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i u Nachweisung der beim militairärztlihen Personal im Laufe des Monats Januar d. J. eingetretenen Veränderungen und zwar: I, Durch Verfügung des Herrn Kriegs- und Marine-Ministers Excellenz. Den 7. Ja nUar: Die StabLärzte: Dr. Haselhorst vom 2. Bat. 2. Rhein. Jnf. Regts. Nr. 28, zum 9. Bat. des 4. Garde - Negts. z. F., Dr. Hartung vom 3. Bat. des A Füs. Negts. Nr. 34, zum 2. Bat. 2. Nhein. Jnf. Regt. Nr. 28 erseßt. 11. Durch Verfügung des Chefs des Militair-Medizinal- W esens. Ai - Sk ee Md e939 Hie er: Don 3. FanU ar. Schröder, Unterarzt vom 5. Pomm Jnf. Negt. Nr. 42, zum Gren. Negt. König Friedrih Wilbelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2 verseyt. Den 4. Vanuar. Dr. Thumann, Assistenzarzt vom Ostpr. Kür. Regt. Nr. 3, Ostpr. Jäger-Bat. Nr. 1 verseßt. E : Den 20. Januar. Dr. Eschenbach, Assistenzarzt von der Schles. Art. Brigade Nr. 6, zum 2. Schles. Drag, Regt. Nr. 8 versetzt. 5 Den 24, Januar. Dr. Gandckwig, zeitheriger freiwilliger Arzt beim Kaiser Alexander 1% vepuóan Negt Nr. 1, als Unterarzt beim 3. Garde-Ulan. Regt. an- gestellt.
zum
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j Den'2 T. Januar)
Die: Assistenz.- Aerzte: Back- von der Brandenb. Art. Brig Nr. 3, zur Magdeb.. Art. Brig. Nr. 4, Dre. Asche vom 8. Pomm. Jnf. Regt. Nr. 614, zur Brandenb. Art. Brig. Nr. 3 verseht. L i
Bé: Gain Dw ie hr. | ja! Den 6. Januar.
Dr. Nies, Assistenz-Arzt vom 1. Bat. 3. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 20, entlassen. s i
; __Den-40., J.anua.r.
Dr. Bispink, Assistenz - Arzt vom Landwehr - Bat. Essen Nr. 36 entlassen. j i Dengs24:JA nUar:
Dr. Sch aberg, Assistenz-Arzt vom 2. Bat. 2. Nhein. Landw. Regts. Nr, 28, zum 2. Bat. 3. Westf. Landw. Negts. Nr. 16 verseßt. i
Den 24. Januar.
Nuschhaupt, Assistenz-Arzt vom 1. Bat. 2. Westf. Landw.“ Negts. Nr. 15, entlassen, Dr. Stübgen, Assistenzarzt :vom 2. zum 1. Bat: 1, Thür. Landw. Regts. Nr. 31 verseßt.
N Den-29ckJanuar. Bühring, Assistenzarzt vom 2. Bat. 4. Westfäl. Landw. Regts.
Nr. 17, entlassen. Ul Tod 8a Ute. i Don Zanulr:
Dre. K nispel, Assistenzarzt - des'3, Brandenb. Juf. Regts. ‘Nr. 20 den 5. Januar gestorben, E : IV. Durch Erkenntniß des Königlichen Disziplinar-Hofes.
Dr. va n der Velde, Assistenzarzt des Nbein. Ulan. Negts. Nr. T, wegen länger als aht Wochen ‘andauernder Entfernung ‘aus scinem Amte aus dem Dienste, entlassen: |
LL. Jn der Marine.
Marine- Beamte. : i _Den b. Februar. _N offmann, Werkführér der Maschinenbau-Werkstätte, zum etatsm. Werkmeistex ernannt,
Bekanntmach n g.
__ Die nicht in einem Seminar gebildeten Elementarlehrer, welche bier für das Schulamt geprüft zu werden wünschen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge unserer Bekanntmachung vom 7. März 1842 (Amts- blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam de 1842, Stüd 12, S A6) der nächste Prüfungs«Termin am leßten Mittwoch: ‘des Monats Februar d. J., also am 26. Februar d. J., eintritt, und daß fie sih mit den in der gedachten Bekanntmachung aufgeführten Zeugnissen bei dem Herrn Seuinar-Direftor Thilo hierselbst (Oranienburger Straße Nr 29) 14 Tage. zuvor zu melden haben. f
Berlin, den 6. Januar 1862:
Königliches Schul-Kollegium der Provinz“ Brandenburg.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 15. Febru F j
ch, OLEWRAR. , 15. Februar. Jn der heutigen (10. Sigung des Hauses der Abgeordneten wurde e ic über die kurhessishe Verfassungs-Angelegenheit fort-
ck- »f î
[ pt. G aa Die » Preuß. Al'’gem. Ztg.“ enthält folgende Mittheilung : G E: ist die nacbstehende Note von dem Königlichen Gesandten in Wien an den Kaiserlih österreichischen Minister der auswärtkigen
9 77 Fh P 4 T6 s ch - ¿ Sat, gerichtet worden. Gleichlautende Noten sind an tejentgen deutschen Höfe abgegangen, welche si dem Schritte der
i Wien, den 14. Februar 1862.
Der unterzeichnete außerordentliche Gesandte und bevollmäch- ttgte Minister Sr. Majestät des Königs von Preußen ist beauf- tragt, die Note, welche der Kaiserli Oesterreichische Gesandte, Graf Ka1olyi, unterm 2. d. M. an den Königlichen Minister der aué wáärti- gen Angelegenheiten, Grafen v, Bernstorff, gerichtet hat, in nach- folgender Wiise zu beantworten. M: : i
Die Bemerkungen, welche der gedachte Herr Gesandte der Erwä- gung der Königlichen Negierung mittelst jener Note anzuempfehlcn beauf- tragt worden ijt, beziehen sich auf die bei Beurtheilung der Bundeêreform- vorschläge des Freiherrn von Beust preußischer Seits, der königlich säcbsisden Regierung gegenüber ausgesprochenen Ansichten über den heilsamsten Weg zur Reform des Bundes.
Diese Ansichten gingen im Wesentlichen dahin, daß ein Ver- suh, den ganzen Bund durh Herstellung einer wirksamen Exekutive mt Volksvertretung und gemeinsamer Geseßgebung in bundesstaatlicher HKichtung umzugestalten , mit “ernst: licher Gefahr für dessen Fortbestehen verbunden sein müßte; wo- gegen der Bestand des Bundes nichk gefährdet sein würde, ‘wenn unter gesthaltung der vöôlkerte{htlichen Grundlagen des Ganzen, für eine engere Vereinigung seiner Glieder auf dem Gebiete des inne- ren Staatsrets der Weg der freien Vereinbarung betreten und jene für das Ganze vorgescblagenen Einrichtungen: Exekutive (militai- rischer Oberbefehl und einheitliche Vertretung nach außen), Volks- vertretung und gemeinsame Geseßgebung, innerhalb solcber engerer Grenzen gegründet würden. : : : / Die Kaiserlich österreichische Regierung hat si veranlaßt ge- funden, dieser von preußiscber Seite der Königlich säcbsischen Ne- gierung kundgegebenen Auffassung gegenüber zu erklären, daß zu ihrem innigen Bedauern ihre Pfli&ten und ihre Ueberzeugungen ihr gleich entschieden verböôten , si „solchen Anschauungen anzu- schließen. Die Königlich preußishe Regierung würde sich bei nte gegennahme dieser Erklärung, welche eine ibr au vorber scbon be- fannte Thatsache bestätigt, auf die Versicherung haben bescbränfen können, daß sie jenes Bedauern ihrerseits theile. Da aber die Kaiserli óôsterreichiscbe Regierung noch einen Schritt weiter geht und si berufen fühit, vom Gesichtspunkte der „allgemeinen Jn- teressen Deutschlands“, so wie von dem des „ positiven Reb“, uud unter Hinweisung auf die unheilvollen Folgen, welcbe Preußens Reform - Bestrebungen in früheren Epochen gehabt hätten, eine förmliche Verwahrung gegen die preußische Auffassung einzulegen so will die Königliche Regierung nicht verbehlen, daß ihr weder ein begründete Anlaß, noch irgend eine Berechtigung zu einer solchen Verwahrung vorzuliegen scheint. i ver I Eu. welcher dadurch noch auffälliger wird, daß er E in identishen Noten gleicbzeitig von mebreren O gethan worden ist, entspricht so» wenig dem ats E S der Königlich sächsischen Regierung eingeleiteten VéeinungS-Austauscbes über die von vielen Seiten als dringend nothwendig anerkannte BundeS8reform, daß die Königliche Regiexun sich nicht bewogen finden kann, danah noch auf irgend eine Er- örterung der in der Note des Kaiserlich öôsterreichishen Gesandten aufgestellten Gegenansichten einzugehen. — i
Die Bedeutung der leßteren hat übrigens von Seiten Preußens bereits in einer früheren Zeit ihre entsprechende Würdigung ge- sunden. Es wird jedoch in Bezug auf die- unheilvollen Folgen welche ähnliche Bestrebungen in jener Zeit über Deutschland e zubescbhwören gedroht haben sollen, daran erinnert werden müssen daß es nicht Preußens Bestrebungen für die Reform der Bundes- verfassung waren, welche jene Folgen herbeizuführen drohten, son- t Sey es das Verhalten derjenigen Regierungen war, an deren Widerstand diese Bestrebungen dam.ls scbeiterten. Jhnen verdankt Deutschland die unveränderte Wiederherstellung der ‘alten Bundes- verfassung und damit einen dauernden Keim zu áhulichen Wirren.
Wenü jeßt von derselben Seite durch) die erwähnte Bemerkung der Note rom 2, Februar Anlaß dazu gegeben wird daß diese That sache' wieder in ibrem vollèn ‘Lichte erscheint , und ‘wenn man fi dabei auf die Sorge um die Sicberheit und den moralischen Frie- den Veutscblands beruft, welche man durch Préußen bedroht flden will , so ist der Augenblick dafür um so weniger glücklich gewählt A an gleichzeitig gezwungen ist, das R. formbedürfniß einzu- a 6 dessen rechtzeitige Befriedigung man schon einmal verhin- In der gewissenbaften Erfüllung der Bundespflichten , in der Vertretung wahrhaft deutscher Juteressen, in dem ernstlichsten Be mühben, wohlberechtigten nationalen Anforderungen selbst gerecht j werden und ibnen bei den anderen Bundesregierungen ais A verschaffen, räumt die Königlich preußisce Negierung keinem L Bundesßgenossen den Vorrang ein, Sie hat aber aus dem Be- “ente treuer Pflichterfüllung bieher feine Berechtigung zu einem Sritte hergeleitet, wie er mit der in Rede stehenden identischen
Note von den betheiligte E worbea en betheiligten Regierungen gegen Preußen gethan
dfterreichBisch{ gie in ‘i j A r dfsterreibishen Regierung in identisher Form angeschlossen hatten.
Die Königlicde Regierung würde in der Verwirkli | ( ( ( terwirflibung d am Sclusse der Note angedeuteten Reform- Ansichten , ibofatb für
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hen ganzen Bund eine Verfassung mit wirksamer Exekutiv-Gewalt, gemeinsamer Gesehgebung und Volksvertretung begründet werdea soll, und an welcbe sich leiht tas Streben nach einer weiter gehen- den „politischen Consolidation" mit außerdeutscen Gebieten schließen dürfte, wie dies in der Depesche des fkaiserlich österreichischen Kas- binels vom 5. November v. J. bereits hervorgetreten is, eine weil größere Gefähidung des Bestandes des Bundes erkennen müssen, als in Reformen in derjenigen Richtung, welche Preußen in der Depesche vom 20, Dezember v. J. bezeichnet hat.
Dennoch ist die Königliche Regierung weit davon entfernt, hon der bloßen Kundgebung jener Ansichten über die Grundlcgen der Reform mit einer Verwahrung entgegenzutreten. Sie glaudt, im Gegentheil, ihr schließliches Urtheil darüber zurückhalten zu sollen, bis ihr ein bestimmt gestalteter Reformvorscblag mitgetheilt vird, welcher ihr das Verständniß der Absichten der Kaiserlich Öster- xeicbisben Regierung vollständig ermöglicht, Für jeßt erscheint der Königlichen Negierung die Unausführbarkeit einer Reform nach ten vorliegenden allgemeinen Andeutungen als unzweifelhaft, und ja dieselben in vollkommenem Widerspruh mit dem Standpunlk ehen, zu welchem sie selb sih bekennt, so muß sie ihrerseits den Fintritt in Berathungen über eine Neform auf solchen Grundlagen für unthunlich eracbken.
Der Unterzeichnete benußt diese Gelegenheit, um die Ehre zu zaben, Sr. Excellenz dem Kaiserli österreichischen Minister der aus- värtigen Angelegenheiten, Herrn Grafen von Nechberg, die Ver- ¡cherung seiner ausgezeichnetesten Hochachtung zu erneuern.“
(gez) von Werther. Seiner Excellenz dem Herrn Grafen von Rechberg. U, Wi: C |
Sachsen. Dresden, 14. Februar. Jhre Königliche Ho“ heit die Prinzessin Marie Anna, Gemahlin Sr. Koniglichen Hoheit des Prinzen Georg, ist heute Mittag von einer Prin- zessin glücklich entbunden worden. Das Befinden der hohen Wöch- nerin iff den Umständen nach das erwünschtesie und die neugeborne Prinzessin is munter und kräftig. i
Eine Wiener Korrespondenz des „Dresdner Journals“ ver- fichert, daß die ósterreichische Negierung eine Revision des Konkor- dats ‘beabsichtige, daß Nom hierzu bereitwillig die Hand geboten habe und daß ‘die Verhandlungen darüber nahe bevorstehend seien.
Koburg, 13. Februar. Gestern hat die erste Sißung des Landtages wieder stattgefunden. Unter den, demselben zugegan- genen Erlassen des herzoglichen Staatsministeriums ist namentlich zu erwähnen ein anderweiter Entwurf eines Gesezes über den Han- del mit Gift, eine Erklärung der Staatsregierung, daß - ste dem, aus dèm Schooße des Landtags gestellten Antrage auf Vorlage eines Gesezentwurfes über Einführung von Civilstandsregistern nit entsprechen fönne, da dergleiwen Standesbücher [nicht nothwendig seien. Jn derselben Sißung erstattete der Land- tags - Prásident Oberländer den Bericht der (ommission für Vorberathung des von der Herzoglichen Staats - Regierung dem Landtage zur Annahme vorgelegten Entwurfs zu dem thüringti schen Gewerbegeseß. Nach diesem Bericht empfahl die Kommisfion dem Landtage diesen Entwurf, jedoch in amendirker Fassung anzunehmen und wurde Seitens der Kommissionsmitglieder namentlich darauf hingewiesen, daß der thüringschhe Entwurf zu ca- suistisch und specialisirend sei und den Gewerbebetrieb zu sehr be- vormunde, während nach ihrer Ansicht der Betrieb von Gewerben ganz ‘frei zu geben sei und Beschränkungen nur in Bezug auf das öffentliche Wohl dulde. : a)
ér Landtag hat nach lebhafter Debatte mit dem Ministerium, den Kommissions - Antrag auf vollständige Freigebung der Preß- Gewerbe einstimmig angenommen. Auf den Antrag des Ministe- riums hat heute Abend eine wiederholte Abstimmung mit gleichem Erfolg stattgefunden, Die Berufung der Regierung auf den seiner Zeit dem Landtage nicht vorgelegenen Bundesbeschluß von 1854 wurde als unzulässig unnd leßterer als illegalex Eingriff in das Vetfassungsrecht der Einzelstaaten erklärt, Die Regierung stellte die Verweigerung der Sanction des Gewerbegesezes in Aussichk. Dex Landtag hat jedoch leßteres in fortgeseßter Berathung nach den Anträgen der Kommission scließlich mit allen gegen eine Stimme angenommen.
Gotha, 13. Februar. Unser Staatsgrundgese, enthält im g. 12 die Bestimmung: „Zt der Herzog regierungsunmündig, oder ist derselbe wegen körperlicher oder geistiger Schwäche oder aus einem anderen Grunde nicht im Stande, die Regierung zu führen oder fortzuführen, so tritt eine Regierungsverwesung ein.“ Da nun die leßtere Eventualität durch die bevorstehende Reise des Her- zogs nach Central - Afrika gegeben ist , so hat die Regierung den gemeinschaftlichen Landtag hon auf den 17. d. M. einberufen, um ihm eine desfallsige Eröffnung zu machen, Gleichzeitig wird der Landtag die Berathung der preußischen Militairgesehe vor-
Hessen. Darmstadt, 13. Februar. Se. Hoheit der Prinz Ludwig it heute Nachmittag von München wieder hier eins getroffen. (D. Z.)
Frankfurt a. M., 14. Februar. Jn der gestrigen
Bundestagssißung machte Oesterreich die Anzeige , daß es die Kommission zur Regelung der Heimathsverbältnisse (Gothaer Ver- trag) befcbicken werde. — Der Militair-Aus\chuß erstattete Vortrag über den von Preußen, Hannover, Oldenburg und Bremen in der Sikung vom 12, Juli 1860 gestellten Antrag betreffs der Küsten- befestigung. Der Ausschuß beantragt: 1) daß eine Spezialkom- mission mit dem Sitze in Hamburg niedergeseßt werde, welche im Allgemeinen die seitens des Bundes anzulegenden Vertheidigungs- Anstalten begutachten solle und „von allen Bundesregierungen be- {hickt werden könne; 2) die nähere Ausarbeitung der betreffenden Pläne den Kommissionen der Uferstaaken zu überweisen. Die Ab- stimmung wird in 3 bis 4 Wochen ftattfinden. — Sonft Vorlage von Standeslisten, Vorträge über Privat-Eingaben 2c. — Nach dem vom Senat der geseßgebenden Versammlung zur Berathung und Genehmigung vorgelegten Budget für das Jahr 1862 beläuft si der Voranschlag der Einnahmen auf 2,556,994 Sl. A4 Rr., der Voranschlag der Ausgaben auf 2,202,735 Fl. 43.Kr, ; mithin haben wir einen muthnuaßlichen Uebershuß von 354,249 Fl. zu erwarten, welcher fast auêschließlich zur Tilgung unserer öffent- lichen Schuld verwendet werden wird. (F. J)
Schweiz. Die Antwort der Schweiz vom 29. Januar auf die franzósishe Note vom 28, Januar in Betreff des Dappenthales enthält folgende bemerkenswerthe Stelle:
Obwohl eine solche Diskussion. zu keinem Ergebnisse führen kann, so dürfen wir die französische Note doch nicht mit Stillschweigen übergehen. Uns auf die Berichte stüßend, die uns abgestattet worden, bleiben wir mit fester Ueberzeugung dabei, daß hier in der That eine Verleßung un-=- serex Grenze vorliegt. Es ist beklagenswerth, daß der französische Minister unter Berufung auf widersprechende Berichte nicht im Stande war, unserer Ansicht beizutreten.
Aus der Einsicht in die ausgewecbselten Noten erhellt laut einer Berner Depesche vom 12. Februar, ‘daß die französische Regierung nicht allein Befehle gegeben hatte, mit Gewalt gewisse Verhaftun- gen im Dappenthale zu verhindern, sondern daß dieselbe diese Wei= sungen aufrecht erhält, und daß sogar französische Gensdarmen im Dappenthale erschienen, um diese Befehle im Notbfalle zu vollziehen. Der Bundesrath hat gegen ein Verfahren protestirt, das darauf abziele, die Ausübung der Souverainetät der Eidgenossenschaft zu beeintcächtigen und den bisher geachteten Status quo zu deren Nach- theile zu verändern.
Belgien. Brüssel, 12. Februar. Die Kammer is mit der Disk assion des Budgets des Junern noch nicht zum Abschluß gediehen. Heute war von der mangelhaften Bewaffnung der BÜr- gerwehr die Nede und versprach ‘der Minister, dem gerügten Miß- stande in möglichft kurzer Frist abzuhelfen. Eine Abstimmung ward durh den Antrag des Herrn Cosmans hervorgerufen, den Kredit von 25,000 Frs. fúr die Septemberfeste aus dem. Budget und da- mit zugleich diese Feste selbst wegzusireihen. Der Antragsteller führte aus, daß diese: Feier , welche seit dem engen, durch die lüts tiher Zusammenkunft besiegelken Verständniß zwischen Belgien und Holland ein Anachroni8mus geworden sei, nur noch zu einem all- jährlichen Aergerniß für unsere batavischen Nachbarn und Freunde diene. Die: Feste fanden einen Vertheidiger in Herrn Jamar und wurde deren Beibehaltung ohne weitere Dgbatte mit 71 gegen 12 Stimmen ausgesprochen. (Köln. Ztg.)
— 13. Februar... Gestern Nachmittag. kam König Leopold von Calais, wo: er sih ausgescift, hier an. Der- Herzog und die Herzogin- von Brabant empfingen den Monarchen am Königlichen Stationsgebäude von Laeken. Einige Augenblicke ‘vorher war auch die Kronprinzesjin von Preußen, von Côln kommend, hier eingetroffen, vom Grafen von Flandern empfangen und. zum Palast begleitet worden.
— 14. Februar. Nach der heutigeu y„Jndépendance“ würde Prinz Napoleon sein Amendement betreffs des Adreßentwurfes zurückzuziehen , nachdem Troplong die Einschaltung der sehr gemäßigten , das Bedauern des - Senats ausdrücenden Phrase in der Adresse zugegeben hak. :
Großbritanaien und Irland. London, 13. Februar. Der Gouverneur der Vräsidentschaft Bombay, Sir George Clerf, hat, kraft. der Ermächtigung, welde ihm die „Jndian Councils Act“ gibt, fünf Eingeborne — es sind darunter Mohamedaner, Hindu's und Parsen (Feueranbeter) — zu außerordentlichen Mit- gliedern des geseßgebenden Raths der Präsidentschaft auf 2 Jahre ernannt. Es ist dies der erste entschiedene Schritt auf der Bahn zur vollen Gleichstelung | der Herrschenden und Beherrfchten U JIudien. :
Es ‘is heute ein nachträglicher Flotten - Voranschlag fü das Verwaltungs8jahr 1861 — 62 erscdienen. ODerselde beläuft fich auf 364,388 Pfd. — nämli: 100,000 Pfd. Besoldung für Mas trosen und Marine|oldaten ; 30,000 Pfd, Lebensmittel für dieseldeuz und 234 338 “Pfd, für das „Armee - Departement“, mit anderen
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nehmen, um festzustellen, was nach Einführung der Convention von denselben diesseits zur Anwendung kommen soll.
Worten für Truppen-Transpouk,