1906 / 134 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Jun 1906 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Gesamtsterblihkeit war während des Berichtsmonats geringer als 15,0 (auf je 1000 Einwohner und aufs Jahr berechnet) in 69 Bien: Unter 10,0 °/5o betrug sie in: Mühlhausen i. Th. 9,9 (1886/95: 19,6), Dis -Wilmersdor? 9,6 (1898/1902: 11,17), Minden 9,5 (1886/95: 18,4), Wermelskirhen 9,3 (1902/04: 12,2), Stegliy 8,2 (1886/95: 18,2), Landau 7,7 (1899/1903: 12,7 ), Wald 5,2 (1896/1900: 15,2). Die Säuglingösterblihkeit betrug în 64 Orten weniger als ein Zehntel der Lebendgeborenen. Unter einem S derselben blieb sie außerdem in 71, unter einem Fünftel in 91 Orten.

Im ganzen {eint fich der Gesundheitszustand gegenüber dem Vormonat etwas vershlechtert zu haben. Eine böhere Sterblich- keit als 35,0 °/%o hatten 2 Ortschaften gegen 2 im März, eine geringere als 15,0 °/ hatten 69 gegen 78. Mehr Säuglinge als 333,3 auf je 10009 Lebendgeborene starben in 10 Orten gegen 4, weniger als 200,0 in 226 gegen 252 im Vormonat.

Das Erlöschen der Maul- und Klauenseuche ift ge- meldet vom S@(lachthaus zu Stuttgart am 6. Juni 1906.

Jtalien. Die italienische Regierung hat durch seesanitätspolizeilihe Ver- ordnung vom 2. d. M. den Hafen von Djeddah im Roten Meer für pestverseucht erklärt.

Verkehrsanfstalten.

Nächste Postverbindungen nach Swakopmund und Lüderißbuht nach Abgang des NaWhversandes für den Reichs- posidampfer „Herzog“ (leßte S am 12. Juni ab Cöln 10,42 Abends, ab Berlin Potsdamer Bahnhof 12,55 Mittags): 1) für Briefsendungen mit Leitvermerk und für Pakete mit Woermanndampfer „Henriette Woermann“, ab Hamburg am 15. Juni, in Swakopmund etwa am 14. Iuli. S{kuß in Hamburg am 15. Juni für Briefe 5,0 Nachmittags, e NAE 3,0 Nachmittags. Letzte Be- förderung ab Berlin Lehrter Bahnhof für Briefe am 15. Juni 9,0 Morgens, für Pakete am 14. Juni 11,22 Abends; 2) für Qt es Aua gei allgemein mit englishem Dampfer über Kapstadt, ab Southampton am 16. Juni, in Kapftadt am 3. Juli, von da weiter am 4. Juli, in Löderigbucht am 8. Juli, in Swakop- mund am 11. Juli. Leßte Beförderung am 15. Juni ab Cöln 61 Nachmittags, ab Oberhausen 724 E ab Berlin Schlesischer Babnhof 11,24 Vormittags; 3) für Briefsendungen mit Leit- vermerk und für Pakete mit Erxtradampfer „Asia“, ab Hamburg am 18. Juni, in Swakopmund frühestens am 18. Juli. Schluß in Hamburg am 18. Juni für Briefe 5,0 Nachmittags, für Pakete 3,0 Nachmittags. Leßte Beförderung ab Berlin Lehrter Bahnhof für Briefe am 18. Juni 9,0 Morgens, für Pakete am 17. Juni 1122

nds.

Die nächsten Posten aus Swakopmund, Abgang am 17. und 23. Mai, find zu erwarten am 16. und 17. Juni.

Nach der vom Bureau „Veritas* in Hamburg veröffentlichten Statistik sind in den {weren Aprilstürmen d. I. 87 Schiff vollständig verloren gegangen, und zwar 69 Segelschiffe, 18 Dampfschiffe mit 22 223 bezw. 31 927 Regiftertonnen. arunter waren vier deutsche, drei Segelschiffe und ein Dampfschif, mit ins- gesamt 494 Negistertonnen. Außerdem weist die Statistik noch 326 durch Unfälle, wie Strandungen, Zusammenstoß und Feuer beschädigte Schiffe auf; unter diesen find 31 deutshe, zwei Segelschiffe und 29 Dampfschiffe.

Theater und Musik.

Im Ksöniglihen Opernhause wird morgen „Undine“, romantische Zauberoper von A. Lorßing, gegeben. Die Damen Efkfeblad, Herzog, die Herren Iörn, Bachmann, Nebe, Lieban und Wittekopf sind in den Hauptrollen beshäftigt. Am Montag geht „Manon“, mit Fräulein Farrar in der Titelrolle, in Szene.

Im Königlihen Schauspielhause wird morgen „König Richard II1l.“, mit Herrn Pobl in ter Titelrolle, gegeben. Am Montag wird „Das grofe Lt“ von Felir Philippi wiederholt.

Im Neuen Königlichen Operntheater (Kroll) wird morgen „Der Freischüß“ gegeben. Am Montag gastiert Fräulein Bella Alten als Saffi im „Zigeunerbkarcn*, am Mittwoch als Zerline in „Fra Diavolo“ und am Donnerstag als Adele in der „Fledermaus“. Am Sonnabend wird der „Don Juan“ mit dem Kammersänger Francesco d’Andrade in der Titelrolle gegeben. Frau Lilli Lehmann wird die Donna Anna singen.

Im Deutschen Theater wird Bernard Shaws „Caesar und Cleopatra“ am Freitag gegeben. Am Sonntag, Dienstag, Donnerstag und am Sonnabend geht der „Kaufmann von Venedig“ in Szene. Am Montag wird „Minna von Barnbelm“, am Mittœoch und am nächsten Sonntag der „Sommernachtstraum* wiederholt.

Maria Pospischil wind ihr Gastspiel im Berliner Theater mit „Elektra“, Schauspiel nach Sophokles von Adolf Wilbrandt, und „Iphigenie auf Tauris“, Schauspiel von Geethe, am 16. Juni eröffnen.

Theater. Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern-

haus. 148. Abonnementsvorftellung. Die Dienst- und Freipläze sind anigenoben. Undine. No- mantische Zauberoper in 4 Akten von Albert res Tert nach Fouqués Erzählung frei bearbeite Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Muck. Regie: Herr Regifseur Braunshweig. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 156. Abonnementsvorftellung. Die

Richard der Dritte. Trauerspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare. Ueberseßzt von August Wilbelm von Schlegel. Mit Benußung der Ein-

Deutsches Theater. Sonntag: Der Kauf-

maun von Venedig. Anfang 7# Uhr. Montag: Minna von Barnuhelm. Dienstag: Der Kaufmaun vou Venedig. Mittwoch: Ein Sommernachtêtraum. Donneréêtaa: Der Kaufmaun von Venedig. Freitag: Caesar und Cleopatra. Sonnabend: Der Kaufmaun von Venedig.

Lessingtheater. Ensemblegaftspiel. Sonntag, Dienst- und Freipläße find aufgehoben. König ats lbr: Das Lebens f Montag, Abends 8 Ubr: Das Lebensfest.

Dienstag, Abends 8 Uhr: Die Teufelskirche. Vom 16. Juni ab: Gastspiel des R Oie Handwerker. Vorher: Die Verlobung bei der

Im Lessingtheater bringt das Ensemble Meinhard-Bernauer bis zu seiner am 15. Juni stattfindenden Abschiedêvorstellung täglich Wiederholungen von Rößlers Lustspiel: „Das Lebensfest“ mit Aus- nahme von Dienstag, wo Adolf Pauls Komödie „Die Teufelskirche“ aufgeführt wird. Am 16. d. M. beginnt das Gastspiel des Neuen Operettentbeaters aus Hamburg (Direktor Max Monti) mit der Operette „Die lustige Witwe“.

Im Shillertheater O. (Wallnertheater) wird morgen, nah- mittags, „Das Glück im Winkel“, Abends die Novität „Heirats- lustig* gegeben. Am Montag und am Dienstag geht „Der Militär- staat“ fn Szene, am Mittwoch und am Donnerstag wird der Schwank „Heiratslustig“, am twn: werden die beiden Lustspiele „Jugendliebe“ und Die Dienstboten“ wiederholt. Am Sonnabend De die Eröffnung der Morwiß-Oper mit Meyer- eers „Afrikanerin* ftatt. Am nächsten Sonntagnahmittag wird „Martha“, Abends „Der Trompeter von Säkkingen“ gegeben. Das Sthillertheater N. (Friedrih Wilhbelmstädtishes Theater) bringt morgen, nachmittags, Aen T Ie Abends „Don Carlos“, am Montag und am Dienstag „Das Lumpengesindel“; am Mittwoch und am Donnerstag werden die beiden Lustspiele „Jugendliebe“ und „Die Dienstboten“ gegeben. Am Freitag gent «Die Macht der insternis*, am Sonnabend und am nächsten Sonntagabend der Schwank „Heiratslustig“ in Szene. Am nächsten Sonntagnahmittag wird „Flahsmann als Erzieher“ gespielt.

Im Neuen Theater steht in der nähsten Woche Offenbachs Operette „Orpheus in der Unterwelt®* an allen Abenden auf dem

Spielplan.

Im Lustspielhause werden in der nähsten Woche allabendlih Angelys Pofse „Das Fest der Handwerker“ und Offenbahs Operette „Die Verlobung bei der Laterne“ gespielt.

Im Zentraltheater (Operette) finden morgen 2 Vorstellungen statt. Nachmittags 3 Uhr bei halben Preisen „Zigeunerbaron“, um 8 Ubr „Nanon“. Am Montag wird „Nanon“, am Mittwoch P E am Dienstag und Donnerstag „Nanon“, am Freitag „Slocken von Corneville“*, am Sonnabend „Nanon“" gegeben.

Im Thalia-Theater iff für Montag die Wiederholun von „Bis früh um Fünfe* festgeseßt; am Sonntagabend geht no einmal „Hochparterre links“ in Sjene; am Sonntagnahmittag „Bis früh um Fünfe“ zu halben Preisen. Die billigen Preise gelten fünftig auch für die Abendrorstellungen an den Montagen.

Im Kleinen Theater wird am Sonntagabend und an allen Tagen der kommenden Woche Wildes „Ein idealer Gatte“ gegeben ; am Sonntagnahmittag: „Ein Unvershämter* und „Hille Bobbe“.

Mannigfaltiges. Berlin, den 9. Juni 1906.

Berlin, 8. Juni. (W. T. B.) Amtliche Meldung. Ams. d. M., Vormittags 11} Uhr, wurde auf dem unbewachhten Ueberwege in km 1,852 der Nebenbahn erade] C RTe ge ragor! ein Brauerfuhrwerk von einer leerfahrenden Lokomotive über - fahren. Der Wagen wurde zertrümmert, dec Kutscher sprang vom Wagen und erlitt dabei eine unerbheblihe Kopfwunde.

Der Verein zur Beförderung des Gartenbaues“ bält am 13. Juni in der festlih geschmückten Westhalle des Landes- auéftellung8parks eine Monatsversammlung. Am gleichen Tage ver- anstaltet dort der „Verein für Kinderheilstätten an den deutschen Seeküsten“ sein dieëjähriges Wohltätigkeitsfest. Mit der Versammlung ift eine Ausftellung von Blumen, Pflanzen, Ziersträuhern u. dergl. verbunden; namentli*ß werden Orchideen, Stauden, blühende Wasserpflanzen, Zweige wertvoller Gehölze, Kakteen und Frühobst vertreten fein. Der Professor Groth wird einen Vortrag über „Japanishe Gartenkunst“ halten.

Im Garten des Bellealliancetbeaters bietet die un- [längst eröffnete Sommerbühne für Auge und Ohr alles d1s, was von einem gut geleiteten „Allerleitheater“ erwartet werden kann. Ein von dem Kapellmeister Sóren Jensen dirigiertes Konzert geht den Vorfübrungen voraus. Ihm {ließt sich dann, Wocwentags um 8, Sonntags um 7 Uhr beginnend, die ftattlihe Reibe von abwechselungs- reichen Darbictungen an, die das Programm allabendlich aufweist. Be- sondere Anziehungékraft üben gegenwärtig mehrere Darsteller holländischer Nationalität durch ihre eigenartigen Einzelvorträge und Tanzduette aus. - Zwei Gymnastiker weisen u. a. ferner ganz erstaunliche Kraft- [eistungen auf. Recht unterhaltend ist auch der den SHluß bildende Velograpb, der in eirer Reihe „lebender farbiger Photographien“ ganze Märcenbilder und sherzhafte Episoden auß-rordentlih deutlich vor Augen führt. Bei andauernd guter Witterung dürfte auch in der diesjährigen Sommerspielzeit ein reger Besuch nicht fehlen.

zühlungen.

Unterwelt.

Montag und folgende Tage:

rihtung von Wilbelm Decelhäuser. Regie: Herr | theaters aus Hamburg (Direktor Max Monti). Die | Laterne.

Regifseur Herter. Anfang 7F Uhr.

Montag: Opernhaus. 149. Abonnementsvorstellung. Manon. Oper in 4 Akten und 6 Bildern von I. Massenet. Text von H. Meilhac und Ph. Gille. Deutsch von Ferd. Gumbert. Musikalishe Leitung :

Graeb. Anfang 7# Uhr.

luftige Witwe.

i L Sonntag, 2 ittags 3 Uhr: Herr Kapellmeister Dr. Muck. Regie: Herr Re- Winkel Stg in Tite Ld Sa 8 Uhr: Sochparterre linfs. Schwark mit Gesang

gifseur Braunshweig. Ballett: Herr Ballettmeister | Sudermann. Abends 8 Ubr: Heiratslustig. Schwank in 3 Akten von Maurice Champagne.

Montag und folgende Tage: Hoffmanus Er-

Ueues Thegoter. Sonntag: Orpheus in der Uuterwelt, Anfang 7# Uhr. Mortag und folgende Tage: Orpheus iu der

in 3 Akten von I. Kren und Arthur Lippschit, Gesangstexte von Alfred Schönfeld. Musik von Paul

Im wissenshaftlihen Theater der „Nrania“ wird der mit zablreihen farbigen Bildern nach eigenen Aufnahmen des S Ie ausgestattete Vortrag „Der jüngste Ausbruch des Vesuv“ in diefer Wote noch allabendtlih wiederholt.

Königsberg, 8. Junk. (W. T. B.) Auf das gestern von der Hauptversammlung der Deutschen Kolonialgesellschaft an Setne Majestät den Kaiter abgesandte Huldigungs- telegramm war heute ein Antwortstelegramm eingelaufen, das der Vorsitzende, Seine Hoheit der Herzog Iohann Albrecht ¿u Mecklenburg, beim Beginn der Verbandlungen verlas und ein begeistert aufgenommenes dreifahes Hurra auf den Kaiser ausbrachte. Im weiterenVerlaufe der Verhandlungen, denen auch Oberpräsfident von Moltke beiwohnte, rief ein Antrag der Abteilung Darmstadt, den Reichs. kanzler zu ersuhen, der Frage der Deportation von Straf. detangen en nach geeigneten Punkten der Kolonien näher zu treten, cine lebhafte Erörterung hervor, in der die meisten Redner einen ab- lehnenden Standpunkt vertraten. L wurde der Antrag, da die Fraze noch nicht genügend geklärt ersheine, vorläufig zurückgezogen. Ebenso wurden zwei von Ludwig es - Ham- burg eingebrachte, von 221 Mitgliedern unterstüßte Anträge, betreffend die Handelsfreiheit im Congostaate, zurückgezogen. Zur ein- stimmigen Annahme gelangte nach lebhafter Befürwortung dur Seine Hoheit den Herzog Iohann Albrecht ein Antrag Defsau, den Angehörigen der Shußtruppe in Südwestafrika und Ostafrika den Dank der Kolonialgesellshaft zu übermitteln, Nachdem aus der Mitte der Versammlung Seiner Hoheit dem Herzog Johann Albrecht Dank für die Leitung der Geschäfte ausgesprochen und eia dreifahes Hoh auf ihn ausgebraht war, {loß der Herzog die Versammlurg. Am Abend fand im Tiergarten ein Festmahl statt. Seine Hoheit der Herzog Johann Albreht zu Mecklenburg hielt eine Ansprache, in der er auf den in allen Verhandlungen zu Tage getretenen Geist der Einmütigkeit hinwies und die er mit einem dreifahen Hurra auf Seine Majestät den Kaiser {loß. Der Ober- regierurgsrat Dr. Jacobi brachte einen Trinkspruch auf den Präsidenten, den Aus\{uß und den Vorstand der Kolonialgesells haft, der Kontre- admiral z. D. Strauch einen Toast auf die Abteilung Königsberg und den oftpreußishen Gauverband aus.

Sza8-Regen (Ungarn), 8. Juni. (W. T. B.) Seit gestern sieht der niedriger gelegene Teil der Stadt unter Wasser; di Bevölkerung verläßt die Wohnhäuser. Ein heute niedergegangener Wolkenbru hat die Lage noh versGlimmert. Auf Ersuchen der Behörde find Pioniere zu den Rettungsarbeiten eingetroffen.

Cherbourg, 8. Juni. (W. T. B.) Der Panzerkreuzer „Dupleirx* verlor bei einer Uebungsfahrt die Backbordschraube, sodaß die Maschine blind lief und drei Mann durch den aut flrômenden Dampf wverbrüht wurden. Der Panzer „Masséna* erlitt bei Sghießübungen ernsthafte Be- \chädigungen, die seine Außerdienststellung notwendi machten. Die Ausbesserungsarbeiten werden beschleunigt, damit der Panzer nicht die Abfahrt des Nordgeshwaders8, die auf den 12. Juni festgeseßt ist, verzögert. Das als Heizerschul\{chif dienend Torpedoboot „Zuave“, das zu Uebungs¿wecken gegenüter den Damme auf die bobe See hinaus gegangen war, verlor eine Schraube. Als der „Zuave" seine Bewegungsfähigkeit verloren hatte, gab er Signale ab. Hierauf wurde ihm ein Schleppdampfer zu Hilfe gesandt, der ihn ins Dock \{chleppte.

Nach Schluß der Nedaktion eingegangene Depeschen.

_ Paris, 9. Juni. (W. T. B.) Dem „Matin“ wird aus Sidi bel Abbès in Algier berichtet, daß sich Mateo Morales im Sommer vorigen Jahres kurz nah dem Bombenanschlage in der Rue Royale unter dem Namen Gimeno für die Fremden legion habe anwerben lafsen; gegen Ende des vorigen Jahre? sei er jedoch wieder desertiert. ]

Havana, 9. Juni. (Meldung des „Neutershen Bur-(Ué“.) Die Senatoren, welche die Regierung unterstüßen, fden den Versuch aufgegeben, den english-cubanishep, Handels- vertrag durch Einfügung von Amendement in den vor liegenden Vertragsentwurf für England ap-ethmbarer zu 9& stalten. Es wird nunmehr ein neuer Mrtrag mit England vorgeschlagen, der die Meistbegünsticangsklausel niht enb halten soll.

(Fortsezung des Amtlichen «nd Nichtamtlichen in der Erften und Zœeiten Beilage.)

Freitag: Die Slockeu vou Corneville. Sonnabend: Nanon.

s A S o S M S A4 L I

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Helene Rabiger mit Hrn. £0 von Kathen (Schloß Kranichfeld a. d. Ilu-

Heinzendorf). i: r. Joahim-Philipp von Sustedl-

j ; z „| Verehelicht: H ¿ F N pietsaus. ; A E u Deersheim mit Frl. Elisabeth von Krosigk (Grên Vorber: Die Verlobung bei der Laterne. Das Fest der

bei Bernburg). Hr. Rittmeister z. D. u Bezirksoffizier Karl von Eichmann mit Frl. Il Kalau vom Hofe (Görlitz). Hr. Vijeadmir® r Be Prittwiß mit Frl. Wanda von Uechtri üben). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann d Wedel (Bückeburg).

Thaliatheater. Dresbener, Strale 72/73.) Gestorben: Hr. Oberst a. D, Karl Ferdina#

Schillertheater. O. (Wallnertheater.) | Direktion: Kren und Schönfeld. Sonntag, Nach- mittags 3 Uhr: Bis früh um Füufe! Abends

von Rudolphi (Halle a. S.). Hr. Superintender: a. D. Theobald Röhriht (Frankfurt a. O.) L Le Landshaftsrat Hermann von der Wer!

oblenrode (Wohlenrode). Fr. Pastor Ann Hoffmann, geb. Karig (Gladau). Verw.

Schauspi-lhaus. 157. Abornementêvorstellung. Das oße Licht. Schauspiel in 4 Aufzügen von Felix bilippi. Die zur Handlung gehörende Musik von O Hummel. Regie: Herr Herger. Anfang

L.

Opernhaus. Dienstag: Figaros Hochzeit. Mittwoh: Mignon. Donnerstag: Legte Boe, stellung vor den Ferien: Der s{chwarze Domino. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. Dienstag: Wie die Alten sungen. Mittwoch: Die Jourualiften. Donners- tag: Narciß. Freitag: Geschlossen. Sonnabend : Wie die Alten sungen. Sonntag: Letzte Vor- ftellung vor den Ferien: Die Jungfrau vou Orleans.

Montag, Abends 8 Uhr: Der Militärstaat. Dienéttag, Abends 8 Uhr: Der Mislitärstaat.

N. (FriedrichWilhelmstädtishesTheater.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zapfeuaftreich. Drama în 4 Avfzügen von Franz Adam Beyerlein. Abends 8 Ubr: Dou Carlos. Ein dramatisches Gedicht in 5 Akten von Friedrich von Schiller.

Montag, Abends 8 Ubr: Das Lumpengefindel.

Dienstag, Abends s Uhr: Das Lumpengefindel.

Im Garten tägli: Großes Militärkouzert.

Komische Oper. Soantag: Hoffmanns Er- zählungen.

Linde. Montag (Sommerpreise): Bis früh um Fünfe! aaa 98 und folgende Tage: Vis früh um nfe!

Bentraltheater. Sonntag, Nahmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Der Zigeunerbaron. Operette in 3 Akten. Abends 8 Uhr: Nauou. Operette in 3 Akten. (Mit Mia Werber und Oskar Braun.)

Montag: Bei halben Preisen: Nanon.

Dienétag: Nanon.

Mittwoch: Bei halben Preisen: Der Zigeuner- baron.

Donnerstag: Nauon.

Minister Emma du Bois, geb. John (Ha Holland).

E A

Verantwortlicher Redakteur : Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (F. V.: Heidrich) in Berli®

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verl Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32-

Sieben Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).

Erfte Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

M 134. Amifliches.

Deutsches Reich. Gesegzg

über die Pensionierung der Offiziere e E O Sanitätsoffiziere des Neichsheeres, der Kaiserlichen Marine und der Ka iserlihen Schußtruppen. Vom 31. Mai 1906.

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von reußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zu- timmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt :

Erster Teil. Reichsheer.

A. Offiziere einschließlich Sanitätsoffiziere des Friedens standes.

Anspruch auf Pension.

8 1.

Die Offiziere des Friedens\standes haben Anspruch auf eine lebens- länglihe Pension, wenn sie nah einer Dienstzeit von mindestens zehn Jahren zur Fortsetzung des aktiven Militärdienstes dauernd unfähig geworden sind und deshalb aus diesem Dienste ausscheiden müssen.

Bei kürzerer als zehnjähriger Dienstzeit haben die Offiziere des F Anspruch auf Pension, wenn sie infolge einer Dienst-

eshädigung zu S ilitärdienst unfähig werden. Die Pension wird jedoch nur so lange gewährt, wie die Dierstfähigkeit infolge der Dienstbeschädigung aufgehoben ift.

2;

Der Anspruh auf Pension muß vor dem Ausscheiden erhoben werden, es sei denn, daß die Dienstunfähigkeit die Folge einer Dienst- e ist. In diesem Falle kann der Anspruch erhoben werden :

1) bei Friedensdienstbeshädigungen bis zum Ablaufe von zwei

Jahren nach dem Ausscheiden, Die Dienstbeshädigung muß vor dem Ausscheiden festgestellt worden sein ;

2) bei Kriegsverwundungen ohne Zeitbeshränkung ;

3) bei fonstigen Kriegsdienstbeshädigungen bis zum Ablaufe von

10 Jahren nach dem Friedens\{chlusse. Beim Fehlen eines Friedené\{chlusses beginnt der Lauf der zehnjährigen Frist mit dem Schlusse des Jahres, in welhem der Krieg beendigt worden ist.

Von den im Abs. 1 Nr. 1, 3 aufgeführten Einschränkungen ift nur dann abzusehen, wenn der Nachweis erbracht worden ist, daß die Folgen einer Dienstbeshädigung erst nah dem Ausscheiden bemerkbar geworden find oder daß der Offizier von der Erhebung seines Anspruchs durch außerhalb seines Willens liegende Verhältnisse abgehalten worden ist. Die Erhebung des Anspruchs muß jedo bis zum Ablaufe von drei Monaten erfolgt sein, nachdem die Folgen der Dienst- eMediguna bemerkbar geworden sind oder das Hindernis für die Er- hebung Anspruchs weggefallen M

Eine Pension kann auh bei der Stellung zur Disposition ewährt werden. Jn diesem Falle finden die Bestimmungen dieses eseßes entsprehende Anwendung.

; 8 4. | Zum Na eise der Dienstunfähigkeit eines die Pensionierung nahsuchenden Öffizters, der eine tige Dienstzeit zurückgelegt hat, ist die mit Gründen versehene Erklärung der zuständigen Vorgesebten und, falls die Pensionierung auf Grund eines körperlihen Leidens nachgesucht wird, ein Gutachten der zuständigen Aerzte erforderlich, daß sie nah pflihtmäßigem Ermessen den Offizier zur Fortseßung des aktiven Militärdienstes für dauernd unfähig halten.

Bei Offizieren mit kürzerer als zehnjähriger Dienstzeit ist in alie fing der Nachweis zu führen, daß sie zu jedem Militärdienst un nd.

Wnwieweit noch andere Beweismittel beizubringen sind, bestimmt die oberste Militärverwaltungsbehörde des Kontingents. :

Offiziere, die das fünfundsehzigste Lebensjahr vollendet haben, sind bon dem Nachweise der Dienstunfähigkeit befreit.

P Ae RSdRg ung,

8 5.

Als Dienstbeshädigungen gelten Gesundheitsstörungen, welche infolge einer Dienstverrihtung oder durch einen Unfall während der Auéübung des Dienstes eingetreten oder durch die dem Militärdienst eigentümlihen Verkbältnisse verursaht oder vershlimmert sind.

Eine Gesundheitsflörung, die von dem Verletten vorsäßlih herbei- geführt worden oder infolge eines Zweikampfs eingetreten ift, gilt nit als Dienstbeshädigang.

Betrag oa ae ide Cha

Die Pension beträgt bei vollendeter zehnjähriger oder kürzerer Dienstzeit jährlih 2°/;4 und steigt nah vollendetem zehnten Dienstjahre mit jedem weiteren Dienstjahr um !/so bis auf 45/56 des zuleßt bezogenen pensionsfähigen Diensteinkommens; jedoh mit der Maßgabe, daß in Stellen mit dem Diensteinkommen eines Regimentskommandeurs ein- {ließlich aufwärts die Pension nah dem 30. Dienstjahre nur um !/120 mit jedem weiteren Dienstjahre steigt. :

Die Dienststelle, aus welcher dieses Diensteinkommen bezogen worden ift, muß jedoch von dem Offizier mindestens ein Jahr bekleidet belt fein, f sei denn, daß die Pensionierung die Folge einer Dienst-

e gung ist.

Hat ein Offizier früher eine Stelle mit einem höheren pensions- fähigen Militärdiensteinkommen bekleidet und ist er von dem Ein- rücken in diese Stelle ab mindestens noch ein Jahr im aktiven Dienste E so wird die Pension nah dem höheren Diensteinkommen

emessen.

Der Betrag der Jahrespension ist nach oben so abzurunden, daß

bei Teilung dur drei sich volle Markbeträge ergeben. , Für die erften beiden Monate des Pensionsbezugs ist zu der Pension ein Zushuß (Pensionszuschuß) soweit zu gewähren, daß der Betrag der zuleßt bezogenen Gebührnisse an Gehalt und Wohnungs®geldzuschuß erreicht wird. Pensionierten Offizieren, welche in den im Militär- oder Marineetat für pensionierte Offiziere vorgesehenen Stellen S 8) Verwendung finden, ub die für diese Stellen im Etat ausgeworfenen Gebührnisse auf den Pensionszushuß anzurehnen.

Pensionsbeihilfe und Pensionsgewährung im Falle der Mita eit.

Erreicht das jährlihe Gesamteinkommen eines penfsionierten Leut- nants nicht 1200 #, eines pensionierten Oberleutnants nicht 1800 A, tines pensionierten Hauptmanns riht 2400 &, so kann im Falle besonderer Dot die oberste Militärverwaliungtbehörde des Sen eine Pensionsbeihilfe bis zur Erreichung dieser Beträge

ren.

__Steidet ein fter vor vollendeter zehnjähriger Dienftzeit wegen Dienstunfähigkeit ohne Pensionsberechtigung aus, fo kann ihm für die Dauer und nach dem Grade einer festgestellten Bedürftigkeit eine sension bis zum Betrage von 2°/%0 des zuleßt bezogenen pensions- Whigen Diensteinkommens gewährt werden.

Berlin, Sonnabend, den 9. Juni

Steigen der Pension der wiederverwendeten Offiziere.

8&8.

Die Pension derjenigen Offiziere, welche in den im Militär- oder Marineetat für pensionterte Offiziere vorgesehenen Stellen Verwendung finden, steigt bei einer Gesamtdienstzeit von mindestens 10 Jahren mit jedem weiteren Dienstjahre nah Maßgabe des § 6 Abs. 1 um 1/60 oder 1/129 bis auf 15/¿4 des der Pensionsberechnung zu Grunde Ren icigafeinkonriienms b die Penfion d Veranlasï

n gleicher Weise erhö e Penhllion der aus YBeranlafsung einer Mobilmachung le L aktiven Militärdienst oder zum Dienste in der Militär- oder Marineverwaltung wieder herangezogenen pensionierten Offiziere. Hat die Verwendung mindestens 60 Tage gedauert, fo tritt eine gleihe Erhöhung der Penfion um !/6o oder !/129 des der Pensions- berehnung zu Grunde liegenden Diensteinkommens auch dann ein, wenn dur die Zeit der Verwendung ein weiteres Dienstjahr nicht vollendet ist.

Pensionsfähiges Diensteinkommen.

8 9. Als pensionsfähiges Diensteinkommen werden angerechnet: 1) das etatsmäßige Gehalt (S 6); den Leutnants mit Aus- nahme der Zeug-, Feuerwerks-, Festungsbau- und Traindepot- [leutnants sowie der im Offizierrange stehenden Verwalter des Kadettenkorps jedoch nur das etatsmäßige Gehalt für 9) dex Wohnun co Mala Ad bel Vlerfür geltenden gesehlih

er Wohnungsgeldzushuß nach den hierfür geltenden geseßlichen Vorschriften : ves Inhabern solcher Dienststellen, für welche in

dem Neichshaushaltsetat freie Dienstwohnung vorgesehen ift,

der dafür in diesem Etat etwa vermerkte pensionsfähige Wert ;

3) den Offizieren in Stellen vom Brigadekommandeut einshließlich abwärts eine Cas iena für Bedienung von 500 A;

4) den Offizieren in Brigadekommandeur- und höheren Stellen die im Etat ausgeworfenen Dienstzulagen, bei Dienstzulagen über 900 M jedoch nur # dieser Zulagen;

5) den Oberleutnants und Leutnants eine Berechtigung zur Teil- nahme an dem gemeinschaftlihen Offiziertishe mit 108 4, eine Berechtigung zur Aufnahme in das Lazarett mit 100 #4

Das pensionsfähige Jahresdtiensteinkommen ist nah oben auf volle

Mark abzurunden.

8 10.

__ Während der Dauer eines Krieges sind als pensionsfähiges Dienst- einkommen die Gebührnisse derjenigen Friedens\telle anzurehnen, welche der Kriegsstelle entspricht, deren Inhaber der Offizier zuleßt gewesen ist. Auch nah der Beendigung des Krieges find diese Gebührnisse anzurechnen, wenn die Dienstunfähigkeit dur) den Krieg entstanden und ein “A pensionsfähiges Friedensdiensteinkommen noch nit erreicht worden ist.

Den Inhabern [laue Stellen, für welhe im Frieden mehrere Gehaltsfklassen bestehen, ist das Gehalt der lten Klasse anzurechnen, sofern im Kriege nur eine* P ane esteht; jedoch kommt das Gehalt der nieduigsten Klasse zum Anjatze, wenn der Inhaber der Kriegsstelle einem niederen als dem dieser Stelle im Frieden ent- sprechenden Dienstgrad angehört.

Verstümmelungszulage.

& 11.

Offiziere, die durch Dienstbe}/chädigung in der nahstehenden Weise an der Gesundheit s{hwer geschädigt worden sind, haben für die Dauer dieses Zustandes neben dem Anspruch auf Pension Anspruch auf éine Verslümmelungszulage. -

Verstümmelungszulage beträgt bei dem Verlust einer and, eines Fußes, der Ne des Gehöôrs auf beiden Ohren jährli je E Æ. und bei Ver ust oder Erblindung beider Augen jährli

h.

Die Verstümmelungszulage von je 900 Æ kann ferner mit Ge- nehmigung der obersten Militärverwaltungsbehörde des Kontingents bewilligt werden bei Störung der Bewegungs- und Gebrauchsfähigkeit einer Hand, eines Armes, eines Fußes oder eines Beines, wenn die Störung so hochgradig ist, daß fie dem Verluste des Gliedes gleich zu achten ift, bei Verlust oder Erblindung eines Auges im Falle niht völliger Gebrauchsfähigkeit des anderen Auges, bei anderen [QERNO ge via liniD ai wenn sie fremde Pflege und Wartung nötig machen.

Wird durch eine der vorstehend angegebenen Gesundheits- schädigungen s{chweres Siehtum verursacht in dem Grade, daß der Pensionär dauernd an das Krankenlager gefesselt ist, oder besteht die Gesundheits\{hädigung in Geisteskrankheit, so kann mit Genehmigung der obersten Militärverwaltungsbehörte des Kontingents die einfache Verstümmelungszulage bis zum Betrage von 1820 Æ jährlih er- höht werden.

Kriegszulage. 8 12.

Offiziere, die infolge einer durch den Krieg erlittenen Dienst- beschädigung denfioumberecti t geworden sind (Kriegspensionäre), haben neben dem Anspruh auf Pension Anspruch auf eine Kriegszulage. Diese beträgt jährlich :

1) 1200 Æ, wenn die R von dem Diensteinkommen eines Hauptmanns I. Klasse oder von einem niedrigeren Dienst- einkommen bemessen ift;

2) {2 M, a9 die Pension von einem höheren Diensteinkommen

emefsen ist.

Pensionterte Offiziere, die aus Verg lat ans einer Mobilmachung zum Militärdienst oder zum Dienste in der Militärverwaltung wieder herangezogen werden, haben nur dann Anspruch auf die Kriegszulage, wenn ihre Gesundheit infolge einer durch den Krieg herbeigeführten Dienstbeshädigung dauernd gestört worden ift, :

Auf die Gewährung der Kriegszulage finden die Vorschriften des 8 2 entsprechende Anwendung.

Alterszulage. & 13.

Erreicht das jährlihe Gesamteinkommen eines Kriegspensionärs 12) niht 3000 M, so kann ihm vom erften Tage des Monats ab, in welchem er das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet, eine Zulage EEINae) bis zur Erreichung dieses Betrags gewährt werden. ie Zulage kann bereits früher gewährt werden, wenn dauernde

völlige Erwerbsunfähigkeit festgestellt worden ist.

Berechnung der Dienstzeit.

8 14. Die Dienstzeit wird vom Tage des Eintritts in den aktiven Militärdienst bis zum Schlusse des Monats gerehnet, in welchem das Ausscheiden erfolgt. : i Die Dienstzeit vor dem Beginne des achtzehnten Lebensjahrs wird niht angerechnet ; nur im Kriegsfalle wird die Dienstzeit vom Beginne des Krieges beim Eintritt in den Militärdienst während des Krieges vom Tage des Eintritts ab gerechnet. Als Kriegszeit gilt die Zeit vom Tas der Mobilmachung, auf welche ein Krieg folgt, bis zum Tage der Demobilmahung. S 15. Die im Zivildienste des Reichs oder eines Bundesstaats zugebrachte Zeit wird angerechnet. : f Die im Dienste eines dem Reihe nit angehörenden Staates, die im Inland oder Ausland im Kommunal-, Kirhen- oder Schul-

‘durch die oberste

1906.

dienst oder im Dienste einer landesberrlihen Haus- oder Hofverwaltung zugebrachte Dienstzeit kann mit Genehmigung der obersten Militär- verwaltungsbehörde des SORRE Armes werden.

Für jeden Krieg, an wel ein Offizier im NReichsheere teil- (ummen hat, wird zu der wirklihen Dauer der Dienstzeit ein Jahr (Friegolabe) binzugerehnet; jedoch is für mehrere in ein Kalender- jahr fallende Kriege die Anrehnung nur eines Kriegsjahrs zulässig.

Offizieren, die sich in außereuropäischen Ländern mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung dienstlih aufgehalten haben, wird die dort Ee Dienstzeit doppelt gerechnet, falls eine solche Doppel- rechnung den Beamten des Auswärtigen Amts bewilligt ist. Aus- enommen von dieser Doppelrechnung ist die in solhe Jahre fallende

ienstzeit, welche bereits als A zu erhöhtem Ansatze kommen.

Der Kaiser bestimmt, wer als Teilnehmer an einem Kriege an- zusehen ist, unter welhen Vorausseßungen bei Kriegen von längerer Dauer mehrere Kriegsjahre anzurehnen sind, und ob denjenigen Offizieren Kriegsjahre anzurechnen find, welhe auf Befehl einem Kriege ausländischer Truppen beigewohnt haben; ferner welche militärische Unternehmung als ein Krieg im Sinne dieses Gesetzes anzusehen und welhe Zeit als Kriegszeit zu rechnen ist, wenn keine Mobilmachung oder Demobilmahung stattgefunden hat. Für die Vergangenheit bewendet es bei N getreuen Bestimmungen.

Von der Anrehnung als Dienstzeit ist die Zeit einer Freiheits- strafe von mindestens einjähriger Dauer sowie die Zeit einer Kriegs- gefangenschaft ausgeschlofsen.

Unter besonderen Umständen kann die Zeit der Freiheitsstrafe mit Genehmigung des Kontingentsherrn, die Zeit der Kriegsgefangenschaft mit Genehmigung des Kaisers angerechnet werden.

ie dw Die Feststellung und Anweisung der Pensionsgebührnifse erfolgt Militärverwaltungsbehörde des Kontingents ; dicie fann ihre Befugnisse auf andere Behörden übertragen, wenn fie ihr nicht durch dieses Gesetz E E sind.

Die Penstonggebühreisse werden monatli im voraus gezablt ; jedo ift der Pensionszushuß 6 Abs. 5) mit der ersten Pensionsrate

in einer Summe zu zahlen. . Die Fund beginnt mit dem Ablaufe des Monats, für welchen zuleßt Be t deim Pensions gezahlt worden sind.

Stehen dem Pensionsberechtigten für den Monat nah Bekannt- machung der Pen}fionierung Besoldungsgebührnifse zu, deren Betrag geringer ist als die Pensionsgebührnisse, so wird ihm der Unterschied vergütet.

8 21.

Ist der Anspruch auf Pensionsgebührnisse erft nach dem Aus- heiden aus dem aktiven Militärdienst erhoben worden, fo beginnt die Zahlung mit dem erften Tage des Monats, in welhem die Be- dingungen für den Anfpruch erfüllt sind, frühestens jedoch mit dem ersten Tage des Monats, in welchem der Anspru erhoben worden ist.

Ein Pensionszushuß 6 Abs. 5) wird in diesem Falle niht gewährt.

Erlöschen und Ruhen des Rechtes auf den Bezug der Fen oadanes rnisse.

Das Recht auf den Bezug der fg vg rw erlischt:

1) mit der Wiederanstellung in Stellen des aktiven Militärdienstes, mit welchen der Bezug von Gehalt verbunden ist ;

2) durch rechtskräftige Verurteilung zu Zuchthausftrafe wegen Hochberrats, Landesverrats, Kriegsverrats oder wegen Verrats militärisher Geheimnisse. ï

8 23.

Das Recht auf den Bezug der Pensionsgebührnifse ruht:

1) solange der Pensionsberechtigte nicht Neichsangehöriger ift ;

2) wenn gegen den Pensionär wegen Hochverrats, Landesbverrats, Kriegsverrats oder wegen Verrats militärisher Geheimnifte vor einem Zivilgerihte die öffentlihe Klage erhoben oder im militärgerihtlihen Verfahren die Einleitung der Straf- verfolgung angeordnet worden ift, folange der Penfionär {ih im Ausland aufhält oder sein Aufenthalt unbekannt ift. Die einbeb altenen Gebührnisse werden ausgezahlt, wenn der a) guts rechtskräftig freigesprohen oder zu geringerer als

uchthausstrafe verurteilt worden is oder wenn tem ftraf- gerichtlichen Verfabren wegen unzureihender Verdachtsgründe oder wegen mangelnder Strafbarkeit keine weitere Folge ge- geben wird.

8 24.

Das Recht auf den Bezug der Pension und des Penfionszushufses (§8 6 Abf. 5) ruht: : Oa 1) für die Dauer der Versorgung in einem Invalideninstitute durch Verleihung einer etatsmäßigen Stelle; S 2) bei vorübergehender Heranziehung zum aktiven Militärdienst in Stellen, mit welhen der Bezug von Gehalt verbunden ift, in Höhe des zustehenden Dienst:inkommens; 28 3) während einer Anstellung oder Beschäftigung im Zivil- oder Gendarmeriedienste, soweit das Einkoanmen aus diesem Dienste unter Hinzurechnung der Pension den Betrag des früheren ensionsfähigen Diensteinkommens oder, sofern es für den Pensionär günstiger ist, folgende Beträge übersteigt : bei einer Gesamt-Militär- und Zivildienstzeit von weriger als 21 Jahren 4000 A, bei einer solchen von tvenigstens 21 „, 4400 , 24 4800 w 27 5100 o 30 5400 A 33 5700 C6 ü " 36 6000 ,

Als Zivildienst gilt jede Anstellung oder Beschäftigung als Beamter oder in der Eigenschaft eines Beamten im Reichs-, Staats- oder Kommunaldienste, bei den Verficherung8anstalten für die Invalidenversicherung oder bei ständischen oder folchen JFnstituten, welhe ganz oder zum Teil aus Mitteln des Reichs, Staats oder der Gemeinden unterhalten werden. :

Bei-Berehnung des Zivildiensteinkommens sind diejenigen Beträge, welche für die Bestreitung eines Dienstaufwandes sowie zur Entschädigung für Kupergew dae Teuerungsverhbältnisse gewährt werden, niht in Ansaß zu bringen ; die Dienstwohnung ist mit dem pensionsfähigen oder sonst hierfür festgeseßten Werte, der Wohnungsgeldzushuß oder eine dementsprehende Zulage mit dem pensionsfähigen Betrag oder, fofern er nicht pensionsfähig ist, mit dem Durchschnitts\saß anzurehnen. Jst der wirkliche Betrag des Wohnungsgeldzuschufses oder der Zulage jedoch geringer, so ist nur dieser anzurehnen.

Bei Feststellung der Gesamt-Militäc- und Zivildienstzeit findet eine Hinzurechnung von Kriegsjahren oder eine Doppel- rechnung von Dienstzeit nicht statt. O

Der dem Pensionär verbleibende Jahresbetrag der Militär- pension ist nach oben so abzurunden, daß bet Teilung durch drei ih volle Markbeträge ergeben.