1906 / 141 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Jun 1906 18:00:01 GMT) scan diff

wachsen dadurch au vielen Gemeinden große Schwierigkeiten. Nah meiner Meinung war es notwendig, bei der Beftellun1 eines anderen Trägers die Frage zu untersuchen, wieweit defsen Verpflichtung cegeaüber den einzelnen Konfesfionen geht. Das Thema „Konfessionsshulen Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und | oder Simultanschulen*“ ließe fih bier also nit auts{alten. ¿In

e auf Neu York, für und Riga die e nnover haben wir bisher feine einzige Simultanschule gehabt.

GrofhandelsS8preise vou Getreide für den Monat Mai 1906 nebst entsprechenden Angaben für den Vormonat. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistishen Ami. 1000 kg in Mark.

Qualität Am vorigen | Außerdem wurden s M gering mittel gut Verkaufte Durchschnitts Markttage E Markttage

Menge f D es iher Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner ° u verkauft Kurs a e A 1 Ì M cute: e Mager g entn dem Doppelzentner (Preise für greifbare Ware, soweit nit eiwas anderes bemerkt.) t Die für Paris, Antwerpen und Amfierdam die Kurfe ort [äßt fich das Schulsystem tatsählich niht anders als auf t p : unter Berüksichti der | Konfessionalität bauen. Ih kann daher nur billigen,

niedrigster | höchster | niedrigster | höhfler | niedrigster Doppelzentner (Preis unbekannt) e —_@ a diese J E se in Buenos Aires dckfichtigung s S E g nfessions\Fule E E S E d M Mh. dh M Monat | fs Berlin, den 18. Juni 1906. da bestehen läßt, wo fie bisher bestand; ih stehe somit Mai a Kaiserlihes Statistisches Amt. hinsihtlih der Konfessionsfrage durhaus auf dem Boden der Vor-

Ger f e. : B

Dr. Zacher. lage. Aber wer soll nun die Verwaltung der Schule habea? Die Königsberg 1906 | monat L D 4 ddo R 13,00 13,65 13,65 14,35 14,35 i at N s ¿

, 6, s Regierung erkennt an, daß I Es E NIeR nicht immer +6. | in der Laze sein werden, jeßt für fich ein Schulsystem zu gründen,

3,9 13,90 | 14,10 | 1410 14,30 ; ° / es Lier, bunter, 749 bis 724 & bas 1 18180 177.45 A n E O r act 13,90 ' , ' h : i I 5 E nl s z schulver vorgesehen. ntisprehen dieje den Bestimmungen G 13,00 14,00 n / D, Ï r guter, er, E das 1 EN E Preußischer Landtag. unserer Berfafsung? Sie müffen doch ihre eigene, von ter der e E O 24: 15,00 4 Brenn-, ; G Herrenhaus einzelnen Gemeinden abweihende Organisation haben; das Vermögen e E 13,50 14,00 14,50 15,00 15,00 / 14,63 „6 | : Ï / ist fein VereinSvermögen mehr, sondern ein Verbandsvermögen. Nun D 168 e —— _— 1 14/40 e 16220 21. Sißung vom 16. Juni 1906, Vormittags 11 Uhr. E er / nah dee Verfassung die E uar Mags E t ce der L O O E A ; 2 E / 5 ; s 00) : ; „Semeinde“ zu. Wer it 9ier die „Gemeinde“ ? Vie Verhandlungen

S G L 14,00 14,50 14,90 15,00 A G / : : : 155,40] 150,20 (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.) darüber im andern Hause brahten eine Erklärung des Ministers, wonach E 0 6p o O S 12,50 13,00 13,10 1215 * 2 152,50! 152,50 Ueber den Beginn der Sißung is in der vorgestrigen „auch Gesamtgemeinden unter der „Gemeinde“ zu verstehen seien. s n A 14,50 / i 14,50 ¿4 : andere 138,00] 138,00 } Nummer d. Bl. berihtet worden Mir ist diese Deduktion zweifelhaft, weil das Gemeindegesez, das L ; —— 13,60 éo i / ¿ i : 143,00 141,50 : ¿ S Diskus « man zur Zeit des Erlasses der Verfassung plante, nicht zustande aa 13,00 13,40 13,80 14, j L : : ikani 133,50| 131,50 Das Haus seßte die allgemeine Diskusfion über den | gekommen ift. Es wäre also eventuell doch eine Verfassung?änderung E (4 C D ae | 15,80 : s ¿ : ° Gesegentwurf, betreffend die Unterhaltung der öffent- | erforderlich, und dann könnte man au ten kleinen Sqhritt weiter

[Ey 5

V . . . . . . Brandenburg a. H. - c O olberg

S T E rf D E E E Ee R E S R K P EE E E E 1E E t E uu E L D I E Mi

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4 1 D M I Ld e M

Bemerkungen.

ivilftand8akten; E Status der deutsWen Notenbanken 3) Militärwesen: Zurückziehung der Er von Zeugnissen über die Tauglichkeit militärp ibren dauernden Aufenthalt Salvador usw. haben.

tarif Brstellusg von ft von

sundheitspolizei der

eobschüß Eilenburg Erfurt Riel » Goslar . Duderstadt . Mulea A eißen . lauen i. V. . eutlingen Ulm... Bru({hfsal . Nostock . Altenburg

Ae

Insterburg .

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Glbing - .

Luckenwalde .

Ia e o/9 randenburg a. H.

Anklam . ù

Stettin .

Greifenhagen

Schivelbein .

Kolberg .

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Rummelsbur

Stolp i. Pomm. .

Saa

Namslau. . .

Trebniy i. Schl. .

Breslau . C

Ohlau

Brieg .

Sagan « oliwiß. «. « unzlau . « Goldberg.

E 6-9 oyerswerda obshüß.

Be s alberstadt . ilenburg Erfurt Kiel .

Goslar .. Duderstadt . Lüneburg .

Fulda E Un Straubing Regensburg . Meißen . A 6 lauen i. V. außen . .

Reutlingen .

E idenheim . avensburg . « Saulgau .

R Bruchsal . NRostock Waren . . « Braunschweig . Altenburg Arnstadt .

berau8gegeben im Reichsamt des

1) Konsulatwesen :

-Oesterreich-Ungarii

g i. Pomm.

Die verkaufie Menge wird auf voll Ein liegender Stri (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen

aturerteilungen; Todesfall. En fe Ende Mai zur Ausftellung Deutscher, welche ifen Guatemala, 4) Zoll- und Steuerwesen: Veränderungen in den von den obersten Landesfinanzbehörden den Zoll- und Steuer- ftellen in Gemäßbeit der Ausführungsbestimmungen zj vom 25. Dezember 1902 erteilten Abferti Stationsfkontrolleuren. 5) Polizei von Ausländern aus dem Reichs8gebiete.

Die Nr. 48 des Cnt ara ees ReE Dan e rmelto ) . d. M. hat folgenden : Die Gröffnung en ogs Le. d. Sre E. Str Niggarakcaftanlage rer Elektrizitäts» ß.) Vermischtes: Siebente Tagung E L E E E E in. Zweiter internationaler 5 für Salubrität und Si G - Wohnung in Genf. Technische Hochschule in Die Wasserstandtwerbältnifse in den norddeutschen tromgedieten im Mai 1906. Bücherschau. Nr. 49 des „Zentra

ian Hat folgenden H

der Ermächtigung

in

Amxilihes:-

13,00 15,25 16,00 15,80 15,00

16,00 13,00

15,00 17,50 17,00 17,00 13,33 16,00 16,75

17,15 16,50 16,60

16,40 16,60

16,00 18,60

Nr. 32 des „Zentra lblatts für das Deutshe Reih“, 8 nern, vom 15. d. M., hat folgenden rmächtigungen zur Vornahme von 2) Bank- 1906.

u § 4 des Zoll- ungsbefugnifsen. en: Ausweisung

[blatts ver Bauverwaltung“, her- ter éfemtlidher Arbeiten, vom 16. d. M.

13,20 15,29 16,00 15,80 16,00

16,00 14,00

D Do zee | | 22

16,00 18,60 e Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durthshniti2preis wird aus den unabgerundeten Zahlen beredhnet.

ift, ein Punkt (. ) in den legten ses Spalten, daß entsprehender Beritt fehlt.

des Kunstg

Bez. À

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13,40 16,25 16,50 16,00 16,00 16,25 17,00 14,10 14,00 18,40 16,80 17,00

14,85

15,30 16,80

18,50

1906, betr. die ne in des d “unl 2

izmarckdenkmal in urg. ewerbemuseums in Berlin

24

Oeffentliche Gesundb: C Quarantäne. Tierseuchen im Maßregeln gegen Tierseuchen. Verdandlungen von gef

en ufw.

. 17,00

undheit.

(

16,99 13,80 17,00 17,00 16,50 17,03

18,00

17,50 19/00 18,00 15,80 16.00

e r.

15,65 16,60 15,50

18,00 19,00 17,00 17,00 17,20

14,60 16,60

eit zur Untersa Dienstnachricht

eVeröffentlichungen Gesundheitsamts* vom 13. Juni 1906 bat folgenden Personalnachriht. ¿Sein und

iten. Zeitweilige Maßregeln Seesen in Bayern, Reich.) Wein. ( „Bez. Magdebur; berg.) Geni

en Pest. 1903. Gesetzgebung 2c. (Deutsches „Bez. Gumbinnen.) Druse der Pferde. leishbeshau. iebeinfuhr.

Einfubr von Wiederkäuern. eFlenburg-Séreliz.) Selachtvieh und Fleishbeshau. (Olden- Ansteckende Krankheiten. ( ih. Tirol und ne, T REE Bresthafte. (Schweiz. U anm

Kant. Aargau.) Medizinishe Gesellschaft.

t Deutschen Reiche,

2.) Schlachtvieh und M (Bayern.) urg.) Nahbru

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und Auslandes, (Preußen. 5verleßun Tiere, 1904. (Oefterreich.) Pellagra. (Rußland. krankheiten, 1903. Geisenklifte. Wohentabelle üb fälle in deutschen Orten mit 40000 und mehr Ginwohnern. in grêßeren Städten des Auslandes. Krankenhäusern deutsher Großstädte. Desgl. Landbezirken Witterung. i dungen, betr. den Verkehr mit Nahrungtfmitte Nr. 36 des „Eisenbahn-Verordnungs-Blatts“, heraus- gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 12. d. M., hat

Konzession2urkunte, betr. die Aus- er Gisenbahnunternehmens auf den

gung der Zuführung von en. Nichamtliches : Das Der Neubau der Unterrichtsanstalt . (S{hluß.) Der Bau der Straßenbrüde über den Rhein pwishen Duisburg - Ruhrort und Homberg. Kaiserlichen

Gang der Vo Desgl. gegen Cholera.

burg.) Hafenarzt. (Dester-

Aerzte. (Frankreich. . Staatea von Amerika.) 31. Mai. Zeitweilige (Preuß. Reg.-Bezirk Gumbinnen). ebenden Körperschaften, ) XXX[V. Deutscher Aerztetag. ishies. Sterblichkeit in größeren Verwaltungsgebieten des In-

16,60

16,33 19,80 19,00

17,52 17.20 17,08 17,30 17,06 16,88 17,00

16,87 17,17

18,75

1904.

-

folgenden Inhalt: Allerhöchste dehnung des Neuenbaus-2 i Bau und Betrieb einer für den öffentlichen Verkehr

spurigen Nebeneisenbahn von Bentheim nah Gronau. 1906. Erlaffe des Ministers der öffentlihen Arbeiten: 43 31. Mai 1906, IV. A. 5. 147, betr. staatliches Aufsichtereht über Bahnstrecke von Bentheim nah Gronau. 44. vom 7. Juni 1906, V. A. 8. 269, betr. Grlaß polijeiliher Strafverfügungen wegen Uezter-

Nachrichten. ; 37 des „Gisenbabn-Verordnungs gegeben im Ministerium der êfentlichen : folgenden Inhalt: Au2zug aus dem Gesetz, betreffend die O des Reichshaushalis und die Tilgung der Neichéshzld. Vom 3.

L B 13,50 14,50 15/50 : S Poyerdwerda E 16/16 16/15

16,50

18,37 16,70

14,39 | 16,60 |

16,40 | 19,00 |

16,53 | 17,00 |

14,20 |

16,00 | 15/50 |

17,00 16,53

15,80 16,70 |

15,00 15,50 |

17,25 16,10

14,00 16 60 16,22

19,36 17,33

17,12 17,31 17,20 17,35 16,72 17,00 16,98

17,00 17,20

18,55

O L O, P PRRRRRNPD

gen durch tolle

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In (Wein).

-Blatts*, heraut- vom 14. d. M

161,54 162,66 184,82} 182,26 164,17 164,36

Mannheim. Roggen, Pfälzer, ru bulharisher, mittel . .| 178,35 176,78 Weizen, amerik., rumän., mittel . | 196,12 197,17 Haf ile, ruffdey amer mittel 176,56! 173,57

afer, s 7 { badische, Pfälzer, mittel 17931 17828 Gerste \ euie, Futter- 130/00| 135,91

171,00! 171,50 187,50! 190,50 179,50/ 183,00

| 17610

g arishe, mähris —° Livectsile Junt

121,38 124,72 155,45} 162,60 156,73| 142,59 151,62! 151,53 122,23] 124,29

111,69} 115,18 136,37 2,85 148,40 125,13 113,25

j Koggen, T1 bis 72 kg das Hl . . | 102,97) Ulla, 75 bis 76 kg daf L! 122,23

Riga.

e E N (A x -

Paris.

Antwerpen. 132,99 134,53 Azima . . . - . . 136,56

Weizen 141,03 Cal . | 148,01

142,49

Kansas Nr. Il 140,62

Amsterdam. 124,87| 132,45 135,31| 136,46 146,94] 144,86 152,29] 152,42 Mais amerikan. bunt 95,591 93,56 La Plata 105,97| 111,99

London. Produktenbörse.

englis weiß 151,25| 145,92 E E } (Mark Lane) . . . . } 149/38| 143/13 La” Plata an der Küste (Baltic) . . . .| 137,63| 139,85

Vétzen englishes Getreide, 141,95] 136,71 eie Mittelpreis aus 196 Marktorten | 145,39} 138,92 te (Gazette averages) 134,10} 136,09

Liverpool.

Veizen |

152,46| 152,31 141/,43| 144,11 145,21! 146,41 145,08] 145,13

. . «| 150,43] 156,47 sier, englischer, weißer ; 149,19| 144,45 ste, amerikan. Futter- 107,69| 105,55 Mais / 103,64| 98,93

111,73| 114,31

128,92| 122,64 125,96] 121,62 123,42] 120,16

79,95) 76,93

145,09| 139,69 Nord, Frühjahrs- Nr. 1 142,13| 137,97 eferangtware { Zul 135/40| 13118 e 1, 1 c

Staat 131/65| 128/88

Mais L E e E

Buenos Aires.

Veizen 121,16| 120,94 Mais | Durhschnittsware , 78/76| 78,40.

Bemerkungen.

Ry 1 Imperial Quarter ist die Weizennotiz von engl. Weiß- und tweizen = 504, für Californier = §00, La Plata = 480 Pfund KiigreidhE cemitlelten DuncbsAmittopreise für elahemishes Getreiee ermitt e für einheim reide

(Gazette averages) ift 1 Sans f va Wetzen = 480, ager = 312, Gerfte = 400 Pfund englis angesegt. 1 Bushel Weizen 00e 1 Bushel Mais = 56 Pfund englis; 1 Pfund englisch = 6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen = , ‘ais = 2000 kg,

lihen Volksschulen, fort.

Oberbürgermeister Struckmann- Hildeshem: Wir können der Regierung nur dankbar dafür sein, daß fie die Lösung diefer großen Au abe in einer Weise in die Hand genommen hat, daß begründete Ausficht auf das Zuftandekommen des Gesehes vorhanden ist. Nach vieler Richtung erfreut fich unser Volksschulwesen zwar eines ausge- zeichneten Zustandes, und namentlich in den Städten ift es im großen und pes so geordnet, daf, wenn man es mit den Städten allein zu tun

ätte, eine neue geseßliche Regelung niht notwendig wäre. Aber das Volks\{ulwesen auf tem Lande bedarf dringend der Aenderung. Deshalb werde ih mih au lebhaft bemühen, das Geseß im Inter- esse des Landes, das mit dem Staatsinterefse zusammenfällt, zustande zu bringen. Hatte ih an dem ursprünglihen Gntwurf der Regierung sehr viel auszuseßen, was ich auch auf dem hannovershen Städte- tage zum Auëdruck gebraht babe, so hat doch das Abgeordneten- haus ein auch für uns annebmbares Geseÿ daraus gemacht. Wenn wir auf dem Lande ncch 10000 Schulen baben, die mit mehr als 80 Kindern überfüllt find, wenn 8000 Schulen nur Halbtagsschulen sein können, wenn geftern uns Kardinal Kopp von der Ueberfüllung der Schulen in den polnishen Landesteilen, wo aserate die Kinder auch zum Nationalgefühl erzogen werden sollen, Mitteilung gemacht und berichtet bat, daß selbft bis zu 200 Kinder in einer Klasse vor- banden find, so find das ershreckende Zahlen. Hätte niht die Negterung schon längst dem Lehrermangel dur eine genügende Zabl von Seminaren und Präparandenanstalten abhelfen und die Gemeinden so weit unterstützen sollen, daß sie aus einfklassigen Schulen zweiklasfige machen konnten ? rrenbaus und Abge- ordnetenbhaus hätten diesen Bedürfnissen Rechnung getragen. Wenn mir selbst aus einem Kreise der Provinz Hannover, die do nicht zu den \{lechtesten gehört, mitgeteilt wird, daß augenblickli Lebrer nicht zu haben seien, wie mag es dann erst in Schlefien, Posen und Westpreußen aussehen ? Die Vorlage macht die Gemeinden ¡u Trägern der Schullaften. Können wir aber das Vertrauen haben, daß die Hunderttause1de von Gemeinden, die vielfah außer- ordentli flein find, dauernd geeignete Träger der Schullasten find? Diese Gemeinden sind so wenig leistungsfähig, daß eine ordnungsmäßige Schulverwaltung niht möglih ist. Die Gemeinden haben weder die Mittel noch die geeigneten Persönlichkeiten zu einer sahgemäßen SgHulleituug und wirksamén ulauf}iht. a hätte doch der Gedanke nahe gelegen, die Kreise als Träger der Schullaften binzustellen ; dann hätten wir in den Kreisen neben den Städten voll- ständig gleihwertige und gleihartige Gebilde, die mit derselben Sach- kenntnis, mit denselben Mitteln und in derselben Güte für das Kreis- s{hulwesen forgen könnten wie die Städte für das ihrige. Den Kreisen mit leisfiungsfähigen Gemeinden würden dann die Staatszushüsse direkt zu geben sein, die jeßt den Gemeinden dur die Kreise zukommen. Die Kreise würden selbfstverständlich die Mittel vom Staate zu be- ziehen baben, die notwendig sind, um ihnen die Uebernahme der Schul- lasten zu ermöglihen. Der Kreis ist der geeignete Träger der Schul- [asten, aber auch der Verpflihtungen. Es würde \sih in ihm- eine Schuldeputation unter dem Vorsitz des Landrats gerade fo gut bilden (afl en wie in den Städten. Die Lehreranstellung könnte man ihm mit vollem Ver- trauen übertragen, während man bei aller Sympathie für die Selbstver- waltung doch in gewisser Weise zweifelhaft sein mag, ob die Landgemeinden, denen jeßt die Lehrerwahl übertragen werden foll, dafür die geeigneten Organe sein werden. Was die Schulaufsicht betrifft, die ja außer- ordentliche Schwierigkeiten bietet, so könnte dem Landrat ein Kreis- \{ulinspektor oder ulrat zur Seite geftellt werden. Aufgabe der Schuldeputation des Kreises würde es sein, innerhalb des Kreises Bezirke zu bilden, um mit einer gewissen Zentralisation von den einzelnen Bezirken aus zweckmäßige Einrichtungen und eine Beaufsichtigung für den Kreis ¡u \chafen. pre jeden derartigen Unterbezirk würde ein Rektor die Lokalschulauffiht unter dem Kreisshulinspektor zu führen haben. So wäre die Frage der A auf das glänzendste und \{önste gelöst. Es könnten auch tüchtige Geisiliche, die fich im Schulwesen bewährt haben, unter Umständen mit der Lokalshulaufsiht unter Leitung des Landrats betraut werden. Es ift allerdings nit richtig, daß es als Regel hingestellt wird, daß der Geistliche die Lokalshulaufsiht führt, niht etwa wegen eines s gegen die Geistlihen, sondern weil sie ganz andere und wichtigere Aufgaben, namentlih auf sozialem Gebiete, zu lösen haben. Man kann also nicht behaupten, daß der Geistliche der geborene Kreis- oder Orts\chulinspektor sein müsse. Gerade in den Städten haben die Nektoren als eigentlihe tehnische Beamte das Schulwesen auf eine ganz andere Höhe gebraht. Nun sind gegen diese Uebernahme auf den reis Bedenken geäußert worden namentli von seiten der den Kreisen angehörigen Städte. Sie wollen nicht in ihrer Selbständigkeit unb ihrer at ah eme beeinträhtigt werden. Es wäre nun gar niht s{chwierig, die Städte von einer gewissen Größe aus dem Kreise herauszunehmen. Jedenfalls hätte die Regierung e diesem Gebiete eine wahrhaft {öspferische Tat vollbringen können. Selbstverständlich würden dem Kreis\chulinspektor noch andere Kräfte zur Unterstüßung beigegeben werden müssen. Aber wo es sich um so ideale Interessen handelt, wo es s eine tüchtige Generation voller e Ae heranzuziehen, können geaere Kosten für den Staat nicht entscheidend s Ih weiß, wie \s{chwierig es ist, in diesem Augenblick* diesem Gedanken zur praktishen Verwirklihung zu verhelfen. Aber in unserer Fraktion ist hierüber ausführlich ge- T und der Wunsch ausgesprechen worden, daß e in der ommission die Sache ernstlich ins Auge gefaßt werde. Jedenfalls wollten wir dieses Geseß niht in Kraft treten lassen, ohne einen Wegweiser zu geben, wohin die weitere Entroidelung des Schul- wesens zu führen hat. Was den Entwurf selbst betrifft, so tritt fue viele Landedsteile, speziel für die Provinz Hannover etne ehr wesentlihe Aenderung gegen früher infofern ein, als an die Stelle der Schulsozietät der politishe Verband, die Gemeinde tritt. Dies P auf der Da alen, während ber Plan, den tch eben entwidelt habe, mit der Verfassung nicht im Einklang fest, Eine gz d gänderung würde aber auch in diesem Falle nicht bedenklich sein. Vor 70 Jahren hatte der Kreis noch nit die Bedeutung wie heute. Der Vesetgeder konnte alle gar nit daran denken, thm eine derartige wichtige § Mane zu überweisen, Die Entwicklung in Preußen hat nun dahin geführt, den Soztietäten die Schullast abzunehmen und auf die politische Gemeinde zu übertragen, namentli deshalb, weil heut- zutage die konfessionellen Verhältnisse vollständig anders liegen als

vor etwa 70 Jahren, So erkennen auch wir, die wlr bisher auf dem | le Schul- |

E gestanden haben, die Notwendigkeit an angelegen

eiten den Gemeinden als Trägern zu überweisen, Nun er- |

geben und hier an die Stelle der „Gemeinde“ den Kreis setzen. Wenn indessen alle Parteien des anderen Hauses und die Regierung sh über dieses Bedenken hinwegseßen, will ih niht dur diese Formfrage das ganze Werk in Mage stellen; aber es mußte auf diesen Differenzpunkt hingewiesen werden. Dem Geist des Kommunal- prinzips, d. h. des Aufbaues des Schulwesens auf einem politischen Verbande, entspriht nun die Vorlage an manchen Punkt:n auch nicht ganz. Die neuen Schuldeputationen stellen sich ja immerhin als gemeindlihe Einrichtungen dar, wie sich auch jeßt {on vielfah die Schuldeputationen nicht nur aus Mitalietern der städtischen Kollegien zusammenseßen. Aber nun {haft die Vorlage noch ganz besondere Untershulvorstände und Schulkommissionen, die lediglih oder fast aus\chließlich nach konfessionellen Rüdksichten ju- sammengeseßt sein und einen gewissen Ersaß für die aufzulösenden Sozietäten bilden follen. Das steht niht mebr im Einklang mit der Absicht, die Leitung der Schulen einem politishen Verbande zu übertragen. In den Großstädten aeht es ja ohne folche Shulvorstände; aber es entspriht dem Geiste der Verfaffung nicht, daß auf Anforderung der Regierung solhe Schulvorstände geschaffen werden können ; denn bier wird den Gemeinden ein Organ aufoktroyiert, das tatsählich von dieser weit absteht und ganz fernliegende Interessen wahrnehmen foll. Diese konfessionellen Schulvorstände auf dem Lande bergen eine große Gefahr in sih; es werden dann auch Angelegenheiten, de ganz rteiisch behandelt werden könnten, immer unter die konfessionelle upe genommen, gewifsermaßen einseitig beurteilt werden, und leiht werden fi daraus unangenehme Konflikte entspinnen. Man vermeidet solhe Konflikte am besten, wenn man von vornherein Organisationen schafft, in denen die verschiedenen Auffassungen Auge in Auge ein- ander .gegenüberftehben und fich aus8einändersezzn mussen. Zwischen den Swulvorstänten und der Shuldeputation braucht ja gar keine Personalunion zu bestehen; wie soll da e:ne Entscheidung sahgemäß ¡ustandekommen ? Hier liegt eine offenbare Gefahr für den konfessionellen rieden vor, besonders wenn die neuzn Untershulvorständez darauf be- teben werden, daß immer in erster Linie die konfessionellen Verhbält- niffe zum Austrag komm-n. Man sollte sich darauf beschränken, daß solche Kommissionen dur Gemeindebeschluß neu gebildet werden können. Die konfessionellen Rücksichten werden ohnehin {on in den Schuldepu- tationen nit zu kurz fommen. Hinsichtlich der Frage der N-ktorenernen- nung darf ih auf eine Petition des hannoverschen Städtetages an das Haus verweisen, nah der das Necht der Nektorenwahbl allen Städten einge- räumt, die untershiedliße Behandlung der Städte danach, ob bisher die Sozietät oder die bürgerlihe Gemeinde dieses Neht hatte, also beseitigt werden foll. Dieselbe Petition befürwortet auch in § 2 die Aenderung, daß die Bildung eines Gesamtschulverbandes dur Vereinigung einer Stadt mit anderen Gemeinden und Gutsbezirken nur unter Zustimmung aller Beteiligten geschehen kann. Endlih wünscht die Petition eine Aenderung in § 6, um den Gemeinden die Möglich- keit zu geben, auch für solche Fremden- bezw. Gastkinder, welche sih in der Fürsorge niht öffentliher Verbände der freien Liebestätig- keit, der Privatwaisenbäuser, ®in der von Stiftungen, Vereinen, Kon- regationen usw. befinden, die Verpflihtung zur Zahlung vor. culgeld zu \tatuieren. Wenn in diesen Punkten den berechtigten Wünschen der Gemeinden entgegengekommen wird, wird die Vorlage eine wesentlihe Verbesserung erfahren, aber keineswegs eine solche Umgestaltung ecleiden, daß man ibr Scheitern zu befürchten hätte. Profefsor Dr. Bierling - Greifswald : Ih muß von vornherein um große Nachsicht bitter, da ih mich beute ziemlich ur-wobl füble. Ich muß aber die prinzipiellen Anschauungen, aus denen ih im großen anzen der Vorlage freundlih gegenüberstebe, begründen. Was das ommunalprinzip betrifft, so find immer die Begriffe Kommunalschule und Staats\hule einander gegenübergeftellt worden, als wären fie Gegensäge. Aber zu meiner Befriedigung ift anderseits auch von der Regierung erklärt worden, daß der Grundsaß des allgemeinen Land- rehts, daß die Schule eine Veranstaltung des Staates sei, dur die Verfassung niht aufgehoben sei. Die Kommunalshale im Sinne der Verfassung ist eine Staatsshule gleihwie die reine Staats- schule, denn es handelt \sih niht um eine örtlih beshränkte Ein- rihtung, fondern um eine Volks\{hule für das ganze Volk. Es ist keine prinzipielle, sondern eine nur praktisch und bistorisch zu be- antwoortende rale: inwieweit die staatlihe Schulverwaltung in der Form der Selbstverwaltung organisiert wird. Die vom Abgeordnetenhause beshlofsene Erweiterung der Rechte der Gemeinde bei der Lehreranfstellung sowie der Kompetenzen der einzelnen Selbft- verwaltungsinstanzen ist eine entshiedene Verbesserung der Regierung2- vorlage, dagegen war es richtig, das grundsäßlihe Ret der Rektoren» ernennung dem Staate selbst mit dea biftorisch g:re@Stfmtiztem Au nahmen zu wahren, desgleihen die allgemeinen Anerdewngen im dem inneren Schulangelegenheiten, namentli aub tz ErtsSeïitung über die Konfessionalität der Shule. Ueber diz Kooftssrnalität tun i nihts anderes sagen, als ich vor 21 Jahren sa auêtfüißrlid dar» gestellt habe. Meine Schrift über die konfcssirezle Sulz wird nuz noch wenigen bekaunt sein, aber diese wenigen münter nit verfteßen, wenn ih heute resigniert |chwiege, zumal diz vom mit imer befämpfte Meinung, daß beide Schulformen, diz Kenfessunéfck{ule und die Simultanschule, gleihberechtigt seien, cine mel zum beabfiditigte Unterstüßung in einer Entscheidung des Oberterwaltungsgerihts und in gewisser Weise auch in der Begründung der Veclauge gefunden hat. Das Landrecht enthält allerdings keire Bestimæzmungen über innere Schulangelegenheiten und handelt gar rit über die beiden Schul- formen, daher konnte die Simultanshal-e eingeführt werden, ohne daß es einer Aenderung des Landrechtzs bedurfte. Die Bestimmungen des Landrechts sind so abstrakt; daß man {ließli felbst eine rein üdische oder heidnishe Schule einführem kênntz, aber die tatsächliche dorausseßzung der landrechtlihen Bestimmungen ist entschieden eine Schule, die wir Konfessionsshule neznem. Bet der Definition der Konfessions\ule und der Simultarfchule legt nun die eine Ansicht den Nachdruck auf die Konfession dex Lehrer, die andere auf die Kon- fession der Schüler. Die letztere behauptet fogar, daß jede Konfessions- shule zur Simultanschule werde, sobald nur ein Schüler einer anderen Konfession eintrete. Wäre dies richtig, fo könnten d'e Anhänger der Simultanschule jeden Augentlick eîne Konfefsions\{hule in eine Simultan- [Gute umwandeln, indem fie eiren Schüler der anderen Konfession ineinbringen. Wenn fie es nicht tun, fo wissen sie, warum, sie würden ihren Zweck nicht erreichen. Aber ein Stück Wahrheit steckt darin: Schulen sind der Schüler wegen da, und die Schuleinrihtungen sind mit Nücksiht auf sie zu treffen. Darum sind Konfessionsschulen (lade, deren Einrichtungen auf eine bestimmte Konfession zugeschnitten nd, und Simultanschulen folch?z, die auf Schüler mehrerer Kon-