat einzustellen, um da, wo für den jüdischen Religionsunterriht nicht durch jüdische öffentliche Schulen - oder seitens der bürgerlihen Gemeinden durch Anstellung jüdischer Lehr- fräfte an den öffentlihen Volksshulen oder in anderer Weise ge- sorgt ist, den Synagogengemeinden die Beschaffung des jüdischen Religionsunterrihts zu gt cte aa

Der dritte Abschnitt handelt von dem ulvermögen und den Leistungen Dritter. Die S 11, 11a und 11b treffen Bestimmungen über den Uebergang des Schulvermögens von den alten äuf die neuen Träger der Schulunterhaltungs- last. Nach § 11 werden die Schulsozietäten aufgehoben. Das Vermögen geht auf den Schulverband über. Nach Z 11a bleibt das Vermögen den allgemeinen oder stiftungsmäßig be- sonderen Zwecken derjenigen öffentlichen Volksschule erhalten, für welche es bestimmt war.

Der Abg. Ca sel beantragt, in diese leßtere Bestimmung hinter dem Worte „allgemeinen“. einzushieben: „Volkss{ulzwecken“.

Abg. Dr. P ors ch (Zcntr.): Ueber diese Frage hat in der Kom- mission vollständige Einstimmigkeit geherrsht. Der Antrag Cassel war dort von nationalliberaler Seite gestellt, er wurde aber ab- gelehnt. Dieser Antrag unterscheidet sih in nihts von dem, was wir in der Kommission beschlossen haben. Ich glaube aber, wenn man überhaupt ein Bedenken gegen die Bestimmungen dieses Abfchnittes haben will, dann wäre es eher das Bedenken, daß dieses Vermögen auch zu anderen als zu Volks\{ulzwecken verwendet werden kann. ane politishen Freunde werden den unveränderten Kommissions-

lüssen zustimmen. -

Ae Caff el (fr. Velksp.): Wir haben diesen Antrag eingebracht, weil die Kommissionsfassung in der Praxis dazu führen wird, daß in einem gegebenen Falle, wo eine Gemeinde eine Simultanschule ein- führen will, ihr dieses ershwert wird, da es einer Gemeinde nicht statthaft sein soll, irgend einen Bestandteil des Schulvyermögens für Simultanzwecke zu nuten; die Gemeinden müßten somit, wenn sie eine Simultanscule errihten wollten, alles aus ihren Mitteln für

über diese Miiteilung chnitterkindern gehalten

Berlin, Mittwoch, den 23. Mai

diese Schule neu anschaffen. Dieselbe Erschwernis liegt vor, wenn neben M2 bestehenden n RUMNTEN S ule eine Schule einer anderen Konfession eingerihtet werden oll. Es ist wahrhaftig nit nôtig, daß die bestehenden Erschwernifse für die Einführung von Simultanschulen noch dur finanzielle vermehrt werden. ;

Abg. Pallaske (konf.): 38 kann namens meiner politishen Freunde im Anschluß an die Ausführungen des ae Dr. Porsch nur erklären, daß auch wir mit der Fassung der Kommission einverstanden find und daran festhalten werden. i i:

Abg. Dr. P ors ch weist darauf hin, daß diese Bestimmung chließlih einstimmig von der ganzen Kommission angenommen ist.

nhaltlid deckt sich auch die Fassung der Kommission vollkommen mit dem, was der Antrag Caffel jagt. Im übrigen glaube ih, daß alles das, was widerspruhslos in der Kommission festgestellt worden ist, hier nicht wiederholt zu werden braucht. ,

Ministerialdirektor D. Schwarhkopff: Die Bestimmung in der Vorlage bietet niht eine chwerung, sondern eine Er- leichterung der Simultanisierung. Da die Regierung {hon in der Kommission Äklärt hat, was sie unter allgemeinen Volksshulzwecken versteht, so kann dem Antrage Cassel nur die Bedeutung einer redaktionellen Aenderung beigemefsen werden.

Abg. Sh iffer (nl.): Es kann zweifelhaft sein, ob der Antrag Caffel eine materielle Differenz bieket oder niht. Wir können diese Frage aber nicht zweifelhaft lan nach den Erklärungen der Re- gierung ist es zweifellos, daß eine materielle Differenz nicht bestebt, und deshalb werden wir dem Antrag Cassel zustimmen, da er die Sa(lage klarer darstellt. h

Abg. Cassel begrüßt es, daß die Nationalliberalen seinem An- trage zustimmen werden. Es sei nit rihtig, wenn der Abg. Dr. Porsch erklärt habe, daß dieser Punkt einstimmig in der Kommission angenommen sei. Die Freisinnigen hätten dagegen gestimmt und müßten au heute dagegen stimmen, wenn diese Aenderung abgelehnt werden sollte. Wenn der Ministerialdirektor sagte, daß die jehige Fassung dasselbe bedeute wie sein Antrag, dann könne man ihn ohne Bedenken annehmen.

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch hebt hervor, daß die Regierung {on in der Kommission erklärt habe, daß die Faffung des Antrags nichts anderes bedeute, als was schon in der Regierungsvorlage gesagt sei.

8 11 wird unverändert angenommen.

Der Antrag Cassel wird abgelehnt, § 11a unverändert angenommen, ebenso die §8 11b und 11e (Vermögen der Kirchengemeinden, die Trägerinnen von Volksf\ ullasten sind). Die SQ 13 Sculstiftungen), 13a (Rechte Dritter und emeinschaftlihes Vermögen) und § 14 (Vermögensregelung ei dauernder Vereinigung des Volksshulamtes mit einem kirhlihen Amte) werden nah kurzer Debatte angenommen.

8 15 trifft Bestimmungen über allgemeine nichtstaatliche Fonds. Die Kommission M! folgenden usas beschlossen:

„Die dem \{lesishen Freikuxgelderfonds zustehenden Berechti- gungen und die ihm gesevli obliegenden Aufgaben werden dur dieses Gese niht berührt. Soweit indes eine Aenderung der Ver- waltungavotsGrilten infolge dieses Gesetzes erforderlich wird, erfolgt pie mit Lu ge Genehmigung ‘durch den Unterrichtsminister und

en Handelsminister.“ t

Abg. Dr. V ol (nl.): Wer die \{lesis{chen Verhältnisse kennt, weiß, daß diese Bestimmung dem bestehenden Bedürfnisse nicht genügt, ondern daß eine weitergehende Aenderung erfolgen muß. Es andelt

ch um einen Fonds für Schul- und Kirchenzwecke, hauptsächlich für Sculzwecke, in den jährli etwa 800 000 M eingezahlt werden müssen ; für die Zahlungsverpflihtung ist der rein zufällige Umstand miaß-

fen ob das Bergwerk vor oder nah“ dem 1. Oktober 1865 ver-'

iehen worden ist. Jch hatte in der Kommission eine Resolution ein- gebracht, in der ih die Regelung dieser Verhältnisse dur ein Geseh FOrbeS um die keteiligten Bergbautreibenden von ihrer Freikux- elastung ablösen zu können. Die Resolution wurde abgelehnt. Wenn ih heute meine Resolution nit erneut einbringe, so unterlafse ih es nur, weil ihre Annahme aussichtslos ift. 8 15 wird unverändert angenommen. 16 (Beiträge Puh bestimmt, daß die bisher auf allgemeiner Rehtsnorm béruhenden Verpflichtungen für die wecke der Volksschule in Rb kommen. Die auf be- onderen Rechtstiteln beruhenden Verpflichtungen Dritter [eiben bestehen. Die bisherigen Leistungen des iskus nah der Schulordnung für die Provinz Preußen von 1845 werden fortgewährt. An die Stelle der Lieferung des Brennbedarfs in Hol oder Torf tritt eine Geldrente, welche auf 5 # für den aummeter weiches Klobenholz Ä bemessen ist. Diese Geld- rente ist auf Antrag des Verpflichteten . sowohl als des Be- rechtigten mit sechs8monatiger Kündigung zum 25 fachen Betrag

ablösbar. / Abg. Kret h (kons.) bittet, die Kommissionsfassung des § 16

anzunehmen.

Nach einigen weiteren Bemerkungen der Tag, Glagel (nl.) und Kreth wird § 16 in der Kommissions assung an- genommen.

Um 4 E vertagt das Haus die weitere Beratung auf Mittwoch 11 Uhr.

Nr. 28 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 18. d. M., hat folgenden SInhalt: 1) Konsulatwesen: Ernennungen; Ermächtigung zur Vor- nahme von Zivilstandsakten. 2) Allgemeine Verwaltungssachen : Verbot der in Warschau erscheinenden Druckschrift „Tygodnik Illustrowany“. 3) Soll- und Steuerwesen: Bestellung eines Stationskontrolleure. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des ersten Nachtrags zur Amtlichen Liste der deutschen Seeschiffe für 1906. 5) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 6) Justizwesen: Drudkfe lerberihtigung in der Be- kanntmachung vom 17. März 1906.

Nr. 23 des „Amtsblatts des Reihspostamts* vom 8. d. M. hat folgenden Inhalt: Verfügungen vom 8. ai 1906, Verrehnung der Gebühren für abgekürzte Telegrammadressen; vom 9. Mai 1906, Erläuterung zum Postzollregulativ; vom 11. Mai 1906, Benußun des Weges über Brig (Simplon)—Genua für Postfrachtstücke na überseeischen Ländern; vom 12. Mai 1906, Versendung von Paketen

während der Pfingstzeit. Nachrichten.

Nr. 39 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, her ausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 12. d. M. hat folgenden Inhalt: Amtliches: Runderlaß vom 24. April 1906 betreffend Danbheung der Baupolizei. Dienstnachrichten. Nicht- amtlihes: Der Neubau für die „Münchener Neuesten Nachrichten“. Neuere Eisenbahnbrücken in Nordamerika. Vermischtes : XVIL, Wanderverfammlung des Verbandés deutscher Architekten- und

1906.

FIngenieurvereine. Mängel der Fen, weitgespannten Bahnsteig- hallen. Technishe Hochschule in München. Bau des Chemnitzer Wasserwerkes. Ioseph Monier in Paris f. Bücherschau.

Statistik und Volkswirtschaft.

Ein- und Ausfuhr einiger wihtiger Waren im April 1906.

Einfuhr Ausfuhr Warengattung im Spezialhandel dz = 100 kg N ore 26010 D 296 205 28 179 Flahs, gebrochen, geschwungen usw. . 25 151 8 228 Han 1 w - 14 088 10 002 Jute und Jutewerg . . 131 891 1950 Merinowolle im Schweiß 92 353 3752 Kreuzzuhtwolle im Schweiß . 109 761 653 Gia ¿Wo o o 6 348 035 3177819 Steinkohlen 7 366 906 15 045 277 Braunkohlen . . 8 034 006 15 330 Erdsl, gereinigt . 478 429 415 Chilesalpeter . 792 050 40 608 Noheisen 257 910 384 249 Ku a6 106 190 5 706

Berlin, den 21. Mai 1906. Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

Zur Arbeiterbewegung.

Der Ausftand der Packfaßbötther Berlins (vgl. Nr. 114 d. Bl.) ist, der „Voss. Ztg.“ zufolge, so gut wie beendet. Zur Arbeitsniederlegung, die am Montag allgemein stattfinden sollte, ist es in mehreren größeren Betrieben überhaupt niht gekommen, da mit diesen bereits am leßten Sonnabendabend Verei:barungen getroffen worden sind. Mit anderen maßgebenden Firmen, bei denen am Montag die Arbeit niedergelegt war, ist noch im Laufe desselben Tages eine Einigung auf Grundlage der neunstündigen Arbeitszeit bei einem Stundenlohn von 60 4 (gefordert waren 65 -) diese Bedingungen entsprechen denen mit den a a T ver- einbarten erzielt und find alle Arbeiter wieder auf ihre alten Pläße eingestellt worden. Da - nur noch 17 Böttcher in kleinen Werkstellen aus\tändig, do auch hier die Verhandlungen soweit gediehen sind, daß eine Viecäinbäcung stündlich zu erwarten ist, so gilt der Ausstand, der nur noch des formellen Abschlusses bedarf, für beendet.

In- den Fabriken der Metallindustrie in Frankfurt a. M. if, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, 60% der Arbeiter ge- fündigt und, wo eine Kündigungsfrist besteht, durch Anschlag bekannt gemacht worden, daß am 2. Juni die Aussperrung erfolgt. Eben- dort beshloß eine gestern früh abgehaltene Versammlung der in den Baugeschäften tätigen Steinarbeiter, der Sandsteinmegßen, nach langer Verhandlung einstimmig, sofort in den Ausstand zu treten, da die Baugeschäfte die Forderung eines Mindestlohns ab- gelehnt haben. f | : i

In Düs A hatte, wie die „Köln. Ztg.“ mitteilt, der Arbeitgeberverband im Baugewerbe den Zimmerern einen neuén Tarif unterbreitet, nah welhem sofort ein Stundenlohn von 60 S bei 10 stündiger Arbeitszeit und vom 1. April 1907 ab ein solcher von 63 S bei 9X stündiger Arbeitszeit gezablt werden foll. Eine zahlrei besuchte Zimmererversammlurg erklärte den Tarif für unannehmbar und verlangte bei 94 stündiger Arbeitszeit 63 Z Stundenlohn und vom 1. Oktober d. F. ab einen folchen von 65 S. i

JIú Frankfurt a. O. ist, wie die „Frankfurter Oder-Zeitung“ meldet, ein vom Holzarbeiterverband eingeleiteter Ausstand be- endet und für die Arbeitnehmer erfolglos verlaufen.

Aus Sankt Johann wird dem ,W. T. B.“ telegraphiert : Fn einer gestern abend abgehaltenen Versammlung von 1200 Bau- Handwerkern wurde be)chlossen, heute früh den Unternehmern die Kündigung einzureichen, da der Arbeitgeberverband die geforderte Lohnerhöhung und die zehnstündige Arbeitszeit abgelehnt habe.

In Freiberg in Sachsen sind, wie ,W. T. B.“ meldet, gestern morgen sämtliche Valer-, La ckierer- und Anstreicher gehilfen wegen Lohn\treitigkeiten in den Ausftand getreten. Die Arbeitgeber haben beslofsen, \ämtlihe Gehilfen als entlassen anzusehen, wenn sie nah 3 Tagen nicht zur Arbeit zurückehren.

Einem Telegramm des „,W. T. B.“ aus Hamburg zufolge, bes zeichnet der Arbeitgeberverband der Holzindustrie die Meldung, daß am Sonnabend in 11 Betrieben 250 Tischler entlassen worden seien, weil die Holzarbeiter dem Beschlusse des Arbeitgebers verbandes auf Aufhebung der Sperren niht nahkommen, als unzu- treffend.

A Temesvar ist, wie ,W. T. B.“ berichtet, der General - Mes beendet. Die Ruhe wurde gestern niht gestört. (Val. r. 120 d. Bl.)

u den Ausstandsunruhen in Cagliari (vgl. Nr. 116 d. Bl.) wird dem „W. T. B.° telegraphiert: Montag- abend begannen in Gonnesa bei Jglesias etwa dret- hundert Ausständige einen Laden zu plündern, wurden aber durch Carabinieri daran verhindert. Als dann die Carabinieri die Menshenansammlung ausetnandertreiben wollten, wurden sie mit Steinen beworfen, und es wurde auf sie geshossen. Die Carabinieri erwiderten das Feuer, wobei dreizehn Personen ver- wundet wurden, von ihnen einer tötlich. In Nebioa steckten Ar- beiter das Zollhäushen in Brand urd griffen die Carabinieri an, die E: waren, zu hießen. Ein Arbeiter wurde getötet, einer verwundet.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ist dem Kaiserlihen Gesundheitsamt gemeldet vom Schlachthofe zu Stutto gart am 22, Mai 1906.

China.

Der Kaiserliche Konsul in Tschifu hat unterm 11. v. M. ans geordnet, daß die aus Hongkong kommenden, den Hafen von Tschifu anlaufenden deutschen Seeschiffe der gesundheits- polizeilihen Kontrolle unterliegen®

New Orleans, 22. Mai. (W. T. B.) Die Verwaltung des Lepraheims des Staats Louisiana gibt bekannt, daß drei Lepra- k ranke vollkommen geheilt und entlassen worden seien.

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