1906 / 143 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Jun 1906 18:00:01 GMT) scan diff

3) wenn die Abänderung des Gegenstandes des Unternehmens, die Auflösung der Gesellshaft oder die Verwertung des Gesellshaftsvermögens durch Veräußerung des Vermögens im ganzen beschlofsen werden E

8 45,

In der ordentlichen Hauptversammlung werden der Geshäfts- beriht des Vorstandes und die Bemerkungen des Aufsichtsrats über den Abschluß des abgelaufenen Rehnungsjahrs zur Erörterung E Darauf wird über die Genehmigung des Abschlusses und

ber die Vorschläge zur Verteilung eines Reingewinns eschluß gefaßt. Sodann werden die fälligen Wahlen vollzogen.

Die Bilanz Bn Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Ge- \häfteberiht des Vorstands und den Bemerkungen des Aufsichtsrats us während zweier Wochen vor der Versammlung in den Geschäftsräumen der Gesellshaft zur Einsicht eines jeden Mitglieds ausgelegt werden.

Die Hauptversammlung is berechtigt, wenn die Bilanz nicht soglei genehmigt wird, einen Aus\huß zur Nahprüfung zu ernennen.

Die Hauptversammlung ist ferner berehtigt, über die Geltend- machung von Ansprüchen der Gesellshaft aus der Verantwortlichkeit der Mitglieder des Vorstands oder der Mitglieder des Aufsichtsrats und über die zu diesem Zwecke einzuleitenden Schritte Beschlüsse zu fassen und zu deren Ausführung bevollmächtigte Vertreter zu wählen. Ansprüche dieser Art müssen geltend gemacht werden, wenn es in der Hauptversammlung mit einfaher Stimmenmehrheit beshlossen oder von einer Minderheit, die mindestens den vierten Teil des Grundkapitals vertritt, verlangt wird.

8 46. Abänderung der Satzung.

Die Hauptversammlung beschließt ferner über Abänderungen und Ergänzungen der Satzung, insbesondere über die Erhöhung und die Herabsetzung des Grundkavitals. j

Soll das bisherige Verhältnis [der Vorzugsanteile Reihe A zu den Stammanteilen Reihe B zum Nachteil einer der beiden Reihen

eändert werden, so bedarf es neben dem Beschlusse der Hauptver- uimlana eines in ee Abstimmung zu fassenden Beschlusses der benachteiligten Anteilseigner. Bei Beschlußfaffung gelten die- selben Grundsätze, die bei Beschlüssen der ganzen Hauptversammlung maßgebend sind. Die Beschlußfassung der benachteiligten Anteils- eigner kann nur stattfinden, wenn sie rehtzeitig unter den Zwecken der Hauptversammlung angekündigt worden ist. Eine gemäß diefer Vorschrift vorzunehmende gesonderte Abstimmung der beiden Reihen muß stets bei einer Beschlußfassung über Erhöhung des Grundkapitals stattfinden. 8 47

Mehrheitsverhältnis.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der Mehrheit der bei der Abstimmung abgegebenen Stimmen (einfahe Stimmen- mehrbeit) ; bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als A,

Die Abänderung des Gegenstandes des Unternehmens, die Auf- lôsung der Gesellschaft, die Berwertung des Gesellshaftsvermögens durch Veräußerung des Vermögens im ganzen sowte die Herabseßung des Grundkapitals bedarf einer Mehrheit von wenigstens drei Vierteln der bei der Abstimmung abgegebenen Stimmen.

Sonstige Abänderungen und Ergänzungen der Sag: ins- besondere die Sg S Grundkapitals, bedürfen einer Mehrheit von wenigstens zwei Dritteln der bei der Abstimmung abgegebenen Stimmen.

Die Wahlen finden, sofern sie niht durch Zuruf einstimmig erfolgen, mittels Abgabe von Stimmzetteln nach einfacher Stimmenmehrheit statt. If diese bei der ersten Wahlhand- lung nit zu erreichen, so findet eine engere Wahl unter denjenigen statt, welhen die beiden höchsten Stimmenzahblen zugefallen E Bei gleicher Stimmenzahl in der mens Wahl entscheidet das Los.

Protokoll. :

Das Protokoll der Hauptversammlung wird von einem Notar aufgenommen und is von dem Vorsißenden und den Stimmenzählern zu unterzeihnen. In dasselbe werden nur die Ergebnisse der Ver- handlungen aufgenommen.

V, Auflösung und Da Ang des Grundkapitals.

Auflösung und Herabseßung.

Ein Beschluß der Hauptversammlung auf Auflösung der Gesell- haft oder auf Herabseßung des Grundkapitals bedarf zu seiner Gültigkeit unter allen Umständen der Genet, migung des Reichskanzlers.

Der Reichskanzler ist berechtigt, die Gesellschaft für aufgelöst zu erklären und die Liquidation herbeizuführen, falls fie wegen Zahlungs- unfähigkeit den Bau der Bahn nicht vollenden oder ten Betrieb nicht beob kann oder den Betrieb einzustellen genötigt ist. Das Reich ist in diesem Falle berechtigt, statt die Gesellschaft für aufgelöst u erklären und die Liquidation herbeizuführen, das Unternehmen in Flueu ganzen Umfange mit allem Betriebêmaterial und sonstigem Zubehör, den Reserve- und Erneuerungsfonds gegen eine Abfindung der Inhaber der Vorzugsanteile Reihe A in Höhe deren Nennwerts zu erwerben. s 60

Liquidation.

Für die Liquidation gelten die Vorschriften der §§ 48, 49 des Bürgerlichen Geseßbuchs.

Bei Ausschüttung der Liquidation8masse sind auf die Vorzugs- anteile Reihe À vorweg die ihren Nennwerten entsprehenden Be- träge zu verteilen. Alsdann erhält das Reih einen dem Gesamt- nennwerte der Stammanteile Reihe B zuzüglih einem Aufgelde von zwanzig vom Hundert entsprehenden Betrag. Ein alsdann etwa noh verbleibender Üebershuß fällt zur pallte dem Reiche zu, die andere Hälfte wird gleihmäßig nah Verhältnis der Nennwerte auf die Vor- ¡ugsanteile Reihe A und die Stammanteile Reihe B verteilt. Die ausgelosten und abgestempelten Stammanteile Reihe B stehen den nos nicht ausgelosten und Ie Een glei.

Sperrjahr.

Die Verteilung darf niht eher vollzogen werden als nach Ablauf eines Jahres, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Auflösung der Gesellschaft unter Aufforderung der Gläubiger, sih bei ihr zu melden, im „Deutschen Reichsanzeiger“ und in etwaigen anderen Gesell- \haftsblättern bekannt gemaht worden ist. Bekannte Gläubiger find au dann zu befriedigen, wenn sie sich niht melden. Im übrigen wird nah § 52 des Bürgerlichen Me eßbudhs verfahren.

Auf Grund einer Herabseßung des Grundkapitals dürfen Zablurgen an die Mitglieder der Gese daft niht eher erfolgen als nach Ab- lauf eines Jahres, von dem Tage an gerehnet, an welchem der Gu auf Herabsetzung des Grundkapitals unter Aufforderung der Gläubiger der Gesellschaft, sich bei ihr zu melden, im Deutschen Reich» anzeiger und in etwaigen anderen Gesellshaftsblättern bekannt gemacht ift und nachdem die Gläubiger, die sih gemeldet haben, befriedigt oder hergestellt worden sind. Cine durch Herabsetzung des Grundkapitals ezweckte Befreiung der Mitglieder von der Verpflichtung zur Leistung von De auf die von ihnen übernommenen Anteile tritt niht vor dem bezeichneten Zeitpunkt in Wirksamkeit.

VI, Erwerbsrecht hes Deutschen Reichs.

Das Deutsche Reich hat vom Beginne des 21. Geschäftsjabrs an das Recht, die Vorzugsanteile Reihe A, die Stammanteile Reihe B und die ausgelosten und abgestempelten Stammanteile Reihe B dur einseitige dem Vorstande der ry mit dreimonatlicher Frist abzugebende Erklärung p. Schluffe eines CesGi anes zu erwerben. Sofern der Erwerb vor Ablauf des 30. Geschäftsjahrs erfolgt, beträgt der Erwerbspreis für jeden Vorzugsanteil Reihe A sowie für eden noch nicht ausgelosten und abgestempelten Stammanteil eibe B einhundertundfünfzig Mark, für jeden ausgelcsten und ab-

für die Vorzugsanteile Reihe A die {awigsate Kapitalisierung der auf die Vorzugsanteile R A im Durchschnitt der leßten fünf bei Abgabe der Erklärung abgeschlossenen Geschäftsjahre entfallenen Ge- winnanteile, jedoch niht weniger als den Nennwert und niht mehr als das Anderthalbfache dieses Nennwerts, alsc einhundertundfünfzig Mark für jeden Vorzugsanteil Reihe A. Der Erwerbspreis der nos niht zurüdgezablten Stammanteile Reihe B beträgt alsdann einhundertundzwanzig Mark für jeden Anteil, zuzüglih eines Be- trags, welher der zwanzigfahen Kapitalisierung der gemäß § 20 Ziffer 6 und 7 im Durchschnitt der leßten fünf bei Abgabe der Er- ärung abgeshlossenen Geschäftsjahre auf die Stammanteile Reibe B entfallenen Gewinnanteile entspriht, welcher - jedoch dreißig Mark nicht übersteigen darf. Der Erwerbspreis der ausgelosten und abge- stempelten Stammanteile Reihe B beträgt die zwanzigfahe Kapitali- erun der gemäß § 20 Ziffer 6 und 7 im Durchschnitte der leßten ünf bei Abgabe der Erklärung abgeschlossenen Geschäftéjahre auf die Stammanteile Reihe B entfallenen Gewinnanteile, jedoch nicht mehr als dreißig Mark für jeden Schein.

Dem Reiche steht es frei, ledigli die Vorzugsanteile Reihe A oder die noch niht ausgelosten und abgestempelten Stammanteile Reihe B oder die ausgelosten und abgestempelten Stammanteile Reihe B zu erwerben. Nah Erwerb einer dieser Gattungen steht ihm das Recht auf Erwerb der anderen Gattungen noch in derselben

Weise zu. VII. Aufsichtsbeh örde. 8 54.

Kommissare.

Die Aufsicht über die Gesellschaft wird von dem Reichékanzler (Auswärtiges Amt, Kolonialableilung) geführt, der zu diesem Behuf einen oder mehrere Kommissare bestellen wird. Die Kommissare find berechtigt, an den Sizungen des Aufsichtsrats und an den Hauptver- sammlungen teilzunehmen, von dem Vorstande jederzeit Berichterstattung über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, auch deren Bücher und Schriften einzusehen sowie auf Kosten der Gesellshaft, wenn dem Verlangen dazu berehticter Mitglieder der Gesellshaft auf Berufung der Hauptversammlung gemäß § 44 Nr. 2 nit entsprohen wird, oder aus sonstigen wichtigen Gründen eine außerordentlihe Haupt- versammlung zu berufen.

8 55.

Die Aufsicht wird darauf gerichtet, daß die Geschäftsführung der Gesellschaft dem im § 2 bezeihneten Zwecke und den übrigen Be- stimmungen der Satzung entspriht und im Einklange mit den geseß- lien Vorschriftea erfolgt. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ift, abgesehen von den lone in dieser Saßung vorgeschriebenen Fällen, zur Aufnahme von Anleihen, zur Ausgabe von Schuldverschreibungen sowie zu allen Aenderungen der Satzung, zur Auflösung des Unter- nebmens und zur Verwertung des Gesellschaftsvermögens durch Ver- äußerung des Vermögens im ganzen erforderlich.

VIII. Aa N mungen Die sämtlichen auszugebenden siebzehn Millionen Mark Anteile find von den Gründern der U: ft übernommen woiden.

Der erste Aufsichtsrat roird in der Hauptversammlung, welche die Sagzung feststellt, aus den Mitgliedera der Gesellshaft gewählt Er bleibt im Amte bis zur ersten Hauptversammlung nah Verleihung der im § 11 tes SQuy ge dgelenes bezeihneten Rechte durch den Bundesrat. Auf den ersten Aufsichtsrat 9 die Vestim- mungen des § 30 Abs. 1 und Abs. 5 der Sazu1g Anwendung. Der erste Auffichtsrat wählt sofort nach der Hauptversamm- lung, welde die Satzung feststellt, seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter und [keshließt über die Zusammenseßung des Vorstands und bestellt defsen Mitglieder. Alles dies geschieht gültig dur die in jener Hauptversammlung anwesenden Mitglieder, ohne daß es der Zuziehung der abwesenden und der Erklärung über die Annahme der Wahl bedarf, und zwar auch dann, wenn weniger als die Hälfte der Mitglieder des N anwesend sein sollten.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und seine beiden Stellvertreter werden er E die Genehmigung dieser Sazung bei dem Reichs- kanzler und die Verleihung der im § 11 des Schuygebietsgeseßzes vors gesehenen Rehte nahzusuchen und die etwa von den Reichsbehörden geren Ergänzungen und Aenderungen dieser Saßung mit ver-

indliher Kraft für die Gesellshaft und deren sämtlihe Gründer und Anteilseigner zu beschließen. Anlage zu § 17 der MuuN en. i ilgungsplan.*)

Annuität M. Zinsen |374831,52] 1.

Annuität

M Kapital | Zinsen |374 831,52 Netto- |Fuli Netto- tilgung tilgung

M M. h. A. M M

1. | Kapital Juli

Wetterbericht vom 20. Juni 1906, Vormittags 9} Uhr.

L 8

d U

Barometerstan 00 “raue: vem

|[Schwerein 450B

Witterungs- verlauf der leyten 24 Stunden

Wind- rihtung, Wind- stärke

Name der Beobachtungs- station

lag in tun

7 ÉS F

14,1 13,4 14,8 18,9

Borkum Keitum Hamburg . . Swinemünde

Rügenwalder- münde . .

Neufahrwafser Memel Aachen . Hannover . . Berlin . . . Dresden Breslau . . Bromberg Me e Frankfurt, M. Karlsruhe, B. München .

771,2 |NW 2\|bedeckt 769,7 [WNW 3 bedeckt 770,0 INW 2\bededckt 767,6 |SW 2lheiter

767,7 [Windst. [Nebel 766,9 [N 1\wolfkenl. 7662 NW 2\wolkenl. 771,5 |5NW 2|bededt 770 5 |W 3\bedeckt 768,3 |N 2'heiter 768,5 |NW 2lheiter 766,4 |N 1|heiter 767,1 |¡ONO 2\wolkenl.

3

4

meist bewölkt Nachm. Niederschl.

meist bewöllt vorwiegend heiter

vorwiegend heiter vorwiegend heiter vorwiegend heiter Gewitter ziemlich heiter vorwiegend heiter vorwiegend heiter vorwiegend heiter ziemlich heiter Gewitter Ytachts Viteder)a:[. Gewitter Gewitter (Wüilhelmshbav.) ziemlich heiter (Kiel) vorwiegend beiter (Wustrow i. M.) vorwiegend heiter (Königsbg., Pr.) vorwiegend heiter S Nackts Nteders{l. Magdebur tis P. (GrünbergSchL) ziemlich heiter (Mülhaus., Els.) Gewitter (Eriedrichshaf.) Gewitter

(Bamberg) Nachts Nieoers{l.

10,4 15,4 18,2 15,8 15,0 20,6 19,5 19,5 16,4 16,8 16,2 16,8 16,5

D

wmm O OIOIOIOCOE

7702 |N wolfig 769,6 |\N bededt 769,3 [NNW 2|Negen 767,8 |NW 2lbedeckt

pmk | erma

Stornoway . | 764,9 |SSW 4\Nebel 12,8 Malin Head Valentia . Seilly . Aberdeen Shields

Holyhead . . Isle d’'Aix . St. Mathieu

Grisnez

764,7 |SSW 4\Regen 13,3

767,6 3\bedeckt 15,0

770,9 | 2|bedeckt 15,0

767,9 |[SSW 2|halbbed.| 17,2

770.0 15 0

SW 2\wolkig

770,2 |S 4\bedeckt 13,3

772 2 \NNW 3\wolkenl.| 17,4

772,21NO 2lhbalbbed.| 15,4

771,5 |S 1\wolkenk. Paris 72,4 |NNO 2|[woltenl. Vlisfingen . | 772,6 |N 1\wolfenl.| 15,8 Helder . . 771,8 \NNW 1 heiter 16,0 Bodoe. . | 764,8 |[NW 4\wolkig 8,2 Christiansund | 762,2 [W 4Nebel 11,6 Skudesnes . | 767,7 \NNW 4\wolkig | 12,3 Skagen . . | 766,0 |WSW 3\heiter 16,4 Vestervig . . | 767,5 |W 4|heiter 15,3 Kopenhagen . | 767,5 |WNW 2 beiter 18,5 Karlstad . . | 765,0 |(SW 2\wolkenl.| 18,6 Stockholm . | 764,8 |[SSO 1|heiter 22,2 Wisby . . . | 765,3 |[WSW2|wolkenl.| 18,4 Hernösand 763,3 \[SW 2wolkenl.| 17,6 Haparanda . | 758,7 |Windst. [heiter 14,8 Riga . 764,8 |N l\wolfenl.| 16,6 Wilna . . . | 765,2 |Windt. |wolkenl.| 13,6 Du, 16,8 Petersburg .

764,4 |N 1\wolkenl. 763,4 |[SW l1wolkenl.| 15,1 Wien . . . | 765,6 |[SW 2\wolkenl.| 20,9 Prag . . . | 766,7 |N 1 halb bed.| 21,6 Mon. 160019 1 19,8 Florenz 762,7 |S 1 9)

wolfig 18,8 Cagliari . . | 762,3 |NW

16,8 15,9

Go S

1911/11 000 000/330 000

1912/10 962 700/328 881 1913/10 924 400/327 732 1914/10 885 100/326 553 1915/10 844 900/325 347 1916/10 803 600/324 108 1917/10 761 400/322 842 1918/10 718 100/321 543 1919/10 673 600/320 208 1920/10 628 100/318 843 1921/10 581 500/317 445 1922/10 533 600/316 008 1923/10 484 600/314 538 1924| 10 434 400/313 032 192: [10 382 900/311 487 1926/10 330 100/309 903 1927|10 276 000/308 280 6 236 200/187 086 1928| 10 220 500|306 615 6 079 800/182 394 1929| 10 163 700/304 911 5 919 400/177 582 1930/10 105 400/303 162 5 755 000/172 650 1931/10 045 700/301 371 5 586 600| 167 598 1932| 9 984 500/299 535 5 413 900/162 417 1933| 9 9: | 5 236 800/157 104 1934 5 055 400/151 662 1935 4 869 400/146 082 1936 4 678 800/140 364 1937 4 483 400/134 502 1938 4 283 100/128 493 1939 4 077 900/122 337 1940 3 867 400/116 022 1941 3 651 800/109 554 1942 3 430 700/102 921 1943 3 204 100| 96 123 1944 9 971 900| 89 157 1945 9 733 800| 82 014 1946 2 489 800| 74 694 1947 9 239 700| 67 191 1945 1 983 300| 59 499 1949| 8 67 1720 500| 51 615 1950| 8 57 1451 200| 43 536 1951| 8 48 1175 100| 35 253 1952| 8 38 892 100| 26 763 27 17

37 300 38 300 39 300/1955 40 200/1956 41 300/1957

2 934 700

110 700 113 500 116 300 119 300 122 200 125 300 128 400 131 600 134 900 138 300 141 700 145 300 148 900 152 700 156 400 160 400 164 400 168 400 172 700 177 100 181 400 186 000 190 600 195 400 200 300 205 200 210 500 215 600 221 100 226 600 232 200 238 100 244 000 250 100 256 400 262 800 269 300 276 100 283 000 290,100 297 300

Uebertrag

8 065 300/241 959 7 954 600/238 638 7 841 100/235 233 7 724 800/231 744 7 605 500/228 165 7 483 300/224 499 7 358 000/220 740 7 229 600/216 888 7 098 000/212 940 6 963 100/208 893 6 824 800/204 744 6 683 100/200 493 6 537 800/196 134 6 388 900/191 667

5 200/260 256 9 700/257 391 1 900/254 457

1953 602 000| 18 060 304 700| 9141| 8304700

Summe |11 000 000 *) Die Tilgung beginnt erst mit dem 1. Juli 1911 18 der

1954

gestempelten Stammanteil Reihe B s Mark. Sofern der Erwerb nah Ablauf des 30. Geschäfttjahrs erfolgt, beträgt der Erwerbspreis

Konzession, § 17 der Satzung).

Regen halb bed.| 20,0

Cherbourg . | 773,1 |Windst. [heiter 16,8 Clermont 770,7 |NNW 3\|bedeckt 17,3 Biarritz 773,9 |[SW 3l\balbbed.| 17,0 Nizza Z 762,5 |Winbdst. |wolkia 20,4 Krakau . . . | 764,9 |N 1|wolkenl.| 22,0 Lemberg . . | 764,3 |NO 3\wolkenl.| 19,7 Hermanstadt | 762,2 |SO 3\|wolkenl. 763,0 |ONO 3\wollkig 761,7 |[W 3\wolfenl. 762,1 |ND 1/bededt 762,9 |WSW 1 |bedeckt 764,2 |N 1\wolkenl. 764,3 |WNW 1\wolkenl. 768,7 NW 1/|bedeckt

768 4 |W 1/halbbed.| 16,6 Lugano . .… | 764,7 |N 1\bededckt 19,0 Säntis . . . | 570,2 |N 2\Negen 4,6 Widck. . . . | 766,5 |Windst. |bedeckt 13,2 Wärschau . .

Portland Bill

18,4 24,6 21,0 21,4 20,7 11,6 14,1/- 15,7

E, Brindisi . . Livorno Belgrad . . Helsingfors U Zürih . . . Genf

l Ialolmlcalol|mlolplalololololoicolal eel Clc|olo|ol oco S CC|C|C/C/C|Co0 O O

772,0 'SW l1'wolfig 13,3!

Ein Maximum über 774 mm liegt über der Bigcayasee, ein Minimum unter 760 mm über Lappland. In Deutschland ist es im Nordwesten und Nordosten etwas kühler, im Osten heiter, sonst meist trübe; im Süden gingen Gewitter nieder. Im Osten ift kühleres, im Norden trockenes Wetter, und im Süden sind Gewitter wahrscheinli. Deutsche Seewarte.

Mitteilungen des Königlihen Aöronautischen Observatoriums Lindenberg bei Beeskow, veröffentliht vom Berliner Wetterbureau. Ballonaufstieg vom 19. Juni 1906, 84 bis 9 Uhr Vormittags:

brs 122 m | 500 m |1000 m | 1500 m|1660m| L.

Temperatur (09 20,7 | 162 | 124 | 92 | 8,1

Rel. Fchtgk. (2/0 50 ? (Registrier 1ng versagt)

Wind-Richtung.| N | NNW| NNW | NNW | NNW Geshw.mps | 1 bis 2 | 2 bis 3 | 3 bis 4 2 bis 3 | 2 bis 3

Himmel wolkenlos.

zum Deutschen Reichsanzei

Zweite Beilage

Berichte von deutschen Fruchtmärkten. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistishen Amt.

Qualität

gering

mittel

gut

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster 6

höchster

niedrigster h.

hôdhster

M

niedrigster

Verkaufte Menge

Doppelzentner t

Verkaufs- wert

ger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 20. Juni

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Außerdem wurden

16,50 15,00

Goldap . 16:30

Marggrabowa s orn . . . . . » . . . fran u a. O. R z 4) 0 n . . . 0 0 LEA Schneidemühl . 16,80 Znin . . . « 17,00 Breslau . . 16,30 reiburg i. Schl. 17,00 as . . . . . 1220 Neu adt O.-S. . 17,20 18,00 18,61

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Günzburg « - Memmingen « Schwabmünchen . Waldsee . . + - Pfullendorf .

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17,00

15,20 16,40 17,50 17,50 16,60

17,00

E i e des 0,8 Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Dopp Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die

17,29 15,50 16,70 16,50

17,60 17,00 17,20 16,80 17,30 16,80 17,50 17,40 18,50 18,75 17,10

20,00 18,60

19,40 19,80 18,90 19,56

18,80

13,25 13,00 12,50 13,40

14,50 14,70 15,00 14,50 14,50 14,60 14,90 16,40 16,50 17,03 15,30 15,60 17,00

14,30 13,50 12,00 12,60

15,70 15,00 13,10 14,50 14,80 14,80 14,50 15,00 17,50 17,00

15,60 14,00 14,00 14,90 17,60 17,00 16,20 16,40 16,50 16,30 15,20

16,60 18,00 17,50 16,00 19,40 16,80 17,40 16,50 16,50 19,00 17,20

elzentner und der Verkaufswert Bedeutung, daß der betreffende Preis

17,25 15,50 16,70 16,70

17,60 17,00 17,40 17,20 17,50 17,30 17,60 17,60 19,00 18,75 17,10

20,00

Wei |

18,60

19,40 19,80 18,90 19,56 19,40

Roggen.

13,25 13,00 12,70 13,60

14,50 14,70 15,20 14,70 14,70 15,10 15,00 16,60 17,00 17,03 15,30

15,70

16,80 18,50 18,00 16,00 19,40 16,80 17,40 17,00 16,50 19,00 17,20

17,70 19,00 18,89 18,10

18,50

19,00

20,00 19,00 19,60

15,00 16,00 15,20 13,69 15,10 15,20 15,30 14,90 18,00

18,00

af er. 16,00 14,40 15,60 15,40 17,80 17,20 16,80 16,60 17,00 16,60 15,70 17,60 17,00 19,00

18,00 16,50 19,60 17,00

16,85 17,60

Keruen (enthülfter Spelz, Dinukel, Fesen).

20,00 19,00 19,60

14,00 13,50 13,00 14,00 15,50 14,70 15,00 15,40 15,40 15,20 15,60 15,20 16,90 17,50 17,19 16,30 16,00 17,50

14,60 14,C00 12,80 13,20 14,20 15,00 16,00 15,40 14,00 15,50 15,50 15,80 15,00 19,00 18,50

16,00 14,40 15,60 15,60 17,80 17,20 16,80 16,80 17,50 17,00 16,20 17,60 17,20 19,50 18,50 16,50 20,00 17,00

17,00 17,60

auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. nicht vorgekommen ist, ein Pun

251

510

10 176 60 1 000 100 1 620 74 1243 6 18 298

7 127 900 15 800

Der Durchschnittspreis wird

12,88

14,60 15,70

14,53

16,63

14,76 396 15,23

17,00 810 16,20

17,60 16,67 16,20 16,80 104 17,40 16,56 18,14 17,56

kt (.) in den legten sechs S

17,00 16/20

17,40 16,20

18. 6. 12. 6.

12. 6, 12. 6.

16,08

17,00 17,04 16,79

18,20 | 12.6. i 1752 | 12,6. í

aus den unabgerundeten Zahlen berehn

palten, daß entsprechender Bericht fehlt.