1906 / 137 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Jun 1906 18:00:01 GMT) scan diff

S 19. dieses Gesezes entsprechenden

A i Ha über die ba Die Steuerbehörde is ermächtigt, auch Angaben über die Ver- Defraudation im Rüfalle. angeshlossenen Staaten und E e in dén. dem Zollgebiet n, wegen Ueberweisung der 3

& 29. Der Defraudation wird gleihgeachtet : Steuer. j Entschädi di ; 1) wenn Malzshrot nah erfolgter Anmeldung von Brau- Außer den auf Grund des Tabakstetergeseßes von dem verwendeten packungsart der Waren sowie gegen entsprehende Entschädigung die - Im Falle der / einmaishungen, sei es an dem dazu bestimmten Orte oder | Tabak Ee Erhebung gelangenden Abgaben unterliegen der im Inlande Dinter ei 2 von Yepben der einzelnen Packungen Wu De SE T, 8) hat gegangener Besteuig V e in d is fraudation nach voraus- | Steuer für die im gegenseiti ï anderwärts, bei dem Brauer in einer Menge vorgefunden wird, | geschnittene Zigarettentabak und die im Inlande hergestellten Zigaretten alsbald j Beibnians fi fe emetdelen er A Y E S m erfólgen. doppelt. angedrohte Strafe ver- | steuer unterliegenden R gen Verkehr übergehenden, der Zigaretten- welhe die geseglih zulässige Menge 13 Abs. 3) um mehr Pa die ungefüllt zum Verkaufe gelangenden Zigarettenhüllen (Hülsen s eine ung oder Ergänzung der Ang Ï 9 Jeder fernere Rückfall zieht Gefängnis bi gemeinschaft Vereinbar aren oder wegen Begründung einer Steuer- ü tei und Blättchen) einer besonderen in die Reichskasse fließenden Steuer §9. sh, doch kann nah rihterlihem E effe nis bis zu drei Jahren nah ungen treffen. Steuersaßz Kleinverkauf der tabakverarbeitenden Betriebe und der Hersteller Umstände und der Borcinaeganceneii Fi s mit Berücksichtigung aller | Vergütung der 8 33. v älle auf Haft oder auf Geld- auf Grund des ten Abgabe vom 16. Juli 1879 Gegenstand der Besteuerung

yy 218 10 pom Due rshrift im legten Absaye des § 20 ent- | (Zigarettensteuer), die beträgt d wenn Zucker, orshrift im legten Abljaye de nt- arettenfteuer), : L gegen, in der Braustätte außer der erlaubten Zeit oder um D für Zigaretten: von Zigarettenhülsen Barn Ee L i l strafe niht unter dem Doppelten der für de Au mehr als 5 vom Hundert über die für das betreffende Gebräu 2. îm Kleinverkaufspreis bis zu 15 4 das Tausend 1,50 4 Fnhaber tabakverarbeitender De ebe jeder Art, die neben der gedrohten Strafe erkannt werden. n ersten Rückfall an- 1) Im Abs. 1 d gezahlten Abgaben. t Anfertigung von Labakerzeugnisser den Kleinverkauf von di aretten- Die Rüfallstrafe ist verwirkt, au - wenn die frü sind zu ftreichen : es § 31 des Tabaksteuergesezes vom 16. Juli 1879 en betreiben wollen, sowie Hersteller von nur teilweise verbüßt oder ganz oder teilweise erlaffen leser "aje unter I: d für Zigarett 1 el 7 » en E ag 2 66 M. I '

angemeldete Menge, oder der Vorschrift im § 13 entgegen für 1000 Stü, außerhalb der bestimmten Aufbewahrungsräume bei dem Brauer b. im Kleinverka über 15 bis 25 4 das Tausend tabak oder von Zigares! be iben pole e S Y vorgefunnen 3 bei einer amili 2,50: 4 sür 1E Si A R d TEGntE die diese Ser e er Räume, in gegen ausgesGlofien, wenn seit der Verbüßung oder dem E ; 3) weun’ sich im Falle des § 14 Ziffer i einer amtlichen c. im Kleinverkaufspreis geben wo Sli Ee t itind g U cer St PA örd l rüheren Strafe bis zur Begehung der neuen Str em Erlasse der 9) Die Festsezung e E L A da Perlóneafabrkart Aufnahme der Lagervorräâte Gewicht8abweihungen von mehr 350 4 für 1000 Stü denen der Kleinverkauf stattfinden soll, der Steuerbehörde anzuzeigen. verflossen sind. aftat drei Jahre | steuergesezes b g_der Vergütung der auf Grund des Tab | a. Fabifade en. ' ‘ber 35 bis 50 M das Tausend Die Betriebe unterliegen den von dieser Behörde zur Sicherung des § 20 Ausfubr vou Ziga 2h Juli 1879 geia [ten Abgaben, welche b s 4A Daitige E Ber ne und ? ntabak und Zigaretten oder bei ihrer Nieder folgte Zahlun T 0 Ebe s des Personens-

als 10 vom Hundert zwischen der vorgefundenen Menge und 4, im Kleinverkaufspreis ü 5 e für 1000 Stüd, Steuereingangs anzuordnenden Maßnahmen. L Ordnungsstrafen. egung R öffentlichen Niederlage oder in einem unt i nblungen gie Die Bolfiriften dieses Geseges und | den Bene, fiedenden Privatlager zu gewähren if erfolgt durt auf inländischen Bahnlinien : ' ' Vahnlinien

H dem budunägigen Si Gun il S i fn wenn in einer der Vermahlungssteuer unterliegenden rauerei im Kleinverk 21 aber 50 bis 70 /(& das Tausend j die Malisteuermühle mit selbsttätiger Verwiegungsporr d o 4 T M für 1008 d tüd, ad : Bezeichnung dex Besigers und Betriebsleiters. die dazu erlassenen und öffentli od in ihrer regelmäßigen Tätigkeit derart vorsäßlih gestört Sr €. im Kleinverkaufspreis über 70 4 das Tausend 10 4 für Jeder Wechsel im Besiß eines mit der erstellung von Zigaretten- fannt gemachten male Ec, met h A EE be- i Va fi u N j , sofern nicht eine Ueber r r, ITI gangs8vorschriften. Fahrpr U L La poR ile Wagenklasse

daß das Gewicht des geschroteten Malzes von dem Zählw tabak oder Zigaretten sowie von Zigar ttenbülsen oder -blätthen 8 ß gech 1000 Stü; tobt oder Vtricbs ‘t L hehorde bine om süwerere Strafe verwirkt ft, mit einer Ordnungöftrafe von einer | , Hersteller, Verkäufer und Händler haben di 28 Ge aben die am Tage des In- M

entweder gar nit oder zu gering angegeben wird ; 9) für Zigarettentabak: : t der Steuerbehörde binnen einer Wohe vom 5) wenn ein Vermahlungsfteuer entriéhtender Brauer, obwohl er ) für Zigaretlentabar: L neue er anzuzeigen. Mit ark geahndet. kr d / weiß, daß das Zu [werk der selbsttätigen Verwiegungs- 8 ti Mei E ler 3 bis 5 4 das Kilogramm e ta Betrieb, vom Besiger nit selbt geleitet, so hat leterer F ca na Maßgabe des Abs. 1 wird ferner belegt Sigarettentatet Gefeges in ihrem Besige befindlichen Vorrät 0,60, bis 2,46 vorrichtung seiner Malisteuermühle das Gewicht des Malzes b. lia‘ Kleinverkauf 0 mm, ris 10 ¿A das Kilogramm der Steuerbehörde diejenige Person zu bezeichnen, die als Betriebsleiter Poti ulte L 4 ung des Steuerinteresses verpflichteten | Angabe des Klei igaretten, Zigarettenhülsen und -blättche L t E mehr als 2 M 9. O nit odex zu niedrig angibt, die Malzsteuermühle zum Schroten f 160 “K für E N oorámm in seinem Namen und Auftrage handelt. hebung. vder nete A wegen einer y die Er- | Zigaretten al be ar ben es des Zigarettentabaks Tad E bis 5 M 10 20

Us t / anitfidai Banbluna odet* Uiterle g Niüre ensee iden quer Wohe dem cnflänbigeni S I Nen und Dietiden innerhalb mar als 5 9

n t en. ri elhenke | Vorräte dürfen vom Hersteller einen Monat, vom Verküufer und A M

DenuE óder benußen läßt, ohne einen glaubwürdigen Zeugen c. itn Kleinverkau Z ; spreis über 10 bis 20 das Kilogramm & §11 i : Lagerung der Se Grzeugnisse; Buhführtng: oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, fofern | Händler zwei Monate ohne Entrichtu ng bis 20 A . 40 80 , vom einzelnen

en Mitbeurkundung das ewicht 3 N 46. für- ein Kilogramm, igaretten sowie Zigarettenhülsen und niht der Tatbest estand des § 333 des Strafgeseßbuchs vorliegt ; | werden; nah Ablauf dieser Fristen ist Ls il cent hr als 20 o F rhandene Teil dieser mehr als 20,46 ahrtausweise

Ble ta Dielen angr zes im Mahlbuh anzuschretiven ; i Kleinverkaufspreis über 20 bis 30 M das Kilogramm Zigarettentabak und 6) wenn in einer Abfindun sbrauerei die gemäß § 22f vom d. im nvertau U L 2 e : / Bundesrate vor oschuebenen Anmeldungen oder Anfchreibungen 4,80 let E gran 30 M das Kilogramm 7 M endi ged Ee Se f ag ang Minen (S An läßt ae e en oder Unterlafsungen zusulden kommen | Vorräte nah d 3 nicht oder unrihtig bewirkt wor sind; Y für Flemne Es E E schreibungen zu führen, die der Bestimmung der Steuerbehörde ent- übung (ees Amtes Tre an der rechtmäßigen Aus- Der Bundesrat "e erni M Leier. bis 30 « . 60 120 240 ? fzubewahren und den Beamten zugän li zu halten sind. wird, fofern nicht der Tatbestand n T R Er Zigarettenblättchen bei Kleinbändlecn im Bde “: E für mate D ap gern. ntsprehend zu . 90 180 360 mehr als 40,4

7) wenn in einem Antrag auf Erlaß, Erstattung oder Ver ütung 3) für Zigarettenhü d zugescnittene Zi arettenblätthen 2 M sprechend au Nie ) für Zigar nhülsen und zugeschnitten Zig Die Bestände sind von Zeit zu eit amtlich festzustellen und mit des Strafgeseßbuhs vorliegt. Die erfolgt t Ze e Versteuerung wird durch Anbringun i M g von- Steuer- bis 50 . 140 270 540

1 A A L ld a ZAM ao

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der S die i; nar der Feuer Bra Sb: für 1000 Stü

e Biermenge zu ho, angege e QDEr 10 E Der gleichen Besteuerun unterliegen neben dem im 8 1 fest- | den Anschreibungen zu vergleichen. Don der Erhebung der Steuer widrige Aa gemast worden n die geeignet sind, zu geseßten Cingangszoll au die aus dem Ausland eingeführten Er- | für Fehlmengen ift abgusezen, wenn und soweit dargetan wird, daß dias für u zeichen an den Padungen kenntlih gemacht. i zeugnisse der in: Ziffer 1 bis 3 bezeichneten Art: i clic fel eine Gicuetintewabnng E tande Eva E 0s G u Hersteller und ge 0 e Le R C SeERN Sicherheitsbestellung ist die Steuer für ei j che as 90,« 200 400 800 Wer cine, Brausteuerdeseaupation pes obhalienen „ode jur pidnltize Lalat de (n Sebi mes a2 ee (fi ler feis, | ilierengen auf aabere, eins WURaRHaLy aAU A Marén_ haften fîe dle von thres Vemalleen, Gehe dd ine Frist von | | lien Bahnen verwirkt, die dem vier etrage der vorenthaltenen oder zur ' L : / y sonstigen in ihrem Dienst , n, Ge- 5. , welche Ungebühr beanspruchten Steuer oder Vergütung gleihkommt, net bnitienen aen nd. diejenigen vom E bie zur Son s Nach Gemese der Stcicibebäeda kann die Verpflichtung zur eto R S oder Dat nta Ae Cn Von den bestehenden Fei BvorGrift u ( bren, leber ie MERS

Führung von Anschreibungen auch auf den für die Verarbeitung be- | Falle des Unvermögens E e Fie nadhzuzablende Steu e tat Sd S Ea eigen bei T iabunis der s E A LeNe i Wee Masse Hehandelt.

L rd nahgewiesen n spätestens zwei Wochen vor dem Inkraftt L : , Hahr|heine und { reten des onstige Ausweise über die er-

mindestens aber fünfzig Mark beträgt. _ ; igaretten nahweislih niht verwendet werden. ulässigen Menge 29 Ziffer 1, Zig Y s Q Mer denpreis einshließlih der | zogenen Tabak sowie auf das für die Verarbeitung bezogene Zigaretten- daß die Zuwiderhandlung ohne ihr een verübt if » eiti erübt ist, so haften sie E olgte Zahlung des Personen:

Insoweit Abweichungen von der z ) bestand der Defraudation bilden, wird die

nach dem Steuerbetrage von dem Gewichtsunterschiede bemessen. a

trafe | ck; Als Kleinverkaufspreis gilt der pon rbgedehnt werde Im n. nur für die Steuer. Die Haft r 13 rihterlihes Urteil ung für Geldstrafen kann nur d ausgesprochen werden. ur Anlage 3. verkehrauf inländischen Wes n XBal}er-

euer. ; ; tigt, Tabakerzeugnisse von der Art und 8 13. ile des § 29 Ziffer 6 gilt als vorenthaltene Abgabe der Steuer- Der Bundesrat ist ermächtigt, tra G7 den ehne die vorgeschriebene Anmeldung oder Anschreibung gee der Bn L T der das Par i ieemeesen dur Dis-Beta eAufsihiebesuam der Ster enten L cid N Ist die Geldstrafe von dem Schuldigen nicht beizutrei zur Bierbereitung verwendeten Braustoffen.. E R E Me ver 9 : z E d LE E tos Sthneleen B Zigare ten o bie Steuerbehörde davon absehen, den für die Geld| treiben, so kann Gese straßen und S Die Steuer ist von der Strafe unabhängig zu entrichten. Î 3. oder mit der Herstellung von Z gate en, F gar den A X e , E hen n Anspru zu nehmen, und die an Stelle d G strafe Haftenden wegen Aende d ? Dampfsifsverkeh sowie im 31. i Entrihtung und Stundung der Steuer. befassen, E M ces p hen Aufsicht. i F grd es Freiheitsstrafe an dem Schuldigen vollstrecken laf eldstrafe tretende rung des Reichsstempelgesegzes. and Ostsee roi ehr der Nord- Kann der Betrag der hinterzogenen Steuer nit anders ermittelt Die Zigarettensteuer is vom Hersteller des Zigarettentabaks und | find befugt, die C 8- und Lageurätime, fo an Ag geöffnet fin afen. L Artikel 1. und O tsee wischen inländischen uer N vettenhülsen und -blättéhen mittels An- | Dil his Abend tet ich qu Ier H N s von Morgens Gwancn2S „seg Net Tarif zum Reithftempelgesehe vom 14. Juni 1900 (Rei für die dritte Wagenklaffe fest: hr bis Abends 9 Uhr zu besuchen : wangsmaßregeln. __} geseßbl. S. 275) erhält in Nr. 6 nachstehende Fassung: (Reichs- gésetten Steueriben e fest- - Wenn das Dampfschiff ver-

werden, so ist er, falls sich die begangene Defraudation nicht bloß auf | der Zigaretten sowie den Pack (8 5) tricht en ungen zu en en, 4 y x Unbeschadet d Bei Fabriken erstreckt {i die Aufsichtsbefugnis auf alle Räume behörde die Beoba doe a f Se E A rie Steuer- | 1 2 3 {i eseße edene Fahrklafsen führt,

eine Nahmaischung oder die zusäßliche Verwendung von Zucker bezieht, | bringung von Steuerz ichen an u dana zu bemessen, was an Malz und Zucker zu einem vollen Gebräu | bevor die verpackten Erzeugnisse aus der Erzeugungsstätte entfernt ü brit i die mit ihr in Verbindung stehend d in der betreffenden Brauerei genommen zu werden pflegt. Läßt fh | werden. Bei eingeführten Erzeugnissen der bezeichneten Art hat die | der Fa sowie auf die mit ihr e erbindung enden oder un- Anordnungen dur And ; eléosféne legteres nit feststellen, oder ist die Defraudation nur in bezug auf | Versteuerung dur den Bezieher bei der E a wo eine | mittelbar dazn getgee Räume. ern Bee Ne verlmonen ju fünfbunbert Mark n rohnng und Einziehung von eldstrafen bis gelten die unt î eine Nahmaischung oder die Zuseßzung von Zucker begangen, |0o tritt | solhe niht stattfindet, innerhalb einer Frist von drei Tagen nach sein sollten, müssen fie während der l i Z L auf erlangen erzwingen. Steuersatz ÍII. Wa fla er a für die ftatt des vierfahen Betrags der hinterzogenen Steuer eine Geldstrafe | dem Empfa. ge gu eschehen. E der Steuerbeamten sofor geöffnet werden. Die Zeitbeshränkung fällt 8 23. G Steuerfäe laffe festgeseßten e Wertbeträge der Steuer- fort, wenn Gefahr im Verzuge liegt. Simiuts Gegenstand der Best 0 Berechnung Fabrfl f G r die niedrigste 1 Zigarettentabak und Zigaretten sowie Zi - E der die II. Wa, e unter a für e Bigarettenhülsen und | 5 Stempelabgabe Steuersähe leib Ben ' äßig für

von fünfzig bis fünfhundert a “4 S Eee Mnmungen über die: E Ea 8 14 ien, nah denen ungen einzurihten find, über thre Form, i ze Fo s d Hilfeleistung bei der Ausübung der Steueraufsicht. Padangen o p drs verpackt und bezeichnet oder d mit den erforderl oder deren l die höheren Fahrklass jen.

Kann der Angeschuldigte nahweisen, g er eine Hinterziehung | ihre Anfertigung, ihren und die Art ihrer Verwendung un nit habe verüben können, oder daß eine folhe nicht beabsichtigt | Entwertung trifit der Bundesrat. Er stellt die Vorausseßungen fest, Der Betriebsinhaber hat den Steuerbeamten jede im Steuer- C t ichen Steuerzeiche é ewesen sei, so findet nur eine Ordnungsstrafe na Vorschrift des | unter denen für verwendete Steuerzeichen ein Ersay und für noch niht | interesse oder zu statistishen Zwecken erforderliche Auskunft über den nd, unterliegen der Cinziehung, gleichviel die: 3) niht versehen L 39 statt. verwendete Steuerzeichen ein Umtausch oder eine Rückzahlung gewährt | Betrieb zu erteilen und bei allen zum Zwecke der Aufsicht oder Ab- gegen eine bestimmte Person ein WEleufverfabren ice gehöcen und ob Frachturkunden Befreit sind: 33 werden darf. fertigung stattfindenden Amtshandlungen die Hilfsdienste zu [eisten 8 24 eingeleitet wird. .| Frachturkunden, wenn sie i 1) Fahrkarten usw., wenn Steuerzeichen, die nicht in der vorgeschriebenen Weise verwendet oder leisten zu : Geshift gen E zut He e A L Verschärfung der Auffihtsmaßnahm A ausgestellt oder bebufs E be mee Fahr- s Hersteller und Verkäufer von der Zi E i mpfangnahme oder Abli eis, bei Zeitlarten der garettensteuer unterliegende E Red D eferung Gesamtpreis der Zei zeihneten Sendung bei Falirfa er Zeitkarte, rten von und

Im Falle der Wiederholung der Defraudation nah vorher- C gegangener Bestrafung wird die Strafe auf den ahtfahen Betrag der | und entwertet worden sind, werden als nit verwendet ange ehen. ihnen obliegenden Ge 1 erforderli, wenn | ziehen können. Insbesondere is au für Beleuchtung zu forgen. Waren, die selbst oder deren Betriebsleiter wegen Hinterziebuna d ier Jaland ng der m Inlande vorgelegt oder aus nah ausl ; usländishen Orten

vorenthaltenen Steuer bestimmt. Diese Strafe soll jedoh in keinem Die Anbringung von Steuerzeihen ist nicht rf d M der Zigarettentabak oder die Zigaretten sowie die Zigarettenhülsen und Den Oberbeamten der Steuerverwaltung sind die auf den Ein- Steuer bestraft sind, können { oder wenn der | kauf des Rohtabaks sowie auf die Herstellung und den Verkauf von maßnahmen unterworfen meCA Zigarettensteuer unterliegenden Erzeugnissen ih beziehenden Ge- : a. Konnossemente und Fracht E ri m Sbifevattbe S den" Dates * ues

Falle weniger als einhundert Mark betragen. Jeder fernere Rückfall zieht Gefängnisftrafe bis zu ¿wei Jahren | -blätthen zur Ausfuhr unter amtlicher Aufl ihterlihem Ermessen mit Berück- Zigarettentabak, die igarettenhülsen und -blätthen zur Abgabe an E eBigar er Latten zeugnisse eden ta er un ere au u s 25. : vorzul j M E E E Mit Gefängnis e von Steuerzeichen. zwischen inländischen und unter drei Monaten wird bestraft, wer un- ländishen See äfen d 2) die ze eb B F en Prceisen

nach sich. Doch kann nah tich sichtigung aller Umstände des Vergehens und der vorausgegangenen | inländishe Zigarettenfabrikanten behufs weiterer Verarbeitung oder älle auf Haft oder auf Geldstrafe nit unter dem Doppelten der | Behantlung in ihrem Betriebe vor der Entnahme aus der Erzeugungs- Einsicht vorzulegen. ür den ersten Rückfall bestimmten Geldstrafe erkannt werden. stätte angemeldet werden. i C 15. ete Steuerzeichen (& 3 34. Gegen Sicherheitsbestellung ist die Steuer für eine Frist von Handel mit der Bs unterliegenden Waren. wenden, oder echte St ) in der Absiht anfertigt, sie als echt zu v zwischen Häfen an inlä Die Straferhöhung wegen Rükfalls ist verwirkt, au wenn | sechs Monaten zu stunden. Wer sich gewerbsmäßig mit dem Verkaufe von Zigarettentabak höheren Werte zu v euerzeihen in der Absicht verfälsht, sie zu ei L Wasserstraßen R ndischen ausgegeb:nen Militär- die früheren Strafen nur t [weise verbüßt oder ganz oder teilweise 84. und Zigaretten sowie von Zigarettenhülsen und „blätthen befassen fälshten Sbenerzeidhón Sekre oder wissentlich von falschen oder Mde sen Seehäfen, e Schüler- und Arbeiter- erlafien sind. z Verjährung der Steuer. will, Yat dies vorher der Steuerbehörde anzuzeigen und den Beamten Verlust der bürgerlich ebrauch macht. Neben der Strafe kann niht unter b fall Me. Mf fahrkarten; Sie ist ausgesGlossen, wen ung Sea Desen dem EGrlafse Ansprüche auf Zahlung und Erstattung der Steuer verjähren in | der Steuerverwaltung seine Vorräte an Waren der bezeichneten Art gerlihen Ehrenrehte erkannt werden. M b. Konnossement R E e 9) Fahrkarten der dritten der lezten Strafe bis zur Begehung der neuen Defraudation drei | ¿inem Jahre von dem Tage des Eintritts der Steuerpflicht 3 | um Nachweise, daß sie mit den vorgeschriebenen Steuerzeihhen ver- Wer wissentli 8 26. briefe E E Fracht- agenklasse, soweit im Jahre verflossen sind. j Abs. 1) oder der S iee nteilitunó ab. Der Anspru auf E ing sehen find, zu den üblichen Geschäftsstunden auf Verlangen vor- nile Zit iseatlih [hon einmal verwendete Steuerzeih zwischen R linditde eaedr v Cisenbahnverkehr eine vierte Teilnehmer einer Defraudation unterliegen der Straferhöhung | hinterzogener Steuer verjährt in drei Jahren. zuzeigen. : : eldstrafe bis zu sechshundert Mark bestraft en verwendet, und ausländif a n Häfen ee der einzelnen Wagenklasse nicht geführt wegen Rückfalls nur insoweit, als sie sich selbst eines Rückfalls huldig Die Steuerbehörde kann verlangen, daß Niederschriften einzelner S 27 s Nord- und Oft Häfen der unde; falls wird und der Fahrpreis gema haben. i * S 9. Teile dieses Gesetzes und der Ausfü rungsbestimmungen in den Ver- _ Neben der in den 88 25, 26 angedrohten S oder der no stsee, des Kanals | diese jedoch über der dritten Wagenklasse 8) Im § 35 Abs. 2 erhält die Vorschrift unter Ziffer 7 folgenden j Verpackungszwang.- ; kaufsstätten an in die Augen fallender Stelle aus8gehängt werden. die Hinterziehung der Steuer begrü ß rohten Strafe kommt die dur W torwegishen Küste dieLadung mehre- den Sag von 2 für d ortlauè: ga garetentabat nd Sre stiee und Großhändler nur in S 16 ‘gründete Strafe zur Anwendung e A S Cr rer SWifogefäße | | Mometer nicht llerseigt 7) wenn Brauer, welche die Brausteuer als Vermahlungssteuer | - ätthen dürfen im Inlande vom Hersteller und Großhändler nur in ie St i d: an D F l [ten, Mit G ; A 7 nzen iffs- oder Eisenbahn- A L crdrichten, bie ihnen in Gemäßheit der §9 2 bis 22d ändig geschlossenen Packungen abgegeben werden. Die Verpackeng | his Di Gteeitee E P e LiRiR Sllkerie wird bestraft ce bis zu cinhundertfünfzig Mark oder mit Haft T Ll, wird hei einem J wagenlautet, von Von Zusahfartea die ur Fh obliegenden Pflichten verleßen. der inländishen Erzeugnisse hat, sofern nicht Ausnahmen zugelassen | Packungen dürfen mit Zigaretten, Zigarettentabak, Zigarettenhülsen 1) Stempel Ce I Auftrag einer Behörde Haf als H E niht mehr jeder Schiffs- in A E Zu, die pie Fahrt 9) Hinter § 37 wird E, eingeschaltet : werden n R erieven t S IUhalE. Dee 1 E ete, sonke Der -blätthen nicht nag efûllt dn Der Einzelverkauf darf nur Anfertigun von Ste uin t kubere Formen, die zur böberen Béteügen Mete auf G a einem Dampfs if E . l, Ö { . , n t i E t E i s Unbeschadet der ¿bittet Q ciadticafen kann die Steuer- bei Zigarettentabak und Zigaretten auch der Kleinverkaufspreis oder bließungen mae b e éald E erfolgen. Geleerte Um 2) Ca fe wang als die Behörde verabfo ‘ris anfertigt oder Sti und, sofern es sich um Jezwei Shmal- beta, a Luruésdampfer) Le Poiggrenzen der Steu Sflafse 2 Abs. 1) in Druckschrift anzu- t j è | : z er in Nr. 1 bezeichneten Stem l Sti ffe mit einem Reinraum- spurwagen, di gen, ist eine besondere Ab- behörde die Beobachtung der Anordnungen, die auf Grund der Vor- z Wer als Verkäufer Zigarettentabak, Zigaretten, Zigarettenhülsen oder Formen unter pel, Stiche, Platten gehalt von über (me gabe niht'zu entriht riften dieses Gesetzes und der dazu erlassenen Verwaltungs- geben. Außerdem ist auf jeder Packung Name und E Firma | „er „blätthen empfängt, die niht in det vor eschriebenen Weise ver- die Behörd nimmt odzr Abdrucke an einen And n über 200 cbm han- auf ein Fracht- B H tellers oder des Händlers ersichtlih zu machen. Die Firmen- N 0 E, g E L S ehôrde verabfolgt. eren als delt, bei einem Frachbetrage papier ab on Zusapkarten, die zur Fahrt des Herste packt, bezeihnet und mit Steuerzeichen versehen sind, hat innerhalb Neben der Strafe ka tru von niht meh c g gefertigt in einer höheren Fahrk Stiche, Platten oder ander. auf Einziehung der Stempel, Siegel, Fünffache, bei V Be, ne Elle ges rehtigen, ist die tempelübgate e e- e senbahn- in Höhe des Unterschieds zwischen

bestimmungen getroffen worden sind, durch Androhung und Einziehung ! } h von Geldstrafen bis zu fünfhundert Mark erzwingen, au, wenn eine bezeihnung des Herstellers kann dur ein gesezlih geshüßztes, der | ¿iner Frist von drei Tagen der Steuerbehörde Anzeige zu erstatten. Pte r anderen Formen sowie d î rden, ohne Unterschied ob 4 e der Abdrudcke erkannt trägen das Zehnfache der zu wagen ladung 6 gr Mi fe ae i rechnen; ebenso Fahrkla L t “g für diese em zur aupt-

vorgeschriebene Einrichtung nit getroffen wird, diese auf Kosten der Steuerbehörde mitzuteilendes Warenzeichen erseßt werden. 28 ; erurteilten gehören oder nit. a und b bezeihneten Säge er- arte ge|chuldeten Stempelbetrag

i T7. ; Die Einzie der bierd Die Verpflihtung zur An abe des Preises oder der Preisgrenzen S : irre H L E E e Be R SLEN l erstreckt sich auch auf solhe Packungen, die feingeshnittenen Taback Wer es unt Gipasuor hrten: N rag terzieh aht Mit Gelds\t § 29. boben gefällen und mit dem Vorzugsrechte der leßteren. im Kleinverkaufspreise von drei Mar oder wee ae gige h Sa ofeaudatio me Toi, garettenfteuer ¿u hinterziehen, m wer wissentlit [e u zu einhundertfünfzig Mark wird bestraft C. Konnossemente sind, wenn die 10) § 40 erbält folgende afsung: Wleinv: enthalten. Wird folher Rlgen fallend t verkauft, 10 A i Die Defraudation wird insbesondere als volbraht angenomme?: feilhält. n einmal verwendete Steuerzeichen veräußert oder Ladescheine, Eiali FeaGttfese, Misenbahn- zu entrichten. Die Strafverfolgung ges O ag igen L ls den e S ageben. an einer in die Augen fallenden Stelle des Behält- t hat Herstellung nere L Zigarettensteuer unter- : M oder der Sthifféverkehe sn fe LENO latt a E eine Fahrkarte nah v - : Ó g tr s ; i / agen 5 t aattlonea (8 be 2 Mt de D PU e R "e igarellentabaf, Zigaretten e ba tung der etwa vor liegenden Maren begannen d e U S Jn P Paten 0 Berl uo der Strafverfolgung wein die. llcdute Abe E mebrere zur Ber | | der Eisenbahn eder des Damp} verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesez, die mit ' : A : verfab ; ommen hi / uver die ügung ftellt,diese iffs, E Drdnungöftrafen Ae lcae find, einem Jahre, von dem Lage an ge- gesdriebenen Mahr aen H diese Bee Miten r f Wat der N wen der Den hierfür: e leeiveten bisumen “an Ca Strafe a S G der Strafmilderung und ded Grlasses ver aefises lautet C, Dice Giain je be hrung unter Berüdshtigung rechnet, an dem sie begangen 1nd. 7 / : : ; : das , r Anwe L i ; s erjen L : Suet Der Anspruch auf Nachzahlung hinterzogener Gefälle erlischt în (R Spridedrat i Ausfubr Halle der Umgehung der Z aretten- s Unie S "Dlacs@iciióana Anschreibungen unrichtig geführt 2 timmt. Der n eln h tonen ‘gegen e Bollgcet A N ae von Ra rie} eit erfolgen, ie LE B Ea rei Jahren. Artike 11. steuer beim Einzelverkaufe für S Si itherungömaß nahmen werden (95 n iei S L auitidlagiibe Mites: mel Es aare N Ag vis pu und -blâtt Ben. a enabaten nto vie S Hg agen A Die Abgabe ist fin des N as Lee U Zori@eift zu treffen oder die Vorschriften der Abs. auf alle Di ; bon dessen Behöcden die Strafentsheidung erlassen ist. mit einem aetieblt von ie ets dena heft) e Di (Fabrschein- i a eft) zum Teil zur Benutzung

Die Nummer 186 des Zolltarifs vom 95. Dezember 1902 erhält i | ersonen : L ie t terliegend u zeugungsstätte in den Inlandsverkehr gebracht werden, ohne trafverfol G i! auézudehnen, die der Zigarettensteuer unkerttegende Waren feilhalten eo in der vorges@riebenen Bieite verpackt und auf den von andere folgung von Defraudationen verjährt in drei Jahren, über 150 t handelt zu entrihten cincs nt y niedrigeren, zum Teil zur

folgende Fassung : f ; n Bier aller Art; Malzextrakt in dünnflüssigem Zustand, | verkaufen oder sonstwie an Verbraucher abgeben. B rungen mit den im § 5 vorgeschriebenen Angaben und mit Zuwiderhandlungen in einem Jahre. bei einem Frachtbet au mit Heilmittelzusägen 7,20 Mark. §_6. den entsprehenden Steuerzeichen versehen find ; Verwaltu 31. nicht Seht ls 95 K M Benußung einer höheren W Artikel IIT. ; _ Vors riften für die Einfuhr. 6. wenn Verkäufer der Zigarettensteuer unterliegende Waren im Die Gebeine La NER teuer und Ausgleihungsbeträge. bei höheren Geri at Flasse berechtigt. mas

Der Reichskanzler wird ermächtigt, das Gese vom 81. Mai 1872 Die Vorschriften des Z 9 gelten au Be die eingeführten Erzeug- Gewahrsam haben, die der Vorschrift des Gesetzes zuwider mit die Landesbehörden. Für altung der Zigarettensteuer erfolgt dur Dem Frachtbetrag im Sinne Ur Aprtarien, welche zum in der afsung, die sich nach den vorstehenden Aenderungen und bei | nisse der im 1 Abs. 1 bezeichneten rt sowie für eingeführte den erforderlihen Steuerzeichen 3) nicht versehen sind; aaten nah Mafgabe der v e erwachsenden Kosten wird den Bundes- dieser Vorschrift is der halben Betrage des auf die Karte Berücksichtigung der veränderten Währung und des veränderten | Zi arettenhülsen und -blättchen. Es kann jedoch zugelassen werden, f. wenn geöffnete, mit Steuerzeihen versehene Packungen der ergütung gewährt r vom Bundesrate zu erlassenden Bestimmungen Schlepplohn hinzuzurechnen aufgedruckten Fahrpreises aus- Sprachgebrauhs ergibt, mit einer fortlaufenden Nummernfolge der | daß die Veryack ] nlande vorgenowmen wird. Vorschrift des § 16 Abs. 1 Saß 2 zuwider nachgefüllt werden. Die Keichöbevollmä Htigt L s sofern er neben der Fracht zu gegeben werden (Kinderkarten), ist Eingeführte Zigaret igaretten, auf deren Packungen Das Dasein der Defraudation wird in den Fällen .des Abs. 2 Statiorskontrolleure habe E en für Zölle und Steuern und die zahlen ift. die Hälfte der für den vollen

Wind festgestellt, dieselben Rehte und Pflichten bezug auf die Ausführung des Gesetzes d. Lraeenese im inländischen SERA O m ry grd

mindestens 5 S,

ragraphen als „Brausteuergeseß“ mit dem Datum des vorliegenden Pa die im § 5 Abs. 2 vor nen Preigangaben fehlen, find na | dur die daselbst bezeichneten Tatsachen begründet. j daß eine Hinterziehung nicht verübt oder nicht beabsichtigt 1st, so waltung der Zölle. wie bezüglih der Erhebung und Ver- terte wenn die u tricht runde über die Ladung eines , Vei Gouberlabrten usw., für

is blatt bekannt zu machen. Gesetzes durh das Reichsgeseybla zu mah den höchsten Säßen des § 2 Ziffer 1 und 2 zu versteuern. t ndet nur eine Ordnungsstrafe nah 20 statt. Die ; Anlage 2. orsititties: vei J ediThuiie: deb Dedriebed fi gsftraf S A des Neidbdgebleta . Ler gemeinschaftlihen Zollgrenze liegenden Teil, ganzen Eisenbahnwagens lautet vab Strafe der Defraudatio \prehenden Ausgl 0 en an- Stelle der Zigarettensteuer ein o bei elucué R htbet aute deren Benutzung keine Fahrkarten eihungsbetrag an die Reichskasse. raa nicht T als 95 Tos C m, sondern der e n anderer Weise berechnet

Zigarettensteuergeseß. der Räume. n. Wer gewerbamenn Zigarettentabak, Zigaretten, Zigarettenhülsen Wer eine Defraudation begeht, hat eine Geldstrafe verwirkt, die i bei en will, hat dies vor der Eröffnung des dem -vierfahen Betrage der vorenthaltenen Steuer gleihkome" Die Zigarettensteuer note Wa C Der Steen igen E wird, ist ein Stempel in Höh s ren , e

S 1. oder -blätthen herste [l Eingangsabgabe. Betriebs unter Bezeichnung der Erzeugnisse, deren Herstellung beab- mindestens aber fünfzig Mark für jeden einzelnen Fall beträgt. Zigarettentabak l } ge und Zigaretten, t, der Steuerbehörde riftli anzuzeigen und gleichzeitig demi ist die Steuer nachzuzahlen. geshlo enen Staaten und Sl die aus den dem Zoll das Ladegewicht Les Babe: r Ei Beförderungspreises zu W n en.

ahrgeldes im Dampfschiffs-

Erd T T I D Lam i Pi Au Ty d E e NC: Tes T 1 C A M Z-T: €, -

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Der Eingangszoll beträgt für feingeshnittenen Tabak und | sichtigt E icaretten 700 Mark jür einen Doppelzentner. y eine Beschreibung der Betriebs- und Lagerräume sowie der damit | Kann der vorenthaltene Steuerbetrag niht festgestellt werden, so n genannt um Verbrauch i Sa e Ee Sotmaent Per 6H 5 i g Ziffer 7 des Zolltarifgeseßes | in Verbindung stehenden oder unmittelbar daran angrenzenden Räume tritt eine Geldstrafe von fünfzig Mark bis hunderttausend Mark S e spätestens. bein Ge Man Fgarettenbülsen ind ktitee Ne LUIeIeE: Er erhöht sih vom 25. Dezember 1902 können für die genannten Tabakerzeugn se | vorzulegen. L Liegt eine Uebertretung vor, fo sind die Beibilfe und die E ragenden Steuerzeihen zu her S nland mit den nach § 3 an- das Lad inundeinhalbfache, wenn _Erlaubniskarten sowie für Zigarettenhülsen und -blättchen durch den Bundesrat ein- darf B E Herstel. E Haa SS und Zigaretten E mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark zu den fremder er kann unter Züstünmüng des Bund nnht mebr als 15 t beträ i Für a, E e badi ia n ang : , n Negierungen wegen Herbeiführ es Bundesrats mit je weit rägt. Für .| a, Erlaubniskarten für Kraft- ung einer den Vorschriften die Se e S tritt fahrzeuge zur Personenbefö Hälfte des Satzes hinzu E auf öffentlichen W T- y egen

geshränkt werden. und Plätzen, und zwar: