1906 / 143 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Jun 1906 18:00:01 GMT) scan diff

der Seele wohlgefällia ist, zu finden. Schon der Christus am Kreuz den Charakter eines häflitzen, aber beseelten Körpers. leihen Wege kommt er zu den vershiedenen Gruppen der Mutter- gewesen, Werke zu

iebe. Vielleiht wäre es Hudler beschieden

schaffen, die den Zwiespalt zwischen Form und Ausdruck in

vereinigten. Die Fähigkeit dazu lag in ihm. Zeichnungen beschließt

Daneben sind no Hildegard von Ma

treten, aus denen eine gewisse Herbheit

eine

vorhin Eestalt, innere Struktur nannte,

zeugend zu betonen, organis vernachlässigt.

sehr fraftvoll, und

Emil Grau aus Königsberg mälde, „Mädchen im kräftige Landschaft. lein aus München. Landschafter, gut in der kräftig in der Stimmung und auch

sicht, doh die liebevolle treten der Persönlichkeit. Im retrospektiven Saal finden

und Achen bach. Literatur.

W. Bode. RNRembrandt und Leipzig, Verlag von E. A.

feiert Holland den dreihundertjährigen Geburtstag

seine

die ganze Welt feiert mit, gedenkend, daß dieser Rembrandt wohl der

größte Maler war, der je gelebt. Leider unterläßt dur Ausstellungen Rembrandtsher Werke zu fetern ;

ßen Ausstellungen in den Jahren 1898/99 in

don das überflüssig erscheinen. seitigen Verehrung und und Güte, die in Erinnerung dieses Gedenkta keit treten. Das Beste unter allem dafür des Autors

relativ kurz behandelt ift.

res worden, aber nicht allzuviel Gutes. eumanns, die gewöhnli

Ruf absolut nicht. Die gro

die von W. Bode veranstaltet ift,

zugänglih. So wird man, um

7

ist dem großen Rembrandt

mit einleitendem Text von W. Valenhues

oßer Malte Flingt wie Phra der seelischen Vertiefung, etwas,

dem großen Maler Rembrandt besonders zu {chäßen vermag, kurzen Abschnitt über Rembrandt besonders hcraus-

E e d ß bliku det sich gehoben. enn an das große Pu m wende nicht nur die große Masse obe d,

für die Einzelbetrahtungen der Zeitgeno Gebiet ist von der Kunstgeschichte so E erade die späteren Niederländer.

L M auf die hol Ne Studien zur Geschi und die jcizt bet intimerer Forschung Betrachtungen Bodes in seinem neuen Buch

Art. Eine unübertreffliche Malereikenntnis ist die po lage, auf der der Autor fundierend mit umfafsendem Blick das Wichtige Ausführlihe Studien wechseln mit leihter Hand lebendig hingeworfenen Skizzen, sodaß man nie ermüdet und immer wieder erstaunt über die Li des Erfassens

ebiete der hollän- als kommt hinter

herausgreift und Unwichtiges beiseite läßt.

und den Reichtum des Wissens. Sämtliche Sto dischen Kleinmalerei sind durchgenommen.

Rembrantt, ebenfalls nur in kurzer Schil Sittenbild mit Nicolas Maes, Hooch, Gabriel Metru, Gerard LTer-Borch

ranz erung.

weiteres Kapitel ist der Landschaftsmalerei gewidmet. führlih Hercules Segers, dessen Marga wir dem Autor wie so van Ruisdael ,

dann Jaco

vieles andere verdanken, Albert

ens, Aart van der Neer, rian van de Velde, das Stilleten: Jan Abraham van Beijeren.

Cuyp,

Davidsz de Heem,

van Dyck bilden den Schluß. und frischer, anschauung ist das Buch dringend zu empfehlen.

Verkehrsanftalten.

Die am 20. Juni, D 8 Uhr, in Berlin fällige engli #\che och infolge Nebels auf See aus-

Post ift laut Telegramm aus geblieben.

Die nächste Beförderung für Briefe mit besonderem Leit-

vermerk und für Pakete nah Swakopmund but findet statt mit Extradampfer „Clara am 22. Juni, in Swakopmund etwa am 22. Juli.

burg am 22. Juni für Briefe 4 Uhr Nachmittags, für Nachmittags. Leßte Beförderung ab Berlin Lehrter für Pakete am 21. Junt,

Briefe am 22. Juni, 9,00 Vormittags, 11,28 Abends.

die Sammlung s\ezessionistisher Arbeiten. Anzahl anderer Werke ausgestellt. aus Dresden is mit zwei Porträts ver- \spriht. Hier überwiegt die rg: Man \pürt den Wunsch der Künstlerin heraus, das, was ganz star isch zu arbeiten, darüber wird das Malerische ZIoy dieser gewissen Absichtlichkeit wirken die Arbeiten esonders ist in dem Knabenbild in einer über- rashend innigen und treuherzigen Weise der kindlihe Ausdruck erfaßt. hat ein etwas gar zu großes Ge- elde“, gesandt, Thaulow eine dunkle, Eine Kollektivausflelung bringt Josef Weng- Wenglein ist ein außerordentlich geschmackvoller Zeichnung, gedämpft und warm im in umfangreichen Bildern nirgends Teer. Fehlt hie und da au die unmittelbare Frische des Blids, fo erfreut nah der Anzahl von Skizzen, die man auf bieser Ausstellung Durchbildung und das bescheidene Zurüdck-

( ZE Arbeiten von D eiter s, Braith, Seghers (ein Blumenstück), den englischen Porträtisten Raeburn und Hudson, und von Thoma, Schuch,

Seemann. Preis 6 4 Am 15. Juli

Das s\prechendste Zeugnis der all- Feter {ind Publikationen vershiedenster Art es an die Oeffentlich- priht hon der Name ist der von unserem ersten Nembrandtforscher M. Bode herausgegebene Band „Rembrandt und seine Zeitgenossen“. Mir empfinden es niht weiter als Mangel, wenn Rembrandt Ueber Rembrandt selbst ist sehr viel

allem voran genannt wird e Publikation sämtlicher Bil!

kennen zu lernen, auf eine andere Publikation, die unter Eeng des gleihen W. Bode ei Bong erscheint, hin-

cifen. Was uns bei Rembrandt immer zu allseitiger inreißt, ist dite unendlihe Vielseitigkeit. Er ift niht ctwa nur niker andere haben ihn in Raffinement vielleicht

übertroffen —, WY er ist auch Dichter und Denker zugleich. Das , und es paßt auf Nembrandt wie auf keinen andern.

Die gane Unershöpflihkeit in den Stoffen, die Unergründlichkeit in was gerade das große Publikum an

ebildeten, sondern auch ernstere Kunst- freunde und Gelehrte werden dankbar sein für Bodes Buch, en Nembrandts. tiefmütterliß behandelt, Bode war es besonders, verschiedentlihen Artikeln das Interesse der Gelehrten Malerei lenkte Artikel, die in einem Band als dte der holländishen Maleret zusammengefaßt sind erangejogen werden müssen. Die sind mehr allgemeiner

Fan Vermeer van Delft, Pieter de und Jan

Philips Wouwerman.

Eine vorzüglihe Studie über Adrian Brouwer und ein Kapitel über Peter Paul Rubens und Allen Freunden holländis Malerei lebensvoller Schilderung ihrer kraftvollen

Menzell“ ab

Auf dem

der Plastik Eine Reihe von

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= | Laufende Nummer

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4.

Regierungsbezirk Königsberg . . . Gumbinnen . . Allenstein Dana: «A Marienwerder . . . Stadtkreis Berlin un Charlottenburg . .

Regierungsbezirk Potsdam

rankfurt

tettin Köslin Stralfund Rembrandts, und n romberg O

legniß Oppeln Magdeburg . . .. Merseburg . . Erfurt Schleswig . . ..

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ildesheim . . ..

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Zeitgenossen.

man es, den Tag offenbar ließen die Amsterdam und

elbst

es Die Biographie verdient diesen der Rembrandts, Publikum \{chwer

Wiesbaden . ..

ewunderung Koblenz

B S Aachen Sigmaringen . Wiederholung, nach Provinzen geordnet: Prov. Ostpreußen . 10 001 Westpreußen . | 6 604 Stadt Berlin und 3 254

Charlottenburg . . Prov. Brandenburg . | 14 344 8 988

Pommern . Posen E f 7 lesien 15 621 Sadwhsen . . . 117 898 Schleswig- Holstein . . 111 224 eunovar «1 LOTOR éftfalen . . 113717 fsen-Nafsau

2 „C2 Nheinland . .. . [18 298 Hohenzollern

366 zusammen. .

bat W. der Autor. Aber

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u 10 Stück ausgegeben; fie e verwendbar.

Anton

Natur- Heute abend 8 Uhr findet die

Tag geöffnet sind, eine pu, E Uen und Getränke sind Mittagstif

und Lüdertß- amburg

Schluß n Ham-

vereinen.

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1 638 1 243 1186 1 862 4199| 7

1239| 19 2 809 2 085

2 458/227/527

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Theater und Musik.

far die Morwitzoper im Schillertheater O. werden beliebig benuybare Abonnements zu 1,60 4 für 1. Parkett in sind bei Zuzahlung auch für

Mannigfaltiges. Berlin, den 20. Juni 1906. daß

der „Wohlfahrts-Vereinigung gebildeter junger D

lan-Ufer 14 pt., am Halleschen Tor, statt. Das Heim bietet seinen Mitgliedern zwei behaglih eingerichtete Klubräume, die den ganzen übsche kleine Bibliothek und ein Piano zur Be-

h und einigen Mitgliedern volle in Aussicht. Eine Stellenvermittlung für sämtliche Berufszwei erwerbenden Frau dient Gönnern und Mitgliedern. Gesellige

und sonntäglihe Ausflüge im Sommer werden die jungen Damen

ammen:

69 915 48 529 35 133 34 448 66 742

49 990}

125 584 95 172 62 478 52 072 24 378 79 508 53 181 88211 87 730/ 66 112 131 506 116 782 33 301 172 995 45 541 42 875 72058 47 004 43737 25 472 76 159 41707 94 995 . 55 631 12800

463 367 470 342 Tro 778 | ift des Erzherzogs 53 | s{wemmt und tausenden. 16 1 252 933

Aberdee 505 | dampfer „H 424

161 415 326 710 645 742 424 440 220 306 176 497 289 61 62 24 113 289 310 1168 968 499 142 139

Prag, katastrophe

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365 21 134 93 98 126 92 90 120 87 72 149 231 2 1

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2 185 1 090 741 2 097 1084

306 1105 708 1736 1511 50

25

33 14

746] 26

vahoe“. / Klass modore“. Klasse 2 Kreuzer „Carola* ersten Preis, Klasse 3 Kreuzer „Frieda“. lasse 4 Rennjachten “Kran

sowie Dr. Mönckeberg-Hamburg begab Sih Seine Majestät an Bord der „Prinzessin Viktoria Luise“, empfangen von der Direktion der Hamburg-Amerika-Linie und dem Vorstand des Norddeutschen Regattavereins. Seine Majestät nahm erteTung der Preise ter

ortgeschwemmt.

die Ankunft des Prinzen Karl im Jahre 1866 begrü auf die La

Jagd. ene teilnahm, hatte, „W. T. B.* zufolge, folgendes Ergebnisz

Nachweisung der in der Zeit vom 1. April 1905 bis 31. März 1906 im preußischen Staat ausgegebenen Jagdscheine.

oner , el

mburg“ Senatspreis.

asse B Vawls „Nas oner „Susanne“. i 2 Na

Klasse 1 Yawls „Kom- „Thea“ zweiten s Klasse 4 Kreuzer „Merkur*

._ An gatta ein Festmahl statt, bei dem Seine Majestät Trinksprüche ausbrahten. Abends

ettfahrt vor und nahm dann an dem orddeutschen Regattavereins teil.

Hamburg, 19. Juni. (W. T. B.) Bei einem Neubau in der Eiffestraße brach heute die Betondecke der fünften lage die

mehreren Stellen zusammen und stürzte auf

5 : tage; infolgedessen stürzte der Neubau zusammen. Bis : - jeßt sind“ 5 Tote, 4 Schwerverleßte und einige Leichtyerl eßte" ge- borgen ; es sollen noch 3 Mann unter den Trümmern begraben sein,

19. Juni.

(W. T. B.) Bei der Hochwasser- im Sazawag-Gebiet sind 37 Wohngeb maler

große Anzahl Wirtschaftsgebäude, mehrere Mühlen und bei sen Fischteihen die Dimme zerstört worden. Das Fishmaterial

Auch die Parkanlagen des Konopishter Schlofses Franz Ferdinand sind durch einen Dammbhruch über- chwer beschädigt. Der Schaden zählt. nah Hundert, ersonen, meist Frauen und Kinder, sind ertrunken

n, 19. Juni. W. T. B.) Der deutsche Fis - anseat“ von Brermceloden ist Ee D ai

von der Besatzung des deutschen Fishereidampfers „Nordstern“, d am leßten rena bei Island auf Grund geraten ist, hier cid er age des „Nordstern“ bemerkte, mit seinem Schiff h hatte ein Boot mit vier Mann zur Hilfeleistung entsandt. ist aber angel Elaoe und die Besaßung ertrunken.

apitän des „Hanseat“ war, als er die gefährlihe erangegangen und Das Boot Dasselbe Schicksal

tann erfahren haben, die an Bord des „Nord|tern®

zurückgelassen worden sind.

Bukarest, 19. Juni. (W. T. B.). Heute vormitta in Gegenwart der Königlihen Familie, der Minister, p diplo- matischen Korp3 und der Spitzen der Behörden und im Beisein von Vertretern des Parlaments die feierlihe Eröffnung der National- ausstellung statt. zelebriert hatte, hielt der Handelsminister die Eröffnungsrede; er

fand bier

Nachdem der Metropolit einen Gottesdienst

mit welchem Vertrauen das

rumänische Volk rüßt habe, ndes hin

im Jahre

des die

blühende Lage

gegenwärtige weiter aus: die NRegeneration,

1839 ihren Anfang genommen habe, habe erst an dem Tage einen mächtigen Aufs{wung genommen, wo die Begründung - einer Erb- Mone ny Lane cike L Beit P, dem olke Vridnung un und dem Bestreben des Hzrr]chers Beharrlichkeit und Bestand gegeben habe. P Parlament hätten im Geiste der Gefühle und Wünsche der Nation 523 alias das Jubiläum des ersten Königs nicht würdiger feiern, zw nen Bild ver dur bie Arbeit und das Schaff etreues Bild der durch die Ar und das Schaffen des rumänischen. olkes verwirklihten Fortschritte gebe. Der Minister S Tr dann die Verdienste des Königs und {lo die Königin: Das Volk hat in seiner ersten Königin die: Seele einer Dichtérin und das Herz

Die Regierung und das einer Nationalausstellung, die ein

mit folgenden Worten an: ner Mutter gefunden, die thre Liebe über

rmen, Elenden und Enterbten ausgegossen hat. Der General- kommifsar der Ausftellung Iftratti hielt bi S

Fortschritte Rumäniens während der Regierung König Karols be- spra. Auf die Ansprahe des Handelsministers und des General- kommissars erwiderte der König mit einer längeren Rede.

Oran, 19. Juni. Neubaues wurden 35 Arbeiter vershüttet. 16 Arbeiter aus den Trümmern hervorgeholt worden, von denen 15 {wer verleßt sind und einer tot ift.

Jerusalem, 19. Juni. Wie die „Kölnishe Volkszeitung“ heute meldet, wurde am Sonntagnachmittag in Jerusalem eine sakramentale Prozession durch blutige A us katholishe Araber, dur eine angeblihe Unterdrückung ihrer Spra erbittert, warfen dem Bischof Piccrado unter Schmähungen ihre Kerzen vor die Füße. Hierauf entstand eine Schlägerei. wurden verwundet.

erauf eine Rede, in der er die

(W. T. B.) Bei dem Einsturz eines Bisher sind

reitungen gestört. por

wei Ara

Der Tatort war der Korridor des Patriarchats,

eften

dbere St. Pet

etwa-.400 0. burg und an

gebäude, das das Postamt Gouverneurs

Kowno,

Einweihung des neuen Heimes amen“,

zu billigen Preisen zu haben; auch Pension stellt der Verein e der bende

des Kownoer

akete 2 Uhr ahnhof für

Cuxhaven Seine

19. Juni. Die gestrige Regatta, an der au Majestät der Kaiser und König an Bord des

(Fortsezung

der ausständigen Bäcker in

Akatow. Durch die Spren Gehilfe Akatow sowie ein Ladenbesißer und ein Schüler {wer verwundet. Der Täter ist entkommen.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

er sburg, 20. Juni. E T. B.) Die Zahl _St. Petersburg beträgt at sih auf alle bei St. Peters-

Der Ausstand ahn gelegenen Sommerfrischen

der Warschauer

ausgedehnt. Aus Kaluga meldet die „Russkoje Slowo', wegen des dort ausgebrochenen Ausstandes

ie Bahnhofs- Telegraphenamt, die Filiale der Reichsbank und militärish bewaht werden. Das Häus des ist von Truppen umgeben.

20. Juni. (Meldung der „St. Petersburger

Telegraphen-Agentur“.) Gestern abend warf ein Unbekannter auf dem Nikolausprospekt eine Bombe gegen den Direktor

Gefängnisses Hamer! und dessen Gehilfen tücke wurden Humbert leicht, jein

des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Erften und Zweiten Beilage.)

Theater.

Deutsches Theater. Donnerstag: Der Kauf- mauu von Venedig. Anfang 74 Uhr.

Freitag : Erdgeift.

Sonnabend: Der Kaufmann von Venedig.

Lessingtheater. Gastspiel des Neuen Operetten-

theaters aus E (Direktor Max Monti). Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die luftige Witwe.

Schillertheater. O0. (Wallnertheater.) ¡Morwitz-Oper. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der Trompeter von Säckingen. Romantische Oper in 4 Akten von Viktor Neßler.

Freitag, Abends 8 Uhr: Martha, oder: Der Markt zu Nichmond.

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der Freischütz.

N.(FriedrichWilhelmstädtishesTheater.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Heiratsluftig. Schwank in 3 Akten von Maurice Champagne.

Freitag, Abends 8. Uhr: Heiratslustig.

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Heiratslustig.

Im Garten täglih: Groftes Militärkouzert.

Komische Oper. Donnerstag: Hoffmanus Erzählungeu.

Freitag und folgende Tage: §ofsmanns Er- zähluugen.

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Donners-

tag, Abends 8 Uhr: Das Feft der Handwerker. Vorher: Die Verlobung bei der Laterue. Freitag und folgende Tage: Das Fest der

Handwerker. Laterue.

Neues Theater. Donnerstag: Orpheus in

Vorher: Die Verlobung bei der

der Unterwelt. Anfang 74 Uhr.

Freitag und folgende Tage: Orpheus iu der Unterwelt. 5 G G

Thaliatheater. (Dresdener Straße 72/73.) Direktion: Kren und Schönfeld. Donnerstag, Abends 8 Vhr: Hochparterre links.

Freitag und folgende Tage: Hochparterre liuks.

Bentraltheater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Neueinstudiert: Der luftige Krieg. Operette in 3 Akten. (Mit Mia Werber und Oskar Braun.) ereiga: Nauon. (Mit Mia Werber und Oskar

aun.

Sonnabend: Der lustige Krieg.

(M2 NEZ GNREZ E C DPIE E SENOSC E R S: EAREN L 7 (E EMDE T T E C T E A

Familiennachrichten.

Vereheliht: Hr. Major Hans von Frankenberg und Proschliy mit Frl. Elisabeth von Lieber- Seichau (Breslau—Seichau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberleutnant Hans Madckensen von Astfeld (Langfuhr bei Danzig). Herrn Pastor Warm (Breslau.) Eine Tochter: Hrn. Grafen Yorck von Wartenburg C Hrn. Pfarrer von Wodike (Bali! t) Unstrut). Hrn. Konsul S. Sega#®

erlin).

Gestorben: Hr. Senatspräsident Neisse (zeipjd Hr. Geheimer Sanitätsrat Dr. med. Mal Alexander Bröer (Breslau). Fr. Major Sas, verw. Dencker, geb. Roseno (Gr.-Lichtet-“ elde).

t

Verantwortlicher Redakteur: Dr. Tyrol in Charlotitenburg.

Verlag der Expedition (I. V.: Koye) in Berlin-

ODrudck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagk- Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32

Sieben Beilagen (eins&ließlich Börsen-Beilage),

ord . der „Viktoria Luise“

zum Deuts hen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen

i 143.

Erfte Beilage

Berlin, Mittwoch, den 20. Juni

Staatsanzeiger. 1906.

T ;

Amlsiches.

Deutsches Reich.

Geseg, E: betreffend Uebernahme 2 Garantie des Reichs in bezug auf eine Eisenbahn von Duala nach den

Manengubabergen. Vom 4. Mai 1906. (Reichsges. Bl. Nr. 29, 1906. S. 525.)

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Mag, was folgt:

51 D ——_—=

Zum Bau und zum Betrieb einer Eisenbahn von Duala nah den Manengubabergen durch die auf Grund der bei- edruckten Bau- und Betriebskonzession zu bildende Kamerun- Eisenbahngesellschaft wird den Jnhabern der Anteile Reihe B der genannten Gesellshaft nah Maßgabe der vorerwähnten Konzession eine Garantie des Reichs bewilligt, und zwar: a. für die Verzinsung des auf die Anteile Reihe B ent- fallenden Teiles des Gesellschaftskapitals in Höhe von 11 Millionen Mark mit 3 Prozent vom Tage der Ein- zahlung an, : . für die Zahlung des um 20 Prozent erhöhten Nenn- betrags der jeweilig gelosten und als solche abzustempeln- den Änteilsheine Reihe B. j H des auf die Anteile A entfallenden Teiles des Gesellschaftskapitals in Höhe von 5 640 000 «6 wird seitens des Reichs eine Garantie weder für die Verzinsung noch für eine Rükzahlung übernommen.

2. Das Privateigentum auf der Halbinsel Bona Beri ist oom Mungo Krick bis Bonamatumba 2 Kilometer landeinwärts alsbald zu enteignen ; für dieses Gebiet ist ein Bebauungsplan

Die im Verkehrsbezirk der zu erbauenden Eisenbahn tätigen Landgesellschaften und Plantagenbesißer sind, soweit sie besondere Jnteressen am Bahnbau haben, zu einer ent- sprechenden Leistung zu Gunsten des Fiskus des Schußgebietes Kamerun heranzuziehen.

Der Reichskanzler ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. : ae :

Urkundlich unter Unserer gge Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen „Fnhteget.

Gegeben Donaueschingen, den 4. Mai 1906.

(L. S.) Wilhelm, I. R. Graf von Posadowsky.

Bau- und Betriebskonzession für die Kamerun- Eisenbahngesellschaft. Nachdem die zur Gründung einet Kolonialgesellshaft unter der

irma s Kamerun-Eisenbahngesell\Yaft gebildete Vereinigung Mee hat, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betrieb einer ¡isenbahn von Duala nah dem Manen- gubagebirge im R Kamerun zu verleihen, wird diese Kon- zession auf 90 Jahre vom Tage der Bestäti ung des Gesellschaft3- vertrags dur den Reid sfanzler unter den na stehenden Bedingungen erteilt:

8&1

Konzessionsträger.

Der Bau und Betrieb erfolgt für tung einer von der Ver- einigung auf Grund des beiliegenden Gesellschaftsvertrags innerhalb einer Frist von einem Jahre vom Tage der Ecteilung dieser Kon? zession zu bildenden Kolonialgesellshaft mit dem Sitze zu Berlin.

Die Wabl des Vorstandes, sofern dieser nur aus einer Person besteht, oder, sofern er aus mebreren Perfonen besteht, des Vorsißenden des Vorstandes und die Wahl des obersten Betriebsleiters im Schuß- gebiete selbst betaf der Delta des Reichskanzlers.

Bau. ür den Bau der Eisenktahn gelten folgende Bedingungen : 1) Die Spurweite soll mindestens 1 Meter betragen; die Bahn kann AngieDa gebaut werden, jedo ift der Grunderwerb für eis

in Doppel vorzuseben. ein Doppelg bei gleichen Preisen deutshes

2) Für den Bau der Bahn ist aterial zu verwenden. 5

3) Die Anschläge, auf Grund deren die Ausführung erfolgen soll, bedürfen der Bestätigung des Reichékanzlers. ;

4) Die Pläne für die Eisenbahnanlagen sind dem Kaiserlichen Gouverneur zur landespolizeilichen Genehmigung vorzulegen.

5) Abweichungen von der genehmigten Linie, sofern sie eine Yb- fürzung oder Verlängerung der gesamten Strecke um mehr als 10 Kilometer, gleichviel nah welcher Richtung, \chiebung des Anfangs- oder Endpunkts bedingen, Genebmigung des Reichskanzlers.

6) Die Vollendung und Sibetriebnabhme. der Bahn muß innerhalb einer Frist von 4 Jahren vom Tage der Bestätigung des Gesellschaftsvertrags erfolgen; der eihsfanzler wird diese Frist entsprehend verlängern wenn der Bau durch unvorher- gesehene Hindernisse ohne Verschulden der Gesellschaft eine Berzögerung erleiden sollte. ,

Der Bau der Eisenbahn kann im Wege eines \chriftliGen Vertrags an eine deutsche Eisenbahnbaufirma übertrag+n werden; ein solher Vertrag unterliegt der igung des Reichskanzlers.

Betrieb.

Für den Betrieb der Eisenbahn gelten folgende Bestimmungen:

1) Die Eröffnung des Betriebs auf einer Strecke ist vorher dem Kaiserlichen Gouverneur anzuzeigen.

2) Die Bahn i mit Betriebsmitteln in angeme}]ener Zahl so auszurüsten, wie es das Verkehrsbedürfnis erheischt.

3) Die Gesellschaft is verpflichtet, die Eisenbahn dauernd ordnungsmäßig zu betreiben und zu diesem Behufe die Bahn- anlagen, einshließlich der zu errihtenden Telegraphenanlagen und die Betriebsmittel in solchem Zustande zu erhalten, da der Betrieb mit Sicherheit und auf die der Bestimmung des Unternehmens entsprehende Weise erfolgen kann. Sie fann hierzu von dem Reichskanzler angehalten werden, jedo sollen strengere Vorschriften nicht erlassen werden dürfen, als sie auf der Mehrzahl anderer in Afrika unter ähnlichen Verhältnissen

oder eine Ver- betürfen der

prranies und betriebenen Bahnen bestehen. Für die Perfonen-

förderung sind mindestens zwei Klassen einzurichten.

4) Die Zahl der Züge wird dem Ermessen der Gesellschaft anheim» gestellt, hat jedoch dem Verkehrsbedürfnisse nah Möglichkeit zu genügen. Der Fahrplan ist in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu maden.

5) Die Bestimmung der Preise f den Personen- und Güterver- kehr bleibt für die ersten fünf Jahre nah dem auf die Betriebs- eröffnung folgenden 1. Januar der Gesellshaft überlassen. Nach Ablauf der ersten fünf Jahre steht es dem Reichskanzler frei, wiederkehrend von zehn zu zehn Jahren Höchstsäße für die einzelnen Personenwagenklassen und Güterklassen festzuseßen die jedoch nit niedriger als die Höchstsäßge der Mehrzahl anderer in Afrika unter ähnlichen Verhältnissen erbauten und betriebenen Bahnen bemessen werden dürfen. Die Festsetzung der Mindestsätze bleibt ebenso der Aufsichtsbehörde vorbehalten. Die Beförderungspreise und alle ihre Aenderungen sind vor der Einführung dem Gouverneur Pgergen und in geeigneter Wiise öffentlih bekannt zu mahen. Erhöhungen treten ohne besondere Genehmigung des Kaiserlihen Gouverneurs erst drei Monate nat ihrec öffentlihen Bekanntmachung in Kraft.

Zur Sicherung des Betriebs der für das Schutzgebiet Kamerun

einzurihtenden Post- und Telegraphenanstalten gelten folgende

Bestimmungen:

a. Die Gesellschaft hat die Briefpost mit allen fahrplanmäßigen Zügen kostenfrei zu befördern, und zwar nach Wahl der Reichspostverwaltung entweder durch Vermittelung des Zugpersonals oder in einem besonderen, für Postzwecke ein-

erihteten Wagenabteil unter Begleitung des erforderlichen

Postperfonals. Letzteres sowie die Gerätschaften, deren die

ostbeamten unterwegs bedürfen, sind gleihfalls kosten- frei zu befördern. Für die Pag ge Einrichtung des Wagenabteils werden der Gesellshaft die Selbstkosten von der Reichépostverwaltung vergütet.

. Die Gesellschaft hat die Postpäckereien in derselben Weise wie die Briefpost zu befördern. Für die Paketbeförderung wird, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Beförderungs- dienst durch das Eisenba npersonal oder durch das Post- personal erfolgt, der Gesellshaft eine Vergütung von 50 9/6 des allgemeinen Stükguttarifs (für Stückgüter aller Art) gewährt. y

. Reichen die unter a bezeihneten Wagenabteile zur Brief- und Pätereibeförderung nit aus, so ist die Gesellschaft verpflichtet, auf Verlangen der Reichspostverwaltung be- sondere Bahnpostwagen in die fahrplanmäßigen Züge ein- zustellen und kostenfrei zu befördern. Die Beschaffung dieser Bahnpostwagen ist von der Gesellschaft nach den Angaben und auf Kosten der Reihspostverwaltung zu bewirken.

Die Vergütung der Päckereien erfolgt nah den Be- stimmungen unter b. :

. Die innere und äußere Unterhaltung der Postwagenabteile (a) und der Bahnpostwagen (e) erfolgt durch die Gesell- schaft ; die Selbstkosten werden von der Reichspostverwaltung erstattet. Für die Erleuhtung sowie für die Reinigung im Innern sorgt die Postverwaltung auf eigene Rehnung ; doch kann sie von der Gesellshaft die Ausführung dieser Lg gegen Erstattung der Selbstkosten in Anspruch nehmen.

. Die Reichspostverwmaltung behält sich vor, im Falle der SFnauspruchnahme des Zugvarjonals für die Beförderung der Briefpost und Postpäkereien nach Maßgabe der Mühe- A eine von ihr zu bestimmende Vergütung zu ge- währen.

Für den Postdienst des Zugpersonals (a und Þ) über- nimmt die Gesellschaft keine Verantwortlichkeit.

. Die Gesellschaft ist verpflichtet, bei dem Bau von Stations- gebäuden auf das Bedürfnis der Reichspostverwaltung an Räumen für Post- und Telegraphenstationen Rücksicht zu nehmen; für die Räume ist postseitig eine jährliche Ver- gütung nah besonderer Vereinbarung zu zahlen.

. Die Gesellschaft hat der Reichstelegraphenverwaltung ynent- geltlich das Recht zuzugesteben, an dem Telegravhengeitänge der Eisenbahn, soweit dies Raum bietet, ihre Telegraphen- und Fernsprcchdrähte anzubringen, sowie das Recht, erforder- lihenfalls eigene Gestänge für Telegraphen- und Fernspreh- leitungen auf dem Grund und Boden der Bahnverwaltung längs der Eisenbahnlinie aufzustellen. Die Gesellschaft wird diese Linien unentgeltlich wie ihre eigenen bewachen.

. Zwischen Orten, welche dur Telegraphen- oder Fern\preh- anlagen der Reihspostverwaltung verbunden find, darf der Bahntelegraph zur Uebermittlung von Nachrichten, die ih nicht auf den Dienst der Eisenbahn beziehen, nur mit Ge- nehmigung der Reihspostverwaltung benußt werden. Im übrigen gelten für die Beförderung von Privattelegrammen dur den Bahntelegraphen die von der Reichspostverwaltung für ihre Linien im deutschen Schutzgebiete Kamerun fest- gesetzten Tarife und sonstigen Bestimmungen. Eine Ver- pflichtung zur Beförderung von Privattelegrammen entsteht für die Gesellschaft hierdurch nicht. :

Der Betrieb der Eisenbahn kann im Wege eines schriftlichen

Vertrags an eine andere Person oder Gesellshaft verpahtet werden;

ein folher Vertrag bedarf der Genehmigung des Reichskanzlers.

8 5.

Die Benutzung der Bahn ist jedermann unter gleihen Bedingungen zu gewähren. Insbefondere haben Fie angeseßten Beförderungspreise gleihmäßig für alle Personen oder Güter derselben Art Anwendung zu finden. Erleichterungen der Beföcderung, welche niht unter Er- P der gleichen Bedingungen jedermann zugute kommen, find un- uläsfig.

y Die Gesellshaft ist auf Verlangen des Reichskanzlers verpflichtet, anderen Unternehmern den Anschluß an die Bahn mittels Privat- anshlußgleisen oder Anshlußbahnen gegen Ersay der der Gesellschaft daraus erwachsenden Kosten zu gestatten, sofern die Gesellschaft die Anschlußgleise oder Anshlußbahnen nicht binnen angemessener Frist selbst hecstelt. Auch ist die Gesellschaft verpflichtet, auf den an- \chließenden Privatans{lußgleisen den Betrieb, unter Beistellung der erforderlihen Tranéportmittel, gegen angemessene Vergütung zu über- nehmen und ferner den Uebergang geeigneter Transportmittel der Privatanshlußbahnen ebenfalls gegen angemessene Vergütung zu gestatten. Die Vergütung ift im Streitfalle von dem Reichékanzler

festzuseßen.

8 6.

Falls die Ges Us&aft, gegen eine ver ih in dieser Urkunde auf

alls die Gese gegen eine der ihr in dieser Urlunde aus- erlegten Verpflichtungen s{huldhaft verstößt und der ihr vom Reichs- kanzler erteilten Anweisung, diesen Verstoß gut zu machen, nit in angemessener Frist folgt, so kann sie für die dur ihr Verhalten dem Verkehre zugefügten Nachteile auf Zahlung eines entsprechenden Geld- betrags in Anspruch genommen werden. / arüber, ob ein Verschulden der Gesellschaft vorliegt, und darüber,

ob fie der infolge eines solchen \huldhaften Verstoßes erteilten An- weisung nicht entsprehend nahgekommen ist, sowie darüber, wie hoh ih der für die entstandenen Nachteile zu zahlende Geldbetrag beläuft,

entsheidet endgültig ein nach §. 7 zu bildendes Schiedsgericht. hiernach von der Gesellschaft etwa zu zahlenden Beträge sind Kasse des Kaiserlihen Gouvernements abzuführen. ELET

Hat ein Verschulden der Gesellschaft bei der Erfüllung der ihr in dieser Urkunde auferlegten Verpflichtungen zur Folge, daß die Eisenbahnstrecke niht rechtzeitig gebaut oder niht betrieben werden fann, so is der Reichskanzler befugt, auf Kosten der Gesellshaft den Bau oder Weiterbau der Bahn und die Ein- rihtung oder Fortführung des Betriebs einem Dritten zu übertragen oder selbst zu übernehmen. Ueber die Frage, ob ein solhes Ver- \hulden der Gesellschaft vorliegt, entscheidet ebenfalls endgültig ein nah § 7 dieser Urkunde zu MUAS Schiedsgericht.

Schiedsgericht.

Das im § 6 vorgesehene Schiedsgeriht wird in der Weise ge- bildet, daß jeder Teil zwei Schiedsrichter bestellt und von sämtlichen Schiedsrihtern ein fünfter als Obmann gewählt wird. Der Reichs- kanzler wird die von ihm gewählten Schiedsrichter der Gesellschaft benennen und die Gesellschaft gleichzeitig auffordern, die von ihr zu wählenden Schiedsrichter binnen vier Wochen, vom Tage der Zustellung der Aufforderung an gerechnet, zu bestellen und ihm namhaft zu machen. Kommt die Gesellschaft dieser Aufforderung nicht rehtzeitig nah, so wählt der Reichskanzler auch die fehlenden Schiedsrichter. Als Obmann ift gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sih ver- einigt. Bei Stimmengleichheit wird der Obmann von dem Präfi- denten des Hanseatishen Oberlandesgerihts ernannt. Das Schieds- geriht tritt in Berlin zusammen. Für das \chtedsrihterlihe Verfahren

elten, soweit in dieser Urkunde nichts anderes festgeseßt ist, die Vor- heiften des zehnten Buches der Zivilprozeßordnung.

Alle an die

88. Vorzugsrechte.

Solange die in dieser Urkunde erteilte Konzession besteht, wird einem anderen Unternehmer die Anlage einer Eisenbahnstrecke, welche neben den verliehenen Bahnlinien in gleiher Richtung aal dieselben Orte oder unter Berührung mehrerer Hauptpunkte derselben laufen würde, niht konzessioniert werden.

Borkonzessionen zum Weiterbau oder zum Bau von Anschlußbahnen dürfen nur nah Anhörung der Kamerun-Gisenbahngesel saft bewilligt werden und bedürfen der Genehmigung durch den Reichskanzler.

Auf einen Bahnbau durh das Reich oder die Kolonie finden die Bestimmungen der vorstehenden beiden Absäßze keine Anwendung.

Die Gesellschaft hat ein Vorzugsreht auf die Konzession für den Bau einer Hafenanlage am Ausgangspunkte der Bahn mit der Maß- gabe, daß die zu \chaffende Hafenanlage, soweit sie nicht für die Zwecke der Eisenbahn erfordert wird, dem öffentlihen Verkehre freizugeben ist. Etwaige Zweifel über die Benayung entscheidet der Reichskanzler.

Grundeigentumébeshafung.

Alle Eigenlums- oder sonstigen dinglichen Rechte, welche dem Schuß- gebiet an dem für den Bau und Betrieb der Eisenbahn und ihre künstige Entwickelung erforderlihen Grund und Boden kraft seiner Hoheitsrechte oder aus irgend einem sonstigen Rechtstitel zustehen, wird das Schußy-

ebiet ohne Entgelt an die Gesellschaft abtreten. Insoweit ihm ein Ver-

fügungörecht nicht zusteht, wird der Reichskanzler nöôtigenfalls im Wege der Enteignung dafür besorgt sein, daß der Gesellschaft von den Verfügungsberehtigten der ezforderlihe Grund und Boden frei von allen Lasten und Eigentumsein|ch- änkungen zu mäßigen und ange- messenen, von der Gesellschaft zu zahlenden Preisen zum Eigentum überlassen wird. 8 10

Materialienentnahme._ z

Der Gesellschaft ist gestattet, in den Wäldern, über welche das M verfügen kann, ohne Entgelt Holz in den Mengen zu entnehmen, welche für den Bau, die Unterhaltung und die Erneuerung des Unterbaues und des Oberbaues während der Konzessionsdauer erforderli is. Die Holzentnahme darf den Grun een der ordent- lihen Waldkultur unter Berückfichtigung der im Bahngebiet ob- waltenden Verhältnisse nicht widerstreiten.

Die Gesellschaft darf ferner aus den dem Verfügungsrehte des Schutgebiets unterliegenden Grundstücken Erde, Kies, Sand und Steine für den Bau, die Unterhaltung und die Erneuerung des Unterbaues sowie der Bahngebäude und Bahnwerkstätten unentgeltlich

entnehmen, soweit dadurch E Interessen nicht verleßt werden.

Landgerechtsame.

Die Gesellschaft ist berechtigt, sich längs der Bahn, nachdem die Zuweisung von ausreihenden Reservaten nach Verhandlungen mit den Eingeborenen an diese erfolgt ist, nach Maßgabe folgender Be- stimmungen Land anzueignen: ; :

Ein zu beiden Seiten der Bahn \ih je 2 Kilometer ausdehnender Streifen Land ist in Blôcke von je 2 Kilometer Tiefe und Breite einzuteilen. Innerhalb der Hälfte dieser Blôcke, die so auszuwählen sind, My die drei Blôcke an den Berührungsseiten der ausgewählten Blôcke freibleiben, hat die Gesellschaft das Recht, sich diejenigen Grundstücke anzueignen, die sib entweder kraft eines privaten oder öffentli rechtlihen Titels im Eigentume des Schutzgebiets befinden oder als hbercenlos seinem Aneignungsreht unterstehen. Der Reichs- fanzler ist befugt, Abänderungen in der Abgrenzung der zur Bodens zuteilung an die Gesellschaft bestimmten Blöcke zu genehmigen, doch darf das Gesamtareal dieser Blôcke das Gesamtareal der übrigen Blôöcke niht überschreiten. Die Gesellschaft darf innerhalb der Blôcke s\olhe Teile nicht aneignen, welche zum Zwecke des Baues von Zufuhrmegen zur Eisenbahn fowie zu fisfalishen oder gemeinnüßigen Anlagen erforderlich find. Für diese

wecke ist au später der Grund und Boden, soweit er noch nit ebaut oder in Kultur genommen worden ist, von der Gesellscha unentgeltlich zurüdzugeben. ; ie Gesellschaft ist ferner berechtigt, im Umkreise von 50 km vom Endpunkte der Eisenbahn von ihr selbst auszuwählende Ländereien bis zu einem Flächeninhalte von 10 000 ha von dem dem Schußgebiet entweder kraft eines privaten oder öffentlich rehtlichen Titels gehörigen oder allem als herrenlos seinem Aneignungsrecht unterstehenden Grund und Boden innerhalb 15 Jahren von der M dieser Konzesfion ab sih anzueignen. Insoweit das danach von der Ge ellschaft erworbene Land zum Bau von Zufuhrwegen zur Eisenbahn oder zu fiskalischen oder gemeinnüßzigen Anlagen gebrauht wird, ist die Gesellshaft ver- pflichtet, es gegen Ueberlassung eines gleih großen und gleihwertigen, dem Schußgebiete gehörigen Landes urückzugeben.

Die Aufsichtsbehörde hat die riften zu bestimmen, innerhalb welcher bei Verlust der Landgerechtsame die Kultivierung der Land- bIôde begonnen werden muß. 8 19

BétuwertbgereBtlame, 4 ür die Dauer der ersten 15 Jahre nah der Bestätigung des Gesellschaftsvertrags wird der Reichskanzler der Gesellshaft aus dem Gebiete, welhes innerhalb zweier durch die Bahnstrecke getrennten und je 100 Kilometer davon entfernten Grenzlinien zu beiden Seiten der Eisenbahn belegen ist, auf Antrag Gebiete bis zu 80 000 Hektar 500 Hektar für jedes ferti gestellte Kilometer) in höchstens 10 Ab- ta nitien zur aus\chlie li@en Aufsuhung und Gewinnung von Mineralien 1 der Kaiserlihen Verordnung, betreffend das ürfen im Schußtzgebtete Kamerun, vom 28. November 1892), vorbehaltlich

wohlerworbener Rechte Dritter, überweisen.