1906 / 124 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 May 1906 18:00:01 GMT) scan diff

abrik hätten ihn ersucht, L Protest gegen jene unwahre hauptung zu erheben. ie erflären an Eidesftatt, von Arbeitern niemals Geld oder Geldeswert geliehen zu haben. Auch die Angabe des Abg. Zubeil über das Funktionieren des Arbeiter- aus\chusses hätte durchaus nicht den tatsählihen Verhält- nissen entsprochen; die Arbeiterschaft sei mit der Behandlung im e en und (nen ehr zufrieden. (Wiederholte betäubende Rufe: luß! Prôâsident Graf von Ballestrem: Ih bitte um Ruhe, respektieren Sie doch die NRedefreiheit! : Trimborn begibt sh auf die Rednertribüne und gibt dem Redner einen Wink.) Der Redner fährt noch eine Zeitlang fort und brit {ließlich seinen Vortrag ab. Abg. Zube il (Soz.): Es ift ein ungewöhnliher Vorgang, daß die Angeschuldigten eine eidesftattliche Versiderung abgeben; ih nehme von meinen Be nicht das Geringste zurü. Abg. Becker: Ih möchte dem Abg. Zubeil raten, seine An- \shuldigungen gegen die Meister außerhalb des Hauses zu wiederholen. neralinajor Sixt von Armin: Jch habe bei der zweiten Lesung zugesagt, T E Anklagen, die der Abg. Zubeil gegen den einen oder anderen Angestellten der Heeresverwaltung auch in diesem Jahre wieder erhoben hat, geprüft werden sollten. Diese Prüfung ift erfolgt, soweit fie bei den zum Teil ja ganz allgemein gehaltenen Anschuldigungen erfolgen konnte. Jh wollte die einzelnen Fälle heute hier erörtern. Im Interesse der Abkürzung der Debatte und im Interesse des Hauses will ich hierau vertiWien, Fch will aber doch allgemein das Resultat der Erhebungen bekannt geben. Das mir vorliegende Material zeigt : dniweifelbaft, daß in den ällen, die der Abg. Zubeil über ungeböriges und unpassendes enehmen von Beamten der Heeresverwaltung vorbrachte, die zum großen Teil Jahre zurückliegen, seine Gewährsleute in ganz maßlos übertriebener, zum Teil ganz entstellter Weise ihn unter- rihtet haben. Man gewinnt aus diesem Material den Ein- druck, daß diejenigen, die dem Abg. Zubeil seine JInfor- mationen liefern, außergewöhnlich unzuverlässige Leute find. Diese Angriffe des Abg. Zubeil ließen sich noch ertragen, ernfter aber wird die Sache, wenn er die Pflichttreue, ja die Redlichkeit und Ehrlichkeit der Beamten anzweifelt. Ein ganz sprehender Beweis, wie leihtfertig in dieser Hinsicht der Abg. Zubeil die Ehre der Be- amten antastet, ift der Fall, von dem der Abg. Bedcker gesprochen hat, wo der Abg. Zubeil alle Meister eines Instituts in Bausch und Bogen auf die Anklagebank seyte. Darauf hat Dr. Becker bereits geantwortet. In keinem Falle hat die Untersuhung auch nur die Spur ciner L qung für die vom Abg. Zubeil erhobenen Anklagen ergeben. Einen Fall will ih als typisch erwähnen. Der Abg. Zubeil hat von dem Handwerksmeister Luft vom 15. Armeekorps in Straßburg behauptet, daß er fortgeseßt die ihm zugeteilten Arbeiter tyrannisiert und geschuhriegelt und einen Mann namens Fischel soweit gebracht habe, daß er schließlich aus Verzweiflung feine Stellung gekündigt und anderweitig ein Unterkommen gesucht habe. Der Abg. Zubeil hatte den Namen genannt, und wir hatten so Gelegen- heit, den Mann, der übrigens noch ebendort I zu vernehmen. Die Ausfagen widerlegen in jedem Say die Behauptungen tes Abg. Zubeil. Die protokollarische Aussage {ließt mit den Es ist mir völlig unverftändlih, wie jemand diese Behauptungen hat aufstellen können. Der Abg. Zubeil ist aber noch weiter ge angen und hat den Handwerksmeister Luft der Unehrlichkeit eschuldigt. Diese Anklage ist erhoben gegen einen Beamten, der si in seiner jeßigen Dienststelung 8 Jahre befindet, der sich nie das gerngne hat zu \s{chulden kommen lassen, der sich die vollfte pi rievenheit und das Vertrauen seiner Vorgeseßten erworben hat. Sofort, als die Rede des Abg. Zubeil bekannt wurde, Hat eine Untersuchung stattgefunden. Es ist nirgends ein Fehlen an Material entdeckt, nirgends ein Fehler in der Buchführung; Luft hat seine Empörung darüber ausgesprohen, daß über ihn eine folche Anklage ohne jede nähere Angabe erhoben worden sei. Die Empfindungen dieses Mannes kann man nur teilen. Wenn man derartige Anklagen gegen die Ehre eines unbescholtenen Mannes erhebt, so hat man die Pflicht, auch Beweise zu erbringen, wenn auch die Anschuldigung eine allgemeine eia ist. Das Material, welches mich zu dieser Ab- wehr berechtigt, ist für jeden der Her1en, der sich dafür interessieren sollte, im Kriegsminifterium zugängig.

Preußischer Staats- und Kriegsminister, Generalleutnant von Einem gen. von Rothmaler:

Meine Herren! Der Herr Abg. Zubeil hat mir gesagt, er würde mir dankbar sein für Aufklärungen über Beschwerden, die er mir über das Verhalten der Institute gegeben habe. Jch kann nur sagen, daß ih dem Herrn Abg. Zubeil dankbar sein werde, wenn er mir die An- klagen, die er zu mahen hat, mit Namen urd so gibt, daß ih fie untersuhen kann. Aber wenn das so weitergeht, wie es Jahr für Jahr gewesen ist, so muß man den Eindruck gewinnen, daß diese ganzen Anklagen nur darauf hinauslaufen, um Mißvergnügen zu erzeugen, und daß man sie {ließlich als Verleumdungen bezeihnen muß. (Bravo!)

Abg. Zubeil: (Soz): Ih habe {hon vor 3 Jahren vor den Arbeitern der Königlichen Institute meine Anklage in Spandau öffentlih erhoben. Beruhten sie auf Unwahrheit, so hätte man mich unter Anklage ftellen können, dann hätte der Beweis der Wahrheit erbracht werden können, Das Material ist in Tausenden von Konferenzen zur Sprache gebracht worden. Es ist also niht aus der Luft gegriffen worden. Der Arbeiter, von dem der Generalmajor von Sixt sprach, i zwar noch in der Fabrik, aber niht unter dem Meister Luft, der ihn geschurigelt hat.

Beim Extraordinarium ersucht Abg. Hagemann Hi die Peexemverwartung, der Beunruhig..ng, die sih der oer aft von

ühlberg aus Anlaß der Verlegung des Korpsübungsplatzes nah Ohrdruff bemächtigt hat, mit geeigneten Mitteln einzutreten.

Generalmajor Gallwig sagt Berülksichtigung dieses Wunsches zu.

Abg. Dr. Müller-Sagan tritt dem Ersuchen des Abg. Hagemann bei.

Beim Etat für das Reichsmilitärgeriht wird der oben Eger Antrag Bassermann und Genossen auf volle Be- willigung der ‘ersten te für Grunderwerb und Entwurf zum Dienstgebäude für das Reichsmilitärgeriht ohne Debatte gen die Stimmen der Rechten und der Nationalliberalen abgelehnt»,

__ Der Marineetat ergibt keine Debatte; hier werden, wie beim Militäretat, die infolge des Mannschaftsversorgungs- geseßes notwendig gewordenen Aenderungen im Disposifiv, v aat den Anträgen Bassermann-Erzberger-Gamp, ein- gefügt. / e

Auch der Etat der Reichsjustizverwaltung passiert ohne Diskussion.

In dem Etat des Reichsshayamts werden in Konsequenz der zu der Reichsfinanzreform gefaßten Beschlüsse die Ein- nahmen aus den Reichsstempelabgaben nach einem Antrage Speck um 7 340 000 6 erhöht.

Bei dem Etat für das Reichskolonialamt wird auf Antrag des Grafen Seeger (Welfe) über den neu zu \ - A das Posten eines Staatssekcetärs namentlich ab- gestimmt.

Das Resultat der Abstimmung _ist die Ablehnung des Postens mit 142 gegen 119 Stimmen bei 9 Stimm- enthaltungen.

- “Abg. Gröber (Zentr.) beantragt nah diesem negativen Ausfall der Abstimmung die Einstellung eines Unterstaatssekretärs mit

25 000 Æ Gehalt in den Etat. Unterstaats\ekretär Twele: Nachdem die Stellè des Staats-

sekretärs von Ihnen abgelehnt worden ist, ist nach Ansicht der ver-

orten :

bündeten R n tamit au das sellständige Reichskolcnialam efallen. Jn der Budgetkommission war bereiis dass gesehen

un liegt Ihnen der Antrag der Kommission vor, der die Kolonialabteilung als eine Abteilung des Auswärtigen Amts wieder- herftellte, mit dem einen Unterschied, an die Stelle des Direktors damals in der Kommission ein Unterstaatssekretär zugestanden war und eine Erweiterung des Personals. Diese Wiederzuteilung der Kolonialab zum Auswärtigen Amt hat au zur notwendigen Tan eine Verschiebung in den einzelnen Gehaltssäßen. Die Unter-

aatssefretäre des Auswärtigen Amts haben ein höheres Gehalt als diejenigen der anderen Reihsämter. Es ift also, wenn die Kolonial- abteilung wiederum eine Abteilung des Auswärtigen Amts bilden soll, durchaus Ea equent, daß Sie dem neuen terftaatésekretär denjenigen Gehaltssaß bewilligen, den der Unterstaatssekretär des Aus- wärtigen Amts hat. Diese Konsequenzen find damals auch in der Budgetkommisfion auseinandergelegt worden, und die. Kommission hat sih dieser Auffassung vollkommen anges{lofsen. j

Abg. Semler (nl.): Dieser Antrag ist noch nicht einmal ge- druckt. Der Reichstag als solcher weiß in diesem Augenblick absolut nicht, worum es si eigentlih handelt. Wir hören von der ierung, da das selbständige Kolonialamt gefallen sei. Die Folgen laffen sih niht übersehen. ir wünschen die Selbständigkeit des Amtes, eine Per- fönlidfkeit, die selbständig Vortrag halten kann an der Allerhöchsten Stelle. In diesem Augenblick können wir nicht zu dem Antrag Stellung nehmen. Jch verstehe die wohlmeinende Meinung des

; öber, aber ich bitte ihn, uns niht übel zu nebmen, wenn Ins 0e entshließen, diesen Antrag für den Augenblick wenigstens abzulehnen.

Präsident Graf von Ballestrem: Der Fotres liegt zwar vor, aber nit zur dritten Lesung. Da kann ih ihn deshalb nur als einen handschriftlihen behandeln, und wir müßten am Montag noch einmal zusammenkommen, um über ihn wiederholt abzustimmen.

. Dr. Müller - Sagan (fr. Volkép.): Wir sind in der ¿weiten Lesung für das selbständige Kolonialamt eingetreten, weil es unzweck- mäßig sei, einem Unterstaatssekretär die Arbeit, aber nicht die Ver- antwortung zu übergeben. Ich bedauere deshalb, dem Antrag Gröber nicht zustimmen zu können. Es würde dadur ein Zwitterding ge- schaffen, das wir nicht wollen.

Abz. von Normann (dkonf.): Auch wir find nit in der Lage, für den Antrag Gröber zu stimmen, aus den. vom Abg. Semler ent- widelten Gründen.

Abg. Gröber zieht, nachdem seine Anregung niht Entgegen- kommen im Hause gefunden hat, nunmehr seinen Antrag zurü.

Präsident Graf von Ballestrem : Wir haben ein Vakuum vor uns, ih sehe keinen Ausweg und glaube, daß wir unsere Beratung nit fortsetzen können.

Abg. Érzberger: Es liegt kein Bedenken vor, weiter zu be- raten, ein Vakuum if nit vorhanden. Zur Ausgleichung der ver- schiedenen Gehälter der Unterstaatssekretäre würde in der nächsten Session noch Zeit genug sein.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Jnnern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Jch halte mich für verpflichtet, die Nechtslage klar- zulegen, wie fie sich stellen würde, wenn der Antrag Gröber, der vor- [äufig nur ein Beschluß der Kommission war, von Ihnen angenommen würde. Danach bliebe das Kolonialamt den Etat des Auswärtigen Amts eingearbeitet; es würde der bisherige Zustand in staatsrechilicher Beziehung also bleiben mit dem einzigen Unterschied, daß der oberste Beamte des Kolontalamts innerhalb des Auswärtigen Amts nicht ein Direktor, sondern éin Unterstaatssekretär wäre. Selbständig im Sinne des Stellvertretungsgeseßes würde dieser Unterstaatssekretär nicht sein, das hieße, er würde n icht ein selbständiger Vertreter des Neichs- kanzlers im Sinne dieses Gesetzes sein. (Sehr richtig!)

Abg. Bassermann (nl.): Ih möchte ‘dringend bitten, dem Vorschlage des Präsidenten ftattzugeben und die Verhandlung zu ver- tagen. Es liegt keine Regierungsvorlage mehr vor und auch kein Frias der Kommission. Wir müssen die Sachlage ruhig prüfen

LONE Graf von Ballestrem: Es ift doch jeßt tatsählich ein Vakuum entstanden, und ih s{chlage dem Hause die Vertagung vor.

Abg. von Tiedemann (Np.) beantragt unter großer Heiterkeit des Hauses die Zurückverweisung dieses ganzen Spezialetats an die Budgetkommission.

Der Antrag wird gegen die Stimmen der Rechten und Nationalliberalen abgelehnt.

Der Präsident verbleibt bei seinem Vorschlage, daß das Dn ih jeyt vertagt. Ein Widerspruch dagegen erfolgt jeßt nicht mehr.

Abg. von Gerlach bittet, wenn man doch noch eine Sizung abhalte, auch noch Wahlprüfungen zu erledigen.

Die t Sizung zur Fortseßung der dritten Lesung des Etats wird darauf auf Montag 2 Uhr angeseßt, nahdem ein Antrag von Kardorff, die abzuhalten, abgelehnt ist.

Der Antrag von Gerlah wird gegen die beiden Stimmen Me oa: von Gerlach und Schrader abgelehnt. Schluß 2/4 r.

ißung erst am Dienstag

Preußischer Landtag. f Haus der Abgeordneten.

73. Sigung vom 26. Mai 1906, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Das Haus set die zweite Beratung des Geseßt- entwurfs, betreffend die Unterhaltung der öffent- lihen Volksschulen, und zwar die am Schluß der 72. Sißung abgebrochene Debatte über den § 40 (Lehrer- berufung) foil, dessen Jnhalt mit dem deus gestellten A n- trag des Abg. Bachmann (nl.) im Bericht über die 72. Duo mitgeteilt ist.

Die Abgg. Cassel A Volksp.), Broemel (fr. Vgg.) und Genossen haben noch den Antrag eingebracht, die Kommissions- assung dahin zu ändern, daß die Lehrer und Lehrerinnen owie auh die Rektoren vom Gemeindevorstand unter Be- stätigung der SILUCLGA Ee und nach Anhörung der Schuldeputation bezw. des Schulvorstandes gewählt werden.

Zu dem bine: der Nationalliberalen beantragen die- selben Abgeordneten die Aenderung,

daß der Gemeindevorstand nah. Anhörung der Schuldeputation oder des A RCEIS der. Sa MtAbeu erde für die Rektoren- berufung drei Personen zur Auswahl und Bestätigung vorschlägt. Gegen die Nichtbestätigung soll die Beschwerde bei dem Unterri fs minister zugelassen werden; bleibt sie S NoLgtos, fo soll der Ge- meindevorstand dret andere Personen vorschlagen; im Falle der aber- maligen Nichtbestätigung oder Erfolglosigkeit der Besdwerde soll das Anstellungsrecht auf die Schulaufsihtsbehörde allein übergehen.

Dieselben R beantragen ferner die Einschaltung des folgenden 8 40a:

«Die Ortsschulinspektion ist aufzuheben, die Kreiss{hulinspektion ist Fahmännern im Hauptamte zu übertragen.“

und Medizinal-

Minister der N Unterrichts- angelegenheiten Dr. Studt: Der Herr Abg. Kopsch hat gestern bei Gelegenheit seiner Rede über den V. Abschnitt des Schulgeseßentwurfes folgendes geäußert : Der Minister hat einmal + die Mehrzahl der Lehrer als

‘zugreifen. So

Sozialisten und Atheisten angesehen. Als ein erfahrener Su, mann dem entgegentrat, foll der Minifter gesagt haben: das b, rihten mir meine Räte.

- Nun hat Herr Kopsh hinzugefügt: „diesen \{chweren Vorwurf weise ih entschieden zurück.“ Jh habe sofort meinen Herrn Kommis ermächtigt, die mir in den Mund gelegte Aeußerung als völlig aus der Luft gegriffen zu bezeihnen.

In einer persôönlihen Bemerkung hat darauf der Herr Abg, Kopsch noch erklärt :

was die Mitteilung über die eventuelle ‘Aeußerung des Herrn Ministers betrifft, so is sie geshehen auf Grund einer Aeußerung eines sehr hoh angesehenen Schulmannes, dessen Namen ih dem Herrn Minister zur Verfügung stelle.

Ich sehe mi hierdurch ¿n der Erwiderung veranlaßt, daß ih die dur meinen Herrn Kommissar in meinem Auftrage abgegebene Ex, klärung in vollem Umfange aufrecht erhalte. Meine Herren, das bâtte ih schon gestern tun können. Jh habe es aber vorgezogen, dem boben Hause einen urkundlihen Beweis mitzuteilen, der den ganzen Vorgang in das richtige Licht stellt.

Meine Herren, im November vorigen Jahres gelangte zu meiner Kenntnis, daß unter der Berliner Lehrershaft ein Gerücht girkulierte, welches mir ähnliche Aeußerungen über die Berliner Lehrer zusrieb, wie die vom Herrn Abg. Kopsch gestern“ erwähnten. Die stattgehabten Nachfragen ergaben, daß als Quelle dieser Gerüchte ein Shulrat benannt wurde, der kurze Zeit vorher mit mir eine Unterredung über eine andere Angelegenheit gehabt hat. Zu einer Aeußerung hierüber aufgefordert, hat der betreffende Schulrat am 25. November vorigen Jahres folgende \chriftliße Erklärung abgegeben:

Das Gerücht, daß Eure Exzellenz bei irgend einer Unterredung mit mir jemals geäußert hätten: die Berliner Lehrerschaft si irreligiós, sozialistisch und faul, ist gänzlih aus der Luft gegriffen,

(Hört, hört! rets.) Eure Exzellenz haben mir gegenüber niemals diese Worte gebraugt und überhaupt keinerlei Urteil über die Berliner Lehrershaft ab- gegeben. Ih bin über die Verbreitung eines solhen Gerüchts empört und bereit, eine entspreWente Erklärung zu veröffentlichen, (Lebhaftes: Hört, hört! rets.)

Von diesem Anerbieten, meine Herren, habe ih keinen Gebrauß gemacht, weil ich grundsäglih all den elenden und gemeinen Klatst, der vielfach über mich verbreitet wird, ignoriere. (Lebhaftes Bravo rechts.) Lebhaft muß ih es aber bedauern, daß der Herr Abgeordnete in ganz positiver Form erklärt hat: „Der Minister hat einmal die Mehrzahl der Lehrer als Sozialisten und Atheisten angesehen.“ Damit stellt der Herr Abgeordnete eine völlig unwahre Behauptung als Faktum hin.

Hiermit könnte ih s{chließen, meine Herren, wenn der gestrige Vorgang nit eine Erinnerung an einen ähnlichen Vorgang vom 28. Februar d. J. in mir hervorgerufen hätte. “An diesem Tage brate derselbe Herr Abg. Kopsch ein in der Angelegenheit des bekannten Lehrers Nickel entstandenes Gerücht bei der zweiten Beratung des Kultusetats zur Sprahe. Jch war damals ebenfalls in der Lage, die Behauptung, daß eine Denkschrift an das Kultus- ministerium gelangt und zum Gegenstand gewisser Intrigen gema worden sei, als frei erfunden zu erklären. (Hört, hört!)

Da entsteht nun die Frage: weshalb beschreitet Herr Kopsh diesen senjationellen Weg? weshalb läßt er Monate verstreihßen, um dann im leßten Augenblick solhe Gerüchte über den Chef der Unter- richtsverwaltung in so ostensibler Weise în die Oeffentlichkeit ju bringen? (Lebhafte Zustimmung.)

Zum Schluß konstatiere ih, daß Herr Kopsh meiner am 28.- Februar an ihn gerihteten Aufforderung, mir die typischen Fälle von Unregelmäßigkeiten, von denen er angeblich mehr als ein Dugend nachzuweisen in der Lage sei, näher zu bezeihnen, niht nahgekommen ist. (Hört, hört! und große Bewegung.) Das Verfahren richtet \ih von selbst! (Lebhafte Zustimmung.) Ueber die Frage, wer das Ver- trauen zwischen Lehrershaft und: Unterrichtsverwaltung systematisch untergräbt, um die Lehrerschaft einer bestimmten ParteiriGßtung zu- zuführen, habe ih mich im übrigen in der Sitzung dieses hohen Hauses vom 28. Februar dieses Jahres eingehend geäußert. (Lebhafter Beifall.)

Abg. Shiffer (nl.): Ih glaube, in der Behauptung nicht fehl zu gehen, daß alle, die Interesse am Zustandekommen des esetes haben, mit Einschluß der Regierung, nihts einzuwenden hätten, wenn dieser Paragraph in dieser Fassung nit zu stande käme. Von allen Seiten ist anerkannt, daß es uiht notwendig ist, eine allgemeine Regelung der Lehrer- und Rektorenernennung in Dees Geseg hinein- ubringen und damit das Gese zu beschweren; es ist wohl auch all- jeitig anerkannt, daß es möglih gewesen wäre, auf ein Ueber ane \stadium zu beschränken. Die Ausdehnung des Gesetzes über die im Kompromiß gezogenen Grenzen hat \ich als |chwere Gefahr für das Zustandekommen des ganzen Werks erwiesen, und es zeigt Ls jeßt, bis zu welcher Grenze diese Gefahr gelangt ift. ie Versuhe einer allgemeinen Regelung dieser Frage überschreiten unzweifelhaft die Schranken des Kompromisses und verstoßen damit gegen das Kompromiß, denn in einem Kompromiß liegt zweierlei, einmal die Richtung, die vereinbart ist, innezuhalten und dann niht über den Gegenstand hinaus- liegt es bei jeder privaten Vereinbarung und muß ebenso für öffentli - rechtliße Vereinbarungen gelten. Nur wenn ohne ein Hinausgreisen darüber nichts zu stande käme, mag es gestattet sein, so aber muß alles zurückgewiesen werden, was darüber hinaus eht. Mit Zustimmung aller Brdnungsparteien haben wir im Laufe der Kommissionsberatungen Anträge, denen wir sahlich sehr nahe standen, lediglih mit Rücksiht darauf zurüd- gewiesen, daß sie gegen tas Kompromiß verstoßen, auf dessen Boden wir stehen bleiben wollen. Jch erhebe damit nit einen Vorwurf, dazu ist die Zeit niht da, sondern ih un es, um unsere Stellung zu dieser Frage zu beleuchten. Das formale Recht ist durhaus auf unserer Seite, wenn wir auf eine Diskussion hierüber niht eingingen, weil sie gegen die Grundlagen des Kompromisses verstößt. Aber in dem Bestreben, was an uns ist, mitzuwirken an einer günstigen Verabschiedung der Vorlaze, haben wir au außerhalb des Kompromisses eine Verständigung hierüber gesucht. In den exsten Sätzen des § 40 über die Lehreranstellung liegt aller- dings ein Entgegenkommen. Wir müssen uns immer in dem Gedanken Bewegau die Einigkeit der ai 29 oft E ares zu erhalten. Streitig ist nur die Rektorenfrage. s wird zugestanden werden müssen, daß prima facie ein Eingriff in das Recht der Gemeinden emacht wird, die bisher ein weitergehendes Necht der. Mitwirkung Bake. Wenn man in einem Punkte an der Selbstverwaltung rührt, so stört man den gesamten Sisammenbang der Schulverwaltung, und zwar gerade hier an der empfindlihsten Stelle, denn wenn man Schlußstein der Gemeindeverwaltung aus den Angeln hebt, ört man das ganze. stolze Gebäude. Kraft unserer Verantwortung ist uns klar,

daß wir nur aus zwingenden Gründen einem solchen Gingriff in die Freiheit der Kommunen, die eine der wichtigsten Grundlagen ift-

(S@luß aus der Dritten Beilage:)

“Sn 160 Städten würden

M 124.

Dritte zum Deutschen Reichsanzeiger und

(S@(luß aus der Zweiten Beilage.)

ustimmen könnten. Der Ministerialdirektor hat zwar gestern den Eingriff in die Rechte der Kommunen bestritten, er hat aber nicht versucht, zu behaupten, daß ein Recht der Gemeinden nicht existiert, sondern nur gesagt, daß es ein kraft der Staatshoheit ihnen übertragenes Recht sei, von dem jederzeit zurückgekommen werden fönne. Eine solche Auffassung kann niht standhalten gegenüber der Wahrheit kräftiger Lebensrehte, die Jahrzehnte unange- fohten und unbeanstandet sich_ geltend gemaht haben. Keiner wird den Eindruck haben, daß man h über die Macht der Tatsachen hinwegsezen kann, die wir jeden Sag vor uns sehen. Das Anstellungêrecht der Krone haben wir niemals bezweifelt sonst hätten wir die Rechte der Gemeinden noch erhebli erweitern müssen. Aber wir können die Verfassung nur so auffassen, daß der Staat die Lehrer anstellt unter Mitwirkung der Gemeinden, d. h. einer Mitwirkung, die in einer für die Schule und die Gemeinden maßgebenden Weise festgehalten wird. Der Ministeraldirektor fagt, wie könne man von einer Entrehtung der Gemeinden lpteden, wenn diesen 1700 Rektorenstellen zur Be- sezung blieben. Diese Auffassung entspricht nicht dem Wesen der Sache und stellt eine Art des Rechtes dar, die nah allgemeinen Grundsäßen nit zulässig ist, denn Ungleichartiges kann man nicht vergleichen. Denn wenn der Staat dafür die 53 000 Lebrerstellen verliert, fo stellen sih 10 Lehrerstellen noch nicht einer Rektorenflelle gleih. Der Ministerialdirektor verfolgte wohl auch nur den Zweck, \sich und die Regierung gegen jeden Vorwurf zu verwahren, indem er darauf hin- wies, daß der Staat in gewissen Grenzen geneigt sei, das Recht der Gemeinde zu erweitern. Diesen Beweis will ich annehmen, aber es liegt hier doch ein die Freiheit der Gemeinden aufs s{chwerste efährdender Eingriff vor. Die Behauptung, es sind so {were Miß- fände hervorgetreten, daß es so nicht weiter geht, und wir die erste Gelegenheit benußen" müssen, um Besserung zu erreichen, is nicht aufgestellt worden und konnte nit aufgestellt werden. Gerade die- jenigen Gemeinden, die von dem Gesey nicht berührt werden, die längst die Schulunterhaltung auf die Basis dieses Geseßes gestellt haben, find einer Benachteiligung auêgeseßt. nicht den Ausdruck von einem Husarenstreih wiederholen, aber es ist eigentümlih, daß diejenigen von diesem Gese getroffen werden, die eigentlih nichts damit zu tun haben. Wenn wir das Lehrer- und Rektoreneruennungsrecht überhaupt ordnen wollen, so müssen wir es einheitlih regeln, ‘ist gesagt worden. Ich bin über diesen Ausspruch erstaunt, denn diese Einheitlich- feit wäre cin rein formalistisher Gesichtspunkt , der nicht laß greifen darf, wo materielle” Gesihtépunkte entgegenwirken. Eiaeitimlidh ist demgegenüber, daß gerade jeßt die Konservativen einen Antrag eingebraht haben, - der eine Schonung der Verschieden- heiten verlangt und E gegen Eingriffe in die Rechte der Einzel- taaten von seiten des Reiches verwahrt. Das ift ein an \sih richtiger Grundgedanke. Auf eine Zukunftsmusik hinzuhören und wobhlerworbene Rechte aufzugeben, dazu können wir uns nit entschließen. Nun spricht die Regierung von den Aeußerungen Hakenbergs, daß den Landlehrern eine Laufbahn eröffnet werden soll. Aber bereits mein Parteifreund Friedberg hat darauf hingewiesen, daß si das durch ganz andere Dinge ausführen ließe als dur .irgend einen Geseßentwurf. In diesem Geseg haben mehrere an sich berehtigte Gesichtspunkte fich gegen- einander Konkurrenz gemacht. Aber es ist schwer, das Gedeihen aller Faktc-rer. gleihmäßig fördern zu fönnen. Der Ministerialdircktor selbst meinte, daß von den za. 6000 Rektorenstellen heute {hon za. 4000 aus\{ließlich von dem Staat beseßt werden. Ist damit nicht für den Staat ein sehr erhebliher Raum für die Betätigung feiner guten Absichten geschaffen? Fafse ich zusammen, was als s{chwerer Eingriff in die Rechte der Kommunen anzusehen ist, so mußte es unsere Aufgabe scin, zu prüfen, was wir zu tun hatten, um an dem bestehenden Necht der Gemeinden nicht rütteln lassen zu wollen. Aus dieser Erwägung ist unser Antrag entstanden. Das bestehende Recht der Gemeinden foll unberührt bleiben. Der Einfluß des Staats wird dadur erweitert, daß die Rechte der untergegangenen Schulsozietäten dem Staate über- wiesen werden; aber nach unserem Antrage werden die Nechte der Gemeinden, die bisher das Ana erene für die Rektoren besaßen, aufrechterhalten. Ih will mich nicht weiter über das rew streiten, aber verwahren müssen wir uns dagegen, daß wir ereit sein würden, eine weitere Einschränkung der städtischen Rehte und Gemeinderehte eintreten zu lassen. Wir glauben, durch unseren Antrag in der Tat eine Verständigung gefunden zu haben zwischen dem Aufsichts:eht, das der Behörde durchaus zusteht, und zwishen den isher bestehenden Rechten. Wir \ind gern bereit, in Aenderungen zu willigen, durch die dieser Grundgedanke unseres Antrages vielleiht in dieser oder jener Be- ziehung {härfer zum Ausdruck gebraht wird. An dem Gedanken selbst müssen wir festhalten. Die Tragweite der Entscheidungen des Land- tags ist uns bekannt; wir haben uns in der Kommission darüber aus- ge\prochen; an unserer Stellung hat fih nihts geändert und wird {ih nichts ändern. : : Ministerialdirektor D. Schwarhk opf f: Von meinen gestrigen Ausführungen habe ich nihts zurückzunehmen. Ich habe aus- drücklih gesagt, die Magistrate übten ihr Ret nicht aus dem Recht der Gemeinden heraus, sondern aus dem Recht des Landes. Es kann kein Zweifel bestehen, daß die Ernennung und Anstellung der Lehrer und Rektoren Schulaufsichtsrehte- sind. Wie weit die Gemeinden damit verbunden sind, das resultiert nicht aus „wohlerworbenen Rechten® der Gemeinden selbst, sondern aus einer Aktion des Staats. Herr Schiffer erkennt ja auch das Schulaufsichtsreht ‘des Staats an. Der Hauptvorwurf geht nur dahin, ‘da pel Fragen nicht dur dieses Geseß zu regeln wären und Über den Rahmen des pen ies Kowmpromisses hinausgingen. Ih mache nohmals, wie in der Kommission, darauf aufmerksam, daß dur dieses Gesetz die. buergen Schulsozietäten und Träger der Squllasten in der Hälfte der Monarchie und darüber erlôshen. Von wem soll nun für diese das Lehrerernennungsrecht ausgeübt werden ? Vebergangsbestimmungen für die Hälfte der Monarchie zu erlassen, bis éin neues Geseh einé die schaffen würde, das geht doch etwas

u weit. A rr Schiffer kann an der Frage niht vorbei, wad mit s Lehrerstelen geshehen soll. Verseyen Sie \ch in die Lage der Provinz Hannover, wo die Ge- meinden keine Milwirkung an der Schulverwaltung haben. dort ñ eßt den at I, Lasten auferlegt, dhe da e ein estimmungsreht erhielten. m S et neleh nd die Rektoren und Hauptlehrer auch anders behandelt als die Lehrer; aus diesem Gesichtêpunkte heraus nd auch in : diesem Gesey die Rektoren besonders hervorgehoben. ch erkenne an, daß auch dur den Antrag der Nationalliberalen das Schulaufsichtsrecht der Staatsbehörden niht bestritten wird. Herr Schiffer hat hervorgeboben, daß die Unterrichtsverwaltung be- rechtigt ift, {die Stulaufficht zu üben. Wenn man immer von dem

enden Ret spricht, so muß ih do darauf hinweisen, daß die S icatüragien nach dem geltenden Recht {hon heute berehtigt

n eine stärtere Beaufsichtigung zu üb

; ug en. i bg. Dr. Ir mer (kons.): Ich will auf die Kritik des Abg. Swiffer

sie nicht gesagt, ; aber

nit weiter eingehen, wenn ich auch der Meinung bin, da ebe alûcklih E ist. So hat er gleich zu Anfan daß die Einfügung dieses § 40 dem Kompromiß widersprä

Ich will

Berlin,

herbeizuführen,

der

Regierun

ih will mich nicht bemühen weil wir ja jeßt von dem und in sol bei den Auseinandersetzungen dings muß ih zugestehen, j in überzeugender W bei der Regelung der SchulunterHa und Rektorenanstellung vor h hat gestern zunächst die Notwendig und Lehreranstellung zu regeln, Auffassung entgegengetreten, als besoldete, nun auch das Net Hai Schulaufsichtsbehörde ein Best igSred verfügen könne. Süß Ja, meiner Ansicht nah wider] als ob die Verpflichtung zur" der Anstellung in sich schließe.

Diesen Au

eila ge

1

Ausführungen zu widerlegen, Laut find, éine Einigung genbliden empfiehlt es si, Schärfe zu vermeiden. Aller- “Auffaffung nah der Vertreter ärgelegt hat, daß die Regierung g nit an der Frage der Lehrer- onnte. Der Regierungskommissar

betont, die Frage der Rektoren- sodann mit aller Schärfe der i der die Lehrer igeschränkt und ohne daß die in g lter E Stellen ngen le mich durchaus an. ht sogar die Verfassung der Ansicht, oldung gleichzeitig auch das Recht Mir Konservativen stehen auf dem

D CTLUTL

derjenige,

Standpunkt, daß niht nur die Kommissionsbeshlüsse vollkommen auf

dem Boden der Verfas Regierungsvorlage gilt. mnt will, aber niemänd wi

man

Verfassung widerspricht.

auch bei

den

Konservativen

ung stehen, sondern daß dies auch

l von der fie so scharf fritisieren, wie aupten können, daß sie der

gs Herrscht im ganzen Hause

| ütigfeit darüber, daß

das Maß der Mitwirkung, welches die Regierung bei der Anstellung

den Gemeinden

einräumen w nit ausreihend war. Wir Konservativen haben uns ee im Einveriländnis mit allen Parteien in der Kommission bemüht, die Rechte der

Gemeinden zu erweitern.

Zunächst haben wir die Unterscheidung zwishen Schulverbänden mit

mehr oder mit weniger als 29

haben wir mehr als der

beseitigt: wie haben allen

Schulverbänden das Recht die Lehrer zu ernennen. Hierdurh aller Gemeinden das Recht gegeben,

bei der Lehrerernennung d itiative zu ergreifen. Bei der Rektoren-

ernennun

haben wir zunächst allerdings gealaubt, den Gemeinden

nicht mehr Rechte geben zu dürfen, als die Regierung ihnen in. der

Vorlage gewähren zu dürfen in Linie war für uns der G Sqchulaufsicht beteiligt find, und Anstellung der Organe zur zu überlaffen. Sodann wollten wir den keit geben, ih eine Laufbahn zu schaffen

Ausficht genommen hatte. In erster rund ( , daß die Rektoren an der daß es wünschenswert erschien, bei der ul der Regierung die Initiative

vom Lande die Mözlich- . Es ist zweifellos richtig,

daß da, wo der Staat bisher das unbegrenzte Anstellungsreht gehabt

hat in den westlihen Pro! Gebrau gemacht worden ist. letzten zehn Jahren sich zur M

—, von dieser Möglichkeit reihlich : Staatsgebiet haben in den Mullehrer- und Rektorenprüfung

gemeldet 5600 Stadtlehrer und 1268 Landlehrer, weil es für die Landlehrer s{chwerer ist, in die Städte zu kommen, als für die Stadtlehrer. Dagegen 3 gierung fast aus\{[ießlich die Rektorenftellen beseßt, 840 Stadtlehrer

und 556 Landlehrer die Mittelschul- Dies allein genügte wohl f zu rechtfertigen. Wenn der werde unter den Lehrern die glauben; daß man dann, wenn die Lehrer durch den

der Provinz Westfalen, wo die Re-

und Rektorenprüfung bestanden. um die Stellungnahme der Regierung . Kopsh meinte, dur diese Regelung

ei großgezozen, so môthte ih doch Magistrat ange-

stellt werden, eine Kriecerei der Lehrer vor dem Magistrat befürchten

müßte.

anden o e ARBLENn bereits ein starkes Maß des Ent:

gegenkommens gegenüber berechtigten Interefs|

Diese Erwä dA baben die Konservativen zunächst bestimmt, üssen

festzuhalten, weil wir der Meinung sind,

en der Gemeinden liegt.

Nachdem nun aber der Minifter selbst erklärt hat, daß die Regierung bereit sei, einen weiteren Schritt entgegenzukommen, und in dem nationalliberalen Antrage einen solchen S erblickte, mußten wir

Konservativen prüfen, ob wir unseren frü

n Standpunkt aufreht

erhalten könnten, und ich kann namens meiner Freunde erklären, daß wir bereit sind, zu versuchen, ob es nicht möglich if, den Wünschen

der Mittelparteien noch weiter entgegenzukommen.

Wenn wir auch

der Meinung sind, für unsere Forderungen hier im Hause auch fo

eine Mehrheit zu erreichen, muß

eine

Meinung,

möglichst

große

daß dieser Antrag nur ein

es uns doch erwüns{t sein, finden. Wir find der

Mehrheit zu W i: Provisorium darstellt,

und deshalb vermissen wir, daß dieses bei der Formulierung des

Antrags nicht deutlih genug zum Ausdruck kommt. allerdings s{chwèr werden, in diesem Negelung ju verzichten. Wenn der Abg.

Es würde uns alle avf eine allgemeine iffer hier einen Vergleich

mit unserem Verfafsungsantrag gezogen hat, so zieht das nit, denn bei diesem Antrage handelt es fich um ganz etwas anderes, um

einen Eingriff des Reichs in die Rechte der Einzelftaaten.

Wir

wollen keine Theoretiker sein, wir wollen praktishe, wir wollen Real-

politik treibe

n, und deshalb wollen wir auch über einige Schönheits-

febler hinwegsehen. Aber {on ter erste Saß: „In Stellen, deren Inhabern Leitungsbefugnisse zustehen, sind solche Lchrer zu berufen, welche den besonderen auf Gesez oder rechtsgültigen Verwaltungs-

anordnungen 5 é uns einer flareren Faffung unbedingt zu bedürfen. Wir halten den

Zwedck, den Kreis der in

ae für durchaus Iöbli, sür die Berufungen eine Liste aufzustellen. Für die Bewerber kämen

elbstverständliß4 in erster Linie

berubenden

Voraussetzungen entspreben“ erscheint a fommenden Männer zu beschränken, a

er in dieser Fassung gebt der Antrag

zu weit. Nach unserer Auffassung würde es etwa notwendig sein,

individuelle Anlagen in Frage,

das Bestehen einer Prüfung würde an sich niht die genügende e für die S alififation des Betreffenden geben. Deshalb wün- schen wir, daß der erste Saß eine etwas bestimmtere Fassung erbält.

Eine Unklarbeit enthalten die folgenden Säße, | nannten Gemeinden der erste Saß gelten- soll oder nicht.

ob für die dort ge- Aber

dieser Zweifel wird sih erledigen lassen. Es sind ferner nit bloß “nh O aciaten und Gutsherren, deren Rechte durch die Kommissions- vorlage getroffen werden, denn es kommen auch die Bischöfe in Betracht, die bisher ein Ernennungsreht haben. Fn ist, daß der

Antrag der Nationalliberalen etwa für zwei Drittel der

dem

Drittel besteht diese

ektorénstellen

taate wie bisber die Initiative überläßt, aber für das übrige

denken, das wir haben.

sonen in die Rektorenstellen im Osten zu bringen.

lihkeit niht mehc, und das ist das Be- Es wird nicht mögli sein, geeignete Per- nn der Antrag

die Grundlage der Verständigung bilden foll, wird er noch le sender

werden müssen, daß in einer größeren Anzabl von Initiative der Regierung wir zum Entgegenkommen

en die ewahrt wird. Sie werden ersehen, daß

ereit sind, unter dem Vorbehalt, daß es

gelingen wird, eine brauchbare Grundla e sür die Verständigung zu

gewinnen,

er bedarf n Stadium n

Der Abg. Schiffer Gemeinden. * W {weren wir die Verständigung.

der

aber diese

Grundlage bildet der Antrag n nit,

ebr der Autgestaltung; deshalb können wir in diesem lede i für den Antrag stimmen, hoffen aber, daß bis zur dritten Lesung eine brauhbare Aenderung (esunden werden Tann.

Ve

rach von einem {weren nn wir \olche Ausdrücke zu oft anwenden, er-

ingriff in die Rechte

Ich bitte alle folgenden Nedner,

Ie Ausdrücke möglichst zu vermeiden, damit wir in dieser hoth-

deutsamen F A

ewisse läre daher nur kurz folgendes.

e zu einer Bert aunigua gelangen können. . Dr Dittrick (Zentr.): Wir urückhaltung auferlegt und halten no daran fest. Ich er-

aben uns von Anfang an eine Ob der Antrag der Nationalliberalen

ein gangbarer Weg zur Verständigung ift, ist uns noh ju,

Ae geneigt

im

» begreife,

großen

ganzen

ist,

daß die Unterrichtsverwaltung auf den

n und daß der konservative Redner as freundliÞ dazu gestellt hat. Wenn die

tiglih Preußischen Staatsanzeiger.

1906.

Unterrihtsverwaltung mit dem Antrage auszukommen glaubt, können auch die Konservativen damit einverstanden sein. Die historisGen Rechte der Kommunen auf die Rektorenernennung find zwar in dem Antrag gewahrt, aber niht die Nechte anderer, ¿- B. der Bischöfe. Für uns hat im ganzen aber die Frage der Rektorenernennung nit die Bedeutung wie für andere Parteien. Wir können vielleiht für den nationalliberalen Antrag stimmen, wenn er noch geändert wird, heute stimmen wir für die Regierungs- vorlage und behalten uns unsere weitere Stellunz für die dritte

Lesung vor.

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (freikons.): Namens meiner Freunde habe ich besondere Genugtuung über die Erklärung des Abg. Irmer auszudrücken. Die Er- klärung war getragen von dem Geiste, der in diesen ganzen Verhandlungen die Konservativen geleitet hat, um das s{chwierige Werk zustande zu bringen. Wir gewinnen daraus die Ueberzeugung, daß. es uns bis zur dritten Lesung gelingen wird, eine Faffung zu finden, daß eine Verständigung möglich ift. Nah den Erklärungen der Ministerialdirekftors nehme ih an, daß die Regierung tas Recht hat oder wenigstens in Anspruch nimmt, die Rektorenstellen zu beseßen. Sie würde also schon jeßt in der Lage sein, sih die geeigneten Personen auszuwählen. Die Ordnung, die hier gemaht wird, hat also nur einen proviforishen Charakter, vielleiht allerdings auf lange Zeit. Es würde dem Geist des Antrages niht wider- sprechen, wenn man ihm hbinzufügte: „bis weitere Regelung erfolgt“. Nach dem Landrecht ist die Befähigung der Gemeinde zur Berufung nicht ein Ausfluß des Gemeinderechtes, sondern des staatlihen Rechtes. Was der Abg. Irmer wünscht, läßt sich dur eine andere Redaktion des Antrages erreihen. Der nationalliberale Antrag ermögliht, was wir und die Konservativen wünschen, daß den Landlebrern eine Wuf- bahn eröffnet wird. In dem Bestätigungsrecht liegt genügende Garantie, daß die geeigneten Personen angestellt werden. Wenn heute noh keine Verständigung über den Antrag möglich ist, werden wir heute zustimmen, aber bis zur dritten Lesung eine Faffung suchen, daß wir mit derselben Mehrheit dafür stimmen können, wie am 13. Mai 1904 für den Kompromißantrag. i

Abg. Münsterberg (fr. Vgg.): Die Zustimmung zu der Vorlage bezüglih der Rektorenernennung ist uns unmöglih. Nach dem Gange der Verhandlungen können wir allerdings niht erwarten, daß unser Antrag zur Annahme gelangt, und wir werden deshalb eventuell für den nationalliberalen Antrag stimmen. Die große Er- regung in der Bevölkerung über die Entrehtung der Gemeinden ist nah dem Gange der Kommissionsverhandlungen erklärlih geworden, denn aus den Erklärungen der Regierung sheint bervorzugeben, daß fie das praktische Leben über dem System vergißt. Wo es irgend möglich ift, sollte man an dem Einfluß des Volkes und der Gemeinden festhalten. Es ift ein Kampf um Recht, der sehr viel tiefer in die Volksseele ein- gedrungen ist, als die Regierung glaubt. Für die 53 000 Lebrerstellen, die den Gemeinden gegeben werden, behält die Regierung das Bestätigung8- recht, und der Ministerialkommifsar bat erklärt, daß die Regierung den nationalliberalen Antrag annehmen könnte, weil das Bestätigungsrecht des Staates darin erhalten werde. Mit diesem Bestätigungêrecht ift also der Staat vor irgend welhen Ueberrashungen und Uebergriffen seitens der Gemeinden hbinreihend ges{hüßt. Van will den Land- lehrern eine Laufbahn eröffnen, damit fie in die Städte kommen können. Es ift aber nicht rihtig, daß die Städte die Landlehrer nur ungern aufnehmen, dern fie nehmen shon jeßt fortlaufend hrer vom Lande auf. Wir halten es wenigstens für nüßlih, daß nah dem R Antrag noch 1700 Rektorenst den Gerneinden

Abg Cassel (fr. Volksp.) : Es scheint jezt schwierig geworden zu sein, die große Mehrheit für die Vorlage zu gewinnen, die man anfangs zu haben glaubte. Wir stimmen gegen das ganze Gesecß, aber wir wollen daran mitwirken, um es auf jeden Fall nah Möglichkeit zu verbefserm. Der Konslikt zwishen dem Ministerialdirektor und dem Abg. S@iffec macht einen ganz eigentümlihen Eindruckd. Die Grklärung d Ministerialdirektors, daß \o und so viele Stellen dem Staatz ge nommen oder, wie er einmal in der Kommission fagte, geramdt werden sollen, diese kalfulatorishe Ausfafsung entspricht zit dem Willen des Staats. Der Ausdruck von der „Gatrechtang“ des Staats klingt eigentlich mittelalterlid, er entspridt der Zeit, wo Staat und Städte gegen einander kämpften, ader niht der modernen Zeit, wo man von der Einheit des Staat®2wesens noch so durchdrungen ist, daß lediglih danzch zu entscheiden ift, was der Entwicklung des Staatslebens und der Schule förderlich ist. Friedrich Wilhelm IIl. hatte eine andere Auffaffung vom Schulwesen als der Ministerialdirekior. Während der Ministerial- direktor eine Entrechtung des Staats darin erblickt, wenn er nicht allein, nur unter einer zweifelhaften Form der Beteiligung der Gemeinden die Lehrer anstellen kann, hat der Minister Laden- berg in seinen Erläuterungen der Verfaffung von 1848 gesagt, daß es im Interesse der Schule läge, wenn die Gemeinden fie als thr Eigen- tum und als Gegenstand ihrer Pflege und Fürsorge anzusehen hätten. Die communis opinio, der auh der Abg. Porsch 1886 Ausdruck gegeben hat, ist immer gewesen, daß unter der Beteiligung der Ge- meinde das Wahlreht zu verstehen ist. Wir müssen ebenso gut wie für die Lehrer auch für die Rektoren, und zwar für das ganze Land das Wahlrecht der Gemeinden verlangen. Den Landledrern wird z. B. in Berlin heute hon Gelegenheit gegeben, eine erweiterte Laufbahn einzushlagen, sie müssen sich aber vorher als Lebrer an Berliner Schulen kurze Zeit bewährt und eingeführt haden. Die angeblich von jeßt ab auch den Rektoren zugestandenen erweiterten Schulaufsichtsrehte find nur \heinbare Rechte der Sthulaufsuht; es sind lediglich Leitungsbefugnifse, da der Rektor si in Sadhen der

isziplinargewalt stets an den Kreisshulinspektor wenden muß. Wenn unsere Anträge abgelehnt werden, so werden wir in dieser Ssung für den nationalliberalen Antrag stimmen. Das ErnennungêreSt der Gemeinden für die Lehrer und Rektoren ist niht so wad, wie der Ministerialdirektor hinstellen wil. Der Vorgänger Kügler des jeßigen Ministerialdirektors hat darüber cine ganz andrre Anfudt ge- abt. In einem Falle erklärte er dem Berliner Oberbürger- meister auésdrücklid, daß das Besezungtret der Rektoren- und Lehrerstellen durh die Gemeinden cin grschlih zwrifelloses und zweifelsfreies sei. Eventuellen writeren AbähwäShungen des nationalliberalen Antrages im Sinne des Freiherrn von Zedlig and des Abg. Irmer können wir nicht zustimmen. Ein mamhajtes Mitglied der nationalliberalen Partei hat sh in der Kommission mit uns durchaus einverstanden erklärt. Es wäderspräGhe der Gepflogenheit des Hauses, wenn ih den Namen hier nennen wärde, aber ih hofe, da af Nationalliberalen weiteren Abs&wäthungen ihrcs Antrages nicht zustimmen werden. j : L

Aba. Dr. Friedberg (nl.): E wird wobl nit der Gepflogens beit des Hauscs widersprechen, rorem das vom Abz. Caffel obne Namen genannte Mitglied der Nationalliberalen fd selbst nennt. _Ih bin es gew. Der Meinung des Ministertaldireltors, das mera Fraktion hier oder in der Kommission anerkannt habe, daß wir der e g B o pet eel Ce bere“ pugeandes Wen

i Qu F t weitertes Reht als in bezug auf g mer SiA

muß ih entschieden entgegentreten. Mit den s a M h M inun i é F und Cassel din ih weiter der Me und. dak ft bei

i Fungêmäßt ) die e Abon wovagerlis O DINI étlrecbt handadln Tam.

In bezug darauf, daß die Sthulaufsicht unbedingt Angelogendeit

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