1906 / 138 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Jun 1906 18:00:01 GMT) scan diff

1 E A T E ld d U

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Gesundheitswesen, Tierkrankheiten unv Absperrungs- maßregeln. Gesundheitsstand und Gang der Volkskrán kheite n.

(Aus den „Veröffentlihungen des Kaiserlihen Gesundheitsamts", Nr. 24 vom 13. Juni 1906.)

i Pest.

Aegypten. Jn der Zeit vom 26. Mai bis 1. Juni find 14 neue Erkrankungen (und 8 Todesfälle) an der Pest gemeldet worden, davon 9 (4) in Samalut, 2 (1) in Port Said, je 1 (1) in Tantah und Girgeh, 1 A Alexandrien, (1) in Keneh; 1 der Erkrankten litt. angebli an Lungenpest.

British-O ftindien. Während der am 19. Mai abgelaufenen Woche sind in der Präsidentschaft Bombay 1186 neue Er- krankungen (und 1002 Todesfälle) an der Pest gemeldet, davon 624 (568) in der Stadt Bombay, 184 (168) im Stadt- und Hafen- gebiet von Karachi, 50 (47) in demjenigen von Jamnagar, 44 (14) im Hafen von Porbandar, 7 (4) im Hafen von Jodia und 5 (5) bezw. 6 (7) in den Häfen von Bassein und Bandra.

In Moulmein sird vom 28. April bis 5. Mai, wie in der Vorwoche, 41 Personen an der Pest gestorben.

Siam. Vom 25. bis 31. März wurden in Bangkok 5 Pest- fälle gemeldet, von denen 4 tödlih endeten; im Monat April sind weitere Fälle nicht festgestellt worden.

Hongkong. Vom 1. bis 14. April sind 45 Erkrankungen (und 45 Todesfälle), vom 15. bis28. April 102 Erkrankungen (und 83 Todesfälle) an der Pest zur Anzeige gelangt. Von diesen 147 Pestfällen entfielen 125 auf die Stadt und 22 auf den Landbezirk von Hongkong.

China. Nach einer Mitteilung vom 1. Mai sind in der Stadt Swatau während des Monats April mehrere Pesttodesfälle vorgekommen.

Javan. Auf Formosa wurten im März 204 Erkrankungen (und 157 Todesfälle) an der Pest festgestellt, davon in den Ver- waltungsbezirken Kagi 77 (47), Toroku 55 (49), Ensuiko 97 (21), Hozan 22 (23), Tainan 12 (7), Taipeh 10 (9) und Kilung 1 (1).

Brasilien. In Bahîta find vom 25. März bis 11. Mai noch 24 Pestfälle, davon 14 mit 16dlichem Aus8gang, festgestellt, und zwar aus\ließli unter der niederen Klasse der Bevölkerung. Am 12. Mai befanden si daselbst 7 Pestkcanke in ärztliher Behandlung.

Queensland. Vom 15. bis 21. April sind in Nockhampton 8 Pestfälle amtlich gemeldet und 4 Pestkranke gestorben, in Bris- bane starb ein Kranker im Pestspital, und 2 neue Pestfälle wurden angezeigt. Von 241 im Laufe der Wocke bakteriologish untersuhten Ratten und Mäusen erwies sid angeblich kein Lier als pestinfiziert.

MWestaustralien. Das Pesthospital in Fremantle konnte anfangs Mai geshlosscn werden.

Pest und Cholera.

British-Ostindien. In Kalkutta starben in der Woche vom 29. April bis 5. Mai 129 Personen an der Pest und 89 an der

Cholera. Cholera.

i Straits Settlements. Jn Singapore wurden vom 2. bis Ag Mai 25 Erkrankungen und 22 Todesfälle an der Cholera gemelde

Seit Auftreten der Cholera in Nibong Tebal, Provinz Wellesley, ereigneten sich vom 10. April bis zum 12. Mai 107 Fâlle, wovon 81 töôdlich _verliefen. Im Distrikt Kuran, Perak, tra die Cholera am 9. Mai aus; bis zur 12. Mai wurden von dort 64 Fälle, wovon 34 tödlich waren, berichtet. In Penang kam am 39. April ein ifo- lierter Fall vor, weler einen aus der infizierten Gegend zurüdck- N Eingeborenen betraf und sofort nah dessen Landen erkannt wurde.

Siam. In Bangkok sind nah den dort veröffentlihten Aus- weisen, welche aber nicht alle Krankbeitsfälle enthalten sollen, während der zehn Wochen vom 3. Februar bis 14. April 224 Personen an der Cholera erkrankt und 198 der Seuche erlegen, darunter auch mehrere Deutsche. Starke Hige und anhaltende Dürre sollen während der ersten Monate dieses Jahres den Gesundheitsstand ungünstig beeinflußt

haben. Gelbfieber.

Es gelangten zur Anzeige in Nio de Faneiro vom 2. bis 22. April» 6 Erkrankungen (und 5 Todesfälle), in der Provinz Matanzas von 18. bis 23. Mai 2 (1), in Merida vom 11. April bis 11. Mai 2 (2), in Choloma vom 18. bis 21. April (1), in Colon am 22. Mèai l (1), in Callao auf dem Dampfer „Luxor“ vom 27. März bis 11. April 5 (3); ferner in Guayaquil vom 8. bis 24. April 17 Todesfälle.

Potcken.

Deutshes Nei. In der Woch: vom 3. bis 9, Juni find folgende Pockenfälle zur Anzeige gelangt: in Jllowo (Kr. Neiden- burg, MReg.-Bez. Allenstein) bei 2 Kindern einec aus Rußland zugereisten Familie, in Baiersee (Kr. Culm, Reg. - Bez. Marienwerder) bei 2. Kindern, darunter einem russischer Eltern, in Culm bei einer aus Baierscee zugereisten Person, in Kl. -Watkowiß und Wilczewo (Kr. Stuhm, Reg.- Bez. Marienwerder) bei einem Kinde bezw. bei einer in das Kranken- haus Stuhm eingelieferten russishen Arbeiterin, in Bromberg bei einem Erwachsenen und 3 Kindern, in Sommerfeld (Kr. Krofsen,

* Reg.-Bez. Frankfurt) in einem Falle, in Leszcz (Kr. Hobensalza,

Reg.-Bez. Posen) bei 5 Kindern, darunter 2 Rufsenkindern, in Möhrendorf eng Erlangen) in einem Falle. f

Oesterrei ch. Vom 29. bis 26. Mat find in Galizien 14, in der Bukowina 6, vom 27. Mai bis 2. Junt ebendort 12 bezw. 9 Er- krankungen festgestellt worden.

Scchweiz. Vom 20. bis 26. Mai in Zürich ein weiterer Podtenfall. j

Britisch- Ostindien. Vom 28. April bis 5. Mai starben in Moulme in wiederum 5 Personen an den Poen.

Hongkong. Vom 1. bis 28. April siad 40 Personen in Hongkong an den Pocken erkrankt.

Theater.

Königlihe Schauspiele. Freitag: Shauspiel- Haus geslossen.

sungen. Lustspiel in 4 Aufzügen von Karl Nie- mann. Anfang 74 Uhr.

Eleopatra. Anfang 7F Uhr. Sonnabend,

Sonnabend: Der Kaufmann von Venedig. Sonntag: Der Kaufmann von Venedig.

Lessingtheater. Ensemblegastspiel. Freitag, Abends 8 Ubr: Abschied?vorstellung des Ensembles Meinhard und Bernauer : Burlesken von Rideamus. | zähluugen.

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Gastspiel des Neuen

erettentheaters aus Hamburg (Direktor Max | zählungeu.

onti). Die lustige Witwe.

Sonntag, Abents 8 Uhr: Die lustige Witwe.

Freitag, Abends 8 Uhr: Jugendliebe. Lusispiel

Listspiel von Roderih B-netirx. Laterue.

g Souaberd, A 8 Vhr : Eröffnungsvorstellung

Sonntag, Nachmittage 2 ihr: L, Ae: E, folie Tazer Orpheus in b er arft zu p : nde Tage: WrpYeus iu der

Sonnabend: Schauspielhaus. Wie die Alten | Der Trompeter e er 8 Uhr: | unterwelt. vf :

N.(FriedrichWilhelmstädtischesTheater. Tre n0: E L 4 [T L E ernis. Schauspiel in 5 Akten von Leo N.

Deuishes Theater. Freitag: Caesar und | Tolstoj. Ueberseßt von Nophael Löwenkfeld.

bends 8 Uhr: Heiratslustig.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Flachsmaun als | links.

Erzieher. Abends 8 Uhr: Heiratslustig. Im Garten tägli: Großes Militärkouzert.

Komishe Oper. Frcitag: Soffmauns Er- Sonnabend und folgende Tage: Hossmauns Er-

ch Fusisplezzans. (Friedrichstraße 236.) Freitag,

, ends : Das 9

Schillertheater. @. (Wallnertheater.) Vorher: Die Verlobung bei dee E onnabend und de Tage:

von Adolph Wilbrandt. Hierauf : Die Dieuftboteu, Handwerker. Velier: "Die Le: bare V ae

i Eid M Fleckfieber. esterrei Fn Galizien vom 20. bis 26. Mai 83 und vom 27. Mai bis 2. Juni 40 t O Scredükuncén gemeldet worden. -

P Genickfstarre. : reußen. In der Woche vom 27. Mai bis 2. Juni find 65 Erkrankuogen (und 31 Todeéfälle) an Genidstarre angezeigt B zEr die sich s egierungsbezirken [und en] in folgender Weise verteilen: Arnsberg 8 (2) [Dortmund Land 4, Hagen Stadt 1,

rde 1 & Me 1, Witten 1 (1) Breslau 9 (4) [Breslau Stadt 2 (2) atz 1, Oels (1), Schweidniß Stadt 1 (1), Waldenburg 1), b 1 [Wirsiz), Düssel- dorf 13 (7) 4 [Duisburg 6 (1), Mörs 3 (1), Ruhrort Land 4 (5), Lüneburg 1 [Harburg Stadt), Magdeburg 3 (3) Lens 2 (2), Wanzleben 1 (1), Marienwerder (1) [S&blohau],

tünster 3 (1 (Recklinghausen Land], Oppeln 22 (12) [Beuthen Land 1, Groß-Strebliy 2 (1), Kattowiß Stadt 1 (1), 0 W- Land 3 (3), Königshütte 2 (2), Kreuzburg 1 (1), Leobshütz 2 (1), Oppeln Stadt 3, Oppeln Land 3 (1), Ratibor Stadt (1), Ratibor Land 2 (1), Zabrze 2], Pos en 8 (1) [Posen Stadt 3, Posen Oft 4, Sch¿imm 1 (11 Stade 1 [Jork].

Schweiz- Vom 20. bis 26. Mai 6 Erkrankungen, davon L in Zürich, 2 in einer Ortschaft des Kantons Bern und 2 in Ortschaften des Kantons Aargau.

Verschiedene Krankheiten.

Podcken: Moskau, Warschau (Krankenhäuser) je 4, Kalkutta 131 Todeéfälle, Konstantinopel (vom 21. bis 27. Mai) 1 Todesfall; Ant- werpen (Krankenhäuser) 5, St. Petersburg 9, Warschau (Krankenhäuser) 2 Erkrankungen; Varizellen: New York 83, Mien 62 Erkrankungen; P E SE Warschau (Krankenhäuser) 13 Erkrankungen; Rüdck- allfieber: Moskau 11 Todesfälle; Skt. Petersburg 17 Er- krankungen; Genidckstarre: New York 49, Wien 9 Todes- fälle; Budapest 2, Niw Bork 31, Wien 3 Erkrankungen ; Brech- durchfall: Nürnberg 21 Erkrankungen ; Rotlauf: Wien 34 Er-' krankungen; epidemische Ohrspeicheldrüsenentzündung: Prag 23, Wien 55 Erkrankungen; Influenza: London 11, Moskau 7, New York 4, Paris 5, St. teródurg 3 Todesfälle; kontagiöse Augen- entzündung: Reg.-Bezirke Arnsberg 25, Cassel 152 Erkrankungen ; Ankylostomiasis: Reg.-Bez. Arnsberg 13 C1krankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Scharlach (Dur(schnitt aller deutshen Berichtsorte 1886/95: 0,91 9/0): in Posen Er- krankungen wurden gemeltet in Berlin 55, Breslau 23, Nürnberg 26, Budapest 38, Edinburg 27, London (Krankenhäuser) 313, New York 305, St. Petersburg 91, Wien 83; desgl. an Masern und Röôteln (1886/95: 1,15%): in önigshütte, Potsdam Erkrankungen kamen zur Anzeige in berg 73, Hamburg 161, Budapest 160, Kopenhagen 179, New Bork 1252, St. Petersburg 122, Prag 71, Wien 781; desgl. an Diphtherie und Krupp (1886/95: 4 27 °/9): in Königshütte Erkrankungen wurden ' angezeigt in Berlin 50, Hamburg 36, Christiania 45, London (Krankenhäuser) 99, New York 370, St. Petersburg 92, Stodcktholm 28, Wien 80; ferner kamen Erkrankungen zur Meldung an Keuchhusten in Hamburg 24, Budapest 34, Kopenhagen 27, New York 37, Wien 614; deëgl. an Fyphus im Reg.-Bez. Posen 43, in St. Peterêburg 121.

Verkehrsanftalten.

In der gestrigen Hauptversammlung der Europäischen Fahr- plankonferenz in Bremen waren, wie die „Weserzeitung" meldet, u. a. der Bremer Senat, die Regierungen von Frankrei, Italien, den Niederlanden , Oesterreih-Ungarn , Rußland, der Schweiz, Preußen, ferner das Neichseisenbahnamt vertreten. 133 Eisenbahn- verwaltungen und Verkehréanstalten sandten Vertreter. Der preußische Minister der öffentlihen Arbeiten Breitenbach \chickte ein Be- grüßungstelegramm aus Konstanz, in dem er dem Wunsche Ausdruck gab, daß die Arbeiten erfolgreich seien und die Konferenz zcig2z, daß die Eisenbahnverwaltungen Europas unabhängig und einmütig bestrebt sind, dur fort)chreitende VENEng doe Fahrplans die Beziehungen ¡wischen den Ländern und Völkern des Erdteils immer enger und freundschaftlicher zu grlialtes Die Versammlung sandte ein Dank- telegramm. Die nächste Konferenz wird in Dresden am 5. und 6. Dezember tagen.

Theater und Musik.

Das Königlihe Schauspielhaus bleibt morgen, an dem Todestage Seiner Majestät des Kaisers Friedrich, geschlossen.

Mannigfaltiges. Berlin, den 14. Juni 1906.

_ Mit dem Automobil im Dienste der Feuerwehr be- schäftigt fich der Bericht über die Verwaltung der Berliner Feuer- wehr für das Jahr 1905. Die Stadt Berlin hatte am 1. März 1906 den Betrag von 50 000 zur Vornahme. von Versuchen mit Automobilfeuerwehrfahrzeugen bewilligt. Der Branddirektor Reichel, der in Hannover einen vollständigen Löshzug im Febrvar 1202 in Dienst stellte, weist auf die großen Ersparnisse hin, die diefe Stadt es war die erfte, die damit in Deutschland vorging erzielte. Maährend die jährlihen Unterbaltungtkoîten cines bespannten Lösch- zuges sih auf etwa 12 000 M belaufen, betragen die eines Automobil- [öschzuges nur etwa 9000 Da aber die Verhältnisse in Berlin binsitlih des Straßenverkehrs, der Zahl der Alarme, ter von den Fabrz-ugen der Feuerwehr zurückzulegenden Wegestreckea usw. ganz verschieden von den in anderen teutschen Städten sind, so lassen sich die Erfahrungen anderer Städte nicht ohne weiteres auf Berlin übertragen. Der Branddirektor Reichel befürwortete den Bau zweier Probefahrzeuge, und zwar eines Elektroautomobils und eines Damptautomobils. Die „Betriebssicherheit“ des Dampf- motors ift rone als die des Explosions- und Elektro- motors. Kessel und Masckinen find sehr unempfindlich im Vergleich zu Akkumulatoren urd Benzinmotoren; dabei leisten sie bedeutend mehr als jene. Das Dampfautomobil hat aber gegenüber dem Elektro-

Neues Theater. Freitag:

Die Afrikanerin.

Uhr:

Die Macht der 8 Uhr: Hochparterre links.

Fünfe!

Bentraltheater. und Oskar Braun.) Mia Werber und Oskar Braun.)

Thaliatheater. (Dresdener Straße 72/73.) | a. Direktion: Kren und Schönfeld. Freitag, Abends Ella von Zimmermann (Salzmünde).

Sonnakend und folgende Tage: Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bis früh um

Feitag, Abends 8 Uhr: Nauonu. Operette in 3 Akten. (Mit Mia Werber e

Sonnakend und folgende Tage: Nauon. (Mit

automobil den Nachteil, daß der Kefsel zur Erzielung der bei dem Feuerwehrbetriebe notwendigen | ortigen „Betriebsbereitschaft“ mit erheblichen Kosten ständig unter api van werden muß. Das Elekiroautomobil ist dagegen stets alarmbereit, ohne in der gruñe Kosten zu verursahen. Die Dampfkessel bedürfen auf der Wa einer ständigen Beaufsichtigung, die Akkumulatoren niht. Aber ob Elektroautomobil oder Damvfautomobil für die hiefigen Verhält niffse fih besser eignet, kann nur der Versu lehren. Das Elektro- automobil, eine Gasfpriße, soll zum ersten Angriff auf die Brandstelle dienen und führt daher einen Wasservorrat von 400 1 mit, der mittels Kohlensäuredruck versprizt wird. Während die Gassprize Wasser gibt, werden die in der Nähe der Brandstelle befindlihen Hydranten der Wasserleitun betriebsfertig gemaht und mit dem Ver- teilurgsftück der Gasspriße verbunden. Die dem Fahrzeug mitgegebene Batterie wiegt etwa 100 kg, bat eine Kapazität von 30 000 Watt- stunden und vermag das etwa 4000 kg {were Fahrzeug mit ciner Ladung und bei einer höchsten Fahrgeshwindigkeit von 30 km die Stunde mindestens 60 km fortzubewegen. Die Elektromotoren sind unter dem Vorderwogengestell eingebaut und treiben die Vorderräder an. Auch das Dampfautomobil soll etwa 4000 kg wiegen. Es ist eine kleine Automobildampfipritze, die gleichzeitig die „GSassprißze“" erseßt. Die mitgeführte Wafsermenge von ungefähr 400 1 wird mittels einer fleinen Dampfpumpe versprizt. Die Feuerung ist für Petroleumgas eingerihtet. Der Antriebsmotor ist cine drei- zylindrige, umsteuerbare Dampfmaschine mit Dreistufenexpansion und Doppelwirkung. Der mitgeführte Brennstoff foll für eine Fahrt- läage von mindestens 50 km ausreichen, bei einer hôchsten Fahr- geschwindigkeit von 35 km in der Stunde, Mit diesen Probe- fahrzeugen sollen täglich größere Uebungtfahrten auêgeführt werden. Ein jedes Fahrzeug foll 10 000 km urd zwar innerhalb ¡wei bs drei Monaten zurücklegen. Der Auftrag zum Bau der beiden Fahrzeuge ist bercits erteilt. Fallen die Versuche günstig a, |o foll für Zugwahe 4 die Beschaffung eines vollständigen automobilen Löschzugs beantragt werden. Bewährt ch aub der in jeder Hinsiht, dann kann ter Frage der allmählihen Umwandlung des Pferdebetriebes in Automobilbetrieb- ernftlih näher getreten werden. 306 000 M so viel kostet all- jährlih in Berlin die Bespannung der Feuerwehrfahrzeuge stehen tafür zur Verfügung. Mit dieser Summe ließen sich nach An t des Branddirektors Neichel die zur Beschaffung der sämtlichen Auto- mobillöschzüge aufgewendeten Kavitalien nit nur amortisieren und verzinscn sowie die Betrieb3- und Unterhaltungskosten bestreitea, sondern es würden ih noch wesentlihe Ersparnisse ergében.

Bremen, 14. Juni. (W. T. B.) Heute fand der Stapele- lauf des großen Kreuzers C auf der Werft der Aktiengesellschaft „Weser* statt. Die Taufe vollzog im Auftrage Seiner Majestät des Kaisers der Generaloberst Graf Slieffen. Seitens des Neichs- marineamts war in Vertretung des Staatssekretärs, Staatsministers von AAPA der Vizeadmiral von Ahlefeld erschienen. Auch der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Barkhausen, und ver- schiedene Mitglieder des Senats waren anwesend. Ferner wohnten auf Einladung der Aktiengesellshaft „Weser“ die Teilnehmer der gegen- wärtig in Bremen tagenden europäischen Fahrplankonferenz der Feier bei. Nachdem der Ecneraloberst Graf Sch:ieffen von den Mit- gliedern des Aufsichtsrats und dem Vorstand der Aktiengesellschaft „Weser“ begrüßt worden war und die Front der von dem Infanterie- regiment „Bremen“ gestellten Ebrenkompagnie abgeschritten hatte, vollzog er den Taufakt; auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers taufte er das Schiff „Gneisenau“. Der Stapellauf verlief glatt und ohne Schwierigkeit. Nach dem Stapellauf, bei dem ein dreimaliges Hurra auf Seine Majestät den Kaiser brausenden Widerhall fand, besichtigten die Mitglieder der europäischen Fahrplankonferenz die Weserwerft. Aus Anlaß des Stapellaufs hat die Aktiengesellschaft „Weser“ das Modell des am 9. Juli von dem damaligen Präsidenten des Bremischen Senats, Bürgermeister Dr. Pauli. getauften Kreuzers „Bremen“ dem Senat zur öffentlichen Ausstellung überwiesen. Mittags fand in Hillmanns Hotel ein von dem Staatssekretär des Reichs= marineam18 gegebenes Diner statt.

i Hamburg, 13. Juni. (W. T. B.) In der heutizen Schluß- sißung des Delegiertentages des Verbandes deutscher Fournalisten- und Scriftstellervereine an Bord des Dampfers „Deutschland“ wurde bes{lofsen, den nächst-n Delegiertentag in Dresden abzuhalten. Die Hamburg- Amerika-Linie gab den Teil- nehmern des Delegiertentages am Nachmittag ein Festessen an Bord der „Deutschland“ bei Brunéhaufen.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Wladikawkas, 14. Zuni. (Meldung der „St. Peters- burger D Bei dem Dorfe Troißky hatten fkürzlih Kaukasier vom Stamme der Jnguschen einen der Zhrigen tot aufgefunden, der von einem Un- bekannten ermordet worden war. Sie rotteten sih daraufhin zusammen und überfielen Kosaken, die in der Nähe arbeiteten. Auf ‘beiden Seiten ershienen Tags darauf Verstärkungen. Aus Wladikawkas kam ein Bataillon Jn- fanterie mit Moaschinengewehren und schoß auf die Kaukaster, nachdem diese selbst auf die Truppen geschossen hatten. Ge- tôtet sind 5 Kosaken und 7 Jnguschen, verwundet sind 3 Ko- saken und 20 Jnguschen. Nachdem die Ruhe wiederhergestellt war, wurden die Truppen zurückgezogen.

(Fortsezung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

E A v Ezi iee Rz

du Moulin gen. von Mühlen mit Hrn. Dipl.- Ing. von Miaétkowski (Landesbut i. Schles., z. Zk- Berlin). Frl. Gertrud Heinrich mit Hrn. Sanitätsrat Dr. med. Kothe (Friedrichroda). Verehelicht: Hr. Landrat Wilhelm von Lympius

mit Frl. Y-lka von Arnim (Lingen—Frankfurt O.). Hr. Karl Wenyel Brahwiy mit Frl.

Orpheus in

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Landrat Frhrn. von Doernberg (Gersfeld, Rhön). Hrn. Landrat Gustav Adolph von Halem (Schweß). Eine Tochter: Hrn. Kammerherrn Hermann Ernst von Borck (Mirow).

Gestorben: Fr. Marthx von Handcke, geb. von Oheimb (Kohlsdorf, Kr. Nimptsch).

Hochparterre

Verantwortlicher Redakteur: Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Referendar

B RSE S E A R I R E C S BE E O S I S C E I E C x Verlag der Expedition (I. V.: Koye) in Berlin-

Familiennachrichten.

Verlobt: Fel Mis en et E oren on o - 8 o burg—Völlinghausen, Kr. Soest). ; (Bali

Druck der Norddeutshen Bucdruckerei und Verlagb- Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage).

[d

Frl. Vally

zum Deutschen Reichsanzei

M 13S. Amlsiches.

Deutsches Reith.

Bekanntmachung, betreffend die Fassung des Brausteuergeseßes. Vom 7. Zuni 1906.

Auf Grund des Artikels TIT des Gesehes wegen Aenderung

des Brausteuergeseßes Anlage 1 zum Geseße vom 3. Juni

1906, betreffend die Ordnung des Reichshaushalts und die

Tilgung der Reichs\huld (Reichsgeseßbl. S. 620) wird die

Faffung des Brausteuergesezes nachstehend bekannt gemacht. Norderney, den 7. Juni 1906.

Der Reichskanzler. Fürst von Bülow.

Brausteuergese s. Vom 3. Zuni 1906.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Reichs, na erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, für das innerhalb der

ollinie liegende Gebiet des Deutschen Reichs, jedoch mit Anf luß der Königreiche Bayern und Württemberg, des Großherzogtums Baden, Elsaß-Lothringens, des Großherzo lih sächsischen Vordergerichts Ostheim und des Herzoglich sachsen- coburg- und gothaischen Amts Königsberg, was folgt:

C1; Bierbereitung.

Zur Bereitung von untergärigem Biere darf nur Gerstenmaljz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden. Die Bereitung von obergärigem Biere unterliegt derselben Vorschrift, es ift jeros hierbei auh die Verwendung von anderem Malze und von technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Fnvertzucker fowie von Stärkezucker und aus Zucker der bezeihneten Art hergestellten Farbmitteln uläfsig.

ür die Bereitung besonderer Biere sowie von Bier, das nachs weislih zur Ausfuhr bestimmt ift, können Abweihungen von der Vorschrift im Abs. 1 gestattet werden.

Die Vorschrift im Abs. 1 findet keine Anwendung auf die steuer-

freie Haustrunkbereitung (8 9). 8 2 Gegenstand der Brausteuer.

Die Brausteuer wind von dem zur Bierbereitung verwendeten Malze und Zucker erhoben. Unter Malz wird alles künstlich zum Keimen gebrachte Getreide verstanden. Der dem obergärigen Biere nah Ab\hluß des Brauverfahrens und außerhalb der raustätte zu- esezgte Zucker unterliegt niht der Brausteuer. Der Bundesrat ist

fugt, den Zucker von der Brausteuer gänzli frei zu laffen.

ls Zucker im Sinne dieses Gesetzes sind. die im § 1 Abf. 1 be- zeichneten Zuerstoffe einshließlich der daraus hergestellten Farbmittel

verstehen. zu verstehen 8 3,

Herstellung bierähnliher Getränke; Handel mit Bier- extrakten und dergleichen.

Die Brausteuer kann auch von dem zur Bereitung bierähnliher Getränke verwendeten Malze und Zucker erhoben werden. Die Her- stellung solcher Getränke fann unter Steueraussicht gestellt, auch kann die Verwendung von anderen Malzersaßftoffen als Zucker verboten werden. Die näheren Bestimmungen trifft der Bundesrat.

Andere als die am Schlufse des S 1 Abs. 1 bezeichneten, zur Hers stellung von Bier oder bierähnlihen Getränken bestimmten Zu- bereitungen (Bierextrakte und dergleichen) dürfen niht in den Be ehr gebraht werden.

Besteuerung der Essigbrauereien.

Ist mit der steuerpflihtigen Bereitung von Bier zugleich eine Essigbereitung verbunden oder wird Essig aus den im § 2 genannten Stoffen in eigens dazu bestimmten Anlagen zum Verkauf oder zu ge- werblihen Zwecken kereitet, so muß die Brausteuer au von den zur Essigbereitung verwendeten Stoffen entrihtet werden.

8 5, Steuerpflihtiges Gewicht.

Die Versteuerung der im § 2 genannten Stoffe erfolgt nach dem Reingewicht; ein Uebergewicht an der für ein Gebräu bestimmten Gesamtmenge, von dem die Steuer weniger als 5 S beträgt, bleibt dabei außer Betracht. 5

Bei der Feststellung des für die Höhe der Steuer 6) maß- gebenden Gesamtgewichts der verwendeten steuerpflihtigen Braustoffe

ais ein Doppelzentner Zucker glei zwei Doppelzentnern Malz zu rechnen. 86

Erhebungssäße der Brausteuer. “_

Die Steuer beträgt für jeden Doppelzentner des nah § 5 Abs. 2 berehneten Gesamtgewihts der in einem Brauereibetrieb innerhalb eines Rechnungsjahrs steuerpfli tig gewordenen Braustoffe

von den erften 950 Doppelzentnern . . . - von den folgenden 2E

'

D T SSSSSS R

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8

von dem Reste

Mehrere in einer Hand befindliche Brauereien werden im Sinne des Abs, 1 als ein- Brauereibetrieb angesehen, wenn sie ein wirt- aftli zusammengehöriges Unternehmen bilden oder wenn fe inner- halb derselben Gemeinde oder nicht weiter als 10 km voneinander entfernt liegen. ¿

Wird eine Braustätte von mehreren für eigene Rechnung brauenven Personen gemeinsam benußt, so is für die Höhe des Steuer aßzes nit die in der Brauerei insgesamt verbrauchte Menge an Drau- stoffen, sondern die Menge entscheidend, die jede einzelne dieser Per- sonen zur Bierbereitung verwendet.

8 7.

Person des Steuerpflihtigen; Zeitpunkt des Eintritts der Steuerpflicht.

Zur Entrichtung der Steuer if derjenige verpflichtet, der die Ver-

Erfte Beilage

Berlin, Donnerstag, den 14. Juni

Die Steuerpfliht tritt ein, sobald die Absiht der Verwendung der Braustoffe zur Bierbereitung der Hebestelle angezeigt wird oder hätte angezeigt werden sollen 21) oder, im Falle des 5 27, sobald das Malz auf die Malzsteuermühle gebracht wird.

§8. Fälligkeit, Einzahlung und Stundung der Brausteuer; Ünzulässigkeit von Nebenerhebungen.

Die Steuer für die in einem Monate verwendeten Braustoffe wird anz leyten Tage dieses Monats fällig und ift späteftens am fiebenten Tage des nächstfolgenden Monats bei der Hebestelle einzu- zahlen. Wird die Zahlungsfrist wiederholt versäumt oder liegen Gründe vor, die den Eingang der Steuer efährdet erscheinen lafjen, fo kann die Steuerbehörde die Borausbezahlung oder Sicherstellung der Steuer fordern.

Gegen Sicherheitsbestellung ist die Steuer für eine Frist von drei Monaten zu stunden.

Nebengebühren, insbesondere für Quittungen und Bescheinigungen der Steuerbehörden, werden nit erhoben.

8 9. Steuerbefreiung des Haustrunks.

Di Bereitung von Bier als Haustrunk ohne besondere Brau- anlagen ist von der Steuerentrihtung frei, wenn die Bereitung ledig» lih zum eigenen Bedarf in einem Haushalt von niht mehr als 10 Per- sonen über 14 Jahre geschieht.

Wer von dieser Bewilligung Gebrauch machen will, muß solches der Steuerbehörde zuvor anmelden und darüber einen Anmeldeschein

ch erteilen lassen.

Ein jedes Ablassen des Haustrunkes an nit zum Haushalte ge- hôrige Personen gegen Entgelt ist untersagt. f

Im Falle einer wiederholten Verleßung der vorstehend an die Bewilligung der Steuerfreiheit geknüpften Bedingungen kann dem Schuldigen die Befugnis zur steuerfreten strunkbereitung näh dem Ermessen der Steuerbehörde auf bestimmte Zeit oder für immer ent- zogen werden.

Bierverkäufer haben auf die Bewilligung des steuerfreien Haus- trunkes keinen Anspruch.

§ 10.

Vergütung der Steuer bei der Ausfuhr aus dem Gel- tungsbereihe des Geseyes.

Bei der Ausfuhr von Bier aus dem Geltungsbereiche des Gesetzes

wird eine Vergütung der Brausteuer unter den vom Bundesrate fest-

zuseßenden und bekannt zu mathenden Bedingungen und Maßgaben

gewährt. S 11

Erlaß oder Erstattung der Steuer. Ein Erlaß oder eine Erstattung der Brausteuer darf, abgesehen von dem Falle des § 10, mit Genebmigung der Direktivbehörde dann gewährt werden, wenn erwiesen ift, da / 1) entweder die zur Einmaishung bestimmten Braustoffe vor der beablitigten NRerwendung dur Zufall vernichtet oder derart beshädigt worden find, daß ihre Verwendung zur Bierbereitung niht mögli erscheint, oder

2) sonst aus Anlaß unvorhergefehener Hinberatse die angemeldete

Biérbereitung niht hat stattfinden Tönnen, h ch auf Erlaß oder E s R einer

und wenn der Anspru ( Frist von 3 Tagen nah der angemeldeten inmaishungszeit 20) bei der Hebestelle angemeldet ist.

Wird die Brausteuer in der Form der Vermahlungssteuer ent- rihtet 27), fo darf der Erlaß oder die Erstattung nur in dem unter 1 erwähnten Falle und nur dann gewährt werden, wenn der Anspruch innerhalb einer Frist von 3 Tagen nah der gesehenen Pernichtung oder Beschädigung der Hebestelle a mg ist.

Ein Erlaß oder eine Erstattung der Brausteuer kaun ferner ge- währt werden, wenn die Vernichtung eînes ganzen Gebräus unter Aufsicht der Steuerbehörde erfolgt; einem hierauf gerihteten Antrage des Brauers muß entsprochen werden.

8 12, Verjährung der Abgabe.

Alle Forderungen und Nachforderungen von Brausteuer, desgleichen die Ansprüche auf Ersaß wegen zu viel oder zur Ungebühr entrihteter Steuer verjähren innerhalb Jahresfrist, von dem Tage des Eintritts der Zablungsyerpf ino oder der Zahlung an gerenet.

uf den Rükgriff des Staats gegen die Steuerbeamten und auf die Nachforderung hinterzogener Brausteuer findet diese Verjährung8- frist keine Anwendung.

Anzeige der Brauereiräume und Gefäße.

S 13.

Wer, ohne von der Steuer befreit zu sein, brauen will, hat der Steuerhebeftelle, insoweit dies nit bereits auf Grund der bisherigen geseßlihen Vorschriften geschehen if, mindestens 8 Tage vor Anfang des Betriebs eine Natwn na einem besonders Nan ee Muster in doppelter Ausfertigung einzureichen, in der die Räume zur Aufstellung der Geräte und zum Betriebe der Brauerei, eins{ltießlich der Gärungsräume, die Maisch-, Koch-, Kühl- und Gärgefäße und der in Litern ausgedrückte Raumgehalt jedes einzelnen Dele Gefäße, soweit ihre Beschaffenheit dies gestattet, genau und vollständig ange- geben sein müssen. |

ernèr hat der Brauer, wenn neue Betriebsräume eingerichtet oder Gefäße der vorerwähnten Art angeschafft oder die vorhandenen abgeschafft, geändert oder in einen anderen Raum gebracht werden, innerhalb der nähstfolgenden 3 Tage Anzeige zu machen. :

Zu dieser : aubsclieh sind jedo alle diejenigen niht verpflichtet,

die nur für den aus\clie lihen Bedarf des eigenen Haushalts ohne besondere Brauanlage Bier bereiten.

8 14.

Inhaber von Brauereien sowie pern die Braupfannen ver- fertigen oder Handel damit treiben, dürfen die Pfannen nicht aus hren Händen geben, bevor sie es der Steuerhebestelle ihres Wohnorts angezeigt und von dieser eine Bescheinigung darüber erhalten haben.

15.

Vermessung, Bezeichnung und Verschluß der Gefäße. Die nah § 13 anzumeldenden Gefäße werden nah Bestimmung

déx Steuerbehörde mit fortlaufenden Zahlen und, soweit \tunlich, mit einer amtlichen Beteisnung versehen. Auch kann die Steuerbe örde eine Vermessung der Maish-, Koch- und Küblgefäße sowie der Bier- Sammel- (\ogenannten Stell- und dergleichen) bottihe anordnen. Der Brauerelbesiver hat den Raumgehalt und die Nummer an pn pu lass deutli bezeichnen und diese Bezeichnung gehörig erhalten

u lassen.

; ür die Zeit, in der die Brauereigeräte niht im Betriebe sein

Umständen die Zugänge jur V

dürfen, können die Geräte, au na Braukesselfeuerung, an Ort- und Stelle unter amtlichen Versch

ger und Königlih Preußischen

soweit sie

Zucker Der

letzteren ge

Aufnahme,

D

Steuer in

Wer,

Zeitraum.

lässig.

Mer drei Tage

wendung,

j (S

der Zeit

und zwar Morgens

wendung steuerpflihtiger Braustoffe (S 2 zur Bierbereitung für seine Rechnung vornimmt oder vornehmen läßt.

gesetzt werden,

Morgens

trennt find, ; Vorrat an Malzschrot darf, sobald Braueinmaischungen an- ee sind 20), die längstens für den folgenden Tag angemeldete enge nicht übersteigen.

Will der Brauer Vorräte vo bereitung bestimmt sind, so_muß bereitung bestimmten

zeigenden Räumen aufbewa

solche Vorräte un

Brauens, unterwerfen. Die Aufbewahrung

Steuerbehörde.

Buchführung über den zur Bierbereitung bestimmten

1) Ueber den zur

liefertes Buch zu f Einbringung unter Angabe

der Gattung und M nahme einzutragen ist. Feder Zugang muß papieren (Falturen, Frachtbriefen e

anderen Zwecken, Ausnahmefällen nah vorher b Steuerbehörde zuläsfi

3) Der Brauer zu führende Bu d Einsicht vorzulegen, Bestandsaufnahmen des Vorrats

Ein hierbei gegen den buchm Minderbefund soll als in der

Mehrbefund ab

VorsWhris ke

Bei dem gemein\{hàäf darf für die letztere, falls nicht

mit ungemal Branntwein aus Kartoffeln ge Gebrau von reinem Malz besonders angemeldet und auf Aufsicht der Steuerbehörde.

brauen will, ist verpflichte welche Gattung und Meng

Gebräu nehmen, an welchem Tage und zu welher Stunde er ein- d wieviel Bier er aus den angegebenen Braustoffen Steuerpflichtigen frei, diese Anzeige, \o , zu machen, oder im voraus für einen bestimmten

maischen wird un ziehen will. Es steht dem oft er braut

Die Anmeldung (

Nachmittags gemais Tages drei Stunden vorhe stunden 36) erfolgen. innerhalb der für die l

von den Anmeldungen für

ed 1 erfolgen soll, un 8 17 Abs. 4) näher zu

sind innerhalb gleicher dem Inhalte der Erklärun in der Brauerei zur Einsicht der 1 für einzelne bestimmte Muaqungen abgewichen werden, \o genügt zugebenden Brauanzeige anzumelden.

8, solhes in der nah 8 20a es, lo Zucker darf in der Regel nur innerhalb

Die Verwendung von

Kochens der Bierwürze den von der Direktivbe

S

Staats anzeiger.

1906.

16,

Erfordernis einer Wage.

F

Aufbewahrung der V Feder Brauer ift verbunden,

i Jede Brauerei soll mit einer geeihten Wage und den erforder- lichen geeihten Gewichten versehen sein. Die sein, die einzelnen Maischposten, wenn diese das Gewicht von 2,9 dz nicht erreichen, auf einmal, sonst zu verwiegen.

Bis diesem Erforderni untersagt werden.

Wage muß geeignet

aber mindestens 2,5 dz zusammen

se genügt ift, kann der Betrieb der Braueret

Der Aufstellungsort der Wage wird im Einvernehmen mit der Steuerbehörde bestimmt.

17. orräte an Brau stoffen. Vorräte an Malzschrot und Zuer“

nach dem Ermessen der Steuerbehörde den Bedarf des

A nur in Näumen, aufbewahrt werden

eigenen Haushalts übersteigen, nur an bestimmten, ein für allemal vorher anzuzeigenden geeigneten Orten aufzubewahren.

die von der Braustätte gänzlich ge-

n Zucker halten, die niht zur Bier- er sie getrennt von den zur Bier-

Vorräten in anderen, ein für allemal anzu- brer, auch si den nah Bedürfnis von der Steuerbehörde zu treffenden Anordnungen wegen der Buchführung über d wegen des Verschlusses, insbesondere zur Zeit des

sorte stehen ohne Ausnahme unter Aufsicht der

S 18.

Zucker.

Bierbereitung bestimmten Vorrat von Zucker hat der Brauer nah näherer Anleitung der Steuerbehörde ein von der ühren, in das jeder Zugang fofort bei der der bezogenen Gattung und Menge, der Zahl der Packstücke und der Veryackungsart, des Bezugsorts, des Namens (der Handelsfirma) des Verkäufers, des Tages und der Stunde der

jeder Abgang aber soglei bei Ablafsung der zur Ver-

Entnahme von Zuck

als zur Verwendung in der esonders einzuholender Genehmigung der

steuerung angemeldeten Menge in die Braustätte S2 unter Angabe enge sowie des Tages und der

tunde der Heraus-

mit über den Bezug lautenden Versendungêo

usw.) belegt sein. er aus dem Aufbewahrungsraume zu rauerei, ist nur in

Ti das nah der vorstehenden Bestimmung zu 1 en Steuerbeamten jederzeit auf Verlangen zur auch Bete des Buches und amtliche

ch gefallen zu lassen. fßigen Sollbestand ermittelter

Brauerei verwendet angesehen und, wenn er zwei vom Hundert des Sollbestandes übersteigt, nachversteuert, ein er dem Buchbestande zugeschrieben werden. y

8 19.

n für den gemeinschaftilichen Betrieb er Brauerei und Brennerei.

tlichen Betriebe der Brauerei und Brennerei

die von der Brauerei zu entrichtende

einer Abfindungssumme gezahlt wird (S 32), reines Malz-

{rot niht verwendet, das zur Brennerei bestimmte Malz muß viel- mehr vor dem Schrolen auf der ztem Roggen vermischt werden. brannt, so ift zu leßterem Zwee der rote zwar gestattet, dieses muß jedoch bewahrt werden und steht unter der

Mühle wenigstens zum vierten Teile ird neben der Brauerei

8 20. Brauanzeige- abgesehen von den in den 8&8 9 und 32 gedachten Fällen,

t, der Steuerhebestelle Rrittts anzuzeigen, e der im § 2 genannten

toffe er zu jedem

8 21.

Zeit der Anmeldung und Berichtigung der leßteren.

8& 20) muß, wenn Vormittags gemaisht werden soll, spätestens am Nachmittage des vorhergehenden Tages, und wenn cht werden soll, spätestens am Vormittage desselben r, in beiden Fällen auch während der Dienst- Abänderungen dieser Anmeldungen Eri, nur eßteren selbst vorstehend festgeseßten

rist zu-

8 22.

Zucker zum Brauen ve

Erklärung über die Verwendung von Zucker.

rwenden will, hat hierüber, abgesehen

die einzelnen Gebräue 20), mindestens

vor der ersten derartigen Einmaischung der Steuerhebestelle

eine \chriftlihe Erklärung in doppelter Ausfertigung zu übergeben. In der Erklärung ist die Art

und Weise der beabsichtigten Ver-

insbesondere bei welhem Abschnitte der Bierbereitung sie

d der Raum für die Aufbewahrung des Vorrats beschreiben. Bei dem Betrieb ist diese Er- klärung genau zu befolgen. Später beabsichtigte dauernde Aenderungen er Frist vorher {riftli anzuzeigen. Soll von von der die eine Ausfertigung demnächst

Steuerbeamten ausliegen muß, nur,

vom Beginne der Einmaishung bis zur Beendigung des

örde anz

uordnenden Maßnahmen zulässig. §23.

A ita Ausnahmen hiervon sind nur unter

Zeit der Einmaishungen.

in den Monaten vom 6 bis Abends 10 ute 4 bis Abends 10 Uhr.

Die Einmaishungen dürfen nur an den Wochentagen gigdehen

Oktober bis eins{ließlich März von in den übrigen Monaten aber von

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S A R nl E T s P A E