1862 / 36 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den lihen Feiertagen, nämlih an beiden Festtagen _ des Oster-, Pfingst- und Weihnacbtsfestes, am Neujahrstage Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage find die Königlichen Museen geschloffen.

6) Den Galerie-Dienern; Portiers 2c. if untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpfliht irgend ein Geschenk anzunehmen.

Berlin, den 1. Oktober 1861.

Der General - Direktor der Königlichen Museen.

k Dlfers.

Berlin, 10. Februar. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem Geheimen Legations - Rath Theremin, vortragenden Nath im Minifterium der auswärtigen Angelegenhei- ten, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Sachsen- Koburg-Gotha Hoheit ihm verliehenen Komthur: Kreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen-ernestinischen Haus: Ordens, so wie dem vor- sißenden Rath des General - Auditoriats, Geheimen Justizrath Großheim, und dem Corps - Auditeur des 3. Armee - Corps, Justizrath Marcard, zur Anlegung des ihnen resp. verliehenen Commandeur-Kreuzes zweiter Klasse und Nikter Kreuzes erster Klasse des Herzoglih anhaltishen Gesammthaus - Ordens- Albrechts des Bären zu ertheilen.

Drama Mun g:

i Vom 10. d. M. ab wird die Beförderung von Briefpo st - Gegen- ständen zwischen Berlin und Magdeburg resp. über Magdeburg hinaus, wieder mittelst der Schnell-, Courier- und Personenzüge der Berlin-Pots- dam-Magdeburger Eisenbahn erfolgen, deren Abgang aus Berlin einst- weilen S auf 7 Uhr früh, 115 Uhr Vormittags, 10 Uhr Abends angeseßt worden ist. Das Eintreffen der Eisenbahnzüge aus Magdeburg ist etwa 30 Mi- nuten später, als bisher, zu erwarten. i Wern, Den 9. Februar 1862.

Tx Uhr - Abends und

Der Ober - Poft - Direktor Schulze.

M ichtamtiiches.

Preußen. Berlin, 10, Februar. Seine Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Geheimen Kabinets: Nathbs, Wirklichen Geheimen Raths Jlaire, des Wirklicben Geheimen Ober - Regierungs - Raths Costenoble und des EStaats- Ministers Grafen von Bernstorff entgegen.

I DET “VeUTIGeN (8, Sthung Dés Hauses ‘der Ab ze- ordneten wurde auf Autrag des Präsidenten beschlossen, die Städte-Ordnung und die Rheinische Landgemeinde- Ordnung der Gemeinde-Kommission zu überweisen, diese aber um 7 Mitglieder zu verstärken. Hierauf beschäftigte sih das Haus mit Petitionen und Wahlprüfungen.

M, S Sebtuar, Vie bereits

_Febri als bevorstehend erwähnte Ankunft Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Wales erfolgte hierselbst mit dem gestern Nachmittags 4 Uhr 20 Min. eintreffen-

den rheinischen Courierzuge. Dex von einem zahlreichen Gefolge begleitete hohe Reisende benußte den 5% Uhr abgehenden rheinischen Schnellzug zur Weiterreise. (Köln. 231g.)

Mecklenburg. Schwerin, 8. Februar. Jhre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin- Mutier is gestern von Char- lottenburg hier wieder eingetroffen. |

Hessen, Darmstadt, 8. Februar. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Wales is heute Vormittag mit dem Eilzuge auf der Reise von London nah Wien an hiesiger Stadt vorbei- gekommen. Se. Hoheit der Prinz Ludwig reist mit Seiner König- lichen Hoheit nach München, um daselbst einige Tage bei Zhrer Majestät der Königin Maria zu verweilen. (Darmst, 2) __ Frankfurt a. M., 8. Februar. Die offizielle Mittheilung úber die Bundestagssißung vom 6. d. lautet:

Von dem Präsidium wurde zur Anzeige gebrachbt, daß die Führung der 16, Stimme auf Waldeck übergegangen sei.

¿Fur mehrere Regierungen wurden die Uebersichten über den

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Von Seiten der Negierungen von Mecklcenburg- Schwerin und Medlenburg - Streliß, so wie der Senate der vier freien Städt, wurde die Zustimmung zu dem Geseßentwurf über die in den deut. sen Bundesstaaten in bürgerlichen Rechtsstreitigfkeiten gegen seitig zu gewährende Rechtsbülfe erklärt und dabei nur füc Hamburg eine Beschränkung wegen Anwendung einer Bestimmung des Geseßent, wurfs beigefügt. :

Auf heutiger Tagesordnung stand die Abstimmung Über dis Anträge des bundesgerichtlichen Ausschusses auf Einsetzung weier Ko.umissionen der einen zur Ausarbeitung und Vorlage des Entwurfes einer allgemeinen Civilprozeßordnung, der qy- deren zur Ausarbeitung und Vorlage eines allgemeinen Gesebes über das Obligationenrecht für die deutschen Bundesstaaten.

Als diese Abstimmung vorgenommen werden se:llte, nurde für Preußen zuvor eine längere Erklärung abgegeben, in welcher hervorgehoben wurde, daß der Bundesversammlung nah den Vundes- zwecken und einschlagenden Bundesgeseßen ebensowohl, als nach der völkerrechtlichen Natur des Bundesverhältnisses, und endlich nach den in striftem Sinne zu interpretirenden Bestimmungen des Art, 64 der Wiener Schlußakte die Berechtigung nicht zustehe, dey

vorliegenden Gegenstand in Behandlung zu nehmen. Auch sei der | BundeSweg sowohl vermöge Mangels an entsprechenden legis- lativen Faktoren am Bunde und in Hinblick auf die zur Ent- wickelung des Civil- und Kriminalrehts mitberufenen Landesvertre- tungen der Einzelstaaten so wenig gerebtfertigt als geeignet. (Cs | liege hier auf dem Felde der Vundesaction ein Novum vor und fónne dieselbe als solches nur nah dem einstimmigen Uebercinkom- men aller Mitglieder des Lundes erfolgen. Würde die Bundes- versammlung, ungeachtet des Widerspruchs der Königlich preußischen Negierung, na dem Antrage der Mehrheit des Ausschusses he- shließen, so habe der Gesandte Befehl erhalten, gegen einen der artigen Beschluß Verwahrung einzulegen und zu erklären, daß eine solche Kommission als Bundes-Kommission anzuerkennen nicht mög- lich sein würde.

Während bei der sodann folgenden Abstimmung die bei weitem größte Mehrzahl der Stimmen sich für die Anträge der Mehrheit .des Ausschusses aussprach, motivirte der k, bayerische Gesandte die Zustimmung seiner Regierung zu jenen Anträgen, in Folge ber von Preußen abgegebenen Erklärung, noch weiter dahin: daß, was. die Berechtigung der, Bundesversammlung. - den vorliegenden Gegenstand in Behandlung zu nehmen, anlange, dies | selbe in dem Art. 64 der Wiener Schlußakte begründet sei, dessen

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| Juterprektation nur der Bundesversammlung zustehe, welche be-

rufen sei, die Bestimmungen der Bundesgrundgeseze zu erklären und ihre richtige Anwendung zu sichern. Die Thätigkeit der Bundes- versammlung in den leßten Jahren unter dankenéwerther Mitwir- fung Preußens (Wecselordnung, Handelsgesekbuch, gegenseitige Nechtshülfe) liefere den Beweis, daß die Mehrheit des Uus- shusses die bisherige Auffassung und Uebung des Bundesrechts für sih habe, indem sie den Art. 64 der Wiener Schlußakte ihren Anträgen zu Gru"de legte, Wegen des aus dem Mangel an ent- sprechenden legislativen Faktoren am Bunde und aus der Rücksicht für die LandeSvertretungen der Einzelstaaten entnommenen Argu-

| ments, so treffe dieses bei einer Vereinbarung der Regierungen

außerhalb des Bundes in gleicher Weise, wie bei einer Verein- barung derselben am Bunde zu, und beweise - dasselbe daber hier entweder nichts oder so viel, daß man darnach auf jedes Ansftreben

diesjährigen Stand der Bundeskontingente überreicht.

einer gemeinschaftlihen Geschgebung verzichten müßte. Für den Bun-

| Á s : u e L x | desweg spreche noch die Erwägung, daß die Bundesversammlung zuv | Zeit das einzige rectlich bestehende Gesammtorgan der deutschen Na-

tion sei; an dieses Organ sich anzuschlicßen und von demselben aus u- gehen, sei darum bei allen nationalen Bestrebungen eben so naturge- mäß und rechtlih begründet, als zweckmäßig und nothwendig, wenn solche Bestrebungen aufrichtig und ernst gemeint seien, Bei der Jnangriffnahme dieses Gegenstandes sei, da -es sich nit um eine organische Einribtung handele, Stimmeneinhelligkeit nit erfordcr- lib; nur zu dem Endbeschlusse vernothwendige sich allscitige Zu- stimmung ; hier genüge Stimmenmehrheit zur Beschlußfassung. Jn solchbem Sinne habe auch die Wissenschaft des Bundesrechts den Art, 64 der Scblußakte aufgefaßt, während durch Aufsteüung des Erfordernisses der Stimmeneinhelligkeit für jeden vorbereitenden Schrikt die Mittel zur Erfüllung der auf Bewirkung der freiwilligen Vereinbarung gerichteten Pflicht der Bundesversammlung abgeschnitten sein würden. Da endlich die Bundesversammlung befugt sei, Über die vorliegenden Anträge durch Mehrheit der Stimmen Beschluß zu fassen, so könne eine Verwahrung hier mit Grund nicht eingelegt werden, Der nach beendeter Umfrage gezogene Be {luß lautete dahin 1) Die allmälige Herbeiführung einer gemeinsamen Civil- und Kriminalgeseßgebung für Deutschland sei allerdings wünschenê- werth; jedoch seien die hierauf zu rihtenden Bestrebungen zu- nächst auf einige Theile des Civilrehtes und auf das gerit- lide Verfahren in bürgerlichen Rechtsireitigkeiten zu be- s{bränken ; 2) zunächst eine Kommission zur Ausarbeitung und Vorlage des

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Entwurfes einer allgemeinen Civilprozeßordnung für die deut- {hen Bundesstaaten in Hannover niederzuseßzen, ferner eine Kommission zur Ausarbeitung und Vorlage des Entwurfes eines allgemeinen Gesehes über die Nechtsge- schäfte und Schuldverhältnisse (Obligationenrecht) für die deut- hen Bundesstaaten mit dem Siße in Dresden in Ausficht zu nehmen; i / an die höchsten und hohen Regierungen, welche geneigi wä- ren, zu diesen Kommissionen auf ihre Kosten Rechts yelehrte abzuordnen, durch Vermittelung der Herren Bundestags- (He- sandten das Ansuchen zu stellen, hiervon in Zeit von sechs ochen Mittheilung machen und sich zugleich uber, den ihnen genchmen Zeitpunkt des Zusamwentritts der einen oder an- dern dieser Kommissionen aussprechen zu wollen. Der Königlich preußische Gesandte gab hiernach die be- reits angekändigte verwahrende Erklärung ab, worauf das Präsidium das lebhafte Bedauern aussprach, bei der angestrebten Herbeiführung einer im Allgemeinen als gemetnnüßtg und selbst 118 nationales Bedürfniß erkannten Uebereinstimmung des Rechts und der Recbtspflege in den deutschen Bundesstaaten nicht nur die so wünshenswerthe Mitwirkung der Königlich preußischen Negierung jeßt in Frage gestellt, sondern selbst Verwahrung eingebracht zu sehen gegen einen Beschluß, welcher in der sowohl dem Wortlaute, als dem Geiste des Artikels 64 der Wiener Schlußakte entsprehen- den Weise zu Stande gekommen sei; auch bezog 16 Präsidium gegenüber dieser Verwahrung ausdrücflich auf den eben gefaßten Beschluß zurück. / een Karlsruhe, 8. Februar. Die Zweite Kam- mer ertheilte in ihrer gestrigen Sipung einstimmig ihre Zustim- mung dem provisorischen Geseze vom 7. Februar 1861: -Aufhebung der Durchgangszölle und der die Stelle von solchen vertretenden Ausgangszólle. l j I&ürttemberg. Stuttgart, 8. Februar. Ein gestern e:fchienenes Bülletin meldet: Se. Majestät der König ist seit adt Tagen durch einen übrigens beinahe fieberlosen Lungen-Katarrh ge- nöthigt, das Zimmer und theilweise das Bett zu hüten. Der Ka- tharr nimmt dis jebt seinen regelmäßigen Verlauf und die seit eini- gen Tagen allmälig si einstellende Besserung des Appetits und der Nachtruhe, so wie die Abnabme des Hustens lassen eine baldige Herstellung der Kräfte und der Gesundheit erwarten. _ Bayern. München, 8. Februar. Die „Neue Münchener Zeitung“ bringt eine Pariser Privatnachricht , nach welcher der Kaiser einen Dampfer nach Eivitaveczta abgesandt habe, um die neapolitanische Königsfamilie an Bord zu nehmen. : Schweiz. Vern, 8. Februar. Die Sißungen der Bun- desversammlung sind heute geschlossen worden, nachdem das von Zürich angefoctene Geseh über strategische Alpenbahnen mit großer Majorität aufrecht erhalten worden war. Der Präsident des Nationalrathes bemerkte, daß die gefaßten Beschlüsse geeignet seien, der Schweiz durch Ausbildung ihrer Wehrkraft und durch den Abschluß von Staatsverträgen über Handel und Wandel eine gebührende Stellung nah außen zu sichern.

Großbritannien und Jrland. London, 7, Februar. Se. Königl. Hoheit der Prinz v. Wales ist gestern nach Dover abgereist, um über Triest seine Fahrt nach der Levante anzutreten. Er reist im strengsten Jncognito und wird während der Trauer um den Vater jede öffentliche Ehrenbezeugung in den Hauptstädten, die er berührt, ablehnen. (S, Köln), : «E

Die dem Lord Mayor eingehändigten Beiträge für das Albert- Denkmal betragen bis heute 27,000 Pfund, Die demselben zuges flossenen Beiträge für die Hinterbliebenen der im Hartley-Pit Ver- unglückten belaufen si auf mehr denn 13,000 Pfd.

Die Regierung hat gestattet, daß zwei Compagnieen der Jn- genieurs bei dem Ausstellungsgebäude einquartiert werden, um beim Auspacken und Ordnen der ankommenden Ausstellung8gegen- stände behilflih zu sein. Dasselbe war im Jahre 1851 geschehen und zwar zur allseitigen Befriedigung der Aussteller und der ver- schiedenen Kommissionen, A

Von der „Tuscarora“ und vom „Nashville“ is seit ihrer Ab- fahrt von Southampton keine Nachricht weiter eingetroffen.

Was die gestrigen Parlaments-Verhandlungen betrifft, so ver- tagte sich das Oberhaus nach Verlesung der Thronrede auf einige Stunden und versammelte sich um 5 Uhr wieder. Lord Dufferin bes antragte die Antwort-Adresse. Er spendet den öffentlichen und Privat- Tugenden des Prinzen A lb ert reiches Lob , leiht der Trauer Ausdru, welche sein Tod hervorgerufen habe, und hebt die große Theilnahme her- vor, welche die britische Nation und die Kolonieen bei dem Verlust, der die Königin betroffen, an den Tag gelegt hätten. Nachdem v der trefflichen menschlichen und politishen Eigenschaften Lord Her- bert!s und Sir Graham's Erwähnung gethan, bespricht er das Verhalten der britishen Regierung in der Trent - Ange- legenheit und preist bei diesem Anlaß die Loyalität der kanadischen Pro- vinzen. Lord Shelburne unterstüßt die Adresse und bemerkt ün Laufe seiner Rede, es sei zu bedauern, daß die Vereinigten Staaten in der „Trent“- Angelegenheit nit das ihnen von den Engländern unter ähnlichen Um-

hätten. Ein solches Verfahren würde England günstig für die Amerika- ner gestimmt und bei etwaigen späteren Streitigkeiten den Weg zur Versöhnung geebnet haben. Das Benehmen des Kaisers der Franzosen bei di.ser Gelegenheit sei, wie er glaube, des Dankes und der Bewun- derung würdig. Lord Derby leiht dem Andenken an den Prinz- Gemahl in beredten Worten Ausdruck und hebt namentlich die rastlose und unermüdliche Thätigkeit hervor, welche derselbe öffent- lichen Angelegenheiten gewidmet habe. Jn ihm habe die Königin nicht blos ihren Gemahl und den Vater ihrer Kinder, sondern auch den vertrauten Freund und zuvecrläsfigen Rathgeber verloren. Jn Bezug auf die „Trent“ - Angelegenheit billigt er das Verhalten der englishen Ne- gierung. „Meiner Ansicht nah“ bemerkt er „k es sehr zu bes dauern, daß der amerikanische Staats - Secretair, nachdem er einmal zu dem Schlusse gelangt war, daß Genugthuung und Entschuldigung nöthig seien, wartete, bis das Verlangen nicht privatim, sondern in amtlicher und förmlicher Weise gestellt wurde, indem er solchergestalt wartete, niht, um zu erwägen, wie viel Genugth 1ung er geben solle, sondern um zu sehen, mit einem wie geringen Maße von Ge- nugthuung er die gebieterishen Forderungen Großbritanniens befriedigen kfónne. Die Unions - Regierung hat sich durch das von ihr beobachtete Verfahren in eine unwürdige Stellung gebracht und gezeigt, daß fie sih nicht aus Gerechtigfeitsfinn entschuldigte, sondern um einer Forderung zu genügen, die wir nöthigenfalls mit Geibalt durhgeseßt haben würden, und daß sie die verlangte Genugthuung nur deshalb gab, weil sie wußte, daß wir mit nichts weniger zufrieden gewesen sein würden.“ Obgleich Lord Derby von der Negierung nicht verlangt, daß sie die südlichen Staaten an- erkenne, glaube er doch, daß es ihre Pflicht sei, sih über Wirksamkeit oder Unwirksamfeit der Blokade auszusprechen. Mit dem, was Lord Shelburne Lobendes über dic von dem Kaiser der Franzosen in der Trent-Angelegen- heit beobachtete Haltung gesagt habe, stimme er von Herzen überein. Außer- dem wünsche er dem Lande Glü zu der Einmüthigkeit, mit welcher die Canadier entschlossen seien, an ihrem Unterthanen - Verbande festzuhalten. Was Mexiko anbelange, so hoffe er zu vernehmen, daß die zwischen den drei intervenirenden Mächten abgeschlossene Jntervention sich auf Erreihung der Zwecke, um welcher willen man sich zuerst entschlossen habe, zu inter- veniren, beschränken werde. Jn Bezug auf die Stellung der Opposition zum Ministerium äußert Lord - Derby: „Es wird der Wunsch aller Seiten beider Häuser sein, harmonish und von Herzen für gemeinnüßige und praktische Maßregeln zu wirken und es zu unterlassen, so wie Andere davon abzuhal- ten zu suchen, daß fie aufregende Fragen zur Sprache bringen und heftige Kontroversen veranlassen, welche durch ihr muthmaßliches Ergebniß die Sor- gen Jhrer Majestät vermehren könnten.“ Earl Granville spricht seine FFreude darüber aus, daß das Haus einstimmig die von der Negierung den Vereinigten Staaten gegenüber beobachtete Politik billige, und fügt hinzu, daß die Negierung Großbritanniens nicht die Absicht habe, die völkerrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die Nechte der Kriegfüh- renden auf einem Kongreß zu erörtern. Earl Russell wiederholt noh- mals, daß die Regierung gesonnen sei, die strengste Neutralität den beiden friegfübrenden Mächten gegenüber zu beobahten. Was die Blokade be- treffe, so seien genug Schiffe vorhanden, um die südlichen Häfen zu blo- firen, wenn es auch hier und da einem Schiffe gelingen möge, durchzuschlüpfen. Es erscheine als rathsam, mit der Anerken- nung der südlihen Staaten zu warten. Es würden nicht viele Monate verfließen, ehe es sich zeigen werde, ob die Vereinigten Staaten stark genug seien, um das, was sie sich vorgenommen, zu boll- führen. Wenn es thnen bis dahin nicht gelungen sei, so würden sie aller Wahrscheinlichkeit nach fühlen, daß sie außer Stande seien, die Sache auf cine andere Weise, als durch Anerkennung der Unabhängigkeit des Südens zu erledigen. Es werde daher für Europa am Gerathensten sein, diese Krisis abzuwarten. Den Mexikanern wolle man keine bestimmte Staats- form aufdrängen, sondern blos geordnete Zustände herbeiführen. Lord Kingsdown stimmt vollkommen mit der Art überein, wie die Regie- rung das Völkerrecht auffaßt, und sagt von der Depesche Seward's, fie sei weder freimüthig, noch freundschaftlich. Die Adresse wird hierauf an- genommen.

In der Unterhaus-Sißung begannen die Verhandlungen nach 4 Uhr. Portman beantragt die Adresse und W. Wood sekundirt. Disra eli spricht si sehr anerkennend über die Thronrede aus, sowohl in Bezug auf die innere, wie auf die auswärtige Politik. Die Amerika gegenüber beobachtete Neutralitätspolitik sei eine weise; er glaube, daß man sich aufrichtig zu ihr entschlossen habe und fie auch aufrichtig händ- habe. Das Haus habe das Recht, die vollständigste Auskunft über die Blokade zu beanspruchen. Zum Schlusse seiner Nede preist er mit großer Wärme den verstorbenen Prinz - Gemahl, der als eine hervorragende Er- \heinung in seinem Zeitalter dagestanden und sich unter den s{wierig- sten Verhältnissen durch die exemplarishe Erfüllung der höchsten Pflichten ausgezeihnet habe. Lord Palmerston sagt, die Schritte, welche die Regierung in der y„ Trent - Angelegenheit gethan habe, seien die gewesen, welche die Vorsicht vorgeschrieben habe. Es sei das geschehen, was noth gethan habe, und nicht mehr. Tie Re- gierung sei entschlossen, nicht aus ihrer neutralen Stellung herauszutreten. In Mexiko wolle sie weiter nichts, als Genugthuung für erlittenes Un- ret, und wünsche daselbst irgend eine Regierungsform, die den Aus- ländern Gerechtigkeit und dem Handel Schuß gewähre. Ueber den Cha- rakter des Prinzen Albert spricht sich der Premier eben so preisend aus, wie der Vorredner. Maguire und Scully lenken die Aufmerksamkeit auf den in verschiedenen Gegenden Jrlands herrschenden Nothstand. Ersterer verlangt namentlich, daß die Negierung mehr für Eisenbahnbauten in Jrland thue. Sir R. Peel drückt die Hoffnung aus, daß der Geijk des Selbstvertrauens unter den Jrländern immer mehr zunehmen und dér ungebührlihen Abhängigkeit von fremder Hülfe, welche das Volk nur demoralisiren könne, ein Ende machen werde. Der Antrag auf Ueber- reichung einer Adresse wird hierauf genehmigt und ein Ausshuß zur Aus-

ständen in der Chesapeake - Angelegenheit gegebene Beispiel nachgeahmt

arbeitung derselben ernannt.