1862 / 19 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Cirfular - Verfügung vom 8. Dezember 1861 betreffend die für die Bewilligung der Gewerbe- steuerfreiheit an Handwerker erforderlihen Be-

dingungen.

Geseß vom 19. Juli 1861 (Staats-Anzeiger Nr 190 S. 1513), Anweisung vom 12. August 1861 (Staats-Anzeiger Nr. 212 S. 1673).

Die von den Königlichen Regierungen eingereihten Verzeich- nisse derjenigen Handwerker, für weldbe nah §. 21 Nr. 2 des Ge- seßes vom 19. Zuli d. Y Gewerbesteuerfreiheit nacbgesucht wird, ergeben, daß die unter Nr. 10 der Anweisung vom 12, August d, J. aufgestellten Grundsäße für die Ausführung der erwähnten Gefchesbestimmung nicht Überall und gleichmäßig beachtet worden find. Die eingereichten Listen bieten überdies nicht das Material dar, dessen es bedürfte, um deren Berichtigung und Feststellung von hier aus bewirken zu können. Jndem ih mi deshalb ge- nöthigt sehe, die nochmalige sorgfältige Prüfung und Feststellung der Verzeichnisse für diesmal den Königlichen Regierungen zu über- lassen, bestimme ich zur Beseitigung der wahrgenommenen Jrr- thümer und angeregten Zweifel unter Hinweisung auf die in der Anweisung vom 12. August d. J. unter Nr, 10 ausgesprochenen Grundsätze die folgenden Regeln als genau zu beobachtende Richt- {nur für das Verfahren und die Entsheidungen der Königlichen Regierungen. I, Die Skeuerfreiheit kann nur solchen Handwerkern bewilligt werden, welche bereits im laufenden Jahre Gewerbesteuer entrichtet haben. IT, Die Steuerfreiheit kann nicht bewilligt werden denjenigen Handwerkern, welche bei der Veranlagung der Gewerbesteuer für das nächste Jahr zum Mittelsaze der Klasse U. oder zu einem höheren Steuersate eingeschäßt sind. Für Handwerker, welche in der ersten Abtheilung zu 6 Thlr,, in der zweiten Abtheilung zu 4 Thlr. Steuer für das nächste Jahr veran- lagt sind, kann die Steuerfreiheit nur dann zugestanden wer- den, wenn solche Handwerker, deren Steuerpflichtigkeit sich lediglih auf die Anzahl. der: beschäftigten Personen gründet (2 Gesellen u. s, w.), in der betreffenden Stadt nicht unter dem Mittelsaße veranlagt sind. TII, Die Bedingung der Steuerfreiheit, daß das Handwerk seiner Natur nach ohne Halten eines offenen Lagers nicht wohl loh- nend betrieben werden kann, kann bis auf Weiteres a) allgemein als vorhanden ohne besondere nähere Ermit- telungen angenommen werden in Betreff der Bürsten- macher, Drechsler, Handshuhmacher, Holzpantoffelmacber, Hutmacher, Kammmacher, Klempner, Knopfmacher, Korb- macher, Kürschner, Müßenmacher, Nagelschmiede, Seiler, Töpfer, Zinngießer ;

b) ist dagegen allgemein als nicht vorhanden anzunehmen in Betreff der

Schneider, Tischler, Stuhlmacher, Stellmacher, Glaser ;

c) in Betreff der übrigen Handwerker kann die in Rede stehende Bedingung nur dann als vorhanden angenommen werden, wenn mindestens drei Viertheile von allen Mei- stern des fraglichen Handwerks, welche in demselben Rollen- bezirke wohnen, das Handwerk nicht ohne Halten eines offenen Lagers oder regelmäßigen Besuch des Wochen- markts betreiben.

IV, Bezüglich der Besteuerung der Handwerker, welche zugleich mit andern als selbst verfertigten Waaren handeln, verbleibt es im Uebrigen bei den bisherigen Grundsäßen (Verfügung vom 30. Juni 1827). Der Umstand, daß ein Handwerker andere als selbstverfertigte Waaren führt, steht jedo, wenn die sonstigen Voraussetzungen des ESteuererlasses bei ihm zu- treffen (I. bis 111.), der Bewilligung desselben nicht entgegen. Die Bewilligung der Steuerfreiheit in Klasse U. hat nicht die Veranlagung in Klasse B. zur Folge, wenn solche bisher unterblieben und keine Aenderung des Gewerbebetriebes ein- getreten ift.

V, Die Berücksihtigung der individuellen Verhältnisse (Bedürf- tigkeit , Krankheit , Alter u. st. w.) der Handwerker kann die Bewilligung der Steuerfreihßeit niht rechtfertigen , vielmehr fommt es immer darauf an, ob, abgesehen von diesen Ver- hältnissen, die bestimmungêmäßigen Bedingungen der Steuer- freiheit als vorhanden nachgewiesen sind.

Zur Erläuterung der vorstehenden Regeln wird bemerkt :

zu 1, Jn einigen Listen find zahlreihe Handwerker aufgenom-

men , welche zur Zeit noch überall nicht steuerpflictig sind, und von denen nur erwartet wird, daß sie im künf- ligen Jahre ein offenes Lager fertiger Waaren halten oder die Wochenmärkte bejuten möchten. Dies Ver- fahren is nicht rihtig, Bedingung der Steuerfreiheit ist, daß die Veranlagung des Handwerkers zur Gewerbe- ‘steuer für dasjenige Jahr, für welches die Steuerfreiheit

beantragt wird, stattgefunden hat, und wenigstens für einen Theil des laufenden Jahres die Gewerbesteuer ent: ricbtet ist.

zu Il, Wie schon in der Anweisung vom 12. August d. J,

Nr. 10 ausgesprocben ist, geht die Absicht des §. 21 Ar, 2 Deo Werenes om 1... d, J. Witt dahin, die eine Gattung der steuerpflibtigen Hand- werker, welcbe ein offenes Lager fertiger Waaren hal- ten oder die Wochenmärkte beziehen, vor der anderen Gattung von Handwerkern, welche steuerpflihtig sind, weil sie 2 Gesellen oder einen Gesellen und 2 Lehr- linge halten, zu begünstigen. Vielmehr soll nur der Härte abgeholfen werden, welche darin lag, daß gewisse Hand- werker zur Gewerbesteuer herangezogen werden mußten, weil sie ein offenes Lager fertiger Waaren oder den Be- such der Wochenmärkte auch bei dem unbedeutendsten Ge- shäft8umfange nah den eigenthümlihen Verhältnissen ihres Gewerbes nicht enthehren können. Soll diese Ah- sicbt erreibt, und nicht andererseits eine ungerechtfertigte Begünstigung der einen Gattung vor der anderen Gat- tung steuerpflichiiger Handwerker eingeführt werden, 10. 1 C0. nolbwendig, dle Bexhaltnifle beider vors gedachten Gattungen zu vergleichen und hierzu bie- lei nch als «gemein anwendbharex Maaßstab die stattgehabte Einshäßung zur Gewerbesteuer dar, Auf die von einzelnen Behörden bei dem einen oder anderen der zur Steuerfreiheit empfohlenen Handwerker gemachte Andeutung, daß die Einschäßung zu hoch erfolgt sei, kann feine Nücksicht genommen werden. Das Geseh gewährt dem Einzeluen wie den Behörden ausreichende Mittel, um eine verhältnißmäßig gleiche und gerechte Steuervertheilung herbeizuführen.

Hiernach sind in den aufgestellten Verzeichnissen für die ITI, und IV. Gewerbesteuer - Abtheilung alle Hand- Werler, wee fUr 1802. au. mebr als 2 Tbir: Sieuzr veraulagt find, zu streihen. Für die 1, und 11. Abtheise lung ift ebenso ml den zu 6 beziehungsweise 4 Thlr, Veraniagten zu verfahren, wenn bei Prüfung der Ge- werbesteuerrolle sih herausstellt, daß auch andere Hand- werker, welche steuerpflichtig sind, weil sie zwei Gehülfen oder einen Gehülfen und zwei Lehrlinge halten, in der Rolle zu geringeren Säßen als dem Mittelsaße der Klasse U aufgeführt sind.

¿u T, Die Frage, bei welcben Handwerken die Vorausseßung des

G. Ql Ne 2 des Gesehes vom 19. Juli d. J... das ein lohnender Betrieb ohne Halten eines offenen Lagers oder Besuch des Wochenmarkts nicht wohl möglich sei, zutreffe, oder nicht zutreffe, ist, wie die eingereichten Verzeichnisse ergeben, höchst verschieden aufgefaßt und beantwortet. Nur zum geringen Theil erklären sich die durhaus ab- weichenden Vorschläge durch offenbare Nichtbeacbtung des Unter „Nr, 40a. der Anweisung vom 12. August d, F. gegebenen ausdrücklihen Hinweises auf die Unzulässigkeit der Berücksichtigung blos individueller Verhältnisse der einzelnen Handwerker. Größtentheils entspringen die Abs weichungen aus den Zweifeln, zu welchen die gestellte Frage selb und die verschiedenartigen örtlichen Verhält- nisse Veranlassung boten.

Jm engsten Sinne läßt sich nur von wenigen Hand- werken sagen, daß der Natur des Gewerbes nach das Halten eines offenen Lagers oder der Besuch des Wochen- marfktes Bedingung eines lohnenden. Gewerbes sei. Es würde dies vorausseben, -daß gewisse Gegenstände, auf deren Fertigung der Handwerker, um überhaupt Verdienst zu haben, nothwendig angewiesen ift, nicht bestellt, sondern fast ausnahmsêlos im fertigen Zustande begehrt werden, Außerdem aber giebt es noch Handwerke, bei denen, in größerer oder geringerer Ausdehnung, fast überall oder nur in gewissen Gegenden herkömmlich das Halten eines offenen Lagers oder der Besuch des Wocbhenma1ktes oder beides vereinigt in dem Grade üblich ist, daß sich der einzelne Handwerker, wenn er fih nicht in einer aus- nabmêweise günstigen Lage becsindet, dem herrschenden Gebraucbe nicht zu entzieben vermag. Es is für ange- messen gehalten, auc solhe Handwerker auf Grund der angeführten Geseßesstelle zum steuerfreien Gewerbebetriebe zuzulassen. Jedoch wird hierbei eine gewissenba!te Fest- stellung der Tratsache vorausgescht, daß wuklih minde- ftens 4 aller Handwerker der fraglicen Art in derselben Stadt, oder für die vierte Gewerbesteuer - Abtheilung in demselben Kreise, nit obne ein offenes Lager feitiger Waaren zu halten , oder die Wocbenmärkte zu lesucten, ihr Gewerbe treiben. Es sind somit die unter 111 b. be- nannten Handwerker unter allen Umständen in den vorge- legten Verzeichnissen zu streihen, Den unter 111 a, aufge führ-

richtigen. Eine summarische Nacbweisung der einzelnen Handwerke, für welche die Steuerfreiheit bewilligt ist und der deshalb von dem

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ten Handwerkern kann die Steuerfreiheit dagegen , wenn hinsichtlih des Steuersabes (11.) keine Bedenken obwalten, zugestanden werden. Hinsichtlih der übrigen Handwerker ist beispielsweise bei den Shuhmachern zu ermitteln , ob X aller Shubmacher derselben Stadt, beziehungsweise in dem Rollenbezirke der vierten Abtheilung, ein offenes - Lager halten oder den Wochenmarkt mindestens ein Mal wöchentlich regelmäßig beziehen. Jst dies der Fall, so kann, wenn feine Bedenken in Betreff des Steuer- saßes obwalten (11,), ebenfalls die Steuerfreiheit bewilligt werden. Jn gleiher Weise ist in Betreff der Buchbinder, Sattler u. # w. zu verfahren, Sind weniger als 4 Handwerker der fraglihen Art im Nollenbezirke vorhanden, so fann nux, wenn sie sämmtlich ein offenes Lager halten oder den Wochenmarkt beziehen, der Erlaß der Gewerbesteuer in Frage kommen.

zu IV. Der Umstand, daß neben den selbstverfertigten au zuge- kaufie oder angefaufte Gegenstände im offenen Lager ge- alten oder auf dem Wochenmarkte feil geboten werden, muß bei Entscheidung über die Zulässigkeit des steuerfreien Gewerbebctriebes im Allgemeinen außer Betracht bleiben, Die Veranlagung des Handwerkers in Klasse U., auf welche allein sich der §. 21 Nr. 2a, a. O. bezieht, seßt nach den beskehenden Bestimmuvygen (Verfügung vom 30. Juni 1827) con voraus, »-daß das fragliche Handelsgeschäft so geringfügig ist, daß eine höhere Steuer als der Miltel- saß dek Klasse B, darauf niht würde gelegt werden kôn- nen. Sollte der Erlaß der Steuer in Klasse U. aber die Veranlagung wegen des Handels in Klasse B. zur Folge haben, so würde damit die leztere in ungerechtfertigter

Weise Überlastet werden. , Nach den entwickelten Grundsäßen und Regeln sind die auf- gestellten Verzeich nisse nunmehr ungesäumt zu prüfen und zu be-

Steuersoll abgcseßten Beträge, nach den Abtheilungên geordnet, ist nach anliegendem Muster (a) bis zum 15. Januar k. J. einzureichen.

Es i} zu erwarten, daß noch nachträglich derartige Bewilli- gungen im Reclamationswege werden nacbgesucht werden , nachdem die Feststellung der Verzeichnisse und demgemäß des Steuersolls der Klasse H. für 1862 ersolgt sein wird (Cirkular-Verfügung vom 26, v. M. 111. 26,926. Die Königliche Regierung wird ermäch- tigt, desfallsige Gesuche nah denselben Regeln zu prüfen und zu erledigen, welche oben vorgeschrieben sind.

Berlin, den 8. Dezember 1861.

Der Finanz-Minister.

An sämmtliche Königliche Regierungen,

d,

U0sb e401 : n

der von der Gewerbesteuer befreiten Handwerker im Bezirke der Königlichen Mean qa a

(§. 21 Nr. 2 des Geseßes vom 19. Juli 1861.)

Betrag . _f Bezeichnung Anzahl der i Gewerbesteuer des der erlassenen | Bemerkungen. Abtheilungen. Handwerks. Handwerker. Steuer. Sh. L. Abtheilung. | j | j Il, Abtheilung. STUdt e. U: ILL Abtheilung. S0 e 26, IV. Abth.ilung. Lee. C. D

Verlin, 21. Januar. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem Herzoglich braunshweigshen Rechnungs- Rath Friedrich Erdmann Lanzke zu Oels, Regierungsbezirk Breslau, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Braunschweig Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Orden Heinrichs des Löwen und dem Kreis-Secretair Jorke zu Weissen- see, Regierungsbezirk Erfurt, zur Anlegung des ihm verliehenen Fürstlich Schwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse zu ertheilen.

M ichtamtlich es.

Preußen. Berlin, 21, Januar. Seine Majestät der König nahmen heute den Vortrag des General - Adjutanten Ge- neral-Lieutenants Freiherrn v. Manteuffel entgegen, und empfingen

temberg und des Kommandanten General-Lieutenants von Alvens- leben die Meldungen der beförderten Offiziere des Garde - Corps, Außerdem empfingen Allerhöchstdieselben den General - Major von Schrabish, Commandeur "der 30. Jnfanterie-Brigade, den Obersten von Kracht, Oberst-Lieutenant von Schwerin und den Major Grafen von Kospoth-Burau.

Um 12 Uhr begann bei Sr. Majestät eine Conseil - Sihung

des Staats - Ministeriums, welcher auch Se. Königl, Hoheit der Kronprinz beiwohnten,

Jn der gestrigen (tes) Sikung des Ab geordneten-

hauses wurde zum ersten Vice - Präsidenten der Abg. Behrend (Danzig) mit 161 unter 292 gültig abgegebenen Stimmen gewählt, Als zweiter Vice-Präfident wurde der Abg. v. Bockum-Lolffs mit 143 unter 277 Stimmen gewählt.

Frankreich. Paris, 19. Januar. Der Kultusminister hat an die Bischöfe ein Rundschreiben gerichtet, welches die von Geistlichen betriebenen Hausfollekten betrifft. Jn ganz Frankreich,

am stärksten aber in der Diözese Paris, werden die Almosen der

Gläubigen für christliche Liebeswerke von wandernden Personen er-

beten, welche sih durch Atteste eines Bischo!8 als dazu ermächtigt

ausweisen. Da es nun aber unmöglih ift, die Echtheit dieser Atteste sofort zu erkennen, und notorisch ein großer Schwindel da- mit getrieben wird, so wünscht der Minister, daß jeder Bischof in ganz bestimmten Ausdrücken die von ihm gewährten Ermächtigun- gen oder Empfehlungen zu Hausfollekten auf seine Diözese beschrän- ken möchte. Nur so würde die Mildthätigkeit in einem richtigen Maße in Anspruch genommen und den Betrügereien ein Ziel ge- seßt werden können, i Das Kommando des Linienschiffs „Bretagne“, Admiralschiffs des Evolutionsgeshwaders (Vice - Admiral Rigault de Genouilly) ist dem SchiffScapitain Mequet übertragen.

Der Transportdampfer „Finistère“ hat am 17, Toulon ver- lassen, um in Oran ein Bataillon Suaven an Bord zu nehmen, das er direft, ohne in Martinique oder der Havannah anzulegen, nach Vera-Cruz bringen wird.

Nach Rochefort ist der Befehl abgegangen, die Fregatte „Semiramis“ zum Auslaufen bereit zu halten; sie wird mit einer längeren Mission in den cinesishen Gewässern beauftragt werden.

Die von der Kaiserin 1855 gestifteten Garküchen sind bis auf 75 gestiegen, welhe in den verschiedenen Arbeiterquartieren von Paris vertheilt liegen. Der Zweck dieser Anstalten if, den Ar- beitern während der strengen Jahreszeit (vom 15. Dezember bis 15, Mai) gesunde und kräftige Speisen zu einem äußerst billigen Preise zu liefern. Die Kaiserin unterstüßt das Unternehmen mit 100,000 Frs. jährli, Der täglihe Verkauf beläuft si durch- schnittlih auf 60,000 Portionen. Während des vorigen Winters wurden im Ganzen ungefähr 11 Millionen Portionen verkauft.

Heute wurde Msgr. Chigi, der neue päpstlihe Nuncius in Paris, vom Kaiser empfangen.

Portugal. Lissabon, 19. Januar. Das Régent- schafts-Geset is einstimmig angenommen worden.

Italien. Aus Rom unterm 14. Januar wird geschrieben : „Der Trauergottesdiens für den König von Portugal wurde heute Morgens in der sixtinisbhen Kapelle gefeiert. Kardinal Pietro, der Protektor des Königreihs Portugal und ehemaliger apofstolischer Nuncius in Lissabon, hat die Messe gehalten, worauf der heilige Vater die Absolution ertheilte. Alle Kardinäle und Prälaten wohnten der Feierlichkeit bei. L i

Aus Foggia wird gemeldet, daß dort das 8, Linienregiment eingetroffen ist, welches die Regierung zur Verstärkung der Garni- son in jener Provinz absandte, welhe von den auf den Gargano geflüchteten Briganti beunruhigt wird. General Doda befehligt die Truppen.

Türkei. Die lebten Nachrichten aus El-Kebir vom 1. Ja- nuar melden Fortschritte der Arbeiten am Suezkanal. Jm El- Guisr, das vor drei Jahren eine Wüste war, halten si jezt 6000 Menschen, darunter 600 Europäer, auf, 57 Kilometer sind bereits gegraben und schiffbar; die Süßwasserleitung is bereits bis zum El: Guisr fortgeführt und gegen Ende Januar wird das Nilwasser in den Timsa - See fließen. Der schwierigste Theil der Arbeit if die Schnelle des El - Guisr, und diese soll nun bald von 40,000 Mann in Angriff genommen werden. |

Schweden und Norwegen. Stocckholm, 16, Januar, Der Chef des schwedischen Eisenbahnwesens, Oberst Ericson, hat befannt gemacht, daß die Eröffnung der westlichen Stammdtahn noch im Laufe dieses Jahres (1662) in Aussicht stehe.

Amerika. Die lezten Nachrichten aus Vera-Cruz reichen bis zum 20. Dezember. Die Gesandten Englands und Frank- reichs, der Graf Dubois de Saligny und Herr Wyke3 waren in dieser Stadt angekommen. Der Präsident Juarez hatte in einer Proclamation angekündigt , daß die Vertheidigung überall aufs eif- rigste organisirt werde, und die in die regelmäßige Armee einge- reihten Freicorps, die nahe an hunderttausend Mann stark seien, im Jnnern alle strategishen Punkte und Bergpässe beseßt bielten.

in Gegenwart Sr. Königl, Hoheit des Prinzen August von Würt-

Nach anderen Nachrichten soll Juarez aber nur über 20,000 Mann