als Gast. Seine ganze Art gemahnt an die Bötels, der früher an f waren auch sie anfänglich nur als Dörfer, zuweilen als mehrere
dieser Stätte mit seinem hohen C Sensation zu erregen pflegte. Auch Herr Alberti vermag mühelos Dee Tonhöhe zu erklimmen, ‘ und so
olung der berühmten „Stretta* räulein Grining (Leonore ist ebenfalls eine’ alte Bekannte vom Nationálthedtéë- her. Die waren
wurde au von ihm die Wieder die er in der Urtonart sang, verlangt.
Tusirengngen des Winterengagements
Stimme leider anzumerken, die zuweilen von ensee Schärfe
war. Wohltuend / fiel * dagegen thre
beit und die ges{chmackvolle Art, Kopfftimme und- Köloratur zu bé» Herr Rudolph (Luna) klammerte“ sich ‘mit den Blicken
handeln, auf. ua zu ängstlih' an den Taktst-ck des Dirigenten. verfügt über einzn {nen Bariton; es
singen mußte. besißt. Aber im Altfach* ist das Organ ist dafür viel zu bell ‘und bewegli fiel auch der Ferrando des
gangenen Jahre an gleicher Die Aufführung von
telle wirkte.
des reizvollen Werkes. astizität, die nun einma
Alsdorf, und Strikrodt.
den Gewürzkrämer Lambertuccio humor- und ausdruck2voll. nehmbar war ferner Frau Innfelder-Keßler als Jsabella, während die iamectta in Fräulein T2lma nit die geeignete Vertréterin gefünden atte. Der Kapellmeister Großkopf hätte durch temperamentpollére
itung dem Ganzen sehr dienen können.
Im Königlichen Opernhause wird morgen „Don Juan“, Oper in 2 Akten von W. A. Mozart mit Herrn Berger in der | Landeshertn pz Al ais ém Bodeù zu #{ Titelrolle aufgeführt. Die Damen Herzog, Rothauser, Dietrich | Schema in der / sind mit den Herren Nebe, Philipp, Griswold, Krasa in den | Typus der Stadtanläge heraus, der in bestimmten Zügen, der übrigen Hauptrollen beschäftigt. Dirigent is Herr Dr. Besl. — | des Marktes mit dén \{chmäkgiebligen, tiefen Häusern z. B, ic märkischen Für die am Donnerstag auf ‘Allerhöchsten Befehl ftatt- | Städten einandex schr ähnlich mat. Es ift keineswegs klar'erwitsen, da
findende Aufführung des „Waffenshmieds“ sind folgende Bestim- Das Abonnement, die Dienst- und Frei-
mungen. getroffen worden :
pläße sowie die ständigen NReservate sind- aufgehoben. Die Billetie für den I. Nang, das Parkett und die Pra agen des II. Ranges
Bedingung verkauft, daß die Besucher im Gesellshaft8anzug (Damen in ausgeschnittenen Kleidern, Herten im Parade- resp. Galaanzug mit dunklen Beinkleidern bezw. Das, Foyer ist für das
auspielhause wird morgen, Dienstag, 1 atkowsky, Pohl, Stäegemann und den Damen Willig und Buyte in den Hauptrollen aufgefühz:t.
größten Teil der Billetie. ist Allerhöckcht verfügt.
werden nur unter der ausdrüdckiihen r und weißer Binde) erscheinen. ublikum geschlossen.
Im Königlichen S „Othello* mit den Herren
Mannigfaltiges.
Berlin, den 28. Mái 1906.
„Brandenburgia“,
_In der leßten Sitzung der haft für eimatskunde, lezte der Professor zwei in sauberem Kupferfstih aus dem 18. Jahrhundert voc. Der
bei dem Lesfing wohnte, der zweite läßt kein Datum erkennen, jünger, weil ain Nande sich u. a. bauten Hedwigökirhe vorfindet. fridericianiste Berlin na
fürsten angelegte Befestigung, die Friedrich
seitigte, dafür abec aus fteuerfiskaltschen Gründen dle : Mauer rund um die Stadt anlegte, die ältere im Zuge der Königgrägerstraße 2c. gekannt
Von Dr. Solger wurden hierauf: im Hinblick auf bie nahe bevor- stehende Eréffnung des Teltowkanals ‘die Pläne dieses Unternehmens vorgelegt und daran Mitteilungen über die Baugeshichte des Kanals Wie im Anschluß an Dr. Solgers. Bericht der Vorsitzende werden die prähistorishe Fauna und Flora des-Teltow- i p Veröffentlihung sein. Ton Vortrag des Abds Hielt Herr Nobert Mielke- über „die Er führte aus, daß in der Entwicklungs- geshihte der Mark die Bedeutung -der Städte etwas zurücktre!e gegen die Nolle, die der Adel spielte, daß sie für ‘die Kulturentwicklung aber viel geleistet hätten, und der Typus eines Bürgermeisters Bern- hard Ryke von Berlin unter die besten Mäuner rech:e.
geknüpft. mitteilte, kanals Gegenstand
einer - bevorstebenden
märtishe Stadt“,
wenige märkishe Städte, die, wie Lenzen, Havelberg: und Brandenburg, ihren Urspcung auf slavishe Gründungen zurückführen; - angelegt
Theater. Königliche Bchauspiele. Dienstag: Opern-
haus. 137. Abonnementsvorstellung. Don Juan. Oper in 2 Akten von Wolfgang Amadeus Mozart. Tert von Lorenzo da Ponte.’ Nach dem Original der ersten Aufführung in, Prag, überseßt von Her- uu n eaigeas Be an Pa Sr E
egte: Herr Regisseur Braunshweig. Anfang r.
Schauspielhaus, 144. ‘Abonnementsvorstellung-
Othello, der Dou von Venedig, Trauerspiel illiam Shakespeare. Uebersett
von Wolf Graf Baudifsin (Selle Ties on Wo traf Bau el-Tieck). Regie: Herr Direktor Barnay. ‘Anfang f ‘7 pae G
Mittwoch: Opernhaus. 138.Abonnementsyorstellung. Samson und Dalila. Oper in-:3 Akten: un 4 Bildern von Camille Saint-Saöns. Text von Ferdinand Lemaire. Deutsh ‘von Richard Pohl. Anfang 7} Uhr.
Schauspielhus. 145, Abonnementsvorstellung.Gold- fische. Lustspiel in 4 Aufzügen / von /Franz:: von Schönthan und Gustav Kadelburg. Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theatet. Dienstag: Der Kauf- mann von Venedig. Anfang 74 Uhr.
Mittwoch: Der Graf von Charolais.
Donnerstag und ‘folgende Tage: Dér: Kaufmann von Veuedig. l 0 4)
Lessingtheater. Ensemblegäftspiel. Diens- tag, Abends 8 Uhr: Das Lebénsfest.
Mittwoch, - Abends 8 Ubr: D Pebensfest
Donnexstag, Abends 8-Uhr: Da
S eater. O0. (Wallnertheater.) Dienstag, . Abends. 8 Uhr: Die. Mächt der erntis. Schauspiel in 5 Akten ; von Léo N olsto}. Ueberseßt von. Raphael Löwenkfeld. E arg ends 8 Uhr: Ueber unsere Kraft.
Der junge Sänger ehlt ihm aber die für dén Luna erforderlihe Höhe, weshalb ér seine berühmte Arie tränsponiert In jeder Hiasicht erfreulich war die Azucena des Fräuleins Gaehde, die etne weiche, jugendlihe Stimme thr eigen ) nennt, musikalish korrekt phrasiert ünd auch darstellerische Gewandtheit ee zahlreihen märtishen Städte si ill und auf seiten ihrer
Bürger recht o ewubt entwidelten und tin Laufé des 14. Jahr-
e entshieden im falshen Fahrwasser : ohifstand und Ansehen. gelangten, ih zum Truß
und dürfte eher'na der Höhe, als nah der Tiefe hin entwicklungsfähig scin. Angenehrm! | und errn Rehkopf auf, der schon im ver-
Suppés Operette „Boccaccio*“ am. Sonnabend stand niht unter einem gleich glücklihen Stern. Ein zu langsames, mattes Tempo beeinträchtigte einigermaßen die Wirkungen E Die Vertreterin der Titelrolle,
Ma Heinze verfügt ans nicht über die Verve und die \stimmliche I für diese Figur des geistvollen Uebermuts
E L Een Recht unterhaltend war dagegen ‘das Trio der Herren chü Besonders gestaltete der leßtgenannte
Dr. Puitower ausgeführte Pläne ältere: von- beiden stammt aus dem Jahre 1745 von dem geschtickten Kupfersteher Schloy, während seines dritten Aufenthalts in ist aber ersih:lich au das Bild der erst 1751 er- Es ist von hohem Reiz, das T ] diesen Plänen im: einzelnen zu studieren ; der ältere Plan zeigt noch ganz ‘unverändert die vom Großen Kur- der Große später be-
Lebenöfest.
gestern threr | zur Bewachung d renze angelegten ¡ e | Wittenbergec Laien erst. im 14. Ja musikalishe* -Sich wurden, -
| adfanischen u Pen bis
tellosigkeit ? hatté' * jur
hunderts zu
Gerichtsbarkeit verbürgte
Fräulein | wisser Gegensaß zwischen anders’ gedartét- war {wte chaft der einzelne
Sehr an-
Veber den
mächtiger als sein Vorgänger.
auh Prenz Mauerring- zu “umgürten,-- warf zum - Schluß die
kommen sein möôge, daß äußerst versciedén
Gefell- von Berlin
benawbarte Dörfer, die zu einem Gemeinwetien zusammenwusen,
denn: än! dem Entstehen von Stätten hatteà die wendishei Dynaiten,
wie später / auch ? nade ° devtsche, 3 i
_ hôchstens-daran, ihren Kastellen ‘eine: Nachbarschaft “ nüßlicher / Dienst-
e Daner geben, Das deigen: deutlich vor allem die u er
g bedauerlih sein, dáß die wenigsten unter den. t 1405 weckselnden, / anderen“
hörigen ce Cn sich. e die“
olge, '
der Anlage der märkishen-Städte, nit éinwohlüberlegter Gründungé-
plan ents{eidend waren: - Abèër was auf “der cinen Sette ein’ Nac-
‘ teil war, darf andererseits als ein Grund dafür angesprochen werden,
daß die im 13. und 14; Jahrhundert ausschließlit- von Deutschen ge-
ShaE mit Mauern umgaben “und eine nach* der andern st vom Landesfürsten mit deutsGem Recht be-. | vermachte, geben ließen, das ihnen die Marktgereck{tigkcit, und “* etgene
Es konnte bei der nit sehr wohlwollenden Gesiniung der meisten Landesfüxsten gegen die Städte nicht fehlen, wo ein S@(loß des lehteren im Ort bestand, sih bald ein ge- ürst und Stadt eñtroickelte, der aber sehr i er yom Adel geleistete Widerstand, der 09 an einzelné. ersonen beftete, während tn der vielköpfigen Bürger-
mehr zurüdtrat. Aber die Fürstcn hatten das Gefähl für den lebeäden Tatentéèn Gegensaß tunerbal Bevölkerungen, den eine andere als ihre den Städten niht wohl- wollende Politik wahrscheinlich in Vertrauen ahn Stelle des bestehenden Argwohns' verwandelt haben würde, doch“ taien sle eher alles andere, ‘als SŸritte, um das Vertrauen der Stätte zu gewinnen. Bis zum Begiñän N Deo enber han über die Märker blieb diefe Gegensäßlichkeit ohne Folgen nah dex einen oder dcr anderen Seite, und ihr zum Trotz blütèn dié Städte: heran, ja, es bildete fch !: troß ihrer Selbstberrlichkett, die jeder eiajelnen ohne Einspruh des |*
nlage ‘und Eiïweiterung der Stadt feindlih war, ein |
die Politik des weiten? Hohénzollern'' gegen dié! Städbtö!im Recht war |: und die-Städte, Berlin votan, ‘si{ch ins Unrecht geseit katten. Aber“ Kurfürst Eisenzahn war! von seinen Fürstenrecht' durhdrurgenund So brate dasz Jahr 1448 den Städten etne Unterdrückung bi3_ dahin geübter Gerechtsame und Selbstbéstimmuüng, ' die sie zum' Schadén des Landes läge “an der B LSY verhindert hat, iht bloß Berlin, sondern beispielsw:ise au, das einen vielversprechenden Anlauf zum Anschluß an die Hansa genommen hatte, idem: abèr' erst 1487- sih mit einem eslattet wurde: Frage. auf, wie es a die märtishen Städte \sich so entwidelt haben, daß burg und Havelberg, die nah Alter, Anlage und Bedeutung! das Zeug hatten, es Beclin* gleich? zu Tun, mitiléte Probinzicilstädte g?Bliebcn find, daß Saarmund und Heckelberg zu Dörfern! béräbgesunktn, die Dörfer Lüßow und Böhßow “sih" aber zu Städten entwickelten. es etn Gese, das Verderben und Ausshwuag ber Städte béhérr\t, oder sind es’’nur Zufälligkeiten, die sich zu großen Wickungen nah der einen oder ‘anderen’ Seite auswuchsen ?
alien
wenig? Jntecesse;: es ‘lag ihnên* | Ihre
rte, wie Perleberg und ndert Siadtrechte verlieben antilten änge- Städte interessietten; ‘diese daß Zufäll “und Willkür béi R m
feststellung.
der städtisben F Arbeits börse
; storbene Prinz O von Schwaärzburg-S wie die „Eltsabeth-Stiftung", die lkünstiz den Namen , Leopold-Stiftung* tragen wiro, die Summe von 11 Ml lionen Mark, deren Zinsen dazu dienen follen, f j U A E 3 * Jährlides Einkommen und blinden, tauben oder sonst * Gebrechen behafteten Kindern zur Hetlung, Getelont s eorperliden * Unterstüßung zu gewähren.
Brest, 26. | wurden zahlreiche anarhistishe Schriften be : Christiania, 26. Mat.
| der Leiche Henrik Jbsens ift au j Der König Haak on wird an der Trauerfeier teilnehmen.
vollzog, richtete der Gründer der Kolonie, Pastor v \chwingh, cine berzlide Ansprache an die Versammlung, jp odel, dees Les Mans sagte u nab ajestàt die Kai]erin un eine'Kön g î en Gitel-Frieèrich- die Anstalt in Augenschein. - d Hoheit der Vrinj
Königsberg i. Pr., 26. Mai. (W. T. B.) A
_| Verhaftung eines Arbeiters, die heute beit auf A
heim vorgenommen wurde, . entstand: ein Tumult. Es wurd
L fe Bor L pl 2 (A fans eine etwd tausendköpfige Menge, die johlté und
i S die Verstärkung" L Jufcied batten wider (Mf Fi
asen und anderen Gegenständen beworfen;
[eute erlitten“ leihte Verletzungen.
blank und v etwa 14 Personen zum Zwecke der N
we
10 Vhr zerstreute sich die Menge.
Sondershausen, 27. Mai.
Nach der ‘Feier nar, T
der ad,
u. befreien. : Allmählich faunmat
; Pobe] mehrer
Die Shugßleute zogen aub amens,
ersonen wurden in Haft behalten. Gegen
(W. T. B.) Der kürzli ombers haute
Zeitung meldet, dey
" Der Deutsche*
unbescholt Wiiwen aus dem Fürstentung
ung und Ausbildung
Mai.
baite (W- T. B.) Bei einer abermaligen, in ter
morgen vorgenommenen Ba us fu hung chlagnahmt,
Die Beerdigung
En T. B.) i den 1. Juni verschoben worden,
alten erlaubte, also rem }
Aulage | Z Berlin,
Der Vortragende wohl ges
tädte wie Branden: | Ernst Lanÿf
Gibt
Berlin Beeskow - Storkow ‘zuni
hofe von
haben. - —
trunk dar. abgehalten.
Bernau, 27. Mai.
Es sind- nur Arbeiterkolonie „H lien Feier, Hei d
Donnerstag, Abends 8 Uhr: Jugendoliebe. Hierauf : Die Dienstboten. :
N.(FriedrichWilbelmstädtishesTheater.) Dienstaz, Abends 8 Uhr: Jugendliebe. Lusispiel von Adolph Wilbrandt. Lustspiel von Noderich Benedix.
Vittwoch, Abends 8 Uhr: Das Lumpengesindel.
Donnerstag, Abends 8 Ubr: Das Glück im
Winkel. Ini Garten täglih: Großes Militärkouzert.
Theater des Westens. (Station Zoologisher Gacten. Kantstraße 12.) Dienstag (28. Vorstellung im Dienstagsabonneutent): Bei volk3tümlichen Preisen : Die Zauberflöte. Anfang 8 Uhr.
Mittwoch (30. Vorstellung als Freitagsabonne- ment): Bei volkstümlichen Preisen: Der Zigeuuer- baron. Anfang 8 Uhr.
Donnerstag (30. Vorstellung als Dienstagsabonne- meni): Bei vollen Preisen: "Die vicr Grobtane. Anfang 8 Uhr.
reitag uvd Sonnabend: Geschlossen.
Sonntag (1. Pfingstfeiectag), Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Der Waffenschmied, — Abends 8 Uhr.: Bei volkstümlichen Preisen: Der Dig n stfeiertag), Nachmi Uh
ontag (2. agstfeiertag), Nachmittags 3 Uhr: Bei halbea Preisen: Dex Troubadour. — Abends 8 e : Belt’ volkstütilihen Preisen: Die Fleder- maus.
Komische Oper. Dienstag: Der Corregidor. Mittwoch: Figaros Hochzeit. 7 SoUrNig ¿n Dow s Eraûhl reitag: manu ungen, Sonnaben : Hoffmauus Erzählungen.
aëquale.
[1 Neues Theater. Dienstag: Orpheus in ‘der Uuterwelt.
Anfän 75 Uh
Mittwoch Unterwelt.
Beeskow, 26. Mai. (W. T. B.) Zur Teilnahme an der JFubelfeier der 350jährigen Zugehörigkeit des Kreises Hohenzollern hause traf mittag um 1 Uhr 5“ Minuten Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz. mit Gefolge hier ein und wurde äuf dem Bahn- den Spißen dec Behörden empfangen. Nothe hielt eine Begrüßungsansprache. uhe und Königlih?e Hoheit unter GlodLengeläute durch die rei. | Gerliner noch | geschmückten Straßen der Stadt nah dem Kreishause, wo cine offizielle Feier stattfand. Um 13 Uhr bezab sih Höchstderselbe nach dem „Grünen Baum“, w9 vor 350 Jahren die Huldigung vor dem Agen Hans von Küstrin erfolgt ist. hold bielt eine Ansprahe und bot dem hohen Gatte einen Ghbren- Hierauf wurde ein Festgottesdienst in der Kirche
(W. T. Gegenwart Ihrer Majestät der Kaiserin und Seiner Köntg- lihen Hoheit des Prinzen Eitel-Friedrih, der Spißen der staatlichen, städtischen“ und kitchlichen Behörden sowie zahlreiher Gäste die feierlihe Einweihung des von Seiner Majestät dem Kaiser gestifteten Betsaales in der bei Rüdnitz gelegenen offnungstal“ statt. er der Oberkonsistorialrat Köhler die Weihe
ierauf: Dié'Dieuftboten. |-
# Uhr. i und folgende Tage: Orpheus in der
beute
Der Landrat. Dann fuhr Seine Kaiser-
Der Bürgermeister Bert-
B.) Heute vormiitag fand in
getötet wurde. Während der kirch-
7 | D lie 2L. Mai sub mwisen Kub j m _ 21. Mai sind zwishen Kubub und Amkois gefallen: Unter, ; offizier Stanislaus Welker, geboren am 13.111829 m Dg ; früher it Landtivehrbezirk Mühlhausen (Brust-' und Beinshuß); Reiter | der Fuhartilleriecshteßichule (Perzshuß); Reiter, Uke L der Fußartillerieschieß\chule (Herzshuß); er: Albert Löjche, ge , boren am 11. 5. 1882- zu Glindenberg, früher i ieregi Nr. 49 (Kopf-: und Arms{uß). Ba: PORReO m Anf} drierégunent
Am 21. Mai ist zwischen: Kalkfontein_ und Kubeb gefallen; / Gefreiter August Groeñing, geboten am 27. 11. 1878 zu Brodsaë j aBee is Kürasserregiment N c Y). i
eit dem 19. Vat werden auf Patrouille ‘nördli von Kan verm ißf:“ Uniteroffizier Friedrih Ba a\ch, gébotén T. 8. Eu zu Kathärinenborn, früher im Pionierbaätaillon Nr. 8, ‘und Reiter ¿enf , geboren am 19. 11. 1882 zz Protshwig, früher im Köuiglid) sähstihen Schütenregiment Nr. 108. | Wien, 28. Mai. (W. T. B.) Die „Neue. meldet: Der Ministerpräsident Prinz zu : hat heute dem Kaiser seine Demission überreicht, da | die Entscheidung in der Zolltariffrage zu Gunsten des un- garischen Ministerpräsidenten Wekerle und gegen seinen Stand: punkt ausgefallen ist. | Paris, 28. Mai, Tanger gemeldet wird, kam es zwischen den Angerqa- , Leuten und. den am Strande befindlihen Posten. regulärer Truppen zu einem Sharmüßel. Ein Unteroffizier wurde durch einen Gewehrshuß tödlich verwundet. | ießen einen Schwervermundeten zurü.
Scwastopol, 28. Mai. burger Telégraphenagentur“.) Bei ner Truppénschau, die { geflern aus Anla Kaisers und der Kaiserin abgehalten wurde, wurden mehrere Bomben geschleudert. getötet und sehr viele verwundet. Zwei von den Bomben werfern wurden verhaftet. :
Tiflis, 28. Mai. (Meldung der „St. Petersburger Tele graphenagentur“.) Gegen“ den hiesigen Generclgouvèrncur, der mit dem Polizeimeifter in ‘einem 9 ein Bombenanschlag verübt. ‘Der Generalgouverneur und der Polizeimeister blieben jedo unverleßt, während ein Kosak
s e
Nach Schluß der Redaktion eingegangene
Dep schen.
28. Mai. (W. T. B.) Ein Telegramm aus
eboren ‘am 22. 11. 1881 zu Hagen, früber bei
r. 5 (Brustshu
reie Presse“
ohenlohe
(W. T. B.) Wie den Blättern aus
Die - Angreifer (Meldung der „St. Peters: des Jahrestages der Krönung des
Drei Personen wurden
agen führ, wurde heute
| Gortetung des Amtlichen und Nich1omtlichcn in der Erften, j ———— ZBiveiten, Dritten und Viertn Beilage.)
Lustspielhaus. (Friedridstrafie 236.) Diens- tag, Abends 8 Uhr: Die vou Hochsagttel. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die vou Hochsattel. Donnerstág, ‘Abends/8 Uhr : Die von Hochsattel, Freitag, Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: ‘Das Fest der Haudwerker. Vorher: Die Verlobuug bei der Laterue. i Sonnabend, Abends 8 Uhr: Das Fest der 1% add Vorßec: Die Verlobung bei dex aterue.
Residenziheater.(Direktion; Richard Alexander.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Liebeskunst. Komödie in 3 Akten von Leon Xanrof und Michel Carrs.
Mittwoch: Liebeskunst.
‘Thaliatheater. (Dresdener Straße 72/73.) Direktion: Kren und Schönfeld. Dienstag, Abends 8 Uhr: HSochparterre links. Shwank mit Gesang in3 Akten von J. “Kren und“ Arthur Lipvschiy, Selangütexte von Alfred Schönfeld. Musik von Paul Linde.
Mittwoch und folgende Tage: Hochparterre links.
Am 1. und 2. Pfingstfeiertag, Nachmittags 3 Uhr : Bis früh um Fünfe!
Mer allen Pfingstfeiertagen Abends: Hochparterre
BPentraltheater. Dienstag, Abends 8 Uhr:
Bei kleinen: Preisen: Giroflé-Giroflà. Operette in 3 Akten. (Mit Mia Werber, Oskar Breu und Karl Schulz.)
Mittwoch: Bei halben Preisen :
Boccaccio. (Mit Mia Werber und Otti Dietze.) 5.
Donnerstag: Dié Geisha. (Mit Mia- Werber |
und Karl Sulz.)
Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof Frieribfraßes Dienstag, Abends 8 Uhr: Lonklou.
stspiel in 3 Akten von Maurice Soulis und Henri de Gorfse. Deuts von Benno Jacobsohn.
Mittwoch und Donnerstag (Schluß der Saison): Louïou. Wiedereröffnung: - 1. August.
Bellealliancetheater. Dienstag, Abends 8 Uhr: Gastspiel des Ernau-Ewald-Metropol- Ensembles. Abends nach Neune!?
n LONE und folgente 'Täge: Abends uah euuné
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Erna Schön mit Hrn. Leutnank Rudolph Boldt (Bréstan bei Linderode—Sagan), — Frl. Nuth von Paczentky und Tenczin m Hrn. Leutnant Herrmann Spruner von Merß (Charlottenburg—Metz).
Verehbeli{cht: Hr. Konsistorialrat Fritz Neumann E Martha Kresler (Berlin). — Hr. Leutnant
M mit Frl. Editha von Flotow (Doberan
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister Friedrih Karl von Krosigk (Langfubr). — Hrn. Günther Frhrn. ‘von Zedlitz - und Leive (Kuchendorf). —- Hrn. Landrichter Dr. Rad Hassenpflug (Breslau).
Gestorben: Hr. Generalmajor z. D. Hermann von Bénnigsen (Potsdam). — fr. Oberstleutnant Elisabeth von Jastrzemski, geb. von Werder (Liegniy); — Hrn. Professor Max Stanges Sohn Wolfgang (Berlin). /
Verantwortlicher: Redakteur: Dr. Tyróöl in Charlottéñnburg. Verlag der Expedition (I. V. : Heidri@h) er c Dru Per aeaen Ba E Elf Beilagen (einis{ließli Börsen-Beilage). . (1243)
E }
i T zu: ersuchen, in’ ihren
— Kraftw
Kraftwagen im Sinné dieser Vorschriften.
; Sirma, deren S
zum Deutschen Reichsanzeiger U 124.
Grundzüge, betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen.
‘Der Bundesrat hat beschlossen,/ die verbündetenY Re- ebieten den Verkehr mit
raftfahrzeugen nah Maßgabe der nachstehend abgedruckten Grundzüge zu regeln.
Grundzüge,
betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen. *) Auf Grund der …… . . werden für den nicht an Bahngleise ge- bundenen Verkehr der dur elementare Triebkraft bewegten Fahrzeuge agen und Rrastrader — auf öffcntlichen Wegen und Pläßer folgende Vorschriften erlassen :
A. Allgemeine Vors@hriften.
8 1. ür ‘den Verkehr mit Kraftfahrzeugen gelten finngemäß die den Verkehr von Fuhrwerken oder von Fahrcädern auf Cred lihon Wegen und Plätzen regetuben polizeilihen Vorschriften, sofern nicht nach- folgend andere Bestimmungen getroffen werden.
‘ Auf Kraftfahrzeuge, welche für den öffentli Fuhrbetrieb ver- wendet werden, sowie auf die Führer dieser Fahrzeuge finden neben den nachstehenden Vorschriften die allgemeinen Bestimmungen über den Betrieb der Droschken, Omnibusse und sonstigen dem dffentlichen Transportgewerbe ‘dienenden Fuhrwerke Anwendung.[&2 E
Fahrzeuge, die aus einem Kraftrad und einem damit fest oder mittels Kupplung verbundenen besonderen Siye auf eigenem Rade oder eigénen Rädern \seitlih neben dein Kraftrade beftehen, gelten als 72: » ih
Auf Straßenlokotnotiven und L Borspannmaschinen finden
die nahstehenden Vorschriften keine Anwendung.
Be Das Ktraftfahrzeus a. Beschaffenheit und Ausrüstung.
8 2.
Die Kraftfahrzeuge müssen betriebösiher und insbesondere so ge- baut, eingerihtet und ausgerüstet sein, daß Feuers- und Explosions- efahr sowie eine Belästigung von Personen und Gefährdung von Fuhrwerken dur Geräusch, durch Entwicklung von Rauh oder ampf oder durch üblen Geruh möglichs| ausgeschlossen ist. Die Vorrichtung zum Auspuffen des Dampfes oder der Gase muß an einer mò lichst wenig sihtbaren Stelle angebracht sein. ree Die Radkränze dürfen niht mit Unebenheiten versehen sein, welche
geeignet sind, die Fahrbahn zu beshädigen. / LLIEI
8 3. edes Fahrzeug. b in: F mit Trr frâftiges crfvorrith
rasch auszuweihen und in einem möglichst kleinen Bogen zu wenden ;
2) mit zwei vonetnander unabhängigen Brems®einrihtungen, von
denen. min die..eine. unmittelbar auf die. Triebräder oder auf Bestandteile, die mit den Rädern fest verbunden sind, wirken, und von denen jede für sich geeignet sein muß, den Lauf des Fahrzeugs sofort zu hemmen und es auf die kürzefte Qutfernuan um Stehen zu hringen;
3) mit einer Vorrichtung, die beim Befahren gribeter Steigungen die unbeabsihtigte Rückwärtsbewegung verhindert ;
4) E einer eintonigen Huppe zum Abgeben von;{Warnungs zeichen;
5) nah eingetretener Dunkelheit und bei stärkem Nebel mit mindestens ¡wei, an den Seiten in gleiher Höhe angebrachten, bellbrennenden Laternen mit farblosem\ Glase, welhe den Lichtshein derart auf die Fahrbahn werfen, daß diese auf mindestens 20 m vor dem Fahrzeuge von dem Führer über- sehen werden - kann. - Uebermäßig ftark wirkende einwerfer dürfen niht verwendet werden.
Für Krafträder gelten Ziffer 2 und 5 mit der Einschränkung, daß eine wirksame Bremsvorrichtung, und. eine Laterne dex bezeihneten Art genügt ;- Ziffer..3..findet..auf.. solche. Fahrzeuge.ketne. Anwendung...
ES raftwagen, dessen Cigengewiht 350 kg übersteigt, muß so eingerichtet sein, daß er mittels des Motors vom : Führerfiß aus in Nülkwärtsgang gebracht werden kann.
Die Griffe zur Bedienung des Motors und der in Abj. 1 bis 3 angeführten Eiirihtungen müssen L angébrächt sein; daß der Führer sie, ohne sein Augenmerk von der Fahrtrihtung abzulenken, leiht und aut im- Dunkeln ohne Verwechslungsgefahr handhaben kann.
Jedes Kraftfahrzeug muß miteinem Schilde versehen sein, welches die Firmà, die das Fahrzeug Hergestellt hat, die Anzahl der Pferde- kräfte des Motors und das Gigengewicht dés Fahrzeugs angibt.
“b. -Inbetriebnahme.
F 4. :
Wenn ein Kraftfahrzeug in Betrieb genommen werdeñ oll, * hat der Eigeritümer hiervon der zuständigen Polizeibehörde seines Woht- ortes eine \{riftlihe Anzeige zu erstatten, in welcher“ anzugebeñ find: .- 1) Name, Mans u E des gigen e ; s
2) die Firma, e das Fahrzeug herge at,
5 die Bestimmung des Fahrzeugs icrionen: e Lasstfahrzeug), '
4) die Betriebsart, L
5) die Anzahl der Pferdekräfte,
6) das Eigengewicht des Fahrzeugs,
7) für Lastkraftwagen das Höchstgewicht der Faun,
Der Anzeige ist das Gutachten eines amtlih anerkannten Sach- verständigen beizufügen, das die
[ D a arp 2H Anlei: nter 4 bis-7
owie ferner bestätigt, daß das Fahrzeug den na er ju Be E oe eniat: | Loe Skille ie ati dos (Ane
eigende auf seine Kosten zu afen. An Stell Nachw fann von der Bure e Fete „Ene amtliche Brü auf osten des énden vorgeschrie erden 58 urs non oli -1 E n bin ibtlih Der Punkte 1, 3 und 4 sowie wesentliche Aenderungen hbinsihtlich der Punkte 5 bis 7 sind in gleiher Weise anzuzeigen. Eine Aenderung des Wohnorts. des Eigentümers ist der olieibehörde des R Wohnorts unter Vorlegung der Bescheinigung i; uzeigen.
? Die! „ständig Landespolizeibebörde ist befugt, auf Antrag einer f sih ‘im Bezirke der Behörde befindet, na irma vorgenommenen Prüfung eine Bescheinigung eine fabrikmäßig gefertigte Gattung eines garabgale dieser Verordnung zu \tellenden Anforderungen genügt. Bei der Veräußerung eines M Res das einer derart zuge eren Gattung angehört, kann die Firma dem Abnehmer eine mit laufender Nummer versehene Me gung der Bescheinigung, die au die Richtigkeit der im Abs. 1 unter 4 bis 7 vorgeschriebenen Angaben bestätigen muß, mit der Wirkung verab-
auf Kosten der darüber zu erteilen, da Kraftfahrzeugs den na
Bestimmung gilt für
O Lenkvorrichtung, welche gestattet, ficher und | F
- nare
einer |
Berlin,
é:
folgen, daß sie das im Abs, 2 geforderte Gutadten erfept, Diese
alle von einer deutschen } polizeibehörde it 0e A Bescheinigungen über die vor|chriftêmäßige Beschaffenheit einer Gattung.
c. Polizeiliche Kennzeihnun sg.
Vorschriften des § 4 nicht in eine Liste nah beiliegendem
ntragsteller erhält über die
zuständige Behörde. Der die Eittraguig des Kr
in dem die Kraftfahrzeuge mit anderen
Bei Verlegung des W iffern (§-7 traftiab gekennzeichnet werden, ist das
X
a2
vorgelegten Bescheinigung eine neue auszustellen.
zeichen tragen.
y §7 _Das von d
und an der Rückseite
aus besonderen,
an der eite angebraht wird
Das vordere Fenmzeicchen 1} \Gwarzgerandelütt (Sund ¿auf eine rechteckige Tafel auf¡umälen, die mit dem (oder die römischen Ziffern) un gestelt und durch ei ‘wérden. Die! Abmessüngen Se itdte 75 mm bei einer Sirichstärke von 12 ge hen den einzelnen Zeithen; un vom rennungsstrich8-12- mm, Länge-
Bei dem an der Rükseite des Nieten oder Nägel fest anzübringenden Kennzei
el kann Bestandteil einer Laterne sei
bmefsungen betragen: 100 mm bet einer Strichstärke von 15 mm, ¡elnen Zeichen und vom Rande 20 mw, des Randes-260 mm (Muster-4): Beit
des § 10 Abs. 1 Say 2 kann das Wandüng des Fahrzeugs" aufgemalt werden.
versehen sein.
erhalten werden.
vom Erdboden entfernt sein. §10. Während der Dunkelheit und, bei starkem Nebel
ist. An Stelle der durhsheinenden oberhalb der Tafel an ebracht zeichens banur@ nit beeintràä tung muß so e
noch vom Jnnern des Wagens aus ‘abg
Beleuchtung des Kennzeichens. absehen.
d teil telle sofort angezeigt werden. ' fh Britt g Beruf oder das Unbrauchbarwerden
‘ein, -von dem aus die Zuteilungsftelle ohne
euerte Kennzeihen mit dem Diens gesGeben, in Der Bescheinigung (8 5 Abs. 2) ersichtl
Landespolizeibehörde Ausnahmen voi
uheiinehamenden, Fas! rie zeihens vorgeschrieben dieser Behörde estzusegen ist. Soweit es Q bereits in die Þ ennzeichen versehen find, ¿ muß. dies Ausftellung weitergeführt werden.
a, Eigenschaften des Führers.
Einrichtungen und der Bedienung des und si hierüber dur ein von einer einer behördlich anerkannten Stelle ausgestelltes können.
Führers zur Kenntnisnahme PIEÓn und von dite
*) Die im Text erwähnten“Mu ster sind hier nicht mitabgedruckt.
die Zuverlässigkeit und Befähigung der betreffenden
Tue S b, Die Zulassung des Kraftfahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen Wegen und Plägzen ift von M ehörde abzulehnen, wenn den
Pr it. Im Falle der Zulassung hat die Polizeibehörde das Sroflodrias Muster 1 einzutragen. Demnächst ist das Fahrzeug mit einem polizeilichen Kennzeichen (§ 7) zu ver)ehen. Die Angabe der Erkennungsnummer a dur die nah § 4 Abs. 1
ahrzeugs und die Zuteilung des Kennzeichens
eine Bescheinigung nach e n Muster 2. Die
iff in Urschrift oder De Abschrift bei der L
la rzeugs auf öffentliheWWegen und Pläßen mitzusühren und den olizeibeamten auf Verlaäïen vorzuzeigen.
ohnoris des Eigentümers in einen Bezirk, Buchstaben oder römischen
inem Kennzeichen des neuen Bezirks zu versehen und auf Grund der
8 6. Vorbehaltlih der Vorschrift im § 29 muß jedes auf öffentlichen Wegen A Plägzen verkehrende Kraftfahrzeug das poltzeilihe Kenn-
e Polizeibehörde zuzuteilende Kennzeichen besteht aus einém ‘(vder Aebten) Buchstaben: (oder römi on Ziffern) zur Be- zeichnung des Búündesstaats (oder engeren VerwaltungSbezirku) und aus der Grkennungsnutnmer, unter welcher das Fahrzeug in die polizeiliche Liste (§ 5) etngetragen ist. Das Kennzeichen ist an der Vorderseite i des Fabracuge nah außen hin -4-barer--Stelle anzubringen- firädern-kann--die aus der Bauart des Fahrzeugs |ich ergebenden
Gründen von dec Anbringung des zweiten Kennzeichens absehen und bemgemz Zones daß nur ein Kennzeichen an der Vorderseite oder ü
in s{warzer Balkenschrift auf weißem, „die Wandung des Fahrzeugs oder auf Fahrzeuge dur Schrauben, Nieten odex Nägel fest zu: verbinden ist. Die Buchstaben die Nummer müssen in eine Reihe einen wagerechten Strih voneinander getrennt Pettägea: Rándbreite mindestens 10: mm,
mm d Rande 20- mm, Stärke ¡des _ des- Treanungsstrichs 25- mm,--Höhe
der Tafel aus\chließlich des Randes 115 mm (Muster 3). ahrzeugs mittels Schrauben, én find die-Buchstaben rômischen Ziffern) und die Nummer auf einer viereckigen- weißen ‘\hwarigerandeten Tafel in -{hwarzer E ais u ie n s Í e Bul- e (rômishen Ziffern) müssen über der Mineitec stehen. Die andbreite mindestens 10 m Abstand zwischen den ein-
öhe der Tafel aus\chließlich raftzweirädern ist auf - der Nückseite auch eine \sechseckige_ Tafel (Muse O) muaisio. F Fie
¿S 8. Die Kennzeichen müssen mit: dem Dienststempel der Polizeibehörde
8 9.
Die Kennzeichen dürfen nicht zum Umklappen eingerihtet sein; sie dürfen niemals verdeckt fein und müssen stets in lesbarem Zustand Der untere Nand des vorderen, Kennzeichens darf „nicht -weniger..als 20 cm, der des hinteren nit. weniger als. 45 cm
inend u beleuchten, daß es deutlih erkennbar m die ee bu [8 i M na kann di Polizei-
bebörde eine Beleulßtung von außen zulassen, sofern der Leuhtkörper N ar j T die Erkennharkeit des Kenn-
t‘wird. Die Beleuchtungsvorrich- ngerihtet sein, aß sie weder vom Sitze des Führers ellt werden kann. Bt" Krafttädérn kann bie Polizeibehörde“ auf Antrag von einer
8 11. Der Verlust oder das Unbrauchbarwerden eines: Kennzeihens muß
eitverlust nicht erreiht werden kann, ‘so genügt die Anzeige an die nächste für die Zuteilung
tändige Behörde, die in derartigen' Fällen das er- L E ani Ve y A el zu versehen und, daß dies
ch 8 12, ad Die Anbringung mehrerer verschiedener Kennzeichen is unzulässig.
/ 13. M et Ausstellungen von Kraftfahrzeugen. könen von der zuftändigen aßgabe zugelassen werden, baß für' die an der Veranstaltung u er Ea A fahrzeuge die Führimié eines besonderen Kenne-» d, dessen Bishafferibeit im Einzelfalle von“ sich um Kraftfahrzeuge olizeilihe Liste eingetragen und mit cinem ennzeihen auch während der
C. Der Führer des Kraftfahrzeugs.
8-14. Das Führen von Kraftfahrzeugen is nur \olhen Personen ge- stattet rge d nur solhen Personen überlassen werden, die mit den ahrzeugs völlig vertraut sind
O Behörde oder eu Das Zeugnis ist der Polizeibehörde des
Zulassung und
Bescheinigung Benußung de3
Fahrzeug mit
an Leiht siht- Polizeibehörde
Abstand
m, Schrifthöhe
ist das hintere
an einem Orte
zu machën ‘hat.
nis ausweisen ohnorts des er, sofern gegen
1d Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Montag, den 28. Mai 1906.
nit besiehen, mit einem hierauf bezüglihen Vermerke zu versehen. Der Führer hat das Zeugnis bei sich zu führen und auf Verlangen den zuständigen Beamten vorzuzeigen.
Ene, unter 18 Jahren ist das Führen von Aa insbejondere auh von Krafträdern, nicht gestattet. Ausnahmen können von der Polizeibehörde mit Zustimmung des geseßlichen Vertreters zu- gelassen werden. Ó
b. Besondere Pflichten des Führers.
& 15. Der Führer ist dafür verantwortlih, daß das Kraftfahrzeug mit den nah dieser Verordnung vorgeschriebenen Vermerken und polizei- lihex Kennzeihen versehen it, daß es in vorgeschriebener Weise be- leuhtet ift, sowie dafür, daß bei der Benußung des Fahrzeugs auf öffenilihen Wegen und Pläßen die dur § 5 Abs. 2 vorgeschriebene DesGeinianng mitgeführt wird.
Der Führer f verpflihtet, {G vor der Fahrt davon zu über- zeugen, daß das Fahrzeug in ordnungs8mäßigem Zustand ist und daß le maschinellen sowie die im §3 vorgeschriebenen Einrihtunçea gut wirken.
16.
F Der Mr ist zu besonderer Vorsicht in Leitung und Bedienung [ees Fahrzeugs verpflihtei. Er darf von dem Fahrzeuge nicht ab- teigen, solange es in Bewegung ift, und darf sich von ihm nit ent- fernen, solange der Motor angetrieben ti; auch muß er, falls er ih von dem R ebrecua entfernen will, die nötigen Vorkehrungen treffen, daß kein Unbefugter den Motor antreiben kann.
Auf den Haltruf oder das Haltzeichen eines als solher kenntlihen Polizeibeamten hat der Führer fofort anzuhalten. Zur Kenntlich- machung eines Polizeibeamten ift auch das Tragen einer Dienstmüße ausreichend.
8 17. Die 204 aba rbre Ad ist jederzeit so einzurichten, daß Unfälle und Verkehrsftörungen vermieden werdea. Jedenfalls darf innerhalb ges{hlossener Ortsteile die Fahr- eshwindigkeit das Zeitmaß eines im gestreckten Trabe befindlichen Pierdes —-ttwa.-15.km.-in der Stunde -—. nicht überschreiten. ußerhalb S Oritsteile darf sie, wenn übersihtlihe Wege be- ahren werden, in|oweit erhöht werden, als der Führer in der Lage leibt, unter allen Umständen seinen Verpflißtungen Genüge zu leisten. Auf O Wegen, insbesondere nah Eintritt der Dunkelheit oder bei starkem Nebel, beim Einbtegen aus einer Straße in die andere, bei Straßenkreuzungen, bei sharfen Straßenkrümmungen, bei der Ausfahrt aus Grundstücken, die an öffentlihen Wegen liegen und bei der Einfahrt in S e Grundftücke, bei dec Annäherung an Eisenbahnübergänge in Schtenenhöhe, ferner beim Passieren enger Brücken und Tore sowie {maler oder abshüssiger Wege, sowie da, wo die Wirksamkeit der Bremsen durch die Schlüpfrigkeit des Weges in Frage gestellt if, endlich überall da, wo ein lebhafter Verkehr \tatifindet; „muß-langsam; und so: vorsihtig gefahren werden, daß das Fabrzeug-- nötigenfall8..-sofort, .und. jedenfalls auf eine Wegstrecke von hôdstens 5 m zum Halten gebraht werden kann.
8 18.
Der Führer hat entgegenkommende, zu überholende, in der Fahrt- rihtung stehende oder „die Flririchtung kreuzende Menschen sowie die Führer von Fuhrwerken, Reiter, Radfahrer, Viehtreiber usw. dur deutli börbares Warnungszeichen rechtzeitig auf das Nahen des Kraft- fahrzeugs aufmerksam zu machen.
id Auch E unübersihtlihen Stellen (§ 17 Abs. 3) ist Warnungs- zeichen zu geben.
Das Abgeben von Warnungszeichen ist \ofort einzustellen, wenn Pferde oder andere Tiere dadurch unruhig oder scheu werden.
Warnungszeichen dürfen nur mit der eintonigen Huppe (§3 Abs. 1 Ziffer 4) abgegeben werden.
Das Abzyeben langgezogener Huppensignale, die Aehnlichkeit mit Feuersignalen haben, ift nicht statthaft. j
Mezrkt der Führer, daß ein Pferd oder ein anderes Tier vor dem Kraftfahrzeuge heut, oder daß sonst durch das Vorbeifahren mit dem Kraftfahrzeuge Menschen oder Tiere in Gefahr gebracht werden, fo hat er langsam zu fahren sowie erforderlihenfalls anzuhalten und den Motor e Tätigkeit zu setzen. : i
Im Falle eines Zusammenstoßes des Kraftfahrzeugs mit Personen oder Sachen hat der Führer sofort zu halten und die nach den Um- ständen des Falles gebotene Hilfe zu leistea.
8 19.
Beim Einbiegen in eine andere Straße ist nah rechts in kurzer Wendung, nah links in weitem Bogen zu fahren.
Der E hat entgegenkommenden Fuhrwerken, Kraftfahrzeugen, Reitern, Radfahrern, Viechtransporten oder dergleichen rehtzeitig und genügend -nach rechts auszuweichen oder, falls dies die Umstände oder die Oertlichkeit niht gestatten, fo lange anzuhalten, bis die Bahn frei ist. Ebenso hat er anzuhalten beim Zusammentreffen mit mar- \{terenden Militärabteilungen, öffentlihen Aufzügen, Leichenbegängnifsen
oder dergleichen. Das--Vorbeifahren an eingeholten Fuhtwerken, Kraftfahrzeugen,
Reitern, Radfahrern, Viehtransporten oder dergleihen hat auf der linken «Seite zu erfolgen.
D. Die Benutzung öffentliher Wege und Pläge.
8 20.
Das Fahren. mit Kraftfahrzeugen i nur auf Fahrwegen ge- stattet. Auf Radfahrwegen und auf Fußwegen, die für Fahrräder freigegeben find, ‘ist der Berkehr mit Krasträdern nur mit besonderer polizeiliher Genehmtgung zulässig.
8 21.
Durch allgemeine polizeilihe Vorschriften oder durch besondere, für einzelne Fälle getroffene polizzilihe Anordnungen kann, soweit der Bund der Wege oder die Eigenart des Verkehrs es erfocdert, der
erkehr von Kraftfahrzeugen gu bestimmten Wegen, Pläßen und Brück-n verboten oder beschränkt, intbesondere die zulässige Fahr- geshwindigkeit auf ein bestimmtes W herabgeseßt werden.
Allgemeine Vorschriften dieser Art sind an den betreffenden Stellen dur öffentliche An lag ‘auf ju diesem Zweck kenntlih gemachten Tafeln zur Kenninis zu bringen.
22.
Das Wettfahren und: die R ditind von Wettfahrten auf öffentlichen Wegen und Pläßen sind. verboten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der zu|tändigen Landeszentralbehörde oder der von dieser zu bestimmenden höheren Verwaltungsbehörde, welhe im einzelnen n die besonderen Bedingungen festseßt.
Für ets Behörde erforder
liher Erlaubnis puläsfg, nis\{ein ist be d d olizeibeamten auf Verlangen vorzuzeigen. Auf R os aba gewordener Fahrzeuge findet die e Vorschrift
erson Bedenken
keine Anwendung. |
O isstt die Genehmigung der zuständigen A \
8 23. h ü ängewagen ist nur auf Grund polizci- * Das Zee von D E | Beute s
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