1906 / 123 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 May 1906 18:00:01 GMT) scan diff

fürsten und Bundesregierungen, wie der Abgeordneten - zelnen Bundesstaaten in diesem Hause in si. e ih T a dieses Zusammenwirken der Bundesregierungen, der Fürsten und der Abgeordneten heute notwendiger ist als jemals früher. Ich möchte dem Abg. von Oldenburg gegenüber mit aller Entschieden- heit feststellen: wann, ob und wie wir unsere Verfassung in Süd- deutshland ändern und verbessern, ist lediglich unserem eigenen Ermessen und Zufammenarbeiten überlassen. Wir haben von niemand darüber eine Lehre anzunehmen. Wenn ih den ganzen Gedankengan

des Abg. von Oldenburg durhgehe, so L ih zum S(luß sagen, id bin nit Partikularist genug, um diesen Gedankengang bis in feine HOEL D h versagen,

g. Herzfe 0z.): Jh protestiere dagegen, daß de Staatssekretär über ‘das Breslauer Polizeimafssaker, diese Stißabtune von Arbeiter-Menschenleben dur die Polizeiorgane, nichts weiter zu sagen wußte, als daß er weder verpflichtet, noch im stande sei, darauf etwas zu veranlassen. Wenn dies der Fall ist, so hätte er den preußishen Minijter des Innern veranlassen follen, hier zu erscheinen und Rede Und Antwort zu stehen. Wir haben es hier wieder einmal mit einer Mißachtung Preußens gegen den Reichstag zu tun. Es ift hier {hon der Streik der Seeleute erwähnt worden. Die neue See- mannsordnung war dazu bestimmt, die Unzufriedenheit der Seeleute zu mildern. Vor Erlaß dieser neuen Seemannsordnung beklagten \ih die Seeleute über die lange Arbeitszeit. Die neue Seemannsordnung hat darin Wandel geschaffen. Nun hat das Schiedsgericht in Hamburg entschieden, daß die Schicht, die der Arbeiter in seiner freien Zeit ‘leistet, nicht bezahlt zn werden brauche. Diese Entscheidung widerspriht Treu und Glauben und dem gesunden Menschenverstand. Damit wäre die Be- grenzung der Arbeitszeit durch die Seemannsordnung wieder auf- ge „Auch fonst haben die Hamburger Reedervorstände ver- tanden, die Bestimmungen der Seemannsordnung aus einer Wohl- tat zu einer weiteren Ausbeutung der Arbeiter zu mahen. Es war den liberalen Reedern Hamburgs vorbehalten, die Arbeiter in einem Briefe aufzufordern, sich von ihrer Organisation erst loszumachen, bevor mit ihnen verhandelt werden könne. Eine folche Beschimpfung der Arbeiterorganisation ift noch gar niht vorgekommen. So |stehen die Reeder zum Koalitionsrecht der Seemannschaftsarbeiter. - Es zeigen sih jeßt die Folgen der Ablehnung der Anträge, den See- leuten und Seemannschaftsoffizieren das Koalitionsreht zu gewähren. Auf den weiteren Verlauf des Streiks will ih niht weiter eingehen. Wenn die Zukunft Deutschlands auf dem Wasser liegt, so niht zum wenigsten auf der Kraft der deutschen Seeleute. Diese zu erhalten, ift die Pflicht der geseßgebenden Faktoren.

Ein Vertreter der Herzoglich braunshweigi- shenNegierung: Der Abg. Blos hat der braunshweigischen Gewerbeinspektion Nachläsfigkeit vorgeworfen. Wo eine geseßwidrige Handlung der Fabrikanten vorgekommen ist, is Bestrafung ein- getreten. Es wird eine sehr strenge Kontrolle über die Sonsecven industrie ausgeübt. Wie streng diese Kontrolle ist, beweist, daß die Inde gun eine Erleichterung dieser Kontrollvorschriften von 1898

u at.

Abg. Erzberger (Zentr.): Der Abg. von Oldenburg wird sich nicht wundern, wenn nach einer solchen Rede, wie er fie Leide 5A pu E, die Sympathien Süddeutschlands gegen Preußen niht zunehmen. Der Redner wendet sich dann gegen die Ausführungen des Abg. Sase, verwahrt sih gegen den Vorwurf, die Unwahrheit gesagt zu haben. Er müsse es dem Urteil der weitesten Oeffentlichkeit überlassen, wenn ein Abgeordneter in fo leihffertiger Weise verdähtigt werde. Weiter beshwert sih der Redner darüber, daß bei Kapitalanlagen der Landes- versiherungsanstalten die katholishen Krankenanstalten gegenüber den evangelischen benachteiligt würden. Diese Imparität müsse aufhören. Für die Seelsorge der katholishen Insassen der Heilstätten sei nicht genügend geforgt. Er bitte um eine ausführliche Statistik hierüber im nächsten Jahre. Eine Bevorzugung einer Konfession vor der O Cs er E E,

n der weiteren Debatte beteiligten sih noch die Abgg. Wallau (nl.), Bernstein (Soz.), der darauf hinweist, daß die Kugel, die er vorgezeigt habe, am Tatort vor dem betreffenden Hause gefunden worden [a Günther (nl.) und Rogalla von Bieberstein (d. kon}.), Dr. Wolff L, Vag.), der bedauert, daß der Abg. von Oldenburg das gedeihlihe Zu- sammenarbeiten von Nord- und Süddeutschland gestört habe, Hue (Soz.) und Giesberts (Zentr.).

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehn Ae,

Dem Herrn Abg. Erzberger kann ih erwidern, daß ih, soweit es mir möglich ist, diese Statistik über die konfessionellen Verhältnisse in die Berichte des Reichsversiherungsamts aufnehmen lassen werde. Jch bin ferner der Ansicht, daß in durchaus unparteiischer Weise in den sozialpolitishen Anstalten die Seelsorge ausgeübt werden \oll und muß. Diese Anstalten find aber Selbstverwaltungsorgane; ih kann indirekt Einfluß üben, aber keine Anordnung treffen. Jh werde ver- suchen, wie weit ich diesem durchaus berehtigten religiösen Wunsche nachkommen kann.

Was ferner die Wetterbeobahtungsanstalt in Frankfurt a. M. betrifft, so ist dieses Projekt. niht zu realisieren. Die hessische Regierung wünscht aber jeßt eine derartige Anstalt in Gießen zu er- rihten. Die Verhandlungen darüber sind noch niht abgeschlofsen.

Weiteren Bemerkungen des Abg. i bemerkt der ß g. Gerlach gegenüber

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretä Staatsminister Dr. Grat Abn os B eO etn R

Meine Herren! Eine ganze kurze Bemerkung! Der Herr Abg. von Gerlah is wieder auf das Buh über Rußland zu sprechen ge- kommen, obglei ih, glaube ih, ziemlih klare Erklärungen zur Sache abgegeben habe. Wir haben in der Sale nichts zu vershweigen, denn das gute Recht steht unzweifelhaft auf unserer Seite. Jh er- fläre deshalb hier: 1) daß eine derartige Drohung, wie sie der Herr Abg. von Gerlach behauptet hat, niemals gegen den Verleger aus- gesprochen ist; 2) daß die Unterredung, von der ich vorhin spra, am 1. September stattgefunden hat, an bemselben Tage, an dem die Mit- teilungen des Beamtenvereins ershienen waren, und daß diese Unter- redung lediglih den Inhalt hatte, den ih die Ehre hatte, dem Hause vorzutragen.

Abg. S p e ck (Zentr.) legt auch se! i { des Abg, yon Ölderbung nlldiedenee Beet e "an e Ra von Oldenburg an den Grundlagen des Neiches nicht gerüttelt wissen

wolle, dann solle er zunähst einmal nicht in der von i Weise gegen die Rechté der süddeutshen Staaten i. N

Damit s{hließt um 71/2 Uhr die Diskussion über di - dauernden Ausgaben im Reichsamt des A ‘s Folgen persönlihe Bemerkungen der Abgg. Trimborn (Zentr.) Erzberger (Zentr.) und Sachse (Soz.) /

Die Resolution Giesberts: „den Seis Reichskanzler zu ersuchen, 1) bei den verbündeten Regierungen den Erlaß wirk- samer Verordnungen zur Sicherung der Bergarbeiter gegen Explosions- und u T im Wege der Verhandlungen anzuregen; 2) das Reichsversiherungsamt zu deranlassen,

Erhebungen über die bestehenden Einrichtungen und Vorschriften zur Verhütung von Feuers- und Explosionsgefahr im Bergbau u: veranstalten und die Knappschaftsberufsgenossenschaft zur

nachdem die Resolution Albrecht, den glei - treffend, abgele B ist. Ó eien C E Bei den allgemeinen Fonds bei diesem Ressort bringt der

Abg. Dahlem tr.) das Verbot, das vbotcar E Zentr.) d erbot, das Niederwalddenkmal zu erstoaats\ekretär Wermut h: Vom urheberrechtlichen Stand- otographieren des Denkmals immer gestattet ge- en Tönnten höchstens daraus entstehen, daß das Betreten / des Grund und De Ser Ra Forstfiskus gehört, zu ' iese Swierigkeit d i , A und dem Photographieren steht nichts, mebr L pr E E ei den Ausgaben für das Reichs its- amt weist der h y aria

Abg. Bartlin Abg. Stauffer getan

punkt aus ist das wesen; Schwierig

diesem Zwecke verboten ift.

Mh eerp R nens Us sien. des j ußerung über da rgebnis der Wein- kontrolle im Rheingau, speziel in Rüdesheim Aodntats als uns begründet und beleidigend zurück. Bedauerlich sei, daß der Abg. Stauffer die Aeußerung nicht selbst zurückgenommen habe, die er nur auf falsche Zeitungsnachrihten hin getan habe.

Abg. Malkewig (dkonf.): Der Abg. Stauffer hat heute das Wort in dieser Sache nehmen. wollen, ist aber durch die lange Dauer der 6M 8 Uhr) daran verhindert worden ; i falls gegen Stauffer habe ich richtig daß sein gegen den Stettiner Weinhandel imtzweiter Lesung erhobener cht zutrifft, wie sh der Abg. Stauffer inzwishen selbst

Sitzung (es ist ge - . reisen müssen. 6 e R Vorwurf ni Ea I g. Krö sell (wirts{ch. Vag.): Was die Rüdeétheim - gelegenheit betrifft, so beruht die. Sache auf iee S Stauffer hat von -„Büdesheimer“, niht von „Rüdesheimer" gesprochen, bei der Korrektur des amtlihen Stenogramms aber den Schreib- Rer O berfchen. C g. Dr. Müller-Sagan (freif. Vp.): W i felbst herausreden kann, überläßt man vat (eken E machen das dann, so gut es eben geht. Rüdesheim gemeint hat, ergibt sich einfa aus feiner Bezugnahme auf den Rheingau; im Rheingau kenne ih kein Büdesheim. Es ist doch che ide De 6 ip imt i pot ns zu revozieren ; man - fertig e Auslande diefreditieren nen ganzen Bezirk vor dem Inlande und bg. David (Soz.): Die Verbesserung Nüdesheim i îides- heim ist offenbar erst nahträglich dem Abg. ier nte R taieia weg eingefallen. Die Gemeinde Büdesheim hat aufs {ärfste dagegen Stauffer S p S A auf Büdes- ie Sa ja i E Lingen r ran N dort von C Ab Sten ngt worden, daß e i i hae p r hier im Reichstag diefen leihtfertigen Vor Abg. Krösell: Sofort nahdem Stauffer hier gesprochen, ng uns von diesem unglückseligen Jrrtum hte ch kann nit annehmen, daß: das nur ein Vorwand - war. Büdesheim liegt in der unmittelbaren Nähe von Bingen alfo auch im Rheingau oder am Rhein (Widerspruch) . oder in der Nähe des Rheins. Jch habe persönlih gegen den Rheingau- wein nicht das mindeste einzuwenden, ich will nur aus Freundespflicht den Abg. Stauffer gegen ungerehte Beschuldigungen verteidigen.

Dr. Wallau (nl.): Wenn Stauffer Büdesheim gemeint Las er O gerade j8 LLROEE zurückzuweisen. Büdes- nz hervorrage ügli berger wis, k gender Weinort, wo der vorzügliche Scharlach-

er zu den einmaligen Ausgaben des Etats des Neichs- amts des Jnnern gestellte, oben mi 08 Sagan wird zurückgezogen und nach die Sißung abgebrochen.

Freunden, und die Daß der Abg. Stauffer

protestiert,

beim hat herübershleudern wollen.

hat er in der

raktions\fitzun unterrichtet. fg

eilte Antrag Müller- ledigung dieses Etats

Schluß 81/4 Uhr. Nächste Sißzung Sonnabend 11 U (Beratung des Antrages auf Vertagung des Reichstags A Handelsvertrag mit Schweden ; 8e egung der dritten Lesung des États.) Seen Saa, if mit, daß, L ee Os amtlich ekannt ge ist, von morgen ab seine Anordn über: die Führung der Präfenzliste in Kraft treten Ems)

zum 13. November nzungsetats;

Preußischer Landtag.

Herrenhaus. 15. Sißgung vom 25. Mai 1906; Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

äsident Fürst zu Jnn- und Knyphausen widmet n 5 ung der Sißung dem verstorbenen Minister der öffentlihen Arbeiten von Budde, der dem Herrenhause stets größtes Entgegenkommen gezeigt und einer der p hervorragendsten und besten Staatsdiener gewe warm empfundenen Nachruf. Das Andenken des Ministers owie des verstorbenen Mitglieds des Herrenhause chafters a. D. und Kammerherrn Pri Mou i, our O 4 es | usgeschieden ist das Mitglied Oberbürgermeister

in Halle a. S. infolge Uebertritts in den Rabestante P Neuberufen sind die Kammerherren von Borcke und Bot: shaftex a. D. Graf von Sa ron B

) errenhauses von Breitenbau

den ursprünglihen Familiennamen von - Breitenbuch R

en Hoheit dem ie Geburtstags-

nah Erö

ihttreuesten, n sei, einen

en Heinri igen geehrt.

Das Mitglied des

Von Seiner Kaiserlihen und Königli Kronprinzen ist ein Dankschreiben für wünsche des Herrenhauses eingetroffen. Dasselbe wird verlesen. rstt zu Junn- und Knyphausen gibt dar- , n. Danach muß das Herrenhaus zur ver- ungsmäßigen Wiederholung der Abstimmung über die Wahlrehtsvorlagen am 16. Juni wieder zusammentreten. morgigen Sonnabend wird die Einkommen- und Ergänzungs- steuergesegnovelle beraten werden, am Montag die Eisenbahnvor- lage, darauf die Hercynia-Vorlage und das Knappschaftsgeseß. Dieses Pensum werde bis zum 29. oder 30. Mai beendet werden noch die Generalbesprehung des Volfs\hulunter- Nach Pfingsten würden die

Präsident auf einen Arbeitsplan.

haltungsgeseßes stattfinden könne. Arbeiten frühestens am 24. Juni beendet sein können. rzog zu Trachenberg bittet, um den orbejprehung zu lassen; die Generalde fingsten stattfinden zu lassen.

A e A B O tritt dies mens seiner Kollegen béi: ie Vertreter der  haben den dringenden Wunsch, den G Ce prüfen, anderseits werden wir bestrebt

L Q und as Lr ft verab[Gleden. etherr von Manteuffel dittet den Prä ih - an das Abgeordnetenhaus mit dem E V0 das Herrenhaus eine shnelle Erledigung der Vorlage nur dann zusichern könne, wenn das Geseß bis zum 29. d. M. im anderen Hause fertiggestellt werde. Darauf tritt das

atte erst nah em Wunsche

ejegentwurf gründlich zu

ein, das Gesey auch in

inweise zu wenden, daß

Haus in die Tagesordnung ein. Zunächst werden zwei Petitionen, d isen- babn zwei P en Bau von Eisen-

ate möglichst wirksamer entsprehender Bestimmungen in allverhütungsvorschriften anzuhalten“, wird angenommen,

die Un

[ Es folgt der Kommissionsberiht über di 1 le ; geordnetenhause unter Abänderung Ler Meiittes ed 4 enommenen I, a. betreffend Ver mehry,. er Mitglieder des Hauses der Ab eordneten Aenderungen der Landtagswahlbezirke und wm! orte, b. betreffend Abänderung der Vorschriften pl das Verfahren bei den Wahlen zum Haufe der geordneten (Wahlrechtsreform). Die Kommission beantragt Annahme der Geseßentyz in der von dem Hause der Abgeordneten beschlossenen Fasu 4 Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen: Jh cid den Hauptwert der Wahlrehtsvorlagen darin, daß die Staatsregi: lis damit dokumentiert, daß fle niht gewillt ist, eine Reform des n ßishen Wahlrechts im Sinne des Reichstagswahlgesetzes eintwhe lassen. An dem System wird festgehalten und nuM Korrektur da vorgenommen, wo \sich dieses Wahl als undurchführbar erwiesen hat. Die große Mehrheit, mit du Abgeordnetenhaus die Vorlage angenommen hat, follte au füp Y ausshlaggebend sein. Wir stehen einer Agitation gegenüber, die C ausgeht, das preußishe Wahlrecht nôtigenfalls mit Gew umzustoßen und das Reichswahlrecht an feine Stelle zu seten, 4j folhe Verfuche niht einzugehen, ist Pfliht des Staats y der ftaatserhaltenden Parteien beider Häufer des Landlag Die Konzession, die dem Reichsta dur die Dito cer ohne Aequivalent gegeben ist, ift bedenfsz, 8 liegt aber doppelte Veranlassung für uns vor, das Wahlrecht A halten, das sich als konservatives seit einem Menschenalter duk bewährt hat, indem es stets ein Abgeordnetenhaus zufammenbrachte u allen geseßgeberifhen Aufgaben genügt hat. Allen Bestrebungen, wels eine Reform im Sinne des Reichstagswahlrehts zur Folge haben würde; muß man entschieden entgegentreten. Dazu kommt die von vielen Seiten angestrebte Ausdehnung der Reichskompetenz, die darauf bitnd geht, das Reihswahlrecht allen Einzelstaaten für ihre Landtage o; zuschreiben. Wir haben es mit der Sozialdemokratie nicht als einer NReform-, fondern als einer Umsturzpartei zu tun, und eine \oldhe be, friedigt man durch Konzesfionen nie. Jede' Konzession steigert nur die Ansprüche. Die Sozialdemokratie fordert, währe fie für den Landtag das allgemeine, gleihe, geheime uh direkte Wáhlreht verlangt, anderseits {hon jetzt die Herabsetzung de Wahlmündigkeit und das Wahlreht für Frauen. Es ist hohe Zeit dieser Partei gegenüber nicht mit Konzessionen vorzugehen, diese ah: {hüssige Bahn muß schleunigst verlassen werden. Jch stimme gern für die Vorlage, aber nur, weil fie eine Festigung und Stabilisierung de Baeoen Zustandes ist ; daher cnbfelle ih die Annahme de

Oberbürgermeister F u ß - Kiel: Au ich werde der Vorla stimmen, aber niht aus den vom Vorredner auSeinandergeseblea Gründen, der ihr zustimmte wegen deffen, ‘was fie niht enthält. Jy freue mi über die Erklärung des Ministers im Abgeordnetenbause in der er das Gesetz als ein Notgesez bezeichnete und in ihm keine wegs eine abshließende Reform des preußishen Wahlrechts erblite, Ih persönli) werde niht für das Reihswahlrecht zu- haben \cin, Segttigen zu geben, unterlassen wir, weil weniger das Herrenhaus als das Abgeordnetenhaus die Initiative ergreifen muß, und weil wir bei der den Zusammensetzung des Hauses keinen Erfolg erwarten können,

èmmerhin werden erheblihe Mißstände beseitigt werden, und deshalb bitte ih, dieser Vorlage Ihre Zustimmung zu geben.

Freiherr von Landsberg - Steinfurt : Sh bin erfüllt von-dank- barer Genugtuung gegen die Staatsregierung, f sie nit ein völlig neues Wahlsystem vorshlägt, fondern nur die Mängel beseitigt, die fich infolge der veränderten Verhältniffe an dem Bestehenden heraus gestellt haben. Es ist in der Vorlage alles gefchehen, was angängig ift, mehr zu tun, wäre niht von Vorteil, sondern von Nahteil,

Freiherr von Dúürant deSónégas dankt der Regierung für die beobachtete Beschränkung und bittet fie, auch fernerhin gegenüber weitergehenden, unberechtigten Ansprüchen fest zu bleiben.

Creenes Dr. Dernburg: Meinks - Erachtens hat Herr von Lucius den Nagel auf den Kopf getroffen. Das e B das aus einem Wahlrecht hervorgeht, welhes nit allseitigen Beifall findet, hat fich doch sehr viele Verdienste um das Vaterland erworben, wie es die innere Reorganisation Preußens beweist, dur die die innere Verwaltung gesundete und das Finanzwesen {ih besserte. Das Abgeordnetenhaus hat sich in \{hwierizgen Zeiten stets um. das Vaterland verdient gemacht. Diese Institution wollen wir

daher sorgfältig wahren. Die Grundlagen des Wabhlrehts,

wenn auch Einzelheiten geändert werden müssen, ‘wollen - wir erhalten. Das preußishe Parlament hat sich : stets als ein konservatives und festes Bollweik gegen die Umsturzpartei gezeigt und bewährt. „Die Sozialdemokratie macht nicht nur das „Klafsen- parlament“ verähtlich, fie verlangt das allgemeine Wahlrecht nit nur für Männer, sondern auch für Weibec unter Herabsetzung der A eraurenze: Dazu kommt aber, daß diese Maßnahmen keineswegs das Ziel, fondern nur ein Mittel zu weiterem Vorgehen sein sollen. Das gleiche Verlangen würde nah diesem ersten Schritt auf alle Institutionen von tausendjähriger Tradition, auf denen die ruhmreie preußishe Geschichte sh aufbaut, ausgedehnt werden und im leßten Schritt die Monarchie ftürzen. Gegen einen folchen Ansturm wird aber das preußishe Parlament, fein König und sein Volk feststehen. Das jeßige Wahblsystem ift aber ein festes Bollwerk Preußens und dee En wg Mil die BaaIe darf man allein nit [thes uf an, daß der ganze Bau ei i , entipreender is. z ganz ein behagliher und zwe rofessor Dr. Loening: Es fällt mir s{hwer, in diefem Augenblick eine gegenteilige Ansicht zum Ausdruck zu bringen. Auch ih befradite die sozialdemokratishe Gefahr als eine besonders |{werwiegende, auch ‘ih bin bereit, alles zu tun, um diese Gefahr zu bekämpfen; wenn es sih aber um die Reform des preußishen Land- tagswaählrehts handelt, so stehe ih nicht so sehr gegen als für die Sozialdemokratie. Es ist unrihtig, daß jede Frage nur unter dem Gesichtspunkte behandelt wird, ob die Sozialdemokratie sie befürworte oder niht. Von den Verdiensten des Abgeordnetenhauses bin ich fest a bertengs, aber niht von der Güte seines Wahlsystems. Wir sollten an die Reform dieses Wahlrechts jeßt herangehen, wo wir ruhige Zeiten haben. In Zeiten der Revolution müssen wir mit ganz anderen Ergebnissen rechnen. Das gegenwärtige System halte i für ungerecht und unwahr. Das Wahlrecht von 1849 sichert das al- gemeine Wahlrecht zu, tatsächlih aber ist durch die Art der Klassen- einteilung 85 pCt. der Wähler, die zur 3. Klasse gehören, das Wahlrecht illusorisch gemaht worden. Stimmen die restlißen 15 pCt. der ersten und zweiten Klasse zusammen gee die 3. Klasse, so ist die Stimmabgabe der leyteren völlig hinfä is Das gleiche Resultat würde natürlich eintreten, wenn die zweite un dritte Klasse sih gegen die erste verbünden würde. Ungereht ist das Wahlreht, weil die Klasseneinteilung nur nah den direkten Abgaben berehnet wird, die indirekten Steuern und die Steuer, die dem Vaterlande dur den Militär- und Kriegsdienst erwiesen wird, bleiben unberücksihtigt. Es wäre keine Shwähung der Macht und Stärke Preußens, wenn Wahrheit und Gerechtigkeit in dieser Beziehung 06 schaffen würde, auch wenn 10 oder 12 sozialdemokratische Abgeordnete in den Landtag ge\chickt würden. Benuten wir die ruhige Zeit ¡U einer folhen Reform nicht, so dürfte es später leiht zu spät fein.

* Der Sozialdemokratie sollen keine Konzessionen gemacht werden, wenn

aber ein großer Teil der Bürger eine Reform verlangt, um zu seinem Fie u rie Belitie i wir dem zustimmen. Vor einer eue j nlihen Politi Ü l ry ln zu warnen, sie führt nicht zum He Dr. Graf Yorck von Wartenburg: Die soeben gehörten

fie aber nur, wenn au die Mittel und Wege angegeben wären, al denen man zu einem derartigen System gelangen kann, das allen An- forderungen genügt.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

ffend, als zur Beratung im Plenum nicht geeignet

P r vit der Plaß. Ich kann nichi das bestehende Wahlsystem als Ee Felsen ansehen, auf dem die Monarchie beruht.

weitere Bemerkungen angen ommen.

91 Tagen stattzufinden.

über die Verwendung des auf Grund des Geseßes vom 19. Juli 1890 zum pee der Errichtung von Renten- e

dwischenkredits für die Zeit vom Jnkrafttreten des Gesehes his Ende Dezember 1905, die durch Kenntnisnahme für er- [ledigt erklärt wird.

um Verbesserung der Fähranlagen über den Kaifser- MWilhelm-Kanal in Brunsbüttelkoog und Entschädigung für außerordentliche kommunale Nufwendungen wird debattelos der Re-

gierung zur Berücksichtigung überwiesen.

an ( igt und um Maßnahmen zur Unterstüßurg der auf zeitweise oder völlige

Alkoholenthaltsamkeit beim Eisenbahnpersonal

durch Uebergang zur Tageëordnung, im übrigen aber durch Ueber-

Ausführungen hörten \sih wobl sehr gut an, praktischen Wert hätten -

1¿ 123.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

rofessor Dr. Loening: Ein P:ogramm darzulegen, wäre jeßt

Damit {ließt die Generaldebatte. Jn der Spezialdebatte werden die Geseßentwürfe ohne

Die verfassungsmäßige Schlußabstimmung hai nah

Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt. Es folgt die einmalige Schlußberatung der Rechnung

ütern aus dem Reservefonds der Rentenbanken gewährten

Darauf folgen Petitionen. Eine Petition der Koogsçcemeindevertretung zu Brunsbüttelhafen

Eine Petition des Deutschen Vereins enthaltsamer Eisenbahner 1 Marburg um Gewährung einer jährlichen Beihilfe von 10 000 den Verein zur Entfaltung einer umfassenden wirksamen Tätigkeit

eridteten Bestrebungen beantragt die Petitionskommission mit Rück- t auf die vielfah cuf den Alkoholgenuß zurückzuführenden Eifen- hnunfälle, soweit sie die Prämiengewährung für Abstinenten betrifft,

weisung zur Erwägung zu erledigen. : A Gin Regierung8vertreter weist darauf hin, daß auch

der neue Eisenbahnminister die Enthaltsamkeitsbestrebung unter den Eisenbahnern lebhaft zu fördern gewillt sei. Während des Dienstes sei der Genuß des Alkohols verboten; um diesen Eingriff in die :sönliche Freiheit auszugleichen, fei für alkoholfreie Getränke, billiges ittagessen und gute Nachtquartiere gesorgt. Diese Maßnahmen seien aber nit auf die Unfälle des vorigen Jahres zurückzuführen, fie seien vielmehr das Resultat langjähriger Erwägungen.

Ohne weitere Debatte wird die Petition entsprehend dem Antrage der Kommission erledigt.

Eine Petition des Allgemeinen deutschenZentral-, verbandes zur Bekämpfung des Alkoholismus zu res um Einstellung von Mitteln in den Etat zur

E agung des Verbandes wird der Regierung als Material überwiesen, ebenso nach dem Meferat des Hercn Dr. illebrandt Petitionen um Aufbesserung des Gehalts für die ektoren und Lehrer der Vororte Brombergs und um Regelung des höheren Mädchenshulwesens, nachdem Oberbürger- meister Kör t e- Königsberg die letztere Petition der Regierung noch

besonders empfohlen hat. SAUepR wird eine Petition ter Stadt Witten um den Bau

einer isenbahn Witten—Bommern—Bossel— Barmen na dem Referat des Oberbürgermeisters Mar x - Düfssel- dorf der Negiecurg zur Erwägung überwiesen.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Nächste Sißung Sonnabend 1 Uhr. (Einkommen- Und Ergänzungssteuergesehnovelle und Petitionen.)

Schluß nach 6 Uhr.

Haus der Abgeordneten. 72. Sißung vom 2. Mai 1906, Vormitiags 11 Uhr. (Berit von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sißung isst in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus seht die zweite Beratung des Geseß- entwurfs, betreffend die Unterhaltung der öffent- lichen Volksschulen, bei dem fünften Abschnitt (§Z 27 bis 40) fort, der die Verwaltung der Volks|chul- angelegenheiten und die Lehreranstellung betrifft.

Die 88 27—29 enthalten Bestimmungen über die Schul- verwaltung in Stadtgemeinden.

Nah § 27 steht den Gemeindeorganen die Feststellung des Schulhaushalts, die Bewilligung der Mittel und die ver- mögensrechtliche Vertretung zu. Jm übrigen wird für die Sculverwaltung eine Stadtshuldeputation gebildet. Die Schuldeputation übt zuglei gemäß dem Schulaufsichtsgeseß die Schulaufsicht als Organ der Schulaufsichtsbehörde aus und muß deren Anordnungen (die Regierungsvorlage sagte : Anweisungen) Folge leisten. Jm übrigen ist sie Organ des Gemeindevorstands und insoweit verpflichtet, seinen An- ordnungen Folge zu leisten. (Der leßte Saß is Zusaß der Kommission.) i | |

_ Nach §28 besteht die Schuldeputation aus: 1) einem bis höchstens drei Mitgliedern. des Gemeindevorstands, 2) der leihen Zahl Stadtverordneten, 3) mindestens der gleichen ahl von des Erziehungs- und Schulwesens kundigen Männern, darunter mindestens einem Rektor oder Lehrer, 5) dem dienst- ältesten Ortspfarrer oder mit Einverständnis zwischen der Schulaufsihtsbehörde und der Kirchenbehörde einem anderen Pfarrer, 6) dem Ortsrabbiner, wenn in der Stadt mindestens 20 jüdishe Schulkinder sind.

Die in der Negierun gay oLLage unter 4 vorge- sehene Mitgliedschaft der Kreisschulinspektoren hat die Kommission gestrihen und statt deren bestimmt: Die Kreisshulinspektoren nehmen an den Sigßungen der Schul- deputationen als Kommissare der Schulaufsichtsbe örde teil und sind auf Verlangen jederzeit zu hören. At a

Der 8 28 trifft ferner estimmungen über eine zulässige Erhöhung der Mitgliederzahl und die Ernennung beziehungs- weise Wahl der Mitglieder. Die Mitglieder unter 2, 3 und 6 bedürfen der Bestätigung dur die Schulaufjichtsbehörde. Die Mitglieder unter 2, 3, 5 und 6 können wegen Pflichtverlezung oder Unwürdigkeit von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden, wogegen Klage beim Bezirksausshuß zulässig ist. :

Nach § 29 können durch Gemeindebeshluß mit Genehmi- gung der Schulaufsichtsbehörde oder auf Anordnung der

Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußi)

Berlin, Sonnabend, den 26. Mai

hen Staatsanzeiger. 1906,

Grundsäßen verfahre und keine Fühlung mit den Organen der Selbstverwaltung habe, sorgt werden müsse. Herr von Zedliß wird jeßt allerdings sagen, daß diese Frage nicht in diesem Geseÿ geregelt werden könne. 1 nit? Wenn unser Antrag noch Bedenken hat, find wir zu Abs- Mit ter Zukunftsmusik, daß später in dieser önre, können wir uns niht vertröften lassen, i ol&e geseßlite Besiimmung treffen. der Beratung des früheren Schulgeseßes haben die nationalliberalen Herren Hobrecht, Weber, Enneccerus ausdrücklich anerkannt, daß die Sghule nur in der innigen Verbindung mit der Gemeinde \sich ents ) . “Auch der frühere Kultusminister Bosse hat sich für die Dezentralisation der S(ulverwaltung ausgesprochen. der Gemeinden in der Schulverwaltung werden heute nicht mehr so beahtet wie früber ; man bemüht si, alles von einer Zentralstelle aus zu regeln ; die Grenze zwischen Aufsicht und Verwaltung is _ver- wisht. Wenn das so weiter geht (Geseße allein können die Schule nicht zum Blühben bringen), so wird der freiwillige Geist nicht mehr so wie bisher für die Schule wirken können, weil er sich nit frei i ‘a Wir wollen daher die Rehte der Gemeinde {üen im Interesse der Volks\hulbildung und zum Segen des Vaterlandes.

Minister der geistlichen, angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Es würde meiner Ansit nach keinen Zweck haben, wenn ich mich vor diesem hohen Hause gegenüber den Aus führungen des Herrn Abg. Cassel auf eine lange Auseinandersezung darüber einlassen wollte, in wie weit die gegenwärtige Vorlage in dem jeßt zur Beratung stehenden Abschnitt von der böswilligen Absicht ausgegangen ift, unter allen Umständen die Selbstverwaltungsrechte der Gemeinden sowie der Schulgemeinden zu beschränken. aus dem Grunde erachte ih das für zwecklos, weil inzwishen ja die Königliße Staatsregierung sih mit den niht unerheblihen Abände- rungen, welhe die Kommission vorgenommen hat, einverstanden noch darauf daß auch die Vorlage der Königlichen Staat3regierung eine ganz er- heblihe Erweiterung der Selbstbefugnisse der Gemeinden insoweit bes deutet, als nicht weniger als 500 Stadtgemeinden jeßt in den Besitz von Shuldeputationen kommen sollen, die sie bither niht gehabt

als Organe der

Schulaufsichtsbehörde Schulkommissionen , N hu&en eingeseßt

Schuldeputation für eine oder mehrere Volks l Sie bestehen aus dem Bürgermeister oder einem gendem, dem Ortsschulinspektor, tor oder Lehrer (Lehrerin) der aus den Einwohnern des tion zu wählenden Mit- Diese leßteren Mitglieder können nah Analogie des Die Aufhebung ciner Schuldeputation eblihen Gründen mit Genehmigung der

daß daher für eine Rechtskontrolle

Magistratsmitgliede als Vorsi dem Ortspfarrer, einem Rek betreffenden Schule und mehreren Schulbezirks von der Schuldeputa n je nach der Konfession. der Geistliche geschlossen werden. f nur aus erh Schulaufsichtsbehörde erfolgen. Schmedding (Zentr.) und Genossen bean- des von der Kom- lage gestrihenen Sagßes: sfionen ist da zu treffen, wo

änderungen bereit. Hinsicht etwas geschehen k wir müssen s{hnell eine f

widckeln könne.

Die Abgg. tragen zu § 29 die Wieder mission aus der Regierungsvor

„Die Einrichtung von Schvylkommi ; bisber fonfessionelle Schulsozietäten bestehen, wenn diese €s vor ihrer Auflösung dur dieses Gesey bei der Schulaufsichtsbehörde

27 beantragen die Abgg. Cassel (fr. Volksp.)

roemel (fr. Vgg.) die folgende Fass „Im übrigen wird für die Angelegenheiten und die örtlihe S __ Stadtscbuldeputation gebildet, wel beiten Organ des Geme

- Anordnungen Folge zu leisten h nisse der staatlichen Schu deputation seitens der Schula Zu 8 2 beantragen diesel unter Nr. 3 das Wort, Männern"

einführung

entfalten kann.

beantragen. Unterrihts- und Medizinal- erwaltung der äußeren und inneren ulaufsiht der Volksschule eine e in bezug auf diese Angelegen- devorstandes ist und seinen at, soweit es sih nicht um Befug- lauffiht handelt , der Schul- laufsihtsbehörde übertragen find." ben Abgeordneten, zu ersetzen durch „Personen“ ; tsrabbiners auch einen [anderen Rabbiner mit Ein- ishen Gemeindevorstandes zuzulafsen; in der hulinspektoren jederzeit zu hören sind, bestimmen, doß niht nur dern auch die Fahmänner (unter Nr. 3) von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen sind; das Er- fordernis der Bestätigung der Mitglieder zu streichen; die Zulassung des Ausschlusses von Mitgliedern zu streichen. 8 2a beantragen ferner dieselben Abgeordneten, timmung einzuschalten: lúfse der Schuldeputation und der Stadtgemeinde, elben überschreiten oder die Geseße verletzen, Guldeputation oder der Bürgermeister Anweisung der Schulaufsichtsbehörde beanstandende Verfügung steht der Schul- versammlung die

statt des Or verständnis des jüd Bestimmung, daß die Kreisf das Wort „jederzeit“ die Stadtverordneten, fon

zu streichen; zu

erklärt hat. Im übrigen

folgende Bes

die Befugnisse derf bat der Vorsitzende der S entstehendenfalls auf Gegen die bea deputation beziehungsweise der Stadtverordneten Klage beim Bezirksausshusse zu.“ Abg. Shmedding (Zentr.) führt trages aus, daß seine Vorschläge sh {lägen der Regierung deckt!en, sie ents vieler Städte; man müsse dem Umftande bisherigen Swulsozietäten bätten und ein lebhaftes I Vermögen in -Zukun liegenden Gefeßes set liege in der- Tendenz dieses Grundsaßes. Cassel (fr. Volksp.): Der Mini daß in weiten Kreisen der D daß dur diefes ngen beeinträchtigt daß es niht die Absicht der Staats- einzugreifen.

Nun hat sich der Abg. Cassel als klassishe Zeugen für die Richtigkeit seiner Klagen auch auf Mitglieder dieses hohen Hauses von der Rechten berufen. Die Klagen, die vorgebraht worden sind bei der ersten Beratung der Vorlage wie in den Kommissionsverband- lungen, bewegen si in allgemeinen Andeutungen, und ich kann nit [cugnen, daß fie in gewissem Sinne rihtig waren. Dics hate ih auÿŸ*° in der Kommission anerkannt, weil das ganze System der Schulunter- haltung dea Gemeinden eine Last auferlegt, die unter Umständen drückend wirkt, und weil die inneren Angelegenheiten ter Schulvers waltung notwendig von einer Zentralstelle aus einheitlih verwaltet werden müssen, sodaß den Gemeinden auf dem Gebiet der inneren Swhulverwaltung niht viel zu tun übrig bleibt. Was delegiert werden kann, ist im Laufe der Zeit im weitesten Maße auf die Gemeinden übertragen worden; ich brauche nur auf die Minifterial« erlafse von 1889 und 1894 zu verweisen. Versicherung abgeben, daß die von dem Herrn Abgeordneten verhin zitierte allgemeine Verfügung meines Amtsvorgängers von 1897, worin empfohlen wird, den Gemeinden weiten Spielraum in der Mitwirkung an den inneren Verhältnissen der Schuïverwaltung zu lassen, auc diesseits in vollem Maße nicht nur geteilt, sondern auch in vollem Ufange ausgeführt wird. Abg. Cassel und allen denjenigen Herren von der linken Seite dieses hoben Hauses, die seit einer Reihe von Jahren den Vorwurf wicder- holen, daß seitens der Unterrihtsverwaltung in einer ungerechtfertigten, die Gemeinden fränkenden und ihre Rechte beeinträhtigenden Ürt diese Verwaltung geführt werde, daß diese Vorwürfe ausreichend be- Der Herr Abg. Caffel hat heute noch eine Ein- erkennt das

zur Begründung seines An- mit den ursprünglichen Vor- prâhen auch den Wünschen Rechnung tragen, daß die oft große Vermögensobjekte wal) nteresse daran hätten, zu wissen, wie ihr f verwandt werde. Der Grundja die Konfessionalität-der Schüle, und sein Antrag

ister bat seine Verwunderung effentlihkeit Ver-

darüber ausgesprochen, is ) Gese die Rechte

stimmung herrschen foll darüte der kommunalen Selbstverwa hat versichert, ei, in die Rechte der Selbstverwaltung 1 ür loyal, aber ich wei 1 gegen die Vorscbläge über die d über die Befugnisse der hoben hat. Es handelt sich keines- sondern es #i

Im übrigen kann ich die

verwaltung \ Ich halte ja diese Erklärung durhaus | hin, daß aus allen Parteien gerade Zusammenseßung der Schulverwalt Staatsregierung sich Widerspruch erhobe1 d blofie Agitation von unserer Seite, 1 edenken, aus denen beraus dieser allgemeine Die Regierung hat in der Kommission dnisse erklären wollen. Nun muß 8 27 gegenüber der Negierungs- Die Regierungsvorlage ein Organ der staatlichen Die Kommission li der Schulaufsicht erwaltung8angelegen- emeindeverwaltung anzusehen set. ührung der Schuldeputationen war d as zu bedeuten und

Ich bestreite dem

wegs um eine geretfertigte sac;lihe Bei Widerspruch entstanden ist. alles durch Mißverständnifs erxfennen, daß die Kommission den

die Schulteputation aus\{ließlich als Sculaufsichtsbebörde t bestimmt, daß diese Schuldeputation zw ein Organ der Staatébehörden fe heiten aber als ein Organ der G Der Grundgedanke bei Einf daß die Gemeinden zu sagen haben. È deputation in Berlin ausdrücklih gesagt worden, der Aufsicht des M

entschieden,

gründet sind. \{ränkung gematht; Staatsregierung als berechtigt an, Unterrihtsverwoaltung befugt, Maßnahmen zu treffen, welche diese Interessen hüten. Ihre Befugnis und Verantwortlichkeit gründet sich, wie in verschiedcn?n Entsckeidungen des Oberverwaltungsgerihts ausgeführt ist, darauf, daß ein Schulzwang besteht und die Schule eine Veranstaltung des Staats ist. Die Schulverwaltung muß tafür bürgen, taß die Ziele in bezug auf die Erziehung der Jugend zur Bildung, zur Sittlichkeit und Religiosität unter allen Umständen gesichert werden. Und dann frage ich den Herrn Abgeordneten, ob nicht für die Unterri@ts8s verwaltung namenilich in dem Berliner Schulkonfliktsfalle, wie er immer bezeichnet wird, die volle Veranlassung vorlag, die Interessen der Shulverwaltung im staatlihen Interesse wahrzunehmen.

Der Herr Abgeordnete hat ferner behauptet, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerihts, insbesondere in Band 36, unterstüßte seine Auffassung binsichtlich der Rechte der Stadtgemeinden und Schul- deputationen in bezug auf die innere Verwaltung der Schulangelegen- heiten. Diese Ausführungen gehen zu weit und sind auf das cins gehendste in der Kommission widerlegt, die sih in ihrer Mehrheit auf den Standpunkt gestellt hat, die Ausführungen des Herrn Abg. Cassel und seiner politischen Freunde in dieser Hinficht nicht als zutreffend Wiederholt habe ich dem Herrn Abgeordneten nahe einer Weise weis zu führen vermöge, es sei in der Zentralinstanz einmal eine Beeinträchtigung der Selbstverwaltung dur allgemeine Mafß- nahmen oder in einzelnen Fällen erfolgt, er die Güte haben möge, Der Herr Abgeordnete hat vor einiger Zeit eine derartige Zumutung abgelehnt und sih vorbehalten, auch folhe Fälle hier zur Sprache zu bringen, die dur den Minister noch nicht endgültig in legter Instanz entshieden worden sind. Herren, ih erachte es nit für rihtig, in solhen Fällen eine große Auseinandersetzung hier in diesem Hause eintreten zu lassen. Meistens liegt der Fall entweder tatsählich oder rechtlich noch nit klar.

Eingreifen

in soll, in der Unterrihtsverwaltung

im Schulbetriebe selbst etwas zu b 829 ist bei der Einführung der städtishen Squl- daß dieselbe unter

agistrats steht. Als die Schuldeputation direft

rovinzialshulkollegium Deputation durd den Magistrat zu berichten habe. der Ministerien Nechte der städtishen Selbstverwaltung gese des Oberverwaltungsgericht fsichtsgesep von 187 das volle Recht der Selbstverwalt ih ausgeführt habe, ist in vers anerkannt worden, . z. B. der Schuldeput antragen wir h Mitglieder der Schuldeputation und die rech1s der Schulaufsichtsbebörde. dieser ein solhes Recht zusteht. das Bestätigungsrecht Mitglied der Schuldeputation kann tation von ( l sen Richtungen in voller Friedfertigkeit zu ft wird. Die Sozialdemokraten müssen, Stadtverordnetenversammlung sind, bei der Beseßung tation mit gleichem Maße gemessen werden. Sozialdemokraten in der Verwaltung nah Ordnung, ansiatt daß sie ihre Grundsäße nach außen daß die Fahmänner in der Shhul- tenversammlung gewählt werden.

das Wort „Männern“ zu erseßen durch „Personen“, abgesehen von

bureaukratische

in Anlehnung an 2 nur bestätiat, daß den Städten ung für ihre Schulen zustehe. chiedenen Landesteilen ausdrücklich Verordnung für die Errichtung ation in der Stadt Frankfurt a. M. Zu § 28 be- die Beseitigung der Disziplinarn'aßregeln gegen die Beseitigung des Bestätigung®- ist durchaus streitig, ob Jedenfalls wollen wir jeßt nicht

ih behaupten, M der verschiedensten politischen m Besten der wenn fie über-

vieljähriges

Schuldepu und religiö Schule gewir haupt in der der Schuldepu gut, wenn die und Gesch mitwirken, propagieren. Wir verlangen ferner, deputation von d Mit dem Antrage, wollen wir die

den Lehrerinnen, Aufgabe fällt wesentlich der Mutter Segen davon, Schuldeputation mitsprehen können. arbeit8unterrichts ift haben wir beantragt, damit dur Bureaukratie gegenüber festg ist. Der Abg. von Z selbst gesagt, daß die S

Es ist gerade | anzuerkennen.

den Nach-

er Stadtverordne ¿(oglihkeit hafen, daß auch Frauen, Einzelfäll ühren. s S e reputation gewählt werden. ie. Einzeiüille Cu eoren und wir ver]prechen

In Angelegenheiten des Hand- Den § 28a

uns großen

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as geradezu eine Notwendigkeit. ch das Verwaltungéstreitverfahren der estellt werden fann, t bei der diesjährigen Gtatsberatung Gulverwaltung nah alten bureaukratischen

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