1862 / 39 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

272

Deffentlicher Anzeiger.

[1995] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Carthaus. Carthaus, den 4. Oktober 1861.

Das dem Gastwirth Jacob Hirsch adjudicirte Mühlengrundstück Sallakowo Nr 3, enthaltend 413 Morgen 44 Quadrätruthen und abgeschäßt mit der Wasser - Mahlmühle auf 5622 Thlr. 47 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 30. April 1862, Vormittags 114 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle resub- hastirt werden.

Die ihrem Namen und Aufenthalte nach un- bekannten Erben der berehelichten Müller Christine Charlotte Liedtke werden hierzu öffent- lih vorgeladen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hhypo- thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen , haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations - Gerichte anzumelden.

2408] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Elbing, den 30. November 1861.

Das zu Plohnen sub Nr. 9 und 18 belegene, dem Gutsbesißer Albert Schadrack gehörige Grundstück, abgeshäßt auf 13,736 Thlr. 25 Sgx., zufolge der nebstHypothekenschein in der Negistratur des Bureau 111, einzusehenden Taxe, soll am 11, Juli 1862, von Vormittags 11 Uhr ab an ordentliher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hh- pothekenbuche nicht exrsichtlihen Nealforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte an- zumelden.

[200] AUsforderuUng der KonlursSgläubiger. Jn dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Louis Schenck hierselbst werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch auf- gefordert, ibre Ansprüche, dieselben mögen be- reits rechtshängig sein oder mcyt, mit dem da- für verlangten Vorrechte bis zum 1. März ex. einsch ließli ch bei uns sch{riftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For- derungen, so wie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-Personals auf den 18. März er., Vormittags { 9 U ber in unserem Gerichtslokal, Domplaß Nr. 9, vor dem Kommissar, Stadt- und Kreisgerichtsrath Krüger, zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhand- lung über den Akkord verfahren werden. Zugleich ist noch eine zweite Frist zur An- meldung biszum 3. Mai er. einsch{ließlich festgeseßt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frift ange- meldeten Forderungen Termin auf den 13. Mai cr., Vormittags ( j S E, in unserem Gerichtslokal, Domplaß Nr. 9, bor dem genannten Kommissar anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläu- biger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreiht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei- zufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be- rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Nechts- anwalte Alschefski, Friße 11, Block, Justizräthe Fischer und Berge zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Magdeburg, den 30. Januar 1862.

Fönigliches Stadt- und Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[292] Bekanntmachung.

Der Konkurs über das Vermögen des Kauf- manns Adolph Carosus zu Memel is durch Akkord beendigt.

Memel, den 8. Februar 1862.

Königl. Kreisgericht, I. Abtheilung.

[290]

Aufforderung der Gläubiger im erbschaftlichen Liquidationsverfahren.

Veber den Nachlaß des am 17. November 1861 zu Grünberg verstorbenen Schönfärbers Carl Gustav Hennig ist das erbschaftliche Liquidationsverfahren eröffnet worden. Es wer- den daher die sämmtlichen Erbschaftsgläubiger und Legatare aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß, dieselben mögen bereits rechts- hängig sein oder nicht,

bis zum 2. Mal 1862 An\schGli eßltch bei uns shriftlich oder zu Protofoll anzumelden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat zugleich eine Abschrift derselben und ibrer An- lagen beizufügen. Die Erbschaftsgläubiger und Legatare, welche ihre Forderungen nicht innerhalb der bestimmten eFrist anmelden , werden mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß dergestalt ausgeschlossen werden, daß fie sich wegen ihrer Befriedigung nur an Dasjenige halten können, was nach vollständi- ger Berichtigung aller rechtzeitig angemeldeten ¿Forderungen vou der Nachlaßmasse, mit Aus- {luß aller seit dem Ableben des Erblassers gezogenen Nuzungen, übrig bleibt. __Die Abfassung des Präklusions-Erkenntnisses findet nach Verhandlung der Sache in der

auf. den. 3. JUR4 18600, Vormittags i 1 O, in unserem Sißungssaal Nr. 26 im hiesigen Gerichts - Gebäude anberaumten öffentlichen Sizung statt.

Grünberg i. Schl., den 4. Februar 1862.

Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.

[N Vekannt maGuna.

Jn unserem Depositorio befindet sich das beim bormaligen Justizamte Marienwalde niedergelegte Testament der Peter Klückmann'schen. Ehe- leute vom 20. September 1805. |

Da s\eit dessen Niederlegung mehr als 56 Jahre verflossen find, so werden die unbekannten Jnter- essenten aufgefordert, die Publication des Testa- ments binnen sechs Monaten beim unterzeichneten Gerichte nachzusuchen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist die Eröffnung von Amtswegen er- folgen wird,

Friedeberg N. M,, den 2. Februar 1862.

Königl, Kreisgericht, I, Abtheilung.

[2291 Bekanntmachung.

Durch die öffentlicher Blätter sind zwar be: reits sämmtliche Behörden unseres Vaterlandes aufgefordert worden, mir in kürzester Frist alle Wittwen und ledige Töchter verstorbener Offiziere und Soldaten, welche Mitkämpfer in den Schlach- ten der Jahre 185; waren und darunter beson- ders Diejenigen, welche den Schlachten bei Groß- Beeren und Dennewiß als Kombattanten beigewohnt haben, unter Einsendung der be- weisenden Militairpapiere namhaft zu machen, sofern von jenen die Aufnahme in das in Stadt Zinna zu gründende Veteranen - Wittwenhaus, unter den statutarischen Bedingungen, gewünscht wird. :

Bis jeßt sind indeß verbältnißmäßig erst we- nig Meldungen eingegangen, wonach anzunehmen ist, daß die Betheiligten von jener Bekanntmachung keine Kenntniß erhalten haben.

Darum ersuche ih alle Behörden hierdurch dringend

die Jnteressenten auf diese, zu ihrem Nuzen ins Leben zu rufende Wohlthätigkeits - An- stalt recht bald auf geeignete Weise auf- merksam zu machen, zulässige Anträge an- zunehmen und solche mir dann unverweilt, gehörig belegt, gefälligst zukommen zu las- sen, um danach die Reihenfolge bestimmen zu können, in welcher die Aufzunehmenden zu notiren sind.

Zu den Hauptbedingungen der in das Vete ranen-Wittwenhaus aufzunehmenden Jndividuen gehört :

1) daß sie nach beizubringenden Taufzeugnissen das Lebensalter von 50 Jahren schon er ret baben, No 1MOt arbeitsunfähig sind und nicht an efkelhaften Krankheiten leiden ; daß sie sich in beschränkten Vermögens- verhältnissen befinden, aber doch das Ein- trittsgeld bezahlen können, welches für Bencfiziatinnen der ersten Klasse beim Alter von 50 Jahren 300 Thlr., bei den von 91 Jahren 295 Thlr., und so fort in jedem un Alter vorgerütlen Zahre immer 9 Thlr. weniger, dagegen für die Bene- fiziatinnen zweiter Klasse beim Alter von 590 Jahren 950 Thlr., bei dem Alter von 041 ahren 49 Thlr, 0 fo Ura fr jedes Jahr des höheren Alters 1 Thlr. weniger, beträgt; / daß sie mit schriftlichen Revers der Heimats- behörde versehen sind, wonach sie das bis- herige Domizil nicht verlieren, wenn sie nach eigenem Willen oder sonst nicht dauernd im Veteranen-Wittwenhause verbleiben sollten ;

L) daß sie sih selbst in demselben, durch An- wendung ihrer eigenen Kräfte und Geschief- lichkeiten und mit Hülfe der ibnen noch zu Gebote stehenden Mittel ernähren, so lange

__ fie arbeitsfähig sind ; und 9) das Erbrecht ihrer Nachlassenschaft dem

Wittwenhause zugestehen.

Dagegen genießen die Aufzunebmenden fol- gende Benefizien, so lange sie sich selbst nech er- nähren können;

a) freie Wohnung mit Erlaubuiß, den zum Wittwenhause gehörigen großen Garten zur Erholung benußen zu können.

Beneficiatinnen 1. Klasse haben Jede auf besondere Stube Anspruch. __ Benéeficiatinnen Il. Klasse müssen sich (wenn lle iht Waisen der Dennewiß - Stifung in Pflege haben) gefallen lassen, nach dem Raum, ein Zimmer mit einer Mitschwester zu theilen. : freies Erleuchtungs -= und Heizungs- Material, einschließlich des Feuermaterials

zum Kochen und zur Wäsche;

in Kranfkheitsfällen freie ärztliche Behand- lung dur den Hausarzt, auch freie Arznei ; bei zeitweiser oder völliger Arbeitsunfähig- keit und Mittellofigkeit freien Unterhalt durch{ Zahlung von 4 Thalern Pension monatlich

[128]

Laufende Nr.

in der I. Klasse, und von 2 Thalern Pen- fion monatlich in der 11. Klasse. e) im Falle des Todes freies Begräbniß. Nach den Umständen und Verhältnissen föônnen auch kleine Zuschüsse zeitweise aus- nahmsweise gewährt werden, auch sollen die würdigeren Beneficiatinnen etwas Land vom Garten zum Gemüsebau erhalten. Damm bei Jüterbog, den 20. Januar 1862. Hauschteck, Geheimer Regierungs- und Landrath, als Vor- stand der Dennewiß-Stiftung und des Veteranen-Wittwenhaujes.

Name des

Orts.

Kreis.

Bekanntmachung. Jn den nachstehend verzeichneten Sachen :

Gegenstand

DeS [

Verfahrens.

Biesen- thaler Forst,

Bo eßzow, Bollens- dorff, Breddin,

Brit,

Brode- win,

Caputh,

Carls- dorff,

Elsholz,

, [Frieders-

dorfer Forft,

1, [Frieder8-

dorfer Forst,

Fried- richs- walde, Quaden- Germen- dorf, Golzow,

Gorß,

Grune- wald, Alt-

Lands- berg,

Lehniner Forft,

Ober- Barnim.

Oft- Havel-

land. Jüterbog-

Ludken-

walde. Ost-

Priegniß.

Teltow.

Anger- münde.

Zauch- Belzig, Jüterbog- Ludcken- walde. Zauch- Belzig. Beeskow- Storkow.

Anger- münde.

Nieder- Barnim.

Anger- münde.

Osft- Havel- land.

Nieder-

Zauch- Belzig.

Templin.

Barnim.

Ablösung der Bau- und Neparatur - Holzberech- tigung des Nitterguts Sydow und Schoen- feldt in der Königl. Biesenthaler Forst.

Spezial-Separation.

Separation.

Separation d. Schweines Weide - [Neviere gzu Breddin.

Schärfforn - Ablösungs- Sache.

Spezielle Separation der den geistlihen Jnsti- tuten, den Bauern und Kossäthen gehörigen Feldmark Brodewin. Hütangs-Ablöôsung.

Separation.

Spezial-Separation.

Ablöfung einer Bau- und Reparatur- Holz- berechtigung der Hofs wirthe zu Friedersdor}} in der Königlich Frie- dersdorffer Forft. Ablösung einer Bau- und Reparatur - Holz- berehtigung der Ge- meinde zu Neu-Zittau in der Königlich Frie- dersdorffer Forst. Spezielle Separation der bäuerlichen Feldmark Friedrichswalde. Spezial-Separation.

Spezielle Separation der der Kossäthen - Lände- reien auf der Feldmark Golzow.

Ablösung der auf den vormaligen Erbpachts- Ländereien zu Gorß für die dortige Pfarre haf- tenden Reallasten.

Spezial-Separation.

Spezial-Separation.

Ablösung der auf der Königl. Lehniner Forst für das im Hypotheken- buche über Nahmiß Vol. I. No. 19. Pag. 131 verzeichnete Kossä- thengut haftenden Klaf-

terholz-Berechtigung.

273

Gegenstand des Verfahrens.

Name des Kreis. Orts.

Laufende Nr.

En n _—

Jüterbog-|Spezial-Separation. Lucken- walde.

Ost- Priegniß. Ost- Havel- land.

Schwe-

bendorff, „1Silmers- Separation. dorff,

Span- dauer cForst,

Ablösung des Hütungs- rechts, welches den Ein- sassen zu Deutsch- Will- mersdorf in der Königl. Spandauer Forst zu- steht.

Spezielle Separation der Kirche und Pfarre und der Ganz- und Halb- bauern auf der Feld- mark Steinfurth.

Ablösung einerHütungs- berechtigung der A cker- Kommune Charlotten- burg in dev. Königl. Tegeler Und Shpan- dauer Forst.

Separation der Velten- schen Luchwiesen.

Ober- Barnim.

Stein- furth,

Nieder- Barnim.

Tegeler u. Span- dauer Forst,

Osft- Havel- land. Prenzlau.|Ablösung der auf der e | Mühle zu Wolfshagen haftenden, an das dortige Nittergut zu entrichtenden Abgaben.

Belten,

Wolfs- hagen,

werden alle Diejenigen, welche bei diesen Sachen aus irgend einem Verhältnisse ein Juteresse zu haben vermeinen, und hierbei noch nit zugezogen sind, hierdurh aufgefordert, sich baldigst, und spätestens in dem „am 8. März d. J. Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäfts- Lokal, Niederwallstraße 39, anberaumten Ter- mie nt Aren Anträgen zu melden, ihr Interesse zur Sache nachzuweisen und demnächst der Vorlegung der bisherigen Ver- handlungen gewärtig zu sein, widrigenfalls sie die Auseinanderseßzung, selbst im Falle der Ver- lezung, gegen sich gelten lassen müssen. Berlin, am 18. Januar 1862. Königliche General-Kommission für die Kurmark Brandenburg. von Schmeling.

[248] Bekanntmachung.

Am 11 Mär de 5, 1Baumittags 11 Uhr, soll die Lieferung von

3500 Last Tuffsteinen

im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden, ;

Unternehmer werden aufgefordert, ihre "mit der Aufschrift :

„Submission auf Tuffsteine®, versehenen Offerten bis zu der oben angegebenen Zeit, versiegelt und portofrei der Hafenbau-Kom- misfion einzureichen.

Die im Kommissions-Büreau zur Einsicht aus- gelegten Lieferungs - Bedingungen werden auf Verlangen auch durch die Post zugesendet.

Heppens, den 11. Februar 1862.

Die Hafenbau- Kommisfion für das Jadegebiet.

[247] Bekanntmachung. Am 8. März er., Vormittags 10 Uhr, soll die Kieferung von 3650 Kubikfuß Kiefernholz mit Waldkanten, A stark, 930 Stúüdck fiefernen Nundpfählen in Län- gen von 25 bis 45 Fuß, und von 9 bis 12 Zoll mittlerem Durchmesser, * im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.

Unternehmer werden aufgefordert, ibre mit der

Aufschrift : „Submission auf waldkantiges Kiefernholz, resp. fieferne Nundpfähle“ versehenen Offerten bis zu der oben angegebenen Zeit an die Hafenbau-Kommission versiegelt und portofrei einzureichen.

Die im Kommissfions-Bureau zur Einsicht aus- gelegten Bedingungen werden auf Verlangen auch dur die Post zugesendet.

Heppens, den 11. Februar 1862. ° Die Hafenbau-Kommission für das Jadegebiet. [220] Bekannt Gun , Von den in der reizendsten Gegend des Saal- thales belegenen Gebäulichkeiten und sonstigen Realitäten der ehemaligen Königlichen Saline im Badeorte Koesen, welche nach der in neuerer Zeit erfolgten Auflösung der Saline vertrags- mäßig in das Eigenthum der Landesschule Pforta übergegangen sind, sollen ein Theil der qu. Ge- bäude auf Abbruch, ein anderer Theil als Wohn- und Wirthschaftsgebäude mit dazu gehörigen Hof- und Gartenräumen, so wie mehrere andere freie Grundstücksflächen daselbst zu Baupläßen verkauft werden.

Ueber die näheren Kaufsbedingungen bin 1ich allen hierauf restektirenden Kaufliebhabern stets \hriftlich oder mündlich Auskunft zu ertheilen bereit und bemerke ih zugleichßh noch, daß auch für das Fortbestehen und den größeren Auf- \chwung des Soolbades zu Koesen dur den Uebergang der Bade-Verwaltung auf die König- liche Regierung zu Merseburg, so wie durch zweckent sprechende Einrichtungen in jeder Weise gesorgt ist.

Pforta, am 10. Februar 1862.

Der Prokurator der Königl. Landesschule.

Schwtimmer.

[254] anae matten Bank des Berliner Kassen- Vereins.

Wir zeigen hierdurch an, daß das Namens- Verzeichniß der. Actionaire den Herren Jnter- essenten im Büreau der Bank , Plaß an der Bauakademie Nr. 3, vom 15. bis 19. d. M. Vormittags von 9 bis 12 Ubr, zur Einsicht offen liegt.

Berlin, den 12. Februar 1862. Die Direction.

b. Oppenfeld.

Neuburger. Z h Lé.

Bertrrebs Etn ay

1) der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn. Güter:

24,690 Tblr. 22,004,

29 Thlr.

für Personen : 16,075 Thlr. 42/930 ©

3,145 Zhlr.

1862 im Januar 1861 "

Mithin 1862 mehr

für Personen :

1862 im Januar 6,483 Thlr. L804 d 4840.5

Mithin 1862 mehr... 1,673 Thlr.

Aachen, den 10, Februar 1862.

mehr 2,6 T 2) der Ruhrort- Crefeld Kreis Gladbacher Eisenbahn. Güter: 21,190 Thlr. L I O L

mehr 10,027 Thlr.

Königliche der Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter

m E

Summa: 43,121 Tblr. BRBIL-.

mehr 6,730 Thlr.

Extraord. :

2,396 Thlr.

4,400 mehr 956 Thlr.

Summa : 29,045 Tblr, 16,773 mehr 12,212

Extraord. : 1,306 Lr. mehr 512 Thlr. Thlr. DivLbetion Eisenbahn.