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Verlin, 12. Februar. Se, Majestät der König: baben Aller- gnädigst gerubt: dem Polize'-Prósidenten MWauracch ¿u Königsberg in Preußen die Erlaubniß zur Anl-gung des von des Kêngs von Sacsen Majestät ibm verliehenen Komthurkreuzes zweiter Klasse des Albrechts-Ordens zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen. “Berlin, 12. Februar. Se. Majestät der König nahmen beute Vormittag die Vorträge des Gene al - Lieu- tenants von Moltke, des General-Lieutenants und General - Adju- tanten Freiherrn von Manteuffel und des General-Yiajors von Alvenslebeu, so wie den des Geheimen Kabinets-Raths Wirklichen Geheimen Raths Jlaire entgegen.
Sachsen. Weimar, 10. Februar. Der Landtag hat heute nach zweitägiger Berathung den Gesehentwurf, die Theilbarkeit zu- sammengelegter Grundstücfe betreffend, mit eini en Abänderungen angenommen, Eingebracbt wurde von einer großen Anzahl von Abgeordneten eine bei Gelegenbeit einer im vorigen Herbste hier stattgefundenen Versammlung von Mitgliedern verschiedener thü- ringiser Landtage vorbereiteter Ant'ag auf Errichtung eines Ge- sammtausscusses dieser Landtage. (L. Ztg.) i
Württemberg. Stuttgart, 11. Februar. Das gestern veröffentlichte Bulletin über das Befinden des Königs lautet: „Se. Majestät der König haben auc in den leßten Tagen einer wenn auch langsam fortschreitenden Besserung Sicb zu erfreuen gehabt, wie denn in der abgelaufenen Nacht ein beinabe ununterbrocbener Sclaf stattgefunden bat. Auch die zurückgebliebene größere Er- mattung, namentlih der Brust, läßt eine den gegebenen Verhälts- nissen entsprewende Wendung zum Bessern nicht verkennen,
DHesterreich. Wien, 11. Februar. Das heutige Blatt der „Wiener Ztg.“ enthält nachstehende Mittheilung: „Veranlaßt durch» einen von dem Königl. preußischen Kabinet in Bezug auf die Frage einer Reform der deutschen Bundesverfassung an den König- lien Gesandten zu Dresden gerichteten Eilaß haben die Negierun- gen von Oesterrei, Baiern, Hannover, Württemberg, Großberzog- tbum Hessen und Naffau durch ihre am Königlich preußiïcben Hofe beglaubigten Vertreter eine gleihlautende Note überreicen lassen, welber auch die Königlich lächsisbe Regierung dur eine zustim- mende Erklärung sib angeschlossen hat und deren Wortlaut wir in Folgendem mitzutbeilen in der Lage find:
Erhaltenem Auftrage zufolge bat der Unterzeichnete 2€. 2e. die Ehre, der erleuteten Erwägung Seiner Excellenz des Königlich preußischen Mi- nisters des Aeußern, Herrn Grafen von Bernstorff, die nachstehenden Bemerkungen anzuempfeblen : :
Die Reformvorscbläge Sachsens haben der Königlich preußischen Ne- gierung Veranlassung zu Erklärungen gegeben, welche zu wichtig sind und das Wesen des deutschen Bundesvertrages, so wie die Jnteressen sämmt- licher deutscher Staaten zu nabe berübren, als daß sie nicht die ernst- liste Aufmerksamkeit der Allerböchsten Regierung des Unterzeichneten bätten in Anspruch nebmen müssen.
Inhbaltlich des Erlasses nämlich, welchen das Kabinet von Berlin, die erwäbnten Vorschläge beantwortend, unter dem 20. Dezember 1861 an den Königlichen Gesandten in Dresden, Herrn von Savigny, gerichtet at, bekennt Preußen in der deutshen Neformfrage sih zu dem leitenden
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Gedanken, daß in dem das gesammte Deutschland umfassenden Bundes- vertrage der vöôlferrechtliche Charafter des Bundes in seiner Neinbeit fest- gebalten werden sollte, wäbrend eine engere Vereinigung eines Theiles der Bundeéalieder auf dem Gebietedes inneren Staaterechtes der freien Vereinba- rung der betreffenden Regierungen vorbebalten bliebe. Ohne sich im einzelnen Über die Grundzüge oder über die Ausdebnung einer solchen engeren Vereinigung auézuspreczen , {eint das Königlich preußische Kabinet den Fall midt aués{hließen zu wollen, daß dieser Bund im Bunde sich bis
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1 eines sog. Bundesftaates entwickelte, in welchem die wichtigsten
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Attridvute der Staatsboheit auf eine Centralgewalt übertragen, namentli ein fiändiges militairisches Oberkommando und das Recht der Vertretung Tat außen in Eine Hand gelegt würden. Jn einer solhen bundesstaat- lien Einigung glaubt die Regierung Preußens nur eine vollberehtigte Benußung des im Art. 11 der Bundesafte gewährten Bündnißrechtes zu erkennen, und fie ist der Anficht, daß dur die Ausführung ibres Ge- danteré weder den am enaeren Bunde nicht betheiligten Regierungen ein Recht zum Ausscheiden aus dem weiteren Bunde erwachsen, noch die vor- bande urgschaften für den Bestand des leßteren eine Veränderung
he lebhafter die Kaiserlice Negierung den Wunsch empfinden muß, Der 75rage einer Reform der deutsben Bundesverfassung nicht anders als in engem Einverständnifse mit Preußen näher zu treten, mit dcsto innige- rem Bedauern hat fie den Königlich preußischen Hof in Bezug - auf die politi en und rechtliden Vorausseßungen dieser Reform Anschauungen borleaen iben, mit welchen fich zu vereinigen, ihre Veberzeugungen und ieten gleich entschieden ihr verbieten. j
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Aufstellungen des erwähnten- von Berlin nach Dresden gerichteten Erlasses Verwahrung einlegen.
Unmöglich fann die Kaiserliche Negierung in dem Verlangen, daß das alle Deutsche vereinigende Nationalband strenge auf die Bedeutung eines böôlferrechtlichen Vertrages zurückgeführt werde, eine berechtigte Voraussezung deutscher Bundesreform oder einen richtigen Ausdru des im deutschen Volke unleugbar vorhandenen Einigungsbedürfnisses aner- kennen, Sie ersucht das Königlich preußische Kabinet, sich vergegenwär- tigen zu wollen, in wie ganz anderer Richtung einst Preußen als Mit- gründer des deutschen Bundes in den Verhandlungen des Wiener Kon- gresses zur Feststellung des Bundesvertrages mitwirkte. Und sie fühlt die Pflicht, freimüthig auszusprecben, daß ihr Deutschlands Sicherheit und Einigkeit, sein moralischer Friede und seine Hoffnung auf gedeihliche Fortbildung des Bundesvertrages in hohem Grade bedroht und gefährdet erscheinen würde, wenn Preußen auf das Bestreben zurückkommen wollte, einen Theil der deutschen Staaten durch eine centralisirte Verfassung unter Einem Oberhaupte zu einigen, während das Verhältniß zwischen diesem Theile und den übrigen Gliedern des Bundes auf dem Fuße bloßer Ver- träge, wie sie auch zwischen Völkern fremden Stammes geschlossen werden fônnen, zu- regeln. wäre.
Es wird statt weiterer Ausführungen genügen, an die unheilvollen Folgen zu erinnern, welche schon in einer früheren Epoche Bestrebungen desselben Charakters über Deutschland heraufzubeschwören drohten. i
Mit vollster Ueberzeugung muß ferner die kaiserliche Negierung jeden Versuch, den Organismus des Bundes durch einen engeren Bund zu durchbrehen, zugleich als unvereinbar mit dem “positiven Ver- tragsrechte bezeichnen. Der Art. 14 der deutschen Bundesakteo gewährt allerdings den Regierungen Deutschlands das Necht der Bünduisse aller Art, aber was könnte deutlicher aus dieser Bestimmung folgen, als daß die Bundesaklte Mitglieder des Bundes vorausseßt, welche sich ihre Selbstständigkeit und daher die Fähigkeit, Bündnisse zu ließen, bewahren? Augenscheinlich hat die Bundesakte nur von Bündnissen zwischen unabhängigen Negierungen sprechen wollen. Jener Artikel will, daß die deutschen Regierungen das Necht der Bündnisse aller Art, sofern solche nicht gegen die Sicherheit des Bundes oder* einzelner Bundesglieder gerichtet find, behalten. Cin Etaat aber, der si einer bundesstaatlichen Centralgewalt oder auch nur der diplomatischen und militairishen Führung eines anderen Staates unterordnet, ein solcher Staat kann vielleicht nod) Verträge über administrative Angelegenheiten, aber er kann nicht mehr ein Bündniß selbstständig schließen. Ja der Vertrag selbst, der diese Unter- ordnung begründete, ließe sich siherlich nicht als ein eigentlihes Bündniß bezeichnen. Ein solcher Vertrag wäre ein Subjectionsvertrag. Und wäre endlich der Artikel 11 der Bundesakte, an sich betrachtet, der Anwendung fähig, welche das Königlich preußische Kabinet ihm geben will, so würde doch die flüchtigste Erinnerung an andere wesentliche Bestimmungen der Bundesvertiräge genügen, um die rehtlihe Möglichkeit dieser Antwen- dung sch{lechthin auszuschließen. Der deutshe Bund ist als eine Gemeinschaft selbstständiger, unter sih unabhängiger Staaten mit wechsel- seitig gleichen Vertragsrechten und Vertvags - Obliegenheiten gegründet worden. Seine ganze Organisation beruht auf diesem Grundprinzip und auf dem durch die Bundesakte festgestellten Stimmenbverhältnisse, Beides aber, das Grundprinzip sowobl, als die daraus abgeleitete Organisation würden bis zur gänzlichen Vernichtung becinträchtigt werden durch einen engeren Bund, durch dessen einheitliche Verfassung die Rechtsgleichbeit seiner Mitglieder aufgevoben und ihnen die Fähigkeit entzogen würde, ein selbstständiges Stimmrecht in den wichtigsten politischen und militairischen Angelegen- beiten auszuüben, Die Kaiserliche Negierung sieht sich daher in dem Falle zu erklären, daß sie die Gründung cines engeren sogenannten Bundes- staates in Deutschland keineswegs als gerech1fertigt durch den Art. 11 der Bundesafkte, vielmehr als unvereinbar mit dem Wesen und der Ver- fassung des deutschen Bundes, ja als dessen faktische, wenn auch nicht rechtlihe Auflösung in sich sc{ließend betrachten müßte.
_Der Unterzeichnete hat übrigens der vorstehenden Darlegung der Ansichten seiner Allerhöchsten Negierung den Ausdruck ihrer vertrauensvollen Erwartung hinzuzufügen, daß der Königlich preußische Hof, in seiner Weisheit und seiner Anhänglichkeit an die Grundsäße des Nechts einer Auffassung der deut- schen Neformfrage nicht Folge geben werde, welche bei seinen Bundesgenossen so gewichtige Bedenken erregt und die er nicht bethätigen könnte, ohne Deutschland in Verwirrung zu stürzen, ja nicht festhalten, ohne die gedeih- liche Wirksamkeit. und Ausbildung der zu Recht bestehenden Bundes - Ver- fassung zu hemmen. Das Königlich preußische Kabinet hat in dem erwmähn- ten Erlasse nach Dresden es lebhaft anerkannt, daß die Regierung Sachsens ihre Ueberzeugung von der Näthlichkeit einer Bundesreform offen bekundet hat. Der Unterzeichnete darf versichern, daß auch seine Allerböchste Regierung diese Ueberzeugung theilt. Tief durchdrungen von der Wahr- beit, daß das Prinzip jeder solchen Reform das dec organischen Ent- wickelung der bestehenden, das ganze Deutschland vereinigenden Bundes- verfassung sein müsse, glaubt die Kaiserliche Regierung, daß auf dieser Grundlage bei allseitiger Bereitwilligkeit wichtige, den Fortschritten der inneren Entwickelung Deutschlands entsprehende Verbesserungen ins Leben gerufen werden könnten, zu welchen sie namentlich die Begründung einer wirksameren Exekutivgewalt des deutschen Bundes- und die Negelung der Thätigkeit des Bundes in den Angelegenheiten gemeinsamer deutscher Ge- seßgebung durch Zuziehung von Delegirten der deutschen Ständeversamm- lungen rechnet. Mit Freude würde die Kaiserliche Regierung einen Ent- {luß der verbündeten Regierung Preußens begrüßen, dur welchen die Eröffnung von Berathungen über Bundesreform auf dieser für alle glei gerechten und den gegebenen Verhältnissen Deutschlands angemessenen P A würde. :
er Unterzeichnete benüßt \{ch{ließlich diese ie E haben, Sr. Excellenz 2c. 2c. T An 0 E Gee
__ Großbritanuien und Jrland. London, 10. Februar. Zhre Majestät die Königin wird, einer Angabe des „Court
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ournal “ zufolge, in diesem Jchhre sehr zeitig nach Balmoral gehen, um daselbst einen Monat zuzubringen,
Unter dem Stoße von Aktenstücken, der dem Parlamente am Soun- abend vorgelegt worden ist, befindet sich die auf Mexiko bezügliche Convention Englands, Frantreihs und Spaniens, deren Text be- reits befannt ist und der Ehe-Kontrakt der Prinzeß U lice und des Prinzen Ludwig von Hessen. Derselbe unfaßt neun Para- graphen. Der Haushalt des jungen Ehepaars soll aus der, auf 80.000 Gulden festgeseßten Appanage des Prinzen und aus den Juteressen der vom Parlamente der Prinzessin bewil- ligten 30,000 Pfd. bestritten werden. Außerdem bewilligte das Parlament, wie man sich erinnern wird, der Prinzessin eine jähr- lihe Appanage von 6000 Pfd. auf Lebenszeit, Über welche sie allein zu verfügen hat. Der 4., 5. und 6. Paragraph des Chekontrakts enthält die genauen Bestimmungen, wie die 30,000 Pfd. anzulegen, und beim etwaigen frühzeitizen Tode des Prinzen oder der Prin- zessin unter deren eventuelle Kinder zu vertheilen sind. Jm Sten Paragraph verpflichtet sich der Großherzog, der Prinzessin, für den Fall hrer Witiwenschaft , eine entsprehende Appanage nebst einem ihrem Range gebührenden Wittwensiß in Darmstadt zu bewilligen. — Die Vermählung wird, wie verlautet, noch im Juli dieses Jahres stattfinden.
Die Beiträge für das Albert-Denkmal haben die Summe von 28,000 Pfd. bereits überstiegen. Man wird vor Allem die An- sicht der Königin, wie sie verwendet werden sollen, einholen.
Der König der Belgier hat Osborne verlassen und wird heute oder morgen von England nah dem Festlande zurückkehren.
Jn der gestrigen Sizung des Oberhauses erklärte Earl Nussell als Antwort auf eine ‘Jnterpellation Lord Carnarvons, drei in Amerika verhaftete Engländer seien, nah Aussage Sewards, da die Habeas - Corpus - Akte aufgehoben sei, dem regelrechten (erichte
entzogen, jedoh nicht zur Ablegung des amerikanischen BVürgereides
geiwungen worden. Lord Derby verdammt das Verfahren Ame- rifa'’'s und Sewards unhöfliche Erklärungen.
Fraufkreih. Paris, 10. Februar. Zum Fouldschen Finanzberict vom 20, Januar trägt der „Moniteur“ heute fol- gende, die sardinischen Renten betreffende Erläuterungen nach: Die ursprünglich dem französischen Staatsshaß überwiesenen sardini- \hen Renten, welche einerseits die von der piemontesishen Re- gierung zu entrichtende Krieg8entshädigung, andererscits die Bürgschaft für die Oesterreich auf Sardiniens Rechnung zu zahlenden Vorschüsse darstellten, belaufen sid zusammen in Renten im Kapital auf 160,254,105 Frs. Ein Theil davon, nämlich 4,513,199 Frs. Renten (84,629,249 Frs. in Kapital) ist für den an den neu anneftirten Departements (Sa- voyen und Seealpen) haftenden Theil der sardinischen Staatsschuld zurüzedirt worden, so daß dem Staatsschaß nur die Renten im Kapitalbetrage von 75,624,856 Frs. zur Verfügung bleiben. Der an Oesterreich gezahlte Vorsbuß betrug 102 500,000. Frs. ; der Staatsschaß hatte also, bevor er die Renten begab, einen Unterschuß (decouvert) von 26,875,144 Frs. Die begebenen Renten brachten dann ein Kapital von 63,819,939 Frs. ein, d. h. 11,804,917 Frs. weniger, als das ursprüngliche Kapital betrug, so daß also das gesammte Decouvert 38,680,061 Frs. ausmachen würde. Dazu kommen zwar noch 1,200,000 Frs., welche an die auf den Ertrag der sardinischen Renten angewiesenen Donataires von Fontainebleau zu zahlen sind; aber es gehen au andererseits 5 Millionen in Ubrechnung, welche bei der Entschädigung des Monte di Milano Oesterrei zur Last fallen. So stellt si das ganze Decouvert auf 34,880 061 Frs., und ift, wie man aus Vorstehendem sich über- zeugen soll, hauptsächlich dadurch entstanden, daß für Savoyen und Nizza \o viel hat rúckgezahlt werden müssen.
Die Freischulen des polytechnischen und des philotechnischen Ver- eins waren gestern im Cirque Jmperial Napoleon zur Preisverthei- lung versammelt. Mebr als 5000 Arbeiter mit ihren ¡Familien
hatten si zu dieser Festlichkeit eingefunden, welche der Unterrichts-
Minister Rouland mit einer Rede eröffnete, Der „Moniteur“ theilt dieselbe heute mit und bemerkt dazu: „Häufiger Beifall unterbrach diese Rede, in welcher der Minister als treuer Ausleger der fkaiser- lichen Gedanken die Arbeit, den Unterricht und die christliche Liebe feierte, welhe Grundlage und Geseyß der modernen Demokratie sind. Man fühlte, daß dieser Beifall dem Herrscher galt, welcher sh so herzlich um das Loos der arbeitenden Klassen kümmert und in seiner Fürsorge deren leibliches Wohlsein niht von ihrem geistigen und sitilicben Fortschritt scheidet.“ Nachdem die Preise, welche in 15 Sparkassendüchern bestanden, und die vier Ehrenprämien ver- theilt waren, Überreibte der Minister dem Präsidenten des poly- tebnischen Vereins, Herrn Perdonnet (Verwaltungs - Director der Ostbahn), eine Ehren - Medaille, welche die Schüler, in dankbarer Anerkennung der Z30jährigen Bemühungen desselben für diesen Volksunterricht, ihm hatten prägen lassen.
Spanien. Madrid, 10. Februar. Die spanisch - franzô- sische Convention zur Regelung der Schuld von 1823 ist unter-
zeibnet worden.
Der Finanzminister arbeitet eifrig an der NRege- lung der tilgbaren Schuld.
Italien. Turin, 11. Februar, Auch in anderen Städten haben Demonstrationen, ähnlih wie in Genua und Mailand, statt- gefunden.
Unter den der Kammer vorgelegten Geseß -Entwürfen befindet sih auch einer, welcher die Genehmigung eines zwiscben der Staat3e verwaltung und Herrn Karl Marck Palmer abgeschlossenen Ver- trages betreffs Errichtung einer Post-Dampfschifffahrtslinie zwischen Ancona und Aegypten mit monatlich viermaligen Fahiten verlangt. Die Regierung bewilligt der Gesellshgft in den ersten fünf Jabren eine Subvention von 35* L, für jede zurückgelegte Seemeile, in den folgenden fünf Jabren 32 L. und in den leßten fünf 30 L., ferner einen Vorschuß von 14 Million L. in vier Raten, der binnen zchn Jahren abzuzahlen ist, mittelst eines monatlichen Abzuges von 12,500 L. auf die Subvention. Die Gesellschaft erlegt eine Caution von einer halben Million L.
Von den Soldaten, welche zu dem aufgelösten 1. Regimente der französi-chen Fremdenlegion gehörten, ist eine Anzahl bereits in Mailand angefommen, um in italicnishe Dienste zu treten.
Um 7. Februar fand die Einweihung des Cavour-Denkmals, einer in der Börse in Turin errichteten Statue, statt.
Das Gerücht von der Ernennung des Prinzen von Capua zum Senator bestätigt sih, Derselbe wohnt seit einigen Tagen den Kammerdiskussionen bei, um sich mit den parlamentarishen Ver- handlungen vertraut zu machen, Z
Mailand, 9. Februar. Die „Perseveranza“ meldet aus Rom von 8, d, M. Die päpstlihen Gendarmen, welche längs der ganzen Grenze verdoppe[t aufgestellt waren, wurden heute dur die Franzosen abgelöst,
Amerika. New-Vork, 26. Januar. Folgendes ist der offizielle Bericht über das siegreie Gefecht in Kentuc{y: „Louis- ville, 22, Januar. Die Flucht des Feindes war vollständig. Nachdem es ihm gelungen war, 2 Geschüye und über 20 Wagen über den Fluß zu schaffen, haben sie dieselben mit der gesammten Munition im Depot von Mill Spreng im Stich gelassen. Dann warfen sie ihre Waffen von fih und zerstreuten sich in den Berg- pfaden gegen Monticello zu, sind jedo so vollständig desorganisirt, daß sie wohl erst in Tennessee wieder zum Stehen zu bringen sein werden. Die ihnen auf diesem Flußufer abgejagte Beute if fehr werthvoll: 8 Sehspfünder und 2 Parrott - Geihüze nebst vollen Munitionskarren, an 100 vierspännige Wagen, über 1200 Pferde und Maulesel, mehrere «Kisten mit Waffen, die gar niht geöffnet worden waren, und noch 500 — 1000 Musketen, mit Feuerstein- s{lössern zwar, aber in gutem Zustande, außerdem Proviant, mit dem wir volle 3 Tage ausreichen fönnen, und eine Menge Hospi-« talsvorrâthe. Unser Verlust beträgt 39 Todte und 127 Verwun- dete, der der Rebellen auf 115 Todte, darunter General Zollifkofer, 116 Verwundete und 45 unblessirte Gefangene. ®
Zu der dem Kongresse am 22, vorgelegten Finanzmaßregel sind folgende Bestimmungen die wichtigsten: Es sollen Schaznoten im Betrage von 100 Millionen Dollars ausgegeben werden. Sie sind unverzinslih und müssen, gleich den früher ausgegebenen 50 Millionen bei sämmtlihen Staatsfassen und im Privatverkehr zu ihrem vollen Nennwerth als legale Währung angenommen, fönnen aber je nah Wunsch der Befißer in Gprozentige Bonds umgetauscht werden. Außerdem wird die Ausgabe von Bonds im Betrage von 500 Millionen Dollars beantragt, die binnen 20 Jahren eingelöst werden sollen, und noch sollen, abgesehen von den oben erwähnten Schaßscheinen für 100 Millionen Dollars Noten aus- gegeben werden, um die laufenden Ausgaben zu decken.
Ueber die Burnside- Expedition wußte man bei Abgang der Post noch immer nichts. Die Regierung und auch General M'Clellan betracbteten dies als ein gutes Zeichen, auf das Sprich- wort hin, daß s{blechte Nachrichten schneller als gute bekannt wers den, — Die Potomac - Armee hatte ihre bisherigen Standpunkte nit verlassen und es liegen keine Anzeichen vor, daß dies sobald geschehen werde. Doch ist ihr Gesundheitszustand, troß der un- günstigen Jahreszeit, der allervortrefflichste. — Jn Mifssouxi wird das Kriegêrecht mit Strenge gehandhabt. General Halleck, der dort kommandirt, hat von Neuem einen Befehl veröffentlicht, daß Jeder, ohne Unterschied seiner Stellung und seines Umtes, der den Befehlen, der Kriegsbehörden entgegen handelt, den Kriegs- gerihten überliefert werde.
Der „Richmond Examiner“ vom 23, tritt mit einem Plane cigenthümlicher Art hervor, um Waffen und Fabrikate, an denen der Süden Mangel leidet, ins Land zu schaffen. Er befürwortet nämli die Grundung eines Regierung8verein8 (?) mit einem Stammkapital von 50 Mill. Doll. Für dieses Geld sollen die er- forderlichen Waffen und Jndustrieartikel in Europa angekauft, und so gut es eben geht, mitten durch die Blokadeschiffe eingeführt werden. Der Berechnung des genannten Blattes zufolge würde ein solches Unternebmen , selbst wenn die Hälfte der Sciffe abges