1906 / 124 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 May 1906 18:00:01 GMT) scan diff

des Staats sei, kann niemand \{chärfer auf dem Standpunkt der ch halte das Schulaufsichtsrecht {on um deswillen f egen Aspirationen der Kirche | bleibt, daß er, wenn die S ane das Recht nicht mit Energie wahrnehmen, es wieder an ih Aber die Befugnisse, welhe die haben, können von uns nit als wirklihe Schulaufsihtsbe In dem Erlaß von 1889 war zwar ein kleiner An- lauf genommen, den Rektoren Shuläaufsihtsbéfugnisse zu überträgen, und es wurden deshalb die Rektoren der mehrklassigen Schulen nicht dein Kreis\{ulinspektor

wurde im en Erlassen und \{on im „Fortan ist für jedes einzelne größere für sech8- und mehr-

Negierung stehen' als ih selbst. für ein primäres Recht des Staats und . nötig, damit der Staat und ihm die Möglichke

ziehen kann. egenwärtig

erkannt werden.

dem Orts\chulinspektor, unterstellt. Me diese

Laufe der

rogrammatishe Ankündigun nnegehalten, in den fo weicht der Minister Schritt für Schritt davon zurü Erlaß von 1892 heißt es: Schulsystem die Anstellun klassige Schulen die Anstellung von Rektoren ins Auge zu fassen, und diesen ist im Sinne des Erlasses von 1889 eine angemessene B chtlih der Leitung des Schulsystems beizulegen.“ ienstanweisung für die Rektoren, 1895 erwähnt ist, und die den Regierungen zur Nachahtung man überall, Nah keiner Richtun

eines Hauptlehrers

Leitun gs befugnisse handelt. Rektoren irgendwelhe Aufsichtsbefugnis beigelegt. au keine Disziplinarbefugnis, er hat chulinspektor zu wenden. esteht darin,

ch dafür immer an den Kreis- Das einzig praktishe Aufsihtsreht daß ‘der Rektor nicht dem Orts\{hulinspektor, dem Kreisshulinspektor

ließli vom Staate ernan es sonnenklar , Llediglich mit Leitungs man müsse._ di

unterstellt ift. Hauptlehrer aus- nt werden sfollen, und bei diesen liegt die dem Ortsschulinspektor unterstehen, gnissen betraut fi

Motivierung, Rektoren deshalb vom

l fo l tber Me Eb n it Uen lasen, we e Uu 8besugnisse haben, nt allo elwas ex post Der Ministerialdirektor meint, iesem Gesey an der Frage der Lehrerernennung nicht vorbei- weil die Frage einheitlich für alle Schulstellen in l ann in einer der Schulstellen kein großes Unglück sehen, namentlih da seit einem Jahrhundert kein Bedürfnis Die zentralistische Auffassun

ekommen zu sein. es sei bei

zukommen,

differentiellen Behandlung maherei gewesen ist. Materie gleichmäßig ohne Rücksicht au keiten und auf die Gewohnheiten der

durhaus nicht nôtig. estalten, mag eine ie Instanz des O unter Umständen für die Geme nur ein Erkenntnis des Oberverwaltungsgerihts vorliegt, hat der Staat einen guten Rechtsboden für \sich, aber wir halten es doch für beser, eine unabhängige Instanz zu schaffen, welche streitige n\hein ministerieller

inister hat sich mehr als einmal als der Selbstverwaltung bekannt, darum können wir es ihm zuv Überlassen, wie weit er von seinem vermeintliden Recht Gebrauch macht. Es ift ein sehr zartes Ding, bestehende Rechte rückwärts zu revidieren, und wir haben die feste Zuversicht, daß der Minister mit

ih dankbar mit der er . in unserem Antrage \ständigung

provinzielle emeinden zu re Wo die Verhältni ewisse Gleihm rverwaltun

eln sei, ih Baus glei Nun haben wir ts eingeführt, und das kann nden ungünstiger sein,

denn sobald

zum Austrag bring

t, als daß der erweckt wird. Der

wahrnehmen wohlwollende Auffassung,

Möglichkeit der Lehrer- Frage is unter Mit- reunde geregelt.

Konservativen

anstellung sehr weit entgegengekommen ; diese wirkung der Konservativen zur Zufriedenheit meiner Ich hätte nur gewünscht, daß die Konservativen au bei der Rektoren- Hand gegangen wären. Herr Wenn aber bestehende beseitigt werden, so erscheint das doch als ein in das Selbstverwaltungsrecht. gesprochen haben, so soll das aber nicht bedeuten, eine Entrehtung der Städte beabsich Irmer wünsht zum Ausdruck zu brin Antrage nur um ein Provisorium handelt. wenn es so ausgelegt wird, wie es ausgelegt werden muß. Bei solhen Bestimmungen wird es \sich immer um ein gewisses Provisorium mit Recht bedauert, daß Schulreht sich nicht im Wege der Gesetz steriellen Verordnung en - außerordentlich ntwicklung des Rektorensystems Schritt für Schritt tastend im Verordnungswege vorgegangen und eyige Form der Volkss{hule gefunden. Diese Dinge o außerordentlich in Fluß. Wie lange diese Be- stimmungen also zu gelten haben, können wir noch nicht übersehen. all sein, namentlih dann, hen Shulaufsihtsbeamten geworden sind. Bis dahin wird die Bestimmung provisorish sein. Soll das zum Ausdruck gebracht werden, so sind meine Freunde damit einverstanden. Personen in unserem Antrage soll nur ein Versuch sein, und wir find einverstanden damit, wenn eine Was die Ausführungen des Abg. Cafsel betrifft, so hat der Entwurf anfangs bei den großen Kommunalverwaltungen mit Recht Beanstandung gefunden. Durch das Zusammenarbeiten in der Kommission is aber von den Gründen für die Beanstandung so gut wie nichts übrig geblieben. auch der leßte Stein des Anstoßes beseitigt wird, Kommunalverwaltungen, chulwesen erworben h

von Anfang an uns an die emängelt die s{harfen Ausdrücke. Rechte dur ziemlih tiefer Ein Über diesen Eingriff

Wenn wir

tigt gewesen sei. en, daß es .fich in unserem Ih habe nihts dagegen,

unser ganzes bung, fondern der entwickelt hat.

ist die Unterrihtsverwaltung hat dadurch die

Es wird vielleicht dreißi

Jahre der wenn die Rektoren zu wir

Die Umgrenzung der geeigneten

ormulierung gefunden wird.

hoffen, daß ießlich auch die ch große Verdienste um das anerkennen werden, daß dieses Gesey auch manches Wertvolle

Abg. Kop #\ch (fr. Volksp.): Der Minister hat in sharfer Weise die ih gestern getan haben foll die Lehrer als Atbeisten und

Diese Worte finden fich im unkorrigierten ch habe nur den Inhalt einer Zeitungs-

die Dinge sie sich so verhalten haben, so muß ich mit einen derartig {weren Vorwurf zurückwe auf den Minister enthielten meine Worte, flärung über das, was durch die Presse verbreitet ift. dauere, daß der Minister, ehe er seinen Vorwurf erhob, nicht Einsicht in das unkorrigierte Stenogramm meiner Rede genommen hat. Das is} sont die Gepflogenheit. Wie meine Worte aufzufassen waren, ergibt sich aus meiner weiteren Aeußerung : „Die pre Lehrer würden dankbar sein für eine Aufklärung, daß die mitteilungen nicht rihtig find.“ Minister ‘mit Entrüstun getan zu háben, ih wäre

gegen meine Aeußerungen polemisi d inister hat einma Sozialisten bezeichnet.“

Stenogramm ni

aber wenn allem Nachdruck Nicht einen Angriff ondern ih wünschte Auf-

bin dankbar , von sich wies, eine folhe m noch dankbarer, wenn er sein Vertrauen zu den Lehrern heute wiederholte, das er damals aussprah, als noch Mtinisterialdirektor Kügler an seiner Seite war. Auch eine Mitteilung Nickel soll volllommen aus der Luft gegriffen damals auf einen amtlihen Bericht berufen. Es hat si nur ergeben, daß es sih niht um einen Bericht an das Kultus- sondern an das Landwirtschaftsministeriuum handelte. Der Ministèr verlangt den Nachweis, daß Kreis\hulinspektoren behandelt worden si Beratung des Kultusetats wiederholt älle zur Sprache bringen inister mehrere Duyende von ohne daß eine

Aeußerung

von mir über den sein. Ich habe mi

ministerium, Lehrer ungerecht von

ir das Wort- abgeschnitten, als ih solche In seinen Akten wi:d der en, wo Streitigkeiten vorgekommen sind, Warum lassen der Minister und das Wochen und Monate verstreichen, ehe sie solche hrichten rihtig stellen? Der Minister erklärt, zu vornehm zu ein, um auf alles zu antworten, aber es gibt auch Fälle, wo solhe Vor- mheit nicht angebracht ist, nämlich da, wo es sich niht um eine Person !

ehrer vorlag. Kultusminif

handelt, sondern um viele Tausende von Lehrern. Die Lehrer haben ein Interesse daran, daß sie n (Meeaagesev! werden durch Zeitungs-

i nd. ster deutete an, daß ih die die Lehrershaft einer timmten Partei-

nen, ne nicht richtig

tte, richtung zuzuwenden. er es in lia use nicht Sitte, einem politis egner Motive autet Gieber u denen

er niht bekennt. er fh nid at Me i Wir erkennen von dex Rechten an, daß sie nur

für uns.

Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- TUDI:

angelegenheiten Dr.

Ich habe bei Wiedergabe der Aeußerungen des Herrn Abg. Kopsh lediglich das wiedergegeben, was ich am vergangenen Tage gehört habe. Außerdem berufe ich mich auf eine Korrespondenz in einem politishen, dem Herrn Abgeordneten sehr nahestehenden Blatt, wo genau die Aeußerung \o wiedêrgegeben is, wie ih sie heute dem Hause darzulegen die Ehre hatte. (Zuruf links: Stenogramm!) Das

Stenogramm ändert an der Tatsathe nihts. (Lachen links.)

Welche Motive der Herr Abgeordnete für seine Aeußerung an-

führt, das ist seine Sache. Sie werden mir niht die Befugnis be-

streiten, daß ih meinerseits aus den Vorwürfen, die mir gestern gemacht sind, die nötigen Konsequenzen ziehe. Im übrigen bedauere ih, vom Herrn Abg. Kopsh eine Belehrung darüber, daß die Vor- nehmheit der Auffassung gegenüber solhen Angriffen etwaige Nach- teile haben könne, nicht entgegennehmen zu können. Jh bleibe dabei,

daß ih am besten handle, wenn ich all den elenden und gemeinen Klatsh, der so vielfa über mi verbreitet wird, einfa ignoriere. (Bravo! rechts.) , Damit \chließt die Diskussion. i Jn der Aa werden . alle enigen Anträge ab- elehnt und ebenso der von dieser Seite beantragte § 40a. er nationalliberale Antrag zu 40 wird durch Auszählung des Hauses mit 150 gegen 111 Stimmen abgelehnt; dafür stimmen Nationalliberale, Freisinnige und Freikonservative, dagegen Zentrum und Konservative. Der § 40 in der Fassung der Kommission wird sodann allein mit den Stimmen des Zentrums und der Konservativen angenommen.

Im § 51 wird bestimmt, daß die Aufhebung öffentlicher Volksschulen der Genehmigung des Unterrichtsministers bedürfe oder auf dessen Anordnung erfolge.

Abg. Cas fel (fr. Volksp.) begründet einen An trag, dur den es ausgeschlossen werden soll, daß der Minister die Aufhebung einer offentlichen Bolts) Gs anordnen könne; es könnten fonst Schulen,

die L Aufsichtsbehörde niht passen, ohne weiteres aufgehoben werden.

Minister der Wilen, Unterrichts- und Medizinal- angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! . Es wird durch die Vorlage durhaus nicht neues Ret geschaffen, sondern eine ganz felbstverständlihhe Befugnis der Unterrichtsverwaltung aufrecht erhalten, welche \ih auf § 18 der Regierungéinstruktion gründet und von dem Oberverwaltungsgericht auch als zu Recht bestehend anerkannt worden ift.

Der Antrag Cassel wird abgelehnt und 8 51 unverändert

"L656 bestimmt: „Auf die Provinzen Westpreuß mmt: „Au Provinzen Westpreußen und Posen findet dieses ' Gese feine E. Die Abg. von Wengzel (kons.), Viereck (freikons.) u. Gen. (darunter auch Nationalliberale) beantragen hierzu :

«In Anbetracht dessen, daß auch in den Provinzen Posen und Westpreußen große Härten und Ungleichheiten bei Aufbringung der Schullasten bestehzn, wird die Königlihe Staatsregierung auf- gefordert, baldmöglihst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Schulunterhaltung in den ager 4 Provinzen in gerechter Weise peactin Li die dortigen besonderen nationalen wierigkeiten eru gt.“

Abg. von Wenßtzel bittet um Annahme des Antrags, da gerade in dem öôstlihen Teil der Monarchie den Gemeinden besonders bobe Schullasten aufgebürdet seien.

Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole): Meine Landsleute haben \ih bisher an der zweiten Beratung dieses Geießes nicht beteiligt, weil durh den § 56 unsere Heimatprovinz und Westpreußen ausgenommen werden soll. Aber auh bei uns ist der Wunsch allgemein, das Geltungsbereichß des Geseßes auf diese Provinzen auszudehnen, die entgegen der Verfassung hier wieder in eine Ausnahmestellung ge- drängt sind. Seit Jahrzehnten wird unsere Bevölkerung mit Aus- nahmegeseßen heimgesucht, besonders auf dem Gebiet der Schule. Da kann man fich nicht wundern, - daß eine gewisse nationale Spannung entsteht. Wenn wohlerworbene Rechte der Bevölkerung gewahrt werden sollen, so stehen doch die natürlihen Rehte und unter ihnen das natürlihste auf den Gebrauch der Muttersprache nos. Hoher. Wie wollen Volksschulen, in denen die Sprache des Volkes zugelassen ist.

Abg. Vier eck (fr. kons.): Wir in der Provinz Posen müssen dringend wünschen, daß das, was von diesem Gesetz für uns anwendbar ist, sobald als möglich Gese wird.

Abg. von Conrad (fe. konf.) weist an der Hand einzelner Beispiele auf die drückenden Schullasten der Gemeinden und Gutsbezirke in Westpreußen hin und bittet, daß nach dem Antrage die Regierung möglichst noch in diesem Jahre einen Gesetzentwurf vorlegen möge.

Abg. Wolff - Lissa (fr. Vag.) bemerkt, daß man sich ja allerseits einig sei über die großen Schwierigkeiten, die für die Schul- untergaltung besonders im Osten beständen. Da aber das vor- liegende Geseyß feine Segnungen für die Entwicklung der Volksschule überhaupt bringen werde, so könne er dem Antrage nicht zustimmen. Jedenfalls habe \sih „die Simultanshule im Often einzig und allein bewährt, um einen Ausgleich zwischen den O Gegensäßen der Konfessionalität und Nationalität zu

afen.

Abg. Shmedding (Zentr.) nimmt Bezug auf die vom Abz. Dr. Porsh bei Eelegenheit der ersten Lesung dieses Gesezes ab- gracbene Erklärung; das Zentrum werde auch heute nicht für diesen

ntrag stimmen können.

Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal- angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Der Herr Abg. von Jazdzewski hat die Ver- fassungsfrage wieder gestreift, und da darf ich mich auf die kurze Er- klärung bes{chränken, daß Art. 26 der Verfassung sowohl in seinem bisherigen Wortlaut wie in demjenigen Worlaut, wie ihn der dem Hause vorliegende Antrag in Ausficht nimmt, eine geseßliche Regelung des gesamten Unterrih“swesens verlangt. Mit diesem Verlangen aber hat meiner Ansiht nah die Verfassung unmögli den Gesetzgeber für alle Zukunft dahin binden können, daß eine gewissermaßen \chablonenmäßige Geseßgebung für die ganze Monarchie Play greifen und unter allen Umständen alle Landesteile den gleichen geseßlihen Bestimmungen hinsichilih der Volkss{hule usw. erhalten müßten. Man wird also ohne weiteres anerkennen müssen es ift dies tatsählich auch in vershiedenen Einzelgeseßen geshehen —, daß der Geseßgeber vollkommen berechtigt ift, je nah

haben alle das Bestreben, das Beste für ile u Os Aber verschiedene Welt-

anshauungen wollen verschied Wegen zum L gelangen. das Beste dés Staates

und der Schule will, aber wir verlangen dieselbe Anerkennung auch

Lage der Verhältnisse gewisse Landesteile von der geseglichen Regelung, die in den übrigen Teilen der Monarhie Anwendung: finden foll, aus. zushließen. Diesen Standpunkt hat auch die Kommission anerkannt, und deswegen glaube ih, mit diesen kurzen Andeutungen den Gegen- ftand verlassen zu sollen.

Was Westpreußen und Posen anlangt, so sind die gegenwärtigen Verhältnisse niht dazu angetan, um eine Gemeinschaft herbeizuführen, wie sie das neue Geseg in der Verwaltung der Schulen vorsieht. J beshränke mich auf die Bemerkung, daß noch in keiner Zeit von der nationalpolnischen Presse des Jn- und Auslandes und in der Vereins, agitation mit soler Deutlichkeit auf die völlige Loslöfung des polnishen Elements von dem deutshen in allen Be, ziehungen des öffentlihen Lebens hingewirkt ift wie gerade jeßt. Es ist dadurh eine Stimmung hervorgerufen, die meiner Ansicht nach eine gedeihlihe, gemeinsame Mitwirkung, wie sie in den kommunalen Körperschaften auf dem wihtigen Gebiet der Volksschule vorausgeseßt wird, nicht als segensreich erscheinen läßt. Infolgedessen mußte die Regierung davon Abstand nehmen, die beiden Landesteile mit in dieses Geseßgebungswerk einzubegreifen. Das ist au seitens der Kommission in ihrer weit überwiegenden Mehrheit als zutreffend anerkannt worden.

Im übrigen bedauert die Köniálihe Staatsregierung, daß die Verhältnisse niht dana angetan find, jet shon mit gewiffen geseßz- geberisden Sondermaßnahmen vorzugehen; das wird sih: nach Abschluß des Gesetzes hoffentlih besser übersehen laffen. Sollte die Möglichkeit geboten sein, einzelne Vorschriften des Gesezes auf die eine oder andere der beiden Provinzen zu übertraçen, fo wird die Königliche Staatsregierung gern in eine Prüfung dieser. Frage eintreten und zutreffenden Falles das Weitere veranlassen. Aber nah wie vor wird die Königlihe Staatsregierung darauf Bedaht nehmen, den beiden Provinzen in tunlihst weitem Umfange Beihilfen zur Hebung des Volksshulwesens zu gewähren. Es geschieht dies bekanntlih in stetig zunehmendem Maße. Ich brauche nur darauf hinzuweisen, daß der Durchschnitt der staatlichen Unterstüßungen, welche den beiden Pro- vinzen Posen und Westpreußen zu teil werden, die Unterstüßungen und Beihilfen für die anderen Provinzen oft um das Mehrfache übersteigt. Auch der diesjährige Etat weist im Extraordinarium, ab- gesehen von niht weniger als F Millionen Mark für außerordentliche Präparandenkurse in Posen und Westpreußen, ncch 14 Millionen Mark als besondere Beihilfen für Volks\{ulbauten in den gedachten Landes- teilen auf. An weitgehender Fürsorge der Königlichen Staatsregierung für die jeßt von dem Geseßgebung8werk noch ausgeshlossenen Pro- vinzen fehlt es also nit.

Abg. Dr.lvon Jazdzewski: behaupte gegenü i; WolfÄ a, e B C alen ed virg-8 4 a S und in Westpreußen zirka 190 besißen, gerade erft die nationalen Gegensäße vershärft haben. J e dem Herrn Minister zu, daß in der Provinz Posen scharfe nationale Gegensäße vor- handen sind; aber diese sind erst durch den Ostmarkenverein bervor- gerufen worden.

Minister der E Unterrihts- und Medizinal- angelegenheiten Dr. Studt:

Ich vermag die von dem Herrn Abg. Dr. von Jazdzewski ge» wünschte Zustimmung zu seinen Ausführungen nicht auszufprechen. Ich versage es mir, die sogenannte Schuldfrage hier noch einmal zu erörtern. Das ist fo vielfah geschehen, daß ich mich dessen glaube enthalten zu können. Es würde meiner Anficht nah im gegenwärtigen Augenblick auch nicht wohlgetan sein, sih darüber noch in lange Aus- einanderseßungen einzulassen. (Sehr richtig! rechts.) Ich wollte mih nur noch gegen eine Behauptung des Herrn Abg. von Jazdzewski wenden, als ob die Simultanschulen in erfter Reihe den Zweck ver- folgten, die polnische Bevölkerung zu germanisieren. Nein, meine Herren, der wesentlihe ZweckX der Simultanshulen in Posen und Westpreußen ist der, die leider ftetig zunehmende Polonisierung der deutshen Katholiken zu verhindern. (Sehr rihtig! Bravo!)

Darauf wird der Z 56 mit dem Antrag von Wenzel an- genommen.

S 57 bestimmt, daß das Geseß mit dem 1. April 1907 in Kraft treten soll. ne Abg. Pallas ke (kons.) beantragt, dafür den 1. April 1908 zu eben.

Abg. Pallaske: Mein Antrag hat inzwischen auch die An- erkennung meiner politischen Muennde gefunden. Bei seiner Einbringung mußte mit der Wahrscheinlihkeit gerechnet werden, daß das Gese ‘erst im Herbst dieses Jahres, ja ers im Spätherbst verabschiedet würde und sonach zu wenig Zeit für die Vorbereitung seiner Be- stimmungen bleiben würde. Dieses Bedenken wird ja nun Huetig. Aber unsere weiteren Bedenken, die zu dem Antrag geführt haben, find nicht gemindert worden. Der § 57 bestimmt in seinem Wortlaut weiter, daß sh: n vor dem 1. April 1907 mit der Bildung der Schul- verbände und ihrec Organe und mit der Regelung der ôgens- verhältnifse so vorzugehen sei, daß die Schulverbände die aus diesem Gesetz ich ergebenden Rechte und Pflichten am 1. April 1907 übernehmen können. Die Einleitung dieser Maßnahmen, welche an \fih {hon eine längere

als die bis zum 1. April 1907 nach meiner Erfahrung in An- pruch nehmen wird, wird von Streitigkeiten begleitet sein, die durch ein geordnetes Verfahren erst ibre M a0 finden müßen. Nach dem Gesez müssen sih die Behörden mit den bisherigen Trägern der Schullasten ins Einvernehmen seßen, um die Be- stimmungen des neuen Gesetzes durchzuführen. Das wird alles längere Zeit dauern als hier vorgesehen ist. Der Regierung wird troßdem nicht die Möglichkeit genommen, mit den Vorbereitungen rechtzeitig beginnen zu können; denn die Verfassung bestimmt, daß ein Geseß

mit der Veröffentlihurg in der Geseßsammlung unwiderruflih Geseß geworden ift.

Abg. Freiherr von Zedlig und®*Neukirch (fr. konfs.): Ich bitte, den Antrag abzulehnen. Die Publikation des Geseßzes wird im Juli erfolgen können, dann \find noch neun Monate bis zum Inkrafttreten des Gesetzes; bis dahin werden fih die Vorbereitungen erledigen laffen. Es ist eine alte E1fahrung, daß, wenn wir das Inkrafttreten zu lange hinausschieber, nur ang und \chlecht goardetzet wird, während bei fürzerem Termin \chnell urd gut gearbeitet wird. Wenn wir die Sache bis 1908 hinausscieben, verkürzen wir die Schulunterhaltung um 12 Mill. Mark, die wir dem Staate für das eine Jar einfach schenken. Der Finanzminister wird fie ja allerdings gern ad saccum behalten, aber die Schulunterhaltungspflihtigen müssen so bald wie möglich in den Besiß dieser Mittel kommen. Die Revision des Lehrerbesoldungs- gesetzes darf nicht verzögert werden; wir haben beantragt, unmittelbar nah dem Erlaß dieses Geseßzes mit den Vorbereitungen dazu vor- zugehen. Die Finanzverwaltung wird sh aber niht eher dazu ent- \chließen, als bis das Gesez über die Shulunterhaltung zur Durh- führung gekommen ist.

Abg. De. Friebherg. meint, daß keins Veranlalsopa zu: dem Antrage vorliege; etwas anderes sei es, wenn dic Regierung ihrerseits erkläre, daß sie die Vorbereitung des Gesetzes nicht bis zum nächsten Jahre dur{hführen könne; solange diese Erklärung nicht abgegeben sei, würden seine Freunde gegen den Antrag stimmen und der ierung überlassen, zu beurteilen, was sie bis zum 1. April nähsten Jahres

[eisten könne.

Organisation unserer Schulverwaltung Schritt für Shritt als ein \{chwerer Fehler empfunden wor Das ; Schulverwaltung einzuordnen in die moderne Organisation LIE : Staatsverwaltung, und e in Verbindung mit der verwaltung zu ngen, 1

Zum Nuyen nserer Schule und_ unseres Staats wird es sein, wenn Sie den Antrag annehmen, m den Grundsaß der Dezentrali- sation und der wirklichen Rechtskontrolle zum Durchbruch zu bringen. In unserem zweiten Antrage nehmen wir die Abänderung der Abga. Winckler-Heydebrand auf. Es - bedarf keines Beweises mehr, daß eine Reform des Lehrerbesoldunggeseßes notwendig ist. Nachdem wir jetzt das Schulunterhaltungsgeseß gemaht haben, müssen wir die Regierung an diese Aufgabe erinnern. Die Besoldung der Lehrer auf dem Lande und in den kleinen Städten muß gleichfalls auskföômmlih gemaht werden, wie es das entge Leben verlangt. Das bisherige Grundgehalt kann nicht mehr als die ge

lage für die Lehrerbefoldung angesehen werden. Auch den Gedanken der Eröffnung einer Laufbahn für alle Lehrer möhte ih Ihnen warm ans Herz legen. Der Zentrumsantrag enthält diese Anregung nicht, ih bitte daher unseren Antrag anzunehmen. Da das Sul- unterhaltung8geseß ers 1908 in Kraft treten soll, bitte ih die Regierung dringend, im nächsten Jahre {hon die Vorbereitung für die Reform der Lehrerbesoldung zu treffen

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt: Ja, meine Herren, die Unterrihtsverwaltung ist ursprünglich von Borausseßzung ausgegangen, daß der Abschluß des Gesezes etwas hier und demnächst auch im Herrenhause sich vollziehen würde, un tatsählich in Ausficht steht. Demzufolge ift die Lage die daß die Ausführungsvorschriften au erst zu einem späteren in zum Abschlusse gelangen können. Die Unterrihtsverwaltung n deshalb die Verantwortung dafür, daß {hon zum 1. April nisten Jahres die umfassenden Vorbereitungen für die Durhführung s Gesetzes so abgeshlofsen sein können, daß auch die Gemeinde- tungen ohne weiteres in die Aufgaben eintreten können, die jeßt an sie herantreten, nicht übernehmen. (Hört, hört!) Demzufolge |. muß die Königli&e Staatsregierung an dem Gedanken nunmehr ten, daß der Termin des Inkrafttretens dieses Geseges bis zum April 1908 hinausgeshoben wird. An sich find wohl manche Be- denken gegen die Hinausschiebung dieses Termins geltend zu machen, aber die Königliche Staatsregierung glaubt taran festhalten zu qússen, daß nun die Voraussetzungen, unter denen das Gesez mit dem 1. April 1907, wie ursprünglih in Ausficht genommen, in Kraft treten soll, nicht mehr gegeben find. Im übrigen können die Herren persihert sein, daß nah wie vor die Königliche Staatsregierung darauf Hedaht nehmen wird, den in ihren Anträgen enthaltenen Wünschen eitsprehend in die Revision des Lehrerbesoldungsgesetes ohne Verzug einzutreten. Ih habe {hon bei früheren Gelegenheiten darauf auf- merksam gemacht, daß ein gesetzgeberisches Vorgehen in bezug auf die @hrerbesoldung und eine einheitliche Regelung dieser Materie von des Geseyes abhängig sich nicht ohne weiteres übersehen, Verschiebung Kommunaleiat demzufolge die |taatlichen Unterstüßungen, Beihilfen und Verpfiich- tungen gestalten werden. JIch bin, wie ich wiederholen möchte, nit in der Lage, die Bestimmung, die jet in dem Eniwurf dahin vor- gesehen ist, daß mit dem 1. April des nächsten Jahres dieses Geseß son in Kraft traten soll, aufcecht zu erhalten, stelle vielmehr namens der Königlichen Staatsregierung anheim, den Termin des Inkraft-

tretens auf den 1. April 1908 zu verschieben. Abg. Sh meddin herein die Ansicht gehabt hät verhältnisse von den Sozietäten au alten mee e es ug Mons sein werde, das Gesetz in Kraft treten zu lassen. gal die Hinausschiebung auch die Regelung der Lehrerbesoldung verzögert werde. s Abg. Dr. Friedberg erklärt, d flärung des Ministers für den Antra Der Antrag Pallaske wir Mehrhe nommen und in dieser Fassung der § 57. Damit ift die zweite

besoldung kann ih zustimmen, ich kann mich au der Begründung des A “Dor Lb bis auf einen Punkt anshließen. Dieser Punkt ift, daß ih nit glaube, daß dur das Inkrafttreten des Schulunterhaltungs- gesetzes die Lehrerbesoldungsfrage um ein ganzes Jahr hinausgeshoben werden wird. Wir werden au für die andere Resolution des Abg. von Zedlitz bezügli der Organisation der Schulverwaltung stimmen. Wir können es. namentlih nur mit Freuden begrüßen, wenn au von anderen Parteien die Verbindung der Schulverwaltung mit der Inkrafttret S gewünscht wird. Mit Genugtuung kann ih sagen, a en daß unsere Ausfü etr Las den anderen Parteien einen gewissen Widerhall gefunden haben. at. Es ist kein Grund dagegen, daß die Unterrihtsverwaltung nicht a n die Aufgabe der Regelung des Privatshulwesens über- nehmen könnte.

(Zentr.) erklärt, daß seine Freunde von vorn- die Uebertragung der Vermögens- die Gemeinden {ih so umf

Zu befürchten sei nicht, daß

reunde nah der Er- l mmen werden. mit großer Mehrheit ange-

folgt die Beratung der dazu beantragten Resolutionen.

Der Abg. Gyßlin „die Meciéruna zu ersuchen, baldmöglichst eine geseßlihe Ne u - ordnung des Privatshulwesens in bet ausseßungen für die Errichtung von Privatshulen sowie der Stellung der Privatshullehrer herbeizuführen.“ : . Freiherr von Zedliß und Neukirch, und Gen. beantragen: dem Landtage baldigst einen Gesetz- ulverwaltung

beontragt:

Shiffer ( „die Regierung zu ersuchen, entwurf vorzulegen, nah don e de ( a maßgebenden Grun F Organen der Selbstverwaltung fo kfontrolle umgestaltet wird.“ Die Abgg. Freiherr von Zedliß und Neukirch und Schiffer beantragen ferner: „die Regierung zu ersuchen, forderliden Staatsmittel ohne Verzug in eine Revijion 8s\ezes zu dem Zwedte einzutreten, er Grundgehälter und Alterszulagen sowie Laufbahn im Schuldienste für alle Lehrer aswesen bestehenden Mißstände

durch den die staatl i ch e Sch nisation der allgemeinen Landeéëverwaltung ihster Dezentralisation und Mit- wie wirksamer Rechts-

unter Bereiistellung der dazu er-

Lehrerbefsoldu Festseßung auskömm durch Eröffnung einer die gegenwärtig im Lehrerbefoldun i und ungerechten Ungleichheiten zu beseitigen.

ie Abgg. Winckler und Dr. von H Die T0 n, in dem leßteren Antra

ttelbar nach Erlaß

or\ch (Zentr.) und Gen. beantragen für die leßtere Resolution folaende Faffung : „die Regierung zu ersuchen, Volks\hulceseßes mit Berü der einzelnen Landesteile und forderlichen Staatsmittel in befoldungsgeseßes einz die Mindestsäße des Grun lih erhöht werden.“ Gyßling (fr La s dio egelung. r Ze vor, die Vorlage aber nih

eines Rechts bleibt. Gänzlih verbieten kann ma auh der damalige Kultusminister G dem P Lucien“ imt a aa ane rivatshulwesen nit erbliden Tonne, hen Privatshulen den öffentlichen Volks\ ehen. Die Privatshulen mit dem urüuckgegangen

eydebrand und statt „ohne

der Lasa (konf.) beantrage es Schhul-

Verzug“ zu sagen: „unmi unterhaltungsges Die Abgg. Dr.

jbar nach Erlaß des der besonderen Bedünfnifse

unter Bereitstellung der dazu -er- eine Revision des Lehrer- utreten, namentlich in der Richtung, dgehalts. und der Alterszulagen er-

, Volkêp.) : Das Privatshulwesen ift bisher [t r es unterliegt der administrativen Gesetzentwurf sah die Regelung desselben t. Wir wollen die Streitfrage, nah welcher \heiden, aber es ift Frage unerledigt Privatschulen nicht, das hat raf Zedliß ausdrücklih anerkannt ; daß er eine Gefahr in daß vielmehr tie preußi- ulen würdig zur S olfs\ule find auch nicht in geringem bat das Privatschul- ädchenshulen. Es ist Unterrichts offenzuhalten, um er oder vermeintliher Willkür zu s{üßen. der Hauslehrer und Haueleh1erinnen. dert über die ol slehrern eine poliz und politischen i Bann Ds ete rlaubniesckein nur füc ein G Erlaubnis\cheine. dem diétkretiorären Ermessen ibt für sie niht einmal ein Disziplinar- chulen muß ferner die Bedürsnisfrage Sie dringend, unserer so allgemein ge- fse des Staats und der Schule zuzu-

edliß und Neukirch (frkons.): Ich

E eee. Adi en, wieder eine er L

R Es , Die Unter-

Hände voll zu

anzunehmen.

ung gehen foll, heute ganz aus staats nicht würdig, daß diese

und er hat sh f

haben si, wenn auch nur Die wesentlihste Vedeutun wesen in den Wintershulen und den h erforderli, den die Eltern vor w ierher gehört au die Frage an hat sich allgemein gewun die von den Hau der Fleckenlosigkeit verlangte. Den Gastwirt die Hauslehrer bekommen einen ‘e Hausierer erhalten Hauslehrer unterliegen v der Schulaufsichtsbebörde, es g

des privaten

der Liegnitzer Bestätigung

en wird eine

rüft werden. ten Resolution im Intere

Abg. bitte ee d wo wir einmüti 1 neue Streitfrage in die Bevölkerun rihtsverwaltung wird so wie Dagegen bitte

en Antr p ihwere

unsere Anträge

Bedürfnis, die

Tat ein dringendes.

eignete Grund-

Abg. Cassel (fr. Volksp.): Dem Antrag Zedliß wegen der Lehrer-

hrungen darüber bei dem E ter daltungögeseh F bedaure nur, daß Herr von Zedliß den Antrag Gyßling abgelehnt

t

Abg. Win ckler (kons.): Unter den Aufgaben der Sculverwaltung müssen wir jedenfalls diejenigen vorläufig aus\s{cheiden, die am wes dringlih find, und das ift die Regelung des Privatshulwesens. Wir stimmen daher gegen den Antrag Gyßling, aber wir stimmen für den Antrag Zedliz-Schiffer, weil wir der Regierung unterbreiten wollen, ob nicht eine tee Regelung der Organifation der Squlverwaltung angebracht ist. Es sind wiederholt Klagen über die Organisation der Schulbehörde laut geworden. Au wir find mit der Art und Weise, wie die Schulabteilungen der Regierung organisiert find, und wie fie den Beteiligten gegenübertreten, nit einverstanden. Der Grund der Klagen darüber liegt niht in den Personen, sondern in der Organisation der Behörde. Ih habe {hon vor mehreren Jahren über diese Frage namens meiner Freunde gesprochen. Wir müssen jeßt für die Mitwirkung der Selbstverwaltung und für eine Rechtskontrolle auf dem Gebiete des Schulwesens sorgen. Die Kon- equenz der Kommunalisierung der Schulverwaltung ist, daß auch die aatlihe Schulverwaltung reformiert wird. Der Zustimmung der anderen Redner zu dem Antrage der Lehrerbesoldung freue ih mi, eine Verzögerung brauht aber niht einzutreten, denn wir haben in unserem Antraze ausdrücklich gelagr: unmittelbar nach Erlaß des Schulunterhaltungs eyes ie Voraussetzung der Regelung der E ON, ist allerdings das Zustandekommen des Shul- nterhaltungs8ge]eßes. j j N n S hisFer (nl.) : Au meine Freunde können nit für den Antrag Gyßling eintreten. Wir halten es niht für angebrawt, von der Regierung bei diesem Geseg die Regelung einer Materie zu verlangen, die mit dem Schulunterbaltungsgeseß doch nur sehr lockeren Zusammenhang hat. Wir müssen hier alles ausscheiden, was nit innerlih oder politis tamit in Zusammenhang steht. Gerade jeßt ist der Moment am wenigsten dazu angetan, wo wir gesehen haben, wie s{chwierig es ist, ein Spezialgebiet unter Dach zu bringen. Zu den Resolutionen des Abg. von Zedliß nehmen wir einen anderen Standpunkt ein. Sowohl die Lehrerbesoldung wie die Schulverwaltung stehen beinahe organisch mit der Schulunterhaltung im Zusammenhange. Wiederholt ist bei diesem Gese erörtert worden, daß die Ausgestaltung desselben durch eine neue Organi- sation der ulverwaltung gefördert werden könnte. Sachlich kann ih mich den Ausführungen des Abg. von Zedliß nur anshließen unter dem Vorbehalt, daß der Regierung freie Hand gegeben wird für die Durchführung des Antrages. Wenn das ganze Haus si auf diesen Antrag vereinigt, wird dies für die Regierung eine Veranlafsung sein, die Sehrerbefolbung baldmöglichst zu regeln. t (

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.): In dem gegenwärtigen Augenblick können wir die Unterrihtsvecwaltung niht mit der s{wierigen Frage Gysling,, Wir find belasten, deshalb stimmen wir gegen den Antrag

Gyßling. Wir sind au gegen den ersten Antrag Zedliß, wenn wir L nicht Aa "A eine gewisse Dezentralisation in manchen Dingen angezeigt ist. agegen ist die Regelung der Lehrerbesoldung dringend erforderlih. Vorausseßung ist allerdings die Regelung der Schulunterhaltung. Wenn wir dieses Geseh erlassen haben, so muß unverzüglih mit der Besoldungsreform begonnen werden. Es darf nit erst bis zum Inkrafttreten dieses Geseyes gewartet werden. Unser Antrag verdient vor dem des Herrn von Zedliß den Vorzug, weil wir darin He E IOtigung der besonderen Bedürfnisse der einzelnen Landesteile beantragen.

Damit \{ließt die Diskussion. Der Antrag Gybling und der Antrag Porsch werden abgelehnt, die übrigen Anträge angenommen.

Es folgt die einmalige Beratung des Staatsvertrags zwishen Preußen, Bayern, Baden und Hessen wegen der Kanalisierung des Mains von Offenbach bis Aschaffenburg.

[ae a Jeb nhoff (Zentc.): Bei der Kanalisierung des Mains von Frankfurt bis Mainz wurde ein Ausfall in den Eisenbahn- einnahmen dur den Sciffsverkehr befürhtet; aber während

der Schiffsverkehr auf dem Rhein verachtfaht hat, hat

fa ircßdem der Eisenbahnverkehr in Frankfurt ungefähr verdoppelt. Bei dieser Vorlage spriht man begreifliherweise nicht mehr von einer Berechnung des A für die Eisenbahn. Die Kanali- serung des Mains von Frankfurt bis Mainz ift in drei Jahren von 1883— 1886 fertig gestellt worden, boffentlich wird auch die weitere Kanalisierung bis Aschaffenburg niht in fünf, wie die Sts an- nimmt, sondern in drei Jahren gemaht werden können. Das Haupt- verkehrshindernis auf dem fkanalisierten Main ist jeßt der eiserne Steg in Frankfurt. Man sollte das niht für möglich halten am Anfang des 20. Jahrhunderts bei einer Stadt von der Bedeutung und Intelligenz ba Franksurt, Der eiserne Steg liegt nämli nur 55 m über dem Mainspiegel, sodaß die leeren iffe in der Offenbacher S(hleuse Wasserballast einpumpen müssen, das später wieder auêsgepumpt wird, um unter dem cs rg drerommig Die weitere Kanalisierung des Mains wird hoffentlih die Beseitigung dieses Hinder- nisses veranlassen. Mit 80 000 (4 läßt sich das machen, aber die Stadt wird \sich wohl nicht eher dazu enten, als bis fie dazu ge- zwungen wird ; mag dieser Zwang niht mehr lange auf si warten lassen ! Meine Freunde stehen diesem Vertrage durchaus. sympathisch gegen- über, zumal er auch politisch von großer Bedeutung sein wird. Die oriführung der Kanalisierung wird die Bedeutung haben, den tri durch die Mainlinie zu mahen; er wird auch die Reichs- freudigkeit in Bayern befestigen. Für rn ist es tatsählich ein unerträ,liher Zustand, daß ter Main, der zu °/10 bayerischer Fluß ist, eine geordnete Wasserstraße zu sein aufhört an dem Punkt, wo er Bayern verläßt. Großen Nußen wird die Kanalifierung für die

Die Schule wird verwaltet vom grünen Ti

handlungen über das Schulunterhaltungsgeseß ist die veraltete '

tadt ben. Man spriht davon, daß durch die Kanali- eri Varia zum Bau "es Rhein-Donau- Kanals geschaffen

der Kommission

erst geprüft werden müsse, o | auch genügend gesichert seien. Die bisher kanalisierte Strecke ha ezeigt, daß auch noch erhebliche sanitäre Bedenken bei der Fort- ührung der Kanalisation zu berücksihtigen seien.

Dr. Hahn (B. d. L.) sih mit beratung einverstanden erklärt haben, wird der Vertrag an eine Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Voraussezung für seinen Bau würde auch sein, daß an dem Schleypmonopol und an den Schiffahrtsabgaben festgehalten würde. Die riesige Abneigung ges diese beiden Bestim- mungen ist * ges{wunden, seitdem

find. Sympatbish is uns an dem Vertrage, daß der § 19 des Kanalgesetzes als De e Li festgelegt ist. Diefer

durch Gesetz angenommen B s | E Artikel XTL

19 verlangt die Regelung von Fluß\shiffahrtsabgaben auf dem hein. Die Schiffahrtsabgaben sind jeßt rechtsfräftig festgelegt ; ne

über das Gute oder S{hlechte dieser Abgaben zu streiten, wäre e Tlias post Homerum. Redner beantragt die Verweisung des Antrages an eine Kommission von 14 Mitgliedern.

bg. von Pappenheim (kons.): Meine Freunde behalten \sih

ihre Stellungnahme für die Kommissionsberatung vor und sehen den weiteren Erklärungen der Regierung dort entgegen.

Abg. Jun uts n (nl.) erklärt sich namens seiner Freunde mit sberatung einverstanden.

Abg. Dr. von Savi p n y (Zentr.) meint, daß in der Kommission

die Interessen Preußens in ‘demn Je

e

Abg. Fun ck (fr. Volkép.): Als Abgeordneter des Frankfurter

Wahlkreises stehe ih auf dem Standpunkt, daß dieses Werk, welches der Förderung des Verkehrs dient \ympatb i

gleih der Umschlagsverkehr manche Nachteile für uns m ) würde. Ich kann aber versichern, daß wir in E von irgend- welchen sanitären Nachteilen durch die Kanalisation nihts zu be- fürhten haben. Dem Antrage auf Kommissionsberatung stimmen wir zu. Bedenklih ersheint uns nur die Verquickung der Kanalifierung mit den Schiffahrtsabgaben. Am bedenklihsten ist aber für uns in der Begründung der Passus, wonach Preußen es vorbehalten bleibt, auf den preußischen Streken des Rheins Abgaben zu erheben. Das widerspriht der Reichsverfafsung und den internationalen Ver- trägen.

is zu ut gin r 0 gg fe cten

Nachdem noch die Abgg. Broemel (fr. Vgg.) und ; M Antrage auf Kommissions-

Schluß gegen 53/4 Uhr. T Sigung orte 12 Uhr. (Dritte Beratung des

Schulunterhaltungsgeseßes, kleinere Vorlagen.)

Grunderwerb und ein Betrag bis zu 5 000 000 (Fünf Millionen) Mark lon vor ‘Er- ledigung des in den 88 1, 6 und 7 jenes Geseßes vorge

fahrens vorshußweise verausgabt E:

würde. Ich behaupte, daß dieser noch in weitem Felde liegt.

Parlamentarische Nachrichten. Dem Hause der Abgeordneten ist nachstehender

Entwurf eines Geseßes, betreffend die Bereitstellung von Geldmitteln für die nah dem Geseße vom 12. August 1905 durhzuführenden Maßnahmen zur Regelung der Hochwasser-, Deich- und Vorflut- verhältnisse an der oberen und mittleren Oder, zugegangen:

S Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Ausführung des Ges

se O ee ie zur Regelung der Hochwasser-, Deich- und Summe von 15 000 009 (Fünfzehn Millionen) Mark zu verwenden.

orflutverhältnisse an der oberen und mittleren Oder, zunächst die

iervon d ur Vorarbeiten, für den alsbald notwendigen Se a f sonstige unaufshiebbare vorbereitende Arbeiten

ehenen Ver-

Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Deckung der in § 1 er- wähnten Kosten, soweit die Mittel hierzu nicht durch den Staats- haushaltsetat bereitgestellt werden, im Wegé" der Anleihe eine ent- \prechende Anzahl von Staatsshuldverschreibungen auszugeben.

An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Scatanweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schatanweisungen anzugeben. Der Finanzminister wird er- mächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schaßanweisungen durhch Ausgabe von neuen Schaßanweisungen und von Schuldverschreibungen in dem erforderlihen Nennbetrage zu beschaffen.

Die Schaßanweisungen können wiederholt ausgegeben werden. Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur inlôfung von fällig werdenden Schazanweisungen bestimmt find, hat die Haupt- verwaltung der Staatsschulden auf T des Finanzministers vierzehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf niht vor dem eits punkt Fginen, ne dem die Verzinsung der einzulösenden ß- anweisungen aufhört. y

aden durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem

insfuß, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Fursten die Een tagen und die Schuldverschreibungen ver- ausgabt werden sollen, bestimmt der Finanzminister.

Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An- leihe sowie wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1369 Mea, S. 1197), des Ge- seßes vom 8. März 1897 (Geseßfamml. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mai 1903 (Geseßsamml. S 155) zur Anwendung.

Die Ausführung dieses Gejetzes erfolgt durh die zuständigen Minister. i È

In der diesem Sten! beigegebenen Begründung

ird folgendes ausgeführt: n D d Tie 2. August 1905 ordnet an, daß der Ober- präsident der Provinz Schlesien nah Benehmen mit dem Ober- präsidenten der Provinz Brandenburg einen Plan für die Regelung der wafser-, Deich- und Vorflutverhältnifse an der oberen und d ea Oder im Rahmen eines Kostenbetrages von 60 0c0 000 #4 stellen soll 1). ; E Du S nach Anhörung des Oderstromaus\{hufses und der rovinzialaus\{üffe von Schlesien und Brandenburg durhch die zu- Fieviaen Minister fel gen nachdem er öôffentlih ausgelegt oder in anderer Weise den Interessenten bekannt gema worden ift. ; Gemäß § 6 des Gesetzes find nach elisegung dieses allgemeinen lanes die Sonderpläne aufzustellen. Auf Grund der Sonderpläne st die Beitragé pflicht der zur Kostentragung beranzuziehenden einzelnen Verbände und Korporationen, der Provinzen und des Staates zu

n 7). regela (2 irerbalb der geseßlihen Höchstgrenze der Gesamtkosten von 60 000 000 A dem Staat im ganzen zur Last fallende Kostenanteil steht zur Zeit noch nicht fest. Nach dem Ergebnis der Vorarbeiten, soweit solhe bereits ausgeführt find, ist aber schon jet mit einem ersten Kostenbedarf des Staates von 15 000 000 Æ zu renen, deren baldiger DRE Eng es bedarf und zu deren Erläuterung folgendes

erft wird:

Ae Der grundlegende Gedanke für den Meliorationeplan des Oder- eseßes ist, unter teilweiser Beseitigung der im Laufe der zweiten Ciltte des vorigen Jahrhunderts vorgenommenen Einengung des Stromabflußgebiets, dem Wasser Play zu schaffen. In je umsang- reiherem Maße es gelingt, GoMwaletmenge auf hierzu ausersebenen und fünstlih bergezichteten Ueberflutung8gebieten vorübergehend bis zum s{adlosen Abfluß zurückzuhalten, desto mehr werden die Unter- lieger von Hcehwassern entlastet, desto unbedenklicher kann den Städten auêsreihender Deichihuß gewährt, desto geringer können die Anforde- rungen an die Deichptofile für hohwasser reie Polder werten.

Die Ausführurg des Odergeseyes muß deshalb in erster Linie auf die Anlegung von Staugebieten („Ueberlaufpoldern ) bedacht sein. Um die Durchführung der*bierfür später aufzustellenden Sonderpläne zu sichern und unnötige Kosten zu vermeiden, sind schon jeßt Grund- erwerbungen erforterlih, bei tenen die Umstände häufig shnelles

Zugreifen erheischen.

Ï g pam R R E E i - s E tve Da 2E 5 Ri