1862 / 36 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

pothekenbuche nicht ersichtlichen Nealforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.

[226] A Der in der Resubhastations - Sache des der Maria Paeta gehörigen Freischulzen-Grundstücks Saworry Nr. 1 am 14. Februar d J. an- stehende Lizitations-Termin ist aufgehoben. Carthaus, den 1. Februar 1862. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

B21 f v Wn er Subhastations-Termin. Der zum nothwendigen Vexkauf des dem Buch- händler Johann Friedrih Lippert gehörigen Grundstücks Halle Nr. 495 auf Den D, WPTiL D, N. anstehende Termin wird hierdurch aufgehoben. Halle a, Saale, am 2. Februar 1862. Königl. Kreisgericht, I. Abtheilung.

229] L Jn dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Franz Noeßel zu Kowalewo ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf den 271. Februar er, Vormittags 10 Ube, vor dem unterzeihneten Kommissar im kleinen Terminszimmer anberaumt worden. Die Be- theiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß geseht, daß alle festgestellten oder vor- läufig zugelassenen Forderungen der Konkurs- gläubiger, soweit für dieselben weder ein Vor- recht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genom- men wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen. Thorn, den 6. Februar 1862. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses, (gez.) Dr. Maier.

[228

N am 21. August 1861 hier verstorbene Zimmergesell und Eigenthümer August Wilhelm Graß hat mit seiner Ehefrau Charlotte Caroline Wilhelmine, gebornen Greiser, am 5. Dezember 1860 ein am 25. September 1861 publizirtes Testament errichtet, in welchem die Cheleute einander gegenseitig zu Erben mit der Maßgabe eingeseßt haben, daß der Nachlaß des den Andern Ueberlebenden zur einen Hälfte den genannten 4 Verwandten des Ebemannes, zur anderen den genannten á Verwandten der Ehefrau, je zu 5, zufallen soll, und diesen 8 Personen ihre ehe- lichen Kinder substituirt sind.

Dies wird dem unter den 4 Verwandten der Testatrice bedachten, feinem Aufenthalte nach unbekannten Bruderssohne derselben , Glaser- meister August Greiser zu Glatz, hierdurch be- kannt gemacht.

Franffurt a. d. O., den 1 Februar 1862.

Königliches Kreisgericht , Il, Abtheilung.

[223] Bekanntmachung. 20

__ Von den nah unserer Bekanntmachung vom 90. November v. F. auszuhändigenden neuen Zins - Coupons Serie V. Nr. 1 bis 8 zu den unterm 1, Januar 1828, -1. Januar 1846, 1, Januar 1849 und 31. März 1855 fkreirten Berliner Stadt - Obligationen ist ein großer Zheil immer noch nicht abgehoben worden.

, Die betreffenden Znteressenten fordern wir da- her hierdurch toiederholt auf, die Abhebung die- çer Eoupons gegen Vorlegung eines mit voll:

248 ständiger Namensunterschrift und Angabe des Standes und der Wohnung des Besiß rs ver- sehenen Verzeichnisses, schleunigst jedenfalls bis zum 1. März d. J., zu bewirken.

Zugleich wiederholen wir hierbei, daß die Beamten der Stadt-Haupt-Kasse sich auf einen Schriftwechsel mit dem Publikum nicht einlassen fönnen und derartige schriftliche Anträge mit den etwa eingeschickten Papieren ohne Weiteres zurückgescndet werden müssen,

In gleicher Weise wird verfahren werden müssen, wenn dergleichen Anträge an den unter- zeichneten Magistrat gerichtet werden sollten.

Berlin, den 8. Februar 1862.

Magistrat hiesiger Königlichen Haupt- und Nesidenzstadt.

[230] Bekanntmachung. Am 40. Märzer., Vormittags 10Uhx, \oll die Lieferung bon 1300 Last à 4000 Pfd. Mascbinenkohlen, und 400 Last doppelt gesiedten Nußkohlen im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.

Unternehmungslustige werden aufgefordert, ihre Offerten versiegelt, portofrei und mit der Ausschrift :

„Submission auf Steinkohlen“ bis zu der oben angegebenen Zeit an die Hafenbau- Kommission einzusenden.

Die im Kommissionsbüreau zur Einsicht aus- gelegten Lieferungsbedingungen werden auf Ver- langen auch durch die Post übersendet.

Heppens, den 6. Februar 1862.

Die Hafenbau - Kommission für das Jadegebiet.

[119]

Verkauf der Königlichen Creutzburg- Bodländer und Nybniter Eisenhütten- werke in Oberschlesien.

Die dem Königl. Preuß. Fiskus gehörigen im Negierungsbezirke Oppeln in der Nähe größerer Forsten belegenen durch Wasserkraft betriebenen Creuzburg- Bodländer und Rybniker Eisenhüttenwerke, und zwar erstere mit der Berechtigung zur Gewinnung von Eisenerzen in einem Theile der Fluren von Ludwigsdorf und Dammratsch, sollen höherer Anordnung zufolge zum öffentlichen Verkaufe gestellt werden, Es bestehen:

A. Die Creußburg-Bodländer Hüt- tenwerke aus folgenden einzelnen Etablisse- ments:

a) Creuhburgêr-Hütts: Nebs|st Carl» hütte, Z Meilen nördlich von Oppeln, mit einem Holzkohlenhohofen mit Doppelchlinder- gebläse und einer als Reserve dienenden ganz ne"'en Gebläse-Dampfmaschine, einem Ambosschleifwerke mit Turbine, 1 Frisch- feuer mit doppelt wirkendem Cylinder- gebläse, 1 Stabhammer mit eisernem Ge- rüste, 1 Doppelzainfeuer mit 2 Zainhäm- mern und Drehbank, 1 Nöfstofen, einem Amtshause, 2 Beamtenhäusern, einem Ar- beiterhause, einem Magazine, mehreren Kohlenschuppen und ungefähr 29 Morgen Acker, 52 M. Wiese, 6 M. Garten, 1 M. Hutung und Anger, und 44 M. Teichen; Neil8werk, % Meile östlih von Creuß- burger-Hütte, mit 2 Frischfeuern mit dop- pelt wirkendem Cylindergebläse, 2 Stahb- hämmern mit eisernen Gerüsten, 2 Kohlen- \{chuppen, 2 Arbeiterhäusern und ungefähr 34 M. Acker, 3 M. Wiese, 2 M. Garten, und 34 M. Teichen;

Paulsh ütte, 7; Meile westlich von Creußtz-

burger-Hütte, mit denselben Betriebs8bors-

rihtungen und Gebäuden wie Reilswerk,

und mit ungefähr 28- M. Acker, 16 M.

Wiese, 3 M. Garten, 2 M. Hutung und

Anger, und 3 M. Teichen; ,

Wilhelmshütte, 15 Meilen nordwest-

lih von Creußburger-Hütte, mit 1 Frisch-

feuer mit hôlzernem Kastengebläse, 1 Stab- hammer mit eisernem Gerüste, Kohlens{chup-

pen, 1 Arbeiterhause und ungefähr 23 M.

Aer, 2 M. Hutung und Anger und 8 M.

Teichen ;

t î

c) Voßbhütte, 15 Meilen nordöstlich von Creugburger-Hütte, mit 1 Frishfeuer mit doppeltwirkendem Cylindergebläse, 1 Stab- bammer mit eisernem Gerüste, Kohlenschup- pen, 3 Beamten- und Arbeiterhäusern, und ungefähr 27 M. Acker, 1 M. Garten, 2 M. KHutung und Anger und 40 M. Teichen; Emilienhütte, 17 Meilen nordwestlich von Creußburger-Hütte, mit denselben Be- triebsvorrihtungen wie Neilswerk, 1 Ar- beiterbause und ungefähr 6 M. Acker, 23 M. Wiese, 3 M. Garten, 10 M. Hutung und Anger und 33 M. Teichen; E Friedrichshammer, 14 Meilen nord- östlich von Creugburger-Hütte, mit cinem Zainfeuer mit Balgengebläse, 1 Doppelzain-

hammer, Kohlenschuppen, 2 Arbeiterhäusern und ungefähr 12 M. Acker, 3 M. Wiese, - M, Garten, und 24 M. Teichen.

B. Die Nybniker Hüttenwerke, in der Nähe von Steinkohlenbergwerken belegen, beste- hend aus folgenden einzelnen Etablissements: a) Dem Paruschowißer Werke, 4 Meile

östlih von Rybnik an einem Haltepunkte der Wilhelmsbahn, mit 1 Stabeisenwalz- werke für Grobeisen, 1 Feineisenwalzwerke, 1 Schneidewerk, 4 Schweißöfen, 1 Ziegel- poch- und Thonschneidewerke nebst Brenn- ofen, 1 Ambosschleifwerke, Produkten-Ma- gazin, 1 Amthause, 1 Beamtenwohnhause, 3 Arbeiterhäufern, 1 Schmiede und unge- fähr 91 M. Acker, 26 M. Wiese, 13 M. Garten und 125 M. Teichen mit Fischerei; Karstenbütte bei Ellguth, 5 Meile öst- lich von Nybnik, mit 4 Frischfeuern mit doppelt wirkendem Cylindergebläse, 2 Stab- hämmern mit eisernen Gerüsten, 2 Kohlen- shuppen, 2 Arbeiterhäusern, und ungefähr 8..M. Aer, 2..M.. Garten und- 99 +M. Teichen mit Fischerei;

dem Gottartowißer Werke, 3 Meilen östlih von Nybnik, mit denselben Betriebs- vorrichtungen und Gebäuden wie Karsten: hütte, so wie. mit ungefähr 17 M. Ader, 2 M. Garten, 9. M. Wiese Und 12/. M, Teichen mit Fischerei;

d) Rybnikferhammer bei Wielopole, # Mei- len nördli von Rybnik, mit 1 Schwarz- blechwalzwerke mit 2 Walzgerüsten, 1 Dop- pelgihofen, 2 Scheeren, Vrehivert und Handschmiede, ferner einem Kesselbleh- und Zinkblech - Walzwerke mit 2 Walzgerüsten, 1 Flammofen, 2 LVlechglühöfen, 1 Zink- {chmelz- und 1 Zinkwärm-Ofen,- 2 Scherren, Z Magazinen, 2 Beamten - und Arbeiter- Wohnhäusern, 1 Wärterhause und unge- gefähr 86 M. Acker, 3 M. Garten, 6 M. Wiese und 55 M. Teichen mit Fischerei.

Zum öffentlichen Verkaufe dieser Werke haben wir Termin A. in Betreff der Creu8burg:-Bodländer

Werke :

Au Moa, Den eiten A d S, : Bormittagqg 10 Ubr, E B. in Betreff der Nybuniker Werke :

auf Donnerstag, don britten April d. J.

Ota LO U

in unserem Sizungszimmer (Neue Taschenstraße

Nr. 31) vor dem Königlihen Oberbérgrathe

Lindig anberaumt, und laden zu diesen Ter-

minen Kauflustige unter dem Bemerken ein, daß

die Werthstaxen der Werke, so wie die ausführ- lichen Verkaufsbedingungen in unserer Negistratur vom 1. Februar d. J. ab auch in den Negistra- turen der Königlichen Regierung zu Oppeln und der Königlichen Hüttenämter zu Creußburger

Hütte und zu Paruschowiz bei Nybnifk während

der Amtsstunden eingesehen werden können. Aus den Verkaufsbedingungen wird hier nur

Folgendes angeführt :

1) jeder der unter A. und B, beschriebenen Werksfomplexe wird un getheilt zum Ver- kaufe gestellt ; jeder Bietungslustige hat vor der Zulassung zum Mitbieten eine Caution von 5000 Thlr. baar oder in inländischen Staatspapieren niederzulegen ; die Ertheilung des Zuschlags bleibt höherer Genehmigung vorbehalten ; die drei Bestbietenden sind 3 Monate lang an ihre Gebote gebunden ; i der Ersteher ist verflichtet, die vorhandenen beweglihen Jnwventarienstücke, Materialien und Eisenerzvorräthe gegen Zahlung eiñes

besonderen nöthigenfalls durch Taxatoren festzustellenden Kaufpreises mit zu über- nehmen ;

die vorräthigen Produkte und das in den Dienstgebäuden befindliche fiskalishe Mos- biliar sollen dem Ersteher gegen einen be- sonders zu vereinbarenden Preis überlassen werden;

das Kaufgeld für die Werke nebst Zubebdr ist noch vor dem 4 Wochen nach Ertheilung des Zuschlags erfolgenden Abschlusse des förmlichen Kaufvertrags baar an unsere Hauptkasse einzuzahlen, jedoch sollen auf Wunsch des Erstchers 5 jenes Kaufpreises, so wie die Kaufgelder für die vorstehend unter 5 bezeichneten Gegenstände, unter Vorbehalt einer einjährigen Kündigungs- frist, gegen Verzinsung zu 5 pCt. und hy- pothekarische Eintragung auf die erkauften Jmmobilien, gestundet werden.

Breslau, den 14. Januar 1862. Königl. Preuß. Ober-Bergamt.

E

229] Bekanntmachung.

Durch die öffentlicher Blätter find zwar be- reits sämmiliche Behörden unseres Vaterlandes aufgefordert worden, mir in kürzester Frist alle Mittwen und ledige Töchter verstorbener Offiziere und Soldaten, welche Mitkämpfer in den Schlach- ten der Jahre 185; waren und darunter beson- ders Diejenigen, welche den Schlachten bei Groß=- Beeren und Dennewiß als Kombattanten beigewobnt haben, unter Einsendung der be- weisenden Militairpapiere namhaft zu machen, sofern von jenen die Aufnahme in das în Stadt Zinna zu gründende Veteranen - Wittwenhaus, unter den statutarischen Bedingungen, gewünscht wird. s

Bis jeßt sind indeß verhältnißmäßig erst we- nig Meldungen eingegangen,? wonach anzunehmen ist, daß die Betheiligten von jener Bekanntmachung keine Kenntniß erhalten haben.

Darum ersuche ih alle Behörden hierdurch dringend

die Interessenten auf diese, zu ihrem Nuzten ins Leben zu rufende Wohlthätigkeits -An- stalt recht bald auf geeignete Weise auf- merksam zu maden, zulässige Anträge an- zunehmen und solche mix dann unverweilt, gehörig belegt, gefälligst zukommen zu la|- sen, um danach die Reihenfolge bestimmen zu fönnen, in welcher die Aufzunehmenden zu notiren sind. |

Zu den Hauptbedingungen der in das Vete- ranen-Wittwenhaus aufzunchmenden Jndividuen gehört : i i

1) daß sie nah beizubringenden Taufzeugnissen

das Lebensalter von 50 Zahren schon er-

reiht haben, noch nicht arbeitsunfähig sind und nicht an ekelhaften Krankheiten leiden ;

daß sie sich in 6cschränkten Vermögens- verhältnissen befinden, aber doch das Ein- trittégeld bezahlen fönnen, welches für Bencfiziatinnen der ersten Klasse beim Alter von 50 Jahren 300 Thlr., bei den von 54 Jahren 295 Thlr., und so fort in jedem im Alter vorgerückten Fahre immer 5 Thlr. weniger, dagegen für die Bene- fiziatinnen zweiter Rlasse beim Alter von 50 Jahren 50 Thlr., bei dem Alter bon 51 Zabren 49 Tblr. und so zuruück, für jedes Jahr des höheren Alters 1. Thlr. weniger, beträgt;

daß sie mit schriftlichen Revers der Heimats- behörde versehen sind, wonach sie das bis- herige Domizil nicht verlieren, wenn fie nach eigenem Willen oder sonst nicht dauernd im Veteran: n-Wittwenhause verbleiben sollten ; daß fie sih selbst in demselben, durch An- wendung ihrer eigenen Kiäfte und Geschick- lichkeiten und mit Hülfe der ihnen noch zu Gebote stehenden Mittel ernähren, so lange sie arbeitsfähig sind; und

5) das Erbrecht ihrer Nachlassenschaft dem

Wittwenhause zugestehen.

Dagegen genießen die Aufzunebmenden fol- gende Benefizien, so lange sie sich selbst noch er- nähren fönnen ;

a) freie Wohnung mit Erlaubuiß, den zum

Wittwenhause gehörigen großen Garten zur Erholung benupen zu können.

«Kapitalzahlung, sofern

249

Beneficiatinnen I. Klasse haben Jede auf besondere Stube Anspruch.

Benecficiatinnen Il. Klasse müssen sih (wenn sie nicht Waisen der Dennewiß -Stifung in Pflege haben) gefallen laffen, nach dem Naum, ein Zimmer mit einer Mischwester zu theilen. ;

b) freies Erleuchtungs - und Heizungs- Material, einschließli des Feuermaterials zum Kochen und zur Wäsche; 7

e) in Krankheitsfällen freie ärztliche Behand» lung durch den Hausarzt, auch freie Arznei;

d) bei zeitweiser oder völliger Arbeitsunfähig- feit und Mittellosigkeit freien Unterhalt durch Zahlung von 4 Thalern Pension monatlich in der 1. Klasse, und von 2 Thalern Pen- fion monatlich in der 11. Klasse.

e) im Falle des Todes freies Begräbniß

Nach den Umständen und Verhältnissen können auch fleine Zuschüsse zeitweise aus- nahmsweise gewährt werden, auch sollen die würdigeren Beneficiatinnen etwas Land bom Garten zum Gemüsebdu erbalten.

Damm bei Jüterbog, den 20. Januar 1862.

Hauschteck, Geheimer Regierungs- und Landrath, als Vor- stand der Dennewiß-Stiftung und des Veteranen-Wittwenhauses.

[2462] Bei der auf Grund des Geseßes vom 5. No- vember 1853 am 23. d. M. stattgehabten vier- zehnten Uusloosung von Schuldbriefen der biesigen Abldsungskasse, welche zur Ablösung von Grund- lasten ausgegeben worden find, so wie bei der in Gemäßheit des Gesezes vom 17. Juni 18959 an demselben Tage erfolgten dritten Ausloosung von Schuldbriefen der Ablösungskasse, deren Aus- gabe zur Ablösung von Brauhßerechtigungen und der damit zusammenhängenden Abgaben und Leistungen stattgefunden hat, sind die nach- stehenden Schuldbriefe gezogen und zur Aus- zahlung bestimmt worden, nämli: A. An Sculdbriefen zur Ablôsung von Grundlasten :

Serie A. Nr. 128.

Serie B. Nr. 103. 199. 248. 482. 1019, 1382. 1426 2019. 2023.

Serie C. Nr. 60. 284.

Serie D. Nr. 90.

Serie E. Nr. 298. 324.

Serie F. Nr. 101.

B. An Schuldbriefen zur Ablösung bon Brauberechtigungen :

Serie B. Nr. 02.

Serie C. Nr. 020. i

Serie D. Nr. 075. 089. 091. 098. 0114. 0118.

0142. (153. 0190, 0193,

Serie E. Nr. 022. 0175. 0196. 0213. 0217.

0232, 0233.

Serie F. Nr. 0,36. 049.

Die Jnhaber dieser Schuldbriefe werden hier- durch aufgefordert, dieselben mit den noch nicht fälligen Zinsabschnitten und den Zinsleisten bei der Herzoglichen Ablösungskasse - Verwaltung allhier einzureichen, worauf die Leßtere inner- halb eines halben Jahres nah dem Tage des Erlasses der gegenwärtigen Bekanntmachung die Zahlung der Beträge der ausgeloosten Schuld- briefe nach dem Nennwerthe in baarem Gelde leisten, so wie auch die Zinsen bis zum Tag der diese nah rechtzeitiger Einreichung der betreffenden Schuldbrie!e inner- halb des halbjährigen Zeitraums bon dem Tage des Erlasses dieser Bekanntmachung an gerechnet erfolgt, auszahlen wird. Mit dem Ablauf eines halben Jahres vom Tage des Erlasses der gegen- wärtigen Bekanntmachung an wird-"dre-Bes zahlung der Zinsen auf die ausgelcosten Schuld- briefe jedenfalls und au dann, wenn die leiz- teren noch niht zur Zahlung präsentirt sein sollten, aufhören. : :

Zugleich wird zur öffentlichen Kenntniß ge- brächt, daß an dem obengenannten Tage der geseplichen Bestimmung gemäß die am 19. No- vember 1857 ausgeloosten und inzwischen zurück- ge-ahlten Schuldscheine der hiesigen Ablösungs- fasse nebs den dazu gehörigen Zinsanweisungen und Zinsleisten, nämlich aus

Serie À_ Ny, 25. 30, 59. 76: 89. - 83. 99.

490. 131. 134. 142. 144. 149. IRT, 175. 480. 182, 185, 198.

Sarie B. Nr: 50.- 53. 65. 69. ‘72. 89.-129, 108 1/00, 1/9, 1822 180 2084 240. 0E. ¿0D L204. G 288. 201: 2071. 913: 034; 9381. 364. 372. 383. 403. 406. 438. 449. 454. 469, 42, 490 26 L 506 Mr r 929. 207. 570. 581. 586. 608. 611. 623. 642. 658. 672. 673. 684. 690. 698. (04. 110,12. (39. 400, 284. 794. 000,807. 829. 840/1842. 850. 854,5 897. 819. 990,907. 0911. 938, 955. 981. 982,988. 1000. 1001. 1005. 1009. 1021. 4030. 1052. 1062. 1063. 1084- 1091. 1099.-4102. 4412-4120. 4411..-1118. +4209,:,41299, 4261. 1285.: 128 17...4293. 1294: 4299. 1302. 1324. 1346,:1390,41352. 1396. 1398. 1400. 1415. 1419. 1434. 14172. 4148p. 1503:41914. 1544 1556, 1599, 1910, 4072. 1598. 1627. 1641. 1642. 1659. 1660. 1668. 1682. 1712. 1717. 1.718. 1734. 1744.-4746:--+759. 1777. 1804. 1814. 1823. 1838. 1847. 1848. 1866. 1867. 1868.

T L 1869. 1878. 1882. 1883.

Serie C. Nr. 1. 25,34. 38. 40-44, 45.84. 68. 80.::90,% 44d d25::438. 140.4487405. T7, 166! 115.

Serie D, Nr. 5, 8. 1522

Serie E. Nr. 54. 68. 88. 91. 92. 93.97. 109. 111, 122. 439: 145.156.488. 167. 170. 178. 189. 194: 498. 203.206. 220: 224.

¿1 F: Nr. 23648102 04, verbrannt worden sind, so wie daß von den am 25 Mai d. J. ausgeloosten Schuldbriefen der Ablósungskasse, und zwar 1) von den zur Ablösung von Reallasten aus- gegebenen : Serie A. Nr. 29 71. B. Nx. +1886. 4997. C. N? 90; D. Ny. 3906 93. E. Nr. 149. 163.

E, Nr: 82.

2) bon den zur Ablösung von Brauberech-

tigungen ausgegebenen:

Serie C. Nr. 011. 012.

D. Nr. 02. O21. 037. 041. 049. 050 051. 054. 056. 064. 070.

„E. Nt. 017. 031. 034, 049. 075. 0132.

0133. 0134. 0147. 0148. 0156.

0157. 0159. 0164. 0165. 0166.

0171. 0172, 0182. 0182: 0191,

0193. 0198. 0209. 0211. 0212.

Serie F. Nr. 011. 026. 031. 032. 033. 034. 035. 040.

bis jeßt zur-Zahlung noch nicht präsentirt wor- den sind. J

n

Es werden daher die Jnhaber der- selben zu deren Einreichung wiederholt mit dem Vemerken aufgefordert, daß die Verzinsung der- selben bereits aufgehört hat.

Gotha, am 27. November 1861.

Herzoglih Sächsisches Staatsministerium.

Jh Vertretung.

L, Braun.

C Nheinische Eisenbahn.

Es soll die Lieferung von

Sieben Millionen Pfund Eisenbahnschienen für den Bau der Bahn von Crefeld nach Cleve verdungen werden.

Lieferanten wollen ihre Offerten bis spätestens zum 15ten d. M. in unserem Centralbaubüreau bier Sachsenhausen Nx. 3 abgeben, w0o- selbst auch die Lieferungsbedingungen in Empfang genommen werden können,

Côln, 4. Februar 1862.

Die Diréction.